Europas Geld für morgen - Deutsche Bank Research
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Europas Geld für morgen - Deutsche Bank Research
Europas Geld für morgen Sonderbericht Die Entscheidung über einen pünktlichen Start der Europäischen Währungsunion mit elf Teilnehmerländern ist Anfang Mai 1998 gefallen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Währungsunion und des Übergangs zum Euro liegen inzwischen weitgehend fest. Damit verfügen Unternehmen und Bürger über klare Planungs- und Handlungsgrundlagen. All dies machte eine grundlegende Überarbeitung der Broschüre „Der Euro – Eine stabile Währung für Europa“ vom Februar 1997 erforderlich. Ziel der vorliegenden Studie unter dem neuen Titel „Europas Geld für morgen“ ist es, die Auswirkungen der EWU, den Übergang zum Euro sowie den wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf darzustellen. Projektleitung: Werner Becker, Ulrich Schröder Autoren: Klaus Deutsch, Ralf Hoffmann, Steffen Kern, Bernhard Speyer Redaktionsassistenz: Melanie Haibach, Anke Kühnel Angelika Rauch, Burgitta Scheurer Aktualisierter Nachdruck der Erstausgabe vom 3. Juni 1998, abgeschlossen am 31. August 1998. Vorwort Die Würfel sind gefallen. Die Entscheidung des Europäischen Rats der Staatsund Regierungschefs über den Start der Europäischen Währungsunion mit elf teilnehmenden Staaten zum 1. Januar 1999 wurde am 2. Mai getroffen. Die Euro-Wechselkurse der Teilnehmerwährungen werden unwiderruflich fixiert, und die neue Gemeinschaftswährung, der Euro, wird in mehreren Schritten bis Mitte 2002 eingeführt. Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt wird von Präsident Willem Duisenberg geführt werden. Der Auftrag der EZB lautet, die Geldwertstabilität des Euro zu sichern, ohne Wenn und Aber. Die Aussichten für die Geldwertstabilität des Euro sind gut. Die Konvergenzanstrengungen der Staaten haben eine Zeitenwende in der Stabilitätspolitik eingeläutet. Stabile Wechselkurse im Europäischen Währungssystem, niedrige Inflationsraten und Zinsen sind sichtbarer Ausdruck dieser Anstrengung. Ein stabiler Euro erfordert auch in Zukunft gute Politik. Dazu gehören die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, strukturelle Reformen und moderate Lohnabschlüsse. Nur so wird Europa aus der Arbeitslosigkeit und Wachstumsschwäche geführt werden können. Die Währungsunion stellt eine konsequente Fortsetzung der wirtschaftlichen und monetären Integration Europas dar. Der gemeinsame Markt erhält auch eine gemeinsame Währung. Die Währungsunion bedeutet jedoch mehr: Sie bindet die Länder und Völker noch viel enger zusammen, erfordert gemeinschaftsverträgliches Handeln in allen Bereichen. Der Euro wird die Währungsunion für die Bürger ganz konkret erfahrbar werden lassen. Sie werden von der Preistransparenz, vom größeren Wettbewerb auf den Märkten und vom wachsenden Wohlstand profitieren. Der Euro schafft auch ganz neue Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten in dem viel größeren Finanzmarkt. Das kommt Sparern wie Investoren zugute. Über Erfolg oder Mißerfolg der Währungsunion entscheidet nicht das Schicksal, sondern das politische und wirtschaftliche Handeln aller. Die Bürger Europas erwarten zu Recht, daß ihre nationalen Währungen durch gutes europäisches Geld ersetzt werden. Politische Restrisiken sollen nicht geleugnet werden, aber ich bin fest davon überzeugt, daß es den teilnehmenden Ländern gelingen wird, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wie in den letzten 50 Jahren die Deutsche Mark muß nun der Euro, Europas Geld für morgen, ein Erfolg werden. Ich bin zuversichtlich, daß dies gelingen wird. Josef Ackermann Inhaltsverzeichnis Vorwort I. Der Euro kommt 1998: Das Jahr der Entscheidungen ...................................................................................................... 7 Die Beschlüsse von Brüssel .................................................................................................................. 8 Euroland nimmt Gestalt an .................................................................................................................... 8 Große Konvergenzfortschritte 1996/97 ................................................................................................. 9 Wachstumschancen in Euroland nutzen ............................................................................................... 11 II. Der Übergang zum Euro Verbindlicher Zeitplan für die Einführung des Euro .............................................................................. 12 Die Vorbereitungsschritte in Phase A (Mai bis Dezember 1998) .......................................................... 12 Umstellung des Buchgelds in Phase B (1999 bis 2001) ...................................................................... 12 Bargeldaustausch in Phase C (erste Hälfte 2002) ............................................................................... 15 Umstellung auf den Euro in mehreren Geschwindigkeiten ................................................................. 15 Der Rechtsrahmen der Währungsumstellung ..................................................................................... 16 Festlegung der Umrechnungskurse .................................................................................................... 17 III. Die Europäische Zentralbank Die Gründung der EZB ........................................................................................................................ 21 Die Aufgaben der EZB ......................................................................................................................... 22 Emission von Euro-Banknoten und -Münzen ....................................................................................... 22 Wechselkurspolitik darf Preisstabilität nicht gefährden ....................................................................... 23 Die geldpolitische Strategie: Geldmengen- oder Inflationsziel? ........................................................... 23 Geldpolitisches Instrumentarium: Schwerpunkt auf Offenmarktpolitik ............................................... 24 Zinskorridor für den Geldmarkt ............................................................................................................ 25 Diskontfenster entfällt ......................................................................................................................... 25 Mindestreserve wird eingeführt .......................................................................................................... 26 Veränderungen im Zahlungsverkehr .................................................................................................... 27 Die Übertragung von Währungsreserven auf die EZB ......................................................................... 28 Die Verteilung der Gewinne der EZB ................................................................................................... 29 IV. Chancen und Risiken der Währungsunion Volkswirtschaftliche Vorteile ................................................................................................................ 30 Die Währungsunion ist keine Währungsreform ................................................................................... 30 Der Euro – so stabil wie die D-Mark? .................................................................................................. 31 Stabile Zinslandschaft .......................................................................................................................... 32 Kein Spielraum für weitergehende Transferleistungen ........................................................................ 32 Chancen für die Arbeitsmärkte ........................................................................................................... 32 Chancen nutzen und Risiken minimieren ............................................................................................ 33 Politische Perspektiven ........................................................................................................................ 34 4 V. Wirtschaftspolitik in der EWU Einheitliche Geldpolitik für Euroland ..................................................................................................... 35 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt: Ordnungsrahmen für die Finanzpolitik ....................................... 36 Funktion und Bedeutung der Euro-11-Gruppe ....................................................................................... 38 Führt die EWU zu einer Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in der EU? .......................................... 38 Lohnpolitik unter den Bedingungen der EWU ...................................................................................... 40 VI. Auswirkungen auf die Finanzmärkte Konsequenzen für die Rentenmärkte ................................................................................................... 41 Keine einheitlichen Anleihezinsen ........................................................................................................ 41 Benchmark-Anleihen ............................................................................................................................ 42 Neue Emittenten und Marktsegmente ................................................................................................ 42 Unternehmensanleihen ....................................................................................................................... 42 Umstellung der Rentenmärkte ............................................................................................................ 43 Neue Referenzzinssätze ...................................................................................................................... 43 Konsequenzen für die Aktienmärkte .................................................................................................... 44 Ein „Big Bang“ in der Vermögensanlage .............................................................................................. 44 Wie werden die Aktienmärkte umgestellt? ......................................................................................... 45 Konsequenzen für die Terminmärkte .................................................................................................... 45 Der Wettbewerb der Finanzplätze ........................................................................................................ 46 VII. Die EWU - ein offenes Integrationskonzept Spaltet die EWU die Europäische Union? ............................................................................................ 47 Das EWS II: Währungspolitische Brücke zur EWU ............................................................................... 47 Die Beitrittsperspektiven weiterer EU-Staaten zur Währungsunion ..................................................... 48 Die EWU und die Osterweiterung ....................................................................................................... 49 Kann ein Land aus der EWU austreten oder ausgeschlossen werden? ............................................... 49 VIII. Die internationale Rolle des Euro Der Euro: Herausforderung für den US-Dollar ...................................................................................... 51 Die künftige Rolle des Euro im Welthandel .......................................................................................... 52 Der Euro als bedeutende Anlage- und Reservewährung ...................................................................... 53 Der Euro in der internationalen Währungspolitik .................................................................................. 54 Anhang Etappen der Währungsintegration ....................................................................................................... 56 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ 57 Länder und ihre Währungsabkürzung laut ISO-Code ............................................................................ 57 Weiterführende Quellenhinweise ........................................................................................................ 58 Kundeninformationen der Deutsche Bank AG zur EWU ....................................................................... 59 Übersicht über die Publikationsreihe EWU-Monitor ............................................................................. 60 5 I. Der Euro kommt 1998: Das Jahr der Entscheidungen Die Europäische Währungsunion (EWU) wird am 1. Januar 1999 beginnen. Von den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) werden ihr zunächst elf Länder angehören. Dies sind Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Österreich, Finnland, Portugal, Irland und Luxemburg. Aus unterschiedlichen Gründen werden Großbritannien, Schweden, Dänemark und Griechenland (EU-4) nicht von Anfang an teilnehmen. Mit diesem Beschluß bestätigte der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs auf dem Sondergipfel der EU Anfang Mai 1998 in Brüssel formell, was sich angesichts der großen Konvergenzerfolge in der EU in den Monaten zuvor bereits deutlich abzuzeichnen begann: Der pünktliche Start der EWU mit einem großen Teilnehmerkreis. Dem historischen Gipfel von Brüssel waren einige wichtige Etappen vorausgegangen. So stützte sich die Auswahl des Teilnehmerkreises durch den Rat gemäß dem in Art. 109 j EGV vorgesehenen Verfahren auf die Empfehlung der EU-Kommission. Diese hatte am 25. März ihren Bericht zum Stand der Konvergenz in der EU vorgelegt und war darin zu dem Ergebnis gekommen, daß die elf genannten Staaten die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme an der EWU erfüllen. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) bewertete in seinem zeitgleich veröffentlichten Konvergenzbericht die Konvergenzfortschritte ebenfalls positiv, wies aber darauf hin, daß weitere Maßnahmen zur Haushaltssanierung in vielen Staaten notwendig seien, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (im folgenden kurz: Stabilitätspakt) Rechnung zu tragen. Kritischer äußerte sich die Deutsche Bundesbank, die nach der Veröffentlichung der Konvergenzberichte auf Anfrage der Bundesregierung ebenfalls eine Stellungnahme abgab. Die Bundesbank sah noch deutliche Defizite in der fiskalischen Konvergenz und forderte – insbesondere von den hochverschuldeten Ländern Italien und Belgien – weitere Konsolidierungsmaßnahmen, um eine „auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand“ zu erreichen. Insgesamt seien aber „erhebliche Konvergenzfortschritte“ in der EU erreicht worden, so daß der Start der Währungsunion 1999 „stabilitätspolitisch vertretbar“ sei. Zur von der Kommission empfohlenen Anzahl der EWU-Startteilnehmer von elf Staaten äußerte sich die Bundesbank nicht explizit. Am 2. April verwarf der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einstimmig mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Einführung des Euro als „offensichtlich unbegründet.“ Das BVerfG wies in der Begründung darauf hin, daß die Grundsatzentscheidung über die Mitwirkung Deutschlands an der EWU mit dem – von Bundestag und Bundesrat gebilligten und vom BVerfG für verfassungsgemäß erklärten – Vertrag von Maastricht bereits 1992/93 gefällt worden sei. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie ihre aktive Mitwirkung an der Einführung des Euro bildeten eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage für die Währungsunion. Stufenplan zur Europäischen Währungsunion • Die erste Stufe der EWU begann am 1. Juli 1990 und umfaßte im wesentlichen die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik der EG-Mitgliedsländer. • Am 1. Januar 1994 startete die zweite Stufe. Zu Beginn wurden das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläuferin der Europäischen Zentralbank (EZB) gegründet und die Notenbankfinanzierung öffentlicher Defizite verboten. Die Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer ist vertieft worden. Höhepunkt der zweiten Stufe war die Festlegung der elf Gründungsteilnehmer der EWU auf dem EU-Sondergipfel in Brüssel vom 1.-3. Mai 1998. • In der dritten Stufe, die am 1. Januar 1999 beginnt, wird die Währungsunion vollendet. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe erfolgt die unwiderrufliche Fixierung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro und damit auch die endgültige Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Staaten untereinander. Die geldpolitische Verantwortung geht auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über, das sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt. Am Ende der dritten Stufe, die bis spätestens Mitte 2002 abgeschlossen sein muß, steht der Austausch des nationalen Bargeldes gegen Banknoten und Münzen in Euro. Bundestag und Bundesrat befürworteten in Sondersitzungen am 23./24. April 1998 mit breiter Mehrheit einen Start der EWU mit elf Ländern. Im Bundestag votierten bei fünf Enthaltungen 575 Abgeordnete für die Einführung des Euro und 35 dagegen. Im Bundesrat stimmten 15 Länder für den Start der EWU, lediglich Sachsen enthielt sich der Stimme. Die Bundesregierung hatte 1992 ihr Stimmverhalten im Euro- 7 päischen Rat von einem zustimmenden Votum von Bundestag und Bundesrat abhängig gemacht. Auch in den Parlamenten anderer EUStaaten waren dem Brüsseler Gipfel Beratungen vorausgegangen. Die Beschlüsse von Brüssel Auf dem EU-Sondergipfel wurden neben der Auswahl der Teilnehmer weitere, für den reibungslosen Start der EWU richtungsweisende Entscheidungen gefällt. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) beschloß, daß die gegenwärtigen bilateralen Leitkurse der EWU-Staaten im Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) für die unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse zum Euro verwendet werden sollen. Damit soll ein reibungsloser Übergang von den nationalen Währungen auf den Euro ermöglicht und eventuellen spekulativen Bewegungen an den Devisenmärkten im Vorfeld der endgültigen Wechselkursfixierung per 31. Dezember 1998 der Boden entzogen werden. Der Rat der Staats- und Regierungschefs konnte sich nach längeren Verhandlungen auch auf die Besetzung des ersten Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) einigen (Kap. III). Leitkurse als Basis der Wechselkursfixierung Um die fiskalische Konvergenz in der EWU weiter voranzubringen, einigte sich der ECOFIN-Rat in Brüssel auf eine zusätzliche Stabilitätserklärung, die am 1. Juli 1998 in Kraft tritt. Darin verpflichten sich die EWU-Staaten, „dafür Sorge zu tragen, daß die für 1998 gesetzten nationalen Haushaltsziele uneingeschränkt erreicht werden“. Erforderlichenfalls sollen rechtzeitig Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Verläuft die Haushaltsentwicklung besser als erwartet, soll der entstehende finanzielle Spielraum zu weiteren haushaltspolitischen Konsolidierungen genutzt werden, um dem mittelfristigen Ziel des Stabilitätspaktes eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden Staatshaushaltes Rechnung zu tragen. Mit diesem Ziel soll auch eine frühzeitige Prüfung der Haushaltsentwürfe für 1999 erfolgen. Zusätzliche Stabilitätserklärung verabschiedet Der ECOFIN-Rat hat zudem eine Reihe von Rechtsakten hinsichtlich der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 erlassen. So hat der ECOFINRat die Euro-Münzverordnung verabschiedet und die Empfehlungen der Kommission zur doppelten Preisauszeichnung sowie zu den Bankentgelten bei der Euro-Umstellung gebilligt. Letztere sieht u.a. eine unentgeltliche Umstellung aller Kundenkonten vor. Schließlich hat der ECOFIN-Rat beschlossen, die Ratsverordnung über die Einführung des Euro, die vor allem den Rechtsstatus des Euro in der Übergangsphase von 1999 bis 2002 regelt, in allen EWU-Teilnehmerstaaten zum 1. Januar 1999 in Kraft zu setzen (Kap. II). Rechtsakte regeln Übergang zum Euro Euroland nimmt Gestalt an Mit den Beschlüssen von Brüssel hat die Geschichte der europäischen Integration einen weiteren Höhepunkt erreicht. Euroland nimmt Gestalt an. Durch die Festlegung der bilateralen Wechselkursverhältnisse zwischen den elf EWU-Teilnehmern hat die Währungsunion de facto bereits begonnen, auch wenn der eigentliche Startschuß erst am 1. Januar 1999 fallen wird. Euroland wird hinter den USA zunächst der zweitgrößte, nach Beitritt aller EU-Staaten sogar der größte Wirtschaftsraum mit einer gemeinsamen Währung sein. Knapp 30 % des BIP der OECD werden von Euroland erwirtschaftet. Auch im Welthandel wird Euroland eine wichtige Rolle spielen: Zwar sinkt rein rechnerisch die Außenhandelsverflechtung der EWU im Vergleich zu ihren Einzelstaaten, wenn durch die gemeinsame Währung ein Teil des bisherigen Außenhandels, z.B. zwischen Deutschland und Frankreich, den Charakter von reinem Binnenhandel annehmen wird. Rund 50 % 8 Euroland ist zweitgrößter Wirtschaftsraum ... der Gesamtexporte der EWU-11 gehen in andere Mitgliedstaaten. Mit einer Export- bzw. Importquote in Nicht-EWU-Staaten von gut 12 % bzw. 11 % des BIP wird Euroland aber zumindest bis zum Beitritt weiterer EU-Staaten eine höhere außenwirtschaftliche Verflechtung aufweisen als die USA und Japan. Hinter diesen aggregierten Quoten verbergen sich jedoch größere Unterschiede zwischen den EWU-Mitgliedsländern: Während für Spanien und Portugal z.B. die Exportquote in Länder außerhalb der EWU nur 7 % des BIP beträgt, beläuft sie sich auf 23 % für Finnland und, wegen der engen Handelsverflechtung mit Großbritannien, sogar auf 40 % für Irland. Deutschland nimmt mit 12 % einen ... mit großem Gewicht im Welthandel Euroland: Wirtschaftsdaten im Vergleich (1997) Euroland EU USA Japan Bevölkerung (Mill.) Erwerbsquote (%) Arbeitslosenquote (%) 290.4 64.8 11.6 374.1 66.7 10.6 267.9 77.6 5.0 126.0 78.0 3.4 BIP (Mrd. USD) BIP (pro Kopf) Anteil am OECD-BIP 6309 21700 28.4 8093 7819 21600 29200 36.4 35.2 4223 33500 19.0 Staatssektor (% des BIP) Ausgabenquote Budgetsaldo Staatsverschuldung 49.6 -2.5 75.2 48.7 -2.4 72.1 37.0 -0.3 63.1 36.0 -3.4 99.7 Außenhandel (% des BIP)*) Exporte (1996) Importe (1996) Leistungsbilanz (Mrd. USD) 12.3 11.0 1.8 115 9.2 8.6 1.5 125 8.1 10.6 -2.1 -166 8.8 6.9 2.2 94 *) F ür Euroland und EU um intraregionalen Handel bereinigt. Quelle: EWI, OEC D, IWF , EU-Kommission, eigene B erechnungen Mittelplatz ein. Finnland und Irland werden also zunächst in geringerem Maße als Spanien, Portugal oder auch Deutschland von der Ausschaltung von Wechselkursrisiken durch den Euro profitieren können (Kap. V). Große Konvergenzfortschritte 1996/97 Europa kann mit einem stabilen Euro rechnen. Die Fortschritte, insbesondere im Bereich der monetären Konvergenz, sind beeindruckend: Die Inflationsrate von Euroland hat 1997 mit 1,6 % den niedrigsten Stand seit mehr als dreißig Jahren erreicht. Die durchschnittliche Inflationsrate von Frankreich, Österreich und Irland, die beim Konvergenztest Ende März 1998 bei diesem Kriterium am besten abgeschnitten haben, lag bei nur 1,2 %. Aufgrund der Definition des Inflationskriteriums betrug somit die für eine EWU-Qualifikation höchstens zulässige Inflationsrate eines Landes 2,7 %. Alle qualifizierten Länder blieben sogar deutlich unter diesem Wert. Auch das Kriterium der Wechselkursstabilität bereitete den meisten EU-Staaten keine Probleme. Das sehr hohe Maß 9 Konvergenzlage der EU-Länder Konvergenzkriterien: 1. Das Kriterium der Preisstabilität bedeutet, daß ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) aufweisen muß, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. 