PPP-Newsletter 8-2015 02.11.2015 - BWI-Bau

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PPP-Newsletter 8-2015 02.11.2015 - BWI-Bau
PPP-Newsletter Nr. 8/2015 des BWI-Bau vom 02.11.2015
Aktuelle PPP-Ausschreibungen / Ausschreibungen mit PPP-Elementen
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Zweckverband Hallen-Freibad Kötzting. Interessenbekundung Schwimmbad.
Umbau und Erweiterung eines Schwimmbades mit anschließendem Unterhalt und Betrieb über 25
Jahre. Mit der Interessenbekundungserklärung sind die konkrete Art und Umsetzung, ein Finanzierungs- und Betriebskonzept sowie ggf. die Höhe eines Baukostenzuschusses darzulegen.
Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: 31.12.2015.
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:384201-2015:TEXT:DE:HTML
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Freistaat Bayern. Studentenwohnheime.
Anmietung von zwei Gebäuden samt Möblierung als Wohnheime für Studierende in Hof durch den
Freistaat Bayern. Die Mietdauer beträgt jeweils 15 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption
für den Freistaat von jeweils 5 Jahren.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
15.11.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:382067-2015:TEXT:DE:HTML
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Landeshauptstadt Hannover. Grundschule mit Sporthalle und Kindertagesstätte.
Neubau einer Grundschule mit Sporthalle und einer Kindertagesstätte im Rahmen eines ÖPPInhabermodells. Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
03.12.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:382065-2015:TEXT:DE:HTML
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Samtgemeinde Zeven. Grundschule.
Die Samtgemeinde Zeven hat beschlossen, den Neubau einer Grundschule für etwa 350 Schüler im
Rahmen einer dem ÖPP Inhabermodell vergleichbaren Generalübernehmevergabe zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen sowie die Zwischenfinanzierung bereit zu stellen.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
07.12.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:382009-2015:TEXT:DE:HTML
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Stadt Neustadt am Rübenberge. ÖPP-Berater für Neubau Feuerwehrzentrum.
Die Region Hannover und die Stadt Neustadt am Rübenberge beabsichtigen, den Neubau eines Feuerwehrzentrums im Rahmen eines ÖPP-Projektes (Planung, Bau, Finanzierung) zu realisieren. Hierfür werden Berater für die wirtschaftliche und technische Beratung, das Vergabemanagement und
das Baucontrolling gesucht.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
25.11.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:379780-2015:TEXT:DE:HTML
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Landkreis Erding. Schule.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe in Erding.
Planung, Neubau, Finanzierung und Gebäudemanagementleistungen über 25 Jahre sollen im Rahmen einer ÖPP vergeben werden.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
25.11.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:378826-2015:TEXT:DE:HTML
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Kreiskliniken Esslingen gGmbH. Reha-Klinik.
Investorensuche zur Planung, Errichtung, Finanzierung und zum langjährigen Betrieb (25 bis 30
Jahre) einer Reha-Klinik am Klinikstandort Nürtingen.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
17.11.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367919-2015:TEXT:DE:HTML
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AOK Bayern. Verwaltungsgebäude.
Die AOK Bayern benötigt in Nürnberg ein neues Verwaltungsgebäude für ca. 600 Mitarbeiter. Gesucht wird ein privater Partner, der Planung, Bau, teilweisen Betrieb und Finanzierung dieses Verwaltungsgebäude übernimmt und es im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages zur Verfügung stellt.
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
17.11.2015. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:365210-2015:TEXT:DE:HTML
-2Vorinformationen
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Landeshauptstadt Hannover. Feuer- und Rettungswache.
Für den geplanten Neubau einer Feuer- und Rettungswache in der Lange-Feld-Straße in Hannover
(Nähe Messe) soll im Rahmen eines Eignungstests und einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft werden, ob das Projekt als ÖPP-Modell realisiert werden kann.
Quelle: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1943-2015
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gkv informatik GbR, Wuppertal. Büro- und Verwaltungsgebäude.
Die gkv informatik GbR sucht einen neuen Bürostandort und wird dazu in Kürze einen wettbewerblichen Dialog eröffnen, um einen geeigneten Anbieter für neue Räume in Wuppertal zu identifizieren.
Geplant ist ein ÖPP-Projekt bzw. eine langfristige Anmietung. Das Vergabeverfahren beginnt frühestens Ende November 2015.
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367859-2015:TEXT:DE:HTML
Auftragsvergaben
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Polizei Aachen. Neubau Polizeipräsidium.
