Stadtgespräche (4/2014)

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Stadtgespräche (4/2014)
Das FrauenForum hat
in seiner Sitzung im
November die Termine für
das Jahr 2015 festgelegt.
Die Treffen finden statt am:
Stadtgespräche
ku rz - kn ap p - kl ar
❱ 19.02.2015
❱ 07.05.2015
❱ 20.08.2015
❱ 19.11.2015
jeweils um 17.00 Uhr.
en ein
Wir wünschen euch all
und
st
schönes Weihnachtsfe
alles Gute für 2015!
Wir treffen uns im Sitzungsraum
im DGB Haus, Erdgeschoss,
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln
Fachbereich
Gemeinden Köln
Wir laden alle Frauen ganz
herzlich zur Teilnahme ein.
Beitrittserklärung
Titel / Vorname / Name
Änderungsmitteilung
Informationen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln
Dauerbrenner Entgeltordnung
Die Entgeltordnung im öffentlichen Dienst der
Kommunen ist ein Dauerbrenner. Seit 2005 fehlen
neue Eingruppierungsmerkmale bzw. Zuordnungen
zu den Entgeltgruppen, sodass bis heute mit Hilfe
der Anlage 1 a zum BAT einzugruppieren ist. Auf
Einladung des ver.di Bezirks Köln hat ver.di Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp am 10. November 2014 die Sachstände zur Diskussion um die
Entgeltordnung vorgestellt.
Neben einem gemeinsamen Papier von Arbeitgebern
und Gewerkschaften gibt es eine Liste an Tätigkeitsmerkmalen, die inzwischen unstreitig zugeord-
net sind. Daneben sind einige Bereiche noch in Verhandlungsgruppen in Bearbeitung. Insbesondere die
Bereiche Meister/ Techniker/ Ingenieure, der Bereich
IT und das Thema Schulhausmeister sind noch offen.
Alle VertrauensleutesprecherInnen (VL-SprecherInnen) verfügen über die aktuellen Diskussionsstände und Infomaterialien und stehen für Rückfragen
zur Verfügung. Wenn es noch Diskussionsbedarf
gibt, dann ist jetzt die Gelegenheit, sich in den
Prozess um eine neue Entgeltordnung in betrieblichen Diskussionen, auf Mitgliederversammlungen
oder in VL Treffen einzumischen. ■
Opjepass!!
Schon wieder ist es Weihnachten –
Zeit des Wünschens
Und ich wünsche mir…
■ nicht so viele freie Stellen, damit die
Kolleginnen und Kollegen keine Arbeiten
bis zum Umfallen auffangen müssen.
■ mehr Auszubildende, damit wir genügend
Nachwuchs haben.
■ eine Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung und -gewinnung
■ den Start der prozessualen Entwicklung
von Führungsleitlinien
■ eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
■ das die Beschäftigten der Stadt Köln nicht
mehr nur als Kostenfaktor gesehen werden.
Es gibt Sachen, bei denen ich nicht singen
möchte: Alle Jahre wieder…..“
Mitgliedsnummer
Es gilt wie immer: „OPJEPASS!“ ■
Staatsangehörigkeit
Ich möchte Mitglied werden ab
Telefon
Geburtsdatum
Alle Johr, oh Wunder
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
E-Mail
Geschlecht
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Angestellte/r
Beamter/in
Selbständige/r
freie/r Mitarbeiter/in
Erwerbslos
bis
Praktikant/in
bis
ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in
Straße
Kütt met singem Säje ren en jedes Huus,
jeiht op alle Wäje met uns en un uhs!
Werber/in
Name Werber/in
PLZ
Gesamtpersonalrat beantragt: Schluss
mit sachgrundlosen Befristungen!
Ort
Schüler/in-Student/in
Monatsbeitrag in Euro
(ohne Arbeitseinkommen)
Branche
bis
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
Altersteilzeit ausgeübte Tätigkeit
bis
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
monatl. Bruttoverdienst
Sonstiges:
Lohn- / Gehaltsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
von
€
kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich
Zahlungsweise
zur Monatsmitte
monatlich
vierteljährlich
zum Monatsende
halbjährlich
jährlich
Vorname und Name (Kontoinhaber/in)
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
BIC
IBAN
Ort, Datum und Unterschrift
W-3235-04-0713
männlich
Hausnummer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Kreditinstitut
weiblich
Mitgliedsnummer
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/inReferendar/in
(gesungen nach Melodie „Alle Jahre wieder“)
´
Alle Johr, oh Wunder, kütt dat Chreßtuskind,
op de Ääd erunder, wo mir Minsche sinn!
