Preisliste

Transcrição

Preisliste
Preisliste
Systemtechnik
2014
Gültig ab 01. Januar 2014, Änderungen vorbehalten
Systemtechnik
Inhaltsverzeichnis
Diese Preisliste dient als Vorabinformation, gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Alle Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung Umsatzsteuer.
Stundenlöhne und Serviceleistungen sind nicht skontier-, rabattier- oder bonifizierbar.
Typ
Seite
Kompatibilitätsübersicht AMR-Komponenten
4
Stationäre Auslesung (M-Bus)
Dokom CS
5
Pegelwandler
5
Impulssammler, Modem und Zubehör
6
Mobile Auslesung
SensusREAD Auslesesoftware
7
Mobile Auslesegeräte
7
Sensus((S))cout Funk
8
Sensus RF Funk
9
MiniBus/ induktive und optische Auslesung
9
Datenlogger
CDL Datenlogger
10
Frequenzmessumformer
FM-1D/K, FM-2D/K
11
Weitere Informationen
Ansprechpartner, AGBs
2
März 2014
12 - 17
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bezeichnung
AC
Wechselspannung
Ah
Amperestunde
CDL
Cosmos Datenlogger
DL
Pegelwandler mit Datenloggerfunktion
FA
Pegelwandler mit Fernanzeigefunktion
GWZ
Großwasserzähler
IP
Schutzart (Empfindlichkeit gegenüber festen Fremdkörpern und Wasser)
mA
Milliampere
M-Bus
Datenprotokoll nach EN 13757-3 (IEC 870 / EN 1434-2)
MHz
Megaherz
MiniBus
Datenprotokoll nach EN 13757-3 (IEC 870 / EN 1434-2)
RS232
Schnittstelle für PC (COM)
S0
AMR (Automated Meter Reading) Fernauslese-Schnittstelle von Stromzählern
TCP / IP
Datenprotokoll in Ethernet-Netzwerken und im Internet
USB
Standard-Schnittstelle für den PC
V
Volt
wwww.sensus.com
3
4
März 2014
Energy Meter
C & I meter
Domestic Meter
MeiMag
Hot Water
Cold Water
HRI‐A3
HRI‐A4
HRI‐Bx8L
Encoder (630C) M‐Bus
2400 (300) Baud
Encoder (630C) MiniBus
300 (2400) Baud
ScoutS
Scout‐A3
x
x
0
PolluWatt Duo
PolluTherm
PolluStat E
PolluCom E/C/M
Scout‐Mei B3
Reed RD02
Opto OD02
HRI‐Mei FS
HRI‐Mei‐B4
Encoder (ER56) MiniBus
300 (2400) Baud
Encoder (Dynamic)
Mbus 300 Baud
Encoder (Dynamic)
MiniBus 300 Baud
Encoder (ER56) M‐Bus
2400 (300) Baud
Opto OD
Reed RD
Residia P
Residia M
BaseR
AMR‐Modul
Appartment Meter
Meter
Recommended Combinations
Lon‐Modul
M‐Bus Modul
24/25
FZS/N or B
16/17; 18/19
51/53
16/17; 18/19
FZS/N or B
FZS/N or B
M‐Bus Modul
FZS/N or B
51/52
Energy Pulse
M‐Bus Version
Energy Pulse
Lon‐Modul
x
x
x
x
0
0
0
0
x
Pulses
Scout‐P
x
x
x (ScoutS)
x (ScoutS)
Scout‐RD
x
x
x (Scout‐S)
x (Scout‐S)
compact
SensusScout
x
MiniBus‐Version
X
x
x
x
x
MiniPad
Inductive
Reading
x
x
x
x
x
x
x
LON‐Bus
HRI‐A4
HRI‐A4
x
HRI‐A4
HRI‐A4
x
0
BaseP
M‐Bus
recommended solution
please refer national approval ‐ recommended but check for details (approvals or programming parameters)
possible but not favorite solution
X
compact
SensusBase
51/53
51/52
MiniBus‐
Version
0
x
x
x
0
MiniBus
Scout‐MB
x
x
Opto OD02
Opto OD01
HRI‐A3
HRI‐A3
Opto OD01
Opto OD01
Opto OD01
HRI‐A3D1
HRI‐A3D1
x
Frequency
Converter
OD 07L
FZS/N or B
16/17; 18/19
16/17; 18/19(requires pulse
plug)
FZS/N or B
Energy Pulse
x
x
x
x
x (HRI‐A4)
HRI‐A4
x
x (HRI‐A4)
HRI‐A4
0
x
0
ZZmm
XENON
FZS/N or B(requires pulse plug)
FZS/N or B(requires pulse plug)
Energy Pulse (requires pulse
plug)
with pulse plug
RD022 with pulse plug
Opto OD 07L
Opto OD 07L
HRI‐Mei CDL or
HRI‐A3 CDL
HRI‐A3 CDL
Opto OD 07L
Opto OD 07L
Opto OD 07L
RD022 with pulse plug
HRI‐A3 CDL
HRI‐A3 CDL
HRI‐A3 CDL
with pulse plug
CDL
51/53
51/52
MiniBus‐
Version
x
x
x
x
x
MBmm
16/17; 18/19
FZS/N or B
FZS/N or B
Energy Pulse
x
x
x
x
HRI‐A4
HRI‐A4
x
Opto OD‐
07/24V
Opto OD‐
07/24V
Opto OD‐
07/24V
HRI‐A4
HRI‐A4
0
x
x
Remote
Reading /Scada
Kompatibilitätsübersicht AMR-Komponenten
x
x
please refer
national
approval
x
PolluTherm
Stand: 01/2013
x
please refer
national approval
0
Opto OD AM
Opto OD AM
Polluwatt Duo
Systemtechnik
M-Bus
Drahtgebundenes Fernübertragungssystem
- Software
- Pegelwandler
- Datenlogger
- Protokolle gemäß EN 13757-3 entspricht IEC 870 / EN 1434-3
Typ
BestellNr.