HOCHTIEF PPP Solutions und HOCHTIEF Building wurden von der Polizei Aachen damit beauftragt, das neue Polizeipräsidium im Rahmen eines ÖPP-Projektes zu realisieren. Ab der Fertigstellung wird HOCHTIEF den Komplex im Rahmen eines Mietmodells 20 Jahre lang betreuen. Für den
Mieter besteht eine Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre. Baukosten: ca. 60 Mio. Euro.
Quelle: http://www.hochtief-solutions.de/solutions/47.jhtml?pid=9762
Weitere Informationen
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Deutscher Bundestag. ÖPP im Bundesfernstraßenbau.
Die Bundesregierung hat Nachfragen der Fraktion DIE LINKE zum Ausbau der A 10/A 24 in ÖPP
(vgl. PPP-Newsletter 7/2015) beantwortet:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806469.pdf
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Landtag Nordrhein-Westfalen. ÖPP im Bundesfernstraßenbau.
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag in den Landtag NRW eingebracht, in dem der sechsspurige Ausbau der A 1 zwischen Münster und Lotte/Osnabrück sowie der sechsspurige Ausbau der A 57 zwischen Köln und Moers im Rahmen von ÖPP-Modellen gefordert wird. http://www.landtag.nrw.de/
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PPP in Bayern. Infotour 2015.
Die Vorträge der PPP-Infotour in Bayern am 23.September 2015 in Regensburg und am 13. Oktober
2015 in Bayreuth zum Download unter:
http://www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/ppp/infotour2015/index.php
Veranstaltungshinweis
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BWI-Bau-Workshop. Vertragsänderungen bei ÖPP-Projekten.
Am Dienstag, 10. November 2015, veranstaltet das BWI-Bau in Düsseldorf von 09:00 Uhr – 16:30
Uhr einen Workshop zum Thema „Vertragsänderungen bei ÖPP-Projekten“. Referenten sind Dipl.Kffr. Corinna Hilbig, PSPC GmbH, und RA Matthias Berger, Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft. Infos und Anmeldung unter: http://www.bauakademie-west.de/
BWI-Bau GmbH
Institut der Bauwirtschaft
Uhlandstraße 56, 40237 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 6703-280
Fax: 0211 / 6703-282
[email protected]
http://www.bwi-bau.de/
-3Informationen der PSPC
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ÖPP im Strafvollzug – Optimaler Ressourceneinsatz und Innovationswettbewerb
Auch im Bereich der Justiz haben sich ÖPP-Modelle bewährt. Neben den Leistungen der Planung, des
Baus, der Finanzierung ist auch die Übertragung ausgewählter Betriebsleistungen auf einen privaten
Partner rechtlich möglich, soweit sich die Tätigkeit des Privaten auf Dienstleistungen ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen beschränkt und keine hoheitliche Aufgabe darstellt. Der Einsatz privater Leistungen im Justizvollzug hat in Deutschland eine lange Tradition. Beispielsweise werden viele
fachliche Dienstleistungen wie medizinische Versorgung, Psychotherapie, schulische und berufliche
Bildung, Einkauf für Gefangene, Strafentlassungsvorbereitung und Nachsorge sowie der gesamte Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit von Dritten erbracht. Alle justizvollzugs- und sicherheitsrelevanten
Entscheidungen bleiben in staatlicher Hand.
Ein Hauptziel der privatwirtschaftlichen Realisierung von öffentlichen Einrichtungen und deren Betrieb
muss darin bestehen, eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes primär durch Zeit- und Kostenersparnisse zu erreichen. Hinzu kommen weitere effizienzsteigernde Faktoren wie Risikotransfer, Outputorientierung, Wettbewerb und Life-Cycle-Ansatz. Eine ÖPP, die im Sinne des Lebenszyklusansatzes auch
den Betrieb einer Justizvollzugsanstalt umfasst, ermöglicht der öffentlichen Hand vielfältige Einsparungspotenziale. So können Aufgaben des Gebäudemanagements wie Instandhaltung, Wartung und
Reinigung der Anstalt auf einen privaten Partner übertragen werden, ebenso wie Teile des Bewachungsmanagements (z.B. Kontrolle von technischen/mechanischen Sicherheitssystemen, Objektschutz, aber auch Ausweis- und Taschenkontrolle von Besuchern an der Pforte sowie deren Begleitung
innerhalb der Haftanstalt).
