GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG VON BNP

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GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG VON BNP
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN
GRUNDSÄTZE DER
AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
VON BNP PARIBAS FORTIS
SIE HABEN DIE ZIELE,
WIR DIE EXPERTEN.
Stand 25/09/2015
Inhalt
2
1. Bedingungen der Auftragsausführung
3
2. Anwendung
3
3. Ausführungsverpflichtung
4
4. Entgegennahme- und Weiterleitungsverpflichtung
6
5. Überwachung der bestmöglichen Ausführung
6
6. Sonstige Aspekte der Ausführung
7
7. Änderungen
7
Anlage 1: Unter die Regelungen zur bestmöglichen Ausführung fallende Umstände
8
Anlage 2: Aufstellung der wichtigsten Ausführungsplätze
11
Anlage 3: Aufstellung der wichtigsten Zwischenhändler
12
Anlage 4: Finanzinstrumente, Ausführungsplätze und berücksichtigte Faktoren
13
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
BNP Paribas Fortis ist ein Finanzinstitut mit einem breit gefächerten Angebot an Anlagedienstleistungen, darunter
Portfoliomanagement, Auftragsausführung und die Weiterleitung von Aufträgen an Dritte oder Gesellschaften der
BNP Paribas-Gruppe (im Folgenden „Gesellschaften der BNPP-Gruppe“ genannt).
1. Bedingungen der
Auftragsausführung
2.Anwendung
In diesem Dokument werden „BNP Paribas Fortis“, „wir“
und „uns“ für Bezugnahmen auf die BNP Paribas Fortis
SA/NV verwendet, während „Sie“ und „Ihnen“ auf den
Kunden verweisen. „Gruppe“ bezeichnet die betroffene
Rechtsperson und alle ihre Partner. „Partner“ bezeichnet
in Bezug auf eine Person eine Rechtsperson, die von
dieser Person direkt oder indirekt kontrolliert wird, eine
Rechtsperson, die diese Person direkt oder indirekt
kontrolliert, oder eine Rechtsperson, die mit dieser
Person direkt oder indirekt gemeinschaftlich kontrolliert
wird. In diesem Zusammenhang bezeichnen wir mit
„Kontrolle über eine Rechtsperson oder eine Person“ den
Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte dieser
Rechtsperson oder Person.
Wenn wir Ihre Aufträge ausführen oder Ihre Aufträge
entgegennehmen und zur Ausführung an externe BrokerDealer weiterleiten, haben wir gleichbleibend das
bestmögliche Ergebnis zu erzielen („bestmögliche
Ausführung“).
In diesem Dokument erhalten Sie Informationen über die
Grundsätze und Verfahren von BNP Paribas Fortis für die
Auftragsausführung gemäß der Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente („MiFID“), einer europaweiten
Maßnahme, die in Belgien durch den Königlichen Erlass
vom 3. Juni 2007 umgesetzt wurde, in dem die Regeln
und Modalitäten für die Umsetzung der MiFID festgelegt
sind (Arrêté Royal du 3 juin 2007 portant les règles et
modalités visant à transposer la directive concernant les
marchés d’instruments financiers / Koninklijk Besluit van
3 juni 2007 tot bepaling van nadere regels tot omzetting
van de richtlijn betreffende markten voor financiële
instrumenten).
Um Ihnen Dienstleistungen anbieten zu können,
benötigen wir Ihre Zustimmung zu diesem
Informationsschreiben. Gemäß der MiFID sowie
unserer allgemeinen Bedingungen für Investmentdienstleistungen (Investment Services General
Conditions) gilt Ihre Auftragserteilung an
BNP Paribas Fortis als ausdrückliche Zustimmung
zu unseren Grundsätzen der Auftragsausführung.
Wenn die Regelungen über die bestmögliche Ausführung
gelten, legt die MiFID je nach der Art der tatsächlichen
Auftragsausführung zwei separate Verpflichtungen fest.
Wenn wir
• Finanzinstrumente für Sie kaufen oder verkaufen,
unterliegen wir der Ausführungsverpflichtung gemäß
Absatz 3; oder
• einen Auftrag von Ihnen erhalten und an einen
externen Broker-Dealer weiterleiten, der diesen
Auftrag selber ausführt, unterliegen wir der
Entgegennahme- und Weiterleitungsverpflichtung
gemäß Absatz 4.
Bei Erbringung derselben Dienstleistung unterliegen wir
möglicherweise in manchen Fällen der Ausführungsverpflichtung, während wir in anderen Fällen
möglicherweise der Auftragsweiterleitungsverpflichtung
unterliegen.
Sollte BNP Paribas Fortis im Ausnahmefall nicht in der
Lage sein, Ihre Aufträge auszuführen bzw. zu erhalten
und weiterzuleiten, behält BNP Paribas Fortis sich das
Recht vor, Ihre Aufträge nicht auszuführen. In einem
solchen Fall wird BNP Paribas Fortis versuchen, Ihre
Aufträge mit allen gebotenen Mitteln auf eine andere Art
und Weise abzuwickeln, d. h. auf eine für den Kunden
bestmögliche Art und Weise.
Die Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung
gemäß MiFID gelten in Bezug auf die in Anlage 1
aufgeführten Finanzinstrumente, die Sie über uns kaufen
oder verkaufen, mit Ausnahme der in Anlage 1
genannten besonderen Umstände. Lesen Sie Abschnitt 6
der Anlage 1 über den Umgang mit Ihrem Auftrag im
Falle ausdrücklicher Weisungen sorgfältig durch.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
3
3.Ausführungsverpflichtung
3.1 Bestmögliche Ausführung
Wenn wir einen Auftrag für Sie ausführen, haben wir alle
angemessenen Schritte zu unternehmen, um unter
Berücksichtigung der in Ziffer 3.2 genannten Faktoren
das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
BNP Paribas Fortis zieht die in Ziffer 3.3 genannten
Kriterien zur Bestimmung der relativen Bedeutung dieser
Faktoren heran. Die relative Bedeutung dieser Faktoren
kann daher in Abhängigkeit von den jeweiligen
Umständen variieren.
