Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten • Wir
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Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Wir brauchen, um den Organmangel zu mindern, die Widerspruchslösung... Ein Hirntoter ist Tod, und wird nicht wieder gesund... Hirntote leben doch nur noch dank der Herz-Lungenmaschine... Ich will nicht ewig an Schläuchen hängen und vor mich hin vegetieren... Dann bekommt der Tod noch einen Sinn... Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe... Organspende ist eine Gesellschaftliche Verpflichtung... Wenn du selbst oder dein Kind ein Organ brauchst.... Wenn ich Tod bin, brauche ich meine Organe nicht mehr, deshalb spende ich... Die Hirntod Feststellung ist eine absolut sichere Diagnose... Damit andere wenigstens noch ein gutes leben haben... Der Organhandel wird verhindert, wenn viele spenden... Die Ärzte die die Hirntodfeststellung machen sind absolut neutral... Es gibt keine finanziellen Interessen... Ärzte wissen ob es hoffnungslos ist... Es werden nur Organe entnommen... Organspendengegner sind nicht informiert.. Was wenn ihr ein Organ bräuchtet.. Ihr könnt nicht mitreden als Gesunde.. Warum sollen Organe im Sarg vermodern.. Die Furcht vor der vorzeitigen Organentnahme ist völlig irrational.. Organspendengegner sind mit veranwortlich dass jeden Tag 3 Kranke auf der Warteliste sterben, oder viel länger warten müssen... Wir brauchen, um mehr Organe zu bekommen, das spanische System.. Wir brauchen, um den Organmangel zu mindern, die Widerspruchslösung.. Die Debatte über eine Widerspruchslösung verstärkt das Misstrauen der Bürger gegen die Transplantationsmedizin nur noch weiter. Das Recht auf Selbstbestimmung, das auch Entscheidungen umfasst, die über den Tod hinausgehen, ist ein hohes Gut. Deshalb ist die Widerspruchsregelung nicht verfassungskonform. Denn sie bürdet dem Menschen eine Entscheidungslast auf, und übt Druck auf ihn aus, um sich mit der Spendenfrage auseinanderzusetzen. Die Organspende muss eine freie Entscheidung jedes Einzelnen sein. Es kann und darf keinen Anspruch eines Menschen auf den Körper, eines anderen geben.Die Entscheidung über eine Organspende ist eine Gewissensentscheidungen und es ist ein Kernelement unserem demokratischen Rechtsstaates, dass solche von jedem Einzelnen individuell getroffen werden kann, aber nicht muss !! Heute muss die Entscheidung gegen eine Organspende nicht gerechtfertigt werden. Die Verweigerung, sich mit dem Tod zu beschäftigen, ist unser gutes Recht und die Beweggründe sollten ohne Wertung bleiben, denn es ist unsere höchst persönliche Entscheidung, die uns von unserem Grundgesetzt garantiert wird. Der Gedanke, einem anderen Menschen ein lebensrettendes Geschenk zu machen, würde auch verloren gehen. Die Spende wird zum Zwang, weil ein Widerspruch nötig ist, um sie zu verweigern. Schließlich ist keine Äußerung auch eine Entscheidung – in diesem Fall eine für und nicht wie bisher gegen eine Organspende. Und übrigens.... Sehen Sie sich mal die Statistik der Länder mit Widerspruchslösung an. Die Zahlen der Patienten auf Wartelisten, realisierte Organspenden und transplantationen und die Zahl der dortigen Patienten, die “auf Warteliste sterben”. Dann werden Sie sehen, wie toll das angebliche Erfolgsmodell „Widerspruchslösung“ für den Organmangel ist.. Wenn es kein passendes Organ gibt, gibt es eben keins, da hilft auch kein Gesetz. Ein Hirntoter ist Tod, und wird nicht wieder gesund.. Das ein „Hirntoter“ nicht mehr gesund wird, ist nach einer Hirntodfeststellung kein Wunder. Hätte man auf diese verzichtet, sähe die Sache vielleicht ganz anders aus. Den Hirntod allerdings mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist längst, selbst bei Ärzten umstritten. Denn die Frage, ob mit ihm tatsächlich das Leben aufhört, ist nicht eindeutig zu beantworten. Neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ein vermeintlich lebloses Hirn noch erstaunlich viel kann. Ärzte verstehen unter dem Hirntod die "irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms". Eigentlich müsste es heißen "die messbare Gesamtfunktion", denn man kann gar nicht alles messen. Durch Beatmung und andere medizinische Hilfen wird die Herzund Kreislauffunktion künstlich aufrechterhalten. Doch der Puls von Hirntoten ist noch zu tasten, ihr Herzschlag und ihre Atmung auch; sie sind warm, einige können schwitzen, ausscheiden, verdauen, es gibt also noch einen Stoffwechsel. Doch ist so ein Mensch tatsächlich tot? Auf die alte Frage gibt es keine eindeutige Antwort, aber viele neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Dass im Gehirn kaum noch etwas funktioniert, diagnostizieren zwei Ärzte unabhängig voneinander. Sie stellen klinisch fest, dass der Mensch nicht mehr spontan atmet, im tiefen Koma liegt, keine Reflexe mehr hat. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), eine private Stiftung, die in Deutschland die Verteilung koordiniert und für mehr Organspenden wirbt, stellt dazu lapidar fest: "Das Gehirn ist übergeordnetes Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben." und in der Informationsbroschüre der DSO :Kein Weg zurück ... des Arbeitskreis Organspende wird folgende Aussage gemacht: „Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen nicht durch klinische oder apparative Untersuchungen in ihrer Gesamtheit erfasst werden kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch unnötig. Vielmehr soll durch die Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer Schädigung des Gehirns als funktionierendes Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses Konzepts ist empirisch begründet, d. h. durch Erfahrung an vielen Tausend von Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt nicht den Anspruch, den Tod jeder einzelnen Hirnzelle nachzuweisen.“ Für den Kardiologen Paolo Bavastro aus Stuttgart ist die Sache hingegen nicht so einfach und bereits der Begriff Hirntod eine "arglistige Täuschung". Vielmehr handele es sich bei "Menschen im Hirnversagen um schwerstkranke, sterbende Menschen, aber noch keine Toten", wie er mehrmals dargelegt hat. Jetzt zeigen wissenschaftliche Befunde, wozu ein angeblich "hirntotes" Gehirn noch in der Lage - und wie wackelig das Konzept ist. Im Dezember 2008 stellte die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es auf Schmerz reagiert. Eine Klärung, wie tot Hirntote sind, wird kaum gelingen. Ob bald nach dem Hirntod der Tod des Menschen eintritt, wie die Bioethik-Kommission der USA vermutet, lässt sich nicht prüfen. Diese Annahme sei vielmehr eine sich selbst erfüllende Prophezeiung, wie Sabine Müller, Leiterin der Arbeitsgruppe Neurophilosophie, Neuroethik und Medizinethik an der Berliner Charité bemerkt hat: "Patienten mit der Diagnose Hirntod werden entweder Organspender oder ihre künstliche Beatmung wird abgestellt." Hirntote leben doch nur noch dank der Herz-Lungenmaschine.. Die Herz-Lungen-Maschine (HLM) ist ein medizintechnisches Gerät, das die Pumpfunktion des Herzens sowie die Lungenfunktion für einen beschränkten Zeitraum ersetzen kann. Das Blut verlässt dabei den Körper über ein Schlauchsystem, wird mit Sauerstoff angereichert, und wieder zurückgeführt (extrakorporale Zirkulation). Die häufigste Anwendung findet die Herz-LungenMaschine in der Herzchirurgie. Sogenannte Hirntote hängen nicht an der HerzLungenmaschine , sondern werden durch einen Respirator beatmet , dass Herz schlägt während der maschinellen Beatmung autonom weiter solange es durch die Beatmung Sauerstoff erhält. Unser Herz ist einzigartig: Noch während wir uns im Mutterleib befinden, fängt unser Herz von selbst an zu schlagen – etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche sind die fötalen Herzaktionen erkennbar. Verantwortlich hierfür ist das so genannte Reizbildungssystem – die „Zündung" unseres „Herzmotors". Das Reizbildungssystem besteht aus speziellen Zellen, die sich in der Wand des rechten Vorhofs befinden. Diese Zellansammlung heißt Sinusknoten. Der Sinusknoten ist der „Schrittmacher" des Herzens. Er gibt vor, wie häufig das Herz pro Minute schlägt. Jedes Mal entsteht dabei im Sinusknoten ein elektrischer Strom. Vom Sinusknoten breitet sich die elektrische Erregung über die Vorhofmuskulatur aus und gelangt zunächst zum AV-Knoten. AV steht hier für atrioventrikular („Atrium" (A): Vorhof, „Ventrikel" (V): Herzkammer). Der AV-Knoten befindet sich zwischen rechtem Vorhof und rechter Herzkammer. Von dort gelangt der Strom über spezifische Leitungsbahnen – den so genannten Purkinje-Fasern – in die Muskulatur des Herzens. Das Herz zieht sich durch die elektrische Erregung zusammen und kann so das Blut in den Körper pumpen. Stellt der Arzt, nach erfolgter Hirntodfeststellung, die Beatmung ab, stirbt das Herz an Sauerstoffmangel, dies kann schnell gehen,kann aber auch mehrere Stunden dauern. Ich will nicht ewig an Schläuchen hängen und vor mich hin vegetieren.. Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht jedoch nicht unter allen Umständen. Es gibt Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik- und Therapieverfahren nicht mehr indiziert sind, sondern Behandlungsbegrenzung die gebotene ärztliche Maßnahme sein kann. Bei Patienten mit infauster Prognose kann nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung die Therapie begrenzt werden. Bei fehlender medizinischer Indikation dürfen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, selbst dann nicht, wenn der Patient gegenteilige Wünsche hat. Eine Therapie sollte nicht aufgenommen oder ein Abbruch erwogen werden, wenn kein Nutzen für den Patienten erzielt werden kann. Dies ist der Fall, wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, dass das Befinden des Patienten nicht in einen menschenwürdigen Zustand zu versetzen ist, oder wenn die Lebenszeit nicht zu verlängern ist. Im Zusammenhang mit diesen beiden Faktoren, insbesondere der Verlängerung von Lebenszeit, ist immer die Lebensqualität zu sehen, denn eine Verlängerung des Lebens ohne eine hinreichende Lebensqualität resultiert ebenso in einen fehlenden Nutzen für den Patienten. Bei fehlender Indikation für eine Therapiemaßnahme soll in solchen Fällen die Entscheidung über den Behandlungsabbruch konsequent umgesetzt werden. Schließlich stellt eine unnötige Verlängerung des Sterbens eine Verletzung der Fürsorgepflicht für den Patienten dar. Nach der Hirntoddiagnostik ist der Betroffene im strengen Sinne kein Patient mehr, da von medizinischer Seite nichts mehr fur eine Verbesserung seines Zustandes getan werden kann und er durch die gesetzliche Festlegung des Hirntodes als Tod des Menschen im Transplantationsgesetz als verstorben gilt. Der arztliche Heilauftrag an ihm ist damit erloschen. Nach Feststellung des Hirntodes schließt sich bei Zustimmung zur Organspende die organprotektive Intensivtherapie an, bis die Vorbereitungen zur Organentnahme und Transplantation abgeschlossen sind. Falls die Organspende abgelehnt wurde, wird die medizinische Therapie beendet und das Beatmungsgerät abgestellt. Dann bekommt der Tod noch einen Sinn.. Manche sehen die Organspende als extrem sinnvoll. Sie sagen, dadurch, dass sie nach ihrem Tod, ihre Organe an Wartende spenden, und diese weiterleben können, bekäme ihr Tod dadurch einen Sinn. Was gibt es Schöneres, Befriedigenderes, Erfüllenderes, Erhebenderes – eben Sinnvolleres, als einem anderen Menschen das Leben zu retten. Es ist wohl eine der stärksten Motivationen zum Organspenden. Die Folgen von Krankheiten zu lindern, "macht Sinn". Sinnvoll ist das Leben und die Liebe, die Gesundheit und der Genuss, die Arbeit und der Erfolg, ein Ziel zu erreichen oder einen Traum zu verwirklichen, und natürlich zu feiern bei jeder – sinnvollen – Gelegenheit. Das alles beendet der Tod. Er nimmt uns das, was wir für sinnvoll halten. Er stellt alles, was vorher sinnvoll war, in Frage. Also ist er sinnlos. Sinnlosigkeit auszuhalten, ist sehr anstrengend. Stattdessen geben wir uns oft mit fragwürdigen bis "unsinnigen" Sinngebungen zufrieden. Sinnlosigkeit fragt nach Sinn und sucht neuen Sinn, wo nichts mehr sinnvoll ist oder alter Sinn zerbricht. Fragen ohne Antwort auszuhalten, ist schwer. Und so gehen wir innerlich und äußerlich auf die Suche. Denn eine Antwort auf diese Frage würde uns Erleichterung verschaffen. Und wir werden fündig auf der Suche nach Sinngebungen für zunächst einmal sinnlose Situationen. Der Tod ist für die Hinterbliebenen und Sterbenden einfach unfassbar. Also gibt man ihm einen vermeindlichen Sinn und glaubt,dann leichter damit fertig zu werden. Fragt sich nur für wie lange. Denn welchen Sinn hat es, das ein bis dato gesunder Mensch, eine Hirnblutung erleidet und sterben soll,damit ein jahrelang Schwerkranker ein neues Organ erhält. Oder das ein bis dato gesundes Kind stirbt, damit ein anderes, schwerkrankes seine Organe bekommt, und weiterleben darf. Macht das wirklich Sinn? Wer will das? Glauben Sie Gott nimmt diese Selektion vor? Und wenn ja, wieso Sie, und nicht der jahrelang kranke? Fakt ist, der Tod macht keinen Sinn, sondern beendet jegliche Suche nach Sinn, ist letzte Sinnlosigkeit. Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe.. Keine Frage: Die von den Kirchen ins Spiel gebrachten Begriffe „Nächstenliebe“ und „großherzige Solidarität“ klingen gut. Aber rechtfertigt der Mangel an potenziellen Organspendern eine Berufung auf das christliche Gebot der Nächstenliebe? Eine Lebendspende, vor dem Tod ist ganz klar ein großer Akt der christlichen Nächstenliebe. Denn man verschenkt einen Teil von sich selbst an den Nächsten. Natürlich gilt dies nur unter der Bedingung, dass man sein eigenes Leben dadurch nicht in Gefahr bringt. Hier ein Auszug von der Rede des H.H. Pater Peter Kasteleiner, Seminarprofessor in Zaitzkofen, die er bei der Ärztetagung der „Ärztevereinigung St. Lukas – Katholiken im Gesundheitswesen" gehalten hat: Wenn auch der Hirntod ein irreversibles Versagen bestimmter Gehirnfunktionen bedeutet, so rechtfertigt es dieser Zustand nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die zum definitiven Erlöschen aller Lebensfunktionen führen, wie z.B. die Entnahme lebenswichtiger Organe. „Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen." Es ist nach der Äußerung von Prof. Dr. Dr. Roth in der Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit vom 27.6.1995 „nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von Herz und Kreislauf und Atmung der unumkehrbare Beginn des Sterbens“ und nach katholischer Sicht der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Seele vom Leib trennt, um vor Gott zu treten“ Die Organtransplantation von „Hirntoten“ ist damit alles andere als ein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung und gegen das fünfte Gebot Gottes: Du sollst nicht töten. Denn es wird jemand getötet, um einem anderen Menschen das Leben zu verlängern. Und da hört die Nächstenliebe auf !! Das die Kirche ihre Gläubigen über diesen Sachverhalt im unklaren lässt und sogar Priester bestraft, die in Kenntnis der Sachlage vor ihrem Gewissen die Gläubigen über diese Tatsachen aufklären, ist eine Ungeheuerlichkeit und zeigt den desaströsen Zustand der Kirche. Immer mehr kirchliche Gruppierungen beider Konfessionen bringen zur Zeit Positionspapiere heraus,in denen sie sich ganz klar von der Organspende und der Hirntod-Diagnosen distanzieren. Organspende ist eine Gesellschaftliche Verpflichtung.. Nichts kann eine gesellschaftliche Verpflichtung sein, das dass einzelne Individium dazu zwingt, dafür die eigenen Rechte aufzugeben. Jedes einzelne Mitglied hat das Recht auf den Schutz seiner Person, und Sterbende gehören erst recht dazu. Es gibt eine moralische Pflicht des Menschen, anderen Menschen, die seiner Hilfe bedürfen, etwas von dem, was ihm gehört, zu geben. Eine moralische Verpflichtung, ist nur bindend für den, der diese moralische Verpflichtung auch für sich in Anspruch nehmen möchte. Wenn ich also kein Organ von anderen annehmen möchte, stehe ich auch nicht in der Pflicht, meine Organe für andere zur Verfügung zu stellen. Eine einfache Handlung. Die Handlung, durch die Organe gespendet werden, ist von anderem Charakter. Sie kann ethisch nicht einfach als ein Akt der Hilfe verstanden werden. Denn zu dieser Handlung gehört es schließlich, daß ein Arzt das Leben eines ihm anvertrauten Patienten beendet. Ich vertrete die Ansicht, daß es sich bei der Verzögerung des Sterbens eines Menschen und der anschließenden Beendigung dieser Verzögerung zum Zweck der Organtransplantation um ein Vorgehen handelt, das ethisch und moralisch nicht zu vertreten ist. Bei der "postmortalen" Organspende wird das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen aufs gröbste verletzt. Eine Pflicht des Menschen, seine Organe zur Transplantation zur Verfügung zu stellen, gibt es auf keinen Fall. Wenn du selbst oder dein Kind ein Organ brauchst.. Die Begründung, warum man nicht spenden möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Man sollte sich meines Erachtens mit der Organspende auseinander setzen, und hat man dieses