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Preisliste Systemtechnik 2014 Gültig ab 01. Januar 2014, Änderungen vorbehalten Systemtechnik Inhaltsverzeichnis Diese Preisliste dient als Vorabinformation, gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot! Alle Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung Umsatzsteuer. Stundenlöhne und Serviceleistungen sind nicht skontier-, rabattier- oder bonifizierbar. Typ Seite Kompatibilitätsübersicht AMR-Komponenten 4 Stationäre Auslesung (M-Bus) Dokom CS 5 Pegelwandler 5 Impulssammler, Modem und Zubehör 6 Mobile Auslesung SensusREAD Auslesesoftware 7 Mobile Auslesegeräte 7 Sensus((S))cout Funk 8 Sensus RF Funk 9 MiniBus/ induktive und optische Auslesung 9 Datenlogger CDL Datenlogger 10 Frequenzmessumformer FM-1D/K, FM-2D/K 11 Weitere Informationen Ansprechpartner, AGBs 2 März 2014 12 - 17 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bezeichnung AC Wechselspannung Ah Amperestunde CDL Cosmos Datenlogger DL Pegelwandler mit Datenloggerfunktion FA Pegelwandler mit Fernanzeigefunktion GWZ Großwasserzähler IP Schutzart (Empfindlichkeit gegenüber festen Fremdkörpern und Wasser) mA Milliampere M-Bus Datenprotokoll nach EN 13757-3 (IEC 870 / EN 1434-2) MHz Megaherz MiniBus Datenprotokoll nach EN 13757-3 (IEC 870 / EN 1434-2) RS232 Schnittstelle für PC (COM) S0 AMR (Automated Meter Reading) Fernauslese-Schnittstelle von Stromzählern TCP / IP Datenprotokoll in Ethernet-Netzwerken und im Internet USB Standard-Schnittstelle für den PC V Volt wwww.sensus.com 3 4 März 2014 Energy Meter C & I meter Domestic Meter MeiMag Hot Water Cold Water HRI‐A3 HRI‐A4 HRI‐Bx8L Encoder (630C) M‐Bus 2400 (300) Baud Encoder (630C) MiniBus 300 (2400) Baud ScoutS Scout‐A3 x x 0 PolluWatt Duo PolluTherm PolluStat E PolluCom E/C/M Scout‐Mei B3 Reed RD02 Opto OD02 HRI‐Mei FS HRI‐Mei‐B4 Encoder (ER56) MiniBus 300 (2400) Baud Encoder (Dynamic) Mbus 300 Baud Encoder (Dynamic) MiniBus 300 Baud Encoder (ER56) M‐Bus 2400 (300) Baud Opto OD Reed RD Residia P Residia M BaseR AMR‐Modul Appartment Meter Meter Recommended Combinations Lon‐Modul M‐Bus Modul 24/25 FZS/N or B 16/17; 18/19 51/53 16/17; 18/19 FZS/N or B FZS/N or B M‐Bus Modul FZS/N or B 51/52 Energy Pulse M‐Bus Version Energy Pulse Lon‐Modul x x x x 0 0 0 0 x Pulses Scout‐P x x x (ScoutS) x (ScoutS) Scout‐RD x x x (Scout‐S) x (Scout‐S) compact SensusScout x MiniBus‐Version X x x x x MiniPad Inductive Reading x x x x x x x LON‐Bus HRI‐A4 HRI‐A4 x HRI‐A4 HRI‐A4 x 0 BaseP M‐Bus recommended solution please refer national approval ‐ recommended but check for details (approvals or programming parameters) possible but not favorite solution X compact SensusBase 51/53 51/52 MiniBus‐ Version 0 x x x 0 MiniBus Scout‐MB x x Opto OD02 Opto OD01 HRI‐A3 HRI‐A3 Opto OD01 Opto OD01 Opto OD01 HRI‐A3D1 HRI‐A3D1 x Frequency Converter OD 07L FZS/N or B 16/17; 18/19 16/17; 18/19(requires pulse plug) FZS/N or B Energy Pulse x x x x x (HRI‐A4) HRI‐A4 x x (HRI‐A4) HRI‐A4 0 x 0 ZZmm XENON FZS/N or B(requires pulse plug) FZS/N or B(requires pulse plug) Energy Pulse (requires pulse plug) with pulse plug RD022 with pulse plug Opto OD 07L Opto OD 07L HRI‐Mei CDL or HRI‐A3 CDL HRI‐A3 CDL Opto OD 07L Opto OD 07L Opto OD 07L RD022 with pulse plug HRI‐A3 CDL HRI‐A3 CDL HRI‐A3 CDL with pulse plug CDL 51/53 51/52 MiniBus‐ Version x x x x x MBmm 16/17; 18/19 FZS/N or B FZS/N or B Energy Pulse x x x x HRI‐A4 HRI‐A4 x Opto OD‐ 07/24V Opto OD‐ 07/24V Opto OD‐ 07/24V HRI‐A4 HRI‐A4 0 x x Remote Reading /Scada Kompatibilitätsübersicht AMR-Komponenten x x please refer national approval x PolluTherm Stand: 01/2013 x please refer national approval 0 Opto OD AM Opto OD AM Polluwatt Duo Systemtechnik M-Bus Drahtgebundenes Fernübertragungssystem - Software - Pegelwandler - Datenlogger - Protokolle gemäß EN 13757-3 entspricht IEC 870 / EN 1434-3 Typ BestellNr. Merkmale Preis €/ St. System M-Bus: Auslesesoftware für Fernauslesung Dokom CS Software inkl. USB-Dongle Lizenz für max. 3 Zähler 181444-003 326,18 Lizenz für max. 20 Zähler 181444-020 981,98 Lizenz für max. 60 Zähler 181444-060 1.555,38 Lizenz für max. 120 Zähler 181444-120 2.292,43 Lizenz für max. 250 Zähler 181444-250 3.194,30 Lizenz für max. 500 Zähler 181444-500 4.176,28 Unlimitierte Lizenz 181444-000 5.160,55 181447 228,90 System M-Bus: Konfigurationssoftware MiniCom 3 Registrierte Version Datenkoppler für USB-Schnittstelle* MDK-USB PC Magnetisch-induktiver Datenkoppler mit USB-Schnittstelle zum PC 184081 234,35 ODK-USB PC Optischer Datenkoppler mit USB-Schnittstelle zum PC 184023 250,70 182089 790,00 Dienstleistung Dokom CS Software - Installation der Software und Softwareschulung Fahrtkostenpauschale zur Schulung M-Bus Pegelwandler (Master) M-Bus Pegelwandler PW 3 M-Bus Pegelwandler PW 20 M-Bus Pegelwandler PW 60 M-Bus Pegelwandler PW 120 M-Bus Pegelwandler PW 250 M-Bus Mikro-Master MR 003 110,00 Stromversorgung Für max. 3 Zähler 182003 185,41 Für max. 20 Zähler 182004 338,77 Für max. 60 Zähler 182005 441,78 Für max. 120 Zähler 182001 1.260,09 Für max. 250 Zähler 182000 1.350,51 Für max. 10 Zähler 182026 260,13 Für max. 3 Zähler 184026 327,33 Für max. 20 Zähler 184024 440,63 Für max. 60 Zähler 184003 735,91 Für max. 3 Zähler 184027 440,63 Für max. 20 Zähler 184025 613,45 230 V AC Für max. 60 Zähler 184004 964,81 230 V AC Zwischenverstärker zur Systemerweiterung 182002 1.374,54 182006 16,02 182007 26,32 Netzteil NT 003 Netzteil NT 004 230 V AC USB M-Bus Pegelwandler MR005FA M-Bus Pegelwandler MR006FA M-Bus Pegelwandler MR004FA Netzteil NT 003 230 V AC M-Bus Pegelwandler mit Fernanzeige, Datenspeicherfunktion und Tastatur M-Bus Pegelwandler MR005DL M-Bus Pegelwandler MR006DL M-Bus Pegelwandler MR004DL Netzteil NT 003 Repeater M-Bus Repeater DR 007 Steckernetzteil NT 003 NT 004 230 V AC *Geeignet für eine USB-Schnittstelle, die Benutzung mit einem Psion Workabout Pro wird hier nicht empfohlen. wwww.sensus.com 5 Produktinformation: Datenblatt LS 1100 und LS 1300 M-Bus Pegelwandler mit Fernanzeige und Tastatur Systemtechnik M-Bus Drahtgebundenes Fernübertragungssystem - Impulssammler - Modems - TCP/ IP Konverter - Protokolle gemäß EN 13757-3 entspricht IEC 870 / EN 1434-3 Typ Stromversorgung Merkmale BestellNr. Preis €/ St. PadPuls Impulssammler zur Umsetzung von Impulsausgängen in M-Bus, für Wandbefestigung PadPuls M2 M003G PadPuls M2 M003GB PadPuls M1C Interne Batterie Netzteil NT 005 2-Kanal (0,23 Ah-Batterie) 184005 93,85 2-Kanal (1,35 Ah-Batterie) 184006 104,15 1-Kanal mit S 0 -Eingang 182010 138,48 2-Kanal (0,23 Ah-Batterie) 184007 140,77 PadPuls Impulssammler zur Umsetzung von Impulsausgängen in M-Bus, für Montage auf DIN-Hutschiene PadPuls M2C IM003GC PadPuls M2C IM003GCB PadPuls M4L Netzteil NT 005 2-Kanal (1,35 Ah-Batterie) 184008 149,93 Interne Batterie 4-Kanal, ohne Display 182013 186,55 Interne Batterie Mit M-Bus/ MiniBus Ausgang 182096 239,80 z. B. Türüberwachung, Grenzwertgeber 184 009 373,11 4-Kanal 0/4 - 20 mA; 0 - 10 V 182 014 469,25 Eingang 4 M-Bus Geräte 184 040 413,11 Anschluss am PC In Kobination mit: Modem MOD 003 182 015 350,22 Anschluss am Pegelwandler: PW 3, 20, 60, 120, 250, MR 003 182 016 373,11 Für Wasserzähler mit Impulsausgang Accupuls, Impuls Datensammler Sonstige Komponenten zur Signal-Umsetzung in M-Bus Format PadIn 4 Statusmeldemodul AnDi 4, 4-fach Analog-Digitalwandler M-Bus Splitter zur Aufteilung in 2 Netzwerke M-Bus Netzteil NT 005 230 V AC Modem zur Auslesung von M-Bus Daten über ein analoges Telefonnetz für Pegelwandler/ PC M-Bus Modem MOD 002 230 V AC M-Bus Modem MOD 003 Produktinformation: Datenblatt LS 1100, LS 1300 und LS 9100 Modem zur Auslesung von M-Bus Daten über ein analoges Telefonnetz für Pegelwandler mit Fernanzeige, mit/ ohne Datenspeicherfunktion/ PC M-Bus Modem MOD 001 M-Bus Modem 001-DL020 230 V AC M-Bus Modem 001-DL060 Anschluss am PC In Kombination mit: Modem MOD 003 182027 350,22 Anschluss am Pegelwandler: MR005FA/DL; MR006FA/DL 181983 219,67 Anschluss am Pegelwandler: MR004FA/DL 181984 212,55 184021 260,00 184 010 33,19 Auslesung von M-Bus Daten über ein Netzwerk, Anschluss am Pegelwandler TCP/ IP Konverter mit Programmier-Software und Netzteil Steckernetzteil NT 005 230 V AC Zubehör USB-Adapter Serieller USB-Adapter 184408 35,00 Serielles Verbindungskabel Sub-D 9-polig, Buchse 184012 29,76 6 März 2014 SensusREAD/ Sensus((S))cout Funk Software und mobile Auslesegeräte für Sensus RF Funk, Sensus((S))cout Funk Software geeignet für Laptop und PC mit Windows Betriebssystem. Tourenplanung und mobile Tourenlesung möglich. Einfache Erstellung einer Tour durch Import der Zählerdaten aus der freien Ablesung. Export der Auslesedaten. Übersichtlichkeit durch Darstellung aller Zählerdaten auf einer Bildschirmseite. Schnelles Erkennen von z. B. Plausibilität oder Zählerwechsel durch farbliche Kennung. - Mobile Funkauslesung - Mobile MiniBus-Auslesung Typ Merkmale Bestell-Nr. Preis €/ St. SensusREAD Software SensusREAD Software* Datenbank für max. 50 Zähler 181452 750,00 Datenbank für max. 250 Zähler 181453 1.500,00 Datenbank für max. 1.000 Zähler 181454 2.500,00 Datenbank für max. 2.500 Zähler 181455 3.400,00 Datenbank für unbegrenzte Anzahl von Zählern 181456 3.900,00 Upgrade von Dokom 3.5 (inkl. Datenbank für bis zu max. 1.000 Zähler) 181457 450,00 Freischaltung für die Auslesung mit PC 181448 950,00 182090 790,00 SensusREAD Upgrade