Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten • Wir

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Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten • Wir
Argumente von Organspenden Befürwortern und die Antworten
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Wir brauchen, um den Organmangel zu mindern, die
Widerspruchslösung...
Ein Hirntoter ist Tod, und wird nicht wieder gesund...
Hirntote leben doch nur noch dank der Herz-Lungenmaschine...
Ich will nicht ewig an Schläuchen hängen und vor mich hin vegetieren...
Dann bekommt der Tod noch einen Sinn...
Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe...
Organspende ist eine Gesellschaftliche Verpflichtung...
Wenn du selbst oder dein Kind ein Organ brauchst....
Wenn ich Tod bin, brauche ich meine Organe nicht mehr, deshalb spende
ich...
Die Hirntod Feststellung ist eine absolut sichere Diagnose...
Damit andere wenigstens noch ein gutes leben haben...
Der Organhandel wird verhindert, wenn viele spenden...
Die Ärzte die die Hirntodfeststellung machen sind absolut neutral...
Es gibt keine finanziellen Interessen...
Ärzte wissen ob es hoffnungslos ist...
Es werden nur Organe entnommen...
Organspendengegner sind nicht informiert..
Was wenn ihr ein Organ bräuchtet..
Ihr könnt nicht mitreden als Gesunde..
Warum sollen Organe im Sarg vermodern..
Die Furcht vor der vorzeitigen Organentnahme ist völlig irrational..
Organspendengegner sind mit veranwortlich dass jeden Tag 3 Kranke
auf der Warteliste sterben, oder viel länger warten müssen...
Wir brauchen, um mehr Organe zu bekommen, das spanische System..
Wir brauchen, um den Organmangel zu mindern, die
Widerspruchslösung..
Die Debatte über eine Widerspruchslösung verstärkt das Misstrauen der Bürger
gegen die Transplantationsmedizin nur noch weiter. Das Recht auf
Selbstbestimmung, das auch Entscheidungen umfasst, die über den Tod
hinausgehen, ist ein hohes Gut. Deshalb ist die Widerspruchsregelung nicht
verfassungskonform. Denn sie bürdet dem Menschen eine
Entscheidungslast auf, und übt Druck auf ihn aus, um sich mit der
Spendenfrage auseinanderzusetzen. Die Organspende muss eine freie
Entscheidung jedes Einzelnen sein. Es kann und darf keinen Anspruch eines
Menschen auf den Körper, eines anderen geben.Die Entscheidung über eine
Organspende ist eine Gewissensentscheidungen und es ist ein
Kernelement unserem demokratischen Rechtsstaates, dass solche von jedem
Einzelnen individuell getroffen werden kann, aber nicht muss !!
Heute muss die Entscheidung gegen eine Organspende nicht gerechtfertigt
werden. Die Verweigerung, sich mit dem Tod zu beschäftigen, ist unser gutes
Recht und die Beweggründe sollten ohne Wertung bleiben, denn es ist unsere
höchst persönliche Entscheidung, die uns von unserem Grundgesetzt garantiert
wird. Der Gedanke, einem anderen Menschen ein lebensrettendes Geschenk zu
machen, würde auch verloren gehen. Die Spende wird zum Zwang, weil ein
Widerspruch nötig ist, um sie zu verweigern. Schließlich ist keine Äußerung
auch eine Entscheidung – in diesem Fall eine für und nicht wie bisher gegen
eine Organspende.
Und übrigens....
Sehen Sie sich mal die Statistik der Länder mit Widerspruchslösung an. Die
Zahlen der Patienten auf Wartelisten, realisierte Organspenden und
transplantationen und die Zahl der dortigen Patienten, die “auf Warteliste
sterben”. Dann werden Sie sehen, wie toll das angebliche Erfolgsmodell
„Widerspruchslösung“ für den Organmangel ist..
Wenn es kein passendes Organ gibt, gibt es eben keins, da hilft auch kein
Gesetz.
Ein Hirntoter ist Tod, und wird nicht wieder gesund..
Das ein „Hirntoter“ nicht mehr gesund wird, ist nach einer Hirntodfeststellung
kein Wunder. Hätte man auf diese verzichtet, sähe die Sache vielleicht ganz
anders aus. Den Hirntod allerdings mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen
ist längst, selbst bei Ärzten umstritten. Denn die Frage, ob mit ihm tatsächlich
das Leben aufhört, ist nicht eindeutig zu beantworten. Neue wissenschaftliche
Untersuchungen zeigen, dass ein vermeintlich lebloses Hirn noch erstaunlich
viel kann. Ärzte verstehen unter dem Hirntod die "irreversibel erloschene
Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms". Eigentlich
müsste es heißen "die messbare Gesamtfunktion", denn man kann gar nicht
alles messen. Durch Beatmung und andere medizinische Hilfen wird die Herzund Kreislauffunktion künstlich aufrechterhalten. Doch der Puls von Hirntoten
ist noch zu tasten, ihr Herzschlag und ihre Atmung auch; sie sind warm, einige
können schwitzen, ausscheiden, verdauen, es gibt also noch einen
Stoffwechsel. Doch ist so ein Mensch tatsächlich tot? Auf die alte Frage gibt es
keine eindeutige Antwort, aber viele neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Dass im Gehirn kaum noch etwas funktioniert, diagnostizieren zwei Ärzte
unabhängig voneinander. Sie stellen klinisch fest, dass der Mensch nicht mehr
spontan atmet, im tiefen Koma liegt, keine Reflexe mehr hat.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), eine private Stiftung, die in
Deutschland die Verteilung koordiniert und für mehr Organspenden wirbt, stellt
dazu lapidar fest: "Das Gehirn ist übergeordnetes Steuerorgan aller
elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner
Ganzheit gestorben." und in der Informationsbroschüre der
DSO :Kein Weg zurück ... des Arbeitskreis Organspende wird folgende Aussage
gemacht:
„Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen nicht durch
klinische oder apparative Untersuchungen in ihrer Gesamtheit erfasst werden
kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch unnötig. Vielmehr soll durch die
Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer Schädigung des
Gehirns als funktionierendes Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses
Konzepts ist empirisch begründet, d. h. durch Erfahrung an vielen Tausend von
Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt nicht den Anspruch, den Tod jeder einzelnen
Hirnzelle nachzuweisen.“
Für den Kardiologen Paolo Bavastro aus Stuttgart ist die Sache hingegen nicht
so einfach und bereits der Begriff Hirntod eine "arglistige Täuschung". Vielmehr
handele es sich bei "Menschen im Hirnversagen um schwerstkranke, sterbende
Menschen, aber noch keine Toten", wie er mehrmals dargelegt hat.
