Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher

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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
01.15
SCHORNSTEIN
Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V.
Gewerkschaftlicher Fachverband
Kollegialität und Menschlichkeit im ZDS
Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt,
PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG
Leitartikel
3
SCHORNSTEINFEGER 01.15
Sie werden mit dem nächsten
freien Operator verbunden ...
Was zeichnet den ZDS aus? Was macht ihn so besonders?
Im Unterschied zu vielen anderen Verbänden und Gewerkschaften hat die Mitgliederzahl im ZDS in den letzten Jahren
stetig zugenommen. Natürlich sind die Leistungen, die unsere Mitglieder erhalten, und die Absicherung, welche eine
ZDS-Mitgliedschaft bietet, an sich schon gute Argumente,
dem ZDS beizutreten. Hinzu kommt, dass es sich im Schornsteinfegerhandwerk und letztendlich auch beim ZDS um eine
große Familie handelt. Wer nicht Mitglied ist, gehört irgendwie auch nicht dazu und kann sich, wenn es nötig ist, dann
nicht auf die Solidarität und Unterstützung seiner Kolleginnen und Kollegen verlassen. Die tägliche Arbeit ist dann
auch nicht mehr wert als der Mindestlohn, der gerade einmal
12,78 € für eine Stunde festsetzt. Schließlich kommen nur
diejenigen in den Genuss der vollen tariflichen Leistungen,
die diese mit erstritten und erkämpft haben.
All das sind schon ausreichende Argumente für eine Mitgliedschaft in der besten Organisation des Handwerks. Der
ZDS bietet aber mehr, viel mehr sogar. Es ist die Nähe der
Funktionsträger auf allen Ebenen zum einzelnen Mitglied.
Uns als Verband interessieren Einzelschicksale und wir bieten allen eine maßgeschneiderte Hilfe und Unterstützung
an. Wir zeigen dabei keine Probleme auf, sondern lösen sie.
Wir sind persönlich für unsere Mitglieder da – emphatisch,
kollegial und freundschaftlich. Das ist es, was vielen Menschen in unserem Land in der eigentlichen „Dienstleistungsgesellschaft“ fehlt. Wer kennt sie nicht, die so genannten
Hotlines und Callcenter, die uns tagtäglich immer dann auf
endlose Warteschleifen schicken, wenn wir ein Problem haben und eine schnelle Lösung dafür brauchen? Nur um uns
am Ende der Wartezeit mit einem freundlichen „Operator“ zu
verbinden, der, nachdem er unsere gesamten persönlichen
Daten, Kennwörter, Kundennummern sowie die aller Familienmitglieder und des Hundes erfragt hat, uns freundlich mitteilt, dass wir über eine Mail über die weiteren Schritte unserer Problemlösung informiert werden. Dann stehen wir wieder alleine da, wirklich geholfen hat uns niemand. Dafür können wir diese „Hilfe“ aber 24 Stunden an 7 Tagen der Woche
in Anspruch nehmen.
Genau deshalb tut es so gut, Menschen an seiner Seite zu
wissen, die eben nicht eine Nummer auf dem Desktop sehen,
sondern uns als Menschen und Kollegen wahrnehmen. Zu
wissen, dass diese Kolleginnen und Kollegen in guten und in
schlechten Zeiten immer ein offenes Ohr und oft auch eine
Lösung für die Probleme anbieten und den Vorgang nach
dem Gespräch nicht einfach ablegen, sondern sich weiter
kümmern. Dieses Kümmern findet übrigens häufig schon
Bild: © DELF ZEH pictures
Über Kollegialität und Menschlichkeit im Verband
Frank Weber
1. Vorsitzender
statt, bevor die Probleme entstehen können. So schaffen wir
vielerorts die Probleme aus dem Weg, bevor sie bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen: Tarifverträge, Vereinbarungen zur Altersvorsorge und Ausbildungsumlagefinanzierung sind hier nur einige Beispiele.
Genau das bietet der ZDS, Menschlichkeit, Kollegialität
und Gemeinschaft. In unserer Fachzeitung wollen wir uns
künftig stärker Themen annehmen, welche die Arbeit vor Ort
betreffen, angereichert mit Praxistipps und weiteren Beiträgen. Für Anregungen und Eure Mithilfe sind wir natürlich sehr
dankbar.
Für Euch alle ein gutes Jahr 2015 und für unser Handwerk
und den ZDS eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit!
Euer
Frank Weber
4
SCHORNSTEINFEGER 01.15
I
M
P
R
E
S
S
Impressum
U
M
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66. Jahrgang, Heft 01/2015 – ISSN 0940-6964 –
Herausgeber
Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V.
– Gewerkschaftlicher Fachverband –
Eingetragen im:
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Vertreten durch:
Frank Weber, Daniel Fürst und Dipl.-Ing. (FH) Julian Schwark
Geschäftsstelle:
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Inhalt
5
SCHORNSTEINFEGER 01.15
Blickpunkt
6
Goodbye, Toto!
Wissen
8
15
Beurteilung der Messergebnisse von Messungen an Feuerungsanlagen für
feste Brennstoffe
Die Brennstoffzelle im Eigenheim
Aus der Industrie
18
Feinstaubmessung mit testo 380
Weiterbildung
20
20
21
Qualifikations-Seminar: Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk
Qualifikations-Seminar: Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk
Anmeldeformular für die Seminare der HWS e.V.
Service
22
24
24
Der Arbeitnehmerservice informiert:
Lückenloser Schutz mit der Differenzdeckung
Antrag auf Mitgliedschaft im ZDS e.V.
Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V.
Stellenmarkt
25
Stellengesuche/Stellenangebote
SCHORNSTEINFEGER 01.15
6
Blickpunkt
Goodbye, Toto!
Über einen wirklich schweren Abschied
Wenn wir jetzt nach vielen Jahren, in denen Torsten verantwortlich war, Bilanz ziehen, dann stellen wir fest, dass
sich einiges verändert hat. Alle Länder sind perfekt aufgestellt. Die Region ist wirtschaftlich gesund aufgestellt und
hat ihre Mitgliederzahlen in dieser Zeit verdoppelt. Die Länder haben gute und hochmotivierte Funktionsträger auf allen Ebenen und die Mitglieder erhalten ein vorbildliches
Leistungsspektrum. Die Kolleginnen und Kollegen in der
ganzen Region brennen für den ZDS und seine Ziele. Das,
lieber Torsten, ist vor allem Dein persönliches Verdienst!
Nun ja, jetzt ist es soweit. Der Torsten Litschke hat sich
einen Kehrbezirk geschnappt. Seit Anfang des Jahres ist er
nun als Unternehmer im Handwerk unterwegs und scheidet
damit aus seinen Ämtern im ZDS aus. Wer aber steckt hinter
der Person Torsten Litschke, den viele nur als langjährigen
Funktionsträger kennen? Die pure Aufzählung seiner Ämter
würde diesem Menschen nicht gerecht werden, wenngleich
er in allen Funktionen aktiv war – ob er dafür gewählt war
oder Kollegen in ihrer Arbeit aktiv unterstützt hat.
Wenn wir Torstens Bilanz im ZDS bewerten, dann muss
man zunächst feststellen, dass er eine der schwierigsten
Aufgaben im ZDS inne hatte. Manch einer hat diese Aufgaben sogar in der Schublade „unlösbar“ verortet, Torsten hingegen hat sie einfach angenommen und gelöst.
