Infoblatt PROMOS - Universität Hildesheim
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Infoblatt PROMOS - Universität Hildesheim
I n fo b l a t t P RO M O S Im Kontext der Bologna-Reformen ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden und Doktoranden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm des DAAD soll dazu mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden ermöglichen. Das Programm setzt die Hochschulen in die Lage, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität zu setzen und aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten ihren Studierenden und Doktoranden passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden und Doktoranden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keines der strukturierten Programme passt. Die Sti Stipendien werden von den Hochschulen selbst mit einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren verge verge ben. ben Wer kann sich bewerben? Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für qualifizierte deutsche Studierende ab dem 3. Sem. (bei Antritt des Auslandsaufenthaltes) und Doktoranden aller Fachrichtungen. Was wird gefördert? • StudienStudien - und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate) Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD (siehe http://www.unihildesheim.de/de/34654.htm). Studiengebühren können nicht übernommen werden. Studienaufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden. • Auslandsaufenthalte zum Schreiben von Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate) Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD (siehe http://www.unihildesheim.de/de/34654.htm). Studiengebühren können nicht übernommen werden. Aufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden. • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) Praktika können mit den o.g. Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden. Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können nicht gefördert werden. • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate) Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Außerdem kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 Euro pro Monat beantragt werden. Wie bewirbt man sich? Online unter http://www.unihttp://www.uni- hildesheim.de/de/45063.htm. hildesheim.de/de/45063.htm Bitte das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit folgenden Unterlagen im AAA (Raum I 105) einreichen bis zum 15.06.2010 15.06.2010 für Maßnahmen vom 15.07. bis 31.12.2010: • • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben (ca. 1 Seite) Creditauflistung (vom Prüfungsamt bestätigt) DAAD-Formblatt zum Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes Beschreibung des Praktikums- oder Studienvorhabens wenn möglich Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Universität, an der man studiert für das Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung