RS V73A TK BKK 20151013 - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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RS V73A TK BKK 20151013 - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KV HESSEN l Georg-Voigt-Straße 15 l 60325 Frankfurt An alle Mitglieder der Kassenärztliche Vereinigung Hessen Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Hessen mit der Techniker Krankenkasse sowie dem Betreuungsstrukturvertrag mit dem BKK Landesverband Süd Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Sie nach erfolgreicher Umsetzung des Betreuungsstrukturvertrags (BStV) mit der AOK Hessen heute über den Abschluss des BStV mit dem BKK LV Süd (BKK) sowie einem ganz besonderen Rahmenvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) informieren zu können. Beide Verträge zielen – wie auch der Vertrag mit der AOK Hessen – auf eine Stärkung der ambulanten Versorgung und eine Aufwertung der Versorgungsleistung betreuungsintensiver Patienten ab. Auf Grund der zunehmenden Herausforderungen in der medizinischen Versorgung einer in Hessen - im Vergleich zum Bundesdurchschnitt - stärker alternden Bevölkerung, müssen wir die Herausforderungen aufgreifen und die langfristige Lösung dieser sichern. Ziel ist es hierbei, in einem auf besondere sowie auf schwierige und langwierige Erkrankungen begrenzten Spektrum, Betreuungsstrukturansätze im Bundesland Hessen umzusetzen. Damit werden die betroffenen Patienten bei der Bewältigung ihrer krankheitsbedingt problematischen Lebenssituationen zusätzlich unterstützt, indem beispielsweise u. a. ein zusätzliches Sprechstunden- bzw. Koordinierungsangebot und/oder ein Wartezeitenmanagement vorgehalten wird. Der Vertrag mit der BKK und das 1. Modul des Rahmenvertrages mit der TK sind Betreuungsstrukturverträge. Das Zusatzhonorar wird für die vereinbarten Diagnosen entsprechend dem aktuellen ICD-10 GM Katalog zur Erhöhung der Beratungsintensität gewährt. Eine Abrechnung ist nur für gesicherte, endstellig kodierte Diagnosen möglich. Sie erhalten die Vergütung extrabudgetär. Nachdem wir die Beanstandungsfristen der Aufsichtsministerien zu den Verträgen abwarten mussten, konnten wir in Abstimmung mit unseren Vertragspartnern für Sie erreichen, dass beide Betreuungsstrukturverträge noch rückwirkend für das 3. Quartal 2015 umgesetzt werden können. Dabei ist uns bewusst, dass wir vor der besonderen Situation stehen, dass Sie Ihre Seite 1 von 3 Oktober 2015 Vorstand Tel 069 79502-602 Fax 069 79502-640 Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Georg-Voigt-Straße 15 l 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 I 60062 Frankfurt www.kvhessen.de Abrechnung des 3. Quartals 2015 bereits fertig gestellt haben. Wir werden Ihnen daher im Rahmen der Rückmeldung zum Arzt-Info-Brief im Zuge der Abrechnungsbearbeitung auf Basis der vertragsrelevanten ICD-10 Kodierungen die Möglichkeit geben rückzumelden, ob Sie die neuen Betreuungsstrukturvertragsleistungen abrechnen möchten. Der Hintergrund: Wichtig ist eine genauere Kodierung der Morbidität auch für künftige Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. Bei der Kodierqualität befindet sich Hessen bundesweit auf einem der letzten Plätze. Dabei sind die Menschen hier nicht gesünder als andernorts, wie die fehlende statistische Größe der Morbidität auf dem Papier allerdings den Anschein erwecken lässt. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument, um den besonderen Betreuungsaufwand im Rahmen des Vertrages abzubilden. Deshalb stellt der Vertrag auf die Kodierungen des ICD 10 ab und ermöglicht so eine exaktere Dokumentation der Betreuungsintensität. Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag mit der TK noch drei weitere neuartige Module: Modul 2 Die Überweisungssteuerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Modul 3 Ergänzende Leistungen für Familien mit Kindern schwer erkrankter Eltern Modul 4 Vereinbarung zur Verordnung verhaltenstherapeutischer Psychotherapie Ziel dieser Module ist die Senkung von Arbeitsunfähigkeitszeiten resultierend aus reduzierten Wartezeiten im Behandlungsverlauf sowie die Ausschöpfung der Behandlungsmöglichkeiten im ambulanten Sektor für beratungs- und betreuungsintensive Patienten. Beachten Sie bitte hierfür die beigelegten Abrechnungsinformationen. Teilnahmeberechtigt sind jeweils alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, Ermächtigte sowie ärztlich geleitete Einrichtungen der KV Hessen*. Um die Teilnahme am Vertrag einfach zu gestalten verzichten wir auf eine gesonderte Einschreibung durch Sie oder Ihre Patienten. Stattdessen genügt das Ansetzen der Ziffern, die wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht aufzeigen. Die Honorierung erfolgt als Zusatzvergütung ergänzend zu den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genannten Gebührenordnungspositionen. *Ausnahme: Ergänzende psychotherapeutische Leistungen im TK-Vertrag (Modul 3 und 4) Seite 2 von 3 Sie erhalten sämtliche Vergütungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. In den beigefügten Anlagen erhalten Sie eine detaillierte Abrechnungsinformation zu den einzelnen Modulen, sowie jeweils eine Tischvorlage mit den ICD-10 Codes der relevanten Diagnosen der neuen Betreuungsstrukturverträge. Ergänzend zum Rundschreiben haben wir Ihnen die ausführlichen Diagnoselisten sowie die Verträge im passwortgeschützten Mitglieder-Bereich auf unserer Homepage (analog BStV AOK) eingestellt. http://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/qualitaet/hzv-und-sonstigevertraege/rahmenvertrag-mit-der-TK/ http://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/qualitaet/hzv-und-sonstigevertraege/betreuungsstrukturvertrag-mit-der-BKK/ Für nähere Informationen zum Vertrag stehen Ihnen Ihre Berater der regionalen BeratungsCenter gerne zur Verfügung: Standort Telefon E-Mail Kassel Darmstadt Frankfurt/Main Gießen Wiesbaden (0561) 70 08 - 250 (06151) 1 58 - 500 (069) 79 50 2 - 604 (0641) 40 09 - 314 (0611) 71 00 - 220 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Frank Dastych Vorsitzender des Vorstandes Seite 3 von 3 Dr. Günter Haas stv. Vorsitzender des Vorstands