Das Sprechermodell der Bewährungshilfe in Schleswig

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Das Sprechermodell der Bewährungshilfe in Schleswig
Bewährungshelfer des Landgerichtsbezirkes unterhalten seit einigen Jahren Kontakte zu der
Bewährungshilfe in Estland.
In 2002 haben 6 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer aus Estland sich in Elmshorn
über die hiesige Arbeitsweise informieren können. Im Mai 2003 sind 4 Kollegen einer
Einladung nach Tallinn anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten zum fünfjährigen Bestehen der
Estländischen Bewährungshilfe gefolgt. Sie waren gebeten worden, vor Fachpublikum aus
den baltischen Ländern sowie aus Finnland über die hiesige Organisation der
Bewährungshilfe zu referieren. Die nachfolgende Darstellung wird im Dezember 2003 als
englischsprachige Übersetzung in der Publikation der CEP „Bulletin“ erscheinen. Die CEP ist
eine Dachorganisation europäischer Bewährungshelfer.
Das Sprechermodell der Bewährungshilfe
in Schleswig-Holstein
In der föderativ organisierten Bundesrepublik Deutschland ist die Justiz, ihre Organisation
und die Durchführung in die Verantwortung der Bundesländer gegeben. Die
Organisationsform ist bei einheitlicher Strafgesetzgebung jedoch teilweise sehr
unterschiedlich und reicht von einem hierarchisch strukturierten Modell in fast allen
Bundesländern bis hin zu einem demokratisch orientierten Sprechermodell in SchleswigHolstein.
Während es in allen anderen Bundesländern „Leitende Bewährungshelfer“ gibt, die sowohl
fachliche als auch dienstliche Weisungsrechte ausüben, finden wir allein im nördlichsten
Bundesland, Schleswig-Holstein, eine in der Republik einmalige Organisationsstruktur.
Das Rechtsinstitut der Strafaussetzung zur Bewährung wurde erstmals 1956 nach
angelsächsischem Vorbild in die Zuständigkeit der Bundesländer gegeben.
In der Bundesrepublik vor der „Wiedervereinigung“ gehörte Schleswig-Holstein zu einem der
letzten Bundesländer in Deutschland, in dem die Bewährungshilfe überhaupt eingeführt
wurde. Einzelne Bewährungshelfer wurden 1956 bei den Landgerichten angestellt. Diese
„Einzelkämpfer“ waren selbstverantwortlich tätig und benötigten kaum
Organisationsstrukturen.
Die Ausweitung des Rechtsinstituts der Bewährungshilfe ist auf die Initiative dieser ersten
Bewährungshelfer zurückzuführen. Dadurch entwickelte sich über Jahre eine eigene
Organisationsform.
Mit der Zunahme der Anzahl der Bewährungshelfer rückten organisatorische
Notwendigkeiten in den Vordergrund. Die Administration bzw. die Gerichte verlangten
zunehmend nach verlässlichen Ansprechpartnern.
Die kollegiale Organisationsform entwickelte sich vor ca. annähernd 20 Jahren und wurde
zunächst informell von den Präsidenten der Landgerichtsbezirke akzeptiert. Dienstrechtlich
blieb die Zuständigkeit der Präsidenten erhalten und die Fachaufsicht lag weiterhin bei dem
einzelnen Strafrichter.
Wie sieht diese kollegiale Organisationsform aus:
Es finden regelmäßige Dienstbesprechungen statt. Das höchste Gremium der
Beschlussfassung für verbindliche Absprachen ist die monatlich stattfindende allgemeine
Dienstbesprechung. Wesentliche Inhalte der Dienstbesprechungen sind Bericht des Sprechers,
Fallbesprechungen, Regelung allgemeingültiger organisatorischer Angelegenheiten (z. B.
Bezirksaufteilung, Vertretung, Fragen der allgemeinen Verwaltung, Statistik u. a.), Austausch
von berufsspezifischen Informationen, Fragen der Zusammenarbeit mit Behörden,
Mitwirkung bei Neueinstellung von Kollegen.
Aus pragmatischen Notwendigkeiten heraus wurde es erforderlich, dass ein Ansprechpartner
zur Verfügung steht. Aus den Reihen der Bewährungshelfer wird für den Zeitraum von zwei
Jahren ein Sprecher gewählt. Dem Sprecher obliegen Aufgaben der Koordination,
Organisation und der Vertretung nach außen.