Merkmale
Preis €/ St.
System M-Bus: Auslesesoftware für Fernauslesung
Dokom CS Software
inkl. USB-Dongle
Lizenz für max. 3 Zähler
181444-003
326,18
Lizenz für max. 20 Zähler
181444-020
981,98
Lizenz für max. 60 Zähler
181444-060
1.555,38
Lizenz für max. 120 Zähler
181444-120
2.292,43
Lizenz für max. 250 Zähler
181444-250
3.194,30
Lizenz für max. 500 Zähler
181444-500
4.176,28
Unlimitierte Lizenz
181444-000
5.160,55
181447
228,90
System M-Bus: Konfigurationssoftware
MiniCom 3
Registrierte Version
Datenkoppler für USB-Schnittstelle*
MDK-USB PC
Magnetisch-induktiver Datenkoppler mit USB-Schnittstelle zum PC
184081
234,35
ODK-USB PC
Optischer Datenkoppler mit USB-Schnittstelle zum PC
184023
250,70
182089
790,00
Dienstleistung
Dokom CS Software - Installation der Software und Softwareschulung
Fahrtkostenpauschale zur Schulung
M-Bus Pegelwandler (Master)
M-Bus Pegelwandler PW 3
M-Bus Pegelwandler PW 20
M-Bus Pegelwandler PW 60
M-Bus Pegelwandler PW 120
M-Bus Pegelwandler PW 250
M-Bus Mikro-Master MR 003
110,00
Stromversorgung
Für max. 3 Zähler
182003
185,41
Für max. 20 Zähler
182004
338,77
Für max. 60 Zähler
182005
441,78
Für max. 120 Zähler
182001
1.260,09
Für max. 250 Zähler
182000
1.350,51
Für max. 10 Zähler
182026
260,13
Für max. 3 Zähler
184026
327,33
Für max. 20 Zähler
184024
440,63
Für max. 60 Zähler
184003
735,91
Für max. 3 Zähler
184027
440,63
Für max. 20 Zähler
184025
613,45
230 V AC
Für max. 60 Zähler
184004
964,81
230 V AC
Zwischenverstärker zur Systemerweiterung
182002
1.374,54
182006
16,02
182007
26,32
Netzteil NT 003
Netzteil NT 004
230 V AC
USB
M-Bus Pegelwandler MR005FA
M-Bus Pegelwandler MR006FA
M-Bus Pegelwandler MR004FA
Netzteil NT 003
230 V AC
M-Bus Pegelwandler mit Fernanzeige, Datenspeicherfunktion und Tastatur
M-Bus Pegelwandler MR005DL
M-Bus Pegelwandler MR006DL
M-Bus Pegelwandler MR004DL
Netzteil NT 003
Repeater
M-Bus Repeater DR 007
Steckernetzteil
NT 003
NT 004
230 V AC
*Geeignet für eine USB-Schnittstelle, die Benutzung mit einem Psion Workabout Pro wird hier nicht empfohlen.
wwww.sensus.com
5
Produktinformation: Datenblatt LS 1100 und LS 1300
M-Bus Pegelwandler mit Fernanzeige und Tastatur
Systemtechnik
M-Bus
Drahtgebundenes Fernübertragungssystem
- Impulssammler
- Modems
- TCP/ IP Konverter
- Protokolle gemäß EN 13757-3 entspricht IEC 870 / EN 1434-3
Typ
Stromversorgung
Merkmale
BestellNr.
Preis €/
St.
PadPuls Impulssammler zur Umsetzung von Impulsausgängen in M-Bus, für Wandbefestigung
PadPuls M2 M003G
PadPuls M2 M003GB
PadPuls M1C
Interne Batterie
Netzteil NT 005
2-Kanal (0,23 Ah-Batterie)
184005
93,85
2-Kanal (1,35 Ah-Batterie)
184006
104,15
1-Kanal mit S 0 -Eingang
182010
138,48
2-Kanal (0,23 Ah-Batterie)
184007
140,77
PadPuls Impulssammler zur Umsetzung von Impulsausgängen in M-Bus, für Montage auf DIN-Hutschiene
PadPuls M2C IM003GC
PadPuls M2C IM003GCB
PadPuls M4L
Netzteil NT 005
2-Kanal (1,35 Ah-Batterie)
184008
149,93
Interne Batterie
4-Kanal, ohne Display
182013
186,55
Interne Batterie
Mit M-Bus/ MiniBus Ausgang
182096
239,80
z. B. Türüberwachung, Grenzwertgeber
184 009
373,11
4-Kanal 0/4 - 20 mA; 0 - 10 V
182 014
469,25
Eingang 4 M-Bus Geräte
184 040
413,11
Anschluss am PC
In Kobination mit:
Modem MOD 003
182 015
350,22
Anschluss am Pegelwandler:
PW 3, 20, 60, 120, 250, MR 003
182 016
373,11
Für Wasserzähler mit Impulsausgang
Accupuls, Impuls Datensammler
Sonstige Komponenten zur Signal-Umsetzung in M-Bus Format
PadIn 4 Statusmeldemodul
AnDi 4, 4-fach Analog-Digitalwandler
M-Bus Splitter zur Aufteilung in 2
Netzwerke
M-Bus
Netzteil NT 005
230 V AC
Modem zur Auslesung von M-Bus Daten über ein analoges Telefonnetz für Pegelwandler/ PC
M-Bus Modem MOD 002
230 V AC
M-Bus Modem MOD 003
Produktinformation: Datenblatt LS 1100, LS 1300 und LS 9100
Modem zur Auslesung von M-Bus Daten über ein analoges Telefonnetz für Pegelwandler mit Fernanzeige, mit/ ohne Datenspeicherfunktion/ PC
M-Bus Modem MOD 001
M-Bus Modem 001-DL020
230 V AC
M-Bus Modem 001-DL060
Anschluss am PC
In Kombination mit:
Modem MOD 003
182027
350,22
Anschluss am Pegelwandler:
MR005FA/DL; MR006FA/DL
181983
219,67
Anschluss am Pegelwandler:
MR004FA/DL
181984
212,55
184021
260,00
184 010
33,19
Auslesung von M-Bus Daten über ein Netzwerk, Anschluss am Pegelwandler
TCP/ IP Konverter
mit Programmier-Software und Netzteil
Steckernetzteil
NT 005
230 V AC
Zubehör
USB-Adapter
Serieller USB-Adapter
184408
35,00
Serielles Verbindungskabel
Sub-D 9-polig, Buchse
184012
29,76
6
März 2014
SensusREAD/ Sensus((S))cout Funk
Software und mobile Auslesegeräte für
Sensus RF Funk, Sensus((S))cout Funk
Software geeignet für Laptop und PC mit Windows Betriebssystem.
Tourenplanung und mobile Tourenlesung möglich.
Einfache Erstellung einer Tour durch Import der Zählerdaten aus der freien Ablesung.
Export der Auslesedaten.
Übersichtlichkeit durch Darstellung aller Zählerdaten auf einer Bildschirmseite.
Schnelles Erkennen von z. B. Plausibilität oder Zählerwechsel durch farbliche Kennung.
- Mobile Funkauslesung
- Mobile MiniBus-Auslesung
Typ
Merkmale
Bestell-Nr.
Preis €/
St.
SensusREAD Software
SensusREAD Software*
Datenbank für max. 50 Zähler
181452
750,00
Datenbank für max. 250 Zähler
181453
1.500,00
Datenbank für max. 1.000 Zähler
181454
2.500,00
Datenbank für max. 2.500 Zähler
181455
3.400,00
Datenbank für unbegrenzte Anzahl von Zählern
181456
3.900,00
Upgrade von Dokom 3.5 (inkl. Datenbank für bis zu max. 1.000 Zähler)
181457
450,00
Freischaltung für die Auslesung mit PC
181448
950,00
182090
790,00
SensusREAD Upgrade
SensusREAD Upgrade
SensusREAD Emulator
SensusREAD Emulator
Dienstleistung
SensusREAD Software - Installation der Software und Softwareschulung
Fahrtkostenpauschale zur Schulung
110,00
Psion Workabout Pro G3 mobile Auslesegeräte (Handcomputer)
Psion WA Pro G3
Mit Farbdisplay und Akku
184039
2.453,07
Mit Farbdisplay, Akku und Interfacekarte
183065
2.665,62
MDK WA
Magnetisch-induktiver Datenkoppler mit Hirose Stecker
184084
244,47
ODK WA
Optischer Datenkoppler mit Hirose Stecker
184086
280,88
Inkl. USB Kabel zum Datentransfer zum PC und Netzteil zur Batterieladung
184032
155,00
Autohalter inkl. Einbausatz und 12 V Ladestecker für den Zigarettenanzünder
184031
499,60
Ersatzakku für Psion Workabout Pro G3
184042
137,00
Ladestation stationär
Psion Dock
Ladestation Fahrzeug
Psion CarKit
Zubehör
Psion Akku
*Lizenz für einen Einzel-PC, inkl. Benutzer Interface für Datenaustausch mit Psion Handhelds und Daten Import/ Export.
wwww.sensus.com
7
Produktinformation: Datenblatt LS 3400
Datenkoppler für Psion Workabout Pro G3 mit Interface
Systemtechnik
SensusREAD/ Sensus((S))cout Funk
Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung
Technische Komponenten für die Software SensusREAD
Für Zähler mit folgenden Schnittstellen:
- HRI Vorbereitung
- MiniBus-Ausgang
- Impuls-Ausgang
Typ
Merkmale
BestellNr.
Preis €/
St.
184108
1.300,00
68 117 152
201,65
AMRAO01B
93,74
System Sensus((S))cout Funk: Funkmodem für Psion Workabout Pro G3 (SensusREAD)
Funkmodem WavePort
WavePort Bluetooth, 868 MHz, mit Bluetooth-Schnittstelle und Software-Treiber
System Sensus((S))cout Funk: Netzwerkkomponenten
Produktinformation: Datenblatt LS 3300, LS 3400 und LS 8400
Sensus((S))cout Rep
Repeater zur Datenübertragung über eine große Reichweite
System Sensus((S))cout Funk: Transponder IP 68 (Module zur Funkübertragung von Zählerdaten)*
Sensus((S))cout-MB1
Für 1 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (1 Kabel)
Sensus((S))cout-MB2
Für 2 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (2 Kabel)
AMRAP01B
97,01
Sensus((S))cout-P1
Für 1 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (1 Kabel)
AMRAH01B
64,31
Sensus((S))cout-P2
Für 2 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (2 Kabel)
AMRAI01B
67,58
Sensus((S))cout-P4
Für 4 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (1 Kabel)
AMRAK01B
97,01
Sensus((S))cout S
Für 1 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (4 Kabel)
AMRAEBUB
98,00
Sensus((S))cout-A3
Für 1 Zähler, abgesetzter Funktransponder IG 68 mit Rückwärtsdurchflusserkennung
AMRAF01B
135,81
Sensus((S))cout-A4
Für 1 Zähler, abgesetzter Funktransponder IG 68 mit Manipulationserkennung
AMRAG01B
135,81
181784
15,50
04 410 568
97,01
System Sensus((S))cout Funk: Zubehör
Kabelverbinder IP 68
Verbinder mit PG-Verschraubung IP 68 für zwei 2-adrige Kabel
Sensus((S))cout Display
Display zur Funkauslesung von bis zu 4 Zählern
(nicht in Verbindung mit Sensus((S))cout-MB verwendbar)
*Hinweis: Weitere Module wie Sensus((S))cout A3, A4, AX und Mei können Sie der Preisliste Wasserzähler entnehmen.