Maßgebliche Faktoren für die Erwägung einer ÖPP sind Kosten, Zeit, Servicequalität Flexibilität und
Wettbewerb. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass durch die Übertragung von Planungs-, Bauund Entwicklungsrisiken auf den Privaten erhebliche Kostenvorteile gegenüber der konventionellen Variante entstehen. Bei einer Leistung „aus einer Hand“ können zusätzlich die Betriebskosten optimiert
werden. In Frankreich konnte durch ÖPP eine Kostenersparnis von 5-10%, in Großbritannien sogar
von 11-15% erreicht werden.
Die Gründe dafür lassen sich auch in Deutschland umsetzen: Günstigere Tarifstrukturen und Wochenarbeitszeiten für einfache Dienstleistungs- und Routineaufgaben, eine geringere Abwesenheitsquote,
die Ausnutzung von Innovationsideen und Know-How des privaten Sektors und nicht zuletzt die Übertragung von Betriebs- und Unterhaltungsrisiken. Daneben spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle.
Beispiele wie die JVA Burg (Sachsen-Anhalt) mit einer Bauzeit von gerademal zwei Jahren sprechen
für sich. Durch die Nutzung privater Innovationsqualität im Bereich der Personalorganisation und der
Sicherheit kann die Servicequalität im Betrieb zunehmen.
Auf der andern Seite ermöglicht eine ÖPP dem öffentlichen Auftraggeber Betreiberleistungen neu auszuschreiben oder selber zu übernehmen, wenn die Leitungen durch den Privaten nicht zufriedenstellend erbracht werden. So wurden im ÖPP-Projekt JVA Offenburg sieben Jahre nach Betriebsbeginn
die Vergabe von Teilen des vollzuglichen Betriebs, darunter Werkstätten, Wäscherei und Essensausgabe, im Mai 2014 wieder rückgängig gemacht. Die beim privaten Partnerunternehmen angestellten
Mitarbeiter wurden größtenteils übernommen und sind weiterhin im Offenburger Gefängnis tätig. Die
Flexibilität des Organisationsmodells beflügelt einen positiven Konkurrenzwettbewerb zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen sowie zwischen den Unternehmen, was zur Steigerung der
Motivation und Leistungsbereitschaft führt und die Innovationsgeschwindigkeit erhöht.
In Deutschland wurden bislang vier Justizvollzugsanstalten als ÖPP realisiert. Entsprechend dem Konzept "alle Leistungen aus einer Hand" wurde bei der JVA Burg in Sachsen-Anhalt ein Konsortium mit
Planung, Finanzierung, Bau und Teilbetrieb für 25 Jahre beauftragt. Damit ist die JVA Burg Deutschlands erstes privatwirtschaftliches Betreibermodell einer Justizvollzugsanstalt, das den ganzheitlichen
Lebenszyklusansatz erfüllt. Zur JVA gehören neben vier Hafthäusern ein Pforten- und Besuchsbereich,
ein Servicezentrum mit Küche, diverse Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen, eine Bibliothek, vier Werkstätten, eine Sporthalle und ein Außensportplatz. Neben der JVA Burg und der bereits oben erwähnten
JVA Offenburg wurden weiterhin in München-Stadelheim und in Bremervörde Justizvollzugsanstalten
als ÖPP umgesetzt. Beim Neubau einer Frauenabteilung und einer Jugendarrestanstalt der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim wurden über Planung, Errichtung und Finanzierung hinaus auch der
-4technische Betrieb, insbesondere die Energie- und Medienlieferung und die Schmutzwasserentsorgung sowie die Unterhaltung der technischen Anlagen, von dem privatem Partner über einen Zeitraum
von 20 Jahren übernommen. In Bremervörde übernimmt der private Partner als Generalübernehmer
das technische Gebäudemanagement, Verpflegung, Gesundheitsfürsorge, Sozialfürsorge und die Gefangenenbeschäftigung. Der errechnete wirtschaftliche Vorteil beträgt hier 5 Prozent.
In Anbetracht der Vorteile von ÖPP im Justizvollzug ist die klare Definition vertraglicher Standards von
elementarer Bedeutung. Output-orientierte Ausschreibungen schaffen genaue Kontrollmöglichkeiten
für die Betriebspraxis und sichern eine anhaltende Qualität der Leistungen. Die Verantwortung bleibt
somit ausschließlich in öffentlicher Hand. Zudem wird verhindert dass durch langfristige vertragliche
Bindung oder Koppelung mit anderen Leistungen Abhängigkeiten entstehen. Die Anstalt könnte also
jederzeit reinstaatlich übernommen und weitergeführt werden. Öffentliche Bauvorhaben dürfen nicht
nur kurzfristig günstiger sein, sondern müssen über einen langen Zeitraum betrachtet wirtschaftlicher
sein. Aus diesem Grund wird empfohlen, im Vorfeld eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
einschließlich eines Personalkonzepts zu erarbeiten um das geeignetste Organisationsmodell zu identifizieren.