2. Das Kriterium einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand bedeutet, daß die Mitgliedstaaten übermäßige Defizite vermeiden; insbesondere darf a) das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum BIP 3 % nicht überschreiten, es sei denn, daß entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwertes bleibt; b) das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum BIP 60 % nicht überschreiten, es sei denn, daß das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert. 3. Das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, daß im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz (langfristige Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbare Wertpapiere) um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. 4. Das Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, daß ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muß. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben. Konvergenzlage der EU-M itgliedstaaten Inflationsrate (% ) Budgetsaldo in % des BIP Schulden in % de s BIP 1) 1997 1997 Refe renzw ert 2,7 -3,0 60,0 7,8 EW U-11 Deuts c hla nd Fra nk reic h Ita lien Spa nien Niederla nde B elgien Ös terreic h Finnla nd Portuga l Irla nd Lux em burg 1.4 1.2 1.8 1.8 1.8 1.4 1.1 1.3 1.8 1.2 1.4 -2.7 -3.0 -2.7 -2.6 -1.4 -2.1 -2.5 0.9 -2.5 0.9 1.7 61.3 58.0 121.6 68.8 72.1 122.2 66.1 55.8 62.0 66.3 6.7 5.6 5.5 6.7 6.3 5.5 5.7 5.6 5.9 6.2 6.2 5.6 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja -1.9 -0.8 0.7 -4.0 53.4 76.6 65.1 108.7 7.0 6.5 6.2 9.8 nein nein ja ja 1997 EU-M itglieds taaten auß erhalb der EW U Großbrita nnien 1.8 Sc hw eden 1.9 Dä nem a rk 1.9 Griec henla nd 5.2 1) Z wö lfmo nats zeitraum bis Januar 1998 D urc hs c hnitts inflatio ns rate der "bes ten" E U-Länder F rank reic h, Ös terreic h, Irland (1997): 1,2 % Quelle: E U-Ko mmis s io n 10 Langfristiger Zins (% ) 1997 1) EW STeilnahme Mai 98 an Preisniveau- und Wechselkursstabilität in den EWU-Staaten sowie die Erwartung eines pünktlichen Starts der EWU als Stabilitätsunion haben eine Angleichung der Kapitalmarktzinsen auf sehr niedrigem Niveau ermöglicht: Der Durchschnitt der langfristigen Zinssätze in den drei preisstabilsten EU-Staaten betrug in der Referenzperiode (Febr.1997/ Jan.1998) nur 5,8 %; der Referenzwert zur EWU-Qualifikation lag damit bei 7,8 %. Alle elf Gründungsstaaten erfüllen damit das konstituierende Merkmal einer Währungsunion: Den dauerhaften Verzicht auf Inflation und Abwertung als nationale Instrumente zur Lösung wirtschaftspolitischer Probleme. Nicht ganz so uneingeschränkt positiv ist – trotz erheblicher Fortschritte – der Stand der fiskalpolitischen Konvergenz zu beurteilen: Die Budgetdefizite lagen für eine Reihe von EWU-Qualifikanten nur knapp unter dem Referenzwert von 3 % des BIP. Damit konnte zwar das Maastrichter Defizitkriterium erfüllt werden. Die meisten EWU-Staaten sind aber noch recht deutlich von dem Ziel eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Staatshaushaltes oder eines Überschusses entfernt. Ohne eine Fortsetzung des Konsolidierungskurses droht in konjunkturellen Schwächephasen ein erneutes Ansteigen der Defizite und eine Verletzung des Stabilitätspaktes. Die Schuldenquote überstieg in acht der elf EWU-Staaten den Referenzwert des Maastricht-Vertrags von 60 % des BIP. In Belgien (122,2 %) und Italien (121,6 %) lag sie 1997 sogar noch etwa doppelt so hoch, war zuletzt aber klar rückläufig. Das Risiko für die Stabilität des Euro durch die Teilnahme dieser Länder ist jedoch begrenzt. Vor allem Belgien und zuletzt auch Italien haben gezeigt, daß ein hoher Schuldenstand durchaus mit niedrigen Inflationsraten vereinbar ist. Dennoch sind beide Länder in besonderem Maße gefordert, ihre Neuverschuldung weiter zurückzuführen, die Schuldenquote deutlich zu reduzieren und die Anfälligkeit der Staatshaushalte für steigende Zinsen zu vermindern. Inflationsraten*) 8 EU-harmonisierter Index % gg. Vj. 7 6 5 4 2.7 % 3 2 1 0 D F I GB E NL B S A DK SF P GR IRL *) Durchschnit t der 12 Monat e bis Januar 1998. Langfristige Zinsen*) 20 10J-Staatsanleihen 16 12 7.8% 8 4 0 D F I GB E NL B S A DK SF P GR IRL *) Durchschnitt der 12 Monate bis Januar 1998. Budgetdefizite 1997*) -5 in % des BIP -4 Wachstumschancen in Euroland nutzen Wichtig ist nun, das durch die Währungsunion geschaffene Potential für höheres Wachstum und mehr Beschäftigung in Europa auch auszuschöpfen (Kap. IV). Dazu ist es notwendig, sich auf die neuen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in der EWU einzustellen. Der Verzicht auf Abwertung und eigenständige Geldpolitik als Mittel der Wirtschaftspolitik führt zu wachsenden Anforderungen an die in nationaler Verantwortung verbleibenden Bereiche der Wirtschaftspolitik. Der Reformdruck wird verstärkt durch die im Vertrag von Maastricht und im Stabilitätspakt verankerten finanzpolitischen Ziele. Das Wachstumspotential wird in vielen EWU-Staaten aufgrund einer Einengung privatwirtschaftlicher Aktivitäten durch den Staat geschmälert. Privatisierung, Subventionsabbau, Deregulierung und Reformen der Steuer- und Sozialversicherungssysteme gehören auf die ordnungspolitische Agenda zukünftiger Wirtschaftspolitik in Euroland. Auch die Tarifparteien werden sich angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Euroland gefordert sehen, durch eine verantwortungsbewußte Tarifpolitik dazu beizutragen, daß die neu entstehenden Wachstums- und Beschäftigungschancen in der EWU genutzt werden (Kap. V). -3 -2 -1 0 1 D F I GB E NL B S A DK SF P GR IRL *) Luxemburg wies einen Budgetüberschuß von 1.7% auf. Staatsschulden 1997*) 150 in % des BIP 120 90 60 30 0 D F I GB E NL B S A DK SF P GR IRL *) Luxemburg wies eine Quote von 6.7 %auf. 11 II. Der Übergang zum Euro Verbindlicher Zeitplan für die Einführung des Euro Klarheit über die Prinzipien und den Zeitplan des Übergangs von den nationalen Währungen zum Euro wurde auf dem EU-Gipfel in Madrid Ende 1995 geschaffen. Der entsprechende Rechtsrahmen für die Einführung des Euro wurde auf dem Amsterdamer Gipfel im Juni 1997 in Form von zwei EU-Ratsverordnungen beschlossen. Danach wird der Übergang zum Euro in drei Phasen nach einem verbindlichen Zeitplan erfolgen. Die einzelnen Phasen (A, B, C) sind durch vier Schlüsseltermine begrenzt, die als Startschuß bzw. Abschlußtermin bestimmter Umstellungsschritte dienen: Übergang in drei Phasen • Entscheidung des Europäischen Rates über den Teilnehmerkreis der EWU Anfang Mai 1998; • Beginn der EWU am 1. Januar 1999; • Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ab 1. Januar 2002; • Abschluß des Bargeldaustauschs spätestens am 1. Juli 2002. Die Vorbereitungsschritte in Phase A (Mai bis Dezember 1998) Die Phase A begann mit der Entscheidung des Europäischen Rates beim Brüsseler Sondergipfel Anfang Mai 1998 über die elf Teilnehmerländer der EWU. Bei diesem Anlaß wurden auch der Präsident der EZB und die übrigen fünf Mitglieder des Direktoriums der EZB nominiert. Das Direktorium wurde nach der Anhörung durch das Europäische Parlament vom Europäischen Rat ernannt. Damit konnten die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) per 1. Juni 1998 errichtet werden (Kap. III). Die EZB muß frühzeitig über die Strategie und die Instrumente der Geldpolitik entscheiden, damit die Banken und die Märkte sich darauf einstellen können. Sie muß auch so bald wie möglich den Startschuß für die Produktion der Euro-Banknoten geben. Das gleiche gilt für die Regierungen hinsichtlich der neuen Münzen. Phase A: Entscheidung über Teilnehmerländer ... Auch auf nationaler Ebene sind die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf den Euro zu schaffen. In Deutschland ist das Euro-Einführungsgesetz am 16. Juni 1998 in Kraft getreten. Die öffentliche Hand bereitet sich darauf vor, ab dem 1. Januar 1999 ihre Neuemissionen in Euro an den Markt zu bringen und die umlaufenden börsennotierten Staatstitel auf Euro umzustellen. Der Finanz- und Bankensektor tritt in die „heiße Phase” der Vorbereitungen ein, denn die Banken müssen ab dem 1. Januar 1999 „eurofähig” sein. Anpassung des nationalen Rechts ... und Errichtung der EZB Umstellung des Buchgelds in Phase B (1999-2001) Am 1. Januar 1999 beginnt die Phase B der Währungsumstellung, die als Übergangsphase drei Jahre dauern soll. Am ersten Tag der EWU legen die Wirtschafts- und Finanzminister der Teilnehmerländer die Umrechnungskurse des Euro zu den teilnehmenden Währungen durch einstimmigen Beschluß unwiderruflich fest. Die nationalen Geldzeichen sind dann nur noch verschiedene – und zwar nicht-dezimale – Ausdrucksformen des Euro. Allerdings gibt es den Euro während Phase B nur als Buchgeld, der Bargeldumtausch erfolgt erst in Phase C. 12 Phase B: Fixierung der EuroUmrechnungskurse Ebenfalls am ersten Tag der EWU geht die Verantwortung für die Geldpolitik von den nationalen Notenbanken auf das ESZB über. Um das Entstehen eines einheitlichen Geldmarktes in der neuen Währung zu erleichtern, stellt das ESZB ein „Echtzeit-Brutto-System” für den (Großbetrags-)Zahlungsverkehr (TARGET) bereit, das die nationalen Großbetragszahlungssysteme miteinander verbindet und eine zeitnahe Abwicklung von Euro-Geldmarkttransaktionen ermöglicht. Alle Geldmarkttransaktionen der Banken mit dem ESZB müssen über TARGET abgewickelt werden. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für einen einheitlichen Euro-Geldmarktzins geschaffen. ESZB übernimmt geldpolitische Verantwortung Die Teilnehmerstaaten werden Staatsschuldtitel ab Beginn der EWU nur noch in Euro begeben, um die Entwicklung der Finanzmärkte in der neuen Währung zu fördern. Die Regierungen der Teilnehmerländer haben ihre Absicht bekundet, ab Anfang 1999 auch die bereits umlaufenden marktgängigen Staatstitel auf den Euro umzustellen. Staatsanleihen lauten auf Euro Die Umstellung des Buchgeldes auf den Euro bleibt während der Phase B den Marktteilnehmern überlassen. Dabei gilt der Grundsatz „keine Behinderung – kein Zwang”, d.h. niemand darf gezwungen oder daran gehindert werden, den Euro in der Phase B zu verwenden. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen. Das ESZB wird ab Beginn der EWU geldpolitische Operationen einschließlich Devisenmarktinterventionen in Euro vornehmen und sämtliche bei ihm unterhaltenen Konten in Euro führen. Die Banken sind bei ihrer Refinanzierung sowohl beim ESZB als auch am Interbankenmarkt auf den Euro angewiesen. Euro nur als Buchgeld Im Bankensektor erfordert dies entsprechende Vorkehrungen zur Umrechnung von nationaler in europäische Währung und umgekehrt, solange Bankkunden ihre Konten noch in nationaler Währung unterhalten und das interne Rechnungswesen noch nicht vollständig auf den Euro umgestellt ist. Institute, die Umrechnungen im Zahlungsverkehr mit dem ESZB noch nicht selbst vornehmen können, werden sog. „Konversionsdienste” der nationalen Zentralbanken nutzen können. In Deutschland haben sich die Verbände der Kreditwirtschaft und die Bundesbank darauf geeinigt, gleich zu Beginn der EWU alle inländischen Zahlungsverkehrs- und Clearingsysteme auf Euro umzustellen. In den übrigen EWU-Ländern werden alle Großbetrags-Zahlungsverkehrssysteme sowie die meisten nationalen Massenzahlungssysteme ab 1. Januar 1999 in Euro verrechnen. Banken müssen ab 1. Januar 1999 „euro-fit“ sein Die EU-Ratsverordnung über die Einführung des Euro ermöglicht die ausschließliche Verwendung der neuen Währung an organisierten Märkten wie den Börsen bereits ab 1. Januar 1999. Die Deutsche Börse AG, aber auch die Börsen der anderen EWU-Teilnehmerländer haben ihre Absicht erklärt, die Preisfestsetzung und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften in Aktien und Renten ab dem 4. Januar 1999 (erster Handelstag) nur noch in Euro vorzunehmen. Neben den Geldmärkten werden auch die Devisenmärkte sogleich auf den Euro übergehen. Die Finanzmärkte der EWU-Teilnehmerländer werden daher voraussichtlich ab Beginn der EWU weit überwiegend in Euro operieren. Börsen operieren ab 1999 in Euro Nach Abschluß der Phase B (31. Dezember 2001) gelten alle noch nicht umgestellten Buchgeldbestände des privaten und öffentlichen Sektors – gemäß dem jeweiligen Umrechnungskurs – als auf den Euro umgeschrieben. 13 Der Übergang zum Euro Anfang Mai 1998 Phase A: Vorbereitung der EWU Entscheidung über die 11 Erstteilnehmer Anfang Mai 1998 Gleichzeitig: Ankündigung der bilateralen EWS-Leitkurse als Basis für Berechnung der Euro-Umrechnungskurse Errichtung der EZB und des ESZB; Entscheidung über geldpolitische Strategie und Instrumente Beginn der Herstellung von Euro-Banknoten und -Münzen 8 Monate 1. Januar 1999 Phase B: Beginn der EWU und der marktgesteuerten Umstellung des Buchgeldes Unwiderrufliche Fixierung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro EZB übernimmt die Verantwortung für die Geldpolitik Einführung des Euro als Buchgeld Staatliche Neuemissionen ab 1. Januar 1999 in Euro; sofortige Umstellung umlaufender börsennotierter Staatstitel angekündigt Sofortige Umstellung der Geld- und Devisenmärkte sowie der Börsen und Clearingsysteme Die weitere Buchgeldumstellung wird dem Marktprozeß überlassen (Grundsatz: keine Behinderung, kein Zwang) 3 Jahre Ende 2001 letzter Termin für die Umstellung der öffentlichen Hand, der Unternehmen und der privaten Haushalte 1. Januar 2002 Phase C: Bargeldaustausch Ab 1. Januar 2002 werden Euro-Noten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt max. 6 Monate Spätestens am 1. Juli 2002 verlieren nationale Noten und Münzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, können aber weiterhin umgetauscht werden Dauer der Bargeldaustauschphase kann national unterschiedlich sein spätestens 1. Juli 2002 14 Bargeldaustausch in Phase C (erste Hälfte 2002) In der Phase C, die am 1. Januar 2002 beginnt und maximal sechs Monate dauert, werden die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt und das nationale Bargeld eingezogen. Das alte und das neue Bargeld werden zeitweise parallel umlaufen. Ab Beginn der Phase C sind die Euro-Noten und -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Phase C: Einführung der Euro-Noten und -Münzen Die Phase C kann in den verschiedenen Teilnehmerländern unterschiedlich lang sein. Sie endet an dem Tag, an dem die nationalen Noten und Münzen ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel de jure oder de facto verlieren. Der Euro wird dann zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel. Die nationalen Geldzeichen werden ungültig, können allerdings weiterhin bei den nationalen Zentralbanken gebührenfrei zum offiziellen Konversionskurs in Euro umgetauscht werden. Bargeldaustauschphase kann national unterschiedlich lang sein Umstellung auf den Euro in mehreren Geschwindigkeiten Während Transaktionen am Geld- und Devisenmarkt, aber auch die Aktien- und Rentenmärkte ab dem 1. Januar 1999 auf den Euro umgestellt werden, dürfte das Privatkundengeschäft der Banken in Deutschland bis zum endgültigen Umstellungszeitpunkt Ende 2001 noch weitgehend in der nationalen Währung abgewickelt werden. Im Firmenkundenbereich ist teilweise mit einer schnelleren Umstellung auf den Euro zu rechnen. Privatkundengeschäft wird voraussichtlich erst spät umgestellt Viele Großunternehmen haben angekündigt, daß sie im Verlaufe des Jahres 1999 auf den Euro als „Hauswährung” übergehen wollen und von ihren Zulieferern und Kunden erwarten, daß diese den Geschäftsverkehr mit ihnen in Euro abwickeln. Dies dürfte einen Schneeballeffekt auslösen. Auch bei international orientierten Mittelstandsfirmen ist zu erwarten, daß sie den Euro in vielen Bereichen rasch verwenden werden. Die Mehrzahl der inlandsorientierten kleineren Unternehmen und der freiberuflich Tätigen sowie die privaten Haushalte werden möglicherweise bis zur Einführung des Euro-Bargeldes in erster Linie weiterhin D-Mark verwenden. Schneeballeffekt im Unternehmenssektor Die öffentliche Hand in Deutschland wird nach dem derzeitigen Stand erst Ende 2001 auf den Euro umstellen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen wie die Umstellung der marktgängigen öffentlichen Schuldtitel auf den Euro ab dem 1. Januar 1999. Ab diesem Zeitpunkt werden auch unbare Zahlungen an den Staat (z.B. Steuern) in Euro möglich sein. Die Bundesländer haben sich darauf verständigt, daß Unternehmen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen sowie Lohnsteuervoranmeldungen für Veranlagungszeiträume ab 1999 wahlweise in D-Mark oder Euro abgeben können. Ein besonderes Anliegen der Unternehmen ist, daß auch Einkommens- und Körperschaftssteuererklärungen bereits für das Jahr 1999 in Euro akzeptiert werden und nicht bis zum Jahr 2001 in D-Mark vorgenommen werden müssen. In den meisten anderen EWU-Ländern können Einkommens- und Körperschaftssteuererklärungen bereits ab 1999 in Euro eingereicht werden. Öffentliche Hand in Deutschland ist „Nachzügler“ Um die Belastungen für den Einzelhandel aufgrund doppelter Kassenhaltung und Preisauszeichnung so gering wie möglich zu halten, wird in Deutschland eine Verkürzung der Bargeldaustauschphase C – die gemäß dem Madrid-Szenarium bis zu sechs Monate dauern kann – auf zwei Monate angestrebt. Das vom Bundesfinanzministerium als „modifizierte Stichtagslösung” angekündigte Verfahren soll in einem Verkürzung der Umtauschphase für Bargeld in Deutschland 15 besonderen Gesetz geregelt werden. Danach verliert die D-Mark ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bereits am 1. Januar 2002 an die neuen Euro-Noten und -Münzen. Allerdings soll gesetzlich verankert werden, daß die Banken bis Ende Februar 2002 noch D-MarkScheine und -Münzen annehmen müssen und der Einzelhandel D-MarkMünzen in begrenztem Umfang akzeptieren muß. Die Banken und der Einzelhandel geben in dieser Zeit noch D-Mark-Münzen aus den verfügbaren Kassenbeständen ab, um Zahlungen an noch nicht umgestellten Münzautomaten zu ermöglichen. Die Banken werden ab Jahresanfang 2002 – auch an den Geldautomaten – nur noch Euro-Noten zur Auszahlung bringen. Sie werden im Zeitraum Januar/Februar 2002 für ihre Kunden haushaltsübliche Bargeldmengen kostenlos von der D-Mark in den Euro umtauschen. D-Mark-Bargeld kann nach Ende Februar aber weiterhin bei den Landeszentralbanken in Euro umgetauscht werden. Kostenloser Umtausch haushaltsüblicher Bargeldmengen Der Rechtsrahmen der Währungsumstellung Der rechtliche Rahmen für die Umstellung auf den Euro wird auf EUEbene durch zwei Ratsverordnungen abgesteckt. Hinzu kommen nationale Rechtsnormen für die Umstellung. Die erste – auf Art. 235 EGV gestützte – Ratsverordnung „über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (Verordnung (EG) Nr. 1103/97)” ist bereits am 20. Juni 1997 in Kraft getreten und gilt für alle EU-Länder. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist die Bestätigung des Rechtsgrundsatzes der Vertragskontinuität. Damit bleiben, soweit von den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart ist, laufende Verträge auch nach der Einführung des Euro mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Die Einführung des Euro bedeutet keinen „Wegfall der Geschäftsgrundlage” und liefert prinzipiell keinen Grund zur einseitigen Anpassung oder gar zu einer Kündigung laufender Verträge. Weder Anleger noch Schuldner mit langfristigen Kontrakten werden durch die Umstellung auf die neue Währung rechtlich besser oder schlechter gestellt. Damit wird frühzeitig Rechtssicherheit geschaffen. Überprüfungsbedarf kann sich bei Verträgen mit Drittländern oder unter Drittlandsrechten ergeben. Die Ratsverordnung verankert ferner den Grundsatz, daß ECU-Forderungen und -Verbindlichkeiten im Verhältnis 1:1 auf den Euro umgestellt werden, soweit nicht anderweitige vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Schließlich enthält die Verordnung die Umstellungsund Rundungsregeln für den Übergang zum Euro. Die Umrechnungskurse des Euro – ausgedrückt in nationaler Währung – werden mit sechs signifikanten Stellen definiert. Mit diesem Kurs, der nicht gerundet werden darf, werden Geldbeträge von der nationalen Währung in Euro und Euro-Beträge in die nationale Währung umgerechnet. Bei der Umrechnung eines Betrages von einer Teilnehmerwährung (z.B. DEM) in eine andere Teilnehmerwährung (z.B. FRF) muß zuerst der Betrag in Euro umgewandelt werden, wobei auf mindestens drei Dezimalstellen zu runden ist. Erst dann darf die Umrechnung in die andere nationale Währung erfolgen (s. auch Umrechnungs- und Rundungsregeln). Die zweite – auf Art. 109 l EGV gestützte – Ratsverordnung „über die Einführung des Euro (Verordnung (EG) Nr. 974/98)” wurde am ersten Mai-Wochenende 1998 unmittelbar nach der Festlegung des Teilnehmerkreises endgültig verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 1999 in Kraft und gilt nur für die an der Währungsunion teilnehmenden Länder. In dieser Verordnung wird der Rechtsstatus des Euro gegenüber den nationalen Währungen während der Übergangsphase B von 1999 bis 16 Umrechnungs- und Rundungsregeln Die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den bisherigen nationalen Währungen werden mit sechs signifikanten Stellen definiert. Für Deutschland bedeutet dies eine Vor- sowie fünf Nachkommastellen. Beispiel: Euro 1 = DEM 1,95432. Alle Geldwerte werden mit diesem Umrechnungskurs ermittelt. Rundungen sind an dieser Stelle nicht zulässig. Werden Euro-Beträge in D-Mark umgerechnet, so ist der Euro-Betrag mit dem Umrechnungskurs zu multiplizieren. Werden D-Mark-Beträge in Euro umgerechnet, so ist der D-Mark-Betrag durch den Umrechnungskurs zu dividieren. Die Verwendung inverser Umrechnungskurse (z.B. DEM 1 = Euro 0,511687) ist nicht zulässig. Bei der Umrechnung von einer nationalen Währung in eine andere muß zuerst der Betrag in Euro ermittelt werden (mit mindestens drei Nachkommastellen). Erst anschließend darf in die andere nationale Währung umgerechnet werden. Für die Endergebnisse dieser Umrechnungsoperationen gilt die kaufmännische Rundung, d.h. es wird auf die kleinste Währungseinheit (z.B. Cent, Pfennig) auf- oder abgerundet. Rechtsstatus des Euro in Übergangsphase B Ende 2001 und danach geregelt. Die einheitliche Währung der EWUTeilnehmerländer ist ab 1. Januar 1999 der Euro, der in 100 Cents unterteilt wird. Damit wird juristisch besiegelt, was ökonomisch ohnehin klar ist: Mit dem Beginn der EWU ersetzt der Euro – zum offiziellen Umrechnungskurs – die nationalen Währungen, die dann nur noch nicht-dezimale Untereinheiten des Euro sind. Für die Übergangsphase B wird in der Verordnung der Grundsatz „keine Behinderung, kein Zwang” festgeschrieben, d.h. jeder, der den Euro verwenden möchte, kann dies tun, es ist aber niemand dazu verpflichtet. Neue Verträge und andere Rechtsakte können wahlweise auf D-Mark oder Euro lauten. Die EWU-Länder müssen dafür Sorge tragen, daß während der Übergangsphase B Buchgeldzahlungen innerhalb eines Mitgliedslandes in Euro und nationaler Währung ausgeführt werden können. Unbare Zahlungen in Euro haben bereits schuldenbefreiende Wirkung. Für das Bargeld gilt: Da die EuroNoten und -Münzen erst später eingeführt werden, bleibt das nationale Bargeld zunächst noch gesetzliches Zahlungsmittel. Die Euro-Noten und -Münzen werden ab dem 1. Januar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel. Die nationalen Geldzeichen verlieren diesen Status spätestens am 1. Juli 2002. Nationale Währungen sind nichtdezimale Untereinheiten des Euro Außerdem bedarf es der Anpassung des geltenden Rechts auf nationaler Ebene. In Deutschland z.B. ergänzt das Euro-Einführungsgesetz (EuroEG) die EU-Ratsverordnungen und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine reibungslose Einführung des Euro in der Übergangszeit zwischen 1999 und 2001. Das EuroEG öffnet u.a. das Gesellschafts-, Bilanz-, Börsen- und Währungsrecht für den Euro. Damit wird der Weg für die Umstellung der Finanzmärkte und Börsen geebnet und den Unternehmen die Anpassung von Rechnungswesen und Eigenkapitalstruktur an den Euro ermöglicht. Ferner werden die notwendigen Übergangsregelungen für die nicht mehr als Referenzzinssatz verfügbaren Leitzinsen der Bundesbank (Diskont- und Lombardsatz) geschaffen. So wird der Diskontsatz in der Phase B durch einen sog. Basiszinssatz ersetzt, der dem Diskontsatz per 31. Dezember 1998 entspricht und danach nach einem bestimmten Verfahren an die Entwicklung des von der EZB festgesetzten maßgeblichen Leitzinses angepaßt wird. Euro-Einführungsgesetz auf nationaler Ebene Grundsatz „keine Behinderung, kein Zwang“ Festlegung der Umrechnungskurse Maßgeblich für die Umstellung aller geldbezogenen Bestands- und Stromgrößen sind die zu Beginn der Währungsunion unwiderruflich fixierten Umrechnungskurse des Euro zu den teilnehmenden Währungen. Die Festlegung der Umrechnungskurse erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Am ersten Maiwochenende haben die EWU-Staaten die angestrebten bilateralen Wechselkurse zwischen den Teilnehmerwährungen per 31. Dezember 1998 angekündigt, die bei der Ermittlung des Umrechnungskurses des Euros zu den nationalen Währungen herangezogen werden. Dabei handelt es sich um die gegenwärtigen bilateralen EWS-Leitkurse, die nach Einschätzung der meisten Marktteilnehmer mit den fundamentalen Wirtschaftsdaten in Einklang stehen und an den Märkten akzeptiert sind. EWS-Leitkurse maßgeblich für Euro-Umrechnungskurse Die frühzeitige Ankündigung der bilateralen Wechselkurse dient dem Ziel, den Märkten Orientierungshilfe zu geben und das Risiko spekulativer Attacken gegen den EWS-Wechselkursverbund in der Übergangsphase bis zum Beginn der EWU am 1. Januar 1999 so gering wie möglich zu halten. Die Marktkurse der EWU-Teilnehmerländer haben sich den angekündigten Leitkursen bereits weitgehend angeglichen, so daß dieses Ziel ohne größere Spannungen erreichbar scheint. Auch 17 beim irischen Pfund hat sich die Schere zwischen dem EWS-Leitkurs, der am 16. März 1998 um 3 % angehoben wurde, und dem Marktkurs, der lange Zeit durch den Konjunkturvorlauf Irlands gegenüber Kontinentaleuropa beflügelt wurde, deutlich verengt. In der Übergangsphase bis Jahresende 1998 werden sich die Kassakurse weiter den Terminkursen annähern. Am letzten Handelstag 1998 werden die Notenbanken – notfalls mit massiven Interventionen – dafür sorgen, daß die Marktkurse mit den vereinbarten Einstiegskursen übereinstimmen. Der Umstand, daß die Notenbanken mit Blick auf den unmittelbar bevorstehenden Start der EWU nahezu unbegrenzt Liquidität einsetzen können, wird aller Voraussicht nach als glaubhafte Abschreckung gegen Währungsspekulationen dienen. Unmittelbar zu Beginn der EWU Anfang 1999 werden die Umtauschkurse des Euro zu den nationalen Währungen durch einen einstimmigen Beschluß des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister der EWUTeilnehmerstaaten unwiderruflich festgelegt. Auf der Grundlage der bilateralen Marktkurse ermittelt die Europäische Kommission die offiziellen ECU-Umrechnungskurse der Teilnehmerwährungen per 31. Dezember mit sechs signifikanten Stellen, wobei der Außenwert der ECU nicht verändert wird (zu den Einzelheiten s. Kasten zur Berechnung der offiziellen ECU- bzw. Euro-Umrechnungskurse). Die offiziellen ECU-Kurse entsprechen den Umtauschkursen des Euro gegenüber den nationalen Währungen, da die ECU im Verhältnis 1:1 auf den Euro umgerechnet wird. Die Umtauschkurse des Euro können laut Maastricht-Vertrag erst am 1. Januar 1999 unmittelbar vor Beginn der EWU fixiert werden. Dies liegt daran, daß der Außenwert der ECU bei der Fixierung nicht verändert werden darf. Der ECU-Wechselkurs der teilnehmenden Währungen kann sich jedoch bis zum letzten Handelstag 1998 noch verändern, weil Kursbewegungen derjenigen Währungen, die zwar im ECU enthalten sind, aber nicht an der EWU teilnehmen (Pfund Sterling, Dänenkrone und griechische Drachme), diesen Kurs noch beeinflussen können. Die größten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Umtauschkurse des Euro gegenüber den EWU-Teilnehmerwährungen hat das Pfund Sterling, das über ein bedeutsames Gewicht im ECU-Währungskorb verfügt (von derzeit gut 13 %). Unter dem Vorbehalt der Unsicherheit über den Wechselkurs des Pfund Sterling zeichnet sich für die D-Mark ein Umtauschkurs in der Größenordnung von DEM 1,95 pro Euro ab. EWS-Leitkurse und Marktkurse im Vergleich DurchEWSschnitt Leitder kurse Marktkurse 1997 Marktkurs vom 30.4.98 100 DEM = Schilling 703.7 Belg.Franc 2062 Peseta 8475 Finnmark 298.9 Franz.Franc 335.3 Ir.Pfund 38.17 Lira 98039.2 Gulden 112.6 Escudo 10101.0 703.552 2062.55 8507.22 304.001 335.386 40.2676 99000.2 112.674 10250.5 703.7 2062 8475 304.0 335.3 39.68 99009.9 112.7 10204.0 DEM/ ECU 1.97738 1.97595 1.96438 Unwiderrufliche Fixierung der EuroUmrechnungskurse erst zu Beginn der EWU Bilaterale EWS-Leitkurse zur Bestimmung der Umrechnungskurse zum Euro D-Mark (100) Belg. Franc Belg. Franc (100) Peseta (100) Franz. Franc (100) Ir.Pfund Lira (1) (1000) Gulden Schilling (100) (100) 8507.22 412.462 Franz. Franc 335.386 16.2608 Ir. Pfund 40.2676 1.95232 0.473335 Lira 99000.2 4799.9 1163.72 29518.3 2458.56 Gulden 112.674 5.46285 1.32445 33.5953 2.79812 1.138.12 Schilling 703.552 34.1108 8.27006 209.774 17.4719 7.10657 624.415 Escudo 10250.5 496.984 120.492 3056.34 254.560 103.541 9097.53 1456.97 Finnmark 304.001 14.7391 3.57345 90.6420 7.54951 3.07071 269.806 43.2094 18 (100) 2062.55 Peseta Quelle: ECOFIN-Rat Escudo 3.94237 12.0063 2.96571 Finnmark (100) Änderungen des Wertes der ECU gegenüber den Teilnehmerwährungen bis Ende 1998 – und damit der Euro-Umrechnungskurse – haben keine Auswirkungen auf die Kaufkraft und den Geldwert des Euro, weil alle in nationaler Währung ausgedrückten Geldwerte – Vermögen, Schulden, laufende Zahlungen, Einkommen und Preise – in demselben Verhältnis umgestellt werden. Mit Beginn der Währungsunion wird der Euro zu einer eigenständigen Währung, und der amtliche ECU-Korb wird abgeschafft. Der Außenwert des Euro wird sich eigenständig entwikkeln und in keinem rechnerischen Zusammenhang mehr zu einem irgendwie gearteten Währungskorb stehen. Umrechnungskurs ist kaufkraftneutral 19 Fiktive Berechnung der offiziellen ECU- bzw. Euro-Umrechnungskurse per 31. Dezember 1997 Währungsbetrag im ECU-Korb (a) DEM BEF LUF NLG DKK GRD ITL ESP PTE FRF GBP IEP 0.6242 3.301 0.130 0.2198 0.1976 1.440 151.8 6.885 1.393 1.332 0.08784 0.008552 1. Schritt: Dollarkurse der EU-Währungen1) (b) 1.7898 36.92 36.92 2.0172 6.8175 282.59 1758.75 151.59 183.06 5.9881 1.6561 1.4304 2. Schritt Dollaräquivalente der nationalen Währungsbeträge 3. Schritt ECU- bzw. EuroUmrechnungskurse (c)=(a):(b) (d)=(USD/ECU) x (b) 0.3487541 0.0894095 0.0035211 0.1089629 0.0289842 0.0050957 0.0863113 0.0454186 0.0076095 0.2224412 0.14547181) 0.01223281) 1.97632 40.7675 40.7675 2.22742 7.52797 312.039 1942.03 167.388 202.137 6.61214 0.666755 0.771961 USD/ECU 1.10421283) FIM2) ATS2) SEK2) 5.4222 12.59 7.9082 5.98726 13.9020 8.73234 1) Der Dollar-Wechselkurs für das britische und das irische Pfund wird als Mengennotierung (1 Pfund in US-Dollar) angegeben. Dies bedeutet, daß beim 2. Schritt multipliziert und beim 3. Schritt dividiert werden muß. 2) Diese Währungen sind nicht im ECU-Korb enthalten; Österreich und Finnland werden aber an der EWU teilnehmen. 3) Bei der letzten signifikanten Stelle besteht eine Differenz von eins (d.h. 1,1042128 statt 1,1042127), weil die US-Dollar-Gegenwerte der jeweiligen nationalen Währungsbeträge auf sieben Dezimalstellen gerundet sind,während die Berechnung selbst auf einer unbegrenzten Anzahl von Stellen beruht. Quelle: ECOFIN-Rat Die Berechnung der offiziellen ECU- bzw. Euro-Umrechnungskurse per 31. Dezember 1998 erfolgt in drei Schritten: 1. Die 15 EU-Zentralbanken stellen am 31. Dezember 1998 um 11.30 MEZ in einer Telefonkonferenz die Dollarkurse ihrer jeweiligen Währung am Markt mit sechs signifikanten Stellen fest; dabei werden voraussichtlich die Mittelkurse aus Geld- und Briefkursen zugrunde gelegt. Hieraus werden die bilateralen Wechselkurse aller EUWährungen über die Bildung von Kreuzparitäten errechnet (z.B. FRF/DEM = FRF/USD : DEM/USD). Im Falle der an der EWU teilnehmenden Währungen werden die bilateralen Wechselkurse – falls erforderlich – im Wege von Devisenmarktinterventionen mit den bilateralen EWS-Leitkursen in Übereinstimmung gebracht. 2. Die bilateralen Wechselkurse aller EU-Staaten werden sodann mit sechs signifikanten Stellen der Europäischen Kommission mitgeteilt, die die offiziellen ECU-Kurse per 31. Dezember 1998 unter Zwischenschaltung des USDollar errechnet. Den USD/ECU-Wechselkurs (1 ECU in USD) erhält man, indem man die festen Währungsbeträge der im ECU-Korb enthaltenen zwölf Währungen durch ihren Dollarkurs dividiert und die Ergebnisse addiert. Sonderregeln gelten für das britische und das irische Pfund (s. Tabelle, Fußnote 1). In der Tabelle wurde als Beispiel eine fiktive Berechnung der offiziellen ECU-Umrechnungskurse für den Fall vorgenommen, daß die Kurse per 31. Dezember 1997 fixiert worden wären. 3. Die offiziellen ECU-Kurse der an der EWU teilnehmenden Währungen werden errechnet, indem man den USD/ ECU-Kurs (1 ECU = 1,1042128 USD) mit den Dollarkursen der nationalen Währungen multipliziert. Für die D-Mark hätte sich in diesem Beispiel per Ende 1997 ein Umrechnungskurs von 1 ECU = 1 Euro = 1,97632 DEM ergeben (Umstellung von ECU zum Euro im Verhältnis 1:1). Der Umrechnungskurs ist stets in Euro, ausgedrückt in nationaler Währung, mit sechs signifikanten Stellen anzugeben. 20 III. Die Europäische Zentralbank Die Gründung der EZB Die EZB ist die zentrale Einrichtung der EWU. Als neue EU-Institution übernimmt sie die geldpolitische Verantwortung für die elf an der EWU teilnehmenden Länder. Damit wird für die Mehrzahl der EU-Länder ein monetärer Regimewechsel vollzogen, der als Krönung des monetären Integrationsprozesses in Europa angesehen werden kann. Die gemeinsame Geldpolitik schafft neue Rahmenbedingungen für die übrigen in nationaler Kompetenz verbliebenen Bereiche der Wirtschaftspolitik (Kap. IV). Die EZB und das ESZB wurden per 1. Juni 1998 errichtet. Sitz der EZB ist Frankfurt am Main. Voraussetzung für die Errichtung der EZB war die Ernennung des Direktoriums, die nach der Anhörung im Europäischen Parlament vom Europäischen Rat Ende Mai vorgenommen wurde. Der Europäische Rat hatte beim Sondergipfel Anfang Mai 1998 in Brüssel nach langwierigen Verhandlungen die Mitglieder des Direktoriums der EZB nominiert. Erster Präsident der EZB wurde der Niederländer Willem Duisenberg, der vordem das Europäische Währungsinstitut (EWI) und davor die niederländische Notenbank leitete. Duisenberg wurde für eine Amtszeit von acht Jahren nominiert – wie im Maastricht-Vertrag vorgesehen. Er erklärte aber in einer gesondert abgegebenen Stellungnahme, daß er aus Altersgründen nicht die volle Amtszeit von acht Jahren wahrnehmen wolle, sondern nach der Einführung des Bargeldes, die im ersten Halbjahr 2002 erfolgen soll, freiwillig ausscheiden werde. Danach könnte der französische Wunschkandidat Jean-Claude Trichet zweiter EZBPräsident über eine volle Amtszeit werden. Diese Entscheidung, die durch eine harte Haltung Frankreichs erzwungen wurde, ist zwar mit dem Buchstaben, aber nicht mit dem Geist des EGV zu vereinbaren, da der Eindruck einer vertrauenschädigenden Einflußnahme der Politik auf die EZB entstanden ist. Bei der Erstbesetzung der übrigen fünf Direktoriumsposten wurde vertragsgemäß eine zeitliche Staffelung der Amtszeiten vorgenommen, um später personelle Kontinuität zu ermöglichen. Als Vizepräsident mit einer vierjährigen Amtszeit wurde Christian Noyer, ehemaliger Leiter des Trésor im französischen Finanzministerium, benannt. Die übrigen vier Direktoriumsmitglieder sind Otmar Issing (Deutschland, Amtszeit acht Jahre), Tommaso Padoa-Schioppa (Italien/sieben Jahre), Eugenio Domingo Solans (Spanien/sechs Jahre) sowie Sirkka Hämäläinen (Finnland/fünf Jahre). Die Besetzung des Rats der EZB, in dem die Mitglieder des Direktoriums sowie die elf nationalen Notenbankpräsidenten vertreten sind, läßt eine stabilitätsorientierte Geldpolitik erwarten. Nach der Gründung der EZB müssen alle Entscheidungen und Vorbereitungen getroffen werden, die notwendig sind, um die volle Arbeitsfähigkeit der EZB und des ESZB ab Beginn der EWU am 1. Januar 1999 zu gewährleisten. Die EZB hat bis zum Beginn der EWU ein erhebliches Arbeitspensum zu bewältigen. Das Direktorium der EZB hat auf seiner ersten Sitzung im Juni 1998 die inneren Strukturen festgelegt. Dabei konnte das Direktorium auf den Organisationsstrukturen des Europäischen Währungsinstituts (EWI) aufbauen, das mit der Gründung der EZB seinen Auftrag erfüllt hat und sich in Liquidation befindet. Im Rat der EZB muß rechtzeitig über die Strategie und die Instrumente der Geldpolitik entschieden werden, damit sich die Banken darauf einstellen können und ein reibungsloser Übergang zu einer einheitlichen Geldpolitik in Euro ab dem 1. Januar 1999 gelingt. Die EZB kann hier auf Die Struktur des ESZB Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wird analog dem deutschen Modell – Bundesbank und Landeszentralbanken – aus zwei Stufen, der EZB und den nationalen Notenbanken, bestehen. Entscheidungsgremium ist der Rat der EZB. Ihm gehören die Präsidenten der unabhängigen Notenbanken der elf an der EWU teilnehmenden Staaten sowie die sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB an. Der Rat der EZB – vergleichbar mit dem Zentralbankrat der Bundesbank – trifft die geldpolitischen Entscheidungen. Für die Umsetzung ist das Direktorium verantwortlich. Jedes Mitglied des Rates der EZB hat gleiches Stimmrecht; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Der Rat der EZB entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Entscheidungen über die Gewinnverwendung der EZB ist eine Zweidrittelmehrheit der gewichteten Stimmen der nationalen Zentralbankpräsidenten erforderlich; das Direktorium hat dabei kein Stimmrecht. Die Stimmengewichte richten sich nach den Kapitalanteilen der nationalen Zentralbanken an der EZB. Die Kapitalanteile ihrerseits werden aufgrund des Bevölkerungs- und BIP-Anteils eines Landes festgelegt. Das Startkapital der EZB wird knapp Euro 4 Mrd. (ca. DEM 7,9 Mrd.) betragen. Ein Mitglied der Europäischen Kommission und der Präsident des Rates können an den Sitzungen des EZB-Rates teilnehmen; sie haben ein Antrags-, aber kein Stimmrecht. Großes Arbeitspensum für die EZB 21 umfangreiche und profunde Vorarbeiten des EWI zurückgreifen. Bereits im Juli 1998 hat der Rat der EZB den wichtigen geldpolitischen Beschluß gefaßt, ab Januar 1999 eine marktnah verzinste Mindestreserve einzuführen. Die Aufgaben der EZB Laut Maastrichter Vertrag ist es das vorrangige Ziel der EZB bzw. des · ESZB, die Preisniveaustabilität des Euro zu gewährleisten. Soweit es mit der Sicherung des Geldwerts vereinbar ist, soll die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unterstützen. Die alleinige geldpolitische Kompetenz liegt ab dem 1. Januar 1999 beim Rat der EZB, der an die Stelle der nationalen Entscheidungsgremien – wie z.B. des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank – tritt. Die nationalen Zentralbanken werden im EZB-Rat durch ihre Notenbankpräsidenten vertreten sein. Bei der operativen Umsetzung der Geldpolitik werden die nationalen Notenbanken, die zusammen mit der EZB das ESZB bilden, nach dem derzeitigen Stand der Diskussion eine zentrale Rolle spielen. Die EZB wie auch die nationalen Notenbanken sind unabhängig von Weisungen europäischer oder nationaler Instanzen. Neben der geldpolitischen Steuerung hat die EZB die Aufgabe, den reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs zu fördern und die ihr von den Mitgliedsländern übertragenen Währungsreserven zu verwalten. Außerdem berät sie EU-Organe und nationale Regierungen, z.B. im Bereich der Bankenaufsicht und in Fragen der Stabilität des Finanzsystems. Anläßlich der Vorlage des Jahresberichtes kann der Präsident der EZB zu einer Aussprache über die Geldpolitik ins Europäische Parlament geladen werden; außerdem können der Präsident und die anderen Mitglieder des Direktoriums zu Anhörungen in Ausschüsse des Europäischen Parlaments bestellt werden. Emission von Euro-Banknoten und -Münzen Der Rat der EZB hat das alleinige Recht, die Emission von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die Ausgabe der Banknoten erfolgt durch die EZB und die nationalen Zentralbanken. Die Banknoten werden sieben Stückelungen umfassen: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Die Abbildungen auf den Noten zeigen Architekturelemente (Fenster, Tore, Brücken) verschiedener europäischer Stilepochen (s. Anhang). Die Ausgabe von Euro-Münzen ist den Regierungen der teilnehmenden Staaten vorbehalten, wobei das Emissionsvolumen der Genehmigung durch die EZB bedarf. Die Einnahmen aus dem Münzgewinn fließen weiterhin dem Staatshaushalt des ausgebenden EWU-Landes zu. Ein Euro wird in 100 Cent unterteilt. Bei den Münzen sind acht Stückelungen vorgesehen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent sowie 1 und 2 Euro. Die Münzen werden eine einheitliche Seite für alle EWU-Staaten und eine nationale Seite haben. Auf der gemeinsamen Seite ist die Münzdenominierung vor dem Hindergrund verschieden stilisierter Landkarten von Europa und dem EU-Symbol der 12 Sterne zu sehen. In Deutschland ist auf der nationalen Seite der 1-, 2-, und 5-Cent-Münzen ein Eichenlaub, auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen das Brandenburger Tor und auf den 1- und 2-Euro-Münzen der Bundesadler abgebildet (s. Innenseite Titel). Durch die unterschiedliche nationale Seite werden von den elf EWU-Ländern 88 verschiedene Münzen in Umlauf gebracht. Die Euro-Münzen sind aber – unabhängig vom Land der Ausgabe – in allen Teilnehmerländern gesetzliches Zahlungsmittel. 22 Zur Unabhängigkeit der EZB Essentielles Merkmal der EZB ist ihre Unabhängigkeit von Weisungen politischer Instanzen – sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene. Die EZB wird • institutionell unabhängig sein; die elf Erstteilnehmerländer der EWU haben – soweit noch erforderlich – vor der Eintrittsentscheidung Anfang Mai 1998 ihre nationale Notenbankgesetzgebung entsprechend angepaßt; • operativ unabhängig sein, d.h. sie hat Freiheit bei Auswahl und Einsatz der geldpolitischen Instrumente; • personell unabhängig sein; daher werden die Mitglieder des Rates der EZB für eine lange Amtsperiode berufen. Sie beträgt bis zu acht Jahre für das geschäftsführende Direktorium; eine Wiederernennung ist nicht zulässig. Die nationalen Notenbankpräsidenten haben eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren und können erneut ernannt werden; • finanziell unabhängig sein, d.h. die unabhängigen nationalen Notenbanken sind alleinige Zeichner und Inhaber des Kapitals der EZB. Die EZB hat freilich Rechenschaftspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Instanzen in der EU. So sieht das Statut u.a. die Vorlage eines Jahresberichts sowie eines mindestens quartalsweise erscheinenden Berichts zur Geldpolitik vor. Die Aussprachen in den EZB-Ratssitzungen sind vertraulich. Die EZB wird weder Mitschriften der Diskussionen noch Abstimmungsergebnisse mitteilen. Hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung des Stabilitätsauftrags geht das EZB-Statut sogar über das Bundesbankgesetz hinaus. Letzteres kann durch eine einfache Bundestagsmehrheit geändert werden, während das EZB-Statut als Bestandteil des Maastricht-Vertrages Verfassungsrang in allen Teilnehmerländern hat. Wechselkurspolitik darf Preisstabilität nicht gefährden In der Wechselkurspolitik ist zwischen grundsätzlichen und laufenden Entscheidungen zu trennen. Für die laufende Wechselkurspolitik ist die EZB zuständig. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister darf lediglich allgemeine Orientierungen geben. Auch auf diesem Feld genießt das Ziel der Preisniveaustabilität Priorität. Insofern besteht eine klare Regelung für Konfliktsituationen zwischen Binnenstabilität (Inflationsrate) und Außenstabilität (Wechselkurs) der Währung. Die EZB darf z.B. kein bestimmtes Wechselkursziel gegenüber dem US-Dollar verfolgen, wenn dies die Preisniveaustabilität gefährdet. Die Autonomie der EZB in der Wechselkurspolitik kann insofern eingeschränkt werden, als die grundsätzliche Entscheidung über das Wechselkursregime – flexible oder feste Kurse gegenüber den Währungen von Drittländern – dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister vorbehalten ist. Der Rat muß sich dabei mit der EZB abstimmen. Die Festschreibung formaler Wechselkursregeln – z.B. ein fester Kurs oder eine Zielzone gegenüber dem US-Dollar – hat aber im heutigen Weltwährungssystem kaum Realisierungschancen. Hingegen wird ab dem Beginn der EWU am 1. Januar 1999 ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse für das Verhältnis zwischen dem Euro und den Währungen einzelner EU-Staaten etabliert, die nicht sogleich an der EWU teilnehmen. Durch dieses sog. Europäische Währungssystem II (EWS II) dürfte die Geldpolitik aber nicht nachhaltig beeinträchtigt werden, zumal die EZB ihre Interventionen zur Stützung der Euro-Wechselkurse der übrigen EUPartnerländer bei drohenden geldpolitischen Störungen aussetzen kann und zunächst nur zwei Länder – Dänemark und Griechenland – am EWS II teilnehmen wollen. Die EZB hat ein Initiativrecht für Leitkursanpassungen im EWS II. Die Entscheidung über Leitkursveränderungen fällt allerdings der ECOFIN-Rat nach Konsultation der EZB (Kap. VII). EZB für laufende Wechselkurspolitik zuständig ECOFIN-Rat entscheidet über Wechselkursregime EWS II ab 1999 Die geldpolitische Strategie: Geldmengen- oder Inflationsziel? Die elf EWU-Teilnehmerländer haben sehr unterschiedliche Traditionen und Erfahrungen mit geldpolitischen (Zwischen-)Zielen und Orientierungsgrößen. Drei Varianten lassen sich unterscheiden: erstens ein Geldmengenkonzept wie z.B. bei der Deutschen Bundesbank. Zweitens die Vorgabe eines direkten Inflationsziels, das seit einigen Jahren in Finnland und Spanien, aber auch in den nicht an der EWU teilnehmenden Ländern Großbritannien und Schweden praktiziert wird. Das dritte Modell ist die Orientierung an einem Wechselkursziel zur D-Mark. Mehrere EWU-Länder wie die Niederlande oder Österreich haben eine lange Tradition der Wechselkursanbindung an die Ankerwährung D-Mark. Bisher verschiedene Zwischenziele Das EWI hat in seinem Bericht vom Februar 1997 die Strategiewahl auf zwei Varianten eingeengt: die Vorgabe eines Geldmengenziels oder eines direkten Inflationsziels. Ein Wechselkursziel scheidet für die EZB aus, weil kein geeigneter Anker zur Verfügung steht. Im EWI-Bericht wird darauf verwiesen, daß die Unterschiede zwischen Geldmengenund Inflationsziel in der geldpolitischen Praxis weniger ausgeprägt sind als in der Theorie und es bei der Umsetzung der Geldpolitik Varianten gibt, die Elemente beider Strategien enthalten. Außerdem sei es für Notenbanken, die eine der beiden Strategien verfolgen (wie z.B. beim Geldmengenziel der Bundesbank), gängige Praxis, bei der Bestimmung des geldpolitischen Kurses ein breites Spektrum weiterer Indikatoren heranzuziehen. Um die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik zu sichern, hält es das EWI – unabhängig von der Strategie – für unerläßlich, daß die Geldmengen- und Inflationsziel als Alternativen 23 EZB das Endziel der Preisstabilität zahlenmäßig genau definiert und zusätzlich eine oder mehrere – noch nicht konkretisierte – spezielle Zielvorgaben (z.B. für ein Zwischenziel Geldmenge) festlegt, um ihre Politik der Öffentlichkeit verständlich darzustellen und zu begründen. Über die endgültige Strategie entscheidet die EZB. Auf Glaubwürdigkeit kommt es an Die Geldmenge kann einerseits Lotsenfunktion für die geldpolitische Steuerung der EZB übernehmen und andererseits als Orientierungshilfe für die Märkte, den Staat und die Tarifpartner dienen. Voraussetzung für die Verwendung der Geldmenge als Zwischenziel der Geldpolitik ist allerdings, daß unter den in der EWU herrschenden Marktbedingungen eine hinreichend stabile Beziehung zwischen Geldmenge und Preisniveauentwicklung besteht und eine technisch steuerbare Geldmengengröße identifiziert werden kann. Das stößt zumindest anfangs wegen möglicher Übergangseffekte bei der Einführung des Euro sowie Meßund Prognoseproblemen auf Schwierigkeiten bzw. zumindest auf Unsicherheiten. Harmonisierte monatliche Daten für die neu definierten Geldmengenaggregate in Euroland sollen im Herbst 1998 vorliegen und zumindest den Zeitraum rückwirkend bis Mitte 1997 erfassen, damit Vorjahresvergleiche möglich sind. Eine Schwierigkeit besteht hier aber darin, daß eine Bereinigung monatlicher Daten um Saisoneffekte vorerst nur sehr eingeschränkt möglich sein wird. Verläßliche langfristige Zeitreihen für die harmonisierten Geldmengendaten können nicht ermittelt werden. Zudem ist zu erwarten, daß die Unternehmen den Übergang zum Euro nutzen werden, um ihr Treasury-Management zu straffen; dies wird zu einer entsprechend geringeren Liquiditätshaltung führen und auf die Geldnachfrage kontraktiv wirken. Außerdem ist in der Phase B von 1999 bis 2001 noch kein Euro-Bargeld im Umlauf, so daß im Zahlungsverkehr mit einer stärkeren Nutzung unbarer Zahlungsmittel (Geld- und Kreditkarten bzw. Internetgeld) zulasten des Bargeldumlaufes zu rechnen ist. Die EZB wird sich angesichts dieser Gegebenheiten nicht ausschließlich auf ein Geldmengenziel stützen können und zumindest in der Anfangsphase auch ein Inflationsziel als Orientierungsgröße verwenden. Ein Geldmengenziel hat Vorteile ... Ein Inflationsziel ist zwar den Märkten leicht zu vermitteln und einfach zu überprüfen. Die Geldpolitik kann flexibler auf unerwartete Schwankungen der Geldnachfrage reagieren als bei einem Geldmengenziel. Eine solche Vorgabe darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich ein geldpolitisches Bremsmanöver erst mit einer erheblichen Zeitverzögerung (von 12-24 Monaten und mehr) in einer Senkung der Inflationsrate niederschlagen kann und die Notenbank in der Zwischenzeit unter Rechtfertigungszwang gerät. Für dieses Konzept liegen bisher nur Erfahrungen für wenige Jahre und auch nur aus Zeiten relativ niedriger Inflationsraten vor. Dabei ergaben sich bei der Entscheidung über Inflationsprognosen und -ziele bisher keine größeren Probleme. Schwieriger könnte sich die Vorgabe von Inflationszielen allerdings in Zeiten höherer Inflationsraten gestalten. Wichtig ist es für die EZB, den Märkten und der Öffentlichkeit in den Teilnehmerländern der EWU rechtzeitig Klarheit über ihre geldpolitische Strategie zu geben. Wenig Erfahrung mit Inflationszielen ... aber bereitet auch Probleme Geldmengen- und Inflationsziel wahrscheinlich Geldpolitisches Instrumentarium: Schwerpunkt auf Offenmarktpolitik Derzeit gibt es eine große Vielfalt von geldpolitischen Instrumenten in den EU-Ländern, auch wenn es in den letzten Jahren in der faktisch betriebenen Geldpolitik zu einer beachtlichen Annäherung gekommen ist. Offenmarktpolitik mit Wertpapierpensionsgeschäften steht inzwischen in fast allen EWU-Teilnehmerländern im Zentrum der geldpoliti- 24 Konvergenz der Instrumente schen Steuerung. Die Bedeutung der Mindestreservepolitik hat seit Anfang der 90er Jahre deutlich abgenommen. Das EWI hat 1997 in zwei Berichten den geldpolitischen „Instrumentenkasten” vorgestellt bzw. präzisiert, aus dem die EZB nach ihrer Gründung auswählen kann. Danach werden die laufende Liquiditätsbereitstellung und die Steuerung des Geldmarktzinses in erster Linie durch Offenmarktgeschäfte erfolgen. Dem ESZB sollen vier Formen von Offenmarktoperationen zur Verfügung stehen: Im Mittelpunkt werden sog. Hauptrefinanzierungsgeschäfte stehen, die quasi nahtlos an die z.B. in Deutschland gewohnten Wertpapierpensionsgeschäfte anschließen werden. Diese Hauptrefinanzierungsgeschäfte dienen der befristeten Liquiditätsbereitstellung; sie werden wöchentlich mit zweiwöchiger Laufzeit im Wege von Tenderverfahren ausgeschrieben. Wichtigster Leitzins der Geldpolitik wird der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft sein („Refi“-Satz). Daneben wird es sogenannte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte geben, die als ergänzendes Instrument der Basisrefinanzierung der Banken beim ESZB fungieren. Sie werden monatlich ausgeschrieben und haben eine dreimonatige Laufzeit. Damit soll vor allem kleineren Banken in Deutschland ein Ersatz für den Wegfall des Diskontkredites geboten werden. Außerdem sind – bei Bedarf – Feinsteuerungsmaßnahmen (z.B. Schnelltender) sowie strukturelle Operationen zur Beeinflussung der Liquiditätsposition der Banken vorgesehen, z.B. Mittelentzug durch die Emission von Schuldverschreibungen des ESZB. Schlüsselrolle für Offenmarktpolitik Zinskorridor für den Geldmarkt Die Zinssätze am Geldmarkt sollen sich innerhalb eines Korridors bewegen. Dieser wird durch zwei ständige Fazilitäten markiert. Zur Dekkung eines außergewöhnlichen Liquiditätsbedarfs und damit als Obergrenze für die Geldmarktsätze ist die Spitzenrefinanzierungsfazilität vorgesehen. Diese Kreditfazilität ist dem bisherigen deutschen Lombard ähnlich. Sie kann, soweit entsprechende Sicherheiten beim ESZB hinterlegt sind, ohne Begrenzung genutzt werden. Als untere Auffanglinie für den Geldmarktsatz wird eine Einlagefazilität dienen. Hier können die Banken im Falle einer „Geldmarktschwemme” kurzfristig Liquidität bei der EZB „parken”. Mittelbereitstellung bzw. -anlage über diese beiden ständigen Fazilitäten erfolgen sehr kurzfristig, d.h. „über Nacht”. Zinssatz Spitzenrefinanzierungsfazilität Ï Steuerung des im Ï Refi-Satzes "Korridor" durch OffenmarktgeÏ schäfte Einlagefazilität Diskontfenster entfällt Eine Rediskontpolitik nach deutschem Vorbild wird es in der EWU nicht geben. Ausschlaggebend hierfür ist, daß dieses Instrument (mit niedrigem Satz und Rediskontkontingenten) nur in wenigen Ländern genutzt wird, die Abwicklung relativ kostenintensiv ist und es mit Subventionseffekten verbunden ist. Als Sicherheit für Notenbankkredite an die Banken wird die EZB allerdings neben Staatstiteln auch private Papiere zulassen und dabei unter anderem auch private Wechsel, sofern sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dies wird eine größere Flexibilität bei Offenmarktgeschäften ermöglichen und auch solchen Banken einen unmittelbaren Zugang zum Notenbankkredit der EZB eröffnen, die nicht über genügend staatliche Wertpapiere als Sicherheit verfügen. Für die Diskontfazilität gilt folgende Übergangsregelung: Die Bundesbank nimmt ab dem 14. Oktober 1998 nur noch Wechsel zum Rediskont an, die spätestens am 14. Januar 1999 fällig werden. Am 23. Dezember 1998 wird der Ankauf von Wechseln durch die Bundesbank ganz eingestellt. Wechsel als Sicherheit bei EZB verwendbar 25 Geldpolitische Operationen des ESZB Geldpolitische Geschäfte Trans aktionsart LiquiditätsbeLiquiditätsabreitstellung schöpfung Offenmarktges chäfte Ha uptrefinanzie- Befristete rungsinstrum ent Transaktionen Laufzeit Rhythm us Verfahren ./. Zw ei Wochen W öchentlich Standardtender Drei Monate Monatlich Standardtender Nic ht standardisiert Unregelm äßig Schnelltender Bilatera le Geschä fte Unregelm äßig Bilatera le Geschä fte Sta ndardisiert/ nicht standardisiert Regelm äßig und unregelm äßig Standardtender ./. Unregelm äßig Bilatera le Geschä fte Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte Befristete Transaktionen ./. Feins teuerungsoperationen Befristete Transaktionen Devisensw aps Dev isensw aps Hereinnahm e von Term ineinlagen Befristete Transaktionen Definitive Käufe Definitive Verkäufe Befristete Transaktionen Em ission von Schuldverschreibungen Definitive Käufe Definitive Verkäufe Strukturelle Operationen Ständige Fazilitäten SpitzenrefinanBefristete zierungsfazilität Transaktionen Einlagefazilität ./. ./. Einlagenannahm e ./. über Nacht Inanspruchnahm e auf Initiative der Geschä fts partner über Nacht Inanspruchnahm e auf Initiative der Geschä fts partner Quelle: E uro päis c hes Währungs ins titut, D ie einheitlic he Geldpo litik in Stufe 3 A llgemeine R egelungen für die geldpo litis c hen Ins trumente und Verfahren des E SZ B , September 1997. Mindestreserve wird eingeführt Laut Maastricht-Vertrag ist es die Aufgabe des ECOFIN-Rates, die Rahmenbedingungen für die Anwendung eines Mindestreservesystems als geldpolitisches Instrument zu schaffen. Zu diesem Zweck soll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EZB – eine Verordnung beschlossen werden, die die Mindestreservebasis, den maximal zulässigen Reservesatz und die im Falle der Nichteinhaltung der Mindestreservevorschriften zu verhängenden Sanktionen festlegt. Es wird erwartet, daß der ECOFIN-Rat diese Verordnung so bald wie möglich verabschiedet. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann die EZB eine Mindestreservepflicht auf Bankeinlagen beschließen. Im Juli 1998 hat der Rat der Europäischen Zentralbank bereits entschieden, ab Januar 1999 Mindestreserven für die in der EWU operierenden Banken einzuführen. 26 ECOFIN-Rat legt Rahmenbedingungen fest EZB beschließt Mindestreserve Der EZB-Rat hat drei wichtige Funktionen für die geldpolitische Steuerung hervorgehoben: Erstens erwartet die EZB eine Stabilisierung der Geldmarktsätze, da die im Monatsdurchschnitt zu hinterlegenden Mindestreserven einen “Puffer” bilden, mit dem Liquiditätsschwankungen am Geldmarkt abgefangen werden können, ohne gleich Zinsfluktuationen auszulösen. Auf diese Weise sollen allzu häufige Geldmarktinterventionen der EZB, von denen u.U. falsche geldpolitische Signale ausgehen können, vermieden werden. Zweitens soll mit Hilfe der Mindestreserve eine strukturelle Liquiditätsknappheit am Geldmarkt herbeigeführt werden, um die Rolle der EZB bei der Liquiditätsbereitstellung für die Banken zu stärken. Drittens soll das Mindestreservesystem zu einer effizienteren Geldmengensteuerung beitragen, indem die Zinselastizität der Geldnachfrage erhöht wird. Das Mindestreservesystem der EZB, über dessen konkrete Ausgestaltung bis spätestens November 1998 entschieden werden soll, weist folgende Kernelemente auf: Drei Hauptfunktionen • Die Reservebasis setzt sich aus Bankeinlagen, ausgegebenen Schuldverschreibungen und Geldmarktpapieren zusammen. Repogeschäfte sowie Einlagen und Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren werden nicht in die Mindestreservepflicht einbezogen. Repo-Geschäfte sind mindestreservefrei • Die Mindestreservesätze für die verschiedenen reservepflichtigen Verbindlichkeiten werden zwischen 1,5 % und 2,5 % liegen. • Die Mindestreserveguthaben werden verzinst. Die Höhe der Verzinsung entspricht dem Satz für das Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB. Verzinsung zu Marktsätzen Den Banken und Finanzplätzen in Euroland dürften durch die Einführung des Mindestreservesystems keine Nachteile gegenüber Wettbewerbern in Drittländern entstehen. Vielmehr gelten künftig für alle Banken im EWU-Raum gleiche Wettbewerbsbedingungen. Einige Länder, wie z. B. Deutschland, verfügen bereits über Erfahrungen mit Mindestreservesystemen. In Ländern wie Belgien und Luxemburg stellt die Mindestreservepflicht jedoch ein Novum dar. Die in Luxemburg ansässigen internationalen Banken büßen durch die EWU-weite Einführung einer verzinslichen Mindestreserve ihre bisherigen Vorteile ein. Grundsätzlich ist eine Mindestreserve für die geldpolitische Steuerung nicht notwendig, wie die Erfahrung in anderen Ländern zeigt. Das Argument, daß eine Mindestreserve erforderlich ist, um häufige Geldmarktinterventionen der EZB und damit verbundene irreführende Signale an den Markt zu verhindern, scheint nicht überzeugend, da sich die Finanzmärkte ohnehin an dem wöchentlich veröffentlichten Satz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der EZB orientieren werden. Die Geldpolitik könnte daher auch ohne eine Mindestreservepflicht, die mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden ist, auskommen. Mindestreserve nicht notwendig Veränderungen im Zahlungsverkehr Die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Europa erfolgte bisher über bankinterne Netzwerke bzw. Korrespondenzbanken. Die Einführung des Euro beseitigt die bisherigen Währungsschranken zwischen den elf Teilnehmerländern und ebnet den Weg für neue Zahlungsverkehrssysteme. Neu ist, daß die Notenbanken des ESZB ab Anfang 1999 das System TARGET (Gesamteuropäisches Automatisches Brutto-Echtzeit-Express-Zahlungssystem) anbieten. TARGET verbindet die nationalen Brutto-Echtzeitsysteme miteinander, damit Zahlungen in Euro, die durch geldpolitische Aktionen des ESZB initiiert werden, zeitnah ausgeführt werden können. Ziel ist es, die für einen einheitlichen EWU ebnet Weg für neue Zahlungsverkehrssysteme wie TARGET ... 27 Geldmarktzins im Euro-Währungsraum notwendige Arbitrage zu ermöglichen. Das System ist aber auch für andere Zahlungen offen. Ein zweites grenzüberschreitendes Eurozahlungssystem wird von der Euro Banking Association (EBA) unter der Bezeichnung Euro Clearing System (ECS) vorbereitet. Das ECS ist der Nachfolger des 1986 geschaffenen ECU Clearing Systems. Es ist ein zentrales Nettosystem, das von ca. 60 privaten Banken betrieben wird. Darüber hinaus treten auch lokale Zahlungsverkehrssysteme in den europäischen Wettbewerb ein. So hat die Bundesbank beschlossen, ihr leistungs- und umsatzstarkes Großbetragszahlungssystem EAF (Elektronische Abrechnung Frankfurt, zukünftig Euro Access Frankfurt) für Banken weltweit im Wege des Fernzugangs (remote access) zu öffnen, auch wenn diese Banken keine Niederlassung in Deutschland haben. Voraussetzung für die Nutzung dieses Systems ist ein Mindestvolumen an ein- und ausgehenden Zahlungen sowie ausreichende Gegenläufigkeit der Zahlungsströme. Schließlich investiert eine Reihe von Großbanken in den Aufbau europaweiter eigener Zahlungsverkehrsnetzwerke. ... und das Euro Clearing System ... Aus heutiger Sicht zeichnen sich folgende Tendenzen bei der Nutzung der verschiedenen Systeme ab: Während TARGET Vorteile in puncto rascher Ausführung in Zentralbankgeld und Sicherheit hat und bei geldpolitischen Operationen obligatorisch ist, können Zahlungen über das ECS und das EAF liquiditätsschonender und damit kostengünstiger abgewickelt werden als über TARGET. Über die Verteilung der Zahlungsströme auf die verschiedenen Anbieter werden vor allem Kosten und Effizienz entscheiden. Die Preise für grenzüberschreitende Zahlungen werden transparenter, und die Zahlungsvolumina werden zunehmen. Der intensive Wettbewerb der verschiedenen Anbieter wird dazu führen, daß der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr in Euroland sicherer, billiger und schneller als in der Vergangenheit erfolgen kann. Dieser Prozeß dürfte allerdings noch einige Jahre in Anspruch nehmen (EWUMonitor Nr. 43). Wettbewerb der Systeme steigert Effizienz Die Übertragung von Währungsreserven auf die EZB Im Statut der EZB ist vorgesehen, daß die Zentralbanken der teilnehmenden Staaten zu Beginn der EWU gemäß ihrem Anteil am gezeichneten Kapital der EZB Reserven bis zu einem Gegenwert von 50 Mrd. Euro an die EZB übertragen. Laut Vertrag dürfen nur Devisenreserven in Nicht-EU-Währungen (v.a. US-Dollar) sowie Gold übertragen werden. Der EZB-Rat hat entschieden, daß 15 % der Reserven in Gold transferiert werden sollen. Der Kapitalanteil eines Landes errechnet sich zu gleichen Teilen aus dem Anteil am BIP und an der Bevölkerung der Gemeinschaft. Der Rat entschied Anfang Juni 1998 über die Kapitalanteile (siehe Tabelle). Die EZB wird anfänglich mit einem Kapital von etwa Euro 4 Mrd. ausgestattet werden. Gemäß diesem Schlüssel werden die 11 teilnehmenden Notenbanken Gold und Devisenreserven im Gegenwert von rund Euro 39,5 Mrd. übertragen. Die vier anderen Notenbanken werden erst bei der Teilnahme ihrer Staaten an der dritten Stufe der Währungsunion Reserven übertragen (Bundesbank: Euro 12,2 Mrd.). Die Währungsreserven der Bundesbank beliefen sich Ende April 1998 auf DEM 118,9 Mrd. Die nicht übertragenen Reserven verbleiben bei den teilnehmenden Notenbanken; währungspolitisch bedeutsame Veränderungen ihrer Verwendung werden ab einem noch festzulegenden Betrag der Zustimmung des EZB-Rats unterliegen, d.h. Dispositionen über die verbleibenden Reserven werden deutlich erschwert. 28 ... sowie Euro Access Frankfurt Kapitalanteile und Übertragung von Reserven an die EZB Kapitalanteil (%) Übertragung (Mrd.Euro) Banque Natio2.8885 nale de Belgique Danmarks Natio(1.6573) nalbank Deutsche Bun24.4096 desbank Bank of Greece (2.0585) Banco de España 8.8300 Banque de 16.8703 France Central Bank 0.8384 of Ireland Banca d’Italia 14.9616 Banque centrale 0.1469 du Luxembourg De Neder4.2796 landsche Bank Österr. Natio2.3663 nalbank Banco de 1.9250 Portugal Suomen Pankki 1.3991 Sveriges Riks(2.6580) bank Bank of England (14.7109) 1.44425 (0.82865) 12.20480 (1.02925) 4.41500 8.43515 0.41920 7.48080 0.07345 2.13980 1.18315 0,96250 0.69955 (1.32900) (7.35545) Die Verteilung der Gewinne der EZB Der Gewinn der EZB aus der Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben wird zu mindestens 80 % – bis zu 20 % werden den Rücklagen der EZB zugeführt – an die nationalen Notenbanken ausgeschüttet werden. Die Einkünfte des Notenbanksystems (ESZB) resultieren aus Vermögenswerten, welche die Gegenposten zum Banknotenumlauf und zu den Verbindlichkeiten aus Einlagen der Kreditinstitute darstellen. Die Einkünfte sind laut Vertrag gemäß Kapitalschlüssel an die teilnehmenden Notenbanken zu verteilen. Die Bilanzstrukturen der teilnehmenden Notenbanken werden anfänglich jedoch noch sehr unterschiedlich sein. Eine Anwendung dieses Schlüssels würde zu einer erheblichen Umverteilung von Gewinnen führen. Um dies abzumildern, sind im Vertrag Übergangsbestimmungen vorgesehen. Eine Entscheidung des EZB-Rats über die Berechnung und Verteilung der Gewinne stand zum Zeitpunkt der Publikation dieser Broschüre noch aus. Übergangsbestimmungen vorgesehen Rat der Europäischen Zentralbank Präsident C. Noyer (4 Jahre) W. Duisenberg (8 Jahre*) O. Issing (8 Jahre) T. Padoa-Schioppa (7 Jahre) Vize-Präsident S. Hämäläinen (5 Jahre) E.Domingo Solans (6 Jahre) 6 Direktoriumsmitglieder 11 Präsidenten der nationalen Notenbanken A E P K. Liebscher B NL SF A. Verplaetse LUX IRL F M. Varhala D J.C. Trichet H. Tietmeyer *) Rücktrittsoption nach 4 Jahren I M. O'Connell L. Rojo A. de Sousa A. Wellink Y. Mersch A. Fazio Stand: 31. August 1998 29 IV. Chancen und Risiken der Währungsunion Volkswirtschaftliche Vorteile Mit dem Vertrag von Maastricht haben sich die Mitgliedstaaten der EU die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum Ziel gesetzt. Die jahrzehntelangen Bemühungen um eine immer engere wirtschaftliche Integration sollen in einem einheitlichen Wirtschaftsraum gipfeln. Die EWU stellt dabei die Vollendung des europäischen Binnenmarktes dar. Mit dem Beginn der Währungsunion entfallen die verbleibenden Wechselkursrisiken zwischen den teilnehmenden Währungen. Wechselkursschwankungen, die in der EU immer wieder zu Verzerrungen der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geführt haben, werden mit Eintritt in die EWU der Vergangenheit angehören. Dadurch wird sich der Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital besser entfalten können. Die Eliminierung der Wechselkursrisiken führt zu mehr Planungssicherheit bei Handel und langfristigen Investitionen und entlastet die Unternehmen von Kurssicherungskosten. Dies wird auch den Verbrauchern durch niedrigere Preise zugute kommen. Schätzungen des Münchener IFO-Instituts zufolge wird die Wirtschaft der EWU-Staaten pro Jahr von Transaktions- und Kurssicherungskosten in Höhe von 0,8 % des BIP entlastet. Gemessen am BIP des Jahres 1997 entspricht das Einsparungen in Höhe von DEM 74 Mrd. in den Teilnehmerstaaten der EWU. Außenwert der DEM, 1979-1998 260 240 ggü. EU 220 ggü. EWS 160 140 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 Liquider Finanzmarkt mit breiteren Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten Schließlich wird ein stabiler Euro im internationalen Währungsgefüge als Handels-, Anlage- und Reservewährung voraussichtlich eine deutlich größere Rolle spielen als heute die D-Mark (Kap. VIII). Aus deutscher Sicht hat dies nicht zuletzt den Vorteil, daß die Bürde der Reservewährungsrolle der D-Mark auf die wesentlich breiteren Schultern des gemeinsamen Finanzmarktes verteilt wird. Dieser wird eher in der Lage sein, nachteilige Auswirkungen massiver Kapitalzuflüsse oder -abflüsse auf die Konjunktur der EWU-11 sowie die Zins- und Inflationsentwicklung abzufedern. Größere Rolle im internationalen Währungsgefüge Die Währungsunion ist keine Währungsreform 30 200 180 Mit der Währungsunion wird ein großer, liquider Finanzmarkt geschaffen, der wesentlich breitere Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten bieten wird als die heutigen zersplitterten nationalen Märkte. Der Wettbewerb an den Finanzmärkten, zwischen den Finanzplätzen sowie unter Banken und Versicherungen wird sich verschärfen (Kap. VI). Dies stellt sowohl eine Herausforderung für die betroffenen Finanzinstitute als auch eine Chance für Anleger und Kreditnehmer dar. Die Einführung des Euro ist nicht zu vergleichen mit der deutschen Währungsreform des Jahres 1948. Bei der EWU handelt es sich lediglich um eine Umrechnung aller Geldwerte in eine andere Währung, den Euro. Geldvermögen und Geldschulden werden wertgleich umgestellt. Die Umrechnung erfolgt anhand der jeweiligen Euro-Umrechnungskurse der nationalen Währungen. Die Verwendung dieser Umrechnungskurse ist bis auf sechs signifikante Stellen genau gesetzlich vorgeschrieben (Kap. II). Die Bundesbank faßt dies anschaulich so zusammen: „Die Zahlen ändern sich, die Werte bleiben gleich”. Das Risiko eines Kaufkraftverlusts oder -gewinns durch den Umrechnungsvorgang auf den Euro selbst besteht dabei nicht. 280 1972=100 Umrechnung aller Geldwerte ... ... bei gleichbleibender Kaufkraft Zwar ist grundsätzlich nicht auszuschließen, daß im Laufe der Währungsumstellung Preisanpassungen, so etwa im Einzelhandel, vorgenommen werden. Der Wettbewerb dürfte jedoch dafür sorgen, daß es nicht zu einer generellen „Aufrundung” der Euro-Beträge gegenüber den ursprünglichen Preisen kommt. Auch in Euroland wird der Handel nicht auf Signalpreise (z.B. 0,99 Euro) verzichten wollen. Lediglich dort, wo kein Wettbewerb herrscht, also beispielsweise im staatlich-administrativen Bereich, kann die Gefahr einer Heraufsetzung von Preisen bestehen. Preisanpassungen der Privatwirtschaft Der Euro – so stabil wie die D-Mark? Preisniveaustabilität ist eine grundlegende Voraussetzung für ein effizientes Funktionieren der Märkte. Sie schützt zudem Vermögensbesitzer vor Entwertung ihrer Geldmittel und erhält die Kaufkraft der Einkommen. Gerade in Deutschland ist dies nach der Erfahrung der zwei Geldentwertungen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein besonderes Anliegen. Die öffentliche Unterstützung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik ist in Deutschland traditionell besonders groß gewesen. In den letzten Jahren hat sich der Vorrang der Geldwertstabilität in ganz Europa durchgesetzt. Die Partnerländer in der EWU haben seit einer Reihe von Jahren niedrige Inflationsraten aufzuweisen. Sie haben eine Stabilitätskultur entwickelt, die der deutschen vergleichbar ist. So lag die durchschnittliche Inflationsrate im künftigen Euroland 1997 bei 1,6 %, der niedrigste Preisanstieg seit über dreißig Jahren. Mit 1,5 % lag die der Bundesrepublik im selben Jahr nur geringfügig darunter. Der Euro wird somit als stabile Währung starten. Inflationsraten Deutschland & EU % gg. Vj. EU 20 15 10 5 D 0 -5 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 Die Rahmenbedingungen für die dauerhafte Geldwertstabilität des Euro sind günstig: • Die EZB, von deren geldpolitischem Kurs die Stabilität des Geldwertes in der EWU vor allem abhängt, hat das eindeutige Mandat, das Preisniveau in der Währungsunion zu stabilisieren. • Die EZB wird als eine unabhängige Notenbank über alle Voraussetzungen verfügen, die sie benötigt, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Ihre Unabhängigkeit geht noch über diejenige der Deutschen Bundesbank hinaus, da ihr vertraglich vereinbartes Statut nicht per Gesetz, sondern nur mittels einer Änderung des Vertrages von Maastricht sowie deren Ratifikation, d.h. mit Zustimmung aller Länder, geändert werden könnte (Kap. III). • Um eine stabilitätsorientierte Fiskalpolitik sicherzustellen, haben sich die Regierungen auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt geeinigt. Dieser verpflichtet die EWU-Teilnehmer auf eine stabilitätsorientierte Haushalts- und Schuldenpolitik (Kap. V). Eine Verletzung dieser Vereinbarungen wird letztendlich empfindlich bestraft. Im übrigen ist eine Übernahme von Verbindlichkeiten eines Mitgliedstaates durch einen anderen oder durch die Gemeinschaft untersagt (s. Kasten). Diese Pfeiler lassen einen stabilen Euro erwarten. Eine Stabilitätsgarantie kann freilich niemand geben – weder für die heutigen nationalen Währungen noch für das künftige europäische Geld. Fehlentwicklungen in der Fiskalpolitik der teilnehmenden Staaten würden ebenso wie z.B. überhöhte Lohnabschlüsse die Aufgabe der Geldpolitik zwar nicht unmöglich machen, aber doch erschweren. Es ist jedoch von großer Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung, Konflikte zwischen den einzelnen Politikbereichen möglichst zu vermeiden, so daß eine übermäßig harte Geldpolitik erst gar nicht erforderlich wird. Gute Chance für einen stabilen Euro Haftung der Mitgliedstaaten Der Unionsvertrag untersagt grundsätzlich eine Übernahme finanzieller Verbindlichkeiten eines Mitgliedstaates durch einen anderen oder durch die Gemeinschaft (Art. 104b EGV). Nur im Falle außergewöhnlicher Ereignisse oder bedrohlicher Schwierigkeiten kann der Rat einem Mitgliedstaat finanziellen Beistand durch die Gemeinschaft gewähren (Art. 103a EGV). Für eine solche Maßnahme bedarf es einer einstimmigen Entscheidung seitens des Rates. Sie kann also nicht gegen den Willen eines Mitgliedstaates getroffen werden. Allein im Ausnahmefall einer Naturkatastrophe genügt eine qualifizierte Mehrheit. 31 Stabile Zinslandschaft Zinsniveau und Zinsstruktur werden entscheidend vom konjunkturellen Umfeld einer Volkswirtschaft bestimmt. Auch in der EWU wird das Zinsniveau im Verlauf der Konjunkturzyklen Schwankungen unterliegen. Strukturell betrachtet dürften sich die Zinsen in der EWU jedoch auf einem insgesamt niedrigen Niveau einpendeln. In erster Linie kommt es auf die Inflationserwartungen der Marktteilnehmer an. Vom Vertrauen der Finanzmärkte in die Fähigkeit der EZB, die Preisniveaustabilität zu sichern, hängt die Höhe des Risikoaufschlags auf die Renditen der langfristigen Anleihen ab. Die Finanzmärkte haben offenbar Vertrauen in einen stabilen Euro. Die langfristigen Zinsen der EWU-Teilnehmerländer haben sich dem niedrigen deutschen Zinsniveau angeglichen (s. Graphiken). Die von manchen EWU-Skeptikern befürchtete Erhöhung der deutschen Zinsen ist nicht eingetreten. Die bereits beschriebenen institutionellen Rahmenbedingungen unterstützen dabei das Vertrauen der Märkte in eine stabilitätsorientierte Geldpolitik in der EWU. Für ein strukturell niedriges Zinsniveau spricht auch die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, wie sie der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorschreibt. Niedrigere Budgetdefizite bedeuten eine sinkende staatliche Kapitalnachfrage. Zudem ist damit zu rechnen, daß ein stabiler Euro auch zu einer attraktiven Währung für öffentliche und private Anleger aus Drittstaaten werden wird (Kap. VI). Der Euro bietet somit die Chance eines investitions- und damit wachstumsfreundlichen Umfeldes für den gesamten Euro-Raum. Kein Spielraum für weitergehende Transferleistungen Gelegentlich werden Bedenken geäußert, die EWU könne zu einer „Transferunion” führen. Dem liegt die Annahme zugrunde, die wirtschaftliche Schwäche einer Region und die fehlenden Korrekturmechanismen der Geld- und Wechselkurspolitik könnten als Anlaß dienen, eine finanzielle Umverteilung von wirtschaftlich günstiger gestellten Gebieten zugunsten einer solchen Region zu fordern. Transferzahlungen in Form der Regional-, Struktur- und Kohäsionsfonds sind bereits seit Jahren ein fester Bestandteil des EU-Haushaltes. Das Ziel der Fonds ist es, den Aufholprozeß der wirtschaftlich schwächeren Regionen zu unterstützen und damit einen ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen Fortschritt in der EU zu fördern. 1997 flossen ECU 32 Mrd. in diese Fonds. Dies entspricht 35,7 % des Gesamtbudgets der EU, aber nur 0,54 % des BIP der EU. Ausweitungen wie auch Reduzierungen der Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds bedürfen eines einstimmigen Beschlusses im Rat der EU. Vor dem Hintergrund der Forderung der Netto-Beitragszahlerstaaten der EU, so etwa der Niederlande und Deutschland, nach einer finanziellen Entlastung scheint die Bereitschaft zu erhöhten Zahlungen jedoch sehr gering. Die EWU wird sich daher nicht zu einer „Transferunion” entwickeln. Zinssätze 10J Bonds in % 10 ESP IEP PTE 32 8 ITL 6 FIM 4 N J M M J S N J M M J S N J M M 1995 1996 1997 1998 Zinssätze 10J Bonds in % 12 10 FRF 8 ATS BEF 6 NLG DEM 4 N J M M J S N J M M J S N J M M 1995 1996 1997 1998 Europäischer Kohäsionsfonds Der Kohäsionsfonds wurde durch den Europäischen Rat in Edinburgh 1992 ins Leben gerufen. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung schwächerer Staaten, um speziell deren Teilnahme an der EWU zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Insgesamt waren im Zeitraum 1993 bis 1996 Spanien, Griechenland, Portugal und Irland mit ECU 8 Mrd. begünstigt. Die EU-Verordnung zum Kohäsionsfonds muß bis Ende 1999 vom Rat erneut beraten werden. Die Kommission der EU hat sich in ihrer Agenda 2000 für eine Fortführung des Fonds ausgesprochen. Einige EU-Staaten lehnen eine Fortführung jedoch ab. Chancen für die Arbeitsmärkte Die Währungsunion führt zu schärferem Wettbewerb und stärkt somit mittelfristig Wachstum und Beschäftigung in Europa. Kurzfristig könnten jedoch in einigen Branchen zunächst Arbeitsplätze abgebaut werden, die unter den neuen Bedingungen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Gerade im Zuge der Zusammenschlüsse von Unternehmen kann dies erfolgen. Langfristig dürften jedoch die positiven Impulse für Investitionen und Beschäftigung, die sich aus den neuen Rahmenbedingungen ergeben, eindeutig überwiegen. 12 EWU fördert Wachstum und Beschäftigung Zweifellos kann der Euro allein die gravierenden Probleme auf den Arbeitsmärkten einiger Teilnehmerstaaten, die vor allem struktureller Natur sind, nicht lösen. Voraussetzung für die Wirkung der positiven Impulse der Währungsunion auf Wachstum und Beschäftigung wird sein, daß die Regierungen die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Sie müssen bereit sein, die Belastung der Bürger und Unternehmen mit Steuern und Abgaben zu verringern, die Haushalte weiter zu konsolidieren sowie die Arbeitsmärkte zu liberalisieren. Selbstverständlich tragen auch die Tarifparteien bei der Beschäftigungspolitik eine große Verantwortung (Kap. V). Die hohe Arbeitslosigkeit in Euroland erfordert auf Jahre hinaus eine moderate Lohnpolitik. Arbeitslosigkeit in der EU*) 25 % E 20 15 F I 10 D NL 5 EU Chancen nutzen und Risiken minimieren 0 85 Verbraucher Die Verbraucher profitieren von der höheren Preistransparenz und dem verstärkten Wettbewerb innerhalb der EWU. Identische Produkte werden bislang in verschiedenen Ländern der EU zu Preisen angeboten, die sich, auch unter Berücksichtigung der differierenden Verbrauchssteuern, erheblich voneinander unterscheiden. Eine einheitliche Währung erleichtert internationale Preisvergleiche. Die größere Preistransparenz und der intensivere Wettbewerb dürften daher zu einer Annäherung der Preise auf niedrigerem Niveau führen. 87 89 91 93 95 97 *) Eurostat-Definition Wettbewerb und Transparenz ... ... ermöglichen Angleichung von Produktpreisen auf niedrigem Niveau Neben umständlichen Umrechnungen sparen die Verbraucher auch die mit dem Fremdwährungstausch bisher verbundenen Transaktionskosten. Dies bringt Vorteile bei Auslandsreisen, aber auch bei bargeldlosen Geldtransfers innerhalb der EWU. Euro erleichtert Auslandsreisen und Geldtransfers in der EWU Schließlich profitieren Bürger wie auch Unternehmen von den verbesserten Anlagemöglichkeiten, die große, liquide Renten- und Aktienmärkte in Europa ohne Währungsrisiko bieten. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der privat organisierten Altersvorsorge kann sich dies als besonders positiv erweisen. Zudem dürfte der zunehmende Wettbewerb auch günstigere Konditionen bei Finanzdienstleistungen zur Folge haben. Liquidere Anlagemärkte Unternehmen Aus Sicht der Unternehmen bringt die gemeinsame Währung zahlreiche Vorteile (EWU-Monitor Nr. 42). Zusätzlich zum Wegfall der Transaktionskosten profitieren sie davon, daß Kurssicherungsgeschäfte in der EWU in Zukunft hinfällig werden. Der entscheidende Vorteil besteht also darin, daß der Wegfall der Wechselkursschwankungen mehr Planungssicherheit für Handel und Investitionen gibt. Vielfältige Chancen durch den Euro Die Einführung der einheitlichen Währung bedeutet auch eine strategische Herausforderung für die Unternehmen. Die einheitliche Währung bringt mehr Preistransparenz und fördert den Wettbewerb in der EWU. Dies eröffnet den Unternehmen neue Marktchancen, erleichtert jedoch auch den Marktzutritt für neue Wettbewerber. Gleichzeitig engt die zunehmende Transparenz den Spielraum für eine Strategie der Preisdifferenzierung ein. Der innereuropäische Wettbewerb kann folglich auch eine Überprüfung der Produktgestaltung, der Beschaffungsmärkte sowie der Produktionsstandorte erforderlich machen. EWU auch von strategischer Bedeutung Unabhängig von den strategischen Konsequenzen muß jedes Unternehmen die technischen und organisatorischen Probleme der Umstellung auf den Euro bewältigen. Alle Unternehmen sind in ihren betrieblichen Funktionsbereichen wie Produktion, Rechnungswesen, Organi- Übergang mit technischen und organisatorischen Herausforderungen 33 sation und Personal betroffen, wobei jeweils spezifische Umstellungsaufgaben anfallen. Eine Schlüsselaufgabe wird die Umstellung der EDV sein. Hier wird der größte Teil der Umstellungskosten anfallen. Um die Vorteile der Währungsunion zu nutzen, muß ein Unternehmen den Grad, zu dem es von der Umstellung betroffen ist, bestimmen. Dies hängt in erster Linie von der Branche ab, in der es angesiedelt ist (EWU-Monitor Nr. 32). Die Kosten der technischen Umstellung, die Auswirkungen der EWU auf Kerngeschäft und Querschnittfunktionen sowie die strategischen Fragestellungen unterscheiden sich in den einzelnen Wirtschaftszweigen erheblich. Für alle Unternehmen gilt jedoch in gleichem Maße, daß frühzeitige Maßnahmen und umfassende Informationen zur Währungsunion grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umstellung sind. Eine rechtzeitige Vorbereitung trägt auch dazu bei, die Kosten der Umstellung in Grenzen zu halten. Hier ist jedes einzelne Unternehmen gefordert. Chancen und Risiken abhängig von ... ... Betroffenheitsgrad des Unternehmens, ... ... frühzeitiger Vorbereitung und umfassender Information Politische Perspektiven Die Währungsunion stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg der europäischen Integration dar. Der Euro dient nicht nur der wirtschaftlichen Prosperität, sondern auch der politischen Stabilität, indem er die Zusammenarbeit der europäischen Staaten intensiviert, gemeinsame Interessen fördert und durch gemeinschaftliche Gremien die Lösung von Konflikten erleichtert. Die Dominanz der Deutschen Bundesbank im EWS hatte gelegentlich Anlaß zu geldpolitischen Konflikten gegeben, insbesondere in den Jahren nach der deutschen Vereinigung. Für die Geldpolitik in Euroland gilt zukünftig, daß sie nicht nur von allen akzeptiert werden muß, sondern auch gemeinsam im EZB-Rat entschieden werden wird. Euro dient wirtschaftlicher und politischer Stabilität Umstritten ist, inwiefern eine politische Union Europas eine Vorbedingung für den wirtschaftlichen Erfolg des Euro darstellt. Fest steht, daß die EU mit Abschluß des Maastrichter Vertrages bereits einen hohen Grad der wirtschaftspolitischen Integration erreicht hat. Eine weitere Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik ist notwendig, um Konflikte mit der stabilitätsorientierten Geldpolitik zu vermeiden. Diesem Ziel dienen u.a. das im Maastricht-Vertrag vereinbarte Verfahren zur Überwachung der Staatshaushalte einschließlich des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Das Risiko eines Auseinanderdriftens der EWU-Erstteilnehmer einerseits und der zunächst nicht teilnehmenden EU-Staaten andererseits dürfte angesichts des praktisch jederzeit möglichen Nachrückens dieser Staaten in die EWU gering sein, zumal sie in alle übrigen politischen Entscheidungsprozesse der EU eingebunden bleiben werden (Kap. VII). Wirtschaftspolitische Integration bereits weit fortgeschritten Die künftige Aufgabe Europas liegt in der konsequenten Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union. Derzeit wird der Beitritt zahlreicher Staaten vorbereitet. Mit der Osterweiterung wird eine Reform der Programme der Union sowie eine Straffung ihrer Entscheidungsprozesse einhergehen müssen. Mit dem Vertrag von Amsterdam sind bereits erste Schritte in diese Richtung gemacht worden, wie etwa die Ausweitung der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat. Einen weiteren Schritt hat die Europäische Kommission mit der Vorlage eines umfangreichen Reformprogramms, der „Agenda 2000”, getan. Mit Hilfe detaillierter Assoziationsabkommen werden die Beitrittskandidaten schrittweise an den Binnenmarkt und letztlich auch an die Währungsunion herangeführt werden. Mit der Erweiterung der Europäischen Union wird die wirtschaftliche und politische Bedeutung des Euro weiter zunehmen. EU-Programme und Institutionen vor neuen Herausforderungen durch die Osterweiterung 34 Geldpolitik in Zukunft gemeinsame Entscheidung V. Wirtschaftspolitik in der EWU Die Europäische Währungsunion verlagert die geldpolitische Souveränität auf die europäische Ebene. Damit entsteht ein neuer Ordnungsrahmen für alle Bereiche der Wirtschaftspolitik. Die Politik, aber auch die Tarifparteien müssen sich diesem neuen Ordnungsrahmen anpassen, um den Erfolg der EWU zu sichern und das Erreichen wirtschaftspolitischer Zielsetzungen wie Wachstum und Vollbeschäftigung zu fördern. EWU bringt neuen Ordnungsrahmen für die Wirtschaftspolitik Einheitliche Geldpolitik für Euroland Die EWU bringt eine einheitliche Geldpolitik für alle elf Teilnehmerstaaten; die Notenbankzinsen, die vom EZB-Rat festgelegt werden (Kap. III), werden in allen Teilnehmerstaaten identisch sein. Das angestrebte Ziel, die nationalen Geldpolitiken zu vereinheitlichen und Wechselkursschwankungen zwischen den teilnehmenden Ländern auszuschließen, ist damit erreicht. Dabei sollte freilich nicht übersehen werden, daß insbesondere in den Kernländern der EWU (Deutschland, Österreich, Frankreich, Benelux) bereits seit Ende der achtziger Jahre eine De-facto-Währungsunion bestand. Dieser Kern zeichnete sich nicht nur durch eine hohe Stabilität der Wechselkurse untereinander, sondern vor allem den bewußten Verzicht auf den Einsatz des Wechselkursinstrumentes aus. Die letzte Leitkursänderung in dieser Gruppe fand Anfang 1987 statt. Eine weitgehende Harmonisierung des geldpolitischen Kurses der Zentralbanken war die Grundlage dafür, daß Leitkursänderungen vermieden werden konnten. EWU bedeutet einheitliche Geldpolitik für das ganze Euroland Allerdings war diese De-facto-Währungsunion durch die geldpolitische Führerschaft der Bundesbank gekennzeichnet, der die Partnerstaaten nur passiv folgen konnten, ohne einen Einfluß auf den geldpolitischen Entscheidungsprozeß zu besitzen. Die Geldpolitik der Bundesbank orientierte sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag vorrangig an der wirtschaftlichen Situation in Deutschland, was den Erfordernissen in den Partnerstaaten nicht immer vollständig Rechnung tragen konnte – insbesondere nicht in der Phase des durch die Vereinigung in Deutschland ausgelösten Konjunkturbooms. Zudem bestanden innerhalb dieses Arrangements bei den Notenbank- und Kapitalmarktzinsen der Partnerstaaten noch immer Zinsaufschläge gegenüber dem deutschen Niveau. Geldpolitische Führerschaft der Bundesbank war aber eine unbefriedigende Lösung Bereits seit Ende der 80er Jahre De-facto-Währungsunion in Kerneuropa Die einheitliche Geldpolitik in der EWU wird demgegenüber zu einem einheitlichen Niveau der von der EZB kontrollierten Zinsen, d.h. in erster Linie der Geldmarktzinsen, in Euroland führen. Die Geldpolitik wird von der EZB für den gesamten EWU-Raum gesteuert werden. Naturgemäß wird dabei den großen Volkswirtschaften das größte Gewicht zukommen. R eales B IP-W ac hs tum in Euroland 1998/99=P rognos e 10 9 8 7 1998 1999 6 1997 5 4 3 2 1 IRL SF P E NL B A F D 0 I Im Regime einer einheitlichen Geldpolitik ist es nicht möglich, auf regionale Unterschiede in der konjunkturellen Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten mit einer Änderung der Geldpolitik zu reagieren. Wenn die konjunkturelle Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EWU unterschiedlich verläuft, wird die Ausrichtung der einheitlichen Geldpolitik für einige Staaten der konjunkturellen Situation nicht angemessen sein. Legt z.B. (wie es gegenwärtig der Fall ist) die nur moderate Konjunkturentwicklung in den großen EU-Volkswirtschaften wie Deutschland und Frankreich eine eher expansive Geldpolitik nahe, wäre eine solche Geldpolitik in Ländern, die sich gegenwärtig in einer Boomphase befinden (insbesondere Irland), nicht optimal und würde die Konjunktur zusätzlich anheizen. Diese Staaten wären dann gezwungen, andere Wirt- 35 schaftspolitiken, insbesondere die Fiskalpolitik, restriktiv zu gestalten, um konjunkturelle Überhitzungen zu vermeiden. Ein weiteres Problem bei der Wirkung der einheitlichen Geldpolitik im EWU-Raum ergibt sich daraus, daß die Wirkungskanäle der Geldpolitik in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Eine gegebene Änderung der Geldpolitik wirkt in den einzelnen Mitgliedsländern nicht nur unterschiedlich schnell, sondern auch unterschiedlich stark. Verantwortlich hierfür sind z.B. unterschiedliche Finanzierungsstrukturen, Unterschiede in der Wettbewerbsintensität im Bankensektor sowie der Anteil des Außenhandels eines EWU-Mitglieds mit Nicht-EWU-Staaten. Bei beiden Problemen dürfte es sich jedoch um Übergangserscheinungen handeln: Mit anhaltender Dauer der Währungsunion werden zum einen die Konjunkturzyklen innerhalb des EWU-Raumes zunehmend synchron verlaufen; zum anderen werden sich die monetären Wirkungskanäle im Zeitablauf angleichen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt: Ordnungsrahmen für die Finanzpolitik Eine stabilitätsorientierte Geldpolitik bedarf der Ergänzung durch eine disziplinierte Finanzpolitik. Zwar kann, wie viele Beispiele zeigen, die Geldpolitik selbst bei erheblichen Budgetdefiziten die Geldwertstabilität sichern; allerdings bedarf es dazu sehr hoher Zinsen, die sich negativ auf das Niveau privater Investitionen – und damit auf Wachstum und Konjunktur – auswirken. Daher waren für die EWU von vornherein Vorkehrungen für eine stabilitätsgerechte Finanzpolitik zu treffen; seinen rechtlichen Niederschlag fand dieses Ziel insbesondere im Art. 104c des Maastrichter Vertrages. Der auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgehende Stabilitätsund Wachstumspakt wurde auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Amsterdam im Juni 1997 vereinbart. Hintergrund der deutschen Vorschläge war die Absicht, die Vorschriften des Maastrichter Vertrages zur Sicherung der Haushaltsdisziplin zu konkretisieren. Damit wollte die Bundesregierung der Kritik begegnen, daß das in Art. 104c EGV vorgesehene Verfahren zu langwierig und die dort vereinbarten Sanktionsmechanismen bei einem „übermäßigen Defizit” nicht glaubwürdig und nicht abschreckend genug seien. Die