Amtsblatt vom 17. März 2016
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Amtsblatt vom 17. März 2016
Schwanebeck Groß Quenstedt AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Wegeleben Hedersleben Harsleben Selke-Aue 7. Jahrgang · Nummer 3 Donnerstag, den 17. März 2016 Ditfurt Frohe Osterfeiertage im Kreise der Familie wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Vorharz Pesselt Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Vorharz 2 | Nr. 3/2016 Aus dem Rathaus Sprechzeiten und Telefonnummern Verbandsgemeinde Vorharz - Verwaltung/Telefon 039423 851- Montag, Freitag Dienstag Mittwoch Donnerstag Sprechzeiten der Verbandsgemeindebürgermeisterin Frau Pesselt Bezeichnung Verbandsgemeindebürgermeisterin Hauptamt Amtsleiterin Fachbereiche Amt für Finanzverwaltung Amtsleiter Fachbereiche Bau- und Ordnungsamt Amtsleiter Fachbereich - Bauverwaltung Fachbereich - Ordnungsverwaltung Besucheradressen Vormittag 9:00 - 11:30 Uhr 9:00 - 11:30 Uhr 9:00 - 11:30 Uhr nach Vereinbarung Nachmittag 14:00 - 18:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Durchwahl Frau Pesselt Telefon (Sekretariat) Fax E-Mail 0 91 [email protected] Frau Rosen Fax E-Mail Kinder- und Jugendarbeit Kindertageseinrichtungen Kultur Personalangelegenheiten Schulverwaltung Sportstätten Versicherungen Wahlen 93 [email protected] 54 55 51 16 53 51 18 16 Herr Schmidt Fax E-Mail Kasse Steuern Vollstreckung 92 [email protected] 21, 26 27, 28 20 Herr Brockelt Fax E-Mail Bauhof (Verbandsgemeinde) Landwirtschaft und Forst Stadtplanung Stadt- und Raumplanung sowie Hochbau Tiefbau (Entwässerung, Straßen, Straßenbeleuchtung) Zentrale Grundstücksund Gebäudewirtschft (mit Feierräume, Mieten und Pachten) Bereich: Groß Quenstedt, Harsleben, Schwanebeck, Wegeleben Bereich: Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue Baumschutz Einwohnermeldeamt Bereich: Groß Quenstedt, Schwanebeck Bereich: Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue Bereich: Harsleben, Wegeleben Feuerwehren Friedhöfe Gewerbe Ordungsverwaltung Standesamt 38828 Wegeleben 39397 Schwanebeck 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt 93 [email protected] 64 62 65, 68 Büro Wegeleben Wedderstedt Wedderstedt Wedderstedt Wegeleben Wegeleben Wegeleben Wegeleben Wegeleben Wegeleben Schwanebeck Schwanebeck Schwanebeck Schwanebeck Wedderstedt Wedderstedt Wedderstedt Wedderstedt 88, 67, 63 61, 64 Wedderstedt Wedderstedt 69 Schwanebeck 66 Wedderstedt 43 Schwanebeck 45 Schwanebeck 46 Wedderstedt 49 47 47 Bereich: Schwanebeck Bereich: Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue Bereich: Wegeleben 44, 46 42, 43 46, 48 Markt 7 Kapellenstraße 16 Quedlinburger Straße 10 Wegeleben Schwanebeck Schwanebeck 45 47 49 Schwanebeck Wegeleben Nr. 3/2016 | 3 Bekanntmachung der Schließzeiten im Jahr 2016 der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz Entsprechend § 8 Abs. 2 der Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgt mit Ausnahme des Hortes in Schwanebeck die befristete Schließung der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien. Im Jahr 2016 werden die Kindertageseinrichtungen wie folgt schließen: „Geelbeinchen“, Ditfurt 25.07. - 05.08.2016 „Nesthäkchen“, Groß Quenstedt 25.07. - 05.08.2016 „Knirpsenkiste“, Harsleben 11.07. - 22.07.2016 „Gänseblümchen“, Hedersleben 27.06. - 08.07.2016 „Pfiffikus“, Selke-Aue, Ortsteil Hausneindorf 25.07. - 05.08.2016 „Hakelspatzen“, Selke-Aue, Ortsteil Heteborn 11.07. - 22.07.2016 „Storchennest“, Selke-Aue, Ortsteil Wedderstedt 11.07. - 22.07.2016 „Bodespatzen“, Wegeleben 27.06. - 08.07.2016 Ich weise darauf hin, dass für Kinder, die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der Schließzeiten nach § 8 Abs. 2 Betreuungsbedarf haben, die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung in einer Einrichtung in der Verbandsgemeinde Vorharz geschaffen wird. Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen. Weiterhin werden die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2016 gemäß § 8 Abs. 3 an folgendem Brückentag schließen: Freitag, 06.05.2016 (nach Himmelfahrt) An diesem Tag besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung! Wegeleben, 17.03.2016 Verbandsgemeinde Vorharz §2 Gebührenpflichtiger Gebührenpflichtig ist, 1. derjenige, der willentlich Antrag auf Benutzung der kommunalen Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder auf Durchführung sonstiger Leistungen stellt, 2. wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere der Bestattungspflichtige entsprechend den Vorschriften des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sind mehrere Personen für die gleiche Leistung Gebührenschuldner, haften sie als Gesamtschuldner. §3 Entstehung, Erhebung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung auf künftige Benutzung der Einrichtungen des Friedhofs und der Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren mit Erbringung der Leistungen. (2) Die einzelnen Leistungen des Friedhofsträgers werden regelmäßig durch jeweils einmal zu zahlende Gebühren abgegolten. (3) Zu den gebührenpflichtigen Leistungen gehören unter anderem - die Nutzung der Trauerhalle, - die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte, - die Verlängerung des Nutzungsrechtes, - Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen - Verwaltungsgebühren für Zuschläge für Trauerfeiern an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. (4) Die in der Anlage über den Gebührentarif benannten, im Einzelfall zu erhebenden Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenbescheide fällig. (5) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren. §4 Rücknahme von Anträgen Annett Rosen Hauptamtsleiterin Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Friedhofs der Gemeinde Selke-Aue (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue in seiner Sitzung am 26.11.2016 folgende Satzung beschlossen. §1 Allgemeines, Gegenstand und Höhe der Gebühren Die Gemeinde Selke-Aue erhebt nach Maßgabe dieser Satzung für die Benutzung des Friedhofes sowie dessen Einrichtungen und für ihre Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofswesens kommunale Abgaben als Gebühren. Deren Höhe richtet sich nach den Tarifstellen in der Anlage über den Gebührentarif, die Bestandteil dieser Satzung ist. Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofs oder von dessen Einrichtungen vor Erbringung der Leistung zurückgenommen, werden Gebühren in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Rücknahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen erhoben. §5 Billigkeitsregelungen Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erheblich Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. §6 Personenbezeichnungen Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen Form. §7 In-Kraft-Treten Diese Satzung, einschließlich der Anlage über die Gebührentarife zu § 1, Verbandsgemeinde Vorharz tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Selke-Aue vom 22.03.2012 außer Kraft. Anlage über den Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Friedhofs der Gemeinde Selke-Aue (Friedhofsgebührensatzung) vom 26.11.2015 Gebührentatbestand Gebühr in Euro 1. Grabnutzungsgebühren für 25 Jahre Liegezeit Eine Verlängerung der Liegezeit ist für 5 Jahre möglich. 1.1 Erdwahlgrab/Erdreihengrab 325,60 € 1.2 Urnenwahlgrab./Urnenreihengrab 202,98 € 1.3 Urnengemeinschaftsgrab 294,78 € 2. 2.1 2.2 2.3 Verwaltungsgebühren (gemäß Tarif der Verwaltungsgebührensatzung der Verbandsgemeinde Vorharz) Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte 3,00 bis 60,00 € Verlängerung des Nutzungsrechtes 3,00 bis 60,00 € Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen 3,00 bis 60,00 € 4 | Nr. 3/2016 2.4 2.5 2.6 2.7 Zuschläge für Trauerfeiern an Samstagen Zuschläge für Trauerfeiern an Sonntagen und ges. Feiertagen Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle Gebühr für die Genehmigung einer Einebnung 3. Gebühr für eine Einebnung - nach Aufwand (grundsätzlich Erledigung durch Angehörige) Gebühr in Höhe des Stundensatzes für Arbeiter, zzgl. 80,- Euro Entsorgungskosten 3,00 bis 60,00 € 3,00 bis 60,00 € 3,00 bis 60,00 € 3,00 bis 60,00 € Bekanntmachung der Stadt Wegeleben Behebung von Fehlern Bebauungsplan „Gunderslebener Weg - Am Goldbach, 1. Änderung“ der Stadt Wegeleben Der vom Stadtrat der Stadt Wegeleben in der Sitzung am 16.10.2000 beschlossene Bebauungsplan „Gunderslebener Weg - Am Goldbach, 1. Änderung“ wurde am 16.11.2000 ortsüblich bekannt gemacht. Nach landesrechtlichen Vorschriften ist der Bebauungsplan vor der Bekanntmachung auszufertigen. Dies wurde vorliegend versäumt. Nach § 214 Abs. 4 BauGB kann der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Bebauungsplan wurde nun am 17.02.2016 ausgefertigt und kann damit rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan nun rückwirkend zum 16.11.2001 in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen. Übersicht: Plangebiet des Bebauungsplanes „Gunderslebener Weg - Am Goldbach, 1. Änderung,“ Stadt Wegeleben Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 5 Jedermann kann den Bebauungsplan (Teil A und B) mit Begründung und zusammenfassender Erklärung in der Verbandsgemeinde Vorharz, Dienstgebäude Wedderstedt in 06458 Selke-Aue, Quedlinburger Str. 10, Zimmer 14, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangen. Gemäß § 215 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und sind Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wegeleben (Verbandsgemeinde Vorharz) geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KVG LSA, zustande gekommen sind, die Verletzung als unbeachtlich gilt, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich. Wegeleben, 18.02.2016 ________________________________________________________ Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt Telefon: 03941 671-0 SACHSEN-ANHALT Halberstadt, den 12.01.2016 Öffentliche Bekanntmachung In der Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben,_ Landkreis Harz, ergeht folgende Verfahrensnr. 27HZ0001, vorläufige Anordnung gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert: A. Verfügender Teil 1.Besitzentzug Zur Bereitstellung von Flächen für den Neubau der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich West, folgendes angeordnet: Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum 01.04.2016 der Besitz und die Nutzung folgender Flächen gemäß der Unterlage 14 der Planfeststellungsunterlagen (Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis) entzogen: • Die auf den Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8 und 11 benannten Grunderwerbspositionen vollständig, • die auf dem Blatt 9 benannten Grunderwerbspositionen mit Ausnahme der Positionen 9.05.1, 9.06.1, 9.07.1 und 9.08.1. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung. Entzogen werden die Flächengrößen gemäß den Spalten 9, 10 und 11 des Grunderwerbsverzeichnisses. Vorerst nicht entzogen werden die auf den Blättern 10 und 12 benannten Grunderwerbspositionen. Ebenfalls nicht entzogen werden die auf dem Blatt 13 benannten Grunderwerbspositionen. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die LSBB, wird für den Zweck der Ausführung des Neubaus der Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 in den Besitz der entzogenen Flächen eingewiesen. Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben. Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/ Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt. 2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen, Anund Durchschneidungsschäden und Zahlungsansprüche Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt. Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass des Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden. Die Entschädigung kann in Form von Ersatzflächen und/oder in Geld nach § 88 Nr. 3 FlurbG festgesetzt werden. Entschädigungsansprüche in Geld entstehen nur insoweit, als die entstandenen Nachteile nicht durch die Bereitstellung von Ersatzflächen ausgeglichen werden. Entschädigungsart und Entschädigungshöhe, für die Nachteile, die den Beteiligten infolge dieser vorläufigen Anordnung entstanden sind, werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Eine Entschädigungsfestsetzung für An- und Durchschneidungsschäden erfolgt nur auf Antrag. 3. Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der vorläufigen Anordnung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Auflagen für den Unternehmensträger Die Zuweisung, der in den Besitzregelungskarten aufgeführten Flächen, wird nach § 88 Nr. 3 Satz 2 FlurbG mit folgenden Auflagen verbunden: 4.1. Die durch diese Anordnung der LSBB zugewiesenen Flächen sind durch die LSBB in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle kenntlich abzustecken. Verbandsgemeinde Vorharz 6 | Nr. 3/2016 4.2. Die LSBB hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch ihre Maßnahmen nicht unterbrochen wird. Hierzu hat die LSBB die vorhandenen Wege in befahrbarem Zustand und für den landwirtschaftlichen Verkehr offen zu halten und gegebenenfalls neue Zu- und Abfahrten zu schaffen. 4.3. Die ordnungsgemäße Be- und Entwässerung auf den zugewiesenen Flächen ist durch die LSBB sicherzustellen, so dass die Nachbarflächen nicht beeinträchtigt werden. 4.4. Die der LSBB nur vorübergehend zugewiesenen Flächen, die zur Aufstellung von Baustelleneinrichtungen und zur Ablagerung Boden und von Baumaterial genutzt werden, sind vor der Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen. B. Auslegung Bestandteil dieses Beschlusses sind das Grunderwerbsverzeichnis und der Grunderwerbsplan (Unterlage 14) des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben“ vom 22.12.2014 (Az.: 308.2.2-31027-F9.12), hier der • Grunderwerbsplan, die Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8, 9 und 11 sowie das damit korrespondierende • Grunderwerbsverzeichnis (Stand 06.09.2012) sowie die • Begründung zu dieser Anordnung Diese Unterlagen liegen gemäß § 110 FlurbG nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Stadtverwaltung der Holzmarkt 1 Stadt Halberstadt 38820 Halberstadt in der Stadtverwaltung der Stadt Quedlinburg Markt 1 06484 Quedlinburg in der Stadtverwaltung der Stadt Thale Rathausplatz 1 06502 Thale in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg Harzstraße 3 38889 Blankenburg in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck Am Markt 11 38835 Osterwieck in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz Straße der Technik 4 38871 Nordharz in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy Bahnhofstraße 243 38838 Huy in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz für die Gemeinden Harsleben, Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt, Hedersleben, Selke-Aue und der Stadt Schwanebeck Markt 7 38828 Wegeleben in der Verwaltung der Marktstraße 7 Verbandsgemeinde Westliche 39397 Gröningen Börde für die Stadt Gröningen während der Dienststunden aus. Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Der Widerspruch kann auch beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) eingelegt werden. Im Auftrag Bernd Weber ________________________________________________________ Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurbereinigungsbehörde Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt Telefon: (03941) 671-0 SACHSEN-ANHALT Halberstadt, den 12.01.2016 Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben, Landkreis Harz, Verfahrensnr. 27HZ0001 Begründung der vorläufigen Anordnung vom 12.01.2016 Das Landesverwaltungsamt als obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom 04.01.2016 das Flurbereinigungsverfahren „Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben“ Verfahrensnummer: 27HZ0001 im Landkreis Harz angeordnet. Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden. Die LSBB, Regionalbereich West hat mit Schreiben vom 14.01.2016 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte den Erlass einer vorläufigen Anordnung nach § 88 Nr. 3 FlurbG i. V. m. § 36 FlurbG beantragt. Die Einweisung in den Besitz erfolgt zum 01.04.2016. Nach § 17 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. den §§ 72 bis 75 VwVfG ist der Plan für den Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Landkreis Harz mit den in diesem Beschluss aufgeführten Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen am 22.12.2014 festgestellt (Az.: 308.2.2-31027-F9.12) worden. Die vom Vorhaben betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind informiert worden. Die Voraussetzungen für den Erlass einer vorläufigen Anordnung liegen vor. Dem Antrag ist gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 FlurbG stattzugeben. Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann. Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 7 Begründung der sofortigen Vollziehung Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung sind nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegeben. Der Neubau der B 79, OU Halberstadt-Harsleben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten, der als Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes vom Bundestag beschlossen wurde. Das Bauvorhaben ist in die Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden (lfd. Nr. 52). Die Maßnahme ist im mittelfristigen Finanzierungsprogramm des Bundes angemeldet. Die Finanzierungsentscheidung für die Maßnahme erfolgt im Zuge der Bauprogrammbesprechung des Bundes mit dem Land Sachsen-Anhalt im Herbst 2015 durch die entsprechende Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die B 79 OU Halberstadt-Harsleben wird Teil einer überregionalen Verbindung. Verbunden werden die Oberzentren (Magdeburg, Halle) mit den Mittelzentren (Quedlinburg, Wernigerode). Mit diesem Vorhaben wird die Ortsdurchfahrt Halberstadt und vor allem die Ortsdurchfahrt Harsleben entlastet. Außerdem wird die Kreisstadt Halberstadt mit dem Vorrangstandort im Industrie- und Gewerbegebiet Ost an die B 6n angebunden und damit das Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Halberstadt und der Industrie- und Gewerbestandort gestärkt. Die verkehrliche Entlastung Halberstadts über die anteilige Verlagerung des Durchgangsverkehrs bewirkt eine entscheidende Minderung der Luftschadstoffbelastung bei Feinstaub und Stickstoffdioxiden. Nur durch die Ortsumgehung kann nachhaltig die Einhaltung der Grenzwerte der EULuftqualitätsrichtlinie für die beiden Luftschadstoffkomponenten sichergestellt werden. Bislang blieb die Suche nach einer Alternative zur Verkehrsentlastung des entscheidenden Stadtbereichs erfolglos. Weil der seit 2010 geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in Halberstadt mehrfach überschritten wurde, droht noch 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den EU-Mitgliedstaat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission hat in ihrem Mahnschreiben vom 22.09.2014 auch die Grenzwertüberschreitung in Halberstadt aufgeführt. Am Neubau Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 besteht somit ein besonderes öffentliches Interesse. Um den Beginn des Bauvorhabens unverzüglich gewährleisten zu können, muss der Entzug des Besitzes und der Nutzung sofort vorgenommen werden. Hinweise Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten Entscheidungen getroffen. Die bestehenden Pachtverhältnisse werden durch diese Anordnung nicht berührt. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan auf der Grundlage der tatsächlich für das Vorhaben benötigten Flächen. In diesem Zusammenhang wird auf den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz hingewiesen. Eigentümer eines Grundstückes ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist bzw. dessen Erben. Der Eigentümer ist Inhaber der vollen Verfügungsgewalt über das Grundstück. Der Besitzer ist derjenige, dem der Eigentümer durch einen Vertrag (z.B. Pachtvertrag) gestattet hat, das Grundstück zu nutzen und zu bewirtschaften. Im Auftrag Bernd Webe „Kinder sind kostbar, stark und doch zerbrechlich“ ... unter diesem Motto hat sich in Hedersleben der Förderverein Kita Gänseblümchen e. V. im November letzten Jahres gegründet. Der Verein besteht bereits aus 26 Mitgliedern, die sich außerhalb der knappen Kassen der Kommune um die kleinen und großen Wünsch in unserer Kindertagesstätte kümmern wollen … Wir suchen daher dringend Freiwillige und Sponsoren, die uns bei unserem ambitionierten Projekt finanziell und materiell unterstützen! Ansprechpartner unseres Fördervereins: 1. Vorsitzender Christian Hohmann, 0151 55393879 Stellvertreterin Steffi Rohde, 0151 70809959 Der Vorstand des Fördervereins Kita Gänseblümchen e. V. So ein Zirkus ... So ein „Zirkus“ - Schüler und Kindergartenkinder stehen am 19. und 20.04.2016 im Rampenlicht. Nach 5 Jahren ist in Schwanebeck der 1. Ostdeutsche Propjektzirkus Andre Sperlich wieder zu Gast. 160 Kinder schlüpfen unter Anleitung von Artisten in die Rolle von Akrobaten, Trapezkünsdern, Seiltänzern, Clows ... Auch Kunststücke mit Tieren studieren sie ein. Erleben Sie die kleinen Stars in der Manege. Die öffentlichen Vorstellungen sind am Dienstag, dem 19.04.2016 um 17.00 Uhr und am Mittwoch, dem 20.04.2016 um 10.00 Uhr und 17.00 Uhr. Eintrittskarten können 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn im Zirkuszelt erworben werden (Erw. 10,00 Euro/Kinder 3,00 Euro). Verbandsgemeinde Vorharz Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. IMPRESSUM Infolgedessen ist eine Zuweisung der in Anspruch zu nehmenden Grundstücksflächen zum 01.04.2016 dringend erforderlich. Angesichts der dringenden Erforderlichkeit dieses Bauvorhabens ist eine Verzögerung nicht zu vertreten. Dem stehen die Interessen der bisherigen Besitzer bzw. Nutzer nicht entgegen, da die Beteiligten für die durch diese vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile entschädigt werden. Die Festsetzung der Entschädigungen (nach Nr. 2) bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten. Ebenfalls stehen die Interessen der Eigentümer dem nicht entgegen, da durch diese vorläufige Anordnung die Wirksamkeit von bestehenden Pachtverträgen unberührt bleibt und die Eigentümer weiterhin Anspruch auf Pachtzinszahlung haben. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verbandsgemeinde Vorharz 8 | Nr. 3/2016 Mitteilungen der Schützenbrüderschaft Harsleben „70 Jahre“ Spielmannszug Wedderstedt Wann: Wo: Samstag, den 04.06.2016 14.00 Uhr Gemeindehof in Wedderstedt Programm: - Sternmarsch der Spielmannszüge - Kaffee und Kuchen - Auftritt des Wedderstedter Kindergartens - Darbietung des Wedderstedter Chors - musikalische Umrahmung mit den „Kellerknaben“ Für unsere kleinen Gäste: -Hüpfburg -Kinderschminken -Malstraße Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Am 27. Februar fand unsere Jahreshauptversammlung statt. Der Vereinsraum im Schützenhaus war gut gefüllt. Vorher konnte das Schießen auf Schützenschnur und Eichel absolviert werden. Alle Tagungsordnungspunkte wurden zügig abgearbeitet. Der alte Vorstand entlastet und ein neuer gewählt. Es wurden als 2. Vorsitzender Udo Haase, als Schatzmeister Carola Bruhn, als Termin 18.03.2016 01.04.2016 01. - 03.04.2016 09.04.2016 15.04.2016 16. - 17.04.2016 Schießportleiter Steffen Drewes und als Schriftführer Barbara Koppe gewählt. Der 1. Vorsitzende Rüdiger Diener und Ernst Paschedag als Schießstandwart und Alterspräsident können turnusmäßig erst nächstes Jahr wieder gewählt werden. Anschließend konnten die Schützen noch ein deftiges Abendmahl einnehmen und gemütlich klang der Abend bei guten Gesprächen aus. Vorstandssitzung 19.30 Uhr Mitgliederversammlung 19.30 Uhr 3. Runde Harzpokal in Deersheim Traditionsturnier f. Kinder und Jugend in Schwanebeck Vorstandssitzung 19.30 Uhr Kreismeisterschaft GK Pistole und Revolver in Vogelsdorf Der Vorstand Frauenchor Wegeleben e. V. Herzliche Einladung zum Frühlingskonzert des Frauenchores Das traditionelle Frühlingskonzert des Frauenchores findet am Samstag, dem 19. März 2016, im Schützenhaus in Wegeleben statt. Beginnen möchten wir um 14.00 Uhr mit dem Kaffeetrinken. Dazu gibt es natürlich wieder den leckeren selbst gebackenen Kuchen der Chorfrauen. Um 15.00 Uhr eröffnen dann die Gastgeberinnen unter der Leitung von Anneliese Herbst das Konzert mit Frühlingsliedern. Antje Ehlert wird wieder charmant und gekonnt durch das Programm führen. Als teilnehmende Gäste haben wir uns eingeladen, den - Frauenchor Fümmelse - Gemischten Chor Hoym - Männerchor Schwanebeck - Männerchor Lochtum, die mit ihren Liedern zum Gelingen unseres Frühlingskonzertes beitragen wollen. Wir laden hiermit alle Freunde des Chorgesanges aus nah und fern recht herzlich ein und freuen uns, ihnen einen schönen Samstagnachmittag mit besinnlichen und fröhlichen Liedern bescheren zu können. Jeden Dienstag treffen wir uns um 14.00 Uhr im Rathaus Zimmer 8. Nachdem wir dieses Jahr wieder zünftig Fasching gefeiert haben, freuen wir uns jede Woche auf die Stunden, die wir gemeinsam mit viel Spaß und Spielen verbringen. Auch der Sport kommt nicht zu kurz. Viele Überraschungen hat unsere Leiterin Ilona stets parat. Für die unermüdlichen Vorbereitungen möchten wir uns herzlich bedanken. Ohne die zahlreichen Geld- und Sachspenden vieler Sponsoren könnten wir vieles nicht durchführen. Vielen Dank allen Sponsoren. Gerlinde Wedde U. B. Aus dem Schwanebecker Seniorentreff Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 9 Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wegeleben Hiermit sind alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Wegeleben recht herzlich zur Versammlung eingeladen. Ort: Gaststätte „Zur Tränke“ Wegeleben OT Deesdorf Datum: Dienstag, den 29.03.2016, 18.00 Uhr Tagesordnung: 1. Eintragung der Mitglieder in die Anwesenheitsliste 2. Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung 3. Verlesung des Protokolls vom 30.03.2015 4.Bericht: • Vorsitzende • Jagdgemeinschaft Wegeleben • Jagdgemeinschaft Rodersdorf 5. Anträge von F. Baumgärtel, E. Zimmermann, E. Eckert, M. Börns 6. Bericht des Kassenführers 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahl eines Kassenprüfers 9. Neuwahl des Vorstandes 10.Sonstiges 11.Schlusswort Anschließend gemeinsames Abendessen! Veranstaltungskalender von Hausneindorf für das Jahr 2016 26.03. 30.04. 17.06. 18.06. 02./03.07. 20.08. 03.09. 11.09. 03.10. 10.11. 19./20.11. 02.12. 03.12. Osterfeuer Burg Hausneindorf Aufstellen des Maibaumes/Burg Hausneindorf, Fackelumzug/Maifeuer, Sportplatz Kinderfest Kita „Pfiffikus“ Orgelkonzert, Kirche Feuerwehrfest, Burg Hausneindorf Spielplatzfest, Spielplatz Orgelkonzert Kirche Tag des offenen Denkmals, Burg Hausneindorf Tag der deutschen Einheit (Brauchtumsfeuer) Alte Sandgrube Martinsumzug Kirchhof Geflügelausstellung, Burg Hausneindorf Kinderadvent, Kirchhof Burgadvent, Burg Hausneindorf Vorstandsvorsitzender W. Börns Veranstaltungskalender von Schwanebeck und Nienhagen für das Jahr 2016 19.03. Puppen- und Teddybärmuseum 26.03. Freiwillige Feuerwehr Schwanebeck 09.04. Schützenverein Schwanebeck e. V. 23.04. Puppen- und Teddybärmuseum 24.04. Männergesangsverein 30.04. Hundeverein Schwanebeck 13./14.05. Schützenverein Schwanebeck e. V. 20./21.05. Schützenverein Schwanebeck e. V. 28./29.05. Kultur- u. Technikverein Nienhagen Mai/Juni Puppen- und Teddybärmuseum 05.06. Männergesangsverein 11.06. Schützenverein Schwanebeck e. V. 18./19.06. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. 19.06. Puppen- und Teddybärmuseum 08. - 10.07. Schützenverein Schwanebeck e. V. 17.07. Puppen- und Teddybärmuseum 09. - 13.09. Puppen- und Teddybärmuseum 10.09. Schützenverein Schwanebeck e. V. 25.09. Freundeskreis Erntedank 06.11. Puppen- und Teddybärmuseum 11.11. Katholische Kirchengemeinde 13.11. Stadt Schwanebeck und alle Vereine (Volkstrauertag) 19.11. Schützenverein Schwanebeck e. V. 03.12. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V. 03./04.12. Puppen- und Teddybärmuseum 04.12. Männergesangsverein 18.12. Puppen- und Teddybärmuseum (Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten) Teilnahme Puppenausstellung in Dessau (Museum bleibt geschlossen!) Osterfeuer ab 19.00 Uhr Traditionsturnier der Jugend Schwanebeck Puppenfrühling in Münster (Gruppenfahrt) 29. Frühlingskonzert auf der Huysburg Maifeuer auf dem Hundesportplatz, „Amtsche Wiese“, Huyweg Huypokalschießen VM KK und Königsschießen Militär- u. Oldtimertreffen mit anschl. Ossiparty Puppenkünstlerin Hildegard Günzel ist zu Besuch Sängertreffen im Garten der Kath. Kirche Kremserfahrt mit Grillfest 2. Großes Oldtimertreffen auf dem Hängerplatz (Huyweg) Sonntagskonzert mit Jodlermeister Andreas Knopf und Martina Weber (Beginn 15.00 Uhr) Schützenfest Sommerfest (Beginn 10.00 Uhr) Teilnahme Sachsen-Anhalt-Tag in Sangerhausen (Museum bleibt geschlossen!) Mitgliederversammlung und Adlerschießen Erntedankfest Teilnahme Kunst- und Kulturbörse im Salzlandtheater Staßfurt (Museum bleibt geschlossen!) 17.00 Uhr Martinsumzug Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal im Stadtpark Jahreshauptversammlung und Weihnachtsfahrt Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren aus Schwanebeck und Nienhagen Weihnachtsmarkt (Beginn Samstag 13.00 Uhr, Sonntag 11.00 Uhr) 26. Adventskonzert in der Kath. Kirche Adventskonzert zum Jahresausklang mit dem Jodlermeister Andreas Knopf und Martina Weber (Beginn 15.00 Uhr, Voranmeldung) Verbandsgemeinde Vorharz 10 | Nr. 3/2016 Heteborner Nachwuchskicker fahren mit Europaabgeordnetem zum Fußballspiel nach Magdeburg Am vergangenen Wochenende würdigte der Europaabgeordnete Sven Schulze die tollen fußballerischen Leistungen der D-Jugend des Heteborner SV mit einer schönen Überraschung. Er lud sowohl unsere Nachwuchsspieler als auch deren Trainer und Betreuer zu dem Spiel des 1. FC Magdeburg gegen Fortuna Köln ins Stadion nach Magdeburg ein. Für die Kinder war es ein motivierendes Erlebnis einmal ein Profifußballspiel live sehen zu dürfen und die beeindruckende Atmosphäre im Stadion miterleben zu können. Als Verein freuen wir uns darüber, dass Sven Schulze den Kindern so ein unvergessliches Erlebnis ermöglicht hat und danken ihm dafür sehr herzlich. Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat April 2016 ihren Mitgliedern Michael Müller (17.04.), Gisela Harnack (20.04.) und Tino Mohr (24.04.). Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen. Aus dem Schützenverein: Das Osterschießen findet am Samstag, dem 26. März 2016 in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Schießstand statt. Am Freitag, dem 22. April 2016 findet um 19.00 Uhr die Generalversammlung der Schützenkorporation Ditfurt im Schießstand statt. Alle Mitglieder des Schützenvereins sind ganz herzlich eingeladen. Der Vorstand möchte nochmal auf das wöchentliche Schießtraining immer freitags von 18.00 bis 20.00 Uhr im Schießstand hinweisen. Oliver Rosplesch 1. Schützenmeister Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rodersdorf Die Versammlung findet am Mittwoch, dem 06.04.2016 um 18.00 Uhr in der Gaststätte Gonschorek in Rodersdorf satt. Tagesordnung 1.Begrüßung 2. Feststellung der Anwesenheit und der vertretenen Fläche 3. Verlesung des letzten Protokolls 4. Bericht des Vorstandes 5.Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Neuwahlen von 2 Kassenprüfern 8. Bericht der Pächtergemeinschaft 9. Verwendung des Jagdgeldes 10.Verschiedenes Alle Grundeigentümer die in der Gemarkung Rodersdorf Eigentum haben sind herzlich eingeladen. Sehr geehrte Einwohner des Ortsteiles Deesdorf, entgegen der Veröffentlichung im Vereinskalender der Stadt Wegeleben und seiner Ortsteile für 2016 führt die Stadt Wegeleben am 30. April 2016 kein „Maifeuer“ im OT Deesdorf durch. Begründung Der Wehrleiter der FF Deesdorf hat dem Bürgermeister auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, „dass die Kameraden der FF Deesdorf bei einem eventuellen Maifeuer keine Brandwache übernehmen.“ Da ohne Brandwache ein offenes Feuer zu viele Gefahren birgt, entfällt das geplante Maifeuer 2016. Die Stadt Wegeleben wird dazu zu Unrecht bereits abgelagerte Brennmaterial entsorgen, weißt aber in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass künftige Zuwiderhandlungen der Entsorgung von Reisig, Ästen und Zweigen zu Lasten des Verursachers entsorgt werden. Der Jagdgenossenschaftsvorstand Besuchen Sie uns im Internet www.wittich.de Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 11 Die Schwanebecker Mühlen (Aus der Chronik der Stadt Schwanebeck v. W. Nehrig) Das Gewerbe des Müllers ist sehr alt. Mit der Anlage eines Dorfes wurde, wenn es möglich war, eine Wassermühle erbaut, Schwanebeck hatte davon drei – die Ober-, Mittel- und Untermühle. Die Entstehung der Obermühle wird 925 mit dem Dorfe Ysimidiburg sein. Um 1780 gehörten zur Mühle 4 Morgen umliegendes Land. Alle Mühlen gehörten einem Grundherren bis zu ihrer Oberführung in Erbpacht. Der letzte Besitzer der Obermühle erklärte 1914 den Konkurs und die Mühle stellte für immer ihren Betrieb ein. Bei der Obermühle wurde Ende des 19. Jahrhunderts eine Badeanstalt/Freibad errichtet – durch eine Quelle gespeist, Wasser ca. 18 Grad). Die Mittelmühle ist wahrscheinlich mit der Errichtung des Klosterhofes in Büblingen erbaut worden. Zu ihr gehörte nur ¼ Morgen Land. Sie wurde mit dem Rottorf´schen Klostergut in Erbpacht gegeben. Stillgelegt wurde sie im Jahre 1941. Die Mittelmühle befand sich in der Mühlenstraße – Eigentümer des Gehöftes wurde Heinrich Miede – Bauer. Die Zeit der Erbauung der Untermühle ist nicht bekannt, ebenso die ursprünglichen Besitzer. Ein Balken an der Scheune zeigt die Jahreszahl 1792. Zur Mühle gehörten 12 Morgen des umliegenden Landes, der Mühlengraben. Durch Erbpacht ging die Mühle in Privatbesitz über. Auf dem 1863 erkauften Mühlengeländes erbaute die Firma „Wulsch-Förster“ ihre Zuckerfabrik, die dann in den 70er Jahren noch den restlichen Mühlenbesitz samt der Mühle erwarb. Diese wurde nur für eigene Zwecke verwendet. Mit dem Wasserrad verband man eine Pumpe, die das Wasser aus dem Brunnen (seit 1910) aus einem er- Die Windmühle auf dem Vogelsberg Osterglühen in Deesdorf Die Freiwillige Feuerwehr Deesdorf lädt ein zum diesjährigen Osterglühen in der Oberstraße (Gerätehaus) am Ostersamstag, dem 26. März 2016 ab 17.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt. bauten Teiche im Mühlengraben in die Fabrik drückte. Nach dem 1. Weltkrieg baute die Firma die Mühle zu einem modernen Betrieb aus, der sich aber nicht rentierte. Als die Firma 1932 große Teile ihres Besitzes veräußert, erwarb der ehemalig Windmüller Spaniel die Mühlenanlage. Sie wurde 1960 in die LPG Typ III „Neues Leben“ übernommen, arbeitete weiter bis etwa im Jahre 1983 und wurde dann für immer geschlossen. Die Pumpmühle, eine der ältesten Gewerbebetriebe Schwanebecks, brannte 1912 nieder und wurde danach nicht wieder aufgebaut. Diese befand sich im Schüttewall und war ursprünglich eine Ölmühle, die 1778 von dem Müller Krämer eingerichtet war. Er war zuvor 20 Jahre Soldat im Kürassier-Regiment von Bayern und hatte den 7-jährigen Krieg mitgemacht. Zu seiner Ölmühle, die von Wasser des Annabachs betrieben wurde, hatte er kein ausschließliches Privileg und klagte oft über fehlendes Wasser. Die Mühle wurde 1791 zu einem größeren Gehöft ausgebaut. Ölmühlen pressten aus dem Flachs das „Saatöl“, das zumeist zu Beleuchtungszwecken im Krüsel verbrannt wurde. (Ein Krüsel oder Krösel ist eine kleine Froschlampe. Der Name ist eine generische Bezeichnung für eine hängende (Öl-)Lampe aus dem Niedersächsischen.) Daneben wurde in den Mühlen aus Mohn Speiseöl gepresst – das Mohnöl. Nach dem Rückgang des Anbaus von Ölfrüchten ging der Ölmüller dazu über, Schrot zu mahlen und Häcksel zu schneiden. Im Sommer 1911 brannte die Mühle samt Wohnhaus ab. Um 1800 hatte der Schmied Müller in Büblingen eine weitere Ölmühle erbaut, die von Rossen/ Pferden bewegt wurde. Die erste Windmühle wird in Schwanebeck 1780 erwähnt. Sie stand auf dem Vogelsberg. Der Windmüller war damals im Besitz von 20 Morgen Erbpachtacker. Sein Korn hatte nach der Sitte der Zeit ein Esel auf dem Rücken zu den Einwohnern und wieder zurück zur Mühle zu tragen. Sein Weg hinauf zur Windmühle war der sogenannte „Eselstieg“. Um 1838 sind bereits neben 4 Wassermühlen auch 3 Windmühlen vorhanden. Zwei Windmühlen befanden sich auf dem Vogelsberg, eine auf dem Kämeckenberg. Die eine Windmühle auf dem Vogelsberg stürzte 1905 ein, die andere Mühle kündet als Ruine von einer anderen Zeit. Zwischenzeitlich ist selbst die Ruine nicht mehr zu sehen. Die Mühle auf dem Kämeckenberg wurde 1922 abgerissen. Sie alle waren überflüssig geworden, seitdem die Mühlen, durch Elektromotoren angetrieben, billiger und praktischer arbeiteten. Da sie innerhalb der Ortslage errichtet worden sind, ersparten sie den Kunden unbequeme Wege. Osterfeuer in Hausneindorf Wir laden herzlich ein auf die Burg Hausneindorf zum alljährlichen Osterfeuer. Es findet am Ostersamstag, dem 26. März 2016 statt und beginnt um 18 Uhr. Für die kleinen Gäste wird wieder unsere EierkullerBahn bereitstehen und für Spiel und Spaß sorgen. Um 19 Uhr wird die Jugendfeuerwehr Hausneindorf dann das Osterfeuer entzünden. Für das leibliche Wohl wird gesorgt und beim Ostertanz kann noch ausgelassen gefeiert werden. Der Festraum in der ehemaligen Getreidesortierung ist beheizt und der Eintritt wie immer frei. Der Heimatverein Hausneindorf e. V. Verbandsgemeinde Vorharz 12 | Nr. 3/2016 Nachlese zur 52. Session des Wegelebener Karnevals Am 14.11.2015 starteten die Närrinnen und Narren des Karnevalclub Wegeleben in die 52. Session. Den Umzug begleiteten zwei Spielmannszüge mit entsprechenden Märschen und Karnevalsmusik. Eine Vielzahl von heimischen Vereinen, befreundete Karnevalsvereinen sowie zahlreiche Gäste begleiteten den Umzug. Unter dem Motto „Antik ist chic“ begann am 09.01.2016 die Session mit der ersten Seniorenveranstaltung. Es war wieder ein beschwingtes Programm der guten Laune mit tollen Programmpunkten und farbenfrohen Kostümen. Begrüßt wurde das Publikum nach Einzug des Elferrates vom Sitzungspräsidenten Hardy Seidenstücker, der dazu aufforderte die Prinzenpaare der diesjährigen Session zu empfangen. Nach ihrem Einmarsch auf die Bühne eröffnete Präsident Udo Rösemann die Veranstaltung und stellte die Prinzenpaare Prinz Joel und Prinzessin Jil als Kinderprinzenpaar und Prinz Flori I. sowie Prinzessin Franzi I. als Tollitäten vor. Das Prinzenpaar verlas die elf Gesetze des Wegelebener Karnevals und legte damit das Verhalten im Saal fest. Die Garde präsentierte ihren Marschtanz, der traditionell das Programm eröffnet. Die WIGO Sänger verstanden es wieder, die Gäste mit ihren Liedern zum Mitsingen und Mitschunkeln zu bewegen. Die Büttenredner nahmen sich verschiedenen Themen an und strapazierten die Lachmuskeln der Gäste. Auf der Bühne erschienen Jutta Rösemann als Oberschwester Hildegard mit Geschichten aus der Klinik, Mate Hesse als Lurch der seine Entstehungsgeschichte erzählte, Hotti (Horst Voitel) als alter Mann mit seinen Erlebnissen und Rudi als Facility Manager mit seinen Hausmeistergeschichten (Jörg Meyer). Einen Piratentanz sowie einen Gardetanz hatten die WIGO Sterne einstudiert, und erhielten wie alle anderen Aktiven jede Men- ge Beifall. Ein weiteres Ergebnis unserer Nachwuchsarbeit war der Auftritt unseres Tanzmariechens Eleni. Auch unsere WIGO Funken führten ihren Affentanz dem Senioren- und dem Kinderpublikum vor. Die Golden Girls versetzten uns zurück in die ägyptische Antike und präsentierten einen Pharao, der standesgemäß durch den Saal auf die Bühne getragen wurde. Frauke und Flori als unser diesjähriges Tanzpaar, zeigten eindrucksvoll ihr Können auf der Bühne zu einer toll ausgesuchten Musik. Das Männerballett machte auch in diesem Jahr seinem Namen alle Ehre. Kostümiert als Charlie Chaplins begeisterten sie das Publikum, das mit Zugabe Rufen noch mehr sehen wollte. Besonders erfreut sind wir, dass wir ein Mini Männerballett präsentieren konnten. Unsere Prinzengarde zeigte wieder ihr Können mit zwei Showtänzen, „Antik ist chic“ und „Atlantis“. Das große Finale auf der Bühne wurde wieder unterstützt durch die WIGO Sänger mit anschließendem Dank an alle Gäste, Sponsoren sowie allen Aktiven vor, auf und hinter der Bühne, ausgesprochen vom Präsidenten, verbunden mit einer Einladung für die nächste Session unter dem Motto: „Der KCW feiert dieses Mal Karneval im Rittersaal“. Die Band Smaragd unter der musikalischen Leitung von Andreas Cosmus umrahmte die Veranstaltung musikalisch und lud nach der Veranstaltung noch zum Tanz ein. An dieser Stelle nochmals Herzlichen Dank für 30 Jahre Begleitung der Veranstaltungen durch unsere Band. Außer den Abendveranstaltungen fand wieder ein Kinderkarneval organisiert und begleitet von Katharina Grünewald, unser beliebter Weiberfasching moderiert von Oberhexe Jutta Rösemann und unser Rosenmontagsball statt. WIGO HELAU Udo Rösemann Präsident Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 13 Nachruf Am 27.02.2016 verstarb unser langjähriges Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung Brandmeister Fritz Theuke Der Verstorbene war Angehöriger der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hedersleben in der Verbandsgemeindefeuerwehr Vorharz. Er hat sich während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt. Mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein war er viele Jahrzehnte als Jugendwart in der Feuerwehr tätig. Nach seiner aktiven Feuerwehrlaufbahn leitete Kamerad Theuke mit großer Hingabe die Altersabteilung. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren, sein Engagement, sein Fleiß und Ehrgeiz bleiben uns unvergessen. Unser aufrichtiges Mitgefühl gelten seiner Ehefrau und seinen Angehörigen. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hedersleben Eiko Rinn - Ortswehrleiter Gemeinde Hedersleben Kornelia Bodenstein - Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Vorharz Ute Pesselt - Bürgermeisterin Hedersleben, im März 2016 Kirchennachrichten Termine im Kirchspiel Wegeleben Verbandsgemeinde Vorharz Kirchspiel Bode-Selke-Aue 16.03.16 14.30 Uhr 20.03.16 10.00 Uhr Karfreitag 25.03.16 10.30 Uhr Ostersonntag 27.03.16 10.00 Uhr 03.04.16 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.04.16 10.30 Uhr 17.04.16 13.30 Uhr 20.04.16 18.00 Uhr 23.04.16 14.30 Uhr 24.04.16 09.00 Uhr 27.04.16 18.00 Uhr Hedersleben - Frauenkreis Hedersleben - Gottesdienst mit Abendmahl Heteborn - Gottesdienst mit Abendmahl Hedersleben - Gottesdienst Hausneindorf - Gottesdienst Heteborn - Gottesdienst Wedderstedt - Gottesdienst Hedersleben - Gottesdienst Hedersleben - oek. Bibelstunde im evang. Gemeindehaus Heteborn - Gottesdienst Hausneindorf - Gottesdienst Hausneindorf - Abendgebet Wolfgang Schlegel AM = Abendmahlsgottesdienst * Gottesdienst auf Abruf findet statt, wenn sich bis Freitag, 18 Uhr sieben Personen beim Beirat oder Pfarrer melden, die gern kommen wollen. Kindermusical im Sommer „Martin Luther King“ Nach der großen Begeisterung im letzten Sommer gibt aus auch dieses Jahr wieder ein Kindermusical in unserer Kirchenregion. (Siehe Terminkalender.) Dieses Mal geht es um den bekannten schwarzen Bürgerrechtler Martin Luther King. Das knüpft nicht nur dem Namen nach an die Aufführungen vergangenes Jahr an. Denn auch diesmal geht es um den gewaltlosen Kampf für Freiheit und für die Rechte Andersdenkender auf Grundlage des christlichen Glaubens. Die Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren, dazu Jugendliche und Erwachsene sind schon mitten in den Proben. Trotzdem kann man sich noch zum Mitmachen melden. Ein besonderes Highlight wird mit Sicherheit die Open-Air-Vorstellung in Groß Quenstedt. Weiter Aufführungen sind im Juni in Schwanebeck, Kroppenstedt und Eilenstedt geplant. 14 | Nr. 3/2016 Veranstaltungen: Frauenhilfe: Chorprobe: Posaunenprobe (Kinder) Kinderkirche: Dienstag, den 12. April 2016 um 14.00 Uhr in der Winterkirche. dienstags um 19.30 Uhr in der Winterkirche sonnabends um 9.30 Uhr in der Winterkirche dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen Zeiten in der Winterkirche. Bibelgespräch: Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R. Martin Kunze laden am Montag, dem 18. April 2016 um 16.00 Uhr zum monatlichen Bibelgespräch in die Winterkirche ein. Kindernachmittage mit Juliane und Katja: - Jeden zweiten Dienstag im Monat treffen sich die Kinder Konfessionsübergreifend zum Spielen, Lesen, Backen und Kochen in der Winterkirche. Konzert in der Kirche 2016: Das erste Konzert in der Ditfurter Bonifatiuskirche findet am Sonntag, dem 17. April 2015 um 17.00 Uhr statt. Es gastiert die „Grande Dame of Voice“ Kathy Kelly“ unterstützt durch den Chor „Gospel Emotion“ aus Oschersleben - Hornhausen in der Bonifatiuskirche. Lassen Sie sich von der stimmgewaltigen Sängerin in der geheizten Ditfurter Bonifatiuskirche begeistern. Die Konzertkarten kosten im Vorverkauf 24,00 EUR und an der Abendkasse 30,00 Euro. Der Kartenvorverkauf beginnt am 15. Februar an folgenden Verkaufsstellen: Andrea Schulze, Basteltante, Blankenburger Weg 1, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 707624, Sandra Rabe, Kleines Kaffee, Gottesackerstraße, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 707526, Pfarrbüro der Kirchengemeinde, Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 3617 Pfarrer Arnulf Kaus Kirchhof 2, 38828 Wegeleben, Tel./AB: 039423 248; Mobil: 01522 1957421 E-Mail: [email protected] (vertraulich) Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch oder einen Besuch. Gemeindebüro: Bärbel Wienck und Ralph-Rainer Wenske Ratsstraße 1, 38822 Emersleben, Tel.: 039424 469; [email protected] Bürozeit: Mo., 13 - 16 Uhr; Do., 9 - 12 Uhr; Fr., 17 - 18 Uhr Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt März/April 2016 Gottesdienste: 20. März 2016 9.00 Uhr Gottesdienst in der Winterkirche 25. März 2016 9.00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl in der Winterkirche 27. März 2016 10.00 Uhr Gottesdienst zu Ostersonntag in der Winterkirche mit anschließendem Ostereiersuchen im Pfarrgarten 2. April 2016 13.00 Uhr Hochzeit in der Bonifatiuskirche 10. April 2016 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Winterkirche Öffnungszeiten des Gemeindebüros: dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617 In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze 03946 703535 oder H.-J.: Gröpke 03946 4450 Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender) Verbandsgemeinde Vorharz Nr. 3/2016 | 15 enwi Informationen zur Sammlung von kompostierbaren Abfällen Mietangebote – Wegeleben Helle 5-Raum-Wohnung in Wegeleben, zentrale Lage Adresse: Lange Reise 16/16a Angaben: Dachgeschoss, ca.: 107,59 m2 Kaltmiete: 485,00 € Gesamtmiete: 733,00 € (Betriebskosten 108,00 € + Heizkosten 140,00 €) Kaution: 2 Nettokaltmieten Die Wohnung ist bezugsfertig. Energieausweis ist in Form eines Verbrauchsausweises vorhanden. Helle 2-Raum-Wohnung in Wegeleben, zentrale Lage mit Balkon Adresse: Lange Reise 16/16a Angaben: I. OG links, ca.: 58,87 m2 Kaltmiete: 294,35 € Gesamtmiete: 430,85 € (Betriebskosten 60,00 € + Heizkosten 76,50 €) Kaution: 2 Nettokaltmieten Die Wohnung wird saniert. Einzug nach Vereinbarung 3-Raum-Wohnung, ruhige Lage in Wegeleben Adresse: Schulstraße 3 Angaben: I. OG rechts, ca.: 62,95 m2 Kaltmiete: 289,00 € Gesamtmiete: 436,00 € (Betriebskosten 64,00 € + Heizkosten 83,00 €) Kaution: 2 Nettokaltmieten Bei Interesse oder weiteren Mietangeboten melden Sie sich bitte bei: Südharz Immobilien GmbH Reichsstraße 4 99734 Nordhausen Sachbearbeiter: Herr Danny Adam Telefon: 0157 85589464 03631 902162 Die übliche Frühjahrssprechstunde führt der Bürgermeister der Stadt Wegeleben am Freitag, dem 01.04.2016 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr im OT Rodersdorf am Freitag, dem 08.04.2016 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr im OT Deesdorf durch. An diesen Tagen entfällt die Sprechstunde im Rathaus Wegeleben. Diese findet erst wieder am 15.04.2016 zu den bekannten Zeiten statt. Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 21. April 2016 Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) bietet den Bewohnern der Verbandsgemeinde Vorharz die haushaltsnahe und kostenlose Sammlung von kompostierbaren Abfällen an. Diese Sammlung findet statt • am Montag, dem 21. März 2016, in Harsleben und Wegeleben; • am Dienstag, dem 22. März 2016, in Adersleben, Deesdorf, Groß Quenstedt, Hedersleben, Heteborn, Nienhagen und Rodersdorf; • am Mittwoch, dem 23. März 2016, in Schwanebeck; • am Dienstag, dem 5. April 2016, in Ditfurt, Hausneindorf und Wedderstedt Allen Interessenten, die sich an dieser Aktion beteiligen möchten, gibt die enwi folgende Hinweise: Es werden kompostierbare Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und andere pflanzliche Kleinmaterialien (ungekocht) gesammelt. Damit eine zügige Übernahme möglich ist, legen Sie bitte das Material am Sammeltag bis spätestens 07:00 Uhr an der Straße vor Ihrem Wohngrundstück am Straßenrand geordnet bereit. Sollten durch Baumaßnahmen Einschränkungen für die Abfuhr des Materials bestehen, legen Sie bitte die kompostierbaren Abfälle an der nächst befahrbaren Straße ab. Um das Aufladen zu erleichtern, ist es notwendig, den Baum- und Strauchschnitt vorher zu bündeln. Verwenden Sie dazu Naturfasern, denn Metall- oder Plastikbänder können in der Kompostanlage nicht verrotten. Die Bündel können bis zu 25 kg schwer und bis zu 2 Meter lang sein, die Äste bis zu 15 Zentimeter dick. Für Kleinmaterial bietet die enwi 70-Liter-Papiersäcke zum Preis von 0,50 Euro/Stück an. Die Vertriebsstellen entnehmen Sie bitte dem Entsorgungskalender 2016. Sie können das Material aber auch in Körben, Wannen, Eimern oder Kartons bereitstellen. Diese Gefäße nehmen Sie nach dem Entleeren wieder an sich. Bitte verwenden Sie keine Textil- oder Plastiksäcke sowie Regen- und Abfallbehälter! Bitte säubern Sie bei eventueller Verschmutzung die Übergabestelle nach der Abfuhr. Beachten Sie bitte die Hinweise schon bei der Vorbereitung des Materials, da der Entsorger sonst Ihre kompostierbaren Abfälle nicht mitnehmen kann. Ergänzend zur Straßensammlung bietet die enwi privaten Haushalten die Möglichkeit an, Kleinmengen (max. 2 cbm) mit eigenen Transportmitteln kostenfrei auf nachfolgenden Anlagen ganzjährig zu den angegebenen Zeiten anzuliefern: Wertstoffhof Halberstadt, Am Sülzegraben 15a (Gewerbegebiet „Am Sülzegraben“), Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr, Samstag 08:00 - 14:00 Uhr. Wertstoffhof Westerhausen (ehem. Deponie), Ortsverbindungsstraße Westerhausen Warnstedt, Montag bis Freitag 09:00 - 17:00 Uhr, Samstag 09:00 12:00 Uhr. Auftretende Fragen werden im Vorfeld zur Sammlung und an den Sammeltagen telefonisch unter der Nummer 03941 688045 beantwortet. Ihre Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Halberstadt, den 01.03.2016 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, der 7. April 2016 Verbandsgemeinde Vorharz 16 | Nr. 3/2016 Lust auf Yoga? Yogaübungen verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang bringen soll. So kann Yoga verschiedene Krankheitsbilder lindern. Die Kosten für Yogakurse können von den Krankenkassen im Rahmen des Präventionsprinzips erstattet werden. Dieses sollte jeder Teilnehmer bei seiner Krankenkasse erfragen. Wer Interesse an einen Yogakurs im „Hederslebener Hof“, freitags in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr mit einem Yogalehrer hat, kann sich bis zum 15.04.2016 im „Hederslebener Hof“, in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr melden. Der Kurs beinhaltet 10 Trainingseinheiten und kostet pro Einheit 10 Euro plus anteilige Sporthallenmiete. Ihre Bürgermeisterin K. Bodenstein Baby- und Kindersachenbörse am 10. April 2016 im Schützenhaus Wegeleben Frühjahrsputz ist angesagt, auch in Kleiderschränken und Kinderzimmern. Und falls Sie feststellen sollten, dass die Kinder aus den Sommersachen des letzten Jahres herausgewachsen sind, dann kommen Sie doch zu unserer Baby- und Kindersachenbörse am 10. April 2016 um 14:00 Uhr ins Schützenhaus. Es werden Kinder- und Babybekleidung in allen Größen, Schuhe, Erst- und Zweitausstattung, Bücher und Spielzeug angeboten. Vielleicht finden Sie ja auch noch ein tolles Ostergeschenk für Ihre Kleinen? Es sind alle Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunde und Interessierte herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl gibt es einen Kuchenbasar sowie Kaffee und Getränke von unserem Gastwirt. Der Erlös des Kuchenbasars kommt wie immer einem guten Zweck unserer Kinder zugute. Hedersleben am 04.04. Frau Edeltraud Nelius am 07.04. Frau Welda Graßhoff am 19.04. Frau Karin Könnecke am 28.04. Frau Erika Thiele Schwanebeck am 06.04. Herrn Karl Rodewald am 09.04. Herrn Heinz Schönau am 14.04. Frau Thea Pohl am 19.04. Frau Heide-Marie Buß am 25.04. Herrn Günter Weimann am 29.04. Frau Sonja Kolarics Schwanebeck OT Nienhagen am 03.04. Herrn Hans-Joachim Kleinau am 26.04. Frau Margarete Rosenmüller Selke-Aue OT Hausneindorf am 06.04. Frau Rosmarie Adrian am 10.04. Herrn Roland Wolfram am 16.04. Frau Erika Hulsch am 20.04. Frau Sabine Wolfram am 27.04. Frau Elisabeth Hahn Selke-Aue OT Heteborn am 04.04. Frau Erna Wieker am 30.04. Frau Charlotte Fehse Selke-Aue OT Wedderstedt am 17.04. Frau Doris Deckert Wegeleben am 05.04. Frau Gerda Abend am 06.04. Herrn Dietrich Stirnat am 13.04. Herrn Horst Gröpke am 13.04. Frau Karin Saak am 13.04. Frau Christa Scholz am 25.04. Herrn Karl-Heinz Fischer am 28.04. Frau Ursel Metzner Wegeleben OT Adersleben am 09.04. Frau Christa Lüdemann Wegeleben OT Deesdorf am 13.04. Frau Heidrun Behrens Wegeleben OT Rodersdorf am 22.04. Frau Heidemarie Guhl zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereins G 98 e. V. Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Herrn Konrad Görns am 03.04.2016 zum Geburtstag. Wie wünschen ihm alles erdenklich Gure und vor allen Dingen recht viel Gesundheit. Herzliche Glückwünsche zum Ehejubiläum Herzlichen Glückwunsch Ditfurt am 13.04. am 18.04. am 20.04. am 24.04. am 26.04. Harsleben am 05.04. am 12.04. am 13.04. am 17.04. am 30.04. Frau Helma Richter Frau Annelies Bock Frau Gisela Harnack Frau Ingrid Sternberg Herrn Wolfgang Gröpke zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag Herrn Dieter Velten Frau Brunhilde Schröder Herrn Manfred Stamm Herrn Klaus Gabrisch Frau Ingeborg Szauties zum 80. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 50. Hochzeitstag am 23.04. Herrn Peter Schumann und Frau Ingrid Schumann aus Schwanebeck zum 60. Hochzeitstag am 28.04. Herrn Joachim Trieger und Frau Ursula Trieger aus Schwanebeck zum 65. Hochzeitstag am 28.04. Herrn Franz Koch und Frau Lisa Koch aus Wegeleben