getan, hat man meist auch gute Gründe warum man spenden will oder nicht. Das am meisten ins Feld geführte Argument der Befürworter der Organspende, ist der moralisch verwerfliche emotionale Hinweis auf das eigene Kind. Natürlich mit der Annahme, das hier jeder zu kriegen ist !! Bei der Frage nach einer Organspende für das eigene Kind, kann man, ohne sich moralisch in eine Zwangslage begeben zu müssen, stets betonen, das man die getroffen Entscheidung für sich persönlich in Anspruch nimmt, aber für das eigene Kind diese Entscheidung nicht treffen darf, denn hier hat der Gesetzgeber ganz klare Vorgaben gemacht. Als Eltern haben wir nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, alles in unserer Macht stehende zu tun damit es unseren Kindern gut geht. Dazu gehört es auch, dem Kind die medizinische Hilfe angedeihen zu lassen die es braucht. Verweigern die Eltern nach Beratung die Behandlung aus Gründen, die nach Abwägung von Chancen und Risiken der Therapie als unvernünftig anzusehen sind, so müssen sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, daß ihre Einwilligung durch den Vormundschaftsrichter unter Umständen ersetzt werden kann. Ein solcher Schritt wäre letztendlich auch ernsthaft anzukündigen. Im Ausnahmefall kann es als ultima ratio schließlich dazu kommen, daß der Arzt, wenn er das Unterlassen der Therapie nicht verantworten zu können glaubt, sich tatsächlich darum bemühen muß, die elterliche Einwilligung gerichtlich ersetzen zu lassen. Das gilt auch im Falle eines Dissenses zwischen den Eltern. Das Gericht wird dann entweder einen Pfleger bestellen, der über die Einwilligung in die Behandlung entscheidet, oder es wird die elterliche Einwilligung selbst ersetzen. Beides ist nach § 1666 BGB möglich, wenn die Verweigerung der Behandlung mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts ist, durch die das Wohl des Kindes gefährdet wird. Dabei ist von einer Gefährdung des Kindeswohls dann auszugehen, wenn im konkreten Fall nach ärztlicher Erkenntnis eine erfolgversprechende und bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte auch zumutbar erscheinende Behandlungsmöglichkeit nicht wahrgenommen, sondern verweigert wird. Eine Verfahrenspflegerin, vertritt vor dem Familiengericht die Interessen des Kindes. Die Eltern erhalten eine "einstweilige Anordnung" des Amtsgerichts. Das Gericht entzieht den Eltern "zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung" partiell das Sorgerecht; das Jugendamt wird fortan über die Behandlung des Kindes bestimmen. Sollten sie sich gegen eine Organspende entschieden haben, dürfen Sie diese Entscheidung, ob es ihnen gefällt oder nicht, keineswegs auch für ihr Kind treffen. Der Vormund wird zum Wohle des Kindes der Organspende zustimmen. Ob es allerdings wirklich moralisch so toll ist, das Kind in eine Zukunft, geprägt von Krankheit und Folgetransplantationen zu entlassen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ich Tod bin, brauche ich meine Organe nicht mehr, deshalb habe ich einen Organspendeausweis.. Im Grunde genommen ist die Tatsache eine Entscheidung zu treffen vorbildlich, denn dann brauchen es im Notfall nicht ihre Angehörigen zu tun, und natürlich braucht niemand mehr Organe wenn er Tod ist. Aber.. Wenn ich Tod bin...Bis dahin lebe ich noch, und möchte sicher sein das alles menschenmögliche für mich getan wird !! Ich möchten nicht so weit gehen zu behaupten, mit einem Ausweis in der Tasche bin ich so gut wie tot. Wahrscheinlich wird ein Arzt in erster Linie immer versuchen ihr Leben zu retten. Aber es gibt auch schwarze Schafe, und wer sagt mir das ich nicht gerade an so eins gerate ! Meine andere Sorge betrifft eher das Problem, wenn man wegen angeblich irreversibler Hirnschädigung eine Hirntodfeststellung machen möchte. " Irreversibel“ ist nämlich keine Diagnose, sondern eine Prognose. Der untersuchende Neurologe GLAUBT, die Hirnschädigung sei irreversibel. Das Herz kann verletzte Gewebeteile stillegen, um Heilung zu erleichtern. Wahrscheinlich besitzt das Gehirn ebenfalls diese Eigenschaft. Aber bekommt mein Hirn diese Zeit ? Nein, bei der heutigen Kostenexplosion des Gesundheitswesens, wird eine Prognose schnellstens zur Diagnose gemacht, und führt in der Regel zum Therapieabbruch. Ich bin der Meinung, das eine Hirntodfeststellung mein Leben erst recht in Gefahr bringt. Kann man sicher sein, das bei dem heutigen Organmangel, der Arzt nicht abwägt, ob mein Leben sowieso vorbei ist. Wurde wirklich alles Menschenmögliche getan? Ich möchte mit diesem Zweifel nicht leben, und habe deshalb, und aus anderen Gründen keinen Organspendeausweis, sondern eine Patientenverfügung. Die Hirntod Feststellung ist eine absolut sichere Diagnose.. "In der Hand des Erfahrenen ist die Hirntoddiagnostik eine der sichersten Diagnosen in der Medizin", urteilt der Hannoveraner Neurologe Hermann Deutschmann, aber.........an genau dieser Erfahrung mangele es vielen Medizinern: Zwischen 2000 und Ende 2005 wertete Deutschmann als damaliger Leiter eines DSO- Bereitschaftsteams 224 Hirntodprotokolle aus, die bereits von Krankenhausärzten unterschrieben waren, als schließlich er und sein Team konsiliarisch dazu gerufen wurden. "In 70 Fällen, also bei einem Drittel, war der Hirntod aber fehlerhaft dokumentiert", sagt Deutschmann. Häufig handelte es sich um formale oder dokumentarische Fehler; die Protokolle trugen etwa ein falsches Datum oder es war vergessen worden zu notieren, bei welchem Blutdruck untersucht worden war. In anderen Fällen war der Apnoetest nicht korrekt durchgeführt worden, "viele Ärzte wissen gar nicht, was das ist", sagt Deutschmann. Mal wurde ein Null-Linien-EEG diagnostiziert, obwohl noch Ausschläge da waren, mal die Hirntoddiagnostik bei laufender Schlafmittelgabe durchgeführt - dies kann einen Ausfall der Hirnfunktionen vortäuschen. "Wir haben diese Dinge dann korrigiert", sagt Deutschmann. Das Problem: Dem Missverständnis geschuldet, die Bereitschaft zur Organspende werde weiter sinken, sollten Details über ärztliche Unkenntnis oder Fehlverhalten bekannt werden, findet ein offensiver Umgang mit Fehlern nicht statt. Die Überwachungskommission bei der Bundesärztekammer, zuständig für die Untersuchung etwaiger Regelverstöße rund um die Organspende, reagiert auf Nachfrage zu einzelnen Fällen: mit Schweigen. Vorausgegangen waren zwei Hirntoddiagnostiken an Kliniken in Deutschland die gegen das Transplantationsgesetz verstießen: In dem einen Fall lag die Hinrtoddiagnostik zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht vollständig dokumentiert vor. In dem anderen Fall hatten Ärzte nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne zwischen den verschiedenen Untersuchungen abgewartet, bevor sie erneut hätten überprüfen dürfen, ob sämtliche Funktionen des Gehirns ausgefallen waren (Diese erneute Untersuchung dient dem Unwiderruflichkeitsnachweis). In beiden Fällen wurden dennoch Organe entnommen. Und neueste Ereignisse besagen auch, das sich nichts geändert hat, und es noch immer eklatante Fehler in der Hirntod Diagnostik gibt. Damit andere wenigstens noch ein gutes leben haben.. Ob ich wirklich etwas gutes tue wenn ich meine Organe einem anderen spende bezweifele ich auch. Berichten zufolge sind auch Transplantierte nicht immer so " Dankbar". Es gibt bei Organempfängern das Phänomen des versteckten Suizids. Dabei entziehen diese sich den Therapien, die nach einer Transplantation notwendig sind. Andere Organempfänger weigern sich, sich mit ihrem neuen Organ auseinanderzusetzen, können zum Beispiel ihr neues Herz nicht auf dem Ultraschall angucken oder ihre neue Niere nicht abtasten. Sie müssen weiterhin lebenslang Medikamente nehmen, und engmaschig überwacht werden, da die Gefahr einer Abstoßung immer gegeben ist. Die Behandlung mit Immunsuppressiva bewirkt vor allem in der ersten Zeit (bei noch hoher Dosis) eine erhöhte Infektionsgefahr. Das geschwächte Immunsystem kann Viren, Bakterien und Pilze nicht mehr so effektiv abwehren wie zuvor. Etwa 20% sterben im ersten Jahr nach der Transplantation. Weiter Nebenwirkungen sind : • • • • • • • Diabetes mellitus bzw „Posttransplantdiabetes" Erhöhte Blutfettwerte Nierenschädigung Verminderung der Knochendichte („Osteoporose") Muskelschwäche Erhöhung des Blutdrucks Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut und des Lymphsystems) Der Organhandel wird verhindert, wenn viele spenden.. Laut dem Bayreuther Gesundheitsökonom Peter Oberender.. "werde ohnehin mit Organen gehandelt, nur gegenwärtig zu menschenunwürdigen Bedingungen. In Indien ist eine Niere nach seinen Angaben für 1500 Euro zu haben. Allerdings stürben 60 Prozent der Spender nach der Organentnahme wegen der schlechten oder ganz fehlenden Nachsorge." Von Bangladesch bis Brasilien, vom Kosovo nach Deutschland: Überall mangelt es an Spenderorganen – und der Handel damit ist ein weltweites kriminelles Geschäft. Flüchtlinge werden verstümmelt, Organe im Internet angeboten. Chinas offizielle Statistik sagt: Mehr als 1,5 Millionen Chinesen brauchen eine Transplantation. Rund 10 000 Operationen können wegen des Mangels an Organen jedes Jahr nur vorgenommen werden. Und schon diese Transplantationen verdanken viele Empfänger einer Praxis, die die Kritik von Menschenrechtsorganisationen hervorruft: Die meisten Spenderorgane in China stammen von hingerichteten Häftlingen. Zwar hat die chinesische Regierung versprochen, diese Praxis einzudämmen. Doch noch sei die Nachfrage zu hoch und die Anzahl der Spender zu gering, sagte der Vize- Gesundheitsminister im Frühjahr. Denn auch so boomt der illegale Organhandel. Ein chinesisches Problem? Keineswegs. Vier Verstöße gegen das Transplantationsgesetz sind beim Bundeskriminalamt für das Jahr 2011 aktenkundig. Das seien natürlich nur die „bekannten Zahlen“, wie eine Sprecherin sagt. Eine Dunkelziffer gibt es nicht. Doch klar ist: Es gibt potenzielle „Kunden“ in Deutschland. 12 000 Menschen stehen auf der Warteliste für eine Transplantation, 8000 von ihnen warten auf eine Niere. Statistisch gesehen sterben jeden Tag drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ bekommen. Zehntausende Menschen in den westlichen Ländern sind krank, im Vergleich zum Rest der Welt reich, und verzweifelt. Millionen Menschen in Osteuropa, Asien, Afrika und Südamerika sind gesund, arm, und verzweifelt. Skrupellose Geschäftemacher bringen einige von ihnen zusammen. Die Ärzte die die Hirntodfeststellung machen sind absolut neutral.. Die Bundesärztekammer hat Richtlinien zur Feststellung des Hirntods definiert. Sie legen Verfahren und Ablauf genau fest. Die beiden den Hirntod feststellenden und dokumentierenden Ärzte müssen gemäß den Anforderungen der "Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung" über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen. Sie müssen den Hirntod des Organspenders unabhängig voneinander feststellen. Sie dürfen weder an der Entnahme der Organe noch an deren Transplantation beteiligt sein. Zudem dürfen sie auch nicht der Weisung eines an der Transplantation beteiligten Arztes unterstehen. Soweit der Wortlaut der Richtlinien. Aber können diese Ärzte überhaupt Neutral sein? Sie wissen sehr wohl, warum sie die Hirntodfeststellung machen, was wenn sie der Meinung sind, dass dieses Leben nicht mehr lebenswert ist, und sie an die Menschen auf der Warteliste denkt, von denen mindestens fünf geholfen werden kann, vor allem, wenn der zu untersuchende Patient einen Organspendeausweis hat. Ich möchte keinem Arzt zu nahe treten, aber im Hinblick, auf das seltene Ereignis „Hirntod“, und dem Organmangel in Deutschland, möchte ich mich darauf nicht verlassen. Bei der Organspende gibt es keine finanziellen Interessen.. Der Markt der Transplantations- und Pharmaindustrie ist viele Milliarden schwer. Kliniken erhalten Fallpauschalen für Transplantationen zwischen 50.000,– und 120.000,– Euro. In Zeiten der Marktwirtschaft wird die Transplantationsmedizin nicht nur durch den Bedarf gesteuert, sondern auch von den kommerziellen Interessen der Akteure, nicht zuletzt auch von der Pharmaindustrie, die mit dem Verkauf von Immunsuppressiva Milliardenumsätze tätigt. Auch die Krankenkassen haben ein Interesse daran das Wartende, z.B Nierenkranke ein neues Organ erhalten. Etwa 65.000 Patienten werden in Deutschland an der "künstlichen Niere" behandelt mit einem Kostenaufwand von 50.000 bis 60.000 Euro pro Patient und Jahr. Nur etwa 2.500 bis 3.000 Dialyse pflichtige Patienten pro Jahr haben eine Chance, durch Transplantation eine neue Niere zu erhalten. Diese Zahl konnte auch durch Einsatz der verschiedenen Variationen der Lebend spende nicht wesentlich gesteigert werden Die Jahreskosten nach einer Transplantation betragen nur etwa 15.000 EUR/Patient. Ähnlich verhält es sich bei Herzkranken mit Kunstherzimplantat. Derzeit liegen die Kosten der Kunstherzimplantation nur knapp über denen der Herztransplantation, wobei fast 50 % der Kosten einer Kunstherzimplantation das Implantat betreffen (67.000 €); allerdings sind die Kosten für Kunstherzpatienten im ersten (und zweiten) Jahr nach der Implantation beträchtlich höher als die für Herztransplantierte. Über weitere Langzeitkosten fehlen beim Kunstherzpatienten die Erfahrungen, Herztransplantierte zeigen im Langzeitverlauf eine kontinuierliche Abnahme der Kosten. Ärzte wissen ob es hoffnungslos ist.. "Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre Existenz haben" Johann Peter Eckermann: Gespräche mit Goethe Ärzte geben meist nur Prognosen ab. Die Prognose ist nur eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Krankheitsverlaufs. Die individuelle Prognose eines Patienten basiert auf den spezifischen Umständen der Erkrankung und kann daher - unabhängig von der Breite der Datenbasis deutlich von der statistischen Erwartung abweichen. Die Prognose einer Erkrankung basiert auf empirischen Erkenntnissen der Medizin. Aber woher kommen die empirischen Erkenntnisse über den Hirntod ? Fakt ist, nach Feststellung des Hirntodes schließt sich bei Zustimmung zur Organspende die organprotektive Intensivtherapie an, bis die Vorbereitungen zur Organentnahme und Transplantation abgeschlossen sind. Falls die Organspende abgelehnt wurde, wird die medizinische Therapie beendet und das Beatmungsgerät abgestellt. Fakt ist auch es besteht die Möglichkeit, dass sich durch die künstliche Beatmung, der Zustand des Patienten stabilisiert und anschließend sowohl die Atmung als auch der Kreislauf ohne mechanische Unterstützung weiter funktionieren. In diesem Fall erreicht der Patient nicht einen die Organentnahme ermöglichenden Zustand des primären Hirntodes, sondern er fällt in einen dauernden vegetativen Zustand. Aus diesem Grund dürfen in der Schweiz z.B Patienten die 48 Std. nach der Hirntodfeststellung nicht Explantiert sind, nicht mehr als Organspender herangezogen werden. Ärzte wissen nicht immer, ob es tatsächlich hoffnungslos ist, aber bei der Hirntod-Diagnostik ist das „wahrscheinlich“ fatal. "Wahrheiten des Arztes sind Wahrscheinlichkeiten,und fast jede Entscheidung in der Medizin ist eine Entscheidung unter Risiko" Rudolf Gross 1998 Es werden nur Organe entnommen... Mit der Organspende einher geht auch die Einwilligung in eine Gewebespende die Spende also von Haut, Knochen, Herzklappen oder der Augenhornhaut. Obwohl auf den Spenderausweisen Organe und Gewebe nebeneinander aufgeführt sind, ist meist nicht bekannt, dass zwischen einer Organ- und einer Gewebespende große Unterschiede bestehen. Die Gewebespende ist von viel größerer Relevanz für uns alle ist als die Organspende. Damit eine Organspende in Betracht gezogen werden kann, müssen die Organe eines Verstorbenen zum Zeitpunkt der Entnahme noch durchblutet sein. Er muss einen - statistisch unwahrscheinlichen - Hirntod gestorben sein. Als mögliche Gewebespender eignen sich hingegen alle Verstorbenen. Die Zahl der potenziellen Spender erweitert sich also um mehr als das Zweihundertfache, von etwa 4000 Hirntoten auf buchstäblich alle Sterbefälle in Deutschland - es sind etwa 850 000 im Jahr. Es ist nahezu unbekannt, dass gespendetes Gewebe in gemeinnützigen Institutionen wie dem Deutschen Institut für Zellund Gewebeersatz (DIZG) gereinigt, aufbereitet und weiterverarbeitet wird. Knochen beispielsweise werden zu Knochenmehl gemahlen oder in gebrauchsfertige Formate gestückelt. Das Endprodukt gilt de jure als Arzneimittel und wird den Ärzten auf den üblichen Vertriebswegen zur Verfügung gestellt. Der aktuelle DIZG-Katalog hat ein entsprechendes Angebot: hochwertige Knochenchips, "gemahlen mit der Spierings Bone Mill". Komplette Achillessehnen und Patellasehnen mit vorgeformten Knochenansätzen. Menschliche Haut, zellfrei und gefriergetrocknet, in Größeneinheiten von einem Quadratzentimeter bis hin zu Gewebeflächen von 16 mal 24 Zentimetern. Weichgewebe, knorpelfreie Oberschenkelknochenköpfe, Teile des Schienbeins in Span- und Keilform. Kein Zweifel: Bei all dem handelt es sich um medizinisch nutzbringende Mittel, die dazu beitragen können, das Leiden Kranker zu mildern - wenn auch nicht so