In einer schwierigen Region, die sowohl durch die Tatsache, dass sie 5 Länder umfasst, als auch dadurch, dass es
sich um 5 Länder mit gewissen Besonderheiten handelt,
hat er viele Jahre Verantwortung übernommen. Mit den
zwei Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind große und einflussreiche Länder im Verbund, die aber gleichzeitig in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage waren, wenn man
die vielfältigen Aufgaben mit den finanziellen Mitteln ins
Verhältnis setzt. Bei Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg handelt es sich um große Flächenländer mit – zu
Torstens Anfangszeiten – geringer Organisationsdichte.
Das Ganze verbunden mit dem anspruchsvollen SchleswigHolstein als Stammland (und den Besonderheiten der norddeutschen Mentalität).
Bild: © Hannes Martens
Bild: © DELF ZEH pictures
Sie sind nicht einfach, die Kollegen
aus dem Norden. Zumindest muss
man sich an eine Zusammenarbeit
geraume Zeit gewöhnen. Rüm hart
klaar kimming ist glaube ich ein Satz,
der Wesen und Art dieser Bevölkerungsgruppe passend umschreibt:
Ein klarer Blick und ein gutes und großes Herz. Der klare Blick ist oft auch
mit einer sehr direkten und klaren
Ansage verbunden, wenn man unterschiedliche Positionen hat. Hinzu
kommt ein gesundes Misstrauen jedem Nicht-Norddeutschen gegenüber. Wenn man aber erst einmal ihr
Vertrauen gewonnen hat, dann ist eine unverbrüchliche Solidarität vorhanden. Eine Kraft, die Berge versetzen kann, und Freundschaften, die weit länger als jede Amtsperiode halten.
Die politischen Erfolge aufzuzählen, die der Verband in
dieser Region während Torstens Amtszeit erringen konnte,
würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Dies alleine
ist schon ein Grund dafür, dass Torsten seinen Platz in jeder ZDS-Chronik sicher hat. Es reicht aber bei weitem nicht
aus, eine Persönlichkeit wie ihn und deren Wirken für den
ZDS zu beschreiben. Bei all diesen vielfältigen Aufgaben,
den damit verbundenen Reisezeiten und den Einschränkungen, die seine Frau und seine drei Töchter in Kauf genommen haben, hat er sich in allen bundespolitischen Bereichen eingebracht und viele Entscheidungen und Erfolge
mit zu verantworten: So bei der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, den nachfolgenden Ausführungsregelungen in allen Bundesländern, den strukturellen Fragen im Verband als auch in den Bereichen der Berufsbildung und vor allem natürlich im Tarif.
Blickpunkt
7
SCHORNSTEINFEGER 01.15
Nun, lieber Torsten, ist diese Ära vorbei und ein anderer
Kollege tritt an Deine Stelle. Henry Vinke ist ein Bollwerk von
einem Funktionsträger. In der kurzen Zeit seiner Tätigkeit im
ZDS hat er alle im Verband davon überzeugen können, dass
er ein Nachfolger ist, der diese große Aufgabe übernehmen
kann. Er ist im Team des Zentralvorstandes angekommen
und voll integriert. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.
Bei Torsten können wir uns nur von ganzem Herzen für seine tolle Leistung in den vielen Jahren bedanken. Auch wenn
alle Worte an dieser Stelle nicht ausreichen, können zukünftige Funktionsträger nur immer wieder dankbar sein, dass sie
auf der Basis seiner Arbeit den Verband entwickeln können.
Bild: © Christian Hennemann
Ich kann mich an viele nächtliche Autofahrten in Streikgebiete oder zur Urabstimmung erinnern, die ich mit Torsten auf
einsamen Autobahnen zugebracht habe. Ebenso wie an unzählige Zugfahrten und nächtliche Debatten mit Kolleginnen
und Kollegen oder Arbeitgebern. Dabei war besonders erstaunlich, dass er, obwohl er zu 99 % die weiteste An- und Abreise und somit auch die größten Einschränkungen in Bezug
auf seine fast nicht vorhandene Freizeit hatte, immer für einen Ratschlag und ein freundschaftliches Aufmuntern zu haben war. Er hat mich viel Gelassenheit und Ruhe gelehrt, mir
eine freundschaftliche Motivation auf den Weg gegeben und
damit die Kraft, auch scheinbar aussichtslose Situationen zu
meistern. Als kritischer Kollege und ehrlicher Freund haben
mich sowohl Kritik als auch freundschaftliche Unterstützung
sehr viel weiter gebracht. Dafür danke ich Dir, Torsten, sehr!
Wir im Zentralvorstand wünschen uns einen glücklichen
Torsten Litschke und sind sicher, dass er auch seine neuen
Aufgaben hervorragend meistern wird. Ich persönlich
möchte mich bei Dir für viele Jahre der Solidarität, Freundschaft und Kollegialität bedanken. Ich bin mir sicher, dass
die Verbindung auch weiterhin bestehen wird, in welcher
Rolle auch immer wir uns zusammenfinden.
Danke und mach's gut!
Dein Frank
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
8
Wissen
Beurteilung der Messergebnisse von
Messungen an Feuerungsanlagen für
feste Brennstoffe
Bei der Beurteilung der Staub- und CO-Messwerte von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe herrscht auch heute noch
– fünf Jahre nach Inkrafttreten der Novelle der 1. BImSchV am
22. März 2010 – großer Diskussionsbedarf. Umfang und Höhe
anzusetzender Messunsicherheiten, Rundungsregeln und etwaige zusätzliche Bewertungsfaktoren müssen an richtiger
Stelle in Ansatz gebracht werden, um am Ende zu einem gesetzeskonformen Messergebnis zu gelangen. Nach 1. BImSchV
Anlage 2 Nr. 2.3 gilt: „Der Emissionsgrenzwert ist eingehalten,
wenn ihn der gemessene Wert abzüglich der Messunsicherheit
nicht überschreitet.“ Einzige Ausnahme hierbei herrscht für die
Emissionsgrenzwerte für die Bestandsanlagen innerhalb der
Übergangsregelungen bis Ende 2014, 2018 und 2025. Innerhalb dieser Zeiträume dürfen bereits vor 2010 errichtete Feuerungsanlagen in Abhängigkeit ihres Errichtungsdatums nachfolgende Grenzwerte einhalten:
Brennstoff nach
§ 3 Absatz 1
Nennwärmeleistung
in kW
Nummer 1 bis 3a
Nummer 4 bis 5
Nummer 5a
Staub
[g/m3]
Staub
[g/m3]
CO
[g/m3]
Staub
[g/m3]
CO
[g/m3]
> 15 ≤ 50
0,15
0,15
4
0,15
4
> 50 ≤ 150
0,15
0,15
2
0,15
2
> 150 ≤ 500
0,15
0,15
1
0,15
1
> 500
0,15
0,15
0,5
0,15
0,5
Brennstoff nach
§ 3 Absatz 1
Nennwärmeleistung
in kW
Nummer 6 und 7
Staub
[g/m3]
CO
[g/m3]
> 50 ≤ 100
0,15
0,8
> 150 ≤ 500
0,15
0,5
> 500
0,15
0,3
> 15 ≤ 100
Nummer 8
Staub
[g/m3]
CO
[g/m3]
0,15
4
Für diese Grenzwerte dürfen keine Messunsicherheiten,
sowohl hinsichtlich des Staubgehaltes als auch des ermittelten CO-Gehaltes, in Ansatz gebracht werden – unabhängig
von der verwendeten Messeinrichtung!
Doch warum ist hier so zu verfahren? Bei der Festlegung
dieser Grenzwerte wurden bereits Unsicherheiten der verwendeten Messeinrichtung mit berücksichtigt. Ein zusätzlicher Abzug würde die betroffenen Anlagen weiter bevorteilen, was nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen wäre. Im
Umkehrschluss bedeutet dies natürlich, dass für sämtliche
Anlagen, für die die Grenzwerte der Stufe 1 und 2 gelten, für
die Messungen Messunsicherheiten berücksichtigt werden
müssen. Also für alle zentralen Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet worden
sind und nachfolgende Grenzwerte nach § 5 Abs. 1 einhalten
müssen:
Brennstoff gemäß
§ 3 Absatz 1
Nummer 1 bis 3a
Stufe 1:
Anlagen, die
nach dem
22. 03.2010
errichtet
werden
Nummer 4 bis 5
Nummer 5a
Nummer 6 bis 7
Nummer 8 und 13
Stufe 2:
Anlagen, die
nach dem
31.12.2014
errichtet
werden
Nummer 1 bis 5a
Nummer 6 bis 7
Nummer 8 und 13
Nennwärmeleistung
[Kilowatt]
Staub
[g/m3]
CO
[g/m3]
≥ 4 ≤ 500
0,09
1,0
> 500
0,09
0,5
≥ 4 ≤ 500
0,10
1,0
> 500
0,10
0,5
≥ 4 ≤ 500
0,06
0,8
> 500
0,06
0,5
≥ 30 ≤ 100
0,10
0,8
> 100 ≤ 500
0,10
0,5
> 500
0,10
0,3
≥ 4 < 100
0,10
1,0
≥4
0,02
0,4
≥ 30 ≤ 500
0,02
0,4
> 500
0,02
0,3
≥ 4 < 100
0,02
0,4
Hinsichtlich der Höhe der Messunsicherheiten herrschte
allerdings von Beginn an Uneinigkeit. Mit einem Schreiben
vom 19. März 2013 wies das Umweltbundesamt (UbA) darauf hin, bei der Beurteilung des CO-Gehaltes eine einheitliche Messunsicherheit von 20 % zu veranschlagen. Bei der
Bestimmung des Staubgehaltes wurde auf die jeweiligen
Veröffentlichungen im Bundesanzeiger für die einzelnen
Messeinrichtungen verwiesen. In Abhängigkeit davon sollte
die entsprechende Messunsicherheit berücksichtigt werden:
„...
3. Beurteilung des Messergebnisses unter Berücksichtigung einer Messunsicherheit gemäß Anlage 2, Punkt 2.3
und 3.4.2 bzw. Angabe der Messunsicherheit in der Bescheinigung über die Überwachungsmessung gemäß Anlage 2,
Punkt 4 und 5 der 1. BImSchV:
Eine weitere Neuerung in der 1. BImSchV ist die Beurteilung des Messergebnisses unter Berücksichtigung einer
Messunsicherheit. Bei der Bestimmung des Abgasverlustes
(AGV) wurden bereits in der 1. BImSchV in der Fassung vom
14. März 1997 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.
August 2003) Toleranzen berücksichtigt. Bei der Emissionsmessung für Staub und Kohlenmonoxid erfolgte dieses bisher nicht.

SCHORNSTEINFEGER 01.15
10
Wissen
Bei der Ermittlung des AGV schlagen wir vor, übergangsweise die bereits jetzt verwendeten Toleranzen zur Beurteilung des Messergebnisses heranzuziehen.
Bei der Beurteilung der Staubmessung wird vorgeschlagen, eine Messunsicherheit von 30 % und bei der Messung
von Kohlenmonoxid 20 % des jeweiligen Grenzwertes zu berücksichtigen. Jedoch in diesen beiden Fällen nur, wenn für
die zu überwachende Anlage neue Staub- bzw. CO-Grenzwerte gelten. Ist dieses nicht der Fall, ist nach der bisherigen
Vorgehensweise zu verfahren, d. h. es wird keine Messunsicherheit berücksichtigt.
Sobald zu einzelnen Geräten Messunsicherheiten aus Eignungsprüfungen vorliegen und diese in der Eignungsbekanntgabe des Gerätes genannt werden oder entsprechende andere Regelungen durch VDI-Richtlinien existieren, ist
entsprechend diesen Vorgaben zu verfahren.
Messgeräte bei der Beurteilung der Messwerte zu berücksichtigen sind, sondern die maximal zulässigen Messunsicherheiten, die für die Eignungsprüfung der Messgeräte gelten (VDI 4206 Blatt 2 – Mindestanforderungen und Prüfpläne für Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an
Kleinfeuerungsanlagen). Das heißt, es ist unabhängig vom
verwendeten Messgerät eine Messunsicherheit beim Staubgehalt von 40 % anzusetzen!
Zusammenfassend bedeutet das, dass wie folgt vorzugehen ist:
 Bei der Überwachung der alten Grenzwerte (vor dem
22. März 2010 errichtete Anlagen) sind grundsätzliche keine Messunsicherheiten in Ansatz zu bringen.
Dies gilt sowohl für den Staub- als auch CO-Gehalt
und unabhängig von der verwendeten Messeinrichtung.
...“
Messunsicherheiten bezogen auf den Grenzwert
Messgerät
Brennstoffe
20 mg/m³
60 mg/m³
90 mg/m³
100 mg/m³
150 mg/m³
Afriso STM 225
4,5 und 5a
41 %
42 %
43 %
39 %
69 %
MRU FSM *
1 bis 8
43 %
13 %
25 %
23 %
27 %
Testo 380
1 bis 8
36 %
36 %
56 %
46 %
43 %
Wöhler SM 500
1 bis 8
36 %
32 %
32 %
29 %
28 %
Vereta
1 bis 8
51 %
43 %
51 %
47 %
39 %
Mit Bekanntgabe dieser „erweiterten Messunsicherheiten“ der verschiedenen Messgeräte hatte sich auch der
einstige Vorschlag des UbA von Messunsicherheit des Staubgehaltes von 30 % erledigt. Jedoch stellt sich nun die Frage,
ob diese „erweiterte Messunsicherheit“ tatsächlich die anzusetzende Messunsicherheit am Messwert darstellt bzw.
ob die Messunsicherheit am GRENZWERT oder am MESSWERT
in Abzug gebracht werden soll. Zu Gunsten des Betreibers
gilt allerdings, dass die Messunsicherheit
vom MESSWERT abzuziehen ist. Dadurch ergibt sich unter Umständen ein positiveres
Ergebnis der Messung durch die größere
Messunsicherheit.
Da es mittlerweile für die Durchführung
der Staub- und CO-Messung eine verbindliche Verfahrensweise in Form der VDI 4207
Blatt 2 in den Weißdruck geschafft hat, soll
die Auswertung der Messungen nach deren
Vorgaben vollzogen werden. Die VDI regelt im
Punkt 9 die detaillierte Vorgehensweise. Ein
wichtiger Hinweis steht hier gleich zu Beginn: „Der Emissionsgrenzwert ist eingehalten, wenn ihn der gemessene Wert abzüglich
der Messunsicherheit nicht überschreitet.
Als Messunsicherheit ist die aus den Anforderungen für die Eignungsprüfung abgeleitete Messunsicherheit zu verwenden.“ Somit
wird klargestellt, dass nicht die jeweiligen
(verschiedenen) Messunsicherheiten der
 Bei der Überwachung der CO-Anforderungen für die
neuen Grenzwerte (nach dem 22. März 2010 errichtete Anlagen) ist als Messunsicherheit immer 20 %
vom gemessenen CO-Gehalt einzusetzen.
 Bei der Überwachung der Staub-Anforderungen für
die neuen Grenzwerte (nach dem 22. März 2010 errichtete Anlagen) ist als Messunsicherheit immer
40 % vom gemessenen Staub-Gehalt einzusetzen.
Probleme bereitet allerdings die aktuelle Stufe 2 der
1. BImSchV, da eine Vielzahl von Anlagen den Grenzwert von
0,02 g/m³ Staub und 0,4 g/m³ nicht einhalten können. Wir haben versucht, durch Auswertung einer Vielzahl von Messergebnissen ein genaueres Bild zu zeichnen, da in diesem Bereich
große Uneinigkeit über die Höhe der Grenzwertüberschreitungen und der betroffenen Anlagen konkret besteht:
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
12
Wissen
Durch Auswertung von ca. 300 Messergebnissen von Anlagen die zwischen 2010 und 2014 errichtet worden sind, ist eine eindeutige Tendenz erkennbar, dass gerade Anlagen, die
mit Hackschnitzeln betrieben werden, zum Teil massive Probleme haben, die Stufe 2 einzuhalten. Im Gegensatz dazu können Pellet- und Stückholzheizungsanlagen schon jetzt relativ
problemlos die Grenzwerte der Stufe 2 einhalten (Beachte:
Scheitholzanlagen müssen erst ab 1. Januar 2018 die Grenzwerte der Stufe 2 erfüllen). Im Bereich der Pelletanlagen ist
dies mitunter dem Umstand einer gleichbleibenden (genormten) Qualität des Brennstoffes Pellet zurückzuführen. Dies ermöglicht auch in der Praxis eine bessere Möglichkeit der Einstellung der Anlagen.
(bzw. die Überprüfung, ob eine Notwendigkeit besteht), regelmäßige Reinigung/Wartung und vor allem die Qualität des verwendeten Brennstoffes sind maßgebliche Faktoren für das
Bestehen/Nicht-Bestehen der Messung vor Ort. Keine Anlage,
die in diesen Bereichen Mängel aufwies, konnte die Stufe 2
einhalten – im Gegenzug wurde bei optimalen Betriebsverhältnissen der Grenzwert fast immer eingehalten.
An dieser Stelle darf allerdings eines nicht vergessen werden: Speziell bei den Hackschnitzelanlagen kommt es zum
Teil zu erheblichen Grenzwertüberschreitungen. Allerdings
können bereits viele Anlagen die Stufe 2 einhalten bzw. liegen
in einem Bereich von 20 – 30 mg/m³. Auffällig bei diesen Anlagen ist die Art der Installation sowie der Pflege- und Wartungszustand. Grundlegende Dinge wie Nebenluftvorrichtungen
Nichtsdestotrotz spielt die schwankende Brennstoffzusammensetzung bei den Hackschnitzeln eine entscheidende Rolle. Dass dies nicht neu ist, sieht man schon an den Versuchen die unterschiedlichen Brennstoffe durch die ISO-Normenreihe 17225 einer Normung – also einem gewissen
Standard – zu unterwerfen. Bisher gängige Brennstoffnormen (DIN EN 14961, ÖNorm M7133) werden durch sie ersetzt. In der DIN EN ISO 17225-4 werden drei Korngrößenklassen definiert (P16S, P31S und P45S). Der Klassenname
beschreibt die jeweilige Hauptfraktion. Außerdem wurden
auch Anforderungen für den maximalen Feinanteil, den zulässigen Grobanteil, die maximale Partikellänge und die, maximale Querschnittsfläche der Teilchen festgelegt:
Neben der Korngrößenverteilung werden in der DIN EN ISO
17225-4 vier Qualitätsklassen beschrieben (A1, A2, B1 und
B2). Für jede dieser Klassen gelten bestimmte Anforderun-
gen hinsichtlich des verwendeten Rohmaterials und der
physikalischen Brennstoffeigenschaften (z.B. Wassergehalt, Aschegehalt, Heizwert und Schüttdichte):
Wissen
In der Einstufung der Brennstoffe stellt die Klassifizierung
A1 die beste und B2 die schlechteste Brennstoffqualität dar.
Ein Weg der Hersteller für die Gewährleistung der Einhaltung
der Grenzwerte vor Ort wird daher sicherlich sein, auf den
qualitativ hochwertigsten Brennstoff zu verweisen (A1). Wie
allerdings bei der Messung vor Ort Parameter wie der Aschegehalt bewertet werden sollen, der für die Klassifizierung
zwischen A1 und A2 entscheidend ist, bleibt für den Moment
offen.
Durch eine Studie des TFZ in Straubing (Technologie-Förderzentrum feste Brennstoffe) wurde ein weiteres Problem
offenkundig: In der Studie über „Nutzer- und Brennstoffeinflüsse auf Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen
– Juli 2014“ wurde unter anderem das Augenmerk auf aerosolbildende Elemente in den Brennstoffen gelegt. Hierzu einige Auszüge:
13
SCHORNSTEINFEGER 01.15
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,0
8
= 39
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—
—
———
„Für die Aerosolbildung von besonderem Interesse sind
die Elemente Schwefel, Chlor, Kalium, Natrium, Zink und Blei,
welche in Tabelle 11 aufgeführt sind. In der letzten Spalte ist
die Summe der Aerosolbildner aufgeführt. Nach verschiedenen Referenzversuchen diesbezüglich kann die Summe der
Aerosolbildner als Indikator für Staubemissionen herangezogen werden. Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher liegen die zu erwartenden Staubemissionen. Die Freisetzung
dieser Komponenten hängt jedoch auch vom Si/K-Verhältnis
(Silizium/Kalium-Verhältnis) ab. Ist das Si/K-Verhältnis hoch,
so werden vorrangig Kaliumsilikate gebildet, welche in die
Rostasche eingebunden werden. Entsprechend weniger Kalium geht in die Gasphase über und trägt zur Partikelbildung
bei. Diese Korrelationen gelten jedoch nur unter der Annahme einer vollständigen Verbrennung. Bei einer unvollständigen Verbrennung bestehen die freigesetzten Stäube hauptsächlich aus elementarem und organischem Kohlenstoff.“
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Deckungssumme.
„Eine grafische Darstellung der Anteile aerosolbildender
Elemente in den Versuchsbrennstoffen zeigt Abbildung 16.
Besonders gering ist ihr Anteil bei den Holzbriketts rund mit
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
14
Wissen
teilung herangezogen. Falls von der zuständigen Behörde
nichts anderes festgelegt wird, wird für Anlagen, die zwischen dem 31. Dezember 2014 und dem 31. Dezember
2018 errichtet werden (Bestandsschutz über diesen Zeitraum hinaus), für Staub ein Wert von 0,007 g/m³ angegeben, der zu Gunsten des Betreibers in die Beurteilung einfließen kann.
...
brikett mit Loch. Abweichend davon weist das runde Holzbrikett ohne Loch einen deutlich höheren Anteil auf. Am höchsten sind die Werte für die beiden Rindenbriketts und das
Braunkohlebrikett.“
Zwar handelt es sich in dieser Studie um Scheithölzer bzw.
