1 Deutsche Botschaft Rabat: Dienstleistungskonzessionen im

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1 Deutsche Botschaft Rabat: Dienstleistungskonzessionen im
Deutsche Botschaft Rabat: Dienstleistungskonzessionen im Zusammenhang
mit dem Visumsverfahren, Deutsche Botschaft Rabat in Marokko
Aufruf zum „formlosen Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EGVergaberechts“
Geschäftszeichen RK 516.00/4.1.1
1. Auftraggeber:
Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Botschaft Rabat, Adresse: 7, Zankat Madnine, 10001 Rabat, Land:
Marokko, zu Händen von Herrn Uwe BERNDT, Telefon 00212 537635411, Fax 00212
537653649, E-Mail: [email protected], digitale Adresse:
http://www.rabat.diplo.de/
2. Art der Leistung:
Sonstiges (z.B. Konzessionen, gemischte Aufträge)
3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Dienstleistungskonzessionen im Zusammenhang mit dem Visumverfahren, Deutsche
Botschaft in Rabat/Marokko
4. Frist, bis zu der die Unterlagen zum Verfahren abgerufen werden müssen:
06. Juli 2015 (24.00 h)
5. Leistungsbeschreibung:
5.1. Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Die deutsche Botschaft Rabat in Marokko beabsichtigt zum frühestmöglichen
Zeitpunkt für die Dauer von 3 Jahren mit der Option der dreimaligen Verlängerung
um jeweils ein Jahr, jedoch maximal bis zu einer Gesamtvertragsdauer von 6 Jahren,
eine Dienstleistungskonzession für die Erfassung von Visaanträgen zu vergeben.
Die Dienstleistungen umfassen die Errichtung von drei Antragsannahmezentren in
Rabat, Nador und Marrakesch mit folgenden Aufgaben: allgemeine
Informationserteilung am Schalter, per Telefon, E-Mail, Brief und über eine Webseite,
Entgegennahme der Visaanträge und begleitender Unterlagen der Antragsteller,
formale Vollständigkeitsprüfung, Eingabe der Antragsdaten in ein Programm des
Auswärtigen Amts, Erfassung der biometrischen Daten der Antragsteller,
Gebührenannahme, Weiterleitung der Antragsunterlagen und der Gebühren an die
Visastelle der Botschaft, Terminvereinbarung mit Antragstellern, die persönlich bei
der Visastelle vorsprechen müssen, Abholung bearbeiteter Anträge an der Visastelle
und Rückgabe der Unterlagen an die Antragsteller. Zu einem späteren Zeitpunkt
können weitere Dienstleistungen hinzukommen.
Eine Vergütung durch die Botschaft erfolgt nicht.
Der Dienstleister kann von den Antragstellern ein Serviceentgelt erheben, das im
angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Dienstleistungen stehen muss und
30,00 Euro nicht überschreiten darf. Die deutsche Botschaft in Rabat bearbeitet
jährlich ca. 15.000 Visaanträge. Diese Zahl stellt eine Schätzung dar. Die
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Inanspruchnahme eines Dienstleisters ist für den Antragsteller freiwillig. Antragsteller
können jederzeit ihre Anträge direkt bei der Visastelle einreichen.
5.2. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptgegenstand:
75210000 - Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten und sonstige
Dienstleistungen
75211110 – Konsulatsdienste
5.3. Ort der Ausführung/Erbringung der Leistung:
Deutsche Botschaft Rabat in Marokko
5.4. Dienstleistungskategorie:
26
5.5. Zeitraum der Ausführung:
Frühestmöglich mit einer Laufzeit für 3 Jahre und mit der Option einer dreimaligen
Verlängerung um jeweils ein Jahr, maximale Vertragslaufzeit nicht mehr als
insgesamt 6 Jahre.
6. Abruf der Verfahrensunterlagen und weitere Informationen:
Die Verfahrensunterlagen sind bis zu der unter Punkt 4. genannten Frist schriftlich
bei folgender Adresse abzurufen:
Deutsche Botschaft Rabat
Adresse 7, Zankat Madnine, 10001 Rabat/Marokko
Ansprechpartner: Herr Uwe BERNDT
E-Mail : [email protected]
7. Sonstige Angaben:
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen Aufruf zum „formlosen
Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EU-Vergaberechts“. Eine weitere
Veröffentlichung ist im Internet-Portal der Deutschen Botschaft Rabat unter
http://www.rabat.diplo.de/ „Ausschreibungen“ eingestellt unter dem Titel:
„Veröffentlichung einer unverbindlichen Bekanntmachung zum Wettbewerb“.
Interessierte Bewerber erhalten von der Botschaft Rabat auf Anfrage die weiteren
Verfahrensunterlagen übersandt. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen
Vergaberecht noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Die allgemeinen
unionsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und
der Transparenz werden gewahrt.
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