Blauer See Ratingen - Kreis Siegen

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Blauer See Ratingen - Kreis Siegen
Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie
Fludersbach, Siegen-Wittgenstein
Ergebnisbericht
Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie
Fludersbach, Siegen-Wittgenstein
Ergebnisbericht
im Auftrag der
Kortemeier & Brokmann GmbH
Bearbeiter:
Dr. Thomas Esser
Dr. Claus Albrecht
Dipl. Forstw. Markus Hanft
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Lütticher Str. 32
50674 Köln
www.kbff.de
Köln, im Januar 2015
Inhalt
1. Einleitung ............................................................................................................... 4
2. Untersuchungsgebiet............................................................................................ 5
2.1 Lage des Untersuchungsgebietes ................................................................................ 5
2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes................................................................... 6
3. Methoden ............................................................................................................. 11
3.1 Vögel .......................................................................................................................... 11
3.2 Fledermäuse .............................................................................................................. 12
3.3 Amphibien und Reptilien ............................................................................................. 13
4. Ergebnisse ........................................................................................................... 14
4.1 Vögel .......................................................................................................................... 14
4.2 Fledermäuse .............................................................................................................. 19
4.3 Amphibien und Reptilien ............................................................................................. 21
5. Hinweise für die Planung .................................................................................... 22
6. Zusammenfassung .............................................................................................. 25
7. Literatur und Quellen .......................................................................................... 26
1. Einleitung
Der Kreis Siegen – Wittgenstein betreibt südöstlich des Stadtgebietes von Siegen eine
Abfallentsorgungsanlage. Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen
Entsorgungspraxis ohne unerwünschte Zunahmen der Transportweglängen soll die
Abfallentsorgungsanlage
Fludersbach
daher
mit
neuen
Deponieabschnitten
der
Deponieklasse 0 und I ergänzt werden, da die sonstigen im Kreisgebiet vorhanden Deponien
(insbesondere die Deponie Winterbach und die Deponie Fludersbach) über keine
nennenswerten Einlagerungsmöglichkeiten mehr verfügen und sich formal in der
Stilllegungsphase befinden.
Mit der geplanten Erweiterung sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen verbunden, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das
Landschaftsbild
erheblich
oder
nachhaltig
beeinträchtigen
können.
Nach
§
14
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m § 4 (1) Landschaftsgesetz (LG) NordrheinWestfalen handelt es sich bei der beantragten Deponieerweiterung somit um einen Eingriff in
Natur und Landschaft.
Als Grundlage für die Beurteilung des Eingriffs und die Einbindung der Deponieerweiterung
in die Landschaft wurden die in dem vorliegenden Bericht dokumentierten Untersuchungen
zur Tierwelt beauftragt.
4
2. Untersuchungsgebiet
2.1 Lage des Untersuchungsgebietes
Die von Waldflächen umgebene Abfallentsorgungsanlage Fludersbach liegt südöstlich des
Stadtgebietes
von
Siegen.
Nordöstlich
der
Abfallentsorgungsanlage
verläuft
die
Bundesstraße B 54 welche über Oberstdorf (Gemeinde Wilnsdorf) und Wilnsdorf zur
Landesstraße 722 und zur Bundesautobahn A 45 führt.
Die Abfallentsorgungsanlage liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung
(Richtung Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Abfallentsorgungsanlage werden
Höhen von 320 m NN im Nord-westen bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die
Abfallentsorgungsanlage von den Höhen des Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN,
des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN.
Siegen
Deponie Fludersbach
Abbildung 1: Lage der Abfallentsorgungsanlage Fludersbach.