8
März 2014
Sensus RF Funk
Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung
Technische Komponenten für die Software SensusREAD
Für Zähler mit folgenden Schnittstellen:
- iPERL mit integriertem Sensus RF Funk
- 640C elektronisches Zählwerk mit integriertem Sensus RF Funk
Bestell-Nr.
Preis €/
St.
04 410 531
725,00
Für mobile Auslesung mit dem Fahrzeug (drive by), Anschluss an den SIRT
04 410 534
200,00
Netzteil inkl. USB-Kabel
04 410 532
12,00
Rücksendung ins Werk
04 410 535
295,00
Bestell-Nr.
Preis €/
St.
182080
822,93
182079
28,61
Typ
Merkmale
System Sensus SF Funk: Funkmodem für Psion Workabout Pro G3 (SensusREAD)
Funkmodem SIRT
Sensus RF Modem, 868 MHz, mit Bluetooth-Schnittstelle inkl. Netzteil und
USB-Kabel
System Sensus SF Funk: Magnetfußantenne
Externe Antenne SIRT
Ladestation stationär
Netzteil SIRT 240 V
Zubehör
Akkutausch SIRT
MiniBus
Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung
Für Zähler mit folgenden Schnittstellen:
- Induktiv/ optisch
Typ
Merkmale
System MiniBus: mobile Auslesegeräte
MiniReader
Anzeigen von Zählerstand und Seriennummer, keine Datenschnittstelle
zum PC
System MiniBus: Datenkoppler
MiniPad
Induktiver Auslesekoppler für Wandmontage
wwww.sensus.com
9
Produktinformation: Datenblatt LS 3100
- MiniBus Schnittstelle
Systemtechnik
CDL Datenlogger
Datenspeicher für die Versorgungstechnik
Rohrnetzüberwachung.
Verbrauchsaufzeichnung.
Pegelmessung.
Aufzeichnung von Durchfluss, Druck und Temperatur möglich.
Anschluss von bis zu vier Sensoren.
Netzunabhängig durch Batteriebetrieb.
Positive und negative Messwerterfassung.
Analoge Messwertgeber und digitale Impulsgeber anschließbar.
Typ
Merkmale
Bestell-Nr. Preis €/ St.
CDLWin Software
CDLWin 4
Programmier- und Auswertesoftware, Einzelplatz-Lizenz
181459
3.350,00
Upgrade von CDLWin3 auf CDLWin4
181460
800,00
114342
790,00
CDLWin4 Upgrade
CDLWin4 Upgrade
Dienstleistung
CDLWin 4 Software - Installation der Software und Softwareschulung
Fahrtkostenpauschale zur Schulung
110,00
Datenspeicher
CDL - 1U
Datenspeicher mit einem Eingang
182035
1.253,23
CDL - 2U
Datenspeicher mit zwei Eingängen
182033
1.630,91
CDL - 4U
Datenspeicher mit vier Eingängen
182031
2.927,63
AMRAABY2
75,21
Impulsgeber mit CDL-Stecker
HRI-A3 CDL
Für Hauswasser- und Nebenzähler des Verbundwasserzählers
HRI-Mei CDL
Für MeiStream und MeiTwin MID, DN 40 - 125/ 10 l/ Impuls/ 50° C
MEI3XXD2XX
163,26
HRI-Mei CDL
Für MeiStream und MeiTwin MID, DN 150/ 100 l/ Impuls/ 50° C
MEI3XXG3XX
163,26
RD022 CDL
GWZ mit Dynamic-Zählwerk/ Reed/ 50° C/ 130° C
S182053
113,16
OD 07-L CDL
GWZ mit Dynamic-Zählwerk/ Opto-Impulsgeber/ 50° C
S182062
285,10
R 02.2 CDL
GWZ mit Cosmos-Zählwerk/ Reed/ 50° C/ 130° C
S114717
109,75
K 02 CDL
GWZ für Ausführung QE/ PE/ Reed 50°C/ 130° C
114667
111,70
0... 10 bar 1/4"
182056
679,30
0... 20 bar 1/4"
182097
728,68
Zur Pegelmessung (Messbereich 0... 10 m), 15 m Spezialkabel
182046
897,16
CDL-Drucksensor
Produktinformation: Datenblatt LS 6100, LS 6200, LS 6300 und LS 6400 und LS 6500
CDL-DS
CDL-Füllstandsensor
CDL-FS 0... 10 m
CDL-Strominterface
CDL-IF 0... 20 mA
Jeder Standardsensor (pH-Wert, Messblende, usw.) kann über
182047
175,11
CDL-IF 4... 20 mA
das Strominterface mit dem Datenlogger verbunden werden
182048
175,11
CDL-TI 0... 50° C
Zum Anschluss von Temperaturfühler an den Analogeingang
115911
175,11
CDL-TI 0... 130° C
des Datenkopplers
115912
175,11
CDL-Temperaturinterface
Zubehör
CDL-Modem 230 V
Zum Anschluss des CD-Logger an das Telefonnetz
CDL-Modemkabel
Zum Anschluss des CD-Logger ans Modem
115314
86,98
CDL-Netzgerät
230/ 12 V
826106
216,31
CDL-PC
Verbindungskabel für den PC
114652
113,30
184408
35,00
USB Adapter
Auf Anfrage
CDL-Kabel
Ausleseverlängerungskabel
182091
100,79
CDL-Pulsplug
Kupplungsstecker, 3-polig
180075
19,46
Verbindungskabel
Serielles Verbindungskabel, Sub-D 9-polig, Buchse
184012
29,76
CDL-Hycon
Hydrantenanschluss 1/4"
828659
425,75
10
März 2014
Frequenzmessumformer
FM-1D/K und FM-2D/K
Fernzählwerke
Durchflussanzeiger
Elektronisches Zubehör:
- Fernzählung
- Durchflussanzeige
- Durchflusssummierung (FM-2D/K)
- Vor- und Rückwärtszählung (FM-2D/K)
Typ
Merkmale
Bestell-Nr.
Preis €/ St.
Frequenzmessumformer
FM-1D/K
Frequenzmessumformer, Kompakt-/ Hutschienengehäuse
1 Universaleingang, 1 Stromausgang, LED-Anzeige
182021
488,70
FM-2D/K
Frequenzmessumformer, Kompakt-/ Hutschienengehäuse
2 Universaleingänge, 1 saldierender Stromausgang, M-Bus/ MiniBusAusgang, LCD-Anzeige
182084
671,82
Transistorrelais mit einem Kanal
820529
194,27
Transistorrelais
230 V/ 50 Hz
Fernzählwerke
CDZ-F
Fernzählwerk (Impulssammler IP 68)
182041
125,53
TR100
Fernzählwerk
829372
108,75
CODEX 520
Fernzählwerk
820522
156,99
Wandadapter
Für Fernzählwerk CODEX 520 oder TR100
181786
51,50
wwww.sensus.com
11
Produktinformation: Datenblatt LS 5100 DE und LS 5200 DE
- Dosierung, Automatisierung
Systemtechnik
Gebietsleitung
12
März 2014
20xxx
22xxx
23xxx
24xxx
25xxx
Herr Norbert Bauer
Kirchweg 18
25566 Rethwisch
Tel.: 04828-901996
Mobil: 0172-9071760
E-Mail: [email protected]
10xxx
11xxx
12xxx
13xxx
140xx
141xx
17xxx
18xxx
19xxx
Frau Utta Ferchland
Gartenstraße 2-12
14482 Potsdam / Babelsberg
Tel.: 0331-7044135
Mobil: 0171-7997252
E-Mail: [email protected]
143xx
144xx
145xx
146xx
147xx
148xx
149xx
15xxx
16xxx
388xx
39xxx
01xxx
02xxx
03xxx
04xxx
08xxx
09xxx
Herr Roland Kochan
Königsbrücker Straße 15
01936 Schwepnitz OT Grüngräbchen
Tel.: 035797-73414
Mobil: 0172-6954106
E-Mail: [email protected]
06xxx
07xxx
98xxx
99xxx
Herr Jens Trischmann
Leumnitzer Str. 56b
07546 Gera
Tel.: 0365-55141910
Mobil: 0172-8015750
E-Mail: [email protected]
34xxx
35xxx
36xxx
Herr Klaus Rethfeld
Florian-Geyer-Straße 43
39307 Mützel
Tel.: 03933-990869
Mobil: 0172-8015760
E-Mail: [email protected]
Herr Wilfried Lindemann
Am Schwimmbad 2
34633 Ottrau
Tel.: 06639-639
Mobil: 0172-6411049
E-Mail: [email protected]
60xxx
61xxx
63xxx
64xxx
65xxx
Herr Uwe Laffter
Danziger Str. 4
69181 Leimen
Tel.: 0700-85233837
Mobil: 0172-8015780
E-Mail: [email protected]
42xxx
44xxx
45xxx
451xx
452xx
453xx
455xx
456xx
457xx
458xx
459xx
51xxx
56xxx
57xxx
58xxx
59xxx
Herr Horst Herger
Kleinstraße 22
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211-7182071
Mobil: 0172-6411045
E-Mail: [email protected]
40xxx
41xxx
454xx
46xxx
47xxx
50xxx
52xxx
53xxx
54xxx
29xxx
30xxx
31xxx
32xxx
33xxx
37xxx
38xxx
29xxx
30xxx
31xxx
32xxx
33xxx
37xxx
38xxx
21xxx
26xxx
27xxx
28xxx
48xxx
49xxx
Herr Klaus Fehrmann
Riesstraße 47
27721 Ritterhude
Tel.: 04292-811843
Mobil: 0170-3318496
E-Mail: [email protected]
55xxx
66xxx
67xxx
68xxx
69xxx
76xxx
Herr Michael Cramer
Innsbrucker Weg 31
67067 Ludwigshafen
Tel.: 0621-5398476
Mobil: 0172-8015790
E-Mail: [email protected]
70xxx
71xxx
72xxx
73xxx
74xxx
75xxx
77xxx
78xxx
79xxx
880xx
882xx
883xx
884xx
885xx
886xx
887xx
Herr Manfred Friedrich
Industrievertretung Friedrich
Regerstraße 4/1
72336 Balingen
Tel.: 07433-278718
Mobil: 0172-7407891
E-Mail: [email protected]
90xxx
91xxx
92xxx
93xxx
94xxx
95xxx
96xxx
97xxx
Herr Bernhard Hummer
TGA / Industrie
Schwendengarten 1
90411 Nürnberg
Tel.: 0911-6327733
Mobil: 0171-8141427
E-Mail: [email protected]
90xxx
91xxx
92xxx
93xxx
94xxx
95xxx
96xxx
97xxx
Herr Markus Pohl
Kommunen
Am See 17
85077 Oberstimm
Tel.: 08459-3260-26
Mobil: 0172-6042632
E-Mail: [email protected]
83xxx
84xxx
Herr Ralf Hanf
Kleinstraße 22
40597 Düsseldorf
Tel.: 0211-7182071
Mobil: 0172-8015766
E-Mail: [email protected]
80xxx
81xxx
82xxx
85xxx
86xxx
87xxx
Herr Bernd Wesemann
Handelsvertretung Jan-Peter Ewe
Volkmaroder Straße 19
38104 Braunschweig
Tel.: 0531-3700525
Mobil: 0163-3700540
E-Mail: [email protected]
Herr Lukas Pfeil
Handelsvertretung Jan-Peter Ewe
TGA / Industrie
Volkmaroder Straße 19
38104 Braunschweig
Tel.: 0531-3700535
Mobil:0163-3700538
