AVRR Newsletter

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AVRR Newsletter
AVRR Newsletter
Freiwillige Rückkehr und Reintegration aus Österreich
Herbst 2013, Ausgabe 9
Ein Einblick, Ausblick und Überblick
In dieser Ausgabe:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg/innen,
Wir freuen uns, die Herbst-Ausgabe des Newsletters der Abteilung für
Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration von IOM Wien
präsentieren zu dürfen.
Während unsere Reintegrationsprojekte in Georgien sowie in der Republik
Moldau in der Endphase sind und mit Jahresende auslaufen, sind die anderen
Initiativen voll im Gange. Zur Zeit sind wir im Speziellen mit den
Vorbereitungen für den „Internationalen Workshop für Rückkehrberater/
innen“ (3. – 4. Dezember 2013) beschäftigt, von dem wir ausführlich in der
kommenden Ausgabe berichten werden. In den letzten Wochen kam es in
unserer Abteilung auch zu personellen Veränderungen, weshalb wir in der
folgenden Tabelle die (neuen) Ansprechpartner/innen für unsere Projekte
vorstellen möchten:
Abteilung für Unterstützte Freiwillige
Rückkehr und Reintegration (AVRR)
Andrea Götzelmann –
Abteilungsleiterin
[email protected]
01-585 3322 22
AVRR Afghanistan
Katie Klaffenböck
Oana Timofte
[email protected]
01-585 33 22 46
[email protected]
AVRR Nigeria
Evelyn Rainer
[email protected]
01-585 33 22 12
AVRR Pakistan
Ondine Delavelle
[email protected]
01-585 33 22 14
AVRR Russische Föderation /
Republik Tschetschenien
Agata Foryś
[email protected]
01-585 33 22 20
[email protected]
01-585 33 22 35
[email protected]
01-585 33 22 39
Siegfried Wöber
Sabine LangRosenfeld
Freiwillige Rückkehr von
Betroffenen von Menschenhandel
Katie Klaffenböck
[email protected]
01-585 33 22 46
Freiwillige Rückkehr von
Unbegleiteten Minderjährigen
Agata Foryś
[email protected]
01-585 33 22 20
In dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters berichten wir über aktuelle
Entwicklungen, Trends und Herausforderungen, die im Rahmen dieser
Projekte beobachtet werden. Dabei werden Eindrücke von IOM MonitoringReisen nach Georgien sowie Nigeria präsentiert und Einblicke in die Projekte
in der Russischen Föderation / Republik Tschetschenien und Pakistan
gegeben. Wir wünschen viel Vergnügen beim Lesen und einen guten Start in
den Winter!
Mit besten Grüßen,
Die Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration
IOM Wien
AVRR Newsletter
Internationale Organisation für Migration, Wien
Änderungen im Projekt
AVRR Russische
Föderation / Republik
Tschetschenien
(AVRR Chechnya VI)
Monitoring Reise nach
Georgien
Ein Bericht aus Nigeria
AVRR Pakistan
Rückkehrberater/innen
Fokus
Abteilung für Unterstützte
Freiwillige Rückkehr und
Reintegration
Internationale Organisation
für Migration
Länderbüro Wien
Nibelungengasse 13/4
1010 Wien
+43 (0) 1 585 3322 22
[email protected]
Dieser
Newsletter
und
die
hier
geschilderten Aktivitäten werden vom
Europäischen Rückkehrfonds und dem
Österreichischen Bundesministerium für
Inneres kofinanziert.
Herbst 2013, Ausgabe 9
I
ÄNDERUNGEN IM AVRR PROJEKT RUSSISCHE FÖDERATION /
REPUBLIK TSCHETSCHENIEN (AVRR Chechnya VI)
Zusätzliche €1000,- an Reintegrationsunterstützung für
Teilnehmer/innen, die in der Republik Tschetschenien ein
Unternehmen registriert haben
© IOM 2013
© IOM 2013
Im Rahmen des aktuellen AVRR Chechnya VI Projekts
haben Teilnehmer/innen, die ihr Business nicht im
landwirtschaftlichen
Bereich
registrieren,
die
Möglichkeit eine zweite Tranche in der Höhe von bis
zu €1000,- für die Erweiterung ihres Geschäfts zu
bekommen.
