Amtsblatt vom 17. März 2016

Transcrição

Amtsblatt vom 17. März 2016
Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
7. Jahrgang · Nummer 3
Donnerstag, den 17. März 2016
Ditfurt
Frohe
Osterfeiertage
im Kreise der Familie wünsche ich
allen Bürgerinnen und Bürgern der
Verbandsgemeinde Vorharz
Pesselt
Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Vorharz
2 | Nr. 3/2016
Aus dem Rathaus
Sprechzeiten und Telefonnummern
Verbandsgemeinde Vorharz - Verwaltung/Telefon 039423 851-
Montag, Freitag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Sprechzeiten der Verbandsgemeindebürgermeisterin Frau Pesselt
Bezeichnung
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Hauptamt
Amtsleiterin
Fachbereiche
Amt für Finanzverwaltung
Amtsleiter
Fachbereiche
Bau- und Ordnungsamt
Amtsleiter
Fachbereich - Bauverwaltung
Fachbereich - Ordnungsverwaltung
Besucheradressen
Vormittag
9:00 - 11:30 Uhr
9:00 - 11:30 Uhr
9:00 - 11:30 Uhr
nach Vereinbarung
Nachmittag
14:00 - 18:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Durchwahl
Frau Pesselt
Telefon (Sekretariat)
Fax
E-Mail
0
91
[email protected]
Frau Rosen
Fax
E-Mail
Kinder- und Jugendarbeit
Kindertageseinrichtungen
Kultur
Personalangelegenheiten
Schulverwaltung
Sportstätten
Versicherungen
Wahlen
93
[email protected]
54
55
51
16
53
51
18
16
Herr Schmidt
Fax
E-Mail
Kasse
Steuern
Vollstreckung
92
[email protected]
21, 26
27, 28
20
Herr Brockelt
Fax
E-Mail
Bauhof (Verbandsgemeinde)
Landwirtschaft und Forst
Stadtplanung
Stadt- und Raumplanung
sowie Hochbau
Tiefbau
(Entwässerung, Straßen,
Straßenbeleuchtung)
Zentrale Grundstücksund Gebäudewirtschft
(mit Feierräume, Mieten
und Pachten)
Bereich:
Groß Quenstedt,
Harsleben,
Schwanebeck,
Wegeleben
Bereich:
Ditfurt,
Hedersleben,
Selke-Aue
Baumschutz
Einwohnermeldeamt
Bereich:
Groß Quenstedt,
Schwanebeck
Bereich:
Ditfurt,
Hedersleben,
Selke-Aue
Bereich:
Harsleben,
Wegeleben
Feuerwehren
Friedhöfe
Gewerbe
Ordungsverwaltung
Standesamt
38828 Wegeleben
39397 Schwanebeck
06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt
93
[email protected]
64
62
65, 68
Büro
Wegeleben
Wedderstedt
Wedderstedt
Wedderstedt
Wegeleben
Wegeleben
Wegeleben
Wegeleben
Wegeleben
Wegeleben
Schwanebeck
Schwanebeck
Schwanebeck
Schwanebeck
Wedderstedt
Wedderstedt
Wedderstedt
Wedderstedt
88, 67, 63
61, 64
Wedderstedt
Wedderstedt
69
Schwanebeck
66
Wedderstedt
43
Schwanebeck
45
Schwanebeck
46
Wedderstedt
49
47
47
Bereich:
Schwanebeck
Bereich:
Ditfurt, Hedersleben,
Selke-Aue
Bereich:
Wegeleben
44, 46
42, 43
46, 48
Markt 7
Kapellenstraße 16
Quedlinburger Straße 10
Wegeleben
Schwanebeck
Schwanebeck
45
47
49
Schwanebeck
Wegeleben
Nr. 3/2016 | 3
Bekanntmachung der Schließzeiten im Jahr 2016
der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Verbandsgemeinde Vorharz
Entsprechend § 8 Abs. 2 der Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Vorharz erfolgt
mit Ausnahme des Hortes in Schwanebeck die befristete Schließung
der Kindertageseinrichtungen für 2 Wochen während der Sommerferien
in Sachsen-Anhalt zeitlich versetzt in den vollen Wochen der Ferien.
Im Jahr 2016 werden die Kindertageseinrichtungen wie folgt
schließen:
„Geelbeinchen“, Ditfurt
25.07. - 05.08.2016
„Nesthäkchen“, Groß Quenstedt
25.07. - 05.08.2016
„Knirpsenkiste“, Harsleben
11.07. - 22.07.2016
„Gänseblümchen“, Hedersleben
27.06. - 08.07.2016
„Pfiffikus“, Selke-Aue,
Ortsteil Hausneindorf
25.07. - 05.08.2016
„Hakelspatzen“, Selke-Aue,
Ortsteil Heteborn
11.07. - 22.07.2016
„Storchennest“, Selke-Aue,
Ortsteil Wedderstedt
11.07. - 22.07.2016
„Bodespatzen“, Wegeleben
27.06. - 08.07.2016
Ich weise darauf hin, dass für Kinder, die auf Grund der Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Teilnahme an Maßnahmen der
Arbeitsförderung ihrer Personensorgeberechtigten während der Schließzeiten nach § 8 Abs. 2 Betreuungsbedarf haben, die Möglichkeit einer
Ersatzbetreuung in einer Einrichtung in der Verbandsgemeinde Vorharz
geschaffen wird. Der Bedarf ist schriftlich mindestens 8 Wochen vor der
Schließung unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen anzuzeigen.
Weiterhin werden die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2016 gemäß § 8 Abs. 3 an folgendem Brückentag schließen:
Freitag, 06.05.2016 (nach Himmelfahrt)
An diesem Tag besteht keine Möglichkeit der Ersatzbetreuung!
Wegeleben, 17.03.2016
Verbandsgemeinde Vorharz
§2
Gebührenpflichtiger
Gebührenpflichtig ist,
1. derjenige, der willentlich Antrag auf Benutzung der kommunalen
Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechts oder auf Durchführung
sonstiger Leistungen stellt,
2. wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere der Bestattungspflichtige entsprechend den Vorschriften des
Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Sind mehrere Personen für die gleiche Leistung Gebührenschuldner,
haften sie als Gesamtschuldner.
§3
Entstehung, Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Antragstellung auf künftige
Benutzung der Einrichtungen des Friedhofs und der Bestätigung durch
die Friedhofsverwaltung.
In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht
werden müssen, entstehen die Gebühren mit Erbringung der Leistungen.
(2) Die einzelnen Leistungen des Friedhofsträgers werden regelmäßig
durch jeweils einmal zu zahlende Gebühren abgegolten.
(3) Zu den gebührenpflichtigen Leistungen gehören unter anderem
- die Nutzung der Trauerhalle,
- die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte,
- die Verlängerung des Nutzungsrechtes,
- Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen
- Verwaltungsgebühren für Zuschläge für Trauerfeiern an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
(4) Die in der Anlage über den Gebührentarif benannten, im Einzelfall
zu erhebenden Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der
Gebührenbescheide fällig.
(5) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.
§4
Rücknahme von Anträgen
Annett Rosen
Hauptamtsleiterin
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung des Friedhofs der Gemeinde Selke-Aue
(Friedhofsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288) und der §§ 4 und
5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996
(GVBl. LSA S. 405), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Selke-Aue in seiner Sitzung am 26.11.2016
folgende Satzung beschlossen.
§1
Allgemeines, Gegenstand und Höhe der Gebühren
Die Gemeinde Selke-Aue erhebt nach Maßgabe dieser Satzung für die
Benutzung des Friedhofes sowie dessen Einrichtungen und für ihre
Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofswesens kommunale Abgaben als Gebühren. Deren Höhe richtet sich nach den Tarifstellen in
der Anlage über den Gebührentarif, die Bestandteil dieser Satzung ist.
Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofs oder von dessen Einrichtungen vor Erbringung der Leistung zurückgenommen, werden Gebühren in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Rücknahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen erhoben.
§5
Billigkeitsregelungen
Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erheblich
Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die
Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des
Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
§6
Personenbezeichnungen
Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für
Frauen in der weiblichen Form.
§7
In-Kraft-Treten
Diese Satzung, einschließlich der Anlage über die Gebührentarife zu § 1,
Verbandsgemeinde Vorharz
tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde
Selke-Aue vom 22.03.2012 außer Kraft.
