Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der

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Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Inhaltsverzeichnis
Kreis Gütersloh mit den Städten Halle (Westf.) und Schloß Holte-Stukenbrock: Kostenlose und neutrale Energieberatung
2
Stadt Gütersloh: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
3
Stadt Halle (Westf.):
4
1.) Förderprogramm Baukindergeld
4
2.) Förderprogramm Jung kauft Alt
5
3.) Förderprogramm Klimaschutz
6
Stadt Harsewinkel: Förderprogramm für nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude
7
Gemeinde Herzebrock-Clarholz: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
8
Stadt Rheda-Wiedenbrück: Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
9
Stadt Rietberg: Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung
10
EWG Elektrizitätsversorgung Werther GmbH: Förderung des Einbaus einer Wärmerückgewinnungsanlage
11
RWE Vertrieb AG:
12
1.) Förderung bei Wärmepumpen-Umstellung
12
2.) Förderung bei Umstellung auf Erdgas
13
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH:
14
1.) Förderprogramm Solarthermie
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2.) Förderprogramm SVG – Klimaprogramm
15
T.W.O. Technische Werke Osning GmbH in Halle (Westf.): Förderung bei der Umstellung auf eine Erdgasheizung
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Weitere Informationen wie Merkblätter, Richtlinien bzw. Antragsformulare finden Sie unter www.altbauneu.de/kreis-guetersloh oder auf den Internetseiten der Anbieter
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Kreis Gütersloh mit Stadt Halle/Westf. und Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Kostenlose und neutrale Energieberatung der Initiative ALTBAUNEU
Förderung
Die Kosten für eine Energieberatung durch einen neutralen Energieberater werden an drei Standorten bezuschusst.
Ziel des Erstberatungsangebotes ist es, Privathaushalten erste Impulse und Entscheidungshilfen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu geben sowie
auf intensivere, kostenpflichtige Beratungsprogramme aufmerksam zu machen.
Durchgeführt wird die kostenlose und neutrale Erstberatung an folgenden Standorten:



Kreishaus Gütersloh
Bürgerzentrum Remise in Halle (Westf.)
Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock
An den drei Standorten werden jeweils an zwei Nachmittagen im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung Beratungsgespräche geführt. Das
Gespräch dauert im Regelfall 30 Minuten. Eine Verlängerung auf maximal 60 Minuten kann bei komplexen Anliegen zum Zeitpunkt der Anmeldung
vereinbart werden. Alle Privathaushalte im Kreisgebiet können die Energieberatung bei Bedarf in Anspruch nehmen.
Konditionen
Die Beratungskosten werden zu 100 Prozent vom Kreis Gütersloh, der Stadt Halle/Westf. und der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock übernommen.
Der Energieberater rechnet sein Honorar direkt mit dem Kreis und/oder der Stadt ab. Interessenten können sich ohne bürokratischen Aufwand für ein
Beratungsgespräch anmelden.
Antragstelle/
Anmeldung
Einen Beratungstermin im Kreishaus Gütersloh oder in der Remise in Halle (Westf.) vereinbaren Sie direkt mit
Energieberater Matthias Starke,
Tel.: 0 52 47 - 9 85 98 19,
E-Mail: [email protected]
Einen Beratungstermin im Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock vereinbaren Sie direkt mit
Energieberaterin Bettina Berenbrinker
Tel.: 0 52 07 - 92 58 49,
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin beim Kreis Gütersloh:
Ursula Thering, Koordinierungsstelle Energie und Klima
Tel.: 0 52 41 – 85 27 62
Fax.: 0 52 41 – 85 27 60
E-Mail: [email protected]
www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh
Hinweis. Des Weiteren bezuschusst der Kreis Gütersloh neutrale Energieberatungen im Rahmen von ALTBAUNEU-Aktionen (z. B. Thermografie plus
Energieberatung, Haus-zu-Haus-Beratungswochen, Solar-Beratungsaktion u. a.). Informationen zu aktuell geplanten Aktionen finden Sie unter
www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh oder bei der Ansprechpartnerin des Kreises Gütersloh.
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Gütersloh
Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Förderung baulicher Maßnahmen sowie von Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und an deren Haustechnik zur nachhaltigen Einsparung
von Heizenergie und Kohlendioxidemissionen.
Konditionen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Ausschöpfung des gutachtlich ermittelten Energieeinsparpotenzials.
Gefördert werden Vorhaben nur dann, wenn die Kohlendioxidminderung durch die beantragten Sanierungsmaßnahmen mindestens 50 % des energieund wärmetechnisch bedingten Kohlendioxidausstoßes vor der Sanierung beträgt.
Die maximale Förderhöhe beträgt bei 100%-iger Ausschöpfung des Energieeinsparpotenzials für:
 Einfamilienhäuser: 2.000,00 Euro
 Zweifamilienhäuser: 3.000,00 Euro
 Jede weitere Wohneinheit: zusätzlich 250,00 Euro (die Höchstförderung beträgt 4.750,00 Euro bei Häusern mit 9 und mehr Wohneinheiten).
Förderfähig sind Maßnahmen bei Wohngebäuden, die vor dem 01.01.1984 fertig gestellt wurden und im Stadtgebiet Gütersloh liegen.
Antragstelle
Die Antragsunterlagen, eine Energieberaterliste und ein Merkblatt für die Beantragung von Fördermitteln erhält der Gebäudeeigentümer beim:
Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh
Eickhoffstraße 33
33330 Gütersloh
Ansprechpartner bei der Stadt Gütersloh:
Bernd Schüre
Tel.: 05241 / 82 2089
Fax: 05241 / 82 3392
E-Mail: [email protected]
Internet: www.klimaschutz.guetersloh.de (Suchwort: Antragsunterlagen+Beraterliste)
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Halle (Westf.)
1.) Förderprogramm Baukindergeld
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Die aktuellen Förderprogramme richten sich vor allem an junge Familien, die in Halle Westfalen ein eigenes Zuhause suchen. Unser Ziel: Neue
Einwohner, die unsere Stadt in naher und ferner Zukunft stärken.
Stadt Halle fördert Familien, die ein städtisches Grundstück erwerben und darauf ein selbstgenutztes Haus bauen, mit bis zu 9.000 Euro pro Kind.
Konditionen
Die Gesamthöhe der Förderung hängt von der Kinderzahl ab und auch davon, inwieweit die Darlehensbedingungen der KfW-Förderbank erfüllt
werden:
 6.000,00 Euro pro Kind gibt es, wenn beim Neubau die technischen Voraussetzungen für ein so genanntes KfW-Effizienzhaus 55 (nach EnEV
2009) eingehalten werden.
 9.000,00 Euro pro Kind gibt es, wenn ein KfW-Effizienzhaus 40 errichtet wird. Das ergibt bei drei Kindern einen einmaligen Zuschuss von der
Stadt Halle in Höhe von bis zu 27.000 Euro.
Die Fördersumme wird ausgezahlt, wenn der Nachweis über den erreichten Energieeffizienzstandard Ihres Neubaus bei uns vorliegt. Weitere
Informationen zum KfW-Effizienzhaus 40 und 55 erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.
Antragstelle
Stadt Halle (Westf.)
Fachbereich 4.2: Umwelt
Ravensberger Str. 1
33790 Halle (Westf.)
Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.):
Stephan Borghoff
Tel.: 05201 / 183 136
Fax: 05201 / 183 110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen)
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Stand: 02.09.2013
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Stadt Halle (Westf.)
2.) Förderprogramm Jung kauft Alt
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Gefördert werden können junge Familien mit Kindern, die sich für ein mindestens 20 Jahre altes Wohngebäude (Ein- oder Zweifamilienhaus) in Halle
Westfalen interessieren, es erwerben und energetisch aufrüsten wollen.
Konditionen
Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben will, die 20 Jahre oder älter ist, kann das Programm „Jung kauft Alt“ nutzen.
 Gefördert werden kann die Anfertigung eines Altbaugutachtens mit Gebäudeenergieausweis (nach§18EnEV) bereits vor dem eigentlichen Kauf
–inklusive Ortsbegehung, Bestandsaufnahme mit Empfehlungen zur Modernisierung und Kostenschätzung. Familien mit einem Kind können
600,00 Euro erhalten, für jedes weitere Kind zusätzliche 300,00 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500,00 Euro.
 Gefördert werden kann der Erwerb eines Altbaus im Wert von bis zu 3.000,00 Euro, Familien mit einem Kind 1.200Euro, für jedes weitere Kind
kommen 600,00 Euro hinzu.
 Kombinationen mit anderen Förderprogrammen der Stadt Halle sind möglich. Gefördert werden können Wärmedämmungsmaßnahmen bei
Altbauten und die Installation neuer Heizungsanlagen mit bis zu 5.000,00 Euro, wenn durch die Maßnahmen Energieeinsparungen von über 30
Prozent erreicht werden.
Antragstelle
Stadt Halle (Westf.)
Fachbereich 4.2: Umwelt
Ravensberger Str. 1
33790 Halle (Westf.)
Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.):
Stephan Borghoff
Tel.: 05201 / 183 136
Fax: 05201 / 183 110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen)
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Halle (Westf.)
3.) Förderprogramm Klimaschutz
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Die Stadt Halle (Westf.) fördert Maßnahmen im Stadtgebiet, die der Energieeinsparung oder der effizienten Energieumwandlung dienen, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Besitzer von Altimmobilien in Halle Westfalen können das Förderprogramm „Klimaschutz" nutzen
Konditionen
Es bietet eine einmalige Förderung bis zu 4.000,00 Euro, wenn Sie Ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand bringen. Für die Heizungssanierung,
den Austausch der Fenster und die Dämmung des Daches oder der Außenwände gibt es 5% Baukostenzuschuss, insgesamt max. 2.000 Euro. Wenn
am Ende mehr als 25% Energie eingespart werden, gibt es zusätzlich noch einen Bonus von 1.000,00 Euro, bei über 50% sogar 2.000,00 Euro.
Grundsätzlich förderfähige Maßnahmen
Installation von Heizungsanlagen:
 mit Kraft-Wärme-Kopplung,
 Wärmepumpenanlagen als Hauptheizung,
 Biomassefeuerungsanlagen
Wärmedämmungsmaßnahmen bei Altbauten:
 Dämmung von Dächern, Außenwänden und
Kellerdecken

Wärmeschutzverglasungen
Förderzuschuss
5 % der Baukosten, maximal 500,00 €
5 % der Baukosten, max. 1.000,00 €
5 % der Baukosten, maximal 500,00 €
Sonstige innovative und besonders energieeffiziente Maßnahmen können auch nach Einzelfallentscheidung gefördert werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, welche sich im Stadtgebiet der Stadt
Halle (Westf.) befinden.
Antragstelle
Stadt Halle (Westf.)
Fachbereich 4.2: Umwelt
Ravensberger Str. 1
33790 Halle (Westf.)
Ansprechpartner bei der Stadt Halle (Westf.):
Stephan Borghoff
Tel.: 05201 / 183 136
Fax: 05201 / 183 110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hallewestfalen.de (im Bereich Bauen)
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Harsewinkel
Förderprogramm für nachträgliche Wärmedämmung bestehender Gebäude
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Die Stadt Harsewinkel fördert die Kosten für eine besonders wirkungsvolle nachträgliche Wärmedämmung und für die Erhöhung der Luftdichtheit
bestehender Gebäude, um den Verbrauch fossiler Energieträger und die damit verbundenen Emissionen schädlicher Abgase zu senken.
