Kreisverwaltungsreferat
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Telefon: (089) 233 2 70 57 Telefax: (089) 233 2 03 42 [email protected] Herr Späth Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR-III/113 - Bezirk Nord H:\Iv11\Verkehrsordnung\nord\beschluesse\ba\ba10\Dachauer Straße HITMarkt.doc Aufhebung des Linksabbiegeverbotes in der Dachauer Straße zum HIT-Markt ( Antrag 6 Ziff.2 ) Empfehlung Nr. 02-08 / E 00223 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach am 20.10.2005 2 Anlagen Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 29.05.2006 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes - Moosach - hat am 20.10.2005 anliegende Empfehlung beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Vorliegende Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, das Linksabbiegeverbot in der Dachauer Straße an der Zufahrt zu den Firmen Dehner und HIT-Markt aufzuheben. Hierzu ist Folgendes festzustellen: Der HIT-Markt ( Am Neubruch 7 ) und das Gartencenter Dehner ( Dachauer Straße 543 ) sind unter anderem über eine gemeinsame Zufahrt zur Dachauer Straße hin erschlossen ( weitere Zufahrten befinden sich an der Straße Am Neubruch ). Bereits vor dem Bau des Dehner-Centers hatte das Kreisverwaltungsreferat mit den damals beauftragten Architekten die Einrichtung einer Linksabbiegespur geprüft, um auch dem stadtauswärts fahrenden Verkehr die Benutzung der Zufahrt von der Dachauer Straße aus zu ermöglichen. Als Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass allenfalls eine bauliche Linksabbiegespur denkbar wäre, da mangels räumlicher Kapazitäten die Markierung einer Abbiegespur ausscheidet. Die Fahrbahnbreite der Dachauer Straße beträgt in dem betreffenden Bereich ca. 9m. Wegen des Linienbus- und Schwerlastverkehrs müsste zumindest für die Geradeausfahrspuren eine Breite von 3,25m gefordert werden. Soweit die Linksabbiegespur von Lkw genutzt wird, wäre hier ebenfalls eine Breite von mindestens 3m anzusetzen. Seite 2 Eine bauliche Lösung würde jedoch einen enormen Kostenaufwand – den der Bauherr zu tragen hätte – erfordern, da im Zuge der notwendigen Fahrbahnaufweitung auch Bushaltestellenverlegungen, Baumfällungen, Lichtmastversetzungen sowie Markierungsänderungen vorgenommen werden müssten. Das Architekturbüro verwarf daher 2002 diese ( bauliche ) Lösung, zumal bei größerem Kundenandrang auch damit zu rechnen gewesen wäre, dass die Länge der zu schaffenden Linksabbiegespur nicht ausreichend sein würde. Man einigte sich deshalb auf eine interne Regelung, bei der zur Dachauer Straße hin lediglich eine Ausfahrt, nicht jedoch eine Einfahrt existieren sollte. Im Rahmen einer Tekturgenehmigung des Baureferates-Lokalbaukommission wurde aber abweichend von der o.g. Regelung eine Ein- und Ausfahrt geschaffen. Durch diese Maßnahme sah sich das Kreisverwaltungsreferat gezwungen, im Benehmen mit dem Polizeipräsidium München für den stadtauswärts orientierten Verkehr in der Dachauer Straße im Bereich der Ein- und Ausfahrt ein Geradeausfahrgebot ( Zeichen 209-30 StVO ) anzuordnen, um Linksabbiegeversuche zu unterbinden. Zur Verdeutlichung des Linksabbiegeverbotes wurde darüber hinaus auf der Fahrbahn der Dachauer Straße in Höhe der Ein- / Ausfahrt eine durchgezogene Linie ( Zeichen 295 StVO ) markiert. Auf Grund der fehlenden Aufstellungskapazitäten in der Dachauer Straße und des hohen Verkehrsaufkommens ( auch Lkw und Busse ) würde bereits ein einziger Linksabbieger bei Gegenverkehr – der auf dieser Hauptverkehrsroute nahezu ständig stattfindet - den gesamten Geradeausverkehr blockieren und so erhebliche Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen verursachen. Das Kreisverwaltungsreferat vertritt daher einvernehmlich mit dem Polizeipräsidium München die Auffassung, dass das Linksabbiegeverbot weiterhin erforderlich ist, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in dem betreffenden Abschnitt der Dachauer Straße in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten. Der vorliegenden Bürgerversammlungsempfehlung kann damit nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Straßenverkehr, Herr Stadtrat Altmann, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung als ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) mit dem Ergebnis – Keine Aufhebung des Linksabbiegeverbotes in der Dachauer Straße an der Zufahrt zu den Firmen Dehner und HIT-Markt - wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 00223 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes – Moosach - am 20.10.2005 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Seite 3 Johanna Salzhuber Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 11 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem beglaubigten Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Direktorium - HA II/V 2 An das Polizeipräsidium München An das Baureferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung V. An das Direktorium - HA II/V 2 Der Beschluss des BA 10 kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 10 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. VI. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA III zur weiteren Veranlassung Am . . . . . . . . . . . Kreisverwaltungsreferat - GL 11 I.A.