unmittelbar wie die Organspende. So gäbe es denn an der Praxis der Gewebespende nichts auszusetzen, wenn man denn davon ausgehen könnte, dass diejenigen, die ihre Zustimmung zur Organ- wie auch Gewebespende kundtun, wissen, welchen Verfahren und Praktiken sie eigentlich zustimmen. Es spricht nicht viel dafür, dass dieses Wissen existiert. Ein Szenario, in dem die Leichname fast aller Verstorbenen künftig auf die medizinische Verwendung ihres Gewebes hin untersucht und im Regelfall auch verwandt werden, ist nicht völlig unrealistisch. Es ist aber davon auszugehen, dass vielen Menschen eine solche Verwertung ihres Leichnams zuwider sein dürfte - und zwar selbst dann, wenn sie einer reinen Organspende ausdrücklich zustimmen. Organspendengegner sind nicht informiert.. Ein sehr beliebtes Argument der Befürworter ist die Unterstellung, wir Gegner seien schlecht, oder gar nicht informiert. Da uns dieser vorwurf immer wieder gemacht wird, sehen wir uns natürlich in der Pflicht die Vorwürfe zu prüfen und unseren aktuellen Kenntnisstand immer wieder zu hinterfragen. Wir sammeln Fakten, checken diese vielfach nach, und gelangen so zu unserer Meinung. Viel mehr sind es die Befürworter selbst die durch die Werbekampagnen regelrecht desinformiert sind. Vielen fällt gar nicht auf, wie sie durch diese übergroßen Werbeplakate in ihrer Wahrnehmung manipuliert werden. Der Grund, warum die DSO so gerne Prominente für ihre Werbekampagnen vor den Karren spannt, ist die Tatsache, dass diese Person positive Gefühle auf sich zieht und uns besonders stark beeinflusst. So übernimmt man dessen Meinung leichter. Ihnen schenkt man soviel Vertrauen, dass man zur Überzeugung gelangt, dass unmöglich schlecht sein kann, wofür sie mit ihrem Namen einstehen, und das jeder der anderer Meinung ist, einfach nicht bescheid weiß. So wie angeblich wir. Da wir diese Manipulationstechniken erkannt haben, können wir ihr nicht mehr zum Opfer fallen, und sind offen für Fakten und Tatsachen. Was wenn ihr ein Organ bräuchtet.. Hirntote sind für mich keine Toten, sondern Sterbende. Kein Mensch kann mir zum jetzigen Zeitpunkt 100% versichern, dass ein Hirntoter nicht mehr wahrnimmt, was während der Explantation geschieht. Eine Hirntod Diagnose lehne ich strikt ab. Auf keinen Fall, käme daher eine Organspende für mich in Frage. Und genau aus diesem Grund, würde ich auch von niemandem verlangen, diese Tortur auf sich zu nehmen. Ob freiwillig oder noch schlimmer, von Angehörigen dazu freigegeben, und damit gezwungen. Deshalb käme eine Transplantation für mich zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht in Frage. Eine Transplantation verbessert in der Regel zwar die Situation eines Patienten, dennoch bleibt die Person ein Leben lang chronisch krank. Auf Einwürfe von der Art "wenn es soweit wäre, würdet ihr am lautesten nach einem Organ schreien" kann ich nur Antworten: ein verlängertes Leiden, mit ewiger Medikamenten Einnahme, hohem Krebsrisiko, eventueller Folgetransplantation, und einem ewig über mir schwebenden Damoklesschwert, in Form von Angst einer immer möglichen drohenden Abstoßung, möchte ich weder mir, noch meiner Familie antun. Gibt es keine alternative, müsste ich mich mit meinem Tod abfinden, wie viele andere Menschen dass auch müssen. Ihr könnt nicht mitreden als Gesunde.. Eine Krankheit und auch die Bewältigung, der durch die Krankheit bedingten Veränderungen im Leben, kann man als Gesunder selbstverständlich nicht nachvollziehen. Vorstellungen vom eigenen körperlichen Zerfall, dem möglichen Tod, sowie eine ungewisse Zukunft schon gar nicht. Auch nicht das aufreibende Warten, auf ein Organ. Menschen in solchen Situationen, sprechen gerne anderen, die sich nicht in gleicher Lage befinden, jegliche Kompetenz ab, darüber zu urteilen, wie sie in gleicher Situation handeln würden. Aber auch wenn ein Kranker all dies in seinem Leben ertragen muss, darf er doch nicht die Augen vor Unrecht verschließen, und alle Wertvorstellungen, aus purem Egoismus, über den Haufen werfen. Unrecht bleibt immer Unrecht, und muss immer, zu jeder Zeit, unter gleich welchen Umständen, und überall angeprangert und bekämpft werden. Kein Zweck heiligt die Mittel. Die Organentnahme ist und bleibt eine potenzielle Tötung und ein Eingriff in die Rechte und in die Persönlichkeit des Sterbenden. Immer. Warum sollen Organe im Sarg vermodern.. "Der Besitzer der Organe stirbt ja sowieso, und wir können seine Organe brauchen, um jemandem anderen zu helfen, warum sollen sie im Grab vermodern" Es ist immer schlimm, wenn jemand aufgrund eines Organversagens gesundheitliche Probleme hat. Aber weder von Rechtswegen, noch aus Gründen der Nächstenliebe oder sonstigen Gründen, gibt es eine Rechtfertigung, anzunehmen, man habe das Recht Hilfe zu erwarten in Form einer Organspende eines Sterbenden. Ich finde solch eine Erwartungshaltung mehr als Egoistisch. Meine Organe sind mit mir entstanden, es sind meine Organe, die mich mein Leben lang begleitet haben, niemand hat ein Recht darauf. Mein Körper bildet eine Einheit mit meiner Seele. Einige Tage muss ein möglicher Organspender nach dem "Hirntod" weiterversorgt werden. So lange schlägt das Herz, funktioniert der Kreislauf, wird er beatmet. Erst das Messer des Chirurgen beendet sein Leben. Was ich in dieser künstlich verzögerten Zeit bis zu meinem endgültigen Tod noch mitbekommen würde, weiß niemand genau, und ich möchte es auf keinen Fall am eigenen Leib erfahren. Und da niemand, wie gesagt, ein Recht auf das Organ eines anderen hat, braucht auch niemand zu bedauern, das er etwas nicht bekommt, was ihm sowieso nicht zusteht, und es hat ihm egal zu sein, was damit geschieht. Ohne jegliches Recht der