Konditionen
Gefördert werden nur Maßnahmen an Gebäuden, die im Stadtgebiet Harsewinkels liegen und deren Bauanträge vor 1992 gestellt wurden. Förderfähig
sind Verbesserungen des Wärmeschutzes oder der Luftdichtheit nur an solchen Flächen der Gebäudehülle, die bisher schon vorhandenen Wohnraum
oder andere regelmäßig beheizte Räume gegen Außenluft, Keller oder Erdreich abgrenzen. Es müssen Kombinationen aus mindestens 2 Maßnahmen
durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Objekt.
Nicht förderfähig sind Flächen um neu hergestellte oder erstmals ausgebaute Räume, da diese ohnehin den gültigen Wärmeschutz-Vorschriften für
Neubauten unterliegen.
Bevor mit der Maßnahme begonnen wird, muss durch einen Energieberater (Energieberater der Stadt oder der Verbraucherzentrale sowie Architekten
und Bauingenieure) die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme durch eine Vor-Ort-Beratung geprüft werden. Anschließend kann ein Antrag auf
Fördermittel bei der Zuwendungsgeberin gestellt werden. Nach Förderzusage kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte den Richtlinien für dieses Förderprogramm.
Antragstelle
Auskunft erteilt:
Peter Gödde
Fachbereich III / Energieberatung
Stadt Harsewinkel
Tel.: 05247 / 935188
Fax: 05247 / 935170
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-harsewinkel.de
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohneinheiten im
Gemeindegebiet von Herzebrock-Clarholz und deren Haustechnik.
Konditionen
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf Grundlage eines Gutachtens im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ durchgeführt werden, sofern das Wohngebäude
vor dem 01. Januar 1984 bezugsfertig erstellt wurde.
Der Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beträgt höchstens 222,00 Euro, nicht aber mehr als der Eigenanteil für die
Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ durch einen qualifizierten Energieberater.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von im Gemeindegebiet von Herzebrock-Clarholz liegenden Wohngebäuden bis maximal zwei
Wohneinheiten. Gefördert wird maximal ein Wohngebäude pro Eigentümer und Jahr.
Antragstelle
Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Fachbereich Planen, Bauen Umwelt
Am Rathaus 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Ansprechpartner bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz:
Uwe Schiewe
Tel.: 05245 / 444 199
Fax: 05245 / 444 101
E-Mail: [email protected]
Internet: www.herzebrock-clarholz.de
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Förderprogramm zur wärmetechnischen Verbesserung von Altbauten
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Gefördert werden bauliche Maßnahmen sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten im
Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück und an deren Haustechnik, sofern die Wohngebäude vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig erstellt wurden.
Konditionen
Förderfähig ist die Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen, die gutachterlich im Rahmen einer „Vor-Ort-Beratung“ vorgeschlagen wurden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig maximal 250,00 Euro, jedoch maximal die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten. Die
Förderung wird pro Wohngebäude nur einmal ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück liegenden Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten.
Antragstelle
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Umwelt
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Ansprechpartner bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück:
Dorothee Kohlen
Tel.: 05242 / 963 234
Fax: 05242 / 963 480
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rheda-wiedenbrueck.de
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Stadt Rietberg
Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Zuschuss für Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Verbesserung des Wärmeschutzes.
Gefördert werden:
 die Erstinstallation von Solarkollektoranlagen
 die Installation effizienter Wärmepumpen
 die Installation automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
 der nachträgliche Einbau einer Wärmedämmung für Außenwände oder Dachflächen
 der Austausch der Fenster
Konditionen
Die Höhe der Förderung beträgt 200,00 Euro je Vorhaben.
Die Förderung mehrerer Vorhaben in einem Gebäude ist möglich.
Förderfähig sind die Kosten für Investition, Planung und Errichtung, soweit diese in ihrer Summe mindestens 1.500,00 Euro betragen.
Gefördert werden nur Vorhaben innerhalb der Stadt Rietberg.
Anträge können von natürlichen und juristischen Personen sowie Vereinigungen gestellt werden.
