Kostenlose Firmennamens-Vorprüfung für die Eintragung in das
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Kostenlose Firmennamens-Vorprüfung für die Eintragung in das
Bitte Formular per Fax oder E-Mail zurück Fax: 0911/1335-150360 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Geschäftsbereich Zentrale Dienste Ulmenstr. 52, 90443 Nürnberg Formular zur kostenlosen Firmen-Vorprüfung für die Eintragung in das Handelsregister Ich möchte folgende Firmen-Vorprüfung k o s t e n f r e i von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken durchführen lassen: Es handelt sich um: * eine Neugründung eine Firmenänderung (bisherige Firma: _________________________________________________________________ Sitz: _________________________, HR-Nr.: ____________) eine Firmenfortführung (bisherige Firma: ________________________________________________________________ Sitz: _________________________, HR-Nr.: ____________) Firma/Firmen (samt Rechtsformzusatz z.B. e.K., GmbH etc.): * Sitz des Unternehmens: * ___________________________________________________ _________________________________________ ___________________________________________________ ___________________________________________________ Gesellschafter (bei OHG, KG, GmbH, AG u.ä., sonst Inhaber): * ___________________________________________________________________________________________________ Unternehmensgegenstand/Tätigkeit des Unternehmens: * ___________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ Auftraggeber: ____________________________________________ Unternehmen/Steuerberater/Rechtsanwalt/Notariat ____________________________________________ Weitere Informationen zur Firmen-Vorprüfung und zur Eintragung in das Handelsregister: Name ____________________________________________ Straße ____________________________________________ PLZ und Ort ____________________________________________ Telefon Fax ____________________________________________ E-Mail Ort/Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Unterschrift: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ * Pflichtangaben Tel.: 0911/1335-335 (Kundenservice) Internet: www.ihk-nuernberg.de Suchbegriff „Firmen-Vorprüfung“ Suchbegriff „Eintragung in das Handelsregister“ Die Firmenbezeichnung Nur im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten steht das Recht zu, eine Firmenbezeichnung (Firma) zu führen. Im Zuge der Novellierung des Handelsrechts seit dem 01.07.1998 sind die Vorschriften über die Firmenbildung für alle Rechtsformen weitgehend vereinheitlicht und liberalisiert worden. Die IHK hilft dem Registergericht - bei dem das Handelsregister geführt wird - im Eintragungsverfahren. Dies ist gesetzlich festgelegt. Sie nimmt Stellung zur Eintragung und Änderung des Unternehmensnamen (= Firma), zum Unternehmensgegenstand und zu vielen anderen Handelsregister-Vorgängen. Insbesondere hinsichtlich der Firma ist das Gutachten der IHK dem Registergericht eine unersetzbare Hilfe. Die Kammer kennt – auch bedingt durch die gesetzliche Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden - die Gepflogenheiten vor Ort und weiß, welche Firmenbezeichnungen sich für welche Branchen herausgebildet haben. Sie kann beurteilen, wann eine Firma von den Verkehrskreisen als irreführend angesehen wird. Hierdurch werden bereits im Vorfeld (also vor Beurkundung durch den Notar) auch in großem Maße wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zwischen gleich oder ähnlich klingenden Firmen vermieden. Die Meinung der IHK ist deshalb im Eintragungsverfahren zu einem wichtigen Baustein geworden. Wenn auch die Kammern nach der gesetzlichen Regelung nur in Zweifelsfällen durch die Gerichte zu hören sind, so ist dennoch allen Kaufleuten zu empfehlen, sich bei der Industrie- und Handelskammer bezüglich der Wahl der Firmenbezeichnung vor der notariellen Beurkundung beraten zu lassen. Der im Handelsregister eingetragene Kaufmann kann grundsätzlich wählen zwischen der Personen-, Sach-, Misch- und Fantasiefirma, vorausgesetzt, die nachstehenden Kriterien sind erfüllt. 1. Die Firma muss das Unternehmen als solches kennzeichnen und Unterscheidungskraft besitzen. 2. Sie darf nicht irreführen. 3. Aus der Firma muss die Rechtsform ersichtlich sein. 4. Die Haftungsverhältnisse dürfen nicht im Unklaren bleiben. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen ist der Firma noch der jeweilige Rechtsformzusatz beizufügen. Rechtsformzusätze sind: 1. Für den Einzelkaufmann die Zusätze "eingetragener Kaufmann" oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. die Abkürzungen „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“. 2. Für Personenhandelsgesellschaften die Zusätze "Offene Handelsgesellschaft“ bzw. „OHG“ und „Kommanditgesellschaft“ bzw. "KG". 3. Für Kapitalgesellschaften die Zusätze „Aktiengesellschaft" bzw. „AG", „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ bzw. "GmbH" oder "Gesellschaft mbH", und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt). Achtung: Die Firmen-Vorprüfung der IHK Nürnberg erstreckt sich nur auf den Raum Mittelfranken. Ob bundesweit bereits gleich oder ähnlich lautende Firmen eingetragen sind, können Sie auf www.handelsregister.de recherchieren. Es wird bei der Eintragung der Firma in das Handelsregister nicht überprüft, ob andere Unternehmen oder Personen gegen die Firmenbezeichnung wettbewerbs-, marken-oder namensrechtliche Einwendungen erheben können. Werden Fantasiebezeichnungen oder nicht geschützte Handelsmarken als Firmenzusätze verwendet, empfehlen wir Ihnen unbedingt, durch Einsichtnahme ins Markenregister (www.dpma.de) und in Branchenadressbücher gleich oder ähnlich klingende Bezeichnungen und Marken herauszufinden, um das Risiko einer Abmahnung zu verringern; das Risiko kann allerdings nie ganz ausgeschlossen werden. * Pflichtangaben