Problem: Beispiel: Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile

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Problem: Beispiel: Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile
VOB/C-Praxiskommentar
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Fall 3: Begriff begrenzende Bauteile
Problem:
Abgrenzung der Begriffe begrenzende Bauteile und Bekleidung
Beispiel:
In einem Raum wird eine abgehängte Decke eingebaut. Entlang der Wände wird zunächst ein umlaufender
Fries aus Holzwerkstoffplatten auf einer Metallunterkonstruktion angebracht. Im verbleibenden Teil wird dann
die abhängte Decke, aus Holzwerkstoffplatten auf einer Metallunterkonstruktion, eingebaut. Dem Vertrag
wurde die VOB, Ausgabe 2005, zugrunde gelegt.
Bei der Abrechnung legt der Auftragnehmer für die Ermittlung des Flächenmaßes nach ATV Abschnitt 0.5.1
die Maße der Decke bis zu den unbekleideten Wänden zugrunde und beruft sich dabei auf ATV Abschnitt
5.1.1.2.
Der Auftraggeber lehnt diese Abrechnung als fehlerhaft ab. Er ist der Ansicht, dass nicht die unbekleideten
Wände die begrenzenden Bauteile darstellen, sondern der umlaufende Fries.
Bild 1: Grundriss des Raums mit Fries und Deckenspiegel
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11.04.2007
VOB/C-Praxiskommentar
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Bild 2: Detail des Frieses
Frage:
Ist die unbekleidete Wand, also ohne Putz und ohne Fries, das begrenzende Bauteil oder ist der Fries das die
Decke begrenzende Bauteil?
Antwort:
Nach ATV Abschnitt 5.1.1.2 gelten bei zu bekleidenden Flächen mit begrenzenden Bauteilen die Maße bis zu
diesen unbekleideten, begrenzenden Bauteilen. Das umlaufende Fries stellt aber keine Bekleidung der
Raumwände dar, sondern ist selber als ein die Decke begrenzendes Bauteil anzusehen. Die unbekleidete, also
auch ungeputzte Wand stellt nur ein begrenzendes Bauteil für den Fries selber dar. Die in ATV Abschnitt
5.1.1.2 Spiegelstrich 2 genannten Begriffe ungeputzt, ungedämmt und nichtbekleidet zeigen, dass
ausschließlich die Wand im Wesentlichen bedeckende Wandputze, Trockenputze oder Beplankungen
unberücksichtigt bleiben. Wandbekleidungen, die, u.U. mit einer Unterkonstruktion, z.B. eine
Gipskartonbekleidung auf einer Lattung, auf der Wand angebracht sind, sind noch als nicht selber begrenzendes
Bauteil anzusehen. Eine vor der Wand stehende Vorsatzschale ist dagegen als eigenständiges und damit
begrenzendes Bauteil zu betrachten. Ebenso stellt der Fries ein eigenständiges und damit begrenzendes Bauteil
dar. Weil die Beplankung des Frieses einen grundlegenden Bestandteil desselben darstellt und der Fries ohne
diese Beplankung, im Gegensatz zu der Wand, nicht als vollständiges Bauteil existieren würde, definiert die
Vorderkante der Beplankung die Begrenzung des Deckenspiegels. Dabei ist es unerheblich, ob die Größe des
Frieses, wie in dem Beispiel zur Verdeutlichung dargestellt, erhebliche Abmessungen annimmt oder ob er
deutlich kleiner ist. Ausschlaggebend ist ausschließlich der Umstand, dass er ein eigenständiges Bauteil
darstellt.
Die korrekte Berechnung der abzurechnenden Deckenfläche ist also:
F = 6,52 × 3,52 = 22,95 [m²]
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