Aufträge werden an Handelsplätzen auf Basis der in
Ziffer 3.2 und 3.3 aufgeführten Faktoren und Kriterien
ausgeführt.
Für Kunden, die gemäß MiFID als Kleinanleger gelten,
sind Preise und Kosten für die bestmögliche Ausführung
maßgeblich, aber auch die anderen Faktoren können
Vorrang haben, wenn sie zum bestmöglichen Preis oder
zu den bestmöglichen Kosten beitragen.
Wir werden Aufträge im Hinblick auf alle in Anlage 1
aufgeführten Instrumente ausführen und bieten Ihnen
eine bestmögliche Ausführung der sich auf diese
Instrumente beziehenden Aufträge, außer wenn:
• BNP Paribas Fortis Ihnen gegenüber auf „Request-forQuote“-Grundlage als Gegenpartei auftritt und Sie ein
professioneller Kunde sind (dies wird im Allgemeinen
der Fall sein bei Over The Counter-Transaktionen (OTC)
mit Geldmarkt-, Devisen-, Waren-, Energiederivaten
und mit Derivaten in Bezug auf Emissionsberechtigungen sowie mit festverzinslichen Wertpapieren); oder
• Sie uns spezielle Anweisungen erteilen, wie der Auftrag
oder ein Teil des Auftrags ausgeführt werden soll; oder
• es sich um eine hochgradig strukturierte Transaktion
handelt.
Siehe Anlage 1 für weitere Angaben.
3.2 Faktoren für die Auswahl des Ausführungsplatzes
Bei der bestmöglichen Ausführung werden wir
entsprechend ihrer Relevanz und Zweckmäßigkeit eine
Reihe von Faktoren bei der Auswahl des Handelsplatzes
berücksichtigen, unter anderem:
• den verfügbaren Preis und den Umfang der zu diesem
Preis verfügbaren Liquidität,
• die Transaktionskosten (d. h. die für die Ausführung
eines Auftrags an einem bestimmten Handelsplatz
sowie für Clearing und Abwicklung in Rechnung
gestellten Gebühren bzw. Kosten), die direkt oder
indirekt an Sie weitergegeben werden,
• die Schnelligkeit der Ausführung am Markt,
• die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung
(z. B. Marktliquidität für das betreffende Produkt),
• die Fähigkeit des Handelsplatzes zur Bearbeitung
komplexer Aufträge,
• Clearing- und Abwicklungsvereinbarungen und
• sonstige für die Auftragsausführung relevante Aspekte.
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Für Kunden, die gemäß MiFID als professionelle Kunden
gelten, sind Preise und Kosten üblicherweise der
wichtigste Faktor, wir berücksichtigen aber ggf. auch
andere Faktoren in Zusammenhang mit den jeweils
herrschenden Umständen, darin eingeschlossen
eventuell vorhandener Spielraum für
Preisverbesserungen.
Wenn die Ausführung der Transaktion nur an einem
Handelsplatz möglich ist, wird die bestmögliche
Ausführung durch Ausführung an dem betreffenden
Handelsplatz erzielt.
Die bestmögliche Ausführung ist ein Prozess und nicht
ein Ergebnis. Dies bedeutet, dass wir bei der Ausführung
eines Auftrags verpflichtet sind, diesen gemäß unserer
Grundsätze der Auftragsausführung auszuführen, wobei
wir jedoch nicht garantieren, dass der bestmögliche
Preis unter allen Umständen erzielt wird. Diese Faktoren
können in jedem Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen
bei bestimmten Transaktionen führen. Das bedeutet in
bestimmten Fällen für Aufträge von Kleinanlegern und
professionellen Kunden, die in den Geltungsbereich der
MiFID fallen, dass die Prioritäten oder die Gewichtung
der berücksichtigten Faktoren geändert werden können,
wenn BNP Paribas Fortis der Meinung ist, dass die
Ausführung des Auftrags möglicherweise nicht zum
bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt,
beispielsweise in Zeiten schwerer Marktturbulenzen und
interner oder externer Systemausfälle, wenn die
Möglichkeit, einen Auftrag rechtzeitig oder überhaupt
auszuführen, der wichtigste Faktor wird. Im Falle eines
Systemausfalls haben wir möglicherweise keinen
Zugang zu allen von uns ausgewählten
Ausführungsplätzen.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
Anlage 4 enthält pro Finanzinstrument eine Aufstellung
der bei der Bestimmung des Ausführungsplatzes
berücksichtigten Faktoren.
3.3Ausführungskriterien
Wie in Ziffer 3.2 bestimmt, berücksichtigen wir
bestimmte Kriterien, um die relative Bedeutung der
Faktoren für die Auswahl des Ausführungsplatzes zu
bestimmen (wenn es mehr als einen Ausführungsplatz
gibt). Folgende Ausführungskriterien werden dabei
herangezogen:
• Ihre Kundeneigenschaften, einschließlich
- ob Sie ein Kleinanleger oder ein professioneller Kunde
sind,
- Ihr Kreditrisiko.
• die Auftragseigenschaften, z. B.
-Stop-Loss,
- Auftrag zum Marktpreis oder Limitauftrag und
- Umfang des Auftrags und wahrscheinliche
Auswirkungen des Auftrags.
• die Eigenschaften des Finanzinstruments, auf das sich
der Auftrag bezieht, z. B.
- Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, Derivate
oder Wandelanleihen,
- liquide oder illiquide,
- strukturiert, maßgeschneidert usw.,
• die Eigenschaften der Ausführungsplätze
(siehe Ziffer 3.2),
• die für den betreffenden Transaktionstyp geltende
Marktpraxis und
• sonstige zum gegebenen Zeitpunkt relevante Aspekte.
3.4Ausführungsplätze
Ausführungsplätze sind geregelte Märkte, ein
Unternehmen, das selbst als Market Maker tätig ist oder
für eigene Rechnung handelt, oder sonstige Bereitsteller
von Liquidität innerhalb oder außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Unter
solchen Unternehmen können auch Gesellschaften
der BNP Paribas-Gruppe sein.
Folgenden Handelsplätzen bringen wir unser Vertrauen
entgegen, d. h. an diesen Handelsplätzen werden wir
normalerweise unsere Geschäfte ausführen:
•Aktien
- an einem geregelten Markt handelbare Aktien:
(i) am geregelten Markt oder
(ii) über einen Market Maker, u. a. einer Gesellschaft
der BNP Paribas-Gruppe.
- nicht an einem geregelten Markt handelbare Aktien:
(i) mit einem Market Maker, u. a. einer Gesellschaft
der BNP Paribas-Gruppe.
• Festverzinsliche Wertpapiere (an einem geregelten
Markt handelbar oder nicht):
(i) BNP Paribas Fortis gegen den eigenen Bestand
(Over the Counter) handelnd. In bestimmten
Fällen (z. B. in Ermangelung von Market Makers,
außerbörslichen Preisen oder außerbörslichen
Volumen) können Aufträge auch am Euronext
abgewickelt werden.
•Derivate
- an einem geregelten Markt handelbare Derivate:
(i) am geregelten Markt;
- nicht an einem geregelten Markt handelbare
Derivate:
(i) BNP Paribas Fortis (gegen den eigenen Bestand).
• Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGAW), Investmentfonds oder Unit Trusts:
- Geschlossene Fonds:
(i) an einem geregelten Markt mit dem zentralen
Liquiditätspool oder
(ii) dem einzigen geregelten Markt oder
(iii)BNP Paribas Fortis (gegen den eigenen Bestand);
- Offene Fonds:
(i) mit einem Fonds-Administrator zu dem vom
Fonds-Administrator quotierten Preis
(üblicherweise Nettoinventarwert) oder
(ii) ggf. am geregelten Markt.
Anlage 2 enthält eine Aufstellung der wichtigsten
Ausführungsplätze nach Art des Instruments. Diese
Aufstellung ist nicht erschöpfend und kann jederzeit an
geänderte Marktumstände angepasst werden.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
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4. Entgegennahme- und
Weiterleitungsverpflichtung
5. Überwachung der
bestmöglichen
Ausführung
Wenn wir die folgenden Aufträge von Ihnen erhalten,
unterliegen wir der Entgegennahme und
Weiterleitungsverpflichtung:
• Aufträge über Finanzinstrumente, die außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. die Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen)
gehandelt oder an einer Börse notiert werden, oder
• Aufträge, die wir an externe (d. h. die nicht zur Gruppe
gehörende) Broker weiterleiten.
Wir unterziehen unsere Grundsätze und Verfahren einer
jährlichen Überprüfung und suchen nach wesentlichen
Änderungen der Ausführungsvereinbarungen, um zu
ermitteln, ob für unsere Kunden insgesamt
gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.
Wenn wir Aufträge entgegennehmen und weiterleiten,
handeln wir bei der Beauftragung von externen BrokerDealern und bei der Weiterleitung von Aufträgen zur
Ausführung an letztere in Ihrem bestmöglichen
Interesse. Wir werden alle angemessenen Schritte
unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu
erzielen. Dabei berücksichtigen wir die in Ziffer 3.2
und 3.3 genannten Faktoren und Kriterien.
Der Überwachungsprozess konzentriert sich darauf, ob
BNP Paribas Fortis gleichbleibend bessere Ergebnisse
für alle Kunden erzielen würde, wenn
(i) zusätzliche oder andere Ausführungsorte (für die
jeweilige Art von Instrumenten) herangezogen
werden;
(ii) den Ausführungsfaktoren eine andere relative
Gewichtung beigemessen wird (für die jeweilige
Art von Instrumenten);
(iii)sonstige Aspekte dieser Richtlinie und/oder der
Vorkehrungen zu ihrer Auftragsausführung
geändert werden.
Folglich werden wir die bestmögliche Ausführung
erreichen, indem wir andere Unternehmen, die die
Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung gemäß
der MiFID erfüllen können, beauftragen und ihnen die
Aufträge zur Ausführung übermitteln.
• Wir wählen ein oder mehrere Unternehmen, die das
bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden mit der
höchsten Wahrscheinlichkeit erzielen. Wenn das
ausgewählte Unternehmen selbst eine MiFIDInvestmentfirma ist, die der Verpflichtung zur
bestmöglichen Ausführung unterliegt, bringen wir
diesem Unternehmen ein großes Maß an Vertrauen
entgegen. Wir werden sicherstellen, dass die
Grundsätze der Auftragsausführung des Mittlers mit
unseren in diesem Dokument genannten Grundsätzen
im Einklang sind.
• Wenn das ausgewählte Unternehmen keine MiFIDInvestmentfirma ist, die der Verpflichtung zur
bestmöglichen Ausführung unterliegt, verfügen wir
über formelle Vereinbarungen mit dem Unternehmen,
damit die MiFID-Standards zur bestmöglichen
Ausführung möglichst erreicht werden.
• Wir werden die Qualität der Ausführung überwachen
und überprüfen und etwaige Defizite korrigieren.
Wenn wir einem externen Broker bei der Weiterleitung
Ihres Auftrags einen Handelsplatz benennen oder dem
auftragsausführenden Broker ausdrückliche Weisungen für
die Ausführung eines Auftrags für Sie erteilen, beachten wir
die in Ziffer 3 genannte Ausführungsverpflichtung.
Anlage 3 enthält für jede Gattung von Instrumenten eine
Aufstellung der wichtigsten Zwischenhändler
(Executing-Brokers).
6
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
6. Sonstige Aspekte der
Ausführung
6.1 Wahrnehmung von Kundenaufträgen
Bei der Wahrnehmung von Kundenaufträgen für
professionelle Kunden und Kleinanleger (jedoch nicht
für geeignete Gegenparteien) werden ansonsten
vergleichbare Kundenaufträge, die uns in derselben
Form mitgeteilt wurden, der Reihe nach bearbeitet und
alle Kundenaufträge rechtzeitig bearbeitet, außer wenn
die Eigenschaften des Auftrags oder die herrschenden
Marktbedingungen dies nur unter unvertretbarem
Aufwand zulassen oder die Interessen der Kunden eine
andere Vorgehensweise erforderlich machen.