SensusREAD Upgrade SensusREAD Emulator SensusREAD Emulator Dienstleistung SensusREAD Software - Installation der Software und Softwareschulung Fahrtkostenpauschale zur Schulung 110,00 Psion Workabout Pro G3 mobile Auslesegeräte (Handcomputer) Psion WA Pro G3 Mit Farbdisplay und Akku 184039 2.453,07 Mit Farbdisplay, Akku und Interfacekarte 183065 2.665,62 MDK WA Magnetisch-induktiver Datenkoppler mit Hirose Stecker 184084 244,47 ODK WA Optischer Datenkoppler mit Hirose Stecker 184086 280,88 Inkl. USB Kabel zum Datentransfer zum PC und Netzteil zur Batterieladung 184032 155,00 Autohalter inkl. Einbausatz und 12 V Ladestecker für den Zigarettenanzünder 184031 499,60 Ersatzakku für Psion Workabout Pro G3 184042 137,00 Ladestation stationär Psion Dock Ladestation Fahrzeug Psion CarKit Zubehör Psion Akku *Lizenz für einen Einzel-PC, inkl. Benutzer Interface für Datenaustausch mit Psion Handhelds und Daten Import/ Export. wwww.sensus.com 7 Produktinformation: Datenblatt LS 3400 Datenkoppler für Psion Workabout Pro G3 mit Interface Systemtechnik SensusREAD/ Sensus((S))cout Funk Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung Technische Komponenten für die Software SensusREAD Für Zähler mit folgenden Schnittstellen: - HRI Vorbereitung - MiniBus-Ausgang - Impuls-Ausgang Typ Merkmale BestellNr. Preis €/ St. 184108 1.300,00 68 117 152 201,65 AMRAO01B 93,74 System Sensus((S))cout Funk: Funkmodem für Psion Workabout Pro G3 (SensusREAD) Funkmodem WavePort WavePort Bluetooth, 868 MHz, mit Bluetooth-Schnittstelle und Software-Treiber System Sensus((S))cout Funk: Netzwerkkomponenten Produktinformation: Datenblatt LS 3300, LS 3400 und LS 8400 Sensus((S))cout Rep Repeater zur Datenübertragung über eine große Reichweite System Sensus((S))cout Funk: Transponder IP 68 (Module zur Funkübertragung von Zählerdaten)* Sensus((S))cout-MB1 Für 1 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (1 Kabel) Sensus((S))cout-MB2 Für 2 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (2 Kabel) AMRAP01B 97,01 Sensus((S))cout-P1 Für 1 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (1 Kabel) AMRAH01B 64,31 Sensus((S))cout-P2 Für 2 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (2 Kabel) AMRAI01B 67,58 Sensus((S))cout-P4 Für 4 Zähler mit Impuls-Schnittstelle (1 Kabel) AMRAK01B 97,01 Sensus((S))cout S Für 1 Zähler mit MiniBus-Schnittstelle (4 Kabel) AMRAEBUB 98,00 Sensus((S))cout-A3 Für 1 Zähler, abgesetzter Funktransponder IG 68 mit Rückwärtsdurchflusserkennung AMRAF01B 135,81 Sensus((S))cout-A4 Für 1 Zähler, abgesetzter Funktransponder IG 68 mit Manipulationserkennung AMRAG01B 135,81 181784 15,50 04 410 568 97,01 System Sensus((S))cout Funk: Zubehör Kabelverbinder IP 68 Verbinder mit PG-Verschraubung IP 68 für zwei 2-adrige Kabel Sensus((S))cout Display Display zur Funkauslesung von bis zu 4 Zählern (nicht in Verbindung mit Sensus((S))cout-MB verwendbar) *Hinweis: Weitere Module wie Sensus((S))cout A3, A4, AX und Mei können Sie der Preisliste Wasserzähler entnehmen. 8 März 2014 Sensus RF Funk Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung Technische Komponenten für die Software SensusREAD Für Zähler mit folgenden Schnittstellen: - iPERL mit integriertem Sensus RF Funk - 640C elektronisches Zählwerk mit integriertem Sensus RF Funk Bestell-Nr. Preis €/ St. 04 410 531 725,00 Für mobile Auslesung mit dem Fahrzeug (drive by), Anschluss an den SIRT 04 410 534 200,00 Netzteil inkl. USB-Kabel 04 410 532 12,00 Rücksendung ins Werk 04 410 535 295,00 Bestell-Nr. Preis €/ St. 182080 822,93 182079 28,61 Typ Merkmale System Sensus SF Funk: Funkmodem für Psion Workabout Pro G3 (SensusREAD) Funkmodem SIRT Sensus RF Modem, 868 MHz, mit Bluetooth-Schnittstelle inkl. Netzteil und USB-Kabel System Sensus SF Funk: Magnetfußantenne Externe Antenne SIRT Ladestation stationär Netzteil SIRT 240 V Zubehör Akkutausch SIRT MiniBus Technische Komponenten zur mobilen Zählerauslesung Für Zähler mit folgenden Schnittstellen: - Induktiv/ optisch Typ Merkmale System MiniBus: mobile Auslesegeräte MiniReader Anzeigen von Zählerstand und Seriennummer, keine Datenschnittstelle zum PC System MiniBus: Datenkoppler MiniPad Induktiver Auslesekoppler für Wandmontage wwww.sensus.com 9 Produktinformation: Datenblatt LS 3100 - MiniBus Schnittstelle Systemtechnik CDL Datenlogger Datenspeicher für die Versorgungstechnik Rohrnetzüberwachung. Verbrauchsaufzeichnung. Pegelmessung. Aufzeichnung von Durchfluss, Druck und Temperatur möglich. Anschluss von bis zu vier Sensoren. Netzunabhängig durch Batteriebetrieb. Positive und negative Messwerterfassung. Analoge Messwertgeber und digitale Impulsgeber anschließbar. Typ Merkmale Bestell-Nr. Preis €/ St. CDLWin Software CDLWin 4 Programmier- und Auswertesoftware, Einzelplatz-Lizenz 181459 3.350,00 Upgrade von CDLWin3 auf CDLWin4 181460 800,00 114342 790,00 CDLWin4 Upgrade CDLWin4 Upgrade Dienstleistung CDLWin 4 Software - Installation der Software und Softwareschulung Fahrtkostenpauschale zur Schulung 110,00 Datenspeicher CDL - 1U Datenspeicher mit einem Eingang 182035 1.253,23 CDL - 2U Datenspeicher mit zwei Eingängen 182033 1.630,91 CDL - 4U Datenspeicher mit vier Eingängen 182031 2.927,63 AMRAABY2 75,21 Impulsgeber mit CDL-Stecker HRI-A3 CDL Für Hauswasser- und Nebenzähler des Verbundwasserzählers HRI-Mei CDL Für MeiStream und MeiTwin MID, DN 40 - 125/ 10 l/ Impuls/ 50° C MEI3XXD2XX 163,26 HRI-Mei CDL Für MeiStream und MeiTwin MID, DN 150/ 100 l/ Impuls/ 50° C MEI3XXG3XX 163,26 RD022 CDL GWZ mit Dynamic-Zählwerk/ Reed/ 50° C/ 130° C S182053 113,16 OD 07-L CDL GWZ mit Dynamic-Zählwerk/ Opto-Impulsgeber/ 50° C S182062 285,10 R 02.2 CDL GWZ mit Cosmos-Zählwerk/ Reed/ 50° C/ 130° C S114717 109,75 K 02 CDL GWZ für Ausführung QE/ PE/ Reed 50°C/ 130° C 114667 111,70 0... 10 bar 1/4" 182056 679,30 0... 20 bar 1/4" 182097 728,68 Zur Pegelmessung (Messbereich 0... 10 m), 15 m Spezialkabel 182046 897,16 CDL-Drucksensor Produktinformation: Datenblatt LS 6100, LS 6200, LS 6300 und LS 6400 und LS 6500 CDL-DS CDL-Füllstandsensor CDL-FS 0... 10 m CDL-Strominterface CDL-IF 0... 20 mA Jeder Standardsensor (pH-Wert, Messblende, usw.) kann über 182047 175,11 CDL-IF 4... 20 mA das Strominterface mit dem Datenlogger verbunden werden 182048 175,11 CDL-TI 0... 50° C Zum Anschluss von Temperaturfühler an den Analogeingang 115911 175,11 CDL-TI 0... 130° C des Datenkopplers 115912 175,11 CDL-Temperaturinterface Zubehör CDL-Modem 230 V Zum Anschluss des CD-Logger an das Telefonnetz CDL-Modemkabel Zum Anschluss des CD-Logger ans Modem 115314 86,98 CDL-Netzgerät 230/ 12 V 826106 216,31 CDL-PC Verbindungskabel für den PC 114652 113,30 184408 35,00 USB Adapter Auf Anfrage CDL-Kabel Ausleseverlängerungskabel 182091 100,79 CDL-Pulsplug Kupplungsstecker, 3-polig 180075 19,46 Verbindungskabel Serielles Verbindungskabel, Sub-D 9-polig, Buchse 184012 29,76 CDL-Hycon Hydrantenanschluss 1/4" 828659 425,75 10 März 2014 Frequenzmessumformer FM-1D/K und FM-2D/K Fernzählwerke Durchflussanzeiger Elektronisches Zubehör: - Fernzählung - Durchflussanzeige - Durchflusssummierung (FM-2D/K) - Vor- und Rückwärtszählung (FM-2D/K) Typ Merkmale Bestell-Nr. Preis €/ St. Frequenzmessumformer FM-1D/K Frequenzmessumformer, Kompakt-/ Hutschienengehäuse 1 Universaleingang, 1 Stromausgang, LED-Anzeige 182021 488,70 FM-2D/K Frequenzmessumformer, Kompakt-/ Hutschienengehäuse 2 Universaleingänge, 1 saldierender Stromausgang, M-Bus/ MiniBusAusgang, LCD-Anzeige 182084 671,82 Transistorrelais mit einem Kanal 820529 194,27 Transistorrelais 230 V/ 50 Hz Fernzählwerke CDZ-F Fernzählwerk (Impulssammler IP 68) 182041 125,53 TR100 Fernzählwerk 829372 108,75 CODEX 520 Fernzählwerk 820522 156,99 Wandadapter Für Fernzählwerk CODEX 520 oder TR100 181786 51,50 wwww.sensus.com 11 Produktinformation: Datenblatt LS 5100 DE und LS 5200 DE - Dosierung, Automatisierung Systemtechnik Gebietsleitung 12 März 2014 20xxx 22xxx 23xxx 24xxx 25xxx Herr Norbert Bauer Kirchweg 18 25566 Rethwisch Tel.: 04828-901996 Mobil: 0172-9071760 E-Mail: [email protected] 10xxx 11xxx 12xxx 13xxx 140xx 141xx 17xxx 18xxx 19xxx Frau Utta Ferchland Gartenstraße 2-12 14482 Potsdam / Babelsberg Tel.: 0331-7044135 Mobil: 0171-7997252 E-Mail: [email protected] 143xx 144xx 145xx 146xx 147xx 148xx 149xx 15xxx 16xxx 388xx 39xxx 01xxx 02xxx 03xxx 04xxx 08xxx 09xxx Herr Roland Kochan Königsbrücker Straße 15 01936 Schwepnitz OT Grüngräbchen Tel.: 035797-73414 Mobil: 0172-6954106 E-Mail: [email protected] 06xxx 07xxx 98xxx 99xxx Herr Jens Trischmann Leumnitzer Str. 56b 07546 Gera Tel.: 0365-55141910 Mobil: 0172-8015750 E-Mail: [email protected] 34xxx 35xxx 36xxx Herr Klaus Rethfeld Florian-Geyer-Straße 43 39307 Mützel Tel.: 03933-990869 Mobil: 0172-8015760 E-Mail: [email protected] Herr Wilfried Lindemann Am Schwimmbad 2 34633 Ottrau Tel.: 06639-639 Mobil: 0172-6411049 E-Mail: [email protected] 60xxx 61xxx 63xxx 64xxx 65xxx Herr Uwe Laffter Danziger Str. 4 69181 Leimen Tel.: 0700-85233837 Mobil: 0172-8015780 E-Mail: [email protected] 42xxx 44xxx 45xxx 451xx 452xx 453xx 455xx 456xx 457xx 458xx 459xx 51xxx 56xxx 57xxx 58xxx 59xxx Herr Horst Herger Kleinstraße 22 40597 Düsseldorf Tel.: 0211-7182071 Mobil: 0172-6411045 E-Mail: [email protected] 40xxx 41xxx 454xx 46xxx 47xxx 50xxx 52xxx 53xxx 54xxx 29xxx 30xxx 31xxx 32xxx 33xxx 37xxx 38xxx 29xxx 30xxx 31xxx 32xxx 33xxx 37xxx 38xxx 21xxx 26xxx 27xxx 28xxx 