5
2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das
Untersuchungsgebiet
umfasst
das
Deponiegelände
sowie
den
nordöstlich
angrenzenden Waldbestand bis zur B 54. Die Abfallentsorgungsanlage wird vollständig von
Waldflächen umgeben. Das Deponiegelände weist im Westen, den Haupteingang, Verwaltungsgebäude und Arbeitshallen sowie Stellplätze und Lagerhallen auf. Die Deponiefläche
kann in einen nördlichen und einen südlichen Bereich unterteilt werden, wobei beide
Bereiche einen Haldenkopf aufweisen. Der unmittelbare Deponierandbereich wird durch
junge Gehölze gebildet, der von Pioniergehölzen und Gebüschen geprägt wird. Diese
Bereiche sind zum Teil strukturreich und können dem Halboffenland zugeordnet werden. Im
Nordosten schließt ein Waldbestand an. Der nördliche Haldenkopf besitzt keinen
Gehölzaufwuchs und weist heterogen strukturierte Gras- und Krautfluren sowie kleinflächig
vegetationsfreie Stellen auf. Auf dem südlichen Haldenkopf finden zurzeit noch
Erdbewegungen und Ablagerungen (Erde) statt, so dass hier keine bzw. kaum Vegetation
anzutreffen ist. Im Untersuchungsgebiet konnte nur ein Kleingewässer erfasst werden.
Hierbei handelt es sich um eine Geländesenke am Rande des südlichen Haldenkopfes. Die
folgenden Abbildungen 2 – 10 geben einen Eindruck der Biotopausstattung des
Deponiegeländes wieder.
Abbildung 2: Blick auf den südlichen Haldenkopf von Osten. Der vegetationsfreie Haldenkopf ist gut
zu erkennen. Die Vegetation im Vordergrund ist typisch für die gehölzfreien Deponierandbereiche.
6
Abbildung 3: Blick auf den südlichen Haldenkopf von Norden.
Abbildung 4: Blick von Westen auf den südlichen Haldenkopf. Der vordere Teilbereich gehört nicht
mehr dem Untersuchungsgebiet an, ist jedoch Teillebensraum des Neuntöters.
7
Abbildung 5: Teillebensraum des Neuntöters. In der Bildmitte sind die beiden Halden zu erkennen.
Abbildung 6: Blick vom südlichen Haldenkopf auf den nördlichen Haldenkopf. Am linken oberen
Bildrand sind die Verwaltungsgebäude der Abfallentsorgungsanlage zu erkennen. Am rechten
oberen Bildrand befinden sich Teilbereiche des Waldbestandes, der zum Untersuchungsgebiet
gehörte.
8
Abbildung 7: Nördlicher Haldenkopf. Über den Haldenkopf verläuft ein geschotterter Weg. Die im
Vordergrund erkennbare Vegetation ist typisch für den nördlichen Haldenkopf.
Abbildung 8: Östlicher Deponierandbereich mit fortgeschrittener Gehölzentwicklung.
9
Abbildung 9: Biotopstrukturen, die sich als Lebensraum für Reptilien eignen, sind in den
Randbereichen der Abfallentsorgungsanlage sowie auf dem nördlichen Haldenkopf vorhanden.
Nachweise aus dieser Tierartengruppe konnten jedoch nicht erbracht werden.
Abbildung 10: Das einzige Gewässer im Untersuchungsgebiet befindet sich in einer Geländesenke
am Fuße des südlichen Haldenkopfes (Osten). Eine Besiedlung durch Amphibien konnte nicht
nachgewiesen werden.
10
3. Methoden
Für die verschiedenen Tiergruppen, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erfasst
wurden, wurden gruppenspezifische Untersuchungsräume festgelegt. Diese sind der
nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 11: Untersuchungsräume für die verschiedenen Tiergruppen.
3.1 Vögel
Die Erfassungsmethodik zur Bestandsaufnahme richtete sich nach den Vorgaben von
ANDRETZKE et al. (2005) und FISCHER et al. (2005). Das Untersuchungsgebiet für die
Avifauna ist in Abbildung 11 rot umrandet dargestellt.
Im Einzelnen gliedern sich die
Untersuchungen der Vögel im Bereich des Untersuchungsgebiets wie folgt:
11
a. Standard-Brutvogelkartierung: 6 Begehungen im gesamten Untersuchungsgebiet im
Zeitraum März bis Juni 2014.
b. Revierkartierung Eulen: 2 Begehungen in den Abendstunden Anfang März 2014.
Die Begehungen erfolgten am:

Standard Brutvögel: 05.03.14, 18.03.14, 12.04.14, 07.05.14, 28.05.14 und 17.06.14.

Eulen: 04.03.14 und 14.03.14
Die Nomenklatur folgt der Standardliste von BARTHEL & HELBIG (2005).
3.2 Fledermäuse
Die im
Rahmen
dieser
Untersuchung
angewandte
systematische
Erfassung
von
Fledermausvorkommen orientiert sich an den für verschiedene Bundesländer empfohlenen
methodischen Standards sowie den Vorgaben des Advisory Commitees des EUROBATSAbkommens zum Schutz wandernder Fledermäuse in Europa (RODRIGUEZ et al. 2008).
Im Untersuchungsgebiet wurden 4 Fledermausfunktionsraumanalysen zwischen Ende Mai
und Mitte August 2014 durchgeführt (siehe Tabelle 1). Die Funktionsraumanalysen erfolgten
mittels
Detektorbegehung
und
wurden
durch
die
automatische
Erfassung
von
Fledermausrufen durch Horchboxen ergänzt. Die Horchboxen wurden v.a. im östlichen
Waldbestand ausgebracht. Insgesamt kamen bis zu 8 Horchboxen zum Einsatz.
Die Auswertung aufgezeichneter Rufsequenzen erfolgte im Anschluss an die Erfassung mit
Hilfe der Computersoftware Batsound bzw. Adobe Audition®.
Weiterhin erfolgte eine Baumhöhlenkartierung in dem östlichen Waldbestand.
Tabelle 1: Überblick über die Begehungstermine der Fledermausfunktionsraumanalysen.
Datum
Kartierung
Beginn
Ende
12.04.14
Höhlenbaumkartierung
-
31.05.14
Funktionsraumanalyse
20:30 Uhr
1:30 Uhr
bedeckt, trocken, ca. 13°C
18.06.14
Funktionsraumanalyse
21:00 Uhr
2:05 Uhr
klar, trocken, ca. 17°C
16.07.14
Funktionsraumanalyse
21:00 Uhr
2:45 Uhr
klar, trocken, ca. 16°C
11.08.14
Funktionsraumanalyse
19:30 Uhr
01:00 Uhr
leicht bedeckt, trocken (vorher
heftiger Schauer), ca. 14°C
-
Witterung
-
12
3.3 Amphibien und Reptilien
Die Erfassung der Reptilien erfolgte durch Sichtkontrolle geeigneter Lebensräume
(Böschungen, Säume, Steinschüttungen, Ablagerungen) und durch Absuchen geeigneter
Verstecke (Steine, Ablagerungen).
Die Erfassung der Amphibien erfolgte an den Deponiegewässern, mit folgenden Methoden:
Sichtkontrolle der Uferbereiche und Gewässeroberfläche, Absuchen geeigneter Verstecke
(Steine, Ablagerungen).
Die Erfassung der Amphibien und Reptilien erfolgte z.T. parallel bzw. im Anschluss zu den
Brutvogelerfassungen. Desweiteren wurden Kartierungen für die Artengruppen auch an den
Terminen der Fledermauserfassungen (nachmittags und abends) durchgeführt.
13
4. Ergebnisse
Nachfolgend sind die Ergebnisse der faunistischen Erfassungen zusammengestellt.
4.1 Vögel
Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2014 insgesamt 10 planungsrelevante Vogelarten
nachgewiesen, hiervon sind jedoch nur Baumpieper, Neuntöter und Waldkauz als
Brutvögel im Untersuchungsgebiet einzustufen, wobei nur Teilbereiche des Neuntöterbrutreviers im Untersuchungsgebiet liegen (Abbildung 12). Ein Brutnachweis für den
Waldkauz erfolgte erst im Rahmen der Fledermausbegehung am 18.06.14. Hierbei konnten
flügge Jungvögel in einem Baum beobachtet werden. Die Bruthöhle konnte nicht ausfindig
gemacht werden. Auch wenn die Art während der Eulenerfassung nicht nachgewiesen
wurde, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Bruthöhle in dem östlichen
Waldbestand befindet. Alle anderen nachgewiesenen planungsrelevanten Arten sind als
Gastvögel einzuordnen. Steinschmätzer und Wiesenpieper tauchten im Gebiet nur als
Durchzügler auf (Abbildung 12), die restlichen planungsrelevanten Vogelarten nutzten das
Untersuchungsgebiet als Nahrungshabitat oder Flugkorridor (Graureiher, Kolkrabe,
Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht). Die Brutreviere von Mittel- und
Schwarzspecht befinden sich wahrscheinlich im weiteren Umfeld zur Abfallentsorgungsanlage, wobei das Schwarzspechtbrutrevier mit großer Sicherheit im Süden liegt.
Der ebenfalls planungsrelevante Uhu ist laut Informantenangabe (Pförtner) ehemaliger
Brutvogel im Westen der Abfallentsorgungsanlage (außerhalb Untersuchungsgebiet).
Demnach wurde in der Vergangenheit eine Hangböschungen im westlichen Teil des
Betriebsgeländes als Brutplatz genutzt. Im Untersuchungsjahr 2014 konnte der Uhu auf dem
Deponiegelände nicht nachgewiesen werden.
Im Untersuchungsgebiet wurden ansonsten ungefährdete und weitestgehend verbreitete
Brutvogelarten
nachgewiesen,
schwerpunktmäßig
typische
Arten
bewaldeter
bzw.
gebüschreicher Lebensräume. Erwähnenswert sind als landesweit „zurückgehende“ Arten
(Arten der Vorwarnliste / Status V laut Roter Liste) Nachweise der Bachstelze (Brutvogel
vegetationsfreier
bis
-armer
Freiflächen
mit
reichhaltigem
Insektenangebot),
des
Bluthänflings (Brutvogel offener / halboffener strukturreicher Gebiete), Fitis (Brutvogelart
lichter
Wald-/Baumbestände),
des
Gimpels
(Brutvogelart
dichter
Gebüsche
und
deckungsreicher Koniferenbestände), der Goldammer (Brutvogel offener / halboffener
strukturreicher Gebiete (Saumbiotope)) sowie des Stars (Koloniebrüter).
14
Nachfolgender
Tabelle
können
die
nachgewiesenen
Vogelarten
mit
ihrem
Gefährdungsstatus und Vorkommen im Untersuchungsgebiet entnommen werden.
Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet im Jahre 2014 nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum
Status, zur Gefährdung und den Vorkommen (siehe Erläuterung). Status: Status der Art im
Untersuchungsgebiet, Statusangaben: B = Revier besetzt, Bv = Brutverdacht, G = Gastvogel (v.a.
Nahrungsgast = NG), Dz = Durchzügler, üf = überfliegend. RL NW Angaben zur landesweiten
Gefährdung nach SUDMANN et al. (2009); RL D: Angaben zur deutschlandweiten Gefährdung nach
SÜDBECK et al. (2007): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), S = Dank Schutzmaßnahmen gleich,
gering oder nicht mehr gefährdet, N = von Naturschutzmaßnahmen abhängig, R = Arealbedingt
selten, * = nicht bewertet. Fett hervorgehoben sind die planungsrelevanten Arten nach MUNLV
(2008) und KIEL (2005). Schutz: Angaben zum gesetzlichen Schutzstatus. § = besonders
geschützt, §§ = streng geschützt.
Deutscher Name
wissenschaftl. Name
Status
RL
NW
RL
D
Schutz
Amsel
Turdus merula
B
*
*
§
Verbreiteter Brutvogel der Gehölze.
Bachstelze
Motacilla alba
B
V
*
§
2-3 Brutpaare auf dem nördlichen Haldenkopf sowie 1-2
Brutpaare im Bereich der Verwaltungsgebäude.
Baumpieper
Anthus trivialis
B
3
V
§
Ein Brutrevier im Südwesten des UGs.
Blaumeise
Parus caeruleus
B
*
*
§
Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze.
Bluthänfling
Carduelis cannabina
B
V
V
§
Seltener Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze.
Insbesondere im Norden sowie im Osten.
Buchfink
Fringilla coelebs
B
*
*
§
Weit verbreiteter Brutvogel v.a. im Nordosten/Osten.
Buntspecht
Dendrocopos major
B
*
*
§
1-2 Brutpaare im Nordosten (Osten).
Dohle
Corvus monedula
NG
*
*
§
Einmaliger Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe.
Dorngrasmücke
Sylvia communis
B
*
*
§
Verbreiteter Brutvogel im UG, v.a. im Übergang Halde und
aufkommender Gehölzsukzession.
Eichelhäher
Garrulus glandarius
B
*
*
§
Mäßig häufiger Brutvogel. Max 2-3 Brutpaare im
Nordosten/Osten.
Elster
Pica pica
B
*
*
§
Seltener Brutvogel.
Fitis
Phylloscopus trochilus
B
V
*
§
3-5 Brutpaare im UG.
Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
B
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel im Nordosten/Osten.
Gartengrasmücke
Sylvia borin
B
*
*
§
3 Brutpaare im UG, v.a. im Osten/Südosten.
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
DZ, B
V
*
§
Durchzügler mit mehreren Trupps sowie seltener Brutvogel
mit max. 1-2 Brutpaaren im Norden.
Vorkommen
15
Deutscher Name
wissenschaftl. Name
Status
RL
NW
RL
D
Schutz
Goldammer
Emberiza citrinella
B
V
*
§
Regelmäßiger Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze.
Graurreiher
Ardea cinera
üf
*
*
§
Die Art nutzt das UG als Flugkorridor.
Grünspecht
Picus viridis
NG
*
*
§§
Sehr seltener Nahrungsgast.
B, DZ
*
*
§
Durchzügler und mäßig häufiger Brutvogel im südlichen
Haldenbereich, 1-2 Brutpaare.
Heckenbraunelle
Prunella modularis
B
*
*
§
Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze.
Kernbeißer
Coccothraustes
coccothraustes
B
*
*
§
Seltener Brutvogel im Norden.
Kleiber
Sitta europaea
B
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel v.a. im Norden/Osten.
Kohlmeise
Parus major
B
*
*
§
Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze.
NG
V
*
§
Seltener Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe.
B
*
*
§
Sehr seltener Brutvogel v.a. im Süden, Brutrevier teils
außerhalb UG.
NG
V
*
§§
Anh. I
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
B
*
*
§
Neuntöter
Lanius collurio
B
VS
*
§
Anh. I
Rabenkrähe
Corvus corone
NG
*
*
§
Sehr häufiger Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe.
Ringeltaube
Columba palumbus
B, NG
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel und Nahrungsgast im UG.
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
B
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel der Gehölze.
Schwarzmilan
Milvus migrans
NG
R
*
§§,
Anh. I
Regelmäßiger Nahrungsgast im Bereich der
Haldenköpfe.
Schwarzspecht
Dryocopus martius
NG
*S
*
§§
Anh. I
Seltener Nahrungsgast im UG. Brutrevier befindet sich
vermutlich im Süden außerhalb UG.
Singdrossel
Turdus philomelos
B
*
*
§
Mäßig häufiger Brutvogel im UG.
Sommergoldhähnchen
Regulus ignicapilla
B
*
*
§
Seltener Brutvogel im Norden/Osten, max. 2-3 Brutpaare.
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
Kolkrabe
Corvus corax
Misteldrossel
Turdus viscivorus
Mittelspecht
Dendrocopos medius
Vorkommen
Seltener Nahrungsgast im UG. Brutrevier befindet sich
vermutlich in den nordöstlich angrenzenden
Waldflächen.
Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze.
Ein Brutrevier im Südwesten. Das Revier umfasst
Bereiche, die sich sowohl inner- als auch außerhalb
des UGs befinden.
16
Deutscher Name
wissenschaftl. Name
Status
RL
NW
RL
D
Schutz
Star
Sturnus vulgaris
B, NG
V
*
§
Regelmäßiger Brutvogel im UG und Nahrungsgast im
Bereich der Haldenköpfe. Keine Kolonie.
DZ
1S
1
§
Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes.
Trupp mit 5 Individuen.
