Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher

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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
12.12
SCHORNSTEIN
Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V.
Gewerkschaftlicher Fachverband
ZDS unterstützt
die EU-Bauinitiative
Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt,
PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG
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Leitartikel
3
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie nachhaltig
und vollumfänglich ist. Diese Aussage würde bestimmt jeder
Anhänger einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäude bestätigen und unterstreichen. Dass diese Anstrengungen nicht
ohne ein durchdachtes Konzept zum Erfolg führen, ist auch unstrittig. Ein durchdachtes Konzept benötigt aber auch Hände,
die es umsetzen, und vor allem darf es keine Grenzen kennen.
Dem Klimawandel sind Grenzen fremd und deshalb ist Europa
ebenso gefragt wie jedes andere Land auf dieser Welt.
Aber bleiben wir bei Europa. Die ehrgeizigen Ziele der Europäischen Union sind ausgerichtet auf das Jahr 2020. Es soll
die Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 20 %, die Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % durch bessere
Energieeffizienz und die Deckung von 20 % unseres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen erreicht werden.
Die bisherigen Zahlen um diese Ziele zu erreichen, sind
ebenso nüchtern wie eindeutig. Das Heinz-Piest-Institut hat
bei den Wohngebäuden, welche etwa zwei Drittel des Energiebedarfs für Raumwärme ausmachen, den Sanierungsbedarf
errechnet. Der durchschnittliche Mittelbedarf der notwendig
zu sanierenden Wohnfläche liegt bei 500 € pro m2. Bis zum
Jahre 2020 müssen demnach 372,8 Mrd. € zur Sanierung investiert werden. Das entspricht pro Jahr einer Investition von
53,3 Mrd. €. Im Jahre 2010 waren es lediglich 42,3 Mrd. €. Der
Mehrbedarf lag demnach bei 11 Mrd. €. Wir sind also mit der
Umsetzung ins Stocken geraten. Abgesehen davon, dass wir
ein KfW-Förderprogramm benötigen, das möglichst viele Menschen – auch die mit wenig Geld – in die Lage versetzt, Häuser
und Wohnungen zu sanieren, benötigen wir Fachkräfte im
Handwerk und diese speziell im Baubereich.
Eines wird deutlich, ohne Handwerk wird die Energiewende nicht umzusetzen sein.
Alleine im Jahre 2011 waren europaweit 1,1 Mio. qualifizierte Arbeitskräfte in der Sanierung tätig. Schon im Jahre
2015 benötigen wir 2,5 Mio. Arbeitskräfte. Wir haben demnach einen unglaublich hohen Qualifizierungsbedarf an
Fachkräften. Aber welchen inhaltlichen Fortbildungsbedarf
haben wir? – Oder einfach ausgedrückt – welche Fortbildung
braucht welche Fachkraft? Die Europäische Bauinitiative
setzt genau da an. Es ist eine ausreichende Zahl von Fachkräften notwendig, um die Energieeffizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bereiche Energieeffizienz und
Erneuerbare Energien sind Wachstumsmärkte, in denen es
sich besonders lohnt, zu qualifizieren.
Es soll eine nationale Plattform geschaffen werden, die die
relevanten Akteure für die Bereiche Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zusammenbringt.
Bild: © Andreas Kramer
Die Energie geht vom Handwerk aus
– Build up Skills –
die Europäische Bauinitiative
Des Weiteren soll
• eine Bestandsaufnahme des aktuellen Status-Quo der Arbeitnehmerschaft im Baugewerbe und
der Aus- und Fortbildung im Baubereich (quantitativ und qualitativ) erfasst werden;
Stephan Lander
Vorstand Technik/Bildung
• der qualitative und quantitative
Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Baubereich
bis 2020 identifiziert werden
• und eine nationale Qualifikations-Roadmap zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020 erarbeitet werden.
Der ZDS und DIE HANDWERKSCHULE e.V. werden für das
Schornsteinfegerhandwerk ihre Ideen einbringen, denn ohne Handwerk und speziell das Schornsteinfegerhandwerk
wird die Energiewende unerreichbar sein. Dies sollte allen
politischen Akteuren bewusst sein. Die EU-Bauinitiative
„Build up Skills“ wird ihren Teil dazu beitragen. Thüringens
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Matthias
Machnig betonte auf dem 36. Zentralverbandstag des ZDS in
seiner Ansprache: „Die Energiewende wird in Deutschland
nur gelingen, wenn das Handwerk sein Wissen und seine Fähigkeiten dazu beisteuert.“
Der Schornsteinfeger wird in der Öffentlichkeit als Energieexperte angesehen. Jeder noch so kleine Landkreis in der
Bundesrepublik Deutschland ist mit mindestens einem Projekt an der Energiewende beteiligt. Vom Windrad, über die
energetische Gebäudesanierung, bis hin zu nachhaltigen
Wohnraumprojekten. Das sollte jedem Schornsteinfeger bewusst sein. Unsere Arbeit wird sich gerade dort wiederspiegeln. Wir haben mit einem neuzeitlichen Berufsrecht in allen
Bereichen und im Konsens mit den angrenzenden Gewerken
die Grundlagen geschaffen. Jetzt heißt es anpacken und
sich den neuen Herausforderungen stellen.
Das Schornsteinfegerhandwerk – Wir machen Energie.
Stephan Lander
Vorstand Technik/Bildung
4
SCHORNSTEINFEGER 12.12
I
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P
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Impressum
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64. Jahrgang, Heft 12/2012 – ISSN 0940-6964 –
Herausgeber
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V.
– Gewerkschaftlicher Fachverband –
Eingetragen im:
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Inhalt
5
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Wissen
6
8
10
12
14
18
19
Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Mikro-BHKW in Einfamilienhäusern
Neue Kehr- und Überprüfungsordnung abgestimmt
ZIV und ZDS: Ausbildung wird solidarisch gefördert
Bundesverwaltungsgericht widerruft Bestellung als BSM wegen antisemitischer
Betätigung
EU-Bauinitiative „Build up Skills” zur Steigerung von Baufachkräften
Studieren ohne Abitur: „Es hat keinen Sinn, dass Sie hier sind!”
Neues Arbeitsblatt Technische Regel DVGW G 631 (A) vom März 2012
Aus den Verbänden
20
22
Josef Kirchmayer aus Niederbayern bester Schornsteinfeger 2012
Tagung von DGB/ZDS zur neuen Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung
Aus der Industrie
23
24
Heizgutachten: Brennstoffkosten steigen bis 2020 um 50 %
Redaktion das-energieportal.de veröffentlicht Termine kostenlos
Service
25
25
26
27
28
29
Innovation 2013 – Eintrittskarte in eine erfolgreiche Zukunft
Kostenlose Arbeitshilfe für ZDS-Mitglieder
Messekalender 2013
Der Arbeitnehmerservice informiert: Arbeitnehmer aufgepasst! Änderungen
ab 01.01.2013
Süddeutschland Spitzenreiter beim Heizen mit Holz
19. Internationales Bikertreffen 2013
Stellenmarkt
30
Stellengesuche/Stellenangebote
6
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Wissen
Berechnung der Wirtschaftlichkeit von
Mikro-BHKW in Einfamilienhäusern
Bei der Berechnung wurden folgende Daten als Eckpunkte
verwendet:
Es handelt sich um ein freistehendes Einfamilienwohnhaus, Baujahr 1977 – 1980 mit einer Gebäudenutzfläche/
Wohnfläche von 120 m², einem jährlichen Gasverbrauch von
2.400 m³ Erdgas und einem elektrischen Stromverbrauch
von 5500 KW. Der Gesamtwirkungsgrad der Feuerungsanlage beträgt 83 %. Bei diesem Beispiel wird eine bestehende
Gasheizung durch eine Gas-Brennwertfeuerstätte (Wirkungsgrad 97 %) mit einer Leistung von 15 KW ersetzt. Zusätzlich wird auf dem Dach eine Solaranlage für Warmwasser mit 5 m² Kollektorfläche installiert (= Vorgaben für das
EWärmeG Baden-Württemberg erfüllt).
Die Wirtschaftlichkeit der Gas-Brennwertfeuerstätte wird
mit einem Mikro-BHKW der Firma SenerTec (Dachs Stirling SE
Mikro-KWK) verglichen.
Technische Daten:
Brenner 1:
thermische Leistung 3,0 – 5,8 KW, elektrische Erzeugerleistung 1,0 KWh.
Brenner 2:
zur Abdeckung der Spitzenlast 18 KW
(Wirkungsgrad 97 %).
Brennstoffeinsparung durch die Sanierung der Heizungsanlage: 336 m³ Erdgas. Somit beträgt der neue Gasverbrauch noch 2.064 m³. Durch die Solarthermieanlage werden zusätzlich rund 300 m³ eingespart. Somit ergibt sich ein
jährlicher Gasverbrauch von 1.764 m³ Erdgas.
Somit entstehen bei der Installation von einem SenerTec
Dachs SE Stirling Zusatzkosten in Höhe von 11.001,50 Euro.
Laufende Betriebskosten:
Der Erdgaspreis (0,74 €/m³) wurde von dem Gasversorger
vor Ort bezogen, in diesem Fall die Thüga Energie GmbH in
Bad Waldsee. Das Gas-Brennwertgerät benötigt pro Stunde
einen Brennstoffbedarf von 1,6 m³ Erdgas und erzeugt eine
Nennwärmeleistung von 15 KW. Der Dachs Stirling SE benötigt pro Stunde 0,68 m³ Erdgas und erzeugt eine thermische
Leistung von 5,8 KW und 1 KWh elektrischen Strom. Der Spitzenlastkessel wurde nur an 20 Tagen im Jahr angesetzt, dafür aber mit der gesamten Nennwärmeleistung (18 KW). Der
Strompreis wurde von der EnBW Vertrieb GmbH von BadenWürttemberg mit 24,55 Cent/KWh angesetzt. Die allg. Stromkosten (70 Watt/h) beziehen sich auf den Strombedarf für
Regelungen, Mischer, Stand by usw. Bei den Umwälzpumpen
wird im Gerät in der Regel eine Pumpe mit 100 Watt/h verbaut, damit das Gerät nicht überhitzt und die Wärme abgeführt werden kann. Des Weiteren wird bei dem Dachs Stirling
eine Pumpe für die Wärmeverteilung benötigt, um die Frischwasserstation aufzuwärmen, für die Wärmeverteilung wird
eine Energiesparpumpe mit der kleinsten Leistung (5
Watt/h) verbaut, für die Frischwasserstation wird eine Pumpe mit 25 Watt/h verbaut. Die Stromkosten für die Pumpe der
Solaranlage wurden mit 810 Betriebsstunden pro Jahr gerechnet (Durchschnitt mit 50 Watt/h). Die Wartungskosten
wurden bei dem Gas-Brennwertgerät mit 150 € und bei dem
Dachs SE Stirling mit 80 € angesetzt. Da die Verbrennung außerhalb des Stirlingmotors stattfindet und somit keine Verbrennungsrückstände zurückbleiben, liegen die Wartungskosten deutlich unter denen der Gas-Brennwertfeuerstätte.
Investitionskosten (alle Angaben in Euro inkl. 19% MwSt):
Feuerstätte inklusive
Solaranlage, Speicher
(Warmwasser oder
Pufferspeicher)
Gas-Brennwertfeuerstätte mit Solaranlage
Dachs Stirling
SE Mikro-KWK
8.806,00 €
17.195,50 €
elektrischer Anschluss
2.200,00 €
unvorhergesehene
Kosten
Gasverbrauch
GasBrennwertfeuerstätte
Dachs Stirling
SE Mikro-KWK
1.319,47 €
1.543,87 €
Spitzenlastkessel
(18 KW an 20 Tagen
zu je 2 Stunden)
26,92 €
Betriebsstunden
1.102,50 h
3.035,00 h
Gesamtkosten an Gas
1.319,47 €
1.570,79 €
150,54 €
150,54 €
27,06 €
74,51 €
800,00 €
allg. Stromkosten für
Betrieb
Abgasleitung für bestehenden Schacht
952,00 €
600,00 €
Gerätepumpe
Rohre, Leitungen,
Pumpen
595,00 €
714,00 €
Heizungspumpe
(8 Monate)
Warmwasser-Modul
nicht notwendig
1.785,00 €
Warmwasserpumpe
(2 h/Tag)
1,47 €
Montage/Inbetriebnahme
2.142,00 €
202,00 €
Solaranlage/Pumpe
9,94 €
12.495,00 €
23.496,50 €
Gesamtkosten
Oben: Kostenaufstellung Gas-Brennwertfeuerstätte (Quelle: Heizungsver-
7,09 €
Gesamtkosten Strom
189,01 €
236,62 €
Wartungskosten
150,00 €
80,00 €
jährl. Betriebskosten
1.658,48 €
1.887,41 €
Differenzbetrag
pro Jahr
+ 228,93 €
gleich.de); Kostenaufstellung SenerTec Dachs Stirling SE Mikro-KWK (Quelle:
SenerTec Niederlassung in Bad Waldsee)
4,48 €
Wissen
Förderungen und Erträge
Dachs Stirling
SE Mikro-KWK
1.500,00 €
KWK-Bonus (5,41 Cent/kWh bei 3035 h)
Stromsteuerbefreiung
164,19 €
62,12 €
Erstattung
Energiesteuer
113,52 €
Stromersparnis
745,09 €
einmalig
1.500,00 €
jährlicher Ertrag
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Dachs SE Stirling Mikro-KWK durch die jährliche Einsparung
der Betriebskosten gerechnet.
In der Tabelle ist dargestellt, welche Förderungen und Erträge jährlich durch ein Mikro-KWK erzeugt werden können.
Die BAFA-Förderung gibt es einmalig in Verbindung mit der
Installation (Stand 07/2012). Den KWK-Bonus (5,41
Cent/kWh Strom) gibt es pro erzeugte Kilowattstunde Strom.
Die Stromsteuerbefreiung greift sowohl für den selbst verbrauchten, als auch für den in das öffentliche Netz gelieferten Strom (2,05 Cent/kWh Strom). Für das eingesetzte Erdgas wird ebenfalls die Energiesteuer erstattet (0,55 Cent
pro kWh Erdgas/5,5 Cent pro m³ Erdgas). Die Stromersparnis
errechnet sich durch die jährliche Einsparung des selbst verwendeten Stroms (3035 h  0,2455 €).
BAFA-Förderung
7
982,75 €
Für die Brennwertfeuerungsanlage in Verbindung mit einer Solarthermieanlage für Warmwasser gibt es keine Förderungen!
Investitionskosten
Differenzbetrag inkl.
GasBrennwertfeuerstätte
Dachs Stirling
SE Mikro-KWK
12.495,00 €
21.996,5 €
9.501,50 €
jährliche Einsparung
855,99 €
anteilige Kosten für
Austauschmotor
Mehrkosten
auf 15 Jahre
1.000,00 €
10.501,50€
Dabei wurde berücksichtigt, dass nach 10 Jahren die Förderungen für den Dachs SE Stirling nicht mehr angerechnet
werden können und somit die Jahreskosten nach 10 Jahren
auf 966,68 € ansteigen. Auf Antrag kann die Strom- und
Energiesteuerbefreiung auch nach 10 Jahren weiterhin gewährt werden.
Weiter ist die Lebensdauer der Feuerstätten zu beachten.
Bei der Gas-Brennwertfeuerstätte beträgt die Lebensdauer
15 Jahre, dagegen wird die Lebensdauer von einem Stirlingmotor lediglich mit 10 Jahren angegeben. Der erforderliche
Austauschmotor wird nach Angaben der Firma SenerTec Engen mit anteiligen Kosten auf 5 Jahren von 1000 € inkl. Einbau angesetzt (Austauschmotor 10 Jahre/5 Jahre längere
Lebensdauer Brennwertfeuerstätte).
Kostenaufstellung:
Die Kostenaufstellung zeigt eine Übersicht über die gesamten Kosten, welche für die Feuerstätten bei der Anschaffung als auch während des Betriebes anfallen.
kapitalgebundene
Kosten
GasBrennwertfeuerstätte
Dachs Stirling
SE Mikro-KWK
12.495,00 €
23.496,50 €
einmalige Förderung
– 1.500 €
Anschaffungskosten
12.495,00 €
21.996,50 €
jährliche Gaskosten
1.319,47 €
1.570,79 €
jährliche Stromkosten
189,01 €
236,62 €
Wartungskosten
150,00 €
80,00 €
1.658,48 €
1.887,41 €
verbrauchsgebundene Kosten
KWK-Bonus (jährlich)
– 164,19 €
Stromsteuerbefreiung
(jährlich)
– 62,12 €
Erstattung Energiesteuer (jährlich)
– 113,52 €
Stromersparnis
(jährlich)
– 745,09 €
Jahreskosten
jährliche Einsparung
1.658,48 €
802,49 €
855,99 €
Die Mehrkosten des Dachs SE Stirling Mikro-KWK sind nach 12
Jahren und 7 Monaten wieder eingespart bzw erwirtschaftet.
Im Anschluss belaufen sich die jährlichen Betriebskosten
des Mikro-KWK auf 966,68 €. Das SenerTec Dachs Stirling SE
Mikro-KWK spart nun im Vergleich zur Gas-Brennwertfeuerstätte jährlich 691,80 € ein.
Fazit
Ein Mikro-BHKW steigert im Vergleich zur Gas-Brennwertfeuerstätte zusätzlich die Energieeffizienz und ist so ein
weiterer Baustein der angestrebten Energiewende.
Die zu Grunde gelegten Daten sind Erfahrungswerte aus der
Praxis und können im Einzelfall abweichen. Trotzdem wurde
eindeutig nachgewiesen, dass sich Mikro-BHKW bei den derzeitigen Anschaffungskosten im Bereich von Einfamilienhäusern am Heizungsmarkt nur durchsetzen werden, wenn höhere bzw. zusätzliche Förderungen indiziert werden.
Mit steigenden Produktionszahlen von Mikro-BHKW können die Hersteller die Anschaffungskosten für den Bürger reduzieren, was zu kürzeren Amortisationszeiten führt. Mittelfristig können dann die staatlichen Förderungen wieder verringert werden.
Berechnung der Abdeckung der Mehrkosten
Bei der Abdeckung der Mehrkosten wurde der Differenzbetrag zwischen der Gas-Brennwertgerätfeuerstätte und dem
Daniel Blaser
Stellvertreter Technik/Bildung
Regionalvervand Südwest
SCHORNSTEINFEGER 12.12
8
Wissen
Neue Kehr- und Überprüfungsordnung
abgestimmt
Bund-Länder-Ausschusssitzung "Schornsteinfegerwesen"
Nürnberg – Im Rahmen der Bund-Länder-Ausschusssitzung „Schornsteinfegerwesen“ im fränkischen Nürnberg am
03./04.12.2012 wurden die letzten offenen Diskussionspunkte zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) inhaltlich
abgestimmt.
Da die §§ 3 und 6 der derzeit geltenden KÜO am
31.12.2012 außer Kraft treten, war es unabdingbar für den
verbleibenden hoheitlichen Aufgabenbereich (z.B. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Ersatzvornahme etc.), eine
Anschlusslösung zu erhalten. Insbesondere der Gebührenteil für diese Tätigkeiten ist hierbei von großer Bedeutung.
Leider ist es aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Beschlussfassung des Bundesrates und notwendiger Fristen
zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, nicht mehr möglich, die Novellierung der bundeseinheitlichen KÜO bis zum
01.01.2013 zu finalisieren. Voraussichtlich wird die neue
KÜO zum Ende des 1. Quartals 2013 in Kraft treten.
Natürlich werden wir Anfang nächsten Jahres zeitnah und
umfangreich über die neue KÜO im Schornsteinfeger berichten. Wir verweisen zudem auch auf die verschiedene Informationsveranstaltungen und Schulungen in den Landesund Bezirksgruppen zur KÜO-Novellierung.
(sl, akra)
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SCHORNSTEINFEGER 12.12
10
Wissen
ZIV und ZDS: Ausbildung wird in den nächsten Jahren solidarisch gefördert
Einverständnis aufgehoben, weil das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales bei seiner Überprüfung rechtliche Bedenken geltend gemacht hatte. Nach langen Verhandlungen
und mehreren rechtlichen Überprüfungen wurde am 24. September 2012 der Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung geschlossen. Die Tarifvertragsparteien haben die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales beantragt. Die Bundesvereinigung
der deutschen Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund werden in der letzten Woche vor Weihnachten
über die Allgemeinverbindlichkeit beraten. Daher rechnen
die Tarifvertragsparteien damit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Tarifvertrag spätestens im
Januar für allgemeinverbindlich erklären wird.
Bild: © Lisa Finger
Bild: © Andreas Kramer
Hamburg – Von einem historischen Moment sprachen
Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes
des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband
(ZIV) – und Frank Weber, 1. Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher
Fachverband – anlässlich ihres Treffens am 15. November
2012 in Hamburg. Von einem historischen Moment deshalb,
weil die Sozialpartner die Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) als gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner
gründen. Die AKS ersetzt die Lehrlingskostenausgleichskassen in den Bundesländern. Dieser Schritt war notwendig,
weil die Lehrlingskostenausgleichskassen durch das Außerkrafttreten des § 16 SchfG zum 31. Dezember 2012 ihre
Rechtsgrundlage verlieren.
Die Teilnehmer der Gesellschafterversammlung zur Gründung der AKS
Viele Betriebsinhaber hatten in den vergangenen Jahren
eine Nachfolgeregelung angemahnt, weil die Ausbildung von
Lehrlingen für die Kleinbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk nur schwer zu finanzieren ist. Der sich abzeichnende
Nachwuchsmangel schwächt zudem die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe und die Weiterentwicklung des Handwerks.
Aufgrund des demographischen Wandels und des Rückganges der Schulabgänger wird sich diese Situation noch verschärfen. Die AKS stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur
Nachwuchssicherung und zur Erhaltung des Berufsstandes
dar. Mit der Förderung der Ausbildungsbetriebe durch die Solidargemeinschaft, will man die Betriebsinhaber motivieren,
ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stellen.
Bereits am 1. Oktober 2010 wurde der Zusatztarifvertrag
zur Lohnkostenausgleichskasse geschlossen. Die Tarifvertragsparteien haben diesen Tarifvertrag im gegenseitigen
Hans-Günther Beyerstedt (li.) und Frank Weber
Auf Grundlage des Tarifvertrages haben die Schornsteinfegerbetriebe kalenderjährlich einen Beitrag von 4,4 % der
Summe der Bruttolöhne aller in ihrem Betrieb beschäftigten
gewerblichen Arbeitnehmer, die mit der Ausübung von
Schornsteinfegertätigkeiten betraut sind, als Beitrag an die
AKS zu zahlen. Die vom Betrieb zu zahlende Ausbildungsvergütung zählt nicht zum umlagepflichtigen Bruttoarbeitslohn
im Sinne des Tarifvertrages. Unabhängig hiervon beträgt der
Mindestbeitrag je Betrieb 800,00 € im Kalenderjahr. Der Beitrag ist in vier gleichen Raten zu zahlen. Er wird jeweils zum
20.01., 20.04., 20.07. und 20.10. fällig. Der Beitrag zur AKS
orientiert sich an den gezahlten Bruttolöhnen der Betriebe,
um die Leistungsfähigkeit der Betriebe zu berücksichtigen.
Aus rechtlichen Gründen war eine einheitliche Beitragsregelung, wie sie von manchen Betriebsinhabern gewünscht war,
nicht möglich. Bei der Beitragspflicht wird auf den Betrieb
und nicht auf die Person abgestellt.
Folglich wird eine Person, die mehrere Schornsteinfegerbetriebe gegründet hat, mit jedem Betrieb in der AKS bei-
Wissen
tragspflichtig. Jeder Betrieb, der einen Auszubildenden zum
Schornsteinfeger ausbildet, hat gegenüber der AKS einen Anspruch auf Ausbildungskostenausgleich im ersten Ausbildungsjahr in Höhe von 6.400,- € brutto, im zweiten Ausbildungsjahr in
Höhe von 5.100,- € brutto und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 3.400,- € brutto. Die Förderung zur Ausbildung sinkt, weil
die Betriebe einen Auszubildenden im 2. und 3. Ausbildungsjahr
zielorientierter einsetzen können.
Nach § 5 des Tarifvertrages müssen die Schornsteinfegerbetriebe der AKS ihre Stammdaten melden. Die Meldung sollte bis
zum 01.12.2012 über das von der AKS zur Verfügung gestellte
Formblatt erfolgt sein. Alle Schornsteinfegerbetriebe, die ihre
Stammdaten der AKS noch nicht mitgeteilt haben, sollten dies
unverzüglich nachholen. Aktuelle Informationen über die AKS
stehen unter www.ausbildungskasse.de zur Verfügung. Aktuelle
Informationen über die AKS sowie zum Tarifvertrag und die
Formblätter der AKS gibt es unter www.ausbildungskasse.de.
Auf der Gründungssitzung der AKS wurden zudem die neuen
Geschäftsführer Oswald Wilhelm vom ZIV und Daniel Fürst vom
ZDS sowie mit Frau Miebach, die erste Mitarbeiterin der neuen
Kasse, bekannt gegeben. Zudem wird die Abwicklung der Tagesgeschäfte Rechtsanwalt Torsten Arndt betreuen.
Bild: © Andreas Kramer
Als weiteren Schritt wurde Anfang Dezember der bereits vorliegende Gesellschaftervertrag notariell beurkundet und beim
Amtsgericht Siegburg für die Eintragung in das Handelsregister
eingereicht. Der Sitz der AKS wird im Gebäude des ZIV in Sankt
Augustin sein. Hierfür wurden bereits schon separate Büroräume eingerichtet und diverse Umbauarbeiten geleistet.
V.li.n.re.: Torsten Litschke, Michael Plümer und Stephan Lander
Die AKS ist für das gesamte Schornsteinfegerhandwerk von
großer Bedeutung, weil sie die Ausbildung sichert und somit ein
Garant für die Zukunft ist. Deshalb bitten wir alle Schornsteinfegerbetriebe, die AKS bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die AKS ist
Ihre Sozialkasse, damit Sie auch in Zukunft einen qualifizierten
Arbeitnehmer für Ihren Betrieb finden.
RA Torsten Arndt, Andreas Kramer, Daniel Fürst
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SCHORNSTEINFEGER 12.12
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Wissen
Bundesverwaltungsgericht widerruft
Bestellung als BSM wegen
antisemitischer Betätigung
Bild: © Z© JiSIGN - Fotolia.com
Leipzig/Erfurt – Nach langen Jahren des Wartens hat nun
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 07. November
entschieden, dass die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit
widerrufen werden darf, wenn er sich außerberuflich über
mehrere Jahre hinweg an der öffentlichen Ehrung der Mörder des früheren deutschen Außenministers Walther Rathenau aktiv beteiligt hat und weiterhin dazu steht.
Persönliche Zuverlässigkeit nicht gegeben
Die zuständige Behörde widerrief daher die Bestellung des
Klägers als Bezirksschornsteinfegermeister mit der Begründung, dass dieser nicht die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes besitze. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht
und dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Zur Begründung
hieß es, die dem Kläger vorgehaltenen Aktivitäten wiesen
keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit auf.
Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht diese Urteile geändert und die Klage abgewiesen. Das
außerberufliche Verhalten dürfe bei der Beurteilung, ob der
Kläger verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er bei der Ausübung seines Berufes die geltende Rechtsordnung und namentlich die Grundrechte seiner Kunden beachten werde,
nicht ausgeblendet werden. Zwar unterlägen Bezirksschornsteinfegermeister nicht einer Pflicht zur Verfassungstreue,
wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Beamten vorausgesetzt werde. Anders als sonstige
Gewerbetreibende seien sie aber bei der Feuerstättenschau,
der Bauabnahme sowie der Überprüfung auf eine rationelle
Energieverwendung mit öffentlichen Aufgaben betraut (beliehen) und als solche Glied der öffentlichen Verwaltung. Insofern unterliegen sie der allgemeinen Rechtsgebundenheit der
Verwaltung und müssten insbesondere die Grundrechte ihrer
Kunden beachten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
BSM engagierte sich aktiv in der NPD
Der im Jahre 1958 geborene Kläger ist seit 1987 als Bezirksschornsteinfegermeister bestellt und war zuletzt für einen Kehrbezirk im Burgenlandkreis zuständig. Er betätigt
sich aktiv bei der Nationaldemokratischen Partei (NPD), ohne Mitglied dieser Partei zu sein. Er ist seit dem Jahr 2004
Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha, seit
2007 Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises und hatte im Jahr 2005 als unabhängiger Kandidat
auf der Landesliste Sachsen-Anhalt der NPD für die Wahlen
zum Deutschen Bundestag kandidiert. In den Jahren 2001
bis 2004 sowie 2006 und 2007 nahm er an Veranstaltungen
zum Gedenken an die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, in Bad Kösen, Ortsteil
Saaleck, teil, wo er 2004 an einer Kranzniederlegung mitwirkte und 2007 zudem eine Rede hielt. Weitere außerberufliche Aktivitäten des Klägers sind zwischen den Beteiligten
umstritten.
Durch seine jahrelange aktive Beteiligung an den „Totenehrungen“ für die Mörder Walther Rathenaus in Saaleck habe der
Kläger zum Ausdruck gebracht, dass für ihn selbst schwerste
und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien, sofern sie den von ihm für
richtig gehaltenen Zielen dienten. Walther Rathenau sei in der
Weimarer Republik wegen seines jüdischen Glaubens Ziel
hasserfüllter antisemitischer Hetzkampagnen gewesen, was
dem Kläger bekannt sei. Zudem habe der Kläger mit der Kranzniederlegung die nationalsozialistische Wertung des Rathenau-Mordes übernommen, was auch in dem Kranzschleifenaufdruck zum Ausdruck gekommen sei, den die NS-Machthaber 1933 als Inschrift auf dem Grabstein verwendet hätten.
Die Billigung der Ermordung eines Menschen u.a. wegen seines jüdischen Glaubens und die Ehrung der Mörder offenbare
eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für
die Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von unmittelbarer Relevanz, wenn er etwa
in Privathaushalten von Mitbürgern tätig werden solle. Dem
komme erhöhte Bedeutung zu, weil die Eigentümer und Besitzer von Wohnungen verpflichtet seien, dem Bezirksschorn-
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steinfegermeister den Zutritt zu ihren Wohnungen zu gestatten, und dem für ihren Bezirk zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht ausweichen könnten. Das Vertrauen
der Bürger in eine unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters werde erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten
zu erkennen gebe, dass er die geltenden Gesetze und die
Grundrechte von Mitbürgern auch von ethnischen oder religiösen Minderheiten nicht uneingeschränkt und verlässlich
achte. Grundrechte des Klägers stünden dem Widerruf seiner
Bestellung nicht entgegen.
Rechtsextremer Schornsteinfeger ist Schande für
Berufsstand
In einer Presseerklärung begrüßte der ZDS die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Unser 1. Vorsitzender Frank Weber, MdL, kommentierte: „Wir haben als Gewerkschaft gehofft, dass das BVG zu einer solchen Entscheidung kommen wird, da der betreffende Berufsangehörige eine Schande für den gesamten Berufsstand ist. Gerade für
uns als Arbeitnehmervertreter ist es wichtig, dass die demokratischen und gesellschaftlichen Grundwerte von allen, die
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unsere Berufskleidung tragen, geachtet werden.“ Schließlich sei auch der ZDS, wie alle anderen unabhängigen Gewerkschaften in der NS-Zeit verboten und ihre Mitglieder der
politischen Verfolgung ausgesetzt gewesen.
