Schöne Ansichten in Ditfurt

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Schöne Ansichten in Ditfurt
Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
3. Jahrgang · Nummer 8
Donnerstag, den 16. August 2012
Ditfurt
Schöne Ansichten in Ditfurt
Verbandsgemeinde Vorharz
Serenadenkonzert in Harsleben
Es ist zur guten Tradition geworden, dass im August jeden Jahres
das Sachsen-Anhalt Brass-Ensemble mit Gastsolisten viele Musikfreunde aus nah und fern mit einem Serenadenkonzert erfreut.
Am 26. August um 19.00 Uhr findet dieses mit Freude und
Spannung erwartete Abendkonzert auf dem Kirchhof statt.
Gekonnt und virtuos werden Stücke aus Klassik, Jazz, Soul und
Dixieland gespielt und interpretiert und lassen Spielfreude und lust auf das Publikum projizieren.
Der Gemeinderat, die Kirchengemeinde Harsleben und der Bürgermeister freuen sich auf einen
musikalischen Hochgenuss, einen
romantischen Sommerabend und
auf viele interessierte Gäste.
Bürgermeister
H. Bauermeister
7. Kinder- und Babysachenbörse
Wo?
Wann?
Zeit?
Schützenhaus Wegeleben
Sonntag, 23.09.2012
14:00 - 16:00 Uhr
Angeboten werden Kinder- und Babysachen
in allen Größen, sowie Spielzeug, Bücher und
alles für die „Erstausstattung“!
Zur Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen!
2 | Nr. 8/2012
Aufruf!
Auch in diesem Jahr gibt es wieder das traditionelle Erntefest in
der Stadt Wegeleben. Bevor das
nunmehr 6. Erntefest am 15. September 2012 starten kann, bitten
die Organisatoren um Unterstützung beim Auf- aber auch Abbau
auf dem Marktplatz der Stadt
Wegeleben, der um 08.00 Uhr
am 15. September 2012 beginnt.
Das Erntefest wird eingeläutet
mit einem ökumenischen Gottesdienst um 13.00 Uhr in der evangelischen Stadtkirche „Peter und
Paul“, den der evangelische Pfarrer Klaus gemeinsam mit seinem
katholischen Amtskollegen Pfarrer Ladewig gestaltet. Der Gottesdienst wird um 13.45 Uhr mit der
Segnung der Erntekrone beendet
sein. Es bleibt also genügend Zeit
für hoffentlich viele Gottesdienstbesucher um am traditionellen
Umzug, der wieder auf der Domäne startet, teilzunehmen. Die
Organisatoren hoffen auf große
Beteiligung der Bevölkerung am
Umzug, denn der Umzug lebt von
der Farbenpracht seiner Teilnehmer, aber auch von alter Landtechnik, die das Arbeitsleben in
der Jahrhundertwende dokumen-
tieren. Auch hier würden sich die
Organisatoren freuen, wenn nicht
nur Einwohner der Stadt und der
Ortsteile, sondern eventuell auch
Einwohner der Nachbarorte mit
ihrer alten Landtechnik am Umzug teilnehmen.
Das Programm auf dem Marktplatz Wegeleben wird gestaltet
von den Kindern der Kita „Bodespatzen“ den Kindern der Grundschule „Dr. Wilhelm Schmidt“,
der Kapelle MTU, aber auch von
den Vereinen der Stadt Wegeleben
für die Einwohner und Gäste der
Stadt Wegeleben.
Ich rufe alle Einwohner, aber
auch die ortsansässigen Vereine
der Stadt Wegeleben auf, nehmen
Sie, wenn möglich in historischen
Kostümen am Umzug teil, damit
die Organisatoren auch in diesem
Jahr zum Abschluss der Veranstaltung feststellen können:
„Die monatelange Vorbereitung
und der finanzielle Aufwand hat
sich gelohnt und wird im nächsten Jahr wieder organisiert und
durchgeführt.“
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Groß Quenstedt
Einladung zur Einwohnerversammlung
Innenbereichs- und Abrundungssatzung
Am Dienstag, dem 04.09.2012, um 19:00 Uhr
im Heimatmuseum Ditfurt
Der Gemeinderat der Gemeinde Groß Quenstedt hat in seiner Sitzung am
13.03.1997 die Innenbereichs- und Abrundungsatzung beschlossen. Die
Satzung wurde durch die Obere Verwaltungsbehörde am 02. Juni 1997
genehmigt.
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Vorharz tritt die Innenbereichs- und Abrundungssatzung rückwirkend zum 04. Juni 1997 in Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die Innenbereichs- und Abrundungssatzung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten in der
Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft
erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
wird hiermit hingewiesen.
Demnach unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 04.09.2012, um 19:00 Uhr findet im Heimatmuseum eine Einwohnerversammlung statt.
Tagesordnungspunkt ist das Thema
Informationen und Fragestunde zur Grundschule in Ditfurt.
gez. R. Jüngst
Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 3
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
Groß Quenstedt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB
beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
BauGB über die fristgerechte Geltentmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann
die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem
Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und
zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Groß Quenstedt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der
Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.
Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Groß Quenstedt, den 06. August 2012
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
wird hiermit hingewiesen.
Demnach unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ditfurt oder der
Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt
entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB
über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung
verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden
und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn
sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
der Satzung gegenüber der Gemeinde Ditfurt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der
Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ditfurt, 07. August 2012
Stadler
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Ditfurt
Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“
Der vom Gemeinderat Ditfurt in seiner Sitzung am 20.01.1992 beschlossene Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 28.12.1993, Az.
25.4-21100 genehmigt.
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen wurde am 07. August
2012 ausgefertigt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ tritt
rückwirkend zum 14. Januar 1994 in Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Rathaus Ditfurt
und in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue,
OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen
Auskunft erteilt.
________________________________________________________
Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Flurbereinigung: Am Hohen Holz
Landkreis: Börde
Verfahrens-Nr.: 611-27BK7005
Halle, 12.06.2012
- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss
A. Verfügender Teil
I. Entscheidung
Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das
Verbandsgemeinde Vorharz
Flurbereinigungsverfahren
Am Hohen Holz
im Landkreis Börde
angeordnet.
Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt.
Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die in der Anlage im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke.
Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst
eine Fläche von 936 ha und ist Teil des Einwirkungsbereiches des
Unternehmens „Lückenschluss der BAB 14 - Magdeburg-WittenbergSchwerin, Verkehrseinheit 1.3“.
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist auf der als weitere Anlage
zum Beschluss gehörenden Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahrens dargestellt.
II. Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686),
zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 24.02.2012
(BGBl I S. 212), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit
der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:
1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden
Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke
vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40
FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Fiurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder
von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von
persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher
Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke
beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis
zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder
die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger
Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den
Namen
„Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Am Hohen Holz“.
Sie hat ihren Sitz in Seehausen, Landkreis Börde.
Träger des Unternehmens „Lückenschluss der BAB 14 - MagdeburgWittenberg-Schwerin, Verkehrseinheit 1.3“ im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung,
vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd.
Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter
im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren.
4 | Nr. 8/2012
V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große
Ringstraße, 38820 Halberstadt, anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von
persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher
Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke
beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d
FlurbG);
b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder
andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind
und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das
Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach
fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss
die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes
ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die
Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt
worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb
des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt
auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den
Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die
Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
VI. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1
FlurbG folgenden Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä.
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und
Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im
Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34
Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so
muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34
Abs. 3 FlurbG).
Nr. 8/2012 | 5
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die
abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85
Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde
berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung
Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen
Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
B. Begründung
Das Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, weil der
Antrag zulässig und begründet ist und auch aus der Sicht der oberen
Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff FlurbG geboten erscheint.
Im Flurbereinigungsgebiet werden für das Unternehmen „Lückenschluss der BAB 14 - Magdeburg-Wittenberg-Schwerin, Verkehrseinheit 1.3“ ca. 33,7 ha Erstaufforstungen als Ausgleich für die Eingriffe
in den Wald entsprechend dem Landeswaldgesetz geplant. Die Aufforstungen erfolgen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Die Enteignungsbehörde hat die Voraussetzungen für das Vorliegen des
Enteignungsrechts gemäß § 19 FStrG geprüft. Das Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 FStrG ist am 03.12.2009 eingeleitet worden.
Am 28.01.2010 hat die Enteignungsbehörde beantragt, für das Unternehmen ein Flurbereinigungsverfahren gem. § 87 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1
FlurbG einzuleiten.
Durch das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet land- und
forstwirtschaftliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch
genommen. Darüber hinaus werden durch das Unternehmen Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten,
wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen entstehen.
Des Weiteren ist die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen
Flächen neu zu regeln, da das vorhandene Wege- und Gewässernetz
in Mitleidenschaft gezogen wird. Derartige für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile können nur durch eine Neueinteilung
der Grundstücke vermieden werden. Diese Änderungen sind unternehmensbedingt. Den daraus resultierenden Anteil an den Ausführungskosten hat der Unternehmensträger nach § 88 Nr. 8 FlurbG an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlen.
Darüber hinaus sind in einem Flurbereinigungsverfahren nach § 87ff
FlurbG auch Maßnahmen zulässig, die nur vom Handlungsrahmen des
§ 37 FlurbG gedeckt sind, solange die im § 1 FlurbG genannten Ziele
nicht im Vordergrund stehen. Mit dem Instrument der Flurbereinigung
sind neben der Neueinteilung der Wald- und Feldmark Wege, Straßen
und Gewässer zu schaffen und sonstige Maßnahmen durchzuführen,
durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der
Arbeitsaufwand optimiert und die Bewirtschaftung erleichtert werden.
Die Flurbereinigungsbehörde hat die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über den Ablauf und den
besonderen Zweck eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff
FlurbG und über die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren
Finanzierung in geeigneter Weise aufgeklärt.
Die im § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG bezeichneten Behörden, Körperschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht.
Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens nach den §§ 87ff FlurbG liegen somit vor.
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4
Verbandsgemeinde Vorharz
VwGO ist sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden
Interesse der Beteiligten dringend geboten.
Der Planfeststellungsbeschluss wird für das Unternehmen noch Mitte
des Jahres 2012 erwartet. Das Unternehmen wird gemäß dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen dem vordringlichen Bedarf zugerechnet.
Laut Planfeststellungsunterlagen sind die Voraussetzungen zur Anwendung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes erfüllt. Der
Planfeststellungsbeschluss kann dementsprechend sofort vollziehbar
sein, so dass auch ein zeitnaher Baubeginn zu erwarten ist.