48xxx 49xxx Herr Klaus Fehrmann Riesstraße 47 27721 Ritterhude Tel.: 04292-811843 Mobil: 0170-3318496 E-Mail: [email protected] 55xxx 66xxx 67xxx 68xxx 69xxx 76xxx Herr Michael Cramer Innsbrucker Weg 31 67067 Ludwigshafen Tel.: 0621-5398476 Mobil: 0172-8015790 E-Mail: [email protected] 70xxx 71xxx 72xxx 73xxx 74xxx 75xxx 77xxx 78xxx 79xxx 880xx 882xx 883xx 884xx 885xx 886xx 887xx Herr Manfred Friedrich Industrievertretung Friedrich Regerstraße 4/1 72336 Balingen Tel.: 07433-278718 Mobil: 0172-7407891 E-Mail: [email protected] 90xxx 91xxx 92xxx 93xxx 94xxx 95xxx 96xxx 97xxx Herr Bernhard Hummer TGA / Industrie Schwendengarten 1 90411 Nürnberg Tel.: 0911-6327733 Mobil: 0171-8141427 E-Mail: [email protected] 90xxx 91xxx 92xxx 93xxx 94xxx 95xxx 96xxx 97xxx Herr Markus Pohl Kommunen Am See 17 85077 Oberstimm Tel.: 08459-3260-26 Mobil: 0172-6042632 E-Mail: [email protected] 83xxx 84xxx Herr Ralf Hanf Kleinstraße 22 40597 Düsseldorf Tel.: 0211-7182071 Mobil: 0172-8015766 E-Mail: [email protected] 80xxx 81xxx 82xxx 85xxx 86xxx 87xxx Herr Bernd Wesemann Handelsvertretung Jan-Peter Ewe Volkmaroder Straße 19 38104 Braunschweig Tel.: 0531-3700525 Mobil: 0163-3700540 E-Mail: [email protected] Herr Lukas Pfeil Handelsvertretung Jan-Peter Ewe TGA / Industrie Volkmaroder Straße 19 38104 Braunschweig Tel.: 0531-3700535 Mobil:0163-3700538 E-Mail: [email protected] Herr Markus Pohl Kommunen / TGA / Industrie Am See 17 85077 Oberstimm Tel.: 08459-3260-26 Mobil: 0172-6042632 E-Mail: [email protected] 881xx 890xx 891xx 892xx 893xx 894xx 895xx 896xx Herr Axel Grieger Benzstraße 4 86356 Neusäß Tel.: 0821-2082038 Mobil: 0172-6499093 E-Mail: [email protected] wwww.sensus.com 13 Systemtechnik Sensus GmbH Ludwigshafen Ansprechpartner Innendienst Sensus GmbH Ludwigshafen Industriestraße 16 D-67063 Ludwigshafen am Rhein [email protected] www.sensus.com Verkaufsteam TGA Aufgabengebiet Tel.: 0621/ 6904-1110 - Großhandel Fax: 0621/ 6904-1100 - Haustechnik Email: [email protected] - Industrie - Messdienste - Planer - SHK-Betriebe Verkaufsteam Kommunal Aufgabengebiet Tel.: 0621/ 6904-1111 - Bund Fax: 0621/ 6904-1174 - Kommunale Wirtschaft Email: [email protected] Verkaufsteam Service Tel.: 0621/ 6904-1114 Fax: 0621/ 6904-1317 Aufgabengebiet - Service/ Dienstleistungen - Vertragswesen Email: [email protected] Technisches Service Center Aufgabengebiet Tel.: 0621/ 6904-1113 - Befundprüfung Fax: 0621/ 6904-1383 - Reklamationsabwicklung Email: [email protected] - Werksprüfung Kom r de rvice mit Se pete de s He 14 März 2014 nz r s t e ll e r s Gemeinsame „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“ V1/2009 der Sensus GmbH Ludwigshafen der Sensus GmbH Hannover der Sensus Services Deutschland GmbH 1. Allgemeines – Geltungsbereich 3. Preise und Zahlungsbedingungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen [1] wie - Lieferungen von Hard- und Software - Lieferungen und Leistungen aus Reparatur- und Servicedienstleistungen - Lieferungen und Leistungen aus Miet- und Eichserviceverträge von, mit oder für folgende, rechtlichen Einheiten: - Sensus GmbH Ludwigshafen, Firmensitz Ludwigshafen am Rhein und / oder - Sensus GmbH Hannover, Firmensitz: Hannover und / oder - Sensus Services Deutschland GmbH Firmensitz: Ludwigshafen am Rhein und werden vom AG mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der Auftragsbestätigung anerkannt. 3.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und amtlichen Gebühren. 3.2 Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anderslautend vereinbart, für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ab einem Nettobestellwert i.H. von 800 € (incl. Eichgebühr) je Einzelbestellung, inklusive Fracht und Verpackung. Für alle Aufträge unterhalb dieses Nettobestellwertes, berechnen wir eine Abwicklungspauschale i.H. von 18 €. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die gesonderte Ausweisung und Berechnung von Fracht- und Verpackungskosten, falls nicht anderslautend vereinbart. 3.3 Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3.4 Wir behalten uns bei Miet- und Eichserviceverträgen Preisänderungen vor, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss eingetreten sind und auf Preisänderungsfaktoren wie Steigerung der Material- und Lohnkosten, unvorhersehbare Kostensteigerungen oder -senkungen aufgrund gesetzlicher Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten beruhen. Der AG der Verbraucher ist, ist innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die Preisänderung zum Rücktritt berechtigt, falls eine Preiserhöhung mehr als die Steigerungsrate des Kostenindex der Gesamtlebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland des Statistischen Bundesamtes beträgt. 