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VII. Resolutionen aufgrund der Berichte des Sechsten Ausschusses
Vereinten Nationen nach Bedarf zu erleichtern, einschließlich
durch die Ausstellung von Visa;
7. stellt ferner fest, dass mehrere Delegationen um eine Verkürzung der von dem Gastland angewandten Frist für
die Ausstellung von Einreisevisa für Vertreter von Mitgliedstaaten ersucht haben, da diese Frist die volle Teilnahme von
Mitgliedstaaten an den Tagungen der Vereinten Nationen erschwert;
8. nimmt Kenntnis von den Besorgnissen über die
Entscheidung der JPMorgan Chase Bank, alle Bankkonten
Ständiger Vertretungen bei den Vereinten Nationen zum
31. März 2011 zu schließen, und begrüßt die Anstrengungen
des Gastlands, die Eröffnung von Bankkonten für Ständige
Vertretungen bei anderen Geldinstituten zu erleichtern;
9. dankt dem Gastland für seine Bemühungen und
hofft, dass die in den Ausschusssitzungen aufgeworfenen
Probleme auch künftig im Geiste der Zusammenarbeit und im
Einklang mit dem Völkerrecht gelöst werden;
10. bekräftigt, wie wichtig es für den Ausschuss ist, in
Erfüllung seines Mandats kurzfristig zusammentreten zu können, um dringende und wichtige Angelegenheiten betreffend
die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und dem
Gastland zu behandeln, und ersucht in diesem Zusammenhang das Sekretariat und den Konferenzausschuss, vom Ausschuss für die Beziehungen zum Gastland gestellte Anträge
auf Konferenzbetreuungsdienste für Sitzungen, die er während der Tagungen der Generalversammlung und ihrer
Hauptausschüsse abhalten muss, Vorrang einzuräumen, unbeschadet der Erfordernisse dieser Organe und im Rahmen
der Verfügbarkeit;
11. ersucht den Generalsekretär, sich weiter aktiv mit
allen Aspekten der Beziehungen der Vereinten Nationen zum
Gastland zu befassen;
12. ersucht den Ausschuss, seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit Resolution 2819 (XXVI) der Generalversammlung fortzusetzen;
13. beschließt, den Punkt „Bericht des Ausschusses
für die Beziehungen zum Gastland“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer siebenundsechzigsten Tagung aufzunehmen.
66/109. Gewährung des Beobachterstatus in der
Generalversammlung an die Union
Südamerikanischer Nationen
Die Generalversammlung,
in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den
Vereinten Nationen und der Union Südamerikanischer Nationen zu fördern,
1. beschließt, die Union Südamerikanischer Nationen
einzuladen, als Beobachter an den Tagungen und an der Arbeit der Generalversammlung teilzunehmen;
2. ersucht den Generalsekretär, die erforderlichen
Maßnahmen zur Durchführung dieser Resolution zu ergreifen.
RESOLUTION 66/110
Verabschiedet auf der 82. Plenarsitzung am 9. Dezember 2011,
ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/66/485,
Ziff. 7)116.
66/110. Gewährung des Beobachterstatus in der
Generalversammlung an die Internationale
Organisation für erneuerbare Energien
Die Generalversammlung,
in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den
Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für
erneuerbare Energien zu fördern,
1. beschließt, die Internationale Organisation für erneuerbare Energien einzuladen, an den Tagungen und an der
Arbeit der Generalversammlung als Beobachter teilzunehmen;
2. ersucht den Generalsekretär, die erforderlichen
Maßnahmen zur Durchführung dieser Resolution zu ergreifen.
RESOLUTION 66/111
Verabschiedet auf der 82. Plenarsitzung am 9. Dezember 2011,
ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/66/486,
Ziff. 7)117.
RESOLUTION 66/109
Verabschiedet auf der 82. Plenarsitzung am 9. Dezember 2011,
ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/66/484,
Ziff. 7)115.
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Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Ausschuss eingebracht von: Ägypten, Antigua und Barbuda, Argentinien,
Äthiopien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien (Plurinationaler Staat),
Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala,
Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kolumbien, Kuba, Luxemburg,
Montenegro, Nicaragua, Pakistan, Paraguay, Peru, Portugal, Slowenien,
Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen,
Suriname, Trinidad und Tobago, Uganda, Uruguay und Venezuela (Bolivarische Republik).
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Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Ausschuss eingebracht von: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Australien,
Bahrain, Belarus, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien,
Japan, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kenia, Kuwait, Monaco, Montenegro, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Palau,
Papua-Neuguinea, Philippinen, Portugal, Saudi-Arabien, Schweden,
Serbien, Slowenien, Spanien, Sudan, Thailand, Tonga, Tschechische
Republik, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigte Staaten von
Amerika.
117
Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde im Ausschuss eingebracht von: Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina,
Bulgarien, Italien, Kroatien, Montenegro, Österreich, Polen, Republik
Moldau, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.
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