Amtsblatt vom 19. Mai 2016

Transcrição

Amtsblatt vom 19. Mai 2016
Schwanebeck
Groß
Quenstedt
AMTSBLATT
der Verbandsgemeinde Vorharz mit
den Mitgliedsgemeinden
Wegeleben
Hedersleben
Harsleben
Selke-Aue
7. Jahrgang · Nummer 5
Donnerstag, den 19. Mai 2016
Ditfurt
„Kleine Kinder ganz groß …
Kinderhochzeit in Wegeleben“
Verbandsgemeinde Vorharz
2 | Nr. 5/2016
Aus dem Rathaus
Verbandsgemeinde Vorharz
Der Gemeindewahlleiter
Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Verbandsgemeindebürgermeister/in)
der Verbandsgemeinde Vorharz
In der Verbandsgemeinde Vorharz ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten durch Ablauf der Amtszeit zum 13. Januar 2017 neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 25. September 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr bis
18:00 Uhr statt.
Die Verbandsgemeinde Vorharz hat ihren Sitz in der Stadt Wegeleben, besteht aus den sieben selbstständigen Mitgliedsgemeinden Stadt Wegeleben, Stadt Schwanebeck, Gemeinde Ditfurt, Gemeinde Groß Quenstedt,
Gemeinde Harsleben, Gemeinde Hedersleben und Gemeinde Selke-Aue
und hat derzeit ca. 12.800 Einwohner.
Der Hauptverwaltungsbeamte wird gemäß § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1
des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das
Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Vorharz in allgemeiner, freier
und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.
Fällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 23. Oktober 2016 eine Stichwahl zwischen
den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Der Hauptverwaltungsbeamte leitet die Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des
KVG LSA. Der Hauptverwaltungsbeamte wird in das Beamtenverhältnis
auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO).
Bewerber/innen zum Hauptverwaltungsbeamten müssen am Wahltag
das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben. Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit
ausgeschlossen sein.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes
und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der
Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder
Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe
gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen.
Die Bewerbung für die Wahl zum Hauptverwaltungsbeamten muss von
mindestens 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als
100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich
unterzeichnet sein. Es sind 100 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (Formblätter sind dazu im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz kostenlos erhältlich).
Bewirbt sich die Amtsinhaberin erneut, so ist sie von der Beibringung
von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber/innen, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt
die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA, wenn für den
Bewerber/die Bewerberin eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWGLSA abgegeben wurde.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu 38a KWO LSA),
dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30
KWG LSA und der §§ 38 a sowie 39 KWO LSA.
Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei erhältlich.
Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der/des Bewerberin/Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen.
Die erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung
der Hauptwohnsitzgemeinde-Anlage 9 KWO LSA, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber/in anderer Mitgliedsstaaten sind beizufügen.
Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiter, Markt 7,
38828 Wegeleben
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und
endet am Dienstag, dem 30. August 2016, 18:00 Uhr. Bewerbungen
können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Wegeleben, 19.05.2016
Brockelt
Hinweis:
Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html zugänglich.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 3
Gemeinde Selke-Aue
Der Gemeindewahlleiter
Ausschreibung der Stelle der/des ehrenamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde
Selke-Aue
In der Gemeinde Selke-Aue ist die Stelle der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters durch Ablauf der Amtszeit zum 14. Januar
2017 neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 25. September 2016 in der Zeit von 8:00 Uhr bis
18:00 Uhr statt.
Die Gemeinde Selke-Aue hat ca. 1450 Einwohner und ist seit
01.01.2010 Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Vorharz.
Der/die Bürgermeister/in wird gemäß § 96 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern der Gemeinde Selke-Aue in allgemeiner, freier und geheimer
Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Amtszeit
beträgt sieben Jahre.
Fällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 23. Oktober 2016 eine Stichwahl zwischen
den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Bewerber/innen zum/zur Bürgermeister/in müssen am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes
und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der
Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder
Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis einer Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten auf Zeit müssen
vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 KVG LSA wird hingewiesen.
Die Bewerbung für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in muss von mindestens 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als
100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich
unterzeichnet sein. Es sind 12 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (Formblätter sind dazu im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz kostenlos erhältlich).
Bewirbt sich die Amtsinhaberin erneut, so ist sie von der Beibringung
von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerber/innen, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt
die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA, wenn für den
Bewerber/die Bewerberin eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich zur Wahl bewerben, haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu 38a KWO LSA),
dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30
KWG LSA und der §§ 38 a sowie 39 KWO LSA.
Die erforderlichen Formblätter sind im Hauptamt der Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben (Tel. 039423 851-16) kostenfrei
erhältlich.
Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der/des Bewerberin/Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen.
Die erforderlichen Unterlagen (Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe, Wählbarkeitsbescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde-Anlage 9 KWO LSA, eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber/in anderer Mitgliedsstaaten
sind beizufügen.
Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Anschrift zu richten:
Verbandsgemeinde Vorharz, Gemeindewahlleiter, Markt 7,
38828 Wegeleben
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Stellenausschreibung und
endet am Dienstag, dem 30. August 2016, 18:00 Uhr. Bewerbungen
können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Wegeleben, 19.05.2016
Brockelt
Hinweis:
Der Inhalt dieser Stellenausschreibung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/stellenangebot.html zugänglich.
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung
der Verbandsgemeinde Vorharz
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz in seiner Sitzung am
29.03.2016 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ende der Probezeit, der Beamten in der
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb
oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9
und ab S 15 TVöD jeweils im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister,
§ 6 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit,
der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt sowie die Einstellung,
Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung
innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer in den
Entgeltgruppen 7 bis 8 sowie S 10 bis S 14 TVöD jeweils im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister,
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1. die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeitnehmer
in den Entgeltgruppen 1 bis 6 sowie S 2 bis S 9 TVöD,
Verbandsgemeinde Vorharz
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Wegeleben, 03.05.2016
4 | Nr. 5/2016
6/8, 6/9 und 6/10 der Flur 11 der Gemarkung Wegeleben mit einer Gesamtgröße von 93.003,00 m2. Die Darstellung der Sonderbauflächen für
Photovoltaikanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Wegeleben ist
im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Öffentlichkeit wird über diese Maßnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die
Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung in der Verbandsgemeinde Vorharz informiert und ihr somit die Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung zu geben. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Der Beschluss wird hiermit § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Ute Pesselt
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10
Abs. 2 Satz 2 KVG LSA:
Die Genehmigung des Landkreises Harz als hierfür zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 29.04.2016 (AZ 15
11 01 00-27) erteilt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Anlage
Dienstsiegelabdruck nach § 2 Abs. 3
Das Hauptamt informiert
Hinweis zur Übernahme der Kostenbeiträge durch den
Landkreis Harz
Ab sofort stehen neue Antragsformulare für die Bezuschussung bzw.
den Erlass der Gebühren für die Kostenbeiträge vom Landkreis Harz
zur Verfügung.
Es besteht wieder die Möglichkeit einer direkten Abtretung der gewährten Zuschüsse an den zuständigen Träger bzw. an die Wohnsitzgemeinde.
Die entsprechenden Antragunterlagen finden Sie auf der Internetseite
des Landkreises Harz (http://www.kreis-hz.de/de/kita-gebuehrenbefreiung.html) und der Verbandsgemeinde Vorharz (http://www.vorharz.
net/de/kindertagesbetreuung.html) sowie in der Kindertageseinrichtung
oder in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Vorharz.
Die Abtretungserklärung für laufende Bewilligungen sowie für Erstund Folgeanträge sind beim Landkreis Harz einzureichen.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wegeleben
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Harslebener Straße“
der Stadt Wegeleben; Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Wegeleben hat in seiner Sitzung am 23.03.2016
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Harslebener
Straße“ beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 486/282, 690/279, 203/1, 289/1,
693/332, 332/1, 332/22, 332/23, 332/26, 332/27, 6/3, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7,
Übersichtsplan Bebauungsplangebiet „Photovoltaikanlage Harslebener Straße“ der Stadt Wegeleben
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 20.04.2016
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 5
Die Stadt Wegeleben gibt bekannt, dass ab 01.07.2016 Maßnahmen zur
Aufarbeitung des Stadtparkes/Bodepark Wegeleben sowie der Streuobstwiese Rodersdorf über den Bildungsträger AWZ durchgeführt werden.
Interessierte können sich bei der Verwaltung/Bauamt bzw. bei der AWZ
melden.
gez. Zimmer
Bürgermeister
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 (GVBI. LSA S.288), hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am
07.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
1.
1.1.
1.2.
2.
Grundsteuer
Wedderstedt
für die Betriebe
der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
auf
300 v. H.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf
380 v. H.
Gewerbesteuer auf 315 v. H.
HausneindorfHeteborn
320 v. H.
320 v. H.
400 v. H.
360 v. H.
350 v. H
310 v. H.
§6
Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit
§ 105 Kommunalverfassungsgesetz, in der zur Zeit gültigen Fassung,
werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Einzelfall auf 2.500 € festgesetzt. Darüber hinaus
entscheidet der Gemeinderat.
Selke-Aue den 29. April 2016
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.189.900 Euro
1.364.700 Euro
1.064.000 Euro
1.221.300 Euro
98.100 Euro
(Unterschrift Bürgermeisterin/Bürgermeister)
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes zur
Einsichtnahme vom 20.05.2016 bis 30.05.2016 im Verwaltungsamt
Schwanebeck, Kapellenstraße 16 öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4, § 100 Abs.2 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den
Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 28.04.2016 unter dem Aktenzeichen 15 12 00-03 erteilt worden.
Selke-Aue, den 29. April 2016
75.900 Euro
0 Euro
32.400 Euro
(Unterschrift Bürgermeisterin/Bürgermeister)
festgesetzt.
§2
Verbandsgemeinde Vorharz
Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und
wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
§3
§4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
IMPRESSUM
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
- Herausgeber: Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Verbandsgemeinde Vorharz
6 | Nr. 5/2016
Kinderhochzeit der „Wanderfüchse“ in der Kita
„Bodespatzen“
Hochzeit machen, das ist wunderschön
Förderverein Kita Gänseblümchen e. V.
Die Kita feiert mit Eltern, interessierten Bürgern
und Sponsoren ein Sommerfest
Nach der großen Feier zum 70-jährigen Jubiläum der Kita Gänseblümchen in Hedersleben im
letzten Jahr, haben wir auch 2016
wieder allen Grund zum Feiern!
Dank finanzieller Unterstützung
lokaler Firmen, der VHS Bildungswerk GmbH und der emsigen Arbeit des Fördervereins der
Kita ist ein erster Etappenerfolg
zu verzeichnen. Unsere Kinder
bekommen frischen Spielsand,
neue
Sandkastenumrandungen
und Sitzmöglichkeiten sowie einen neuen Zaun.
Im Zuge unseres Projektes „Gestaltung der Außenanlagen“ gibt
es eine große Überraschung für
die kleinen Gänseblümchen.
Diese möchten wir zu unserem
diesjährigen „Kita-Sommerfest“
am Freitag, dem 3. Juni 2016 von
15:00 – 18:00 Uhr präsentieren
und gemeinsam mit Sponsoren,
Kindern und Familien feiern. Wir
laden alle Eltern, Großeltern, interessierte Bürger und Sponso-
ren zu Kaffee, Kuchen, Eis und
Würstchen ein. Außerdem erwarteten die Besucher eine Hüpfburg
und zahlreiche weitere Überraschungen. Ein besonderer Höhepunkt des Festes wird unsere
große Tombola sein.
Der Erlös aus den Einnahmen
fließt in die große Kletter- und
Spielanlage, die wir für die Kinder
kaufen wollen. Für diese sind wir
auch weiterhin auf Spenden von
Bürgern und Firmen angewiesen.
Für die Erneuerung der Sandkästen und kleineren Verschönerungsarbeiten auf dem Kita Außengelände braucht der Förderverein
dringend Unterstützung von fleißigen Helfern aus der Bevölkerung.
Wir treffen uns am 21. Mai 2016
ab 8:00 Uhr zum Aktionstag in
der Kita Gänseblümchen in Hedersleben. Wer Zeit und Lust hat,
für 1 - 2 Stunden etwas Gutes für
die Kleinsten des Ortes zu tun, ist
herzlich willkommen. Die Kinder
werden es Ihnen danken!
Tag der offenen Tür in der Kita „Knirpsenkiste“
in Harsleben
Am Sonnabend, dem 04.06.2016
findet in unserer Kita „Knirpsenkiste“ bereits zum zweiten Mal der Tag
der offenen Tür statt. In der Zeit von
10.00 - 14.00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Kita mit der Außenstelle
Hort zu besichtigen und den Kindertag gemeinsam nachzufeiern. Hierzu laden wir alle Interessierten recht
herzlich in unsere Einrichtung ein.
Viele Höhepunkte erwarten unsere Kinder. Sie können auf einem
Pony reiten, in einem Workshop
selbst herrlich duftende Seife
herstellen, sich schminken las-
sen, auf der Malstraße nach Herzenslust kreativ tätig werden oder
einfach Spaß haben auf unserem
tollen Außengelände.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Lasst euch überraschen, was es
sonst noch zu entdecken gibt.
Wir freuen uns auf einen erlebnisreichen Tag mit vielen Besuchern
bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein!
Das Team der Kita
„Knirpsenkiste“sowie der
Vorstand des Fördervereins
Es dauert gar nicht mehr so lange,
dann ist für die Gruppe der „Wanderfüchse“ die schöne Kindergartenzeit vorbei und die Schule
beginnt.
Doch vorher wollten die Kinder
noch eine zünftige Kinderhochzeit feiern. Kinder schlüpfen gern
in andere Rollen und ahmen die
Erwachsenenwelt nach.
Vier Pärchen fanden sich, die
getraut werden wollten. Trauzeugen, Standesbeamter und der
Ringträger waren auch schnell
gefunden.
Der Kindergarten wurde geschmückt, das „Standesamt“ eingerichtet, ein kleines Buffett für
die Gäste vorbereitet und damit
alles klappt, eine Generalprobe
durchgeführt und der Walzer eingeübt.
Sehnsüchtig wurde der Hochzeitstag von allen erwartet. Die
Brautpaare waren festlich gekleidet mit Brautkleid, Brautstrauß
und Anzug.
Auch alle Kinder und Erzieher
der anderen Gruppen hatten sich
schick angezogen. Die Trauungszeremonie mit einem tollen Vincent Cosmus als Standesbeamten
beeindruckten alle Gäste. Die
Hochzeitstorte, die uns Janette
Wawrik gezaubert hat, war sehr
sehr lecker und wunderschön anzusehen.
Ein besonderer Höhepunkt war
die Kremserfahrt mit Ninas Opa
Kurt Probst. Mit einem liebevoll
geschmückten Wagen ging es
durch Wegeleben und dann zum
Rathaus, wo sich die Hochzeitsgesellschaft der Bürgermeisterin
und ihren Mitarbeitern vorstellte.
Es war ein sehr schönes, gelungenes Fest, woran sich alle sicher
noch lange erinnern werden.
Die Wanderfüchse
Sabine Prill als Praktikantin und
Antje Ehlert
Kita „Bodespatzen“
Neues von den Bodespatzen
Die Bodespatzen feiern am 3. Juni 2016 von 15.30 bis 17.30 Uhr ihr
traditionelles „Bodespatzenfest“. Hierzu laden wir alle Interessierten ein, einen schönen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und kleinen
Spielen mit uns zu verbringen.
Wir freuen uns auf euren Besuch.
Die Bodespatzen und ihre Erzieherinnen
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 7
Vielen Dank, lieber Osterhase,
sagen die Kinder und Erzieher der
Kita „Geelbeinchen “ aus Ditfurt.
Danke sagen wir an die lieben
Muttis und Omas, die leckeren
Kuchen gebacken und es so dem
Osterhasen ermöglicht haben, Süßigkeiten für die kleinen Nester
zu kaufen. Danke sagen wir auch
an unseren Geflügelverein, deren
Mitglieder uns wie jedes Jahr die
zahlreichen Eier gespendet haben. Ganz fleißig war die Mutti
von Dario, die alle Eier (mit dem
Osterhasen gemeinsam natürlich)
für uns gefärbt hat, tolle Leistung!
So konnten sich am Ostertag unsere Kinder, die schon ganz aufgeregt waren, voller Eifer auf die
Suche begeben. Für uns als Erzieher ist es immer wieder schön zu
sehen, wie die Kinder sich noch
über Kleinigkeiten riesig freuen
können, was gibt es Schöneres
als strahlende Kinderaugen … In
diesem Sinne wünschen wir allen
Kindern und ihren Eltern einen
schönen Sommer mit vielen tollen Urlaubserlebnissen.
Die Erzieher der Kita „Geelbeinchen“
Einladung
zum Kinderfest am 17.06.2016 ab 14:30 Uhr
in der Kita „Pfiffikus“ Hausneindorf.
Zum Thema „1001 und eine Nacht“ gibt es vielerlei Überraschungen!
Über zahlreiche Besucher würden wir uns sehr freuen.
Danke sagt die Kita „Pfiffikus“
in Hausneindorf
- allen fleißigen Helfern bei unserem Garteneinsatz
- Herrn Dr. Henschel (Apotheker aus Gatersleben) für seine Ausführungen und hilfreichen Anregungen während unseres Elternabends zum Thema „Notfälle im Kindesalter“
- allen Eltern welche Tintenpatronen und Papier sammelten und
uns mit Spiel-, Deko- und Bastelmaterial sowie einer Sportkarre
und einem Dreirad beschenkten
Nur gemeinsam konnten wir wieder viel erreichen!
Die Kinder und Erzieher aus der Kita „Pfiffikus“
Aus dem Seniorenclub Harsleben
Sehr viel Freude und Spaß hatten
wir beim Seniorennachmittag am
26. April. Besuch bekamen wir
im Rathaus von den kleinen Plattsprechern. Die Kinder wurden begleitet von Frau Irene Bohmeier und
der Lehrerin Frau Susanne Rausch
von der Grundschule Harsleben.
Einleitende Worte zum Programm
übernahm die Direktorin Frau
Stiemer. Danach ging es auch los.
Die Kinder unterhielten uns mit
Liedern und Gedichten auf Plattdeutsch. Dabei unterstützten sie
die Akkordeonspieler der Musikschule Fröhlich.
Frau Brigitte Fricke unterhielt uns
mit ihren Gedichten, natürlich
auch auf Platt, und strapazierte
unsere Lachmuskeln gehörig.
Es war wirklich eine sehr schöne
Vorstellung und ein unterhaltsamer Nachmittag.
Wir haben uns bei allen mit viel
Beifall bedankt.
Nochmals Danke!!
Unser nächster Seniorennachmittag
findet am 24. Mai, um 14.30 Uhr
im Rathaus statt.
Die Kinder aus der „Knirpsenkiste“ Harsleben kommen zu uns mit
einem kleinen Programm.
Wir kassieren an diesem Nachmittag für die Fahrt am 14. Juni
zum Spargelhof Beelitz.
Ortsgruppe der Volkssolidarität
Harsleben
M. Kuske
Verbandsgemeinde Vorharz
8 | Nr. 5/2016
Volks- und Schützenfest in Harsleben
vom 27. bis 29. Mai 2016
Programm
Mitteilungen der
Schützenbrüderschaft Harsleben
Das Volks- und Schützenfest ist
wie immer der Höhepunkt im
Jahr. Wie auch im letzten Jahr
wird es am Freitagabend den
Wettstreit der Vereine mit dem
Tauziehen geben.
Der Wanderpokal des Bürgermeisters kann dann den Besitzer
wechseln. Meldungen von VereiTermine:
20.05.2016 20. - 22.05.2016 21.05.2016 27. - 29.05.2016 03. - 05.06.2016 10.06.2016 24.06.2016 Der Vorstand
nen oder Freunden, die teilnehmen möchten, werden noch bis
20.05.2016 bei Rüdiger Diener
angenommen. Auch am Sonnabendnachmittag
präsentieren
sich ab ca. 14.30 Uhr die Kinder
mit einem Programm und auch
der Chor HARMONIE singt wieder für Alt und Jung im Zelt.
Vorstandssitzung
Kreismeisterschaft Vorderlader/Zentralfeuerpistole Vogelsdorf
9.30 Uhr ARBEITSEINSATZ
SCHÜTZENFEST!!!
Kreismeisterschaft Kleinkaliber in Halberstadt
19.30 Uhr Mitgliederversammlung
Vorstandssitzung
Freitag, 27. Mai 2016
15.00 Uhr Belustigungen aller Art auf dem Platz durch die Schausteller
19.30 Uhr Wettstreit der Vereine
21.00 Uhr Tanz im Zeit für Alt und Jung mit der Disco „A & O“
(Eintritt: frei)
Samstag, 28. Mai 2016
6.00 Uhr Wecken durch die Trommler
8.45 Uhr Antreten vor dem Rathaus zum Abholen der Schützenkönige
9.00 Uhr Eröffnung des Schützenfestes
11.30 Uhr Anschießen durch die Schützenkönige aus dem Jahr
2015
Großes vielseitiges Imbissangebot
12.00 Uhr Beginn der Kinderwettkämpfe „Kegeln, Pusterohr,
Luftgewehr“
13.00 Uhr 15.00 Uhr Ausschießen des Vereinskönigs
Preisschießen für Vereinsmitglieder
14.00 Uhr Belustigungen auf dem Platz durch die Schausteller
14.30 Uhr 15.00 Uhr Programm der Kinder mit Kaffee und Kuchen
16.00 Uhr Preisverteilung und Bekanntgabe der Könige „Kegeln,
Pusterohr, Luftgewehr
21.00 Uhr Tanz im Zelt mit der Disco „A & O“
Proklamation des neuen Schützenkönigs sowie Vorstellen der Kinderkönige
(Eintritt: 5,00 €)
Sonntag, 29. Mai 2016
10.00 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den „Halbstädter
Stadtbläsern“
Hausschlachtefrühstück von der Landfleischerei Pollok
10.00 Uhr 13.00 Uhr
Ausschießen des Volkskönigs und Preisschießen für jedermann
14.00 Uhr Empfang der Gastvereine und Pokalschießen
14.00 Uhr Belustigung auf dem Platz und im Zelt bei Kaffee und
Kuchen
14.30 Uhr Auftritt der Sportgruppe „Zumba mit Anja“
15.00 Uhr Unterhaltung durch den Spielmannszug Harsleben
ab 15.30 Uhr Proklamation des Volkskönigs, Auswertung des Schießens der Gastvereine
17.00 Uhr Antreten auf dem Platz zum Festumzug
„Einbringen der neuen Könige“
Musikalischer Ausklang des Festes
Es lädt ein
die Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V.
Bekanntmachung zum Seifenkistenrennen
Das geplante Seifenkistenrennen
beim Familienfest der „Dicken
Bäuche“ muss leider aus technischen Gründen entfallen. Es wird
jedoch zu einem späteren Zeit-
punkt, der noch bekannt gegeben
wird, nachgeholt.
K. Bodenstein
Bürgermeisterin
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 9
Fackelumzug Nienhagen
Wie schon Tradition in Nienhagen
fand auch in diesem Jahr der Fackelumzug statt. Die Musikanten
aus Schwanebeck führten diesen
an, der dann am Sportplatz endete. Hier kam dann die Krönung
des Tages, der Technikverein hatte sich große Mühe gegeben und
so allerhand vorbereitet für die
Ankömmlinge.