Anlage über den Gebührentarif zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Friedhofs der
Gemeinde Selke-Aue (Friedhofsgebührensatzung)
vom 26.11.2015
Gebührentatbestand
Gebühr in Euro
1.
Grabnutzungsgebühren für 25 Jahre Liegezeit
Eine Verlängerung der Liegezeit ist für 5 Jahre möglich.
1.1
Erdwahlgrab/Erdreihengrab
325,60 €
1.2
Urnenwahlgrab./Urnenreihengrab
202,98 €
1.3
Urnengemeinschaftsgrab
294,78 €
2.
2.1
2.2
2.3
Verwaltungsgebühren (gemäß Tarif der Verwaltungsgebührensatzung der Verbandsgemeinde Vorharz)
Verleihung des Nutzungsrechtes
an einer Grabstätte 3,00 bis 60,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechtes
3,00 bis 60,00 €
Genehmigung zum Aufstellen
von Grabmalen
3,00 bis 60,00 €
4 | Nr. 3/2016
2.4
2.5
2.6
2.7
Zuschläge für Trauerfeiern
an Samstagen
Zuschläge für Trauerfeiern an
Sonntagen und ges. Feiertagen
Gebühr für die Benutzung
der Trauerhalle
Gebühr für die Genehmigung
einer Einebnung
3.
Gebühr für eine Einebnung - nach Aufwand (grundsätzlich Erledigung durch Angehörige)
Gebühr in Höhe des Stundensatzes für Arbeiter, zzgl. 80,- Euro
Entsorgungskosten
3,00 bis 60,00 €
3,00 bis 60,00 €
3,00 bis 60,00 €
3,00 bis 60,00 €
Bekanntmachung der Stadt Wegeleben
Behebung von Fehlern
Bebauungsplan „Gunderslebener Weg - Am Goldbach,
1. Änderung“ der Stadt Wegeleben
Der vom Stadtrat der Stadt Wegeleben in der Sitzung am 16.10.2000 beschlossene Bebauungsplan „Gunderslebener Weg - Am Goldbach, 1. Änderung“ wurde am 16.11.2000 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach landesrechtlichen Vorschriften ist der Bebauungsplan vor der Bekanntmachung auszufertigen. Dies wurde vorliegend versäumt. Nach
§ 214 Abs. 4 BauGB kann der Bebauungsplan durch ein ergänzendes
Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt
werden. Der Bebauungsplan wurde nun am 17.02.2016 ausgefertigt und
kann damit rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan nun rückwirkend zum 16.11.2001 in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem folgenden
Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersicht:
Plangebiet des Bebauungsplanes „Gunderslebener Weg - Am Goldbach, 1. Änderung,“ Stadt Wegeleben
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 5
Jedermann kann den Bebauungsplan (Teil A und B) mit Begründung
und zusammenfassender Erklärung in der Verbandsgemeinde Vorharz,
Dienstgebäude Wedderstedt in 06458 Selke-Aue, Quedlinburger Str. 10,
Zimmer 14, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangen.
Gemäß § 215 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Verletzung der in § 214
Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften und sind Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wegeleben (Verbandsgemeinde Vorharz) geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4
Baugesetzbuch über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
des KVG LSA, zustande gekommen sind, die Verletzung als unbeachtlich gilt, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der
verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend
gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www vorharz.net/de/bekanntmachungen.html
zugänglich.
Wegeleben, 18.02.2016
________________________________________________________
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte als
Flurbereinigungsbehörde
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
Telefon: 03941 671-0
SACHSEN-ANHALT
Halberstadt, den 12.01.2016
Öffentliche Bekanntmachung
In der Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben,_
Landkreis Harz,
ergeht folgende
Verfahrensnr. 27HZ0001,
vorläufige Anordnung
gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546),
zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl.
I S. 2794) geändert:
A. Verfügender Teil
1.Besitzentzug
Zur Bereitstellung von Flächen für den Neubau der Ortsumgehung
Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 wird auf Antrag des Unternehmensträgers zugunsten der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde
Sachsen-Anhalt (LSBB), Regionalbereich West, folgendes angeordnet:
Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten)
werden zum
01.04.2016
der Besitz und die Nutzung folgender Flächen gemäß der Unterlage
14 der Planfeststellungsunterlagen (Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis) entzogen:
• Die auf den Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8 und 11 benannten
Grunderwerbspositionen vollständig,
• die auf dem Blatt 9 benannten Grunderwerbspositionen mit Ausnahme der Positionen 9.05.1, 9.06.1, 9.07.1 und 9.08.1. Diese sind
nicht Bestandteil der Flurbereinigung.
Entzogen werden die Flächengrößen gemäß den Spalten 9, 10 und 11
des Grunderwerbsverzeichnisses.
Vorerst nicht entzogen werden die auf den Blättern 10 und 12 benannten Grunderwerbspositionen.
Ebenfalls nicht entzogen werden die auf dem Blatt 13 benannten Grunderwerbspositionen. Diese sind nicht Bestandteil der Flurbereinigung.
Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten
durch die LSBB, wird für den Zweck der Ausführung des Neubaus der
Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79 in den Besitz
der entzogenen Flächen eingewiesen.
Das Ende dieses Besitz- und Nutzungsentzuges wird in einem gesonderten Bescheid bekanntgegeben.
Die von dieser vorläufigen Anordnung betroffenen Flurstücke/ Grundstücksflächen und deren Lage sind in der Örtlichkeit abgesteckt und
erkennbar, auf Wunsch werden die Flächen nochmals angezeigt.
2. Festsetzung der Entschädigung für wesentliche Grundstücksbestandteile, Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen, Anund Durchschneidungsschäden und Zahlungsansprüche
Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt. Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass
des Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden.
Die Entschädigung kann in Form von Ersatzflächen und/oder in Geld
nach § 88 Nr. 3 FlurbG festgesetzt werden. Entschädigungsansprüche
in Geld entstehen nur insoweit, als die entstandenen Nachteile nicht
durch die Bereitstellung von Ersatzflächen ausgeglichen werden.
Entschädigungsart und Entschädigungshöhe, für die Nachteile, die den
Beteiligten infolge dieser vorläufigen Anordnung entstanden sind, werden in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.
Eine Entschädigungsfestsetzung für An- und Durchschneidungsschäden erfolgt nur auf Antrag.
3. Sofortige Vollziehung
Gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
wird hiermit im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung der
vorläufigen Anordnung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe
gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
4. Auflagen für den Unternehmensträger
Die Zuweisung, der in den Besitzregelungskarten aufgeführten Flächen,
wird nach § 88 Nr. 3 Satz 2 FlurbG mit folgenden Auflagen verbunden:
4.1. Die durch diese Anordnung der LSBB zugewiesenen Flächen
sind durch die LSBB in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle kenntlich abzustecken.
Verbandsgemeinde Vorharz
6 | Nr. 3/2016
4.2.
Die LSBB hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch ihre Maßnahmen nicht unterbrochen wird. Hierzu hat die LSBB die vorhandenen Wege in
befahrbarem Zustand und für den landwirtschaftlichen Verkehr
offen zu halten und gegebenenfalls neue Zu- und Abfahrten zu
schaffen.
4.3. Die ordnungsgemäße Be- und Entwässerung auf den zugewiesenen Flächen ist durch die LSBB sicherzustellen, so dass die
Nachbarflächen nicht beeinträchtigt werden.
4.4. Die der LSBB nur vorübergehend zugewiesenen Flächen, die
zur Aufstellung von Baustelleneinrichtungen und zur Ablagerung Boden und von Baumaterial genutzt werden, sind vor der
Rückgabe zu rekultivieren bzw. wiederherzustellen.
