Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
01.15 SCHORNSTEIN Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V. Gewerkschaftlicher Fachverband Kollegialität und Menschlichkeit im ZDS Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt, PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG Leitartikel 3 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Sie werden mit dem nächsten freien Operator verbunden ... Was zeichnet den ZDS aus? Was macht ihn so besonders? Im Unterschied zu vielen anderen Verbänden und Gewerkschaften hat die Mitgliederzahl im ZDS in den letzten Jahren stetig zugenommen. Natürlich sind die Leistungen, die unsere Mitglieder erhalten, und die Absicherung, welche eine ZDS-Mitgliedschaft bietet, an sich schon gute Argumente, dem ZDS beizutreten. Hinzu kommt, dass es sich im Schornsteinfegerhandwerk und letztendlich auch beim ZDS um eine große Familie handelt. Wer nicht Mitglied ist, gehört irgendwie auch nicht dazu und kann sich, wenn es nötig ist, dann nicht auf die Solidarität und Unterstützung seiner Kolleginnen und Kollegen verlassen. Die tägliche Arbeit ist dann auch nicht mehr wert als der Mindestlohn, der gerade einmal 12,78 € für eine Stunde festsetzt. Schließlich kommen nur diejenigen in den Genuss der vollen tariflichen Leistungen, die diese mit erstritten und erkämpft haben. All das sind schon ausreichende Argumente für eine Mitgliedschaft in der besten Organisation des Handwerks. Der ZDS bietet aber mehr, viel mehr sogar. Es ist die Nähe der Funktionsträger auf allen Ebenen zum einzelnen Mitglied. Uns als Verband interessieren Einzelschicksale und wir bieten allen eine maßgeschneiderte Hilfe und Unterstützung an. Wir zeigen dabei keine Probleme auf, sondern lösen sie. Wir sind persönlich für unsere Mitglieder da – emphatisch, kollegial und freundschaftlich. Das ist es, was vielen Menschen in unserem Land in der eigentlichen „Dienstleistungsgesellschaft“ fehlt. Wer kennt sie nicht, die so genannten Hotlines und Callcenter, die uns tagtäglich immer dann auf endlose Warteschleifen schicken, wenn wir ein Problem haben und eine schnelle Lösung dafür brauchen? Nur um uns am Ende der Wartezeit mit einem freundlichen „Operator“ zu verbinden, der, nachdem er unsere gesamten persönlichen Daten, Kennwörter, Kundennummern sowie die aller Familienmitglieder und des Hundes erfragt hat, uns freundlich mitteilt, dass wir über eine Mail über die weiteren Schritte unserer Problemlösung informiert werden. Dann stehen wir wieder alleine da, wirklich geholfen hat uns niemand. Dafür können wir diese „Hilfe“ aber 24 Stunden an 7 Tagen der Woche in Anspruch nehmen. Genau deshalb tut es so gut, Menschen an seiner Seite zu wissen, die eben nicht eine Nummer auf dem Desktop sehen, sondern uns als Menschen und Kollegen wahrnehmen. Zu wissen, dass diese Kolleginnen und Kollegen in guten und in schlechten Zeiten immer ein offenes Ohr und oft auch eine Lösung für die Probleme anbieten und den Vorgang nach dem Gespräch nicht einfach ablegen, sondern sich weiter kümmern. Dieses Kümmern findet übrigens häufig schon Bild: © DELF ZEH pictures Über Kollegialität und Menschlichkeit im Verband Frank Weber 1. Vorsitzender statt, bevor die Probleme entstehen können. So schaffen wir vielerorts die Probleme aus dem Weg, bevor sie bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen: Tarifverträge, Vereinbarungen zur Altersvorsorge und Ausbildungsumlagefinanzierung sind hier nur einige Beispiele. Genau das bietet der ZDS, Menschlichkeit, Kollegialität und Gemeinschaft. In unserer Fachzeitung wollen wir uns künftig stärker Themen annehmen, welche die Arbeit vor Ort betreffen, angereichert mit Praxistipps und weiteren Beiträgen. Für Anregungen und Eure Mithilfe sind wir natürlich sehr dankbar. Für Euch alle ein gutes Jahr 2015 und für unser Handwerk und den ZDS eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit! Euer Frank Weber 4 SCHORNSTEINFEGER 01.15 I M P R E S S Impressum U M ANZEIGE 66. Jahrgang, Heft 01/2015 – ISSN 0940-6964 – Herausgeber Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – Eingetragen im: Vereinsregister Erfurt VR 2145 Vertreten durch: Frank Weber, Daniel Fürst und Dipl.-Ing. (FH) Julian Schwark Geschäftsstelle: Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon(0361) 78951-0 Telefax (0361) 78951-20 Internet: http://www.zds-schornsteinfeger.de E-Mail: [email protected] Verantwortlicher Redakteur David Villmann Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E Mail [email protected] Redaktion David Villmann (dv), Frank Weber (fw), Daniel Fürst (dafü), Dipl.-Ing. (FH) Julian Schwark (js), Dagmar Siegel (ds) Copyright Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden, sie verbleiben in der Redaktion. Layout/Grafik/Schlussredaktion Der Schornsteinfegerverlag GmbH Dagmar Siegel, David Villmann Lektorat Sibylle Susok Hinweis zeig uns deine starken ANSCHAUEN, MITMACHEN UND GEWINNEN UNTER: WWW.ZEIG-UNS-DEINE-STAERKEN.DE Die von einem Verfasser gezeichneten Berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Verlag: Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E Mail [email protected] Verwaltung Stellenanzeigen Dagmar Siegel Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung/Werbung Katharina Fabian Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951-60 E-Mail: [email protected] Redaktions-/Anzeigenschluss für die Februarausgabe 2015 ist der 23.01.2015 Druck Brandt GmbH, Rathausgasse 13, 53111 Bonn Telefon (02 28) 65 19 19 Telefax (02 28) 65 99 76 GEMEINSAM UNSCHLAGBAR: DEINE STÄRKEN – UNSERE TECHNIK. Titelbild © Trueffelpix – Fotolia.com Monatliche Bezugspreise Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt Euro 49,95 pro Jahr und wird durch Rechnung am Jahresanfang erhoben. Gedruckt auf 100 % chlorfrei gebleichtem Papier. WWW.WOEHLER.DE EXISTENZGRÜNDER? đ 02953/73-100 ANRUFEN & EINSTEIGERPREISE SICHERN! Inhalt 5 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Blickpunkt 6 Goodbye, Toto! Wissen 8 15 Beurteilung der Messergebnisse von Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe Die Brennstoffzelle im Eigenheim Aus der Industrie 18 Feinstaubmessung mit testo 380 Weiterbildung 20 20 21 Qualifikations-Seminar: Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk Qualifikations-Seminar: Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk Anmeldeformular für die Seminare der HWS e.V. Service 22 24 24 Der Arbeitnehmerservice informiert: Lückenloser Schutz mit der Differenzdeckung Antrag auf Mitgliedschaft im ZDS e.V. Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V. Stellenmarkt 25 Stellengesuche/Stellenangebote SCHORNSTEINFEGER 01.15 6 Blickpunkt Goodbye, Toto! Über einen wirklich schweren Abschied Wenn wir jetzt nach vielen Jahren, in denen Torsten verantwortlich war, Bilanz ziehen, dann stellen wir fest, dass sich einiges verändert hat. Alle Länder sind perfekt aufgestellt. Die Region ist wirtschaftlich gesund aufgestellt und hat ihre Mitgliederzahlen in dieser Zeit verdoppelt. Die Länder haben gute und hochmotivierte Funktionsträger auf allen Ebenen und die Mitglieder erhalten ein vorbildliches Leistungsspektrum. Die Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Region brennen für den ZDS und seine Ziele. Das, lieber Torsten, ist vor allem Dein persönliches Verdienst! Nun ja, jetzt ist es soweit. Der Torsten Litschke hat sich einen Kehrbezirk geschnappt. Seit Anfang des Jahres ist er nun als Unternehmer im Handwerk unterwegs und scheidet damit aus seinen Ämtern im ZDS aus. Wer aber steckt hinter der Person Torsten Litschke, den viele nur als langjährigen Funktionsträger kennen? Die pure Aufzählung seiner Ämter würde diesem Menschen nicht gerecht werden, wenngleich er in allen Funktionen aktiv war – ob er dafür gewählt war oder Kollegen in ihrer Arbeit aktiv unterstützt hat. Wenn wir Torstens Bilanz im ZDS bewerten, dann muss man zunächst feststellen, dass er eine der schwierigsten Aufgaben im ZDS inne hatte. Manch einer hat diese Aufgaben sogar in der Schublade „unlösbar“ verortet, Torsten hingegen hat sie einfach angenommen und gelöst. In einer schwierigen Region, die sowohl durch die Tatsache, dass sie 5 Länder umfasst, als auch dadurch, dass es sich um 5 Länder mit gewissen Besonderheiten handelt, hat er viele Jahre Verantwortung übernommen. Mit den zwei Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind große und einflussreiche Länder im Verbund, die aber gleichzeitig in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage waren, wenn man die vielfältigen Aufgaben mit den finanziellen Mitteln ins Verhältnis setzt. Bei Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg handelt es sich um große Flächenländer mit – zu Torstens Anfangszeiten – geringer Organisationsdichte. Das Ganze verbunden mit dem anspruchsvollen SchleswigHolstein als Stammland (und den Besonderheiten der norddeutschen Mentalität). Bild: © Hannes Martens Bild: © DELF ZEH pictures Sie sind nicht einfach, die Kollegen aus dem Norden. Zumindest muss man sich an eine Zusammenarbeit geraume Zeit gewöhnen. Rüm hart klaar kimming ist glaube ich ein Satz, der Wesen und Art dieser Bevölkerungsgruppe passend umschreibt: Ein klarer Blick und ein gutes und großes Herz. Der klare Blick ist oft auch mit einer sehr direkten und klaren Ansage verbunden, wenn man unterschiedliche Positionen hat. Hinzu kommt ein gesundes Misstrauen jedem Nicht-Norddeutschen gegenüber. Wenn man aber erst einmal ihr Vertrauen gewonnen hat, dann ist eine unverbrüchliche Solidarität vorhanden. Eine Kraft, die Berge versetzen kann, und Freundschaften, die weit länger als jede Amtsperiode halten. Die politischen Erfolge aufzuzählen, die der Verband in dieser Region während Torstens Amtszeit erringen konnte, würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Dies alleine ist schon ein Grund dafür, dass Torsten seinen Platz in jeder ZDS-Chronik sicher hat. Es reicht aber bei weitem nicht aus, eine Persönlichkeit wie ihn und deren Wirken für den ZDS zu beschreiben. Bei all diesen vielfältigen Aufgaben, den damit verbundenen Reisezeiten und den Einschränkungen, die seine Frau und seine drei Töchter in Kauf genommen haben, hat er sich in allen bundespolitischen Bereichen eingebracht und viele Entscheidungen und Erfolge mit zu verantworten: So bei der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, den nachfolgenden Ausführungsregelungen in allen Bundesländern, den strukturellen Fragen im Verband als auch in den Bereichen der Berufsbildung und vor allem natürlich im Tarif. Blickpunkt 7 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Nun, lieber Torsten, ist diese Ära vorbei und ein anderer Kollege tritt an Deine Stelle. Henry Vinke ist ein Bollwerk von einem Funktionsträger. In der kurzen Zeit seiner Tätigkeit im ZDS hat er alle im Verband davon überzeugen können, dass er ein Nachfolger ist, der diese große Aufgabe übernehmen kann. Er ist im Team des Zentralvorstandes angekommen und voll integriert. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit. Bei Torsten können wir uns nur von ganzem Herzen für seine tolle Leistung in den vielen Jahren bedanken. Auch wenn alle Worte an dieser Stelle nicht ausreichen, können zukünftige Funktionsträger nur immer wieder dankbar sein, dass sie auf der Basis seiner Arbeit den Verband entwickeln können. Bild: © Christian Hennemann Ich kann mich an viele nächtliche Autofahrten in Streikgebiete oder zur Urabstimmung erinnern, die ich mit Torsten auf einsamen Autobahnen zugebracht habe. Ebenso wie an unzählige Zugfahrten und nächtliche Debatten mit Kolleginnen und Kollegen oder Arbeitgebern. Dabei war besonders erstaunlich, dass er, obwohl er zu 99 % die weiteste An- und Abreise und somit auch die größten Einschränkungen in Bezug auf seine fast nicht vorhandene Freizeit hatte, immer für einen Ratschlag und ein freundschaftliches Aufmuntern zu haben war. Er hat mich viel Gelassenheit und Ruhe gelehrt, mir eine freundschaftliche Motivation auf den Weg gegeben und damit die Kraft, auch scheinbar aussichtslose Situationen zu meistern. Als kritischer Kollege und ehrlicher Freund haben mich sowohl Kritik als auch freundschaftliche Unterstützung sehr viel weiter gebracht. Dafür danke ich Dir, Torsten, sehr! Wir im Zentralvorstand wünschen uns einen glücklichen Torsten Litschke und sind sicher, dass er auch seine neuen Aufgaben hervorragend meistern wird. Ich persönlich möchte mich bei Dir für viele Jahre der Solidarität, Freundschaft und Kollegialität bedanken. Ich bin mir sicher, dass die Verbindung auch weiterhin bestehen wird, in welcher Rolle auch immer wir uns zusammenfinden. Danke und mach's gut! Dein Frank ANZEIGE Treuhandwerk für Schornsteinfeger Treuhandwerk Liebe Schornsteinfegerin und Schornsteinfeger, fair, sicher, preiswert haben Sie schon mal bei Ihrem Auraggeber auf dem Dach ge standen, eine erstklassige Qualität abgeliefert, dann aber Ihre Rechnung erst sehr spät oder gar nicht bezahlt bekommen? • • • Vermeiden Sie zukünig Kosten für Mahnungen, Inkasso, Factoring oder sonsge Versuche, um an das Geld für Ihre Leistung zu kommen. Arbeiten Sie erst dann, wenn Ihr Geld bereits auf einem Treuhand(werk)Konto eingezahlt wurde. keine Grundgebühren keine Mindestumsätze keine versteckten Kosten bessere Bonität bei Banken – da Sie durch TREUHANDWERK nicht finanzieren brauchen bessere Einkaufskondionen – durch die Kooperaonen mit diver sen Lieferanten keine Forderungsausfälle – durch die treuhänderische Abwicklung Wie das geht? 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BImSchV Anlage 2 Nr. 2.3 gilt: „Der Emissionsgrenzwert ist eingehalten, wenn ihn der gemessene Wert abzüglich der Messunsicherheit nicht überschreitet.“ Einzige Ausnahme hierbei herrscht für die Emissionsgrenzwerte für die Bestandsanlagen innerhalb der Übergangsregelungen bis Ende 2014, 2018 und 2025. Innerhalb dieser Zeiträume dürfen bereits vor 2010 errichtete Feuerungsanlagen in Abhängigkeit ihres Errichtungsdatums nachfolgende Grenzwerte einhalten: Brennstoff nach § 3 Absatz 1 Nennwärmeleistung in kW Nummer 1 bis 3a Nummer 4 bis 5 Nummer 5a Staub [g/m3] Staub [g/m3] CO [g/m3] Staub [g/m3] CO [g/m3] > 15 ≤ 50 0,15 0,15 4 0,15 4 > 50 ≤ 150 0,15 0,15 2 0,15 2 > 150 ≤ 500 0,15 0,15 1 0,15 1 > 500 0,15 0,15 0,5 0,15 0,5 Brennstoff nach § 3 Absatz 1 Nennwärmeleistung in kW Nummer 6 und 7 Staub [g/m3] CO [g/m3] > 50 ≤ 100 0,15 0,8 > 150 ≤ 500 0,15 0,5 > 500 0,15 0,3 > 15 ≤ 100 Nummer 8 Staub [g/m3] CO [g/m3] 0,15 4 Für diese Grenzwerte dürfen keine Messunsicherheiten, sowohl hinsichtlich des Staubgehaltes als auch des ermittelten CO-Gehaltes, in Ansatz gebracht werden – unabhängig von der verwendeten Messeinrichtung! Doch warum ist hier so zu verfahren? Bei der Festlegung dieser Grenzwerte wurden bereits Unsicherheiten der verwendeten Messeinrichtung mit berücksichtigt. Ein zusätzlicher Abzug würde die betroffenen Anlagen weiter bevorteilen, was nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen wäre. Im Umkehrschluss bedeutet dies natürlich, dass für sämtliche Anlagen, für die die Grenzwerte der Stufe 1 und 2 gelten, für die Messungen Messunsicherheiten berücksichtigt werden müssen. Also für alle zentralen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet worden sind und nachfolgende Grenzwerte nach § 5 Abs. 1 einhalten müssen: Brennstoff gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3a Stufe 1: Anlagen, die nach dem 22. 03.2010 errichtet werden Nummer 4 bis 5 Nummer 5a Nummer 6 bis 7 Nummer 8 und 13 Stufe 2: Anlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden Nummer 1 bis 5a Nummer 6 bis 7 Nummer 8 und 13 Nennwärmeleistung [Kilowatt] Staub [g/m3] CO [g/m3] ≥ 4 ≤ 500 0,09 1,0 > 500 0,09 0,5 ≥ 4 ≤ 500 0,10 1,0 > 500 0,10 0,5 ≥ 4 ≤ 500 0,06 0,8 > 500 0,06 0,5 ≥ 30 ≤ 100 0,10 0,8 > 100 ≤ 500 0,10 0,5 > 500 0,10 0,3 ≥ 4 < 100 0,10 1,0 ≥4 0,02 0,4 ≥ 30 ≤ 500 0,02 0,4 > 500 0,02 0,3 ≥ 4 < 100 0,02 0,4 Hinsichtlich der Höhe der Messunsicherheiten herrschte allerdings von Beginn an Uneinigkeit. Mit einem Schreiben vom 19. März 2013 wies das Umweltbundesamt (UbA) darauf hin, bei der Beurteilung des CO-Gehaltes eine einheitliche Messunsicherheit von 20 % zu veranschlagen. Bei der Bestimmung des Staubgehaltes wurde auf die jeweiligen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger für die einzelnen Messeinrichtungen verwiesen. In Abhängigkeit davon sollte die entsprechende Messunsicherheit berücksichtigt werden: „... 3. Beurteilung des Messergebnisses unter Berücksichtigung einer Messunsicherheit gemäß Anlage 2, Punkt 2.3 und 3.4.2 bzw. Angabe der Messunsicherheit in der Bescheinigung über die Überwachungsmessung gemäß Anlage 2, Punkt 4 und 5 der 1. BImSchV: Eine weitere Neuerung in der 1. BImSchV ist die Beurteilung des Messergebnisses unter Berücksichtigung einer Messunsicherheit. Bei der Bestimmung des Abgasverlustes (AGV) wurden bereits in der 1. BImSchV in der Fassung vom 14. März 1997 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2003) Toleranzen berücksichtigt. Bei der Emissionsmessung für Staub und Kohlenmonoxid erfolgte dieses bisher nicht. SCHORNSTEINFEGER 01.15 10 Wissen Bei der Ermittlung des AGV schlagen wir vor, übergangsweise die bereits jetzt verwendeten Toleranzen zur Beurteilung des Messergebnisses heranzuziehen. Bei der Beurteilung der Staubmessung wird vorgeschlagen, eine Messunsicherheit von 30 % und bei der Messung von Kohlenmonoxid 20 % des jeweiligen Grenzwertes zu berücksichtigen. Jedoch in diesen beiden Fällen nur, wenn für die zu überwachende Anlage neue Staub- bzw. CO-Grenzwerte gelten. Ist dieses nicht der Fall, ist nach der bisherigen Vorgehensweise zu verfahren, d. h. es wird keine Messunsicherheit berücksichtigt. Sobald zu einzelnen Geräten Messunsicherheiten aus Eignungsprüfungen vorliegen und diese in der Eignungsbekanntgabe des Gerätes genannt werden oder entsprechende andere Regelungen durch VDI-Richtlinien existieren, ist entsprechend diesen Vorgaben zu verfahren. Messgeräte bei der Beurteilung der Messwerte zu berücksichtigen sind, sondern die maximal zulässigen Messunsicherheiten, die für die Eignungsprüfung der Messgeräte gelten (VDI 4206 Blatt 2 – Mindestanforderungen und Prüfpläne für Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen). Das heißt, es ist unabhängig vom verwendeten Messgerät eine Messunsicherheit beim Staubgehalt von 40 % anzusetzen! Zusammenfassend bedeutet das, dass wie folgt vorzugehen ist: Bei der Überwachung der alten Grenzwerte (vor dem 22. März 2010 errichtete Anlagen) sind grundsätzliche keine Messunsicherheiten in Ansatz zu bringen. Dies gilt sowohl für den Staub- als auch CO-Gehalt und unabhängig von der verwendeten Messeinrichtung. ...“ Messunsicherheiten bezogen auf den Grenzwert Messgerät Brennstoffe 20 mg/m³ 60 mg/m³ 90 mg/m³ 100 mg/m³ 150 mg/m³ Afriso STM 225 4,5 und 5a 41 % 42 % 43 % 39 % 69 % MRU FSM * 1 bis 8 43 % 13 % 25 % 23 % 27 % Testo 380 1 bis 8 36 % 36 % 56 % 46 % 43 % Wöhler SM 500 1 bis 8 36 % 32 % 32 % 29 % 28 % Vereta 1 bis 8 51 % 43 % 51 % 47 % 39 % Mit Bekanntgabe dieser „erweiterten Messunsicherheiten“ der verschiedenen Messgeräte hatte sich auch der einstige Vorschlag des UbA von Messunsicherheit des Staubgehaltes von 30 % erledigt. Jedoch stellt sich nun die Frage, ob diese „erweiterte Messunsicherheit“ tatsächlich die anzusetzende Messunsicherheit am Messwert darstellt bzw. ob die Messunsicherheit am GRENZWERT oder am MESSWERT in Abzug gebracht werden soll. Zu Gunsten des Betreibers gilt allerdings, dass die Messunsicherheit vom MESSWERT abzuziehen ist. Dadurch ergibt sich unter Umständen ein positiveres Ergebnis der Messung durch die größere Messunsicherheit. Da es mittlerweile für die Durchführung der Staub- und CO-Messung eine verbindliche Verfahrensweise in Form der VDI 4207 Blatt 2 in den Weißdruck geschafft hat, soll die Auswertung der Messungen nach deren Vorgaben vollzogen werden. Die VDI regelt im Punkt 9 die detaillierte Vorgehensweise. Ein wichtiger Hinweis steht hier gleich zu Beginn: „Der Emissionsgrenzwert ist eingehalten, wenn ihn der gemessene Wert abzüglich der Messunsicherheit nicht überschreitet. Als Messunsicherheit ist die aus den Anforderungen für die Eignungsprüfung abgeleitete Messunsicherheit zu verwenden.“ Somit wird klargestellt, dass nicht die jeweiligen (verschiedenen) Messunsicherheiten der Bei der Überwachung der CO-Anforderungen für die neuen Grenzwerte (nach dem 22. März 2010 errichtete Anlagen) ist als Messunsicherheit immer 20 % vom gemessenen CO-Gehalt einzusetzen. Bei der Überwachung der Staub-Anforderungen für die neuen Grenzwerte (nach dem 22. März 2010 errichtete Anlagen) ist als Messunsicherheit immer 40 % vom gemessenen Staub-Gehalt einzusetzen. Probleme bereitet allerdings die aktuelle Stufe 2 der 1. BImSchV, da eine Vielzahl von Anlagen den Grenzwert von 0,02 g/m³ Staub und 0,4 g/m³ nicht einhalten können. Wir haben versucht, durch Auswertung einer Vielzahl von Messergebnissen ein genaueres Bild zu zeichnen, da in diesem Bereich große Uneinigkeit über die Höhe der Grenzwertüberschreitungen und der betroffenen Anlagen konkret besteht: AUF GESELLEN – IHR HABT DIE WAHL: BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG —————————— S EKT ODER S ELTERS? + extrem leistungsstark + unschlagbar günstig + Endalter 67 Jahre Hier direkt anfragen. Unser Highlight: Seit 30 Jahren stehen wir an der Seite der Schornsteinfeger und scheuen keinen Vergleich. Selbstverständlich haben wir Top-Angebote auch für alle anderen Versicherungen. 