Er wird von der Dienstversammlung beauftragt, für die Gesamtheit der Kollegen tätig zu
werden. Er ist kein Vorgesetzter und hat keinerlei Weisungsbefugnis.
Der Sprecher bereitet die Dienstversammlung vor und leitet diese. Er übernimmt die
Diskussionsleitung, erstellt die Tagesordnung und setzt Beschlüsse um. Ihm obliegt es, alle
Vorgänge in die Dienstversammlung einzubringen, die die Bewährungshilfe betreffen. Der
Sprecher vertritt den Landgerichtsbezirk in der Sprecherkonferenz der
Landesarbeitsgemeinschaft, der Fachkonferenz im Justizministerium und ist Kontaktperson
für die Verwaltung des Landgerichtes.
Weitere einzelfallübergreifende Aufgaben werden durch andere Kollegen wahrgenommen;
beispielhaft seien hier die Qualitätssicherung, die Schuldnerberatung und die täterorientierte
Spezialisierung genannt.
Das Rotationsprinzip gilt für den Sprecher ebenso wie für die anderen Zusatzaufgaben, i.d.R.
jedoch mit längeren Intervallen.
Durch die oben beschriebene Form der Zusammenarbeit im Sinne des Kollegialitätsprinzips
wird eine Vertrauensbasis geschaffen, die eine optimale Beteiligung aller Kollegen bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben sicherstellt.
Unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung wurde das System der freigewählten
Sprecher in den 90er Jahren in Schleswig-Holstein nachhaltig in Frage gestellt. Unter dem
Titel „Neuorganisation der sozialen Dienste“ sollte eine umfassende Veränderung stattfinden.
Geplant war ein gemeinsamer sozialer Dienst, der den Staatsanwaltschaften zugeordnet
werden sollte.
Dies stieß bei den Bewährungshelfern auf massiven Widerstand und führte zu der
Entwicklung eigener Standards. Die Instrumente der Dienstbesprechung bzw. Supervision
wurden ausgeweitet, um das berufliche Handeln qualitativ sicherzustellen.
Das Justizministerium hielt weiter an den Reformplänen fest.
Es wurden Modellprojekte in Flensburg und Lübeck installiert, um eine größere Effizienz der
Arbeit durch das Reformmodell zu belegen. .
In dieser Modellphase wurde das hierarchische Modell, im Landgerichtsbezirk Flensburg mit
Vorgesetzten, mit dem Sprechermodell im Landgerichtsbezirk Itzehoe verglichen.
Eine Überprüfung des beruflichen Handelns der Bewährungshilfe wurde wissenschaftlich
begleitet. Dr. Kurze vom Kriminologischen Zentrum in Wiesbaden (KrimZ) konnte in einer
vergleichenden Untersuchung keine qualitativen Verbesserungen feststellen, die auf die
Installation des „leitenden Bewährungshelfers“ zurückzuführen wären.
Nach kritischer Auswertung der Untersuchung zeichnete sich das Sprechermodell durch eine
höhere Motivation und größere Flexibilität aus.
1999 erließ dann das Parlament des Landes Schleswig-Holstein das Bewährungs- und
Gerichtshilfegesetz. Die bisherige Organisationsform mit einem Sprecher wurde
festgeschrieben.
Es ist festzustellen, dass in Schleswig-Holstein die Mehrzahl von Hilfsorganisationen bzw.
Vereinen der Straffälligenhilfe auf die Initiative von Bewährungshelfern zurückzuführen
sind. Diese Eigeninitiative wird durch das demokratische Miteinander gefördert. Dieses
demokratische Organisationsmodell setzt voraus, dass alle Bewährungshelfer sich
verantwortlich miteinbringen.
Aus der Praxis heraus wurden die beruflichen Standards entwickelt, wurde eine
Felduntersuchung zur Lebenslagensituation der Probanden und auch internationale Kontakte,
z. B. nach Estland, aufgebaut. Dort wurden Fragen nach unserem Organisationsmodell des
Sprechers laut, und es erfolgte eine Diskussion über den unterschiedlichen Grad der
Eigeninitiative bei den unterschiedlichen Modellen. Das jetzt gelebte System fördert kreative
Eigeninitiative des einzelnen Bewährungshelfers und verhindert einen Rückzug in die
Isolation.
Wir laden europäische Bewährungshelfer ein, das System auf seine Verwendbarkeit im
eigenen nationalen Bereich zu überprüfen.