Wertung dieses Tuns. Die Furcht vor der vorzeitigen Organentnahme ist völlig irrational.. Warum ist die Furcht davor, als Leiche im Grab zu verwesen oder in einem Krematorium verbrannt zu werden, so viel weniger ausgeprägt als die Furcht davor, nach dem Hirntod voreilig Organe entnommen zu bekommen? Nun, aus der Einäscherung wird nichts Nützliches gewonnen, während genau dies Sinn und Zweck der Organentnahme ausmacht. Bei der Verbrennung sind nicht in demselben Maße Interessen im Spiel wie bei der Transplantation. Und gerade das, was der Transplantation moralisches Gewicht verleihen soll, das "brauchen" oder "spenden" der Organen, ist dass, was ihre Praxis massiv erschwert. Organspendengegner sind mit veranwortlich dass jeden Tag 3 Kranke auf der Warteliste sterben, oder viel länger warten müssen... Das Wartende sterben müssen, liegt einzig und allein an ihrer Krankheit. Da es sowieso niemals genug Organe gibt, wäre es auch nicht gesagt, ob der Wartende, gäbe es keine Organspendengegner, tatsächlich ein Organ erhalten hätte. Aber auch Wartende die ein Organ erhalten, schaffen es manchmal nicht. Also ist es eine nicht nachvollziehbare Behauptung, die man so nicht gelten lassen kann. Das gleiche gilt für die verlängerte Wartezeit. Nur Hirntote können Organspender werden. Von diesen gibt es immer weniger. Ca. 400.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschen Krankenhäusern. Ärzte sagen, etwa 1% davon erleiden einen Hirntod, das wären ca. 4000. Davon werden viele wegen medizinischer Kontraindikationen von vornherein ausscheiden. Im Jahr 2013 wurden laut DSO 2221 Hirntote gemeldet, tatsächlich in Frage, kamen von diesen 2221 Hirntoten nur 1370 Patienten. 851 schieden wegen medizinischer Kontraindikationen aus. 494 verweigerten die Entnahme, und 876 spendeten. Selbst wenn alle 1370 in Frage kommenden gespendet hätten, und ausgehend davon, das ein Spender im schnitt 3 Organe spendet, wären das 4110 Organe für 11.000 Wartende. Und die Warteliste würde nicht kleiner, die, die runter kämen, weil sie ein Organ bekamen, würden durch andere, neue Wartende ersetzt. Und auch hier gibt es keine Gewähr, das ein "schon länger Wartender" auch als nächstes ein Organ bekäme, denn dies hängt von anderen Faktoren als der Wartezeit ab. Somit kann man also keinesfalls behaupten, die Wartezeit des einzelnen würde sich signifikant verkürzen, wenn es keine Gegner gäbe. Wenn alle Faktoren stimmen, bekommt der, auf den diese Faktoren passen, sein Organ. Wir brauchen, um mehr Organe zu bekommen, das spanische System.. Spanien stellt jedes Jahr einen neuen Rekord in Sachen Organspende auf. Seit Jahren führt das Land, was die Zahl der Spender angeht, aktuell (2013) liegt sie bei 35,1 Organspendern pro eine Million Einwohner. Zum Vergleich: In Deutschland sind es gerade einmal 12,8 Spender pro eine Million Einwohner. Kein Wunder also, das Ärzte und die DSO, dort sehr begehrliche Blicke hinwerfen Das Spanische Modell beruht auf zwei Säulen. Zum einen gilt in Spanien die Widerspruchslösung, das heißt jeder, der das nicht ausdrücklich verneint, kann nach seinem Tod zum Organspender werden. Die zweite Säule ist die Organisation des Systems. Zuständig für die gesamte Organisation der Organspende in Spanien ist die Organización Nacional de Trasplantes (ONT). Diese erbringt sämtliche Dienstleistungen wie das Führen von Wartelisten, die Verteilung der Organe, den Transport und versucht alles, um Organspende und die Transplantation erfolgreich werden zu lassen und das System zu verbessern. In jedem wichtigen Krankenhaus gibt es einen Beauftragten (Koordinator), meist ein Arzt, der die Aufgabe der Koordination in einer Teilzeitstelle erfüllt. Die Krankenhäuser, die keinen eigenen Koordinator haben, werden von zentralen Büros der ONT betreut. Der Koordinator ist der Grundstein des spanischen Systems. Das spanische Modell setzt es sich zum Ziel, jeden Schritt im Verfahren der Organentnahme zu optimieren und keinen potentiellen Spender zu verlieren. Dafür hat es eine Schlüsselfigur: den Koordinator. In der Praxis ist das ein speziell ausgebildeter Arzt, dessen Aufgabe es ist, die Zahl der Organentnahmen in dem Krankenhaus, in dem er arbeitet, zu erhöhen. Der Koordinator ist präsent auf den Intensivstationen, um die Zusammenarbeit mit den Ärzten sicherzustellen. Sie dürfen nicht vergessen, ihn zu informieren, sobald der Hirntot eines Patienten festgestellt wird. Sein Vorteil in dieser Funktion liegt darin, dass sein Status als Arzt ihn befähigt, auf Augenhöhe mit den behandelnden Ärzten zu reden, und nicht als ein Angestellter des Transplantationsdienstes. Die andere Aufgabe des Koordinators besteht darin, die Angehörigen des Verstorbenen taktvoll anzusprechen und ihr Einverständnis zur Organentnahme zu bekommen. Da die spanischen Koordinatoren eine besondere Fortbildung zu den psychologischen Aspekten dieses schwierigen Momentes absolviert haben, dort werden Angehörigengespräche mit dem Ziel diese zur Organspende zu bewegen geführt, erzielen sie im Allgemeinen gute Ergebnisse: 84% der Familien stimmen zu - gegenüber 60% in Europa. Am wichtigsten aber, und von der DSO gerne verschwiegen, ist die Tatsache, dass in Spanien auch sogenannte Non-Heart- Beating-Donors, also "Herztote", Organspender werden können. Dort kann mit der Organentnahme zehn Minuten nach den Nulllinien-EKG begonnen werden, ohne dass vorab der Hirntod festgestellt worden sein muss. Alles Faktoren, die weder mit unserem Grundgesetz (Widerspruchslösung), noch mit unserem Transplantationsgesetz (Alles in einer Hand, keine unabhängigen Ärzte) konform sind. Abgesehen davon, das ein Herztoter bis zu 20 Minuten erfolgreich reanimiert werden kann.