in Art. 104c EGV enthaltenen Vorschriften und Verfahren werden daher durch den Stabilitätspakt präzisiert, zeitlich gestrafft und berechenbar gemacht. Anteil variabel verzinsl. Kredite am Gesamtkreditvolumen privater Schuldner (%) 80 70 60 50 40 30 20 10 0 NL D E* B F I A *) Spanien: 43% indiziert auf kurzfristige Zinsen, 64% anzupassen innerhalb eines Jahres. Quelle: BIZ Anteil der Exporte in NichtEWU-11-Staaten am BIP, 1996*) % BIP 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 A B SF F D IRL I NL P E *) A= 1995 Ziel des Stabilitätspaktes ist weniger die Sanktion übermäßiger Defizite als vielmehr das Bemühen, das Entstehen solcher Defizite von vornherein zu vermeiden. Dazu dient insbesondere das umfangreiche Überwachungsverfahren, das es den einzelnen Mitgliedsländern bereits im Ansatz erschweren wird, übermäßige Defizite einzugehen. Jeder Mitgliedstaat verpflichtet sich, mehrjährige Stabilitätsprogramme mit Zielsetzungen für die Haushaltspolitik zu erarbeiten. Diese Programme müssen veröffentlicht werden; sie werden vom ECOFIN-Rat bewertet, wobei die Bewertung veröffentlicht werden kann. Die Durchführung der Pläne wird von Kommission und Rat überwacht werden, und ggf. können bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen empfohlen werden. Überwachung soll helfen, Defizite von vornherein zu vermeiden Im Zentrum des Stabilitätspaktes steht die Selbstverpflichtung aller EWU-Mitglieder, die Obergrenze von 3 % des BIP für das Haushaltsdefizit nicht zu überschreiten. Während gemäß Art. 104c, 2 EGV die Einhaltung der Haushaltsdisziplin sowohl anhand des Budgetdefizits als auch des Schuldenstands geprüft wird, beschränkt sich der Stabilitätspakt also auf das laufende Defizit. Der Pakt schreibt vor, daß die 3 % als Obergrenze für Budgetdefizite 36 Staaten in wirtschaftlichen Normallagen einen mindestens nahezu ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen haben. Alle Staaten verpflichten sich, mittelfristig dieses Ziel zu erreichen und entsprechende Programme vorzulegen. Die deutsche Regierung konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, daß Budgetdefizite von mehr als 3 % automatisch Sanktionen unterliegen; vielmehr sind die Feststellung eines „übermäßigen Defizits” und ggf. der Beschluß von Sanktionen Gegenstand einer politischen Entscheidung, die im ECOFIN-Rat mit qualifizierter Mehrheit zu fällen ist. Der Stabilitätspakt sieht Ausnahmeregelungen von der Sanktionierung übermäßiger Defizite für den Fall schwerwiegender Konjunktureinbrüche vor. Diese Ausnahmeregeln sind insoweit gerechtfertigt, als den Teilnehmerländern mit der Geld- und Wechselkurspolitik bereits zwei Instrumente zur Reaktion auf eine konjunkturelle Schwächeperiode genommen sind, eine gewisse Flexibilität bei der Finanzpolitik also vertretbar und angemessen ist. Der Stabilitätspakt soll die nachhaltig stabilitätsorientierte Ausrichtung der Finanzpolitik sicherstellen, ohne daß die Finanzpolitiken vergemeinschaftet werden. Die Finanzpolitik bleibt, jedenfalls innerhalb der Grenzen des Paktes, in der Verantwortung der nationalen Parlamente und Regierungen, d.h. die EWU-Staaten entscheiden weiterhin über die Höhe ihrer Ausgaben und Einnahmen sowie deren Struktur. Im übrigen besteht, wenn die Vorgaben des Stabilitätspaktes eingehalten werden, ein ausreichend großer Spielraum, um konjunkturelle Schwächephasen sowohl durch diskretionäre Maßnahmen als auch im Rahmen der automatischen Stabilisatoren finanzpolitisch auffangen zu können. Voraussetzung dafür ist, daß die Staaten in normalen Konjunkturlagen tatsächlich einen in etwa ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Der Stabilitätspakt stellt eine bisher nicht gekannte Beschneidung autonomer Handlungsspielräume im Bereich der nationalen Finanzpolitik dar. Die Staaten der Europäischen Union verzichten in einem Ausmaß auf Gestaltungsrechte, das bis vor kurzem undenkbar gewesen wäre. Auch der Umstand, daß sich die Regierungen der EWU-Mitgliedstaaten gegenseitig das Recht zur Sanktionierung einräumen, stellt einen bedeutenden Bruch mit bisherigen Politiken dar. Gleichwohl gibt es nach wie vor Bedenken, ob der Stabilitätspakt in der beabsichtigten Form funktionieren wird. Insbesondere wird kritisiert, daß der Sanktionsmechanismus nicht automatisch greift, zumal „potentieIle Sünder” über aktuelle Sünder befinden. Allerdings dürften der Druck der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sowie die „peer pressure”, d.h. das jeweilige Bemühen um die Aufrechterhaltung der eigenen Reputation im Kreis der Finanzminister, dafür sorgen, daß die Vereinbarungen des Paktes eingehalten werden. Insgesamt sollte daher die stabilitätsorientierte Ausrichtung der Finanzpolitik ausreichend gewährleistet sein, wenngleich betont werden muß, daß das vereinbarte Ziel eines in etwa ausgeglichenen Budgets sehr ehrgeizig ist, nimmt man die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zum Maßstab. Um die finanzpolitische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen, ist eine weitere Konsoliderung der öffentlichen Budgets jedoch ohnehin wünschenswert. Ein deutlicher Rückgang der Schuldenquoten ist mit oder ohne EWU vor allem auch vor dem Hintergrund schon heute absehbarer, hauptsächlich demographisch begründeter, zukünftiger Zahlungsverpflichtungen nötig, die in den laufenden Haushalten nicht adäquat berücksichtigt werden. Sanktionsverfahren Stabilitätspakt Ein übermäßiges Defizit soll grundsätzlich festgestellt werden, wenn das jeweils spätestens im März des Folgejahres vorzulegende Budget ein Defizit von mehr als 3 % des BIP aufweist. Ausnahmen gelten nur bei außergewöhnlichen Ereignissen (Naturkatastrophen) und besonders schweren Konjunkturrückgängen. Bei konjunkturbedingten Defiziten gilt ein abgestuftes Verfahren: Wenn das reale BIP um mehr als 2 % zurückgegangen ist, wird ein Defizit von über 3 % normalerweise nicht als übermäßig betrachtet. Bei einem Rückgang des realen BIP um weniger als 0,75 % soll ein Defizit generell als übermäßig gelten. Wenn das BIP um mehr als 0,75 %, aber weniger als 2 % fiel, steht die Entscheidung im politischen Ermessen der Finanzminister; zur Feststellung eines übermäßigen Defizits bedarf es einer qualifizierten Mehrheit. Ein Verzicht auf Sanktionen ist nur zulässig, wenn der betroffene Staat schlüssige Argumente vorlegt, die ein Überschreiten der 3 %-Grenze rechtfertigen. Wird ein übermäßiges Defizit festgestellt, hat das betreffende Land höchstens vier Monate Zeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit bis spätestens zum Ende des Folgejahres unter die 3 %Marke zu drücken. Handelt das Land nicht, sollen Sanktionen verhängt werden: Der Mitgliedstaat muß dann eine unverzinsliche Einlage bei der Kommission hinterlegen. Die Höhe der Strafe beläuft sich auf einen Sockelbetrag von 0,2 % des BIP zzgl. 10 % des Betrags, um den das Defizit – als Prozentsatz ausgedrückt – die 3 %-Marke übersteigt; dabei gilt eine Obergrenze von insgesamt 0,5 % des BIP. Die Zinserträge fließen den Staaten zu, die kein übermäßiges Defizit aufweisen. Befindet der ECOFIN-Rat im Folgejahr, daß kein übermäßiges Defizit mehr vorliegt, wird die Einlage zurückgezahlt; anderenfalls kann der Rat erneut eine Zahlung in Höhe des variablen Teils der Sanktion verlangen. Ist das Defizit im zweiten Jahr noch immer übermäßig, wird die Einlage eingezogen und fließt den Staaten zu, die kein übermäßiges Defizit aufweisen. 37 Funktion und Bedeutung der Euro-11-Gruppe Bereits während der Verhandlungen zum Maastrichter Vertrag erhoben die Vertreter der französischen Regierung die Forderung, daß der unabhängigen europäischen Zentralbank eine „europäische Wirtschaftsregierung”, ein politisches Pendant zur „technokratischen” Zentralbank, zur Seite gestellt werden solle. Nachdem diese Forderung keinen Niederschlag im Maastrichter Vertrag gefunden hatte, erneuerte die französische Regierung ihr Verlangen im Kontext der Beratungen über die Gestaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Auch hier konnte sich Frankreich nicht gegen die anderen Mitgliedstaaten durchsetzen, die der Meinung waren, daß die in Frage stehenden Probleme sehr gut in den bestehenden Gremien, insbesondere dem ECOFIN-Rat, geklärt werden könnten. Um den französischen Bedenken entgegen zu kommen, einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs jedoch beim Luxemburger Gipfel im Dezember 1997 darauf, mit der sog. Euro-XGruppe ein informelles Beratungsgremium ohne Entscheidungskompetenz zu schaffen. Das „X” stand dabei für die damals noch unbekannte Zahl der Teilnehmerstaaten; zukünftig wird also von der „Euro11-Gruppe” die Rede sein. Euro-11-Gruppe: Informelles Gremium ohne Entscheidungskompetenz, ... In der Euro-11-Gruppe sind also nur die jeweiligen EWU-Mitgliedstaaten vertreten. Die EU-Kommission und ggf. die EZB werden zu den Treffen der Euro-11 eingeladen. Dieser Rat dient den Ministern der EWU-Teilnehmerstaaten als Forum zur Erörterung von „Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer gemeinsam getragenen Verantwortung für die gemeinsame Währung stehen”. Dazu zählen die Entwicklung des EuroWechselkurses zu Drittwährungen, technische Fragen der EWU und Diskussionen im Rahmen des Stabilitätspaktes. Wahrscheinlich ist, daß die EWU-Mitgliedsländer die Euro-11-Gruppe auch zur Behandlung von Fragen der wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie zur Abstimmung ihrer Positionen auf internationaler Ebene nutzen werden. ... dient vor allem der Erörterung technischer Fragen der EWU Mit der Euro-11-Gruppe wird in keinerlei Form das alleinige Recht des ECOFIN-Rats, die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zu formulieren und zu verabschieden, in Frage gestellt. Der ECOFIN-Rat, in dem im Gegensatz zur Euro-11-Gruppe die Minister aller EU-Mitgliedstaaten beraten, bleibt mithin die zentrale Schaltstelle der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Beschlußfassung in der EU. Die Unabhängigkeit der EZB wird nicht angetastet. Unabhängigkeit der EZB nicht gefährdet Führt die EWU zu einer Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in der EU? Die EWU vereinheitlicht die Geldpolitik in den Mitgliedstaaten; dies bedeutet ein für alle Mitgliedstaaten weitgehend einheitliches Zinsniveau für kurzfristige Gelder. Zwischen den Teilnehmerwährungen gibt es keine Wechselkurse mehr; gegenüber Drittländern einen einheitlichen Wechselkurs. Eine Harmonisierung anderer Bereiche der Wirtschaftspolitik ist im Rahmen der EWU nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die Finanzpolitik: Der Spielraum für die nationale Finanzpolitik wird durch den Stabilitätspakt stark beschränkt; die Finanzpolitik in ihrer Gesamtheit wird jedoch nicht harmonisiert. Allerdings sind andere wichtige Bereiche der Wirtschaftspolitik bereits lange auf EU-Ebene vergemeinschaftet – so insbesondere die Außenwirtschafts- sowie die Agrarpolitik. Nicht zuletzt hat bereits die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes in erheblichem Maße den Verzicht auf nationale Souveränitätsrechte nötig gemacht. 38 Harmonisierung der Wirtschaftspolitik nicht vorgesehen, ... Zweifellos haben andere Bereiche der allgemeinen Wirtschaftspolitik ebenfalls Einfluß auf die Bedingungen für die gemeinsame Geldpolitik und damit das Erreichen eines hohen Grades an Preisniveaustabilität. Deswegen macht die Einführung der gemeinsamen Währung auch eine genauere Überwachung der Wirtschaftspolitiken notwendig. Dazu zählen insbesondere die Haushaltspolitik einschließlich der jeweiligen Steuerund Ausgabenstruktur sowie strukturpolitische Maßnahmen auf Arbeits-, Güter- und Dienstleistungsmärkten. Die Bewertung der Vereinbarkeit nationaler Wirtschaftspolitik mit dem Ziel andauernder Konvergenz wird sich also nicht nur auf die Finanzpolitik beschränken. Es gilt hier jedoch deutlich zu unterscheiden zwischen einer stärkeren Koordinierung einerseits und einer Harmonisierung andererseits: Während die Harmonisierung eine rechtlich verbindliche Angleichung der Politiken bedeutet, impliziert die Koordinierung lediglich eine Abstimmung der Politiken, läßt aber den einzelnen Staaten den Freiraum, ihre individuellen Strategien zu verfolgen. Koordinierung wird daher dem Geist des Subsidiaritätsprinzips eher gerecht. Dies gilt insbesondere auch für die Beschäftigungspolitik, was anläßlich des Luxemburger Sondergipfels zur Beschäftigung im November 1997 und beim regulären EU-Ratstreffen vom Dezember 1997 noch einmal bestätigt wurde. Die Luxemburger Ratsbeschlüsse betonen die Tarifautonomie der jeweiligen nationalen Sozialpartner und die wirtschaftspolitische Verantwortung der nationalen Regierungen. Die Beschäftigungspolitik bleibt also in der nationalen Verantwortung. ... eine genauere Überwachung und Koordinierung ist aber nötig Wenngleich es also vorerst nicht zu einer weiteren Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken in der EU kommen wird, ist doch eine stärkere Koordinierung explizit vorgesehen. Gemäß den Beschlüssen des Luxemburger Gipfels vom Dezember 1997 wird der ECOFIN-Rat zukünftig die ständige und umfassende Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten auf der Basis von Art. 103 EGV verstärken. Dabei werden nicht nur die jeweilige Finanzpolitik eines Staates, sondern alle Bereiche der Wirtschaftspolitik im weiten Sinne, das heißt z.B. auch Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Strukturpolitik, auf dem Prüfstand stehen. Handlungsempfehlungen werden politisch verpflichtend sein und sollen – auf der Basis von Art. 103, 4 EGV – künftig häufiger ausgesprochen werden; Abweichungen von diesen Empfehlungen sollen in größerem Maße moniert (wenngleich nicht sanktioniert) werden. Der betreffende Staat wird angehalten, auf die Verwarnung mit geeigneten „wirksamen Maßnahmen” zu reagieren. Das Ziel der Konvergenz und eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes macht eine Einbeziehung aller Mitgliedstaaten, also auch der zunächst nicht an der EWU teilnehmenden Staaten, in den Koordinierungsprozeß unabdingbar. ECOFIN-Rat wird verstärkt Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik aussprechen Unabhängig von allen formalen Beschlüssen wird die EWU qua ihrer inhärenten Gestaltungskraft einen erheblichen Druck zur Angleichung der Wirtschaftspolitiken innerhalb der EU-Staaten ausüben. Die innerhalb der EU erreichte Konvergenz, die den Eintritt in die Währungsunion erst ermöglichte, spiegelt ja gerade diese Entwicklung wider. Der durch die EWU bedingte stärkere Wettbewerb zwischen Unternehmen und Standorten sowie die Disziplinierungsfunktion der Kapitalmärkte werden die Wirtschaftspolitik weiterhin unter Druck setzen, den jeweiligen Standort durch attraktive Bedingungen zu fördern. Die Schaffung flexibler Güter- und Arbeitsmärkte sowie effizienter Bildungs- und Steuersysteme wird in der EWU einen noch höheren Stellenwert gewinnen, als dies bisher schon der Fall war. Auch zukünftig dürfte sich somit eine durch Marktprozesse bewirkte Annäherung der Wirtschaftspolitiken vollziehen und sogar noch verstärken. Wettbewerb und Standortkonkurrenz werden Angleichung der Wirtschaftspolitik beschleunigen Beschäftigungspolitik bleibt in nationaler Verantwortung Einbeziehung der nichtteilnehmenden EU-Staaten ist notwendig 39 Lohnpolitik unter den Bedingungen der EWU Auch wenn der Maastrichter Vertrag das Thema „Lohnpolitik” gar nicht berührt, ist es evident, daß die Währungsunion nicht ohne Auswirkungen auf den Lohnfindungsprozeß und seine Ergebnisse bleiben wird. Zugleich gilt es, folgendes zu beachten: Obwohl Inflation letztlich ein monetäres Phänomen ist, ist die Geldpolitik im Falle nicht stabilitätsorientierter Lohnabschlüsse nur unter hohen realen Kosten (Arbeitslosigkeit, Rezession) in der Lage, die Preisniveaustabilität zu sichern. Die Tarifvertragsparteien sind daher gut beraten, ihre Lohnpolitik im Einklang mit dem Ziel der Preisniveaustabilität zu verfolgen. Sozialpartner sind gut beraten, den Vorgaben der Geldpolitik zu folgen Unter den Bedingungen einer unabhängigen, der Preisniveaustabilität verpflichteten EZB wird es nicht mehr möglich sein, die negativen Wettbewerbseffekte überzogener Lohnabschlüsse durch eine Abwertung der heimischen Währung zu kompensieren. Die Tarifvertragsparteien haben damit keine Möglichkeit mehr, die Verantwortung für die Ergebnisse der Lohnverhandlungen auf andere abzuwälzen. Vielmehr würden sich die Folgen überhöhter Lohnabschlüsse in regionaler Arbeitslosigkeit niederschlagen. Lohnabschlüsse werden sich unter diesen Bedingungen an den unterschiedlichen Produktivitäten bzw. deren Entwicklung zu orientieren haben. Lohnerhöhungen, die oberhalb des Produktivitätsniveaus liegen, werden zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und damit dem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Gleichzeitig erhält die Lohnpolitik unter diesen Vorzeichen aber auch eine höhere Wirksamkeit, weil lohnpolitische Zurückhaltung zumindest innerhalb des EWU-Gebietes nicht mehr durch nachfolgende nominale Aufwertungen der heimischen Währung konterkariert wird. Insgesamt wird die Beseitigung des Währungsschleiers den Wettbewerb zwischen den nationalen Arbeitsmärkten erhöhen. Übermäßige Lohnabschlüsse können nicht mehr durch Abwertung kompensiert werden Gelegentlich wird die Befürchtung geäußert, daß es in der EWU zu einer Angleichung der Nominallöhne kommen könnte. Die Tarifparteien könnten die heute noch existierenden Produktivitätsunterschiede ignorieren und sich am höchsten Nominallohnniveau orientieren. Dies ist insoweit unwahrscheinlich, als eine derartige Strategie zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit in jenen Regionen führen würde, bei denen die Löhne nicht durch entsprechende Produktivitäten gedeckt sind. Die betroffenen Regionen könnten in einem solchen Fall versucht sein, nicht die notwendigen lohnpolitischen Korrekturen vorzunehmen, sondern mit der Forderung nach Transferzahlungen anderer Mitgliedstaaten auf die Beschäftigungsverluste zu reagieren. Die politische Bereitschaft anderer Mitgliedstaaten, derartige Transferzahlungen, die vertraglich nicht vorgesehen sind, zu leisten, wird jedoch sehr gering sein. Gleichzeitig konterkariert Aufwertung nicht mehr lohnpolitische Zurückhaltung Arbeitskosten je Std. in der Verarb. Industrie, 1996 in DEM 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 A Eine Zentralisierung der Lohnpolitik innerhalb der EWU ist unwahrscheinlich. Die historisch gewachsenen und spezifische nationale Strukturen reflektierenden Lohnfindungssysteme werden über lange Zeit erhalten bleiben. Zudem sind die lohn- und beschäftigungspolitischen Interessen zu heterogen, der vergemeinschaftete Teil der sozialen Sicherung zu gering, als daß sich ein EWU-weites Lohnkartell bilden ließe. Die höhere Transparenz auf den Arbeitsmärkten und der daraus resultierende Wettbewerb werden im Gegenteil zu einer stärker dezentralen Lohnpolitik führen, auch wenn Gewerkschaften in der EWU versuchen werden, enger zusammenzuarbeiten und gemeinsame Grundpositionen in Fragen der Lohn- und Tarifpolitik zu finden. 40 B D D ( W) ( O) E F I IRL NL P SF Personalzusatzkosten Direktentgelt Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Lohnverhandlungen nicht zentral, sondern regional VI. Auswirkungen auf die Finanzmärkte Konsequenzen für die Rentenmärkte Mit Bildung der EWU entsteht der zweitgrößte Anleihemarkt der Welt. Ende Juni 1997 belief sich die Summe der in Teilnehmerwährungen bzw. ECU denominierten umlaufenden Anleihen von Regierungen, Banken, Unternehmen und sonstigen Emittenten (einschließlich internationaler Bonds) auf ECU 5,26 Bill. Zum Vergleich: der US-Dollar-Bondmarkt erreichte eine Größe von ECU 10,70 Bill., während der Yen-Bondmarkt ein Volumen von ECU 4,08 Bill. aufwies. Der eurodenominierte Bondmarkt wird somit von Beginn an eine Größe von rund 50 % des Dollarund 130 % des Yen-Rentenmarkts erreichen. Damit entsteht im einheitlichen Währungsraum der EWU ein Rentenmarkt, der wesentlich größer und liquider sein wird als die heutigen nationalen Märkte. Den Marktteilnehmern eröffnen sich neue Chancen in Form erweiterter Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten. Gegenwärtig hat der DEM-Rentenmarkt mit über 40 % das größte Gewicht; zusammen mit Italien (21 %) und Frankreich (17 %) entfiel 1997 auf die drei größten Märkte über drei Viertel des Gesamtvolumens des Rentenmarkts in Währungen der elf Teilnehmerstaaten. Das Wachstum des Gesamtmarkts wird sich bei einer fortgesetzten Haushaltskonsolidierung der Staaten abschwächen. Ein belebendes Element könnte jedoch u.a. von der Entwicklung des Markts für Unternehmensanleihen ausgehen. Der Rentenmarkt der EWU1) (Juni 1997) Mrd. ECU DEM 2191.7 ITL 1080.6 FRF 900.4 NLG 296.6 BFR 279.6 ESP 271.0 ATS 106.0 FIM 57.4 IEP 35.9 PTE 37.0 Summe: 5256.1 Zum Vergleich: USD 10702.0 JPY 4082.3 % 41.7 20.6 17.1 5.6 5.3 5.2 2.0 1.1 0.7 0.7 100 1) Anleihen von Regierungen, Banken, Unternehmen und sonstigen Emittenten einschl. internationaler Bonds Quelle: BIZ Keine einheitlichen Anleihezinsen Die Währungsunion wird keinen völlig einheitlichen Rentenmarkt schaffen. In der EWU wird es kein dem US-amerikanischen Treasury-BillMarkt vergleichbares hochliquides Segment eines einzelnen Schuldners geben. Das Renditeniveau auf dem Euro-Rentenmarkt wird wie bisher primär von der Geld- und Fiskalpolitik, einschließlich ihrer Konsequenzen für Inflation bzw. Inflationserwartungen, von konjunkturellen Entwicklungen und internationalen Kapitalströmen bestimmt werden. Auf dem Rentenmarkt der EWU werden daher gewisse Zinsdifferenzen zwischen einzelnen Titeln gleicher Laufzeit fortbestehen. Dies liegt in der unterschiedlichen Bonität der Emittenten, der unterschiedlichen Größe der Märkte und der Verfügbarkeit von Absicherungsinstrumenten (Derivaten) und gegebenenfalls in Unterschieden in der Art der Besteuerung begründet. Die Renditeunterschiede der nationalen Emittenten werden jedoch voraussichtlich gering sein. Die Zinsdifferenzen zwischen deutschen und italienischen zehnjährigen Staatsanleihen beliefen sich schon Anfang Mai 1998 auf weniger als 25 Basispunkte (0,25 %). Die Spreads der Anleihen anderer Teilnehmerstaaten sind noch niedriger. Noch ein Jahr zuvor lagen z.B. die entsprechenden Zinsspreads italienischer Anleihen bei über 220 Basispunkten. Vor wenigen Jahren waren noch 600 Punkte üblich. Zentrale Regierungsadresse fehlt In der Vergangenheit spielte das Währungsrisiko die entscheidende Rolle in der Bestimmung des Risikos von Anleihen, während das Kreditrisiko eine untergeordnete Bedeutung hatte. Länder, die eine Aufwertung erwarteten, konnten sich eines niedrigeren Zinsniveaus erfreuen, in Ländern mit tendenziell abwertungsverdächtiger Währung mußten Risikoaufschläge auf dem Rentenmarkt hingenommen werden. In der Währungsunion entfällt das Währungsrisiko, und das Kreditrisiko wird Unterschiedliches Rating von Staatsanleihen Keine vollständige Konvergenz der Renditen, ... ... denn gewisse Unterschiede aufgrund von Bonität und Liquidität bleiben bestehen 41 dominant. Dies stellt Rating-Agenturen und Märkte vor ein neues Problem: Wie soll die Bonität der staatlichen