Bewährungshelfer/innen Landgericht Itzehoe
The Sprecher model
Probation officers from Itzehoe in Schleswig Holstein describe a democratic model for
organising a probation service.
In the federal German Republic, individual states or Bundesländer are
responsible for their own justice systems, their organisation and practice. The way they are
organised and their methods differ considerably. They vary from predominantly hierarchical
models to the democratically organised Sprecher or ‘speaker’ model used in Schleswig
Holstein. Whilst the concept of senior probation officers, who have responsibility for service
delivery and development, exists in other Bundesländer, Schleswig Holstein features a
uniquely structured model.
Prior to the re-unification of Germany, Schleswig Holstein had been one of the last of the
Bundesländer to establish a probation service. Since 1956 the courts had employed probation
officers individually. These single '
combatants'were responsible for their own work and did
not require an organisational structure. However, the increasing number of probation officers
highlighted the need for organisational issues to be addressed. Courts began to demand more
dependable information and a more effective exchange of information.
A kollegiale or ‘co-operative’ form of organisation was developed almost twenty years ago
and was initially accepted informally by the Presidents of the Courts. The Presidents retained
responsibility for the service overall whilst the monitoring of service provision was left to
individual judges.
What does the kollegiale organisation - the Sprecher model – look like?
It is based on regular service meetings. The highest decision making level is at the joint
service meeting which takes place monthly. Significant contributions to this meeting range
from the Sprecher'
s report, case discussions, resolution of organisational issues (e.g.
geographic division of work allocation, arrangements for representation, general
administration, statistics), exchange of professional information, questions about joint
working with other organisations and co-operation to recruit new staff.
For practical reasons a spokesperson needed to be available. A
Sprecher, who carries out this function for a period of two years, is
democratically elected from the ranks of probation officers. The Sprecher has the task of coordinating, organising and representing the service in external contacts. The Sprecher is
authorised by the service meeting to act on behalf of all colleagues. The Sprecher is not a
manager and has no management authority or function.
The Sprecher prepares for and leads service meetings, is responsible for chairing the
discussion, setting the agenda and following through decisions taken. The Sprecher is
responsible for raising issues in the service meeting. The Sprecher also represents the court
district at the Sprecher conference, at the professional association conference and at the
conference set up by the Ministry of Justice. The Sprecher is also the contact person for the
courts'administrative services.
Other specific tasks such as quality assurance, debt counselling, specialist offender
supervision etc. are carried out by other colleagues. The rotation principle applies to these
tasks as well as to those carried out by the Sprecher, but normally in longer terms than two
years.
This model of collaboration in the context of kollegiale principles, creates a basis of trust
which ensures the full participation of all colleagues in the work of the service.
In the 1990s the social democratic government of Schleswig Holstein fundamentally
questioned the system of the freely elected Sprecher. Under the title '
re-organisation of social
services'a comprehensive change was planned. It was intended to have one social service
department directly responsible to the prosecutor.
This led to massive opposition from probation officers and to the development of probation
standards. Emphasis was placed on such issues as supervision to ensure the quality of
professional activities. The Ministry of Justice decided to continue with the planned reforms.
Pilots were run in Flensburg and Lübeck to demonstrate the reform model'
s greater efficiency.
During this phase the hierarchical model in Flensburg was compared to the
Sprecher model in Itzehoe. An examination of the work of the probation service was
accompanied by scientific research. Dr. Kurze of the Centre for Criminology in Wiesbaden
was unable to establish any qualitative improvement in the service'
s work which could be
attributed to the senior probation officer model. Following a critical assessment of all the
findings, the Sprecher model emerged as the one leading to greater flexibility and increased
motivation.
In 1996 the parliament of Schleswig Holstein passed a new law on probation. The former
organisational structure including the use of a Sprecher was set down in statute.
It is noted that in Schleswig Holstein the majority of offender related helping agencies were
set up as a result of probation officer initiatives. Such individual initiatives are encouraged by
the democratic collective. The model presupposes that all probation officers are fully and
responsibly involved.
Development of professional standards, research into offender lifestyles and
international contacts, for example with Estonia, have been developed and built up by
practitioners. Examination of the various models highlights the measure of individual
initiative allowed in each. The current system promotes creative initiative in each probation
officer and prevents any retreat into isolation.
We invite European probation officers to examine the use of this model in their own national
setting.

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