Das Flurbereinigungsverfahren muss daher sofort weitergeführt werden, um die folgenden Maßnahmen und Anordnungen vorzubereiten
oder zu treffen.
1. Die Teilnehmergemeinschaft hat die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchzuführen. Dazu lädt die Flurbereinigungsbehörde die Teilnehmer umgehend mit öffentlicher Bekanntmachung ein.
2. Um später die Voraussetzungen einer wertgleichen Abfindung
zu gewährleisten, ist dringend geboten, die hier sehr aufwändige
Wertermittlung (Beweissicherung nach § 36 Abs. 2 FlurbG) in den
Bereichen der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen und im Trassenbereich vor der Inanspruchnahme der Flächen durchzuführen.
3. Der Unternehmensträger beabsichtigt sofort nach der Planfeststellungsbeschluss vorläufige Anordnungen gemäß § 88 Nr. 3 FlurbG
für die Einweisung in einzelne Standorte von Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft und
die Flächen für archäologische Grabungen im Verfahrensgebiet zu
beantragen.
4. Die Flurbereinigungsbehörde soll den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich
Vorteile durch Besitz- und Nutzungsregelungen verschaffen und so
frühzeitig Nutzungskonflikten während der Bauphase vorbeugen
und widersprüchliche Interessen harmonisieren.
5. Durch das Unternehmen entstehende Schäden an Grundstücken
und gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sollen frühzeitiger im möglichen Umfang abgewendet werden und die landeskulturellen Nachteile in der Feldmark unter Beachtung der vorliegenden
Landschaftskultur umgehender behoben werden.
Somit überwiegt das öffentliche und das gemeinschaftliche Interesse
aller Beteiligten an der sofortigen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens grundlegend gegenüber dem möglichen privaten Interesse
einzelner Beteiligter gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Flurbereinigungsbeschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind
somit gegeben.
C. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit
dem ersten Tag der Bekanntmachung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5
VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
2. Ausfertigung
Verbandsgemeinde Vorharz
SACHSEN-ANHALT
Flurbereinigung Am Hohen Holz
Flurbereinigungsverzeichnis
Verfahrensflurstücke
laufende Bearbeitung
Sachsen-Anhalt
BK 7005
Gemarkung Eggenstedt, Flur 6
4, 5/1, 5/2, 5/4, 5/5, 5/6, 5/8, 5/9, 5/10, 5/11, 5/12, 5/13, 5/14, 5/15,
5/16, 5/17, 5/18, 5/34, 5/35, 5/36, 5/38, 5/39, 5/40, 5/41, 5/42, 5/51,
5/52, 5/53, 5/54, 5/55, 5/56, 5/57, 5/58, 5/59, 5/60, 5/61, 5/62, 5/63,
5/64, 5/65, 5/66, 5/67, 5/68, 5/69, 5/70, 5/71, 5/72, 5/73, 5/74, 5/75,
5/77, 5/78, 5/79, 5/80, 5/81, 5/82, 5/83, 6, 7, 8, 9/22, 9/23, 10, 12, 13/1,
13/2, 13/3, 14, 15, 16, 17, 27, 28, 29, 30, 31, 37/2, 38/26
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur
119,3630 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
78
Gemarkung Eggenstedt, Flur 7
55/3, 55/5, 55/6, 55/9, 55/10, 55/11, 55/12, 64/1, 64/2, 93/61
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
27,5366 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
10
Gemarkung Eggenstedt, Flur 8
30/3, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/3, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53,
54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72,
73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 97,
98, 99, 100, 101, 102/2, 103/2, 104, 105, 106, 107, 108, 195/89, 196/89
197/93, 240, 241
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
50,0841 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
72
Gemarkung Seehausen, Flur 7
1, 2/1, 8/1, 9/1, 10, 11, 12, 13/1, 17, 19/1, 21, 22, 23/1, 28, 29, 30, 31,
32, 33, 34/1, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39/1, 40, 41/1, 44/1, 45, 46, 47/1,
53, 54/1, 54/2, 55, 56, 57, 58/1, 64, 65/1, 66/2, 67/2, 68/2, 69/2, 70/2,
71/2, 72/2, 73/2, 76/47, 77/47, 78/47, 79/47, 93/39, 103/2, 104/2, 105/2,
106/2, 109/3, 118/51, 119/54, 120/54, 121/54, 123/52, 124/52, 125/52,
126/18, 127/18, 128/51, 130/51 135/51, 136/51, 137/9, 139/9, 140/6,
141/9, 142/7, 143/9, 144/9, 145/7
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
205,3277 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
80
Gemarkung Seehausen, Flur 8
2/1, 3, 4, 5, 6, 7, 9/1, 9/2, 10, 11/1, 13, 14/1, 19/1, 19/2, 140, 184/9,
190/9, 192/17, 211/2, 212/2, 213/8, 220/2, 359/2, 385/9, 646/17, 647/17
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
18,6350 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
26
Gemarkung Seehausen, Flur 9
178, 193/1, 199/3, 203/1, 203/4, 203/6, 204/1, 205/1, 205/2, 207/1,
208/1, 209, 210, 211, 212, 214, 215, 216/1, 216/2, 293/190, 407/196,
409/198, 410/198, 411/198, 414/200, 449/190, 460/193, 461/193,
462/193, 483/197, 487/194, 488/195, 489/193, 493/192, 529/203,
540/205, 546/189, 687/203, 688/203, 689/203, 690/203, 691/203, 721,
722, 723, 814, 816, 817
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
48,2926 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
48
Gemarkung Seehausen, Flur 10
26/1, 26/2, 26/3, 27/1, 27/3, 28/1, 33, 34, 35, 36, 38/1, 39, 41, 42, 43,
44, 45, 46, 43/1, 49, 50, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 57/2, 57/4, 57/5,
59/1, 61/2, 61/3, 65/1, 65/2, 65/3, 65/4, 65/5, 65/6, 66, 67/1, 68/1, 72/2,
72/3, 73, 74/1, 74/2, 75/1, 77/1, 79/1, 80/2, 80/3, 82/1, 82/2, 95/37,
97/40, 98/40, 99/40, 100/40, 101/40, 102/55, 104/55, 105/64, 106/64,
107/64, 108/64, 109/64, 119/26, 120/26, 123/26, 129/57, 135/62,
136/62, 137/62, 138/62, 139/62, 140/62, 141/62, 142/62, 143/62,
144/62, 145/62, 154/24, 155/25, 160/30, 163/31, 164/32, 167/32,
173/81, 174/81, 175/81, 186/57, 190/61, 195/57, 196/58, 204/29,
220/51, 221/51, 224/26, 226/67, 231/68, 239/81, 240/81, 241/81,
242/81, 243/81, 244/81, 245/81, 246/81, 247/61, 248/61, 249/61,
250/63, 261/63
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
135,8983 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
114
6 | Nr. 8/2012
Gemarkung Eggenstedt-Seehausen, Flur 8
109, 110, 111, 112, 113, 114/1, 114/2, 115, 116, 117, 118, 119, 120,
121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134,
135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148,
149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157/1, 157/2, 157/3
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
43,6657 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
52
Gemarkung Schermcke, Flur 12
4/1, 4/2, 4/3, 5/1, 5/2, 6/3, 5/4, 5/5, 5/6, 6, 7
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
8,6630 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
11
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 2
164/16
Fischengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
0,0170 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
1
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 3
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22,
23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41,
42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 45/1, 45/2,
45/3, 45/4, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58/1, 58/2, 58/3,
58/4, 58/5, 68/6, 58/7, 58/8, 58/9, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 67/1, 67/2, 68,
69/1, 69/2, 69/3, 69/4, 69/5, 107/41, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115,
116, 117, 118/1, 118/2, 118/3, 119/1, 119/2, 119/3, 119/4, 120/1, 120/2,
120/3, 121, 122, 123, 124, 125/1, 125/3, 125/4, 126, 127, 128, 129, 130,
131/1, 131/2, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142,
143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152/1, 152/2, 153, 154,
155, 156, 165/17, 139/108, 193/106
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
156,6738 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
153
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 4
1, 6, 7, 8, 11/1, 11/2, 12, 14, 17/1, 31/2, 37/13, 38/13, 59/5, 60/5, 61/5,
62/5, 63/5, 75/2, 76/2, 77/2, 78/2, 79/3, 80/10
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
37,7606 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
23
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 5
1, 2, 5, 6, 7/1, 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 7/7, 11/1, 11/2, 11/3, 12, 37, 56/8,
58/10, 60/13, 61/13, 62/13, 53/13, 65/13, 68/14, 69/14, 70/14, 71/14,
72/14, 73/14, 74/14, 75/14, 76/14, 77/14, 78/14, 120/3, 121/4, 187/7,
189/13, 190/13
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
38,5400 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
39
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 6
1/1, 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10/1, 10/2, 10/3, 11, 12, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4,
14, 15, 16, 17, 18, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 83
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
45,0836 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
35
Gemarkung Altbrandsleben, Flur 7
50
Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur:
0,4980 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur:
1
Verfahren
Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren:
936,0390 ha
Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren:
743
Stand 23.05.2012
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde) Große Ringstraße, 36620
Halberstadt
Nr. 8/2012 | 7
Verbandsgemeinde Vorharz
Verbandsgemeinde Vorharz
SACHSEN-ANHALT
Der Landesbeauftragte für
die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen
Deutschen
Demokratischen Republik
Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten
• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“; Kinderheime
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
8 | Nr. 8/2012
Frau Menzel aus Rodersdorf
hat sich kürzlich beim Bürgermeister für die Aufstellung der
Informationstafel in Rodersdorf, neben der örtlichen Bushaltestelle bedankt. Die Informationstafel ist auf Anregung
von Frau Menzel von der Stadt
Wegeleben aufgestellt worden.
Damit soll verhindert werden,
dass öffentliche Aushänge von
Privatpersonen oder Vereinen,
nicht wie bisher praktiziert, an
der Bushaltestelle angebracht
werden. Auch die Bitte der
Veröffentlichung im Amtsblatt
wird hiermit erfüllt.
Die Informationstafel kann ab
sofort von jedermann kostenlos
genutzt werden.
Zimmer
Bürgermeister
Di., 28.08., 9 - 17 Uhr, Verbandsgemeinde Vorharz, Dienststelle Kapellenstraße 16, 39397 Schwanebeck
Veranstalter:
Landesbeauftragter für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4,
39112 Magdeburg, Tel.: 03 91/5 6 7- 50 51,
Fax: 03 91/56 7- 50 60,
Hintergrundinformationen:
• Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den
Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen:
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992)
sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am 29.8.2007
wurde die besondere Zuwendung für Haftopfer (250 € monatlich, einkommensabhängig) eingeführt. Am 9.12.2010 wurden die
Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um acht Jahre verlängert (also bis 31.12.2019).
Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer
außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B.
Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR-)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat.
Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen
Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen
Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen
hat, d. h. Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen
Haftmonat). Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben
- nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum
Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die
berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist
die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als
Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw.
für Rentner von 123 Euro).
• Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
• Mitarbeiter des Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag,
Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu
stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch.
Aufruf an die Bevölkerung der Stadt Wegeleben
und seiner Ortsteile Bodepark Wegeleben!
Die Rodungsarbeiten im Bodepark Wegeleben sind endgültig
abgeschlossen. Vielfache Nachfragen aus der Bevölkerung haben
mich nach Rücksprache mit dem
Bauausschuss veranlasst, das verbliebene Restholz im Bodepark,
wie liegen gebliebene Äste und
Zweige aller, zum Einsammeln
für die Bevölkerung ab sofort frei
zu geben.
Nicht inbegriffen hierbei sind
noch nicht abgefahrene Holzstapel.
Wer aus der Bevölkerung an diesem Bruchholz interessiert ist,
zahlt vor Beginn seiner Einsammelaktion einen symbolischen
Obolus von 20,00 EUR in die
Kasse im Rathaus Wegeleben ein.
Der nun bekannte Einwohner
kann dann unbegrenzt bis zum
15. Oktober 2012 für seine pri-
vaten Zwecke Holz einsammeln.
Kettensägen, ob mit Batterie,
Kraftstoff oder mit Notstromaggregat betrieben, dürfen bei der
Sammelaktion genauso wenig
mitgeführt werden, wie Handsägen oder Äxte aller Art. Der
Bodepark darf dazu nicht mit
Kraftstoff betriebenen Fahrzeugen, Elektrofahrzeugen oder mit
anderen technischen Hilfsmitteln
wie z. B. Gabelstapler o. Ä. befahren werden.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet.
Die Sammelaktion erfolgt auf
eigene Gefahr. Die Stadt Wegeleben wird für Unfälle jeder Art,
die im Bodepark Wegeleben, oder
vor dem Bodepark geschehen frei
gestellt, bzw. haftet nicht dafür.
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 9
Information der Eigentümer und
Nutzungsberechtigten
bezüglich der Erarbeitung eines Managementplanes für
das NATURA 2000 - Gebiet FFH0084 „Harslebener Berge
und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“
Im Europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 leben
bedrohte Arten und kommen
Lebensraumtypen vor, für deren Erhalt die Bundesrepublik
Deutschland gemäß der FloraFauna-Habitat - Richtlinie (FFHRichtlinie) der Europäischen Union
in besonderer Verantwortung
steht. Es besteht die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen zu sichern. Um dies
naturschutzfachlich qualifiziert
auszuführen, sollen Managementpläne erarbeitet werden. Diese
werden
Maßnahmevorschläge
enthalten, um die Vorgaben der
FFH-Richtlinie zu erfüllen. Ma-
nagementpläne sind Fachpläne
und entfalten keine rechtsverbindliche Wirkung.
Das Landesamt für Umweltschutz
(LAU) hat für die Bearbeitung des
Gebietes folgendes Planungsbüro
beauftragt:
Professor Hellriegel Institut e. V.
Strenzfelder Allee 28
06406 Bernburg
Im Rahmen dessen werden auch
Kartierungen und Erfassungen im
Gelände notwendig.
Gemäß § 57 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Eigentümer und
Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, diese Arbeiten zu dulden.
selbst gebastelte Einschulungsgeschenke.
Besonders freuten wir uns natürlich über die Zuckertüten.
Der krönende Abschluss für uns
Kinder war die Kindergartenabschlussfeier.
Wo wir uns mit einem kleinen
Programm auch bei unseren Eltern bedankten. Hierbei lernten
sie unsere Geschichte der „Geelbeine“ kennen, die wir als kleine
Schauspieler aufführten.
Ganz lieben Dank an alle, die uns
mit Rat und Tat unterstützt haben
und uns diese tollen Abschlusstage ermöglicht haben.
Danke sagen wir unseren lieben
Eltern, den Erziehern, der Grund-
Hurra, jetzt sind wir bald Schulkinder
Im Juni erlebten wir, die ältesten Kindergartenkinder der Kita
„Geelbeinchen“ in Ditfurt und
damit zukünftigen Schulanfänger,
eine tolle Kindergartenabschlusswoche. Die Woche begann schon
mit vielen Überraschungen. Wir
besuchten die Ditfurter Grundschule und fuhren mit der Feuerwehr. Viel Spaß hatten wir beim
Kegeln und der anschließenden
Nachtwanderung. Die Übernach-
tung in unserer Kita ohne unsere
Eltern war für einige Kinder eine
große Mutprobe.
In den nächsten Tagen ging es mit
dem Besuch des Ditfurter Heimatmuseums und der Abschlussfahrt in den Tierpark nach Halberstadt aufregend weiter. Beim
Zuckertütenfest in der Kita wuchs
zu unserer Verwunderung ein Zuckertütenbaum. Von den kleineren „Geelbeinchen“ bekamen wir
Anzeigen
Danke, es war wunderschön!
Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Gratulanten bedanken,
die uns zu unserer Hochzeit mit so vielen Glückwünschen,
Blumen und Geschenken erfreut haben. Es war ein unvergesslicher Tag.
Uwe und Yvonne Stavenhagen
geb. Naujoks
Rodersdorf, im Juli 2012
schule, der Feuerwehr, dem Heimatverein und dem Kegelverein.
Eure zukünftigen ABC-Schützen
Nele, Max, Jamie, Romy, Anjali,
Michelle und Richard und eure
Kathrin
Alle Kinder der Kita „Geelbeinchen“ bedanken sich auf
diesem Wege ganz herzlich bei
der Harzsparkasse, die uns mit
ihrer Hüpfburg einen tollen
Tag bescherte. Seitdem uns
Herr Oppermann durch seinen
Betrieb geführt hat, weiß auch
das letzte Kind, woher Milch
kommt.
Vielen Dank für die interessante Führung.
Die Ditfurter „Geelbeinchen“
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 8/2012
Neues von den „Bodespatzen“
Ende Juli feierten alle „Bodespatzen“ ein Sportfest in ihrem großen Park.
Mit einem gemeinsamen „Ruckizucki“ und gymnastischen Übungen ging es los. Danach begab
sich jede Gruppe zu den einzelnen
Stationen und jeder zeigte, was er
kann. Ob Weitwurf, Weitsprung,
schnelles Laufen, Rumpfbeugen
oder Dreisprung, alle gaben ihr
Bestes!
Am Ende erhielten alle eine Medaille, versüßt mit Gummibärchen, und die Besten freuten sich
über eine Urkunde.
Wer wollte, durfte dann noch die
Feuerrutsche hinabsausen. Das
war für viele Kinder eine besondere Herausforderung.
Zum Abschluss unseres Festes
konnten wir uns mit Grillwürstchen stärken. Wir danken den Eltern von Ben und seinem großen
Bruder, dass sie sich zum Grillen
Zeit genommen haben.
Alle waren sich einig: „Das war
ein schönes Fest!“
Die Kinder und Erzieherinnen
der Kita „Bodespatzen“
Die Rasselbande der Kita „Nesthäkchen“
auf großer Fahrt
Nach langem Warten und Zählen
der Tage, ging es nun endlich los.
Am Freitag, dem 06.07. machten
sich die Erzieher Janet Körner
und Birgit Brand mit den ABCSchützen auf dem Weg in die JH
Meisdorf im Harz. Voller Spannung fragten uns die Kinder ein
Loch in den Bauch. Im Forsthaus
„Falkenau“ angekommen, durften
die Kinder Teig herstellen und
sich allein ein Brötchen backen,
aus Schafwolle ein Armband filzen, sich viele Tiere ansehen,
basteln und spielen. Mit der Pferdekutsche ging es durch schöne
Harzlandschaften zur Herberge.
Mit großer Freude wurden die
Zimmer in Beschlag genommen.
Am zweiten Tag unserer Reise
führte uns der Weg auf die Burg
Falkenstein. Gemeinsam mit Ritter Roland ging es hinter 7 Tore,
tief ins Wasser und ans flackernde
Feuer, wo ein Schatz verborgen
lag. Nach der Falknershow suchten sich die Kinder ein schönes
Andenken aus. Nachdem der Jäger des Waldes uns viele interessante Dinge erzählt und gezeigt
hat, stärkten wir uns am Grill,
denn in der Nacht wollten wir
noch den Wald unsicher machen.
Viel Spaß und Spannung brachte
den Kindern die Zaubershow am
Sonntag. Nun sagten wir „Auf
Wiedersehen“, die Zeit in Meisdorf war wunderschön.
Keines der Kinder wollte nachhause, doch leider ging uns die
Knete aus. Vielen Dank möchten
wir sagen, Nina W. und Mike B.
sowie der Firma Stefan Wedde,
für die freundliche Unterstützung.
Das Team der Kita bedankt sich
herzlichst, bei den Familien der
Erzieherinnen für die stetige Mithilfe.
Verbandsgemeinde Vorharz
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an
alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
- Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15
- Verlagsleiter Ralf Wirz
IMPRESSUM
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Mit Ritter Roland auf der Burg „Falkenstein“
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt
- Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Jacqueline Becksmann,
Telefon/Telefax: (03 47 43) 6 20 10, Funk: 01 70/2 82 86 81
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur
Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, der 20. September 2012
Nächster Redaktionsschluss:
Montag, der 10. September 2012
Forsthaus „Falkenau“
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 11
Abschlussfeier im Schwanebecker Hort
Vor Kurzem war es wieder so weit,
für unsere diesjährige Hort-Abschlussfeier war es an der Zeit.
Das Schuljahr schnell vorüber
war,
die Kinder der 4. Klasse sind nun
nicht mehr da.
Viele Vorbereitungen wurden im
Vorfeld getroffen,
auf gutes Wetter konnten wir nur
hoffen.
Nach Begrüßung der Kinder und
aller Gäste
gab Kathlens Hundeschule das
Beste.
Eine tolle Show begeisterte Groß
und Klein,
viel Witz und Humor flossen hier
mit ein.
Nach herzhaftem Lachen und
reichlich Applaus
mussten Hunde und Frauchen leider nach Haus.
Nun folgten die Baumhof-Trommler mit Frau Groß.
