Blauer See Ratingen - Kreis Siegen
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Blauer See Ratingen - Kreis Siegen
Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein Ergebnisbericht Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein Ergebnisbericht im Auftrag der Kortemeier & Brokmann GmbH Bearbeiter: Dr. Thomas Esser Dr. Claus Albrecht Dipl. Forstw. Markus Hanft KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Str. 32 50674 Köln www.kbff.de Köln, im Januar 2015 Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................... 4 2. Untersuchungsgebiet............................................................................................ 5 2.1 Lage des Untersuchungsgebietes ................................................................................ 5 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes................................................................... 6 3. Methoden ............................................................................................................. 11 3.1 Vögel .......................................................................................................................... 11 3.2 Fledermäuse .............................................................................................................. 12 3.3 Amphibien und Reptilien ............................................................................................. 13 4. Ergebnisse ........................................................................................................... 14 4.1 Vögel .......................................................................................................................... 14 4.2 Fledermäuse .............................................................................................................. 19 4.3 Amphibien und Reptilien ............................................................................................. 21 5. Hinweise für die Planung .................................................................................... 22 6. Zusammenfassung .............................................................................................. 25 7. Literatur und Quellen .......................................................................................... 26 1. Einleitung Der Kreis Siegen – Wittgenstein betreibt südöstlich des Stadtgebietes von Siegen eine Abfallentsorgungsanlage. Zur Aufrechterhaltung einer regionalen und damit wirtschaftlichen Entsorgungspraxis ohne unerwünschte Zunahmen der Transportweglängen soll die Abfallentsorgungsanlage Fludersbach daher mit neuen Deponieabschnitten der Deponieklasse 0 und I ergänzt werden, da die sonstigen im Kreisgebiet vorhanden Deponien (insbesondere die Deponie Winterbach und die Deponie Fludersbach) über keine nennenswerten Einlagerungsmöglichkeiten mehr verfügen und sich formal in der Stilllegungsphase befinden. Mit der geplanten Erweiterung sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verbunden, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m § 4 (1) Landschaftsgesetz (LG) NordrheinWestfalen handelt es sich bei der beantragten Deponieerweiterung somit um einen Eingriff in Natur und Landschaft. Als Grundlage für die Beurteilung des Eingriffs und die Einbindung der Deponieerweiterung in die Landschaft wurden die in dem vorliegenden Bericht dokumentierten Untersuchungen zur Tierwelt beauftragt. 4 2. Untersuchungsgebiet 2.1 Lage des Untersuchungsgebietes Die von Waldflächen umgebene Abfallentsorgungsanlage Fludersbach liegt südöstlich des Stadtgebietes von Siegen. Nordöstlich der Abfallentsorgungsanlage verläuft die Bundesstraße B 54 welche über Oberstdorf (Gemeinde Wilnsdorf) und Wilnsdorf zur Landesstraße 722 und zur Bundesautobahn A 45 führt. Die Abfallentsorgungsanlage liegt in einer Geländemulde, die sich in südwestlicher Richtung (Richtung Stadtgebiet Siegen) öffnet. Im Bereich der Abfallentsorgungsanlage werden Höhen von 320 m NN im Nord-westen bis 390 m NN im Südwesten erreicht. Umgeben ist die Abfallentsorgungsanlage von den Höhen des Mittelbergs im Nordwesten mit ca. 370 m NN, des Kneling im Süden mit ca. 440 m NN und des Grimberg im Nordosten mit ca. 390 m NN. Siegen Deponie Fludersbach Abbildung 1: Lage der Abfallentsorgungsanlage Fludersbach. 5 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst das Deponiegelände sowie den nordöstlich angrenzenden Waldbestand bis zur B 54. Die Abfallentsorgungsanlage wird vollständig von Waldflächen umgeben. Das Deponiegelände weist im Westen, den Haupteingang, Verwaltungsgebäude und Arbeitshallen sowie Stellplätze und Lagerhallen auf. Die Deponiefläche kann in einen nördlichen und einen südlichen Bereich unterteilt werden, wobei beide Bereiche einen Haldenkopf aufweisen. Der unmittelbare Deponierandbereich wird durch junge Gehölze gebildet, der von Pioniergehölzen und Gebüschen geprägt wird. Diese Bereiche sind zum Teil strukturreich und können dem Halboffenland zugeordnet werden. Im Nordosten schließt ein Waldbestand an. Der nördliche Haldenkopf besitzt keinen Gehölzaufwuchs und weist heterogen strukturierte Gras- und Krautfluren sowie kleinflächig vegetationsfreie Stellen auf. Auf dem südlichen Haldenkopf finden zurzeit noch Erdbewegungen und Ablagerungen (Erde) statt, so dass hier keine bzw. kaum Vegetation anzutreffen ist. Im Untersuchungsgebiet konnte nur ein Kleingewässer erfasst werden. Hierbei handelt es sich um eine Geländesenke am Rande des südlichen Haldenkopfes. Die folgenden Abbildungen 2 – 10 geben einen Eindruck der Biotopausstattung des Deponiegeländes wieder. Abbildung 2: Blick auf den südlichen Haldenkopf von Osten. Der vegetationsfreie Haldenkopf ist gut zu erkennen. Die Vegetation im Vordergrund ist typisch für die gehölzfreien Deponierandbereiche. 6 Abbildung 3: Blick auf den südlichen Haldenkopf von Norden. Abbildung 4: Blick von Westen auf den südlichen Haldenkopf. Der vordere Teilbereich gehört nicht mehr dem Untersuchungsgebiet an, ist jedoch Teillebensraum des Neuntöters. 7 Abbildung 5: Teillebensraum des Neuntöters. In der Bildmitte sind die beiden Halden zu erkennen. Abbildung 6: Blick vom südlichen Haldenkopf auf den nördlichen Haldenkopf. Am linken oberen Bildrand sind die Verwaltungsgebäude der Abfallentsorgungsanlage zu erkennen. Am rechten oberen Bildrand befinden sich Teilbereiche des Waldbestandes, der zum Untersuchungsgebiet gehörte. 8 Abbildung 7: Nördlicher Haldenkopf. Über den Haldenkopf verläuft ein geschotterter Weg. Die im Vordergrund erkennbare Vegetation ist typisch für den nördlichen Haldenkopf. Abbildung 8: Östlicher Deponierandbereich mit fortgeschrittener Gehölzentwicklung. 9 Abbildung 9: Biotopstrukturen, die sich als Lebensraum für Reptilien eignen, sind in den Randbereichen der Abfallentsorgungsanlage sowie auf dem nördlichen Haldenkopf vorhanden. Nachweise aus dieser Tierartengruppe konnten jedoch nicht erbracht werden. Abbildung 10: Das einzige Gewässer im Untersuchungsgebiet befindet sich in einer Geländesenke am Fuße des südlichen Haldenkopfes (Osten). Eine Besiedlung durch Amphibien konnte nicht nachgewiesen werden. 10 3. Methoden Für die verschiedenen Tiergruppen, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erfasst wurden, wurden gruppenspezifische Untersuchungsräume festgelegt. Diese sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Abbildung 11: Untersuchungsräume für die verschiedenen Tiergruppen. 3.1 Vögel Die Erfassungsmethodik zur Bestandsaufnahme richtete sich nach den Vorgaben von ANDRETZKE et al. (2005) und FISCHER et al. (2005). Das Untersuchungsgebiet für die Avifauna ist in Abbildung 11 rot umrandet dargestellt. Im Einzelnen gliedern sich die Untersuchungen der Vögel im Bereich des Untersuchungsgebiets wie folgt: 11 a. Standard-Brutvogelkartierung: 6 Begehungen im gesamten Untersuchungsgebiet im Zeitraum März bis Juni 2014. b. Revierkartierung Eulen: 2 Begehungen in den Abendstunden Anfang März 2014. Die Begehungen erfolgten am: Standard Brutvögel: 05.03.14, 18.03.14, 12.04.14, 07.05.14, 28.05.14 und 17.06.14. Eulen: 04.03.14 und 14.03.14 Die Nomenklatur folgt der Standardliste von BARTHEL & HELBIG (2005). 3.2 Fledermäuse Die im Rahmen dieser Untersuchung angewandte systematische Erfassung von Fledermausvorkommen orientiert sich an den für verschiedene Bundesländer empfohlenen methodischen Standards sowie den Vorgaben des Advisory Commitees des EUROBATSAbkommens zum Schutz wandernder Fledermäuse in Europa (RODRIGUEZ et al. 2008). Im Untersuchungsgebiet wurden 4 Fledermausfunktionsraumanalysen zwischen Ende Mai und Mitte August 2014 durchgeführt (siehe Tabelle 1). Die Funktionsraumanalysen erfolgten mittels Detektorbegehung und wurden durch die automatische Erfassung von Fledermausrufen durch Horchboxen ergänzt. Die Horchboxen wurden v.a. im östlichen Waldbestand ausgebracht. Insgesamt kamen bis zu 8 Horchboxen zum Einsatz. Die Auswertung aufgezeichneter Rufsequenzen erfolgte im Anschluss an die Erfassung mit Hilfe der Computersoftware Batsound bzw. Adobe Audition®. Weiterhin erfolgte eine Baumhöhlenkartierung in dem östlichen Waldbestand. Tabelle 1: Überblick über die Begehungstermine der Fledermausfunktionsraumanalysen. Datum Kartierung Beginn Ende 12.04.14 Höhlenbaumkartierung - 31.05.14 Funktionsraumanalyse 20:30 Uhr 1:30 Uhr bedeckt, trocken, ca. 13°C 18.06.14 Funktionsraumanalyse 21:00 Uhr 2:05 Uhr klar, trocken, ca. 17°C 16.07.14 Funktionsraumanalyse 21:00 Uhr 2:45 Uhr klar, trocken, ca. 16°C 11.08.14 Funktionsraumanalyse 19:30 Uhr 01:00 Uhr leicht bedeckt, trocken (vorher heftiger Schauer), ca. 14°C - Witterung - 12 3.3 Amphibien und Reptilien Die Erfassung der Reptilien erfolgte durch Sichtkontrolle geeigneter Lebensräume (Böschungen, Säume, Steinschüttungen, Ablagerungen) und durch Absuchen geeigneter Verstecke (Steine, Ablagerungen). Die Erfassung der Amphibien erfolgte an den Deponiegewässern, mit folgenden Methoden: Sichtkontrolle der Uferbereiche und Gewässeroberfläche, Absuchen geeigneter Verstecke (Steine, Ablagerungen). Die Erfassung der Amphibien und Reptilien erfolgte z.T. parallel bzw. im Anschluss zu den Brutvogelerfassungen. Desweiteren wurden Kartierungen für die Artengruppen auch an den Terminen der Fledermauserfassungen (nachmittags und abends) durchgeführt. 13 4. Ergebnisse Nachfolgend sind die Ergebnisse der faunistischen Erfassungen zusammengestellt. 4.1 Vögel Im Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2014 insgesamt 10 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen, hiervon sind jedoch nur Baumpieper, Neuntöter und Waldkauz als Brutvögel im Untersuchungsgebiet einzustufen, wobei nur Teilbereiche des Neuntöterbrutreviers im Untersuchungsgebiet liegen (Abbildung 12). Ein Brutnachweis für den Waldkauz erfolgte erst im Rahmen der Fledermausbegehung am 18.06.14. Hierbei konnten flügge Jungvögel in einem Baum beobachtet werden. Die Bruthöhle konnte nicht ausfindig gemacht werden. Auch wenn die Art während der Eulenerfassung nicht nachgewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Bruthöhle in dem östlichen Waldbestand befindet. Alle anderen nachgewiesenen planungsrelevanten Arten sind als Gastvögel einzuordnen. Steinschmätzer und Wiesenpieper tauchten im Gebiet nur als Durchzügler auf (Abbildung 12), die restlichen planungsrelevanten Vogelarten nutzten das Untersuchungsgebiet als Nahrungshabitat oder Flugkorridor (Graureiher, Kolkrabe, Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht). Die Brutreviere von Mittel- und Schwarzspecht befinden sich wahrscheinlich im weiteren Umfeld zur Abfallentsorgungsanlage, wobei das Schwarzspechtbrutrevier mit großer Sicherheit im Süden liegt. Der ebenfalls planungsrelevante Uhu ist laut Informantenangabe (Pförtner) ehemaliger Brutvogel im Westen der Abfallentsorgungsanlage (außerhalb Untersuchungsgebiet). Demnach wurde in der Vergangenheit eine Hangböschungen im westlichen Teil des Betriebsgeländes als Brutplatz genutzt. Im Untersuchungsjahr 2014 konnte der Uhu auf dem Deponiegelände nicht nachgewiesen werden. Im Untersuchungsgebiet wurden ansonsten ungefährdete und weitestgehend verbreitete Brutvogelarten nachgewiesen, schwerpunktmäßig typische Arten bewaldeter bzw. gebüschreicher Lebensräume. Erwähnenswert sind als landesweit „zurückgehende“ Arten (Arten der Vorwarnliste / Status V laut Roter Liste) Nachweise der Bachstelze (Brutvogel vegetationsfreier bis -armer Freiflächen mit reichhaltigem Insektenangebot), des Bluthänflings (Brutvogel offener / halboffener strukturreicher Gebiete), Fitis (Brutvogelart lichter Wald-/Baumbestände), des Gimpels (Brutvogelart dichter Gebüsche und deckungsreicher Koniferenbestände), der Goldammer (Brutvogel offener / halboffener strukturreicher Gebiete (Saumbiotope)) sowie des Stars (Koloniebrüter). 14 Nachfolgender Tabelle können die nachgewiesenen Vogelarten mit ihrem Gefährdungsstatus und Vorkommen im Untersuchungsgebiet entnommen werden. Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet im Jahre 2014 nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Status, zur Gefährdung und den Vorkommen (siehe Erläuterung). Status: Status der Art im Untersuchungsgebiet, Statusangaben: B = Revier besetzt, Bv = Brutverdacht, G = Gastvogel (v.a. Nahrungsgast = NG), Dz = Durchzügler, üf = überfliegend. RL NW Angaben zur landesweiten Gefährdung nach SUDMANN et al. (2009); RL D: Angaben zur deutschlandweiten Gefährdung nach SÜDBECK et al. (2007): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), S = Dank Schutzmaßnahmen gleich, gering oder nicht mehr gefährdet, N = von Naturschutzmaßnahmen abhängig, R = Arealbedingt selten, * = nicht bewertet. Fett hervorgehoben sind die planungsrelevanten Arten nach MUNLV (2008) und KIEL (2005). Schutz: Angaben zum gesetzlichen Schutzstatus. § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt. Deutscher Name wissenschaftl. Name Status RL NW RL D Schutz Amsel Turdus merula B * * § Verbreiteter Brutvogel der Gehölze. Bachstelze Motacilla alba B V * § 2-3 Brutpaare auf dem nördlichen Haldenkopf sowie 1-2 Brutpaare im Bereich der Verwaltungsgebäude. Baumpieper Anthus trivialis B 3 V § Ein Brutrevier im Südwesten des UGs. Blaumeise Parus caeruleus B * * § Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze. Bluthänfling Carduelis cannabina B V V § Seltener Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze. Insbesondere im Norden sowie im Osten. Buchfink Fringilla coelebs B * * § Weit verbreiteter Brutvogel v.a. im Nordosten/Osten. Buntspecht Dendrocopos major B * * § 1-2 Brutpaare im Nordosten (Osten). Dohle Corvus monedula NG * * § Einmaliger Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe. Dorngrasmücke Sylvia communis B * * § Verbreiteter Brutvogel im UG, v.a. im Übergang Halde und aufkommender Gehölzsukzession. Eichelhäher Garrulus glandarius B * * § Mäßig häufiger Brutvogel. Max 2-3 Brutpaare im Nordosten/Osten. Elster Pica pica B * * § Seltener Brutvogel. Fitis Phylloscopus trochilus B V * § 3-5 Brutpaare im UG. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B * * § Regelmäßiger Brutvogel im Nordosten/Osten. Gartengrasmücke Sylvia borin B * * § 3 Brutpaare im UG, v.a. im Osten/Südosten. Gimpel Pyrrhula pyrrhula DZ, B V * § Durchzügler mit mehreren Trupps sowie seltener Brutvogel mit max. 1-2 Brutpaaren im Norden. Vorkommen 15 Deutscher Name wissenschaftl. Name Status RL NW RL D Schutz Goldammer Emberiza citrinella B V * § Regelmäßiger Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze. Graurreiher Ardea cinera üf * * § Die Art nutzt das UG als Flugkorridor. Grünspecht Picus viridis NG * * §§ Sehr seltener Nahrungsgast. B, DZ * * § Durchzügler und mäßig häufiger Brutvogel im südlichen Haldenbereich, 1-2 Brutpaare. Heckenbraunelle Prunella modularis B * * § Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze. Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes B * * § Seltener Brutvogel im Norden. Kleiber Sitta europaea B * * § Regelmäßiger Brutvogel v.a. im Norden/Osten. Kohlmeise Parus major B * * § Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze. NG V * § Seltener Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe. B * * § Sehr seltener Brutvogel v.a. im Süden, Brutrevier teils außerhalb UG. NG V * §§ Anh. I Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B * * § Neuntöter Lanius collurio B VS * § Anh. I Rabenkrähe Corvus corone NG * * § Sehr häufiger Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe. Ringeltaube Columba palumbus B, NG * * § Regelmäßiger Brutvogel und Nahrungsgast im UG. Rotkehlchen Erithacus rubecula B * * § Regelmäßiger Brutvogel der Gehölze. Schwarzmilan Milvus migrans NG R * §§, Anh. I Regelmäßiger Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe. Schwarzspecht Dryocopus martius NG *S * §§ Anh. I Seltener Nahrungsgast im UG. Brutrevier befindet sich vermutlich im Süden außerhalb UG. Singdrossel Turdus philomelos B * * § Mäßig häufiger Brutvogel im UG. Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla B * * § Seltener Brutvogel im Norden/Osten, max. 2-3 Brutpaare. Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Kolkrabe Corvus corax Misteldrossel Turdus viscivorus Mittelspecht Dendrocopos medius Vorkommen Seltener Nahrungsgast im UG. Brutrevier befindet sich vermutlich in den nordöstlich angrenzenden Waldflächen. Weit verbreiteter Brutvogel der Gehölze. Ein Brutrevier im Südwesten. Das Revier umfasst Bereiche, die sich sowohl inner- als auch außerhalb des UGs befinden. 16 Deutscher Name wissenschaftl. Name Status RL NW RL D Schutz Star Sturnus vulgaris B, NG V * § Regelmäßiger Brutvogel im UG und Nahrungsgast im Bereich der Haldenköpfe. Keine Kolonie. DZ 1S 1 § Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes. Trupp mit 5 Individuen. Stieglitz Carduelis carduelis B, DZ * * § Brutvogel im Übergang Halde/Gehölze sowie Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes. Stockente Anas platyrhynchos Üf * * § Das UG überfliegend. Tannenmeise Parus ater NG * * § Sehr seltener Nahrungsgast. Waldkauz Strix aluco B * * §§ Es konnten flügge Jungvögel während der Fledermausbegehung am 18.06.14 im Waldbestand im Nordosten beobachtet werden. Wiesenpieper Anthus pratensis DZ 2 V Wiesenschafstelze Motacilla flava DZ * * § Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes. Wintergoldhähnchen Regulus regulus B * * § Seltener Brutvogel im Norden/Osten, max. 1-2 Brutpaare. Zaunkönig Troglodytes troglodytes B * * § Regelmäßiger Brutvogel im UG. Zilpzalp Phylloscopus collybita B * * § Regelmäßiger Brutvogel im UG. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Vorkommen §, Durchzügler im Bereich des nördlichen Haldenkopfes. Art. 4 (2) 17 Abbildung 12: Ergebnisse der Kartierung der Vögel (planungsrelevante Brut- und Gastvögel). 18 4.2 Fledermäuse Insgesamt konnten 3 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet erfasst werden. Die nachgewiesenen Arten nutzen das Untersuchungsgebiet ausschließlich als Nahrungshabitat. Dominierende Art ist hierbei die Zwergfledermaus. Weiterhin konnte der Große Abendsegler und die Wasserfledermaus als gelegentliche Nahrungsgäste beobachtet werden. Im Rahmen der Höhlenbaumkartierung konnten 9 Höhlenbäume identifiziert werden (Abbildung 13). Davon weisen 5 Bäume einen BHD ≥ 50 cm und können daher als potenzielle Winterquartiere fungieren. Tabelle 3: Im Untersuchungsraum nachgewiesene Fledermausarten und ihre relativen Häufigkeiten. Angabe der landesweiten Gefährdung (RL NRW) nach MEINIG et al. (2010) und zur bundesweiten nach MEINIG et al. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, * = ungefährdet, I = gefährdete wandernde Art, N = Nahrungshabitat, Q =nachgewiesene Quartiernutzung, pQ = potenzielle Quartiere. Deutscher Name / Wissenschaftlicher Name Status RL NRW RL D Schutz Bestand, beobachtete Verbreitung N * * §§, IV Die Art konnte im gesamten Untersuchungsgebiet als Nahrungsgast nachgewiesen werden. Dabei wurden v.a. die Randstrukturen für Jagdflüge genutzt. Die offenen Deponiebereiche wurden hingegen selten genutzt. Großer Abendsegler Nyctalus noctula N R (reprod.) V (ziehend) V §§, IV Die konnte Art am 31.05.14 und am 11.08.14 als Nahrungsgast an den Randstrukturen im Übergangsbereich Waldrand/Halde (Osten) beobachtet werden. Wasserfledermaus Myotis daubentonii N G * §§. IV Die Art konnte am 11.08.14 im Rahmen der automatischen akustischen Ruferfassung nachgewiesen werden. Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 19 Abbildung 13: Ergebnisse der Kartierung der Höhlenbäume. 20 4.3 Amphibien und Reptilien Im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der vorhabenbezogenen Erfassungen im Jahr 2014 keine planungsrelevanten Amphibien nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet konnte nur ein Gewässer erfasst werden (Abbildung 9). Hinweise auf Amphibienvorkommen konnten hier nicht erbracht werden. Es konnten auch keine Amphibien in ihren Landhabitaten nachgewiesen werden. Biotopstrukturen, die potenziell als Lebensraum für Reptilien geeignet sind, konnten im Untersuchungsgebiet erfasst werden. Diese befinden sich vor allem in den Haldenrandbereichen (Böschungen) und auf dem nördlichen Haldenkopf. Eine Besiedlung dieser Bereiche durch Reptilien konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. 21 5. Hinweise für die Planung Artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen europäischen Vogelarten und geschützten Arten nach Anhang IV FFHRichtlinie sind entsprechend der Vorgaben des § 44 BNatSchG zu vermeiden. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen bzw. Entwicklungsstadien artenschutzrechtlich relevanter Tierarten erforderlich. Das angenommene Brutrevier des Waldkauzes befindet sich außerhalb des Eingriffsbereichs (Abbildung 14). Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 - 3 ist für diese Art nicht zu erwarten. Dies gilt ebenfalls für die als Durchzügler festgestellten Arten Steinschmätzer und Wiesenpieper und Gastvögel, v.a. Nahrungsgäste (Graureiher, Kolkrabe, Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht). Ohne die Umsetzung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen könnte jedoch eine artenschutzrechtliche Betroffenheit für Baumpieper und Neuntöter eintreten, die ihre Brutreviere oder zumindest Teile davon (Neuntöter) innerhalb der Vorhabenfläche besitzen. Hier ist insbesondere der Tötungstatbestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 für die beiden Arten hervorzuheben. Durch eine zeitliche Beschränkung für die Rodung von Gehölzen und die Räumung von Vegetationsflächen (Durchführung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten, 1. März bis 30. September) kann ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 vermieden werden. Eine Umsetzung von CEF-Maßnahmen ist u.U. ergänzend notwendig. Dies hängt insbesondere von der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens ab. Mit Blick auf Baumpieper und Neuntöter sind artspezifische CEF-Maßnahmen nur dann erforderlich, wenn die Halboffenlandbereiche (v.a. im Süden) großflächig gerodet werden. Ansonsten ständen der Art ausreichend Ausweichhabitate in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung. Weiterhin kommen im Eingriffsbereich verbreitete und weitestgehend ungefährdete Brutvögel (aber auch Arten, die in der Vorwarnliste NRW geführt werden) vor. Zur Vermeidung einer artenschutzrechtlich relevanten eingriffsbedingten Gefährdung von Individuen bzw. Entwicklungsstadien sind geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. eine zeitliche Beschränkung für die Rodung von Gehölzen und die Räumung von Vegetationsflächen (Durchführung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten, 1. März bis 30. September). 22 Abbildung 14: Entwurfsplanung Endgestaltung Abfallentsorgungs¬anlage (Quelle: Fa. Umtec, Aachen). Die nachgewiesenen Höhlenbäume im Waldbestand im Osten übernehmen die Funktion von potenziellen Sommer- (zumindest sporadisch) und Winterquartieren (mögliche Winterquartiere bei Stammdurchmessern ab 50 cm) für Fledermäuse. Daher sind geeignete 23 Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Individuen auch für diese Tiergruppe erforderlich, sofern dort überhaupt ein Eingriff erfolgt. Eine Besatzkontrolle der Baumhöhlen vor den Fällarbeiten wäre daher erforderlich. Sollte eine Nutzung (v.a. regelmäßige) der Baumhöhlen vorliegen, müsste deren Verlust kompensiert werden. Dies könnte durch die Installation geeigneter Fledermauskästen erfolgen. 24 6. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit nach § 44 BNatSchG Abs. 1. Nr. 1 – 3 für die nachgewiesenen Tierarten (Vögel und Fledermäuse) ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Eine Prüfung der Ausnahmetatbestände ist demnach nicht erforderlich. Für die Richtigkeit: Köln, den 29.01.2015 __________________________ Dr. Thomas Esser 25 7. Literatur und Quellen KAISER, M. (2012): Erhaltungszustand und Populationsgröße der Planungsrelevanten Arten in NRW. 13.01.2012. Entwurf: Dr. Kaiser. http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN) (2011): „@LINFOS“ (Landschaftsinformationssammlung). http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Stand: August 2012. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell: 792 S. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung. Stand Dezember 2008. Charadrius 44, 4, 137-230. SCHLÜPMANN, M., MUTZ, TH., KRONSHAGE, A., GEIGER, A. & M. HACHTEL (2011): Rote Liste und Artenverzeichnis der Kriechtiere und Lurche – Reptilia et Amphibia – in NordrheinWestfalen. 4. Fassung, Stand September 2011. In: LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-W ESTFALEN) (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung. Band 2 – Tiere. LANUV-Fachbericht 36. 26