Stieglitz
Carduelis carduelis
B, DZ
*
*
§
Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze sowie Durchzügler
im Bereich des nördlichen Haldenkopfes.
Stockente
Anas platyrhynchos
Üf
*
*
§
Das UG überfliegend.
Tannenmeise
Parus ater
NG
*
*
§
Sehr seltener Nahrungsgast.
Waldkauz
Strix aluco
B
*
*
§§
Es konnten flügge Jungvögel während der Fledermausbegehung am 18.06.14 im Waldbestand im
Nordosten beobachtet werden.
Wiesenpieper
Anthus pratensis
DZ
2
V
Wiesenschafstelze
Motacilla flava
DZ
*
*
§
Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes.
Wintergoldhähnchen
Regulus regulus
B
*
*
§
Seltener Brutvogel im Norden/Osten, max. 1-2 Brutpaare.
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
B
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel im UG.
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
B
*
*
§
Regelmäßiger Brutvogel im UG.
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
Vorkommen
§,
Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes.
Art. 4 (2)
17
Abbildung 12: Ergebnisse der Kartierung der Vögel (planungsrelevante Brut- und Gastvögel).
18
4.2 Fledermäuse
Insgesamt konnten 3 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet erfasst werden. Die
nachgewiesenen Arten nutzen das Untersuchungsgebiet ausschließlich als Nahrungshabitat.
Dominierende Art ist hierbei die Zwergfledermaus. Weiterhin konnte der Große
Abendsegler und die Wasserfledermaus als gelegentliche Nahrungsgäste beobachtet
werden.
Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung konnten 9 Höhlenbäume identifiziert werden
(Abbildung 13). Davon weisen 5 Bäume einen BHD ≥ 50 cm und können daher als
potenzielle Winterquartiere fungieren.
Tabelle 3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten und ihre relativen Häufigkeiten.
Angabe der landesweiten Gefährdung (RL NRW) nach MEINIG et al. (2010) und zur bundesweiten
nach MEINIG et al. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =
zurückgehend (Vorwarnliste), G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet, I =
gefährdete wandernde Art, N = Nahrungshabitat, Q =nachgewiesene Quartiernutzung, pQ =
potenzielle Quartiere.
Deutscher Name /
Wissenschaftlicher
Name
Status RL NRW
RL D
Schutz Bestand, beobachtete Verbreitung
N
*
*
§§, IV
Die Art konnte im gesamten Untersuchungsgebiet als
Nahrungsgast nachgewiesen werden. Dabei wurden v.a. die
Randstrukturen für Jagdflüge genutzt. Die offenen
Deponiebereiche wurden hingegen selten genutzt.
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
N
R
(reprod.)
V
(ziehend)
V
§§, IV
Die konnte Art am 31.05.14 und am 11.08.14 als
Nahrungsgast an den Randstrukturen im Übergangsbereich
Waldrand/Halde (Osten) beobachtet werden.
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
N
G
*
§§. IV
Die Art konnte am 11.08.14 im Rahmen der automatischen
akustischen Ruferfassung nachgewiesen werden.
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
19
Abbildung 13: Ergebnisse der Kartierung der Höhlenbäume.
20
4.3 Amphibien und Reptilien
Im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der vorhabenbezogenen Erfassungen im Jahr
2014 keine planungsrelevanten Amphibien nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet konnte
nur ein Gewässer erfasst werden (Abbildung 9). Hinweise auf Amphibienvorkommen
konnten hier nicht erbracht werden. Es konnten auch keine Amphibien in ihren
Landhabitaten nachgewiesen werden.
Biotopstrukturen, die potenziell als Lebensraum für Reptilien geeignet sind, konnten im
Untersuchungsgebiet
erfasst
werden.
Diese
befinden
sich
vor
allem
in
den
Haldenrandbereichen (Böschungen) und auf dem nördlichen Haldenkopf. Eine Besiedlung
dieser Bereiche durch Reptilien konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
21
5. Hinweise für die Planung
Artenschutzrechtlich
relevante
Beeinträchtigungen
der
im
Untersuchungsgebiet
nachgewiesenen europäischen Vogelarten und geschützten Arten nach Anhang IV FFHRichtlinie sind entsprechend der Vorgaben des § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind insbesondere Maßnahmen zur
Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen bzw. Entwicklungsstadien
artenschutzrechtlich relevanter Tierarten erforderlich.