7.Änderungen
Wir können unsere Grundsätze der Auftragsausführung
zu gegebener Zeit ändern und werden wesentliche
Änderungen auf der Website von BNP Paribas Fortis
www.bnpparibasfortis.com und in den Zweigstellen von
BNP Paribas Fortis bekanntmachen.
6.2 Zusammenlegung und Zuweisung
Mit der Zustimmung zu unseren Grundsätzen der Auftragsausführung ermächtigen Sie uns, ggf. Aufträge mit
denen anderer Kunden oder mit unseren eigenen Aufträgen zusammenzulegen, die zur selben Zeit zu bearbeiten
oder auszuführen sind. Das machen wir nur, wenn es
unwahrscheinlich ist, dass die Zusammenlegung bzw.
Zuweisung insgesamt zu Nachteilen für einen Kunden
führt, dessen Auftrag Gegenstand der Zusammenlegung
ist. Die Auswirkungen einer Zusammenlegung können
jedoch für Sie möglicherweise zu Nachteilen in Zusammenhang mit einem bestimmten Auftrag führen.
Wenn wir Ihren Auftrag mit einem Auftrag von uns
zusammengelegt haben, aber keine Ausführung des
Gesamtbetrages möglich war, wird Ihr Auftrag gegenüber unserem bevorzugt zugewiesen (außer wenn Sie
diese Vorzugsausführung ohne unsere Mitwirkung nicht
erreicht hätten).
6.3Limitaufträge
Limitaufträge von Kunden in Bezug auf Aktien, die an
einem geregelten Markt im Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel zugelassen sind, die nicht unverzüglich zu den vorherrschenden Marktbedingungen
ausgeführt werden, werden durch die Platzierung des
Auftrags am betreffenden Handelsplatz veröffentlicht,
sofern der Handelsplatz den Auftrag annimmt, außer
wenn der Kunde andere Anweisungen erteilt.
6.4 Außerhalb eines geregelten Markts oder eines MTF
ausgeführte Transaktionen
Unsere Grundsätze der Auftragsausführung sehen für
bestimmte Fälle vor, dass Aufträge in Bezug auf
Finanzinstrumente, die an einem geregelten Markt zum
Handel zugelassen sind oder in einem multilateralen
Handelssystem gehandelt werden, möglicherweise
außerhalb des geregelten Marktes oder multilateralen
Handelssystems ausgeführt werden.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
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Anlage 1: Unter die Regelungen zur bestmöglichen
Ausführung (oder deren Nichterfüllung) fallende
Umstände
1Finanzinstrumente
Die Regelungen zur bestmöglichen Ausführung gelten
nur für folgende Finanzinstrumente:
• Übertragbare Wertpapiere:
(a) Aktien und andere, Aktien oder Anteilen an
Gesellschaften, Personengesellschaften oder
anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellende
Wertpapiere sowie Aktienzertifikate („Depository
Receipts“);
(b) Schuldverschreibungen oder andere verbriefte
Schuldtitel, einschließlich Hinterlegungsscheinen
für solche Wertpapiere; oder
(c) alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder
Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere
berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die
anhand von übertragbaren Wertpapieren,
Währungen, Zinssätzen oder -erträgen, Waren
oder anderen Indizes bestimmt wird.
• Geldmarktinstrumente: Schatzanweisungen,
Commercial Papers und Einlagenzertifikate.
• Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen.
• Derivate in Bezug auf Wertpapiere, Währungen,
Zinssätze oder -erträge oder andere DerivatInstrumente, finanzielle Indizes oder Messwerte.
• derivative Instrumente für den Transfer von
Kreditrisiken: alle Arten von Credit Default Swaps,
Credit-Linked Notes, besicherten Schuldtiteln (CDOs),
Bilanz-CDOs, Total Return Swaps, KreditausfallSwaptions oder jegliche sonstige derivative
Instrumente zur Übertragung von Kreditrisiken.
• Finanzielle Differenzgeschäfte.
• Derivate in Bezug auf Inflationsraten oder andere
offizielle Wirtschaftsstatistiken oder andere
Vermögenswerte, Rechte, Obligationen, Indizes
und Messwerte.
Folglich gelten die Regelungen zur bestmöglichen
Ausführung nicht für folgende Transaktionen
(die Aufstellung ist nicht erschöpfend):
• Devisenkassageschäfte und Warengeschäfte.
• Darlehen und Einlagen.
• Bestimmte Arten von Derivaten, die kommerziellen
Zwecken dienen und bestimmte Kriterien nicht
erfüllen (z. B. Derivate, die nicht an einem geregelten
Markt gehandelt werden, deren Clearing nicht über
eine zentrale Clearing-Stelle abgewickelt wird und für
die keine regelmäßige Margin-Einschusspflicht
besteht).
• Ausübung und Abtretung von Optionen.
8
2 Kategorisierung von Kunden
Soweit in diesen Grundsätzen nichts anderes festgelegt
ist, gelten die Regelungen zur bestmöglichen
Ausführung, wenn Sie in die Kategorien Kleinanleger
oder professionelle Kunden eingeordnet wurden, jedoch
nicht, wenn Sie zu der Kategorie der geeigneten
Gegenparteien zählen. Ihre Kategorie wurden Ihnen
bereits mitgeteilt.
3
BNP Paribas Fortis als Liquiditätsversorger
(einschließlich Geschäfte auf „Request-for-Quote“Grundlage)
3.1 Einleitung
Dieser Absatz bezieht sich auf die Finanzinstrumente,
deren Ausführung hinsichtlich der verschiedenen
„Kriterien“ vor allem auf Over-the-counter-Basis („OTC“)
erfolgt. Dies umfasst die Finanzinstrumente, die in
Anlage 4 zu diesen Grundsätzen genannt sind. Für diese
Finanzinstrumente ist BNP Paribas Fortis vornehmlich
als „Liquiditätsversorger“ oder „Händler“ und nicht als
„Vermittler“ tätig. In der Praxis verpflichtet sich BNP
Paribas Fortis jedes Mal, wenn sie ein Geschäft mit dem
Kunden eingeht, gegen den eigenen Bestand zu handeln.