Der Rhythmus ließ manch Zuschauer kaum wieder los.
Dann warteten die 20 „Großen“
ob es auch passt,
was Frau Schroeder für jedes
Kind in Verse gefasst.
Auch die gebastelten Schultüten
waren ganz individuell,
ob mit den richtigen Fußballern,
Tieren usw., jeder guckte schnell.
Die Schatzmappe und eine Rose
wurden dann überreicht.
Der Abschied fiel uns allen nicht
leicht.
Noch einmal ein Lied, dann aber
ran ans Buffet,
lecker Kuchen, Würstchen, Knabbereien, Saft, Limonade und Tee.
90 Kinder gestärkt und dann bereit,
für die Spielestationen war es nun
an der Zeit.
Unter dem Motto „Tierische Spiele“
galt es an den Stationen Buchstaben zu sammeln, recht viele.
Nur mit dem kompletten Lösungswort
gab es einen größeren Preis sofort.
Beim Tiere füttern und Fische angeln war Geschick gefragt.
Für das Tierquiz wurden die Fragen angesagt.
Mit Entenlauf und Tierweitsprung
konnte man testen,
ob man gehört zu den Besten.
In der Schminkecke gab es das
passende Gesicht,
manch einen erkannte man später
nicht.
Eltern und Großeltern der Viertklässler saßen noch eine Weile,
lasen im Schatzbuch die eine oder
andere Zeile.
Allen, die uns oft übers Jahr unterstützt
und immer da waren und sind,
wenn es uns nützt,
möchten wir ein großes „Danke“
sagen.
Wir sind froh, stets so viel Hilfe
und Unterstützung zu haben.
Auch Frau Pesselt und Frau Brehmer kamen nicht mit leeren Händen.
Wir werden das Mitgebrachte
dankend verwenden.
Nun sind wir für die neuen 20 Kinder bereit
und hoffen, wir haben mit ihnen
eine genauso schöne Zeit.
Die Erzieherinnen des
Schwanebecker Schulhortes
Verbandsgemeinde Vorharz
12 | Nr. 8/2012
Ade Kita Gänseblümchen
Um unseren Kindern, der großen
Gruppe der Kita Gänseblümchen
Hedersleben, den Abschied aus
der Kindergartenzeit zu versüßen, hat „unsere“ Renate Schäfer
spannende und erlebnisreiche
Wochen organisiert.
Auf Wunsch der Kinder fand zu
Beginn ein Kinderelternabend
statt. Im Mittelpunkt dieses
Abends stand eine Buchlesung
des Buchautors Günter Richter.
Das Buch „Neue Geschichten aus
dem Harz“ faszinierte die Kinder
und die Eltern gleichermaßen.
Ein nächster Höhepunkt war eine
Fahrt mit Feuerwehrfahrzeugen
aus Hedersleben, Wedderstedt
und Hausneindorf direkt in den
Hakel. Dort wartete Familie Heinecke aus Heteborn. Herr und
Frau Heinecke führten die Kinder durch den Hakel und wussten
über einige tolle und interessante
Begebenheiten über den Hakel,
seine Tiere und Geschichten aus
der Ritterzeit bis in die Gegenwart zu berichten.
An einem schönen Sommertag
wanderten die Kinder nach Hausneindorf und besuchten die Kita.
Dort wurden sie freundlich empfangen und verbrachten spielend
einen lustigen Vormittag.
Die große Abschlussfahrt führte die Gruppe nach Halberstadt
ins Tiergehege. Früh am Morgen
ging es los, erst mit dem Bus
und dann mit der Straßenbahn.
Bei dem Spaziergang durch das
Tiergehege konnten die verschiedensten Tiere beobachtet werden.
Nach dem Mittagessen besuchten
die Kinder das Jagdschloss am
Tiergehege und besichtigten das
Riesenweinfass. Das Halberstädter Riesenweinfass ist das älteste,
größte und einzige noch original
erhaltene Riesenweinfass der
Welt.
Ein besonders tolles Erlebnis
war die „Gespensternacht“ im
Kindergarten, welche mit einem
Abendessen bei Night & Day“
begann. Nach dem Abendessen
ging es auf eine lange Nachtwanderung. Zurück von der langen
Wanderung wurden die Kinder
von einem Gespenst erschreckt,
welches die Kinder mit Ihren Taschenlampen in die Flucht schlugen. Einer ruhigen Nacht ohne
Gespensteralarm stand nun nichts
mehr im Wege.
Mit einem leckeren, gemeinsamen Frühstück starteten die Kinder in den neuen Tag.
Die Krönung der Abschiedswochen war das Zuckertütenfest.
Zu Beginn wurde durch die Kinder ein Programm für die Eltern
aufgeführt. Jedes Kind bedankte
sich am Schluss der Aufführung
mit einer selbstgebastelten Sonnenblume für die schöne Kindergartenzeit bei ihrer Renate. Im
Garten war für jedes Kind eine
Zuckertüte versteckt. Die AdeWochen endeten mit Bratwurst
vom Grill, Salaten und Musik,
beim gemütlichen Zusammensein von Kindern, Eltern und
Frau Schäfer.
Liebe Renate, wir danken dir dafür, dass Du aus unseren Kleinen,
große Schulkinder gemacht hast.
Die Eltern
Kindertagesstätte „PFIFFIKUS“
OT Hausneindorf
Danke im Monat Juni/Juli
Bevor wir den Kita-Schlüssel für
2 Wochen herumdrehen und in
die wohlverdienten Betriebsferien
gehen, möchten wir noch einigen
Eltern Danke sagen.
Tuner sammelten für uns Frau
Heike Ballhausen, Familie Witte,
Fam. Günther, Fam. Dommes,
Fam. Matthias Rabe und Familie
Wirth.
Ein „Schlüsselerlebnis“ hatten
wir mit der Mutti von Till Sanne,
Fam. Winterstein spendierte eine
dicke Rolle Papier.
Unsere Zeltnacht beschien nicht
nur der Mond, sondern auch die
gesponserte Beleuchtung der Firma Daniel Witte.
Unter dem Motto „Gestrandet auf
einer einsamen Insel“ verbrach-
ten die Hortkinder und die Vorschulkinder traditionell die zweite
Sommerferiennacht in Zelten auf
dem Kita-Gelände.
Wie Robinson Crusoe musste jeder sich seine Nahrung erarbeiten.
Kartoffeln
ausgraben,schälen
und in Stifte schneiden, Holz
für ein Feuer sammeln damit
die Würstchen gebraten werden
konnten,Getränke die in kleinen
Fässern versteckt waren finden
und nach weiteren Schätzen suchen beschäftigte die Kinder
Abend füllend. Der Höhepunkt
für die Vorschulkinder war das
Finden des Schulschatzes nach
einer Kartenzeichnung.
Aber wer will schon für immer
auf einer einsamen Insel wohnen.
Mittels Flaschenpost, die während
der Nachtwanderung in die Selke
geworfen wurde, erhofft sich die
gestrandete Gruppe Hilfe. Mal
sehen wer, wo und ob überhaupt
jemand die Flaschenpost heraus
fischt.
Wir danken den Eltern für die
Mithilfe beim Zeltaufbau.
Allen eine schöne Ferienzeit
Ihr Kita-Team
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 13
Die Schützenbrüderschaft Harsleben
von 1494 e. V. teilt mit
September
02.09.2012
08.09.2012
08.09.2012
10.09.2012 19:30 Uhr 15.09.2012
21. 23.09.2012 22.09.2012
28.09.2012 19:30 Uhr 29.09.2012
Breuer/Vorstand
Pokalschießen mit Wendessen
Kreiskönigsschießen in Deersheim
LM GK-Gewehr 100 m in Jersleben
Kreisschützentreffen in Harsleben entfällt
Mitgliederversammlung
1. Runde Damenpokal
KM KK „Auflage“ in Langenstein
Herbstfest in Harsleben
Vorstandssitzung
1. Runde Wanderpokal der Jugend
Veranstaltungsplan August bis Dezember 2012
August
je nach Wetterlage Erntetag auf dem Feld
Senioren und Kinder werden bei Bedarf gefahren
ca. 9.00 Uhr Amtshof
16.08.
19.30 Uhr Vortrag mit Herrn Ruhland, Heilpraktiker
(öffentlich)
22.08.
19.30 Uhr Wir sprechen platt (öffentlich)
24.08.
19.30 Uhr Kegelabend (intern)
28.08
19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde
September
03.09.
19.30 Uhr
09.09.
10.00 -
17.00 Uhr
10.09.
19.30 Uhr
11.09.
19.30 Uhr
13.09.
19.30 Uhr
19.09.
25.09.
19.30 Uhr
Oktober
01.10.
19.30 Uhr
05.10.
16.00 Uhr
06.10.
15.00 Uhr
07.10.
9.00 Uhr
08.10.
19.30 Uhr
09.10.
19.30 Uhr
18.10.
19.30 Uhr
23.10.
24.10.
November
05.11.
19.30 Uhr Frauenabend (öffentlich)
06.11.
19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde
10.11.
20 Jahre Heimatverein (Mitglieder und geladene Gäste)
12.11.
19.30 Uhr Männerabend (öffentlich)
20.11.
19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde
23.11.
19.30 Uhr Kegelabend (intern)
26.11.
19.30 Uhr Frauenabend (öffentlich)
Dezember
01.12.
02.12.
04.12.
10.12.
13.12.
18.12.
Frauenabend (öffentlich)
„Eiersammeln“ alle Kinder und Interessierte
Rathaus
Schaudreschen auf dem Amtshof
Erntedankumzug, Gottesdienst, Frühschoppen
Männerabend (öffentlich)
Skatabend für alle Skatfreunde
„Die Kartoffel“ Vortrag mit Frau Matzel
(öffentlich)
19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde
19.30 Uhr „Wir sprechen platt“ (öffentlich)
Nikolausmarkt
Nikolausmarkt
Skatabend für alle Skatfreunde
Männerabend (öffentlich)
„Weihnachten Sitten und Bräuche“ Vortrag
mit musikalischer Umrahmung von Frau
Matzel (öffentlich)
19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde
Die Rassekaninchen stellen sich zur Schau!
Der Rassekaninchenzuchtverein G 98 e. V. Hedersleben lädt alle
Interessierten und Freunde der Rassekaninchenzucht zur
3. offenen Rassekaninchenjungtierschau
der Verbandsgemeinde Vorharz am 18.08.2012
ein.
Die Schau wird im Saal der Gaststätte „Ratskrug“ in 06458 Hedersleben, Schulstraße 22 durchgeführt.
Es wird ein bunter Querschnitt der Vielzahl der Rassen zu sehen
sein.
Die Öffnungszeit ist wie folgt:
Samstag, 18.08.2012 von 13.00 Uhr
bis 17.00 Uhr
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Frauenabend (öffentlich)
Tag des offenen Denkmals
Männerabend (öffentlich)
Skatabend für alle Skatfreunde
„Sprüche Vortrag mit Frau Matzel
(öffentlich)
Dorfrundgang mit Uwe Meyer (öffentlich)
Uhrzeit wir noch bekannt gegeben
Skatabend für alle Skatfreunde
15.00 22.00 Uhr
15.00 20.00 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereins
G98 e. V. Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Carsten Krüger zum Geburtstag, wünschen alles erdenklich Gute, vor allen Dingen
recht viel Gesundheit.
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Verbandsgemeinde Vorharz
14 | Nr. 8/2012
Aus dem Seniorenclub Harsleben
die Generalprobe vom „Sommerfest mit Florian Silbereisen“ erleben. Es war sehr interessant zu
sehen, wie viele Fernsehkameras
benötigt werden, wie viel Arbeit
der gesamte Fernsehstab erledigen muss bis so eine Sendung
wirklich steht.
Wir treffen uns dann zum nächsten
Seniorennachmittag, am 18. September um 14.30 Uhr im Rathaus
und freuen uns auf das „Kochen
mit Simone“.
An diesem Nachmittag kassieren
wir für den Besuch zum „Heine
Bräu“!!!
ningsanzüge vom Wegelebener
Dachdeckermeister Jens Römmer
(2. v. r.). Auch Mannschaftkapitän
Michael Walter (l.) und Betreuer
Stefan Dörge bedankten sich im
Namen der gesamten Mannschaft
und des Vereins mit einem kleinen Präsent und netten Worten.
Ortsgruppe der
Volkssolidarität Harsleben
M. Kuske
Abendsingen auf dem Alexanderplatz
Der „Gemischte Chor Harmonie
Harsleben“ lädt zu einem Abendsingen auf dem Alexanderplatz
ein. Wir führen unsere Chorprobe
einmal im Jahr im Freien durch.
Das machen wir nun schon seit
einigen Jahren und möchten
auch in diesem Jahr wieder zum
Mitsingen auffordern. Am Mittwoch, dem 29. August um 18.30
Uhr, treffen wir uns auf dem Ale-
Wegeleben.
Große
Freude
herrschte kürzlich bei den Kickern der Herrenmannschaft des
SV Meteor Wegeleben. Vor dem
Testspiel gegen den Harzligisten
Hessener SV erhielt das Team
von Übungsleiter Jörg Lüdecke
(2. v. l.) einen Satz neuer Trai-
xanderplatz in Harsleben. Der
Chor wird Lieder aus seinem
umfangreichen Repertoire singen
und auch zum Mitsingen auffordern. Unsere Chorleiterin Gisela
Koch und Lothar Jeske werden
das Programm mit einigen besinnlichen Worten und lustigen
Stipstereken auflockern. Wir laden Sie alle recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein.
Information ist unser Geschäft
Unsere Amtsblätter
gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen
und Sachsen-Anhalt.
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Sehr viel Spaß brachte uns unser
Seniorennachmittag am 3. Juli.
Wir bekamen nämlich Besuch von
den Harsleber Mundartsprechern
„de Plattspräker“ um Lothar Jeske
und Kinder aus der Schule gestalteten das Programm. Während es
bei den Schulkindern ums Gemüse ging „verstellten“ Lothar Jeske
und seine Plattspräker was so früher im Dorf passierte. Natürlich
gab es viel zum Schmunzeln und
herzhaften Lachen.
Für diese humorvolle Unterhaltung bedanken wir uns bei den
Schulkindern und bei „de Plattspräker“. Wir haben auch noch
einen Ausflug nach Magdeburg
in die Getec Arena unternommen.
Dort konnten wir am Nachmittag
SV Meteor mit neuen Trainingsanzügen
ausgestattet
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 15
Tag des offenen Denkmals am 9. September 2012
Wenn jedes Jahr am zweiten
Sonntag im September historische Bauten und Stätten, die sonst
nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen öffnen, dann
sind Millionen von Architektur- und Geschichtsliebhabern zu
Streifzügen in die Vergangenheit
eingeladen.
„Geschichte zum Anfassen“, das
bietet der Denkmaltag dem Besucher dabei in wohl einmaliger
Weise.
Das Motto am Tag des offenen
Denkmals am 9. September 2012
widmet sich dem Naturstoff Holz.
Holz ist seit Menschengedenken
ein zentraler Baustoff, in manchen
Zeiten und mancherorts der wichtigste. Was macht Holz so bedeutend für Baumeister, Handwerker,
Künstler, Hauseigentümer und
-bewohner und für Restauratoren
und Denkmalpfleger?
Und warum ist Holz geeignet, im
Mittelpunkt des Tags des offenen
Denkmals zu stehen?
Antworten auf diese Fragen gibt
es so viele, wie es verschiedene
Nutzungsweisen von Holz an und
in Bauwerken gibt.
Nach der großen Resonanz im
letzten Jahr öffnet die Burg in
Hausneindorf am Tag des offenen
Denkmals zwischen 10 und 15 Uhr
wieder ihre Tore.
Die Mitglieder des Heimatvereins
Hausneindorf e. V. bieten fachkundige Führungen durch Teile
der Burganlage an und zeigen
vor allem die großen und kleinen
Fortschritte. Auch auf unserer
Burg ist Holz sowohl als Baumaterial als auch als „lebendiges
Holz“ ein Thema.
Eine kleine Ausstellung informiert in Wort und Bild über die
historische Entwicklung der Burg,
die derzeitigen Aktivitäten und
mögliche zukünftige Nutzungen.
Zudem wird es eine Fotoausstellung zu Hausneindorf und der
Burg und zu der Hausneindorfer
Orgelbauerfamilie Reubke geben.
Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für
die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.
Der Heimatverein Hausneindorf e. V. lädt herzlich ein.
Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
950 Jahre Schwanebeck
Kinder, wie die Zeit vergeht! Nun
sind schon wieder einige Wochen
vergangen, doch sicherlich wird
noch ein Jeder an die schönen
Tage der Jubiläumswoche zurückdenken.
Mit dem sehr gut besuchten
Ökumenischen Festgottesdienst
wurde die Festwoche eröffnet.
Das erste Wochenende gehörte
den Schützen, und so wurde das
Schützenfest wie immer zünftig
begangen. Der darauf folgende
Dia-Abend am Montag musste
aufgrund der großen Beteiligung
gleich 2mal gezeigt werden.
Der Seniorennachmittag am
Dienstag, das Kinderfest am Mittwoch und auch das Fest am Diddi-Teich waren mit Überraschungen voll sowie mit Besuchern
gefüllt und auch der Abend des
Männerchores konnte über Gäste
nicht klagen. Am Freitag waren
das Altenheim und die Feuerwehr
sowie die Höfe bei den Familien
Gerloff, Uhde und Thölert sehr
gut besucht, und beim Auftritt der
Fortuna Band am Abend konnte
keiner stille stehen.
Trotz des Regens am Samstag
blieben die Gäste nicht zuhause
und besuchten Sportplatz, Schulen, Kirchen, Ausstellungen sowie die Kita und wollten auch
das Flair des Mittelaltermarktes
erleben. Bei Mutzbraten, Knobibrot und Wackerbräu konnten
sich Klein und Groß vom Zauber
des Mittelalters überzeugen; Arne
Feuerschlund sorgte mit seiner
Show für allerhand Gelächter.
Was fürs Auge bekam man dann
auf der Oltimerausstellung auch
noch zu sehen und die Sky-Stones
heizten abends im Festzelt so
richtig ein. Der Höhepunkt der
Festwoche war mit größter Wahrscheinlichkeit der Festumzug
am Sonntag, für den sich unser
Städtchen gewaltig herausgeputzt
hatte. Über 700 Akteure waren im
Festumzug involviert und sorgten
bei den Massen von Gästen für
Staunen und Bewunderung. Den
Abschluss der Feierlichkeiten zur
950-Jahr-Feier bildeten dann das
Polizeiorchester Magdeburg und
die Schwanebecker Musikanten,
die mit ihrer Musik die Massen
zum Schwärmen brachten.
Das Festkomitee möchte hiermit
noch einmal allen Beteiligten, den
vielen fleißigen Helfern, Gästen,
Freunden sowie Familien, Mitgliedern der Vereine, Familien der
Höfe, der Grund- und Sekundarschule, dem Kindergarten, den
Kirchengemeinden und nicht zu
vergessen unseren Sponsoren und
Firmen danken; ihr alle habt dazu
beigetragen, dieses wunderschöne
Stadtjubiläum zu gestalten. Durch
eure Spendengelder konnte die
Festwoche wie geplant durchgeführt und finanziert werden, ohne
„rote Zahlen“ zu schreiben. Mit
eurem Einsatz und Engagement
habt ihr die Feierlichkeiten unterstützt. Unser Dank geht natürlich
auch an die Nachbargemeinden,
die uns mit Rat und Tat zur Seite
standen sowie an die Angestellten
der Verbandsgemeinde.
Gewiss hat sich schon herumgesprochen, dass eine Doppel-DVD
von der Festwoche in Arbeit ist.
Diese ist demnächst käuflich zu
erwerben, bitte achtet auf die
Aushänge in den Läden. Ebenso besteht noch die Möglichkeit,
eine Schwanebecker Fahne zu
bestellen.
Bei Interesse meldet euch bitte
bei J. Kreißig oder P. Hein. In
der Ideenscheune Huke, Auf der
Burg, beim Getränkehandel Ernst
in der Kirchstr. oder bei Hei-Tex,
Breite Str. sind noch Schwanebecker Souvenire erhältlich.
Es bleibt zu hoffen, dass wir alle
noch sehr sehr lange von unserem
gemeinsam erlebten Stadtjubiläum zehren und der Zusammenhalt untereinander noch lange
bestehen bleibt. Wir alle haben
gezeigt, dass wir eng mit unserem
Städtchen verbunden sind und
wir gemeinsam über Hürden gehen können. Lasst uns dies nicht
so schnell vergessen!
Euer Festkomitee
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 8/2012
Gemeinde- und Kinderfest der Kirchengemeinde Ditfurt
am 15. September 2012
Die Kirchengemeinde feiert unter dem Motto,
„FEUER UND FLAMME SEIN“!