Jetzt zeigen wissenschaftliche Befunde, wozu ein angeblich "hirntotes" Gehirn
noch in der Lage - und wie wackelig das Konzept ist. Im Dezember 2008 stellte
die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer
Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter
tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf
Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die
Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene
Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es
auf Schmerz reagiert. Eine Klärung, wie tot Hirntote sind, wird kaum gelingen.
Ob bald nach dem Hirntod der Tod des Menschen eintritt, wie die
Bioethik-Kommission der USA vermutet, lässt sich nicht prüfen. Diese
Annahme sei vielmehr eine sich selbst erfüllende Prophezeiung, wie Sabine
Müller, Leiterin der Arbeitsgruppe Neurophilosophie, Neuroethik und
Medizinethik an der Berliner Charité bemerkt hat: "Patienten mit der Diagnose
Hirntod werden entweder Organspender oder ihre künstliche Beatmung
wird abgestellt."
Hirntote leben doch nur noch dank der Herz-Lungenmaschine..
Die Herz-Lungen-Maschine (HLM) ist ein medizintechnisches Gerät, das die
Pumpfunktion des Herzens sowie die Lungenfunktion für einen beschränkten
Zeitraum ersetzen kann. Das Blut verlässt dabei den Körper über ein
Schlauchsystem, wird mit Sauerstoff angereichert, und wieder zurückgeführt
(extrakorporale Zirkulation). Die häufigste Anwendung findet die Herz-LungenMaschine in der Herzchirurgie. Sogenannte Hirntote hängen nicht an der HerzLungenmaschine , sondern werden durch einen Respirator beatmet , dass
Herz schlägt während der maschinellen Beatmung autonom weiter solange es
durch die Beatmung Sauerstoff erhält. Unser Herz ist einzigartig: Noch
während wir uns im Mutterleib befinden, fängt unser Herz von selbst an zu
schlagen – etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche sind die fötalen
Herzaktionen erkennbar. Verantwortlich hierfür ist das so genannte
Reizbildungssystem – die „Zündung" unseres „Herzmotors".
Das Reizbildungssystem besteht aus speziellen Zellen, die sich in der Wand des
rechten Vorhofs befinden. Diese Zellansammlung heißt Sinusknoten.
Der Sinusknoten ist der „Schrittmacher" des Herzens. Er gibt vor, wie häufig
das Herz pro Minute schlägt. Jedes Mal entsteht dabei im Sinusknoten ein
elektrischer Strom. Vom Sinusknoten breitet sich die elektrische Erregung über
die Vorhofmuskulatur aus und gelangt zunächst zum AV-Knoten. AV steht hier
für atrioventrikular („Atrium" (A): Vorhof, „Ventrikel" (V): Herzkammer). Der
AV-Knoten befindet sich zwischen rechtem Vorhof und rechter Herzkammer.
Von dort gelangt der Strom über spezifische Leitungsbahnen – den so
genannten Purkinje-Fasern – in die Muskulatur des Herzens. Das Herz zieht
sich durch die elektrische Erregung zusammen und kann so das Blut in den
Körper pumpen. Stellt der Arzt, nach erfolgter Hirntodfeststellung, die
Beatmung ab, stirbt das Herz an Sauerstoffmangel, dies kann schnell
gehen,kann aber auch mehrere Stunden dauern.
Ich will nicht ewig an Schläuchen hängen und vor mich hin
vegetieren..
Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des
Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen
sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Die ärztliche
Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht jedoch nicht unter allen Umständen.
Es gibt Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik- und
Therapieverfahren nicht mehr indiziert sind, sondern Behandlungsbegrenzung
die gebotene ärztliche Maßnahme sein kann. Bei Patienten mit infauster
Prognose kann nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung die Therapie begrenzt werden.
Bei fehlender medizinischer Indikation dürfen Maßnahmen nicht durchgeführt
werden, selbst dann nicht, wenn der Patient gegenteilige Wünsche hat. Eine
Therapie sollte nicht aufgenommen oder ein Abbruch erwogen werden, wenn
kein Nutzen für den Patienten erzielt werden kann. Dies ist der Fall, wenn eine
hinreichende Sicherheit besteht, dass das Befinden des
Patienten nicht in einen menschenwürdigen Zustand zu versetzen ist, oder
wenn die Lebenszeit nicht zu verlängern ist. Im Zusammenhang mit diesen
beiden Faktoren, insbesondere der Verlängerung von Lebenszeit, ist immer die
Lebensqualität zu sehen, denn eine Verlängerung des Lebens ohne eine
hinreichende Lebensqualität resultiert ebenso in einen fehlenden
Nutzen für den Patienten. Bei fehlender Indikation für eine Therapiemaßnahme
soll in solchen Fällen die Entscheidung über den Behandlungsabbruch
konsequent umgesetzt werden. Schließlich stellt eine unnötige Verlängerung
des Sterbens eine Verletzung der Fürsorgepflicht für den Patienten dar.
Nach der Hirntoddiagnostik ist der Betroffene im strengen Sinne kein Patient
mehr, da von medizinischer Seite nichts mehr fur eine Verbesserung seines
Zustandes getan werden kann und er durch die gesetzliche Festlegung des
Hirntodes als Tod des Menschen im Transplantationsgesetz als verstorben gilt.
Der arztliche Heilauftrag an ihm ist damit erloschen.
Nach Feststellung des Hirntodes schließt sich bei Zustimmung zur Organspende
die organprotektive Intensivtherapie an, bis die Vorbereitungen zur
Organentnahme und Transplantation abgeschlossen sind.
Falls die Organspende abgelehnt wurde, wird die medizinische Therapie
beendet und das Beatmungsgerät abgestellt.
Dann bekommt der Tod noch einen Sinn..
Manche sehen die Organspende als extrem sinnvoll. Sie sagen, dadurch, dass
sie nach ihrem Tod, ihre Organe an Wartende spenden, und diese weiterleben
können, bekäme ihr Tod dadurch einen Sinn. Was gibt es Schöneres,
Befriedigenderes, Erfüllenderes, Erhebenderes – eben Sinnvolleres, als einem
anderen Menschen das Leben zu retten. Es ist wohl eine der stärksten
Motivationen zum Organspenden. Die Folgen von Krankheiten zu
lindern, "macht Sinn". Sinnvoll ist das Leben und die Liebe, die Gesundheit und
der Genuss, die Arbeit und der Erfolg, ein Ziel zu erreichen oder einen Traum
zu verwirklichen, und natürlich zu feiern bei jeder – sinnvollen – Gelegenheit.