Der Anwendungsbereich der Verpflichtung zur
bestmöglichen Ausführung für BNP Paribas Fortis hängt
von den verschiedenen mit der Transaktion verbundenen
„Kriterien“ ab und zwar insbesondere:
• von der Kategorisierung des Kunden (entsprechend der
professionellen oder nicht-professionellen Eigenschaft
des Kunden)
• von der für diesen Transaktionstyp geltenden
Marktpraxis
• von der Art der Dienstleistung, die der Kunde von
BNP Paribas Fortis im Rahmen der Over-the-counterTransaktion, die sie ausführt, erwartet.
Im Hinblick auf die Grundsätze für die
Auftragsausführung einer Kombination von in diesem
Abschnitt behandelten Finanzinstrumenten lesen Sie
bitte den Abschnitt 5 dieser Anlage.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
3.2 Modalitäten für die Betreuung professioneller
Kunden durch BNP Paribas Fortis
Diese Praxis umfasst die mit einem professionellen
Kunden in einem der beiden folgenden Fälle
durchgeführten OTC-Transaktionen:
• nach einer Anfrage des Kunden an BNP Paribas Fortis
bezüglich der Kauf- oder Verkaufsbedingungen eines
Finanzinstruments (Ausführung nach einer
„Angebotsanfrage“);
• nach Annahme der Bedingungen eines Angebots von
BNP Paribas Fortis durch den Kunden zum Kauf oder
Verkauf eines Finanzinstruments, das seine
Erwartungen erfüllt.
der von BNP Paribas Fortis vorgenommenen
Bewertung der verschiedenen mit der Transaktion
verbundenen Risiken (insbesondere, aber ohne
Anspruch auf Vollständigkeit, der Marktrisiken,
Gegenparteirisiken und operationeller Risiken);
• Bereitstellung eines effizienten Service nach Abschluss
der Transaktion.
Für BNP Paribas Fortis fallen derartige Transaktionen
nicht in den Anwendungsbereich der Verpflichtungen zur
bestmöglichen Ausführung. Es wird allgemein akzeptiert,
dass ein professioneller Kunde bei diesem
Transaktionstyp die Möglichkeit hat, bei anderen
Anbietern von Anlagedienstleistungen Auskünfte zu
identischen oder vergleichbaren Finanzinstrumenten
einzuholen und sich somit auf eigene Initiative und in
voller Kenntnis der Situation für die Durchführung seiner
Transaktion mit BNP Paribas Fortis zu entscheiden.
Folglich wird davon ausgegangen, dass dieser
professionelle Kunde nicht auf BNP Paribas Fortis
angewiesen ist, um das bestmögliche Ergebnis für die
gewünschte Transaktion zu erhalten. Diese Transaktion
fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der
Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung für
BNP Paribas Fortis.
4 Transaktionen an einem einzigen Handelsplatz
Aufgrund der Art bestimmter Transaktionen kann unter
Umständen nur ein Platz bestehen, an dem diese
ausgeführt werden können, und folglich ist die einzige
Erwägung für die Preisermittlung der Zeitpunkt der
Auftragsausführung. Dies schließt dementsprechend die
Heranziehung von Vergleichspreisen aus.
3.3 Modalitäten für die Betreuung von Kleinanlegern
durch BNP Paribas Fortis
Wenn ein Kleinanleger eine OTC-Transaktion mit
BNP Paribas Fortis abschließt, wird davon ausgegangen,
dass dieser Kunde auf BNP Paribas Fortis hinsichtlich
der Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses
angewiesen ist. In diesem Fall und soweit keine
ausdrücklichen Weisungen des Kunden vorliegen, erfolgt
die Suche nach dem bestmöglichen Ergebnis auf der
Grundlage der folgenden Kriterien:
• Wahrscheinlichkeit des Abschlusses der Transaktion in
seiner Gesamtheit und seiner Abwicklung/Lieferung;
• Ausführungsgeschwindigkeit des Abschlusses der
Transaktion;
• angemessener Gesamtpreis in Anbetracht des
Transaktionstyps, der Komplexität des Produkts und
Die Anwendung dieser Bestimmungen ist Gegenstand
eines Systems der regelmäßigen Überwachung.
Bitte lesen Sie Abschnitt 6 dieser Anlage für den Fall,
dass der Kunde BNP Paribas Fortis ausdrückliche
Weisungen gibt.
5 Hochgradig strukturierte Transaktionen
Dies betrifft alle komplexen derivativen Strukturen, die
sich aus der Kumulierung mehrerer Finanzinstrumente
ergeben.
Die Erzielung des für den Kunden bestmöglichen
Ergebnisses für diese strukturierten Produkte ist nicht
zwangsläufig mit dem bestmöglichen Ergebnis für jedes
einzelne zugrunde liegende Instrument gleichzusetzen.
Vielmehr entspricht die „Summe“ der bestmöglichen
Ergebnisse für jedes der zugrunde liegenden
Instrumente möglicherweise nicht dem besten Ergebnis
des strukturierten Produkts als Ganzes.
Die Regelungen zur bestmöglichen Ausführung gelten
nicht in Bezug auf hochgradig strukturierte
außerbörsliche Transaktionen (OTC), bei denen es
aufgrund der einzigartigen vertraglichen Struktur
zwischen Ihnen und uns nicht möglich ist, Vergleiche zu
anderen Transaktionen oder Instrumenten zur Verfügung
zu stellen. Die MiFID erkennt an, dass verschiedene
Erwägungen gelten, wenn die Transaktion ein
maßgeschneidertes OTC-Finanzinstrument einschließt,
das Ihrer speziellen Situation angepasst wurde.
Für eine solche Transaktion bestehen keine
Vergleichsmöglichkeiten. Das gilt im Falle von
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
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(1) OTC-Transaktionen, die (2) hochgradig strukturiert
sind oder für Sie maßgeschneidert wurden, (3) kein Teil
einer Serie vergleichbarer Geschäfte sind, bei denen wir
als Gegenpartei auftreten, und (4) am Markt kein
vergleichbares Instrument besteht.
Wenn wir Ihnen ein Finanzinstrument verkaufen, das wir
selbst konstruiert haben oder für das wir der einzige
Ausführungsplatz sind, werden wir Ihnen auf Anfrage
darlegen, wie der Preis entstanden ist, einschließlich
aller relevanten externen Referenzen.