1.2 Diese AGB gelten gegenüber natürlichen und / oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, also Verbraucher und / oder Unternehmern, nachfolgend „AG“ genannt. [1] Ausdrücklich nicht durch diese AGB eingeschränkt, werden Anfragen, Bewerbungen, Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der VOB/VOL und Ausschreibungsbedingungen gemäß der Europäischen Ausschreibungsrichtlinien. Diese gelten dann in je- 3.5 dem Fall als „Erstrangig“ anerkannt. 1.3 Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1.4 Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 3.6 1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden, außer wie in Punkt 1.2 erklärt, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.6 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen der AGB oder mit dieser in Verbindung stehenden Verträge, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit generell der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 2. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung an den AG dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluß abzugeben. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande. 2.2 Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, so ist der AG auf Verlangen, dessen voll- 3.8 ständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, so ist dieser Dritte auf Verlangen verpflichtet, dessen Namen und Anschrift mitzuteilen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Liste der Wohnungseigentümer der Liegenschaft zu überlassen. 2.3 Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. Eichgültigkeitsdauer) oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind wir als Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen. 2.4 Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschrittes ohne vorherige Ankündigung vor. 2.5 Der AG ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. 3.7 Wir behalten uns das Recht vor, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenveränderungen aufgrund der Änderung von Rohstoffpreisen, Energiepreisen oder Lohnkosten eintreten, unsere Preise entsprechend deren Verhältnis am Gesamtpreis anzupassen. Sollte dies der Fall sein, wird der AG unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Auslieferung davon in Kenntnis gesetzt. Die Mehrkosten werden wir dem AG auf Verlangen nachweisen. Haben sich die Preise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragesabschlusses um mehr als 5 % erhöht, ist der AG berechtigt, innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse zahlbar. Rechnungen für Leistungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar (s. hierzu auch Ausführungen bei Zahlungsverzug). Überweisungen haben generell nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn diese auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten geleistet werden. Schecks und Wechsel werden nur aus Erfüllungszwecken angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Außendienstmitarbeiter, Fahrer und Monteure sind weder zur Ausstellung von Rechnungen noch zum Inkasso berechtigt. Ein vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind und der AG den offenen Rechnungsbetrag vollständig ausgleicht. Skontovereinbarungen beziehen sich immer auf den reinen Nettowarenwert. Eichgebühren, Prüfgebühren und Dienstleistungen aller Art (z.B. Reparaturen, Lohnarbeiten, Befundprüfungen etc.) sind nicht skontierfähig. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom AG nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Im Übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. wwww.sensus.com 15 Systemtechnik 4. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung 4.1 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB von zur Zeit 8 % 7.2 über dem Basiszinssatz zu verlangen. 4.2 4.3 Gerät der AG mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des AG 8. vor, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen Forderungen, einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistung, verlangen. Kommt der AG im Fall von Ziff. 4.2 unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist (i.d.R. 14 Tage) nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- 9. ten und dem AG die bis dahin entstandenen Kosten, einschließlich 9.1 entgangenem Gewinn, in Rechnung zu stellen. 5. Lieferzeit 5.1 Soweit Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart 9.2 werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und somit nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bedürfen, ebenso wie Vertragsstrafen oder Pönalen bei Nichteinhaltung von Lieferfristen, zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. 9.3 5.2 Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom AG zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt in jedem Fall die Erfüllung der 10. Vertragspflichten durch den AG voraus. 10.1 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des 10.2 AG verlängern die Lieferzeit angemessen. 5.3 Schadensersatzansprüche des AG, sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen. Lieferverzug Im Falle einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung kann der AG vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis gesetzt hat, daß er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf Nimmt der AG den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, so sind wir berechtigt, die für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware entstandenen Kosten vom AG zu verlangen. Unberührt bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz statt der Leistung, können wir 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung fordern, sofern der AG keinen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb eines Jahres nach Bestelldatum abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellungen oder nachträglicher „auf Abruf-Stellung“. Bei Nichtabruf innerhalb der genannten Frist gelten Ziff. 9.1 und 9.2 entsprechend. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den AG. Der AG darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt, Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des AG aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Der AG ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. 6. Lieferung, Versicherung, Gefahrübergang, Verpackungen 6.1 Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir den Vertragsgegenstand, im Rahmen der unter Punkt 3.2 spezifizierten Bedingungen unversichert, einschließlich Fracht und Verpackung an den vom AG angegebenen, mit unserer Auftragsbestätigung konfirmierten Bestimmungsort. 6.2 Bei Versand auf Wunsch des AG, geht die Gefahr auf den AG über, 10.3 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir 10.4 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, oder wenn Zahlungsnoch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übervollstreckungen oder Wechselproteste gegen den AG vorkommen, können nommen haben. wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes 6.3 vereinbart wurde. 6.4 6.5 6.6 7. 7.1 16 len. Überschreiten die sich die aus höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. 10.5 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware durch Dritte muß uns der AG unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch solche Zugriffe Dritter entstehenden Kosten trägt der AG. Liegen keine besonderen Weisungen des AG vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung. Auf Wunsch des AG 11. wird die Sendung auf seine Kosten transportversichert. 11.1 Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der AG zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kos11.2 ten des AG die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Gewährleistung Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang unverzüglich auf Mängel, Falschbelieferung und Mengenabweichungen zu untersuchen. Beanstandungen sind im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB), spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Zum Transport und/ oder zum Verkauf verwendete Verpackungen bei verborgenen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung nehmen wir im Rahmen unserer Verpflichtung nach der Verpaschriftlich zu erheben. ckungsverordnung zurück. Die Kosten für den Rücktransport und – in einem angemessenen Umfang – die Kosten der Verwertung oder der 11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß BGB, VOL und VOB - 5 Jahre auf die Funktion erneuten Verwendung der Verpackungen trägt jedoch der AG. Diese - 2 Jahre für elektronische, bewegliche und feuerberührte Bauteile Kosten sind im Preis nicht enthalten. Der AG verpflichtet sich und beDie Gewährleistung erstreckt sich auf die durch uns gelieferten Bauteile, sostätigt mit Auftragserteilung an uns, nicht zurückgesandte Verpackunwie auf deren einwandfreie Funktion. gen der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Entsorgung/ Verwertung zuzuführen. 