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Abgeordnete verdienten mindestens 22,5 Mio. nebenher –
jetzt alle Einkünfte offenlegen!
geschrieben am 04.10.2012 um 18:29 in Nebeneinkünfte von Martin Reyher
Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nach unseren Berechnungen seit der Wahl im
September 2009 mindestens 22,5 Mio. Euro nebenher verdient. Der Berechnung zugrunde liegen
sämtliche monatlichen und jährlichen Einkünfte, die von den Parlamentariern gegenüber der
Bundestagsverwaltung angegeben wurden. Tatsächlich dürfte die Summe aber sehr viel höher liegen.
Denn ob ein Volksvertreter für einen Aufsichtsratsposten oder einen Vortrag 10.000 oder 100.000 Euro
kassiert, muss er nach den geltenden Veröffentlichungspflichten des Bundestags nicht darlegen. In
diesem Fall reicht die einfache Angabe “Einkünfte über 7.000 Euro”, das entspricht im Stufensystem des
Bundestags der Höchststufe 3.
Die Problematik lässt sich am Beispiel von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück darstellen. 76 Vorträge
mit einem Honorar von jeweils “über 7.000 Euro” hat der frühere Finanzminister seit 2009 gehalten, dafür
kassierte er also mindestens 532.000 Euro. Nach Recherchen des Politikmagazins Kontrovers im
Bayerischen Rundfunk kostet ein Steinbrück-Vortrag einen Auftraggeber aber 20.000 Euro. Demnach
lägen die Gesamteinkünfte bei weit über einer Millionen Euro.
Für tatsächliche Aufklärung sorgen die derzeitigen Regeln also nicht. Doch anstatt Transparenz bei
Nebeneinkünften herzustellen, tritt eine Mehrheit im Bundestag seit über einem Jahr mit voller Kraft auf
die Bremse. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, durch den Abgeordnete ihre Bezüge künftig bis zu einem
Betrag von 150.000 Euro in einem Stufensystem offenlegen müssten.
Die Blockade aus den Reihen der Abgeordneten ist auch deshalb erstaunlich, weil die allermeisten
Volksvertreter von schärferen Offenlegungspflichten überhaupt nicht betroffen wären. Lediglich 193 der
620 Bundestagsabgeordneten haben zusätzlich zu ihren Diäten weitere Einkünfte. 126 von ihnen geben
gegenüber der Bundestagsverwaltung zumindest einen Nebenverdienst in der Höchststufe 3, also “über
7.000 Euro”, an (CDU: 59 / FDP: 25 / CSU: 18 / SPD 17 / Linke 5 / Grüne 2). Dabei handelt es sich
beispielsweise um Honorarvorträge wie im Fall Steinbrück, um Aufsichtsrats- und Beiratsposten oder um
Einkünfte aus Tätigkeiten von Selbstständigen, also etwa Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder
Landwirte. Offiziell gelten zwar auch Bezüge aus Partei- und Fraktionsämtern, Ministerposten oder das
Gehalt der Bundeskanzlerin als Nebeneinkunft, doch diese sind nicht das eigentliche Problem.
Problematisch wird es, wenn es um mögliche Abhängigkeiten geht. Was kassiert beispielsweise
der frühere Wirtschaftsminister und jetzige Bundestagsabgeordnete Michael Glos, neben Steinbrück ein
anderer Großverdiener im Parlament, als Berater der milliardenschweren Beteiligungsgesellschaft RHJ
International? Was zahlte Kabel Deutschland oder die Luxemburger Cable Holding dem ehemaligen
Forschungsminister und jetzigem MdB Heinz Riesenhuber für seine Beratertätigkeit? All das
bleibt weitgehend im Dunkeln – weil eine Mehrheit im Bundestag es so will.
Damit muss endlich Schluss sein! Seit Jahren fordert abgeordnetenwatch.de die komplette Offenlegung
von Nebeneinkünften ab dem ersten Euro. Aus so gut wie allen Parteien wird Peer Steinbrück inzwischen
aufgefordert, seine Honorare und die Auftraggeber detailliert offenzulegen. Das ist zwar richtig, aber nicht
konsequent. Denn nicht nur der SPD-Kanzlerkandidat sollte vollkommen transparent machen, von
welchen Unternehmen er Gelder erhalten hat, sondern alle Volksvertreter mit Nebeneinkünften. Das
könnte man noch vor der Wahl durch eine grundlegende Reform der Offenlegungspflichten machen!
Wir werden alle jene Politiker, die nun von Peer Steinbrück Transparenz bei seinen Einkünften einfordern,
an ihren Taten messen. Die aktuelle Diskussion über Transparenz und Nebeneinkünfte ist eine große
Chance, die Offenlegungsregeln zu verschärfen. Nutzt sie!