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Im Bereich der Pelletanlagen ist dies mitunter dem Umstand einer gleichbleibenden (genormten) Qualität des Brennstoffes Pellet zurückzuführen. Dies ermöglicht auch in der Praxis eine bessere Möglichkeit der Einstellung der Anlagen. (bzw. die Überprüfung, ob eine Notwendigkeit besteht), regelmäßige Reinigung/Wartung und vor allem die Qualität des verwendeten Brennstoffes sind maßgebliche Faktoren für das Bestehen/Nicht-Bestehen der Messung vor Ort. Keine Anlage, die in diesen Bereichen Mängel aufwies, konnte die Stufe 2 einhalten – im Gegenzug wurde bei optimalen Betriebsverhältnissen der Grenzwert fast immer eingehalten. An dieser Stelle darf allerdings eines nicht vergessen werden: Speziell bei den Hackschnitzelanlagen kommt es zum Teil zu erheblichen Grenzwertüberschreitungen. Allerdings können bereits viele Anlagen die Stufe 2 einhalten bzw. liegen in einem Bereich von 20 – 30 mg/m³. Auffällig bei diesen Anlagen ist die Art der Installation sowie der Pflege- und Wartungszustand. Grundlegende Dinge wie Nebenluftvorrichtungen Nichtsdestotrotz spielt die schwankende Brennstoffzusammensetzung bei den Hackschnitzeln eine entscheidende Rolle. Dass dies nicht neu ist, sieht man schon an den Versuchen die unterschiedlichen Brennstoffe durch die ISO-Normenreihe 17225 einer Normung – also einem gewissen Standard – zu unterwerfen. Bisher gängige Brennstoffnormen (DIN EN 14961, ÖNorm M7133) werden durch sie ersetzt. In der DIN EN ISO 17225-4 werden drei Korngrößenklassen definiert (P16S, P31S und P45S). Der Klassenname beschreibt die jeweilige Hauptfraktion. Außerdem wurden auch Anforderungen für den maximalen Feinanteil, den zulässigen Grobanteil, die maximale Partikellänge und die, maximale Querschnittsfläche der Teilchen festgelegt: Neben der Korngrößenverteilung werden in der DIN EN ISO 17225-4 vier Qualitätsklassen beschrieben (A1, A2, B1 und B2). Für jede dieser Klassen gelten bestimmte Anforderun- gen hinsichtlich des verwendeten Rohmaterials und der physikalischen Brennstoffeigenschaften (z.B. Wassergehalt, Aschegehalt, Heizwert und Schüttdichte): Wissen In der Einstufung der Brennstoffe stellt die Klassifizierung A1 die beste und B2 die schlechteste Brennstoffqualität dar. Ein Weg der Hersteller für die Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwerte vor Ort wird daher sicherlich sein, auf den qualitativ hochwertigsten Brennstoff zu verweisen (A1). Wie allerdings bei der Messung vor Ort Parameter wie der Aschegehalt bewertet werden sollen, der für die Klassifizierung zwischen A1 und A2 entscheidend ist, bleibt für den Moment offen. Durch eine Studie des TFZ in Straubing (Technologie-Förderzentrum feste Brennstoffe) wurde ein weiteres Problem offenkundig: In der Studie über „Nutzer- und Brennstoffeinflüsse auf Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen – Juli 2014“ wurde unter anderem das Augenmerk auf aerosolbildende Elemente in den Brennstoffen gelegt. Hierzu einige Auszüge: 13 SCHORNSTEINFEGER 01.15 ACHTUNG EXISTENZGRÜNDER! BETRIEBSHAFTPFLICHT —————————— SO GUT UN D GÜNSTIG WIE NIE! 2x - 30%— ——————————— * 0 ,0 8 = 39 — — — — — — — — — — — — — — — — ——— „Für die Aerosolbildung von besonderem Interesse sind die Elemente Schwefel, Chlor, Kalium, Natrium, Zink und Blei, welche in Tabelle 11 aufgeführt sind. In der letzten Spalte ist die Summe der Aerosolbildner aufgeführt. Nach verschiedenen Referenzversuchen diesbezüglich kann die Summe der Aerosolbildner als Indikator für Staubemissionen herangezogen werden. Je höher dieser Wert ausfällt, desto höher liegen die zu erwartenden Staubemissionen. Die Freisetzung dieser Komponenten hängt jedoch auch vom Si/K-Verhältnis (Silizium/Kalium-Verhältnis) ab. Ist das Si/K-Verhältnis hoch, so werden vorrangig Kaliumsilikate gebildet, welche in die Rostasche eingebunden werden. Entsprechend weniger Kalium geht in die Gasphase über und trägt zur Partikelbildung bei. Diese Korrelationen gelten jedoch nur unter der Annahme einer vollständigen Verbrennung. Bei einer unvollständigen Verbrennung bestehen die freigesetzten Stäube hauptsächlich aus elementarem und organischem Kohlenstoff.“ Weitere Detail-Infos und Preisbeisspiele – hier gleich online anfragen. WIR SCHEUEN KEINEN VERGLEICH. Schließlich müssen Sie beim Start in die Selbstständigkeit scharf kalkulieren. Seit 30 Jahren stehen wir mit unseren individuellen Rundum-Sorglos-Paketen an der Seite der Schornsteinfeger. Noch Fragen? – Aber gern. www.mit-assmann-gewinnen.de/bh %HWULHEVKDIWSŋLFKW ]XP )HVWSUHLV ò (85 MH 5DEDWW I¾U GLH EHLGHQ HUVWHQ -DKUH (85 1HWWRMDKUHVEHLWUDJ EHL 0LR ē Deckungssumme. „Eine grafische Darstellung der Anteile aerosolbildender Elemente in den Versuchsbrennstoffen zeigt Abbildung 16. Besonders gering ist ihr Anteil bei den Holzbriketts rund mit Loch, dem quaderförmigen und dem achtkantigen Holz- H. D. Assmann Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Barendorfer Bruch 2 · 58640 Iserlohn · Tel. 0 23 71 / 8 26 60 www.assmann-versicherungsmakler.de SCHORNSTEINFEGER 01.15 14 Wissen teilung herangezogen. Falls von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt wird, wird für Anlagen, die zwischen dem 31. Dezember 2014 und dem 31. Dezember 2018 errichtet werden (Bestandsschutz über diesen Zeitraum hinaus), für Staub ein Wert von 0,007 g/m³ angegeben, der zu Gunsten des Betreibers in die Beurteilung einfließen kann. ... brikett mit Loch. Abweichend davon weist das runde Holzbrikett ohne Loch einen deutlich höheren Anteil auf. Am höchsten sind die Werte für die beiden Rindenbriketts und das Braunkohlebrikett.“ Zwar handelt es sich in dieser Studie um Scheithölzer bzw. Briketts, jedoch ist eindeutig erkennbar, dass durch einen hohen Rindenanteil ein erhöhter Anteil an aerosolbildenden Bestandteilen zu erwarten ist, die wiederum zu einem erhöhten Staubausstoß führen. Gerade bei den Hackschnitzelheizungen ist dies ein entscheidender Faktor. Vergleichsmessungen des TFZ-Straubing mit mehreren gleichen Anlagen und identischen Rahmenbedingungen haben gezeigt, dass durch diesen Umstand im Schnitt eine Abweichung in den Messergebnissen von 7 mg/m³ zu erwarten ist. Dies wurde hinreichend in der abschließenden Diskussion des VDI-Arbeitskreises „Luftreinhaltung“ zur Verabschiedung der VDI 4207 Blatt 2 am 3./4. Dezember 2014 diskutiert. Daraufhin hat das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 zu folgender Verfahrensweise angehalten: ... Nach § 13 Abs. 1 der 1. BImSchV müssen Messungen zur Feststellung der Emissionen und der Abgasverluste unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. Hierbei stellt u.E. die von KRdL-Arbeitsgruppe zum Weißdruck verabschiedete VDI-Richtlinie 4207, Blatt 2 (Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen), den Stand der Messtechnik dar. Hierin wird im Sinne der Nummer 2.3 in der Anlage 2 der 1. BImSchV über die Messunsicherheit hinaus, eine Unsicherheit für den eingesetzten Brennstoff zur Beur- Das bedeutet, dass bei Messungen des Grenzwertes der Stufe 2 zu bewerten ist, ob der Grenzwert eingehalten werden kann oder nicht. Bei einer Grenzwertüberschreitung ist die Bewertung nochmals zuzüglich des Bewertungsfaktors von 0,007 g/m³ zu wiederholen. Erst dann ist die Anlage zu beanstanden bzw. die Einhaltung des Grenzwertes zu bescheinigen. Hinzu kommt, dass für die Verwendung des Bewertungsfaktors auch der verwendete Brennstoff mit klassifiziert werden soll. Wird eine Brennstoffkategorie verwendet, für die der Hersteller keine Gewährleistung übernimmt, darf der Bewertungsfaktor auch nicht herangezogen werden. Allerdings spielt das letzten Endes nur eine Rolle bei der Brennstoffkategorie A1 und A2. – Sobald Brennstoffe minderer Qualität zum Einsatz kommen, lässt sich der Grenzwert der Stufe 2 von 0,02 g/m³ in aller Regel nicht mehr einhalten. Diese Unterscheidung der Brennstoffe ist, wie oben bereits beschrieben, schon schwierig genug. Zusammenfassend lässt sich allerdings schon jetzt sagen, dass dieser Brennstoffbewertungsfaktor lediglich den Anlagen eine Hilfe gibt, die ohnehin gute Messwerte abliefern. Lässt man einmal die Messunsicherheit von 40 % außer Betracht, sprechen wir hier von einem Messbereich zwischen 20 – 30 mg Staub, in dem der Bewertungsfaktor für die Einhaltung der Stufe 2 eine Rolle spielt. Darüber ist er tatsächlich „wirkungslos“. Alles andere würde dem Grundgedanken der Novelle der 1. BImSchV auch entgegenwirken: Nämlich die Installation und den Betrieb von hochwertigen und emissionsarmen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe zu fördern. MesswertStaub – UStaub – 0,007 g/m³ (Brennstoffbewertungsfaktor) < Grenzwert Grenzwert eingehalten bei 0,02 g/m³ Rundung (siehe Beispielrechnung) möglich 24,9 mg/m³ bzw. 0,0249 g/m³ mit Bewertungsfaktor (0,007 g/m³) 31,9 mg/m³ bzw. 0,0317 g/m³ UStaub (40 %) 31,9 mg/m³ =N 0,6 • Messwert Durch diesen Bewertungsfaktor und die Messunsicherheit kann sich somit ein theoretisch weit höherer Grenzwert als 0,02 g/m³ ergeben. Wissen 15 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Die Brennstoffzelle im Eigenheim Entstehung der Brennstoffzelle Funktionsweise einer Brennstoffzelle Durch den Wegfall der Verbrennung hat die Brennstoffzelle theoretisch einen höheren Wirkungsgrad und ist ausschließlich durch die freie Enthalpie der chemischen Reaktion begrenzt. Mit den unterschiedlichen Varianten der Brennstoffzellen lassen sich auch unterschiedliche Wärmetemperaturen (Abwärme) erreichen. Mit den fürs Eigenheim vorgesehenen Brennstoffzellen können Abwärmetemperaturen von ca. 80-90 Grad erreicht werden, die Wärme kann dementsprechend leicht für die Beheizung eines Eigenheims genutzt werden. Diese Temperaturen herrschen natürlich auch bei gewöhnlichen Ottomotoren, jedoch benötigen sie dafür mehr Brennstoff und haben einen erheblich höheren Ausstoß an Abgasen, was im Sinne des Klimaschutzes kontraproduktiv ist. Bild: © Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff NRW Die Erfindung der Brennstoffzelle reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Nachdem die Brennstoffzelle jedoch durch einfache Konstruktionen zur Energieerzeugung wieder in Vergessenheit geraten ist, wurde sie im 20. Jahrhundert wieder hervorgeholt und besitzt in der heutigen Zeit ein großes Potenzial. Während bei gewöhnlichen Kraft-Wärme-Kopplungen der Energieträger erst in Wärme umgewandelt wird, um diese dann in Kraft zur Stromerzeugung weiter umzuwandeln, erfolgt die Verwandlung des Energieträgers in elektrische Energie ohne Zwischenschritte. Einzig allein die Aufbereitung des verwendeten Energieträgers spielt eine geringe Rolle. Warum eine Brennstoffzelle im Eigenheim? Pro Brennstoffzelle entstehen in der Praxis etwa 0,7 V Gleichspannung. Das heißt also, dass mehrere Zellen zu sog. Stacks zusammengeführt werden müssen, bis eine ausreichende Spannung zur Verfügung steht. Die Gleichspannung wird dann mittels Wechselrichter in Wechselspannung umANZEIGE Messgeräte Wie funktioniert eine Brennstoffzelle? Multitalent für die Restfeuchteprüfung? Mit Sicherheit von AFRISO! MFM 22 Im Allgemeinen besteht eine Brennstoffzelle aus 2 Elektroden, einer Anode und einer Kathode. Dazwischen befindet sich das Elektrolyt, welches die beiden Elektroden sowie die zuzuführenden Gase trennt. Dies sind für unsere Zwecke üblicherweise Wasserstoff und Sauerstoff. Der Wasserstoff wird hier kontinuierlich der Anode zugeführt und mittels eines Katalysators in Elektronen und Ionen zerlegt. Während die Elektronen über den Verbraucher (also elektrische Arbeit verrichten) zur Kathode transportiert werden, werden die Ionen durch das Elektrolyt zur Kathode geleitet. An der Kathode verbinden sich Ionen und Elektronen mit Sauerstoff und es entsteht Wasserdampf. Woher kommt der Wasserstoff? Reiner Wasserstoff entsteht nur, wenn vorher Energie aufgewendet wird, um ihn zu erzeugen. Dies geschieht derzeit noch sehr häufig mit fossilen Energieträgern. Damit wäre der Vorteil im Bereich Klimaschutz allerdings hinfällig. Für das Eigenheim wurden die Brennstoffzellen so konzipiert, dass man diese mit Erdgas, Flüssiggas und zukünftig auch mit Biogas betreiben kann. Hierbei wird das Gas in einem Reformer aufgespalten, um den größtmöglichen Anteil an Wasserstoff aus dem Gasgemisch zu entkoppeln, ohne dass dabei größere Mengen an Kohlenmonoxid anfallen. Einzigstes im Bundeste anzeiger veröffent lich uch Stand Alone Holzfe V temessger ät mit TÜ h nac g Prü fun VDI 420 6 Blatt 4 w Separates BImSchV Programm mit praxisorientierter Mittelwertbildung Sonden für Holzhack schnitzel, Stückholz, Estrich, Putz, Beton, Mauerwerk u.v.m. Überprüfung direkt durch Ihre technische Prüfstelle so.de/mfm ISH Frankfurt/Main, Halle 10.2 Stand B25 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 16 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Wissen machen (je nach Brennstoffzellenart). Die restliche Energie wird für Wärmezwecke genutzt. Auch hier ist wie bei jedem KWK-System ein Pufferspeicher sinnvoll. Des Weiteren sollte eine Zusatzheizung für die Spitzenlast integriert werden. Im Großen und Ganzen ist die Brennstoffzelle die notwendige Weiterentwicklung in Sachen Kraft-Wärme-Kopplung und löst damit weitestgehend auch die Ära der Ottomotoren in den Heizungskellern ab. Da die BSH fürs Eigenheim jedoch gerade erst ihre Marktreife erreicht haben, bleibt abzuwarten, inwieweit sich der höhere Preis stabilisiert bzw. sich der Mehrpreis amortisiert. Bild: © Vaillant wandelt, um das Eigenheim mit Strom zu versorgen. Als Nebenprodukt jeder einzelnen Brennstoffzelle entsteht Wasserdampf. Während die im Wasserdampf enthaltene Energie z.B. im Bereich des Verkehrs eher unerwünscht ist, kann diese mittels Wärmetauscher leicht zur Beheizung des Eigenheims genutzt werden. Bei einer gut ausgelegten Brennstoffzellenheizung kommen gut und gerne 5-6000 Betriebsstunden jährlich zusammen, wobei ca. 30 - 70 % den elektrischen Wirkungsgrad aus- Darüber hinaus muss der Aufwand für die Wartung sowie der Austausch der Stacks (der eigentlichen Brennstoffzelle) berücksichtigt werden. Bei BSH können durchaus 40.000 Betriebsstunden und mehr erreicht werden, hierfür sollte das System aber auch vernünftig ausgelegt sein. Schließlich sollte auch in Sachen Entsorgung bei der Konstruktion gewissenhaft gehandelt werden, um Sondermüll zu vermeiden. Um mehr Erfahrungswerte zu bekommen, wurde das Programm Callux ins Leben gerufen. Hier wurden bei 550 Häusern Brennstoffzellen installiert, die eine Laufzeit von 10 Jahren haben und danach gegen Gasbrennwertgeräte ausgetauscht werden. Die in diesem Zeitraum gesammelten Erkenntnisse sollen das Projekt Brennstoffzellenheizung weiter vorantreiben. ANZEIGE Partner des ZDS Wir stehen kompetent an Deiner Seite In allen Versicherungsfragen