Emittenten in der EWU bestimmt werden? Standard & Poor’s sowie die britische IBCA wenden das Fremdwährungsrating des Emittenten als Bezugsgröße an, da der jeweilige Staat nicht mehr über die Möglichkeit der Geldschöpfung verfügt. Moody’s hat sich entschieden, das Rating der Inlandswährung anzuwenden, da ein Ausfallrisiko aufgrund der fortbestehenden staatlichen Kompetenz, Steuern erheben zu können, weitgehend ausgeschlossen werden kann. Moody’s hat daher bereits Anfang Mai 1998 das Rating aller Teilnehmerstaaten auf die Bestnote Aaa gesetzt. Bei Standard & Poor’s markiert Portugal mit AA- die untere Grenze. Benchmark-Anleihen Hochliquide staatliche Anleihen, die zu den niedrigsten Renditen begeben werden können und an denen sich die Märkte orientieren, werden als Benchmark auf dem Rentenmarkt benutzt, d.h. als Maßstab, an dem sich die Preisgestaltung anderer Anleihen mit entsprechenden Renditeaufschlägen orientiert. Um diese Rolle konkurrieren gegenwärtig vor allem deutsche Bundesanleihen und französische Staatsanleihen. Je nach Laufzeit ergeben sich unterschiedliche Vorteile einzelner Emittenten. Es bleibt abzuwarten, ob die Benchmarks bei unterschiedlichen Laufzeiten von verschiedenen Emittenten gesetzt werden. Die Effizienz der nationalen Märkte, insbesondere ein entwickelter Terminmarkt, die Abdeckung des vollen Laufzeitenspektrums in ausreichender Liquidität, die Möglichkeit des getrennten Handels von Rückzahlungsbetrag und Zinsanspruch der Anleihe (Stripping), die Ankündigung von Emissionen in einem festen Kalender und niedrige Steuersätze stellen wichtige Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um die Benchmark-Rolle dar. Der Finanzplatz Deutschland ist in den letzten Jahren in dieser Hinsicht weitgehend auf moderne Standards gebracht worden (s. Kasten). Da der deutsche Rentenmarkt nach Liquidität, Bonität und technischer Abwicklung zu den attraktiven Märkten der EWU zählt, bestehen gute Chancen, daß Bundesanleihen und -obligationen auch in Zukunft die niedrigsten Renditen aufweisen und als Benchmark fungieren können. Neue Emittenten und Marktsegmente Die Emittentenstruktur in der EWU wird sich verändern. Die Neuemission von Schuldtiteln der nationalen Regierungen wird durch die Auflagen des Stabilitätspaktes zumindest abgebremst werden. Dagegen werden andere öffentliche Emittenten, Unternehmen, supranationale Institutionen und ausländische Emittenten, vor allem staatliche Emittenten und Unternehmen aus aufstrebenden Volkswirtschaften, an Gewicht gewinnen. Schuldner aus diesen Ländern werden bestrebt sein, ihre Fremdwährungsverschuldung, die zum Großteil in US-Dollar denominiert ist, in Euro zu diversifizieren. Neue Segmente für den Sekundärhandel von Bankkrediten bzw. ein wachsendes Geschäft in asset-backedsecurities sind ebenfalls zu erwarten. Unternehmensanleihen Die Finanzierung von Unternehmen über die Ausgabe von Anleihen dürfte in der Währungsunion an Bedeutung gewinnen. Gegenwärtig gibt es unter den zukünftigen EWU-Staaten nur in Frankreich einen liquiden Markt, der ein Volumen von über USD 100 Mrd. aufweist; zwei Drittel des Markts entfallen auf französische Staatsunternehmen (s. Graphik). Der scharfe Wettbewerb im europäischen Großkunden-Bankgeschäft 42 Bonitätsbewertung der EU-Staaten (Mai 1998) Standard & Poor’s1) Moody’s2) Deutschland Frankreich Niederlande Österreich Belgien Irland Italien Spanien Finnland Portugal AAA AAA AAA AAA AA + AA AA AA AA AA - Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Aaa Großbritannien Dänemark Schweden Griechenland AAA AA + AA + BBB - Aaa Aaa Aa1 A2 1) Rating für langfristige Verbindlichkeiten in Fremdwährung: AAA/AA+/AA-/A+/A/A-/BBB+/BBB/BBB2) Rating für langfristige Verbindlichkeiten: Aaa/Aa1/Aa2/A3/A1/A2/A3/Baa1/Baa2/Baa3 Modernisierung des Finanzplatzes Deutschland – Befreiung der Repo-Geschäfte von der Mindestreservepflicht im Januar 1997 – Einführung des Stripping bei Bundesanleihen (10J, 30J) im Juli 1997 – Erste Schritte zur Einführung eines festen Emissionskalenders 1997 – Regelmäßige Begebung von 30jährigen Anleihen des Bundes – Emission zweijähriger Bundesschatzanweisungen – Begebung von sechsmonatigen Schuldtiteln („Bubills“), jedoch mit geringer Liquidität – Abschaffung des Anleihekonsortiums und Ausbau des Tenderverfahrens durch die Etablierung der „Bietergruppe Bundesemissionen“ 1998 – Drittes Finanzmarktförderungsgesetz trat am 1. April 1998 in Kraft sowie die dadurch bedingten günstigen Finanzierungskonditionen haben in der Vergangenheit eine dynamische Entwickung von Industrieanleihen in Europa erschwert. Dies könnte sich in der Währungsunion ändern. In Zukunft könnte die Bereitschaft insbesondere großer deutscher und italienischer Unternehmen zunehmen, sich vermehrt des Instruments der Industrieanleihe zu bedienen. Dafür spricht der schärfere Wettbewerb der Unternehmen sowie die Chance der Diversifizierung in der Finanzierung. Auch sinkende Kosten angesichts des Wettbewerbs unter den Banken im Emissionsgeschäft und ein wachsendes Interesse der Banken, aus Gründen der Risikominderung und des gezielten Umgangs mit knappem Eigenkapital Alternativen zur Kreditfinanzierung auszubauen, dürften sich positiv auf das Wachstum der Anleihefinanzierung auswirken. Die Plazierung von Unternehmensanleihen sollte keine Schwierigkeiten bereiten, da europäische Anleger bei der Suche nach höheren Renditen im Rentenbereich risikobereiter werden dürften. Gerade die Nachfrage nach höherverzinslichen Rentenwerten durch institutionelle Anleger, die Ersatz für die einst hochverzinslichen Bonds südeuropäischer Staaten suchen werden, wird zunehmen. Womöglich besteht sogar ein Potential für die Entwicklung eines Marktsegments für sehr riskante und daher hochverzinsliche Anleihen von Unternehmen mit sehr schlechtem Rating, vergleichbar mit dem US-Junk-Bondmarkt. Industrieanleihen in Europa 120 Mrd. USD 100 80 60 40 20 0 F I NL D E A Das Wachstumspotential ist groß, aber das Tempo ungewiß Umstellung der Rentenmärkte Der Europäische Rat hat bereits Ende 1995 in Madrid beschlossen, daß die marktgängigen Neuemissionen der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 1999 in Euro begeben werden. Auch die handelbaren ausstehenden Staatspapiere werden zu Beginn der EWU auf Euro umgestellt werden. Sobald der Staat seine auf Heimatwährung lautenden Anleihen auf Euro umgestellt hat, sind auch andere Emittenten zur Umstellung ihrer auf diese Währung lautenden Anleihen berechtigt. Bis zum Ende der Phase B – zum 31. Dezember 2001 – müssen sämtliche Verbindlichkeiten auf Euro umgestellt werden (EWU-Monitor Nr. 49). Liquide Staatsanleihen werden sofort umgestellt ECU-Forderungen und -Verbindlichkeiten (z.B. Anleihen) werden zu Beginn des Jahres 1999 vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen bzw. Anleihebedingungen im Verhältnis ECU 1 = Euro 1 umgestellt. Nach dem Beginn der EWU erfolgen Zins- und Tilgungszahlungen auf ehemalige ECU-Anleihen dann nur noch in Euro. Umstellung von ECU-Anleihen Neue Referenzzinssätze In den an der EWU teilnehmenden Ländern wird ab dem 1. Januar 1999 ein neuer Referenzzinssatz EURIBOR – Euro Interbank Offered Rate – etabliert, der als Anschluß für die entsprechenden nationalen Referenzzinssätze konzipiert ist (FIBOR, PIBOR, etc.). EURIBOR wird in Konkurrenz zu dem in London ermittelten Euro-LIBOR treten. Beide Sätze werden vermutlich nahe beieinander liegen. Zur Errechnung des EURIBOR werden 57 Kreditinstitute erster Bonität (darunter 12 deutsche Banken, vier aus den noch nicht teilnehmenden Staaten und sechs aus Nicht-EU-Staaten) Briefsätze für Ein- bis Zwölf-Monatsgelder an den Informationsanbieter Bridge Telerate melden. Dieser wird für die unterschiedlichen Laufzeiten die Durchschnittsraten errechnen und publizieren. Damit dürfte gesichert sein, daß EURIBOR die Zinssätze in der EWU gut widerspiegelt. EURIBOR, ein neuer Referenzzinssatz, in Konkurrenz zu Euro-LIBOR 43 Die EZB wird zudem einen „Über-Nacht“-Zinssatz EONIA auf der Grundlage der effektiven Zinssätze für Tagesgeld von den am EURIBOR Panel teilnehmenden Banken ermitteln. Internationale Aktienmärkte im Vergleich (Jahresende 1997) Zahl der börsennotierten Unternehmen Konsequenzen für die Aktienmärkte Die EWU wird den zweitgrößten Aktienmarkt der Welt schaffen. Gemessen an der Marktkapitalisierung liegt der US-Aktienmarkt weit vorn (Tabelle). Der Euro-Aktienmarkt wird größer als der japanische Markt sein. Die Quote von Marktkapitalisierung zum Bruttoinlandsprodukt lag mit durchschnittlich 44 % Ende 1997 in den elf Teilnehmerstaaten allerdings unter dem japanischen Wert (50 %) und erheblich unter dem USWert (139 %). In der EWU sind noch vergleichsweise wenige Unternehmen an der Börse notiert. In der EWU werden viele makroökonomische Unterschiede wie Zinssatz und Inflation, die bisher die nationalen Aktienmärkte in Europa separieren, wegfallen. Die einzelnen nationalen Aktienmärkte in Europa werden sich allerdings noch deutlich in bezug auf Rechnungslegungsvorschriften sowie rechtliche und steuerliche Regelungen (z.B. Besteuerung von Unternehmensgewinnen) unterscheiden. Auf längere Sicht ist hier mit einer Annäherung bzw. Angleichung zu rechnen. Die Währungsunion wird die Integration der Aktienmärkte der Teilnehmerländer entscheidend vorantreiben. Bei einem Beitritt des Vereinigten Königreichs würde der EWU-Aktienmarkt zusätzliche Impulse erhalten. Marktkapitalisierung (Mrd. USD) in % des BIP Euroland 2769 2712 44 - Belgien - Deutschland - Finnland - Frankreich - Luxemburg - Irland - Italien - Niederlande - Österreich - Portugal - Spanien 138 699 123 685 57 83 237 119 131 783 76 643 32 50 307 343 56 38 66 47 208 74 28 99 100 147 381 33 37 277 17 38 54 5926 8559 2334 5218 10879 2063 66 139 50 EU 15 USA Japan Ein „Big Bang“ in der Vermögensanlage In der Vermögensanlage privater Haushalte, institutioneller Investoren – Investment- und Pensionsfonds, Versicherungen – und öffentlicher Institutionen hat bereits eine Veränderung eingesetzt: Das Gewicht der Aktienanlage in den Portfolios der Anleger nimmt zu. Dies scheint eine rasch erfolgende und voraussichtlich dauerhaft anhaltende Veränderung darzustellen. Die Anleger werden die Chancen der Aktienanlage im gesamten Währungsraum nutzen. Dies trifft insbesondere für institutionelle Investoren zu, zumal Vorschriften für die währungskongruente Anlage von Versicherungen und Pensionskassen, die nur 20 % ihres Dekkungstocks und des übrigen gebundenen Vermögens in Fremdwährung anlegen dürfen, sich nach dem Start der EWU auf den Euro beziehen werden. Im Portfoliomanagement wie im Research wird die nationale Orientierung von sektoralen, gesamteuropäischen Strategien abgelöst werden. Quelle: Federation of European Stock Exchanges; New York and Tokyo Stock Exchanges Aktien gewinnen an Gewicht in den Portfolios Investoren wechseln von einer Länderauswahl zur Branchen- und Titelauswahl Die Alterung der Bevölkerung in vielen Teilnehmerstaaten wird zu einer wachsenden Altersvorsorge privater Haushalte sowie zu einer verstärkten betrieblichen Versorgung über Pensionsfonds führen. Die Erweiterung des Kapitalstocks für die Altersvorsorge dürfte einen nachhaltigen Impuls für das Kapitalangebot auf dem Aktienmarkt ausüben. Aus der Altersvorsorge wird ein zusätzlicher Impuls kommen Die Anleger werden sich an mehreren europäischen Aktienindizes orientieren können. Neben den bereits existierenden Indizes von Morgan Stanley (MSCI), der Financial Times und der Londoner Börse (FT-SE) und Dow Jones Europe haben die deutsche, französische und schweizerische Börse sowie die Dow-Jones-Gruppe unter dem Namen STOXX Ltd. eine neue Gesellschaft gegründet und eine neue Index-Familie vorgestellt. So werden seit Ende Februar 1998 zwei breite Europabzw. EWU-Indizes, zwei Blue-Chip-Indizes mit jeweils 50 ausgewählten Titeln und 19 Branchenindizes berechnet. Terminprodukte auf die BlueChip-Indizes sollen folgen. Neue Indizes weisen den Weg 44 Die neue Dow Jones STOXX-Familie: – – – – – STOXX STOXX 50 EURO STOXX EURO STOXX 50 19 Branchenindizes Wie werden die Aktienmärkte umgestellt? Mit der Umstellung des Börsenhandels auf Euro zum 4. Januar 1999 werden die Börsennotierungen und die Abwicklung der Geschäfte in Euro erfolgen (EWU-Monitor Nr. 49). Die Umstellung des Aktienkapitals und der Nennwerte der Aktien auf Euro kann ab dem 1. Januar 1999 erfolgen. Das Mindestgrundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft muß zukünftig mindestens Euro 50.000 betragen, während der Nennbetrag der Aktien mindestens Euro 1 oder ein Vielfaches davon betragen muß; dies wird in Deutschland durch das Euro-Einführungsgesetz geregelt werden, das am 1. Januar 1999 in Kraft tritt. Umstellung des Aktienhandels erfolgt Anfang 1999 Die Umstellung auf Euro kann auf verschiedene Weise erfolgen. Eine Variante besteht in der Umrechnung des Aktienwertes in Euro, was allerdings zu „krummen“ Euro-Beträgen führt. Um den Nennwert auf volle Euro-Einheiten zu bringen, wird in der Regel eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine Herabsetzung des Kapitals oder eine Neueinteilung des Grundkapitals durchgeführt werden müssen. Diese Varianten sind allerdings aufwendig. Umstellung des Aktiennennwertes Alternativ dazu kann die Umstellung des Aktienkapitals auf Euro recht unkompliziert durch die Einführung von Stückaktien bewerkstelligt werden. Diese stellen unechte nennwertlose Aktien dar, die rechnerisch in Bezug zum Grundkapital gesetzt werden können. Die Aktie verkörpert dann den Bruchteil, mit dem der Besitzer am Gesamtkapital der Gesellschaft beteiligt ist; die Gesamtzahl der Aktien ist in der Satzung festzulegen. Der rechnerische Nennwert dieser Stückaktien muß in Deutschland jedoch mindestens DEM 5 bzw. Euro 1 betragen. Nahezu alle Staaten der EWU sind damit befaßt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung der Stückaktie zu schaffen; in Deutschland ist das Stückaktiengesetz bereits am 1. April 1998 in Kraft getreten. Zahlreiche Aktiengesellschaften haben bereits die Einführung von Stückaktien beschlossen. Stückaktie erleichtert Umstellung auf den Euro Konsequenzen für die Terminmärkte Die Währungsunion wird zur Modernisierung bestehender und zur Einführung neuer Produkte auf den Terminmärkten führen (EWU-Monitor Nr. 46). Manche Produkte werden auch wegfallen, da das zugrundeliegende Risiko entfällt. Generell werden die Produkte noch weiter standardisiert und damit transparenter werden. Bei den börsengehandelten Derivaten ist eine Verschmelzung und Konzentration von Futureskontrakten zu erwarten. Das gilt vor allem für die Geldmarktfutures, bei denen nur ein oder zwei Euro-Kontrakte existieren dürften. Die Entwicklung bei den Terminkontrakten auf Anleihen wird vom Ausgang des Benchmark-Wettbewerbs der nationalen Emittenten abhängen. Zunächst sind sowohl Kontrakte einzelner als auch Korbkontrakte mehrerer Emittenten als Benchmark-Produkte vorstellbar. Langfristig könnte sich ein einziger Euro-Bondfutures-Kontrakt etablieren. Ein besonders großes Wachstumspotential wird für Aktienderivate, insbesondere solche mit Branchen- bzw. Indexorientierung, vorausgesagt. Dies trifft auch für den außerbörslichen Handel mit Zins- und Währungsswaps zwischen den großen drei Weltwährungen – US-Dollar, Euro und Yen – zu. Generell dürften die Liquidität und das Handelsvolumen in den derivativen Produkten zunehmen, während die Kosten sinken werden. Weitgehend neue Produkte werden im Bereich der Kreditderivate entstehen, einem weiteren Wachstumsmarkt. Marktwachstum ausgewählter Derivatemärkte: Ausstehendes Volumen zum Jahresende 1991 1996 (USD Bill.) Veränd. % Börsengehandelt Zinsfutures Zinsoptionen Andere 3.52 9.88 181 2.16 1.07 0.29 5.93 3.28 0.68 175 207 134 OTC-Produkte Zinsswaps Währungsswaps Andere 4.45 3.07 0.81 25.50 19.17 1.56 473 524 93 0.58 4.72 714 Quelle: BIZ 45 Die Währungsunion zeitigt gravierende Konsequenzen für die Zukunft der europäischen Terminbörsen. Die Deutsche Terminbörse (DTB) und die schweizerische Derivatebörse SOFFEX haben beschlossen, sich zu EUREX zusammenzuschließen; mit der französischen Terminbörse MATIF hat man eine Zusammenarbeit vereinbart. EUREX hat zudem mit dem Chicago Board of Trade (CBoT) eine Allianz gegründet. Die Partner werden ihre Produkte über den elektronischen Handel anbieten. Für viele kleinere Terminbörsen wird mit der Konzentration des Handels in Geldmarkt- und Anleihefutures Umsatz verloren gehen. Die erforderliche Bereinigung der fragmentierten Struktur des europäischen Börsenwesens wird durch die Währungsunion beschleunigt werden. Der Wettbewerb der Finanzplätze Für die Finanzplätze in Europa ergeben sich völlig neue Wettbewerbsbedingungen. Der Vorteil bzw. Nachteil der jeweiligen „Heimatwährung“ entfällt, und die jeweiligen nationalen Regulierungen werden immer stärker unter Anpassungsdruck kommen. Für die Positionierung eines Finanzplatzes im Wettbewerb werden vor allem die nationalen Rahmenbedingungen und die Zugehörigkeit zur EWU maßgeblich sein. Generell gilt, daß die Plazierungskraft im Primärgeschäft bei Anleihen und Aktien, die Liquidität der Märkte, die Transaktionskosten, die steuerlichen, regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen und die Kapazitäten für Finanzmarktresearch über die Chancen eines Finanzplatzes entscheiden werden. Größe der Terminbörsen (1997) CBoT LIFFE CME DTB MATIF Umsatz, Mio. Kontrakte 0 50 100 150 200 250 CBoT: Chicago Board of Trade LIFFE: London International Financial Futures Exchange CME: Chicago Mercantile Exchange DTB: Deutsche Terminbörse MATIF: Marché à Terme International de France Die Entscheidung der EZB, eine Mindestreservepflicht in der EWU einzuführen, wird jedoch kaum zur Entwicklung eines Xeno-Euro-Geldmarkts führen, weil die Reserven marktnah verzinst sein werden. Finanzzentren in der Währungsunion werden keine gravierenden Wettbewerbsnachteile gegenüber Plätzen außerhalb der EWU erleiden. Obwohl das Vereinigte Königreich vorerst nicht an der Währungsunion teilnimmt, wird London auch weiterhin in vielen Bereichen Wettbewerbsvorteile aufweisen. Frankfurt und Paris werden jedoch als Finanzplätze zusätzliche Chancen erhalten, Marktanteile im Handel zu erobern. Die Finanzplätze in der Währungsunion stehen auch untereinander in scharfem Wettbewerb. Die europäische Börsenlandschaft steht vor großen Veränderungen. Anfang Juli gaben die Londoner Aktienbörse und die Deutsche Börse AG die Vereinbarung einer Allianz bekannt, die es den jeweiligen Kunden ermöglichen wird, an beiden Börsen zu handeln. Andere Zusammenschlüsse zwischen Börsen werden voraussichtlich folgen. 46 Die Finanzplätze Frankfurt und Paris profitieren vom Euro, aber Londons Vorsprung bleibt groß VII. Die EWU - ein offenes Integrationskonzept Spaltet die EWU die Europäische Union? Die EWU stellt zweifellos einen vorläufigen Höhepunkt in der wechselvollen, insgesamt aber höchst erfolgreichen Geschichte der europäischen Integration dar. Die Bereitschaft von elf Staaten, auf so wichtige nationalstaatliche Souveränitätsrechte wie eine eigenständige Geldpolitik zu verzichten und die makroökonomische Ausrichtung ihrer Finanzpolitik einem strengen Überwachungsverfahren durch die Partnerstaaten der EU zu unterziehen, ist ein Novum nicht nur in der europäischen Geschichte. Daß die EWU nicht unmittelbar alle EU-Staaten umfassen wird, bedeutet keine Belastungsprobe für die EU. Das Vorgehen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten war stets der Normalfall in der Geschichte der europäischen Integration. Der Vertrag von Maastricht bzw. die Konvergenzkriterien spiegeln dies wider. Zwar erfordert der Geist des Vertrags, daß alle EU-Staaten ihre Bemühungen darauf konzentrieren müssen, der Währungsunion beizutreten, um eine dauerhafte Spaltung der EU zu verhindern. Der Vertrag knüpft aber die Qualifikation eines Landes zur EWU an die Erfüllung ökonomischer Voraussetzungen, die in den Konvergenzkriterien definiert sind. Für „Nachzügler“, die nicht sofort teilnehmen können oder wollen, sieht der Maastricht-Vertrag Beitrittsmöglichkeiten nach regelmäßigen Konvergenzprüfungen alle zwei Jahre oder – praktisch jederzeit – auf Antrag des Landes vor. Die noch nicht zur EWU gehörenden EU-Staaten haben somit auch nach 1999 noch die Möglichkeit, der Währungsunion beizutreten, sofern sie dies wünschen und die ökonomischen Voraussetzungen erfüllt sind. Das EWS II: Währungspolitische Brücke zur EWU Die wichtigste währungspolitische „Brücke” zwischen der EWU und den zunächst nicht teilnehmenden EU-Staaten ist – neben dem Erweiterten Rat der EZB, dem auch die Notenbankgouverneure der EU-4 angehören – das EWS II. Diese reformierte Neuauflage des „alten” EWS soll durch eine Währungsanbindung an den Euro die Konvergenz der Nichtteilnehmer fördern und sie so an die EWU heranführen. Die endgültige Ausgestaltung des EWS II kann zwar erst nach Errichtung der EZB erfolgen, da dazu ein Abkommen zwischen dieser und den nationalen Notenbanken der am EWS II teilnehmenden Staaten erforderlich ist. Die Eckpunkte stehen aber bereits fest (s. Kasten). Die Teilnahme am EWS II soll, auf britisches und schwedisches Drängen, grundsätzlich freiwillig sein. Großbritannien ist der Auffassung, daß zur Erfüllung des Wechselkurskriteriums lediglich Wechselkursstabiliät zum Euro, nicht aber eine formelle Teilnahme am EWS II notwendig ist. Dies widerspricht allerdings sowohl dem Maastricht-Vertrag, der explizit eine zweijährige Teilnahme am EWS verlangt, als auch dem in den Konvergenzberichten vom März 1998 vertretenen Standpunkt von EUKommission und EWI. Sicher scheint dennoch, daß das EWS II außer Euroland zunächst nur zwei Mitglieder haben wird: Dänemark und Griechenland. Nach der Osterweiterung der EU werden aber vermutlich schon bald weitere Teilnehmer hinzustoßen. Das EWS II wird aufgrund der zunächst nur kleinen Teilnehmerzahl und des damit verbundenen potentiell geringen Interventionsbedarfs zur Stabilisierung der Wechselkurse weitaus weniger für Währungskrisen anfällig sein als das bisherige EWS. EWU ist vorläufiger Höhepunkt der europäischen Integration Das Europäische Währungssystem II: Die Leitkurse und Bandbreiten im EWS II werden ausschließlich gegenüber dem Euro definiert („Nabe-und-SpeichePrinzip”). Der Euro wird also die Rolle einer Ankerwährung übernehmen. Die zulässigen Schwankungsbreiten betragen max. ±15 %. Bei entsprechendem Konvergenzfortschritt können engere Bandbreiten vereinbart werden. Dänemark hat bereits angekündigt, daß es eine deutlich engere Bandbreite zum Euro anstrebt. Falls der Wechselkurs einer EWS-II-Währung die definierten Bandbreiten zu verlassen droht, werden die EZB und die Notenbank des betreffenden Partnerlandes zwar in grundsätzlich unbegrenzter Höhe intervenieren. Die beteiligten Notenbanken können die Interventionen aber aussetzen, wenn diese das Ziel der Geldwertstabilität gefährden. Die Interventionslast wird in erster Linie von den Notenbanken der dem EWS II angehörenden Staaten zu tragen sein. Sie sollen primär ihre Devisenreserven zur Verteidigung der eigenen Währung einsetzen. Zusätzlich kann auf Kreditfazilitäten zurückgegriffen werden. Interventionen sollen grundsätzlich in Euro, nicht aber in Drittwährungen wie US-Dollar erfolgen. Um geldpolitische Störungen durch umfangreiche Stützungsoperationen zu vermeiden, sollen die Leitkurse frühzeitig – und nicht erst unter dem Druck der Finanzmärkte – angepaßt werden, wenn dies notwendig erscheint. Die am EWS II beteiligten Notenbanken, also auch die EZB, haben deshalb ein Initiativrecht, eine Leitkursänderung auszulösen. 