Mitarbeit: Mathias Rakow
Dem Autor bei Twitter folgen: @mareyher
05.10.2012 09:19
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Nachtrag:
Einen interessanten Aspekt bringt Hans-Martin Tillack vom STERN in die öffentliche Diskussion um die
Nebentätigkeiten von Peer Steinbrück ein:
Viele seiner Reden wurden von Agenturen vermittelt, wer wirklich der zahlende Kunde war, ist bisher
unbekannt. Und hat Steinbrück all die Vorträge – es waren 80 – wirklich allesamt frei gehalten oder selbst
geschrieben, für die er sich bezahlen ließ? Oder lieferten nicht doch auch die Mitarbeiter seines
Bundestagsbüros zu? Trug also der Steuerzahler die Kosten für Vorträge, für die Steinbrück privat
kassierte?
———————–
Wer sind die Spitzenverdiener im Bundestag? Mit dem Bundestagsradar von SPIEGEL ONLINE und
abgeordnetenwatch.de finden Sie es heraus. Bewegen Sie dazu einfach den Schieberegler auf der linken
Seite, um die Höhe der Nebeneinkünfte einzustellen. Jedes farbige Quadrat im angedeuteten
Bundestagsplenum entspricht einem Abgeordneten, den Sie für weitere Informationen anklicken können.
————————–
Lesen Sie auch:
Ein Buch, 29 Vorträge und einige Hunderttausend Euro: Die Nebeneinkünfte des Peer Steinbrück
(17.8.2010)
Karl Lauterbach und das Versteckspiel mit dem Nebenverdienst (23.1.2011)
Formulierungsfehler oder nicht durchdachter Schnellschuss? Verwirrung um Transparenz bei
Nebeneinkünften (10.5.2011)
Mehr Transparenz wagen: Bundestagspläne zu Nebeneinkünften gleichen einer Sensation (4.5.2011)
Nebeneinkünfte: Opposition für höhere Offenlegungsgrenzen, Koalition skeptisch (5.11.2010)
Bald höhere Offenlegungsgrenzen bei Nebeneinkünften? (15.10.2010)
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Tags: Heinz Riesenhuber, Michael Glos, Peer Steinbrück
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7 Kommentare zu “Abgeordnete verdienten mindestens 22,5 Mio.
nebenher – jetzt alle Einkünfte offenlegen!”
Walter Dettinger sagt:
4. Oktober 2012 um 20:34
Ich habe mir die Liste seiner Nebeneinkünfte mal angesehen. Mich stört weniger, ob er nun alle
Nebeneinkünfte im Detail angegeben hat. Kritik daran wird auch von Politikern anderer Parteien nur
vorgeschoben um vom eigentlichen Problem abzulenken. Mich interessiert viel mehr, die Frage, ob er
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vorgeschoben um vom eigentlichen Problem abzulenken. Mich interessiert viel mehr, die Frage, ob er
überhaupt noch Zeit hat und hatte, seinem angeblichen Hauptjob im Bundestag nachzukommen. Als
Arbeitgeber (alle Bürger sind ja wohl die Arbeitgeber der Politiker und der Beamten) interessiert mich
schon, ob meine Arbeitnehmer Ihren Job auch ausfüllen und das scheint mir in diesem Fall nicht möglich
zu sein. Wie mir auch schon zu Ohren kam hat er ja auch sehr häufig im Bundestag gefehlt. Im richtigen
Leben, also bei einer richtigen Firma würde er sicher fristlos oder zumindest fristgerecht gefeuert werden
bei einem solchen Verhalten. Anscheinend gelten aber für die Politiker-Kaste andere Regeln als für
Normalsterbliche – das sollte dringendst geändert werden.
Antworten
Günter Ulhaas sagt:
4. Oktober 2012 um 22:10
Ich kann mich Herrn Dettinger nur anschließen und frage mich genauso, wie es mit der Arbeitszeit eines
Parlamentariers vereinbar ist, wenn gesagt wird, dass ein Politiker 24Stunden im Dienst ist und zusätzlich
noch Nebenjobs ausführt? Allerdings gebe ich zu, dass gewisse, hochrangige Politiker 24Std. verfügbar
sein müssen und das ist bestimmt eine Knochenarbeit. Meist sind das aber die Politiker, die keinem
Nebenjob nachgehen.
Ich möchte allerdings noch etwas Wichtiges hinzufügen: Politiker müssen ihre Nebeneinkünfte in den
heutigen Zeiten, wo ein Herr Steinbrück für einen einzigen Vortrag schon über 7.000 Euro erhält, lediglich
ihre Bruttoeinnahmen in den Stufen 1000, 3500 und 7000 Euro oder darüber angeben, allerdings im
Jahr!!!
Recht merkwürdig ist es für mich, dass just diese Politiker verlangen, dass die Chefs der
DAX-Unternehmen ihre Bezüge veröffentlichen sollen und müssen.
Antworten
Das Interesse sagt:
4. Oktober 2012 um 21:58
Herr Steinbrück kann so viele Euro bekommen haben, wie er bekommen hat.
Wenn er die richtigen Interessen vertritt, und daraus eine gute Politik macht, ist das o.k.
Und wenn nicht, ist selbst die blanke Abgeordneten-Diät zu viel.
Mich stört, dass sog. Sekundärtugenden höher bewertet werden, als das was Politikerinnen und Politiker
tatsächlich machen und erreichen.
Antworten
Hans-Joachim Walter sagt:
4. Oktober 2012 um 22:11
Mich stört die Scheinheiligkeit in der Politik. Gerade jetzt fallen die Regierungsparteien über Steinbrück
her wie die Schmeißfliegen, er solle alles offenlegen. Warum vergessen diese Leute, das gerade ihre
Parteien die Offenlegung verhindert. Einer soll die Hose runterlassen und die Anderen nicht. Welch Moral.
Alle müssen transparent mit den Einkünften sein. Abgeordnete aller Parteien.
Und wie schon in einem Kommentar erwähnt welche Arbeitszeit geht für soviele Vorträge drauf. Und
welches Personal wird hierfür eingespannt.
Warum geht eigentlich so ein verhalten durch. Die Diäten müssen zu diesem Einkommen von z.B.
Vorträgen gegengerechnet und die Steuerzahler entlastet werden.
Antworten
Heinrich sagt:
5. Oktober 2012 um 00:37
Er ist ein bilderberger. also gegen das Volk!!!
Er kann sich gar nicht rechtfertigen. man muss ihn den Prozess machen wie damals. Nürnberger Prozess.
ER agiert gegen das Volk
Antworten
Roland Weber sagt:
5. Oktober 2012 um 07:56
Herr Steinbrück hält sich exakt an die Gesetze – und das ist der Skandal. Bei diesen Vorträgen handelt es
sich doch ohnehin um versteckte Korruption. Welches Unternehmen braucht denn tatsächlich
Erkenntnisse oder Belehrungen von Herrn Steinbrück oder einem anderen Abgeordneten? Was sind denn
überhaupt das für “Themen” für die man so viel Geld ausgibt? – Was in der Bananenrepublik Deutschland
möglich ist, wäre in den allermeisten anderen Staaten eine schwere Straftat. Bislang hat die
“nebenverdienende” und “nebenbeschäftigte” Politikerkaste es ja blendend verstanden, das
Höchstmögliche aus dem Job herauszuholen.
Helfen würde nur eines und für alle: Ein absolutes Nebenbeschäftigungsverbot für Vorträge und
Aufsichtsratsposten etc. So schlecht ist die Bezahlung als Abgeordneter ja wohl auch nicht.
Antworten
Axel Schwarz sagt:
5. Oktober 2012 um 09:11
Ein Abgeordneter ist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgesetzes und unterliegt somit auch den Pflichten,
welche z.B. zum Inhalt haben Nebeneinkünfte / Nebenjobs jeglicher Art dem Arbeitgeber gegenüber
anzuzeigen und sich genehmigen zu lassen. Verstösst ein Arbeitnehmer dagegegen stellt das einen
Kündigungsgrund dar …..
Wir haben in Deutschland ein Arbeitsrecht und an das haben sich alle Arbeitnehmer zu halten !
Des Weiteren schaffen genau diese “Nebenbeschäftigungen” jeglicher Art, in Vorständen von Firmen,
usw. usw. – genau die Grundlage einer Beeinflussung der politischen Entscheidungen zu Gunsten der
Firmenpolitik – das ist KORRUPTION – nicht mal verdeckt, nein sogar mit Titel, z.B. Berater im Vorstand ,
was für ein Wahnsinn !!!!!
Nur in Deutschland möglich !!!!!!
Deutschland hat das internationale ANTI – KORRUPTIONSGESETZ mit unterschrieben, jedoch als
einziges Labnd in Europa nicht umgesetzt ….. die Politiker spucken uns ins Gesicht, LÜGEN lügen, so
dass sich die Balken biegen – WEIN SAUFEN, ABER WASSER PREDIGEN ! so geht es nicht mehr weiter
, jetzt ist das Fass endgültig am überlaufen
Petiiton unterschreiben, Menschen informieren, solidarisieren – so dass wir endlich in einer demokratie
leben können und nicht in einer heuchlerischen Bananen-Republik, in der gar keine wahre Demokratie
vorherrscht – und diese korrupten Poltiker bestrafen
05.10.2012 09:19