Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
12.12 SCHORNSTEIN Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V. Gewerkschaftlicher Fachverband ZDS unterstützt die EU-Bauinitiative Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt, PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG Die Premium Cloud Für Existenzgründer KAMIN Kehrbezirksverwaltung + TIS + Luftverbund + EuroKAM + Kasse + Lohn & Gehalt + Fibu + HS App KAMIN me h a n r e ! üb Daten kostenlos in Verbindung mit einer cloudservicefähigen Hottgenroth Internetseite Heute bestellen – bei Unternehmensstart bezahlen! HOTTGENROTH SOFTWARE GmbH & Co. KG Von-Hünefeld-Str. 3 I 50829 Köln I Tel. 0221.70 99 33 00 I Fax 0221.70 99 33 01 I www.hottgenroth.de Leitartikel 3 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie nachhaltig und vollumfänglich ist. Diese Aussage würde bestimmt jeder Anhänger einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude bestätigen und unterstreichen. Dass diese Anstrengungen nicht ohne ein durchdachtes Konzept zum Erfolg führen, ist auch unstrittig. Ein durchdachtes Konzept benötigt aber auch Hände, die es umsetzen, und vor allem darf es keine Grenzen kennen. Dem Klimawandel sind Grenzen fremd und deshalb ist Europa ebenso gefragt wie jedes andere Land auf dieser Welt. Aber bleiben wir bei Europa. Die ehrgeizigen Ziele der Europäischen Union sind ausgerichtet auf das Jahr 2020. Es soll die Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 20 %, die Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % durch bessere Energieeffizienz und die Deckung von 20 % unseres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen erreicht werden. Die bisherigen Zahlen um diese Ziele zu erreichen, sind ebenso nüchtern wie eindeutig. Das Heinz-Piest-Institut hat bei den Wohngebäuden, welche etwa zwei Drittel des Energiebedarfs für Raumwärme ausmachen, den Sanierungsbedarf errechnet. Der durchschnittliche Mittelbedarf der notwendig zu sanierenden Wohnfläche liegt bei 500 € pro m2. Bis zum Jahre 2020 müssen demnach 372,8 Mrd. € zur Sanierung investiert werden. Das entspricht pro Jahr einer Investition von 53,3 Mrd. €. Im Jahre 2010 waren es lediglich 42,3 Mrd. €. Der Mehrbedarf lag demnach bei 11 Mrd. €. Wir sind also mit der Umsetzung ins Stocken geraten. Abgesehen davon, dass wir ein KfW-Förderprogramm benötigen, das möglichst viele Menschen – auch die mit wenig Geld – in die Lage versetzt, Häuser und Wohnungen zu sanieren, benötigen wir Fachkräfte im Handwerk und diese speziell im Baubereich. Eines wird deutlich, ohne Handwerk wird die Energiewende nicht umzusetzen sein. Alleine im Jahre 2011 waren europaweit 1,1 Mio. qualifizierte Arbeitskräfte in der Sanierung tätig. Schon im Jahre 2015 benötigen wir 2,5 Mio. Arbeitskräfte. Wir haben demnach einen unglaublich hohen Qualifizierungsbedarf an Fachkräften. Aber welchen inhaltlichen Fortbildungsbedarf haben wir? – Oder einfach ausgedrückt – welche Fortbildung braucht welche Fachkraft? Die Europäische Bauinitiative setzt genau da an. Es ist eine ausreichende Zahl von Fachkräften notwendig, um die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bereiche Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sind Wachstumsmärkte, in denen es sich besonders lohnt, zu qualifizieren. Es soll eine nationale Plattform geschaffen werden, die die relevanten Akteure für die Bereiche Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zusammenbringt. Bild: © Andreas Kramer Die Energie geht vom Handwerk aus – Build up Skills – die Europäische Bauinitiative Des Weiteren soll • eine Bestandsaufnahme des aktuellen Status-Quo der Arbeitnehmerschaft im Baugewerbe und der Aus- und Fortbildung im Baubereich (quantitativ und qualitativ) erfasst werden; Stephan Lander Vorstand Technik/Bildung • der qualitative und quantitative Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Baubereich bis 2020 identifiziert werden • und eine nationale Qualifikations-Roadmap zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 erarbeitet werden. Der ZDS und DIE HANDWERKSCHULE e.V. werden für das Schornsteinfegerhandwerk ihre Ideen einbringen, denn ohne Handwerk und speziell das Schornsteinfegerhandwerk wird die Energiewende unerreichbar sein. Dies sollte allen politischen Akteuren bewusst sein. Die EU-Bauinitiative „Build up Skills“ wird ihren Teil dazu beitragen. Thüringens Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Matthias Machnig betonte auf dem 36. Zentralverbandstag des ZDS in seiner Ansprache: „Die Energiewende wird in Deutschland nur gelingen, wenn das Handwerk sein Wissen und seine Fähigkeiten dazu beisteuert.“ Der Schornsteinfeger wird in der Öffentlichkeit als Energieexperte angesehen. Jeder noch so kleine Landkreis in der Bundesrepublik Deutschland ist mit mindestens einem Projekt an der Energiewende beteiligt. Vom Windrad, über die energetische Gebäudesanierung, bis hin zu nachhaltigen Wohnraumprojekten. Das sollte jedem Schornsteinfeger bewusst sein. Unsere Arbeit wird sich gerade dort wiederspiegeln. Wir haben mit einem neuzeitlichen Berufsrecht in allen Bereichen und im Konsens mit den angrenzenden Gewerken die Grundlagen geschaffen. Jetzt heißt es anpacken und sich den neuen Herausforderungen stellen. Das Schornsteinfegerhandwerk – Wir machen Energie. Stephan Lander Vorstand Technik/Bildung 4 SCHORNSTEINFEGER 12.12 I M P R E S S Impressum U M ANZEIGE 64. Jahrgang, Heft 12/2012 – ISSN 0940-6964 – Herausgeber Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – Eingetragen im: Vereinsregister Erfurt VR 2145 Vertreten durch: Frank Weber, Daniel Fürst und Stephan Lander Geschäftsstelle: Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-0 Telefax (0361) 78951-20 Internet: http://www.zds-schornsteinfeger.de E-Mail: [email protected] Verantwortlicher Redakteur Andreas Kramer, Magdeburger Str. 1 64846 Groß-Zimmern Telefon (06071) 74614, Telefax (06071) 74613 E-Mail [email protected] Redaktion Andreas Kramer (akra), Frank Weber (fw), Stephan Lander (sl), Daniel Fürst (dafü), Dagmar Siegel (ds) Copyright Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden, sie verbleiben in der Redaktion. Layout/Grafik/Schlussredaktion Der Schornsteinfegerverlag GmbH Dagmar Siegel, Andreas Kramer Lektorat Sibylle Susok Hinweis Die von einem Verfasser gezeichneten Berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Verlag: Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E-Mail [email protected] Verwaltung Stellenanzeigen Dagmar Siegel Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung/Werbung Ina Kerkmann Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E-Mail: [email protected] Redaktions-/Anzeigenschluss für die Januarausgabe 2013 ist der 21.12.2012 Druck Brandt GmbH, Rathausgasse 13, 53111 Bonn Telefon (02 28) 65 19 19 Telefax (02 28) 65 99 76 Made in Made Germany Germany Technik ec nach Maß Wöhler A 400 PAT EN T ANG EME LDE T Titelbild © Eisenhans – Fotolia.com Rauchgasanalyse & 4 P Paa--Test aus einer Hand Monatliche Bezugspreise Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt Euro 29,95 pro Jahr und wird durch Rechnung am Jahresanfang erhoben. Gedruckt auf 100% chlorfrei gebleichtem Papier. Ob mit rrechts echts oder links – die Einhandbedienung macht es Ihnen leicht. 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Änderungen ab 01.01.2013 Süddeutschland Spitzenreiter beim Heizen mit Holz 19. Internationales Bikertreffen 2013 Stellenmarkt 30 Stellengesuche/Stellenangebote 6 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Wissen Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Mikro-BHKW in Einfamilienhäusern Bei der Berechnung wurden folgende Daten als Eckpunkte verwendet: Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienwohnhaus, Baujahr 1977 – 1980 mit einer Gebäudenutzfläche/ Wohnfläche von 120 m², einem jährlichen Gasverbrauch von 2.400 m³ Erdgas und einem elektrischen Stromverbrauch von 5500 KW. Der Gesamtwirkungsgrad der Feuerungsanlage beträgt 83 %. Bei diesem Beispiel wird eine bestehende Gasheizung durch eine Gas-Brennwertfeuerstätte (Wirkungsgrad 97 %) mit einer Leistung von 15 KW ersetzt. Zusätzlich wird auf dem Dach eine Solaranlage für Warmwasser mit 5 m² Kollektorfläche installiert (= Vorgaben für das EWärmeG Baden-Württemberg erfüllt). Die Wirtschaftlichkeit der Gas-Brennwertfeuerstätte wird mit einem Mikro-BHKW der Firma SenerTec (Dachs Stirling SE Mikro-KWK) verglichen. Technische Daten: Brenner 1: thermische Leistung 3,0 – 5,8 KW, elektrische Erzeugerleistung 1,0 KWh. Brenner 2: zur Abdeckung der Spitzenlast 18 KW (Wirkungsgrad 97 %). Brennstoffeinsparung durch die Sanierung der Heizungsanlage: 336 m³ Erdgas. Somit beträgt der neue Gasverbrauch noch 2.064 m³. Durch die Solarthermieanlage werden zusätzlich rund 300 m³ eingespart. Somit ergibt sich ein jährlicher Gasverbrauch von 1.764 m³ Erdgas. Somit entstehen bei der Installation von einem SenerTec Dachs SE Stirling Zusatzkosten in Höhe von 11.001,50 Euro. Laufende Betriebskosten: Der Erdgaspreis (0,74 €/m³) wurde von dem Gasversorger vor Ort bezogen, in diesem Fall die Thüga Energie GmbH in Bad Waldsee. Das Gas-Brennwertgerät benötigt pro Stunde einen Brennstoffbedarf von 1,6 m³ Erdgas und erzeugt eine Nennwärmeleistung von 15 KW. Der Dachs Stirling SE benötigt pro Stunde 0,68 m³ Erdgas und erzeugt eine thermische Leistung von 5,8 KW und 1 KWh elektrischen Strom. Der Spitzenlastkessel wurde nur an 20 Tagen im Jahr angesetzt, dafür aber mit der gesamten Nennwärmeleistung (18 KW). Der Strompreis wurde von der EnBW Vertrieb GmbH von BadenWürttemberg mit 24,55 Cent/KWh angesetzt. Die allg. Stromkosten (70 Watt/h) beziehen sich auf den Strombedarf für Regelungen, Mischer, Stand by usw. Bei den Umwälzpumpen wird im Gerät in der Regel eine Pumpe mit 100 Watt/h verbaut, damit das Gerät nicht überhitzt und die Wärme abgeführt werden kann. Des Weiteren wird bei dem Dachs Stirling eine Pumpe für die Wärmeverteilung benötigt, um die Frischwasserstation aufzuwärmen, für die Wärmeverteilung wird eine Energiesparpumpe mit der kleinsten Leistung (5 Watt/h) verbaut, für die Frischwasserstation wird eine Pumpe mit 25 Watt/h verbaut. Die Stromkosten für die Pumpe der Solaranlage wurden mit 810 Betriebsstunden pro Jahr gerechnet (Durchschnitt mit 50 Watt/h). Die Wartungskosten wurden bei dem Gas-Brennwertgerät mit 150 € und bei dem Dachs SE Stirling mit 80 € angesetzt. Da die Verbrennung außerhalb des Stirlingmotors stattfindet und somit keine Verbrennungsrückstände zurückbleiben, liegen die Wartungskosten deutlich unter denen der Gas-Brennwertfeuerstätte. Investitionskosten (alle Angaben in Euro inkl. 19% MwSt): Feuerstätte inklusive Solaranlage, Speicher (Warmwasser oder Pufferspeicher) Gas-Brennwertfeuerstätte mit Solaranlage Dachs Stirling SE Mikro-KWK 8.806,00 € 17.195,50 € elektrischer Anschluss 2.200,00 € unvorhergesehene Kosten Gasverbrauch GasBrennwertfeuerstätte Dachs Stirling SE Mikro-KWK 1.319,47 € 1.543,87 € Spitzenlastkessel (18 KW an 20 Tagen zu je 2 Stunden) 26,92 € Betriebsstunden 1.102,50 h 3.035,00 h Gesamtkosten an Gas 1.319,47 € 1.570,79 € 150,54 € 150,54 € 27,06 € 74,51 € 800,00 € allg. Stromkosten für Betrieb Abgasleitung für bestehenden Schacht 952,00 € 600,00 € Gerätepumpe Rohre, Leitungen, Pumpen 595,00 € 714,00 € Heizungspumpe (8 Monate) Warmwasser-Modul nicht notwendig 1.785,00 € Warmwasserpumpe (2 h/Tag) 1,47 € Montage/Inbetriebnahme 2.142,00 € 202,00 € Solaranlage/Pumpe 9,94 € 12.495,00 € 23.496,50 € Gesamtkosten Oben: Kostenaufstellung Gas-Brennwertfeuerstätte (Quelle: Heizungsver- 7,09 € Gesamtkosten Strom 189,01 € 236,62 € Wartungskosten 150,00 € 80,00 € jährl. Betriebskosten 1.658,48 € 1.887,41 € Differenzbetrag pro Jahr + 228,93 € gleich.de); Kostenaufstellung SenerTec Dachs Stirling SE Mikro-KWK (Quelle: SenerTec Niederlassung in Bad Waldsee) 4,48 € Wissen Förderungen und Erträge Dachs Stirling SE Mikro-KWK 1.500,00 € KWK-Bonus (5,41 Cent/kWh bei 3035 h) Stromsteuerbefreiung 164,19 € 62,12 € Erstattung Energiesteuer 113,52 € Stromersparnis 745,09 € einmalig 1.500,00 € jährlicher Ertrag SCHORNSTEINFEGER 12.12 Dachs SE Stirling Mikro-KWK durch die jährliche Einsparung der Betriebskosten gerechnet. In der Tabelle ist dargestellt, welche Förderungen und Erträge jährlich durch ein Mikro-KWK erzeugt werden können. Die BAFA-Förderung gibt es einmalig in Verbindung mit der Installation (Stand 07/2012). Den KWK-Bonus (5,41 Cent/kWh Strom) gibt es pro erzeugte Kilowattstunde Strom. Die Stromsteuerbefreiung greift sowohl für den selbst verbrauchten, als auch für den in das öffentliche Netz gelieferten Strom (2,05 Cent/kWh Strom). Für das eingesetzte Erdgas wird ebenfalls die Energiesteuer erstattet (0,55 Cent pro kWh Erdgas/5,5 Cent pro m³ Erdgas). Die Stromersparnis errechnet sich durch die jährliche Einsparung des selbst verwendeten Stroms (3035 h 0,2455 €). BAFA-Förderung 7 982,75 € Für die Brennwertfeuerungsanlage in Verbindung mit einer Solarthermieanlage für Warmwasser gibt es keine Förderungen! Investitionskosten Differenzbetrag inkl. GasBrennwertfeuerstätte Dachs Stirling SE Mikro-KWK 12.495,00 € 21.996,5 € 9.501,50 € jährliche Einsparung 855,99 € anteilige Kosten für Austauschmotor Mehrkosten auf 15 Jahre 1.000,00 € 10.501,50€ Dabei wurde berücksichtigt, dass nach 10 Jahren die Förderungen für den Dachs SE Stirling nicht mehr angerechnet werden können und somit die Jahreskosten nach 10 Jahren auf 966,68 € ansteigen. Auf Antrag kann die Strom- und Energiesteuerbefreiung auch nach 10 Jahren weiterhin gewährt werden. Weiter ist die Lebensdauer der Feuerstätten zu beachten. Bei der Gas-Brennwertfeuerstätte beträgt die Lebensdauer 15 Jahre, dagegen wird die Lebensdauer von einem Stirlingmotor lediglich mit 10 Jahren angegeben. Der erforderliche Austauschmotor wird nach Angaben der Firma SenerTec Engen mit anteiligen Kosten auf 5 Jahren von 1000 € inkl. Einbau angesetzt (Austauschmotor 10 Jahre/5 Jahre längere Lebensdauer Brennwertfeuerstätte). Kostenaufstellung: Die Kostenaufstellung zeigt eine Übersicht über die gesamten Kosten, welche für die Feuerstätten bei der Anschaffung als auch während des Betriebes anfallen. kapitalgebundene Kosten GasBrennwertfeuerstätte Dachs Stirling SE Mikro-KWK 12.495,00 € 23.496,50 € einmalige Förderung – 1.500 € Anschaffungskosten 12.495,00 € 21.996,50 € jährliche Gaskosten 1.319,47 € 1.570,79 € jährliche Stromkosten 189,01 € 236,62 € Wartungskosten 150,00 € 80,00 € 1.658,48 € 1.887,41 € verbrauchsgebundene Kosten KWK-Bonus (jährlich) – 164,19 € Stromsteuerbefreiung (jährlich) – 62,12 € Erstattung Energiesteuer (jährlich) – 113,52 € Stromersparnis (jährlich) – 745,09 € Jahreskosten jährliche Einsparung 1.658,48 € 802,49 € 855,99 € Die Mehrkosten des Dachs SE Stirling Mikro-KWK sind nach 12 Jahren und 7 Monaten wieder eingespart bzw erwirtschaftet. Im Anschluss belaufen sich die jährlichen Betriebskosten des Mikro-KWK auf 966,68 €. Das SenerTec Dachs Stirling SE Mikro-KWK spart nun im Vergleich zur Gas-Brennwertfeuerstätte jährlich 691,80 € ein. Fazit Ein Mikro-BHKW steigert im Vergleich zur Gas-Brennwertfeuerstätte zusätzlich die Energieeffizienz und ist so ein weiterer Baustein der angestrebten Energiewende. Die zu Grunde gelegten Daten sind Erfahrungswerte aus der Praxis und können im Einzelfall abweichen. Trotzdem wurde eindeutig nachgewiesen, dass sich Mikro-BHKW bei den derzeitigen Anschaffungskosten im Bereich von Einfamilienhäusern am Heizungsmarkt nur durchsetzen werden, wenn höhere bzw. zusätzliche Förderungen indiziert werden. Mit steigenden Produktionszahlen von Mikro-BHKW können die Hersteller die Anschaffungskosten für den Bürger reduzieren, was zu kürzeren Amortisationszeiten führt. Mittelfristig können dann die staatlichen Förderungen wieder verringert werden. Berechnung der Abdeckung der Mehrkosten Bei der Abdeckung der Mehrkosten wurde der Differenzbetrag zwischen der Gas-Brennwertgerätfeuerstätte und dem Daniel Blaser Stellvertreter Technik/Bildung Regionalvervand Südwest SCHORNSTEINFEGER 12.12 8 Wissen Neue Kehr- und Überprüfungsordnung abgestimmt Bund-Länder-Ausschusssitzung "Schornsteinfegerwesen" Nürnberg – Im Rahmen der Bund-Länder-Ausschusssitzung „Schornsteinfegerwesen“ im fränkischen Nürnberg am 03./04.12.2012 wurden die letzten offenen Diskussionspunkte zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) inhaltlich abgestimmt. Da die §§ 3 und 6 der derzeit geltenden KÜO am 31.12.2012 außer Kraft treten, war es unabdingbar für den verbleibenden hoheitlichen Aufgabenbereich (z.B. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Ersatzvornahme etc.), eine Anschlusslösung zu erhalten. Insbesondere der Gebührenteil für diese Tätigkeiten ist hierbei von großer Bedeutung. Leider ist es aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Beschlussfassung des Bundesrates und notwendiger Fristen zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, nicht mehr möglich, die Novellierung der bundeseinheitlichen KÜO bis zum 01.01.2013 zu finalisieren. Voraussichtlich wird die neue KÜO zum Ende des 1. Quartals 2013 in Kraft treten. Natürlich werden wir Anfang nächsten Jahres zeitnah und umfangreich über die neue KÜO im Schornsteinfeger berichten. Wir verweisen zudem auch auf die verschiedene Informationsveranstaltungen und Schulungen in den Landesund Bezirksgruppen zur KÜO-Novellierung. (sl, akra) ANZEIGEN Vorreiter sein. 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Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund werden in der letzten Woche vor Weihnachten über die Allgemeinverbindlichkeit beraten. Daher rechnen die Tarifvertragsparteien damit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Tarifvertrag spätestens im Januar für allgemeinverbindlich erklären wird. Bild: © Lisa Finger Bild: © Andreas Kramer Hamburg – Von einem historischen Moment sprachen Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – und Frank Weber, 1. Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – anlässlich ihres Treffens am 15. November 2012 in Hamburg. Von einem historischen Moment deshalb, weil die Sozialpartner die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) als gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner gründen. Die AKS ersetzt die Lehrlingskostenausgleichskassen in den Bundesländern. Dieser Schritt war notwendig, weil die Lehrlingskostenausgleichskassen durch das Außerkrafttreten des § 16 SchfG zum 31. Dezember 2012 ihre Rechtsgrundlage verlieren. Die Teilnehmer der Gesellschafterversammlung zur Gründung der AKS Viele Betriebsinhaber hatten in den vergangenen Jahren eine Nachfolgeregelung angemahnt, weil die Ausbildung von Lehrlingen für die Kleinbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk nur schwer zu finanzieren ist. Der sich abzeichnende Nachwuchsmangel schwächt zudem die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe und die Weiterentwicklung des Handwerks. Aufgrund des demographischen Wandels und des Rückganges der Schulabgänger wird sich diese Situation noch verschärfen. Die AKS stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Nachwuchssicherung und zur Erhaltung des Berufsstandes dar. Mit der Förderung der Ausbildungsbetriebe durch die Solidargemeinschaft, will man die Betriebsinhaber motivieren, ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stellen. Bereits am 1. Oktober 2010 wurde der Zusatztarifvertrag zur Lohnkostenausgleichskasse geschlossen. Die Tarifvertragsparteien haben diesen Tarifvertrag im gegenseitigen Hans-Günther Beyerstedt (li.) und Frank Weber Auf Grundlage des Tarifvertrages haben die Schornsteinfegerbetriebe kalenderjährlich einen Beitrag von 4,4 % der Summe der Bruttolöhne aller in ihrem Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer, die mit der Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten betraut sind, als Beitrag an die AKS zu zahlen. Die vom Betrieb zu zahlende Ausbildungsvergütung zählt nicht zum umlagepflichtigen Bruttoarbeitslohn im Sinne des Tarifvertrages. Unabhängig hiervon beträgt der Mindestbeitrag je Betrieb 800,00 € im Kalenderjahr. Der Beitrag ist in vier gleichen Raten zu zahlen. Er wird jeweils zum 20.01., 20.04., 20.07. und 20.10. fällig. Der Beitrag zur AKS orientiert sich an den gezahlten Bruttolöhnen der Betriebe, um die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu berücksichtigen. Aus rechtlichen Gründen war eine einheitliche Beitragsregelung, wie sie von manchen Betriebsinhabern gewünscht war, nicht möglich. Bei der Beitragspflicht wird auf den Betrieb und nicht auf die Person abgestellt. Folglich wird eine Person, die mehrere Schornsteinfegerbetriebe gegründet hat, mit jedem Betrieb in der AKS bei- Wissen tragspflichtig. Jeder Betrieb, der einen Auszubildenden zum Schornsteinfeger ausbildet, hat gegenüber der AKS einen Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich im ersten Ausbildungsjahr in Höhe von 6.400,- € brutto, im zweiten Ausbildungsjahr in Höhe von 5.100,- € brutto und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 3.400,- € brutto. Die Förderung zur Ausbildung sinkt, weil die Betriebe einen Auszubildenden im 2. und 3. Ausbildungsjahr zielorientierter einsetzen können. Nach § 5 des Tarifvertrages müssen die Schornsteinfegerbetriebe der AKS ihre Stammdaten melden. Die Meldung sollte bis zum 01.12.2012 über das von der AKS zur Verfügung gestellte Formblatt erfolgt sein. Alle Schornsteinfegerbetriebe, die ihre Stammdaten der AKS noch nicht mitgeteilt haben, sollten dies unverzüglich nachholen. Aktuelle Informationen über die AKS stehen unter www.ausbildungskasse.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen über die AKS sowie zum Tarifvertrag und die Formblätter der AKS gibt es unter www.ausbildungskasse.de. Auf der Gründungssitzung der AKS wurden zudem die neuen Geschäftsführer Oswald Wilhelm vom ZIV und Daniel Fürst vom ZDS sowie mit Frau Miebach, die erste Mitarbeiterin der neuen Kasse, bekannt gegeben. Zudem wird die Abwicklung der Tagesgeschäfte Rechtsanwalt Torsten Arndt betreuen. Bild: © Andreas Kramer Als weiteren Schritt wurde Anfang Dezember der bereits vorliegende Gesellschaftervertrag notariell beurkundet und beim Amtsgericht Siegburg für die Eintragung in das Handelsregister eingereicht. Der Sitz der AKS wird im Gebäude des ZIV in Sankt Augustin sein. Hierfür wurden bereits schon separate Büroräume eingerichtet und diverse Umbauarbeiten geleistet. V.li.n.re.: Torsten Litschke, Michael Plümer und Stephan Lander Die AKS ist für das gesamte Schornsteinfegerhandwerk von großer Bedeutung, weil sie die Ausbildung sichert und somit ein Garant für die Zukunft ist. Deshalb bitten wir alle Schornsteinfegerbetriebe, die AKS bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die AKS ist Ihre Sozialkasse, damit Sie auch in Zukunft einen qualifizierten Arbeitnehmer für Ihren Betrieb finden. RA Torsten Arndt, Andreas Kramer, Daniel Fürst 11 SCHORNSTEINFEGER 12.12 SCHORNSTEINFEGER 12.12 12 Wissen Bundesverwaltungsgericht widerruft Bestellung als BSM wegen antisemitischer Betätigung Bild: © Z© JiSIGN - Fotolia.com Leipzig/Erfurt – Nach langen Jahren des Wartens hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 07. November entschieden, dass die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit widerrufen werden darf, wenn er sich außerberuflich über mehrere Jahre hinweg an der öffentlichen Ehrung der Mörder des früheren deutschen Außenministers Walther Rathenau aktiv beteiligt hat und weiterhin dazu steht. Persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben Die zuständige Behörde widerrief daher die Bestellung des Klägers als Bezirksschornsteinfegermeister mit der Begründung, dass dieser nicht die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes besitze. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Zur Begründung hieß es, die dem Kläger vorgehaltenen Aktivitäten wiesen keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit auf. Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht diese Urteile geändert und die Klage abgewiesen. Das außerberufliche Verhalten dürfe bei der Beurteilung, ob der Kläger verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er bei der Ausübung seines Berufes die geltende Rechtsordnung und namentlich die Grundrechte seiner Kunden beachten werde, nicht ausgeblendet werden. Zwar unterlägen Bezirksschornsteinfegermeister nicht einer Pflicht zur Verfassungstreue, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Beamten vorausgesetzt werde. Anders als sonstige Gewerbetreibende seien sie aber bei der Feuerstättenschau, der Bauabnahme sowie der Überprüfung auf eine rationelle Energieverwendung mit öffentlichen Aufgaben betraut (beliehen) und als solche Glied der öffentlichen Verwaltung. Insofern unterliegen sie der allgemeinen Rechtsgebundenheit der Verwaltung und müssten insbesondere die Grundrechte ihrer Kunden beachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig BSM engagierte sich aktiv in der NPD Der im Jahre 1958 geborene Kläger ist seit 1987 als Bezirksschornsteinfegermeister bestellt und war zuletzt für einen Kehrbezirk im Burgenlandkreis zuständig. Er betätigt sich aktiv bei der Nationaldemokratischen Partei (NPD), ohne Mitglied dieser Partei zu sein. Er ist seit dem Jahr 2004 Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha, seit 2007 Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises und hatte im Jahr 2005 als unabhängiger Kandidat auf der Landesliste Sachsen-Anhalt der NPD für die Wahlen zum Deutschen Bundestag kandidiert. In den Jahren 2001 bis 2004 sowie 2006 und 2007 nahm er an Veranstaltungen zum Gedenken an die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, in Bad Kösen, Ortsteil Saaleck, teil, wo er 2004 an einer Kranzniederlegung mitwirkte und 2007 zudem eine Rede hielt. Weitere außerberufliche Aktivitäten des Klägers sind zwischen den Beteiligten umstritten. Durch seine jahrelange aktive Beteiligung an den „Totenehrungen“ für die Mörder Walther Rathenaus in Saaleck habe der Kläger zum Ausdruck gebracht, dass für ihn selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien, sofern sie den von ihm für richtig gehaltenen Zielen dienten. Walther Rathenau sei in der Weimarer Republik wegen seines jüdischen Glaubens Ziel hasserfüllter antisemitischer Hetzkampagnen gewesen, was dem Kläger bekannt sei. Zudem habe der Kläger mit der Kranzniederlegung die nationalsozialistische Wertung des Rathenau-Mordes übernommen, was auch in dem Kranzschleifenaufdruck zum Ausdruck gekommen sei, den die NS-Machthaber 1933 als Inschrift auf dem Grabstein verwendet hätten. Die Billigung der Ermordung eines Menschen u.a. wegen seines jüdischen Glaubens und die Ehrung der Mörder offenbare eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von unmittelbarer Relevanz, wenn er etwa in Privathaushalten von Mitbürgern tätig werden solle. Dem komme erhöhte Bedeutung zu, weil die Eigentümer und Besitzer von Wohnungen verpflichtet seien, dem Bezirksschorn- Wissen steinfegermeister den Zutritt zu ihren Wohnungen zu gestatten, und dem für ihren Bezirk zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht ausweichen könnten. Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters werde erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten zu erkennen gebe, dass er die geltenden Gesetze und die Grundrechte von Mitbürgern auch von ethnischen oder religiösen Minderheiten nicht uneingeschränkt und verlässlich achte. Grundrechte des Klägers stünden dem Widerruf seiner Bestellung nicht entgegen. Rechtsextremer Schornsteinfeger ist Schande für Berufsstand In einer Presseerklärung begrüßte der ZDS die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Unser 1. Vorsitzender Frank Weber, MdL, kommentierte: „Wir haben als Gewerkschaft gehofft, dass das BVG zu einer solchen Entscheidung kommen wird, da der betreffende Berufsangehörige eine Schande für den gesamten Berufsstand ist. Gerade für uns als Arbeitnehmervertreter ist es wichtig, dass die demokratischen und gesellschaftlichen Grundwerte von allen, die ANZEIGE 13 SCHORNSTEINFEGER 12.12 unsere Berufskleidung tragen, geachtet werden.“ Schließlich sei auch der ZDS, wie alle anderen unabhängigen Gewerkschaften in der NS-Zeit verboten und ihre Mitglieder der politischen Verfolgung ausgesetzt gewesen. Der ZDS-Bundesvorstand betonte darüber hinaus, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die unsere traditionelle Berufskleidung tragen, eine Visitenkarte für unseren Berufsstand sind. Wir legen großen Wert darauf, dass diese Visitenkarte auch für Toleranz gegenüber allen unseren Kunden und damit allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land steht. „Jemand der im Dienste der Allgemeinheit Tätigkeiten ausführt und damit Zugang zum direkten Lebensumfeld der Menschen hat, kann nicht gleichzeitig deren Rechte einschränken und beschneiden wollen“, so Weber. (akra) Quelle: BVerwG 8 C 28.11 – Urteil vom 7. November 2012 Vorinstanzen: OVG Magdeburg, 1 L 103/10 – Urteil vom 10. November 2011 VG Halle, 1 A 99/08 HAL – Urteil vom 29. April 2010 SCHORNSTEINFEGER 12.12 14 Wissen Klima- und Energiepolitik EU-Bauinitiative „Build up Skills” zur Steigerung von Baufachkräften Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Ziele in ihrer Klima- und Energiepolitik gesetzt – die sogenannten 20-20-20Ziele. Bis zum Jahr 2020 sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um 20 Prozent reduziert werden, der Energieverbrauch soll um 20 Prozent sinken und die Erneuerbaren Energien sollen einen Anteil von 20 Prozent am Stromverbrauch ausmachen. Dem Gebäudebereich kommt auf dem Weg, die klima- und energiepolitischen Ziele in der Europäischen Union und in Deutschland zu erreichen, herausragende Bedeutung zu. Gebäude stehen für rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und verursachen rund ein Drittel der schädlichen Treibhausgasemissionen. Die Einsparpotentiale sind gewaltig. Jedoch müssen die Sanierungsaktivitäten in allen europäischen Ländern und auch in Deutschland in den kommenden Jahren stark beschleunigt werden. Im Neubau sind verstärkt Niedrigstenergiegebäude und Nahe-Null Energie-Häuser zu bauen, vor allem aber muss der Gebäudebestand umfassend energetisch saniert werden. Allerdings ist zu befürchten, dass ohne eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Baufachkräften die Effizienzziele der EU und der Mitgliedstaaten nicht erreicht werden können. Europäische Initiative zur Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften im Bausektor in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Um ein Defizit an Fachkräften und an Qualifzierungen im Bausektor zu erkennen und vorzubeugen, hat die Europäi- sche Union eine Initiative zur Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien gestartet – das Programm Build up Skills. Das Programm besteht aus zwei Projekten: Projektphase 1: In einer ersten Phase sollen in jedem Mitgliedstaat der EU eine Bestandsaufnahme des aktuellen Status-Quo der Arbeitnehmerschaft im Bau-/Ausbaugewerbe durchgeführt (qualitativ/ quantitativ), der Bedarf an qualifizierten Fachkräften bis 2020 ermittelt und basierend auf einer Lückenanalyse nationale Qualifikations-Road-Maps bis 2020 erarbeitet werden. Hierzu war es zunächst nötig, sogenannte nationale Qualifikationsplattformen aufzubauen, die sicherstellen, dass die wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen in den Nationalstaaten die Untersuchung unterstützen. In über 20 Mitgliedstaaten haben die jeweiligen Konsortien im November 2011 mit den Untersuchungen begonnen, die im April 2013 abgeschlossen sein müssen. Die bislang fehlenden Mitgliedstaaten rückten im Frühjahr 2012 nach. Mit der nationalen Qualifikations-Road-Map, die von den wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen unterstützt werden sollte, werden die Qualifikationserfordernisse im Bausektor identifiziert und quantifiziert (Anzahl der fortzubildenden Handwerker, Strategie zur Zielerreichung, Fortbildungsstrukturen) und die erforderlichen Maßnahmen entwickelt, um die 2020-Ziele erreichen zu können (Abbildung 1). Projektphase 2: Die nationale Qualifikations-RoadMap liefert die Basis für Phase 2 des Projektes, in der konkrete Qualifikationsmaßnahmen für die am Bau Beschäftigten erarbeitet werden. Diese zweite Projektphase ist als eigenständiges Projekt konzipiert und wird voraussichtlich Mitte 2013 starten. Für eine detaillierte Analyse der Arbeitskräftesituation im Bausektor und der Anforderungen bis 2020 formierte sich ein breites Konsortium aus Wissenschaft, Handwerksverbänden, dem Bildungssektor und dem Energiebereich. Dieses setzt sich zusammen aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (Konsortialführer), dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH), dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI), der Deutschen Energieagentur (dena), dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das Konsor- Abbildung 1 Wissen tium führt alle inhaltlichen und organisatorischen Arbeiten durch. Um das Konsortium herum wurde eine sogenannte nationale Qualifikationsplattform aufgebaut, die die relevanten Akteure aus den Bereichen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie die relevanten gesellschaftlichen Gruppen zusammenbringt. Alle Mitglieder der nationalen Plattform unterstützen das Projekt und werden regelmäßig über den Projektstand und die erarbeiteten Inhalte informiert. Die nationale Plattform steht allen interessierten Institutionen offen. Im Laufe des Projektes wird aus der nationalen Qualifikationsplattform ein 'Board' (Lenkungskreis) von maximal 20 Mitgliedern gebildet, das alle gesellschaftlich relevanten Gruppen umfasst und dessen Vertreter die Entwicklung einer nationalen Qualifikations-RoadMap mit begleiten. Der ZDS wird bei der Analyse der Qualifikation und Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk mit einbezogen. Dabei stehen die Betrachtung der neuen Ausbildungsordnung sowie die Fort- und Weiterbildungen im Mittelpunkt (Abbildung 2). Ziele und Aufgaben Das Ziel der Europäischen Bauinitiative ist es, die notwendigen Informationen über die Arbeitskräfteanforderungen im Bausektor Deutschlands im Hinblick auf die Erreichung der 20-20-20-Ziele zur Verfügung zu stellen (Anzahl und Qualifikationen). Dabei ist der Fokus auf sogenannte On-site-/Blue-Collar-Workers gelegt (Bauarbeiter, Handwerker). Dazu ist das deutsche Projekt in mehrere Arbeitsschritte untergliedert: • Für eine möglichst breite Beteiligung aller relevaten gesellschaftlichen Gruppen und Akteure wurde bereits 15 SCHORNSTEINFEGER 12.12 im Vorfeld des Projektstarts eine nationale Qualifikations-Plattform aufgebaut. • In einem ersten inhaltlichen Schritt wird eine StatusQuo-Analyse der Fachkräftesituation im Bausektor Deutschland durchgeführt. Dazu werden die am Bau relevanten Prozesse definiert, die zu berücksichtigenden Berufe definiert und technische Entwicklungen sowie politisch beeinflussende Rahmenbedingungen beschrieben. Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme des bestehenden Arbeitskräftepotentials in quantitativer und in qualitativer Hinsicht. Zudem wird ein detaillierter Überblick über die bestehenden Aus und Fortbildungsprogramme gegeben. • Die Status-Quo-Analyse beinhaltet zudem eine Projektion des Personalbedarfs und der benötigten Qualifikationsanforderungen bis zum Jahr 2020. • Auf dieser Basis wird eine Lückenananalyse durchgeführt, welche die Unterschiede zwischen dem bestehenden Arbeitskräftepotential und dem bis 2020 erforderlichen Personal im Bausektor sowie eventuelle Defizite bei den Qualifikationsprogrammen aufzeigt. • Diese Informationen werden zum einen in einem Zwischenbericht publiziert, zum anderen werden sie genutzt, um Empfehlungen abzugeben, was getan werden sollte, um den erforderlichen Peronsalbedarf und die notwendigen Qualifikationen sicherzustellen. • Diese Empfehlungen werden mit den relevanten Teilnehmern der nationalen Plattform diskutiert. Sie Abbildung 2 16 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Wissen E M I S S I O N S MESSTECHNIK Sei fair zur Umwelt ABGASANALYSE DER SPITZENKLASSE SPECTRA plus sollen in eine nationale Qualifikations-Road-Map münden, in der Vorschläge für neue oder modifizierte Qualifikationsangebote enthalten sind, ebenso wie Vorschläge für ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot. • In einem letzten Schritt soll für eine breite Unterstützung der nationalen Qualifikations-Road-map geworben werden. Parallel hat jeder Mitgliedstaat zwei Projekte in anderen EU-Staaten zu begleiten. In diesem so genannten Peer-Review-Prozess wird Deutschland auf die Entwicklungen in Irland und Bulgarien blicken. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Austausch zwischen den Projekten der einzelnen Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene vorgesehen (EU-Exchange). Das erste Treffen fand vom 23. – 25. November 2011 in Brüssel statt (Abbildung 3). Die neue MRU-MESSGERÄTE GENERATION (sl) Quelle: Europäische Bauinitiative Abbildung 3 0611 SUPER PREIS! SUPER LEISTUNG! Abgasanalyse (Öl, Gas, Feststoffe u.v.m.) Gasdetektor Dichtheitsprüfungen gem. TRGI Heizungs-Check 4-Pa Test Druckmessungen Temperaturmessungen 30 Sek. Mittelwert gem. neuer BImSchV SD-Karte: 2 GB Datenspeicher Bluetooth: Datentransfer und Gerätefernsteuerung ANZEIGEN A Aus us EXHAUSTO EXHAUSTO CDT wurde wurde exodraft SSeit eit mehr als 50 Jahr Jahren en die LLösung ösung be bei ei allen a SSchornsteinzugproblemen chornsteinzugproblemen USB: Akkuladung und Datentransfer IRDA: Druckschnittstelle für schnelle Ausdrucke ® seit 1984 MRU – schon immer eine zukunftssichere Entscheidung MRU GmbH 74172 Neckarsulm-Obereisesheim Fon 0 71 32 - 99 62 0 · Fax 0 71 32 - 99 62 20 [email protected] · www.mru.eu e exodraft xodraft a/s NL D Deutschland eutschland TTel: el: 06751-8555-990 w www.exodraft.de ww.exodrafft.de CITROËN BUSINESS www.citroen-schornsteinfeger.de HIER IST NICHT NUR DER PREIS IN ORDNUNG. CITROËN BERLINGO CITROËN NEMO KASTENWAGEN L1 VTi 95 NIVEAU A KASTENWAGEN 1.4 NIVEAU A KOMPLETTPREIS1 MIT BEKLEBUNG UND SORTIMO®-EINRICHTUNG: KOMPLETTPREIS1 MIT BEKLEBUNG UND SORTIMO®-EINRICHTUNG: 10.690,–2 € 9.390,–2 € 1 zzgl. Einbau, 2UVP zzgl. MwSt. und Fracht, gültig bis 31. 12. 2012, bei allen teilnehmenden CITROËN Händlern oder Sortimo®-Stationen. Abb. zeigen Modelle mit Zusatzausstattung. DER CITROËN BERLINGO UND CITROËN NEMO MIT SORTIMO®-KOMPLETTPAKET. Diese zwei verstehen wirklich was von Ihrem Job: der wendige CITROËN NEMO – mit gerade mal 3,86 m Außenlänge – und der komfortable CITROËN BERLINGO, der es auf bis zu 3,7 m3 Laderaumvolumen bringt. Beide sind tatsächlich für Sie gemacht – denn mit der Sortimo®-Einrichtung erfüllen sie genau die Anforderungen, die der Beruf des Schornsteinfegers mit sich bringt. Vom Kehr- bis zum Messgerät – hier hat alles seinen Platz und ist sofort griffbereit. Probieren Sie es aus – bei einer ordentlichen Testfahrt. SCHORNSTEINFEGER 12.12 18 Wissen Studieren ohne Abitur: „Es hat keinen Sinn, dass Sie hier sind!“ Düsseldorf – Hauptschüler? Sorry, wir bilden dich nicht aus! Auf 36 Bewerbungen erhielt Julian Schwark diese Reaktion. Ein Handwerk wollte er lernen, in einem Betrieb oder bei der Bundeswehr. Überall erhielt er Absagen. „Die wollten mindestens einen Realschüler“, vermutet er. Dem Sohn eines Polizisten und einer Friseurin war nicht viel anderes übrig geblieben, als die Hauptschule zu besuchen. Ende der vierten Klasse diagnostizierte man bei ihm Legasthenie. Zu spät, um auf die Schreib- und Leseschwäche noch wesentlich einwirken zu können, erzählt der aufgeschlossene 27Jährige, und man spürt seinen Ärger darüber. suren. Selbst nachdem er den Rückstand aufgeholt hatte, behielt er das hohe Lerntempo bei. Er paukte so zielstrebig, dass er am Ende auch die Vorlesungen als Zeitverschwendung bei der Prüfungsvorbereitung ansah. Am Ende schloss er vorzeitig mit 1,2 ab. ANZEIGEN Schwark hatte begriffen, dass viel Potenzial in ihm steckt, und wagte den nächsten Schritt. Energie- und Umweltverfahrenstechnik interessierte ihn – einer der Studiengänge, die er als Meister mit einer fachgebundenen Studienberechtigung an der FH Gießen, der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen, belegen konnte. Im ersten Semester fiel er bei allen Mathe- und Mechanikklausuren durch. Es brauchte Zeit, den Abstand vom Meister- zum Abiturwissen zu verringern. Obendrein provozierte ihn sein Matheprofessor: „Wir wissen beide, dass es keinen Sinn hat, dass Sie hier sind“, sagte der ihm. Heute freut Schwark sich fast über die Wut, die das in ihm auslöste. Dem wollte er es zeigen! Der Student organisierte sein Studium wie einen Fulltime-Job: Dreieinhalb Jahre lang ging er um 8 Uhr an die FH und um 19 Uhr wieder nach Hause. Anfangs lernte er neben dem Stoff der neuen Klausuren auch für die Prüfungen, die er wiederholen musste, und schrieb so in einem Semester 15 statt zehn Klau- Bild: © Manfred Vollmer Ein Schornsteinfeger, den seine Tante angesprochen hatte, gab ihm schließlich eine Lehrstelle. Den Jungen motivierte diese Chance: „Die Lehre habe ich als einer der Besten abgeschlossen.“ Schwark mochte den Job. Als er 18 wurde, engagierte er sich intensiv im gewerkschaftlichen Schornsteinfegerfachverband. Eine Gesetzesänderung machte es damals möglich, dass er nach der Lehre gleich mit der Meisterschule anfangen konnte. Mit 21 Jahren war er einer der jüngsten Handwerksmeister Deutschlands. „Ich war halt besonders fleißig“, sagt er. Eine nüchterne Feststellung, keine Angeberei. Julian Schwark – Schornsteinfeger, Böckler-Stipendiat, Ingenieur für Energieund Umweltverfahrenstechnik, Doktorand So richtig Spaß am Studium habe er erst während seiner Diplomarbeit gehabt, erzählt der Ingenieur. Er betrieb „Hinterhofforschung“ über die Herstellung von Biokohle für eine Green-Tech-Firma: „Wir saßen oft mit unseren Laptops bis nachts in unserem provisorischen Labor.“ Ein zukunftsträchtiges Thema und ein Team, das ihn mitgestalten ließ, das war seine Welt. Den Spagat zwischen Hochschule und Praxis macht Schwark bis heute: Inzwischen ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut „Energiesysteme und Energiewirtschaft“ der jungen Hochschule Ruhr West in Bottrop und promoviert nebenberuflich. Die Experimente für seine Doktorarbeit über Biokohle macht er bei einem Kultursubstrate-Hersteller, der die Forschung sponsert. Wenn Schwark im Labor schmutzige Biomasse untersucht, die durch Druck und Hitze zu einer Art Kohle werden soll, trägt er den alten Schornsteinfegeranzug. Quelle: Mitbestimmung 4-2012, Hans-BöcklerStiftung Wissen 19 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Neues Arbeitsblatt Technische Regel DVGW G 631 (A) von März 2012 Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung, Trocknung sowie Wäscherei Das Arbeitsblatt DVGW G 631 wurde vom Projektkreis „Überarbeitung G 631“ im Technischen Komitee „Gasinstallation“ erarbeitet. Es regelt die Anforderungen an die Aufstellung und den Betrieb gewerblicher Gasgeräte. Die Überarbeitung erfolgte unter Mitwirkung von Vertretern der Hersteller der jeweiligen Gewerbeanwendungen, der Prüflaboratorien, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband – (ZIV) und des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima. In diesem Arbeitsblatt wurden die nachfolgenden Technischen Regeln zusammengefasst: luftabhängig), hat immer zwingend zur Folge, dass die Gaszufuhr nur möglich sein darf, wenn die Küchenlüftungsanlage in Betrieb ist. Übergangszeit für Gasgeräte Art B für Gastronomie- und Küchenanlagen Für Gasgeräte, die den Regeln des bisher geltenden DVGW-Arbeitsblattes G 634 folgend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung als Gasgerät Art B haben, gilt eine Übergangszeit, wenn sie nach Arbeitsblatt G 631 (A) nicht mehr als Gasgeräte Art B installiert werden können. Änderungen • G 631 „Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen“ • G 629 „Installation von gasbeheizten Körnertrocknern“ • G 634 „Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen in Gebäuden“ Die Anforderungen des früheren Arbeitsblattes G 630 „Technische Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von Gasanlagen in Fruchtreiferäumen“ wurden in überarbeiteter Form berücksichtigt. Somit wurden in Ergänzung zum DVGWArbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) die Anforderungen an Aufstellung und Betrieb für die häufigsten gewerblichen Gasanwendungen in einem Arbeitsblatt zusammengefasst. Im Abschnitt 4 werden die allgemeinen Anforderungen an gewerbliche Gasgeräte aufgeführt. Die spezifischen Anforderungen der jeweiligen gewerblichen Gasanwendungen werden in Abschnitt 5 beschrieben. Die Inhalte wurden an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Insbesondere wurde die in dem bisherigen Arbeitsblatt G 634 enthaltene nationale Besonderheit der Einteilung der Gasgeräte nach der Ausführungsart und der Nennwärmebelastung (kleiner bzw. größer 14 kW) in Art A oder B aufgehoben (Anhang 1, Arbeitsblatt G 634:1998-09). Daraus ergaben sich notwendige Anpassungen der Aufstellanforderungen für gewerbliche Gasgeräte Art A, für die nun generell bei Nennbelastungen größer 14 kW eine Abführung der Abgase über Küchenlüftungsanlagen gefordert wird. Direkte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über eine herkömmliche Abgasanlage – Verbindungsstück und Abgasleitung – erfolgt. Indirekte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über die Küchenlüftungsanlage erfolgt. Die notwendige Aufstromstrecke endet in einem festgelegten Abstand unter der Küchenlüftungshaube bzw. der Küchenlüftungsdecke. Die indirekte Abgasabführung von Gasgeräten Art B, Gasgeräte mit Abgasabführung, die die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (raum- Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 631: 1977-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung und Anpassung an aktuellen Stand der Technik b) Übernahme und Aktualisierung der bisherigen Arbeitsblätter G 629 und G 634 c) Die Anforderungen des früheren Arbeitsblatt G 630 „Technische Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von Gasanlagen in Fruchtreiferäumen“ wurden in überarbeiteter Form berücksichtigt. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 634:1998-09 wurde folgende Änderung vorgenommen: ➢ Wegfall der national spezifischen Zuordnung der Gasgeräte Art A und Art B (ehemals Anhang 1, G 634:1998). Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 629:1975-06 wurde folgende Änderung vorgenommen: ➢ Überarbeitung und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik Frühere Ausgaben: DVGW G 629: 1975-06 DVGW G 631: 1977-06 DVGW G 634: 1998-09 (sl) Quelle: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn SCHORNSTEINFEGER 12.12 20 Aus den Verbänden PLW 2012 Josef Kirchmayer aus Niederbayern bester Schornsteinfeger 2012 Bild: © Andreas Kramer Ulm – Auch in diesem Jahr fand in nahezu allen Handwerksberufen der große Bildungswettbewerb „Profis leisten was“ statt. Bis zum Jahr 2006 lief dieser unter dem seit 1951 gültigen Namen „Praktische Leistungswettbewerb der Handwerksjugend (PLW)“. Auf Anregung der Handwerksorganisation erfolgte 2007 dann die Umbenennung. Das Internat des LIV des SF-Handwerks Baden-Württemberg Die Ziele des Wettbewerbs sind: • die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herauszustellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk zu stärken und für das Handwerk überzeugend zu werben, • die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks aufmerksam zu machen, • begabte Lehrlinge, die im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen, in ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern, • die Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte, Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse zu intensivieren und eine Hebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus herbeizuführen, Erfahrungsmaterial für die weitere Verbesserung der Ausbildungsvorschriften zu gewinnen, • den Ausbildenden bei der Ausbildungsarbeit zu unterstützen und zu fördern, • Maßnahmen für die Förderung auch leistungsschwächerer Lehrlinge vorzubereiten. Auch das Schornsteinfegerhandwerk führte 2012 wieder den Wettbewerb durch und brachte zahlreiche Landessieger hervor. Waren diese Landessieger dann nicht älter als 25 Jahre und hatten die Mindestpunktzahl erreicht, wurden sie zum Leistungsentscheid auf Bundesebene geladen. Dieser fand vom 06. bis 07.11.2012 in Ulm statt. Insgesamt sieben KollegInnen gaben an den zwei Tagen ihr Bestes, um den Titel Bester Schornsteinfeger bzw. Beste Schornsteinfegerin des Jahres zu gewinnen. Entsprechend groß war die Aufregung vor der Preisverleihung am Mittwochabend. Im Beisein der Kollegen des Wertungsausschusses, der Handwerksfunktionäre aus der Handwerkskammer, dem ZIV und ZDS wurde schließlich Kollege Josef Kirchmayer aus Niederbayern Bundessieger vor Simone Zeller aus Baden-Württemberg und Johannes Vogel aus Niedersachsen. Damit ging nach drei aufeinander folgenden Jahren des Sieges für NordrheinWestfalen der begehrte Titel nach Bayern. Die Freude bei Josef war natürlich riesengroß, zumal ihm der Sieg noch durch ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro versüßt wurde, das von der Firma Buderus gestiftet und verliehen wurde. Nachfolgend die Platzierungen der Teilnehmer: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Josef Kirchmayer, Bayern Simone Zeller, Baden-Württemberg Johannes Vogel, Niedersachsen Bastian Flores, Nordrhein-Westfalen David Villmann, Rheinland-Pfalz Maximilian Schröder, Berlin Florian Meier, Hamburg Erfreulicherweise sind alle sieben Teilnehmer direkt nach der Gesellenprüfung in den ZDS eingetreten! Zudem engagiert sich der eine oder andere sogar bereits aktiv im ZDS, z.B. als Vorstandsmitglied einer ZDS-Landes- bzw. Bezirksgruppe. Das ist überaus positiv und zeigt, dass auch für diese jungen Kollegen der Beruf des Schornsteinfegers nicht nur einfach ein Beruf ist, sondern sie sich und ihren Beruf weiter voran bringen wollen. Dazu gehört natürlich auch, sich nicht auf dem erworbenen Wissen auszuruhen und sich weiterzubilden. Als nächster Schritt steht dann die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk an. Mit ihren Lehrgangsgutscheinen und Stipendien können die Wettbewerbsteilnehmer nun die Fortbildung ihrer Wahl besuchen. Einige unter ihnen werden sich sicherlich im Meistervorbereitungs- 21 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Bild: © Volker Jobst Bild: © Andreas Kramer Aus den Verbänden Der Sieger im Bildungswettbewerb „Profis leisten was“ lehrgang der Handwerksschule e.V. wiedersehen. Wir wünschen hierzu auf jeden Fall schon mal viel Erfolg! V.li.n.re.: Josef Kirchmayer, Bayern, Simone Zeller, Baden-Württemberg, Johannes Vogel, Niedersachsen ZIV versicherte breitere Arbeitnehmereinbindung im PLW Der 1. Vorsitzende des ZDS, Frank Weber, formulierte diese Schieflage in einem Brief an den Präsidenten des ZIV so „Die jahrelange Nichtbeteiligung steht dem gemeinsamen Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entgegen. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie bei künftigen Leistungsentscheiden des Schornsteinfegerhandwerks auf Bundes- als auch auf Landesebene Arbeitnehmervertreter einbinden würden. Dieses würde zweifelsohne das Miteinander im Schornsteinfegerhandwerk fördern.“ Robert Wagner, Verantwortlicher des ZIV für die Abteilung Berufsbildung, gelobte in einem Gespräch Anfang Dezember in Sankt Augustin Besserung. Gerade den Eklat beim Landesentscheid in Hessen (wir berichteten im SF 11-2012) habe er bedauert. Bleibt nun abzuwarten, ob den Worten auch Taten folgen. Das wird man spätestens im kommenden Jahr sehen, wenn unter dem Dach des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zum PLW 2013 geladen wird. ANZEIGE Abgasanalyse Intuitive, komfortable Einhandbedienung? Ihr Zugewinn mit AFRISO! EUROLYZER STe Aus Arbeitnehmersicht ist dieser Wettbewerb sicherlich in einigen Punkten optimierungsbedürftig, vor allem bei der Einbindung von Arbeitnehmervertretern in den Wertungsausschüssen. In vielen Bundesländern und auch auf Bundesebene bestanden diese Wertungsausschüsse nahezu ausschließlich aus Arbeitgebern. Dass es auch anders geht, zeigt z.B. der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen, wo im Bereich der Bildung wirkliche Zusammenarbeit gelebt wird! (akra) www.afriso.de/eurolyzer All in one: Abgasanalyse, Druck /Temperatur messung, qA Mittelwert messung, Heizungs Check, 4 Pa Test Das Leichtgewicht im ergonomischen Design ECO Sensor: Erster blei freier O2 Sensor für Abgasmessgeräte SCHORNSTEINFEGER 12.12 22 Aus den Verbänden Tagung des ZDS und DGB zur neuen Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV) sel ‒ Am Samstag, den 03. November 2012 fand in der dherberge Kassel die große Tagung zur neuen Schorneger-Ausbildungsverordnung statt, auf der sich über 30 Teilnehmer aus allen Regionen des ZDS über die Inhalte der neuen Ausbildungsverordnung informieren konnten. Als Gastreferent war Helmut Dittke vom DGB Bundesvorstand, Bereich Handwerkspolitik, der Einladung gefolgt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im gesamten Zeitraum der Erstellung der neuen Ausbildungsordnung auf Arbeitnehmerseite federführend das Verfahren begleitet. dungsausschüssen der Innung. Die Allgemeinverbindlichkeit der Überbetrieblichen Ausbildung in den einzelnen Handwerkskammerbereichen erfordert rechtverbindliche Beschlüsse der Bildungsausschüsse der Innungen und Handwerkskammern. Hier unterstrich Helmut Dittke die Arbeitnehmermitbestimmung und erläuterte die Wege zur Umsetzung der Beschlüsse. Beim Rahmenlehrplan der Berufsschulen erfordert die Umsetzung auch von den Berufsschullehrern eine intensive Einarbeitung in die neuen Ausbildungsinhalte. Die Ausgestaltung der Lernfelder obliegt den berufsbildenden Schulen und auch beim Berufsschulunterricht müssen neue Wege gegangen werden. Der ZDS wird zusammen mit dem DGB 2013 eine Tagung für die Gesellenprüfungsausschüsse ausrichten. Die Arbeit der Prüfungsausschüsse und die Bewertung der Gesellenprüfung müssen ebenfalls an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Anschließend wurden die Inhalte der SchfAusbV und der dazugehörige Ausbildungsrahmenplan vorgestellt, die den handwerksrechtlichen Bereich des Schornsteinfegerhandwerks vorgeben. Ebenfalls thematisiert wurden die neuen Tätigkeitsfelder und der derzeitige Stand des Rahmenlehrplanes der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜbA). Marc Steilen stellte die inhaltliche Ausgestaltung vor und nahm Bezug auf die praktische Umsetzung in den Bildungsstätten. Ein weiteres Thema war die Einbindung der Gesellenausschüsse bei der Umsetzung der SchfAusbV in den Bil- Bild: © Stephan Lander Bild: © Stephan Lander (sl) Aus der Industrie 23 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Brennstoffkosten steigen bis 2020 um 50 % Kostenloses Heizgutachten zeigt Einsparpotenziale Berlin ‒ Der Preisanstieg für Heizöl, Erdgas und Fernwärme setzt sich weiter fort. Bis zum Jahr 2020 werden die Energiepreise um 50 Prozent über dem heutigen Preisniveau liegen. Bei gleichbleibendem Verbrauch bedeutet das für eine 70 m²Wohnung durchschnittlich 400 Euro mehr Brennstoffkosten. „Die Verbraucher sollen nicht beim Heizen geizen müssen, aber jeder sollte seine Einsparpotenziale kennen und ausschöpfen. Dabei unterstützt das Heizgutachten, das Mieter und Eigentümer kostenlos anfordern können“, sagt Stefanie Jank, Projektleiterin der Heizspiegelkampagne der co2online gemeinnützigen GmbH (www.heizspiegel.de). fährt, reagiert mit Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. „Nur Wohngebäude in einem guten energetischen Zustand schützen die Bewohner vor zukünftigen Energiepreisschocks. Die Bundesregierung sollte daher schnell ein breites Angebot für mehr Verbrauchstransparenz fördern und zuverlässige Investitionsanreize schaffen“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. - DENEFF. „Energieeffizienz ist der Kostenairbag für die Energiewende. Weiteres Abwarten führt zu schleichender Enteignung und Energiearmut in Deutschland“, so Noll. Bis 2020 liegen die Preise für Heizöl voraussichtlich 59 Prozent höher als heute. Bei Fernwärme werden Preissteigerungen um 54 Prozent, bei Erdgas um 35 Prozent prognostiziert. Für eine 70 m²-Wohnung würde das bei gleichbleibender Energiemenge folgende Erhöhungen bedeuten: Im Jahr 2011 lagen die Brennstoffkosten für das benötigte Heizöl bei durchschnittlich 800 Euro. Im Jahr 2020 kostet das Heizöl bereits 1.280 Euro. Die Brennstoffkosten für Erdgas betrugen 2011 rund 700 Euro und steigen bis 2020 auf 940 Euro. Für Fernwärme mussten Mieter und selbstnutzende Eigentümer im vergangenen Jahr 900 Euro bezahlen. Im Jahr 2020 werden für eine Wohnung dieser Größe im Schnitt 1.390 Euro fällig. HeizCheck: Verbrauchswerte online prüfen Kostenloses Heizgutachten hilft Mietern und Eigentümern Ein niedriger Heizenergieverbrauch wirkt steigenden Energiepreisen entgegen. Ist der eigene Verbrauch zu hoch? Wie ist der Zustand des Gebäudes? Welche Einsparpotenziale sind vorhanden? Antworten erhalten Mieter und Eigentümer mithilfe eines schriftlichen Heizgutachtens. Dieses kann noch bis zum 28. Februar 2013 kostenlos angefordert werden – solange der Vorrat reicht. Und so einfach geht’s: den Gutschein auf www.heizspiegel.de ausdrucken, die Heizkostenabrechnung bzw. Energierechnung kopieren und beides an die co2online gGmbH senden. Freunde der sozialen Medien können den Gutschein auch ab