Der ZDS-Bundesvorstand betonte darüber hinaus, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die unsere traditionelle Berufskleidung tragen, eine Visitenkarte für unseren Berufsstand
sind. Wir legen großen Wert darauf, dass diese Visitenkarte
auch für Toleranz gegenüber allen unseren Kunden und damit allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land steht.
„Jemand der im Dienste der Allgemeinheit Tätigkeiten ausführt und damit Zugang zum direkten Lebensumfeld der
Menschen hat, kann nicht gleichzeitig deren Rechte einschränken und beschneiden wollen“, so Weber.
(akra)
Quelle:
BVerwG 8 C 28.11 – Urteil vom 7. November 2012
Vorinstanzen:
OVG Magdeburg, 1 L 103/10 – Urteil vom 10. November 2011
VG Halle, 1 A 99/08 HAL – Urteil vom 29. April 2010
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Klima- und Energiepolitik
EU-Bauinitiative „Build up Skills” zur
Steigerung von Baufachkräften
Die Europäische Union hat sich ehrgeizige Ziele in ihrer Klima- und Energiepolitik gesetzt – die sogenannten 20-20-20Ziele. Bis zum Jahr 2020 sollen die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um 20 Prozent reduziert werden, der
Energieverbrauch soll um 20 Prozent sinken und die Erneuerbaren Energien sollen einen Anteil von 20 Prozent am
Stromverbrauch ausmachen. Dem Gebäudebereich kommt
auf dem Weg, die klima- und energiepolitischen Ziele in der
Europäischen Union und in Deutschland zu erreichen, herausragende Bedeutung zu. Gebäude stehen für rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und verursachen
rund ein Drittel der schädlichen Treibhausgasemissionen.
Die Einsparpotentiale sind gewaltig. Jedoch müssen die Sanierungsaktivitäten in allen europäischen Ländern und auch
in Deutschland in den kommenden Jahren stark beschleunigt werden. Im Neubau sind verstärkt Niedrigstenergiegebäude und Nahe-Null Energie-Häuser zu bauen, vor allem
aber muss der Gebäudebestand umfassend energetisch saniert werden. Allerdings ist zu befürchten, dass ohne eine
ausreichende Anzahl von qualifizierten Baufachkräften die
Effizienzziele der EU und der Mitgliedstaaten nicht erreicht
werden können.
Europäische Initiative zur Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften im Bausektor in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Um ein Defizit an Fachkräften und an Qualifzierungen im
Bausektor zu erkennen und vorzubeugen, hat die Europäi-
sche Union eine Initiative zur Ausbildung und Qualifizierung
von Arbeitskräften in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien gestartet – das Programm Build up
Skills.
Das Programm besteht aus zwei Projekten:
Projektphase 1: In einer ersten Phase sollen in jedem Mitgliedstaat der EU eine Bestandsaufnahme des aktuellen
Status-Quo der Arbeitnehmerschaft im Bau-/Ausbaugewerbe
durchgeführt (qualitativ/ quantitativ), der Bedarf an qualifizierten Fachkräften bis 2020 ermittelt und basierend auf einer Lückenanalyse nationale Qualifikations-Road-Maps bis
2020 erarbeitet werden. Hierzu war es zunächst nötig, sogenannte nationale Qualifikationsplattformen aufzubauen, die
sicherstellen, dass die wesentlichen gesellschaftlichen
Gruppen in den Nationalstaaten die Untersuchung unterstützen. In über 20 Mitgliedstaaten haben die jeweiligen
Konsortien im November 2011 mit den Untersuchungen begonnen, die im April 2013 abgeschlossen sein müssen. Die
bislang fehlenden Mitgliedstaaten rückten im Frühjahr 2012
nach. Mit der nationalen Qualifikations-Road-Map, die von
den wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen unterstützt
werden sollte, werden die Qualifikationserfordernisse im
Bausektor identifiziert und quantifiziert (Anzahl der fortzubildenden Handwerker, Strategie zur Zielerreichung, Fortbildungsstrukturen) und die erforderlichen Maßnahmen entwickelt, um die 2020-Ziele erreichen zu können (Abbildung 1).
Projektphase 2: Die nationale Qualifikations-RoadMap liefert die Basis für Phase 2 des Projektes, in der
konkrete Qualifikationsmaßnahmen für die am Bau
Beschäftigten erarbeitet werden. Diese zweite Projektphase ist als eigenständiges Projekt konzipiert
und wird voraussichtlich Mitte 2013 starten.
Für eine detaillierte Analyse der Arbeitskräftesituation im Bausektor und der Anforderungen bis 2020
formierte sich ein breites Konsortium aus Wissenschaft, Handwerksverbänden, dem Bildungssektor
und dem Energiebereich. Dieses setzt sich zusammen aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (Konsortialführer), dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH), dem
Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI), der
Deutschen Energieagentur (dena), dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das Konsor-
Abbildung 1
Wissen
tium führt alle inhaltlichen und organisatorischen Arbeiten
durch. Um das Konsortium herum wurde eine sogenannte
nationale Qualifikationsplattform aufgebaut, die die relevanten Akteure aus den Bereichen Erneuerbare Energien
und Energieeffizienz sowie die relevanten gesellschaftlichen Gruppen zusammenbringt. Alle Mitglieder der nationalen Plattform unterstützen das Projekt und werden regelmäßig über den Projektstand und die erarbeiteten Inhalte informiert. Die nationale Plattform steht allen interessierten Institutionen offen. Im Laufe des Projektes wird aus der
nationalen Qualifikationsplattform ein 'Board' (Lenkungskreis) von maximal 20 Mitgliedern gebildet, das alle gesellschaftlich relevanten Gruppen umfasst und dessen Vertreter die Entwicklung einer nationalen Qualifikations-RoadMap mit begleiten. Der ZDS wird bei der Analyse der Qualifikation und Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk mit
einbezogen. Dabei stehen die Betrachtung der neuen Ausbildungsordnung sowie die Fort- und Weiterbildungen im Mittelpunkt (Abbildung 2).
Ziele und Aufgaben
Das Ziel der Europäischen Bauinitiative ist es, die notwendigen Informationen über die Arbeitskräfteanforderungen
im Bausektor Deutschlands im Hinblick auf die Erreichung
der 20-20-20-Ziele zur Verfügung zu stellen (Anzahl und
Qualifikationen). Dabei ist der Fokus auf sogenannte On-site-/Blue-Collar-Workers gelegt (Bauarbeiter, Handwerker).
Dazu ist das deutsche Projekt in mehrere Arbeitsschritte untergliedert:
• Für eine möglichst breite Beteiligung aller relevaten
gesellschaftlichen Gruppen und Akteure wurde bereits
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im Vorfeld des Projektstarts eine nationale Qualifikations-Plattform aufgebaut.
• In einem ersten inhaltlichen Schritt wird eine StatusQuo-Analyse der Fachkräftesituation im Bausektor
Deutschland durchgeführt. Dazu werden die am Bau
relevanten Prozesse definiert, die zu berücksichtigenden Berufe definiert und technische Entwicklungen
sowie politisch beeinflussende Rahmenbedingungen
beschrieben. Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme
des bestehenden Arbeitskräftepotentials in quantitativer und in qualitativer Hinsicht. Zudem wird ein detaillierter Überblick über die bestehenden Aus und
Fortbildungsprogramme gegeben.
• Die Status-Quo-Analyse beinhaltet zudem eine Projektion des Personalbedarfs und der benötigten Qualifikationsanforderungen bis zum Jahr 2020.
• Auf dieser Basis wird eine Lückenananalyse durchgeführt, welche die Unterschiede zwischen dem bestehenden Arbeitskräftepotential und dem bis 2020 erforderlichen Personal im Bausektor sowie eventuelle
Defizite bei den Qualifikationsprogrammen aufzeigt.
• Diese Informationen werden zum einen in einem Zwischenbericht publiziert, zum anderen werden sie genutzt, um Empfehlungen abzugeben, was getan werden sollte, um den erforderlichen Peronsalbedarf und
die notwendigen Qualifikationen sicherzustellen.
• Diese Empfehlungen werden mit den relevanten Teilnehmern der nationalen Plattform diskutiert. Sie 
Abbildung 2
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E M I S S I O N S MESSTECHNIK
Sei
fair zur Umwelt
ABGASANALYSE
DER SPITZENKLASSE
SPECTRA
plus
sollen in eine nationale Qualifikations-Road-Map münden, in der Vorschläge für neue
oder modifizierte Qualifikationsangebote enthalten sind, ebenso wie Vorschläge für
ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot.
• In einem letzten Schritt soll für eine breite Unterstützung der nationalen Qualifikations-Road-map geworben werden.
Parallel hat jeder Mitgliedstaat zwei Projekte in anderen EU-Staaten zu begleiten. In diesem so genannten Peer-Review-Prozess wird Deutschland auf die Entwicklungen in Irland
und Bulgarien blicken. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Austausch zwischen den Projekten der einzelnen Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene vorgesehen (EU-Exchange). Das
erste Treffen fand vom 23. – 25. November 2011 in Brüssel statt (Abbildung 3).
Die neue
MRU-MESSGERÄTE
GENERATION
(sl)
Quelle: Europäische Bauinitiative
Abbildung 3
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Studieren ohne Abitur:
„Es hat keinen Sinn, dass Sie hier sind!“
Düsseldorf – Hauptschüler? Sorry, wir bilden dich nicht
aus! Auf 36 Bewerbungen erhielt Julian Schwark diese Reaktion. Ein Handwerk wollte er lernen, in einem Betrieb oder bei
der Bundeswehr. Überall erhielt er Absagen. „Die wollten
mindestens einen Realschüler“, vermutet er. Dem Sohn eines Polizisten und einer Friseurin war nicht viel anderes übrig geblieben, als die Hauptschule zu besuchen. Ende der
vierten Klasse diagnostizierte man bei ihm Legasthenie. Zu
spät, um auf die Schreib- und Leseschwäche noch wesentlich einwirken zu können, erzählt der aufgeschlossene 27Jährige, und man spürt seinen Ärger darüber.
suren. Selbst nachdem er den Rückstand aufgeholt hatte,
behielt er das hohe Lerntempo bei. Er paukte so zielstrebig,
dass er am Ende auch die Vorlesungen als Zeitverschwendung bei der Prüfungsvorbereitung ansah. Am Ende schloss
er vorzeitig mit 1,2 ab.
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Schwark hatte begriffen, dass viel Potenzial in ihm steckt,
und wagte den nächsten Schritt. Energie- und Umweltverfahrenstechnik interessierte ihn – einer der Studiengänge,
die er als Meister mit einer fachgebundenen Studienberechtigung an der FH Gießen, der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen, belegen konnte. Im ersten Semester
fiel er bei allen Mathe- und Mechanikklausuren durch. Es
brauchte Zeit, den Abstand vom Meister- zum Abiturwissen
zu verringern. Obendrein provozierte ihn sein Matheprofessor: „Wir wissen beide,
dass es keinen Sinn hat,
dass Sie hier sind“, sagte
der ihm.
Heute freut Schwark
sich fast über die Wut, die
das in ihm auslöste. Dem
wollte er es zeigen! Der
Student organisierte sein
Studium wie einen Fulltime-Job: Dreieinhalb Jahre
lang ging er um 8 Uhr an
die FH und um 19 Uhr wieder nach Hause. Anfangs
lernte er neben dem Stoff
der neuen Klausuren auch
für die Prüfungen, die er
wiederholen musste, und
schrieb so in einem Semester 15 statt zehn Klau-
Bild: © Manfred Vollmer
Ein Schornsteinfeger, den seine Tante angesprochen hatte, gab ihm schließlich eine Lehrstelle. Den Jungen motivierte diese Chance: „Die Lehre habe ich als einer der Besten abgeschlossen.“ Schwark mochte den Job. Als er 18 wurde, engagierte er sich intensiv im gewerkschaftlichen Schornsteinfegerfachverband. Eine Gesetzesänderung machte es
damals möglich, dass er nach der Lehre gleich mit der Meisterschule anfangen konnte. Mit 21 Jahren war er einer der
jüngsten Handwerksmeister Deutschlands. „Ich war halt besonders fleißig“, sagt er. Eine nüchterne Feststellung, keine
Angeberei.
Julian Schwark – Schornsteinfeger, Böckler-Stipendiat, Ingenieur für Energieund Umweltverfahrenstechnik, Doktorand
So richtig Spaß am Studium habe er erst während seiner
Diplomarbeit gehabt, erzählt der Ingenieur. Er betrieb „Hinterhofforschung“ über die Herstellung von Biokohle für eine
Green-Tech-Firma: „Wir saßen oft mit unseren Laptops bis
nachts in unserem provisorischen Labor.“ Ein zukunftsträchtiges Thema und ein Team, das ihn mitgestalten ließ,
das war seine Welt. Den Spagat zwischen Hochschule und
Praxis macht Schwark bis heute: Inzwischen ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut „Energiesysteme und
Energiewirtschaft“ der jungen Hochschule Ruhr West in Bottrop und promoviert nebenberuflich. Die Experimente für seine Doktorarbeit über Biokohle macht er bei einem Kultursubstrate-Hersteller, der die Forschung sponsert. Wenn
Schwark im Labor schmutzige Biomasse untersucht, die
durch Druck und Hitze zu einer Art Kohle werden soll, trägt er
den alten Schornsteinfegeranzug.
Quelle: Mitbestimmung 4-2012, Hans-BöcklerStiftung
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Neues Arbeitsblatt Technische Regel DVGW
G 631 (A) von März 2012
Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für
Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung, Trocknung sowie Wäscherei
Das Arbeitsblatt DVGW G 631 wurde vom Projektkreis
„Überarbeitung G 631“ im Technischen Komitee „Gasinstallation“ erarbeitet. Es regelt die Anforderungen an die Aufstellung und den Betrieb gewerblicher Gasgeräte. Die Überarbeitung erfolgte unter Mitwirkung von Vertretern der Hersteller
der jeweiligen Gewerbeanwendungen, der Prüflaboratorien,
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten,
des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks –
Zentralinnungsverband – (ZIV) und des Zentralverbandes
Sanitär Heizung Klima.
In diesem Arbeitsblatt wurden die nachfolgenden Technischen Regeln zusammengefasst:
luftabhängig), hat immer zwingend
zur Folge, dass die Gaszufuhr nur
möglich sein darf, wenn die Küchenlüftungsanlage in Betrieb ist.
Übergangszeit für Gasgeräte
Art B für Gastronomie- und Küchenanlagen
Für Gasgeräte, die den Regeln des
bisher geltenden DVGW-Arbeitsblattes G 634 folgend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung als Gasgerät
Art B haben, gilt eine Übergangszeit,
wenn sie nach Arbeitsblatt G 631 (A)
nicht mehr als Gasgeräte Art B installiert werden können.
Änderungen
• G 631 „Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen“
• G 629 „Installation von gasbeheizten Körnertrocknern“
• G 634 „Installation von Gasgeräten in gewerblichen
Küchen in Gebäuden“
Die Anforderungen des früheren Arbeitsblattes G 630
„Technische Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von
Gasanlagen in Fruchtreiferäumen“ wurden in überarbeiteter
Form berücksichtigt. Somit wurden in Ergänzung zum DVGWArbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) die Anforderungen an Aufstellung und Betrieb für die häufigsten gewerblichen Gasanwendungen in einem Arbeitsblatt zusammengefasst. Im Abschnitt 4 werden die allgemeinen Anforderungen an gewerbliche Gasgeräte aufgeführt. Die spezifischen Anforderungen
der jeweiligen gewerblichen Gasanwendungen werden in Abschnitt 5 beschrieben. Die Inhalte wurden an den aktuellen
Stand der Technik angepasst. Insbesondere wurde die in
dem bisherigen Arbeitsblatt G 634 enthaltene nationale Besonderheit der Einteilung der Gasgeräte nach der Ausführungsart und der Nennwärmebelastung (kleiner bzw. größer
14 kW) in Art A oder B aufgehoben (Anhang 1, Arbeitsblatt G
634:1998-09). Daraus ergaben sich notwendige Anpassungen der Aufstellanforderungen für gewerbliche Gasgeräte
Art A, für die nun generell bei Nennbelastungen größer 14 kW
eine Abführung der Abgase über Küchenlüftungsanlagen gefordert wird. Direkte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über eine herkömmliche
Abgasanlage – Verbindungsstück und Abgasleitung – erfolgt. Indirekte Abgasabführung liegt vor, wenn die Abgasabführung des Gasgerätes Art B über die Küchenlüftungsanlage erfolgt. Die notwendige Aufstromstrecke endet in einem
festgelegten Abstand unter der Küchenlüftungshaube bzw.
der Küchenlüftungsdecke. Die indirekte Abgasabführung
von Gasgeräten Art B, Gasgeräte mit Abgasabführung, die
die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (raum-
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 631: 1977-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Überarbeitung und Anpassung an aktuellen Stand der
Technik
b) Übernahme und Aktualisierung der bisherigen Arbeitsblätter G 629 und G 634
c) Die Anforderungen des früheren Arbeitsblatt G 630
„Technische Regeln für die Einrichtung und den Betrieb von Gasanlagen in Fruchtreiferäumen“ wurden in
überarbeiteter Form berücksichtigt.
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 634:1998-09 wurde folgende Änderung vorgenommen:
➢ Wegfall der national spezifischen Zuordnung der Gasgeräte Art A und Art B (ehemals Anhang 1, G
634:1998).
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 629:1975-06 wurde folgende Änderung vorgenommen:
➢ Überarbeitung und Anpassung an den aktuellen Stand
der Technik
Frühere Ausgaben:
DVGW G 629: 1975-06
DVGW G 631: 1977-06
DVGW G 634: 1998-09
(sl)
Quelle: DVGW Deutscher Verein des
Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn
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Aus den Verbänden
PLW 2012
Josef Kirchmayer aus Niederbayern
bester Schornsteinfeger 2012
Bild: © Andreas Kramer
Ulm – Auch in diesem Jahr fand in nahezu allen Handwerksberufen der große Bildungswettbewerb „Profis leisten
was“ statt. Bis zum Jahr 2006 lief dieser unter dem seit
1951 gültigen Namen „Praktische Leistungswettbewerb der
Handwerksjugend (PLW)“. Auf Anregung der Handwerksorganisation erfolgte 2007 dann die Umbenennung.
Das Internat des LIV des SF-Handwerks Baden-Württemberg
Die Ziele des Wettbewerbs sind:
• die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herauszustellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im
Handwerk zu stärken und für das Handwerk überzeugend zu werben,
• die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks aufmerksam zu machen,
• begabte Lehrlinge, die im Leistungswettbewerb des
Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen, in
ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern,
• die Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte,
Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse zu intensivieren und eine Hebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus herbeizuführen, Erfahrungsmaterial für die weitere Verbesserung der Ausbildungsvorschriften zu gewinnen,
• den Ausbildenden bei der Ausbildungsarbeit zu unterstützen und zu fördern,
• Maßnahmen für die Förderung auch leistungsschwächerer Lehrlinge vorzubereiten.
Auch das Schornsteinfegerhandwerk führte 2012 wieder
den Wettbewerb durch und brachte zahlreiche Landessieger
hervor. Waren diese Landessieger dann nicht älter als 25
Jahre und hatten die Mindestpunktzahl erreicht, wurden sie
zum Leistungsentscheid auf Bundesebene geladen. Dieser
fand vom 06. bis 07.11.2012 in Ulm statt. Insgesamt sieben
KollegInnen gaben an den zwei Tagen ihr Bestes, um den Titel Bester Schornsteinfeger bzw. Beste Schornsteinfegerin
des Jahres zu gewinnen. Entsprechend groß war die Aufregung vor der Preisverleihung am Mittwochabend. Im Beisein
der Kollegen des Wertungsausschusses, der Handwerksfunktionäre aus der Handwerkskammer, dem ZIV und ZDS
wurde schließlich Kollege Josef Kirchmayer aus Niederbayern Bundessieger vor Simone Zeller aus Baden-Württemberg
und Johannes Vogel aus Niedersachsen. Damit ging nach
drei aufeinander folgenden Jahren des Sieges für NordrheinWestfalen der begehrte Titel nach Bayern. Die Freude bei Josef war natürlich riesengroß, zumal ihm der Sieg noch durch
ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro versüßt wurde, das von
der Firma Buderus gestiftet und verliehen wurde.
Nachfolgend die Platzierungen der Teilnehmer:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Josef Kirchmayer, Bayern
Simone Zeller, Baden-Württemberg
Johannes Vogel, Niedersachsen
Bastian Flores, Nordrhein-Westfalen
David Villmann, Rheinland-Pfalz
Maximilian Schröder, Berlin
Florian Meier, Hamburg
Erfreulicherweise sind alle sieben Teilnehmer direkt nach
der Gesellenprüfung in den ZDS eingetreten! Zudem engagiert sich der eine oder andere sogar bereits aktiv im ZDS,
z.B. als Vorstandsmitglied einer ZDS-Landes- bzw. Bezirksgruppe. Das ist überaus positiv und zeigt, dass auch für diese jungen Kollegen der Beruf des Schornsteinfegers nicht
nur einfach ein Beruf ist, sondern sie sich und ihren Beruf
weiter voran bringen wollen. Dazu gehört natürlich auch,
sich nicht auf dem erworbenen Wissen auszuruhen und sich
weiterzubilden. Als nächster Schritt steht dann die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk an. Mit ihren Lehrgangsgutscheinen und Stipendien können die Wettbewerbsteilnehmer nun die Fortbildung ihrer Wahl besuchen. Einige
unter ihnen werden sich sicherlich im Meistervorbereitungs-
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SCHORNSTEINFEGER 12.12
Bild: © Volker Jobst
Bild: © Andreas Kramer
Aus den Verbänden
Der Sieger im Bildungswettbewerb „Profis leisten was“
lehrgang der Handwerksschule e.V. wiedersehen. Wir wünschen hierzu auf jeden Fall schon mal viel Erfolg!
V.li.n.re.: Josef Kirchmayer, Bayern, Simone Zeller, Baden-Württemberg, Johannes
Vogel, Niedersachsen
ZIV versicherte breitere Arbeitnehmereinbindung
im PLW
Der 1. Vorsitzende des ZDS, Frank Weber, formulierte diese
Schieflage in einem Brief an den Präsidenten des ZIV so „Die
jahrelange Nichtbeteiligung steht dem gemeinsamen Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entgegen. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie bei künftigen Leistungsentscheiden des Schornsteinfegerhandwerks
auf Bundes- als auch auf Landesebene Arbeitnehmervertreter einbinden würden. Dieses würde zweifelsohne das Miteinander im Schornsteinfegerhandwerk fördern.“
Robert Wagner, Verantwortlicher des ZIV für die Abteilung
Berufsbildung, gelobte in einem Gespräch Anfang Dezember
in Sankt Augustin Besserung. Gerade den Eklat beim Landesentscheid in Hessen (wir berichteten im SF 11-2012) habe er bedauert. Bleibt nun abzuwarten, ob den Worten auch
Taten folgen. Das wird man spätestens im kommenden Jahr
sehen, wenn unter dem Dach des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zum PLW 2013 geladen wird.
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Aus Arbeitnehmersicht ist dieser Wettbewerb sicherlich in
einigen Punkten optimierungsbedürftig, vor allem bei der
Einbindung von Arbeitnehmervertretern in den Wertungsausschüssen. In vielen Bundesländern und auch auf Bundesebene bestanden diese Wertungsausschüsse nahezu
ausschließlich aus Arbeitgebern. Dass es auch anders geht,
zeigt z.B. der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen,
wo im Bereich der Bildung wirkliche Zusammenarbeit gelebt
wird!
(akra)
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Druck /Temperatur
messung, qA Mittelwert
messung, Heizungs
Check, 4 Pa Test
Das Leichtgewicht im
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Abgasmessgeräte
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Aus den Verbänden
Tagung des ZDS und DGB zur neuen
Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung
(SchfAusbV)
sel ‒ Am Samstag, den 03. November 2012 fand in der
dherberge Kassel die große Tagung zur neuen Schorneger-Ausbildungsverordnung statt, auf der sich über
30 Teilnehmer aus allen Regionen des ZDS über die Inhalte
der neuen Ausbildungsverordnung informieren konnten.
Als Gastreferent war Helmut Dittke vom DGB Bundesvorstand, Bereich Handwerkspolitik, der Einladung gefolgt. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund hat im gesamten Zeitraum
der Erstellung der neuen Ausbildungsordnung auf Arbeitnehmerseite federführend das Verfahren begleitet.
dungsausschüssen der Innung. Die Allgemeinverbindlichkeit der Überbetrieblichen Ausbildung in den einzelnen
Handwerkskammerbereichen erfordert rechtverbindliche
Beschlüsse der Bildungsausschüsse der Innungen und
Handwerkskammern. Hier unterstrich Helmut Dittke die Arbeitnehmermitbestimmung und erläuterte die Wege zur Umsetzung der Beschlüsse.
Beim Rahmenlehrplan der Berufsschulen erfordert die
Umsetzung auch von den Berufsschullehrern eine intensive
Einarbeitung in die neuen Ausbildungsinhalte. Die Ausgestaltung der Lernfelder obliegt den berufsbildenden Schulen und auch beim Berufsschulunterricht
müssen neue Wege gegangen werden.
Der ZDS wird zusammen mit dem DGB 2013 eine
Tagung für die Gesellenprüfungsausschüsse ausrichten. Die Arbeit der Prüfungsausschüsse und
die Bewertung der Gesellenprüfung müssen ebenfalls an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Anschließend wurden die Inhalte der
SchfAusbV und der dazugehörige Ausbildungsrahmenplan vorgestellt, die den
handwerksrechtlichen Bereich des
Schornsteinfegerhandwerks vorgeben.
Ebenfalls thematisiert wurden die neuen
Tätigkeitsfelder und der derzeitige Stand
des Rahmenlehrplanes der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜbA). Marc Steilen
stellte die inhaltliche Ausgestaltung vor
und nahm Bezug auf die praktische Umsetzung in den Bildungsstätten.
Ein weiteres Thema war die Einbindung der Gesellenausschüsse bei der
Umsetzung der SchfAusbV in den Bil-
Bild: © Stephan Lander
Bild: © Stephan Lander
(sl)
Aus der Industrie
23
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Brennstoffkosten steigen bis 2020 um 50 %
Kostenloses Heizgutachten zeigt Einsparpotenziale
Berlin ‒ Der Preisanstieg für Heizöl, Erdgas und Fernwärme
setzt sich weiter fort. Bis zum Jahr 2020 werden die Energiepreise um 50 Prozent über dem heutigen Preisniveau liegen.
Bei gleichbleibendem Verbrauch bedeutet das für eine 70 m²Wohnung durchschnittlich 400 Euro mehr Brennstoffkosten.
„Die Verbraucher sollen nicht beim Heizen geizen müssen,
aber jeder sollte seine Einsparpotenziale kennen und ausschöpfen. Dabei unterstützt das Heizgutachten, das Mieter
und Eigentümer kostenlos anfordern können“, sagt Stefanie
Jank, Projektleiterin der Heizspiegelkampagne der co2online
gemeinnützigen GmbH (www.heizspiegel.de).
fährt, reagiert mit Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. „Nur Wohngebäude in einem guten energetischen Zustand schützen die Bewohner vor zukünftigen Energiepreisschocks. Die Bundesregierung sollte daher schnell ein breites Angebot für mehr Verbrauchstransparenz fördern und
zuverlässige Investitionsanreize schaffen“, sagt Christian
Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. - DENEFF. „Energieeffizienz ist der Kostenairbag für die Energiewende. Weiteres
Abwarten führt zu schleichender Enteignung und Energiearmut in Deutschland“, so Noll.
Bis 2020 liegen die Preise für Heizöl voraussichtlich 59
Prozent höher als heute. Bei Fernwärme werden Preissteigerungen um 54 Prozent, bei Erdgas um 35 Prozent prognostiziert. Für eine 70 m²-Wohnung würde das bei gleichbleibender Energiemenge folgende Erhöhungen bedeuten: Im Jahr
2011 lagen die Brennstoffkosten für das benötigte Heizöl
bei durchschnittlich 800 Euro. Im Jahr 2020 kostet das Heizöl bereits 1.280 Euro. Die Brennstoffkosten für Erdgas betrugen 2011 rund 700 Euro und steigen bis 2020 auf 940 Euro.
Für Fernwärme mussten Mieter und selbstnutzende Eigentümer im vergangenen Jahr 900 Euro bezahlen. Im Jahr
2020 werden für eine Wohnung dieser Größe im Schnitt
1.390 Euro fällig.
HeizCheck: Verbrauchswerte online prüfen
Kostenloses Heizgutachten hilft Mietern und
Eigentümern
Ein niedriger Heizenergieverbrauch wirkt steigenden
Energiepreisen entgegen. Ist der eigene Verbrauch zu hoch?
Wie ist der Zustand des Gebäudes? Welche Einsparpotenziale sind vorhanden? Antworten erhalten Mieter und Eigentümer mithilfe eines schriftlichen Heizgutachtens. Dieses
kann noch bis zum 28. Februar 2013 kostenlos angefordert
werden – solange der Vorrat reicht. Und so einfach geht’s:
den Gutschein auf www.heizspiegel.de ausdrucken, die
Heizkostenabrechnung bzw. Energierechnung kopieren und
beides an die co2online gGmbH senden. Freunde der sozialen Medien können den Gutschein auch ab sofort auf Facebook unter www.co2online.de/facebook herunterladen. Der Verbrauch, die Heizkosten und
Heiznebenkosten werden im Heizgutachten auf
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Angemessenheit überprüft. Ob Guthaben oder
Nachzahlung, ein Heizgutachten lohnt sich für
alle Haushalte. Denn schon der nächste kalte
Winter kann hohe Heizkostennachzahlungen
mit sich bringen.
Politik muss Transparenz und Anreize
schaffen
Jeder vierte Vermieter, der durch seine Mieter
von den Ergebnissen des Heizgutachtens er-
Für alle, die es sofort wissen möchten, steht auf
http://www.heizspiegel.de ein interaktiver HeizCheck zur
Verfügung. Mit der Heizkostenabrechnung zur Hand erfährt
man in wenigen Minuten, ob die Werte der Abrechnung angemessen sind oder ob Einsparpotenzial besteht.
Quelle: Energiepreise: Verbraucherzentrale NRW e.V.,
co2online gemeinnützige GmbH
SCHORNSTEINFEGER 12.12
24
Aus der Industrie
Redaktion das-energieportal.de veröffentlicht Termine kostenlos
Schwieberdingen – Die Geschäftsführung von Heilmann
Software hat entschieden, dass die Redaktion des Portals
www.das-energieportal.de ab sofort alle Termine der Energiebranche kostenlos veröffentlicht. Alle Unternehmen der
Energiebranche sind dazu aufgerufen, ihre Termine für Seminare, Kongresse, Messen und andere Veranstaltungen, die
für die Energiebranche und potenzielle Teilnehmer von Interesse sind, der Redaktion mitzuteilen. Alle eingesendeten
Materialien werden redaktionell aufbereitet und der breiten
Zielgruppe zur Verfügung gestellt. Das Energieportal verzeichnet seit dem Relaunch im Oktober 2011 regen Besucherzustrom. Aktuelle Nachrichten aus der Energiepolitik,
aus der Energiewirtschaft und aus der Energieforschung
werden abgerundet mit Nachrichten aus der Branche der erneuerbaren Energien und der alternativen Techniken.