Datenschutz
Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und
Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet
und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Ort, Datum und Unterschrift
bis
Auf der ver.di-Bezirkskonferenz am 25.10.2014
wurden nicht nur über die künftige Besetzung des
Vorstandes und weiterer Gremien abgestimmt; wir
hatten auch Oberbürgermeister Jürgen Roters zu
Gast, der in seinem Grußwort an die Delegierten
ankündigte, der sachgrundlosen Befristung bei der
Stadt Köln ein Ende setzen zu wollen.
Wir haben ihn dann gleich mal beim Wort genommen. Auf Initiative der ver.di Vertrauensleute hat
der Gesamtpersonalrat beantragt, die Praxis der
sachgrundlosen Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen unverzüglich zu beenden und das
Stellenbesetzungsverfahren diesbezüglich zu ändern.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind auch bei der
Stadt Köln längst keine Seltenheit mehr. Zum Ende
2013 waren knapp 1000 unserer Kolleginnen und
Kollegen ohne Angabe von Sachgründen befristet
beschäftigt. Tendenz steigend, denn schon jetzt ist
absehbar, dass in den kommenden Jahren vermehrt Stellen extern besetzt werden müssen. Warum dauerhafte Aufgaben nicht direkt unbefristet
besetzt werden können, ist für uns nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht ist die Praxis der sachgrundlosen Befristung faktisch eine verlängerte
Probezeit. Bisherige Anfragen dazu wurden von
Seiten der Verwaltung immer mit dem Hinweis abgebügelt, dass nahezu alle befristeten Verträge letztendlich entfristet würden. Warum dann überhaupt
erst befristen!?
Tatsächlich stellen wir dagegen fest, dass immer
wieder befristete Arbeitsverträge einfach auslaufen und eben nicht entfristet werden, weil eine Beurteilung „nur“ befriedigend ausgefallen ist oder
die Kollegin/der Kollege ein Paar Tage mehr krank
war. Aus Sicht der Betroffenen ist die Unsicherheit
ein fatales Zeichen. Besonders junge Beschäftigte
brauchen eine Perspektive! ■
Bräng de Pänz schön Saache, leckere Äppelcher,
bes se jlöcklich laache, met ruhde Bäckelcher!
Kütt och zom FC-Platz, un zor Famillje Schmitz,
mäht beim Rundfunk och halt,
un och em Klingelpötz.
Es och hück bei uns he, stell un unerkannt,
Lücker doot üch freue,
et Chreßkindche es em Land.
V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln, Fotos: Jürgen Seidel, ver.di Köln
❦
04/14
BEM – die Idee ist gut…
…aber an der Umsetzung bei der Stadtverwaltung hapert’s gewaltig!
Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist gesetzlich verpflichtend. Der
Gesetzgeber lässt den Arbeitgeber/-innen bei der
Gestaltung aber einen großen Spielraum, damit
Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden
können. Leider hat das zur Folge, dass das BEMVerfahren in den meisten Dienststellen mehr
schlecht als recht oder auch gar nicht läuft.
ver.di fordert für die Stadtverwaltung daher den
Abschluss einer Dienstvereinbarung (DV) mit der
Personalvertretung, damit das BEM mit verbindlichen Standards geregelt ist. Bisher wurde
eine DV von Verwaltungsseite abgelehnt. Wir
bleiben mit unserer Forderung aber weiter hartnäckig!
Wie klappt’s denn zurzeit mit dem BEM bei der
Stadtverwaltung. Wir haben mal bei Kolleginnen
und Kollegen nachgefragt:
Tarif- und Besoldungsrunde
der Länder 2015
Umgang mit leistungsgeminderten KollegInnen
Die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder steht
vor der Tür. Zum 31.12.2014 haben die Gewerkschaften die Entgelttabellen gekündigt. Neben den
Tarifverhandlungen steht in der „Besoldungsrunde“ auch die Übertragung der Tarifergebnisse auf
die Beamtinnen und Beamten, darunter auch diejenigen der Kommunen, zur Entscheidung an. Die
ver.di Beamtengruppe in der Stadtverwaltung plant
für die Tarif- und Besoldungsrunde 2015 auch die
Beamtinnen und Beamten aktiv einzubinden.
Daher gilt es für alle Beamtinnen und Beamten
jetzt aktiv werden und mitmachen.