Das alles beendet der Tod. Er nimmt uns das, was wir für sinnvoll halten. Er
stellt alles, was vorher sinnvoll war, in Frage. Also ist er sinnlos.
Sinnlosigkeit auszuhalten, ist sehr anstrengend. Stattdessen geben wir uns oft
mit fragwürdigen bis "unsinnigen" Sinngebungen zufrieden. Sinnlosigkeit fragt
nach Sinn und sucht neuen Sinn, wo nichts mehr sinnvoll ist oder alter Sinn
zerbricht. Fragen ohne Antwort auszuhalten, ist schwer. Und so gehen wir
innerlich und äußerlich auf die Suche. Denn eine Antwort auf diese Frage
würde uns Erleichterung verschaffen.
Und wir werden fündig auf der Suche nach Sinngebungen für zunächst einmal
sinnlose Situationen. Der Tod ist für die Hinterbliebenen und Sterbenden
einfach unfassbar. Also gibt man ihm einen vermeindlichen Sinn und
glaubt,dann leichter damit fertig zu werden. Fragt sich nur für wie lange.
Denn welchen Sinn hat es, das ein bis dato gesunder Mensch, eine Hirnblutung
erleidet und sterben soll,damit ein jahrelang Schwerkranker ein neues Organ
erhält. Oder das ein bis dato gesundes Kind stirbt, damit ein anderes,
schwerkrankes seine Organe bekommt, und weiterleben darf. Macht das
wirklich Sinn? Wer will das? Glauben Sie Gott nimmt diese Selektion vor? Und
wenn ja, wieso Sie, und nicht der jahrelang kranke?
Fakt ist, der Tod macht keinen Sinn, sondern beendet jegliche Suche nach
Sinn, ist letzte Sinnlosigkeit.
Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe..
Keine Frage: Die von den Kirchen ins Spiel gebrachten Begriffe „Nächstenliebe“
und „großherzige Solidarität“ klingen gut. Aber rechtfertigt der Mangel an
potenziellen Organspendern eine Berufung auf das christliche Gebot der
Nächstenliebe? Eine Lebendspende, vor dem Tod ist ganz klar ein großer Akt
der christlichen Nächstenliebe. Denn man verschenkt einen
Teil von sich selbst an den Nächsten. Natürlich gilt dies nur unter der
Bedingung, dass man sein eigenes Leben dadurch nicht in Gefahr bringt.
Hier ein Auszug von der Rede des H.H. Pater Peter Kasteleiner,
Seminarprofessor in Zaitzkofen, die er bei der Ärztetagung
der „Ärztevereinigung St. Lukas – Katholiken im Gesundheitswesen" gehalten
hat:
Wenn auch der Hirntod ein irreversibles Versagen bestimmter Gehirnfunktionen
bedeutet, so rechtfertigt es dieser Zustand
nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die zum definitiven Erlöschen aller
Lebensfunktionen führen, wie z.B. die Entnahme
lebenswichtiger Organe. „Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die
Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe
und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der
Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des
Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim
Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die
Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher
abzulehnen." Es ist nach der Äußerung von Prof. Dr. Dr. Roth in der
Expertenanhörung des Bundestagsausschusses
für Gesundheit vom 27.6.1995 „nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von
Herz und Kreislauf und Atmung der unumkehrbare Beginn des Sterbens“ und
nach katholischer Sicht der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Seele vom Leib
trennt, um vor Gott zu treten“
Die Organtransplantation von „Hirntoten“ ist damit alles andere als ein Akt der
Nächstenliebe, sondern ein Akt der Tötung und gegen das fünfte Gebot Gottes:
Du sollst nicht töten.
Denn es wird jemand getötet, um einem anderen Menschen das Leben zu
verlängern. Und da hört die Nächstenliebe auf !!
Das die Kirche ihre Gläubigen über diesen Sachverhalt im unklaren lässt und
sogar Priester bestraft, die in Kenntnis der Sachlage vor ihrem Gewissen die
Gläubigen über diese Tatsachen aufklären, ist eine Ungeheuerlichkeit und zeigt
den desaströsen Zustand der Kirche. Immer mehr kirchliche Gruppierungen
beider Konfessionen bringen zur Zeit Positionspapiere heraus,in denen sie sich
ganz klar von der Organspende und der Hirntod-Diagnosen distanzieren.
Organspende ist eine Gesellschaftliche Verpflichtung..
Nichts kann eine gesellschaftliche Verpflichtung sein, das dass einzelne
Individium dazu zwingt, dafür die eigenen Rechte aufzugeben.
Jedes einzelne Mitglied hat das Recht auf den Schutz seiner Person, und
Sterbende gehören erst recht dazu. Es gibt eine moralische Pflicht des
Menschen, anderen Menschen, die seiner Hilfe bedürfen, etwas von dem, was
ihm gehört, zu geben. Eine moralische Verpflichtung, ist nur bindend für den,
der diese moralische Verpflichtung auch für sich in Anspruch nehmen möchte.
Wenn ich also kein Organ von anderen annehmen möchte, stehe ich auch nicht
in der Pflicht, meine Organe für andere zur Verfügung zu stellen. Eine einfache
Handlung. Die Handlung, durch die Organe gespendet werden, ist von anderem
Charakter. Sie kann ethisch nicht einfach als ein Akt der Hilfe verstanden
werden. Denn zu dieser Handlung gehört es schließlich, daß ein Arzt das Leben
eines ihm anvertrauten Patienten beendet. Ich vertrete die Ansicht,
daß es sich bei der Verzögerung des Sterbens eines Menschen und der
anschließenden Beendigung dieser Verzögerung zum Zweck der
Organtransplantation um ein Vorgehen handelt, das ethisch und moralisch
nicht zu vertreten ist. Bei der "postmortalen" Organspende wird das über den
Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen aufs gröbste
verletzt. Eine Pflicht des Menschen, seine Organe zur Transplantation zur
Verfügung zu stellen, gibt es auf keinen Fall.
Wenn du selbst oder dein Kind ein Organ brauchst..
Die Begründung, warum man nicht spenden möchte, muss jeder für sich selbst
entscheiden. Man sollte sich meines Erachtens mit der Organspende
auseinander setzen, und hat man dieses getan, hat man meist auch gute
Gründe warum man spenden will oder nicht.
Das am meisten ins Feld geführte Argument der Befürworter der Organspende,
ist der moralisch verwerfliche emotionale Hinweis auf das eigene Kind.
Natürlich mit der Annahme, das hier jeder zu kriegen ist !!
Bei der Frage nach einer Organspende für das eigene Kind, kann man, ohne
sich moralisch in eine Zwangslage begeben zu müssen, stets betonen, das man
die getroffen Entscheidung für sich persönlich in Anspruch nimmt, aber für das
eigene Kind diese Entscheidung nicht treffen darf, denn hier hat der
Gesetzgeber ganz klare Vorgaben gemacht. Als Eltern haben wir nicht nur das
Recht, sondern die Pflicht, alles in unserer Macht stehende zu tun damit es
unseren Kindern gut geht. Dazu gehört es auch, dem Kind die medizinische
Hilfe angedeihen zu lassen die es braucht. Verweigern die Eltern nach Beratung
die Behandlung aus Gründen, die nach Abwägung von Chancen und Risiken der
Therapie als unvernünftig anzusehen sind, so müssen sie auf die Möglichkeit
hingewiesen werden, daß ihre Einwilligung durch den Vormundschaftsrichter
unter Umständen ersetzt werden kann. Ein solcher Schritt wäre letztendlich
auch ernsthaft anzukündigen. Im Ausnahmefall kann es als ultima ratio
schließlich dazu kommen, daß der Arzt, wenn er das Unterlassen der Therapie
nicht verantworten zu können glaubt, sich tatsächlich darum bemühen muß,
die elterliche Einwilligung gerichtlich ersetzen zu lassen. Das gilt auch im Falle
eines Dissenses zwischen den Eltern. Das Gericht wird dann entweder einen
Pfleger bestellen, der über die Einwilligung in die Behandlung entscheidet, oder
es wird die elterliche Einwilligung selbst ersetzen. Beides ist nach § 1666 BGB
möglich, wenn die Verweigerung der Behandlung mißbräuchliche
Ausübung des Sorgerechts ist, durch die das Wohl des Kindes gefährdet wird.
Dabei ist von einer Gefährdung des Kindeswohls dann auszugehen, wenn im
konkreten Fall nach ärztlicher Erkenntnis eine erfolgversprechende und bei
Berücksichtigung aller Gesichtspunkte auch zumutbar erscheinende
Behandlungsmöglichkeit nicht wahrgenommen, sondern verweigert wird.
Eine Verfahrenspflegerin, vertritt vor dem Familiengericht die Interessen des
Kindes. Die Eltern erhalten eine "einstweilige Anordnung" des Amtsgerichts.
Das Gericht entzieht den Eltern "zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung"
partiell das Sorgerecht; das Jugendamt wird fortan über die Behandlung des
Kindes bestimmen. Sollten sie sich gegen eine Organspende entschieden
haben, dürfen Sie diese Entscheidung, ob es ihnen gefällt oder nicht,
keineswegs auch für ihr Kind treffen. Der Vormund wird zum Wohle des Kindes
der Organspende zustimmen. Ob es allerdings wirklich moralisch so toll ist, das
Kind in eine Zukunft, geprägt von Krankheit und Folgetransplantationen zu
entlassen, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn ich Tod bin, brauche ich meine Organe nicht mehr, deshalb habe
ich einen Organspendeausweis..
Im Grunde genommen ist die Tatsache eine Entscheidung zu treffen vorbildlich,
denn dann brauchen es im Notfall nicht ihre Angehörigen zu tun, und natürlich
braucht niemand mehr Organe wenn er Tod ist. Aber..
Wenn ich Tod bin...Bis dahin lebe ich noch, und möchte sicher sein das alles
menschenmögliche für mich getan wird !!
Ich möchten nicht so weit gehen zu behaupten, mit einem Ausweis in der
Tasche bin ich so gut wie tot. Wahrscheinlich wird ein Arzt in erster Linie immer
versuchen ihr Leben zu retten. Aber es gibt auch schwarze Schafe, und wer
sagt mir das ich nicht gerade an so eins gerate !
Meine andere Sorge betrifft eher das Problem, wenn man wegen angeblich
irreversibler Hirnschädigung eine Hirntodfeststellung machen möchte. "
Irreversibel“ ist nämlich keine Diagnose, sondern eine Prognose.
Der untersuchende Neurologe GLAUBT, die Hirnschädigung sei irreversibel. Das
Herz kann verletzte Gewebeteile stillegen, um Heilung zu erleichtern.
Wahrscheinlich besitzt das Gehirn ebenfalls diese Eigenschaft.
Aber bekommt mein Hirn diese Zeit ? Nein, bei der heutigen Kostenexplosion
des Gesundheitswesens, wird eine Prognose schnellstens zur Diagnose
gemacht, und führt in der Regel zum Therapieabbruch. Ich bin der Meinung,
das eine Hirntodfeststellung mein Leben erst recht in Gefahr bringt. Kann man
sicher sein, das bei dem heutigen Organmangel, der Arzt nicht abwägt, ob
mein Leben sowieso vorbei ist. Wurde wirklich alles Menschenmögliche getan?
Ich möchte mit diesem Zweifel nicht leben, und habe deshalb, und aus
anderen Gründen keinen Organspendeausweis, sondern eine
Patientenverfügung.
Die Hirntod Feststellung ist eine absolut sichere Diagnose..
"In der Hand des Erfahrenen ist die Hirntoddiagnostik eine der sichersten
Diagnosen in der Medizin", urteilt der Hannoveraner Neurologe Hermann
Deutschmann, aber.........an genau dieser Erfahrung mangele es vielen
Medizinern:
Zwischen 2000 und Ende 2005 wertete Deutschmann als damaliger Leiter
eines DSO- Bereitschaftsteams 224 Hirntodprotokolle aus, die bereits von
Krankenhausärzten unterschrieben waren, als schließlich er und sein Team
konsiliarisch dazu gerufen wurden. "In 70 Fällen, also bei einem Drittel, war
der Hirntod aber fehlerhaft dokumentiert", sagt Deutschmann.
Häufig handelte es sich um formale oder dokumentarische Fehler; die
Protokolle trugen etwa ein falsches Datum oder es war vergessen worden zu
notieren, bei welchem Blutdruck untersucht worden war. In anderen Fällen war
der Apnoetest nicht korrekt durchgeführt worden, "viele Ärzte wissen gar nicht,
was das ist", sagt Deutschmann. Mal wurde ein Null-Linien-EEG diagnostiziert,
obwohl noch Ausschläge da waren, mal die Hirntoddiagnostik bei laufender
Schlafmittelgabe durchgeführt - dies kann einen Ausfall der Hirnfunktionen
vortäuschen. "Wir haben diese Dinge dann korrigiert", sagt Deutschmann.
Das Problem: Dem Missverständnis geschuldet, die Bereitschaft zur
Organspende werde weiter sinken, sollten Details über ärztliche Unkenntnis
oder Fehlverhalten bekannt werden, findet ein offensiver Umgang mit Fehlern
nicht statt. Die Überwachungskommission bei der Bundesärztekammer,
zuständig für die Untersuchung etwaiger Regelverstöße rund um
die Organspende, reagiert auf Nachfrage zu einzelnen Fällen: mit Schweigen.
Vorausgegangen waren zwei Hirntoddiagnostiken an Kliniken in Deutschland
die gegen das Transplantationsgesetz verstießen: In dem einen Fall lag die
Hinrtoddiagnostik zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht vollständig
dokumentiert vor. In dem anderen Fall hatten Ärzte nicht die gesetzlich
vorgeschriebene Zeitspanne zwischen den verschiedenen Untersuchungen
abgewartet, bevor sie erneut hätten überprüfen dürfen, ob sämtliche
Funktionen des Gehirns ausgefallen waren (Diese erneute Untersuchung dient
dem Unwiderruflichkeitsnachweis). In beiden Fällen wurden dennoch Organe
entnommen. Und neueste Ereignisse besagen auch, das sich nichts geändert
hat, und es noch immer eklatante Fehler in der Hirntod Diagnostik gibt.
Damit andere wenigstens noch ein gutes leben haben..
Ob ich wirklich etwas gutes tue wenn ich meine Organe einem anderen spende
bezweifele ich auch. Berichten zufolge sind auch Transplantierte nicht immer so
" Dankbar". Es gibt bei Organempfängern das Phänomen des versteckten
Suizids. Dabei entziehen diese sich den Therapien, die nach einer
Transplantation notwendig sind. Andere Organempfänger weigern
sich, sich mit ihrem neuen Organ auseinanderzusetzen, können zum Beispiel
ihr neues Herz nicht auf dem Ultraschall angucken oder ihre neue Niere nicht
abtasten. Sie müssen weiterhin lebenslang Medikamente nehmen, und
engmaschig überwacht werden, da die Gefahr einer Abstoßung immer gegeben
ist. Die Behandlung mit Immunsuppressiva bewirkt vor allem in der ersten Zeit
(bei noch hoher Dosis) eine erhöhte Infektionsgefahr. Das geschwächte
Immunsystem kann Viren, Bakterien und Pilze nicht mehr so effektiv abwehren
wie zuvor. Etwa 20% sterben im ersten Jahr nach der Transplantation.
Weiter Nebenwirkungen sind :
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Diabetes mellitus bzw „Posttransplantdiabetes"
Erhöhte Blutfettwerte
Nierenschädigung
Verminderung der Knochendichte („Osteoporose")
Muskelschwäche
Erhöhung des Blutdrucks
Erhöhung des langfristigen Risikos für Tumore (z. B. Tumore der Haut
und des Lymphsystems)
Der Organhandel wird verhindert, wenn viele spenden..
Laut dem Bayreuther Gesundheitsökonom Peter Oberender..
"werde ohnehin mit Organen gehandelt, nur gegenwärtig zu
menschenunwürdigen Bedingungen. In Indien ist eine Niere nach seinen
Angaben für 1500 Euro zu haben. Allerdings stürben 60 Prozent der Spender
nach der Organentnahme wegen der schlechten oder ganz fehlenden
Nachsorge." Von Bangladesch bis Brasilien, vom Kosovo nach Deutschland:
Überall mangelt es an Spenderorganen – und der Handel damit ist ein
weltweites kriminelles Geschäft. Flüchtlinge werden verstümmelt, Organe im
Internet angeboten. Chinas offizielle Statistik sagt: Mehr als 1,5 Millionen
Chinesen brauchen eine Transplantation. Rund 10 000 Operationen können
wegen des Mangels an Organen jedes Jahr nur vorgenommen werden. Und
schon diese Transplantationen verdanken viele Empfänger einer Praxis, die die
Kritik von Menschenrechtsorganisationen hervorruft: Die meisten
Spenderorgane in China stammen von hingerichteten Häftlingen. Zwar hat die
chinesische Regierung versprochen, diese Praxis einzudämmen. Doch
noch sei die Nachfrage zu hoch und die Anzahl der Spender zu gering, sagte
der Vize- Gesundheitsminister im Frühjahr. Denn auch so boomt der illegale
Organhandel. Ein chinesisches Problem? Keineswegs. Vier Verstöße gegen das
Transplantationsgesetz sind beim Bundeskriminalamt für
das Jahr 2011 aktenkundig. Das seien natürlich nur die „bekannten Zahlen“,
wie eine Sprecherin sagt. Eine Dunkelziffer gibt es nicht. Doch klar ist: Es gibt
potenzielle „Kunden“ in Deutschland. 12 000 Menschen stehen auf der
Warteliste für eine Transplantation, 8000 von ihnen warten auf eine Niere.
Statistisch gesehen sterben jeden Tag drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig
ein neues Organ bekommen. Zehntausende Menschen in den westlichen
Ländern sind krank, im Vergleich zum Rest der Welt reich, und verzweifelt.
Millionen Menschen in Osteuropa, Asien, Afrika und Südamerika sind gesund,
arm, und verzweifelt. Skrupellose Geschäftemacher bringen einige von ihnen
zusammen.
Die Ärzte die die Hirntodfeststellung machen sind absolut neutral..
Die Bundesärztekammer hat Richtlinien zur Feststellung des Hirntods definiert.
Sie legen Verfahren und Ablauf genau fest. Die beiden den Hirntod
feststellenden und dokumentierenden Ärzte müssen gemäß den Anforderungen
der "Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung" über eine mehrjährige Erfahrung
in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen
verfügen. Sie müssen den Hirntod des Organspenders unabhängig voneinander
feststellen. Sie dürfen weder an der Entnahme der Organe noch an deren
Transplantation beteiligt sein. Zudem dürfen sie auch nicht der Weisung
eines an der Transplantation beteiligten Arztes unterstehen. Soweit der
Wortlaut der Richtlinien. Aber können diese Ärzte überhaupt Neutral sein? Sie
wissen sehr wohl, warum sie die Hirntodfeststellung machen, was wenn sie der
Meinung sind, dass dieses Leben nicht mehr lebenswert ist, und sie an die
Menschen auf der Warteliste denkt, von denen mindestens fünf geholfen
werden kann, vor allem, wenn der zu untersuchende Patient einen
Organspendeausweis hat. Ich möchte keinem Arzt zu nahe treten, aber im
Hinblick, auf das seltene Ereignis „Hirntod“, und dem Organmangel in
Deutschland, möchte ich mich darauf nicht verlassen.