Antragstelle
Stadt Rietberg
Rügenstr. 1
33397 Rietberg
Ansprechpartner bei der Stadt Rietberg:
Martin Brandis
Tel.: 05244 / 905 919
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rietberg.de
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Elektrizitätsversorgung Werther GmbH
Förderung des Einbaus einer Wärmerückgewinnungsanlage
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Gefördert wird der erstmalige Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage in Neu- und Altbauten.
Konditionen
Antragsberechtigt sind Kunden der Elektrizitätsversorgung Werther, einem Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bielefeld und der Stadt
Werther.
Es wird ausschließlich eine Anlage pro Objekt gefördert, auch dann, wenn mehrere Teilanlagen zusammengeschaltet sind.
Gefördert werden nur Vorhaben, die vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurden.
Die Höhe der Förderung liegt bei 250,00 € /Anlage/Objekt.
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der erstmalige Nachweis der Berechnung der Luftwechselrate und die erfolgte Besichtigung der
Anlage durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld.
Die Anlage muss 12 Monate nach Zuschussbewilligung in Betrieb gegangen sein.
Antragstelle
Den Zuschussantrag und die Förderbedingungen für dieses Programm erhalten Sie beim
Haus der Technik
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
Ansprechpartner beim Haus der Technik:
Volker Thesing
Tel.: 0521 / 514756
E-Mail: [email protected]
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
RWE Vertrieb AG
1.) Förderung bei Wärmepumpen-Umstellung
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf
eine Wärmepumpenheizung vornehmen. Dies gilt in den Gebieten, in denen die RWE Vertrieb AG die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG
vornimmt. Die Erneuerung einer vorhandenen Wärmepumpenheizung wird nicht gefördert.
Konditionen
Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten
(Kontingent: max. 250 Anlagen).
Gebäudetyp
Ein-/Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus 3-5 WE
Mehrfamilienhaus 6-11 WE
Mehrfamilienhaus > 11 WE
Förderbetrag
400,00 €
600,00 €
800,00 €
1.000,00 €
Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.
 Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen RWE Vertrieb
AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum.
 Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer.
 Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder RWE das Lieferverhältnis vor Ablauf des o.g. 5-Jahreszeitraumes, ohne dass
ein neues Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis mit RWE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig
zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der RWE wird mit der endgültigen Beendigung des WärmepumpenStromlieferungsverhältnisses fällig.
 Die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage muss in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.
 Für die Beantragung der Förderung ist der vollständig ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie des Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung
zur Belieferung von Wärmepumpenstrom zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer) erforderlich
 Einsendeschluss der vollständigen Unterlagen ist der 31. März 2014. Maßgebend ist das Datum des Poststempels
Antragstelle
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RWE Vertrieb AG
Hellweg 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 951 3406
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
RWE Vertrieb AG
2.) Förderung bei Umstellung auf Erdgas
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Haus- und Wohnungseigentümer, die die Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine
Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlage vornehmen. Die Erneuerung einer vorhandenen Gasheizung wird nicht gefördert.
Konditionen
Der Förderbetrag richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten
(Kontingent: max. 1.000 Anlagen).
Gebäudetyp
Ein-/Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus 3-5 WE
Mehrfamilienhaus 6-11 WE
Mehrfamilienhaus > 11WE
Förderbetrag
400,00 €
600,00 €
800,00 €
1.000,00 €
Die Förderung erfolgt herstellerunabhängig.
 Erforderlich ist der Abschluss eines Gaslieferungsvertrages zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer im Aktionszeitraum.
 Gaslieferungsverhältnis über mindestens 5 Jahre zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer.
 Rückzahlung des Förderbetrages: Kündigt der Eigentümer oder RWE das Erdgaslieferverhältnis vor Ablauf des o.g. 5-Jahreszeitraumes,
ohne dass ein neues Gaslieferungsverhältnis mit RWE begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig
zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der RWE wird mit der endgültigen Beendigung des Erdgaslieferverhältnisses fällig.