AnsprechpartnerInnen: [email protected]
und [email protected]
Es ist nicht verwunderlich, dass immer mehr
Kolleginnen und Kollegen ihre ursprüngliche
Tätigkeit aufgrund von Erkrankung nicht mehr
ausüben können. Sowohl körperliche als auch
psychische Belastungen führen in allen Altersstufen vermehrt zu Leistungsminderungen.
Die Auswirkungen des „demographischen
Wandels“ sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Sie finden in unseren Büros, Kitas, Bauhöfen etc. statt. Wir haben mit einer betroffenen Kollegin aus einer Kita gesprochen:
■ Frau D., Sie haben von August 1996 bis August
2013 als Erzieherin bei der Stadt Köln gearbeitet.
Anfangs in einer kleinen altersgemischten Gruppe,
später im Hort und zuletzt mit Kindern im Alter von
3 bis 6 Jahren. Ab August 2013 durften sie nach einer betriebsärztlichen Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben. Von einem Tag auf den anderen wurden sie
vom Dienst freigestellt, mit der Empfehlung, sich
krankschreiben zu lassen, was sie ja auch waren.
Das war damals ein herber Schlag für sie.
Ja, ich bin erstmal in ein tiefes Loch gefallen –
weil ich meinen Beruf geliebt habe. Ich habe
dann 4 Monate nur im Bett gelegen.
Tarifeinheit: JA – Eingriff
ins Streikrecht: NEIN
Initiative unterzeichnen
Wir fordern die Bundesregierung auf, von einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit abzusehen!
Wir bekennen uns zum Prinzip, dass Gewerkschaften die Solidarität aller Beschäftigtengruppen organisieren. Ziel ist der Grundsatz „ Ein Betrieb ein
Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen,
die den Wettbewerb in einer Branche über Löhne
und Arbeitsbedingungen ausschließen. Die so verstandene Tarifeinheit hat einen hohen Stellenwert
für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten
in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die
Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den
Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen. Die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter
dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des
Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will,
darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes
Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das
Streikrecht ab!
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/tarifeinheit
oder auf den Unterschriftenlisten bei deinen ver.di
Vertrauensleuten
■ Wie ging es danach weiter?
Ich hatte den Befund des Betriebsarztes, nur
noch leichte Bürotätigkeit mit dynamischen
Bewegungsabläufen verrichten zu können.
Das wurde direkt ans Personalamt weitergeleitet. Parallel hatte ich meine Gewerkschaft
ver.di und die Schwerbehindertenbeauftragte
informiert. Auf Grund dessen, dass ich krankgeschrieben war, wurde die Stadt nicht tätig.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 30% anerkannte Behinderung. Auf Empfehlung des Gewerkschaftssekretärs habe ich einen Gleichstellungsantrag gestellt, der zunächst abgelehnt
wurde. Wiederum mit Unterstützung des Gewerkschaftssekretärs, Herrn Sauer, habe ich
Widerspruch gegen die Ablehnung und gegen
die 30%ige Schwerbehinderung eingelegt.
Diese Angelegenheit liegt inzwischen bei der
DGB-Rechtsstelle.
■ Frau D., wurden Ihnen von Seiten der Stadt Hilfen angeboten, bzw. wurden ihnen Perspektiven
aufgezeigt?
Nein!
■ Was hätten sie sich in der Situation gewünscht?
Ich hätte erwartet, dass mich das Personalamt
zu einem Gespräch einlädt, in dem mir mögliche Zukunftsperspektiven aufgezeigt worden
wären. Zumindest hätte ich eine Reaktion auf
das Schreiben des Betriebsarztes erwartet
oder eine Mitteilung darüber, welche Schritte
ich gehen kann, oder muss. Nach den 4 Monaten Krankheit wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert, eine Reha zu machen. Diese
wurde zunächst von der Rentenversicherung
abgelehnt, weil ich vor 3 Jahren schon eine Reha hatte. Auch hier habe ich erneut mit Unterstützung der Gewerkschaft Widerspruch eingereicht. Nach 8 Monaten wurde mir dann die
Reha genehmigt.
Von meinem Arbeitgeber Stadt Köln fühlte ich
mich allein gelassen. Ich hatte Zukunftsängste. Ohne die Unterstützung von ver.di wäre
ich verloren gewesen.
■ Wie ging es danach weiter?
Ende August habe ich die Stadt informiert,
dass ab 01.11.2014 meine Arbeitskraft wieder
zur Verfügung steht. Ein Helfergruppengespräch, um das ich mich wieder mit Unterstützung von ver.di selbst kümmern musste, fand
erst im Oktober statt.