stehen wir an Deiner Seite. Besserer Versicherungsschutz UND weniger Beitrag? Unsere Konzepte machen es möglich. [email protected] Du hast Fragen? Der Arbeitnehmer-Service hilft weiter! Per Telefon, E-Mail oder direkt bei dir vor Ort. So, wie du es möchtest! Ein Service der HARTMANN Gruppe in Kooperation mit dem ZDS Hekatron Funkmodul Basis 10 Jahre Standzeit 10 Jahre Gerätegarantie 70 Linien mit Identifikationscode VdS 3515 anerkannt Repeater Ein-Mann-Wartung Ein-Mann-Reichweitenmessung Schnelle Alarmlokalisierung Zwei Bedienebenen Reduzierte Lautstärke bei Inbetriebnahme und Wartung Störsicher, Kein Funksmog Qualitätsgeprüft nach „Q“ (vfdb 14-01) 36,75 € Netto 25,70 € Netto Klebepad Echt-Alarm-Garantie 10 Jahre Gerätegarantie Integrierte Echtzeituhr Energie- & Verschmutzungsprognose Made in Germany Bei Bestellung von 10 Stück, kostet einer dann 16,20 € 1,74 € Netto ab 16,20 € Netto 3151601 Z Hekatron Genius H, 1-10 Stück Netto 20,97 € 3151601-10 Z Hekatron Genius H, 10er Pack Netto162,00 € 31520501 Z Hekatron Genius Hx Netto 25,70 € 315210101 Z Hekatron Genius Hx Funkmodul Basis Netto 36,75 € 315210201 Z Hekatron Genius Hx Funkmodul Pro Netto 51,40 € 315000013-01 Z Hekatron Genius Hx Funkmodul Pro Netto140,00 € 3151602-1 Z Netto 1,74 € Klebepad Hekatron Genius H, einzeln Tel: Fax: E-Mail: URL: Hekatron Funkmodul Pro 10 Jahre Standzeit, Gerätegarantie Funkstreckenüberwachung 70 Linien mit Identifikationscode VdS 3515 anerkannt Repeater, Ein-Mann-Wartung Sechs Sammelalarmlinien Ein-Mann-Reichweitenmessung Schnelle Alarmlokalisierung Zwei Bedienebenen Reduzierte Lautstärke bei Inbetriebnahme und Wartung Störsicher, Kein Funksmog Qualitätsgeprüft nach „Q“ (vfdb 14-01) 51,40 € Ne ! 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Angebot Rauchwarnmelder SCHORNSTEINFEGER 01.15 18 Aus der Industrie Feinstaubmessung mit testo 380 Feinstaub ist „Luftschadstoff Nr. 1“ Wer heute klimaschonend heizen möchte, greift oft auf holzbeschickte Feuerungsanlagen zurück. Die Konsequenz: Die Feinstaubemissionen nehmen zu. Dass Feinstaub erhebliche Folgen für den menschlichen Organismus haben kann, zeigen Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation: Allein im EU-Raum sterben jedes Jahr bis zu 300.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftbelastung durch Feinstaub; er wird daher von führenden Umweltbehörden (z.B. US-EPA) als „Luftschadstoff Nr. 1“ eingestuft. Um der drohenden Verschlechterung der Luftqualität zu begegnen, begann im Januar 2013 die Messpflicht gemäß der 1. BImSchV. Sie legt neue Richtlinien auch für kleinere Feuerungsanlagen ab 4 kW fest und verschärft die Grenzwerte für bestehende Anlagen. Feinstaub-Messsystem testo 380: Zuverlässige Hightech – trotzdem einfach zu bedienen des Abgas-Analysegerätes testo 330-2 LL (ab Version 2006) als „Kommandozentrale“ des Feinstaub-Messsystems lassen sich neben Festbrennstoff- auch Gas- und Ölanlagen prüfen und warten. Diese Vielseitigkeit sowie eine mühelose Reinigung mit einfachsten, haushaltsüblichen Mitteln machen das testo 380 besonders wirtschaftlich. Relevante Werte in Echtzeit Die intuitive Bedienbarkeit und das tragbare Kofferformat des testo 380 ermöglichen eine unkomplizierte Messung direkt vor Ort. Die auf verschiedene Anforderungen ausgerichteten Messmenüs unterstützen die Spezialisten bei ihrer Arbeit und führen sie Schritt für Schritt durch die Messung; dabei werden alle relevanten Werte in Echtzeit dargestellt. Die von Testo entwickelte Messmethodik erlaubt dem Schornsteinfeger das Überwachen und Durchsetzen der Grenzwerte. Der Heizungsbauer hat nun ein Messgerät, das ihn perfekt beim Optimieren der Feuerungsanlagen unterstützt. So läuft´s ab Logo: © Testo AG Das Feinstaub-Messsystem testo 380 des MessgeräteSpezialisten Testo bietet höchsten Komfort und Multifunktionalität bei gleichzeitig zuverlässigsten Messergebnissen. Das für die Grenzwertstufen 1 und 2 TÜV-geprüfte Messgerät ermöglicht die parallele Messung von Feinstaub, O2 und CO – die Messwerte werden dabei in Echtzeit auf dem hochauflösenden Grafikdisplay dargestellt. Aufgrund der Integration Drei zentrale Hightech-Komponenten bilden das Rückgrat des Feinstaub-Messgeräts testo 380: die Feinstaub-Sonde inklusive Rotationsverdünner, der Feinstaub-Sensor sowie das Abgas-Analysegerät testo 330-2 LL (ab Version 2006) als „Kommandozentrale“ des Mess-Systems. Während des Messvorgangs entnimmt die Feinstaub-Sonde das Rohgas direkt aus dem Abgasstrom und leitet es anschließend für die O2- und CO-Analyse an das Abgas-Analysegerät testo 330-2 LL. Zeitgleich vermischt der aus Hochleistungskeramik bestehende Rotationsverdünner Rohgas und Frischluft. So entsteht das notwendige Messgas für die Feinstaubmes- Bild: © Testo AG Damit die verantwortlichen Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Servicetechniker auch in Zukunft Festbrennstoffanlagen zuverlässig prüfen und überwachen können, bedarf es einer neuen Generation von Messgeräten. Bild: © Testo AG Aus der Industrie 19 SCHORNSTEINFEGER 01.15 Besuchen Sie uns! Stand A35 in Halle 10.2 sung. Der Feinstaub-Sensor misst schließlich die Masse der im Messgas enthaltenen Partikel – in Echtzeit: Denn die Berechnung des Wertes erfolgt aufgrund einer von Testo patentierten Technologie in sehr kurzen Zeitabständen, so dass die Werte während der gesamten Messzeit sofort im Display des testo 330-2 LL angezeigt werden. Kleinfeuerungsanlagen prüfen und warten Universell einsetzbar wird das Feinstaub-Messgerät testo 380 durch die Integration des Abgas-Analysegeräts testo 330-2 LL: Dieses dient zum einen als „Kommandozentrale“ für das Feinstaub-Messsystem, es kann andererseits aber auch unabhängig von diesem eingesetzt werden. So kann der Anwender neben Festbrennstoff- auch Gas- und Ölanlagen prüfen und warten. Ein umfangreiches Sondenprogramm für das testo 330-2 LL ermöglicht viele weitere Messungen an der Heizungsanlage, wie z.B. die Gaslecksuche oder Messungen der Differenztemperatur. TÜV- und Eignungsprüfung Das testo 380 ist für unbehandeltes Holz (Brennstoffe Nummer 4, 5 und 5a), behandeltes Holz (6, 7, 8) und Kohle (1, 2, 3) nach § 3 Absatz 1 der 1. BImSchV vom TÜV geprüft und hat diese Prüfung positiv abgeschlossen. Dabei erfüllt es die Anforderungen nach den Grenzwertstufen 1 und 2. Jetzt alles messen. Mit testo 380 - dem Feinstaub-Messsystem. š Überprüfen der Staub- und CO-Grenzwerte gemäß Stufe 1 und 2 an Feuerungsanlagen für alle festen Brennstoffe der 1. BImSchV š Innovative Komplettlösung für Festbrennstoffe, Öl und Gas - kombiniert mit dem AbgasAnalysegerät testo 330-2 LL š Besonders wirtschaftlich im Hinblick auf Betrieb und Wartung www.testo.de/380 Tel. 07653 681-700 SCHORNSTEINFEGER 01.15 20 Weiterbildung Bild: © Doreen Orrock Qualifikations-Seminar: Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk Fortbildungsseminar der HANDWERKSSCHULE e.V. für die Teile I und II der Meisterprüfung inkl. Gebäudeenergieberater und/oder sogar Begabtenför derung in An spruch nehmen. Die Teile III und IV können bequem bei jeder H andwerkskammer in d er jeweili gen Regi on ohne weiteren Lohnausfall ablegt werden. Seminarleiter und Ansprechpartner für die Seminardauer sind: Frederic Brügmann – Neumünster Daniel Fürst – Erfurt/Frankfurt am Main DIE HANDWERKS SCHULE Seminarinhalte Die Themen werden in den fünf Unterrichtsblöcken vermittelt. Der M eisterbrief un d d er „Gebäu deenergieberater im H andwerk (HWK) – E-Learning“ sind die Schlüsselqualifikationen der Zukunft. Neben der Alternative zur Selbstständigkeit werden sich diese Weiterbildungen auch in der Lohntüte immer mehr bemerkbar machen. Die qualifizierten Referenten setzen sich aus bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und Gebäudeenergieberatern zusammen, die über eine langjährige Praxiserfahrung verfügen. Zwischen d en fünf U nterrichtsblöcken mit jeweils vi er W ochen V ollzeitunterricht können die Teilnehmer normal weiterarbeiten und Geld verdienen. Das Seminar startet z.B. in Frankfurt im Oktober und die Prüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) wird bereits während des Unterrichts im vierten Unterrichtsblock abgelegt. Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Flexibilität, muss er doch nur für wenige Wochen eine Aushilfe einstellen. Für dieses Seminar können die Teilnehmer Fördermittel in Form von M eister-BAföG sowie bei gewissen Voraussetzungen elternunabhängiges BAföG Themenbereiche des MPV sind: Lüftungstechnik Chemie, Anlagentechnik solarthermische Nutzung Baustoffkunde rationelle Energieverwendung Umweltrecht Die nächsten Termine: 04.05.2015 in Neumünster 31.08.2015 in Erfurt Dauer: 20 Wochen Abschluss: Qualifizierter Abschluss — Meisterbrief HWK Kosten: Die Seminargebühr beträgt 3.200,- ¤ für ZDS-Mitglieder und Fördermitglieder 2.699,- ¤ Qualifikations-Seminar: Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk Das Existenzgründerseminar der HANDWERKSSCHULE e.V. ist der Spitzenreiter dabei, ArbeitnehmerInnen im Schornsteinfegerhandwerk in die Selbstständigkeit zu begleiten. Die Mischung der Lerninhalte, bestehend aus d er Vermittlung diverser Rechtsgrundlagen, Akquise und Umsetzung innovativer Tätigkeitsfelder innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks, macht dieses Seminar so beliebt. Zu allen Themen gibt es n atürlich Praxisbezüge. Dies vereinfacht und trägt intensiv dazu bei, die Kursteilnehmer auf Problemlösungen bei der Verwaltung von Kehrbezirken vorzubereiten. Durch die Referenten der SBB-Kiel GmbH & Co. KG haben die Teilnehmer einen kompetenten Partner, der auf Erfahrungswerte von über 400 Betriebsgründungen im Schornsteinfegerhandwerk zurückgreifen kann. Im Semin ar wer den bewährte Inf ormationen vermittelt – erweitert durch das Aufzeigen von Wegen zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen in einem reformierten Handwerk, vermittelt von erfahrenen und praxisbezogenen Kollegen und Referenten. Seminarinhalte Was bedeutet der Wechsel vom Arbeitn ehmer in die Selbstständigkeit? Wie entwickeln sich die 1. BImschV und Bundes-KÜO? Welche Auswirkungen hat die Reform bzgl. neuer Aufgaben und Finanzen? Die nächsten Termine: Welcher K ehrbezirk passt 23.02.2015 Warnemünde zu mir? Wie bewerbe i ch mi ch 16.03.2015 Düsseldorf 23.03.2015 Brandenburg richtig? Wer k ann welch e Fr agen 20.04.2015 Frankfurt 15.06.2015 Bielefeld beantworten und mich wie 29.06.2015 Nickenich und wobei unterstützen? 27.07.2015 Beilngries 21.09.2015 Neumünster 19.10.2015 Dortmund 16.11.2015 Berlin Dauer: 6 Tage Abschluss: Zertifikat DIE HANDWERKSSCHULE e.V. Kosten: Die Seminargebühr beträgt 950,- ¤ Für ZDS-Mitglieder und Fördermitglieder 750,- ¤ Anmeldungen und weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de Weiterbildung 21 SCHORNSTEINFEGER 01.15 ANMELDEFORMULAR DIE HANDWERKS SCHULE Bitte unbedingt vollständig ausfüllen! WIR MACHEN HANDWERK. Hiermit melde ich mich verbindlich zu folgendem(n) Kurs(en) an: (hier bitte Seminarbezeichnung eintragen!): Seminarbezeichnung: Seminarort: Seminardatum: Seminarbezeichnung: Seminarort: Seminardatum: Name, Vorname: Telefon: Straße, Nr.: Mobil.: PLZ: E-Mail: Wohnort: ZDS-Untergliederung2: Bundesland: ZDS-Mitgliedsnummer1: 1 Die ZDS-Mitgliedsnummer findest Du auf dem Adressaufkleber oder auf Deinem Mitgliedsausweis. 2 Bitte die Landesgruppe und Bezirksgruppe angeben! Abweichende Rechnungsanschrift Name: PLZ: Straße, Nr.: Wohnort: Datum, Ort Unterschrift Teilnehmer Mit meiner Unterschrift bestätige ich meine verbindliche Anmeldung und akzeptiere die Teilnahme- und Stornobedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. zu o.g. Seminaren. Es gelten die Teilnahmebedingungen der HANDWERKSSCHULE e.V. Informationen hierzu unter www.handwerksschule.de. Innovationszentrum RV Südost RV Südwest RV West RV Mitte DIE HANDWERKSSCHULE e.V. Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Tel.: 0361/789 510 Fax: 0361/789 51 20 [email protected] ZDS RV Südost Drahtzieherstr. 7 91154 Roth Tel.: 09171/6 21 91 Fax: 09171/89 08 39 Daniel Blaser Mühlwiesenstr. 18 88339 Bad Waldsee Tel: 07524/99 23 04 [email protected] Meik Gebhardt Käthe-Kollwitz-Str. 2 57339 Erndtebrück Tel.: 02753/50 91 19 Mobil: 0151/52 51 45 06 [email protected] Patrick Wilhelm Im Südfeld 48 27478 Cuxhaven Mobil: 0151/24 00 59 48 [email protected] RV Nord Hannes Martens Richtenberger Chaussee 2 18437 Stralsund Mobil: 0172/15 90 362 [email protected] Ausfüllen, ausschneiden und per Fax an (0361) 789 51 – 20. Weitere Informationen und Termine auf www.handwerksschule.de SCHORNSTEINFEGER 01.15 22 Service Der Arbeitnehmerservice informiert: Lückenloser Schutz mit der Differenzdeckung Aktueller Stand Im Laufe der Zeit hast du dich gut abgesichert und dafür gesorgt, dass dich Schäden und Unglücksfälle finanziell nicht ruinieren. Aus dem Versicherungsdschungel hast du passende Absicherungen herausgesucht oder dir Absicherungskonzepte empfehlen lassen. Durch einen Zufall bemerkst du plötzlich, dass nicht alle wichtigen Risiken in deinen Verträgen abgesichert sind. Dies kann verschiedene Gründe haben.Zum einen ist es heute fast unmöglich, selbst die Vielzahl der Angebote und Konzepte zu vergleichen, dabei den Überblick zu behalten und das richtige Angebot zu finden. Zum anderen kann es durch fehlerhafte Beratung zu Absicherungslücken kommen. Außerdem entwickeln Versicherer ihre Angebote ständig weiter. Neue Absicherungsmöglichkeiten werden ins Angebot aufgenommen, andere Möglichkeiten entfallen mit der Zeit. Was fehlt? In solchen Momenten fehlt eine Absicherung, die diese Lücken abdeckt. Entweder gibt es die Möglichkeit, die Lücke mit einem Ersatzantrag in den bestehenden Vertrag zu integrieren, oder man schaut sich nach einer alternativen Absicherung um, welche das fehlende Risiko abdeckt. Allerdings hat der alte Vertrag eine bestimmte Laufzeit und kann nur zum Ablauf oder im Schadensfall gekündigt werden. Doppelter Versicherungsschutz (zwei Verträge für einen Risikobereich) ist zu teuer und dennoch soll die Absicherungslücke geschlossen werden. Was tun? Viele Versicherer (A) bieten mittlerweile eine Möglichkeit an, vorhandene Lücken in einem bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer (B) zu schließen. Dies funktioniert mit Hilfe der Differenzdeckung. Beispiel: Versicherer A bietet einen umfassenderen Schutz im Rechtsschutzbereich als Versicherer B. Der Vertrag von Versicherer B kann erst in einem Jahr beendet werden. Die erweiterte Absicherung kann heute schon bei Anbieter A abgeschlossen werden. Dazu stellt man