Infoblatt PROMOS - Universität Hildesheim

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Infoblatt PROMOS - Universität Hildesheim
I n fo b l a t t P RO M O S
Im Kontext der Bologna-Reformen ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden und Doktoranden
eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm des
DAAD soll dazu mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden ermöglichen. Das Programm setzt die Hochschulen in die Lage, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität
zu setzen und aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten ihren Studierenden und Doktoranden passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden
und Doktoranden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keines
der strukturierten Programme passt. Die Sti
Stipendien werden von den Hochschulen selbst mit einem
qualitätsorientierten Auswahlverfahren verge
verge ben.
ben
Wer kann sich bewerben?
Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für qualifizierte deutsche Studierende ab dem 3.
Sem. (bei Antritt des Auslandsaufenthaltes) und Doktoranden aller Fachrichtungen.
Was wird gefördert?
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StudienStudien - und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD (siehe http://www.unihildesheim.de/de/34654.htm). Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Studienaufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden.
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Auslandsaufenthalte zum Schreiben von Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD (siehe http://www.unihildesheim.de/de/34654.htm). Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Aufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden.
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Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika können mit den o.g. Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.
Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können nicht gefördert werden.
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Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der
üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Außerdem kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 Euro
pro Monat beantragt werden.
Wie bewirbt man sich?
Online unter http://www.unihttp://www.uni- hildesheim.de/de/45063.htm.
hildesheim.de/de/45063.htm Bitte das Formular ausfüllen, ausdrucken,
unterschreiben und mit folgenden Unterlagen im AAA (Raum I 105) einreichen bis zum 15.06.2010
15.06.2010 für
Maßnahmen vom 15.07. bis 31.12.2010:
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Tabellarischer Lebenslauf
Motivationsschreiben (ca. 1 Seite)
Creditauflistung (vom Prüfungsamt bestätigt)
DAAD-Formblatt zum Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes
Beschreibung des Praktikums- oder Studienvorhabens
wenn möglich Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Universität, an der man studiert
für das Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung

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