E-Mail: [email protected]
Herr Markus Pohl
Kommunen / TGA / Industrie
Am See 17
85077 Oberstimm
Tel.: 08459-3260-26
Mobil: 0172-6042632
E-Mail: [email protected]
881xx
890xx
891xx
892xx
893xx
894xx
895xx
896xx
Herr Axel Grieger
Benzstraße 4
86356 Neusäß
Tel.: 0821-2082038
Mobil: 0172-6499093
E-Mail: [email protected]
wwww.sensus.com
13
Systemtechnik
Sensus GmbH Ludwigshafen
Ansprechpartner Innendienst
Sensus GmbH Ludwigshafen
Industriestraße 16
D-67063 Ludwigshafen am Rhein
[email protected]
www.sensus.com
Verkaufsteam TGA
Aufgabengebiet
Tel.: 0621/ 6904-1110
- Großhandel
Fax: 0621/ 6904-1100
- Haustechnik
Email: [email protected]
- Industrie
- Messdienste
- Planer
- SHK-Betriebe
Verkaufsteam Kommunal
Aufgabengebiet
Tel.: 0621/ 6904-1111
- Bund
Fax: 0621/ 6904-1174
- Kommunale Wirtschaft
Email: [email protected]
Verkaufsteam Service
Tel.: 0621/ 6904-1114
Fax: 0621/ 6904-1317
Aufgabengebiet
- Service/ Dienstleistungen
- Vertragswesen
Email: [email protected]
Technisches Service Center
Aufgabengebiet
Tel.: 0621/ 6904-1113
- Befundprüfung
Fax: 0621/ 6904-1383
- Reklamationsabwicklung
Email: [email protected]
- Werksprüfung
Kom
r
de
rvice mit
Se
pete
de
s
He
14
März 2014
nz
r s t e ll e r
s
Gemeinsame „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“ V1/2009
der Sensus GmbH Ludwigshafen
der Sensus GmbH Hannover
der Sensus Services Deutschland GmbH
1.
Allgemeines – Geltungsbereich
3.
Preise und Zahlungsbedingungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“
genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen [1] wie
- Lieferungen von Hard- und Software
- Lieferungen und Leistungen aus Reparatur- und Servicedienstleistungen
- Lieferungen und Leistungen aus Miet- und Eichserviceverträge
von, mit oder für folgende, rechtlichen Einheiten:
- Sensus GmbH Ludwigshafen,
Firmensitz Ludwigshafen am Rhein
und / oder
- Sensus GmbH Hannover,
Firmensitz: Hannover
und / oder
- Sensus Services Deutschland GmbH
Firmensitz: Ludwigshafen am Rhein
und werden vom AG mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der
Annahme der Auftragsbestätigung anerkannt.
3.1
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich der zum Zeitpunkt
der Abrechnung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und amtlichen Gebühren.
3.2
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anderslautend vereinbart, für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einem Nettobestellwert i.H. von 800 € (incl. Eichgebühr) je Einzelbestellung, inklusive Fracht
und Verpackung.
Für alle Aufträge unterhalb dieses Nettobestellwertes, berechnen wir eine
Abwicklungspauschale i.H. von 18 €.
Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die gesonderte Ausweisung und Berechnung von Fracht- und Verpackungskosten,
falls nicht anderslautend vereinbart.
3.3
Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen ist die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.4
Wir behalten uns bei Miet- und Eichserviceverträgen Preisänderungen vor,
die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss eingetreten sind und
auf Preisänderungsfaktoren wie Steigerung der Material- und Lohnkosten,
unvorhersehbare Kostensteigerungen oder -senkungen aufgrund gesetzlicher
Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten beruhen. Der AG
der Verbraucher ist, ist innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die
Preisänderung zum Rücktritt berechtigt, falls eine Preiserhöhung mehr als
die Steigerungsrate des Kostenindex der Gesamtlebenshaltung aller privaten
Haushalte in Deutschland des Statistischen Bundesamtes beträgt.
1.2
Diese AGB gelten gegenüber natürlichen und / oder juristischen
Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, also Verbraucher und / oder Unternehmern, nachfolgend „AG“ genannt.
[1] Ausdrücklich nicht durch diese AGB eingeschränkt, werden
Anfragen, Bewerbungen, Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der VOB/VOL und Ausschreibungsbedingungen gemäß der
Europäischen Ausschreibungsrichtlinien. Diese gelten dann in je- 3.5
dem Fall als „Erstrangig“ anerkannt.
1.3
Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4
Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
3.6
1.5
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden, außer wie in Punkt 1.2 erklärt,
selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.6
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen der AGB oder mit
dieser in Verbindung stehenden Verträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit generell der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
2.
Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung
an den AG dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluß abzugeben. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
2.2
Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, so ist der AG auf Verlangen, dessen voll- 3.8
ständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein Dritter für den
AG tätig, so ist dieser Dritte auf Verlangen verpflichtet, dessen Namen und Anschrift mitzuteilen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Liste der Wohnungseigentümer der Liegenschaft zu überlassen.
2.3
Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen
oder sonstigen Vorschriften (z.B. Eichgültigkeitsdauer) oder durch
den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der
Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind wir als Vertragspartner berechtigt, eine
Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
2.4
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschrittes ohne vorherige Ankündigung vor.
2.5
Der AG ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere
Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
3.7
Wir behalten uns das Recht vor, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenveränderungen aufgrund der Änderung von Rohstoffpreisen, Energiepreisen
oder Lohnkosten eintreten, unsere Preise entsprechend deren Verhältnis am
Gesamtpreis anzupassen. Sollte dies der Fall sein, wird der AG unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Auslieferung davon in Kenntnis gesetzt. Die
Mehrkosten werden wir dem AG auf Verlangen nachweisen. Haben sich die
Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragesabschlusses um mehr als 5 %
erhöht, ist der AG berechtigt, innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe
der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten.
Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse zahlbar.
Rechnungen für Leistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar (s.
hierzu auch Ausführungen bei Zahlungsverzug).
Überweisungen haben generell nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn
diese auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten geleistet werden.
Schecks und Wechsel werden nur aus Erfüllungszwecken angenommen.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Unsere Außendienstmitarbeiter, Fahrer und Monteure sind weder zur Ausstellung von Rechnungen noch zum Inkasso berechtigt.
Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren
fälligen Rechnungen beglichen sind und der AG den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht. Skontovereinbarungen beziehen sich immer auf
den reinen Nettowarenwert. Eichgebühren, Prüfgebühren und Dienstleistungen aller Art (z.B. Reparaturen, Lohnarbeiten, Befundprüfungen etc.) sind
nicht skontierfähig.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom AG nur ausgeübt
werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Im Übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
wwww.sensus.com
15
Systemtechnik
4.
Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung
4.1
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der
Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB von zur Zeit 8 %
7.2
über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.2
4.3
Gerät der AG mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete
Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des AG 8.
vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen
und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen
Forderungen, einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder
entsprechende Sicherheitsleistung, verlangen.
Kommt der AG im Fall von Ziff. 4.2 unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist (i.d.R.
14 Tage) nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- 9.
ten und dem AG die bis dahin entstandenen Kosten, einschließlich 9.1
entgangenem Gewinn, in Rechnung zu stellen.
5.
Lieferzeit
5.1
Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart 9.2
werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und somit nicht verbindlich. Fixe Liefertermine
bedürfen, ebenso wie Vertragsstrafen oder Pönalen bei Nichteinhaltung von Lieferfristen, zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
9.3
5.2
Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom AG
zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie
nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der 10.
Vertragspflichten durch den AG voraus.
10.1
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des 10.2
AG verlängern die Lieferzeit angemessen.
5.3
Schadensersatzansprüche des AG, sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
Lieferverzug
Im Falle einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung kann der AG vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen,
wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis gesetzt
hat, daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.
Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
Nimmt der AG den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir
berechtigt, die für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und
Erhaltung der Ware entstandenen Kosten vom AG zu verlangen.
Unberührt bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz statt der
Leistung, können wir 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung fordern, sofern der AG keinen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen, sofern nichts
anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb eines Jahres nach Bestelldatum
abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellungen oder nachträglicher „auf Abruf-Stellung“. Bei Nichtabruf innerhalb der genannten Frist
gelten Ziff. 9.1 und 9.2 entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen gegen den AG.
Der AG darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt, Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des AG
aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in
Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen
an uns abgetreten. Der AG ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen
einzuziehen.
6.
Lieferung, Versicherung, Gefahrübergang, Verpackungen
6.1
Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir den Vertragsgegenstand, im
Rahmen der unter Punkt 3.2 spezifizierten Bedingungen unversichert,
einschließlich Fracht und Verpackung an den vom AG angegebenen,
mit unserer Auftragsbestätigung konfirmierten Bestimmungsort.
6.2
Bei Versand auf Wunsch des AG, geht die Gefahr auf den AG über, 10.3 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen nach
unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der
sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir 10.4 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, oder wenn Zahlungsnoch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übervollstreckungen oder Wechselproteste gegen den AG vorkommen, können
nommen haben.
wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die
Vorbehaltsware herausverlangen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
6.3
vereinbart wurde.
6.4
6.5
6.6
7.
7.1
16
len. Überschreiten die sich die aus höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
10.5 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware
durch Dritte muß uns der AG unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch
solche Zugriffe Dritter entstehenden Kosten trägt der AG.
Liegen keine besonderen Weisungen des AG vor, erfolgt die Wahl des
Transportweges und -mittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung. Auf Wunsch des AG 11.
wird die Sendung auf seine Kosten transportversichert.
11.1
Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der AG
zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft
ab auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kos11.2
ten des AG die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine
Probeverarbeitung – bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Falschbelieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen.
Beanstandungen sind im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377
HGB), spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw.
Zum Transport und/ oder zum Verkauf verwendete Verpackungen
bei verborgenen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung
nehmen wir im Rahmen unserer Verpflichtung nach der Verpaschriftlich zu erheben.
ckungsverordnung zurück. Die Kosten für den Rücktransport und – in
einem angemessenen Umfang – die Kosten der Verwertung oder der 11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß BGB, VOL und VOB
- 5 Jahre auf die Funktion
erneuten Verwendung der Verpackungen trägt jedoch der AG. Diese
- 2 Jahre für elektronische, bewegliche und feuerberührte Bauteile
Kosten sind im Preis nicht enthalten. Der AG verpflichtet sich und beDie Gewährleistung erstreckt sich auf die durch uns gelieferten Bauteile, sostätigt mit Auftragserteilung an uns, nicht zurückgesandte Verpackunwie auf deren einwandfreie Funktion.
gen der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Entsorgung/
Verwertung zuzuführen.
11.4 Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl Ersatz
liefern oder nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder
Höhere Gewalt
endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, RohAG Minderung des Preises verlangen. Der AG kann die Rückgängigstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und
machung des Vertrages verlangen, wenn zwischen den Vertragsparteien eine
Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen susEinigung über die Minderung nicht zustande kommt.
pendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchfüh- 11.5 Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Beanstandete Geräte hat uns der AG
auf unseren Wunsch gegen Kostenerstattung einzusenden.
rung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich
machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei
unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht 11.6 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn seitens des AG oder
Dritter, unsachgemäß, ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen
bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht. Beginn und Ende
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder von uns plombiert
derartiger Hindernisse sind von uns dem AG baldmöglichst mitzuteigelieferte Geräte nicht mehr die unverletzten Originalplomben tragen. Dies
März 2014
gilt nicht, wenn der AG nachweist, daß sein Verhalten nicht ursächlich 16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
für den Mangel war. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Anwendung
oder Manipulation von durch uns erzeugte Computersoftware die zur 16.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der jeweilige Firmensitz der
diese AGB betreffenden rechtlichen Einheiten gemäß Punkt 1.1, welche der
Anwendung bei dem AG bestimmt ist.
auf unseren, den Vertragsgegenstand betreffenden Unterlagen, ausgewiesenen ist.
11.7 Keine Mängelgewährleistung wird übernommen für Schäden, die
durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Mon16.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UNtage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche AbKaufrechts.
nutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Ein- 16.3 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,
verbindung bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem jeweiligen Firunzulässige Umgebungsbedingungen etc. entstanden sind.
mensitz wie in 1.1 bzw. 16.1 dargelegt, also Hannover oder Ludwigshafen,
wenn der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
11.8 Abweichend von Ziff. 11.4 bis 11.5 beschränkt sich unsere Gewähroder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt.
leistung für Fremderzeugnisse oder für von uns nicht selbst hergestellte Teile auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten,
soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.
Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte z. B.
wegen Insolvenz usw. fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen
dieser Bedingungen.
Stand: 11/2009
11.9 Erteilt der AG uns den Auftrag, einen defekten Liefergegenstand zu
reparieren, so kommt grundsätzlich zunächst ein entgeltlicher Werkvertrag zustande, es sei denn, es stellt sich im Laufe der Reparaturarbeiten heraus, daß ein Gewährleistungsfall gegeben ist.
12.
Anwendungstechnische Beratung / Angebote / Auftragsbestätigungen
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie
Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen, Darstellungen in Angeboten / Auftragsbestätigungen / Rechnungen usw., sollen dem AG lediglich die bestmögliche Einsatzbeschreibung für unsere Produkte erläutern. Diese Beschreibungen befreien den AG nicht von dessen uneingeschränkter Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der
Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu
überzeugen.
Insbesondere technische Abweichungen innerhalb von durch uns auf
Grundlage technischer Ausschreibungsunterlagen des AG erstellten
Angebote und Auftragsbestätigungen, machen die Prüfung der Verwendungstauglichkeit bzw. Erfüllung der durch den AG gewünschten
bzw. geforderten Eigenschaften eben durch den AG selbst erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn wir diese abweichenden technischen
Eigenschaften, nicht gesondert in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen gekennzeichnet haben.
13.
Haftung
13.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit.
13.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.
Sonderbedingungen für Montageaufträge
Sofern wir mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt) der Geräte beauftragt werden, gelten folgende Bestimmungen
ergänzend:
14.1 Leistungsumfang
Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung.
14.2 Montagetermin
Der mit dem AG vereinbarte Montagetermin wird in geeigneter Form
rechtzeitig bestätigt.
Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen
und alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen zu gewährleisten. Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen, gehen zu Lasten des AG und werden nach der gültigen Preisliste
berechnet.
15.
Muster, Zeichnungen
15.1 An Zeichnungen, Mustern, Werbeunterlagen und anderen Unterlagen
behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen
unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen uns
auf unser Verlangen hin zurückgegeben werden. Dies gilt auch für
jedwede Veröffentlichung, Dokumente- und Software Downloads etc.
auf unserer Homepage.
wwww.sensus.com
17
Systemtechnik
Notizen
18
März 2014
Notizen
wwww.sensus.com
19

Documentos relacionados