Briketts, jedoch ist eindeutig erkennbar, dass durch einen
hohen Rindenanteil ein erhöhter Anteil an aerosolbildenden
Bestandteilen zu erwarten ist, die wiederum zu einem erhöhten Staubausstoß führen. Gerade bei den Hackschnitzelheizungen ist dies ein entscheidender Faktor. Vergleichsmessungen des TFZ-Straubing mit mehreren gleichen Anlagen und identischen Rahmenbedingungen haben gezeigt,
dass durch diesen Umstand im Schnitt eine Abweichung in
den Messergebnissen von 7 mg/m³ zu erwarten ist. Dies
wurde hinreichend in der abschließenden Diskussion des
VDI-Arbeitskreises „Luftreinhaltung“ zur Verabschiedung der
VDI 4207 Blatt 2 am 3./4. Dezember 2014 diskutiert. Daraufhin hat das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 zu folgender
Verfahrensweise angehalten:
...
Nach § 13 Abs. 1 der 1. BImSchV müssen Messungen zur
Feststellung der Emissionen und der Abgasverluste unter
Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen.
Hierbei stellt u.E. die von KRdL-Arbeitsgruppe zum Weißdruck verabschiedete VDI-Richtlinie 4207, Blatt 2 (Messen
von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen), den Stand der
Messtechnik dar. Hierin wird im Sinne der Nummer 2.3 in der
Anlage 2 der 1. BImSchV über die Messunsicherheit hinaus,
eine Unsicherheit für den eingesetzten Brennstoff zur Beur-
Das bedeutet, dass bei Messungen des Grenzwertes der
Stufe 2 zu bewerten ist, ob der Grenzwert eingehalten werden kann oder nicht. Bei einer Grenzwertüberschreitung ist
die Bewertung nochmals zuzüglich des Bewertungsfaktors
von 0,007 g/m³ zu wiederholen. Erst dann ist die Anlage zu
beanstanden bzw. die Einhaltung des Grenzwertes zu bescheinigen. Hinzu kommt, dass für die Verwendung des Bewertungsfaktors auch der verwendete Brennstoff mit klassifiziert werden soll. Wird eine Brennstoffkategorie verwendet,
für die der Hersteller keine Gewährleistung übernimmt, darf
der Bewertungsfaktor auch nicht herangezogen werden. Allerdings spielt das letzten Endes nur eine Rolle bei der
Brennstoffkategorie A1 und A2. – Sobald Brennstoffe minderer Qualität zum Einsatz kommen, lässt sich der Grenzwert
der Stufe 2 von 0,02 g/m³ in aller Regel nicht mehr einhalten.
Diese Unterscheidung der Brennstoffe ist, wie oben bereits
beschrieben, schon schwierig genug.
Zusammenfassend lässt sich allerdings schon jetzt sagen, dass dieser Brennstoffbewertungsfaktor lediglich den
Anlagen eine Hilfe gibt, die ohnehin gute Messwerte abliefern. Lässt man einmal die Messunsicherheit von 40 % außer
Betracht, sprechen wir hier von einem Messbereich zwischen 20 – 30 mg Staub, in dem der Bewertungsfaktor für
die Einhaltung der Stufe 2 eine Rolle spielt. Darüber ist er tatsächlich „wirkungslos“. Alles andere würde dem Grundgedanken der Novelle der 1. BImSchV auch entgegenwirken:
Nämlich die Installation und den Betrieb von hochwertigen
und emissionsarmen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe zu fördern.
MesswertStaub – UStaub – 0,007 g/m³ (Brennstoffbewertungsfaktor) < Grenzwert
Grenzwert eingehalten bei 0,02 g/m³
Rundung (siehe Beispielrechnung) möglich 24,9 mg/m³ bzw. 0,0249 g/m³
mit Bewertungsfaktor (0,007 g/m³) 31,9 mg/m³ bzw. 0,0317 g/m³
UStaub (40 %) 31,9 mg/m³ =N 0,6 • Messwert
Durch diesen Bewertungsfaktor und die Messunsicherheit
kann sich somit ein theoretisch weit höherer Grenzwert als
0,02 g/m³ ergeben.
Wissen
15
SCHORNSTEINFEGER 01.15
Die Brennstoffzelle im Eigenheim
Entstehung der Brennstoffzelle
Funktionsweise einer Brennstoffzelle
Durch den Wegfall der Verbrennung hat die Brennstoffzelle
theoretisch einen höheren Wirkungsgrad und ist ausschließlich durch die freie Enthalpie der chemischen Reaktion begrenzt. Mit den unterschiedlichen Varianten der Brennstoffzellen lassen sich auch unterschiedliche Wärmetemperaturen
(Abwärme) erreichen. Mit den fürs Eigenheim vorgesehenen
Brennstoffzellen können Abwärmetemperaturen von ca. 80-90
Grad erreicht werden, die Wärme kann dementsprechend
leicht für die Beheizung eines Eigenheims genutzt werden. Diese Temperaturen herrschen natürlich auch bei gewöhnlichen
Ottomotoren, jedoch benötigen sie dafür mehr Brennstoff und
haben einen erheblich höheren Ausstoß an Abgasen, was im
Sinne des Klimaschutzes kontraproduktiv ist.
Bild: © Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff NRW
Die Erfindung der Brennstoffzelle reicht ins 19. Jahrhundert
zurück. Nachdem die Brennstoffzelle jedoch durch einfache
Konstruktionen zur Energieerzeugung wieder in Vergessenheit geraten ist, wurde sie im 20. Jahrhundert wieder hervorgeholt und besitzt in der heutigen Zeit ein großes Potenzial.
Während bei gewöhnlichen Kraft-Wärme-Kopplungen der
Energieträger erst in Wärme umgewandelt wird, um diese
dann in Kraft zur Stromerzeugung weiter umzuwandeln, erfolgt die Verwandlung des Energieträgers in elektrische Energie ohne Zwischenschritte. Einzig allein die Aufbereitung des
verwendeten Energieträgers spielt eine geringe Rolle.
Warum eine Brennstoffzelle im Eigenheim?
Pro Brennstoffzelle entstehen in der Praxis etwa 0,7 V
Gleichspannung. Das heißt also, dass mehrere Zellen zu sog.
Stacks zusammengeführt werden müssen, bis eine ausreichende Spannung zur Verfügung steht. Die Gleichspannung
wird dann mittels Wechselrichter in Wechselspannung umANZEIGE
Messgeräte
Wie funktioniert eine Brennstoffzelle?
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Im Allgemeinen besteht eine Brennstoffzelle aus 2 Elektroden, einer Anode und einer Kathode. Dazwischen befindet
sich das Elektrolyt, welches die beiden Elektroden sowie die
zuzuführenden Gase trennt. Dies sind für unsere Zwecke üblicherweise Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff
wird hier kontinuierlich der Anode zugeführt und mittels eines Katalysators in Elektronen und Ionen zerlegt. Während
die Elektronen über den Verbraucher (also elektrische Arbeit
verrichten) zur Kathode transportiert werden, werden die Ionen durch das Elektrolyt zur Kathode geleitet. An der Kathode verbinden sich Ionen und Elektronen mit Sauerstoff und
es entsteht Wasserdampf.
Woher kommt der Wasserstoff?
Reiner Wasserstoff entsteht nur, wenn vorher Energie aufgewendet wird, um ihn zu erzeugen. Dies geschieht derzeit
noch sehr häufig mit fossilen Energieträgern. Damit wäre
der Vorteil im Bereich Klimaschutz allerdings hinfällig.