B. Auslegung
Bestandteil dieses Beschlusses sind das Grunderwerbsverzeichnis und
der Grunderwerbsplan (Unterlage 14) des Planfeststellungsbeschlusses
für das Vorhaben „Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben“ vom 22.12.2014 (Az.: 308.2.2-31027-F9.12), hier der
• Grunderwerbsplan, die Blätter 1, 2, 3, 4, 5, 5-1, 6, 7, 8, 9 und 11
sowie das damit korrespondierende
• Grunderwerbsverzeichnis (Stand 06.09.2012) sowie die
• Begründung zu dieser Anordnung
Diese Unterlagen liegen gemäß § 110 FlurbG nach der öffentlichen
Bekanntmachung dieses Beschlusses in den Gemeinden zwei Wochen
lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten
in der Stadtverwaltung der
Holzmarkt 1
Stadt Halberstadt 38820 Halberstadt
in der Stadtverwaltung der
Stadt Quedlinburg Markt 1
06484 Quedlinburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Thale Rathausplatz 1
06502 Thale
in der Stadtverwaltung der Stadt Blankenburg Harzstraße 3
38889 Blankenburg
in der Stadtverwaltung der Stadt Osterwieck Am Markt 11
38835 Osterwieck
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nordharz
Straße der Technik 4
38871 Nordharz
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Huy Bahnhofstraße 243
38838 Huy
in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz
für die Gemeinden Harsleben,
Groß Quenstedt, Wegeleben, Ditfurt,
Hedersleben, Selke-Aue und der
Stadt Schwanebeck
Markt 7
38828 Wegeleben
in der Verwaltung der
Marktstraße 7
Verbandsgemeinde Westliche 39397 Gröningen
Börde für die Stadt Gröningen
während der Dienststunden aus.
Darüber hinaus kann dieser Beschluss auch im
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,
Sachgebiet 12, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt,
während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach seiner Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein.
C. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), Große
Ringstraße 52, 38820 Halberstadt schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5
VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Der Widerspruch kann auch beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) eingelegt werden.
Im Auftrag
Bernd Weber
________________________________________________________
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte als
Flurbereinigungsbehörde
Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt
Telefon: (03941) 671-0
SACHSEN-ANHALT
Halberstadt, den 12.01.2016
Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben,
Landkreis Harz,
Verfahrensnr. 27HZ0001
Begründung der vorläufigen Anordnung vom 12.01.2016
Das Landesverwaltungsamt als obere Flurbereinigungsbehörde hat mit
Beschluss vom 04.01.2016 das Flurbereinigungsverfahren „Flurbereinigung OU Halberstadt - Harsleben“ Verfahrensnummer: 27HZ0001 im
Landkreis Harz angeordnet.
Bei dem o. g. Flurbereinigungsverfahren handelt es sich um ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch
den planfestgestellten Neubau Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben
im Zuge der B 79 drohenden Landverlust auf einen größeren Kreis von
Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur drohenden Nachteile zu vermeiden.
Die LSBB, Regionalbereich West hat mit Schreiben vom 14.01.2016 beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte den Erlass einer vorläufigen Anordnung nach § 88 Nr. 3 FlurbG i. V. m. § 36 FlurbG
beantragt. Die Einweisung in den Besitz erfolgt zum 01.04.2016.
Nach § 17 FStrG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. den §§ 72
bis 75 VwVfG ist der Plan für den Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Landkreis Harz mit den in diesem Beschluss
aufgeführten Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen am
22.12.2014 festgestellt (Az.: 308.2.2-31027-F9.12) worden.
Die vom Vorhaben betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind informiert worden.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer vorläufigen Anordnung liegen
vor. Dem Antrag ist gemäß § 88 Nr. 3 i.V.m. § 36 FlurbG stattzugeben.
Es ist aus dringenden Gründen erforderlich, eine Regelung über die
Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu treffen. Dringende Gründe liegen
vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch
den Flurbereinigungsplan aufgeschoben werden kann.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 7
Begründung der sofortigen Vollziehung
Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser
vorläufigen Anordnung sind nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegeben. Der Neubau der B 79, OU Halberstadt-Harsleben
ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten, der als Anlage des
Fernstraßenausbaugesetzes vom Bundestag beschlossen wurde. Das Bauvorhaben ist in die Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden (lfd. Nr. 52). Die Maßnahme ist im mittelfristigen Finanzierungsprogramm des Bundes angemeldet. Die Finanzierungsentscheidung
für die Maßnahme erfolgt im Zuge der Bauprogrammbesprechung des Bundes mit dem Land Sachsen-Anhalt im Herbst 2015 durch die entsprechende
Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die B 79 OU Halberstadt-Harsleben wird Teil einer überregionalen Verbindung. Verbunden werden die Oberzentren (Magdeburg, Halle) mit den Mittelzentren (Quedlinburg, Wernigerode).
Mit diesem Vorhaben wird die Ortsdurchfahrt Halberstadt und vor allem die Ortsdurchfahrt Harsleben entlastet. Außerdem wird die Kreisstadt Halberstadt mit dem Vorrangstandort im Industrie- und Gewerbegebiet Ost an die B 6n angebunden und damit das Mittelzentrum mit
Teilfunktion eines Oberzentrums Halberstadt und der Industrie- und
Gewerbestandort gestärkt.
Die verkehrliche Entlastung Halberstadts über die anteilige Verlagerung
des Durchgangsverkehrs bewirkt eine entscheidende Minderung der Luftschadstoffbelastung bei Feinstaub und Stickstoffdioxiden. Nur durch die
Ortsumgehung kann nachhaltig die Einhaltung der Grenzwerte der EULuftqualitätsrichtlinie für die beiden Luftschadstoffkomponenten sichergestellt werden. Bislang blieb die Suche nach einer Alternative zur Verkehrsentlastung des entscheidenden Stadtbereichs erfolglos. Weil der seit 2010
geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in Halberstadt mehrfach
überschritten wurde, droht noch 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den EU-Mitgliedstaat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Kommission hat in ihrem Mahnschreiben vom 22.09.2014 auch
die Grenzwertüberschreitung in Halberstadt aufgeführt.
Am Neubau Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben im Zuge der B 79
besteht somit ein besonderes öffentliches Interesse. Um den Beginn des
Bauvorhabens unverzüglich gewährleisten zu können, muss der Entzug
des Besitzes und der Nutzung sofort vorgenommen werden.
Hinweise
Durch diese vorläufige Anordnung werden keine eigentumsrelevanten
Entscheidungen getroffen. Die bestehenden Pachtverhältnisse werden
durch diese Anordnung nicht berührt. Die notwendigen eigentumsrechtlichen Regelungen erfolgen später im Flurbereinigungsplan auf
der Grundlage der tatsächlich für das Vorhaben benötigten Flächen.
In diesem Zusammenhang wird auf den Unterschied zwischen Eigentum
und Besitz hingewiesen. Eigentümer eines Grundstückes ist derjenige,
der im Grundbuch eingetragen ist bzw. dessen Erben. Der Eigentümer ist
Inhaber der vollen Verfügungsgewalt über das Grundstück. Der Besitzer
ist derjenige, dem der Eigentümer durch einen Vertrag (z.B. Pachtvertrag)
gestattet hat, das Grundstück zu nutzen und zu bewirtschaften.
Im Auftrag
Bernd Webe
„Kinder sind kostbar, stark und
doch zerbrechlich“
... unter diesem Motto hat sich in Hedersleben der Förderverein Kita
Gänseblümchen e. V. im November letzten Jahres gegründet. Der
Verein besteht bereits aus 26 Mitgliedern, die sich außerhalb der
knappen Kassen der Kommune um die kleinen und großen Wünsch
in unserer Kindertagesstätte kümmern wollen …
Wir suchen daher dringend Freiwillige und Sponsoren, die uns bei
unserem ambitionierten Projekt finanziell und materiell unterstützen!
Ansprechpartner unseres Fördervereins:
1. Vorsitzender Christian Hohmann, 0151 55393879
Stellvertreterin Steffi Rohde, 0151 70809959
Der Vorstand des Fördervereins Kita Gänseblümchen e. V.
So ein Zirkus ...
So ein „Zirkus“ - Schüler und
Kindergartenkinder stehen am 19.
und 20.04.2016 im Rampenlicht.
Nach 5 Jahren ist in Schwanebeck
der 1. Ostdeutsche Propjektzirkus
Andre Sperlich wieder zu Gast.
160 Kinder schlüpfen unter Anleitung von Artisten in die Rolle
von Akrobaten, Trapezkünsdern, Seiltänzern, Clows ... Auch
Kunststücke mit Tieren studieren
sie ein.
Erleben Sie die kleinen Stars in
der Manege.
Die öffentlichen Vorstellungen sind am Dienstag, dem
19.04.2016 um 17.00 Uhr und am
Mittwoch, dem 20.04.2016 um
10.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Eintrittskarten können 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
im Zirkuszelt erworben werden
(Erw. 10,00 Euro/Kinder 3,00
Euro).
Verbandsgemeinde Vorharz
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und
wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
IMPRESSUM
Infolgedessen ist eine Zuweisung der in Anspruch zu nehmenden
Grundstücksflächen zum 01.04.2016 dringend erforderlich. Angesichts
der dringenden Erforderlichkeit dieses Bauvorhabens ist eine Verzögerung nicht zu vertreten.
Dem stehen die Interessen der bisherigen Besitzer bzw. Nutzer nicht entgegen, da die Beteiligten für die durch diese vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile entschädigt werden. Die Festsetzung der Entschädigungen (nach Nr. 2) bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten.
Ebenfalls stehen die Interessen der Eigentümer dem nicht entgegen, da
durch diese vorläufige Anordnung die Wirksamkeit von bestehenden
Pachtverträgen unberührt bleibt und die Eigentümer weiterhin Anspruch auf Pachtzinszahlung haben.
- Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Verbandsgemeinde Vorharz
8 | Nr. 3/2016
Mitteilungen der
Schützenbrüderschaft
Harsleben
„70 Jahre“ Spielmannszug Wedderstedt
Wann:
Wo:
Samstag, den 04.06.2016
14.00 Uhr
Gemeindehof in Wedderstedt
Programm:
- Sternmarsch der Spielmannszüge
- Kaffee und Kuchen
- Auftritt des Wedderstedter Kindergartens
- Darbietung des Wedderstedter Chors
- musikalische Umrahmung mit den „Kellerknaben“
Für unsere kleinen Gäste:
-Hüpfburg
-Kinderschminken
-Malstraße
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Am 27. Februar fand unsere Jahreshauptversammlung statt. Der
Vereinsraum im Schützenhaus
war gut gefüllt. Vorher konnte
das Schießen auf Schützenschnur
und Eichel absolviert werden.
Alle
Tagungsordnungspunkte
wurden zügig abgearbeitet. Der
alte Vorstand entlastet und ein
neuer gewählt. Es wurden als
2. Vorsitzender Udo Haase, als
Schatzmeister Carola Bruhn, als
Termin
18.03.2016
01.04.2016
01. - 03.04.2016
09.04.2016
15.04.2016
16. - 17.04.2016
Schießportleiter Steffen Drewes
und als Schriftführer Barbara
Koppe gewählt. Der 1. Vorsitzende Rüdiger Diener und Ernst Paschedag als Schießstandwart und
Alterspräsident können turnusmäßig erst nächstes Jahr wieder
gewählt werden. Anschließend
konnten die Schützen noch ein
deftiges Abendmahl einnehmen
und gemütlich klang der Abend
bei guten Gesprächen aus.
Vorstandssitzung 19.30 Uhr
Mitgliederversammlung 19.30 Uhr
3. Runde Harzpokal in Deersheim
Traditionsturnier f. Kinder und Jugend in
Schwanebeck
Vorstandssitzung 19.30 Uhr
Kreismeisterschaft GK Pistole und Revolver in
Vogelsdorf
Der Vorstand
Frauenchor Wegeleben e. V.
Herzliche Einladung zum Frühlingskonzert
des Frauenchores
Das traditionelle Frühlingskonzert des Frauenchores findet
am Samstag, dem 19. März 2016,
im Schützenhaus in Wegeleben
statt.
Beginnen möchten wir um 14.00 Uhr mit dem Kaffeetrinken. Dazu
gibt es natürlich wieder den leckeren selbst gebackenen Kuchen der
Chorfrauen.
Um 15.00 Uhr eröffnen dann die Gastgeberinnen unter der Leitung
von Anneliese Herbst das Konzert mit Frühlingsliedern. Antje Ehlert wird wieder charmant und gekonnt durch das Programm führen.
Als teilnehmende Gäste haben wir uns eingeladen, den
- Frauenchor Fümmelse
- Gemischten Chor Hoym
- Männerchor Schwanebeck
- Männerchor Lochtum,
die mit ihren Liedern zum Gelingen unseres Frühlingskonzertes beitragen wollen.
Wir laden hiermit alle Freunde des Chorgesanges aus nah und fern
recht herzlich ein und freuen uns, ihnen einen schönen Samstagnachmittag mit besinnlichen und fröhlichen Liedern bescheren zu
können.
Jeden Dienstag treffen wir uns um 14.00 Uhr im Rathaus Zimmer 8.
Nachdem wir dieses Jahr wieder zünftig Fasching gefeiert haben,
freuen wir uns jede Woche auf die Stunden, die wir gemeinsam mit
viel Spaß und Spielen verbringen. Auch der Sport kommt nicht zu
kurz. Viele Überraschungen hat unsere Leiterin Ilona stets parat.
Für die unermüdlichen Vorbereitungen möchten wir uns herzlich
bedanken.
Ohne die zahlreichen Geld- und Sachspenden vieler Sponsoren
könnten wir vieles nicht durchführen.
Vielen Dank allen Sponsoren.
Gerlinde Wedde
U. B.
Aus dem Schwanebecker Seniorentreff
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 9
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Wegeleben
Hiermit sind alle Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen
Jagdbezirkes Wegeleben recht herzlich zur Versammlung eingeladen.
Ort:
Gaststätte „Zur Tränke“ Wegeleben OT Deesdorf
Datum:
Dienstag, den 29.03.2016, 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1.
Eintragung der Mitglieder in die Anwesenheitsliste
2.
Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung
3.
Verlesung des Protokolls vom 30.03.2015
4.Bericht:
• Vorsitzende
• Jagdgemeinschaft Wegeleben
• Jagdgemeinschaft Rodersdorf
5.
Anträge von F. Baumgärtel, E. Zimmermann, E. Eckert, M. Börns
6.
Bericht des Kassenführers
7.
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
8.
Neuwahl eines Kassenprüfers
9.
Neuwahl des Vorstandes
10.Sonstiges
11.Schlusswort
Anschließend gemeinsames Abendessen!
Veranstaltungskalender von Hausneindorf
für das Jahr 2016
26.03. 30.04. 17.06. 18.06. 02./03.07. 20.08. 03.09. 11.09. 03.10. 10.11. 19./20.11. 02.12. 03.12. Osterfeuer Burg Hausneindorf
Aufstellen des Maibaumes/Burg Hausneindorf,
Fackelumzug/Maifeuer, Sportplatz
Kinderfest Kita „Pfiffikus“
Orgelkonzert, Kirche
Feuerwehrfest, Burg Hausneindorf
Spielplatzfest, Spielplatz
Orgelkonzert Kirche
Tag des offenen Denkmals, Burg Hausneindorf
Tag der deutschen Einheit (Brauchtumsfeuer)
Alte Sandgrube
Martinsumzug Kirchhof
Geflügelausstellung, Burg Hausneindorf
Kinderadvent, Kirchhof
Burgadvent, Burg Hausneindorf
Vorstandsvorsitzender
W. Börns
Veranstaltungskalender von Schwanebeck und Nienhagen
für das Jahr 2016
19.03.
Puppen- und Teddybärmuseum
26.03.
Freiwillige Feuerwehr Schwanebeck
09.04.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
23.04.
Puppen- und Teddybärmuseum
24.04.
Männergesangsverein 30.04.
Hundeverein Schwanebeck
13./14.05. Schützenverein Schwanebeck e. V.
20./21.05. Schützenverein Schwanebeck e. V.
28./29.05. Kultur- u. Technikverein Nienhagen
Mai/Juni
Puppen- und Teddybärmuseum
05.06.
Männergesangsverein
11.06.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
18./19.06. Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
19.06.
Puppen- und Teddybärmuseum
08. - 10.07. Schützenverein Schwanebeck e. V.
17.07.
Puppen- und Teddybärmuseum
09. - 13.09. Puppen- und Teddybärmuseum
10.09.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
25.09.
Freundeskreis Erntedank
06.11.
Puppen- und Teddybärmuseum
11.11.
Katholische Kirchengemeinde
13.11.
Stadt Schwanebeck und alle Vereine
(Volkstrauertag)
19.11.
Schützenverein Schwanebeck e. V.
03.12.
Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
03./04.12. Puppen- und Teddybärmuseum
04.12.
Männergesangsverein
18.12.
Puppen- und Teddybärmuseum
(Termine ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Teilnahme Puppenausstellung in Dessau (Museum bleibt geschlossen!)
Osterfeuer ab 19.00 Uhr
Traditionsturnier der Jugend Schwanebeck
Puppenfrühling in Münster (Gruppenfahrt)
29. Frühlingskonzert auf der Huysburg
Maifeuer auf dem Hundesportplatz, „Amtsche Wiese“, Huyweg
Huypokalschießen
VM KK und Königsschießen
Militär- u. Oldtimertreffen mit anschl. Ossiparty
Puppenkünstlerin Hildegard Günzel ist zu Besuch
Sängertreffen im Garten der Kath. Kirche
Kremserfahrt mit Grillfest
2. Großes Oldtimertreffen auf dem Hängerplatz (Huyweg)
Sonntagskonzert mit Jodlermeister Andreas Knopf und Martina Weber (Beginn 15.00 Uhr)
Schützenfest
Sommerfest (Beginn 10.00 Uhr)
Teilnahme Sachsen-Anhalt-Tag in Sangerhausen (Museum bleibt geschlossen!)
Mitgliederversammlung und Adlerschießen
Erntedankfest
Teilnahme Kunst- und Kulturbörse im Salzlandtheater Staßfurt
(Museum bleibt geschlossen!)
17.00 Uhr Martinsumzug
Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal im Stadtpark
Jahreshauptversammlung und Weihnachtsfahrt
Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren aus Schwanebeck und Nienhagen
Weihnachtsmarkt (Beginn Samstag 13.00 Uhr, Sonntag 11.00 Uhr)
26. Adventskonzert in der Kath. Kirche
Adventskonzert zum Jahresausklang mit dem Jodlermeister Andreas Knopf und
Martina Weber (Beginn 15.00 Uhr, Voranmeldung)
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 3/2016
Heteborner Nachwuchskicker fahren
mit Europaabgeordnetem zum Fußballspiel
nach Magdeburg
Am vergangenen Wochenende
würdigte der Europaabgeordnete
Sven Schulze die tollen fußballerischen Leistungen der D-Jugend
des Heteborner SV mit einer
schönen Überraschung.
Er lud sowohl unsere Nachwuchsspieler als auch deren Trainer und
Betreuer zu dem Spiel des 1. FC
Magdeburg gegen Fortuna Köln
ins Stadion nach Magdeburg ein.
Für die Kinder war es ein motivierendes Erlebnis einmal ein Profifußballspiel live sehen zu dürfen
und die beeindruckende Atmosphäre im Stadion miterleben zu
können.
Als Verein freuen wir uns darüber,
dass Sven Schulze den Kindern
so ein unvergessliches Erlebnis
ermöglicht hat und danken ihm
dafür sehr herzlich.
Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert
zum Geburtstag im Monat April 2016
ihren Mitgliedern
Michael Müller (17.04.), Gisela Harnack (20.04.)
und Tino Mohr (24.04.).
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren
alles erdenklich Gute, Gesundheit
und Wohlergehen.
Aus dem Schützenverein:
Das Osterschießen findet am Samstag, dem 26. März 2016 in der Zeit
von 16.00 bis 18.00 Uhr im Schießstand statt.
Am Freitag, dem 22. April 2016 findet um 19.00 Uhr die Generalversammlung der Schützenkorporation Ditfurt im Schießstand statt.
Alle Mitglieder des Schützenvereins sind ganz herzlich eingeladen.
Der Vorstand möchte nochmal auf das wöchentliche Schießtraining immer freitags von 18.00 bis 20.00 Uhr im Schießstand hinweisen.
Oliver Rosplesch
1. Schützenmeister
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Rodersdorf
Die Versammlung findet am Mittwoch, dem 06.04.2016 um 18.00 Uhr
in der Gaststätte Gonschorek in Rodersdorf satt.
Tagesordnung
1.Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit und der vertretenen Fläche
3. Verlesung des letzten Protokolls
4. Bericht des Vorstandes
5.Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Neuwahlen von 2 Kassenprüfern
8. Bericht der Pächtergemeinschaft
9. Verwendung des Jagdgeldes
10.Verschiedenes
Alle Grundeigentümer die in der Gemarkung Rodersdorf Eigentum
haben sind herzlich eingeladen.
Sehr geehrte Einwohner des Ortsteiles
Deesdorf,
entgegen der Veröffentlichung im Vereinskalender der Stadt Wegeleben und seiner Ortsteile für 2016 führt die Stadt Wegeleben am
30. April 2016 kein „Maifeuer“ im OT Deesdorf durch.
Begründung
Der Wehrleiter der FF Deesdorf hat dem Bürgermeister auf Anfrage
schriftlich mitgeteilt,
„dass die Kameraden der FF Deesdorf bei einem eventuellen
Maifeuer keine Brandwache übernehmen.“
Da ohne Brandwache ein offenes Feuer zu viele Gefahren birgt, entfällt das geplante Maifeuer 2016.
Die Stadt Wegeleben wird dazu zu Unrecht bereits abgelagerte
Brennmaterial entsorgen, weißt aber in diesem Zusammenhang
nochmals darauf hin, dass künftige Zuwiderhandlungen der Entsorgung von Reisig, Ästen und Zweigen zu Lasten des Verursachers
entsorgt werden.
Der Jagdgenossenschaftsvorstand
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
Hans-Jürgen Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 11
Die Schwanebecker Mühlen
(Aus der Chronik der Stadt Schwanebeck v. W. Nehrig)
Das Gewerbe des Müllers ist sehr
alt. Mit der Anlage eines Dorfes
wurde, wenn es möglich war, eine
Wassermühle erbaut, Schwanebeck hatte davon drei – die Ober-,
Mittel- und Untermühle.
Die Entstehung der Obermühle
wird 925 mit dem Dorfe Ysimidiburg sein. Um 1780 gehörten
zur Mühle 4 Morgen umliegendes Land. Alle Mühlen gehörten
einem Grundherren bis zu ihrer
Oberführung in Erbpacht. Der
letzte Besitzer der Obermühle
erklärte 1914 den Konkurs und
die Mühle stellte für immer ihren
Betrieb ein. Bei der Obermühle
wurde Ende des 19. Jahrhunderts
eine Badeanstalt/Freibad errichtet – durch eine Quelle gespeist,
Wasser ca. 18 Grad).
Die Mittelmühle ist wahrscheinlich mit der Errichtung
des Klosterhofes in Büblingen
erbaut worden. Zu ihr gehörte
nur ¼ Morgen Land. Sie wurde
mit dem Rottorf´schen Klostergut
in Erbpacht gegeben. Stillgelegt
wurde sie im Jahre 1941. Die
Mittelmühle befand sich in der
Mühlenstraße – Eigentümer des
Gehöftes wurde Heinrich Miede
– Bauer.
Die Zeit der Erbauung der Untermühle ist nicht bekannt, ebenso
die ursprünglichen Besitzer. Ein
Balken an der Scheune zeigt die
Jahreszahl 1792. Zur Mühle gehörten 12 Morgen des umliegenden Landes, der Mühlengraben.
Durch Erbpacht ging die Mühle in
Privatbesitz über. Auf dem 1863
erkauften Mühlengeländes erbaute die Firma „Wulsch-Förster“
ihre Zuckerfabrik, die dann in den
70er Jahren noch den restlichen
Mühlenbesitz samt der Mühle erwarb. Diese wurde nur für
eigene Zwecke verwendet. Mit
dem Wasserrad verband man eine
Pumpe, die das Wasser aus dem
Brunnen (seit 1910) aus einem er-
Die Windmühle auf dem Vogelsberg
Osterglühen in Deesdorf
Die Freiwillige Feuerwehr Deesdorf lädt ein zum
diesjährigen Osterglühen in der Oberstraße (Gerätehaus)
am Ostersamstag, dem 26. März 2016 ab 17.00 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt.
bauten Teiche im Mühlengraben
in die Fabrik drückte. Nach dem
1. Weltkrieg baute die Firma die
Mühle zu einem modernen Betrieb
aus, der sich aber nicht rentierte.
Als die Firma 1932 große Teile
ihres Besitzes veräußert, erwarb
der ehemalig Windmüller Spaniel
die Mühlenanlage. Sie wurde 1960
in die LPG Typ III „Neues Leben“
übernommen, arbeitete weiter bis
etwa im Jahre 1983 und wurde
dann für immer geschlossen.