Projektteilnehmer/innen, die freiwillig in die Republik
Tschetschenien
zurückkehren, entscheiden
sich
meistens, ihre Reintegrationsunterstützung für den Start
eines Kleinunternehmens zu verwenden. Die zwei
beliebtesten Businesskategorien sind die Tätigkeit im
Landwirtschaftssektor als Subsistenzbauern/-bäuerinnen
oder im Dienstleistungssektor als Einzelunternehmer/
innen. Für Letzteres wird eine offizielle Registrierung als
Einzelunternehmer/in bei der Steuerbehörde benötigt.
Landwirtschaftliche Aktivitäten (wie Rinder-, Schaf- oder
Hühnerzucht, Bienenhaltung, Anbau von Gemüse und
Obst usw.) auf eigenem Grundstück benötigen keine
formelle Registrierung. Viele Projektteilnehmer/innen
entscheiden sich für diese Möglichkeit, da sie in
ländlichen Gebieten wohnen, die entsprechende
Erfahrung sowie Grundstück und Ausrüstung dafür
besitzen, und weil sie dadurch die mit der Registrierung
verbundenen Formalitäten
und Kosten vermeiden
können.
Ein weiterer Projektteilnehmer, der als Kleinunternehmer in Grosny tätig ist.
Business-Start als Einzelunternehmer/in manchmal nicht
ausreichend war.
Um selbständige Einzelunternehmer/innen finanziell
besser unterstützen zu können und die verschiedenen
Businessideen auch umsetzen zu können, haben
Projektteilnehmer/innen, die ihr Gewerbe bereits
Für
jene,
die
ihr
Business
außerhalb
des registriert haben, nun die Möglichkeit, um eine zweite
Landwirtschaftssektors betreiben möchten, ist eine Tranche ihrer Reintegrationsunterstützung anzusuchen.
Registrierung Pflicht. Dies betrifft beispielsweise
Personen, die als selbständige Buchhalter/innen oder Der Antrag dafür kann nach einem Monitoring durch den
Taxifahrer/innen arbeiten wollen, ein Café, ein Geschäft, Implementierungspartner vor Ort Vesta eingereicht
eine Schneiderei oder einen Friseursalon eröffnen oder werden, wenn festgestellt wurde, dass das Geschäft oder
Bau- und/oder Reparaturservices anbieten möchten. Eine das Gewerbe erfolgreich betrieben wird. Die endgültige
Businessregistrierung bedeutet jedoch mehr Ausgaben
Entscheidung, ob eine zweite Tranche bewilligt wird oder
durch Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge,
die von Einzelunternehmer/innen geleistet werden nicht, erfolgt dann durch IOM Wien. Die Unterstützung
müssen. Das ist einer der Gründe, warum in der wird nicht in bar, sondern in Sachleistungen
Vergangenheit der Betrag von bis zu €2000,- für einen bereitgestellt und kann für den Kauf von Sachgütern
bzw. für Zahlungen der benötigten Dienste zur weiteren
Entwicklung des Geschäfts verwendet werden.
© IOM 2013
Im Juli 2013 haben IOM Wien, IOM Moskau und der
Implementierungspartner vor Ort, die NGO Vesta, das neue Projekt
AVRR „Chechnya VI“ für freiwillige Rückkehrer/innen in die Russische
Föderation/ Republik Tschetschenien gestartet.
Das Projekt sieht die Reintegrationsunterstützung für bis zu 110
Projektteilnehmer/innen mit folgenden Leistungen vor:
•
•
•
•
•
Eine Projektteilnehmerin in ihrem Geschäft in Grosny.