einen Versicherungsantrag bei Versicherer A und reicht eine Kopie der Versicherungspolice von Versicherer B mit ein. Der Kunde zahlt nur die Differenz zwischen dem Beitrag für den bisherigen Versicherungsschutz (B) und dem umfangreicheren Versicherungsschutz von Versicherer A. Dies gilt so lange, bis der alte Vertrag endet. ANZEIGE Partner des ZDS Wir stehen kompetent an Deiner Seite In allen Versicherungsfragen stehen wir an Deiner Seite. Besserer Versicherungsschutz UND weniger Beitrag? Unsere Konzepte machen es möglich. Du hast Fragen? Der Arbeitnehmer-Service hilft weiter! Per Telefon, E-Mail oder direkt bei dir vor Ort. So, wie du es möchtest! Ein Service der HARTMANN Gruppe in Kooperation mit dem ZDS Logo: © ANS [email protected] Service ANZEIGE Beispiele für Absicherungslücken: Privathaftpflicht • Verlust fremder beruflicher, ehrenamtlicher und privater Schlüssel • Forderungsausfall (eigener Schadenersatzanspruch wird vom Verursacher nicht befriedigt, die eigene Versicherung leistet) • Deliktunfähige Kinder Hausratversicherung • Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden • Absicherungshöhe für Wertsachen • Nachtzeitklausel/24-Stundendeckung für die Absicherung von Fahrrädern Wohngebäudeversicherung • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks • unbegrenzte Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten • Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden Rechtsschutzversicherung (speziell für Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk) • Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Eingehen eines öffentlich-rechtlichen Bestallungsverhältnisses als beliehener Unternehmer gegenüber Verwaltungsbehörden (Bewerbungsverfahren) • Rechtsschutz für Tätigkeiten, die der Vorbereitung der Selbstständigkeit dienen (z.B. Anmietung einer „schwarzen Bude“ und Kauf von Arbeitsgeräten) • Sozialrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (Existenzgründungszuschuss) Wichtig: Eine Differenzdeckung ist nicht bei jedem Versicherer möglich. Auch sind einzelne Versicherungssparten von der Differenzdeckung ausgenommen. Dies kann einen versicherungstechnische Gründe haben, kann aber auch an einem zu niedrigen Differenzbetrag liegen. Die Arbeitnehmeranalyse für ZDS-Mitglieder Was bekommst du für zehn Minuten Arbeit und zwei kurze Telefonate als ZDS-Mitglied ? Eine ausführliche Analyse und präzise Auswertung deiner gesamten Unterlagen und Verträge. Wir nehmen jeden einzelnen Vertrag auseinander und prüfen Preis, Leistung und die Versicherungsbedingungen. Zu jedem einzelnen Vertrag bekommst du eine ehrliche Aussage, egal ob er verbesserungswürdig ist oder genau richtig. Darauf kannst du dich verlassen, unabhängig davon, ob es um die Privathaftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung geht. Auch eine Immobilienfinanzierung und die Absicherung deiner Hobby-Kamera prüfen wir. Es wird jede Lebens- und Rentenversicherung auf Bedingungen, Kosten und Ablaufleistung geprüft. Auch Fördermöglichkeiten werden abgesteckt und fließen ggf. mit in die Auswertung ein. Unsere Konzepte werden regelmäßig vom ZDS geprüft. Und weil es um eine ganzheitliche Beratung geht, beziehen wir selbstverständlich auch die Unterlagen und Verträge der Familienmitglieder ein. Dieser Service ist für dich als ZDS-Mitglied kostenfrei! Du erreichst uns bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerservice kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle) oder du schickst uns einfach eine E-Mail an [email protected]. Mit kollegialem Gruß, Johannes Szwerinski Arbeitnehmerservice 23 SCHORNSTEINFEGER 01.15 SCHORNSTEINFEGER 01.15 24 Service Antrag auf Mitgliedschaft im ZDS e.V. Mitgliedschaft? Mitglied im ZDS e.V. kann laut Satzung jede/r ArbeitnehmerIn im Schornsteinfegerhandwerk werden. Die Aufnahme im ZDS e.V. erfolgt nach der Abgabe eines eigenhändig unterschriebenen Aufnahmeantrages. Jedes Neumitglied bekommt ein Erstausstattungspaket, welches Informationsmaterial (Gesetzestexte, Verordnungen, Arbeitshilfen, Schulungsunterlagen etc.) enthält. Interessenvertretung ZDS e.V. des Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk. Für Ihre Mitgliedschaft im ZDS e.V. erhalten Sie folgende Leistungen: Abschluss des Bundestarifvertrages Fachzeitung „Schornsteinfeger“ und Regionale Fachzeitung Arbeitnehmerservice Pensionskasse Freizeitunfallversicherung Sozial-, Berufs- und Arbeitsrechtsbeistand Informationsrundschreiben und Arbeitsunterlagen Vertretung gegenüber Behörden wie Arbeitsämtern, Ministerien, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten, Umweltämtern, Handwerkskammern und der Innung u.v.m. Vorname, Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer, E-Mail Kreditinstitut IBAN BIC Zustimmung zum Bundesdatenschutzgesetz § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung § 4a Einwilligung Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im ZDS e.V. Ich ermächtige den ZDS e.V. zum Einzug des Mitgliedsbeitrages von meinem Konto. Ort, Datum, Unterschrift Antrag auf Fördermitgliedschaft im ZDS e.V. Möchten Sie uns fördern? Seit über 100 Jahren ist der ZDS e.V. aktiv an der Gestaltung des Schornsteinfegerhandwerks beteiligt. Auf berufspolitischer Ebene, wie auf technisch und fachlicher Seite, ist er seit Jahren als verlässlicher Partner bekannt. Gestützt wird er dabei vorwiegend von seinen Mitgliedern. Wenn Ihnen die Arbeit des ZDS e.V. gefällt und zusagt, können auch Sie uns nicht nur ideell unterstützen. Vorname, Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer, E-Mail Werden Sie Fördermitglied des Fachverbandes im Schornsteinfegerhandwerk. Für Ihre ideelle und auch finanzielle Unterstützung des ZDS erhalten Sie als Fördermitglied folgende Leistungen: Mein freiwilliger Beitrag** Kreditinstitut Fachzeitung „Schornsteinfeger“ Regionale Fachzeitung Freizeitunfallversicherung Rundschreiben/Rundmails Teilnahme an ZDS-Veranstaltungen ZDS-Arbeitshilfen Mitarbeitervermittlung Beratung bei Gehaltsberechnungen Aktuelle Infos zu ausgeschriebenen Kehrbezirken Mitgliedspreise bei der Schornsteinfegerverlag GmbH Rabatte bei der HANDWERKSSCHULE e.V.* Rabatte bei der SIB-Service GmbH * Seminare kostenfrei oder zum Mitgliedspreis IBAN BIC Zustimmung zum Bundesdatenschutzgesetz § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung § 4a Einwilligung Ort, Datum, Unterschrift Bitte den Antrag ausfüllen und unterschrieben an unsere Adresse senden oder per Fax an 0361/789 51 – 20 oder persönlich bei einem Ihnen bekannten ZDS-Funktionsträger abgeben. ** Beträgt mind. 50 % des jeweils gültigen Normalbeitrags. Eine Jahres- oder Halbjahresrechnung ist möglich. Stellenmarkt 25 SCHORNSTEINFEGER 01.15 SCHORNSTEINFEGER 01.15 26 Stellenmarkt SCHORNSTEINFEGER 01.15 28 Stellenmarkt Stellenmarkt 29 SCHORNSTEINFEGER 01.15 SCHORNSTEINFEGER 01.15 30 Stellenmarkt Die Premium Cloud Für Existenzgründer KAMIN Kehrbezirksverwaltung + TIS + Luftverbund + EuroKAM + Kasse + Lohn & Gehalt + Fibu + KAMIN App hme a n r e b ! ü Daten kostenlos bei Abschluss einer cloudservicefähigen Hottgenroth Homepage Heute bestellen – bei Unternehmensstart bezahlen! HOTTGENROTH SOFTWARE GmbH & Co. KG Von-Hünefeld-Str. 3 I 50829 Köln I Tel. 0221.70 99 33 00 I Fax 0221.70 99 33 01 I www.hottgenroth.de