Bei der Organspende gibt es keine finanziellen Interessen..
Der Markt der Transplantations- und Pharmaindustrie ist viele Milliarden
schwer. Kliniken erhalten Fallpauschalen für Transplantationen zwischen
50.000,– und 120.000,– Euro. In Zeiten der Marktwirtschaft wird die
Transplantationsmedizin nicht nur durch den Bedarf gesteuert, sondern auch
von den kommerziellen Interessen der Akteure, nicht zuletzt auch von der
Pharmaindustrie, die mit dem Verkauf von Immunsuppressiva
Milliardenumsätze tätigt. Auch die Krankenkassen haben ein Interesse daran
das Wartende, z.B Nierenkranke ein neues Organ erhalten. Etwa 65.000
Patienten werden in Deutschland an der "künstlichen Niere" behandelt mit
einem Kostenaufwand von 50.000 bis 60.000 Euro pro Patient und Jahr.
Nur etwa 2.500 bis 3.000 Dialyse pflichtige Patienten pro Jahr haben eine
Chance, durch Transplantation eine neue Niere zu erhalten. Diese Zahl konnte
auch durch Einsatz der verschiedenen Variationen der Lebend spende nicht
wesentlich gesteigert werden Die Jahreskosten nach einer Transplantation
betragen nur etwa 15.000 EUR/Patient. Ähnlich verhält es sich bei Herzkranken
mit Kunstherzimplantat. Derzeit liegen die Kosten der Kunstherzimplantation
nur knapp über denen der Herztransplantation, wobei fast 50 % der Kosten
einer Kunstherzimplantation das Implantat betreffen (67.000 €);
allerdings sind die Kosten für Kunstherzpatienten im ersten (und zweiten) Jahr
nach der Implantation beträchtlich höher als
die für Herztransplantierte. Über weitere Langzeitkosten fehlen beim
Kunstherzpatienten die Erfahrungen, Herztransplantierte zeigen im
Langzeitverlauf eine kontinuierliche Abnahme der Kosten.
Ärzte wissen ob es hoffnungslos ist..
"Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie
davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre
Existenz haben"
Johann Peter Eckermann: Gespräche mit Goethe
Ärzte geben meist nur Prognosen ab. Die Prognose ist nur eine Aussage über
die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Krankheitsverlaufs. Die individuelle
Prognose eines Patienten basiert auf den spezifischen Umständen der
Erkrankung und kann daher - unabhängig von der Breite der Datenbasis deutlich von der statistischen Erwartung abweichen. Die Prognose einer
Erkrankung basiert auf empirischen Erkenntnissen der Medizin.
Aber woher kommen die empirischen Erkenntnisse über den Hirntod ?
Fakt ist, nach Feststellung des Hirntodes schließt sich bei Zustimmung zur
Organspende die organprotektive Intensivtherapie an, bis die Vorbereitungen
zur Organentnahme und Transplantation abgeschlossen sind.
Falls die Organspende abgelehnt wurde, wird die medizinische Therapie
beendet und das Beatmungsgerät abgestellt. Fakt ist auch es besteht die
Möglichkeit, dass sich durch die künstliche Beatmung, der Zustand des
Patienten stabilisiert und anschließend sowohl die Atmung als auch der
Kreislauf ohne mechanische Unterstützung weiter funktionieren. In diesem
Fall erreicht der Patient nicht einen die Organentnahme ermöglichenden
Zustand des primären Hirntodes, sondern er fällt in einen dauernden
vegetativen Zustand. Aus diesem Grund dürfen in der Schweiz z.B Patienten
die 48 Std. nach der Hirntodfeststellung nicht Explantiert sind, nicht mehr als
Organspender herangezogen werden. Ärzte wissen nicht immer, ob es
tatsächlich hoffnungslos ist, aber bei der Hirntod-Diagnostik ist das
„wahrscheinlich“ fatal.
"Wahrheiten des Arztes sind Wahrscheinlichkeiten,und fast jede Entscheidung
in der Medizin ist eine Entscheidung unter Risiko" Rudolf Gross 1998
Es werden nur Organe entnommen...
Mit der Organspende einher geht auch die Einwilligung in eine Gewebespende die Spende also von Haut, Knochen, Herzklappen oder der Augenhornhaut.
Obwohl auf den Spenderausweisen Organe und Gewebe nebeneinander
aufgeführt sind, ist meist nicht bekannt, dass zwischen einer Organ- und einer
Gewebespende große Unterschiede bestehen. Die Gewebespende ist von viel
größerer Relevanz für uns alle ist als die Organspende. Damit eine
Organspende in Betracht gezogen werden kann, müssen die Organe eines
Verstorbenen zum Zeitpunkt der Entnahme noch durchblutet sein. Er
muss einen - statistisch unwahrscheinlichen - Hirntod gestorben sein. Als
mögliche Gewebespender eignen sich hingegen alle Verstorbenen. Die Zahl der
potenziellen Spender erweitert sich also um mehr als das Zweihundertfache,
von etwa 4000 Hirntoten auf buchstäblich alle Sterbefälle in Deutschland - es
sind etwa 850 000 im Jahr. Es ist nahezu unbekannt, dass gespendetes
Gewebe in gemeinnützigen Institutionen wie dem Deutschen Institut für
Zellund Gewebeersatz (DIZG) gereinigt, aufbereitet und weiterverarbeitet wird.
Knochen beispielsweise werden zu Knochenmehl gemahlen oder in
gebrauchsfertige Formate gestückelt. Das Endprodukt gilt de jure als
Arzneimittel und wird den Ärzten auf den üblichen Vertriebswegen zur
Verfügung gestellt. Der aktuelle DIZG-Katalog hat ein entsprechendes
Angebot: hochwertige Knochenchips, "gemahlen mit der Spierings Bone
Mill". Komplette Achillessehnen und Patellasehnen mit vorgeformten
Knochenansätzen. Menschliche Haut, zellfrei und gefriergetrocknet, in
Größeneinheiten von einem Quadratzentimeter bis hin zu Gewebeflächen von
16 mal 24 Zentimetern. Weichgewebe, knorpelfreie
Oberschenkelknochenköpfe, Teile des Schienbeins in Span- und Keilform.
Kein Zweifel: Bei all dem handelt es sich um medizinisch nutzbringende Mittel,
die dazu beitragen können, das Leiden Kranker zu mildern - wenn auch nicht
so unmittelbar wie die Organspende. So gäbe es denn an der Praxis der
Gewebespende nichts auszusetzen, wenn man denn davon ausgehen könnte,
dass diejenigen, die ihre Zustimmung zur Organ- wie auch Gewebespende
kundtun, wissen, welchen Verfahren und Praktiken sie eigentlich zustimmen.
Es spricht nicht viel dafür, dass dieses Wissen existiert. Ein Szenario, in dem
die Leichname fast aller Verstorbenen künftig auf die medizinische Verwendung
ihres Gewebes hin untersucht und im Regelfall auch verwandt werden, ist nicht
völlig unrealistisch. Es ist aber davon auszugehen, dass vielen Menschen eine
solche Verwertung ihres Leichnams zuwider sein dürfte - und zwar selbst dann,
wenn sie einer reinen Organspende ausdrücklich zustimmen.
Organspendengegner sind nicht informiert..
Ein sehr beliebtes Argument der Befürworter ist die Unterstellung, wir Gegner
seien schlecht, oder gar nicht informiert. Da uns dieser vorwurf immer wieder
gemacht wird, sehen wir uns natürlich in der Pflicht die Vorwürfe zu prüfen und
unseren aktuellen Kenntnisstand immer wieder zu hinterfragen. Wir sammeln
Fakten, checken diese vielfach nach, und gelangen so zu unserer Meinung.
Viel mehr sind es die Befürworter selbst die durch die Werbekampagnen
regelrecht desinformiert sind. Vielen fällt gar nicht auf, wie sie durch diese
übergroßen Werbeplakate in ihrer Wahrnehmung manipuliert werden. Der
Grund, warum die DSO so gerne Prominente für ihre Werbekampagnen vor den
Karren spannt, ist die Tatsache, dass diese Person positive Gefühle auf sich
zieht und uns besonders stark beeinflusst. So übernimmt man dessen Meinung
leichter. Ihnen schenkt man soviel Vertrauen, dass man zur Überzeugung
gelangt, dass unmöglich schlecht sein kann, wofür sie mit ihrem Namen
einstehen, und das jeder der anderer Meinung ist, einfach nicht bescheid weiß.
So wie angeblich wir. Da wir diese Manipulationstechniken erkannt haben,
können wir ihr nicht mehr zum Opfer fallen, und sind offen für Fakten und
Tatsachen.
Was wenn ihr ein Organ bräuchtet..
Hirntote sind für mich keine Toten, sondern Sterbende. Kein Mensch kann mir
zum jetzigen Zeitpunkt 100% versichern, dass ein Hirntoter nicht mehr
wahrnimmt, was während der Explantation geschieht. Eine Hirntod Diagnose
lehne ich strikt ab. Auf keinen Fall, käme daher eine Organspende für mich in
Frage. Und genau aus diesem Grund, würde ich auch von niemandem
verlangen, diese Tortur auf sich zu nehmen. Ob freiwillig oder noch schlimmer,
von Angehörigen dazu freigegeben, und damit gezwungen. Deshalb käme eine
Transplantation für mich zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht in Frage.
Eine Transplantation verbessert in der Regel zwar die Situation eines Patienten,
dennoch bleibt die Person ein Leben lang chronisch krank. Auf Einwürfe von
der Art "wenn es soweit wäre, würdet ihr am lautesten nach einem Organ
schreien" kann ich nur Antworten: ein verlängertes Leiden, mit ewiger
Medikamenten Einnahme, hohem Krebsrisiko, eventueller Folgetransplantation,
und einem ewig über mir schwebenden Damoklesschwert, in Form von Angst
einer immer möglichen drohenden Abstoßung, möchte ich weder mir, noch
meiner Familie antun. Gibt es keine alternative, müsste ich mich mit
meinem Tod abfinden, wie viele andere Menschen dass auch müssen.
Ihr könnt nicht mitreden als Gesunde..
Eine Krankheit und auch die Bewältigung, der durch die Krankheit bedingten
Veränderungen im Leben, kann man als Gesunder selbstverständlich nicht
nachvollziehen. Vorstellungen vom eigenen körperlichen Zerfall, dem
möglichen Tod, sowie eine ungewisse Zukunft schon gar nicht. Auch nicht das
aufreibende Warten, auf ein Organ. Menschen in solchen Situationen, sprechen
gerne anderen, die sich nicht in gleicher Lage befinden, jegliche Kompetenz ab,
darüber zu urteilen, wie sie in gleicher Situation handeln würden. Aber auch
wenn ein Kranker all dies in seinem Leben ertragen muss, darf er doch nicht
die Augen vor Unrecht verschließen, und alle Wertvorstellungen, aus purem
Egoismus, über den Haufen werfen. Unrecht bleibt immer Unrecht, und muss
immer, zu jeder Zeit, unter gleich welchen Umständen, und überall
angeprangert und bekämpft werden. Kein Zweck heiligt die Mittel.
Die Organentnahme ist und bleibt eine potenzielle Tötung und ein Eingriff in
die Rechte und in die Persönlichkeit des Sterbenden. Immer.
Warum sollen Organe im Sarg vermodern..
"Der Besitzer der Organe stirbt ja sowieso, und wir können seine Organe
brauchen, um jemandem anderen zu helfen, warum sollen sie im Grab
vermodern" Es ist immer schlimm, wenn jemand aufgrund eines
Organversagens gesundheitliche Probleme hat. Aber weder von
Rechtswegen, noch aus Gründen der Nächstenliebe oder sonstigen Gründen,
gibt es eine Rechtfertigung, anzunehmen, man habe das Recht Hilfe zu
erwarten in Form einer Organspende eines Sterbenden. Ich finde solch eine
Erwartungshaltung mehr als Egoistisch. Meine Organe sind mit mir entstanden,
es sind meine Organe, die mich mein Leben lang begleitet haben, niemand hat
ein Recht darauf. Mein Körper bildet eine Einheit mit meiner Seele. Einige Tage
muss ein möglicher Organspender nach dem "Hirntod" weiterversorgt werden.
So lange schlägt das Herz, funktioniert der Kreislauf, wird er beatmet. Erst das
Messer des Chirurgen beendet sein Leben. Was ich in dieser künstlich
verzögerten Zeit bis zu meinem endgültigen Tod noch mitbekommen würde,
weiß niemand genau, und ich möchte es auf keinen Fall am
eigenen Leib erfahren. Und da niemand, wie gesagt, ein Recht auf das Organ
eines anderen hat, braucht auch niemand zu bedauern, das er etwas nicht
bekommt, was ihm sowieso nicht zusteht, und es hat ihm egal zu sein, was
damit geschieht. Ohne jegliches Recht der Wertung dieses Tuns.
