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insight 4.13
US-Programm
So soll der Steuerstreit beigelegt werden
Verein Association Program 2013
Interview mit dem Geschäftsführer
Tax compliance
The SBA issues recommendations
MiFID II
Marktzugang für Banken in der Schweiz
stark gefährdet
2 | insight 4.13
Inhalt
Inhalt
Top-Thema
Brennpunkte
US-Programm
Tax agreement – Lower revenues
for the UK? more …
12
Tax compliance –
The SBA issues recommendations
more …
18
So soll der Steuerstreit beigelegt
werden
Als schmerzliche, aber einzig verbliebene Lösung bezeichnete die SBVg am
30. August 2013 das vom Justizministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte Programm. mehr …
6
E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme
Blog-Beitrag
MiFID II –
Marktzugang für Banken in der
Schweiz stark gefährdet
mehr …
16
Editorial
4
Pinboard
24
Best of Blog
Kompetent informiert
26
Hintergrund
Verein Program 2013 –
Interview mit dem
Geschäftsführer
28
Standpunkte
Vernehmlassungen
32
Gesagt
Die besten Zitate
34
Interna
36
Rückschau
38
Regulierung – Ein Trennbankensystem für die Schweiz?
mehr …
20
Weitere Informationen
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4 | insight 4.13
Editorial
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser
W
elche Bilanz ziehen Sie für das vergangene Jahr? Die Banken haben
auch 2013 intensiv daran gearbeitet, in der Vergangenheit wurzelnde
Probleme zu lösen. Eine schwere Etappe steht zum Jahresende bevor:
Die Banken müssen mitteilen, ob und in welcher Kategorie sie am unilateralen USProgramm teilnehmen. Die Vergangenheitsbewältigung ist die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Zukunft. Entsprechend werden wir uns auch 2014 damit befassen. Ein wichtiger Schritt waren die Empfehlungen zur Steuerkonformität, die wir
im November erlassen haben: Bankkunden sollen keine unversteuerten Gelder in
die Schweiz bringen können.
Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Der wichtigste Erfolgsfaktor sind Sie: gut ausgebildete und motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Sinne ihrer Kunden, ihrer Bank und des
Finanzplatzes Schweiz tätig sind.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Feiertage.
Claude-Alain Margelisch
CEO Schweizerische Bankiervereinigung
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6 | insight 4.13
Top-Thema
US-Programm
So soll der Steuerstreit beigelegt werden
Als schmerzliche, aber einzig verbliebene Lösung bezeichnete die SBVg am 30. August 2013 das vom Justizministerium der Vereinigten Staaten veröffentlichte
Programm. Jede Bank muss sich in der Folge entscheiden, ob und in welcher Kategorie sie am Programm
teilnehmen wird.
Nicole Kohler Interne Kommunikation und Publikationen
•SwissBanking
8 | insight 4.13
Top-Thema
Keine Bank ist verpflichtet, am USProgramm teilzunehmen. Vielmehr
müssen die Banken überprüfen, ob in
der Vergangenheit Risiken mit Kunden bestanden haben, die in den USA
steuerpflichtig sind. Muss eine Bank
diese Frage mit ja beantworten, kann
sie eine Teilnahme am Programm
erwägen. Das US-Programm stellt die
einzig verbliebene Lösung dar, um
die rechtlichen Probleme mit den USA
abschliessend zu lösen. Verzichtet eine
Bank auf die Teilnahme am Programm,
muss sie, sofern sie gegen US-Recht
verstossen hat, jederzeit damit rechnen, von den USA angeklagt zu werden.
Wahl zwischen vier Kategorien
Banken, welche am Programm teilnehmen wollen, müssen sich entscheiden,
welcher Kategorie sie sich anschliessen wollen. Das Programm sieht vier
Kategorien vor:
–– Kategorie 1: Banken, die bereits in
einer Strafuntersuchung sind. Diese
Banken können nicht am Programm
teilnehmen.
–– Kategorie 2: Banken, die davon ausgehen müssen, dass ihnen die USA
eine Verletzung von US-Recht vorwerfen. Diese Banken streben eine
Vereinbarung mit den USA über ei-
nen Verzicht auf Strafverfolgung an.
–– Kategorie 3: Banken, die nachweisen können, dass ihnen von den
USA keine Verletzung von US-Recht
vorgeworfen werden kann. Diese
Banken können eine Bestätigung
verlangen, dass sie nicht mit einer
Strafverfolgung rechnen müssen.
–– Kategorie 4: Banken, die unter FATCA
als Lokalbanken gelten. Diese Ban-
ken können eine Bestätigung verlangen, dass sie nicht mit einer Strafverfolgung rechnen müssen.
Verpflichtungen der teilnehmenden Banken
Banken, die am Programm teilnehmen wollen, gehen die folgenden Verpflichtungen ein:
Verpflichtung
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Sie müssen eine Busse bezahlen.
X
Sie müssen eine sogenannte Leaver-Liste abgeben, die aufzeigt,
wohin Kunden gingen, die die Bank verlassen haben.
X
Sie müssen Daten von gewissen Mitarbeitern resp. von
Drittpersonen wie z. B. bankexternen Beratern in die USA liefern.
X
Sie müssen in den USA als Zeugen aussagen.
X
Sie müssen die Grundlagen für Amtshilfeersuchen liefern.
X
Sie müssen die Unterlagen während zehn Jahren aufbewahren.
X
X
X
Sie verzichten ab Publikation des Programms auf eine Verjährung für
die Strafverfolgung.
X
X
X
Sie müssen die Konten von Bankkunden schliessen, die sich nicht
offen legen wollen.
X
X
Sie dürfen keine neuen Konten mit undeklarierten Geldern eröffnen.
X
X
Sie müssen wichtige Unterlagen identifizieren und übersetzen.
X
X
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10 | insight 4.13
Top-Thema
Berechnung der Bussen
der Kategorie 2
Die Bussen der Kategorie 2 werden auf
«US related accounts» erhoben. Das
sind Konten, die erstens vom 1. August
2008 bis 31. Dezember 2014 den Stand
von 50 000 US-Dollar überschritten haben und bei denen zweitens ein Indiz
besteht, dass eine in den USA steuerpflichtige Person Bezug zum Konto
hat. Die Bussenhöhe hängt davon ab,
wann die Konten eröffnet wurden:
Deklarierte Konten und Konten, die auf
Empfehlung der Bank an einem US-Offenlegungsprogramm teilgenommen
haben, darf die Bank vom Gesamtbestand aller US related accounts abziehen.
Die Bussenhöhe der
Kategorie 2 hängt
davon ab, wann
die Konten eröffnet
wurden.
Härtefallfonds für betroffene
Mitarbeitende
Im Zusammenhang mit der Lieferung
von Daten von klar abgrenzbaren Mitarbeitergruppen haben sich die SBVg,
der AGV Banken und der Schweizerische Bankpersonalverband auf einen
Härtefallfonds geeinigt, um Nachteile
für Mitarbeitende zu vermeiden. Hierzu stellen sie einen Fonds in der Höhe
von CHF 2.5 Millionen zur Verfügung.
Weiterhin haben sie Bestimmungen
über den Schutz vor Diskriminierung
bei Rekrutierungen sowie über den
Schutz vor Entlassungen erlassen.
–– 20 Prozent auf den Gesamtbestand
aller US related accounts, die am 1.
August 2008 bereits existierten
–– 30 Prozent auf den Gesamtbestand
aller US related accounts, die zwischen dem 1. August 2008 und dem
28. Februar 2009 eröffnet wurden
–– 50 Prozent auf den Gesamtbestand
aller US related accounts, die nach
dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden.
Drei Phasen der Umsetzung
Das Programm kann für alle Kategorien
in drei Phasen eingeteilt werden:
–– Phase 1: Banken der Kategorie 2
müssen bis 31. Dezember 2013 eine
Absichtserklärung beim Justizministerium der Vereinigten Staaten einreichen, um einen Verzicht auf Strafverfolgung auszuhandeln. Banken
der Kategorien 3 und 4 müssen ihre
Anträge frühestens ab 1. Juli 2014
und spätestens bis 31. Dezember
2014 einreichen.
–– Phase 2: Die teilnehmenden Banken
müssen die erforderlichen Informationen einreichen.
–– Phase 3: Das Justizministerium der
Vereinigten Staaten entscheidet über
die Anträge der Banken.
Verein Association Program 2013
Zentrale Punkte im Programm sind zu
offen gestaltet, um eine verlässliche
Umsetzung zu erlauben oder hängen
von Ermessensentscheiden des Justizministeriums der Vereinigten Staaten
ab. Daher haben Banken in der Schweiz
bereits im Sommer 2013 den Verein
Association Program 2013 gegründet.
Hauptaufgabe des Vereins ist es, offene
hin fungiert der Verein als einheitliche
Kontaktstelle für Schweizer und US-Behörden, was eine rasche Durchführung
des Programms erleichtern soll. Beitreten können dem Verein alle Banken
oder übrigen Finanzinstitute, welche
eine Teilnahme am Programm prüfen.
Der Mitgliederbeitrag beträgt 50 000
Schweizer Franken für Banken mit über
50 Mitarbeitenden und 20 000 für Banken mit weniger als 50 Mitarbeitenden.
Damit werden unter anderem US-Anwälte bezahlt. Geschäftsführer des Vereins ist Fabio Oetterli, ein erfahrener
Banker und Rechtsanwalt. Erfahren Sie
im Interview mit Fabio Oetterli ab Seite
28 mehr zu den operativen Tätigkeiten
des Vereins.
[email protected]
Der Verein Association Program
2013 soll offene
Fragen klären und
koordinieren.
Fragen zu klären und die Bemühungen
der Banken, die am Programm teilnehmen wollen, zu koordinieren. Weiter-
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12 | insight 4.13
Brennpunkte
Tax agreement
Lower revenues for the UK?
As a result of the tax agreement, there are no longer
any untaxed assets held by UK clients in Switzerland.
This has generated significant additional tax revenues
for the UK. Sindy Schmiegel Werner Head of Communications UK
T
he UK had received CHF 1.144
billion from Switzerland by the
end of October 2013. CHF 500
million of this amount came from the
advance payment that the banks undertook to make in the tax agreement
in order to safeguard the purpose of
the agreement. A total of CHF 644 million had been paid by this date by UK
clients who opted to regularise previously untaxed assets by means of a
one-off payment, i.e. who took direct
advantage of the agreement. However,
the UK is also in receipt of revenues
that can be attributed indirectly to the
tax agreement. This is because many
UK clients have chosen to disclose their
assets to the UK tax authorities. They
were given the option to disclose their
assets in one of two ways: either by
using the Liechtenstein Disclosure Facility (LDF), a regularisation programme
in place between the Principality and
the UK, or by means of self-disclosure
of their assets in the UK. In both cases,
back-payments to the UK in relation to
previously untaxed assets are expected
to be substantial. The result of the tax
agreement between Switzerland and
the UK is therefore that there are no
more untaxed assets held by UK clients
in Swiss bank accounts, regardless of
how regularisation was achieved.
Criticism from the UK
However, there is still criticism being
voiced in the UK. Politicians claim that
the agreement has as many holes as
Swiss cheese and complain that it
has not brought in the GBP 3.2 billion
(around CHF 4.6 billion) that had been
budgeted for. In so doing, they over-
The SBA is expecting that the proportion of clients who
opted for disclosure
is vastly higher than the number
who chose the withholding tax.
look the choice of options offered to
clients for the regularisation of their
assets. The effect is indeed small if only
income from the one-off payment
made under the agreement is considered. However, the Swiss Bankers
Association is expecting that the proportion of clients who opted for disclosure is vastly higher than the number
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14 | insight 4.13
Brennpunkte
thorities now receive higher revenues
from Switzerland than they did before
the agreement.
There are no more
UK clients with untaxed assets in
Switzerland.
who chose the withholding tax. Tax
revenues from these sources are likely
to amount to three or four times the
one-off payment for the regularisation
of the past. This would in fact exceed
the anticipated volume of additional
tax revenue. However, only the UK tax
authorities know the exact numbers.
Extra regular tax revenues in future
In addition to tax revenues from the regularisation of the past, the UK can look
forward to future regular payments of
taxes each year by clients with Swiss
accounts. The tax agreement provides
for annual, anonymous taxation that
precisely replicates the UK system of
taxation. Additionally, also clients who
opted for disclosure will in future pay
What about the banks?
The tax agreement with the UK was
also a source of disappointment for
the banks. This is because the advance
payment of CHF 500 million is not
expected to flow back to the banks,
since most clients defied expectations
by opting for disclosure and so did not
make use of the one-off payment. This
was no doubt due in large part to the
international trend towards the automatic exchange of information. Other
clients surprisingly qualified as taxcompliant because they were able to
demonstrate special UK tax status – a
status which is provided for in UK tax
law and naturally did not have to be replicated in the tax agreement. The criticism that the agreement did not bring
in enough revenue is therefore unfounded. The tax agreement has served its
purpose, and there are no more UK clients with untaxed assets in Switzerland.
[email protected]
The UK can look
forward to future
regular payments of
taxes each year by
clients with Swiss
accounts.
the taxes they owe in the UK. In any
event, this means that the UK tax au-
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16 | insight 4.13
Brennpunkte
MiFID II
Marktzugang für Banken in
der Schweiz stark gefährdet
Die «Markets in Financial Instruments Directive» (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), kurz MiFID,
wird gegenwärtig umfassend revidiert. Von der Revision
betroffen sind auch Banken in der Schweiz.
Stefan Hoffmann Leiter Europa
D
ie EU-Gesetzgeber wollen mit
MiFID II «ihre» Konsumenten
besser schützen. Davon betroffen sind auch Dienstleistungsangebote von Finanzdienstleistern aus
Drittstaaten. So sollen Banken aus Drittstaaten Konsumenten in der EU nur
noch über eine Zweigniederlassung
innerhalb der EU bedienen dürfen. Offen ist, ob eine Niederlassung pro EULand verlangt wird oder ob eine Niederlassung in einem EU-Land genügt.
Unklar ist auch, welche Dienstleistungen zwingend über eine Zweigstelle
abgewickelt werden müssen. Derzeit
diskutieren EU-Rat, EU-Parlament und
EU-Kommission über die Schlussfas-
sung von MiFID II, wobei die Chancen
für liberale Drittlandregelungen als gering eingeschätzt werden müssen.
Verknüpfung zwischen Marktzugang
und Zinsbesteuerungsabkommen
Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2013
entschieden, mit der EU über die Ausdehnung des Zinsbesteuerungsabkommens zu verhandeln. Es wird erwartet, dass die EU im Rahmen dieser
Verhandlungen auch über einen gegenüber dem künftigen globalen Standard vorgezogenen automatischen Informationsaustausch (AIA) verhandeln
will. Die Schweiz will jedoch erst dann
an einem AIA teilnehmen, wenn die-
ser als globaler Standard eingeführt
und auch praktiziert wird. Sollte die
Schweiz also bereit sein, in dieser Frage
der EU entgegenzukommen, so sollte
sie im Rahmen der Verhandlungen
den Erhalt des grenzüberschreitenden
Marktzugangs in die EU als Gegenleistung fordern.
Vergleichbarer Anlegerschutz in der
Schweiz
Die Schweiz verfügt in den Grundzügen über ein mit der EU vergleichbares Aufsichtsrecht. Der EU-Kunde geniesst demzufolge hierzulande einen
vergleichbaren Anlegerschutz. Sollten
noch punktuelle Lücken bestehen, lies-
sen sich diese pragmatisch schliessen.
Dies zeigt nicht zuletzt die jüngste Erfahrung mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Dort ist es gelungen,
mit wenigen gezielten Massnahmen
die Anerkennung der Äquivalenz der
schweizerischen Gesetzgebung zur
AIFM-Richtlinie der EU zu erreichen
und damit den Marktzutritt für die
schweizerischen Vermögensverwalter
kollektiver Kapitalanlagen zu gewährleisten.
[email protected]
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18 | insight 4.13
Brennpunkte
Tax compliance
The SBA issues
recommendations
The SBA expects its members to accept only taxed
assets and therefore issued recommendations pursuant
to this at the end of November 2013.
Renate Schwob Head of Financial Market Switzerland
The strategic goal of the banks in Switzerland is clear: they want to accept and
manage only taxed assets. As a result,
they have already introduced numerous
measures designed to prevent untaxed
assets from entering Switzerland. The
SBA’s recommendations are a further
step toward the realisation of a tax compliant financial centre.
Risk-based due diligence a
central element
The SBA expects its members to apply increased due diligence to ensure
that no untaxed assets are accepted.
They are also expected to analyse the
potential risks associated with each
The SBA expects its
members to apply
increased due diligence to ensure that
no untaxed assets
are accepted.
client and to take clear and appropriate measures accordingly. The banks
should pay particular attention to clients from European countries who
have the possibility of regularising
their assets, for example in the form of
tax amnesty or voluntary self-disclosure. The banks should persuade these
clients to opt for regularisation and
help them to select the best solution
available. If the client rejects the bank’s
recommendations, the bank must decide whether maintaining the banking relationship with the client is still
acceptable.
The exchange of information as a
global standard
The SBA’s recommendations are to
bridge the period until a new international standard for the exchange of
information comes into effect. International committees are making rapid
progress in their work in this area. The
SBA is therefore also pleased to take
note of the decision made by the Swiss
Federal Council to drop the project
of introducing far-reaching due diligence requirements. Such extended
due diligence requirements in addition to an international standard for
the exchange of information would be
unnecessary.
[email protected]
Recommendations regarding tax
compliance for cross border business
•SwissBanking
20 | insight 4.13
Brennpunkte
Regulierung
Ein Trennbankensystem für
die Schweiz?
Die Umsetzung des Too-big-to-fail-Pakets ist gut
auf Kurs. Nun ertönen Forderungen nach verschärften
Vorschriften. Zu Recht?
Martin Hess Leiter Wirtschaftspolitik
D
en politischen Entscheidungsträgern standen 2008
für den Umgang mit gefährdeten Banken lediglich die Insolvenz
oder das Rettungspaket zur Auswahl.
In dieser Pest- oder Cholera-Situation erliess das Parlament Vorschriften
zur Eindämmung der Too-big-to-failProblematik. Damit ist die Schweiz
international führend. Mit der Umsetzung der Vorschriften sind die betroffenen Banken auf Kurs.
Diese Forderungen sind nicht nachvollziehbar, denn bereits heute liegt
der Löwenanteil der risikogewichteten
Das Ende der Universalbanken?
Verschiedene Seiten geben heute
neue Ziele aus. Universalbanken soll es
in der Schweiz bald nicht mehr geben.
Aktiven ausserhalb des Investment
Bankings. Zudem war in der letzten
Krise kein Geschäftsmodell fragiler als
das andere.
Die Forderungen
nach Trennbanken
sind nicht nachvollziehbar.
•SwissBanking
22 | insight 4.13
Brennpunkte
Trennbankengesetz:
Hohe Kosten, tiefer Nutzen
Das Trennbankenkorsett zwingt Banken, gewisse Geschäftsaktivitäten in
weniger regulierte Bereiche auszula-
Der Nutzen eines
Trennbanken- gesetzes wäre tief,
die Kosten hoch.
gern. Damit verpufft die beabsichtigte
Wirkung. Der Nutzen eines Trennbankengesetzes wäre somit tief, die Kosten
hoch. Das Bankgeschäft in der Schweiz
soll deshalb auch weiterhin von betrieblichen Geschäftsstrategien und nicht
durch Paragraphen bestimmt werden.
Forderung nach Verbot des
Eigenhandels
Gewisse Politiker fordern nun aber zumindest ein Verbot des Eigenhandels
(siehe Grafik). Dieser hat sich in der Krise als stabilitätskritisch herausgestellt,
da er viel Eigenkapital bindet. Bereits
der TBTF-Expertenbericht des Bundes
verlangte kein Verbot, sondern «eine
indirekte Belastung der Risiken aus
Handelsgeschäften über angemessene Eigenkapitalanforderungen». Der
Bundesrat hat jüngst parlamentarische
Begehren nach verschärften Massnahmen korrekterweise als verfrüht abgelehnt. Die beschlossenen Massnahmen
sollen erst evaluiert werden.
Weitere Eingriffe nicht nötig
Die Zahlen sprechen diesbezüglich für
sich: Seit dem Höchststand vor der Finanzkrise haben sich die Handelsbestände von Banken in der Schweiz bis
2012 um über zwei Drittel reduziert.
Die beiden Grossbanken verfügen gemäss eigenen Angaben bereits über
keine nennenswerten Eigenhandelsaktivitäten mehr. Staatliche Beschränkungen sind folglich weder notwendig
noch zielführend.
Handel im Auftrag
von Kunden
Handel auf eigene
Rechnung
Market
Making
«Spekulativer»
Eigenhandel
Nebst dem Handel im Auftrag von Kunden handelt eine Bank Wertpapiere auch auf eigene Rechnung. Während beim «spekulativen» Eigenhandel die Gewinnerzielung im Zentrum steht, sichert das Market Making die Handelbarkeit von Wertpapieren durch stetes
Stellen von Geld- und Briefkursen. Die Abgrenzung der Spekulation vom Market Making
und damit die Kontrolle der Einhaltung eines Verbots sind äusserst schwierig.
Quelle: Schweizerische Bankiervereinigung
Staatliche Beschränkungen sind weder notwendig
noch zielführend.
[email protected]
•SwissBanking
24 | insight 4.13
Pinboard
Pinboard
Die
ausgezeichnete
Klasse ZH 510
01
Diplomfeier HFBF vom
8. November 2013
Dieses Jahr schlossen 278 Berufsleute
aus Bank- und Finanzinstituten aus allen
Sprachregionen der Schweiz die Höhere Fachschule Banking und Finance
HFBF mit dem vom Bund anerkannten
Diplom als Bankwirtschafter/in HF ab.
An der Diplomfeier vom 8. November
2013 im Swissôtel in Zürich wurden
den erfolgreichen 89 Absolventinnen
und 189 Absolventen in einem feierlichen Rahmen und mit viel Applaus
die Diplome überreicht. Seit der ersten
Diplomvergabe im Jahr 2009 haben
somit über 1700 Bankmitarbeitende
02
Entwicklungen im Zahlungsverkehr
Der Finanzplatz Schweiz setzt strategisch auf die E-Rechnung, deren Nutzung gezielt gesteigert werden soll.
Die Schweizer Banken sind sich jedoch
bewusst, dass es auch in Zukunft Kunden geben wird, die keine elektronischen Kanäle nutzen wollen oder können. Daher wird die E-Rechnung bis
2016 mit einer neuen Lastschriftlösung
kombiniert.
Zur Information: Die E-Rechnung erlaubt dem Zahlungspflichtigen, seine
die HFBF erfolgreich bestanden. Speziell ausgezeichnet wurde die Zürcher
Klasse 510, welche insgesamt und
über alle drei Studienjahre am besten
abschloss.
Es ist äusserst erfreulich und spricht für
den hohen Stellenwert der HFBF, dass
die austretende Absolventen-Genera-
tion den Bildungsgang mit einer Quote von 92 Prozent weiterempfiehlt und
bereits etliche Absolventen aus den
ersten Generationen selber als Dozierende an der HFBF unterrichten.
[email protected]
03
Rechnungen direkt in seinem E-Banking zu empfangen, zu prüfen und zu
bezahlen. Bei der neuen Lastschriftlösung wird der Zahlungspflichtige vom
Rechnungssteller analog den heutigen
Verfahren LSV + und BDD über den geschuldeten Betrag informiert. Die Bank
belastet diesen Betrag per Fälligkeitsdatum auf dem vom Zahlungspflichtigen in einer Belastungsermächtigung
definierten Konto.
[email protected]
Initiative Asset Management
L’ASB et la SFAMA sont parvenues à
réunir près de 50 représentants de la
branche autour de cette initiative. Ainsi,
l’ASIP, l’ASA et la KGAST entre autres la
soutiennent.
Des standards de qualité uniformes
s’appliquant à tous les gestionnaires de
fortune ont été définis ensemble afin
d’obtenir un label de qualité, avec des
obligations de fidélité, de diligence et
d’information. Des exigences pruden-
tielles claires concernant le dialogue
avec l’industrie ainsi que la pratique en
matière d’autorisations et de surveillance ont été posées.
Les thèmes «Promotion économique»
et «Formation» font actuellement
l’objet d’un travail soutenu. Des résultats concrets sont attendus pour la fin
du mois de janvier 2014.
[email protected]
•SwissBanking
26 | insight 4.12
4.13
2.12
Best
Regulierung
of Blog
Best of Blog
Kompetent informiert
Erstellt am 04.12.2013 von Martin Hess
Bankenlösung gegen Staatsüberschuldung
Es ist höchste Zeit, dass EU-Politiker zur Linderung der
Staatsverschuldung nicht nur die eigene Wirtschaft
melken oder mit zweifelhaften Methoden Steuersubstrat aus der Schweiz abzuschöpfen suchen, findet
Martin Hess. Vielmehr sollten sie auf langfristige Lösungsansätze wie Staats-Cocos oder BIP-gebundene
Staatsanleihen setzen. mehr …
Erstellt am 18.11.2013 von Raphael Vannoni
Ohne stabile Rahmenbedingungen kein erfolgreiches Private Banking
Raphael Vannoni sieht die Schweizer Standortfaktoren zunehmend gefährdet. Er fordert Behörden und Politik dazu auf, den Finanzplatz weiterhin mit
stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Denn nur
so könnten sich die Banken ihren Kernkompetenzen, der Geschäftstätigkeit
im Auftrag der Kunden, widmen. mehr …
Erstellt am 25.10.2013 von Markus Staub
Wie alt ist der Kapitän? Oder: Über die Kunst, gute Fragen zu stellen
Auf der Suche nach regulatorischen Antworten ist es aus Sicht von Markus Staub wichtig, auch die Fragen zu hinterfragen. Es gelte zu verhindern, dass verfängliche Fragen uns auf der Suche nach Antworten von
Anfang an in falsche Richtungen lenkten. mehr …
Erstellt am 5.11.2013 von Thomas Sutter
Kein Bedarf mehr, Herr Walter-Borjans
Die Banken in der Schweiz wollen nicht zum Spielball
eines sich abzeichnenden Dauerwahlkampfs in einer
grossen Koalition in Deutschland werden. Vielmehr hätten sie die Zukunft in den eigenen Händen und bräuchten kein Steuerabkommen nach dem Diktat aus dem
Willy-Brandt-Haus zu Berlin, sagt Thomas Sutter. mehr …
Erstellt am 11.11.2013 von Christoph Winzeler
Verblassende Schwarzmalerei um das Bankkundengeheimnis
Das Bankkundengeheimnis wurde nicht zum Zweck seines eigenen Missbrauchs erfunden, sondern zum wohlverstandenen Schutz der Privatsphäre, hält Christoph Winzeler fest. Das Bankkundengeheimnis wandle
sich zwar, doch abgeschafft oder «gestorben», wie mediale Schwarzmalerei uns gelegentlich weismachen wolle, sei es deshalb noch lange nicht.
mehr …
•SwissBanking
28 | insight 4.13
Hintergrund
Verein Program 2013
Fabio Oetterli ist ein erfahrener Banker und
Rechtsanwalt und seit 23. September 2013
Geschäftsführer des Vereins Association Program 2013
Interview mit dem
Geschäftsführer
Der von Banken in der Schweiz im Sommer 2013 gegründete Verein Association Program 2013 soll offene
Fragen im Zusammenhang mit dem US-Programm
klären und die Bemühungen der Banken, die daran teilnehmen wollen, koordinieren. Weiterhin fungiert der
Verein als einheitliche Kontaktstelle für Schweizer und
US-Behörden. Wir haben mit dem Geschäftsführer
Fabio Oetterli über die operativen Tätigkeiten des Vereins gesprochen.
Herr Oetterli, Sie sind seit der Gründung Geschäftsführer des Vereins
Association Program 2013. Worin
bestehen Ihre Hauptaufgaben?
Der Verein Association Program 2013
hat den Zweck, im Rahmen des am 29.
August 2013 verkündeten Programms
des Department of Justice (DOJ), «Program for non-prosecution agreements
or non-target letter for Swiss Banks»
(nachfolgend Programm), die notwen-
digen Grundlagen zu schaffen, um
den Steuerstreit zwischen den Banken
in der Schweiz und den US-Behörden
beizulegen.
Der Verein dient als Koordinationsstelle
zwischen den einzelnen Mitgliedsbanken und den involvierten Behörden und unterstützt dabei seine
Mitglieder mit Grundlagen, Analysen
und Einschätzungen. Der Verein ist je-
doch weder Partei im Steuerstreit noch
berät oder vertritt er aktiv seine Mitglieder hinsichtlich des Programms.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden?
Die vom Verein mandatierten USRechtsanwälte sind sowohl in Kontakt
mit den Schweizer Behörden (Staatssekretariat) als auch mit den USBehörden (DOJ), um die Mitglieder bei
der Interpretation und beim Entscheid
hinsichtlich einer Teilnahme am Programm und der Wahl einer Kategorie
zu unterstützen. Die Zusammenarbeit
war stets professionell, jedoch hat sich
klar gezeigt, dass im DOJ das Ziel einer
sehr konsequenten Umsetzung des
Im DOJ wird das
Ziel einer sehr konsequenten Umsetzung verfolgt.
Programms verfolgt wird. Dies hat sich
beispielsweise dadurch gezeigt, dass
das DOJ keine Toleranz hinsichtlich der
Verletzung von US-Steuerrecht zulässt
(De-minimis-Regel).
•SwissBanking
30 | insight 4.13
Hintergrund
Wie beurteilen Sie die vom DOJ im
November 2013 erlassenen Präzisierungen?
Die am 5. November 2013 durch das
DOJ erlassenen Präzisierungen zeigen
auf, dass es für die Banken keinen
anderen Weg gibt, als das US-Steuer-
Für die Banken gibt
es keinen anderen
Weg, als das USSteuerthema abschliessend zu lösen.
thema abschliessend zu lösen. Die
Bussen sind drakonisch, weshalb es
gilt, die Kundenbeziehungen mit USAnknüpfungspunkt sehr sorgfältig zu
analysieren. Durch die bevorstehende Einführung von FATCA ist es für die
Banken unabdingbar, die Kunden, welche noch nicht versteuert sind, auf diesem Weg zu begleiten.
Welches sind die wichtigsten Knacknüsse für die Banken?
Die meisten Banken haben keine
Aktivitäten oder strategischen Schritte
unternommen, um unversteuerte Ver-
mögenswerte von US-Kunden zu gewinnen. Vielmehr sind die Banken heute
mit der Tatsache konfrontiert, dass bei
meist langjährigen Kundenbeziehungen der US-Anknüpfungspunkt und
der Steuerstatus oft nicht abschliessend
geklärt sind.
ten haben wir eine sehr intensive Zeit
mit den ca. 80 Banken verbracht. Aufgrund der Mitglieder-Umfrage sind wir
überzeugt, dass trotz hohem Bussenkatalog und den damit verbundenen
Emotionen, alle Banken in der Schweiz
eine abschliessende Lösung des USSteuerstreites wünschen. Der Verein
wird auch im kommenden Jahr 2014
die Banken sehr aktiv bei der Bewältigung des US-Steuerthemas unterstützen und nach einem kurzen feierlichen
Jahreswechsel wird sich der Verein
weiterhin für die Anliegen aller Banken, auch denjenigen welche nicht am
Programm teilnehmen, einsetzen.
Es wird daher für die Banken eine Herausforderung darstellen, innerhalb der
relativ kurzen Frist des Programms die
Steuerkonformität der Kunden mit USAnknüpfungspunkt zu klären.
Der 31. Dezember 2013 ist der Stichtag für alle Kategorie 2 Banken.
Werden Sie das Neue Jahr trotzdem
feierlich begrüssen können?
Seit der Gründung des Vereins Association Program 2013 vor rund drei Mona-
Der Verein wird
auch im kommenden Jahr 2014 die
Banken sehr aktiv
bei der Bewältigung
des US-Steuerthemas unterstützen.