AVRR Newsletter
Sozial-, Wirtschafts- und Rechtsberatung;
€500,- Unterstützung in bar, um die dringendsten Bedürfnisse
der Teilnehmer/innen nach ihrer Rückkehr abzudecken;
Sachleistungen im Wert von €2000,- im Rahmen der
Reintegrationsunterstützung;
Zusätzliche Unterstützung für besonders bedürftige Teilnehmer/
innen (z.B. Unterstützung für Gesundheit und Unterkunft);
Eine zweite Tranche in der Höhe von €1000,- für die
Weiterentwicklung eines Geschäfts für Teilnehmer/innen, die als
Einzelunternehmer/innen registriert sind.
Internationale Organisation für Migration, Wien
Herbst 2013, Ausgabe 9
II
MONITORING REISE NACH GEORGIEN
Eindrücke vom Leben am Kaukasus nach der Rückkehr
Von 29. September bis 4. Oktober 2013 reiste eine
Monitoring-Delegation bestehend aus IOM Wien
Mitarbeiterinnen
(Katerina
Kratzmann,
Andrea
Götzelmann, Sophie Hofbauer) sowie Oberst Isabella
Gruber als Vertreterin des Bundesministeriums für
Inneres (BM.I) nach Georgien, um die Teilnehmer/
innen des „AVRR Georgien II“ Projekts zu besuchen.
Die Reise führte das Monitoring-Team in die Region um
Kutaisi im Westen des Landes sowie in Dörfer bei Duisi
im Osten, nicht weit von der Grenze zur Russischen
Föderation. Die Delegation konnte insgesamt zehn
Projektteilnehmer/innen
an
ihren
Rückkehrorten
besuchen und sich die Zeit nehmen, persönlich mit
ihnen zu sprechen und sich von ihrer derzeitigen
Lebenssituation ein Bild zu machen. Obwohl alle
Rückkehrer/innen damit zufrieden waren, wieder bei
ihren Familien
zu sein, empfanden sie
die
Lebensbedingungen in Georgien als sehr schwierig.
Das Geld reicht nur knapp zum Überleben, viele sind
daher auf zusätzliche finanzielle Unterstützung von
Verwandten im In- und Ausland angewiesen.
Privattaxiunternehmen
in
größeren
Städten.
Das Durchschnittseinkommen der Projektteilnehmer/
innen, die durch ihre Reintegrationsunterstützung
bereits ein Einkommen hatten, beträgt ca. 400,georgische Lari pro Monat (umgerechnet EUR 177,-), was
nicht selten für eine 4-köpfige Familie reichen muss.
Während der Reise konnten auch Gespräche mit
Vertreter/innen von Organisationen vor Ort geführt
werden. Gunther Zimmer, Leiter des ADA-Büros in Tbilisi,
Alexander Neumüller, Verbindungsbeamter des BM.I,
Liana Mkheidze und Tata Topadze (Vertreterinnen der
Caritas Georgien) sowie die Leiter/innen der IOM-Büros
in Tbilisi, Kutaisi und Telavi bestätigten die Eindrücke
der Monitoring-Delegation: einerseits die positiven
ersten Umsetzungen der Reintegrationsmaßnahmen im
Rahmen des AVRR Projekts, andererseits aber die
schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen im Land.
Von
den
Sachleistungen
im
Rahmen
der
Reintegrationsunterstützung haben jedoch bisher alle
Projektteilnehmer/innen profitiert. Zusätzlich bekamen
manche Rückkehrer/innen auch Sonderunterstützungen
zur Abdeckung medizinischer Kosten oder für
Unterkunft aufgrund ihrer Bedürftigkeit. Viele von ihnen
meinten,
dass
eine
Rückkehr
ohne
jegliche
Unterstützung sehr schwierig gewesen wäre. Für manche
waren das Projekt und die Chance auf ein eigenes
Einkommen
sogar
ausschlaggebend
für
ihre
Entscheidung freiwillig nach Georgien zurück zu kehren.
Die meisten Rückkehrer/innen sind heute wieder in dem
Bereich beschäftigt, mit dem sie bereits vorher Geld
verdient haben: etwa mit Milch- und Käseproduktion
sowie Viehzucht in den ländlichen Gegenden und
© IOM 2013
Ein Teil des Monitoring Teams mit einem Projektteilnehmer in Georgien.