Für das Eigenheim wurden die Brennstoffzellen so konzipiert, dass man diese mit Erdgas, Flüssiggas und zukünftig
auch mit Biogas betreiben kann. Hierbei wird das Gas in einem Reformer aufgespalten, um den größtmöglichen Anteil
an Wasserstoff aus dem Gasgemisch zu entkoppeln, ohne
dass dabei größere Mengen an Kohlenmonoxid anfallen.
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
Wissen
machen (je nach Brennstoffzellenart). Die restliche Energie
wird für Wärmezwecke genutzt. Auch hier ist wie bei jedem
KWK-System ein Pufferspeicher sinnvoll. Des Weiteren sollte
eine Zusatzheizung für die Spitzenlast integriert werden.
Im Großen und Ganzen ist die Brennstoffzelle die notwendige Weiterentwicklung in Sachen Kraft-Wärme-Kopplung
und löst damit weitestgehend auch die Ära der Ottomotoren
in den Heizungskellern ab. Da die BSH fürs Eigenheim jedoch
gerade erst ihre Marktreife erreicht haben, bleibt abzuwarten, inwieweit sich der höhere Preis stabilisiert bzw. sich der
Mehrpreis amortisiert.
Bild: © Vaillant
wandelt, um das Eigenheim mit
Strom zu versorgen. Als Nebenprodukt jeder einzelnen Brennstoffzelle
entsteht Wasserdampf. Während die
im Wasserdampf enthaltene Energie
z.B. im Bereich des Verkehrs eher unerwünscht ist, kann diese mittels
Wärmetauscher leicht zur Beheizung
des Eigenheims genutzt werden.
Bei einer gut ausgelegten Brennstoffzellenheizung kommen gut und
gerne 5-6000 Betriebsstunden jährlich zusammen, wobei ca. 30 - 70 %
den elektrischen Wirkungsgrad aus-
Darüber hinaus muss der Aufwand für die Wartung sowie
der Austausch der Stacks (der eigentlichen Brennstoffzelle)
berücksichtigt werden. Bei BSH können durchaus 40.000
Betriebsstunden und mehr erreicht werden, hierfür sollte
das System aber auch vernünftig ausgelegt sein. Schließlich
sollte auch in Sachen Entsorgung bei der Konstruktion gewissenhaft gehandelt werden, um Sondermüll zu vermeiden.
Um mehr Erfahrungswerte zu bekommen, wurde das Programm Callux ins Leben gerufen. Hier wurden bei 550 Häusern Brennstoffzellen installiert, die eine Laufzeit von 10
Jahren haben und danach gegen Gasbrennwertgeräte ausgetauscht werden. Die in diesem Zeitraum gesammelten Erkenntnisse sollen das Projekt Brennstoffzellenheizung weiter vorantreiben.
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
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Aus der Industrie
Feinstaubmessung mit testo 380
Feinstaub ist „Luftschadstoff Nr. 1“
Wer heute klimaschonend heizen möchte, greift oft auf
holzbeschickte Feuerungsanlagen zurück. Die Konsequenz:
Die Feinstaubemissionen nehmen zu. Dass Feinstaub erhebliche Folgen für den menschlichen Organismus haben
kann, zeigen Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation: Allein im EU-Raum sterben jedes Jahr bis zu 300.000
Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftbelastung durch
Feinstaub; er wird daher von führenden Umweltbehörden
(z.B. US-EPA) als „Luftschadstoff Nr. 1“ eingestuft.
Um der drohenden Verschlechterung der Luftqualität zu
begegnen, begann im Januar 2013 die Messpflicht gemäß
der 1. BImSchV. Sie legt neue Richtlinien auch für kleinere
Feuerungsanlagen ab 4 kW fest und verschärft die Grenzwerte für bestehende Anlagen.
Feinstaub-Messsystem testo 380: Zuverlässige
Hightech – trotzdem einfach zu bedienen
des Abgas-Analysegerätes testo 330-2 LL (ab Version 2006)
als „Kommandozentrale“ des Feinstaub-Messsystems lassen sich neben Festbrennstoff- auch Gas- und Ölanlagen
prüfen und warten. Diese Vielseitigkeit sowie eine mühelose
Reinigung mit einfachsten, haushaltsüblichen Mitteln machen das testo 380 besonders wirtschaftlich.
Relevante Werte in Echtzeit
Die intuitive Bedienbarkeit und das tragbare Kofferformat
des testo 380 ermöglichen eine unkomplizierte Messung direkt vor Ort. Die auf verschiedene Anforderungen ausgerichteten Messmenüs unterstützen die Spezialisten bei ihrer Arbeit und führen sie Schritt für Schritt durch die Messung; dabei werden alle relevanten Werte in Echtzeit dargestellt. Die
von Testo entwickelte Messmethodik erlaubt dem Schornsteinfeger das Überwachen und Durchsetzen der Grenzwerte. Der Heizungsbauer hat nun ein Messgerät, das ihn perfekt beim Optimieren der Feuerungsanlagen unterstützt.
So läuft´s ab
Logo: © Testo AG
Das Feinstaub-Messsystem testo 380 des MessgeräteSpezialisten Testo bietet höchsten Komfort und Multifunktionalität bei gleichzeitig zuverlässigsten Messergebnissen.
Das für die Grenzwertstufen 1 und 2 TÜV-geprüfte Messgerät
ermöglicht die parallele Messung von Feinstaub, O2 und CO –
die Messwerte werden dabei in Echtzeit auf dem hochauflösenden Grafikdisplay dargestellt. Aufgrund der Integration
Drei zentrale Hightech-Komponenten bilden das Rückgrat
des Feinstaub-Messgeräts testo 380: die Feinstaub-Sonde
inklusive Rotationsverdünner, der Feinstaub-Sensor sowie
das Abgas-Analysegerät testo 330-2 LL (ab Version 2006)
als „Kommandozentrale“ des Mess-Systems. Während des
Messvorgangs entnimmt die Feinstaub-Sonde das Rohgas
direkt aus dem Abgasstrom und leitet es anschließend für
die O2- und CO-Analyse an das Abgas-Analysegerät testo
330-2 LL. Zeitgleich vermischt der aus Hochleistungskeramik bestehende Rotationsverdünner Rohgas und Frischluft.
So entsteht das notwendige Messgas für die Feinstaubmes-
Bild: © Testo AG
Damit die verantwortlichen Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Servicetechniker auch in Zukunft Festbrennstoffanlagen zuverlässig prüfen und überwachen können, bedarf
es einer neuen Generation von Messgeräten.
Bild: © Testo AG
Aus der Industrie
19
SCHORNSTEINFEGER 01.15
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sung. Der Feinstaub-Sensor misst schließlich die Masse der
im Messgas enthaltenen Partikel – in Echtzeit: Denn die Berechnung des Wertes erfolgt aufgrund einer von Testo patentierten Technologie in sehr kurzen Zeitabständen, so dass
die Werte während der gesamten Messzeit sofort im Display
des testo 330-2 LL angezeigt werden.
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380 durch die Integration des Abgas-Analysegeräts testo
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auch unabhängig von diesem eingesetzt werden. So kann
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Weiterbildung
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Qualifikations-Seminar:
Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk
Fortbildungsseminar der HANDWERKSSCHULE e.V. für die Teile
I und II der Meisterprüfung inkl. Gebäudeenergieberater
und/oder sogar Begabtenför derung in An spruch
nehmen. Die Teile III und IV können bequem bei jeder H andwerkskammer in d er jeweili gen Regi on
ohne weiteren Lohnausfall ablegt werden.
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für die Seminardauer sind:
Frederic Brügmann – Neumünster
Daniel Fürst – Erfurt/Frankfurt am Main
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Seminarinhalte
Die Themen werden in den fünf Unterrichtsblöcken vermittelt.
Der M eisterbrief un d d er „Gebäu deenergieberater im H andwerk (HWK) –
E-Learning“ sind die Schlüsselqualifikationen der Zukunft. Neben der Alternative zur Selbstständigkeit werden sich diese Weiterbildungen auch in der
Lohntüte immer mehr bemerkbar machen. Die qualifizierten Referenten setzen sich aus bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und Gebäudeenergieberatern zusammen, die über eine langjährige Praxiserfahrung verfügen.
Zwischen d en fünf U nterrichtsblöcken mit jeweils vi er W ochen V ollzeitunterricht können die Teilnehmer normal weiterarbeiten und Geld verdienen.
Das Seminar startet z.B. in Frankfurt im Oktober und die Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) wird bereits während des Unterrichts im vierten
Unterrichtsblock abgelegt. Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Flexibilität, muss er doch nur für wenige Wochen eine Aushilfe einstellen.
Für dieses Seminar können die Teilnehmer Fördermittel in Form von M eister-BAföG sowie bei gewissen Voraussetzungen elternunabhängiges BAföG
Themenbereiche des MPV sind:
Lüftungstechnik
Chemie, Anlagentechnik
solarthermische Nutzung
Baustoffkunde
rationelle Energieverwendung
Umweltrecht
Die nächsten Termine:
04.05.2015 in Neumünster
31.08.2015 in Erfurt
Dauer:
20 Wochen
Abschluss: Qualifizierter Abschluss — Meisterbrief HWK
Kosten:
Die Seminargebühr beträgt 3.200,- ¤
für ZDS-Mitglieder und Fördermitglieder 2.699,- ¤
Qualifikations-Seminar:
Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk
Das Existenzgründerseminar der HANDWERKSSCHULE e.V.
ist der Spitzenreiter dabei, ArbeitnehmerInnen im Schornsteinfegerhandwerk in die Selbstständigkeit zu begleiten.
Die Mischung der Lerninhalte, bestehend aus d er Vermittlung diverser
Rechtsgrundlagen, Akquise und Umsetzung innovativer Tätigkeitsfelder
innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks, macht dieses Seminar so beliebt. Zu allen Themen gibt es n atürlich Praxisbezüge. Dies vereinfacht
und trägt intensiv dazu bei, die Kursteilnehmer auf Problemlösungen bei
der Verwaltung von Kehrbezirken vorzubereiten.
Durch die Referenten der SBB-Kiel GmbH & Co. KG haben die Teilnehmer
einen kompetenten Partner, der auf Erfahrungswerte von über 400 Betriebsgründungen im Schornsteinfegerhandwerk zurückgreifen kann.
Im Semin ar wer den bewährte Inf ormationen vermittelt – erweitert
durch das Aufzeigen von Wegen zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen in einem reformierten Handwerk, vermittelt von erfahrenen und
praxisbezogenen Kollegen und Referenten.
Seminarinhalte
Was bedeutet der Wechsel vom Arbeitn ehmer
in die Selbstständigkeit?
Wie entwickeln sich die 1. BImschV und Bundes-KÜO?
Welche Auswirkungen hat die Reform bzgl. neuer Aufgaben
und Finanzen?
Die nächsten Termine:
Welcher K ehrbezirk passt
23.02.2015 Warnemünde
zu mir?
Wie bewerbe i ch mi ch 16.03.2015 Düsseldorf
23.03.2015 Brandenburg
richtig?
Wer k ann welch e Fr agen 20.04.2015 Frankfurt
15.06.2015 Bielefeld
beantworten und mich wie
29.06.2015 Nickenich
und wobei unterstützen?
27.07.2015 Beilngries
21.09.2015 Neumünster
19.10.2015 Dortmund
16.11.2015 Berlin
Dauer:
6 Tage
Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V.
Kosten:
Die Seminargebühr beträgt 950,- ¤
Für ZDS-Mitglieder und Fördermitglieder 750,- ¤
Anmeldungen und weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de
Weiterbildung
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
ANMELDEFORMULAR
DIE
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SCHULE
Bitte unbedingt vollständig ausfüllen!
WIR MACHEN HANDWERK.
Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgendem(n) Kurs(en) an:
(hier bitte Seminarbezeichnung eintragen!):
Seminarbezeichnung:
Seminarort:
Seminardatum:
Seminarbezeichnung:
Seminarort:
Seminardatum:
Name, Vorname:
Telefon:
Straße, Nr.:
Mobil.:
PLZ:
E-Mail:
Wohnort:
ZDS-Untergliederung2:
Bundesland:
ZDS-Mitgliedsnummer1:
1
Die ZDS-Mitgliedsnummer findest Du auf dem Adressaufkleber
oder auf Deinem Mitgliedsausweis.
2 Bitte die Landesgruppe und Bezirksgruppe angeben!
Abweichende Rechnungsanschrift
Name:
PLZ:
Straße, Nr.:
Wohnort:
Datum, Ort
Unterschrift Teilnehmer
Mit meiner Unterschrift bestätige ich meine verbindliche Anmeldung und akzeptiere die Teilnahme- und Stornobedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. zu o.g.
Seminaren. Es gelten die Teilnahmebedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. Informationen hierzu unter www.handwerksschule.de.
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91154 Roth
Tel.: 09171/6 21 91
Fax: 09171/89 08 39
Daniel Blaser
Mühlwiesenstr. 18
88339 Bad Waldsee
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18437 Stralsund
Mobil: 0172/15 90 362
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die Vielzahl der Angebote und Konzepte zu vergleichen, dabei den Überblick zu behalten und das richtige Angebot zu
finden. Zum anderen kann es durch fehlerhafte Beratung zu
Absicherungslücken kommen. Außerdem entwickeln Versicherer ihre Angebote ständig weiter. Neue Absicherungsmöglichkeiten werden ins Angebot aufgenommen, andere
Möglichkeiten entfallen mit der Zeit.
Was fehlt?
In solchen Momenten fehlt eine Absicherung, die diese Lücken abdeckt. Entweder gibt es die Möglichkeit, die Lücke
mit einem Ersatzantrag in den bestehenden Vertrag zu integrieren, oder man schaut sich nach einer alternativen Absicherung um, welche das fehlende Risiko abdeckt. Allerdings
hat der alte Vertrag eine bestimmte Laufzeit und kann nur
zum Ablauf oder im Schadensfall gekündigt werden. Doppelter Versicherungsschutz (zwei Verträge für einen Risikobereich) ist zu teuer und dennoch soll die Absicherungslücke
geschlossen werden.
Was tun?
Viele Versicherer (A) bieten mittlerweile eine Möglichkeit
an, vorhandene Lücken in einem bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer (B) zu schließen. Dies funktioniert
mit Hilfe der Differenzdeckung.
Beispiel: Versicherer A bietet einen umfassenderen
Schutz im Rechtsschutzbereich als Versicherer B. Der Vertrag von Versicherer B kann erst in einem Jahr beendet werden. Die erweiterte Absicherung kann heute schon bei Anbieter A abgeschlossen werden. Dazu stellt man einen Versicherungsantrag bei Versicherer A und reicht eine Kopie der
Versicherungspolice von Versicherer B mit ein.
