§ 3 Versorgungsleistungen - AOK
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§ 3 Versorgungsleistungen - AOK
gültig ab 01.07.2008 Vereinbarung über die Vergütung von Leistungen gemäß § 26 des Vertrags auf der Grundlage des § 140a ff. SGB V als Teil des strukturierten Behandlungsprogrammes nach § 137f SGB V zur Verbesserung der Versorgung von Brustkrebspatientinnen in Berlin („DMP Brustkrebs Berlin“) vom 24.07.2003 in der Fassung vom 02.10.2008 zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse dem BKK-Landesverband Ost der BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse der IKK Brandenburg und Berlin der Knappschaft - Dienststelle Berlin - der Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin den nachfolgend benannten Ersatzkassen in Berlin: - Barmer Ersatzkasse (BARMER), Wuppertal, - Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg, - Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, - Kaufmännische Krankenkasse – KKH (KKH), Hannover, - Gmünder Ersatzkasse (GEK), Schwäbisch Gmünd, - HEK – Hanseatische Krankenkasse (HEK), Hamburg, - Hamburg Münchener Krankenkasse (Hamburg Münchener), Hamburg, - hkk, Bremen gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg (VdAK) vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Berlin (im Folgenden Krankenkassenverbände genannt) -2- und ... (Im Folgenden stationäre Einrichtung genannt) -3- §1 Vergütungen Für nach § 14 des Vertrags zum DMP Brustkrebs Berlin eingeschriebene Versicherte werden nachfolgende Leistungen vergütet: Vom koordinierenden DMP-Arzt gemäß § 6 abrechenbar: 1. Aufklärung und Einschreibung der Versicherten, Versand der Teilnahme- und Einwilligungserklärung sowie Erstellung und Versand der Erstdokumentation € 25,00 2. Begleitgespräch/einmal je Quartal ohne Folgedokumentation € 12,50 3. Begleitgespräch/einmal je Quartal einschließlich Erstellung und Versand der Folgedokumentation; Dokumentation grundsätzlich jedes zweite Quartal € 17,50 Die Abrechnung der unter Punkt 3 genannten Vergütungsposition schließt eine Abrechnung der unter Punkt 2 genannten Vergütungsposition aus. Vom zentralen Ansprechpartner im Brustzentrum gemäß § 4 abrechenbar: 4. intensive Aufklärungs- und Beratungsgespräche durch den zentralen Ansprechpartner des Brustzentrums einmal pro Krankheitsfall abrechenbar € 30,00 Die Abrechnung der unter Punkt 4 genannten Vergütungsposition durch den jeweiligen Leistungserbringer schließt die gleichzeitige Abrechnung der unter Punkt 1 genannten Vergütungsposition aus, sofern beide Leistungen durch das Brustzentrum erbracht wurden. -4- Die Abrechnung und Vergütung der Vergütungspositionen setzt die vollständige und fristgerechte Leistungserbringung voraus. Die Dokumentation erfolgt grundsätzlich jedes zweite Quartal. Die Abrechnung der Vergütungspositionen erfolgt quartalsweise versichertenbezogen gegenüber der zuständigen Krankenkasse gemäß Anlage 13. Spätestens ab dem 01.07.2009 sind Dokumentationen am Ort der Leistungserbringung auf elektronischem Weg zu erfassen und zu übermitteln. §2 Laufzeit und Kündigung (1) Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 01.07.2008 in Kraft. (2) Diese Vergütungsvereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, frühestens zum 31.12.2008, gekündigt werden. (3) Unabhängig von einer separaten Kündigung nach Abs. 2 endet die Gültigkeit dieser Vereinbarung mit der Beendigung des zu Grunde liegenden Vertrages zum DMP Brustkrebs Berlin. (4) Die Kündigung dieser Vereinbarung durch einzelne Krankenkassenverbände berührt nicht die Fortgeltung dieser Vereinbarung zwischen den übrigen Vertragspartnern. -5Berlin, den AOK Berlin – Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die Krankenkasse für den Gartenbau, diese handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Der Vorstand BKK-Landesverband Ost Der Vorstand BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Der Vorstand IKK Brandenburg und Berlin Der Vorstand Knappschaft - Dienststelle Berlin - Der Leiter der Dienststelle - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. - Die Leiterin der Landesvertretung Berlin - ... (stationäre Einrichtung)