EIN BERICHT AUS NIGERIA
Leben in einer Stadt der Superlative: „Lagos ist unberechenbar!“
© IOM 2013
In dieser Newsletter Ausgabe wird Lagos, die größte
Stadt Nigerias, ein wenig porträtiert und beschrieben,
wie die Stadt den Arbeitsalltag der IOM Kolleg/innen
vor Ort und die Umsetzung unseres AVRR Projekts
beeinflusst.
„Lagos ist unberechenbar!“, gefolgt von einem
schallenden Lachen oder einem Seufzer der Resignation,
dieses Stimmungsbild der Megacity wurde dem
Projektteam von IOM Wien (Andrea Götzelmann, Evelyn
Rainer) während ihrer Monitoring Reise von 8. bis
14. September 2013 für die vierte Phase des Projektes
„Unterstützung
der
Freiwilligen
Rückkehr
und
Reintegration von Rückkehrenden nach Nigeria“
(AVRR Nigeria IV) häufig vermittelt. Lagos hat sich von
einem ursprünglich kleinen Fischerdorf zu einer Stadt
der Superlative entwickelt: Die Schätzungen bezüglich
der Einwohnerzahl von Lagos variieren zwischen 10,2
und über 18 Mio. Einwohner/innen.¹ (...)
¹ https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ni.html
Laender/Nigeria.html; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013
AVRR Newsletter
sowie
Ein Siedlung am Meer in Lagos.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-
Internationale Organisation für Migration, Wien
Herbst 2013, Ausgabe 9
III
© IOM 2013
© IOM 2013
Sicher ist aber, dass Lagos die größte Megacity
Westafrikas und eine der zehn am schnellsten
wachsenden Städte weltweit ist. Laut UN könnte Lagos
2015 nach Tokio und Mumbai die drittgrößte Stadt der
Welt sein.² Die Stadt ist das wichtigste Finanzzentrum
Westafrikas, trägt 60 Prozent zum Wirtschaftswachstum
Nigerias bei und verbraucht 40 Prozent des nationalen
Stromaufkommens.³
Der rasante Bevölkerungsanstieg von ca 300.000
Einwohner/innen im Jahr 1950 auf die heutige Größe
stellt die Stadtregierung vor riesige Herausforderungen:
Als vorrangigste Aufgaben gelten der Ausbau der
städtischen Infrastruktur wie
Straßen, Schulen,
Gesundheitseinrichtungen, Abwasser- und Abfallsysteme
sowie eines integrierten Transportwesens (zu Land und
zu Wasser) und die Verbesserung der Sicherheitslage.
Lokale Taxis („Keke“) in Lagos.
© IOM 2013
© IOM 2013
nämlich: „Lagos ist unberechenbar“!
Ein weiteres Charakteristikum der Stadt ist, dass durch
das rasante Bevölkerungswachstum das Angebot an
Immobilien extrem verknappt ist. Dies hat direkte
Auswirkungen
auf
die
Umsetzung
des
Reintegrationsprojektes: Zum einen sind die Mietpreise
sehr hoch; zum anderen werden Mietobjekte wie kleine
Geschäftsläden für die Rückkehrer/innen nur vergeben,
wenn die Miete ein bis drei Jahre im Vorhinein entrichtet
wird. Dieser Umstand war einer der Hauptgründe, dass
fü r
da s
P r oje kt
„A V RR
N ig e r ia
V“
d ie
Reintegrationsunterstützung pro Teilnehmer/in auf EUR
4.000,angehoben
wurde.
Trotz
all
dieser
Hera usforderungen
übt
Lagos
e ine
große
Anziehungskraft aus und hält für Menschen der
unterschiedlichsten Schichten Chancen bereit. Nur so ist
Ein Marktszene in Lagos.
es zu erklären, dass in der letzten Projektphase
(AVRR Nigeria IV) 50% der Projektteilnehmer/innen nach
Lagos zurückkehrten und dort ihr neues Leben beginnen
Die Größe und Bevölkerungsdichte von Lagos wirken sich wollten.
auch ganz direkt auf die Arbeitsbedingungen der
Kolleg/innen vor Ort und auf die Rahmenbedingungen,
© IOM 2013
unter denen das österreichische Reintegrationsprojekt
umgesetzt
wird,
a us .