Familiengottesdienst mit Einsegnung der Schulkinder
unter Leitung von Superintendentin des Kirchenkreises
Halberstadt
Frau Angelika Zädow.
ab 15.00 Uhr - Kaffee und Kuchen im Kirchengarten,
- Buntes Allerlei für Groß und Klein,
- Mal- und Bastelstraße, Hüpfburg,
- Kinderflohmarkt, Stockbrot backen,
- Quizz für Jung und Alt um unsere Kirche,
- die beliebten Turm- und Kirchenführungen (ab 16 Uhr)
- für das leibliche Wohl aller ist ausreichend gesorgt,
- für Unterhaltung sorgen die Posaunenbläser aus Westerhausen und Ditfurt,
um 17.30 Uhr Konzert für Panflöte, Didgeridoo und Ocean Drum in
der Bonifatiuskirche (siehe Konzert in der Kirche)
Die Kirchengemeinde Ditfurt lädt seine Gäste aus Nah und Fern zum
Feiern in den Kirchengarten der Bonifatiuskirche herzlichst ein.
14.00 Uhr
Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag
im Monat August 2012 ihren Mitgliedern
Günter Nolding (01.08.) und Jeanette Kuling-Becker (20.08.).
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute,
Gesundheit und Wohlergehen.
Kirchennachrichten
Kirchennachrichten der Evangelischen
Kirchengemeinde St. Bonifatius Ditfurt
Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchengemeinde
für August/September 2012
Gottesdienste:
19.08.2012
9.00 Uhr
02.09.2012
9.00 Uhr
15.09.2012
14.00 Uhr
Frauenhilfe:
Chorprobe:
Christenlehre:
Bibelkreis:
Gottesdienst in der Bonifatiuskirche
Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
Pfarrstraße 09, dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Tel. 0 39 46/36 17 oder O. Gröpke Tel: 0 39 46/44 50,
in dringenden Fällen: Frau Pielgrzymowski 0 39 46/64 14
Ortrud Gröpke, GKR-Vorsitzende
Kirchspiel Bode-Selke-Aue
Kirchliche Veranstaltungen
19.08.2012
17 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in der Bonifatiuskirche
Familiengottesdienst mit Einsegnung der Schulkinder in der Bonifatiuskirche mit Superintendentin
Angelika Zädow
dienstags, den 14. August und 11. September 2012
um 14.00 Uhr in der Winterkirche
dienstags um 19.30 Uhr
Die Kinder der Christenlehregruppe treffen sich
nach den Sommerferien freitags zur gewohnten Zeit
in der Winterkirche.
Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R. Martin
Kunze laden am Montag, dem 14. August 2012 um
16.00 Uhr zu einem Bibelgespräch in die Winterkirche ein.
„Konzert in der Kirche“
Am Sonnabend, dem 15. September 2012 um 17.30 Uhr
Zum Ausklang des Gemeindefestes der Ditfurter Kirchengemeinde findet am Sonnabend, 15.09.2012 um 17.30 Uhr, in der Bonifatiuskirche
ein Konzert mit dem Musiker und Komponisten Dobrin Stanislawow
statt.
Der aus Bulgarien stammende Musiker will die Zuhörer mit den Klängen der Panflöte, dem Didgeridoo und dem Ocean Drum verzaubern.
Die Kirchengemeinde und der Musiker laden Sie herzlichst zu diesem
außergewöhnlichen Konzert ein.
Der Eintritt ist frei!
Um eine Kollekte wird gebeten!
22.08.2012
14.30 Uhr
26.08.2012
10 Uhr
02.09.2012
10 Uhr
St.-Trinitatis-Kirche Hedersleben Orgelkonzert mit
Sanko Ogon Benefizkonzert für die Dachsanierung
Seniorenkreis Hausneindorf
Gottesdienst St.-Petri-Kirche Hausneindorf
St.-Trinitatis- Kirche Hedersleben Gottesdienst zur Goldenen und Diamantenen Konfirmation
23.09.2012
10.00 Uhr
Kirchspielgottesdienst in der Sommerkirche Wedderstedt mit Pfr. i. R M. Sehmsdorf
Pastorin Schlegel hat Urlaub vom 07.09.2012 bis 24.09.12, Vertretung:
Pfr. i. E. A. Kaus, Wegeleben, Tel. 03 94 23/248
Rundum gelungenes Gemeindefest
in Groß Quenstedt
In diesem Sommer veranstaltete die Evangelische Kirchengemeinde in
Groß Quenstedt mal wieder ein Gemeindefest und freute sich über den
regen Zuspruch und vor allem über das gute Wetter am Nachmittag des
29. Juli. Den Auftakt machte ein Wiesengottesdienst mit der Kantorei
und dem Posaunenchor. Auch die Kinder der Christenlehre sangen ein
Lied - zum Lob Gottes und zur Freude der Menschen. In seiner Predigt
ermutigte Pfarrer Arnulf Kaus die Gemeinde, im Vertrauen auf Gott
nach den reichen Schätzen des Lebens zu fischen und zwar dort, wo
es am tiefsten ist - ganz wie Petrus in der Wundergeschichte. „Auch
in den anderen Menschen kannst du solche Schätze finden und so zum
Menschenfischer werden“, schloss er seine Ansprache.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 17
Zum Miteinander in geteilter
Freude und Wertschätzung war
nach dem Gottesdienst jede Menge Zeit. Während die Kinder auf
der von der Harzsparkasse zur
Verfügung gestellten Hüpfburg
tobten, plauschten die Erwachsenen bei Kaffee und Kuchen
oder besahen die ausgestellten
Museumsschätze aus der Groß
Quenstedter
Kirchengeschichte. Zwischendurch sorgten noch
einige Besonderheiten für gute
Laune: eine Tombola, ein Bastelstand zum Gläserschleifen für
Große und Kleine, ein Runde mit
den Pferden des Reit- und Fahrvereins, Spiele, Rätsel und Musik
mit kleinen Showeinlagen.
Wir danken allen, die beim Vorbereiten und Durchführen geholfen
haben für ihren Einsatz, die Zeit
und die guten Ideen. Wir werden
noch lange an den schönen Nachmittag denken und hoffentlich bald
wieder ein solches Fest erleben.
Harsleber Turmuhr glänzt
nach spektakulärer Aktion
Über lange Zeit mussten die
Harsleber auf das mit Vogeldreck beschmutzte Zifferblatt der
Kirchturmuhr blicken. Aber wer
sollte es wagen und der Kirche
aufs Dach steigen? Ein Dachdeckermeister aus Wegeleben hat
sich schließlich erbarmt und sich
der Herausforderung gestellt. Bewaffnet mit Schrubber und Stiel
stieg er am Bauchgurt aus der
Dachluke, während er vom Kirchenbeirat gesichert wurde. Dann
reinigte und schrubbte er auf
dem First sitzend das Zifferblatt,
sodass es jetzt wieder im alten
Glanz erstrahlt.
Nach der Schuldigkeit befragt,
schüttelte er den Kopf. Dies sei
keine eigentliche Dachdeckerarbeit und so könne er dafür auch
keine Rechnung stellen. Das
Himmelfahrtskommando soll als
Spende für Kirche und Ort verstanden werden.
Auf diesem Wege also noch einmal ein großer Dank im Namen
der Harsleber an die Firma Lippoldt aus Wegeleben und ein
herzliches „Vergelt’s Gott!“
Pfarrer Kaus und der Gemeindebeirat Harsleben
Zum 60. Hochzeitstag
am 20.09.
