Wie eröffne ich ein P-Konto?

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Wie eröffne ich ein P-Konto?
Wie eröffne ich ein P-Konto? Dein E-Book zum Thema
Pfändungsschutzkonto!
1. Einleitung
Das Leben macht grundsätzlich sehr viel Spaß und bietet jedem Menschen mannigfaltige
Möglichkeiten, seine Persönlichkeit zu entfalten. Leider kann die finanzielle Situation
zahlreiche Zwänge schaffen, die stark auf das Gemüt und die Lebensfreude drücken.
Überschuldung ist leider auch in Deutschland ein Problem, welches keinesfalls nur eine
Minderheit trifft. Laut einer Creditreform-Auswertung galten im Jahr 2015 ca. 6,72
Millionen als überschuldet. In diesen Fällen sind die Schuldner in absehbarer Zeit nicht in
der Lage, ihre Schulden zu begleichen.
Wenn Du Dich in einer solchen Situation befindest oder Dir Pfändungen drohen, ist das
sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) für Dich sehr wichtig. Doch was verbirgt sich
genau dahinter und wie lässt sich ein solches P-Konto eröffnen? In diesem E-Book erhältst
Du alle wichtigen Informationen zum P-Konto, seiner Funktionsweise sowie dem
rechtlichen Rahmen.
2. P-Konto – ein kleiner Überblick
Das Pfändungsschutzkonto stellt eine Zusatzvereinbarung zum herkömmlichen Girokonto
dar und sorgt dafür, dass Geldeingänge innerhalb der Pfändungsfreigrenzen vor einer
Kontopfändung geschützt sind. Im Folgenden erfährst Du Genaueres über das P-Konto
sowie eine Funktionsweise.
2.1.
Entstehungsgeschichte
Das P-Konto wurde im Juli 2010 mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
eingeführt, um einige Missstände zu beheben. Die Rechtslage vor der Einführung war für
Kontoinhaber mit einer Kontopfändung nämlich äußerst prekär. Eine Kontopfändung
führte stets dazu, dass das jeweilige Konto blockiert wurde. Alltägliche Ausgaben wie die
Zahlung der Miete oder der Energiekosten waren somit zunächst nicht möglich. Erst ein
Antrag beim Gericht sorgte dafür, dass der nicht pfändbare Teil des Kontoguthabens
wieder frei verfügbar wurde. Mit der Option, das eigene Girokonto als P-Konto zu führen,
kannst Du Dich jedoch bei einer drohenden Pfändung bereits vorher absichern. Damit
wurde der Kontopfändungsschutz also von einer nachgelagerten Schutzfunktion in eine
vorsorgliche Schutzfunktion umgewandelt.
Bild: Wenn Gläubiger Inkassodienste und Mahnungen erfolglos einsetzen, folgen danach Maßnahmen wie
Pfändungen, Quelle: P365 – 269634596 / Shutterstock.com
ALT-TAG: Inkasso-Akte
Title-TAG: Inkasso
2.2.
Was ist ein P-Konto eigentlich?
Bei einem Pfändungsschutzkonto handelt es sich nicht um ein zusätzliches Konto, sondern
um eine spezielle Option für ein Girokonto. Die Umwandlung in ein P-Konto bringt für den
Kontoinhaber einen Basisschutz von 1.073,88 Euro pro Monat (Stand: August 2016), den
er nicht mehr beim Gericht beantragen muss. Die kontoführende Bank darf also
Pfändungsbescheide erst für Beträge anwenden, die über den Basisschutz hinausgehen.
Auf diesem Weg hast Du als Betroffener also die Möglichkeit, auch weiterhin deine
wichtigsten Ausgaben über Dein Konto zu tätigen. Mit der Umwandlung in ein P-Konto
können sich jedoch Veränderungen der Leistungen ergeben. In der folgenden Tabelle
werden die Veränderungen genauer aufgezeigt:
Leistung
Normales Girokonto
P-Konto
Überweisungen und
Lastschriften
möglich
möglich
Geldeingänge
möglich
möglich
Bargeld abheben
möglich
möglich
Online-Banking
möglich
möglich
Geduldete Überziehung
möglich
Kann durch die Bank
gekündigt werden
Dispo-Kredit
möglich
Kann durch die Bank
gekündigt werden
Kreditkarte
möglich
Kann durch die Bank
gekündigt werden
Tabelle 1: Leistungsunterschiede zwischen einem herkömmlichen Girokonto und einem umgewandelten P-Konto
Aus dieser Aufstellung ergibt sich sehr schnell, dass die Leistungen mit
Bonitätsvoraussetzungen von der Bank gekündigt werden können. Nach einer
Umwandlung musst Du Dein Pfändungsschutzkonto also aller Voraussicht nach auf
Guthabenbasis führen.
Wichtig: Deine Bank darf Dir bonitätsabhängige Leistungen wie einen Dispo nach der
Umwandlung in ein P-Konto nicht einfach entziehen. Sie muss vielmehr eine Kündigung
im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen aussprechen. Dies hat ein Urteil des
BGH (Az.: XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 ergeben. Somit bleibt Dir also die
Möglichkeit, Dein Konto innerhalb einer Vereinbarung wieder ins Gleichgewicht zu
bringen.
2.3.
Wie funktioniert ein P-Konto?
Wenn Du Dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst, kannst Du Deinen Freibetrag vor
drohenden Pfändungen schützen. Der Basisschutz beträgt dabei zurzeit 1.073,88 Euro pro
Monat. Wie das Wort Basisschutz allerdings bereits verrät, lässt sich dieser Freibetrag
auch noch erhöhen. Zu diesem Zweck müssen jedoch gewisse Voraussetzungen
vorliegen:
Voraussetzung
Erklärung
Zusätzlicher Freibetrag
Wenn Du als Kontoinhaber gegenüber anderen
Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, wird Dir dafür
ein weiterer Freibetrag zur Verfügung gestellt. Zu
diesen Personen gehören unter anderem:
 Ehepartner
Unterhaltsberechtigte
Personen
 Kinder
 Stiefkinder