6 Ausdrückliche Weisungen
Wenn wir ausdrückliche Weisungen von Ihnen
angenommen haben, werden wir diese beachten und
sind folglich entsprechend dem Umfang der
ausdrücklichen Weisungen nicht verpflichtet, die
Regelungen zur bestmöglichen Ausführung einzuhalten.
Dem Kunden können zusätzliche Kosten für die
Abdeckung bestimmter Kosten berechnet werden, die im
Zusammenhang mit dem gewählten Ausführungsplatz
entstehen.
7 Direkter Marktzugang
Wenn Sie mittels einer von uns zur Verfügung gestellten
elektronischen Schnittstelle direkten Marktzugang
haben und diese Schnittstelle im Einzelfall nur an einen
(einzigen) bestimmten geregelten Markt oder mehrere
geregelte Märkte gekoppelt ist, übernehmen Sie die
Verantwortung für die bestmögliche Ausführung, und der
Zeitplan, der Preis und andere Aspekte der Ausführung
gehören nicht zu den Dienstleistungen, die wir Ihnen
erbringen. Wir erachten dies als ein besonderes Beispiel
der ausdrücklichen Weisungen gemäß Ziffer 6.
8 Abwicklung einer Position für Sie
Wenn wir eine Position für Sie abwickeln müssen, weil
Sie uns gegenüber oder sonstwie gegen eine vertragliche
Verpflichtung verstoßen (z. B. unsere Allgemeinen
Bedingungen für Investmentdienstleistungen), so ist das
kein Auftrag, der Gegenstand der Regelungen zur
bestmöglichen Ausführung ist.
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Anlage 2: Aufstellung der wichtigsten
Ausführungsplätze
Der Ausführungsplatz hängt vom jeweiligen Finanzinstrument ab. Anbei eine Aufstellung der wichtigsten Ausführungsplätze, wenn wir für Sie Aufträge in Bezug auf Finanzinstrumente ausführen oder externen Maklern Aufträge zur
Ausführung übermitteln, wenn wir Ihren Auftrag entgegennehmen und weiterleiten. Der Anlage 4 können Sie weitere
Einzelheiten zu Finanzinstrumenten, Ausführungsplätzen sowie relevanten Faktoren entnehmen.
• Notierte Aktien
Zone
Land
Ort
Name der Börse
Europa
Österreich
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Deutschland Parketthandel
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Portugal
Spanien
Schweden
Schweiz
Schweiz
Südafrika
Kanada
Kanada
USA
USA
USA
Wien
ENX Brussels
Kopenhagen
Helsinki
ENX Paris
Xetra (deutsche Aktien)
Berlin
Frankfurt
Stuttgart
Düsseldorf
München
London (LSE)
Athen
Dublin
Mailand (national)
Luxemburg
ENX Amsterdam
Oslo
ENX Lissabon
Madrid
Stockholm
Zürich (Zusammenschluss Basel, Genf)
VIRTEX (Schweizer Aktien)
Johannesburg
TSX Venture Capital NEX
Toronto
American (AMEX)
Nasdaq
Nasdaq OTC
Wiener Börse AG
Euronext Brussels
OMX Copenhagen Stock Exchange
Helsinki Stock Exchange
Euronext Paris
Deutsche Börse AG
Börse Berlin
Frankfurt Stock Exchange (FWB)
Stuttgart Stock Exchange (SWB)
Börse Düsseldorf
Börse München
London Stock Exchange
Athens Stock Exchange
Irish Stock Exchange
Borsa Italiana SpA
Société de la Bourse de Luxembourg
Euronext Amsterdam
Oslo Børs
Euronext Lisbon
Bolsa de Madrid
Swedish Stock Exchange
SWX Swiss Exchange
VIRTEX
JSE Limited
TSX Venture Exchange
Toronto Stock Exchange
American Stock Exchange (AMEX)
NASDAQ
NASDAQ OTC
USA
Australien
New York (NYSE)
Sydney (national)
NYSE Group Inc.
Australian Securities Exchange
Hongkong
Japan
Neuseeland
Singapur
Hongkong
Tokio
Wellington
Singapur
Hong Kong Exchanges and Clearing
Tokyo Stock Exchange
New Zealand Exchange Ltd.
Singapore Exchange
Afrika/Amerika
Asien/Pazifik
• Notierte festverzinsliche Wertpapiere: Euronext Amsterdam, Euronext Brüssel, Eurex, Liffe, CBOT, Luxembourg Stock
Exchange oder eine Gesellschaft der BNP Paribas-Gruppe als Gegenpartei (gegen den eigenen Bestand).
In bestimmten Fällen (in Ermangelung von Market Makers, außerbörslichen Preisen oder außerbörslichen Volumen)
können Aufträge auch am Euronext abgewickelt werden.
• Notierte Derivate: Euronext Liffe London, Euronext Liffe Amsterdam, Euronext Liffe Brüssel, Eurex, CBOT, CBOE oder
eine Gesellschaft der BNP Paribas-Gruppe als Gegenpartei (gegen den eigenen Bestand).
•OTC-Instrumente: Ein Market Maker im entsprechenden Finanzinstrument, einschließlich einer Gesellschaft der
BNP Paribas-Gruppe als Gegenpartei (gegen den eigenen Bestand).
• Anteile von offenen Organismen für gemeinsame Anlagen: Der Fondsverwalter oder ggf. der entsprechende
geregelte Markt.
• Anteile von geschlossenen Organismen für gemeinsame Anlagen: Der geregelte Markt mit dem zentralen
Liquiditätspool, der einzige geregelte Markt oder eine Gesellschaft der BNP Paribas-Gruppe als Gegenpartei
(gegen den eigenen Bestand).
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
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Anlage 3: Aufstellung der wichtigsten
Zwischenhändler
• Aktien:
Exane BNP Paribas, BNP Equity & Derivatives UK,
BNP New York, ABN Amro, BOA Merril Lynch, Banque
Degroof, Deutsche Bank, HSBC, ING, KBC, Kepler
Cheuvreux, Market Securities (Kyte), Natixis, Petercam,
Société Générale.
