„Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“

Transcrição

„Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“
Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
3. Jahrgang · Nummer 6
Donnerstag, den 21. Juni 2012
Ditfurt
„Ortsansicht der Gemeinde Groß Quenstedt“
Verbandsgemeinde Vorharz
2 | Nr. 6/2012
Aktuelles
Pferdetag im Klosterpark
Der Reit- und Fahrverein Wegeleben e. V. lädt ein auf der Reitanlage
im Adersleber Klosterpark:
am Samstag, dem 23.06.2012, ab 8.00 Uhr
mit Dressur-, Spring- und Geländeprüfungen der Klasse E und A
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Eintritt frei!!!
Reit- und Fahrverein
Wegeleben e. V.
Sommerfest 2012
Bekanntmachung
Hiermit geben wir bekannt, dass
unser 2. Grill- bzw. Sommerfest
am 7. Juli 2012 ab 11.00 Uhr in
unserer Vereinsgaststätte „Mooreck“ stattfindet.
Da unsere vorherigen Sommerfeste schon sehr gut von
unseren Gästen angenommen
wurden, laden wir wieder alle
interessierten Bürger- und Bür-
gerinnen sowie unsere Vereinsmitglieder zu einem klassischen
Bratwurstspaß, aber auch frischen Kaffee und hausgebackenen Kuchen recht herzlich ein.
Der Kleingartenverein
„Moorweg“
Kiesseen sind keine Badegewässer!!!
Madeleine Reis und „Ebby“ auf Erfolgskurs
In diesem Jahr schon oft erfolgreich, setzten Madeleine Reis und
ihre Stute „Ebby“ die Erfogsritte
fort, so konnten sie in Eilsleben
ihr erstes A-Springen gewinnen.
Zum Pfingstturnier in Westeregeln gab es einen 5. Rang im
E-Springen und einen 4. im ASpringen. Und auch in Wernigerode setzte sich ihre Erfolgsserie
mit einem 4. Platz im A-Springen
fort.
Glückwunsch!
Zu unserem Pferdetag am 23. Juni
möchten wir hiermit alle Pferdefreunde auf unsere schöne Reitanlage im Klosterpark in Adersleben einladen und wünschen ein
gutes Gelingen!
Heimatfest in Hedersleben
auf dem Sportplatz
vom 29.06.2012 bis 01.07.2012
mit Schaustellerbetrieb Horst Gierhold aus Eisleben
Freitag:
ab 18:00 Uhr 1 € Party
bis 01:00 Uhr
Samstag:
ab 09:30 Uhr Fußballcup
der Verbandsgemeinde Vorharz
Tombola
Der Trixxxer
ab 19:00 Uhr Tanz für Jung und Alt
bis 01:00 Uhr
Sonntag:
ab 10:00 Uhr
Frühschoppen
mit den Heideländer Musikanten
Für Ihr leibliches Wohl sorgt an allen Tagen das Team von
„Stein und Eiche“ mit seinen fleißigen Helfern
Wir sehen uns veranlasst darauf
hinzuweisen, dass das Baden
sowie andere wassersportliche
Aktivitäten im
Kiessandtagebau Ditfurt
verboten sind.
Das Gewässer ist Eigentum
der Mitteldeutsche Baustoffe
GmbH.
Das Betreten des Betriebsgeländes ist untersagt.
Der Schützenverein Wegeleben
von 1697 e. V. lädt alle Bürger zum Frühschoppen und zur
Abholung der Schützenkönige
ein.
Am 08.07.2012 beginnt der Umzug ab 8.30 Uhr auf dem Markt
mit dem Spielmannszug Meisdorf.
Bei Zuwiderhandlungen werden
wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Mitteldeutsche
Baustoffe GmbH
Petersberg, im Mai 2012
Thomas Jung
Geschäftsführer
Der Frühschoppen startet ab
9.30 Uhr vor den Schützenhaus und
es besteht wieder die Möglichkeit
am Preisschießen teilzunehmen.
Für ein gutes Frühstück sorgt die
Fleischerei Probst und Getränke
werden vom Wirt des Schützenhauses ausgeschenkt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Der Vorstand
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 3
950-Jahr-Feier in Schwanebeck - Tag der offenen Höfe am 13. Juli
Im Rahmen der Festwoche zur
950-Jahr-Feier der Stadt laden
drei Schwanebecker Familien
Einheimische und Gäste auf ihre
festlich geschmückten Höfe ein.
So können Besucher am Freitag, dem 13. Juli, ab 15 Uhr
auf dem Hof von Andreas und
Kerstin Gerloff, Breite Str. 17,
alte landwirtschaftliche Geräte,
bäuerlichen Hausrat und Kleidungsstücke bestaunen. Der Hof
ist seit 98 Jahren im Besitz von
Familie Gerloff und liegt mitten
im Ort an der B 245. Von der
Straße aus ist das Alter des Hofes
kaum zu erkennen. Die Familie
lädt Jung und Alt auf ihren Hof
ein und hofft, dass alle Besucher
bei Spiel und Spaß viel Freude
haben. Unterstützt wird Familie Gerloff übrigens durch den
Schützenverein.
In der Feldstraße 10 wird Matthias Uhde seinen Hof ab 16
Uhr öffnen. Hier kann man die
Mühle besichtigen und Oldtimer bestaunen. Die Familie hält
besonders für Kinder ein paar
Überraschungen bereit, denn es
wird ein Kinofilm gezeigt und
Brot gebacken. Familie Uhde
freut sich schon heute auf zahlreiche Gäste.
Der dritte geöffnete Hof befindet sich in der Mühlenstraße 3
und gehört dem Ehepaar Thölert.
Auf dem Gelände war früher
eine Stellmacherei untergebracht.
Der Großvater von Wolfgang
Thölert baute als einer der wenigen Stellmacher noch zu DDRZeiten Futterkrippen für Schafe.
Später wurde aus dem Betrieb
eine Bautischlerei, die Wolfgang
Thölert heute nur noch als Hobby
betreibt. In einem der Räume wird
ab 14 Uhr die Gemälde- und Bilderausstellung („Katzen und Frauen“) von Frau Bugla zu sehen sein.
Außerdem können Interessierte
die Bautischlerei und alte dazugehörige Maschinen besichtigen.
Auf die Besucher wartet ein abwechslungsreicher Nachmittag
und ein unterhaltsamer Abend
mit der „Fortuna-Band“, die vielen Schwanebeckern noch aus 30
DDR-Jahren bekannt sein dürfte.
Die damaligen Musiker kamen
vorwiegend aus Gröningen und
spielten auf vielen Tanzveranstaltungen hier im Harzvorland.
Am Freitagabend wollen sie ihr
Publikum ab 19 Uhr mit Jazz,
Dixieland und Schlagern aus den
Sechzigern begeistern. Mitsingen
und Tanzen ist erlaubt!
Programm zur Festwoche 06. bis 15.07.2012
Fr., 06.07.2012
17.30 Uhr 18.30 - 21.30 Uhr Sa., 07.07.2012
Vormittag 10.00 Uhr 14.00 Uhr 17. 00 Uhr 20.00 Uhr So., 08.07.2012
9.00 Uhr 10.00 Uhr Nachmittag Mo., 09.07.2012
19.00 Uhr Di., 10.07.2012
14.30 Uhr Eröffnung der Festwoche
durch die Bürgermeisterin
anschl. Eröffnungsgottesdienst
in der Petri-Kirche, Markt
Sommerfest der Verbandsgemeinde im Festzelt,
Goethestraße (geschlossene Veranstaltung)
ab 21.30 Uhr Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“
Judoveranstaltung in der Turnhalle,
Johannisst.
Abholen der Schützenkönige
Kinderfest
Proklamation der neuen Könige
Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“
Schützenumzug
Frühschoppen im Festzelt
Ausklang des Schützenfestes
Dia-Abend in der Fleischerei Otto Bendler
Seniorennachmittag im Festzelt
Mi., 11.07.2012
9. - 12.00 Uhr 13.00 Uhr Do., 12.07.2012
8.00 Uhr 15.00 Uhr 19.00 Uhr Fr., 13.07.2012
10.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr
20.00 Uhr Sa., 14.07.2012
10. - 19.00 Uhr 10. - 12.00 Uhr 10. - 12.00 Uhr 10. - 14.30 Uhr ab 10.00 Uhr 14.00 Uhr 20. - 01.00 Uhr großes Kinderfest der Grundschule und KiTa
Filmvorführung durch Fam. Uhde für Kinder
im Hort der Grundschule „Am Baumhof“
anschl. Fußballturnier und Bastelstraße
Diddis Teichfest mit Überraschung
(Diddi-Teich B 245, Richtung Neuwegersl.)
Buchlesung durch Frau Schmutzler
im Altenheim, Rosenweg
Sängerfest des Männerchores
bei Wolfgang Thölert, Mühlenstraße 3
Tag des Altenheimes, Rosenweg
Tag der Feuerwehr, Auf der Burg
Tag der offenen Höfe bei
Wolfgang Thölert, Mühlenstraße 3
Matthias Uhde, Feldstraße 1
Andreas Gerloff, Breite Straße 17
Disco im Festzelt mit „DJ Lutz“
Mittelaltermarkt auf dem Gelände
der Kath. Kirche, Kapellenstraße,
mit Gaukler- und Varieté-Programm und vielen Überraschungen:
Tag der offenen Tür
in der Petri- und Katholischen Kirche,
Petri-Sek.-Schule und Grundschule
„Am Baumhof“
sowie dem Kindergarten „Wirbelwind“
Ausstellung v. Regine Leipert im Jugendklub,
Pfarrplan
Großes Familienfest des Sportvereins
auf dem Sportplatz mit vielen Überraschungen
haben alle Besucher die Möglichkeit
eine Schwanebecker Münze selbst zu prägen,
Standort der Münzpräge
Rudolf-Breitscheid-Straße
Oldtimer-Ausstellung
Rudolf-Breitscheid-Straße/Parkpl. Turnhalle
Sky-Stones mit Live-Musik und Elvis- Double
sowie Disco im Festzelt (Einlass 19.00 Uhr)
So., 15.07.2012 - Großer Festumzug
(Aufstellung 9.30 Uhr, Abmarsch 11 Uhr, Auflösung 13 Uhr Festplatz)
10. - 16.00 Uhr
Mittelaltermarkt auf dem Gelände
der Kath. Kirche, Kapellenstraße
(mit Programm wie Samstag)
ab 14.00 Uhr gemütl. Ausklang
mit dem Polizeiorchester
Magdeburg und dem ehem.
Schülerblas-Orchester auf dem Festplatz
Huyweg - Promenade - Aufstellraum für alle Bilder
Marschroute:
Promenade/Oscherslebener Straße, Breite Straße, Markt/Südtor,
Halberstädter Straße, Kapellenstraße, Goethestraße,
Volkshaus Auflösung
Verbandsgemeinde Vorharz
4 | Nr. 6/2012
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Einladung
zum Seniorennachmittag
Die Schwanebecker Seniorengruppen laden alle interessierten Bürger zum Seniorennachmittag ein. Dieser findet
am 10.07.2012 um 14.30 Uhr auf dem Festplatz
statt.
In gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen wird ein buntes Programm dargeboten.
Für die Versorgung mit anderen Getränken sorgt der Festwirt und
für das leibliche Wohl die Fleischerei Otto Bendler.