•SwissBanking
32 | insight 4.13
Standpunkte
Standpunkte
Vernehmlassungen
EFD
Revision Rechnungslegung Banken – Anhörung Bankenverordnung und FINMA-Rundschreiben 2008 /2.
EDA
Eingereicht am 13.12.2013.
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Sperrung und die
Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
politisch exponierter Personen (SRVG).
Eingereicht am 11.09.2013.
SFI
Rapport explicatif sur la conclusion d’accords sur l’échange de
renseignements en matière fiscale (AERF) avec la Principauté
d’Andorre et le Groenland.
BJ
Stellungnahme zur Revision des Korruptionsstrafrechts.
Eingereicht am 05.09.2013.
Transmis 13.12.2013.
STV
ARE
ESTV
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz sowie
zur Verordnung über Zweitwohnungen.
Stellungnahme zum Zwischenbericht betreffend die Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit
(Unternehmenssteuerreform III).
Eingereicht am 08.10.2013.
Eingereicht am 30.08.2013.
Stellungnahme zur Vernehmlassung «Revision des
Steuerstrafrechts».
SFI
Eingereicht am 30.09.2013.
Rapport explicatif sur la conclusion d’un avenant modifiant
la convention entre la Suisse et la Belgique en vue d’éviter les
doubles impositions en matière d’impôts sur le revenu.
Transmis le 23.07.2013.
WAK-N
Stellungnahme zur Vernehmlassung der Parlamentarischen
Initiative 10.647. Schuldenprävention. Keine Werbung für
Kleinkredite.
Eingereicht am 27.09.2013.
SFI
Rapport explicatif sur la conclusion d’accords sur l’échange de
renseignements en matière fiscale (AERF) avec Jersey, Guernesey et l’Ile de Man
Transmis le 12.07.2013.
EFD
Modification de la loi sur l’assistance administrative fiscale:
procédure de consultation.
Transmis le 18.09.2013.
•SwissBanking
34 | insight 3.12 4.13 Verein
GesagtProgram 2013
Gesagt
Die besten Zitate
«La Suisse a accepté en 2009 de reconnaître les
standards internationaux en matière de fiscalité
et la décision de signer la convention de l’OCDE
est un pas supplémentaire dans cette direction.»
Sindy Schmiegel,
LesEchos.fr, 15.10.2013
«Depuis 2009, nos membres poursuivent une politique de conformité fiscale, y compris le volet concernant le
règlement du passé, d'adoption des
standards internationaux, tout en pensant à la croissance de la place financière suisse.»
Sindy Schmiegel,
Le Temps, 14.10.2013
«Auch uns sind Sicherheit und Stabilität wichtig,
deshalb haben wir die «Too big to fail»-Vorlage
unterstützt und die Ergebnisse mitgetragen. Die
Schweiz ist mit dem System der Universalbanken
bis heute gut gefahren.»
Thomas Sutter,
Aargauer Zeitung, 10.9.2013
«Wir fordern für den AIA einen globalen Standard, der sämtliche wichtigen
Finanzplätze umschliesst. Etwa auch
Singapur oder Hongkong.»
Thomas Sutter,
Schweiz am Sonntag, 11.8.2013
«Wir hätten uns auch etwas mehr Unterstützung vom Bundesrat und der
Finma gewünscht und einen frühzeitigen Einsatz für eine praktikable Umsetzung des Programms beim US-Justizministerium. Doch davon war lange
nichts zu spüren.»
Thomas Sutter zum US-Programm,
Zentralschweiz am Sonntag, 1.12.2013
•SwissBanking
36 | insight 4.13
Interna
Interna
Neumitglieder
In der Berichtsperiode wurden keine
Institute aufgenommen.
•SwissBanking
38 | insight 4.13
Rückschau
Rückschau
Oktober
November
Dezember
7.–11. Oktober 2013
Informationsreise Washington
und New York
06. November 2013
Treffen SBVg mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv
25. November 2013
Seminar «Institutionelle Vermögensverwaltung», Zürich
17. Oktober 2013
Swiss Banking bi de Lüt
(Salongespräche), St. Gallen
07. November 2013
Swiss Banking bi de Lüt
(Salongespräche), Lausanne
27. November 2013
Seminaire «Gestion institutionelle»,
Genf
21.–22. Oktober 2013
Informationsreise Paris
11.–12. November 2013
Informationsreise Italien
28. November 2013
Mediengespräch Tessin
23.–24. Oktober 2013
Informationsreise London
13. November 2013
Medien Hintergrundgespräch
Westschweiz
4.–5. Dezember 2013
Informationsreise Berlin
13. November 2013
Auslandjournalisten-Treffen A. P. E. S.
18.–20. November 2013
Informationsreise Hongkong
und Singapur
21. November 2013
Fachkonferenz Initiative Asset
Management Schweiz, Zürich
•SwissBanking
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