Leitartikel als PDF öffnen - GMP

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LOGFILE Nr. 19 / November 2011
Lieferantenqualifizierung –
Anwendungsgebiete
und regulatorische
Anforderungen
Autor:
Dr. Christian Gausepohl
Die Qualifizierung bzw. Auditierung von
Lieferanten erhält eine zunehmende Bedeutung. Zum einen kann man dadurch
die Qualität der Lieferanten und Dienstleister erhöhen, gleichzeitig existieren auch
regulatorische Anforderungen, die keine
Alternative zulassen. Im folgenden Beitrag
wird insbesondere auf die regulatorischen
Anforderungen eingegangen.
Anwendungsgebiete
Der Begriff des Lieferanten sieht die Belieferung mit Produkten auf Basis einer Bestellung vor (siehe GMP-Glossar auf der
Maas & Peither Webseite http://www.gmpverlag.de/de/glossar.html). Hierzu gehören
alle Hersteller und Zwischenhändler von
Ausgangsstoffen und Packmaterialien,
Zwischenprodukten und Endprodukten
(Auftragshersteller) sowie Hersteller von
Maschinen, Anlagen, Ersatzteilen, Computersystemen, Betriebsmitteln und Hilfsmitteln.
Daneben sind auch GMP-relevante
Dienstleistungen in der Bewertung zu berücksichtigen, z. B. Kalibrier-, Wartungsund Reparaturservice, Pest Control, Aktivitäten in Zusammenhang mit Lagerung,
Logistik, Transport und Distribution, Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Freigabe,
Archivierung, Reinigung, Bekleidung, Beratung, Third Party Audits usw.
Die folgenden Auflistungen zeigen Beispiele für häufige Inhalte eines Auftraggeber / Lieferantenverhältnisses im GMPUmfeld.
Maas & Peither AG – GMP-Verlag
Produkte
¬ Ausgangsstoffe (Wirkstoffe, Hilfsstoffe)
¬ Packmittel
¬ Zwischenprodukte
¬ Endprodukte
¬ Maschinen, Anlagen, Ersatzteile
¬ Computersysteme
¬ Betriebsmittel (z. B. Reinigungsmittel,
Schmieröle etc.)
¬ Hilfsmittel (z. B. Schläuche, Mustergefäße etc.)
GMP-Dienstleistungen
¬ Kalibrierung, Wartung, Reparatur (z. B.
durch Anlagenhersteller)
¬ Pest Control
¬ Lagerung, Logistik, Transport, Distribution
¬ Entwicklung (z. B. CRO)
¬ Herstellung
¬ Analytik (Auftragslabor)
¬ Freigabe (externe Sachkundige Person)
¬ Archivierung
¬ Reinigung
¬ Bekleidung (Herstellung, Vertrieb, Dekontamination)
¬ Beratung
¬ Third Party Audits
Regulatorische Anforderungen
Dem möglichen Einfluss von Lieferanten
auf die Qualität von Produkten und Fertigungsprozessen wird in nahezu allen
GMP-relevanten Regularien durch die Anforderung zur Lieferantenqualifizierung
Rechnung getragen. Die wichtigsten Regularien sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Regularien mit Anforderungen zur Lieferantenqualifizierung
AMWHV
EU-GMP-Leitfaden Teil I
FDA Guidance for Industry Quality Systems Approach to Pharmaceutical cGMP
Regulations
ICH Q10 Pharmaceutical Quality System
PIC/S-Dokumente, z. B. PI 028
Aide-Mémoire GMP Inspection Related to
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Packaging
WHO-GMP-Leitfaden
EMA: Questions & Answers Section
USP 32 <1078>
Ausgangsstoffe und Packmittel
Ausgangsstoffe und primäre und bedruckte Packmittel dürfen nur von qualifizierten
Herstellern bezogen werden (EU-GMPLeitfaden, Teil I, Abschnitte 5.26, 5.40).
Speziell die verwendeten Wirkstoffe und
bestimmte Hilfsstoffe müssen unter GMPBedingungen hergestellt werden (AMWHV
§13(3); 2004/27/EC (46f)).
Für die Wirkstoffe muss dies die zertifizierende Sachkundige Person bereits im
Rahmen der Zulassung bestätigen (Notice
to Applicants). Als Basis für eine solche
Bestätigung (QP Declaration) dient ein
geeigneter Auditbericht (AMWHV §11(2)),
der von den Zulassungsbehörden durchaus abgefragt werden kann.