404,16 Euro pro Monat
für die erste Person

225,17 Euro pro Monat
für jede weitere Person
 Lebenspartner
Dies gilt auch für Kindergeld und Sozialleistungen,
welche für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft im
Haushalt entgegengenommen werden.
Geldeingänge für
Ausgleich von
Soll der Mehraufwand für einen Körperschaden durch
Sozialleistungen ausgeglichen werden, sind diese
 Je nach
Sozialleistung und
Körperschäden
Leistungen auf Antrag ebenfalls unpfändbar und
werden somit dem Freibetrag hinzugerechnet. Dazu
gehören:
Umständen
 Pflegegeld
 Schwerstbeschädigtenzulage
 Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz
Wenn einmalige Ausgaben für Kinder anstehen,
können für die Sozialleistungen ebenfalls Ausnahmen
gemacht werden. Dazu gehören z.B.:
Einmalige Ausgaben
für Kinder

Kosten für die Erstausstattung nach der Geburt
eines Babys

 Je nach Kostenpunkt
Kosten für wichtige Schulbücher

Kosten für die Klassenfahrt
Tabelle 2: Möglichkeiten zur pauschalen Erhöhung des Freibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto
Entsprechende Erhöhungen des Freibetrags musst Du durch geeignete Bescheinigungen
gegenüber Deiner Bank nachweisen. Die Bescheinigungen können von folgenden Stellen
ausgestellt werden:

Arbeitgeber

Sozialversicherungsträger (Krankenversicherung, Sozialamt)

Rechtsanwälte und Steuerberater

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzberater
Hinweis: Sollten sich bereits aus Verdienstbescheinigungen oder Bescheiden von
Sozialversicherungsträgern Unterhaltsverpflichtungen ergeben, muss Deine Bank diese
auch anerkennen!
Darüber hinaus hast Du auch noch die Möglichkeit, Deinen Freibetrag individuell
aufstocken zu lassen. Dafür ist ein Antrag erforderlich, den Du entweder beim
Amtsgericht deines Wohnortes oder bei der vollstreckenden Behörde (wenn es um einen
öffentlichen Gläubiger wie das Finanzamt geht) stellst. Dies ist insbesondere in folgenden
Fällen sinnvoll:

Der Freibetrag auf Deinem P-Konto ist niedriger als Dein pfändungsfreies
Einkommen laut Pfändungstabelle.

