Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH Diskussion um
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Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH Diskussion um
Pressemitteilung der GAT Katalysatoren GmbH Diskussion um Diesel-Partikelfilter Neutrale Verbraucherinformation oder gezielte Verbraucherverunsicherung zur Förderung hochpreisiger Produktanbieter? Deutsche Umwelthilfe e.V. im Zwielicht! 1. Seit dem 13.08.2007 hält der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Politiker und Behörden mit immer neuen Horrormeldungen über vermeintlich nicht funktionierende Nachrüst-Rußpartikelfiltersysteme einiger Hersteller – insbesondere auch solchen der Firma GAT – in Atem. Alle einschlägigen Berichte des DUH sind dabei mit der direkten oder indirekten Verbraucherempfehlung verbunden, bei einer Nachrüstung tunlichst auf die vergleichsweise teuren Produkte entweder der Automobilhersteller oder der Anbieter HJS bzw. Twintec zurückzugreifen und von anderen Systemen, die auch als „Billigsysteme“ abqualifiziert werden, die Finger zu lassen. 2. Inzwischen verdichten sich allerdings die Indizien, dass es dem DUH bei seiner Campagne keineswegs um die Vermittlung neutraler Verbraucherinformationen, sondern in erster Linie um finale und wettbewerbswidrige Aktivitäten zugunsten hochpreisiger Systemanbieter geht. Abgesehen davon, dass die vom DUH empfohlenen Hersteller HJS und Twintec dem DUH, wie man hört, auch mit finanziellen Unterstützungen zur Seite stehen, ist Folgendes festzustellen: a) Die vom DUH im Rahmen seiner Erstberichterstattung vom 13.08.2007, durch die die gesamte Diskussion ausgelöst wurde, zitierten Gutachten bzw. Vergleichstests des TÜV-Süd wurden ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Prüfungsvorschriften gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO erstellt und waren schon von daher unbrauchbar bzw. in keiner Weise aussagefähig. Dies wurde mittlerweile sowohl vom TÜV-Süd als auch vom Auftraggeber dieses Privatgutachtens, der Firma ATR, zugestanden bzw. bestätigt (vgl. die beiden als Anlagen 1 und 2 beigefügten Pressemitteilungen des TÜV-Süd und der Firma ATR). b) Das vom DUH zitierte, nicht gesetzeskonform erstellte Privatgutachten des TÜV-Süd war von Seiten des Auftraggebers, der Firma ATR, nur für interne Zwecke und nicht zur Veröffentlichung bestimmt und ist nach ausdrücklicher Erklärung von ATR (siehe Anlage 2) von dieser auch nicht an außenstehende Dritte, vor allen Dingen auch nicht an den DUH, weitergegeben worden. D.h. bei der vermeintlichen „Quelle“ des DUH handelt es sich um bei ATR rechtswidrig „abhanden gekommene“ Geschäftsunterlagen. c) Der Tag der Veröffentlichung der vermeintlichen Testergebnisse des TÜVSüd durch den DUH (13.08.2007) lag „zufällig (?!)“ in zeitlicher Hinsicht kurz vor dem Beginn der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt. Bei der IAA handelt es sich nicht nur um die weltweit wichtigste Fachmesse für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugzubehörteile, sondern gleichzeitig auch um das größte Fachforum zur Verbreitung – negativer – Firmen- und Produktinformationen. d) Der Veröffentlichungstermin wurde im Übrigen so gewählt, dass das Kraftfahrtbundesamt, das vom DUH ausdrücklich zum Widerruf der Zulassungen für nicht hochpreisige Diesel-Partikelfiltersysteme aufgefordert wird, Prüffahrzeuge zur Überprüfung jener Systeme nicht mehr rechtzeitig vor der IAA beschaffen konnte und somit nicht rechtzeitig vor der IAA Prüfungen durchführen konnte bzw. kann. e) Im Übrigen hat der DUH im Rahmen seiner Berichterstattung über den Inhalt der Überprüfungen des TÜV-Süd bemerkenswerterweise nicht erwähnt, dass bei den Prüfungen der Diesel-Partikelfilter für das Prüfungsfahrzeug Audi A6 TDI keiner der testgegenständlichen Nachrüstfilter, also insbesondere auch der Audi Original-Nachrüstfilter und die Filter von HJS und Twintec, die gesetzlichen Grenzwerte für NOx und HC + NOx erfüllt hat, sondern nach jenem Test alle Filter die maßgeblichen Grenzwerte in nicht unerheblichem Umfang überschritten haben. Der DUH muss sich deshalb fragen lassen, warum er diesen Teil der Prüfungsergebnisse, der auch für die Hochpreisanbieter nicht positiv ausgefallen Berichterstattung bewusst ausgeblendet hat. ist, im Rahmen seiner 3. Der mehr als dubiose Feldzug des DUH zugunsten der hochpreisigen Produktanbieter wird indessen in Bezug auf Diesel-Partikelfilter der Firma GAT auch in der Zukunft keinen Erfolg haben: a) Alle von der Firma GAT vertriebenen GAT-EuroFilter entsprechen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denjenigen der Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3 a) der StVZO. Alle GAT-Produkte haben die dort geregelten aufwendigen Prüfungsverfahren nicht nur durchlaufen, sondern vor allen Dingen alle Tests mit Erfolg bestanden und sind deshalb durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) uneingeschränkt zum Vertrieb zugelassen worden. b) Entgegen den offensichtlichen Erwartungen des DUH war die Firma GAT in der Lage, noch rechtzeitig vor Beginn der IAA ihre Produkte erneut auf der Grundlage der gesetzlichen Prüfungsvorschriften, also insbesondere entsprechend den Regelungen der Anlage XXVI zu § 47 StVZO, durch ein neutrales Prüfungsinstitut überprüfen zu lassen. Ablichtungen des gesamten Prüfungsberichtes stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Die erneute unabhängige Überprüfung bestätigt, dass Diesel- Partikelfiltersysteme der Firma GAT in jeder Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und es von daher keinen vernünftigen Grund gibt, anstelle der GAT-Produkte auf diejenigen teurerer Produktanbieter zurückzugreifen. Gladbeck, den 10. September 2007 GAT Katalysatoren GmbH - Geschäftsleitung gez. Christoph Amft Artikel aus kfz-betrieb online Autor: Andreas Wehner Datum: 31.08.2007 Partikelfilter-Test: TÜV Süd gibt Erklärung ab Veröffentlichung der Ergebnisse nicht autorisiert Im Streit um die Wirksamkeit von Dieselpartikelfiltern hat sich jetzt auch der TÜV Süd zu Wort gemeldet. Die Prüforganisation hatte den umstrittenen Partikelfiltertest durchgeführt (»kfz-betrieb ONLINE« berichtete) . Das Unternehmen wies darauf hin, dass es den Produktvergleich nach Kundenspezifikationen vorgenommen habe. Der Auftraggeber habe konkrete und detaillierte Vorgaben für die Testkriterien und die Auswahl der Prüffahrzeuge gemacht, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Testbericht sei für den Auftraggeber erstellt und von TÜV Süd nicht veröffentlicht worden. "In den vergangenen Tagen wurden von verschiedenen Stellen mehrere Auszüge aus dem Testbericht veröffentlicht", sagt Dr. Eckart von Westerholt, Geschäftsführer der TÜV Süd Automotive GmbH. "Diese Veröffentlichungen waren von TÜV Süd Automotive nicht autorisiert und stellen das Ergebnis des Produktvergleichs verkürzt, verallgemeinernd und damit zum Teil missverständlich dar." Durch die Nichterwähnung der zugrunde gelegten Prüfkriterien werde dabei der Eindruck erweckt, TÜV Süd habe die Filtersysteme wie bei einer Zulassungsprüfung anhand der Anlage XXVI zu § 47 StVZO geprüft und sie im Anschluss an diese Prüfung für generell untauglich befunden. Dies sei nicht der Fall. Messung direkt am Fahrzeug Auf Basis der konkreten Vorgaben des Auftraggebers seien die Filter an zwei Pkw getestet worden, die repräsentativ für gebrauchte Dieselfahrzeuge auf deutschen Straßen seien. Die Messung hätten die Tester auf einem Prüfstand direkt an den Fahrzeugen durchgeführt - anders als nach Anlage XXVI zu § 47 StVZO, wo die Messung auf einem reinen Motorenprüfstand vorgeschrieben ist, wie ein TÜV-Sprecher erklärte. Bei den Abgasmessungen im Rahmen des Produktvergleichs wurden die Partikelgrenzwerte, die zum Erreichen der Minderungsstufe PM 2 erforderlich sind, bei beiden Prüffahrzeugen mit zwei der fünf getesteten Systeme nicht erreicht. "Daher ist es korrekt zu behaupten, dass die gesetzlich geforderten Grenzwerte zur Erreichung der Partikelminderungsstufe PM 2 bei diesen Fahrzeugen mit zwei der fünf getesteten Systeme nicht eingehalten wurden", sagte von Westerholt. Die Werte für die Partikelminderungsquote seien gemäß den Anforderungen des Auftraggebers in einem im Vergleich zu einer Homologationsprüfung gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO vereinfachten Prüfablauf ermittelt worden. Im Rahmen des Produktvergleichs hätten die Messungen ergeben, dass auch die gesetzlich vorgeschriebene Partikelminderung von mindestens 30 Prozent von zwei der fünf Systeme in Kombination mit den beiden Prüffahrzeugen nicht erreicht worden sei. "Damit ist auch die Aussage richtig, dass im Rahmen des Produktvergleichs auch die vorgeschriebene Partikelminderung mit den von uns getesteten Fahrzeugen nicht erreicht wurde", erklärte der Geschäftsführer von TÜV Süd Automotive. Vorschriftsmäßigkeit nicht in Abrede gestellt Das Unternehmen weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass alle fünf im Rahmen des Produktvergleichs getesteten Nachrüst-Filter eine Zulassung gemäß Anlage XXVI zu § 47 StVZO aufwiesen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt sei. Der Produktvergleich stelle nicht die grundsätzliche Vorschriftsmäßigkeit der getesteten Systeme in Abrede. Die Ergebnisse des Vergleichs seien ausschließlich im Zusammenhang mit dem konkret vorgegebenen Testumfeld zu sehen. Weitere Links: Zum Artikel: "TÜV-Dieselfiltertest: Der Streit spitzt sich zu" (URL: http://www.kfzbetrieb.de/news/kb_beitrag_5566952.html) 31.08.2007