16/3971 - Landtag NRW

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16/3971 - Landtag NRW
SJD – Die Falken • LV NRW • Hohenstaufenallee 1 •  Gelsenkirchen
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STELLUNGNAHME
16/3971
A04
Kontakt: Maja Tölke
Durchwahl: -1 E-Mail: [email protected]
. Juni 1
Stellungnahme der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken, Landesverband NRW zum Antrag
„Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die
Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“.
Antrag der Fraktion der Piraten, Drucksache 1/11
Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Landesverband NRW begrüßt den Antrag zur
Einrichtung und Besetzung eines*r Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kinder
und Jugendlichen der Piraten.
In dem Antrag wird deutlich, dass viele Voraussetzungen, die für eine Umsetzung der UNKinderrechtskonvention nötig sind, bereits mitgedacht sind. Wir teilen die Sichtweise, dass Kinderrechte in allen Bereichen der Gesellschaft mitzudenken sind, dass eine solche Aufgabe mit
Handlungsspielraum, finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet sein müsste sowie
vernetzt arbeiten müsste.
Dennoch stehen wir der Idee eines*r Kinderrechtebeauftragten kritisch gegenüber.
Als Kinder- und Jugendverband mit einer Geschichte, die wesentlich älter ist als die Ratifizierung
der UN-KRK durch die Bundesregierung, fordern wir unverändert die vollständige Umsetzung von
Beginn an. Wir empfehlen dabei eine Subjektorientierung, d.h. Kinder und Jugendliche als Träger
eigenständiger Rechte zu verstehen, anders formuliert, sie nicht als bloße Anhängsel von Familie
zu verstehen.
Für eine vollständige Umsetzung der UN-KRK gehört für uns unverändert - als erster Schritt - die
Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Wir wünschen uns, dass sich
alle Fraktionen auf Bundesebene dafür stark machen.
Wir sehen bereits jetzt in der Legislative, Exekutive und Judikative Möglichkeiten zur besseren Umsetzung der Kinderrechte, bzw. Möglichkeiten, die nicht
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genutzt werden. Dies gründet u.a. in ungleichen Machtverhältnissen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen, eine Form der Diskriminierung und des gesellschaftlichen Ausschlusses, die auch als Adultismus bezeichnet wird. Aus unserer Sicht sind die gesetzlichen
Grundlagen, die Gremien und Institutionen weitgehend vorhanden, um kinderpolitische Interessen besser zu verfolgen. Diese durchaus vorhandenen Strukturen werden jedoch nicht ausreichend genutzt und nicht ausreichend bei der Berücksichtigung von Kinderinteressen gehört. Bestehende Defizite im politischen System sind aber nicht zu beheben, indem zusätzliche Strukturen geschaffen werden. Mit der Schaffung einer weiteren Instanz kann und wird die Zusammenarbeit noch komplexer, aber nicht zugleich effektiver oder durchsetzungsfähiger.
In Zusammenarbeit und in Auseinandersetzung mit Kinderbeauftragten in Kommunen haben wir
die Erfahrung gemacht, dass Kinderbeauftragte in ihren Handlungsmöglichkeiten vielerorts an
Grenzen stoßen, die ihnen das politische System setzt. Weil sie häufig Teil der Verwaltung sind,
ist ihre politische Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen
selbstorganisierten Strukturen der Jugendarbeit wird selten mitgedacht.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass genau die Unterschiedlichkeit der Verbände und
Organisationen es im Sinne der Pluralität erst ermöglicht, dass in der Summe alle Aspekte der
Kinderrechte berücksichtigt und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern wahrgenommen werden. Wir halten es für ergiebiger unterschiedliche
Sichtweisen in der direkten Auseinandersetzung der Organisationen und Verbände zusammenzuführen.
Die Erfahrungen zeigen, dass Politik und Administration dazu neigen, mit der Einrichtung von Beauftragten Aufgaben zu delegieren oder durch restriktive Maßnahmen bezüglich der Kompetenz
und der Befugnisse reale Verbesserungen zu verhindern. Außerdem würde in die Zivilgesellschaft
und Öffentlichkeit das Bild vermittelt, dass Kinderrechte „kein Thema“ mehr seien. Es ist die Aufgabe der Jugendverbände und der Kinderrechtsorganisationen, eine positive Lobby zu schaffen,
gesellschaftliche Grundlagen und Meinungsbilder zu beeinflussen und Verwaltung und Politik
auf ihre Verantwortung hinzuweisen.
Ein*e Landesbeauftragte*r, die*der lediglich die Stellvertretung über Dritte für Kinder wahrnimmt, wäre aus unserer Sicht ein schlechtes Signal in Richtung der Verbesserung von Partizipation von Kindern an gesellschaftlichen Prozessen. Die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern
und Jugendlichen an der Arbeit eines*r Landesbeauftragten wären zudem gering.
Insgesamt überwiegen aus Sicht der SJD – Die Falken nach Prüfung der möglichen Aufgaben eines*r Beauftragten und der sicher auch positiven Effekte, die negativen Effekte die die Einführung
eines solchen Amtes mit sich bringen würde.
Gemeinsam mit dem Landesjugendring NRW, dessen Mitglied wir sind, fordern wir die Einführung eines Jugendchecks, der politische Gesetze und Maßnahmen auf mögliche Auswirkungen
auf junge Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen überprüft. Wichtig ist dabei, und dies
macht einen wichtigen Unterschied zu einem*r Kinderrechtebeauftragten aus, dass mögliche
Auswirkungen vor der Einführung von Gesetzen oder vor der Durchführung von Maßnahmen
überprüft werden. Bei der Erarbeitung der Prüfkriterien empfehlen wir eine Orientierung an den
drei Säulen der UN-KRK: Schutz, Entwicklung und Beteiligung.
Von diesem Antrag erhoffen wir uns, nach der Enttäuschung über die Nichtabsenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen, neue Bewegung in der Debatte um Kinderrechte und deren umfassende Umsetzung.
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