Es besteht die Gefahr einer Doppelpfändung, da bereits Dein Einkommen beim
Arbeitsgeber gepfändet wurde.

Liegt das Einkommen über 6 Monate hinweg deutlich unterhalb des Freibetrags
und Du kannst glaubhaft machen, dass es auch in den 12 Monaten nicht darüber
hinausgeht, verfügt das Gericht eine sogenannte „Anordnung der
Unpfändbarkeit“ nach § 850 l ZPO. Somit sind für die nächsten 12 Monate alle
Geldeingänge von einer Pfändung befreit.
2.4.
Was kostet ein P-Konto?
Der Gesetzgeber hat in Bezug auf die Umwandlung eines herkömmlichen Girokontos in
ein P-Konto festgelegt, dass diese kostenfrei ist. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche
Pflicht, so dass sich daraus keinerlei Entgelte ableiten lassen. Darüber hinaus dürfen sich
die Kontoführungsgebühren nicht allein dadurch erhöhen, dass das genutzte Konto ein PKonto ist. Dies wurde in einem Urteil des BGH (Az.: XI ZR 260/12) aus dem Jahr 2013
bestätigt. Wenn Du also bisher einen bestimmten Betrag für deine Kontoführung bezahlt
hast, dürfte dieser sich durch die Umwandlung nicht erhöhen.
2.5.
Weitere wichtige Fakten zum P-Konto
Da es immer wieder Situation gibt, die vom Standard abweichen, sollen hier noch einige
besondere Situationen in Bezug auf das P-Konto beschrieben werden:
-
Sozialleistungen bei negativem Kontostand: Wenn sich dein Kontostand im Minus
befindet und Du Sozialleistungen erhältst, hilft das Pfändungsschutzkonto ebenfalls.
Die Bank darf innerhalb der ersten 14 Tage keine Aufrechnung durchführen, so
dass Du über das Geld verfügen kannst. Lediglich Kontoführungsgebühren können
abgezogen werden.
-
Sparen auf dem P-Konto: Mit dem Pfändungsschutzkonto wurde zudem die
Möglichkeit geschaffen, auch kleinere Rücklagen innerhalb der Freibeträge zu bilden.
So hast Du beispielsweise das Recht, nicht verbrauchtes Guthaben Deines Freibetrags
in den Folgemonat zu übertragen. In nächsten Monat muss dann erst das Geld des
alten Monats verbraucht werden und es kann eine neue Rücklage gebildet werden. Es
erfolgt jedoch nur die einmalige Übernahme eines Freibetrags in den nächsten Monat.
Somit ist die Rücklagenbildung maximal auf die Höhe des Freibetrags begrenzt. Das
folgende Beispiel soll dies näher verdeutlichen:
Monat
Freibetrag
Ausgaben
Übertrag
Rücklage
1
1.073,88 Euro
900,00 Euro
173,88 Euro
173,88 Euro
2
1.247,66 Euro
900,00 Euro
347,76 Euro
347,76 Euro
3
1.421,64 Euro
900,00 Euro
521,64 Euro
521,64 Euro
4
1595,52 Euro
900,00 Euro
695,52 Euro
695,52 Euro
5
1.769,40 Euro
900,00 Euro
869,40 Euro
869,40 Euro
6
1.943,28 Euro
900,00 Euro
1.043,28 Euro
1.043,28 Euro
7
2.117,16 Euro
900,00 Euro
1.073,88 Euro
1.217,16 Euro
Tabelle 3: Sparen auf dem P-Konto
Wie Du in diesem Beispiel siehst, funktioniert das Sparen bis zum Erreichen des
persönlichen Freibetrags problemlos. Da aber maximal dieser mit in den Folgemonat
übernommen werden kann, würde im 8. Monat spätestens Geld verschenkt.
Wichtig: Die sogenannte „Vormonatsproblematik“ hat der BGH in einem Urteil (Az.:
IX ZR 115/14) mittlerweile abgeschafft. Sollten also beispielsweise Lohn oder
Sozialleistungen am Ende eines Monats für den Folgemonat eingehen, gilt dies nicht
als Übernahme eines Guthabens in den Folgemonat. Die Umsetzung ist hier leider
mitunter noch problematisch. Aus diesem Grund sollte das Konto zum Monatsende
möglichst geräumt werden.
3. P-Konto eröffnen – so geht’s
Der Schutzmechanismus eines P-Kontos besteht nicht automatisch, sondern Du musst die
Umwandlung bei deiner Bank beantragen. Dafür hast Du nach § 850k ZPO einen
rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung Deines Girokontos in ein P-Konto. Wie das
genau funktioniert, wird nun genauer erklärt.
3.1.
Wie eröffne ich ein P-Konto?
Wenn Du ein Pfändungsschutzkonto eröffnen möchtest, musst Du einen entsprechenden
Antrag bei Deiner Bank stellen. Nahezu jede Bank hat heute einen entsprechenden
Musterantrag, der auszufüllen ist. Darin sind folgende Angaben wichtig:

Persönliche Daten zum Kontoinhaber (Name, Geburtsdatum, Adresse)

Kontodaten (Kontonummer)

Versicherung, dass Du nur ein P-Konto führst

Angaben zum Freibetrag (Grundbetrag plus bescheinigtes Guthaben)
Nachdem Du den Antrag eingereicht hast, müssen Banken die Umwandlung Deines
Kontos innerhalb von vier Geschäftstagen durchführen.
Hinweis: Sollte Dein Konto zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits gepfändet worden
sein, ist Dein Guthaben bis zur jeweiligen Grenze jedoch 4 Wochen rückwirkend
geschützt.
3.2.
Wann sollte ich ein P-Konto eröffnen?
Ein P-Konto solltest Du nur eröffnen, wenn es dringend erforderlich ist. Dies gilt für
folgende Fälle:

Drohende Pfändung: Du konntest eine größere Rechnung aufgrund
unvorhergesehener Ereignisse nicht bezahlen und es steht eine Pfändung ins Haus.
Durch das Pfändungsschutzkonto kannst Du dafür sorgen, dass das Guthaben auf
Deinem Konto bis zum jeweiligen Freibetrag pro Monat geschützt wird. Nur so bist
Du in der Lage, auch weiterhin wichtige Zahlungen zu tätigen und als Schuldner
die offenen Zahlungen irgendwann zu begleichen.

Überschuldung: Du bist bereits überschuldet und es kommen mehrere
Pfändungen auf Dich zu. In diesem Fall ist das P-Konto besonders wichtig, da Du
nur so eine komplette Kontopfändung abwenden kannst. Ein bestimmter Betrag
bleibt somit geschützt.

Privatinsolvenz: Wenn Du in die Privatinsolvenz gehst, ist das P-Konto ebenfalls
sehr hilfreich. Du kannst es mit den bescheinigten Freibeträgen nutzen, ohne dass
der Insolvenzverwalter es freigeben müsste.
Sollte es keine Notwendigkeit für ein P-Konto geben, ist es besser, auf die Eröffnung zu
verzichten. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

Das Leistungsspektrum eines P-Kontos ist deutlich eingeschränkter. Im Normalfall
gewähren Banken Inhabern solcher Konten keine bonitätsabhängigen Leistungen
wie Dispo-Kredit, Überziehung oder Kreditkarten.