Herrn Otto Kunze und Frau Elfriede Kunze
aus Wegeleben
Herzlichen
Glückwunsch
Wegeleben OT Rodersdorf
am 03.09. Herrn Willi Rütze
am 08.09. Herrn Herbert Liedtke
am 19.09. Frau Adelheid Heucke
Wegeleben OT Deesdorf
am 17.09. Herrn Johann Kuhn
Wegeleben OT Adersleben
am 07.09. Frau Brigitte Christel
am 20.09. Frau Sieglinde Häbecke
am 25.09. Herrn Paul Drygala
Wegeleben
am 03.09. Herrn Heinz Güttner
am 03.09. Frau Doris Schulmeyer
am 04.09. Herrn Werner Günther
am 04.09. Herrn Friedrich Klinge
am 05.09. Frau Edeltraud Dräger
am 05.09. Herrn Manfred Fischer
am 05.09. Herrn Martin Poggel
am 05.09. Frau Elke Zerse
am 06.09. Herrn Manfred Börner
am 06.09. Frau Waltraud Schiede
am 06.09. Frau Gertrud Turowski
am 07.09. Frau Ruth Gurk
am 08.09. Herrn Karl-Heinz Deppner
am 09.09. Frau Christine Wedde
am 11.09. Herrn Horst Ulbrich
am 12.09. Frau Annemarie Grun
am 12.09. Frau Inge Schmidt
am 15.09. Herrn Herbert Gonschorek
am 17.09. Herrn Wolfgang Cosmus
am 17.09. Frau Traute Knorr
am 18.09. Frau Ingeburg Hauschild
am 19.09. Herrn Werner Nowack
am 19.09. Herrn Karl-Heinz Writte
am 21.09. Frau Margarete Gesierich
am 21.09. Herrn Klaus Höpner
am 21.09. Herrn Wilfried Minuth
am 21.09. Herrn
Ulrich Walther-Weisbeck
am 24.09. Frau Christa Dankworth
am 24.09. Frau Ruth Schmalz
am 25.09. Frau Johanna Writte
am 26.09. Frau Renate Maseberg
am 26.09. Frau Sigrid Pötzl
am 26.09. Herrn Günter Trausch
am 27.09. Frau Marga Deutsch
am 27.09. Frau Marliese Lichtenberg
am 27.09. Herrn Fritz Wagner
am 28.09. Herrn Friedrich Drygala
am 28.09. Frau Erna Grünewald
am 28.09. Herrn Reinhard Ulbrich
am 30.09. Herrn Heinz Baier
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 07.09. Herrn Rolf Zachert
am 08.09. Frau Hildegard Grimm
am 16.09. Herrn Klaus Hühnerbein
am 17.09. Frau Dorothea Schmeling
zum 72. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Selke-Aue OT Heteborn
am 01.09. Frau Anita Quaiser
am 02.09. Frau Margarete Freitag
am 08.09. Herrn Erhard Trautmann
am 09.09. Frau Brigitte Bertling
am 11.09. Frau Annelies Hempel
am 18.09. Frau Eva-Maria Gädge
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 01.09. Frau Ilse Denecke
am 04.09. Herrn Herbert Immenroth
am 04.09. Frau Marga Ruppelt
am 04.09. Frau Annelies Strugalla
am 08.09. Frau Ingeburg Lange
am 10.09. Frau Irmgard Spengler
am 17.09. Frau Ingrid Zugbaum
am 18.09. Frau Elfriede Flamming
am 18.09. Herrn Rudolf Liebig
am 20.09. Frau Christa Becker
am 22.09. Frau Inge Harmel
am 24.09. Frau Rita Jahn
am 26.09. Frau Elfriede Memmener
am 27.09. Frau Hildegard Vorlop
Schwanebeck OT Nienhagen
am 01.09. Herrn Günther Herdin
am 09.09. Frau Helena Graß
am 11.09
Herrn Bodo Knochenhauer
am 24.09. Frau Christa Hein
am 25.09. Frau Barbara Werner
am 26.09. Herrn Horst Schiller
Schwanebeck
am 01.09. Herrn Wolfgang Jäger
am 01.09. Frau Helga Miede
am 02.09. Frau Maria Pohl
am 04.09. Frau Ursula Wöhler
am 05.09. Frau Ruth Gagelmann
am 06.09. Herrn Günter Behrens
am 06.09. Frau Ruth Denecke
am 06.09. Herrn Gerhard Fuhrmann
am 06.09. Herrn Hans-Otto Preibisch
am 07.09. Frau Rosemarie Schwarz
am 08.09. Frau Ingrid von Angern
am 09.09. Herrn Dieter Storbeck
am 11.09. Frau Ursula Granowski-Buda
am 11.09. Herrn Manfred Heinecke
am 12.09. Herrn Kurt Gremmler
am 12.09. Frau Ortrud Seegert
am 12.09. Frau Johanna Sievert
am 13.09. Herrn Heinz Tschentscher
am 14.09. Herrn Günter Huth
am 15.09. Frau Aenne Matz
am 16.09. Frau Alma Hoffmann
am 16.09. Frau Johanna Uhde
am 17.09. Frau Anita Cybok
am 18.09. Frau Karin Bardel
am 18.09. Frau Barbara Winter
am 20.09. Frau Anna Böhme
am 20.09. Frau Charlotte Emmel
am 20.09. Frau Maria Gnade
am 20.09. Herrn Ewald Nickel
am 20.09. Frau Wilma Zschiesche
am 22.09. Frau Irmgard Kapahnke
am 23.09. Frau Christa Fricke
am 23.09. Herrn Heinz-Jürgen Nowak
am 24.09. Frau Irmgard Fischer
18 | Nr. 8/2012
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
am 25.09. Frau Elfriede Walter
am 25.09. Frau Lucie Weymann
am 26.09. Herrn Kurt Neumann
am 28.09. Herrn Martin Baierl
am 28.09. Frau Bärbel Kutzer
am 30.09. Frau Irmgard Haase
am 30.09. Herrn Siegfried Schwarz
am 30.09. Frau Anneliese Völkel
Hedersleben
am 02.09. Frau Marlene Kramm
am 10.09. Herrn Erhard Waldmann
am 13.09. Frau Ursula Graßhoff
am 14.09. Frau Elfriede Raulf
am 14.09. Frau Lindgard Rösemann
am 15.09. Frau Lisa Bethmann
am 15.09. Frau Vera Lissner
am 19.09. Frau Ilse Hüttepohl
am 19.09. Herrn Heinz Kühn
am 20.09. Frau Waltraud Desinger
am 21.09. Herrn Heinz Bruckert
am 21.09. Frau Anne-Liese Nelius
am 22.09. Frau Eva Mantel
am 23.09. Herrn Karl-Heinz Fessel
am 27.09. Herrn Günther Becker
am 27.09. Frau Rita Wohlgemuth
am 29.09. Herrn Georg Neusel
am 29.09. Frau Christa Schmeling
am 30.09. Frau Karin Freund
am 30.09. Frau Gisela Tannhäuser
Harsleben
am 02.09. Herrn Ernst Fischer
am 04.09. Frau Heidelinde Lorenz
am 04.09. Frau Rita Voigt
am 04.09. Herrn Reinhard Weiß
am 06.09. Herrn Lothar Voigt
am 07.09. Frau Gisela Döhnert
am 07.09. Frau Sigrid Meldau
am 07.09. Frau Ingetraud Paschedag
am 08.09. Herrn Heinz Gründler
am 08.09. Frau Renate Horn
am 09.09. Frau Anneliese Wäser
am 11.09. Herrn Ernst Paschedag
am 12.09. Frau Jutta Gutjahr
am 13.09. Frau Monika Kuske
am 15.09. Frau Ingrid Jagalla
am 15.09. Frau Ingeborg Jerosch
am 16.09. Frau Elli Brademann
am 17.09. Herrn Manfred Sommer
am 20.09. Frau Waltraut Globke
am 20.09. Frau Irma Keddi
am 21.09. Frau Gudrun Hebecker
am 23.09. Herrn Heinz Fahldieck
am 23.09. Frau Erika Keddi
am 26.09. Herrn
Karl-Heinz Brauckhoff
Groß Quenstedt
am 09.09. Frau Brigitte Spillecke
am 11.09. Frau Maria Jeschik
am 12.09. Frau Gertraud Conrad
am 13.09. Frau Elvira Spillecke
am 14.09. Frau Thea Bartels
am 14.09. Frau Marlies Biethahn
am 14.09. Frau Erika Bothe
am 15.09. Frau Annemarie Eitz
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 96. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 19
am 22.09.
am 23.09.
am 25.09.
am 27.09.
Ditfurt
am 02.09.
am 02.09.
am 03.09.
am 03.09.
am 04.09.
am 06.09.
am 10.09.
am 12.09.
am 15.09.
am 15.09.
am 16.09.
am 18.09.
am 18.09.
am 19.09.
am 21.09.
am 22.09.
am 23.09.
am 23.09.
am 30.09.
Herrn Günther Hippauf
Frau Helga Pieper
Herrn Richard Ullrich
Herrn Manfred Jeschik
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Herrn Heinz Hendrysiak
Herrn Dieter Rönnpoch
Frau Ilse Naumann
Frau Marga Stock
Herrn Adolf Behrendt
Frau Marlis Albrecht
Herrn Gerald Krause
Herrn Hans-Georg Schlamm
Frau Brigitte Niemeyer
Frau Helma Wendland
Frau Irmgard Blath
Herrn Herbert Schönfeld
Frau Dora Zander
Herrn Wolfgang Schütze
Herrn Walter Spichale
Herrn Fredy Wittke
Frau Elsbeth Mann
Herrn Helmut Riekehr
Frau Renate Horenburg
zum 78. Geburtsteg
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
Hurra - sie fliegen!
MIDEWA
Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH
Öffentliche Bekanntmachung
Information an unsere Kunden Zählerablesung und Zählerwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiter werden im
Monat September in Hausneindorf die Trinkwasserhauptwasserzähler ablesen.
Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt.
Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den
Zugang zu den Zählern zu ermöglichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen
während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0 34 96/
41 10 20 zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiter werden im Mo-
nat September in Wedderstedt
die Trinkwasserhauptwasserzähler ablesen.
Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt.
Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den
Zugang zu den Zählern zu ermöglichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen
während der Geschäftszeiten unter
der Telefonnummer 0 34 96/41 10 20
zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft
Einladung
zum Hausneindorfer Feuerwehrfest 2012
Termin: 01.09.2012
Ort: Programm:
14.00 Uhr: 14.30 Uhr: Die beiden noch nicht flugfähigen Jungstörchen am 1. Juli 2012
Die zwei Adersleber Jungstörche
machen weiter Fortschritte.
Nach anfänglichen zaghaften
Flugversuchen in der unmittelbaren Nestumgebung etwa ab dem
22. Juli 2012, drehen die Jungstörche nun seit Ende Juli bereits
immer größere Runden und entfernen sich stets weiter von ihrem
Nistplatz. Eine Fütterung durch
Altstörche ist kaum noch notwendig.
Zu einer Beringung der beiden
Jungstörche ist es in diesem Jahr
aus logistischen Gründen nicht
gekommen.
Trauriges gibt es leider zu dem
beringten Jungstorch vom vorigen
Jahr zu berichten.
Er wurde im Frühjahr dieses Jahres tot in Südafrika im Staat Simbabwe aufgefunden.
Er hatte damit eine Rekordflugstrecke von ca. 8000 Kilometern zurückgelegt!
Mögen den beiden Adersleber
Jungstörchen von diesem Jahr
mehr Glück beschieden sein.
Text und Foto:
K. H. Mau, Wegeleben
18.00 Uhr: 20.00 Uhr: Auf der Burg in Hausneindorf
Eröffnung mit dem Spielmannzug Wedderstedt
Kaffee und Kuchen
Vorführungen der Feuerwehren
Technikschau der Feuerwehren der Verbandsgemeinde
Kinderprogramm (Hüpfburg, Feuerwehrfahrten, Büchsenspritzen)
Vorführungen der Jugendfeuerwehr
Spanferkelessen, 1 Fass Freibier
Es spielen die „Hausneindorfer Jagdhornbläser“
Sommernachtstanz Livemusik mit „Christin & Co.“
Verbandsgemeinde Vorharz
20 | Nr. 8/2012
Elvis Presley
Am 16. August jährt sich sein
Todestag bereits zum 35. Mal,
und trotzdem ist der King Of
Rock And Roll bis heute unvergessen. Über keinen Star ist so
viel geschrieben worden, wie
über Elvis Aron Presley, der am
8. Januar 1935 in dem kleinen
Städtchen Tupelo, im Nordosten
des Staates Mississippi geboren wurde. Sein Zwillingsbruder Jesse kam tot auf die Welt.
Seine Eltern Vernon und Gladys
Presley waren verarmte Gelegenheitsarbeiter. In seiner Kindheit entwickelte sich Presleys
enge Bindung zu seiner Mutter.
Durch die ständige Abwesenheit
des Vaters, der hin und wieder
als Baumwollpflücker arbeitet,
war die Mutter alleinerziehend.
Elvis liebte Musik über alles.
Er muss aber als Kind auch
von schwarzen Country BluesMusik umgeben gewesen sein.
Ebenso war er aber auch seiner
Bluesbesessenen Verwandschaft
ausgesetzt. Jedes Jahr fand ein
Kindersingwettbewerb statt. Elvis trat an, aber niemand wollte
ihn auf der Gitarre begleiten.