 In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 muss die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt und der Gasbezug aufgenommen
sein.
 Für die Beantragung der Förderung ist der vollständig ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie des Begrüßungsschreibens
(Vertragsbestätigung zur Erdgasbelieferung zwischen RWE Vertrieb AG und dem Eigentümer) erforderlich.
 Einsendeschluss der vollständigen Unterlagen ist der 31. März 2014. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Antragstelle
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RWE Vertrieb AG
Hellweg 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 951 3406
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH
1.) Förderprogramm Solarthermie
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Mit dem Förderprogramm Solarthermie stellt die SGV auch im Jahr 2013 Fördermittel für 200 solarthermische Anlagen in Versmold zur Verfügung.
Unter Solarthermie versteht man die Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung (die „Schwestertechnik" Photovoltaik beschreibt dagegen die
Umwandlung von Sonnenenergie in Stromgewinnung). Dabei wird – vereinfacht beschrieben – das Kaltwasser über eine Pumpe durch eine
Sonnenkollektor-Anlage geführt. Dort wird das Wasser erhitzt, um es als warmes Brauchwasser nutzen zu können. Die Lebensdauer einer
Solarthermie-Anlage liegt bei 20 bis 25 Jahren, der Anschaffungspreis je nach Größe und Ausstattung zwischen 4.000 und 8.000 Euro.
Konditionen
Die Zuschusssumme beträgt je Anlage 250 Euro, das Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich demnach auf 50.000 Euro.
Antragstelle
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH
Nordfeldstraße 5
33775 Versmold
Link zum Förderprogramm Solarthermie:
http://stadtwerke-versmold.de/index.php?id=448
Ansprechpartner:
Sebastian Kirchmann
Tel.: 05423 / 9519-35
E-Mail: [email protected]
Seite 14 von 16
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH
2.) Förderprogramm SGV - Klimaprogramm
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Die SGV bezuschusst die Einrichtung neuer, erdgasbetriebener Wärmeerzeugungsanlagen, welche über innovative, energieeffiziente
Erdgastechnologien verfügen.
Förderfähig sind Haus- und Wohnungseigentümer im Erdgasverteilernetz der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH (SGV), die die Umrüstung
der eigengenutzen Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf eine mit Erdgas betriebene BrennwerttechnikHeizungsanlage oder den Einbau einer derartigen Wärmeerzeugungsanlage im Neubau vornehmen.
Konditionen
Die maximale Gesamtfördersumme im Rahmen des Förderprogramms "SGV- Klimaprogramm – Umstellung von Heizöl oder einem anderen
Energieträger auf Erdgas" ist begrenzt.
Antragstelle
Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH
Nordfeldstraße 5
33775 Versmold
Link zum SGV-Klimaprogramm:
http://stadtwerke-versmold.de/index.php?id=553
Ansprechpartner:
Sebastian Kirchmann
Tel.: 05423 / 9519-35
E-Mail: [email protected]
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Stand: 02.09.2013
Übersicht lokaler Förderprogramme zu Maßnahmen der Energieeinsparung
Technische Werke Osning GmbH in Halle (Westf.)
Förderung der Umstellung auf eine Erdgasheizung
Förderung
Investitionskostenzuschuss
Gefördert wird die Sanierung einer bestehenden Heizungsanlage mit Wechsel des Brennstoffs zu Erdgas.
Konditionen
Die Höhe der Förderung beträgt 400,- Euro je Immobilie als einmaliger Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Kunden der T.W.O.
Das Förderkontingent ist begrenzt.
Antragstelle
Den Zuschussantrag und die Förderbedingungen für dieses Programm erhalten Sie im TWO-Service-Center und im Internet unter www.two.de
Technische Werke Osning GmbH
Gartnischer Weg 127
33790 Halle (Westf.)
Tel.: 05201 / 858-0
Fax: 05201 / 858-210
Es gibt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieser Förderübersicht.
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Stand: 02.09.2013