Ein Pfändungsschutzkonto gilt aus bonitätstechnischer Sicht als negativ. Auch
wenn sich dies nicht direkt in der SCHUFA-Abfrage niederschlägt, weiß die Bank
jedoch davon und wird unter Umständen auch später noch reserviert auf Anfragen
für Kredite reagieren.
Da ein P-Konto also nicht alle Möglichkeiten eines herkömmlichen Girokontos bietet,
solltest Du nach Beendigung oder Beilegung der Kontopfändung eine Rückumwandlung
Deines Kontos anstreben.
Hinweis: In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Rückwandlung
eines P-Kontos in das alte Girokonto. In einem Gerichtsurteil des BGH (Az.:
XI ZR 187/13) aus dem Jahr 2015 wurde jedoch eindeutig festgestellt, dass es sich beim
Pfändungsschutz nur um eine Zusatzfunktion des Kontos handelt. Wird diese gekündigt,
läuft das Girokonto normal weiter. Ein Dispo-Kredit fällt übrigens nur dann weg, wenn er
vorher gekündigt wurde.
3.3.
Wie viele P-Konten kann ich eröffnen oder umwandeln?
Wie bereits erwähnt hat jeder Kontoinhaber das Recht auf ein P-Konto. Doch dieser
Anspruch ist tatsächlich auf ein einziges Pfändungsschutzkonto begrenzt. Aus diesem
Grund dürfen Banken die Einrichtung eines P-Kontos auch der SCHUFA melden. Diese
Information taucht bei einer herkömmlichen SCHUFA-Abfrage zur Bonität zwar nicht auf,
aber die Banken dürfen vor jeder Kontoumwandlung vorher eine Abfrage durchführen, ob
Du bereits ein P-Konto nutzt.
Achtung: Wer versucht, mehrere P-Konten zu eröffnen, macht sich strafbar. Zudem ist
der Pfändungsschutz in Gefahr. Findet ein Gläubiger dies heraus und meldet es dem
Vollstreckungsgericht, kann er sich aussuchen, welches der Konten als geschützt gilt. Die
Pfändung wird er dann an dem Konto vollziehen, welches das höchste Guthaben aufweist.
Infografik: Wissenswertes zum P-Konto, Quelle: Kredite-ohne-schufa.info
ALT-TAG: Infografik zum P-Konto
Title-Tag: P-Konto
4. Vor- und Nachteile eines P-Kontos
Mit der Funktion des P-Kontos hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, einfach und
unkompliziert das eigene Guthaben innerhalb der Freibeträge vor Pfändungen zu
schützen. Natürlich bringt diese Regelung auch einige Probleme und Einschränkungen mit
sich. Im Folgenden kannst Du Dich deshalb etwas genauer über die Vor- und Nachteile
eines P-Kontos informieren.
4.1.
Vorteile eines P-Kontos
Der größte Vorteil eines Pfändungsschutzkontos liegt darin, dass das eigene Guthaben bis
zum monatlichen Freibetrag vor eventuellen Pfändungen geschützt ist. Der Gang zum
Gericht und die wochenlange Blockade des eigenen Girokontos entfallen damit. Du kannst
somit auch weiterhin Deine Lebenshaltung aus dem Guthaben Deines Kontos bezahlen.
Darüber hinaus lassen sich noch einige weitere Vorteile aufzeigen:

Unkomplizierte Eröffnung: Wenn Du ein P-Konto eröffnen möchtest, musst Du
lediglich einen Musterantrag von Deiner Bank ausfüllen. Darin sind Angaben zu
Deiner Person sowie zu den Freibeträgen zu machen. Wenn Du bereits
Bescheinigungen vorlegen kannst, wird Dir gleich ein höherer Freibetrag
eingeräumt.

Schnelle Einrichtung: Der Gesetzgeber hat in §850k der Zivilprozessordnung
(ZPO) festgelegt, dass das Konto bereits 4 Tage nach Antragseingang in ein
Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss.