■ Welche Stellenangebote konnte ihnen die Stadt
dann machen?
Keine, die mit meinen Möglichkeiten in Ein-
klang zu bringen sind. Es hatte evtl. ½ Stelle
EG 3 gegeben. Mir ist bewusst, dass es finanzielle Abstriche geben kann. Aber von S 6 – in
EG 3 und dann nur ½ Stelle – davon kann ich
nicht leben.
■ Es ist jetzt Mitte November 2014. Seit dem
01.11.2014 werden Sie wieder von der Stadt bezahlt. Wie wird es jetzt weitergehen?
Ich hoffe, dass die Stadt mir so schnell als
möglich eine passende Stelle anbieten kann.
Es ist kein gutes Gefühl für mich, zu Hause zu
sitzen und für unbestimmte Zeit fürs Nichtstun bezahlt zu werden. Ich fühle mich wieder
stark genug zu arbeiten und möchte meinen
Platz im Berufsleben wiederfinden.
■ Frau D., sie sind ja nun kein Einzelfall. Gerade im
Kita-Bereich gibt es aufgrund der besonderen
körperlichen und psychischen Belastungen viele
Kolleginnen, die leistungsgemindert sind. Was denken sie, wäre notwendig, um dieser Problematik
grundsätzlich zu begegnen?
Ich weiß von anderen Kolleginnen und auch
von der Personalvertretung, dass viele Abteilungen in der Verwaltung unterbesetzt sind.
Von daher verstehe ich nicht, warum es so
schwierig ist, Mitarbeiterinnen wie mir, eine
Bürotätigkeit anzubieten.
Ich denke es bedarf eines grundsätzlichen
Konzepts, wie mit Leistungsminderung umgegangen wird. Angefangen von einer Anlaufstelle, wo sich Kolleginnen zu Beginn ihres
Ausscheidens über Umschulungsmaßnahmen
informieren können, bis hin zu einer strukturellen Vermittlung von Tätigkeitsfeldern.
■ Vielen Dank für das Gespräch!
(Anm. d. Red.) Mittlerweile konnte die Kollegin ein
Aufgabengebiet im Bereich der Verwaltung mit
leichten Bürotätigkeiten übernehmen). ■
„Lüner Erklärung“ fordert mehr Geld für NRW
„Öffentliche Dienstleistungen sind gefährdet“
Die Konferenz des Fachbereichs Gemeinden der Gewerkschaft ver.di unterstützt den Kurs der Landesregierung für eine bessere Finanzausstattung des
Landes NRW. „Wir fordern die Landesregierung
auf, in dieser Frage standhaft zu bleiben und im
Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gegen die Benachteiligung und für eine gerechtere Finanzausstattung Nordrhein-Westfalens zu kämpfen. Alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen
benötigen zusätzlich mindestens 2 Mrd. Euro, um
ihre Haushalte auszugleichen. Zusätzliche Ausgaben wie Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind selbst bei solchen Mehreinnahmen
noch nicht möglich“ heißt es in der „Lüner Erklä-
rung“ der Delegiertenkonferenz, die rund 73.000
Beschäftigte der Kommunen in NRW vertritt.
Mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2019 sei eine finanzielle Umverteilung zwischen Bund und Ländern, als auch der
Länder untereinander nicht ausreichend, um das
gesteckte Ziel zu erreichen. Bund, Länder und
Gemeinden benötigten zusätzliche Finanzmittel,
„um eine qualitativ hochstehende Versorgung der
Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen
aufrecht erhalten zu können“, forderten die
Delegierten.
Landtag und Landesregierung sollten sich für eine
Korrektur der steuerpolitischen Fehler der Vergan-
genheit einsetzen. Notwendig seien eine verfassungskonforme Vermögensteuer und eine deutlich
gestärkte Erbschaftsteuer. Zudem müsse eine Anhebung des Spitzensteuersatzes umgesetzt und
die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung aller Unternehmen,
Freiberufler und Selbständigen weiter entwickelt
werden. In der „Lüner Erklärung“ sprechen sich
die Delegierten für eine konsequente Umsetzung
des Prinzips „Wer bestellt, muss auch bezahlen“
aus. Zur Erfüllung der Aufgaben, die den Kommunen durch Bundesgesetze zugewiesen würden,
müssten auch die notwendigen Geldmittel bereit
gestellt werden. ■