Ein Vorort-Audit muss auch dann durchgeführt werden, wenn der Wirkstoffhersteller
durch eine Behörde eines EU-Mitgliedstaates inspiziert wurde und ein gültiges
GMP-Zertifikat vorhält. Es wird erwartet,
dass in dem Vorort-Audit der Fokus neben
den systematischen Qualitätsaspekten vor
allem auf den zu beziehenden Wirkstoffen
liegt. Das GMP-Zertifikat kann jedoch zur
Risikopriorisierung hinzugezogen werden
[1].
Die EMA erwartet, dass die Audits bei den
Wirkstoffherstellern in 2-3 Jahres-Intervallen durchgeführt werden [2].
Nicht-typische Wirkstoffe (Atypical API)
In manchen Fällen werden Wirkstoffe
kommerziell auch oder überwiegend zu
anderen Zwecken verwendet als für die
Arzneimittelherstellung und stellen im
pharmazeutischen Segment lediglich einen kleinen kommerziellen Anteil dar.
Solche Substanzen werden als sogenannte nichttypische Wirkstoffe (atypical API)
bezeichnet, z. B. Metallsalze.
Es ist daher möglich, dass die Herstellungsstandards nicht vollständig den
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GMP-Anforderungen entsprechen. Aufgrund des geringen Geschäftsanteils kann
der pharmazeutische Nutzer nur sehr wenig Einfluss auf den Hersteller ausüben,
bzw. die Einhaltung von GMP einfordern.
In manchen Fällen kann auch der Zugang
oder die Möglichkeit eines Vorort-Audits
abgelehnt werden. Diese Situation wurde
auch durch die Behörden erkannt und beschrieben [3].
Unter folgenden Bedingungen kann ein
nichttypischer Wirkstoff eingesetzt werden:
¬ Es stehen keine alternativen Wirkstoffquellen zur Verfügung.
¬ Es erfolgt eine wissenschaftlich fundierte und dokumentierte Risikobewertung
durch die Sachkundige Person, die folgende Aspekte umfasst:
¬ Einschätzung des GMP-Niveaus
bzw. Qualitätssicherungssystems
des Herstellers
¬ Chargenhistorien und Aufzeichnungen über den bisherigen Verlauf der Lieferantenbeziehungen
¬ Aufzeigen der Eignung des Wirkstoffs für den beabsichtigten Zweck
unter Berücksichtigung von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des
Fertigarzneimittels
¬ Abstimmung der Eingangskontrollen
auf den bewerteten Status des Wirkstoffs
Dienstleister
Auch Dienstleister, z. B. Auftragshersteller
oder Auftragslabore, müssen durch geeignete Maßnahmen regelmäßig überprüft
werden (AMWHV §9 (2)). In Einklang mit
dem Risikomanagementsystem ist hierzu
ein Vorort-Audit erforderlich. Die Frequenz
dieser Audits kann risikobasiert festgelegt
werden. Dabei werden unter anderem der
Compliancegrad des überwachten Unternehmens sowie die Art der Dienstleistung
und die Art der Arzneiform bewertet. Hierzu liefert die Inspektionspraxis der Behörden ein gutes Beispiel für die Vorgehensweise
(siehe
Verfahrensanweisung
07110102 der ZLG: Erstellen eines risikound zeitabhängigen Inspektionsplanes).
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[1] European Medicines Agency/Regulatory/Human medicines/Inspections/GMP-GDPCompliance/Q&A
[2] EMA Guidance on the occasions when
it is appropriate for Competent Authorities
to conduct inspections at the premises of
Manufacturers of Active Substances used
as starting materials
Checkliste
GMP-Inspektionen
[3] European Medicines Agency/Regulatory/Human medicines/Inspections/GMP-GDPCompliance/Q&A;
MHRA: Active Pharmaceutical Ingredient
(API) focussed MHRA inspections at dosage form manufacturers (CON028396)
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem
GMP-BERATER Kapitel 18 Audits und
Inspektionen. Mehr Informationen zum
Thema finden Sie in diesem Kapitel auf
über 240 Seiten, u.a.
¬ Organisation von Audits
¬ Durchführung von Audits
¬ Qualifikation von GMP-Auditoren
¬ Behördeninspektionen
¬ Selbstinspektion
¬ Inpsektion von Lieferanten
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Dr. Christian Gausepohl
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• AMWHV,
• EU-GMP-Leitfaden,
• 21 CFR 10/211/11.
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