Des Weiteren bietet das Energieportal eine Datenbank von
über 7.500 Energieberatern, mit der der Besucher den passenden Energieberater in seiner Nähe findet. Fragen zum
Energieausweis werden in ausführlichen Fachartikeln beantwortet. Auch umfangreiche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung von energetischen Sanierungen
und anderen Maßnahmen werden geliefert.
Unter der Rubrik „Hersteller“ können Unternehmen rund
ums Haus ihre Produktinnovationen in einem angemessenen Rahmen präsentieren. Das Firmenportrait, ein Angebot
des Portals, bietet viel Platz für Unternehmen. Es beinhaltet
Firmenname, komplette Anschrift inklusive Telefon, Fax, E-
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Mail, Web-Adresse, Logo sowie bis zu drei Produktvorstellungen plus Foto. Platziert werden die Firmenportraits in der gewünschten Hersteller-Rubrik.
Ab Januar 2013 bietet Heilmann Software auch den beliebten Fachnewsletter „Frage und Antwort des Monats“, der
von 90 % Prozent aller Energie-Fachplaner von Gewerbeprojekten im Rahmen der DIN V 18599 gelesen wird, für die Platzierung von Innovationen in den Unternehmen der Branche
an. Der Fachnewsletter wurde jahrelang monatlich versendet und hat eine hohe Akzeptanz bei den Lesern.
Energieberater können sich ebenfalls kostenlos in die Datenbank eintragen. Für Premium-Mitglieder bietet das Portal
den Vorteil, dass qualifizierte Anfragen zum Energieausweis
mit vorerfassten Gebäudedaten durch einfache Web-Tools
direkt weitergeleitet werden. Die Laufzeit der Premium-Mitgliedschaft beträgt ab Abschluss des Vertrages ein ganzes
Jahr. Die Premium-Mitgliedschaft kann jederzeit bis zu vier
Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres gekündigt
werden.
Aktuelle Pressemitteilungen aus der Energiebranche, Anfragen für Werbemöglichkeiten auf dem Portal oder im Fachnewsletter, Terminhinweise und aktuelle Neuerscheinungen
von Fachliteratur können an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden.
Quelle: Heilmann Software
Service
25
SCHORNSTEINFEGER 12.12
NCSG Convention and Trade Show
Innovation 2013 – Eintrittskarte in eine
erfolgreiche Zukunft
Branson/Plainfield – Jedes Jahr im Frühjahr kommen die
Schornsteinfeger aus der gesamten USA zusammen, um
voneinander zu lernen und sich stetig zu verbessern. So stehen die geplanten Veranstaltungstage der National Chimney
Sweep Guild (NCSG) vom 04.-07.04.2013 in Branson, Missouri, ganz im Zeichen der „Innovation“.
Unter Innovation versteht die NCSG „etwas außerhalb der
Regel“ zu tun und damit die Arbeit und das persönliche Leben komfortabler und angenehmer zu gestalten. „Die amerikanischen Schornsteinfegerunternehmen müssen immer
auf dem neuesten Stand der Innovation sein“, so der in Plainfield ansässige Verband auf seiner Homepage, „und der Konvent ist die Eintrittskarte in eine erfolgreiche Zukunft.“
Der Veranstaltungsort Branson liegt im Mittleren Westen
und gilt sicherlich nicht als Urlaubsziel Nr. 1, wenn man eine
USA-Reise plant. Dennoch hat die NCSG ein sehr schönes Hotel am See ausgewählt, in dem man zu NCSG-Preisen bereits
jetzt Zimmer reservieren kann. Die Preise liegen zwischen
100 Euro (Zimmer mit Bergblick) und 104 Euro (Zimmer mit
Seeblick).
Nach unserer großen Reportage in der Märzausgabe des
Schornsteinfeger über den NCSG-Kongress zu Beginn dieses
Jahres, haben uns zahlreiche Mitgliederanfragen hinsichtlich einer möglichen Teilnahme erreicht. Gerade um den
sprichwörtlichen Horizont zu erweitern und den Blick für weitere Schornsteinfegerdienstleistungen zu öffnen, ist eine
Teilnahme durchaus zu empfehlen. Allerdings sollte man
über gute Englischkenntnisse verfügen, um den meist fachspezifischen Vorträgen folgen zu können.
Weitere Informationen sowie der genaue Veranstaltungsplan und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung stehen unter
www.ncsg.org zur Verfügung.
(akra)
Kostenlose Arbeitshilfe für ZDS-Mitglieder
Dieser Ausgabe des Schornsteinfeger liegt folgende Broschüre bei:
Arbeitshilfe Praxis Modul 14 Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen
Zentrale und dezentrale Entlüftung nach DIN 18017 Teil 1 – 3
Die Reinigung und Überprüfung von hygienischen Lüftungsanlagen ist durch den Einigungsvertrag im Vollzug in den neuen Bundesländern seit Jahren ein wichtiger Bestandteil des Schornsteinfegerhandwerks in vielen Bundesländern. Doch nicht nur in den neuen Bundesländern
existieren Lüftungsanlagen zur Entlüftung von Bädern, Toiletten, Küchen und weiteren
Räumen. Die in einigen Systemen abgeführte Feuchtigkeit enthält Stäube, Flusen und
Fraßen und erhöht dadurch die Brandübertragung.
Das Schornsteinfegerhandwerk ist hier ein objektiver Fachmann zur Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen. Erstmals zum 01.01.2010 mussten die Bundesländer eventuelle Tätigkeiten an Lüftungsanlagen durch das Inkrafttreten der Bundes-KÜO über landesspezifische Verordnungen regeln.
Die vorliegende Arbeitshilfe soll darüber informieren, wie unterschiedliche Systeme aufgebaut sind und funktionieren.
Auch die Überprüfungs- und Reinigungsverfahren sowie Mängel und Funktionsstörungen der Anlagen sind beschrieben und erläutert.
Weitere Broschüren können Sie bei der Schornsteinfegerverlag GmbH bestellen unter:
www.schornsteinfegerverlag.de
Der Preis beträgt 10,70 3 für Nichtmitglieder
und 5,35 3 für ZDS-Mitglieder.
SCHORNSTEINFEGER 12.12
26
Service
Messekalender
2013
11. – 13.01.2013 Haus/Holz/Energie – Donaueschingen
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
29. – 31.01.2013 enertec – Leipzig
Internationale Fachmesse für Energie
www.enertec-leipzig.de
Bild: © www.leipziger-messe.de
05. – 07.02.2013 E-world energy & water – Essen
Internationale Leitmesse und Kongress
der Energie- und Wasserwirtschaft
www.e-world-2013.com
07. – 09.02.2013 CEB® CLEAN ENERGY BUILDING – Stuttgart
Internationale Fachmesse für erneuerbare
Energien und Passivhaus
www.cep-expo.de
09. – 17.02.2013 15. Mitteldeutsche Handwerksmesse – Leipzig
www.handwerksmesse-leipzig.de
22. – 24.02.2013
Haus/Holz/Energie – Radolfzell
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
06. – 12.03.2013
Internationale Handwerksmesse – München
Fachmesse für Technik, Werkstatt, Werkzeuge
www.ihm.de
08. – 10.03.2013
Haus/Holz/Energie – Tuttlingen
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
12. – 16.03.2013
ISH – Frankfurt
Weltleitmesse Bad + Heizung
http://ish.messefrankfurt.com
08. – 12.04.2013
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ist gerade
in Zeiten des technischen Wandels immens
wichtig für jeden Schornsteinfeger und jede
Schornsteinfegerin. Dabei kommt dem Besuch
von Fachmessen eine große Bedeutung zu.
Nachstehend haben wir für Euch eine Auswahl der wichtigsten Messetermine für das
Jahr 2013 zusammengestellt.
Kleiner Tipp am Rande: Fahrt- und Eintrittskosten könnt Ihr natürlich auch steuerlich geltend machen!
Energy – Hannover
Internationale Leitmesse der erneuerbaren und konventionellen
Energieerzeugung, Energieversorgung, -übertragung und -verteilung
www.hannovermesse.de/energy
12. – 14.04.2013
Haus/Holz/Energie – Stuttgart
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
27.04. – 07.05.2013
Mannheimer Maimarkt – Mannheim
Ausstellung für Industrie, Handel, Handwerk und Landwirtschaft
www.maimarkt.de
19. – 21.06.2013
Intersolar Europe – München
Internationale Fachmesse und Kongress für Solartechnik
www.intersolar.de
26. – 29.09.2013
RENEXPO – Augsburg
Internationale Fachmesse und Kongress für regenerative Energien und energieeffizientes Bauen und Sanieren
www.renexpo.de
04. – 06.10.2013
Haus/Holz/Energie – Rottweil
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
16. – 18.10.2013
SHKG – Leipzig
Messe für Sanitär, Heizung, Klima und Gebäudeautomation
www.shkg-leipzig.de
05. – 08.11.2013
A + A – Düsseldorf
Persönlicher Schutz und Sicherheit, Fachmesse mit Kongress
www.aplusa.de
08. – 10.11.2013
Haus/Holz/Energie – Friedrichshafen
Die große Bau- und Energiemesse
www.messe-sauber.eu
27.11. – 01.12.2014
Heim + Handwerk – München
Messe für Bauen, Einrichten und Wohnen
www.heim-handwerk.de
Service
27
SCHORNSTEINFEGER 12.12
Der Arbeitnehmerservice informiert:
Arbeitnehmer aufgepasst!
Änderungen ab 01.01.2013
Steigende Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobber
Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte werden
zum 1. Januar 2013 nach einem Bundestagsbeschluss erhöht. Das bedeutet: Sowohl Minijobber als auch Midijobber
können mehr hinzuverdienen.
Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 Euro auf 450
Euro. Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten
Gleitzone, wird sie von 800 auf 850 Euro erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung
gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Erstmals Anpassung an Lohnentwicklung
Die Entgeltgrenzen werden seit Einführung der Minijobs im
Jahr 2003 erstmals an die Lohnentwicklung angepasst. Die
Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem
1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende
Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
Tipp: Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
Logo: © ANS
Arbeitgeber zahlen in der Regel für eine versicherungsfreie
geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5
Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Hierdurch
erwirbt der Minijobber geminderte Rentenansprüche und anteilige Wartezeitmonate für verschiedene Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Minijobber, die
bereits eine Vollrente beziehen, ist der Pauschalbeitrag zwar
auch zu entrichten, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr auf
die Rente aus.
angespart, sondern umgehend für Renten
g
ausgegeben werden. Grundsätzlich soll der Beitragssatz so
festgelegt werden, dass die Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben für Renten zu decken. Dafür ist jedes Jahr eine Schätzung erforderlich: Werden im Folgejahr voraussichtlich mit dem
bisherigen Beitragssatz nicht genug Einnahmen erwirtschaftet,
um die Rentenausgaben dieses Jahres finanzieren zu können,
muss der Beitragssatz erhöht werden. Bei voraussichtlich zu
hohen Rücklagen wird der Beitragssatz gesenkt.