Der Unkostenbeitrag für das Kaffeegedeck beträgt pro Person
5,00 Euro und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Der Eintritt im
Festzelt ist frei!
Anmeldungen bitte bis zum 06.07.2012 bei:
Monika Arnold
Ilona Heier
Huyweg 10
Neuwegerslebener Str.
39397 Schwanebeck
39397 Schwanebeck
Tel. 03 94 24/69 51
Tel. 03 94 24/3 73
Wir wünschen allen Teilnehmern einen schönen Nachmittag und
gute Unterhaltung.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 5
zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus.
gez. Brehmer
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung
Stadt Wegeleben
der Verbandsgemeinde Vorharz handelnd im Namen und
im Auftrag der Gemeinde Hedersleben
Der Bürgermeister
Gemäß § 108a Abs. 1 - 3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss
vom 31.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Hedersleben für das Haushaltsjahr 2010 erfolgten.
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Harz geprüft.
Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Gemeinde Hedersleben werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der
Zeit vom
25.06.2012 bis 05.07.2012
zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus.
gez. Bodenstein
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung
der Verbandsgemeinde Vorharz handelnd im Namen und
im Auftrag der Gemeinde Ditfurt
Gemäß § 108a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss
vom 31.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Ditfurt für das Haushaltsjahr
2010 erfolgten.
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Halberstadt geprüft.
Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Gemeinde Ditfurt werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der Zeit
vom
25.06.2012 bis 05.07.2012
zu den bekannten Öffnungszeiten im Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Kapellenstraße 16 in Schwanebeck öffentlich aus.
gez. Jüngst
Bürgermeisterin
Amtliche Bekanntmachung
der Verbandsgemeinde Vorharz
handelnd im Namen und im Auftrag
der Stadt Schwanebeck
Gemäß § 108a Abs. 1-3 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt teile ich allen Bürgerinnen und Bürgern mit, dass mit Beschluss
vom 30.05.2012 die Bestätigung der Jahresrechnung und die Entlastung der Bürgermeisterin der Stadt Schwanebeck für das Haushaltsjahr
2010 erfolgten.
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Harz geprüft.
Die Jahresrechnung 2010 und der Bericht zur Jahresrechnung der Stadt
Schwanebeck werden hiermit bekannt gemacht und liegen in der Zeit
vom
25.06.2012 bis 06.07.2012
Zwei Einwohner aus dem OT Deesdorf hatten mich in meiner Sprechstunde am 30. März 2012 in Deesdeerf befragt, ob eine Heizungsumstellung ihrer privaten Heizung auf Erdgas möglich wäre.
Die Halberstadtwerke haben mir auf meine entsprechende Anfrage
schriftlich mitgeteilt, dass mindestens 40 Haushalte im OT Deesdorf
ihre private Heizungsanlage auf Erdgas umstellen müssten. Erst dann
würden die Halberstadtwerke aus wirtschaftlichen Gründen eine Gasanbindung für den OT Deesdorf einplanen können.
Stadt Wegeleben
Der Bürgermeister
________________________________________________________
1. Anordnung zur Flurbereinigung OU Kroppenstedt (B 81n).
Landkreise Börde, Verf.Nr. 27 BOE 050
Amt für Landwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flurneuordnung und Forsten Mitte
(Flurbereinigungsbehörde)
Große Ringstraße
38820 Halberstadt
Bei Antwort bitte angeben:
Az.: 22.3-27 BOE 050
Halberstadt, den 16.05.2012
Öffentliche Bekanntmachung
1. Anordnung zur Veränderung
des Flurbereinigungsgebietes der Flurbereinigung OU
Kroppenstedt (B 81n) und Aufforderung zur Anmeldung
von unbekannten Rechten sowie Hinweisen
zur Einschränkung des Eigentums
Gemäß §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 - FlurbG - (BGBl. I S. 546), das
zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2794) geändert worden ist, ist die
Flurbereinigung OU Kroppenstedt (B 81n),
nunmehr Landkreise Börde,
Verf.Nr. 27 BOE 050
am 01.12.2005 durch Beschluss des Landesverwaltungsamtes als obere
Flurbereinigungsbehörde angeordnet worden.
1. Anordnung zur Veränderung des Verfahrensgebietes
Nach § 8 Abs. 1 FlurbG wird das Flurbereinigungsgebiet OU Kroppenstedt (B 81n), Landkreis Börde, Verf.Nr. 27 BOE 050 geändert.
Nachfolgende Flurstücke werden zum Flurbereinigungsverfahren hinzugezogen:
Gemarkung Kroppenstedt,
Flur 1, die Flurstücke: 62 und 141/47
Flur 2, die Flurstücke: 141/91, 249 und 251
Flur 3, das Flurstück: 24/31
Flur 5, die Flurstücke 178/1, 911, 912, 914, 915, 951, 960,
1456/54 und 1457/54,
Flur 6, das Flurstück: 320/157
Flur 7, die Flurstücke: 59, 185/58 und 186/58
Flur 8, das Flurstück: 9
Flur 9, das Flurstück 309/176
Verbandsgemeinde Vorharz
Flur 11, das Flurstück: 153/16 und 245/111
Flur 12, das Flurstück: 144
Gemarkung Gröningen
Flur 10, die Flurstücke: 108 und 405/150
Flur 23, die Flurstücke: 133 und 146
Flur 26, die Flurstücke: 95 und 224
Nachfolgende Flurstücke werden aus dem Flurbereinigungsverfahren
ausgeschlossen:
Gemarkung Kroppenstedt
Flur 5, die Flurstücke 922, 923, 924 und 1332/63.
Durch diese Anordnung vergrößert sich das Verfahrensgebiet um rund
15 ha auf nunmehr rund 612 ha.
Die Veränderung des Verfahrensgebietes ist auf den zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte dargestellt.
2. Begründung
Teile der Flächen, die zur Flurbereinigung hinzugezogen werden, sind
vom Unternehmensträger mit dem Ziel der Bereitstellung von Ersatzland aufgekauft worden. Eine Hinzuziehung ist erforderlich, um mit
dem Instrument der Flurbereinigung den angestrebten Flächentausch
realisieren zu können.
Andere an dieser Erweiterung des Verfahrensgebietes beteiligten Flächen unterliegen in Teilen einer Regelung des Planfeststellungsbeschlusses zur Ortsumfahrung Kroppenstedt im Zuge der B 81. Damit der
Unternehmensträger mit den Eigentümern der Flächen eine Vereinbarung zur Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss
treffen kann und damit für die Eigentümer wertgleiche Ersatzflächen
bereitgestellt werden können, sind diese Flächen mit dem Zweck der
Vermeidung einer Enteignung zum Verfahren hinzuzuziehen.
Die aus dem Verfahren auszuschließenden Flächen sind städtebaulich
beplant worden. Sie stehen für die Ziele der Flurbereinigung nicht mehr
zur Verfügung.
3. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt anzumelden (§ 14
Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von
persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher
Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke
beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2 d
FlurbG);
b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder
andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw., die vor dem 01.01.1900 begründet sind
und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das
Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb
einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss
die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist
durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb
des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die
6 | Nr. 6/2012
Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw.
den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für
die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
4. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä.
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und
Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann
dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich
ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die
abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85
Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße,
38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die
Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt in Halle, obere Flurbereinigungsbehörde, ErnstKamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) gewahrt. Die Rechtsbehelfsfrist
beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§ 115
FlurbG, § 187 Abs. 1 BGB).
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen.
Bernd Weber
Sachgebietsleiter
Nr. 6/2012 | 7
Verbandsgemeinde Vorharz
Verbandsgemeinde Vorharz
6. Anordnung zur Flurbereinigung Vorharz Mitte 4
Verf.Nr. 27 QLB 115
Amt für Landwirtschaft Sachsen-Anhalt
Flurneuordnung und Forsten Mitte
(Flurbereinigungsbehörde)
Große Ringstraße
38820 Halberstadt
Bei Antwort bitte angeben: Halberstadt, den 07.05.2012
Az.: 22.3-27 QLB 115
Öffentliche Bekanntmachung
6. Anordnung zur Veränderung
des Flurbereinigungsgebietes der Flurbereinigung Vorharz
Mitte 4 und Aufforderung zur Anmeldung
von unbekannten Rechten sowie Hinweisen
zur Einschränkung des Eigentums
Gemäß §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch
Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
geändert worden ist, ist die
Flurbereinigung Vorharz - Mitte 4,
Landkreise Harz,
Verf.Nr. 27 QLB 115
am 30.10.2003 durch Beschluss des Regierungspräsidiums Halle als
obere Flurbereinigungsbehörde angeordnet worden.
1. Anordnung zur Veränderung des Verfahrensgebietes
Nachfolgende Flurstücke werden zur Flurbereinigung Vorharz - Mitte
4 nach § 8 Abs. 1 FlurbG hinzugezogen:
Gemarkung Flur Flächen
a) Börnecke 1 das Flurstück: 728/733
a) Börnecke 8 die Flurstücke: 94/670, 97/670, 420/660,
421/660, 433/670, 648/1, 648/2, 651/1, 651/2,
652/1, 652/2, 654/1, 654/2, 654/3, 654/4,
654/5, 654/6, 654/7, 654/8, 654/9, 654/10,
654/11, 654/12, 655/1, 655/2, 655/3, 655/4,
655/669, 656/1, 656/2, 656/3, 656/4, 656/5,
656/6, 656/7, 656/8, 656/9, 656/10, 656/11,
656/12, 656/13, 656/14, 656/15, 656/16,
656/669, 657/669, 658/1, 658/2, 658/669,
659/1, 659/2, 659/669, 661/1, 661/2, 663/1,
663/2, 664/1, 664/2, 665, 666, 667, 668,
670/1, 670/2, 746/766, 769, 807/1, 808, 809,
1145, 1146, 1147, 1148, 1149/1, 1149/2,
1150, 1151, 1152, 1153, 1154, 1155.
a) Börnecke
16 die Flurstücke: 16, 17/1, 17/2, 17/3, 206/2,
785/238.
a) Börnecke 17 die Flurstücke: 22, 23, 24, 25, 26, 201/1,
786/238, 1137, 1138, 1139, 1140, 1148, 1160,
1165, 1169, 1172, 1174.
b) Börnecke 18 die Flurstücke: 31/4 und 245.
c) Quedlinburg 41 die Flurstücke: 19, 21/2, 21/3, 22, 23/1, 24,
28, 29, 130/21, 142/26, 207
Durch diese Anordnung vergrößert sich das Verfahrensgebiet um rund
99 ha auf nunmehr rund 1537 ha.
Die Veränderung des Verfahrensgebietes ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte, Anlage 1, dargestellt.
2. Begründung
Nur ein Teil der Gemarkung von Börnecke ist Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens. Im Rahmen der Planwunschgespräche wurde
verdeutlicht, dass eine möglichst umfangreiche Zusammenlegung der
Flächen einzelner Eigentümer besser erreicht werden kann, wenn die
landwirtschaftlich genutzten Teile der Flur 8 sowie angrenzende Teile
8 | Nr. 6/2012
der Fluren 1, 16 und 17 zum Verfahren hinzu gezogen werden (Buchstabe a) der vorgenannten Liste). Darüber hinaus sind Maßnahmen zur
Verbesserung der inneren Erschließung in diesem Gebiet vorgesehen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat der Gebietserweiterung
zugestimmt.