sofort auf Facebook unter www.co2online.de/facebook herunterladen. Der Verbrauch, die Heizkosten und Heiznebenkosten werden im Heizgutachten auf ANZEIGE Angemessenheit überprüft. Ob Guthaben oder Nachzahlung, ein Heizgutachten lohnt sich für alle Haushalte. Denn schon der nächste kalte Winter kann hohe Heizkostennachzahlungen mit sich bringen. Politik muss Transparenz und Anreize schaffen Jeder vierte Vermieter, der durch seine Mieter von den Ergebnissen des Heizgutachtens er- Für alle, die es sofort wissen möchten, steht auf http://www.heizspiegel.de ein interaktiver HeizCheck zur Verfügung. Mit der Heizkostenabrechnung zur Hand erfährt man in wenigen Minuten, ob die Werte der Abrechnung angemessen sind oder ob Einsparpotenzial besteht. Quelle: Energiepreise: Verbraucherzentrale NRW e.V., co2online gemeinnützige GmbH SCHORNSTEINFEGER 12.12 24 Aus der Industrie Redaktion das-energieportal.de veröffentlicht Termine kostenlos Schwieberdingen – Die Geschäftsführung von Heilmann Software hat entschieden, dass die Redaktion des Portals www.das-energieportal.de ab sofort alle Termine der Energiebranche kostenlos veröffentlicht. Alle Unternehmen der Energiebranche sind dazu aufgerufen, ihre Termine für Seminare, Kongresse, Messen und andere Veranstaltungen, die für die Energiebranche und potenzielle Teilnehmer von Interesse sind, der Redaktion mitzuteilen. Alle eingesendeten Materialien werden redaktionell aufbereitet und der breiten Zielgruppe zur Verfügung gestellt. Das Energieportal verzeichnet seit dem Relaunch im Oktober 2011 regen Besucherzustrom. Aktuelle Nachrichten aus der Energiepolitik, aus der Energiewirtschaft und aus der Energieforschung werden abgerundet mit Nachrichten aus der Branche der erneuerbaren Energien und der alternativen Techniken. Des Weiteren bietet das Energieportal eine Datenbank von über 7.500 Energieberatern, mit der der Besucher den passenden Energieberater in seiner Nähe findet. Fragen zum Energieausweis werden in ausführlichen Fachartikeln beantwortet. Auch umfangreiche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung von energetischen Sanierungen und anderen Maßnahmen werden geliefert. Unter der Rubrik „Hersteller“ können Unternehmen rund ums Haus ihre Produktinnovationen in einem angemessenen Rahmen präsentieren. Das Firmenportrait, ein Angebot des Portals, bietet viel Platz für Unternehmen. Es beinhaltet Firmenname, komplette Anschrift inklusive Telefon, Fax, E- ANZEIGE Mail, Web-Adresse, Logo sowie bis zu drei Produktvorstellungen plus Foto. Platziert werden die Firmenportraits in der gewünschten Hersteller-Rubrik. Ab Januar 2013 bietet Heilmann Software auch den beliebten Fachnewsletter „Frage und Antwort des Monats“, der von 90 % Prozent aller Energie-Fachplaner von Gewerbeprojekten im Rahmen der DIN V 18599 gelesen wird, für die Platzierung von Innovationen in den Unternehmen der Branche an. Der Fachnewsletter wurde jahrelang monatlich versendet und hat eine hohe Akzeptanz bei den Lesern. Energieberater können sich ebenfalls kostenlos in die Datenbank eintragen. Für Premium-Mitglieder bietet das Portal den Vorteil, dass qualifizierte Anfragen zum Energieausweis mit vorerfassten Gebäudedaten durch einfache Web-Tools direkt weitergeleitet werden. Die Laufzeit der Premium-Mitgliedschaft beträgt ab Abschluss des Vertrages ein ganzes Jahr. Die Premium-Mitgliedschaft kann jederzeit bis zu vier Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres gekündigt werden. Aktuelle Pressemitteilungen aus der Energiebranche, Anfragen für Werbemöglichkeiten auf dem Portal oder im Fachnewsletter, Terminhinweise und aktuelle Neuerscheinungen von Fachliteratur können an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden. Quelle: Heilmann Software Service 25 SCHORNSTEINFEGER 12.12 NCSG Convention and Trade Show Innovation 2013 – Eintrittskarte in eine erfolgreiche Zukunft Branson/Plainfield – Jedes Jahr im Frühjahr kommen die Schornsteinfeger aus der gesamten USA zusammen, um voneinander zu lernen und sich stetig zu verbessern. So stehen die geplanten Veranstaltungstage der National Chimney Sweep Guild (NCSG) vom 04.-07.04.2013 in Branson, Missouri, ganz im Zeichen der „Innovation“. Unter Innovation versteht die NCSG „etwas außerhalb der Regel“ zu tun und damit die Arbeit und das persönliche Leben komfortabler und angenehmer zu gestalten. „Die amerikanischen Schornsteinfegerunternehmen müssen immer auf dem neuesten Stand der Innovation sein“, so der in Plainfield ansässige Verband auf seiner Homepage, „und der Konvent ist die Eintrittskarte in eine erfolgreiche Zukunft.“ Der Veranstaltungsort Branson liegt im Mittleren Westen und gilt sicherlich nicht als Urlaubsziel Nr. 1, wenn man eine USA-Reise plant. Dennoch hat die NCSG ein sehr schönes Hotel am See ausgewählt, in dem man zu NCSG-Preisen bereits jetzt Zimmer reservieren kann. Die Preise liegen zwischen 100 Euro (Zimmer mit Bergblick) und 104 Euro (Zimmer mit Seeblick). Nach unserer großen Reportage in der Märzausgabe des Schornsteinfeger über den NCSG-Kongress zu Beginn dieses Jahres, haben uns zahlreiche Mitgliederanfragen hinsichtlich einer möglichen Teilnahme erreicht. Gerade um den sprichwörtlichen Horizont zu erweitern und den Blick für weitere Schornsteinfegerdienstleistungen zu öffnen, ist eine Teilnahme durchaus zu empfehlen. Allerdings sollte man über gute Englischkenntnisse verfügen, um den meist fachspezifischen Vorträgen folgen zu können. Weitere Informationen sowie der genaue Veranstaltungsplan und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung stehen unter www.ncsg.org zur Verfügung. (akra) Kostenlose Arbeitshilfe für ZDS-Mitglieder Dieser Ausgabe des Schornsteinfeger liegt folgende Broschüre bei: Arbeitshilfe Praxis Modul 14 Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen Zentrale und dezentrale Entlüftung nach DIN 18017 Teil 1 – 3 Die Reinigung und Überprüfung von hygienischen Lüftungsanlagen ist durch den Einigungsvertrag im Vollzug in den neuen Bundesländern seit Jahren ein wichtiger Bestandteil des Schornsteinfegerhandwerks in vielen Bundesländern. Doch nicht nur in den neuen Bundesländern existieren Lüftungsanlagen zur Entlüftung von Bädern, Toiletten, Küchen und weiteren Räumen. Die in einigen Systemen abgeführte Feuchtigkeit enthält Stäube, Flusen und Fraßen und erhöht dadurch die Brandübertragung. Das Schornsteinfegerhandwerk ist hier ein objektiver Fachmann zur Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen. Erstmals zum 01.01.2010 mussten die Bundesländer eventuelle Tätigkeiten an Lüftungsanlagen durch das Inkrafttreten der Bundes-KÜO über landesspezifische Verordnungen regeln. Die vorliegende Arbeitshilfe soll darüber informieren, wie unterschiedliche Systeme aufgebaut sind und funktionieren. Auch die Überprüfungs- und Reinigungsverfahren sowie Mängel und Funktionsstörungen der Anlagen sind beschrieben und erläutert. Weitere Broschüren können Sie bei der Schornsteinfegerverlag GmbH bestellen unter: www.schornsteinfegerverlag.de Der Preis beträgt 10,70 3 für Nichtmitglieder und 5,35 3 für ZDS-Mitglieder. SCHORNSTEINFEGER 12.12 26 Service Messekalender 2013 11. – 13.01.2013 Haus/Holz/Energie – Donaueschingen Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 29. – 31.01.2013 enertec – Leipzig Internationale Fachmesse für Energie www.enertec-leipzig.de Bild: © www.leipziger-messe.de 05. – 07.02.2013 E-world energy & water – Essen Internationale Leitmesse und Kongress der Energie- und Wasserwirtschaft www.e-world-2013.com 07. – 09.02.2013 CEB® CLEAN ENERGY BUILDING – Stuttgart Internationale Fachmesse für erneuerbare Energien und Passivhaus www.cep-expo.de 09. – 17.02.2013 15. Mitteldeutsche Handwerksmesse – Leipzig www.handwerksmesse-leipzig.de 22. – 24.02.2013 Haus/Holz/Energie – Radolfzell Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 06. – 12.03.2013 Internationale Handwerksmesse – München Fachmesse für Technik, Werkstatt, Werkzeuge www.ihm.de 08. – 10.03.2013 Haus/Holz/Energie – Tuttlingen Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 12. – 16.03.2013 ISH – Frankfurt Weltleitmesse Bad + Heizung http://ish.messefrankfurt.com 08. – 12.04.2013 Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ist gerade in Zeiten des technischen Wandels immens wichtig für jeden Schornsteinfeger und jede Schornsteinfegerin. Dabei kommt dem Besuch von Fachmessen eine große Bedeutung zu. Nachstehend haben wir für Euch eine Auswahl der wichtigsten Messetermine für das Jahr 2013 zusammengestellt. Kleiner Tipp am Rande: Fahrt- und Eintrittskosten könnt Ihr natürlich auch steuerlich geltend machen! Energy – Hannover Internationale Leitmesse der erneuerbaren und konventionellen Energieerzeugung, Energieversorgung, -übertragung und -verteilung www.hannovermesse.de/energy 12. – 14.04.2013 Haus/Holz/Energie – Stuttgart Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 27.04. – 07.05.2013 Mannheimer Maimarkt – Mannheim Ausstellung für Industrie, Handel, Handwerk und Landwirtschaft www.maimarkt.de 19. – 21.06.2013 Intersolar Europe – München Internationale Fachmesse und Kongress für Solartechnik www.intersolar.de 26. – 29.09.2013 RENEXPO – Augsburg Internationale Fachmesse und Kongress für regenerative Energien und energieeffizientes Bauen und Sanieren www.renexpo.de 04. – 06.10.2013 Haus/Holz/Energie – Rottweil Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 16. – 18.10.2013 SHKG – Leipzig Messe für Sanitär, Heizung, Klima und Gebäudeautomation www.shkg-leipzig.de 05. – 08.11.2013 A + A – Düsseldorf Persönlicher Schutz und Sicherheit, Fachmesse mit Kongress www.aplusa.de 08. – 10.11.2013 Haus/Holz/Energie – Friedrichshafen Die große Bau- und Energiemesse www.messe-sauber.eu 27.11. – 01.12.2014 Heim + Handwerk – München Messe für Bauen, Einrichten und Wohnen www.heim-handwerk.de Service 27 SCHORNSTEINFEGER 12.12 Der Arbeitnehmerservice informiert: Arbeitnehmer aufgepasst! Änderungen ab 01.01.2013 Steigende Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobber Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden zum 1. Januar 2013 nach einem Bundestagsbeschluss erhöht. Das bedeutet: Sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzuverdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Erstmals Anpassung an Lohnentwicklung Die Entgeltgrenzen werden seit Einführung der Minijobs im Jahr 2003 erstmals an die Lohnentwicklung angepasst. Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen. Tipp: Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Logo: © ANS Arbeitgeber zahlen in der Regel für eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Hierdurch erwirbt der Minijobber geminderte Rentenansprüche und anteilige Wartezeitmonate für verschiedene Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Minijobber, die bereits eine Vollrente beziehen, ist der Pauschalbeitrag zwar auch zu entrichten, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr auf die Rente aus. angespart, sondern umgehend für Renten g ausgegeben werden. Grundsätzlich soll der Beitragssatz so festgelegt werden, dass die Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben für Renten zu decken. Dafür ist jedes Jahr eine Schätzung erforderlich: Werden im Folgejahr voraussichtlich mit dem bisherigen Beitragssatz nicht genug Einnahmen erwirtschaftet, um die Rentenausgaben dieses Jahres finanzieren zu können, muss der Beitragssatz erhöht werden. Bei voraussichtlich zu hohen Rücklagen wird der Beitragssatz gesenkt. Nach Aussage der Bundesregierung sinkt der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2013 von 19,6 um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent, was nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Gesamtentlastung von rund sechs Milliarden Euro bedeutet. Für die Arbeitnehmer ergebe dies eine Beitragsreduktion von 9,8 auf 9,45 Prozent, also um 0,35 Prozentpunkte. Wer monatlich 3.000 € brutto verdient, würde nach dem 1.1.2013 also um 10,50 € entlastet. Private Vorsorge ist notwendig Trotz der zeitweisen finanziellen Erleichterung für die Arbeitnehmer durch die Absenkung der Rentenbeiträge wird das Rentenniveau von derzeit rund 50 Prozent auf 43 Prozent im Jahr 2030 weiter absinken. Das Rentenniveau ist die Höhe der Altersrente im Vergleich zum bisher erzielten Einkommen. Wer weniger als 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, vor Erreichen der festgelegten Regelaltersgrenze in Rente geht oder weniger als der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten verdient, muss mit einem noch niedrigeren Rentenniveau rechnen. Der Rückgang des Rentenniveaus macht es für jeden Einzelnen erforderlich, zusätzlich private Altersvorsorge zu treffen, das betont auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die freiwillige Zahlung der Differenz zum regulären Rentenversicherungsbeitrag vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben. Hierzu ein Beispiel: Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro und einem Beitragssatz ab 01.01.2013 zur Deutschen Rentenversicherung von 18,9 % abzüglich 15 % Pauschalbeitrag (= 3,9 %) ergibt dies eine freiwillige Zahlung von 17,55 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rentenversicherung steigt ab 2013 auf 69.600 Euro (West). Damit ergibt sich für die Beitragszahlung zur PKS eine Erhöhung der tarifvertraglich geregelten Beitragszahlung durch die Arbeitgeber in Höhe von 2 % der BBG von monatlich 112 Euro auf 116 Euro. Dies sollte ab Januar 2013 auch auf der Lohnabrechnung auftauchen. Mehr im Portemonnaie: Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt Johannes Szwerinski Leitung Arbeitnehmerservice Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageprinzip. Das bedeutet, dass eingezahlte Beiträge nicht Quellen: www.bundesregierung.de www.geldtipps.de SCHORNSTEINFEGER 12.12 28 Service Süddeutschland Spitzenreiter beim Heizen mit Holz man noch nicht so weit. Der Grund für den hohen Anteil im Süden ist vor allem das Heizen mit Holz. Hier kommen die Bayern auf einen Anteil der Holzheizungen von fast zehn Prozent, die Wohnungen in Baden-Württemberg auf über sechs. Quelle: Globus, Statistisches Bundesamt Grafik: © Karen Losacker; Redaktion: Frithjof Goetz Inzwischen sind in Deutschland über 1,5 Millionen Wohnungen mit Holz, Sonne, Wind oder Wärmepumpen beheizt – etwa fünfmal so viele wie vor zehn Jahren. Das geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Den größten Anteil der mit erneuerbaren Energien beheizten Wohnungen gibt es in Bayern mit 11,1 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg mit 7,0 Prozent. In den anderen Bundesländern ist ANZEIGE Ersatzscheiben für Kamine und Öfen DeckenBödenFassadenWändeGanzglastürenPergolenGlasbrüstungenHausvordächerTreppen DuschkabinenSchiebetürenTischplattenMöbelArbeitsplattenKüchenrückwändeVitrinenAquarien SpiegelLichtobjekteGanzglasanlagenPräsentationsflächenGlasüberKopfGlasamBoden u.v.m. Glaskeramik mit extremer Hitzebeständigkeit wenn Glas ... ... dann Maier-Glas-GmbH Badenbergstrasse 36 89520 Heidenheim Internet: www.maier-glas.de Tel: 07321 9690 0 Fax: 07321 9690 60 @: [email protected] Service 29 SCHORNSTEINFEGER 12.12 19. Internationales Bikertreffen 2013 vom 5. – 7. Juli 2013 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Unterkünfte wir freuen uns, Euch im nächsten Jahr in Sangerhausen – der Rosenstadt am Fuße des Harzes – zum internationalen Bikertreffen begrüßen zu dürfen. Unser Treffen findet im Friesenstadion in Sangerhausen, Kyffhäuserstr. 14, statt. Zelte und Wohnwagen finden auf dem Sportgelände Platz, Strom, Dusche und WC sind vorhanden. Sangerhausen liegt auf geschichtsträchtigem Boden. In der Region hat das erste Deutsche Reich seinen Ursprung, Kaiser Otto I. wurde in Wallhausen, 6 km von Sangerhausen entfernt, geboren. Der Ort wurde erstmals 780 urkundlich erwähnt. Im 15. Und 16. Jahrhundert beginnt die Blütezeit des Bergbaus. 1903 wird das Rosarium gegründet. 1951 – 1990 erlangt die Stadt durch den Kupferbergbau große Bedeutung. Die großen Abraumhalden aus dieser Zeit prägen noch heute die Landschaft. Das Rosarium, weltgrößte Rosensammlung, ist ein wunderschönes Ausflugsziel, genau wie der naheliegende Harz und der Kyffhäuser mit dem Barbarossa Denkmal ... Geplanter Programmablauf: Freitag, 05.07.2013 ➢ Anreise ➢ Quartiere beziehen ➢ Abendessen mit Musik mit DJ Max Samstag, 06.07.2013 ➢ Frühstück, anschließend Bikergottesdienst ➢ Ca. 10.00 Uhr Ausfahrt in den Harz – Euch erwarten eine tolle Landschaft, viele Kurven und ein Mittagessen – auf dem Kyffhäuser. ➢ Nachmittags – Präsispiele und Relaxen ➢ Abends – Livemusik Rosen Hotel Juri-Gagarin-Str. 31 Tel.: 03464/544644 Per Fax – 03464/61 41 33 Absender: Hotel „Am Rosarium“ Finkenstraße 24 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/578273 garni Hotel West Darrweg 4 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/544690 Hotel Katharina Riestedter Str. 20 06526 Sangerhausen Tel.: 03464/2429-0 E-Mail: Anzahl Unkostenbeitrag 25,00 € p.P. .......... Zelt (inkl. Du/WC) 5,00 € p. Nacht .......... Wohnwagen 7,00 € p. Nacht .......... (inkl. Strom/Du/WC) Bitte Stromkabel mitbringen! (Frühstück vor Ort zahlbar) Samstag .......... Sonntag .......... Mittagessen am Samstag (Ausfahrt) inkl. einem Getränk 12,50 € p.P. .......... Weitere Hotels, Pensionen Während der gesamten Veranstaltung ist natürlich oder private Zimmer findet Ihr für Essen und Trinken bestens gesorgt. auch im Internet. Gesamt Homepage: www.schornibikertreffen2013.de E-Mail: [email protected] Sonntag, 07.07.2013 ➢ Heimreise nach dem Frühstück; oder Ihr nutzt die Gelegenheit, Euch die weltgrößte Rosensammlung anzuschauen ... Und natürlich gibt es wieder tolle T-Shirts und weitere Überraschungen. Anmeldung Adresse für Anfahrt: Am Friesenstadion 06526 Sangerhausen Kyffhäuserstr. 14 Überweisung an: BSM Martin Fehn Konto-Nr. 084 999 5001 BLZ 800 800 00 Commerzbank Sangerhausen ........... € SCHORNSTEINFEGER 12.12 30 Stellenmarkt ANZEIGE oder angestellter Meister on si als Azubi, Geselle es auf deine Situation ekt Service ist optimal dir Arbeitnehmer- prof Die Analyse des ice Arbe rv i tn e m r-S h e e zugeschnitten. Nutze den kostenlosen Finanzcheck. e Email Laß Dich beraten. Per Telefon, oder vor Ort. So wie Du es möchtest. ell - erfahren [email protected] www.arbeitnehmerservice.net www .arbeitnehmerservice.net Kostenlose Servicenummer: 0800 / GESELLE (437 3553) Verbindliche Sammelbestellung des FeinstaubMessgerätes testo 380 testo 380: Kombiniert mit testo 330 die innovative Komplettlösung für Festbrennstoff, Öl und Gas. • Besonders wirtschaftlich bei Betrieb und Wartung • Echtzeitdarstellung der Messresultate auf hochauflösendem Grafikdisplay • Uneingeschränkt TÜV-geprüft für die Grenzwertstufen 1 und 2 Variante 1: Die Feinstaubmessbox* netto 5125,00 € netto 6125,00 € Holzfeuchte Messgerät 606-2 netto 163,00 € Set Holzfeuchte Messgerät GMH 3830 SF (geeignet für Hackschnitzel) netto 532,00 € Testo Schnelldrucker IR netto 200,00 € Testo Schnelldrucker Bluetooth netto 358,00 € PC Software easyHeat netto 168,00 € PC Software easyHeat Mobile netto 310,00 € USB Kabel für Software netto 17,00 € • testo 380 inkl. 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