Nach Aussage der Bundesregierung sinkt der Beitragssatz der
gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2013 von 19,6 um 0,7
Prozent auf 18,9 Prozent, was nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Gesamtentlastung
von rund sechs Milliarden Euro bedeutet. Für die Arbeitnehmer
ergebe dies eine Beitragsreduktion von 9,8 auf 9,45 Prozent, also um 0,35 Prozentpunkte. Wer monatlich 3.000 € brutto verdient, würde nach dem 1.1.2013 also um 10,50 € entlastet.
Private Vorsorge ist notwendig
Trotz der zeitweisen finanziellen Erleichterung für die Arbeitnehmer durch die Absenkung der Rentenbeiträge wird das Rentenniveau von derzeit rund 50 Prozent auf 43 Prozent im Jahr
2030 weiter absinken. Das Rentenniveau ist die Höhe der Altersrente im Vergleich zum bisher erzielten Einkommen. Wer
weniger als 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt,
vor Erreichen der festgelegten Regelaltersgrenze in Rente geht
oder weniger als der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten verdient, muss mit einem noch niedrigeren Rentenniveau rechnen. Der Rückgang des Rentenniveaus macht es für
jeden Einzelnen erforderlich, zusätzlich private Altersvorsorge
zu treffen, das betont auch das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung
Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit,
durch die freiwillige Zahlung der Differenz zum regulären Rentenversicherungsbeitrag vollwertige Pflichtbeitragszeiten in
der Rentenversicherung zu erwerben. Hierzu ein Beispiel: Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro und einem Beitragssatz ab 01.01.2013 zur Deutschen Rentenversicherung von
18,9 % abzüglich 15 % Pauschalbeitrag (= 3,9 %) ergibt dies eine
freiwillige Zahlung von 17,55 Euro monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine
Rentenversicherung steigt ab 2013 auf 69.600 Euro (West).
Damit ergibt sich für die Beitragszahlung zur PKS eine Erhöhung
der tarifvertraglich geregelten Beitragszahlung durch die Arbeitgeber in Höhe von 2 % der BBG von monatlich 112 Euro auf
116 Euro. Dies sollte ab Januar 2013 auch auf der Lohnabrechnung auftauchen.
Mehr im Portemonnaie: Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt
Johannes Szwerinski
Leitung Arbeitnehmerservice
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem
Umlageprinzip. Das bedeutet, dass eingezahlte Beiträge nicht
Quellen: www.bundesregierung.de
www.geldtipps.de
SCHORNSTEINFEGER 12.12
28
Service
Süddeutschland Spitzenreiter beim Heizen
mit Holz
man noch nicht so weit. Der Grund für den hohen Anteil im
Süden ist vor allem das Heizen mit Holz. Hier kommen die
Bayern auf einen Anteil der Holzheizungen von fast zehn
Prozent, die Wohnungen in Baden-Württemberg auf über
sechs.
Quelle: Globus, Statistisches Bundesamt
Grafik: © Karen Losacker; Redaktion: Frithjof Goetz
Inzwischen sind in Deutschland über 1,5 Millionen Wohnungen mit Holz, Sonne, Wind oder Wärmepumpen beheizt –
etwa fünfmal so viele wie vor zehn Jahren. Das geht aus den
Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Den größten
Anteil der mit erneuerbaren Energien beheizten Wohnungen
gibt es in Bayern mit 11,1 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg mit 7,0 Prozent. In den anderen Bundesländern ist
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29
SCHORNSTEINFEGER 12.12
19. Internationales Bikertreffen 2013
vom 5. – 7. Juli 2013
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Unterkünfte
wir freuen uns, Euch im nächsten Jahr in Sangerhausen –
der Rosenstadt am Fuße des Harzes – zum internationalen
Bikertreffen begrüßen zu dürfen.
Unser Treffen findet im Friesenstadion in Sangerhausen,
Kyffhäuserstr. 14, statt. Zelte und Wohnwagen finden auf
dem Sportgelände Platz, Strom, Dusche und WC sind vorhanden.
Sangerhausen liegt auf geschichtsträchtigem Boden. In der
Region hat das erste Deutsche Reich seinen Ursprung, Kaiser
Otto I. wurde in Wallhausen, 6 km von Sangerhausen entfernt,
geboren. Der Ort wurde erstmals 780 urkundlich erwähnt. Im
15. Und 16. Jahrhundert beginnt die Blütezeit des Bergbaus.
1903 wird das Rosarium gegründet. 1951 – 1990 erlangt die
Stadt durch den Kupferbergbau große Bedeutung. Die großen Abraumhalden aus dieser Zeit prägen noch heute die Landschaft.
Das Rosarium, weltgrößte Rosensammlung, ist ein wunderschönes Ausflugsziel, genau wie der naheliegende Harz und der
Kyffhäuser mit dem Barbarossa Denkmal ...
Geplanter Programmablauf:
Freitag, 05.07.2013
➢ Anreise
➢ Quartiere beziehen
➢ Abendessen mit Musik mit DJ Max
Samstag, 06.07.2013
➢ Frühstück, anschließend Bikergottesdienst
➢ Ca. 10.00 Uhr Ausfahrt in den Harz – Euch erwarten eine tolle Landschaft, viele Kurven und ein Mittagessen
– auf dem Kyffhäuser.
➢ Nachmittags – Präsispiele und Relaxen
➢ Abends – Livemusik
Rosen Hotel
Juri-Gagarin-Str. 31
Tel.: 03464/544644
Per Fax – 03464/61 41 33
Absender:
Hotel „Am Rosarium“
Finkenstraße 24
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/578273
garni Hotel West
Darrweg 4
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/544690
Hotel Katharina
Riestedter Str. 20
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464/2429-0
E-Mail:
Anzahl
Unkostenbeitrag
25,00 € p.P.
..........
Zelt (inkl. Du/WC) 5,00 €
p. Nacht ..........
Wohnwagen
7,00 €
p. Nacht ..........
(inkl. Strom/Du/WC) Bitte Stromkabel mitbringen!
(Frühstück vor Ort zahlbar)
Samstag ..........
Sonntag ..........
Mittagessen am Samstag (Ausfahrt)
inkl. einem Getränk 12,50 € p.P.
..........
Weitere Hotels, Pensionen
Während der gesamten Veranstaltung ist natürlich
oder private Zimmer findet Ihr für Essen und Trinken bestens gesorgt.
auch im Internet.
Gesamt
Homepage:
www.schornibikertreffen2013.de
E-Mail: [email protected]
Sonntag, 07.07.2013
➢ Heimreise nach dem Frühstück; oder Ihr nutzt die Gelegenheit, Euch die weltgrößte Rosensammlung anzuschauen ...
Und natürlich gibt es wieder tolle T-Shirts und weitere
Überraschungen.
Anmeldung
Adresse für Anfahrt:
Am Friesenstadion
06526 Sangerhausen
Kyffhäuserstr. 14
Überweisung an:
BSM Martin Fehn
Konto-Nr. 084 999 5001
BLZ 800 800 00
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3 Übernachtungen in einer Ferienwohnung
n inklusive aller Nebenkosten wie Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung
n Anreise täglich außer Sonntag
Verlängerung zum Listenpreis ist möglich
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Die Urlaubsprofis
der Schornsteinfeger
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Telefon: 069 138261-200
Internet: www.gew-ferien.de
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SCHORNSTEINFEGER 12.12
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Verbindliche Sammelbestellung des FeinstaubMessgerätes Wöhler SM 500
Feiner misst keiner
Das Wöhler SM 500 Staubmessgerät liefert das
Endergebnis direkt vor Ort: Einfacher geht es nic
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So viele Vorteile in nur einem Gerät:
• Messung und Auswertung direkt vor Ort
• Präzisionswiegemodul zur echten gravim trischen Messung
• Alle in Einem: O2 und CO-Messung inklusive
• Grafische Darstellung der Werte während der Messung
• Spitzentechnologie zum kleinen Preis
Wöhler SM 500 Staubmessgerät
netto 6580,00 € 5922,00 €
mit Präzisionswiegemodul, heizbarem Messschlauch und
Rauchgassonde, Rauchgasanalyse O2 und CO, Schlauchsonde
Wöhler SM 500 für Rauchgastemperatur und Differenzdruckmessung,
Transportbehälter mit 10 Filterpatronen, Reinigungsbürste, Ausblasebalg
Verbrauchsmaterialien:
Behälter mit 10 Wöhler Filterpatronen
netto
44,10 €
39,69 €
im Austausch
Zuzüglich Differenzbetrag
10 Filterpatronen SM 500
netto
120,00 € 108,00 €
zwischen Austausch und neuem Artikel / Der Betrag in Höhe von 120,00 € wird Ihnen bei Einsendung
von 10 gebrauchten Filterpatronen SM 500 gutgeschrieben
Filtervlies Wöhler SM 500
für Kondensatabscheider
netto
17,90 €
16,11 €
netto
4,20 €
3,78 €
netto
9,80 €
8,82 €
Packung zu 10 Stck.
Wattefilter für Wöhler A 600 / SM 500
Packung à 25 Gramm
Reinigungsbürsten für Wöhler SM 500
3er Set für Messschlauch und Wiegemodul
Rechnungsanschrift
Wunschliefertermin: KW ____ Jahr ____
Vorname
Hinweis: Der angegebene Rabatt setzt eine
einjährige Mitgliedschaft als Wöhler PowerPartner voraus. Diese Mitgliedschaft kostet
sie 69,00 Euro p.a. und setzt eine Erlaubnis
zum Lastschrifteinzug voraus.
Name
Straße / Nr.
PLZ / Ort
Fon
Dies Preise verstehen sich zzg. MwSt. und Versandkosten.
Zahlung: Abbuchung nach Auslieferung
Fax
Datum, Unterschrift
Tel:
Fax:
E-Mail:
URL:
+49 (0)9171 62 191
+49 (0)9171 890 839
[email protected]
http://www.sib-24.de
Wöhler SM 500 Staubmessgerät
Sammelbestellung
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