Es gab von den fleißigen Frauen
gegrillte Steaks, Schmorwurst
und auch Fischbrötchen, würde
sagen für jeden Gaumen etwas.
Dann hatten die fleißigen Damen
noch zu trinken - Bier, Selter,
Limo usw.
Das Wetter hat nicht ganz mitgespielt, immer einige Tropfen;
es hielt sich aber in Grenzen und
brauchte nicht abgebrochen werden.
Kinderspielplatz an der alten Schule
Da auf diesem Spielplatz schon
eine Schaukel und ein Sandkasten existierte, kam, gespendet von
dem Technikverein, noch eine
Rutsche dazu und hat diesen komplettiert. (Siehe Bild)
Schön für die Kleinen, sie nutzen
diese viel, hier kann man mal ein
Dankeschön sagen.
Auch den fleißigen Bienchen, die den
Platz in Ordnung halten DANKE
Gerd Schulz
Nienhagen
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Ditfurt
Die Jagdgenossenschaft Ditfurt hat auf ihrer Jahresversammlung am
21.04.2016 zur Verteilung des Jagdpachtzinses beschlossen.
Beschluss
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Ditfurt beschließt, den im Pachtjahr 2015/2016 angefallenen Jagdpachtzins nicht auszuzahlen, sondern
1. - für Hegemaßnahmen, Gehölzpflanzungen in den 3 Jagdbezirken.
2. - für Zuwendungen in sozialen Bereichen der Gemeinde Ditfurt - zu
verwenden.
Jagdgenossen, die ihren Pachtanteil (netto 0,56 Euro je Hektar) trotz
Beschluss ausbezahlt haben möchten, müssen diesen schriftlich unter Vorlage des Eigentumsnachweises (aktuell beglaubigter Grundbuchauszug) bei der Jagdgenossenschaft Ditfurt, „Klausstraße 03,
06484 Ditfurt“ bis zum 16. Juni 2016 beantragen.
Ditfurt, 21.04.2016
gez. Hans Jürgen Gröpke
i. A. des Jagdvorstandes
Die Schützenkorporation Ditfurt
gratuliert zum Geburtstag im
Monat Juni 2016 ihren Mitgliedern
Uwe Hohmann (23.06.)
und Andreas Müller (27.06.)
finden aus dem Schießstand der
Schützenkorporation die Kreismeisterschaften im Pistolenschießen statt.
Der Wettbewerb beginnt um
9.00 Uhr.
Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Der Vorstand und der Schießmeister Axel Becker erinnern das
wöchentliche Schießtraining freitags ab 18.00 Uhr.
Aus dem Schützenverein:
Am Sonnabend, dem 28. Mai 2016
sdorf
Straßenfest in Dee
lädt zum diesuerwehr Deesdorf
Die Freiwillige Fe
28. Mai 2016
t am Samstag, dem
jährigen Straßenfes
uerwehr ein.
s Gerätehaus der Fe
ab 15.00 Uhr in da
selbst gebackeohl ist mit Kaffee,
Für das leibliche W
en ausreichend
illtem und Getränk
nem Kuchen, Gegr
gesorgt.
ne Spielangen gibt es verschiede
Für unsere Jüngste
Fa
e hrt mit dem
d natürlich ist ein
bote im Freien un
ch wieder dabei.
Feuerwehrauto au
Der Vorstand
Verbandsgemeinde Vorharz
10 | Nr. 5/2016
2. Oldtimertreffen in Schwanebeck
18. und 19. Juni 2016
täglich ab 10.00 Uhr
bis Bauj. 1989 Oldtimer - Traktoren - Zweiräder - Armeetechnik
Ersatzteilstände und Flohmarkt, abgeschlossenes Gelände,
Camping möglich
Samstagabend Tanz in der Kornhalle mit DJ Lutz
Veranstalter: Heimatverein Schwanebeck von 2013 e. V.
Infos unter 0157 03367598 und 0172 9776314
Das zweite Mal in Schwanebeck - Oldtimertreffen auf dem alten
Hängerplatz im Huyweg (Richtung Zementwerk/LPG)
Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt.
An beiden Tagen Highlights auf dem Ausstellungsgelände!!!
Hüpfburg für die Kleinen und Kutschfahrten
Programm Kornhalle
Samstagnachmittag – Kinovorstellung für Groß und Klein
Samstagabend – Tanz für Jung und Alt mit DJ Lutz
An beiden Tagen findet ein Flohmarkt statt, wer sich mit einem
Stand beteiligen möchte, sollte sich beim Veranstalter melden.
Sport- und Familienfest in Hedersleben
Am 4. und 5. Juni findet auf dem Sportplatz das erste Sport und
Familienfest der „dicken Bäuche“statt. Hierzu möchten wir alle
Bürger aus Hedersleben und Umgebung recht herzlich einladen.
Ein buntes Rahmenprogramm lässt sicher keine Langeweile aufkommen. Dazu gehört:
- ein Fußballturnier mit 8 Freizeitmannschaften aus SachsenAnhalt, Beginn Samstag 10:30 Uhr
-Kinderschminken
-Kinderhüpfburg
-Schausteller
- Torwandschießen mit Bestenermittlung und Pokal für den Sieger
- Kaffee und Kuchen am Nachmittag
- musikalische Unterhaltung mit Top DJ!!
- Abends Tanz im Zelt mit Überraschungsauftritt
- Sonntag lassen wir das Fest mit einem Frühschoppen und
herzhafter Schlachteplatte ausklingen.
Beginn Samstag 10:30 Uhr
Beginn Sonntag 10:00 Uhr
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Der Eintritt ist natürlich frei.
Wir freuen uns auf zwei schöne Tage mit euch.
Dicke Bäuche Hedersleben e. V.
10 Jahre Heimatverein Hausneindorf e. V.
Am 20.02.2006 fanden sich 12 engagierte Hausneindorfer zusammen
und gründeten den Heimatverein
Hausneindorf e. V. Satzungsgemäßes Ziel war und ist die ideelle und materielle Unterstützung
der dörflichen Einrichtungen,
insbesondere der Burg und ihrer
Anlagen. Die Burg Hausneindorf
- mitten im Ort gelegen - sollte
kultureller und sozialer Mittelpunkt des Ortes werden.
Von den 12 Gründungsmitgliedern sind 8 noch immer aktiv.
Im Laufe der Jahre kamen noch
25 Mitglieder dazu, nicht nur aus
Hausneindorf, nein, wir haben
sogar Mitglieder aus Berlin und
Heidelberg.
In den 10 Jahren ist auf der Burg
viel passiert. Insgesamt ca. 7.517
Arbeitsstunden haben die Mitglieder des Heimatvereins, der
weiteren Vereine in Hausneindorf, der Freiwilligen Feuerwehr
und freiwillige Helfer auf der
Burg geleistet und dabei u. a. die
ehemalige
Getreidesortierung
und die Treckergarage entrümpelt
und renoviert, die Festhalle neu
gepflastert und Tore zugesetzt
und erneuert, die Museumsräume
im alten Pallas hergerichtet und
nicht zuletzt die Toilettenanlage
eingebaut.
Im Jahr 2012 wurde mit Mitteln
der Gemeinde Selke-Aue und
LEADER-Fördermitteln der Südgiebel der Getreidesortierung saniert.
Die EnviaM förderte 2013 über
die RWE Stiftung die Einrichtung unseres Museums über die
Orgelbauerfamilie Reubke. Im
Jahr 2014 konnten wir mithilfe
einer Zuwendung der Stiftung der
Kreissparkasse Quedlinburg den
Treppenaufgang zum Museum im
alten Pallas renovieren und eine
neue Eingangstür einbauen.
Jährlich führen wir auf der Burg 3
feste Veranstaltungen - das Oster-
ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
feuer, den Tag des offenen Denkmals und den Burgadvent - durch.
Dazu kommen fast jährlich weitere Veranstaltungen wie z. B. 2013
das Treffen der Biker von der „Etwas anderen Ausfahrt“ oder 2014
der Tag der Regionen.
2013 konnten wir das Museum
über die Orgelbauerfamilie Reubke in den Räumen des alten Pallas
eröffnen. 2014 erweiterten wir
das Museum um die Heimatstube
und 2015 um die Ausstellung über
die Orgelbauerfamilie Röver.
Im Rahmen unseres „Orgelprojektes“ entstand eine CD mit Musik von 9 noch spielbaren original
erhaltenen Reubke-Orgeln. Das
Buch über die Orgelbauerfamilie
Reubke von Prof. Dr. Lutz Wille
wird im Jahr 2016 erscheinen.
Derzeit arbeiten wir an der Rückholung und Spielbarmachung der
Röver-Hausorgel nach Hausneindorf und ihrer Aufstellung auf der
Burg. Der Ausbau eines Konzertraumes im alten Pallas ist parallel
dazu in Arbeit.
Rückblickend kann man sagen,
dass wir unserem satzungsgemäßen Ziel näher gekommen sind.
Am 21. Mai 2016 ab 14 Uhr werden wir das bei einem Tag der offenen Tür oder besser: beim „Tag
des offenen Burgtores“ dokumentieren und unser Jubiläum feiern.
Es erwarten Sie das Orgelbauermuseum und die Heimatstube
mit einer kleinen Sonderausstellung zu dem Dampfpflugbauer
Andreas Heucke, Führungen,
eine Fotoausstellung mit ausgewählten Motiven und Bildern von
Hausneindorf, Kaffee, Kuchen,
Würstchen und Getränke für das
leibliche Wohl, eine Malstraße für
Kinder und natürlich unsere einzigartige Burg.
Dazu laden wir herzlich ein.
Der Heimatverein Hausneindorf
e. V.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 11
Kirchennachrichten
Kirchennachrichten der Evangelischen
Kirchengemeinde „St. Bonifatius“ Ditfurt
Mai/Juni 2016
Gottesdienste:
29. Mai 2016
09.00 Uhr
Gottesdienst in der Winterkirche
5. Juni 2016
10.00 Uhr
Gottesdienst mit „Diamantener Konfirmation“ in der
Bonifatiuskirche
12. Juni 2016
10.00 Uhr
Gottesdienst mit der Taufe von Paul Schneider in der
Bonifatiuskirche
Veranstaltungen:
Frauenhilfe:
Chorprobe:
Posaunenprobe
(Kinder):
Kinderkirche: Bibelgespräch: Dienstag, den 14. Juni 2016, um 14.00 Uhr in
der Winterkirche.
dienstags, um 19.30 Uhr in der Winterkirche
sonnabends, um 9.30 Uhr in der Winterkirche
dienstags mit Frau Randel zu den angegebenen
Zeiten in der Winterkirche.
Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i.R. Martin
Kunze laden am Montag, dem 21. Juni 2016, um
16.00 Uhr zum monatlichen Bibelgespräch in
die Winterkirche ein.
Kindernachmittage mit Juliane und Katja:
- Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat treffen sich die Kinder
Konfessionsübergreifend zum Spielen, Lesen, Backen und Kochen
in der Winterkirche.
Information des Gemeindekirchenrates Ditfurt:
Das in dem Gemeindeblatt der Kirchengemeinde Ditfurt von März bis
Mai 2016 angekündigte Gemeindefest am 28. Mai 2016 muss aus terminlichen und organisatorischen Gründen verschoben werden.
Das Gemeindefest der Kirchengemeinde wird an einen noch festzulegenden neuen Termin nachgeholt.
Der Gemeindekirchenrat Ditfurt bittet um euer Verständnis.
Konzert in der Kirche 2016: Vorgemerkt!
Am Sonntag, dem 12. Juni 2016, um 19.00 Uhr gastiert Professor Komischke, mit der Trompete, und Musikdirektor Pech, an der Orgel, zu
einem außergewöhnlichen Konzert in der Ditfurter Bonifatiuskirche
* 25 Jahre Trompete & Orgel“ - Konzert der Extraklasse*
Mit einem festlichen Konzert gastieren der Solotrompeter und Hochschulprofessor Uwe Komischke und der Konzertorganist Thorsten
Pech am Sonntag, 12. Juni 2016, um 19.00 Uhr in der St. BonifatiusKirche Ditfurt.
Beide Musiker gehören zu den national und international bekannten
Interpreten ihres Fachs.
Seit 1977 konzertieren die Musiker in der Kombination „Trompete +
Orgel“ zusammen, 26 CDs sind bislang erschienen, Konzertreisen in
Deutschland, Europa und weltweit (zuletzt wieder mit größtem Erfolg
in Japan) kennzeichnen die künstlerische Tätigkeit ebenso wie ihre
Rundfunkproduktionen und Fernsehauftritte.
Uwe Komischke arbeitete als 1. Solotrompeter der Münchner Philharmoniker und hat seit 1994 einen Ruf als Professor für Trompete an der
Hochschule „Franz Liszt“ in Weimar.
Thorsten Pech gehört zu den renommierten Konzertorganisten unseres
Landes und ist gleichzeitig als Dirigent im Konzert- und Oratorienbereich tätig, seit 1989 leitet er als Künstlerischer Leiter Chor und Orchester des Bachvereins Düsseldorf, seit 2003 auch den Konzertchor
der Volksbühne Wuppertal.
Verbandsgemeinde Vorharz
Auf dem Programm stehen Werke aus Barock und Romantik mit Kompositionen von Corelli, Dandrieu, Händel und Torelli sowie romantische
Werke von Max Reger anlässlich des 100. Todesjahres und Saint-Saens.
Lassen Sie sich begeistern vom hellen Strahl der hochtönenden BachTrompete sowie vom dunkelgefärbten warmen Klang des Corno da
caccia.
Lassen Sie sich vom außergewöhnlichen Klang der Instrumente und der
Akustik in der Ditfurter Bonifatiuskirche begeistern.
Die Kirchengemeinde lädt Sie herzlichst zu diesem Ohrenschmaus
ein. Bringen sie noch Gäste zu diesem außergewöhnlichen Konzert
mit.
Eintritt ist frei! Um eine Spende (Kollekte) wird am Ausgang gebeten!
Pfarrbüro der Kirchengemeinde, Pfarrstraße 9, 06484 Ditfurt, Tel.
03946 3617
Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Pfarrstr. 09, Tel./Fax 03946 3617
In dringenden Fällen Pfr. i.R. M. Kunze 03946 703535 oder H_J: Gröpke 03946 4450
12 | Nr. 5/2016
12.06.16
09.00 Uhr
10.30 Uhr
15.06.16
14.30 Uhr
18.06.16
14.30 Uhr 22.06.16
19.00 Uhr
26.06.16
15.00 Uhr
Hausneindorf Gottesdienst
Heteborn Gottesdienst
Hausneindorf Seniorenkreis
Hausneindorf Orgelkonzert
Hedersleben Bibelstunde evang. Gemeindehaus
Hakelgottesdienst am Waldfrieden
Vorankündigung Orgelkonzert
Am 18.06.16, um 14.30 Uhr in Hausneindorf
Orgelkonzert mit dem Orgelduo „Doppelt klingt besser“
Als der Lehrer noch die Orgel spielte - ein Rückblick ins 19. Jahrhundert
Gesprächskonzert mit dem Kantor Jankowski, Oschersleben und
Frau Unger, Sülzetal.
Hans-Jürgen Gröpke (GKR-Vorsitzender)
Herzlichen Glückwunsch
Termine des Kirchspiels Bode-Selke-Aue
29.05.16
09.00 Uhr 05.06.16
09.00 Uhr 10.30 Uhr
Hausneindorf Gottesdienst
Hedersleben Gottesdienst
Wedderstedt Gottesdienst
Ditfurt
am 11.06. Frau Käthe Krüger
am 13.06. Herrn Hilmar Molle
am 30.06. Frau Monika Arndt
Groß Quenstedt
am 22.06. Frau Christina Graf
Harsleben
am 01.06. Frau Vera Heine
am 03.06. Frau Gerda Glanz
am 04.06. Frau Renate Günzel
am 20.06. Herrn Herbert Fischer
Hedersleben
am 04.06. Frau Hanna Hechler
am 12.06. Frau Ursula Obermann
am 13.06. Frau Heidrun Busse
am 15.06. Frau Gerlinde Manthey
am 16.06. Herrn Heinz Lehnart
am 21.06. Frau Hanna Rumpf
am 22.06. Frau Renate Stebener
Schwanebeck
am 04.06. Herrn Uwe Könnecke
am 09.06. Herrn Kurt Kaiser
am 10.06. Frau Ursula Lubahn
am 14.06. Frau Ingeborg Schmeißer
am 17.06. Herrn Karl Spaniel
am 22.06. Frau Wilhelmine Hage
am 22.06. Frau Waltraut Jäger
am 28.06. Frau Bärbel Kappe
am 29.06. Herrn Harald Strube
Schwanebeck OT Nienhagen
am 03.06. Frau Bärbel Wellhausen
am 12.06. Herrn Hans-Jürgen Gruhn
zum 95. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 13
Selke-Aue OT Hausneindorf
am 20.06. Frau Renate Renner
Selke-Aue OT Wedderstedt
am 06.06. Frau Elfriede Kühne
am 21.06. Frau Dora Raulf
Wegeleben
am 14.06. Frau Rosemarie Zimmer
am 24.06. Herrn Klaus Kaufmann
Wegeleben OT Deesdorf
am 05.06. Frau Monika Hoffmann
Wegeleben OT Rodersdorf
am 25.06. Frau Erna Roedat
Doppelbesetzung im Adersleber Storchennest
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Herzliche Glückwünsche zum Ehejubiläum
Schon seit Jahrzehnten brüten
im Wegeleber Ortsteil Adersleben, Weißstörche auf einem
ausgedienten Fabrikschornstein.
In den letzten Jahren machten
allerdings regelmäßig Nilgänse
den Störchen das Nest streitig. So
besetzten sie auch in diesem Jahr,
Anfang April 2016 das Nest und
begannen zu brüten.
Nilgänse gelten als aggressiv und
breiten sich in letzter Zeit immer
weiter innerhalb der heimischen
Vogelwelt aus.
So besetzen sie die Nester von
Greifvögeln, Schwänen und eben
auch Störchen.
den brütenden Nilgänse besetzt war,
bezogen Sie erst einmal Quartier auf
einem Schornstein des nahen ehemaligen Herrschaftshauses.
Am Nachmittag des gleichen Tages
konnten sowohl beide Störche, wie
auch die brütende Nilgans gleichzeitig auf dem Horst beobachtet
werden.
Der erwartete Streit und der
„Kampf“ ums Nest blieb allerdings
unerwarteter Weise aus!
Die Vögel duldeten sich beim Brüten gegenseitig im Nest.
Diese Situation ist in dieser Form
so zuvor noch niemals beobachtet
worden!
Ein erster Storch bezog am
27. März 2016 für wenige Stunden das Nest, zog dann aber
weiter. Am Vormittag des 17. April
2016 trafen dann zeitgleich die beiden Adersleber Altstörche ein. Da
ihr angestammtes Nest noch von
Am 23. April 2016 verließen die
ausgebrüteten Nilgansjungen das
Nest. Seitdem können die Weißstörche in Ruhe ihr Gelege ausbrüten.
zum 60. Hochzeitstag
am 02.06.
Herrn Adolf Behrendt und Frau Gisela Behrendt
aus Ditfurt
am 09.06.
Herrn Helmut Urbank und Frau Monika Urbank
aus Wegeleben
am 30.06.
Herrn Werner Drygala und Frau Eleonora Drygala
aus Wegeleben
zum 50. Hochzeitstag
am 18.06.
Herrn Peter Tecklenberg und Frau Elisabeth Tecklenberg
aus Ditfurt
am 18.06.
Herrn Ernst Johannsen und Frau Margret Johannsen
aus Groß Quenstedt
am 04.06.
Herrn Hartmut Enke und Frau Antje Enke
aus Harsleben
am 11.06.
Herrn Georg Nelius und Frau Edeltraud Nelius
aus Hedersleben
Text und Fotos: Karl-Heinz Mau,
Wegeleben.
Ausschreibung
Die Stadt Wegeleben schreibt die Verpachtung folgender Ackerfläche
für den Pachtzeitraum ab 1. Okt. 2016 aus:
Gemarkung Flur Flurstück Größe
________________________________________________________
Wegeleben 7
167/68 2.766 qm
Die genaue Lage der Flächen kann im Bauamt der Verbandsgemeinde
Vorharz eingesehen werden.
Bewerber können ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift „Angebot Ausschreibung Ackerfläche, Gemarkung Wegeleben, Flur 7, Flurstück 167/68“ bis zum 31. Mai 2016 in der Verbandsgemeinde Vorharz abgeben.
i. V. Brockelt
Ltr. Bau- u. Ordnungsamt
Seit über 50 Jahren
als Verlagsgruppe tätig
www.wittich.de
Verbandsgemeinde Vorharz
14 | Nr. 5/2016
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben
- Flurbereinigungsbehörde Postanschrift: Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde -
Wanzleben, 27.04.2016
Aktenzeichen: 32.1 - 611 B10 - ASL 6.133
Flurbereinigungsverfahren
„Seeländereien Gatersleben/Frose“
Verf.-Nr.: ASL 6.133
Überleitungsbestimmungen
zur Regelung des Besitzübergangs zum 1.10.2016 i.V.m. der vorzeitigen Ausführungsanordnung vom 27.04.2016 im Flurbereinigungsverfahren „Seeländereien Gatersleben/Frose“.
Diese Bestimmungen regeln die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen
Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde hierzu gehört. Er hat den Bestimmungen zugestimmt.
Diese Bestimmungen können - soweit sie nicht auf Gesetzesvorschriften beruhen oder bestimmte Fristen für die Einreichung von Anträgen
an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte angehen - durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten namentlich zwischen Planempfänger und Vorbesitzer ersetzt werden.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte kann
in begründeten Fällen von Amts wegen Ausnahmen von den Bestimmungen anordnen, insbesondere die darin festgesetzten Fristen ändern.
I. Übergang der Landabfindung
1. Der Vorbesitzer hat die Flächen, die einem anderen zugewiesen werden, in ordnungsgemäßem und kulturfähigem Zustand zu übergeben.
Insbesondere sind alle Verschlechterungen der Ertragsfähigkeit oder
sonstige Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit seit der Wertermittlung auszugleichen bzw. zu beseitigen (z. B. Ablagerungen auch von
Dünger, Strohballen, Stalldung, Komposthaufen und dergleichen,
Überhang von Strauchwerk, Verfall von Entwässerungseinrichtungen, Nematoden, starke Verunkrautung). Die Empfänger treten in den
Besitz ihrer Landabfindungen nach Aberntung ein.
2. Als spätester Zeitpunkt für die Übergabe sämtlicher Flächen wird
der Tag nach Aberntung bestimmt. Die Aberntung der Grundstücke
muss am Vorabend des Übergabetages beendet sein, wobei Rübenblatt in gehäckseltem oder flächenmäßig ausgebreitetem Zustand
als geräumt gilt. Am darauf folgenden Tag kann der Empfänger der
Flächen mit der Bestellung beginnen.
Auf den alten Grundstücken gestapelter Mist und Strohballen
müssen bis zum 30.06.2016 vom Vorbesitzer abgefahren werden.
Vorjährige Silagemieten sind bis zum 30.06.2016 abzufahren. Auf
abzugebenden Flächen sind Mieten nicht neu anzulegen (gilt nicht
für Zuckerrüben).
3. Der bisherige Besitzer ist hinsichtlich der Nutzung der Flächen, die
durch den Besitzübergang einem anderen zugewiesen werden, in
folgender Weise beschränkt:
a) Er darf keinen Boden von diesen Flächen abfahren; erfolgt dies
trotzdem, so hat er dem Empfänger der Flächen den entstehenden Schaden zu ersetzen.
b) Bäume, Hecken und sonstige Naturanlagen sind grundsätzlich
im alten Bestand zu erhalten, auch soweit sie nicht den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes unter Schutz gestellt sind. Sollen ausnahmsweise Bäume oder Sträucher entfernt werden, so
ist vorher die Zustimmung der zuständigen Behörden (ALFF,
Untere Naturschutzbehörde) einzuholen.
c) Es ist ihm nicht gestattet, die alten Grundstücke über den festgesetzten Zeitpunkt hinaus zu bewirtschaften, mit Nachfrüchten zu
bestellen, Dünger aufzubringen oder Ernteerzeugnisse darauf zu
lagern (gilt nicht Zuckerrüben).
d) Das Ausbringen von Klärschlamm oder sonstiger anzeigepflichtiger Stoffe ist im Jahr des Besitzübergangs auf Flächen, die einem Besitzwechsel unterliegen, nicht zulässig.
Bei Zuwiderhandlung kann das ALFF den früheren Zustand auf
Kosten des Verursachers wieder herstellen lassen.
4. Der neue Besitzer kann die zugewiesene Fläche bestimmungsgemäß nutzen.
Das heißt: Er hat die Obliegenheit (Schuldigkeit), den zugewiesenen Besitz mit Sorgfalt zu behandeln, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Eine Klärschlammausbringung, soweit durch den neuen Eigentümer gestattet, ist erst nach dem Besitzübergang möglich.
a) Die noch nicht abgeräumten Reste der Pflanzen gehen auf ihn über
oder können nach Rücksprache mit dem ALFF auf Kosten des
Vorbesitzers fortgeschafft werden (gilt nicht für Zuckerrüben).
b) Holzungen, Feldgehölze, einzelne Bäume, Hecken und Sträucher,
deren Erhaltung aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege oder aus anderen Gründen geboten ist, hat der Empfänger
der Landabfindung entschädigungslos zu übernehmen.
c) Bei Auftritt oder Verdacht auf ungewöhnliche Umstände wie
Nematoden, starker Verunkrautung (wie z. B. Schosser und
Wildrüben) usw. ist das ALFF unverzüglich, spätestens aber am
30.06.2016, zu informieren.
5. Die Aufwendungen für die notwendigen Planinstandsetzungsmaßnahmen gehen weder zu Lasten des Eigentümers noch zu Lasten
des Empfängers.
II. Einfriedungen, Brunnen usw.
Bei Schuppen oder dergleichen wird auf Antrag im Einzelfall eine Sonderregelung im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft getroffen.
Für das Umsetzen von Einfriedungen wird eine Entschädigung durch
die Teilnehmergemeinschaft nicht gewährt.
Für Einfriedungen die der Planempfänger vom Vorbesitzer übernehmen
will, kann zwischen beiden eine Entschädigung vereinbart werden. Kann
eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Entschädigung auf Antrag
vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten festgesetzt.
Will der Planempfänger vorhandene Einfriedungen vom Vorbesitzer nicht
übernehmen, hat er ihm dies bis zum 30.06.2016 anzuzeigen. In diesem
Fall hat der Vorbesitzer die Einfriedung auf seine Kosten zu entfernen.
III. Ausgleich wegen Düngezustandes und sonstigen Entschädigungen
infolge Überganges aus dem alten in den neuen Rechtszustand
Für bereits ausgebrachten Dünger wird keine Entschädigung gewährt. Die
Ausbringung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Hühnertrockenkot, Stallmist)
auf abzugebenden Flächen ist ab dem 30.06.2016 untersagt, ausgenommen
für die ordnungsgemäße Düngung zum Futterzwischenfruchtbau.
IV. Ordnung der Pachtverträge und des Nießbrauchs
Es gelten die Bestimmungen der §§ 69 bis 71 FlurbG.
V. Besondere Hinweise
Ferner werden die Nutzungsberechtigten darauf hingewiesen, dass
1.) die bei der Vermessung gesetzten Vermessungs- und Grenzmarken,
Pfähle, Stangen und sonstige Grenzzeichen gem. § 5 Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
unter gesetzlichem Schutz stehen. Die unbefugte Vernichtung, Beschädigung, Beseitigung, das Umsetzen oder die Gefährdung der Grenz-,
Vermessungs- und Sichtmarken kann gem. § 22 VermGeoG LSA mit
einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Wiederherstellungskosten sind vom Schadenverursacher zu tragen.
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 15
Der Empfänger hat sich rechtzeitig zu informieren, wo sich in der
Landabfindung alte, ungültig gewordenen Grenzzeichen oder sonstige
Hindernisse für die Bewirtschaftung befinden. Er hat diese auf eigene
Kosten zu beseitigen. Der Vorbesitzer ist verpflichtet, dem Planempfänger nach bestem Wissen und Gewissen den Standort solcher Hindernisse anzuzeigen.
2.) jede Beschädigung der Wege und Gewässer und deren Anlagen als
Ordnungswidrigkeit und bei vorsätzlicher Begehung als Straftat geahndet wird.
3.) das Wenden mit Wirtschaftsgeräten zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen auf den Wegen nicht zulässig ist. Des Gleichen sind Fahrzeuge
und Geräte so abzustellen, dass eine Durchfahrt möglich ist.
4.) erforderliche Entscheidungen bezüglich freiwillig eingegangener Agrarumweltmaßnahmen sich nach den entsprechenden Richtlinien richten.
5.) in allen sich aus den Überleitungsbestimmungen ergebenden Zweifelsfällen das ALFF entscheidet.
VI. Rechtsfolge
Im Falle der Veräußerung von Grundstücken tritt der Erwerber in die
Rechtsposition des Veräußerers ein. Er muss das bisher durchgeführte
Verfahren gegen sich gelten lassen. Der Veräußerer hat den Erwerber
auf alle sich aus vorstehenden Überleitungsbestimmungen ergebenden
Verpflichtungen hinzuweisen.
VII. Zwangsverfahren
Die Flurbereinigungsbehörde kann für den Fall der Zuwiderhandlung
gegen die Überleitungsbestimmungen gem. § 137 FlurbG die nach dem
Verwaltungsvollstreckungsgesetz zulässigen Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang) anwenden, um im öffentlichen Interesse die Einhaltung dieser Überleitungsbestimmungen
durchzusetzen.
Im Auftrag
Holger Ritzmann
Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen:
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch
Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794)
________________________________________________________
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben
- Flurbereinigungsbehörde Postanschrift: Ritterstraße 17 - 19, 39164 Stadt Wanzleben - Börde -
Wanzleben, 27.04.2016
Aktenzeichen: 32.1 - 611 B10 - ASL 6.133
Öffentliche Bekanntmachung
Vorzeitige Ausführungsanordnung
1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,
Außenstelle Wanzleben ordnet hiermit im
Flurbereinigungsverfahren
„Seeländereien Gatersleben/Frose“
Verf.-Nr.: ASL 6.133
Landkreis Salzlandkreis gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes an.
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der
rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes wird der
01.10.2016, 0:00 Uhr festgesetzt.
Mit diesem Tag geht das Eigentum an den neuen Grundstücken
auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene
neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
Der Besitz- bzw. Nutzungsübergang wird durch Überleitungsbestimmungen geregelt. Diese werden ebenfalls öffentlich bekannt
gemacht.
3. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen
des Eigentums werden mit Ablauf des 30.09.2016 aufgehoben.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung gemäß
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird angeordnet mit der Folge,
dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass
Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse
(§§ 69 und 70 FlurbG) - soweit sich die Beteiligten nicht einigen
können - nach § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass
dieser Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben zu stellen sind.
