Problem: Beispiel: Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile
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Problem: Beispiel: Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile
VOB/C-Praxiskommentar Page 1 of 2 Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile Problem: Abgrenzung der Begriffe begrenzende Bauteile und Bekleidung Beispiel: In einem Raum wird eine abgehängte Decke eingebaut. Entlang der Wände wird zunächst ein umlaufender Fries aus Holzwerkstoffplatten auf einer Metallunterkonstruktion angebracht. Im verbleibenden Teil wird dann die abhängte Decke, aus Holzwerkstoffplatten auf einer Metallunterkonstruktion, eingebaut. Dem Vertrag wurde die VOB, Ausgabe 2005, zugrunde gelegt. Bei der Abrechnung legt der Auftragnehmer für die Ermittlung des Flächenmaßes nach ATV Abschnitt 0.5.1 die Maße der Decke bis zu den unbekleideten Wänden zugrunde und beruft sich dabei auf ATV Abschnitt 5.1.1.2. Der Auftraggeber lehnt diese Abrechnung als fehlerhaft ab. Er ist der Ansicht, dass nicht die unbekleideten Wände die begrenzenden Bauteile darstellen, sondern der umlaufende Fries. Bild 1: Grundriss des Raums mit Fries und Deckenspiegel file://E:\V55\backend\platform\downloads\5769474.htm 11.04.2007 VOB/C-Praxiskommentar Page 2 of 2 Bild 2: Detail des Frieses Frage: Ist die unbekleidete Wand, also ohne Putz und ohne Fries, das begrenzende Bauteil oder ist der Fries das die Decke begrenzende Bauteil? Antwort: Nach ATV Abschnitt 5.1.1.2 gelten bei zu bekleidenden Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße bis zu diesen unbekleideten, begrenzenden Bauteilen. Das umlaufende Fries stellt aber keine Bekleidung der Raumwände dar, sondern ist selber als ein die Decke begrenzendes Bauteil anzusehen. Die unbekleidete, also auch ungeputzte Wand stellt nur ein begrenzendes Bauteil für den Fries selber dar. Die in ATV Abschnitt 5.1.1.2 Spiegelstrich 2 genannten Begriffe ungeputzt, ungedämmt und nichtbekleidet zeigen, dass ausschließlich die Wand im Wesentlichen bedeckende Wandputze, Trockenputze oder Beplankungen unberücksichtigt bleiben. Wandbekleidungen, die, u.U. mit einer Unterkonstruktion, z.B. eine Gipskartonbekleidung auf einer Lattung, auf der Wand angebracht sind, sind noch als nicht selber begrenzendes Bauteil anzusehen. Eine vor der Wand stehende Vorsatzschale ist dagegen als eigenständiges und damit begrenzendes Bauteil zu betrachten. Ebenso stellt der Fries ein eigenständiges und damit begrenzendes Bauteil dar. Weil die Beplankung des Frieses einen grundlegenden Bestandteil desselben darstellt und der Fries ohne diese Beplankung, im Gegensatz zu der Wand, nicht als vollständiges Bauteil existieren würde, definiert die Vorderkante der Beplankung die Begrenzung des Deckenspiegels. Dabei ist es unerheblich, ob die Größe des Frieses, wie in dem Beispiel zur Verdeutlichung dargestellt, erhebliche Abmessungen annimmt oder ob er deutlich kleiner ist. Ausschlaggebend ist ausschließlich der Umstand, dass er ein eigenständiges Bauteil darstellt. Die korrekte Berechnung der abzurechnenden Deckenfläche ist also: F = 6,52 × 3,52 = 22,95 [m²] © 2007 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG file://E:\V55\backend\platform\downloads\5769474.htm 11.04.2007