Die Furcht vor der vorzeitigen Organentnahme ist völlig irrational..
Warum ist die Furcht davor, als Leiche im Grab zu verwesen oder in einem
Krematorium verbrannt zu werden, so viel weniger ausgeprägt als die Furcht
davor, nach dem Hirntod voreilig Organe entnommen zu bekommen?
Nun, aus der Einäscherung wird nichts Nützliches gewonnen, während genau
dies Sinn und Zweck der Organentnahme ausmacht. Bei der Verbrennung sind
nicht in demselben Maße Interessen im Spiel wie bei der Transplantation. Und
gerade das, was der Transplantation moralisches Gewicht verleihen soll, das
"brauchen" oder "spenden" der Organen, ist dass, was ihre Praxis massiv
erschwert.
Organspendengegner sind mit veranwortlich dass jeden Tag 3 Kranke
auf der Warteliste sterben, oder viel
länger warten müssen...
Das Wartende sterben müssen, liegt einzig und allein an ihrer Krankheit. Da es
sowieso niemals genug Organe gibt, wäre es auch nicht gesagt, ob der
Wartende, gäbe es keine Organspendengegner, tatsächlich ein Organ erhalten
hätte. Aber auch Wartende die ein Organ erhalten, schaffen es manchmal
nicht. Also ist es eine nicht nachvollziehbare Behauptung, die man so nicht
gelten lassen kann. Das gleiche gilt für die verlängerte Wartezeit. Nur Hirntote
können Organspender werden. Von diesen gibt es immer weniger.
Ca. 400.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschen Krankenhäusern. Ärzte
sagen, etwa 1% davon erleiden einen Hirntod, das wären ca. 4000. Davon
werden viele wegen medizinischer Kontraindikationen von vornherein
ausscheiden. Im Jahr 2013 wurden laut DSO 2221 Hirntote gemeldet,
tatsächlich in Frage, kamen von diesen 2221 Hirntoten nur 1370
Patienten. 851 schieden wegen medizinischer Kontraindikationen aus. 494
verweigerten die Entnahme, und 876 spendeten. Selbst wenn alle 1370 in
Frage kommenden gespendet hätten, und ausgehend davon, das ein Spender
im schnitt 3 Organe spendet, wären das 4110 Organe für 11.000 Wartende.
Und die Warteliste würde nicht kleiner, die, die runter kämen, weil sie ein
Organ bekamen, würden durch andere, neue Wartende ersetzt. Und auch hier
gibt es keine Gewähr, das ein "schon länger Wartender" auch als nächstes ein
Organ bekäme, denn dies hängt von anderen Faktoren als der Wartezeit ab.
Somit kann man also keinesfalls behaupten, die Wartezeit des einzelnen würde
sich signifikant verkürzen, wenn es keine Gegner gäbe. Wenn alle Faktoren
stimmen, bekommt der, auf den diese Faktoren passen, sein Organ.
Wir brauchen, um mehr Organe zu bekommen, das spanische System..
Spanien stellt jedes Jahr einen neuen Rekord in Sachen Organspende auf.
Seit Jahren führt das Land, was die Zahl der Spender angeht, aktuell (2013)
liegt sie bei 35,1 Organspendern pro eine Million Einwohner. Zum Vergleich: In
Deutschland sind es gerade einmal 12,8 Spender pro eine Million Einwohner.
Kein Wunder also, das Ärzte und die DSO, dort sehr begehrliche Blicke
hinwerfen Das Spanische Modell beruht auf zwei Säulen. Zum einen gilt in
Spanien die Widerspruchslösung, das heißt jeder, der das nicht ausdrücklich
verneint, kann nach seinem Tod zum Organspender werden. Die zweite Säule
ist die Organisation des Systems. Zuständig für die gesamte Organisation der
Organspende in Spanien ist die Organización Nacional de Trasplantes (ONT).
Diese erbringt sämtliche Dienstleistungen wie das Führen von Wartelisten, die
Verteilung der Organe, den Transport und versucht alles, um Organspende und
die Transplantation erfolgreich werden zu lassen und das System zu
verbessern. In jedem wichtigen Krankenhaus gibt es einen Beauftragten
(Koordinator), meist ein Arzt, der die Aufgabe der Koordination in einer
Teilzeitstelle erfüllt. Die Krankenhäuser, die keinen eigenen Koordinator haben,
werden von zentralen Büros der ONT betreut. Der Koordinator ist der
Grundstein des spanischen Systems. Das spanische Modell setzt es sich zum
Ziel, jeden Schritt im Verfahren der Organentnahme zu optimieren und keinen
potentiellen Spender zu verlieren. Dafür hat es eine Schlüsselfigur: den
Koordinator. In der Praxis ist das ein speziell ausgebildeter Arzt, dessen
Aufgabe es ist, die Zahl der Organentnahmen in dem Krankenhaus, in dem er
arbeitet, zu erhöhen. Der Koordinator ist präsent auf den Intensivstationen,
um die Zusammenarbeit mit den Ärzten sicherzustellen. Sie dürfen
nicht vergessen, ihn zu informieren, sobald der Hirntot eines Patienten
festgestellt wird. Sein Vorteil in dieser Funktion liegt darin, dass sein Status als
Arzt ihn befähigt, auf Augenhöhe mit den behandelnden Ärzten zu reden, und
nicht als ein Angestellter des Transplantationsdienstes. Die andere Aufgabe des
Koordinators besteht darin, die Angehörigen des Verstorbenen taktvoll
anzusprechen und ihr Einverständnis zur Organentnahme zu bekommen. Da
die spanischen Koordinatoren eine besondere Fortbildung zu den
psychologischen Aspekten dieses schwierigen Momentes absolviert haben, dort
werden Angehörigengespräche mit dem Ziel diese zur Organspende zu
bewegen geführt, erzielen sie im Allgemeinen gute Ergebnisse: 84% der
Familien stimmen zu - gegenüber 60% in Europa. Am wichtigsten aber, und
von der DSO gerne verschwiegen, ist die Tatsache, dass in Spanien auch
sogenannte Non-Heart- Beating-Donors, also "Herztote", Organspender werden
können. Dort kann mit der Organentnahme zehn Minuten nach den
Nulllinien-EKG begonnen werden, ohne dass vorab der Hirntod festgestellt
worden sein muss. Alles Faktoren, die weder mit unserem Grundgesetz
(Widerspruchslösung), noch mit unserem Transplantationsgesetz
(Alles in einer Hand, keine unabhängigen Ärzte) konform sind. Abgesehen
davon, das ein Herztoter bis zu 20 Minuten erfolgreich reanimiert werden kann.