• Festverzinsliche Wertpapiere:
BNP Paribas, Toronto Dominion, Morgan Stanley,
HSBC, Anz Bank, Citi, Deutsche Bank, Barclays,
Commerzbank, Société Générale, Bofa Merrill Lynch,
UBS Securities, Rabobank, Mizuho Securities USA,
Danske Bank, ING, RBS, Nordea Markets, Oddo, Zürcher
Kantonalbank, DZ Bank, Credit Agricole CIB, JP Morgan,
Daiwa, Nomura, Goldman Sachs, Commonwealth Bank
Australia, Landesbank Baden, KBC Bank n.v., SNS
Securities n.v., Unicredit Bank AG, Lloyds TSB Bank plc,
Westpac, Mitsubishi UFJ, ABN Amro Bank n.v, Banca
Imi, Banque Degroof, Kredietbank s.a.
Luxembourgeoise, Banco Bilbao Vizcaya, Jefferies, CIBC,
Sumridge Partners llc, Mizuho Capital Markets,
Interactive Brokers, Belfius Bank, RBI Austria, BIL sa,
Bayerische Landesbank, Wells Fargo brk svs, Erst, SEB,
Natl Australia Bank, Dekabank, Banco Santander,
Helaba, Maxim Group llc, Svenska, Meliorbanca spa,
PKB Privatbank, Alpha Bank s.a., Banq Caisse Lux,
David Williams, Natixis, Sberbank Russia.
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Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
Anlage 4: Finanzinstrumente, Ausführungsplätze
und berücksichtigte Faktoren
FESTVERZINSLICHE PRODUKTE – Zinsen, Devisen und Zinsderivate
• Geldmarktinstrumente (Einlagenzertifikate, Commercial Papers, Schatzanweisungen)
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Preis: Der Markt ist hauptsächlich durch OTC-Transaktionen (Over the Counter) gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die
Preisfestlegung von auf RFQ-Basis (Request for Quote) handelnden Market Makers effizient erfolgt.
ii. Kosten/Wahrscheinlichkeit: Es fallen Ausführungs-/Courtagegebühren an. Die Ausführung erfolgt nach dem Grundsatz
bestmöglicher Ergebnisse und ist den spezifischen Kundenwünschen entsprechend individualisiert.
iii. Schnelligkeit/Umfang: Unter normalen Marktumständen werden die Aufträge unverzüglich ausgeführt. Jeder Umfang wird akzeptiert,
der Emittent oder nationale Gesetze können jedoch Mindestmengen vorgeben. Für Schatzanweisungen gilt keine Mindestmenge.
Gewählter Ausführungsplatz: BNP Paribas Fortis gegen den eigenen Bestand (OTC) handelnd.
• Anleihen des Sovereign Supranational Agency Sectors (SSA), Unternehmensanleihen, strukturierte Produkte, sonstige
Schuldverschreibungen.
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Preis/Liquidität/Kosten: Stetige Liquidität und ein dauerhaft stabiles Preisniveau sind die Hauptbestimmungsfaktoren. Beim
Vergleich verschiedener Ausführungsplätze, zu denen die Bank direkten oder indirekten Zugang hat, werden die PreisGesamtkosten herangezogen. Für Transaktionen werden an allen Ausführungsplätzen (OTC und/oder regulierter Markt)
Ausführungs-/Courtagegebühren berechnet. Wenn ein Kunde nach dem Preis für eine Kauf- oder Verkaufstransaktion fragt, und
wenn eine solche Transaktion als OTC gehandelt werden könnte, dann enthält der vorgeschlagene Preis, an dem die
Courtagegebühren1 hinzugefügt werden, eine feste Marge von bis zu 0,35% um unsere Kosten und Service zu decken. Aufgrund
des Arbeitsprozesses des OTC-Modells, das von BNP Paribas Fortis angewendet ist, können unsere Realeinkommen, auf jede
Transaktion, etwas höher oder niedriger als die oben genannten festen Margen sein.
ii. Geschwindigkeit/Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie Abwicklung: Die Markttransparenz und -liquidität ergeben eine
effiziente Preisfestlegung für Anleihen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einer unverzüglichen Ausführung. Bei einigen Anleihen
sind Markttransparenz und Liquidität geringer, weshalb Aufträge manchmal eine spezifische Abwicklung erfordern, um die
Preisqualität nicht zu beeinträchtigen.
iii. Auftragsart: Markt- und Limitaufträge werden auf Order-by-Order-Basis (First in/First out) ausgeführt.
Gewählter Ausführungsplatz:
Standardmäßig führt BNP Paribas Fortis Aufträge auf eigene Kosten (d. h. OTC). Bevor dem Kunde ein Preisangebot für die Ausführung
der von ihm erwarteten Transaktion vorgeschlagen wird, unternimmt BNP Paribas Fortis ein systematischen Vergleich
konkurrierender Angebote von drei oder mehr externen Gegenparteien. Für Transaktionen mit weniger liquiden Titeln kann für die
letztliche Ausführung der Transaktion mit BNP Paribas eine einzelne Gegenpartei auf Grundlage deren Zuverlässigkeit in Anspruch
genommen werden, insbesondere in Fällen, in denen BNP Paribas Fortis der Auffassung ist, dass mehrere Gegenparteien sich
möglicherweise schädlich auf die Kundeninteressen auswirken könnten.
• Sonstige verbriefte Schuldtitel (ABS Asset Backed Securities, MBS Mortgage Backed Securities, CDS, Derivatives on Securitised debt).
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Preis/Wahrscheinlichkeit/Art: Fallweise Preisbestimmung. Die Markttransparenz und -liquidität ist gering und die Produkte sind
möglicherweise nicht für alle Kundenkategorien verfügbar.
ii. Kosten/Schnelligkeit: Die Aufträge werden am OTC-Markt ausgeführt. Es ist möglich, dass die Aufträge wegen illiquider Produkte
nicht unverzüglich ausgeführt werden.
iii. Umfang: Zugang zum Markt nur mit einem Mindestkapital (z. B. professionelle Kunden).
Gewählter Ausführungsplatz: Ein Market Maker, u. a. BNP Paribas Fortis gegen den eigenen Bestand (OTC) handelnd.
• Treasury-Derivate (Devisenterminkontrakte, -swaps und -optionen, Interest Rate Swaps (IRS), Swaptions, Forward Rate
Agreements (FRA), Cap-/Floor-Verträge, Optionen und sonstige Terminverträge, Anleiheoptionen)
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Preis/Wahrscheinlichkeit: Insbesondere ein OTC-Markt, wo die Preise auf allgemein akzeptierten Preisbestimmungsmethoden
gründen. Daneben bieten Anbieter von Referenzmarktdaten hervorragende Referenzen, die eine Überprüfung der Preise
ermöglichen.
ii. Kosten: Es können Ausführungsgebühren berechnet werden. Darüber hinaus ist in der Regel eine Kredit- und Liquiditätsmarge im
Preis enthalten, die von den vorherrschenden Marktumständen abhängt. Der Umfang der Transaktionen kann die
Preisbestimmung ebenfalls beeinflussen.
iii. Umfang/Schnelligkeit/Art: Der Marktzugang ist begrenzt (z. B. gilt oft ein Mindestkapital). Unter normalen Umständen
unverzügliche Ausführung. Kauf- und Verkaufsaufträge werden auf Order-by-Order-Basis ausgeführt.
Gewählter Ausführungsplatz: Ein Market Maker, u. a. BNP Paribas Fortis gegen den eigenen Bestand (OTC) handelnd.
1
Diese werden in unserer Broschüre „Preise der wichtigsten Wertpapiertransaktionen“ angegeben und auf unserer Website www.bnpparibasfortis.be
veröffentlicht.
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AKTIEN UND ROHSTOFFPRODUKTE
• An geregelten Märkten notiert (Aktien, Aktienwarrants, Rechte, Aktienoptionen)
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Liquidität/Preis/Kosten/Wahrscheinlichkeit: Zur Gewährleistung der bestmöglichen Ausführung berücksichtigen wir bei der
Auswahl des Ausführungsplatzes für die notierten Titel die Liquidität als vorherrschenden Faktor, sofern sie relevant und
angemessen ist. Der Hausmarkt (Markt, wo die betroffene Aktie notiert ist) ist im Allgemeinen der liquideste Markt, außer wenn
die Liquidität anderer Märkte als besser betrachtet wird. Die Liquidität als kombinierter Messwert von Wahrscheinlichkeit,
Umfang und Schnelligkeit ergibt an effizienten Kapitalmärkten einen besseren Gesamtpreis (= Preis und Kosten).
Vollautomatische Ausführung bis zum normalen Marktumfang. Die Ausführung von „Care Orders“ erfolgt nach dem Grundsatz
bestmöglicher Ergebnisse.
ii. Schnelligkeit/Umfang/Art: Unter normalen Umständen unverzügliche Ausführung. Für größere Aufträge je nach Liquidität und
Antrag des Kunden. Kauf-, Verkauf-, Limit- und Stop-Order werden auf Order-by-Order-Basis ausgeführt.
iii. Kosten: Courtagegebühren und Börsengebühren.
Wenn wir keinen geregelten Markt vorschlagen oder die Ausführungskosten zu hoch sind bzw. der Auftrag an einem anderen Markt
ausgeführt werden kann, ist es möglich, dass wir nicht den liquidesten Markt vorschlagen. Im Allgemeinen entscheiden wir uns
dann für den Hausmarkt als besten Ausführungsplatz oder bieten zumindest den für die Liquidität nächstplatzierten Markt.
Gewählter Ausführungsplatz: der geregelte Markt oder ein Market Maker, u. a. eine Gesellschaft der BNP Paribas Gruppe.
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Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
ANTEILE VON ORGANISMEN FÜR GEMEINSAME ANLAGEN
• Anteile von offenen Organismen für gemeinsame Anlagen
Aufträge für solche Fonds werden systematisch an einen Fondsverwalter weitergeleitet, außer bei einer besonderen Weisung im
Prospekt.
a) Der Auftrag wird an einen Fondsverwalter weitergeleitet.
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren:
i. Kosten: Da der Preis der Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (Fonds) durch den NIW (Nettoinventarwert = er wird
vom Fondsverwalter berechnet und mitgeteilt) vertreten wird, ändert er sich nicht von einem Fondsverwalter zum anderen. Die
einzigen Differenzen bei den Ausführungskosten ergeben sich aus den unterschiedlichen Gebühren der Fondsverwalter. BNP
Paribas Fortis vergleicht die Kosten der verschiedenen zur Verfügung stehenden Fondsverwalter und wählt denjenigen, der als
einzig möglicher Ausführungsplatz regelmäßig die geringsten Kosten berechnet.
Geschäfte mit Fonds der BNP Paribas Fortis Bank werden an einen Fondsverwalter der BNP Paribas Gruppe weitergeleitet.
Geschäfte mit anderen Fonds werden an einen Fondsverwalter weitergeleitet, der weltweit auftritt.
ii. Schnelligkeit: Unter normalen Umständen unverzügliche Ausführung nach Erhalt des NIW.
iii.Wahrscheinlichkeit: Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung ist sicher.
iv. Sonstige berücksichtigte Faktoren: Qualität des Fondsverwalters.
Gewählter Ausführungsplatz: der Fondsverwalter.
b) Wenn im Prospekt vermerkt ist, dass der Auftrag dem geregelten Markt zugeführt werden kann, und ein Fondsverwalter keine
ausreichende Liquidität gewährleisten kann, werden die Aufträge dem geregelten Markt zugeführt.
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren: Siehe Aktien und Rohstoffprodukte.
Gewählter Ausführungsplatz: Siehe Aktien und Rohstoffprodukte.
• Anteile von geschlossenen Organismen für gemeinsame Anlagen.
Von BNP Paribas Fortis durchgeführte Bewertung der relevanten Faktoren: Siehe Aktien und Rohstoffprodukte.
Gewählter Ausführungsplatz: Siehe Aktien und Rohstoffprodukte.
Informationen für Kunden - Grundsätze der Auftragsausführung von BNP Paribas Fortis
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