Kostenfreie Einrichtung: Gibst Du Deiner Bank den Auftrag für eine
Kontoumwandlung, muss sie diese kostenfrei durchführen. Es handelt sich um eine
gesetzliche Pflicht, für die Banken keinerlei zusätzliche Gebühren fordern dürfen.

Rechtlicher Anspruch: Bei einem P-Konto handelt es sich nicht um eine Leistung,
die Banken ihren Kunden verweigern können. Du hast einen Rechtsanspruch auf
den Pfändungsschutz und kannst Dein Girokonto jederzeit in ein P-Konto
umwandeln lassen.
Achtung: Bisher galt der Rechtsanspruch nur bei einer Kontoumwandlung in ein P-Konto.
Seit 19. Juli 2016 haben die Menschen in Deutschland auch ein Recht auf ein sogenanntes
Basiskonto, welches nur auf Guthabenbasis zu führen ist. Dafür genießt es besonderen
Kündigungsschutz und kann natürlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden.
4.2.
Nachteile eines P-Kontos
Die Nachteile eines P-Kontos betreffen hauptsächlich die Einschränkungen der Leistungen,
mit denen Du Dich in vielen Fällen abfinden musst. So wird Deine Bank sowohl die
Überziehung als auch den Dispo-Kredit im Normalfall kündigen. Das Konto lässt sich
demnach nur noch im Guthabenbereich führen. Ferner wirst Du zumindest bei Deiner
Bank bonitätstechnisch künftig skeptischer betrachtet werden. Darüber hinaus sind zudem
folgende Nachteile nicht zu vernachlässigen:
-
Gemeinschaftskonten nicht möglich: Wenn Du ein Gemeinschaftskonto mit
Deinem Lebenspartner führst und einer von euch einer Pfändung entgegen sieht,
müsstet ihr die Konten zuerst auf eine Person umschreiben lassen.
Pfändungsschutz wird nämlich nur für Einzelkonten gewährt. Dein Partner kann
allerdings Kontozugriff über eine Vollmacht erhalten.
-
Mitunter Hemmnisse durch Banken: Auch wenn Banken zur Einrichtung eines
P-Kontos verpflichtet sind, ist dies für die Kreditinstitute nicht sonderlich attraktiv.
Aus diesem Grund berichten Verbraucherzentralen immer wieder von Hemmnissen
wie höheren Gebühren oder ungerechtfertigten Leistungskürzungen. Auch wenn
diese sich rechtlich zurückfordern lassen, stellt das Ganze eine zusätzliche
Belastung dar.
Bild: Wer sein Konto in ein P-Konto umwandelt, erhält für Kreditkarten und Dispokredit eventuell bald die
Kündigung, Quelle: Rob Byron – 19473244 / Shutterstock.com
ALT-TAG: Zerschnittene Kreditkarte
Title-TAG: Kreditkarte
5. Fazit
Ein P-Konto bietet einen zuverlässigen und vorgelagerten Schutz des Kontoguthabens vor
einer drohenden Pfändung. Innerhalb der Freibeträge lässt sich also unbürokratisch weiter
wirtschaften und die unsägliche Kontoblockade aus der Vergangenheit ist damit
Geschichte. Da ein P-Konto jedoch Leistungseinschränkungen mit sich bringt und zudem
bei der Bank mitunter auch eine Stigmatisierung nach sich ziehen kann, solltest Du diese
Option nur wählen, wenn es wirklich nötig ist. Kann der Fall beigelegt werden, ist zudem
eine Rückumwandlung in ein herkömmliches Girokonto zu empfehlen.
Quellen:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-indeutschland-seit-2004/
http://www.verbraucherzentrale.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimumbleibt-automatisch-verfuegbar
http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendung
sschutz/Pfaendungsschutzkonto.html
http://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Reform+des+Kontopf%C3%A4ndungsschutzes
&f=1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XI%20ZR%20187/13&nr=70377
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/2015-10-28-recht-auf-einkonto-fuer-jedermann.html
Bildquellen:
Quelle: Rob Byron – 19473244 / Shutterstock.com
Quelle: P365 – 269634596 / Shutterstock.com