So
ist
es
nichts
Außergewöhnliches, dass man innerhalb der Stadt jeden
Tag pro Strecke zwei bis drei Stunden zum Arbeitsplatz
benötigt. Um noch längere Anfahrtszeiten zu vermeiden,
steht die arbeitende Bevölkerung schon sehr früh auf,
um spätestens um halb acht im Büro zu sein, denn die
Verkehrssituation wird im Laufe des Tages immer
unberechenbarer. Das Verkehrsaufkommen der Stadt ist
ein großer Unsicherheitsfaktor in der täglichen Arbeit
der Kolleg/innen, da sie mobil sein müssen. Einerseits
leistet IOM Lagos Einsatz am Flughafen, um Rückkehrer/
innen aus Ländern wie Österreich, der Schweiz,
Norwegen, und Israel zu empfangen, andererseits fahren
sie mit den Projektteilnehmer/innen auf lokale Märkte,
um mit ihnen gemeinsam Material für ihre Kleinbetriebe
zu besorgen. Je nach Verkehrsaufkommen benötigt man
für ein und dieselbe Strecke an einem Tag zehn Minuten
Am Weg von Lagos nach Ibadan.
und am nächsten Tag zwei Stunden. Daher gibt es für all
diese Fahrten nur eine verlässliche Zeitschätzung,
² http://www.lagosstate.gov.ng/pagelinks.php?p=6; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013
³ http://www.lagosstate.gov.ng/pagelinks.php?p=6; zuletzt aufgerufen am 02.10.2013
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Internationale Organisation für Migration, Wien
Herbst 2013, Ausgabe 9
IV
AVRR PAKISTAN
Freiwillige Rückkehr und Reintegration nach Pakistan in Zahlen
In den letzten Jahren kehrten 20 bis 30 Personen jährlich
freiwillig nach Pakistan zurück. Diese Personen erhielten
jedoch
keine
gezielten
Reintegrationsangebote.
Um diese Lücke zu schließen, wurde im Dezember 2012
ein vom BM.I finanziertes Projekt initiiert. Es stellt
Reintegrationsunterstützung für bis zu 30 Pakistani und
ihre Familienangehörigen bereit. Da die Kapazitäten
bereits im Juni 2013 ausgeschöpft waren, startete mit
1. Juli 2013 ein neues, vom BM.I und dem Europäischen
Rückkehrfonds ko-finanziertes Reintegrationsprojekt,
welches die Teilnahme von bis zu 50 Personen
ermöglicht.
Insgesamt suchten zwischen 1. Dezember 2012 und
30. September 2013 56 Personen um Projektteilnahme
an, wovon 46 als aktive Teilnehmer/innen geführt
werden¹, und 31 bereits nach Pakistan zurückgekehrt
sind. Im selben Zeitraum gab es insgesamt 39 von IOM
unterstützte freiwillige Rückkehrer/innen nach Pakistan
(inklusive fünf Familienangehörigen), was zeigt, dass
fast alle freiwillig Zurückgekehrten Unterstützung bei
der Reintegration in Anspruch nehmen.
Bis dato waren die Projektteilnehmer/innen ausnahmslos
männlich und kehrten mehrheitlich alleine nach Pakistan
zurück. In zwei Fällen erfolgte die Rückkehr jedoch im
Familienverband, im einen Fall gemeinsam mit der
Ehepartnerin und einem minderjährigen Kind, und im
anderen Fall gemeinsam mit der Ehepartnerin und zwei
minderjährigen Kindern.
13% der Projektteilnehmer/innen kehrten in die Provinz
Khyber-Pakhtunkhwa mit der Hauptstadt Peshawar
zurück und 5% bzw. 2% ließen sich in der Region
Islamabad bzw. der Provinz Azad-Kashmir nieder.
Die Mehrheit der Projektteilnehmer/innen war zum
Zeitpunkt der Projektantragsstellung zwischen 35 und
55 Jahre alt. Etwas mehr als ein Drittel der Personen war
zwischen 18 und 30 Jahre alt und nur zwei Personen
waren über 55 Jahre alt. Unbegleitete Minderjährige
befanden sich nicht unter den Projektteilnehmer/innen.
Das Bildungsniveau der Projektteilnehmer ist sehr
unterschiedlich. 41% aller Personen absolvierten eine
Sekundarschule, 22% gaben als ihren höchsten
Abschluss die Primarschule an und 15% weisen eine
höhere Ausbildung (Universität, Fachschule) auf.
Jeweils
fünf
Personen
verfügen
über
keine
abgeschlossene Ausbildung bzw. gaben ihren höchsten
Ausbildungsgrad nicht bekannt.
Fast alle Projektteilnehmer/innen entschlossen sich für
eine Rückkehr in die Provinz Punjab, die die
bevölkerungsreichste Gegend des Landes darstellt und
in der sich die Millionenstadt Lahore befindet.
¹ Neun Personen entschieden sich aus privaten Gründen, ihre Projektteilnahme zurückzuziehen. Der Projektantrag einer Person wurde abgelehnt.
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Internationale Organisation für Migration, Wien
Herbst 2013, Ausgabe 9
V
© IOM 2013
Die Reintegrationsunterstützung im Ausmaß von bis zu
EUR 3000,- in Sachleistungen wurde von den
Teilnehmer/innen in unterschiedlicher Weise verwendet:
Die
beliebtesten
Aktivitäten
sind
Kleingeschäftsgründungen bzw. der Ausbau von
bestehenden (Familien-) Betrieben in den Bereichen
Landwirtschaft, Transport und Kleinhandel. Jeweils ein
Viertel der Projektteilnehmer/innen entschied sich für
den Ankauf eines Fahrzeugs für Taxidienste sowie den
Auf- bzw. Ausbau einer kleinen Landwirtschaft mit
Büffeln oder Hühnern. Die Hälfte aller Personen benutzte
die Unterstützung für die Gründung oder den Ausbau
eines kleinen Geschäfts, zum Beispiel mit Lebensmitteln,
Düngemitteln,
Bekleidung,
Stoffen,
Autofarbe,
Waschmaschinen, Mobiltelefonen oder ComputerErsatzteilen.
Region Punjab, am Weg zwischen Islamabad und Lahore.
Im November fand die erste IOM Wien Monitoring Reise
nach Pakistan statt. Mehr Informationen dürfen wir in
der kommenden Newsletter Ausgabe präsentieren.
RÜCKKEHRBERATER/INNEN FOKUS
Gespräch mit Margit Uschnigg, Rückkehrberaterin des Amts der
Kärntner Landesregierung
Seit wann gibt es die Rückkehrberatung der Kärntner
Landesregierung, wie viele Personen sind dabei tätig
und was sind ihre Aufgaben?
Seit Bestehen des Flüchtlingsreferates wird neben der
Unterbringung, Versorgung sowie Betreuung von
Asylwerber/innen, anerkannten Flüchtlingen und
sonstigen Fremden, die Möglichkeit der Organisation
einer freiwilligen Rückkehr angeboten. Seit Beginn des
J a hre s
2011
wir d
im
Ma ßn a h me n be re ich
Rückkehrberatung in der Grundversorgung, Asylwerber/
innen im laufenden Verfahren sowie Asylwerber/innen
deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen
wurde und sich in der Grundversorgung des Landes
Kärnten befinden, eine fundierte Rückkehrberatung und
damit umfassende Perspektivenabklärung, angeboten.
