Der Anlagenverantwortliche haftet für Personen

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Der Anlagenverantwortliche haftet für Personen
Wichtige Information für Betreiber:
Der Anlagenverantwortliche haftet
für Personen- und Sachschäden.
Die elektrische Sicherheit nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert in
Unternehmen ein. Denn die Schadensummen sind alarmierend: Blitzschlag
und Elektrizität sind Auslöser für über 50 % der Brände in Deutschland.
Die Stromschäden allein in den letzten zehn Jahren gehen in die Milliarden.
Produktionsausfälle und Datenverluste, aber auch Gefährdung von
Mitarbeitern in Gewerbebetrieben sind die Folgen.
Sicherheits-Checkliste:
Die zehn
wichtigsten Punkte
~ Kommen Sie den Anforderungen der
Berufsgenossenschaften und des
Gesetzgebers nach? Werden
elektrische Anlagen und Geräte in
regelmäßigen Abständen von einem
Elektrofachmann geprüft?
Die Rechtslage:
Für regelmäßige Prüfungen der Elektroanlagen und -geräte in Gewerbebetrieben
gibt es strenge gesetzliche Vorschriften. Im Schadensfall muss ihr einwandfreier
Zustand nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
~
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen und -geräten ist der so
genannte „Anlagenverantwortliche“. Im Falle eines Unternehmens also der
Geschäftsführer oder Inhaber, der auch im Schadensfall haftet.
~ Ist das Firmengebäude bzw. die
Räumlichkeiten mit Rauchmeldern
oder einer Gefahrenmeldeanlage
ausgerüstet?
Prüfungen sind vorgeschrieben!
Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. bewegliche Geräte) müssen in regelmäßigen Abständen nach VDE
geprüft werden. Richtwerte für Prüfintervalle sind den Durchführungshinweisen zu
den UVV (Unfallverhütungsvorschriften) zu entnehmen. So gilt für Elektroanlagen
ein Richtwert von 1–4 Jahren, für ortsveränderliche Geräte z. B. Kaffeeautomaten und Datenverarbeitungsgeräte etc. ein Richtwert von 6–24 Monaten.
Die sichere Lösung: ein E-CHECK
Wenn Sie eine E-CHECK Prüfung von einem autorisierten Elektrofachbetrieb
durchführen lassen, beugen Sie Personen- oder Sachschäden vor. Sie
schützen Ihren Betrieb gegen evtl. Ausfallschäden wie Produktionsstillstände
und Datenverluste und kommen nachweislich den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nach. Der E-CHECK ist die von den Berufsgenossenschaften
anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte
nach VDE. Durch den E-CHECK werden Mängel an elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen und Sachen in sich bergen, erkannt
und gegebenenfalls beseitigt.
Die E-CHECK Vorteile auf einen Blick:
1) Ihre Elektroanlagen sind nach dem neuesten Stand der Technik geprüft.
2) VDE-Norm und Betriebssicherheitsverordnung werden vorschriftsmäßig
erfüllt.
3) Sie beugen Produktionsstillständen und Datenverlusten wirksam vor.
4) Führende Versicherungen erkennen den E-CHECK an und gewähren
Prämienvorteile.
Wo gibt es den E-CHECK?
Der E-CHECK darf nur von autorisierten Elektrofachbetrieben durchgeführt
werden. Der E-CHECK Fachbetrieb in Ihrer Nähe
Kreft+Neher Elektro- Funk- und Fernmeldetechnik
In den Weiden 22, 73776 Altbach
Tel: 07153/826310
Sind Computer und Server gegen
Blitzschlag und Überspannungsschäden geschützt?
~
Ist die Anzahl der Stromkreise ausreichend, so dass keine Leitungen
überlastet werden?
~
Werden auch keine Mehrfachsteckdosen eingesetzt, sondern die Leitungen zur Sicherheit vor Stolperfallen in Kabelkanälen geführt?
~ Ist Ihre Elektroanlage/Ihr Verteiler mit
modernen FI- und LS-Schaltautomaten ausgerüstet?
~ Sind die geforderten FI-Schutz-
schalter vorhanden (z. B. bei Baustellen, feuergefährdeten Betriebsstätten, Anlagen im Freien)?
~ Sie haben in Ihrem Betrieb noch
keine Umbauten an elektrischen
Anlagen, Schaltern, Dosen vornehmen lassen, die nicht vom Elektrofachmann ausgeführt wurden?
~ Sind Sie elektrotechnisch gegen
Einbruch und Diebstahl gesichert?
~ Sind die vorhandenen Arbeits-
beleuchtungen normgerecht?