Das angenommene Brutrevier des Waldkauzes befindet sich außerhalb des Eingriffsbereichs
(Abbildung 14). Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 - 3
ist für diese Art nicht zu erwarten.
Dies gilt ebenfalls für die als Durchzügler festgestellten Arten Steinschmätzer und
Wiesenpieper und Gastvögel, v.a. Nahrungsgäste (Graureiher, Kolkrabe, Mittelspecht,
Schwarzmilan und Schwarzspecht).
Ohne die Umsetzung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen könnte
jedoch eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für Baumpieper und Neuntöter eintreten,
die ihre Brutreviere oder zumindest Teile davon (Neuntöter) innerhalb der Vorhabenfläche
besitzen. Hier ist insbesondere der Tötungstatbestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 für
die beiden Arten hervorzuheben. Durch eine zeitliche Beschränkung für die Rodung von
Gehölzen und die Räumung von Vegetationsflächen (Durchführung außerhalb der Brut- und
Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten, 1. März bis 30. September) kann ein Verstoß gegen §
44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 vermieden werden. Eine Umsetzung von CEF-Maßnahmen ist
u.U. ergänzend notwendig. Dies hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung des
Vorhabens ab. Mit Blick auf Baumpieper und Neuntöter sind artspezifische CEF-Maßnahmen
nur dann erforderlich, wenn die Halboffenlandbereiche (v.a. im Süden) großflächig gerodet
werden. Ansonsten ständen der Art ausreichend Ausweichhabitate in unmittelbarer
Umgebung zur Verfügung.
Weiterhin kommen im Eingriffsbereich verbreitete und weitestgehend ungefährdete Brutvögel
(aber auch Arten, die in der Vorwarnliste NRW geführt werden) vor. Zur Vermeidung einer
artenschutzrechtlich
relevanten
eingriffsbedingten
Gefährdung
von
Individuen
bzw.
Entwicklungsstadien sind geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. eine zeitliche Beschränkung
für die Rodung von Gehölzen und die Räumung von Vegetationsflächen (Durchführung
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten, 1. März bis 30. September).
22
Abbildung 14: Entwurfsplanung Endgestaltung Abfallentsorgungs¬anlage (Quelle: Fa. Umtec,
Aachen).
Die nachgewiesenen Höhlenbäume im Waldbestand im Osten übernehmen die Funktion von
potenziellen
Sommer-
(zumindest
sporadisch)
und
Winterquartieren
(mögliche
Winterquartiere bei Stammdurchmessern ab 50 cm) für Fledermäuse. Daher sind geeignete
23
Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen auch für diese
Tiergruppe erforderlich, sofern dort überhaupt ein Eingriff erfolgt. Eine Besatzkontrolle der
Baumhöhlen vor den Fällarbeiten wäre daher erforderlich. Sollte eine Nutzung (v.a.
regelmäßige) der Baumhöhlen vorliegen, müsste deren Verlust kompensiert werden. Dies
könnte durch die Installation geeigneter Fledermauskästen erfolgen.
24
6. Zusammenfassung
Unter Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann
eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nach § 44 BNatSchG Abs. 1. Nr. 1 – 3 für die
nachgewiesenen Tierarten (Vögel und Fledermäuse) ausgeschlossen werden. Die
ökologische
Funktion
von
Fortpflanzungs-
und
Ruhestätten
bleibt
im
räumlichen
Zusammenhang erhalten. Eine Prüfung der Ausnahmetatbestände ist demnach nicht
erforderlich.
Für die Richtigkeit:
Köln, den 29.01.2015
__________________________
Dr. Thomas Esser
25
7. Literatur und Quellen
KAISER, M. (2012): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten Arten
in NRW. 13.01.2012. Entwurf: Dr. Kaiser. http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN)
(2011):
„@LINFOS“
(Landschaftsinformationssammlung).
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