Der Anlagenverantwortliche haftet für Personen
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Der Anlagenverantwortliche haftet für Personen
Wichtige Information für Betreiber: Der Anlagenverantwortliche haftet für Personen- und Sachschäden. Die elektrische Sicherheit nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert in Unternehmen ein. Denn die Schadensummen sind alarmierend: Blitzschlag und Elektrizität sind Auslöser für über 50 % der Brände in Deutschland. Die Stromschäden allein in den letzten zehn Jahren gehen in die Milliarden. Produktionsausfälle und Datenverluste, aber auch Gefährdung von Mitarbeitern in Gewerbebetrieben sind die Folgen. Sicherheits-Checkliste: Die zehn wichtigsten Punkte ~ Kommen Sie den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und des Gesetzgebers nach? Werden elektrische Anlagen und Geräte in regelmäßigen Abständen von einem Elektrofachmann geprüft? Die Rechtslage: Für regelmäßige Prüfungen der Elektroanlagen und -geräte in Gewerbebetrieben gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. Im Schadensfall muss ihr einwandfreier Zustand nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen. ~ Wer ist verantwortlich? Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten ist der so genannte „Anlagenverantwortliche“. Im Falle eines Unternehmens also der Geschäftsführer oder Inhaber, der auch im Schadensfall haftet. ~ Ist das Firmengebäude bzw. die Räumlichkeiten mit Rauchmeldern oder einer Gefahrenmeldeanlage ausgerüstet? Prüfungen sind vorgeschrieben! Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. bewegliche Geräte) müssen in regelmäßigen Abständen nach VDE geprüft werden. Richtwerte für Prüfintervalle sind den Durchführungshinweisen zu den UVV (Unfallverhütungsvorschriften) zu entnehmen. So gilt für Elektroanlagen ein Richtwert von 1–4 Jahren, für ortsveränderliche Geräte z. B. Kaffeeautomaten und Datenverarbeitungsgeräte etc. ein Richtwert von 6–24 Monaten. Die sichere Lösung: ein E-CHECK Wenn Sie eine E-CHECK Prüfung von einem autorisierten Elektrofachbetrieb durchführen lassen, beugen Sie Personen- oder Sachschäden vor. Sie schützen Ihren Betrieb gegen evtl. Ausfallschäden wie Produktionsstillstände und Datenverluste und kommen nachweislich den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach. Der E-CHECK ist die von den Berufsgenossenschaften anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte nach VDE. Durch den E-CHECK werden Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen und Sachen in sich bergen, erkannt und gegebenenfalls beseitigt. Die E-CHECK Vorteile auf einen Blick: 1) Ihre Elektroanlagen sind nach dem neuesten Stand der Technik geprüft. 2) VDE-Norm und Betriebssicherheitsverordnung werden vorschriftsmäßig erfüllt. 3) Sie beugen Produktionsstillständen und Datenverlusten wirksam vor. 4) Führende Versicherungen erkennen den E-CHECK an und gewähren Prämienvorteile. Wo gibt es den E-CHECK? Der E-CHECK darf nur von autorisierten Elektrofachbetrieben durchgeführt werden. Der E-CHECK Fachbetrieb in Ihrer Nähe Kreft+Neher Elektro- Funk- und Fernmeldetechnik In den Weiden 22, 73776 Altbach Tel: 07153/826310 Sind Computer und Server gegen Blitzschlag und Überspannungsschäden geschützt? ~ Ist die Anzahl der Stromkreise ausreichend, so dass keine Leitungen überlastet werden? ~ Werden auch keine Mehrfachsteckdosen eingesetzt, sondern die Leitungen zur Sicherheit vor Stolperfallen in Kabelkanälen geführt? ~ Ist Ihre Elektroanlage/Ihr Verteiler mit modernen FI- und LS-Schaltautomaten ausgerüstet? ~ Sind die geforderten FI-Schutz- schalter vorhanden (z. B. bei Baustellen, feuergefährdeten Betriebsstätten, Anlagen im Freien)? ~ Sie haben in Ihrem Betrieb noch keine Umbauten an elektrischen Anlagen, Schaltern, Dosen vornehmen lassen, die nicht vom Elektrofachmann ausgeführt wurden? ~ Sind Sie elektrotechnisch gegen Einbruch und Diebstahl gesichert? ~ Sind die vorhandenen Arbeits- beleuchtungen normgerecht?