Philippinen - Gemeindeamt
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Philippinen - Gemeindeamt
Philippinen Notwendige Dokumente für die Personenaufnahme in Infostar vollständige Geburtsurkunde* (birth certificate), ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes, beglaubigt vom National Statistics Office, Manila, bekannt unter dem Namen „Census“ (Zentralstelle für Zivilstandsurkunden). Anmerkung: Die philippinischen Geburtsurkunden tragen kein Ausstellungsdatum. Ledigkeitbescheinigung* (certificate of no record of marriage), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch das National Statistics Office, bekannt unter den Namen „Census“ (Zentralstelle für Zivilstandsurkunden). Wohnsitzbescheinigung (certificate of residence, bekannt unter dem Namen „Cedula“), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die Gemeindeverwaltung (city hall oder BIR-Büro) der Wohnsitzgemeinde. Bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung, nicht älter als 2 Monate. Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie (gilt als Staatsangehörigkeitsnachweis). Wenn verheiratet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde* (marriage certificate) der letzten Ehe Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Heiratsurkunde* (marriage certificate) der letzten Ehe. Die Heiratsurkunde muss vom „Census“ (National Statistics Office, Manila) mit dem Zusatzvermerk über das Heiratsannullierungsdatum versehen sein (amended marriage contract). Eintrag der Eheauflösung nur verlangen, wenn Scheidung nicht in der Schweiz stattgefunden hat rechtskräftiger Annullierungsentscheid (decision of annullment and decision of finality, authenticated by Department of Foreign Affairs). Achtung: Auf den Philippinen gibt es keine Scheidung, sondern nur eine Annullierung der Ehe, falls beide Ehepartner philippinische Staatsbürger sind. Das Ehepaar muss seine Ehe persönlich auf den Philippinen annullieren lassen, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Falls die Eheschliessung mit einer Ausländerin / einem Ausländer nicht in den Philippinen erfolgte und die Registrierung im „Census“ nie vorgenommen wurde, so kann ausnahmsweise das rechtskräftige ausländische Scheidungsurteil akzeptiert werden. Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig Todesurkunde* (death certificate) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes, beglaubigt vom National Statistics Office, Manila, bekannt unter dem Namen „Census“ (Zentralstelle für Zivilstandsurkunden) Besonderes: Philippinische Zivilstandspapiere müssen durch die schweizerische Vertretung in Manila beglaubigt sein (kostenpflichtig, Dauer des Verfahrens ca. 3 bis 4 Monate). Kostenvorschuss Fr. 900.--. *Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen sowie Heirats- und Todesurkunden können auch on-line unter www.ecensus.com.ph bestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die in dieser Form bestellten Dokumente anschliessend über die zuständige Schweizer Vertretung in Manila beglaubigt werden müssen. Handelt es sich bei der eingereichten Geburtsurkunde um eine sogenannte „late registration of birth“ (verspätete Anmeldung der Geburt), wird von der Schweizer Vertretung zusätzlich ein Taufschein und Schulzeugnisse verlangt. Dasselbe gilt, wenn kein Geburtsschein beigebracht werden kann infolge Zerstörung des betreffenden Registers. Beispiele bei den „City“ bei den Städtenamen übernommen wird: Cebu City (Philippinen) Meycanayan (Bulacan, Philippinen) Quezon City (Metro Manila, Philippinen) Die philippinischen Zwischennamen (Mittelnamen) werden unter „Andere Namen“ beurkundet. Unterstellt die Braut ihre Namensführung nach der Trauung schweizerischem Recht, ändert der Mittelname nicht. Es empfiehlt sich deshalb, dass die Braut ihre Namensführung dem philippinischen Recht unterstellt. Wichtig: Gesuchsteller informieren sich vor der Besorgung der Unterlagen beim zuständigen Zivilstandsamt über die in ihrem Fall einzulegende Dokumente. Je nach Geschäftsfall bzw. den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Papiere vorbehalten. 12/12© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen