Stadtgespräche (4/2014)
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Stadtgespräche (4/2014)
Das FrauenForum hat in seiner Sitzung im November die Termine für das Jahr 2015 festgelegt. Die Treffen finden statt am: Stadtgespräche ku rz - kn ap p - kl ar ❱ 19.02.2015 ❱ 07.05.2015 ❱ 20.08.2015 ❱ 19.11.2015 jeweils um 17.00 Uhr. en ein Wir wünschen euch all und st schönes Weihnachtsfe alles Gute für 2015! Wir treffen uns im Sitzungsraum im DGB Haus, Erdgeschoss, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln Fachbereich Gemeinden Köln Wir laden alle Frauen ganz herzlich zur Teilnahme ein. Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Änderungsmitteilung Informationen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln Dauerbrenner Entgeltordnung Die Entgeltordnung im öffentlichen Dienst der Kommunen ist ein Dauerbrenner. Seit 2005 fehlen neue Eingruppierungsmerkmale bzw. Zuordnungen zu den Entgeltgruppen, sodass bis heute mit Hilfe der Anlage 1 a zum BAT einzugruppieren ist. Auf Einladung des ver.di Bezirks Köln hat ver.di Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp am 10. November 2014 die Sachstände zur Diskussion um die Entgeltordnung vorgestellt. Neben einem gemeinsamen Papier von Arbeitgebern und Gewerkschaften gibt es eine Liste an Tätigkeitsmerkmalen, die inzwischen unstreitig zugeord- net sind. Daneben sind einige Bereiche noch in Verhandlungsgruppen in Bearbeitung. Insbesondere die Bereiche Meister/ Techniker/ Ingenieure, der Bereich IT und das Thema Schulhausmeister sind noch offen. Alle VertrauensleutesprecherInnen (VL-SprecherInnen) verfügen über die aktuellen Diskussionsstände und Infomaterialien und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Wenn es noch Diskussionsbedarf gibt, dann ist jetzt die Gelegenheit, sich in den Prozess um eine neue Entgeltordnung in betrieblichen Diskussionen, auf Mitgliederversammlungen oder in VL Treffen einzumischen. ■ Opjepass!! Schon wieder ist es Weihnachten – Zeit des Wünschens Und ich wünsche mir… ■ nicht so viele freie Stellen, damit die Kolleginnen und Kollegen keine Arbeiten bis zum Umfallen auffangen müssen. ■ mehr Auszubildende, damit wir genügend Nachwuchs haben. ■ eine Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung und -gewinnung ■ den Start der prozessualen Entwicklung von Führungsleitlinien ■ eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ■ das die Beschäftigten der Stadt Köln nicht mehr nur als Kostenfaktor gesehen werden. Es gibt Sachen, bei denen ich nicht singen möchte: Alle Jahre wieder…..“ Mitgliedsnummer Es gilt wie immer: „OPJEPASS!“ ■ Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum Alle Johr, oh Wunder Straße PLZ Hausnummer Wohnort E-Mail Geschlecht Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Straße Kütt met singem Säje ren en jedes Huus, jeiht op alle Wäje met uns en un uhs! Werber/in Name Werber/in PLZ Gesamtpersonalrat beantragt: Schluss mit sachgrundlosen Befristungen! Ort Schüler/in-Student/in Monatsbeitrag in Euro (ohne Arbeitseinkommen) Branche bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Altersteilzeit ausgeübte Tätigkeit bis Ich war Mitglied in der Gewerkschaft monatl. Bruttoverdienst Sonstiges: Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre von € kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich Zahlungsweise zur Monatsmitte monatlich vierteljährlich zum Monatsende halbjährlich jährlich Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN Ort, Datum und Unterschrift W-3235-04-0713 männlich Hausnummer Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Kreditinstitut weiblich Mitgliedsnummer Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in (gesungen nach Melodie „Alle Jahre wieder“) ´ Alle Johr, oh Wunder, kütt dat Chreßtuskind, op de Ääd erunder, wo mir Minsche sinn! Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Ort, Datum und Unterschrift bis Auf der ver.di-Bezirkskonferenz am 25.10.2014 wurden nicht nur über die künftige Besetzung des Vorstandes und weiterer Gremien abgestimmt; wir hatten auch Oberbürgermeister Jürgen Roters zu Gast, der in seinem Grußwort an die Delegierten ankündigte, der sachgrundlosen Befristung bei der Stadt Köln ein Ende setzen zu wollen. Wir haben ihn dann gleich mal beim Wort genommen. Auf Initiative der ver.di Vertrauensleute hat der Gesamtpersonalrat beantragt, die Praxis der sachgrundlosen Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen unverzüglich zu beenden und das Stellenbesetzungsverfahren diesbezüglich zu ändern. Befristete Arbeitsverhältnisse sind auch bei der Stadt Köln längst keine Seltenheit mehr. Zum Ende 2013 waren knapp 1000 unserer Kolleginnen und Kollegen ohne Angabe von Sachgründen befristet beschäftigt. Tendenz steigend, denn schon jetzt ist absehbar, dass in den kommenden Jahren vermehrt Stellen extern besetzt werden müssen. Warum dauerhafte Aufgaben nicht direkt unbefristet besetzt werden können, ist für uns nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht ist die Praxis der sachgrundlosen Befristung faktisch eine verlängerte Probezeit. Bisherige Anfragen dazu wurden von Seiten der Verwaltung immer mit dem Hinweis abgebügelt, dass nahezu alle befristeten Verträge letztendlich entfristet würden. Warum dann überhaupt erst befristen!? Tatsächlich stellen wir dagegen fest, dass immer wieder befristete Arbeitsverträge einfach auslaufen und eben nicht entfristet werden, weil eine Beurteilung „nur“ befriedigend ausgefallen ist oder die Kollegin/der Kollege ein Paar Tage mehr krank war. Aus Sicht der Betroffenen ist die Unsicherheit ein fatales Zeichen. Besonders junge Beschäftigte brauchen eine Perspektive! ■ Bräng de Pänz schön Saache, leckere Äppelcher, bes se jlöcklich laache, met ruhde Bäckelcher! Kütt och zom FC-Platz, un zor Famillje Schmitz, mäht beim Rundfunk och halt, un och em Klingelpötz. Es och hück bei uns he, stell un unerkannt, Lücker doot üch freue, et Chreßkindche es em Land. V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln, Fotos: Jürgen Seidel, ver.di Köln ❦ 04/14 BEM – die Idee ist gut… …aber an der Umsetzung bei der Stadtverwaltung hapert’s gewaltig! Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist gesetzlich verpflichtend. Der Gesetzgeber lässt den Arbeitgeber/-innen bei der Gestaltung aber einen großen Spielraum, damit Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden können. Leider hat das zur Folge, dass das BEMVerfahren in den meisten Dienststellen mehr schlecht als recht oder auch gar nicht läuft. ver.di fordert für die Stadtverwaltung daher den Abschluss einer Dienstvereinbarung (DV) mit der Personalvertretung, damit das BEM mit verbindlichen Standards geregelt ist. Bisher wurde eine DV von Verwaltungsseite abgelehnt. Wir bleiben mit unserer Forderung aber weiter hartnäckig! Wie klappt’s denn zurzeit mit dem BEM bei der Stadtverwaltung. Wir haben mal bei Kolleginnen und Kollegen nachgefragt: Tarif- und Besoldungsrunde der Länder 2015 Umgang mit leistungsgeminderten KollegInnen Die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder steht vor der Tür. Zum 31.12.2014 haben die Gewerkschaften die Entgelttabellen gekündigt. Neben den Tarifverhandlungen steht in der „Besoldungsrunde“ auch die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten, darunter auch diejenigen der Kommunen, zur Entscheidung an. Die ver.di Beamtengruppe in der Stadtverwaltung plant für die Tarif- und Besoldungsrunde 2015 auch die Beamtinnen und Beamten aktiv einzubinden. Daher gilt es für alle Beamtinnen und Beamten jetzt aktiv werden und mitmachen. AnsprechpartnerInnen: [email protected] und [email protected] Es ist nicht verwunderlich, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen ihre ursprüngliche Tätigkeit aufgrund von Erkrankung nicht mehr ausüben können. Sowohl körperliche als auch psychische Belastungen führen in allen Altersstufen vermehrt zu Leistungsminderungen. Die Auswirkungen des „demographischen Wandels“ sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Sie finden in unseren Büros, Kitas, Bauhöfen etc. statt. Wir haben mit einer betroffenen Kollegin aus einer Kita gesprochen: ■ Frau D., Sie haben von August 1996 bis August 2013 als Erzieherin bei der Stadt Köln gearbeitet. Anfangs in einer kleinen altersgemischten Gruppe, später im Hort und zuletzt mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Ab August 2013 durften sie nach einer betriebsärztlichen Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Von einem Tag auf den anderen wurden sie vom Dienst freigestellt, mit der Empfehlung, sich krankschreiben zu lassen, was sie ja auch waren. Das war damals ein herber Schlag für sie. Ja, ich bin erstmal in ein tiefes Loch gefallen – weil ich meinen Beruf geliebt habe. Ich habe dann 4 Monate nur im Bett gelegen. Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN Initiative unterzeichnen Wir fordern die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen! Wir bekennen uns zum Prinzip, dass Gewerkschaften die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren. Ziel ist der Grundsatz „ Ein Betrieb ein Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen, die den Wettbewerb in einer Branche über Löhne und Arbeitsbedingungen ausschließen. Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab! https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheit oder auf den Unterschriftenlisten bei deinen ver.di Vertrauensleuten ■ Wie ging es danach weiter? Ich hatte den Befund des Betriebsarztes, nur noch leichte Bürotätigkeit mit dynamischen Bewegungsabläufen verrichten zu können. Das wurde direkt ans Personalamt weitergeleitet. Parallel hatte ich meine Gewerkschaft ver.di und die Schwerbehindertenbeauftragte informiert. Auf Grund dessen, dass ich krankgeschrieben war, wurde die Stadt nicht tätig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 30% anerkannte Behinderung. Auf Empfehlung des Gewerkschaftssekretärs habe ich einen Gleichstellungsantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Wiederum mit Unterstützung des Gewerkschaftssekretärs, Herrn Sauer, habe ich Widerspruch gegen die Ablehnung und gegen die 30%ige Schwerbehinderung eingelegt. Diese Angelegenheit liegt inzwischen bei der DGB-Rechtsstelle. ■ Frau D., wurden Ihnen von Seiten der Stadt Hilfen angeboten, bzw. wurden ihnen Perspektiven aufgezeigt? Nein! ■ Was hätten sie sich in der Situation gewünscht? Ich hätte erwartet, dass mich das Personalamt zu einem Gespräch einlädt, in dem mir mögliche Zukunftsperspektiven aufgezeigt worden wären. Zumindest hätte ich eine Reaktion auf das Schreiben des Betriebsarztes erwartet oder eine Mitteilung darüber, welche Schritte ich gehen kann, oder muss. Nach den 4 Monaten Krankheit wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert, eine Reha zu machen. Diese wurde zunächst von der Rentenversicherung abgelehnt, weil ich vor 3 Jahren schon eine Reha hatte. Auch hier habe ich erneut mit Unterstützung der Gewerkschaft Widerspruch eingereicht. Nach 8 Monaten wurde mir dann die Reha genehmigt. Von meinem Arbeitgeber Stadt Köln fühlte ich mich allein gelassen. Ich hatte Zukunftsängste. Ohne die Unterstützung von ver.di wäre ich verloren gewesen. ■ Wie ging es danach weiter? Ende August habe ich die Stadt informiert, dass ab 01.11.2014 meine Arbeitskraft wieder zur Verfügung steht. Ein Helfergruppengespräch, um das ich mich wieder mit Unterstützung von ver.di selbst kümmern musste, fand erst im Oktober statt. ■ Welche Stellenangebote konnte ihnen die Stadt dann machen? Keine, die mit meinen Möglichkeiten in Ein- klang zu bringen sind. Es hatte evtl. ½ Stelle EG 3 gegeben. Mir ist bewusst, dass es finanzielle Abstriche geben kann. Aber von S 6 – in EG 3 und dann nur ½ Stelle – davon kann ich nicht leben. ■ Es ist jetzt Mitte November 2014. Seit dem 01.11.2014 werden Sie wieder von der Stadt bezahlt. Wie wird es jetzt weitergehen? Ich hoffe, dass die Stadt mir so schnell als möglich eine passende Stelle anbieten kann. Es ist kein gutes Gefühl für mich, zu Hause zu sitzen und für unbestimmte Zeit fürs Nichtstun bezahlt zu werden. Ich fühle mich wieder stark genug zu arbeiten und möchte meinen Platz im Berufsleben wiederfinden. ■ Frau D., sie sind ja nun kein Einzelfall. Gerade im Kita-Bereich gibt es aufgrund der besonderen körperlichen und psychischen Belastungen viele Kolleginnen, die leistungsgemindert sind. Was denken sie, wäre notwendig, um dieser Problematik grundsätzlich zu begegnen? Ich weiß von anderen Kolleginnen und auch von der Personalvertretung, dass viele Abteilungen in der Verwaltung unterbesetzt sind. Von daher verstehe ich nicht, warum es so schwierig ist, Mitarbeiterinnen wie mir, eine Bürotätigkeit anzubieten. Ich denke es bedarf eines grundsätzlichen Konzepts, wie mit Leistungsminderung umgegangen wird. Angefangen von einer Anlaufstelle, wo sich Kolleginnen zu Beginn ihres Ausscheidens über Umschulungsmaßnahmen informieren können, bis hin zu einer strukturellen Vermittlung von Tätigkeitsfeldern. ■ Vielen Dank für das Gespräch! (Anm. d. Red.) Mittlerweile konnte die Kollegin ein Aufgabengebiet im Bereich der Verwaltung mit leichten Bürotätigkeiten übernehmen). ■ „Lüner Erklärung“ fordert mehr Geld für NRW „Öffentliche Dienstleistungen sind gefährdet“ Die Konferenz des Fachbereichs Gemeinden der Gewerkschaft ver.di unterstützt den Kurs der Landesregierung für eine bessere Finanzausstattung des Landes NRW. „Wir fordern die Landesregierung auf, in dieser Frage standhaft zu bleiben und im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gegen die Benachteiligung und für eine gerechtere Finanzausstattung Nordrhein-Westfalens zu kämpfen. Alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen benötigen zusätzlich mindestens 2 Mrd. Euro, um ihre Haushalte auszugleichen. Zusätzliche Ausgaben wie Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind selbst bei solchen Mehreinnahmen noch nicht möglich“ heißt es in der „Lüner Erklä- rung“ der Delegiertenkonferenz, die rund 73.000 Beschäftigte der Kommunen in NRW vertritt. Mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2019 sei eine finanzielle Umverteilung zwischen Bund und Ländern, als auch der Länder untereinander nicht ausreichend, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Bund, Länder und Gemeinden benötigten zusätzliche Finanzmittel, „um eine qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen aufrecht erhalten zu können“, forderten die Delegierten. Landtag und Landesregierung sollten sich für eine Korrektur der steuerpolitischen Fehler der Vergan- genheit einsetzen. Notwendig seien eine verfassungskonforme Vermögensteuer und eine deutlich gestärkte Erbschaftsteuer. Zudem müsse eine Anhebung des Spitzensteuersatzes umgesetzt und die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung aller Unternehmen, Freiberufler und Selbständigen weiter entwickelt werden. In der „Lüner Erklärung“ sprechen sich die Delegierten für eine konsequente Umsetzung des Prinzips „Wer bestellt, muss auch bezahlen“ aus. Zur Erfüllung der Aufgaben, die den Kommunen durch Bundesgesetze zugewiesen würden, müssten auch die notwendigen Geldmittel bereit gestellt werden. ■