11.4 Bei Gewährleistungsansprüchen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder Höhere Gewalt endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, RohAG Minderung des Preises verlangen. Der AG kann die Rückgängigstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und machung des Vertrages verlangen, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen susEinigung über die Minderung nicht zustande kommt. pendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchfüh- 11.5 Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Beanstandete Geräte hat uns der AG auf unseren Wunsch gegen Kostenerstattung einzusenden. rung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht 11.6 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn seitens des AG oder Dritter, unsachgemäß, ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht. Beginn und Ende oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder von uns plombiert derartiger Hindernisse sind von uns dem AG baldmöglichst mitzuteigelieferte Geräte nicht mehr die unverletzten Originalplomben tragen. Dies März 2014 gilt nicht, wenn der AG nachweist, daß sein Verhalten nicht ursächlich 16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand für den Mangel war. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Anwendung oder Manipulation von durch uns erzeugte Computersoftware die zur 16.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der jeweilige Firmensitz der diese AGB betreffenden rechtlichen Einheiten gemäß Punkt 1.1, welche der Anwendung bei dem AG bestimmt ist. auf unseren, den Vertragsgegenstand betreffenden Unterlagen, ausgewiesenen ist. 11.7 Keine Mängelgewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Mon16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UNtage bzw. Inbetriebsetzung durch den AG oder Dritte, natürliche AbKaufrechts. nutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Ein- 16.3 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, verbindung bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem jeweiligen Firunzulässige Umgebungsbedingungen etc. entstanden sind. mensitz wie in 1.1 bzw. 16.1 dargelegt, also Hannover oder Ludwigshafen, wenn der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts 11.8 Abweichend von Ziff. 11.4 bis 11.5 beschränkt sich unsere Gewähroder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt. leistung für Fremderzeugnisse oder für von uns nicht selbst hergestellte Teile auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten, soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte z. B. wegen Insolvenz usw. fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen dieser Bedingungen. Stand: 11/2009 11.9 Erteilt der AG uns den Auftrag, einen defekten Liefergegenstand zu reparieren, so kommt grundsätzlich zunächst ein entgeltlicher Werkvertrag zustande, es sei denn, es stellt sich im Laufe der Reparaturarbeiten heraus, daß ein Gewährleistungsfall gegeben ist. 12. Anwendungstechnische Beratung / Angebote / Auftragsbestätigungen Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen, Darstellungen in Angeboten / Auftragsbestätigungen / Rechnungen usw., sollen dem AG lediglich die bestmögliche Einsatzbeschreibung für unsere Produkte erläutern. Diese Beschreibungen befreien den AG nicht von dessen uneingeschränkter Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Insbesondere technische Abweichungen innerhalb von durch uns auf Grundlage technischer Ausschreibungsunterlagen des AG erstellten Angebote und Auftragsbestätigungen, machen die Prüfung der Verwendungstauglichkeit bzw. Erfüllung der durch den AG gewünschten bzw. geforderten Eigenschaften eben durch den AG selbst erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn wir diese abweichenden technischen Eigenschaften, nicht gesondert in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen gekennzeichnet haben. 13. Haftung 13.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 13.2 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 13.3 Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 14. Sonderbedingungen für Montageaufträge Sofern wir mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt) der Geräte beauftragt werden, gelten folgende Bestimmungen ergänzend: 14.1 Leistungsumfang Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung. 14.2 Montagetermin Der mit dem AG vereinbarte Montagetermin wird in geeigneter Form rechtzeitig bestätigt. Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen und alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen zu gewährleisten. Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen, gehen zu Lasten des AG und werden nach der gültigen Preisliste berechnet. 15. Muster, Zeichnungen 15.1 An Zeichnungen, Mustern, Werbeunterlagen und anderen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen uns auf unser Verlangen hin zurückgegeben werden. Dies gilt auch für jedwede Veröffentlichung, Dokumente- und Software Downloads etc. auf unserer Homepage. wwww.sensus.com 17 Systemtechnik Notizen 18 März 2014 Notizen wwww.sensus.com 19