Der Kunde zahlt nur die Differenz zwischen dem Beitrag
für den bisherigen Versicherungsschutz (B) und dem umfangreicheren Versicherungsschutz von Versicherer A. Dies
gilt so lange, bis der alte Vertrag endet.
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Partner des ZDS
Wir stehen kompetent an Deiner Seite
In allen Versicherungsfragen
stehen wir an Deiner Seite.
Besserer Versicherungsschutz
UND weniger Beitrag?
Unsere Konzepte machen
es möglich.
Du hast Fragen? Der Arbeitnehmer-Service hilft weiter!
Per Telefon, E-Mail oder direkt bei dir vor Ort.
So, wie du es möchtest!
Ein Service der HARTMANN Gruppe in Kooperation mit dem ZDS
Logo: © ANS
[email protected]
Service
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Beispiele für Absicherungslücken:
Privathaftpflicht
• Verlust fremder beruflicher, ehrenamtlicher und privater Schlüssel
• Forderungsausfall (eigener Schadenersatzanspruch wird vom Verursacher nicht
befriedigt, die eigene Versicherung leistet)
• Deliktunfähige Kinder
Hausratversicherung
• Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
• Absicherungshöhe für Wertsachen
• Nachtzeitklausel/24-Stundendeckung für die Absicherung von Fahrrädern
Wohngebäudeversicherung
• Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks
• unbegrenzte Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten
• Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
Rechtsschutzversicherung (speziell für Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk)
• Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
dem Eingehen eines öffentlich-rechtlichen Bestallungsverhältnisses als beliehener Unternehmer gegenüber Verwaltungsbehörden (Bewerbungsverfahren)
• Rechtsschutz für Tätigkeiten, die der Vorbereitung der Selbstständigkeit dienen
(z.B. Anmietung einer „schwarzen Bude“ und Kauf von Arbeitsgeräten)
• Sozialrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen
Sozialgerichten (Existenzgründungszuschuss)
Wichtig: Eine Differenzdeckung ist nicht bei jedem Versicherer möglich. Auch sind einzelne Versicherungssparten von der Differenzdeckung ausgenommen. Dies kann einen
versicherungstechnische Gründe haben, kann aber auch an einem zu niedrigen Differenzbetrag liegen.
Die Arbeitnehmeranalyse für ZDS-Mitglieder
Was bekommst du für zehn Minuten Arbeit und zwei kurze Telefonate als ZDS-Mitglied ?
Eine ausführliche Analyse und präzise Auswertung deiner gesamten Unterlagen und
Verträge. Wir nehmen jeden einzelnen Vertrag auseinander und prüfen Preis, Leistung
und die Versicherungsbedingungen. Zu jedem einzelnen Vertrag bekommst du eine ehrliche Aussage, egal ob er verbesserungswürdig ist oder genau richtig. Darauf kannst du
dich verlassen, unabhängig davon, ob es um die Privathaftpflichtversicherung oder die
Gebäudeversicherung geht. Auch eine Immobilienfinanzierung und die Absicherung deiner Hobby-Kamera prüfen wir. Es wird jede Lebens- und Rentenversicherung auf Bedingungen, Kosten und Ablaufleistung geprüft. Auch Fördermöglichkeiten werden abgesteckt und fließen ggf. mit in die Auswertung ein.
Unsere Konzepte werden regelmäßig vom ZDS geprüft. Und weil es um eine ganzheitliche Beratung geht, beziehen wir selbstverständlich auch die Unterlagen und Verträge
der Familienmitglieder ein. Dieser Service ist für dich als ZDS-Mitglied kostenfrei!
Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter
0800 / 437 3553 (Geselle) oder du schickst uns einfach eine E-Mail an [email protected].
Mit kollegialem Gruß,
Johannes Szwerinski
Arbeitnehmerservice
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SCHORNSTEINFEGER 01.15
SCHORNSTEINFEGER 01.15
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Service
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Antrag auf Mitgliedschaft im ZDS e.V.
Mitgliedschaft?
Mitglied im ZDS e.V. kann laut Satzung jede/r
ArbeitnehmerIn im Schornsteinfegerhandwerk werden.
Die Aufnahme im ZDS e.V. erfolgt nach der Abgabe eines eigenhändig
unterschriebenen Aufnahmeantrages.
Jedes Neumitglied bekommt ein Erstausstattungspaket, welches
Informationsmaterial (Gesetzestexte, Verordnungen, Arbeitshilfen,
Schulungsunterlagen etc.) enthält.
Interessenvertretung ZDS e.V.
des Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk.
Für Ihre Mitgliedschaft im ZDS e.V. erhalten Sie folgende Leistungen:

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Abschluss des Bundestarifvertrages
Fachzeitung „Schornsteinfeger“ und Regionale Fachzeitung
Arbeitnehmerservice
Pensionskasse
Freizeitunfallversicherung
Sozial-, Berufs- und Arbeitsrechtsbeistand
Informationsrundschreiben und Arbeitsunterlagen
Vertretung gegenüber Behörden wie Arbeitsämtern, Ministerien, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht
 Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten, Umweltämtern,
Handwerkskammern und der Innung u.v.m.
Vorname, Nachname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefonnummer, E-Mail
Kreditinstitut
IBAN
BIC
 Zustimmung zum Bundesdatenschutzgesetz
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im ZDS e.V.
Ich ermächtige den ZDS e.V. zum Einzug des Mitgliedsbeitrages von meinem Konto.
Ort, Datum, Unterschrift
Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V.
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Möchten Sie uns fördern?
Seit über 100 Jahren ist der ZDS e.V. aktiv an
der Gestaltung des Schornsteinfegerhandwerks beteiligt.
Auf berufspolitischer Ebene, wie auf technisch und fachlicher Seite,
ist er seit Jahren als verlässlicher Partner bekannt. Gestützt wird er
dabei vorwiegend von seinen Mitgliedern. Wenn Ihnen die Arbeit des
ZDS e.V. gefällt und zusagt, können auch Sie uns nicht nur ideell unterstützen.
Vorname, Nachname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefonnummer, E-Mail
Werden Sie Fördermitglied
des Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk.
Für Ihre ideelle und auch finanzielle Unterstützung des ZDS erhalten
Sie als Fördermitglied folgende Leistungen:
Mein freiwilliger Beitrag**
Kreditinstitut
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Fachzeitung „Schornsteinfeger“
Regionale Fachzeitung
Freizeitunfallversicherung
Rundschreiben/Rundmails
Teilnahme an ZDS-Veranstaltungen
ZDS-Arbeitshilfen
Mitarbeitervermittlung
Beratung bei Gehaltsberechnungen
Aktuelle Infos zu ausgeschriebenen Kehrbezirken
Mitgliedspreise bei der Schornsteinfegerverlag GmbH
Rabatte bei der HANDWERKSSCHULE e.V.*
Rabatte bei der SIB-Service GmbH
* Seminare kostenfrei oder zum Mitgliedspreis
IBAN
BIC
 Zustimmung zum Bundesdatenschutzgesetz
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
Ort, Datum, Unterschrift
Bitte den Antrag ausfüllen und unterschrieben an unsere Adresse senden oder per
Fax an 0361/789 51 – 20 oder persönlich bei einem Ihnen bekannten ZDS-Funktionsträger abgeben.
** Beträgt mind. 50 % des jeweils gültigen Normalbeitrags.
Eine Jahres- oder Halbjahresrechnung ist möglich.
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