Das Landesverwaltungsamt als Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit
der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) das Baurecht für den
Weg W02, Zellweg in Börnecke, erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung und der damit zusammenstehenden Vermessungen wurde festgestellt, dass die unter Buchstabe b) der vorgenannten Liste benannten Flurstücke durch das Ausbauvorhaben des Zellweges im geringen
Umfang betroffen werden. Zur Gewährleistung der Ansprüche dieser
Grundstückseigentümer sind die Flächen zur Flurbereinigung hinzuzuziehen. Mit den beteiligten Grundstückseigentümern sind entsprechende Vereinbarungen getroffen worden.
Das Landesverwaltungsamt als Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit
der Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) das Baurecht für den
Weg W08, untere Bruchmühle, unter dem Vorbehalt der Hinzuziehung
der betroffenen Flächen, erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung
und der damit zusammenstehenden Vermessungen wurde festgestellt,
dass die unter Buchstabe c) der vorgenannten Liste benannten Flurstücke durch das Ausbauvorhaben des Weges W08 betroffen werden.
Zur Gewährleistung der Ansprüche dieser Grundstückseigentümer sind
die Flächen zur Flurbereinigung hinzuzuziehen. Die Ausführung des
Bauvorhabens ist nur dann möglich, wenn auch diese Flurstücke auch
Bestandteil des Flurbereinigungsverfahrens werden.
Die Änderung des Verfahrensgebietes ist geringfügig im Sinne von
§ 8 Abs. 1 FlurbG. Das Verfahrensgebiet ändert sich um weniger als
3 von Hundert. Die Hinzuziehungen dienen der Schaffung der Voraussetzungen zur geringfügigen Anpassung der öffentlichen Bücher an die
Örtlichkeit infolge von Wegebau - oder Landschaftsmaßnahmen auf
der Grundlage des Plans nach § 41 FlurbG in Verbindung mit Vermessungen nach § 56 FlurbG.
3. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach § 14
FlurbG ist nicht erfolgt. Die Grundstückseigentümer versichern, dass
Rechte an den Tauschgrundstücken, die nicht aus dem Grundbuch oder
anderen öffentlichen Büchern ersichtlich sind, nicht bestehen. Sollten
entgegen dieser Versicherung Rechte Dritter bestehen, die nicht in den
öffentlichen Büchern eingetragen sind, so bleiben diese im bisherigen
Umfang bestehen. Eine Regelung durch diesen Flurbereinigungsplan
erfolgt nicht.
4. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden,
die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä.
Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden,
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und
Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den vorstehenden Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann
dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die
Nr. 6/2012 | 9
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich
ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der vorstehenden Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die
abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85
Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße,
38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die
Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt in Halle, obere Flurbereinigungsbehörde, ErnstKamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) gewahrt. Die Rechtsbehelfsfrist
beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (§ 115
FlurbG, § 187 Abs. 1 BGB).
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Bernd Weber
Sachgebietsleiter
Gebietskarte Seite 10
________________________________________________________
Sachsen-Anhalt
Der Landesbeauftragte für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten
• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche
Zuwendung „Opferrente“
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Informationen für ehemalige ostdeutsche Heimkinder
• Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
Di., 26.06., 9 - 17 Uhr, Stadt Ballenstedt,
Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt
Veranstalter:
Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4,
39112 Magdeburg, Tel.: 03 91/56 7- 50 51, Fax: 03 91/56 7- 50 60.
Verbandsgemeinde Vorharz
Hintergrundinformationen:
Neu: Der Landesbeauftragte ist auch Informationsstelle für Betroffene von Heimerziehung in der DDR, welche anlässlich der Umsetzung
des „Fonds, Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den
Jahren 1949 bis 1975‘„ zum 01.01.2012 (im früheren Bundesgebiet)
in den neuen Ländern eingerichtet wurden, mit Zuständigkeit für das
Land Sachsen-Anhalt. Bis zur formalen Einrichtung einer Anlauf- und
Beratungsstelle, wozu derzeit noch eine grundlegende Verwaltungsvereinbarung (d. h. für die neuen Länder) fehlt, können sich ehemalige
(ostdeutsche) Heimkinder an die Mitarbeiter des Landesbeauftragten
wenden.
• Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den
Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das
Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das
Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabititierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am 29.08.2007 wurde die besondere
Zuwendung für Haftopfer (250 € monatlich, einkommensabhängig)
eingeführt. Am 09.12.2010 wurden die Fristen für Rehabilitierungsund Folgeanträge um acht Jahre verlängert (also bis 31.12.2019).
Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer
außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen)
Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das
Landgericht am Sitz des früheren (DDR-)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken
gedient hat.
Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h.
Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum
Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die
berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die
Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche
Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol.
Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter
bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer
monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).
• Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
• Mitarbeiter des Bundesbeauftragten, Außenstelle Halle und des
Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf
Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und
führen Beratungen zur Antragstellung durch.
Verkauf eines Gewerbegrundstücks
in der Gemeinde Ditfurt
Die Gemeinde Ditfurt beabsichtigt den Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft (ehemals Kaufhalle), Gemarkung Ditfurt, Flur 9,
Flurstück 146/3 mit einer Größe von 3.162 qm.
Für dieses Objekt ist ein entsprechendes Wertgutachten erstellt. Das
Gutachten kann im Verwaltungsstandort Wedderstedt (Bauverwaltung, Zimmer 11) eingesehen werden.
Vorrangig sind Interessenten aus dem Verbandsgemeindegebiet erwünscht.
Bei Kaufinteresse ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung
dieser Anzeige im Amtsblatt ein Konzept in der Gemeinde Ditfurt,
Bahnstraße 5 in 06484 Ditfurt, einzureichen. Das Angebotes soll die
geplante Nutzung, einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme
sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Entstehende Kosten gehen
zu Lasten des Bewerbers.
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 6/2012
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 11
Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz,
Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit
Die Windpark Schwanebeck Betriebs GmbH & Co. KG, Im Sack 3,
39343 Bornstedt hat mit Antrag vom 23.01.2012 beim Landkreis Harz
nach §§ 4, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am
Standort
Gemarkung: Schwanebeck
Flur:
3
Flurstück(e): 61/2
eine 1 Windkraftanlage Typ Vestas V 90, Leistung 2,0 MW, Nabenhöhe
105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m zu errichten und
zu betreiben.
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante
eine Windkraftanlage Typ Vestas V 90, Leistung 2,0 MW, Nabenhöhe
105 m, Rotordurchmesser 90 m, Gesamthöhe 150 m keine erheblich
nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde
in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die
Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung
entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden ist
und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim
Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung lmmissionsschutz/Chemikaliensicherheit, 38820 Halberstadt, Klusstraße 10 während der Sprechzeiten eingesehen werden.
31.05.2012
Halberstadt
Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Hedersleben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hüttenstraße“ Gemeinde Hedersleben
Der vom Gemeinderat Hedersleben in der Sitzung am 26. Januar 2012
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hüttenstraße“ der Gemeinde Hedersleben wurde mit Bescheid des Landkreises Harz vom 24. Mai 2012,
Aktenzeichen 00722-12-100 entsprechend § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird
hiermit bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hüttenstraße“ in
Hedersleben in Kraft.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird der Bebauungsplan „Hüttenstraße“
Hedersleben mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB
wird hiermit hingewiesen.
Demnach unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Hedersleben oder der
Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begrün-
denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
BauGB über die fristgerechte Geltentmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die
Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz
1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruchs herbeigeführt wird.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen, die
unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem
Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und
zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hedersleben oder der Verbandsgemeinde
Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,
die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht wenn
die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Verbandsgemeinde Vorharz
12 | Nr. 6/2012
Beschlüsse des Gemeinderates Ditfurt vom 31.05.2012
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
- öffentlicher Teil -
08/2011
Satzung der Gemeinde Ditfurt über die 10
036 (V)
Erhebung von Gebühren für die
Benutzung des Friedhofes der Gemeinde
(Friedhofsgebührensatzung)
08/2012 Bestätigung der Jahresrechnung 2010 10
057 (V)
der Gemeinde Ditfurt und Entlastung der
Bürgermeisterin
08/2012 Erstmalige Bewertung und Aufstellung 10
059 (V)
der Eröffnungsbilanz
- nichtöffentlicher Teil 08/2012-
Grundstücksangelegenheit
11
059 (V)
08/2012
Grundstücksangelegenheit
11
061 (V)
Ja-
Stimmen
NeinStimmen
Enthaltungen
10
00
00
09
00
00
10
00
00
11
00
00
06
03
02
Ja-
Stimmen
NeinStimmen
Enthaltungen
09
00
00
09
00
00
Ja-
Stimmen
NeinStimmen
Enthaltungen
09
00
00
09
00
01
Ja-
Stimmen
NeinStimmen
Enthaltungen
01
05
04
10
00
00
11
00
00
Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 19.04.2012
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
- öffentlicher Teil -
09/2012 Entscheidung über die Gültigkeit der 09
086 (V)
Wahl zum Bürgermeister
- nichtöffentlicher Teil - 09/2012 Auftragsvergabe L 73 OD Hedersleben - 09
085 (V)
Sanierung des Regenwasserkanals
Beschlüsse des Gemeinderates Hedersleben vom 31.05.2012
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
- öffentlicher Teil -
09/2012 Bestätigung der Jahresrechnung 10
087 (V)
2010 der Gemeinde Hedersleben und
die Entlastung der Bürgermeisterin
09/2012 Erstmalige Bewertung und Aufstellung 10
088 (V)
der Eröffnungsbilanz
Beschlüsse des Gemeinderates Selke-Aue vom 26.04.2012
Beschluss-Nr.
Titel
Anwesend
- öffentlicher Teil -
07/2012 Antrag des Sportverein Blau-Weiß 10
088 (V)
Hausneindorf auf finanzielle
Unterstützung für investive Maßnahmen Sanierung des Sozialtraktes am Sportplatz
- nichtöffentlicher Teil -
07/2012 Personalangelegenheit
11
089 (V)
07/2012
Grundstücksangelegenheit
11
090 (V)
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 13
Schule, Jugend, Kindergärten
Kindertagesstätte „Pfiffikus“ OT Hausneindorf
Kinderkonzertz
Der Besuch von König Karotte
in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Hausneindorf
war für Kinder und für Erwachsene gleichermaßen ein Erlebnis
der besonderen Art. Klassische
Musik, gespielt von den Musikerinnen und Musikern des Philharmonischen Kammerorchesters
Wernigerode unter der Leitung
von MD Christian Fitzner, umrahmte die von Peter Grunwald
gesprochene Geschichte mit einer Bildfolge von Sabine Riemenschneider um eine Karotte.
Veranstaltet werden konnte diese
Aufführung aber nur dank einiger
großzügiger Sponsoren. Die Agrargenossenschaft Hedersleben,
die Harzsparkasse und die Novelis Firmengruppe ermöglichten
mit ihrer Spende diesen musikalischen Höhepunkt in unserer
Kindertagesstätte. Wir danken auf
diesem Wege nochmals herzlich
dafür. Unser Dank gilt auch allen
an der Vorbereitung Beteiligten.
Frau Weber für den Plakatentwurf, Herrn Elstermann, seinem
Mitarbeiter, Herrn Schuhmann
und Herrn Hofsommer für den
Bühnenauf- und abbau und die
Bereitstellung der nötigen Bestuhlung.
Beim anschließend stattfindenden
Kinderfest haben viele fleißige
Hände zugefasst und uns unterstützt.
Wir danken Herrn Günther, der
schon viele Jahre mit seiner musikalischen Proffessionalität unsere
Kinderfeste begleitet.
Für die Mitarbeit an den Bastelständen danken wir Frau Mantel, Frau Wolf, Frau Wirth, Frau
Gewinner, Frau Hoffmann, Frau
Sanne, Frau Michael und Frau
Umann. Am Grill halfen Herr
Schuhmann und Herr Witte und
am Eis,- und Würstchenstand sah
man Frau Braune und Frau Dommes als eingespieltes Team.
Danke an die Schwanebecker
Kollegin die uns mit einem Geschenk und und ihrem Besuch erfreut hat.Der Firma Daniel Witte
und unserer Bürgermeisterin Frau
Ute Pesselt danken wir für ihre finanzielle Unterstützung.
Für leckeren, selbst gebackenen
Kuchen sorgten Frau Hoffmann,
Frau Witte, Frau B. Mantel, Frau
M. Mantel, Frau Tawfik, Frau
Wirth, Frau Wolf, Fau Weigelt,
Frau Braune, Frau Bendler und
Frau Thärig. Ein weiterer Höhepunkt an diesem Nachmittag war
die Fahrt mit dem Feuerwehrauto
durch das Dorf. Danke auch an
die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr.
Auch im zurückliegenden Monat
sammelten Fam. Günther, Witte
und Ballhausen für uns leere Tuner.
Bastelmaterial erhielten wir von
den Fam. Witte und Gewinner.
Obst zum Kindertag spendierten
uns die Fam. Winterstein und
Braune.
Fam. Winterstein schenkte uns
Spiele.
Gemeinsam schaffen wir es sogar,
ein Konzert in der Kita zu haben
Danke Ihr Kita-Team
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Verbandsgemeinde Vorharz
14 | Nr. 6/2012
Energy-M Cup 2012
Grundschule Ditfurt erneut Turniersieger
Völlig überraschend wurde die
Grundschule Ditfurt erneut Turniersieger beim Energy-M Cup
2012. Dies konnte so nicht vorausgesehen werden, da es mit
Alexander Rosenthal nur einen
aktiven Spieler in der Mannschaft
gab, der allerdings als Stützpunktspieler des DFB gemeinsam mit
Benno Oppermann die herausragenden Spieler der GS Ditfurt und
der gesamten Turnierteilnehmer
waren.
Der Energy-M Cup 2012, durch
die envia Mitteldeutsche Energie
AG ausgeschrieben, organisiert
von der Stadtwerke Quedlinburg GmbH und unterstützt von
den
Nachwuchsübungsleitern
des Quedlinburger SV sowie der
Gaststätte des Sportplatzes Lindenstraße sorgten erneut dafür,
dass ein würdiger Rahmen für
alle teilnehmenden Mannschaften gefunden.wurde. Nur schade,
dass die Grundschule aus Rieder
kurzfristig absagen musste und
der freie Platz nicht durch eine
andere Mannschaft ergänzt werden konnte.
So kam es dann in der Staffel 1
zu den Begegnungen GS Ditfurt
gegen die Markt GS. Trotz drückender Überlegenheit der Ditfurter wurde nur ein knappes 1 : 0
erreicht. Im zweiten Spiel gewann
die Markt GS gegen die GS Harzgerode 2 : 0. Vor der Begegnung
GS Ditfurt gegen GS Harzgerode
beschwor der Harzgeröder Sportlehrer Hahn seine Jungs sich ja
kein Zweistelliges einzufangen.
Doch wie es eben im Fußball so
ist, bis zur letzten Aktion führten
die Harzgeröder 1 : 0 und nach
einem Eckball von A. Rosenthal
machte der Torwart ein unglückliches Eigentor. Damit war der
1. Platz der GS Ditfurt sicher vor
der Markt GS und der GS Harzgerode.
In der Staffel 2 gab es wesentlich
mehr Tore zu bejubeln. Da stellte
sich schnell heraus, dass sich die
Neustädter GS, im vergangenen
Jahr auch schon sehr stark und nur
durch ein Achtmeterschießen an
der GS Thale gescheitert, durch
Siege gegen die Andersen-GS
aus Neinstedt mit 4 : 1, gegen die
GS „Geschwister Scholl“ Thale
6 : 0 und einem Kantersieg, gegen
die GS Friedrichsbrunn 10 : 0 zum
Turnierfavoriten
herauskristallisierte. Die GS Thale kam dann
im letzten Gruppenspiel gegen die
GS Neinstedt zu einem 2 : 1 und
rettete sich so ins Halbfinale.
Hier kam es dann zu einem spannenden Spiel zwischen Ditfurt
und Thale. 1 : 0 für Ditfurt 1 : 1
und 1 : 2 für Thale und kurz vor
Schluss der Ausgleich und 3 : 2
Siegtor für die GS Ditfurt. In der
zweiten Begegnung unterstrich
die Neustädter GS ihre spielerische Überlegenheit durch ein 3 : 1
über die Markt-GS.
Im Spiel um Platz drei konnte sich
die Markt GS gegen GS aus Thale
durch ein 2 : 0 den dritten Platz sichern. Im Endspiel wurde zu einer
äußerst spannenden Begegnung.
Nach einem 1 : 0 Pausenstand
für die GS Ditfurt (A. Rosenthal)
legten die Ditfurter nach der Pause durch zwei weitere Treffer des
Ditfurter Torjägers nach und es
sah wie ein sicherer Turniersieg
aus und es wurden schon Glückwünsche verteilt. Ein 1 : 3 und das
Anschlusstor zwei Minuten vor
Schluss machten das Spiel noch
einmal sehr spannend, denn jetzt
bestimmte das Team der Neustädter GS das Geschehen, bis der
erlösende Schlusspfiff kam und
somit der Vorjahreserfolg der Dit-
furter Grundschüler erneut feststand.
Folgende Spieler aus Ditfurt gehörten zum Team: Niklas Leuschner, Florian Howe, Benno Heydecke, Rudolf Zander, Philipp
Hahn, Alexander Rosenthal, Adrian Howe, Paul Pachen, Christoph
Rühle, Niklas Paysen, sowie die
Übungsleiter Bernd Hartig und
Volker Howe.
Ergebnisspiegel:
Staffel 1: GS Ditfurt - Markt GS
Quedlinburg 1 : 0; - GS Harzgerode 1 : 1; Markt GS Quedlinburg
- GS Harzgerode 2 : 0;
Staffel 2: GS Friedrichsbrunn GS „Geschwister Scholl“ Thale
0 : 6; - Andersen-GS Neinstedt
0 : 6; - Neustädter GS Quedlinburg
0 : 10; GS „Geschwister Scholl“
Thale - GS Friedrichsbrunn 6 : 0;
- Andersen-GS Quedlinburg 2 : 1,
Halbfinale: GS Ditfurt - GS „Geschwister Scholl“ Thale 3 : 2;
Neustädter GS QLB - Markt GS
QLB 3 : 1.
Siebenter: GS Friedrichsbrunn,
Spiel um Platz 5 GS Neinstedt GS Harzgerode 1 : 0; Spiel um
Platz 3: GS Thale - GS Markt
QLB 0:2; Endspiel: GS Ditfurt Neustädter GS QLB 3 : 2.
Für den Vertreter der Stadtwerke Quedlinburg GmbH heißt es
nun im Juli bei der Endrunde des
Landeswettbewerb des Energy-M
Cup in Aschersleben gegen acht
weitere Sieger aus den anderen
Vorrundenturnieren den Bereich
Quedlinburg gut zu vertreten.
Sieger im Rahmenwettbewerb
Torwandschießen wurde im Stechen Alexander Rosenthal von der
GS Ditfurt.
Bernd Hartig
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 15
Neues von den Bodespatzen
Die Bodespatzen begingen vor
einigen Tagen ein wunderschönes
Fest.
Nach einem Besuch der ältesten
Gruppe im Rathaus und im Standesamt entstand der Wunsch,
eine Hochzeit nachzuspielen.
Melanie Kohlmeister, die Standesbeamtin erklärte sich freudig
bereit, die Trauung im „richtigen“ Standesamt zu übernehmen. Ein Brautpaar, Trauzeugen und Blumenmädchen waren
schnell gefunden. Auch die Eltern waren von der Idee begeistert. Einladungen wurden gebastelt, Kuchen und eine traumhafte
Hochzeitstorte gebacken, Blu-
men organisiert und über die
Kleiderfrage nachgedacht.
Der große Tag rückte heran und es
erschienen viele festlich gekleidete Hochzeitsgäste und natürlich
das Brautpaar - Josephine Köhler
und Johann Kaus. Der Bräutigam
trug stolz den Zylinder seines UrUropas.
Mit dem Hochzeitsmarsch zog
das Brautpaar im Standesamt ein,
wo es von Eltern, Großeltern und
allen Kindergartenkindern erwartet wurde.
Nach Ja-Wort, Ringtausch und
Unterschriften beglückwünschte
se die Bürgermeisterin Frau Pesselt und überraschte alle Kinder
mit Kindersekt und einer tollen
Süßigkeitentorte.
Die Hochzeitsgesellschaft zog
dann in die Oberpfarre, wo Dieter
Zigan mit einer geheimnisvollen
Kiste wartete. Die Kinder brauchten nicht lange zu rätseln, denn
kurze Zeit später flatterten zur
Freude aller Gäste viele Tauben in
den Himmel.
Als sich alle an die schön gedeckte Hochzeitstafel mit der dreistöckigen Torte von Peter Potratz
gesetzt hatten, spielte Herr Kaus
mit dem Akkordeon einen Hochzeitswalzer für das Brautpaar.
Jede Feier geht einmal zu Ende.
Als krönenden Abschluss holte
Gemeinde Hedersleben
Kindertagesstätte „Gänseblümchen“
Winkelbreite 17 • 06458 Hedersleben
Tel.: 03 94 81/8 13 94
Kindertag feiern - immer wieder ein Abenteuer
Wenn im Kindergarten Hedersleben alles für das große Kinderfest
vorbereitet ist:
- eine Hüpfburg zum Toben
- ein Pferd zum Reiten
- ein Glücksrad zum Gewinnen
- ein Bäumchen zum Pflanzen
Kuchen zum Genießen
- Sportspiele zum Wetteifern
und Musik zum Tanzen ..., dann
wird aus diesem Tag trotz Wetter
ein gelungener Kindertag.
Ein ganz ganz herzliches Dankeschön allen Mitwirkenden sagen
im Namen aller Kinder das Team
der Kita „Gänseblümchen“
Werner Börns die älteste Gruppe mi Traktor und Kremserwagen ab und es ging laut singend
durch Wegeleben zum Kindergarten.
Diesen schönen Tag werden wir
nicht so schnell vergessen und
möchten uns bei allen, die uns unterstützt haben bedanken. Ein großes Dankeschön geht an Melanie
Kohlmeister für die Zeremonie im
Standesamt, an Frau Pesselt, die
Kirchgemeinde für die Räumlichkeiten, an Dieter Zigan, Werner
Börns und alle Eltern, die mit geholfen haben.
Die Wanderfüchse und
Antje Ehlert.
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 6/2012
Ehrenamtsgala 2012
Nur durch das freiwillige und ehrenamtliche Engagement vieler
Bürgerinnen und Bürger ist es
überhaupt möglich, hervorragende Kinder- und Jugendarbeit zu
leisten. Der Kreis-Kinder- und
Jugendring Harz e. V. veranstaltet die 5. Ehrenamtsgala für den
Landkreis Harz am 03.11.2012.