Begründung:
Gemäß § 63 FlurbG ordnet die Flurbereinigungsbehörde die vorzeitige
Ausführung des Flurbereinigungsplanes an, wenn die verbliebenen Widersprüche der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur Entscheidung vorgelegt wurden und der vorgesehene Rechtszustand die wirtschaftliche
Lage der Beteiligten sowie die allgemeine Landeskultur fördert. Aus
einem längeren Aufschub seiner Ausführung würden voraussichtlich
erhebliche Nachteile erwachsen.
Der Flurbereinigungsplan und dessen 1. Nachtrag wurden den Beteiligten gemäß § 59 FlurbG bekannt gegeben. Die verbliebenen Widersprüche liegen der Oberen Flurbereinigungsbehörde vor.
Somit liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der vorzeitigen
Ausführung des Flurbereinigungsplanes und dessen Nachtrag 1 vor.
Mit dieser Anordnung entstehen zu dem genannten Stichtag einheitlich
alle Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstattungen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über.
Die Ausführungsanordnung führt den im Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 vorgesehenen neuen Rechtszustand herbei, verschafft
den Beteiligten die volle rechtliche Verfügungsmöglichkeit über ihre
Abfindungsgrundstücke und ist die Voraussetzung für die Berichtigung
der öffentlichen Bücher.
Somit ordnet das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Außenstelle Wanzleben die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes gemäß § 63 FlurbG an.
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kann die sofortige Vollziehung
angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse der Beteiligten liegt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im
überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens.
Durch die Ausführungsanordnung wird der Eintritt des neuen Rechtszustandes einheitlich für das gesamte Flurbereinigungsgebiet angeordnet.
Nur so sind zeitweilige Gefährdungen des Eigentums zu vermeiden.
Durch die aufschiebende Wirkung gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe würde zum Beispiel voraussichtlich der Grundstücksverkehr
erheblich erschwert werden. Aufgrund der Anordnung der sofortigen
Vollziehung kann somit um die Berichtigung der öffentlichen Bücher
unmittelbar ersucht werden.
Hiermit wird gemäß § 80 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes Seeländereien
Gatersleben/Frose angeordnet.
Verbandsgemeinde Vorharz
16 | Nr. 5/2016
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben,
erhoben werden.
Im Fall der öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch bis zum Ablauf
der angegebenen Frist beim Amt eingegangen ist.
Gewahrt wird die Frist auch durch Einlegung des Widerspruchs beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große
Ringstraße, 38820 Halberstadt oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203
- 206, 39104 Magdeburg beantragt werden
Veranstaltungskalender der Gemeinde,
Vereine und Kirchen Hedersleben
Juni 2016
Mittwoch, 01.06.2016
Seniorenkegeln ab 14.00 Uhr
Donnerstag, 02.06.2016
Seniorenkegeln ab 14.00 Uhr
Freitag, 03.06.2016
Sommerfest in der Kita Gänseblümchen
ab 15.00 Uhr
Samstag, 04.06.2016
Familienfest der „Dicken Bäuche“
ab 10.00 Uhr auf dem Sportplatz
Sonntag, 05.06.2016
Familienfest der „Dicken Bäuche“
ab 10.00 Uhr auf dem Sportplatz
Montag, 06.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 07.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Donnerstag, 09.06.2016
Treffen der Volkssolidarität in der Gaststätte Night & Day
Dienstag, 14.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Montag, 20.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 21.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Dienstag, 28.06.2016
Kaffeetafel ab 14.00 Uhr in der Begegnungsstätte
Im Auftrag
Holger Ritzmann
Hinweis zu den angewandten Rechtsgrundlagen:
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch
Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I, S. 686), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015
Die Welt zu Gast im Harz
Heike Brehmer MdB informiert über Aufruf für Gastfamilien
Ein Schuljahr im Ausland ist nicht
nur bei deutschen Teenagern beliebt. Im Herbst 2016 kommen
rund 410 Schüler aus über 50 Ländern nach Deutschland, um die
Kultur zu erleben, Deutsch zu lernen und ihrer Familie auf Zeit ihr
Heimatland näherzubringen.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete
für Harz und Salzland, Heike Brehmer informiert über den Aufruf der
Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e. V., die
ab sofort weltoffene Gastfamilien
in Deutschland sucht:
„Ein interkultureller Austausch
ist sowohl für die Jugendlichen
als auch für die Gastfamilien eine
einzigartige Erfahrung, die beide
Seiten weltoffener werden lässt.
Durch die gemeinsame Zeit lernen sie, bestimmte Situationen
aus einem anderen Blickwinkel
zu betrachten und entwickeln
Verständnis für unterschiedliche
Denkweisen. All das sind wichtige Grundsteine für ein tolerantes
und friedliches Miteinander“, unterstützt Heike Brehmer die Idee
des Gastfamilienprogramms von
AFS. Wer sich vorstellen kann,
für einen der 15- bis 18-jährigen
Schüler Gastfamilie zu werden,
kann sich im AFS-Büro unter der
Telefonnummer 040 399222-90
informieren oder per E-Mail an
[email protected] wenden.
Gastfamilie kann fast jeder werden: Auch alleinerziehende Elternteile und Paare ohne Kinder,
die sich für ein gastfreundliches
Deutschland engagieren wollen,
sind sehr willkommen. Vorbereitet und begleitet werden die Familien von AFS-Mitarbeitern direkt in der Region. Es gibt zudem
die Möglichkeit, als Willkommens- oder Übergangsfamilie ein
Gastkind für einen Zeitraum von
sechs bis acht Wochen bei sich
aufzunehmen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte gibt
es im Internet unter www.afs.de/
gastfamilie.
Anzeigen
Verbandsgemeinde Vorharz
Nr. 5/2016 | 17
Bürgerberatungstag
der Landesbeauftragten
•
•
•
•
•
Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
Strafrechtliche, Verwaltungsrechtliche, Berufliche Rehabilitierung
Monatliche Zuwendung „Opferrente“
Kinderheime
Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
Di., 07.06., 9 - 17 Uhr, im Ratssitzungszimmer, Markt 1, 06484
Quedlinburg
Veranstalter:
Landesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
in Sachsen-Anhalt,
Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg,
Tel.: 0391 567-5051, Fax: 0391 567-5060
Hintergrundinformationen:
Nach den erfolgreichen und gut besuchten Beratungstagen des vergangenen Jahres wird das Angebot einer individuellen und unterstützenden
Beratung für betroffene Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Bereits
seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 40 Besucher die Termine
wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird.
Menschen, die wohnortnah eine individuelle Beratung suchen, haben
die Gelegenheit eine solche bei der nächsten Sprechstunde zu nutzen.
Die Mitarbeiter der Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag
Anträge auf Akteneinsicht und führen Beratungen zur Antragsstellung
durch. Hierzu ist es erforderlich, den Personalausweis vorzulegen. Unterstützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung
der SED-Diktatur.
Das Beratungsangebot ist an Menschen gerichtet, die noch lange nach
dem erlittenen Unrecht durch den SED-Staat in vielfältiger Weise darunter leiden, insbesondere:
• zu Unrecht Inhaftierte,
• von Zersetzungsmaßnahmen durch den DDR-Staatssicherheitsdienst Betroffene,
• durch Repressalien in Beruf oder Ausbildung beschädigte Personen,
• Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erlitten haben,
• Verschleppte und deren Angehörige, Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
• Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten
haben
• Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen.
Die strafrechtliche Rehabilitierung für Betroffene ist möglich, wenn
sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremden Zwecken verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen
Anordnung zur Freiheitsentziehung genötigt wurden. Ab 180 Tagen
Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige besondere Zuwendung für
Haftopfer: mit Wirkung vom 01.01.2015 erhöht (bis zu 300 € monatlich, einkommensabhängig).
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, zum Beispiel bei Arbeits- oder Studienplatzverlust aus politischen Gründen, als
Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Dazu kann
als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche
Ausgleichszahlung erfolgen von bis zu 214 € (für Rentner von 153 €,
m.W.v. 1.1.2015 erhöht).
Anzeigen