Bislang ist eine Person in der Rückkehrberatung und
Organisation der freiwilligen Rückkehr tätig sowie eine
weitere Person im Vertretungsfall.
werden, zuständig. Im Rahmen der Integration ist das
Flüchtlingsreferat für diverse Integrationsmaßnahmen
für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie
sonstige Drittstaatsangehörige zuständig. (...)
Welche Arbeitsbereiche deckt das Flüchtlingsreferat
sonst noch ab?
Das Flüchtlingsreferat des Landes Kärnten ist im Rahmen
des Flüchtlingswesens, gem. Art. 15a B-VG, für die
Grundversorgung (Unterbringung, Verpflegung und
Leistungen wie z.B. Krankenversicherung, Information,
Betreuung und Beratung usw.) für hilfs- und
schutzbedürftige Asylwerber/innen bzw. Fremde, die
von den Erstaufnahmezentren nach Kärnten zugewiesen
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Internationale Organisation für Migration, Wien
© Margit Uschnigg 2013
© Margit Uschnissg 2013
Margit Uschnigg bei der Arbeit.
Herbst 2013, Ausgabe 9
VI
Wie erfahren Ihre Klient/innen üblicherweise von der
Rückkehrberatung und wie gestaltet sich ihr Ablauf?
Unsere Klient/innen erfahren zunächst mittels eines
allgemeinen Infoblattes, durch die Basisbetreuer/innen
in den Unterkünften sowie
im Rahmen der
Erstaufklärung durch die jeweilige Regionalbetreuerin
des Landesflüchtlingsreferates über die Möglichkeit der
Rückkehrberatung und Organisation der freiwilligen
Rückkehr. Wenn Klient/innen den Wunsch äußern in die
Heimat zurückzukehren oder vorerst lediglich eine
allgemeine
Rückkehrberatung wünschen, werden
anschließend individuelle Termine zur Rückkehrberatung
direkt in den Unterkünften oder im Büro des
Landesflüchtlingsreferats
vereinbart.
Rückkehrberatungen
werden
durch
die
Rückkehrberaterin in den Sprachen Englisch, Russisch,
bei Bedarf auch Serbokroatisch und Französisch selbst
durchgeführt, in jeweils anderen Sprachen werden
geeignete Dolmetscher hinzugezogen. Nach erfolgter
Rückkehrberatung (Asyl-und fremdenrechtliche sowie
soziale
Perspektivenabklärung, Länderinformation,
Beratung
und
Information
über
bestehende
Reintegrationsprojekte mit Hilfe IOM, Aufklärung über
die
gesa mte
Rückkehrprozedur,
finanzie lle
Rückkehrhilfe) und nach der Rückkehrantragstellung,
erfolgt die Organisation der freiwilligen Rückkehr
(Beschaffung der Heimreisezertifikate, Kontakt mit den
Botschaften,
Unterstützung
bei
der
Dokumentenbeschaffung und bei Behördenwegen,
Transportlogistik zu den Botschaftsterminen in Wien und
Salzburg
sowie
Flughafen; letztendlich
direkte
Begleitung am Flughafen Klagenfurt sowie nach Bedarf
Journaldienst - telefonische Hilfestellung - bis zum
tatsächlichen Rückkehrort). Die Flugbuchungen sowie
die Begleitung am Flughafen Wien übernehmen IOMMitarbeiter/innen.
Wie viele Klient/innen kommen durchschnittlich pro
Woche zur Rückkehrberatung und was sind die
wichtigsten Herkunftsländer?
Die Zahl der Klient/innen aus der Grundversorgung, die
eine Rückkehrberatung wünschen und freiwillig
zurückkehren möchten, variiert wöchentlich. Die
häufigsten Herkunftsländer derzeit sind die Russische
Föderation, Afghanistan, Irak, Serbien/Bosnien, Kosovo,
Pakistan, Nordafrikanische Staaten.
Was
ist
dem
Flüchtlingsreferat
in
der
Rückkehrberatung besonders wichtig?