Hierbei sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ehrenamtlich Kinder- und Jugendarbeit
leisten, ausgezeichnet werden,
um sie zu würdigen und in ihrer
Arbeit anzuspornen.
Bitte melden Sie bis zum
31.08.2012 ehrenamtliche Mitwirkende Ihrer Vereine, Jugendclubs und Einrichtungen, die an
diesem Tag gewürdigt werden
sollen.
Hierfür füllen Sie bitte für jeden
Vorgeschlagenen einen Antwortbogen aus.
Aus allen eingehenden Vorschlägen wird eine Jury die Auszuzeichnenden auswählen. Alle Vorgeschlagenen werden zur Gala
eingeladen.
Aus dem Seniorenclub Harsleben
Im Monat Mai hatten wir in unserem Seniorenclub Besuch von
einem Münzenberger Musikanten
aus Quedlinburg. Er unterhielt
mit Vorträgen von Folklore, Balladen und Geschichten aus dem
18. Jahrhundert. Das war sehr
amüsant und hat uns gut gefallen.
Mit großem Beifall bedankten wir
uns bei ihm dafür.
Auch einen Ausflug nach Walsrode haben wir noch unternommen.
Pünktlich um 8 Uhr ging die Fahrt
von Harsleben aus los. Unser erstes Ziel war eine Zierkerzenfabrik in Walsrode. Danach ging es
weiter in das Backtheater. Dort
sahen wir die Aufführung „Ich
back mir einen Schwiegersohn“.
Dabei wurden unsere Lachmuskeln sehr strapaziert, wir kamen
aus dem Lachen gar nicht mehr
heraus. Unser Fahrer Jörg vom
Busbetrieb Müller fuhr uns nach
dem Kaffeetrinken wieder sicher
heimwärts. Dafür von uns allen
vielen Dank.
Bedanken möchten wir uns auch
bei einigen Harslebener Bürgern,
die den Frauen vom Handarbeitsclub zur Unterstützung ihrer Arbeiten Wolle schenkten.
Ortsgruppe der Volkssolidarität
Harsleben
M. Kuske
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Donnerstag, dem 19. Juli 2012
Montag, der 9. Juli 2012
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 17
Gaudi zu Pfingsten
Bei strahlendem Sonnenschein
hieß es am Pfingstsonntag wieder:
„Auf zum Schützenfest nach Rodersdorf!“
Viele Einwohner, der Schützenverein Wegeleben und andere
Gäste aus nah und fern, trafen sich
um 9.00 Uhr, um die Schützenkönige des Vorjahres abzuholen.
Unter den stimmungsvollen
Klängen der Halberstädter Stadtbläser wurde erst der Jugendschützenkönig Sören Wendt
abgeholt. Weiter ging es zum
Schützenkönig Thomas Schüler.
Wie schon Tradition und von allen Gästen sehr freudig und gespannt erwartet, hatten sich die
„Türken-Tubbies“ wieder etwas
Tolles ausgedacht.
Eine Bushaltestelle war aufgebaut
und die „Türken-Tubbies“ setzten
sich als Rentner verkleidet auf die
Bank und warteten ...
Der Schützenkönig kam als Busfahrer verkleidet mit einem urigen
Bus vorgefahren, der sicher in
vielen mühevollen Bastelstunden
entstanden war.
Unter dem Motto „Tom‘s Reisen
Sammeln zum Festumzug
Der Schützenkönig 2011 Thomas Schüler fuhr mit seinen Senioren im
Bus zum Festplatz
- wir zocken Rentner ab“ stiegen
alle „Türken-Tubbies“ in den Bus,
mussten jedoch selbst laufen und
den Bus schieben.
Es ging zum Schützenplatz, um
bei zünftiger Blasmusik das Frühstück einzunehmen.
Weitere Höhepunkte waren das
Trommeln auf großen Bällen, die
Linedance-Gruppe aus Hedersleben, das Fußballturnier, Kinderspiele und die Hüpfburg.
Mit Glücksrad, Flohmarkt und
Kuchenbasar verging schnell die
Zeit und die neuen Schützenkönige waren ausgeschossen.
In einer Sänfte, begleitet von den
„Türken-Tubbies“ in türkischen
Kostümen, wurden die Jugendschützenkönigin Josephine Rütze
und der Schützenkönig Hartmut
Ehlert nachhause gebracht.
Dank der vielen Helfer war das
Schützenfest wieder ein toller
Höhepunkt in unserem Dorfleben
und wir freuen uns schon auf das
nächste Mal.
PS. Der tolle Bus steht jetzt, zur
Freude aller Kinder, auf dem Rodersdorfer Spielplatz.
Antje Ehlert
Heimatverein Rodersdorf
Schützenkönig Hartmut Ehlert und Jugendkönigin Josefine Rütze
Die Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V. teilt mit
Juli
07. - 08.07.2012 LM KK II in Halle
09.07.2012
19.30 Uhr Mitgliederversammlung
?? Kreisjugendlager??
Breuer/Vorstand
20. - 22.07.2012 27.07.2012
19.30 Uhr DM Vorderlader in Pforzheim
Vorstandssitzung
Verbandsgemeinde Vorharz
18 | Nr. 6/2012
Tag der offenen Tür beim Reit- und Fahrverein Gröningen
Gröningen (bhe). Zum Tag der
offenen Tür hatte kürzlich der
Gröninger Reit- und Fahrverein
eingeladen. Die Vorsitzende Franziska Märtens begrüßte die Gäste auf das Herzlichste und freute
sich über das zahlreiche Erscheinen, trotz des wechselhaften Wetters. Zuerst stellte sie ihre Kinder
vor, was sie alles vorführen würden und wie der weitere Programmablauf geplant war.
Der Einladung durch den R + F
Gröningen folgte selbstverständlich der Pferdesportverein „Bode“
aus Wegeleben und dieser hatte
sich selbst ein kleines Programm
ausgedacht. Es wurde ein Pas de
Deux im Trapp und im Galopp
geritten. Nach der Voltigiervorführung des gastgebenden Vereins
zeigte eine Reiterin aus Wegeleben Fahrschule vom Pferd.
Am Nachmittag führte Franziska
Märtens zwei Miniponys vor und
die Gäste sollten das Gewicht der
beiden Ponys zusammen erraten.
Die Beteiligung war groß, jeder
wollte gewinnen und ein kleines
Präsent erhaschen. Drei Besucher
hatten das perfekte Gewicht von
200 Kilogramm erraten.
Fotos: B. Hebbel
Osterfeuer, Frühlingsausritt und Schnipseljagd des Pferdesportvereins „Bode“ e. V. Wegeleben
Das Osterfeuer am Gründonnerstag mit Stockbrot und Leckerem vom Grill war eine gelungene Abwechslung vom Alltag und
gleichzeitig eine Einstimmung
auf Ostern, um einige freie Tage
zu genießen.
Am 14. April trafen sich Ross und
Reiter auf dem Reitplatz am Blankenburger Weg in Wegeleben, um
den Frühlingsausritt bei schönem
Wetter zu genießen. Nach einer
zweistündigen, ausgiebigen Tour
wartete schon das „Bodenpersonal“ mit dem Mittagessen auf dem
Platz. Nach dem Essen gab noch
eine Übungsstunde, wobei sich
Pferd und Reiter etwas entspannen
konnten. Ein erfolgreicher, schöner
Tag bei tollem Wetter ging mit viel
Spaß und Erholung zu Ende.
Die dritte Veranstaltung war am
28. April. Der Wettergott hatte es
sehr, sehr gut gemeint und schickte
Ross und Reiter in den Heidberg,
um dort Spuren lesen zu lernen.
Der Pferdesportverein Bode hatte
Gastvereine eingeladen, um gemeinsam Spaß zu haben. Der Einladung folgten die Pferdezucht der
Schule am Gröpertor, Reiter aus
Schlanstedt und Reiter aus Große
Quenstedt. Nicht nur die Aktiven
hatten an diesem Tag Freude, auch
das Fußvolk beschäftigte sich mit
den Vorbereitungen für die Spiele,
die nach der Ankunft der Reiter
vorgesehen waren. Es musste nach
Zeit eine Trense zusammengebaut,
Quizfragen beantwortet werden
und zum Schluss gab es ein kleines
Minispringen nach Zeit. Die Aufregung war groß, doch der Spaß
war größer.
Zur Siegerehrung gab es Preisschleifen und kleine Geschenke
waren der Lohn. Alles in allem ein
gelungener Tag für alle Beteiligten.
Der Vorstand
Fiona-Vanessa Hebbel
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 19
Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchlvereins G98 e. V. Hederleben gratulieren
der Zuchtfreundin Christhild Krüger zum Geburtstag, wünschen alles erdenklich Gute,
vor allen Dingen recht viel Gesundheit.
Kirchennachrichten
Die Schützenkorporation Ditfurt
hat vom 8. bis 10. Juni 2012 erfolgreich zum Geelbeinfest in
Ditfurt das diesjährige Schützenfest gefeiert.
Ein Erfolg der durch die Gemeinsamkeit der Ditfurter Vereine und
Bürger zu Stande kam.
Im sportlichen Wettstreit wurden
die Schützenkönige des Jahres
2012 ermittelt.
Der Vorstand der Schützenkorporation gratuliert allen Majestäten des Jahres 2012 und
bedankt sich bei allen Organisatoren des Geelbein und Schützenfestes.
Die Schützenkönige wurden: (von links) Schützenkönig: Ralf Albrecht,
Schützenkönigin: Kristin Hahmann, Bürgerkönig (in): Erika Fricke,
Jugendkönig: Anna Fricke und Seniorenschützenkönig: Hans-Joachim
Ohlendorf
Ein großes Dankeschön
der evangelischen Kirchengemeinde
Schwanebeck an Metallbaumeister Felix Kästner
Das große Ereignis der Stadt
Schwanebeck wirft schon einige
Schatten voraus. Beim Einfahren in das Zentrum der Stadt, aus
Halberstadt kommend, kündet ein
großes Transparent die Festwoche
zur 950-Jahr-Feier an. Für sie geschehen viele Aktivitäten, sichtbare und noch unsichtbare. Auch
die evangelische Kirchengemeinde war für dieses Gelingen bereits
aktiv.
Da der Zaun um unsere Petri-Kirche im Zentrum der Stadt in einem sehr schlechten Zustand war
und damit mangelhafte Sicherheit
für die Besucher bei Festen bestand, musste jetzt schnellstens
Abhilfe her. Ein neuer Zaun - aber
nicht mehr aus Holz!
Verbandsgemeinde Vorharz
Die Schützenkorporation Ditfurt
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich
und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
gratuliert zum Geburtstag
- Herausgeber, Druck und Verlag:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15
im Monat Juli 2012 ihren Mitgliedern
Zum besonderen Jubiläum der „Goldenen Hochzeit“
wünschen wir unserem Schützenbruder Helmut Riekehr und
seiner Ehefrau Hella noch viele gemeinsame glückliche Jahre
im Kreis der Familie.
Dies wünschen euch alle Schützenschwestern und -brüder
der Schützenkorporation Ditfurt.
- Verlagsleiter Ralf Wirz
IMPRESSUM
Hans-Joachim Ohlendorf (04.07.), Anna Fricke (15.07.),
Frank Kumm (25.07.), Kerstin Krüger (28.07.),
Hendrik Fricke (29.07.) und Ramona Rohr (31.07.).
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute,
Gesundheit und Wohlergehen.
Die Wahl für dieses Projekt fiel
auf die Firma „Felix Kästner“
aus Klein Quenstedt, die schon
bei anderen Arbeiten ihr Können
und ihre Zuverlässigkeit bewiesen
hatte. Auch diesmal können wir
wieder sehr zufrieden sein.
An dieser Stelle möchten wir uns
bei Familie Kästner im Namen
der evangelischen Kirchengemeinde recht herzlich bedanken.
Ein großes Dankeschön gilt auch
für die gesponserte Tür an der
Nordseite, mit der die Verbundenheit der Familie Kästner zur
evangelischen Kirchengemeinde
und zur Stadt Schwanebeck zum
Ausdruck kommt.
Im Auftrag
der ev. Kirchengemeinde
E. u. M. Rech
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Frau Jacqueline Becksmann, Telefon/Telefax: (03 47 43) 6 20 10,
Funk: 01 70/2 82 86 81
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Verbandsgemeinde Vorharz
20 | Nr. 6/2012
Gottesdienstplan Kirchspiel Schwanebeck
Juni - Oktober 2012
Samstag, 23.06.
17.00 Uhr
Schwanebeck
01.07.
9.15 Uhr
Eilenstedt - Altmann
Freitag, 06.07.
17.30 Uhr
Schwanebeck - Ökumen. Gd. zur 950-Jahr-Feier
15.07.
09.15 Uhr
10.30 Uhr
22.07.
14.00 Uhr
Eilenstedt - ?
Schlanstedt - ?
Wegeleben - Region. Abschiedsgd. für Frau Fritzsch
(Katechetin)
9.15 Uhr
10.15 Uhr
10.30 Uhr
Eilenstedt - Ulbrich
Schwanebeck - Jäger
Schlanstedt - Ulbrich
23.09.
9.00 Uhr
Schwanebeck - Erntedankfest - Hackbeil?
Samstag, 29.09.
13.30 Uhr
Schlanstedt - Erntedankfest
30.09.
14.00 Uhr
Samstag, 06.10.
14.00 Uhr
Schwanebeck - „Goldene Konfirmation“ - Schlegel
07.10.
14.00 Uhr
29.07.
9.00 Uhr
10.15 Uhr
Nienhagen - Schlegel
Schwanebeck - Schlegel
12.08.
9.15 Uhr
10.30 Uhr
Eilenstedt - Ulbrich
Schlanstedt - Ulbrich
19.08.
9.00 Uhr
10.15 Uhr
Nienhagen - Altmann
Schwanebeck - Altmann
09.09.
9.00 Uhr
Nienhagen - Jäger
Nienhagen - Erntedankfest - Ulbrich
Schlanstedt - Erntedankfest - Schlegel
Frauenkreise/Gesprächskreise
Schwanebeck:
10.07., 15.00 Uhr; 07.08., 15.00 Uhr
Nienhagen:
10.07., 14.00 Uhr; 07.08., 14.00 Uhr
Eilenstedt:
21.08., 14.30 Uhr; 18.09., 14.30 Uhr
Schlanstedt:
25.06., 14.30 Uhr;
30.07., 14.30 Uhr; 27.08., 14.30 Uhr;
24.09., 14.30 Uhr
Vakanzvertretung:
Pfarrerin Gudrun Schlegel
Mühlenberg 2
06458 Hausneindorf
Tel.: 03 94 81/8 13 70
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 21
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Kirchtermine der Bode-Selke-Aue für Juli
24.06.12
10.30 Uhr
30.06.12
17.00 Uhr
02.07.12
19.30 Uhr
08.07.12
10.00 Uhr
15.07.12
16.15 Uhr
17.00 Uhr
18.07.12
14.30 Uhr
22.07.12
14.00 Uhr
25.07.12
18.00 Uhr
Wedderstedt Gottesdienst mit Pfr. i.R. Sehmsdorf
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Kirchennachrichten der Evangelischen
Kirchengemeinde St. Bonifatius Ditfurt
Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchengemeinde
für Juni/Juli 2012
Heteborn Gottesdienst
Hausneindorf Chorkonzert mit Verkündigung mit dem
Musical Mission Team, USA
Hedersleben Festgottesdienst mit anschließendem
Sommerkirchenfest
Hausneindorf Orgelführung und ab
Orgelkonzert mit Dr. W. Meinhold, Weimar
Hausneindorf Seniorenkreise unter der Linde
Wegeleben regionaler Familiengottesdienst
Hausneindorf Abendgebet
Herzliche Einladung zum Sommerkirchenfest am 08. Juli
in die St. Trinitatis-Kirche Hedersleben
10.00 Uhr
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Festgottesdienst
anschließend ist auf dem Kirchengelände für Essen und
Trinken und Unterhaltung gesorgt
(bitte die Aushänge beachten)
zum Abschluss um 16.30 Uhr Orgelkonzert
mit T.-D. Meyer, Halle
Gottesdienste:
24.06.2012
10.30 Uhr
Gottesdienst in der Bonifatiuskirche
07.07.2012
14.00 Uhr
Gottesdienst zur „Silbernen Hochzeit“ von Heike
und Rolf-Uwe Schröder in der Bonifatiuskirche
08.07.2012
9.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in der Bonifatiuskirche
14.07.2012
17.00 Uhr
Gottesdienst zur „Goldenen Hochzeit“ von Hella
und Helmut Riekehr in der Bonifatiuskirche
22.07.2012
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Bonifatiuskirche
Frauenhilfe:
Dienstag, den 10. Juli 2012 um 14.00 Uhr in der Winterkirche
Chorprobe:
dienstags um 19.30 Uhr
Posaunenchor (Kinder):
sonnabends um 9.30 Uhr
Christenlehre:
freitags um 14.30 Uhr in der Winterkirche
Bibelkreis:
Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R. Martin Kunze laden am Montag, den 16. Juli 2012 um 16.00 Uhr zu einem Bibelgespräch in die
Winterkirche ein.
Verbandsgemeinde Vorharz
22 | Nr. 6/2012
„Konzert in der Kirche“
Es erklingen Werke:
von Max Reger,
Paul Blumenthal, Moritz Brosig,
Otto Dienel,
Joseph Gabriel Rheinberger,
Max Gulbins und Alfreds Kalins.
Die Kirchengemeinde Ditfurt und
der Musiker laden sie am 29. Juni
um 19.00 Uhr recht herzlich in die
Bonifatiuskirche ein.
Der Eintritt ist frei! Um eine
Spende oder Kollekte für die Gestaltung der Konzerte wird gebeten!
Öffnungszeiten des Gemeindebüros: (Pfarrstraße 09, dienstags von
14.00 bis 17.00 Uhr
Tel. 0 39 46/36 17 oder O. Gröpke
Tel. 0 39 46/44 50,
in dringenden Fällen:
Frau Pielgrzymowski
0 39 46/64 14
Ortrud Gröpke
(GKR-Vorsitzende)
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Konzert des Chores Cantare Langenstein
Einer der jüngsten Chöre unserer
Region lädt zu einem
Sommerkonzert
in die Kirche St. Peter und Paul
Wegeleben ein.
Der Chor unter der Leitung von
Heidi Godulla wurde im Jahr
2009 mit sieben Sängerinnen gegründet und ist mittlerweile auf
21 sangesfreudige Damen angewachsen.
Das Repertoire des Chores ist anspruchsvoll und umfasst Madrigale und Lieder von der Gotik über
die Romantik bis zur Moderne.
Im Konzert „Lieder zur Sommerzeit“ erklingen alte und neue
Lieder aus Schweden, Dänemark
und England sowie spanische und
französische Madrigale, die die
Schönheit des Sommers und die
Freuden und Leiden der Liebe
zum Ausdruck bringen.
Bereichert wird das Konzert
durch Orgelmusik und Saxophonklänge, dargeboten von Pfarrer
Arnulf Kaus und Nicoline Josch.
Das Konzert findet am
23.06.2012 - 18.00 Uhr
statt.
Neugierig? Dann kommen Sie
doch einfach. Der Eintritt ist frei.
Bei einem anschließenden zwanglosen Treffen auf dem Kirchhof
lässt der Chor den
Abend bei angenehmen Gesprächen mit den Gästen und einem
Glas Sekt oder Wein ausklingen.
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Am Freitag, dem 29. Juni 2012
um 19.00 Uhr musiziert auf der
Röver-Orgel in der Bonifatiuskirche der Organist und Kirchenmusiker Martin Schulze aus Frankfurt an der Oder.
Herr Martin Schulze hat Kirchenmusik in Greifswald studiert
und 1992 an der „Internationalen
Sommerakademie für Organisten“ in Haarlem in den Niederlanden teilgenommen. Er hat
Kirchenmusikerstellen in Mecklenburg, Himmelpforten und
Otterndorf bekleidet. Seit 2011
ist Herr Schulze freiberuflicher
Organist und Kirchenmusiker
mit einer umfangreichen Konzerttätigkeit in Deutschland und
Europa.
Er interpretiert auf der Ditfurter
Röver-Orgel Werke deutscher und
osteuropäischer Komponisten des
19. Jahrhunderts.
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 23
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Aus unserem Leben bist du gegangen,
in unserem Herzen bleibst du.
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Die Bedeutung von
Traueranzeigen
Stirbt ein Angehöriger, wird von den Hinterbliebenen meist eine
Traueranzeige aufgegeben. Die Anzeige soll den Tod des Menschen in der Stadt, in der er lebte, bekannt geben. Eine Traueranzeige kann gleichzeitig als Einladung zur Beisetzung und zur
Trauerfeier genutzt werden. Damit werden die Angehörigen von
der Aufgabe entlastet, selbst die Trauergäste einzuladen. Eine
Traueranzeige enthält einige zentrale Elemente. Neben dem Namen des Verstorbenen und dessen Lebensdaten wird meist ein
persönlicher Text der Angehörigen oder ein Sinnspruch eingefügt. Auch Bildelemente wie betende Hände oder ein Kreuz
werden häufig genutzt. Die Angehörigen drücken damit den
Verlust aus, den sie erlitten haben. Meist wird die lokale Tageszeitung für die Platzierung einer Traueranzeige gewählt. Mittlerweile können diese Anzeigen jedoch auch im Internet auf
Trauerportalen veröffentlicht werden. Die Kosten für eine Traueranzeige variieren sehr stark. Während einige Trauerportale
eine kostenlose Veröffentlichung anbieten, können Anzeigen
in Tageszeitungen mehrere Hundert Euro kosten. Dabei ist der
Preis abhängig vom Umfang der Anzeige.
Quelle: www.bestattungen.de
Ein ewiges Rätsel ist das Leben –
und ein Geheimnis bleibt der Tod.
Verbandsgemeinde Vorharz
24 | Nr. 6/2012
Herzlichen
Glückwunsch
Doppelter Storchennachwuchs in Adersleben
Auch in diesem Jahr soll an dieser Stelle über das Storchennest
im Wegeleber Ortsteil Adersleben
berichtet werden. Seit Jahrzehnten haben dort Weißstörche ihr
Nest auf einem alten Schornstein
der einstigen Klosterbrennerei bezogen und bebrütet.
In diesem Jahr wurde erstmals am
7. April 2012 ein Storch auf dem
Nest gesichtet. Er begann auch
sofort mit der Ausbesserungsarbeit des Nistplatzes.
Am 13. April 2012 traf das Storchenweibchen ein. Anfangs kam
es noch zu Revierstreitigkeiten
mit anderen Störchen um das
Nest.
Am 20. April 2012 konnte dann
die „Storchenhochzeit“ (Paarung)
beobachtet werden.
Am 20. Mai 2012 wurde der
Storch noch beim „Wenden“ der
Eier gesehen.
Am 29. Mai 2012 konnten dann
zwei kleine muntere Jungstörche
im Nest gezählt werden.
Nun ist zu hoffen, dass die beiden
Jungtiere erfolgreich aufgezogen
werden können.
Text und Foto:
K.-H. Mau, Wegeleben
Altstorch beim Brüten am 20. Mai 2012
Zum 50. Hochzeitstag
am 14.07.
am 28.07.
am 28.07.
Herr Helmut Riekehr und Frau Hella Riekehr
aus Ditfurt
Herr Klaus Körting und Frau Ingrid Körting
aus Ditfurt
Herr Reinhardt Mielke und Frau Gudrun Mielke
aus Schwanebeck
Zum 60. Hochzeitstag
am 20.07.
am 26.07.
am 19.07.
am 05.07.
Herr Hilmar Molle und Frau Annemarie Molle
aus Ditfurt
Herr Günther Becker und Frau Margarete Becker
aus Hedersleben
Herr Heinz Wellhausen und Frau Ilse Wellhausen
aus Hedersleben
Herr Friedrich Glause und Frau Ruth Glause
aus Wegeleben OT Deesdorf
Ditfurt
am 25.07.
am 31.07.
am 06.07.
am 18.07.
am 27.07.
am 12.07.
am 12.07.
am 04.07.
am 14.07.
am 31.07.
am 29.07.
am 08.07.
am 08.07.
am 30.07.
am 06.07.
am 20.07.
am 04.07.
am 12.07.
am 06.07.
am 25.07.
am 14.07.
Herrn Adalbert Scharf
Frau Margit Rühle
Frau Sieglinde Wendel
Frau
Edeltraud Anna Dachnowski
Frau Ingeburg Reinhardt
Frau Inge Blath
Frau Siegrid Tiller
Herrn
Hans-Joachim Ohlendorf
Herrn Winfried Pohle
Frau Irmgard Gräfe
Frau Lieselotte Fricke
Frau Helga Stockmann
Frau Vera Kühllmey
Frau Mechthilde Drilling
Herrn Werner Thiel
Frau Marie-Luise Raulf
Herrn Walter Moosdorf
Frau Dietlinde Bethge
Herrn Ernst Wendland
Frau Rosemarie Lüke
Herrn Dieter Benz
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Groß Quenstedt
am 27.07. Herrn Ernst Bansleben
am 17.07. Herrn Günter Vollmann
am 08.07. Frau Herta Funke
am 17.07. Frau Hanna Walter
am 06.07. Herrn Heinz Biethahn
am 18.07. Herrn Karl Heinemann
am 28.07. Frau Ingrid Draheim
am 06.07. Herrn Manfred Hennig
am 15.07. Frau Annemarie Robra
zum 88. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Harsleben
am 19.07.
am 09.07.
am 15.07.
am 16.07.
am 28.07.
am 23.07.
am 03.07.
am 14.07.
am 26.07.
am 13.07.
am 01.07.
am 20.07.
am 01.07.
am 13.07.
am 20.07.
am 26.07.
Frau Helga Wende
Frau Brigitte Höfler
Frau Erna Erdmann
Frau Gisela Dröge
Herrn Paul Schimski
Frau Ingrid Scholz
Herrn Einhard Schmidt
Frau Ursula Jeske
Frau Irene Bormann
Frau Emmi Fricke
Herrn Heinz Robra
Frau Rosa Kellmann
Frau Anne-Lore Schorch
Frau Helga Neumann
Frau Brigitte Krause
Herrn Horst Telle
zum 75. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Hedersleben
am 21.07. Frau Irmgard Stegemann
am 18.07. Herrn Heinz Westendorf
am 31.07. Herrn Peter Bahr
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 25
Frau Doris Bremer
Frau Margarete Jungtorius
Herrn Günter Lochner
Frau Sieglinde Stegemann
Frau Gisela Schmalisch
Frau Margarete Becker
Frau Hanna Neusel
Frau Hildegard Rählert
Frau Gertrud Bollmann
Frau Elvira Hoffmann
Frau Edith Tyralla
Frau Margarete Raulf
Frau Ruth Meinecke
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Schwanebeck
am 31.07. Frau Hildegard Ziegler
am 26.07. Herrn Siegfried Bilz
am 07.07. Frau Irene Brauner
am 22.07. Herrn Rudolf Dittrich
am 11.07. Frau Anneliese Nolte
am 18.07. Frau Elfriede Pollex
am 25.07. Herrn Adolf Ulbrich
am 28.07. Frau Maria Buchtenkirch
am 30.07. Frau Dorothea Siebert
am 30.07. Frau Else Kilian
am 21.07. Herrn Gerhard Dieckmann
am 07.07. Frau Brigitte Erl
am 17.07. Frau Ingeborg Zeidler
am 17.07. Frau Annelies Schult
am 02.07. Herrn Otmar Schmidt
am 06.07. Herrn Dieter Lücht
am 03.07. Herrn Erhard Wagner
am 21.07. Herrn Hans-Joachim Lüder
am 31.07. Herrn Hans-Günther Behrens
am 28.07. Frau Leni Könnecke
am 11.07. Herrn Willi Schur
am 07.07. Herrn Klaus Windt
am 18.07. Herrn Siegfried Reinhardt
am 17.07. Frau Monika Zurek
am 13.07. Frau Angela Hartmann
am 27.07. Herrn Werner Meyer
am 17.07. Frau Jutta Steinke
am 08.07. Herrn Wolf-Dietrich Politz
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Schwanebeck OT Nienhagen
am 30.07. Herrn Kurt Hein
am 17.07. Herrn Hans Oczenaschek
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 15.07. Frau Erika Smektala
am 26.07. Frau Ingeburg Borrmann
am 12.07. Herrn Fritz Ballhausen
am 10.07. Herrn Kurt Falke
am 07.07. Herrn Willi Winterstein
am 30.07. Herrn Erwin Madrunka
am 17.07. Frau Inge Müller
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Selke-Aue OT Heteborn
am 25.07. Herrn Helmut Winkler
am 13.07. Herrn Bernd Eggeling
am 06.07. Herrn Friedrich Schneemilch
am 06.07. Frau Anneliese Christel
am 20.07. Frau Ingrid Abend
am 07.07. Herrn Daniel Arndt
zum 82. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
am 20.07. Frau Alina Schmidt
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 07.07. Frau Gerda Noah
am 07.07. Frau Ingrid Opitz
am 04.07. Frau Ilse Wolff
am 20.07. Frau Ilse Kolodzieczyk
am 15.07. Herrn Eberhard Schmeling
Wegeleben
am 06.07.
am 18.07.
am 19.07.
am 12.07.
am 01.07.
am 04.07.
am 26.07.
am 10.07.
am 29.07.
am 04.07.
am 23.07.
am 08.07.
am 19.07.
am 28.07.
am 04.07.
am 10.07.
am 25.07.
am 27.07.
am 19.07.
am 29.07.
am 13.07.
am 16.07.
am 19.07.
am 20.07.
am 17.07.
am 04.07.
Frau Lucie Wilke
Frau Martha Eckert
Frau Ursula Specht
Frau Annemarie Hösl
Frau Elfriede Kunze
Herrn Willi Deus
Herrn Joachim Ix
Frau Teresa Ix
Frau Maria Fiedler
Frau Elisabeth Gohla
Herrn Helmut Urbank
Frau Ursula Kynast
Herrn Klaus Wolf
Herrn Kurt Zigan
Frau Elisabeth Dräger
Herrn Alfred Poppendieck
Herrn Dieter Siede
Frau Karla Minuth
Herrn Horst Sawall
Herrn Manfred Schulz
Frau Elisabeth Wolter
Herrn Horst Bergmann
Frau Ingeborg Kilian
Frau Johanna Hundertmark
Frau Erna Stolze
Herrn Hans Peulecke
Wegeleben OT Adersleben
am 30.07. Frau Helene Granson
am 20.07
Frau Grete Schmalz
am 26.07. Herrn Horst Wahlen
am 17.07. Frau Irene Lutz
am 27.07. Frau Waltraud Meier
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
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zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
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am 28.07.
am 21.07.
am 26.07.
am 29.07.
am 21.07.
am 30.07.
am 05.07.
am 29.07.
am 06.07.
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am 12.07.
am 20.07.
am 19.07.
Verbandsgemeinde Vorharz
26 | Nr. 6/2012
Max Greger
Seit mehr als einem halben Jahrhundert begeistert der Bandleader- und Saxophonist ein großes
Publikum mit einer reichhaltigen
Mischung aus tanzbarem Jazz
und Interpretationen bekannter
Schlager. In den 1960er und 70er
Jahren sind Greger und seine
Bigband regelmäßig in zahlreichen Fernsehshows des ZDF zu
sehen. Für ein Millionenpublikum wird so der Name Greger zu
einem Begriff.
Max Greger wird am 2. April
1926 als Sohn eines Metzgermeisters in München-Giesing
geboren. Die ehemalige selbstständige Gemeinde Giesing
wurde bereits 1854 München
eingemeindet, und gehört heute
zum 17. Stadtbezirk Münchens
mit Obergiesing und Untergiesing-Harlaching, dessen Teile
heute bis zum Innenstandrand
und bis zum südöstlichen Stadtrand Münchens reichen. In dieser
Gegend wächst Max Greger auf
und besucht auch dort die Schule.
Mit zehn Jahren bekommt Max
Greger 1936 von seinem Großvater ein Akkordeon geschenkt.
Schnell erlernt Max den Umgang
mit dem Instrument und beginnt
damit, sich für Musik zu begeistern. Nach dem ausgezeichneten
Abschluss der mittleren Reife
studiert Greger am Münchner
Konservatorium die Instrumente, Klavier, Klarinette und Saxofon. Der junge Max Greger,
dessen Lieblingsinstrument das
Tenorsaxofon ist, begeistert
sich für die in der NS-Zeit verbotene Jazzmusik. Gegen Ende
des Zweiten Weltkrieges, exakt
im November 1944, wird Max
Greger noch zum Kriegsdienst
eingezogen, doch muss er nicht
mehr an der Front kämpfen. Er
hat Glück und kommt unverletzt
so durch die letzten Kriegsmonate. Bereits zwei Wochen nach
Kriegsende erhält er sein erstes
Engagement als Jazzmusiker in
einem Club für amerikanische
Soldaten. Fortan bestreitet er sei-
nen Lebensunterhalt als Mitglied
kleinerer Jazzgruppen mit Auftritten in US-Offizierscasinos.