Die Pumpmühle, eine der ältesten Gewerbebetriebe Schwanebecks, brannte 1912 nieder
und wurde danach nicht wieder
aufgebaut. Diese befand sich im
Schüttewall und war ursprünglich
eine Ölmühle, die 1778 von dem
Müller Krämer eingerichtet war.
Er war zuvor 20 Jahre Soldat im
Kürassier-Regiment von Bayern
und hatte den 7-jährigen Krieg
mitgemacht. Zu seiner Ölmühle,
die von Wasser des Annabachs
betrieben wurde, hatte er kein
ausschließliches Privileg und
klagte oft über fehlendes Wasser.
Die Mühle wurde 1791 zu einem
größeren Gehöft ausgebaut.
Ölmühlen pressten aus dem
Flachs das „Saatöl“, das zumeist zu Beleuchtungszwecken
im Krüsel verbrannt wurde. (Ein
Krüsel oder Krösel ist eine kleine
Froschlampe. Der Name ist eine
generische Bezeichnung für eine
hängende (Öl-)Lampe aus dem
Niedersächsischen.)
Daneben wurde in den Mühlen
aus Mohn Speiseöl gepresst – das
Mohnöl.
Nach dem Rückgang des Anbaus
von Ölfrüchten ging der Ölmüller
dazu über, Schrot zu mahlen und
Häcksel zu schneiden. Im Sommer 1911 brannte die Mühle samt
Wohnhaus ab.
Um 1800 hatte der Schmied Müller in Büblingen eine weitere
Ölmühle erbaut, die von Rossen/
Pferden bewegt wurde.
Die erste Windmühle wird in
Schwanebeck 1780 erwähnt. Sie
stand auf dem Vogelsberg. Der
Windmüller war damals im Besitz
von 20 Morgen Erbpachtacker.
Sein Korn hatte nach der Sitte der
Zeit ein Esel auf dem Rücken zu
den Einwohnern und wieder zurück zur Mühle zu tragen. Sein
Weg hinauf zur Windmühle war
der sogenannte „Eselstieg“.
Um 1838 sind bereits neben 4 Wassermühlen auch 3 Windmühlen
vorhanden. Zwei Windmühlen befanden sich auf dem Vogelsberg,
eine auf dem Kämeckenberg. Die
eine Windmühle auf dem Vogelsberg stürzte 1905 ein, die andere
Mühle kündet als Ruine von einer
anderen Zeit. Zwischenzeitlich
ist selbst die Ruine nicht mehr zu
sehen. Die Mühle auf dem Kämeckenberg wurde 1922 abgerissen.
Sie alle waren überflüssig geworden, seitdem die Mühlen, durch
Elektromotoren angetrieben, billiger und praktischer arbeiteten.
Da sie innerhalb der Ortslage errichtet worden sind, ersparten sie
den Kunden unbequeme Wege.
Osterfeuer in Hausneindorf
Wir laden herzlich ein auf die Burg Hausneindorf zum alljährlichen Osterfeuer.
Es findet am Ostersamstag, dem 26. März 2016 statt und beginnt
um 18 Uhr. Für die kleinen Gäste wird wieder unsere EierkullerBahn bereitstehen und für Spiel und Spaß sorgen. Um 19 Uhr
wird die Jugendfeuerwehr Hausneindorf dann das Osterfeuer
entzünden. Für das leibliche Wohl wird gesorgt und beim Ostertanz kann noch ausgelassen gefeiert werden. Der Festraum in der
ehemaligen Getreidesortierung ist beheizt und der Eintritt wie
immer frei.
Der Heimatverein Hausneindorf e. V.
Verbandsgemeinde Vorharz
12 | Nr. 3/2016
Nachlese zur 52. Session des Wegelebener Karnevals
Am 14.11.2015 starteten die Närrinnen und Narren des Karnevalclub
Wegeleben in die 52. Session. Den
Umzug begleiteten zwei Spielmannszüge mit entsprechenden
Märschen und Karnevalsmusik.
Eine Vielzahl von heimischen
Vereinen, befreundete Karnevalsvereinen sowie zahlreiche Gäste
begleiteten den Umzug.
Unter dem Motto „Antik ist chic“
begann am 09.01.2016 die Session mit der ersten Seniorenveranstaltung. Es war wieder ein beschwingtes Programm der guten
Laune mit tollen Programmpunkten und farbenfrohen Kostümen.
Begrüßt wurde das Publikum
nach Einzug des Elferrates vom
Sitzungspräsidenten Hardy Seidenstücker, der dazu aufforderte
die Prinzenpaare der diesjährigen
Session zu empfangen. Nach ihrem Einmarsch auf die Bühne eröffnete Präsident Udo Rösemann
die Veranstaltung und stellte die
Prinzenpaare Prinz Joel und Prinzessin Jil als Kinderprinzenpaar
und Prinz Flori I. sowie Prinzessin Franzi I. als Tollitäten vor. Das
Prinzenpaar verlas die elf Gesetze
des Wegelebener Karnevals und
legte damit das Verhalten im Saal
fest. Die Garde präsentierte ihren
Marschtanz, der traditionell das
Programm eröffnet. Die WIGO
Sänger verstanden es wieder, die
Gäste mit ihren Liedern zum Mitsingen und Mitschunkeln zu bewegen. Die Büttenredner nahmen
sich verschiedenen Themen an und
strapazierten die Lachmuskeln der
Gäste. Auf der Bühne erschienen
Jutta Rösemann als Oberschwester
Hildegard mit Geschichten aus der
Klinik, Mate Hesse als Lurch der
seine Entstehungsgeschichte erzählte, Hotti (Horst Voitel) als alter
Mann mit seinen Erlebnissen und
Rudi als Facility Manager mit seinen Hausmeistergeschichten (Jörg
Meyer).
Einen Piratentanz sowie einen
Gardetanz hatten die WIGO Sterne einstudiert, und erhielten wie
alle anderen Aktiven jede Men-
ge Beifall. Ein weiteres Ergebnis
unserer Nachwuchsarbeit war der
Auftritt unseres Tanzmariechens
Eleni. Auch unsere WIGO Funken
führten ihren Affentanz dem Senioren- und dem Kinderpublikum
vor. Die Golden Girls versetzten
uns zurück in die ägyptische Antike und präsentierten einen Pharao,
der standesgemäß durch den Saal
auf die Bühne getragen wurde.
Frauke und Flori als unser diesjähriges Tanzpaar, zeigten eindrucksvoll ihr Können auf der Bühne zu
einer toll ausgesuchten Musik. Das
Männerballett machte auch in diesem Jahr seinem Namen alle Ehre.
Kostümiert als Charlie Chaplins
begeisterten sie das Publikum, das
mit Zugabe Rufen noch mehr sehen wollte. Besonders erfreut sind
wir, dass wir ein Mini Männerballett präsentieren konnten.
Unsere Prinzengarde zeigte wieder ihr Können mit zwei Showtänzen, „Antik ist chic“ und „Atlantis“. Das große Finale auf der
Bühne wurde wieder unterstützt
durch die WIGO Sänger mit anschließendem Dank an alle Gäste,
Sponsoren sowie allen Aktiven
vor, auf und hinter der Bühne,
ausgesprochen vom Präsidenten,
verbunden mit einer Einladung
für die nächste Session unter dem
Motto: „Der KCW feiert dieses
Mal Karneval im Rittersaal“.
Die Band Smaragd unter der musikalischen Leitung von Andreas
Cosmus umrahmte die Veranstaltung musikalisch und lud nach der
Veranstaltung noch zum Tanz ein.
An dieser Stelle nochmals Herzlichen Dank für 30 Jahre Begleitung der Veranstaltungen durch
unsere Band.
Außer den Abendveranstaltungen
fand wieder ein Kinderkarneval
organisiert und begleitet von Katharina Grünewald, unser beliebter Weiberfasching moderiert von
Oberhexe Jutta Rösemann und
unser Rosenmontagsball statt.
WIGO HELAU
Udo Rösemann Präsident
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 13
Nachruf
Am 27.02.2016 verstarb unser langjähriges Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung
Brandmeister Fritz Theuke
Der Verstorbene war Angehöriger der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hedersleben in der Verbandsgemeindefeuerwehr Vorharz.
Er hat sich während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt. Mit einem hohen Maß an
Verantwortungsbewusstsein war er viele Jahrzehnte als Jugendwart in der Feuerwehr tätig.
Nach seiner aktiven Feuerwehrlaufbahn leitete Kamerad Theuke mit großer Hingabe die Altersabteilung.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren, sein Engagement, sein Fleiß und Ehrgeiz bleiben uns unvergessen.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gelten seiner Ehefrau und seinen Angehörigen.
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hedersleben
Eiko Rinn - Ortswehrleiter
Gemeinde Hedersleben Kornelia Bodenstein - Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Vorharz
Ute Pesselt - Bürgermeisterin
Hedersleben, im März 2016
Kirchennachrichten
Termine im Kirchspiel Wegeleben
Verbandsgemeinde Vorharz
Kirchspiel Bode-Selke-Aue
16.03.16 14.30 Uhr 20.03.16 10.00 Uhr Karfreitag
25.03.16 10.30 Uhr Ostersonntag
27.03.16 10.00 Uhr 03.04.16 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.04.16 10.30 Uhr 17.04.16 13.30 Uhr 20.04.16 18.00 Uhr 23.04.16 14.30 Uhr 24.04.16 09.00 Uhr 27.04.16 18.00 Uhr Hedersleben - Frauenkreis
Hedersleben - Gottesdienst mit Abendmahl
Heteborn - Gottesdienst mit Abendmahl
Hedersleben - Gottesdienst
Hausneindorf - Gottesdienst
Heteborn - Gottesdienst
Wedderstedt - Gottesdienst
Hedersleben - Gottesdienst
Hedersleben - oek. Bibelstunde im
evang. Gemeindehaus
Heteborn - Gottesdienst
Hausneindorf - Gottesdienst
Hausneindorf - Abendgebet
Wolfgang Schlegel
AM = Abendmahlsgottesdienst
* Gottesdienst auf Abruf findet statt, wenn sich bis Freitag, 18 Uhr sieben
Personen beim Beirat oder Pfarrer melden, die gern kommen wollen.
Kindermusical im Sommer „Martin Luther King“
Nach der großen Begeisterung im letzten Sommer gibt aus auch dieses
Jahr wieder ein Kindermusical in unserer Kirchenregion. (Siehe Terminkalender.) Dieses Mal geht es um den bekannten schwarzen Bürgerrechtler Martin Luther King. Das knüpft nicht nur dem Namen nach an
die Aufführungen vergangenes Jahr an. Denn auch diesmal geht es um
den gewaltlosen Kampf für Freiheit und für die Rechte Andersdenkender auf Grundlage des christlichen Glaubens. Die Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren, dazu Jugendliche und Erwachsene
sind schon mitten in den Proben. Trotzdem kann man sich noch zum
Mitmachen melden. Ein besonderes Highlight wird mit Sicherheit die
Open-Air-Vorstellung in Groß Quenstedt. Weiter Aufführungen sind im
Juni in Schwanebeck, Kroppenstedt und Eilenstedt geplant.
14 | Nr. 3/2016
Veranstaltungen:
Frauenhilfe:
Chorprobe:
Posaunenprobe
(Kinder)
Kinderkirche: Dienstag, den 12. April 2016 um 14.00 Uhr in
der Winterkirche.
dienstags um 19.30 Uhr in der Winterkirche
sonnabends um 9.30 Uhr in der Winterkirche
dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen Zeiten in der Winterkirche.
Bibelgespräch:
Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R.
Martin Kunze laden am Montag, dem
18. April 2016 um 16.00 Uhr zum monatlichen Bibelgespräch in die Winterkirche ein.
Kindernachmittage mit Juliane und Katja: - Jeden zweiten Dienstag
im Monat treffen sich die Kinder Konfessionsübergreifend zum Spielen, Lesen, Backen und Kochen in der Winterkirche.
Konzert in der Kirche 2016:
Das erste Konzert in der Ditfurter Bonifatiuskirche findet am Sonntag,
dem 17. April 2015 um 17.00 Uhr statt. Es gastiert die „Grande Dame of
Voice“ Kathy Kelly“ unterstützt durch den Chor „Gospel Emotion“ aus
Oschersleben - Hornhausen in der Bonifatiuskirche. Lassen Sie sich von
der stimmgewaltigen Sängerin in der geheizten Ditfurter Bonifatiuskirche
begeistern. Die Konzertkarten kosten im Vorverkauf 24,00 EUR und an
der Abendkasse 30,00 Euro. Der Kartenvorverkauf beginnt am 15. Februar
an folgenden Verkaufsstellen: Andrea Schulze, Basteltante, Blankenburger
Weg 1, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 707624, Sandra Rabe, Kleines Kaffee,
Gottesackerstraße, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 707526, Pfarrbüro der Kirchengemeinde, Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel. 03946 3617
Pfarrer Arnulf Kaus
Kirchhof 2, 38828 Wegeleben,
Tel./AB: 039423 248; Mobil: 01522 1957421
E-Mail: [email protected]
(vertraulich)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Gespräch oder einen Besuch.
Gemeindebüro: Bärbel Wienck und Ralph-Rainer Wenske
Ratsstraße 1, 38822 Emersleben, Tel.: 039424 469;
[email protected]
Bürozeit: Mo., 13 - 16 Uhr; Do., 9 - 12 Uhr; Fr., 17 - 18 Uhr
Kirchennachrichten
der Evangelischen Kirchengemeinde
„St. Bonifatius“ Ditfurt
März/April 2016
Gottesdienste:
20. März 2016
9.00 Uhr
Gottesdienst in der Winterkirche
25. März 2016
9.00 Uhr
Gottesdienst zum Karfreitag mit Abendmahl in der Winterkirche
27. März 2016
10.00 Uhr
Gottesdienst zu Ostersonntag in der Winterkirche mit
anschließendem Ostereiersuchen im Pfarrgarten
2. April 2016
13.00 Uhr
Hochzeit in der Bonifatiuskirche
10. April 2016
9.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in der Winterkirche
Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617
In dringenden Fällen Pfr. i. R. M. Kunze 03946 703535 oder H.-J.:
Gröpke 03946 4450
Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 3/2016 | 15
enwi
Informationen zur Sammlung
von kompostierbaren Abfällen
Mietangebote – Wegeleben
Helle 5-Raum-Wohnung in Wegeleben, zentrale Lage
Adresse: Lange Reise 16/16a
Angaben: Dachgeschoss, ca.: 107,59 m2
Kaltmiete: 485,00 €
Gesamtmiete: 733,00 € (Betriebskosten 108,00 € + Heizkosten
140,00 €)
Kaution: 2 Nettokaltmieten
Die Wohnung ist bezugsfertig. Energieausweis ist in Form eines
Verbrauchsausweises vorhanden.
Helle 2-Raum-Wohnung in Wegeleben, zentrale Lage mit Balkon
Adresse: Lange Reise 16/16a
Angaben: I. OG links, ca.: 58,87 m2
Kaltmiete: 294,35 €
Gesamtmiete: 430,85 € (Betriebskosten 60,00 € + Heizkosten 76,50 €)
Kaution: 2 Nettokaltmieten
Die Wohnung wird saniert. Einzug nach Vereinbarung
3-Raum-Wohnung, ruhige Lage in Wegeleben
Adresse: Schulstraße 3
Angaben: I. OG rechts, ca.: 62,95 m2
Kaltmiete: 289,00 €
Gesamtmiete: 436,00 € (Betriebskosten 64,00 € + Heizkosten 83,00 €)
Kaution: 2 Nettokaltmieten
Bei Interesse oder weiteren Mietangeboten melden Sie sich bitte bei:
Südharz Immobilien GmbH
Reichsstraße 4
99734 Nordhausen
Sachbearbeiter: Herr Danny Adam
Telefon:
0157 85589464
03631 902162
Die übliche Frühjahrssprechstunde führt der
Bürgermeister der Stadt Wegeleben
am Freitag, dem 01.04.2016 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr im
OT Rodersdorf
am Freitag, dem 08.04.2016 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr im
OT Deesdorf
durch.
An diesen Tagen entfällt die Sprechstunde im Rathaus Wegeleben.
Diese findet erst wieder am 15.04.2016 zu den bekannten Zeiten statt.
Zimmer
Bürgermeister
Stadt Wegeleben
Nächster Erscheinungstermin:
Donnerstag, der 21. April 2016
Die Entsorgungswirtschaft des
Landkreises Harz AöR (enwi)
bietet den Bewohnern der Verbandsgemeinde Vorharz die
haushaltsnahe und kostenlose
Sammlung von kompostierbaren
Abfällen an. Diese Sammlung
findet statt
• am Montag, dem 21. März
2016, in Harsleben und Wegeleben;
• am Dienstag, dem 22. März
2016, in Adersleben, Deesdorf, Groß Quenstedt,
Hedersleben, Heteborn, Nienhagen und Rodersdorf;
• am Mittwoch, dem 23. März
2016, in Schwanebeck;
• am Dienstag, dem 5. April
2016, in Ditfurt, Hausneindorf und Wedderstedt
Allen Interessenten, die sich an
dieser Aktion beteiligen möchten,
gibt die enwi folgende Hinweise:
Es werden kompostierbare Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt,
Rasenschnitt, Laub und andere
pflanzliche Kleinmaterialien (ungekocht) gesammelt.
Damit eine zügige Übernahme
möglich ist, legen Sie bitte das
Material am Sammeltag bis spätestens 07:00 Uhr an der Straße
vor Ihrem Wohngrundstück am
Straßenrand geordnet bereit.
Sollten durch Baumaßnahmen
Einschränkungen für die Abfuhr
des Materials bestehen, legen Sie
bitte die kompostierbaren Abfälle an der nächst befahrbaren
Straße ab.
Um das Aufladen zu erleichtern,
ist es notwendig, den Baum- und
Strauchschnitt vorher zu bündeln.
Verwenden Sie dazu Naturfasern,
denn Metall- oder Plastikbänder
können in der Kompostanlage
nicht verrotten. Die Bündel können bis zu 25 kg schwer und bis
zu 2 Meter lang sein, die Äste bis
zu 15 Zentimeter dick.
Für Kleinmaterial bietet die
enwi 70-Liter-Papiersäcke zum
Preis von 0,50 Euro/Stück an.
Die Vertriebsstellen entnehmen
Sie bitte dem Entsorgungskalender 2016.
Sie können das Material aber
auch in Körben, Wannen, Eimern
oder Kartons bereitstellen. Diese Gefäße nehmen Sie nach dem
Entleeren wieder an sich. Bitte
verwenden Sie keine Textil- oder
Plastiksäcke sowie Regen- und
Abfallbehälter!
Bitte säubern Sie bei eventueller
Verschmutzung die Übergabestelle nach der Abfuhr.
Beachten Sie bitte die Hinweise
schon bei der Vorbereitung des
Materials, da der Entsorger sonst
Ihre kompostierbaren Abfälle
nicht mitnehmen kann.
Ergänzend zur Straßensammlung bietet die enwi privaten
Haushalten die Möglichkeit an,
Kleinmengen (max. 2 cbm) mit
eigenen Transportmitteln kostenfrei auf nachfolgenden Anlagen
ganzjährig zu den angegebenen
Zeiten anzuliefern:
Wertstoffhof Halberstadt, Am
Sülzegraben 15a (Gewerbegebiet
„Am Sülzegraben“),
Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr,
Samstag 08:00 - 14:00 Uhr.
Wertstoffhof
Westerhausen
(ehem. Deponie), Ortsverbindungsstraße Westerhausen Warnstedt, Montag bis Freitag
09:00 - 17:00 Uhr, Samstag 09:00 12:00 Uhr.
Auftretende Fragen werden im
Vorfeld zur Sammlung und an
den Sammeltagen telefonisch unter der Nummer 03941 688045
beantwortet.
Ihre Entsorgungswirtschaft des
Landkreises Harz AöR
Halberstadt, den 01.03.2016
Nächster Redaktionsschluss:
Donnerstag, der 7. April 2016
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 3/2016
Lust auf Yoga?
Yogaübungen verfolgen einen
ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang
bringen soll.
So kann Yoga verschiedene
Krankheitsbilder lindern.
Die Kosten für Yogakurse können
von den Krankenkassen im Rahmen des Präventionsprinzips erstattet werden. Dieses sollte jeder
Teilnehmer bei seiner Krankenkasse erfragen.
Wer Interesse an einen Yogakurs
im „Hederslebener Hof“, freitags
in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr
mit einem Yogalehrer hat, kann
sich bis zum 15.04.2016 im „Hederslebener Hof“, in der Zeit von
8.00 bis 14.00 Uhr melden.
Der Kurs beinhaltet 10 Trainingseinheiten und kostet pro Einheit
10 Euro plus anteilige Sporthallenmiete.
Ihre Bürgermeisterin
K. Bodenstein
Baby- und Kindersachenbörse
am 10. April 2016
im Schützenhaus Wegeleben
Frühjahrsputz ist angesagt, auch in Kleiderschränken und Kinderzimmern. Und falls Sie feststellen sollten, dass die Kinder aus den
Sommersachen des letzten Jahres herausgewachsen sind, dann kommen Sie doch zu unserer Baby- und Kindersachenbörse am 10. April
2016 um 14:00 Uhr ins Schützenhaus. Es werden Kinder- und Babybekleidung in allen Größen, Schuhe, Erst- und Zweitausstattung,
Bücher und Spielzeug angeboten. Vielleicht finden Sie ja auch noch
ein tolles Ostergeschenk für Ihre Kleinen? Es sind alle Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunde und Interessierte herzlich eingeladen.
Für das leibliche Wohl gibt es einen Kuchenbasar sowie Kaffee und
Getränke von unserem Gastwirt. Der Erlös des Kuchenbasars kommt
wie immer einem guten Zweck unserer Kinder zugute.
Hedersleben
am 04.04. Frau Edeltraud Nelius
am 07.04. Frau Welda Graßhoff
am 19.04. Frau Karin Könnecke
am 28.04. Frau Erika Thiele
Schwanebeck
am 06.04. Herrn Karl Rodewald
am 09.04. Herrn Heinz Schönau
am 14.04. Frau Thea Pohl
am 19.04. Frau Heide-Marie Buß
am 25.04. Herrn Günter Weimann
am 29.04. Frau Sonja Kolarics
Schwanebeck OT Nienhagen
am 03.04. Herrn Hans-Joachim Kleinau
am 26.04. Frau Margarete Rosenmüller
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 06.04. Frau Rosmarie Adrian
am 10.04. Herrn Roland Wolfram
am 16.04. Frau Erika Hulsch
am 20.04. Frau Sabine Wolfram
am 27.04. Frau Elisabeth Hahn
Selke-Aue OT Heteborn
am 04.04. Frau Erna Wieker
am 30.04. Frau Charlotte Fehse
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 17.04. Frau Doris Deckert
Wegeleben
am 05.04. Frau Gerda Abend
am 06.04. Herrn Dietrich Stirnat
am 13.04. Herrn Horst Gröpke
am 13.04. Frau Karin Saak
am 13.04. Frau Christa Scholz
am 25.04. Herrn Karl-Heinz Fischer
am 28.04. Frau Ursel Metzner
Wegeleben OT Adersleben
am 09.04. Frau Christa Lüdemann
Wegeleben OT Deesdorf
am 13.04. Frau Heidrun Behrens
Wegeleben OT Rodersdorf
am 22.04. Frau Heidemarie Guhl
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereins
G 98 e. V. Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Herrn Konrad Görns am 03.04.2016 zum
Geburtstag. Wie wünschen ihm alles erdenklich
Gure und vor allen Dingen recht viel Gesundheit.
Herzliche Glückwünsche zum Ehejubiläum
Herzlichen Glückwunsch
Ditfurt
am 13.04.
am 18.04.
am 20.04.
am 24.04.
am 26.04.
Harsleben
am 05.04.
am 12.04.
am 13.04.
am 17.04.
am 30.04.
Frau Helma Richter
Frau Annelies Bock
Frau Gisela Harnack
Frau Ingrid Sternberg
Herrn Wolfgang Gröpke
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Herrn Dieter Velten
Frau Brunhilde Schröder
Herrn Manfred Stamm
Herrn Klaus Gabrisch
Frau Ingeborg Szauties
zum 80. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 50. Hochzeitstag
am 23.04. Herrn Peter Schumann
und Frau Ingrid Schumann
aus Schwanebeck
zum 60. Hochzeitstag
am 28.04. Herrn Joachim Trieger
und Frau Ursula Trieger
aus Schwanebeck
zum 65. Hochzeitstag
am 28.04. Herrn Franz Koch
und Frau Lisa Koch
aus Wegeleben