PSPC GmbH
Dipl.-Kffr. Corinna Hilbig
Rosenthaler Straße 46/47 ● 10178 Berlin
Tel.: 030 315199-21 ● Fax: 030 315199-77
[email protected]
http://www.psp-consult.de/
-5Gesetzgebung und Rechtsprechung mit PPP-Relevanz:
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OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15
http://tinyurl.com/PPPNews8-15
Zur Unzulässigkeit von Alternativpositionen
Die Vergabestelle schrieb europaweit Bauleistungen im Offenen Verfahren aus. Das einzige Entscheidungskriterium war der niedrigste Preis. Die Verdingungsunterlagen enthielten für die Grundposition Vorgaben an eine bestimmte Konstruktion. Zugleich erlaubte die Vergabestelle als Alternativposition aber auch eine andere Konstruktion. Gemäß dem Submissionsprotokoll gab die Antragstellerin
preislich das günstigste Angebot ab. Die Vergabestelle wollte jedoch den Auftrag der Beigeladenen
geben, da diese unter Berücksichtigung des von ihr abgegebenen Angebotes für die Alternativposition das preislich günstigere Angebot abgegeben hatte. Die Antragstellerin rügte u.a., dass die Vergabestelle kein berechtigtes Interesse gehabt habe, die Alternativposition auszuschreiben. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vor der Vergabekammer (VK Südbayern, Beschluss vom
23.06.2015) war erfolgreich. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Vergabestelle blieb erfolglos.
Der Vergabesenat des OLG München betonte, dass eine Vergabestelle nicht frei sei, Alternativpositionen zu Grundpositionen auszuschreiben. Dieses Vorgehen sei vielmehr nur zulässig, wenn bestimmte Ausnahmegründe vorlägen. Die Ausschreibung von Alternativpositionen gefährde „die das
Vergaberecht bestimmenden Grundsätze, insbesondere die Transparenz des Vergabeverfahren, § 97
Abs. 1 GWB.“ Zulässig sei die Alternativposition nur, wenn ein „berechtigtes Interesse des Auftraggebers“ vorläge. Dieses berechtigte Interesse sei in der Vergangenheit von anderen Gerichten anerkannt worden,
 wenn nur mit Hilfe der Ausschreibung und entsprechenden Wahlpositionen die Kosten für die verschiedenen Ausführungsvarianten ermittelt werden können,
 wenn nur durch die Wahlposition die Möglichkeit eröffnet werde, ein technisch höherwertiges Gerät zu erhalten,
 wenn die Möglichkeit eröffnet werden solle, bei unsicherer Finanzierung auf eine kostengünstigere Alternative zurückzugreifen.
Unzulässig sei die Alternativposition hingegen,
 wenn sie den Hauptteil der Leistung betreffe,
 wenn das Interesse der Vergabestelle auf anderem Weg verwirklicht werden könne, oder
 wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der
beiden Alternativen möglich und zumutbar wäre.
Vorliegend sei nicht nachvollziehbar, warum die Ausschreibung nicht gleich insgesamt produktneutral
und für jede denkbare Konstruktion erfolgt sei. Die Vergabestelle habe im Sinne einer Markterkundung in unzulässiger Weise versucht, nach Möglichkeit von jedem Bieter die Preise für zwei unterschiedliche Vorgehensweisen zu erfahren.
Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings wäre es zu begrüßen gewesen, wenn der Senat als Maßstab neben dem Transparenzgrundsatz - der vorliegend wegen des klaren Wertungssystems nicht
verletzt war – den hier einschlägigen Effizienzgrundsatz benannt hätte. Dieser soll die Bieter vor einem unnötigen Aufwand schützen, hier vor dem Aufwand, bei einer Ausschreibung zwei technisch
unterschiedliche Angebote abgeben zu müssen, obwohl allein der niedrigere Preis entscheidend ist.
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Matthias Berger, Rechtsanwalt / Mediator (KAKM)
Trinkausstraße 7
40213 Düsseldorf
Tel. +49 211 – 88 29 29
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