Es ist besonders wichtig, dass unsere Klient/innen aus
der Grundversorgung und somit aus dem laufenden
Asylverfahren und unmittelbar nachdem bereits das
Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen
wu rde ,
e ine
a us re iche nde ,
g ut
fun d ie rte
Rückkehrberatung und damit eine umfassende,
realistische Perspektivenabklärung erhalten. Wenn
KlientInnen sich letztendlich freiwillig für eine Rückkehr
entscheiden, dann ist es besonders wichtig, dass die
gesamte Rückkehrprozedur für die KlientInnen mit voller
Unterstützung erfolgt, um so das Rückkehrverfahren
und die Rückkehr für die Klient/innen so angenehm wie
möglich und jedenfalls in Würde zu gestalten.
Gibt es besondere Herausforderungen, die das
Flüchtlingsreferat der Kärntner Landesregierung in
der Rückkehrberatung erlebt?
Jede einzelne Rückkehrberatung stellt eine besondere
Herausforderung dar, da es sich hierbei um Menschen
und ihre Schicksale handelt. Es gibt darunter einige
Herausforderungen, die durch jahrelange Erfahrung
jedoch mittlerweile gut bewältigt werden können.
Wie reagieren Ihre Klient/innen auf die IOM Projekte
zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und
Reintegration?
Im Allgemeinen reagieren die Klient/innen sehr positiv
und voller Hoffnung auf die jeweiligen Projekte in den
Herkunftsländern. Zunächst sind Klient/innen aus
diversen Gründen eher skeptisch bezüglich der
angebotenen
Reintegrationsleistungensowie
Unterstützungen. Während des Beratungsgesprächs, in
der Regel sind dies mehrere Gespräche, steigen das
Vertrauen und somit aber auch die Erwartungen. Wenn
Erwartungen zu hoch sind, dann kann es naturgemäß zu
großen Enttäuschungen kommen, weshalb in der
Rückkehrberatung im Vorfeld versucht wird, individuell
die einzelnen Unterstützungen möglichst realistisch
abzuklären. Dies erfolgt insbesondere mit Hilfe der IOMProjektkoordinator/innen, der möglichen einzelnen
Beratungsgespräche der Klient/innen mit IOM, des
aufbereiteten Materials seitens IOM usw.
Inwiefern würden Sie sagen, dass die Projekte die
Bedürfnisse der Zielgruppe abdecken?
Aufgrund bereits mehrjähriger Erfahrung werden die
Bedürfnisse sehr gut (von Jahr zu Jahr besser) abgedeckt.
Vor allem die Möglichkeit für Klient/innen eigene
Geschäfte bzw. Unternehmen zu gründen, findet
besonders großen Anklang und Motivation bei den
Klient/innen.
Stehen Sie auch nach der Rückkehr mit Ihren Klient/
innen in Kontakt?
Es kommt sehr häufig vor, dass Klient/innen sich
regelmäßig, meist via Mail, aber auch telefonisch,
melden.
Welche Vorschläge haben Sie und Ihre Kolleg/innen
zur
Verbesserung
der
Rückkehrund
Reintegrationsprojekte?
Die Erfahrungen und vor allem die individuellen
Geschichten der einzelnen Projektteilnehmer zeigen,
dass
die
bestehenden
Rückkehrund
Reintegrationsprojekte sehr wichtig für einen Neuanfang
und für eine Reintegration für die KlientInnen sind. Die
Projekte geben den KlientInnen Mut und Motivation und
bilden ein wichtiges Fundament für einen Neuanfang in
der Heimat. Daher wäre es auch aus meiner Sicht
wünschenswert, dass
Reintegrationsprojekte
auf
mehrere Herkunftsstaaten der Klient/innen ausgeweitet
werden. Die besten Verbesserungsvorschläge bieten die
Feedbacks der Projektteilnehmer/innen, die von Jahr zu
Jahr dazu beitragen die Bedürfnisse der Klient/innen
besser abdecken zu können.
Dieser Newsletter und die hier geschilderten Aktivitäten werden vom Europäischen
Rückkehrfonds und dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres kofinanziert.
AVRR Newsletter
Internationale Organisation für Migration, Wien
Herbst 2013, Ausgabe 9
VII