Stadt Marbach am Neckar
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Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage X Verhandlungsfolge: TOP öffentl. VA nicht öffentl. X am Niederschrift 21.04.2016 VA AUT AUT OR OR GR X 12.05.2016 Berat. Punkt GR Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach am Neckar a) Überprüfung der Kostenverteilung bei den Bewirtschaftungskosten des Bildungszentrums Antrag (Empfehlung): Die Vertreter der Stadt Marbach am Neckar in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar werden beauftragt, folgender Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach am Neckar vom 4. Juni 2014 mit Wirkung ab 1. Januar 2016 zuzustimmen: § 5 Abs. 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung: „Der Verband beteiligt sich an den Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) für die Gebäude sowie an den Kosten für die laufende Bewirtschaftung der Außenanlagen (einschließlich der Arbeitslöhne) auf der Grundlage des Benutzungsverhältnisses des Bildungszentrums zwischen der Tobias-MayerGemeinschaftsschule und der Anne-Frank-Realschule Marbach am Neckar (Gemeinschaftsschule : Realschule 50 v.H. : 50 v.H.) mit 50 v.H.“ Sachverhalt: In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar durch die Stadt Marbach am Neckar vom 04.06.2014 wurde geregelt, dass sich der Verband an den Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) des Bildungszentrums mit Außenanlagen auf der Grundlage des Benutzungsverhältnisses zwischen der TobiasMayer-Schule und der Anne-Frank-Realschule beteiligt. Beratungsergebnis: laut Antrag einstimmig mehrheitlich Ja Anwesend: Vorsitzender: Nein Enthalt. anderer Beschluss siehe Folgeseiten Stadträte (Zahl): Ausschluss wegen Befangenheit: Aktenzeichen: II-220.15 Anlage(n): -- Verteiler: BM, II Besonderheiten siehe Folgeseiten Normalzahl: -2VA -ö- 21.04.2016 - Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung ist diese Kostenbeteiligung mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls den geänderten Benutzungsverhältnissen anzupassen. Zuletzt wurde das Benutzungsverhältnis nach einer Überprüfung der Belegungssituation zum Schuljahr 2012/13 wie folgt festgelegt: - Tobias-Mayer-Schule mit 3.063 m² bei 48 v.H. und der Anne-Frank-Realschule mit 3.314 m² bei 52 v.H. Nach der letzten Überprüfung im März 2016 liegt das Benutzungsverhältnis ab dem Schuljahr 2015/16 bei der - Tobias-Mayer-Schule mit 3.223 m² bei 50 v.H. und der Anne-Frank-Realschule mit 3.254 m² bei 50 v.H. Damit werden ab dem Haushaltjahr 2016 beim Bildungszentrum die anfallenden Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) und die Kosten für die laufende Bewirtschaftung der Außenanlagen (einschließlich der Entgelte für Beschäftigte der Stadt Marbach am Neckar) nach dem oben genannten Verhältnis zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar und der Stadt Marbach am Neckar aufgeteilt. Finanzierung / Folgekosten: -