Als Saxofonist musiziert er einige Zeit in der Kapelle des Trompeters Charly Tabor, die ebenfalls
regelmäßig in amerikanischen
Offizierscasinos auftritt. 1948
gründet Max Greger seine eigene Band mit dem Namen „Max
Greger-Sextett“ in der auch der
4 Jahre ältere aber noch junge
Hugo Strasser, der übrigens in
München Schwabing geboren
wurde und seit Jahren auch ein
sehr bekannter und seit zig Jahren mit Max Greger befreundete
Klarinettist mitspielt. Mit Hugo
Strasser und Paul Kuhn geht übrigens Max Greger heute noch
gemeinsam auf Tournee. Während das „Max Greger-Sextett“
tagsüber im Bayrischen Rundfunk unter dem Namen „Enzian
Sextett“ volkstümliche Musik
präsentiert, ist die Gruppe allabendlich in Lokalen wie dem
„Kellerclub“, oder dem „Orlando Di Lasso“, die hauptsächlich
von Angehörigen der US Armee
besucht werden, mit Jazz zu
hören. Schon nach kurzer Zeit
erfreut sich die Band großer Beliebtheit, in den amerikanischen
Clubs kommt Max Greger auch
mit bekannten Vertretern des
Jazz und des Blues zusammen,
wie Duke Ellington und Ella
Fitzgerad. Der berühmte amerikanische Bandleader und Vibraphonist Lionel Hampton ist von
Greger und seiner Gruppe derart
beeindruckt, dass er ihn in die
USA einlädt. Doch der Münchner Musiker lehnt dankend ab,
denn er möchte in seiner Heimat
Karriere machen. Nur kurze Zeit
später folgen erste Schallplattenaufnahmen mit eigenen Tanzund Schlagerkompositionen, wie
„Auf Bergeshöhen“, „Rock ‚n‘
Roll Bogie“, „Verliebte Trompeten“, Max & Sachs“, oder „Keiner Küsst wie Du“, oder „Teenager Cha Cha“ um nur einige zu
nennen. Am 26. Mai 1952 heiraten Max Greger und Johanna
Greger. Aus der Ehe gehen die
Kinder Hannerl und Max Junior
hervor. Im Jahre 1955 stellt Max
Greger eine Bigband zusammen,
mit der er bis 1977 mehr als 3000
Songs auf Tonträger aufnimmt.
Die stilistische Spannbreite der
Musik erstreckt sich von Schlagern bis hin zum anspruchsvollen Jazz. Zwischen 1955 und
1963 ist die Gruppe insgesamt
acht Jahre lang auf Tournee.
1959 unternimmt Greger mit
seiner Bigband eine Tournee
durch die Sowjetunion. Nach 35
Jahren ist das die erste Tour einer westlichen Gruppe durch das
weite russische Land. In Städten
wie Moskau, Leningrad, Tiflis
und Jerewan finden insgesamt
36 Konzerte statt, die allesamt
ausverkauft sind. Von 1963 hatte Greger einen festen Vertrag
mit dem ZDF und war in dieser
Zeit mit seiner Big Band ständiger Gast bei großen ZDF-LiveShows wie „Vergissmeinnicht“,
„Der goldene Schuss“. „3 mal 9“,
„Musik ist Trumpf. Bis 1977 sind
der beliebte Bandleader und sein
Orchester zu den besten Sendezeiten regelmäßig Gast in deutschen Wohnzimmern. Gregers
Erkennungsmelodie zum „Aktuellen Sportstudio“ ist inzwischen
die am längsten gespielte Themamusik der Welt. 1970 treten Greger und seine Band als einzige
deutsche Musikgruppe auf der
Weltausstellung in Osaka (Japan) auf. Max Gregers Sohn wird
nach dem Studium, an der Musikakademie München ebenfalls
Berufsmusiker. Seit den frühen
siebziger Jahren ist Max Junior in
vielen ZDF-Produktionen als Orchestermitglied und Solist an der
Seite seines Vaters zu sehen. Zu
Max Gregers 60. Geburtstag produzierte das ZDF eine Sendung
mit einer „Super Band“ in der
sich zu diesem Anlass prominente Kollegen und Freunde zusammenfinden. Bei der Gruppe wirkten so bekannte Bandleader wie
Hazzy Osterwald, Paul Kuhn,
Hugo Strasser und James Last
mit. Ähnlich wie Greger blicken
alle diese Musiker auf einen Karrierestart direkt nach dem Krieg
und den 50er-Jahren zurück. Im
Jahre 1987 erhält Max Greger
das Bundesverdienstkreuz erster
Klasse. Ab 1992 arbeitet er mit
der SWR-Bigband zusammen
und ist sowohl bei Studioproduktionen als auch bei öffentlichen
Auftritten als Gastgeber tätig. Im
gleichen Jahr ist der prominente
Musiker an einem Verkehrsunfall
beteiligt, bei dem sein Schwager
zu Tode kommt. Während beide
Männer am Fahrzeug arbeiten,
rutscht Greger vom Bremspedal
ab, und der sich in Bewegung setzende Pkw tötet den Schwager.
Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird früh eingestellt.
Seit dem Sommer 2000 geht Max
Greger bis heute gemeinsam mit
Hugo Strasser und Paul Kuhn
regelmäßig auf Tournee unter
dem Titel „Swing Legenden“.
Unabhängig gastiert er mit seiner
Band bis heute bei den Konzerten
in ganz Deutschland, mit seinem
Sohn Max Junior und seinem
Enkel, der ebenfalls den Namen
Max trägt.
Von einem Reporter der Welt
wird der damals bereits fast
83-jährige Max Greger am 14.
Januar 2009 in einem Interview
zusammen mit Paul Kuhn und
Hugo Strasser gefragt, wie man
das in dem Alter durchhält? Seine Antwort:
„Die Musik ist das Einzige was
fit hält. Da kann es zwei Minuten
vor dem Auftritt noch so sehr im
Kreuz zwicken - wenn der Applaus kommt, ist alles weg. Das
ist ein Adrenalinstoß. Alle Wehwehchen spürst du nicht mehr. Es
ist der Wahnsinn“.
Wir wollen hoffen, dass das auch
noch viele Jahre so bleibt.
Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
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Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 6/2012 | 27
Im Jahr 2011 wurde in Hausneindorf eine Bushaltestelle von
der Jugendfeuerwehr aufwendig
saniert. Es wurde nicht nur der
Anstrich erneuert sondern auch
das Dach von den Kameraden und
einigen Bürgern in ihrer Freizeit
komplett in Stand gesetzt.
Eigentlich hat die Farbgebung uns
so gefallen wie sie war und wir
waren auch ein bisschen stolz auf
unsere Arbeit. Aber einen jugendlichen aus Wedderstedt gefiel es
anscheinend doch nicht.
Hat er so viel Mut, sich bei uns
zu melden?
Aufruf!
Alle Schwanebecker Bürger und
Bürgerinnen sowie Gewerbetreibende werden hiermit aufgerufen, ihre Häuser, Gärten und
Firmen anlässlich des Jubiläums eigenständig zu schmücken
und zu verzieren. Unsere kleine
Stadt soll zur Festwoche richtig
schön und bunt herausgeputzt
werden. Dabei ist der Ideenreichtum aller gefragt - also lasst
euch etwas Tolles einfallen!
Desweiteren möchte das Festkomitee noch darauf hinweisen,
dass sich alle, die vorhaben, am
Umzug teilzunehmen und sich
bisher noch nicht bei uns gemeldet haben, aus versicherungstechnischen Gründen dies bitte
unbedingt nachholen sollten. Da
der Umzug gefilmt und auf dem
Marktplatz kommentiert wird,
ist es notwendig, dass im Vorfeld feststeht, wer am Umzug
beteiligt ist. Außerdem möchten
wir auch mitteilen, dass Kameras an geeigneten Stellen aufgestellt werden, Personen, die
nicht gefilmt werden möchten,
sollten dies beachten!
Auf eine schöne Festwoche
Das Festkomitee
Die Löschzwerge
Die Feuerwehren Hausneindorf
und Hedersleben haben vor kurzem eine Kindergruppe gegründet. In dieser Gruppe werden
Kinder aufgenommen, die im
Einzugsgebiet der Grundschule
Hedersleben wohnen und zwischen 5 bis 10 Jahre alt sind.
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Verbandsgemeinde Vorharz
Selbst zu seinem heutigen 77. Geburtstag hat der Bürgermeister als
Gratulant den sicher ältesten noch
tätigen Schuhmachermeister im
Landkreis Harz, vielleicht auch in
Sachsen-Anhalt
Leo Willecke aus Wegeleben
heute in seiner Werkstatt beim Arbeiten angetroffen.
Seit 1956 ist er selbstständig und
hat sein Geschäft von seinem Vater Konrad Willecke übernommen.
Nur 1 Jahr später hat er vor der
Handwerkskammer erfolgreich
seine Meisterprüfung bestanden,
und ist somit in diesem Jahr bereits 55 Jahre als selbstständiger
Schuhmachermeister tätig.
Montag und Freitag hat er ganztägig immer noch sein Geschäft
geöffnet. Das wissen auch die
Kunden, die nicht nur aus dem
Landkreis Harz ihn an diesen
Tagen aufsuchen. Alles was mit
Leder zu tun hat, dass kann man
Leo, wie er liebevoll von den Wegelebern genannt wird, anvertrauen. Er hat „goldene Hände“ und
erfüllt jeden Kundenwunsch der
mit Leder in Verbindung gebracht
werden kann.
Das bedeutet aber auch, dass er
an den Tagen an denen er sein
Geschäft nicht geöffnet hat, in
der Werkstatt verbringt, um die
Kundenwünsche zu erfüllen. Das
ist mein Leben, wie er dem Bürgermeister erzählt. Es fehlt ihm
etwas, wenn er nicht in seiner
Werkstatt arbeiten kann.
Sein Großvater hat 1891 das Geschäft gegründet in dem Haus und
der Werkstatt, in der Leo heute
noch tätig ist. Von einst 6 selbstständigen Schuhmachermeistern,
die alle mit Gesellen in Wegeleben ihr Geschäft hatten und tätig
waren, ist er als letzter seiner Innung über geblieben.
28 | Nr. 6/2012
Er wollte ja schon so oft aufhören! Er kann es einfach nicht, wie
er dem Bürgermeister berichtete.
Seine Kunden würden es sicher
bedauern, wie er meint. Recht hat
er, bestätigt der Bürgermeister!
Sein Sohn hat zwar auch das
Schuhmacherhandwerk erlernt,
aber er arbeitet in einer Schuhfabrik.
Wenn man als selbstständiger
Schuhmachermeister davon leben muss, dann wird es in der
heutigen „Wegwerfgesellschaft“
schwierig, so Leo Willecke. Mindestens 30.000 Einwohner müsste
die Stadt haben, selbst dann könnte man unter den heutigen Bedingungen keine großen Sprünge
machen. Man wird nicht „reich“
von der harten Arbeit.
Er ist seit langer Zeit Altersrentner, das Geschäft ist sein „Zubrot“.
In der Freizeit hat er früher bekanntermaßen Jahrzehnte in der
Wegeleber MTU-Kapelle mitgespielt.
Bereits 1952 war er als Musiker
mit bei den Weltfestspielen in
Berlin. Bei der Wegeleber MTUKapelle und der Vorgänger Kapelle Joseph Dräger hat er von
Anfang an mitgespielt. Heute ist
er nur noch hin und wieder mit dabei, zu besonderen Anlässen, oder
wenn tatsächlich mal „Not am
Mann“ ist und er gebraucht wird.
Alles Gute Leo, auch für die kommenden Lebensjahre.
Bleib noch lange deinem erlernten Beruf treu, und damit
Anlaufpunkt für alle die einen
Schumacher-Meister in Wegeleben aufsuchen wollen.
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
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