Kurzer Hand stieg er auf einer
bereit gestellten Kiste um das
Mikro zu erreichen und sang
„Ole Shep“, eine rührselige Ballade, so geschehen im Sommer
1940. Elvis konnte den Rest des
Tages kostenlos auf dem Karussells verbringen. Vier Jahre
später ging in der Familie Presley finanziell nichts mehr. Die
Eltern waren am Ende, zogen
mit Elvis nach Memphis und
erhofften sich dort ein besseres
Leben. Elvis ging dort in die
Humes-High School und war
ein eher mäßig talentierter, unauffälliger Schüler. 1953 machte
er dort seinen Abschluss. Zu seinem 11. Geburtstag bekam Elvis
statt des gewünschten Fahrrades eine Gitarre geschenkt. Im
Radio lauschte er den Country
und Blues-Sängern und versuchte diese zu imitieren. Die
Gitarre war dabei seine „beste
Freundin“, und er zupfte so oft
er konnte auf ihr herum, bis er
schließlich ein paar Akkorde
zuwege brachte. Seine Stärke
aber war sein Gesang, der etwas
Anrührendes hatte. Elvis trieb
sich oft in schwarzen Vierteln
herum, beobachtete die Straßensänger und war von deren
Musik gefangen. Er nahm ein
Lkw-Job als Auslieferungsfahrer für Elektromaterial an, und
hörte dabei im Lkw die BluesMusik, manchmal aber auch die
Tagesschlager. Er wollte mal ein
berühmter Sänger werden wie
Mario Lanza, oder auch Dean
Martin. Doch bis dahin war es
noch ein weiter Weg. Als er seine erste Platte in einem Studio,
für 4 Dollar selbst finanziert
für seine Mutter aufgenommen hatte, wurde der Toningenieur auf ihn aufmerksam. Er
verschaffte Elvis einige lokale
öffentliche Auftritte. Dadurch
wurde der wichtigste Mann im
öffentlichen
Musikgeschäft,
Sam Phillips, auf ihn aufmerksam. 1954 nahm, er mit Elvis
„That‘s Alright (Mama)“ auf,
die am 7. Juli 1954 erstmals in
einer Rundfunksendung gespielt
wurde. Der Sender erhielt an
den folgenden Tagen mehr als
10000 Bestellungen dieses Liedes, die „Lawine“ begann zu
rollen. Die Single kletterte auf
Platz 1 der Memphis Country &
Western Charts. Er eroberte mit
diesem Titel nicht nur den gesamten Süden des Landes, sondern die Single brachte Presley
auch in die „Grand Ole Opry“.
Die unzähligen Konzerte Presleys 1954 und 1955 waren im
prüden Amerika wegen seiner
Bühnenshow sehr umstritten.
Seine ekstatischen Bewegungen
und speziell seine Wirkung auf
das weibliche Publikum, machten den Schausteller und Manager Tom Parker auf Presley
aufmerksam. Er schloss mit ihm
einen Vertrag, vereinbarte 25 %
von Presleys Einkommen für
sein Management und meinte
damit das Geschäft seines Lebens gemacht zu haben. Diese
25 % bekam er tatsächlich bis
Presleys tot. Doch die Plattenfirma „RCA/Victor kaufte für
die damals riesige Summe von
150.000 Dollar alle Rechte und
das gesamte aufgenommenen
Material von Elvis. RCA veröffentlichte alle Singles noch
einmal landesweit in allen US
Staaten. In den folgenden Monaten wurden seine Singles mit
8 x Platz 1 zu einer Erfolgsgeschichte. Dazu kamen spektakuläre Fernsehauftritte, die seinen
Ruf als Sexsymbol begründeten.
Nachdem die erste „Ed Sullivan
Show“ einen Sturm der Entrüstung in Amerika ausgelöst hatte,
weil Elvis bei „Hound Dog“ eindeutige Körperbewegungen mit
der Hüfte machte, filmte man
von da an nur noch seinen Oberkörper. „Hound Dog“ wurde
darauf hin zum Multi-PlatinumSeller und über 56 Millionen
verkaufter Tonträger. Der Rock
and Roll, erfunden und kreiert
von Elvis Presley, war damit
geboren. Noch im selben Jahr
begannen die Dreharbeiten zu
Presleys ersten Kinofilm „Love
my Tender“ mit der gleichnamig
berühmten Titelmelodie, an die
sich sicher viele der Leser noch
erinnern. Sie wurde auch in den
deutschen Schlagerparaden vieler westdeutscher Rundfunksender Ende der 50er-Jahre „rauf
und runter“ gespielt. Zwei Auftritte im April 1957 in Toronto
und Ottawa, zusammen mit einem Konzert in Vancuver waren
die ersten, aber auch die letzten
Auftritte Presleys außerhalb der
USA. Es sollte aus bis zuletzt
ungeklärten Gründen nie eine
Welttournee machen. Am 14.
August 1958 starb Elvis Mutter.
Ein Verlust, den er bis zu seinem Tod nicht mehr verarbeiten
konnte. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere wird er im selben
Jahr zum Militär eingezogen.
Nach einer Grundausbildung
bei einem Panzerbatallion wurde der wohl berühmteste Rekrut
der amerikanischen Streitkräfte,
der gegenüber seinen Kameraden jegliche Vorzugsbehandlung
ablehnt am 27. September 1957
auf den Truppentransporter „General Randal“ eingeschifft. Am
1. Oktober war die Ankunft in
Bremerhaven. Die Medien sowie einige 1000 enthusiastisch,
vor allem weibliche Fans bereiteten dem Rockstar in Uniform
einen entsprechenden Empfang.
In Friedberg in Hessen, wo Elvis als Jeepfahrer eingesetzt
wurde, verbrachte er seine restliche Dienstzeit. Im November
1957 hatte Presley seine spätere
Ehefrau Priscilla Beaulieu in
Deutschland kennen gelernt. Am
2. März 1969 kehrt er als Sergant
in die USA zurück und wird aus
der Armee entlassen. Elvis verdiente in den kommenden Jahren
viele Millionen Dollar mit seiner
Musik aber auch mit Filmen, die
auf ihn „zugeschnitten“ sind. Bei
jedem seiner öffentlichen Auftritte war die Erwartungshaltung
des Publikums hoch. Da genügte
oft ein bereits eingeschlagener
Einstiegsakkord und sein aus
dem linken Mundwinkel geworfenes Kultlächeln, und die
Weiblichkeit viel reihenweise in
Ohnmacht. Er wurde so getrieben von einem Konzert zum anderen. Den Stress versuchte er zu
unterdrücken mit Unmengen von
eingenommenen Medikamenten,
„Cholesterinbomben“ und Drogen. Er richtete sich damit selbst
zu Grunde. Am 16. August 1977,
kurz vor dem Start einer weiteren
Tournee, fand man ihn leblos auf
dem Boden seines Badezimmers
in seinem Haus in Graceland,
„Eine Rocklegende ist reich und
einsam gestorben. Elvis war mit
seiner Musik und seinem Gesang wild, aber nicht gewalttätig.
Seine Musik ist hart und vital,
von einer umwerfenden rhythmischen Intensität“ titulierte die
Tageszeitung
TheTennessean
in einem Nachruf über Elvis
Presley am Mittwoch, dem
17. August 1977.
Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 8/2012 | 21
Wohnen auf dem Land auch im Alter?
Sie sind Harsleber oder möchten nach Harsleben ziehen?
Sie haben Interesse auch im fortgeschrittenen Alter in Ihrer
Gemeinde weiterzuleben?
Dann melden Sie sich bei uns.
Die Volkssolidarität plant in Zusammenarbeit mit der Firma
pro immo OHG die Errichtung von altersgerechtem Wohnen
in Harsleben.
Um diese Pläne verwirklichen zu können,
ist es vonnöten zu ermitteln welcher Bedarf
an Wohnraum in der Gemeinde Harsleben
besteht.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Aileen Schill 03941/56 94 92 13 0 oder
Birgit Achilles 03941/56 94 90.
Der Tod ist die Heirat mit der
Seele mit der Ewigkeit.
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zu trösten,
als tausend zu vergießen.
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Familienbetrieb seit 1990
Tag und Nacht erreichbar
Halberstadt -Fasanenweg 8
0 39 41 / 44 15 61
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38820 Halberstadt
Tel. 0 39 41 / 60 53 93
Heiligegeiststr. 14
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Gernrode
Clara-Zetkin-Str. 08
03 94 85/6 08 11
Wegeleben
Hundsrücken 05
03 94 23/64 64
Verbandsgemeinde Vorharz
22 | Nr. 8/2012
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344. Ditt
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Freitag, 24.08.2012
18.00 Uhr
20.00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung mit den Schaustellern
Schaustellerbetrieb
Bieranstich durch den Bürgermeister
Vereinszelt: Disko mit Me.Ringo Projekt
Samstag, 25.08.2012
10.00 Uhr
18.00 Uhr
Händlermarkt, Streichelzoo, Schaustellerbetrieb
1. Dürrröhrsdorfer Nacht (Vereinszelt) –
Konzert mit der Oktoberfestband „Die wilden Buben“
(ab 20 Uhr) – feiern bis tief in die Nacht
mit der Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH
Sonntag, 26.08.2012
10.00 Uhr
11.00 Uhr
14.00 Uhr
15.00 Uhr
16.00 Uhr
20.00 Uhr
Händlermarkt, Streichelzoo, Schaustellerbetrieb
Frühschoppen mit den Hohnsteiner Blasmusikanten
Unterhaltung mit den „Erbschleichern“
Vogelschießen
Festliches Orgelkonzert zum Kirchweihfest
Tanz in den Zelten
Montag, 27.08.2012
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14.00 Uhr
Familientag
Belustigungen zu verbilligten Preisen
Clown Tito sorgt für Stimmung im Festzelt
kommt das Sandmännchen
Große Versteigerungsaktion für alle Marktbesucher
im Festzelt der Vereine
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15.00 Uhr
18.00 Uhr
20.00 Uhr
-28.8.
Dienstag, 28.08.2012
15.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
bis 19.00
20.00 Uhr
22.00 Uhr
Seniorennachmittag im Vereinszelt mit den „Burkauer Musikanten“
Schaustellerbetrieb
Gutscheinaktion 1x bezahlen – 2x fahren
(Gutscheine finden Sie im Wesenitztaler Landboten)
Tanz in den Zelten Vereinszelt: Kaiser-Disko
Höhenfeuerwerk
5.08.2012
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Nr. 8/2012 | 23
Verbandsgemeinde Vorharz
Verbandsgemeinde Vorharz
24 | Nr. 8/2012
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