47 Die Beitrittsperspektiven weiterer EU-Staaten zur Währungsunion Von den vier EU-Staaten, die nicht von Anfang an der Währungsunion angehören werden, fiel die Entscheidung gegen eine sofortige Teilnahme in Großbritannien, Dänemark und Schweden primär aus innenpolitischen Erwägungen, vor allem wegen einer weitverbreiteten Euroskepsis in der Bevölkerung. Gemessen an den Konvergenzkriterien wäre – entsprechender politischer Wille und eine rechtzeitige Teilnahme Schwedens und Großbritanniens am Wechselkursverbund des EWS vorausgesetzt – eine EWU-Teilnahme dieser drei Staaten schon 1999 möglich gewesen. Lediglich Griechenland erfüllte zum Prüfzeitpunkt im März 1998 die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht. Es strebt einen Beitritt für 2001 an. Wie steht es um die Beitrittsperspektiven der EU-4? Die britische LabourRegierung befürwortet im Prinzip einen Beitritt zur EWU, schließt einen solchen Schritt in der laufenden Legislaturperiode, die spätestens im Mai 2002 endet, jedoch aus. Sie hat einen späteren Beitritt an die Erfüllung von „fünf ökonomischen Tests” sowie an ein positives Mandat durch eine Volksbefragung geknüpft. Ein Hinderungsgrund für einen raschen Beitritt Großbritanniens ist der im Vergleich zu Euroland deutlich unterschiedlich verlaufende Konjunkturzyklus, was in beträchtlichen Zinsunterschieden und Fluktuationen des britischen Pfundes gegenüber den EWS-Währungen zum Ausdruck kommt. Teilweise sind diese Divergenzen freilich nichts anderes als Reflex vormals mangelnder Bereitschaft Großbritanniens, am Maastricht-Prozeß teilzunehmen. Wie Großbritannien wird auch Dänemark nicht von Beginn an der Währungsunion teilnehmen. Das Recht zum vorläufigen Fernbleiben von der EWU, jedoch mit der Möglichkeit eines späteren Beitritts, kann als Preis für das „Ja” der dänischen Bevölkerung zum Maastricht-Vertrag 1993 betrachtet werden, nachdem diese das Vertragswerk in seiner ursprünglichen Fassung in einer Volksabstimmung 1992 abgelehnt hatte. Die Beitrittsperspektiven Dänemarks zum Euro hängen von einem erfolgreichen Start der EWU ab. Nur dann wäre in absehbarer Zeit eine Volksabstimmung mit positivem Euro-Votum vorstellbar. In Schweden gilt es ebenfalls starke innenpolitische Widerstände gegen eine EWU-Teilnahme zu überwinden. Zwar hatte Schweden sich kein formelles „Opt-out-Recht” im Maastricht-Vertrag einräumen lassen. Die Nichtteilnahme am Wechselkursverbund des EWS kam aber einem „weichen” Nein zu einer pünktlichen Euro-Einführung gleich, da damit eines der Konvergenzkriterien verfehlt wurde. Die schwedische Regierung hat einen späteren EWU-Beitritt nicht ausgeschlossen, dies aber ebenfalls vom Ergebnis einer vorherigen Volksbefragung abhängig gemacht. Schweden scheint sich zudem implizit an den Beitrittsplänen Großbritanniens zu orientieren, so daß ein (annähernd) zeitgleicher Beitritt beider Länder zur EWU denkbar wäre. Griechenland erfüllt die wirtschaftlichen Kriterien der EWU derzeit nicht. In ihrem mittelfristigen Konvergenzprogramm strebt die griechische Regierung jedoch weitere Fortschritte in der Fiskalpolitik und bei der Inflationsbekämpfung an, die einen EWU-Beitritt im Jahr 2001 zum Ziel haben. Die Ernsthaftigkeit der griechischen Bemühungen wurde durch den Eintritt der griechischen Drachme in den Wechselkursmechanismus des EWS im März 1998 untermauert. Mit dem Eintritt legt Griechenland die Basis für die Einhaltung des Konvergenzkriteriums einer spannungsfreien zweijährigen EWS-Teilnahme vor der Konvergenzprüfung. Der 48 Innenpolitischer Widerstand gegen sofortigen EWU-Beitritt in Großbritannien, Dänemark und Schweden Großbritanniens fünf „ökonomische Tests” für einen EWU-Beitritt 1) Sind der Konjunkturzyklus und die Wirtschaftsstrukturen hinreichend mit Euroland kompatibel, um eine dauerhafte und reibungslose Teilnahme an der gemeinsamen Geldpolitik zu ermöglichen? 2) Ist die britische Volkswirtschaft, insbesondere der Arbeitsmarkt, flexibel genug, um mögliche wirtschaftliche Schocks in der EWU erfolgreich absorbieren zu können? 3) Würde eine EWU-Teilnahme zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Großbritannien führen? 4) Welche Auswirkungen würde eine EWU-Teilnahme auf die Wettbewerbsposition des britischen Finanzsektors haben? 5) Würde die Einführung des Euro insgesamt höheres Wachstum, Stabilität und einen dauerhaften Beschäftigungszuwachs fördern? Griechenland erfüllt wirtschaftliche Kriterien noch nicht, ... ... strebt aber einen Beitritt für 2001 an griechische Fahrplan zur EWU erscheint ambitioniert, das Beispiel anderer Mittelmeeranrainer wie Spanien und Italien zeigt jedoch, daß rasche Konvergenzfortschritte durchaus möglich sind. Die EWU und die Osterweiterung Die EU hat auf ihrem Gipfel von Amsterdam im Juni 1997 den Weg für die Osterweiterung der Gemeinschaft freigemacht. Mittlerweile laufen die Beitrittsverhandlungen mit einer ersten Gruppe von Ländern, der Ungarn, Tschechien, Polen, Slowenien, Estland und Zypern angehören. In einer späteren Beitrittsrunde sollen weitere mittel- und osteuropäische Länder folgen. Die Gemeinschaft erwartet von neuen Mitgliedern die grundsätzliche Übernahme des „acquis communautaire” mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Teilnahme an der EWU. Ein Beitritt zur EU zieht allerdings nicht automatisch eine sofortige Teilnahme an der EWU nach sich. Für die Einführung des Euro sind die Voraussetzungen und das Verfahren des Maastrichter Vertrags, einschließlich der Erfüllung der Konvergenzkriterien, maßgeblich. Ein Beitritt zur EU bedeutet aber, daß die neuen Mitgliedstaaten bereits die einschlägigen EU-Bestimmungen zur zweiten Stufe der EWU übernehmen müssen. Dies heißt u.a.: Verbot der Finanzierung öffentlicher Defizite durch die Notenbank, Unabhängigkeit der Notenbank von politischer Einflußnahme, die Einbeziehung in die multilaterale Überwachung der Finanzpolitik sowie die Anwendung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit Ausnahme des Sanktionsverfahrens. Außerdem erwartet die EU-Kommission, daß die Beitrittsländer dem EWS II angehören werden. Damit werden wichtige Grundlagen für eine spätere Teilnahme an der EWU geschaffen. Die realwirtschaftlichen Unterschiede zwischen Euroland und den Beitrittskandidaten sind freilich noch erheblich. Außerdem werden sie im wirtschaftlichen Aufholprozeß den Wechselkurs und die Geldpolitik noch auf absehbare Zeit benötigen. Dies spricht gegen eine frühe Beteiligung an der EWU. EU-Osterweiterung beschlossen Zunächst keine EWU-Teilnahme Osteuropäische Beitrittskandidaten: BIP pro Kopf*) in ECU in % des EUDurchschnitts Ungarn Tschechien Polen Slowenien Estland 6310 9410 5320 10110 3920 37 55 31 59 23 *) B IP zu Kaufkraftparitäten (1995) Quelle: EU-Kommission Kann ein Land aus der EWU austreten oder ausgeschlossen werden? Die Mitgliedschaft eines Landes in der EWU ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Die Bundesbank sieht die EWU als eine „unkündbare Solidargemeinschaft“. Dieser Sichtweise trägt auch der Maastricht-Vertrag Rechnung. Eine vertraglich zugesicherte „Austrittsoption” für ein EWUMitglied, das sich nach Beginn der EWU als wirtschaftlich nicht in der Lage oder politisch nicht willens erweist, die gemeinsame Geldpolitik mitzutragen, gibt es nicht. Auch enthält der Vertrag keine Vorkehrungen für den Ausschluß eines Landes von der EWU, selbst dann nicht, wenn es z.B. die im Rahmen des Stabilitätspaktes geforderten Verpflichtungen nicht erfüllt. EWU ist „unkündbare Solidargemeinschaft“ Gleichwohl kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, daß ein Mitglied irgendwann einmal die EWU verlassen will. Dies wäre indes nur unter extremen Voraussetzungen denkbar, wie z.B. infolge eines gravierenden wirtschaftlichen Schocks mit schwerwiegenden Differenzen zwischen der EZB und dem betroffenen Land über die adäquate wirtschaftspolitische Reaktion, gegebenenfalls in Verbindung mit der Regierungsübernahme durch extreme bzw. europafeindliche Parteien. Austritt nur unter extremen Voraussetzungen denkbar Zu bedenken ist jedoch, daß ein Ausstieg aus der EWU mit immensen wirtschaftlichen und politischen Kosten verbunden wäre. Es wäre eine Illusion zu glauben, die Rückkehr zu einer eigenständigen nationalen Austritt würde hohe wirtschaftliche und politische Kosten verursachen 49 Währung sei solange nahezu problemlos möglich, bis 2002 das EuroBargeld in Umlauf gebracht wird. Weite Teile der Finanzmärkte und des Bankgeschäftes sowie viele Unternehmen werden bereits weit vor diesem Datum auf den Euro umgestellt haben. Die Einführung einer neuen Währung würde erneut große Kosten verursachen. Vor allem gilt es zu berücksichtigen, daß die nationalen Währungen bereits zum 1. Januar 1999 ihren Charakter als rechtlich eigenständige Währungen verlieren. Ab diesem Zeitpunkt sind sie lediglich nichtdezimale Untereinheiten des Euro und Bestandteil der umlaufenden Euro-Geldmenge. Die Umstellung einer Volkswirtschaft von Euro auf nationale Währung würde grundsätzlich ungleich größere Schwierigkeiten bereiten als der Übergang von nationaler Währung auf den Euro ab 1999. Die Wiedereinführung einer nationalen Währung würde zu erheblichen Unsicherheiten führen. Beispielsweise würde sich die Frage des Umrechnungskurses von Euro auf die neue nationale Währung stellen. Käme der ursprüngliche Umrechnungskurs bei Eintritt in die EWU oder ein anderer Kurs zur Anwendung? Welche Anleihen und Finanzinstrumente würden umgestellt? Was geschähe mit Forderungen und Verbindlichkeiten von Staat, Unternehmen und Banken des ausscheidenden Landes gegenüber dem Ausland? In welcher Währung wären sie zu bedienen – in Euro oder in der dann neuen nationalen Währung? Das Risiko, daß das Ausland seine Kredite an das ausscheidende Land drastisch reduzieren und Finanzanlagen auflösen würde, wäre beträchtlich. Abwertungsdruck auf die neue Währung, steigende Zinsen und eine Kreditverknappung mit negativen Folgen für die Konjunktur in dem betreffenden Land wären die wohl unvermeidliche Folge. Erhebliche Unsicherheiten im Falle eines Austritts ... Auch für die EWU könnte der Ausstieg eines Mitgliedes zu erheblichen Problemen führen. Hier wäre ein Überschwappen von möglichen negativen finanz- und realwirtschaftlichen Schocks auf die verbleibenden EWU-Staaten zu nennen. Auch könnte der Austritt eines EWU-Mitglieds im Extremfall, insbesondere wenn ein solcher Schritt in der Frühphase der EWU erfolgte, von internationalen Anlegern als der Anfang vom Ende der Währungsunion gedeutet werden. Eine daraus resultierende Flucht aus dem Euro könnte zu erheblichen Turbulenzen an den Finanzmärkten führen. Gleichwohl erscheinen die damit verbundenen Risiken für den Euro beherrschbar, insbesondere wenn der „Aussteiger” ein kleines Mitgliedsland wäre. Zu einer echten Zerreißprobe für den Bestand der EWU könnte allerdings das – hypothetische – Ausscheiden eines Kernlandes wie Deutschland oder Frankreich werden. Da es in Europa stets Konsens war, daß eine Währungsunion ohne die Teilnahme dieser beiden Länder aus politischen und ökonomischen Gründen undenkbar wäre, stünde der Bestand der EWU in einem solchen Fall zweifellos in Frage. Probleme auch für Euroland, ... Die Wahrscheinlichkeit, daß eines der vorstehend diskutierten Krisenszenarien eintritt, halten wir für gering. Zu viel steht für Europa und für die Mitglieder der EWU auf dem Spiel. Nicht nur würde der Austritt eines Landes oder gar das Scheitern der gesamten Währungsunion einen schweren Rückschlag für den politischen Zusammenhalt Europas bedeuten, der die oftmals mühsam erzielten Errungenschaften von vier Jahrzehnten europäischer Integration in Frage stellen würde. Die ökonomischen Folgen wären gleichermaßen schwierig zu verkraften und würden Europa im globalen Wettbewerb vieler Zukunftschancen berauben. Sollte also die EWU in der Zukunft durch nicht absehbare wirtschaftliche Schocks in schwieriges Fahrwasser geraten, wären, wie heutzutage auch, der spezifischen Problemlage angemessene wirtschaftspolitische Antworten gefragt. Die Rückkehr zu nationalen Währungen wäre indes keine Option. Austritt kein realistisches Szenarium 50 ... mit negativen Folgen für die Wirtschaft des ausscheidenden Landes ... insbesondere falls ein „Kernland“ austreten würde VIII. Die internationale Rolle des Euro Die Verwendung der eigenen Währung als internationale Kontrakt- und Reservewährung bietet eine Reihe von Vorteilen: Unternehmen und öffentliche Hand des betreffenden Währungsgebietes können ohne Wechselkursrisiko an den internationalen Finanzmärkten Kredit aufnehmen oder Anleihen plazieren. Die Attraktivität eines großen Finanzmarktes für ausländische Anleger wirkt tendenziell zinsdämpfend und verbessert damit die Finanzierungbedingungen für Investitionen. Für Exporteure und Importeure steigt die Planungssicherheit, Wechselkursrisiken und Kurssicherungskosten entfallen, wenn im Außenhandel in der eigenen Währung fakturiert werden kann. Hinzu kommen die sog. Seignioragegewinne aus Bargeldumlauf. Diese entstehen, weil die Notenbanken – zinslos gehaltenes – Bargeld gegen zinstragende Vermögenstitel emittieren. Finden die Banknoten auch im Ausland Verwendung, z.B. als wertstabile Parallelwährung in Volkswirtschaften mit hohen Inflationsraten, erzielt die Zentralbank zusätzliche Gewinne. Schätzungen gehen davon aus, daß 50 bis 60 % des auf US-Dollar und 30 bis 40 % des auf D-Mark lautenden Bargeldes außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen gehalten werden. Die Bedeutung der internationalen Seignioragegewinne sollte allerdings nicht überschätzt werden: Verschiedene Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, daß sich die jährlichen Seignioragegewinne aus dem Auslandsumlauf von Euro-Bargeld auf maximal 0,05 % des BIP der EU belaufen könnten. Dies wären bis zu vier Milliarden Euro. Funktionen einer internationalen Währung Zahlungsmittel Recheneinheit Wertaufbewahrung Privat Öffentlich Transaktionen Fakturierung Anlagewährung Interventionen Wechselkursanker Reservehaltung Nach: P.R. Krugman, Currencies and Crises, Cambridge (Mass.) 1997. Kapitalmärkte im Vergleich (1995) Mrd. USD Bankaktiva 25000 Anleihen 20000 Aktien Zu den Nachteilen der internationalen Verwendung einer Währung zählen die potentiell größere Anfälligkeit der Geldpolitik für externe Einflüsse, z.B. über den Wechselkurs, und eine reduzierte Kontrolle der Zentralbank über die kaufkraftrelevante Geldmenge. Dies sind Gründe, warum die Bundesbank einer weitreichenden Internationalisierung der D-Mark stets skeptisch gegenüberstand. 30000 15000 10000 5000 0 Der Euro: Herausforderung für den US-Dollar Die Internationalisierung einer Währung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Eine große Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Anteil am Welthandel, politische Stabilität, Konvertibilität der Währung und Vertrauen in ihre Wertbeständigkeit sowie entwickelte Finanzmärkte sind wichtige Determinanten. Die unangefochtene internationale Dominanz des US-Dollar ist nicht zuletzt Resultat der nach dem Zweiten Weltkrieg überragenden Stellung der USA im Welthandel und im internationalen Kapitalverkehr, der Funktion des Dollar als Ankerwährung im Bretton-Woods-System fester Wechselkurse sowie als „sicherer Fluchthafen“ für Anlagekapital in Zeiten politischer Krisen. Zwar hat die Bedeutung anderer Währungen wie der D-Mark und des Yen im Verlauf der siebziger und achtziger Jahre zugenommen, sie spielen aber primär eine regionale Rolle in Europa bzw. Asien. Die einzige echte Weltwährung ist der US-Dollar. Mit der EWU erwächst dem Dollar eine echte Konkurrenz. Durch den Euro entsteht der nach den USA zweitgrößte Wirtschaftsraum mit einer einheitlichen Währung und einem großen Gewicht im Welthandel. Die EWU wird den zweitgrößten Finanzmarkt der Welt schaffen. Die höhere Liquidität, größere Volumina sowie der schärfere Wettbewerb im europäischen Finanzsektor werden die Emissions- und Transaktionskosten für Euro-Finanzmarkttitel sinken lassen. Damit werden wichti- USA Japan EU EWU-11 Quelle: IWF Euro im internationalen Bankgeschäft (1997) Kredite US-Dollar Yen EWUWährungen*) Brit. Pfund Andere Einlagen (in %) 43.9 12.3 26.5 45.7 8.2 30.9 4.8 12.5 6.1 9.1 *) DEM, FRF, ITL, BEF, NLG, ECU Quelle: BIZ 51 ge Wettbewerbsvorteile des US-Dollar verringert. Die im Maastrichter Vertrag verankerten institutionellen Rahmenbedingungen für die EZB mit dem Primat der Geldwertstabilität sind gute Voraussetzungen für die Wertstabilität der neuen europäischen Währung. Der Euro sollte also auch in dieser Hinsicht voll wettbewerbsfähig sein (EWU-Monitor Nr. 33). Die künftige Rolle des Euro im Welthandel · einzelner WähGrob gezeichnet ergibt sich hinsichtlich der Verwendung rungen im Welthandel folgendes Bild: Erstens, im Außenhandel zwischen Industrieländern wird üblicherweise – mit Ausnahme Japans – in der Währung des Exporteurs abgerechnet. Zweitens, der Außenhandel zwischen Industriestaaten und den Entwicklungs- und Schwellenländern wird überwiegend in der Währung des Industrielandes abgewickelt. Drittens, der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der internationale Rohstoffhandel werden zu einem erheblichen Teil in US-Dollar fakturiert. Diese „Vehikelrolle”, die dem Dollar als einziger Währung in bedeutendem Maße zukommt, macht ihn mit einem Anteil von knapp 50 % zur dominierenden Fakturierungswährung im Welthandel. Die großen EU-Währungen kommen zusammen auf 33 %, wobei zu berücksichtigen ist, daß mit Beginn der EWU der Handel zwischen den Teilnehmerstaaten aus monetärer Sicht zu reinem Binnenhandel wird. Der Anteil des Euro an der Welthandelsfakturierung wird daher zunächst nur etwa 20 % betragen, dürfte aber schon bald deutlich wachsen. Für viele Länder wird die EWU der mit Abstand wichtigste Handelspartner sein. Dies gilt natürlich in besonderem Maße für die EU-Länder, die nicht von Anfang an zur EWU gehören. Vor allem für die großen multinationalen Unternehmen in Europa außerhalb der EWU wird der Euro aufgrund der engen Handelsbeziehungen mit Euroland zu einer Art „Parallelwährung” werden. Werden nach den oben skizzierten „Fakturierungsregeln” heute Exporte von Schweden in die Niederlande überwiegend in schwedischen Kronen abgerechnet, so ist in Zukunft mit einer deutlich stärkeren Nutzung des Euro, also der Währung des Importeurs, zu rechnen. Im Handel mit Osteuropa wird der Euro einen höheren Marktanteil erzielen als bisher die D-Mark. Dafür sprechen die bereits heute erheblichen Handelsvolumina mit Euroland und das kräftige Wachstum der Handelsströme. Denkbar ist auch, daß der Euro zur Vehikelwährung im Handel zwischen osteuropäischen Ländern wird. Auch in den angrenzenden bzw. assoziierten Regionen wie Nordafrika und dem Nahen Osten, die einen großen Teil ihres Handels mit der EU abwickeln, spricht viel für eine stärkere Nutzung des Euro. Zwar dürften die Ölpreisnotierungen an den internationalen Rohstoffmärkten – jedenfalls vorerst – weiterhin in Dollar vorgenommen werden, bilaterale Vertragsabschlüsse über Rohöllieferungen in Euro sind jedoch durchaus denkbar. In Asien und Lateinamerika wird die Vormachtstellung des US-Dollar aufgrund seiner Vehikelfunktion und der engen Handelsverflechtungen mit den USA wohl auf absehbare Zeit erhalten bleiben. Der Euro wird allerdings für diese Regionen zu einem wichtigen Zahlungsmittel im bilateralen Handel mit der EU werden. Das wachsende Gewicht des Euro als Handelswährung wird sich allerdings nicht über Nacht einstellen, denn die Anpassung der Fakturierungsgewohnheiten an veränderte Marktverhältnisse und realwirtschaftliche Gegebenheiten weist ein erhebliches Trägheitsmoment auf. Dies liegt nicht zuletzt an Größenvorteilen und Netzwerkeffekten: Je mehr Wirtschaftssubjekte eine bereits etablierte Währung international nutzen, 52 Währungsanteile im *) internationalen Devisenhandel 4/89 4/92 4/95 (in %) US-Dollar Yen EU-Währungen D-Mark Brit. Pfund Sonstige 90 27 48 27 15 35 Nachrichtlich Umsatz pro Tag: 590 82 23 70 40 14 25 83 24 70 37 10 23 (in Mrd. USD) 820 1190 *) Gesamtsumme addiert sich zu 200 %, da an jeder Transaktion zwei Währungen beteiligt sind. Quelle: BIZ Fakturierung im Welthandel (%) 1980 Sonstige (11 %) JPY (2 %) EU* (17 %) USD (56 %) DEM (14 %) 1992 Sonstige (14 %) JPY (5 %) USD (48 %) EU* (18 %) DEM (15 %) *) F R F , GB P, ITL, NLG Quelle: P. Hartmann, C EPS R esearch R eport Nr. 2 0 , B rüssel 19 9 6 desto attraktiver und kostengünstiger ist deren Nutzung auch für andere Marktteilnehmer. Dies wird wohl noch einige Zeit für den US-Dollar sprechen. Trotz dieses Vorteils für den „Titelverteidiger” erwarten wir, daß auf mittlere Sicht der Anteil des Euro an der Welthandelsfakturierung auf etwa 35 % steigen wird. Euro-Anteil an der Welthandelsfakturierung steigt auf etwa 35 % Der Euro als bedeutende Anlage- und Reservewährung Die wachsende Bedeutung des Euro als Fakturierungswährung im Welthandel dürfte auch Konsequenzen für die Wechselkurspolitik und die Zusammensetzung der Reserveportefeuilles der Notenbanken haben. Die europäischen Handelspartner der EWU werden bemüht sein, ihre Wechselkurse gegenüber dem Euro stabil zu halten. Für Staaten mit enger Handelsverflechtung zur EWU wird der Euro zum offiziellen Wechselkursanker werden. Dies wird für die Mitglieder des zukünftigen EWS II, aber auch für einige osteuropäische Staaten unabhängig von einem möglichen Beitritt zur EU der Fall sein. Sie werden einen erheblichen Teil ihrer Währungsreserven in Euro halten, um gegebenenfalls durch Devisenmarktinterventionen wirtschaftlich unerwünschte Wechselkursfluktuationen abfedern zu können. Für die Bedeutung des Euro als Reservewährung dürfte das Verhalten der asiatischen Notenbanken von großer Relevanz sein. Diese verfügen gegenwärtig über gut 40 % der offiziellen Weltdevisenreserven, die zu einem Großteil in Dollar gehalten werden. Dies war nicht zuletzt ein Reflex der engen Wechselkursanbindung vieler asiatischer Währungen an den Dollar vor dem Ausbruch der Währungskrise im Sommer 1997, aber auch bedingt durch eine fehlende Alternative. Zwar ist die zukünftige Wechselkurspolitik in Asien noch nicht absehbar, die Abkehr von einer rigiden Dollaranbindung dürfte jedoch Spielraum für eine größere Berücksichtigung des Euro als Reservewährung eröffnen. Obwohl derzeit viele asiatische Zentralbanken gegenüber der EWU noch eine abwartende Haltung einnehmen, dürften sie aus Gründen der Ertragsoptimierung und Risikodiversifizierung, aber auch der Wechselkursstabilisierung, Euroreserven in nennenswertem Umfang aufbauen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren halten wir es für möglich, daß der Anteil des Euro an den Weltdevisenreserven mittelfristig auf 25-30 % steigt. Der Anteil der EU-Währungen beläuft sich derzeit auf etwa 20 %. Das ESZB wird einen niedrigeren Reservebedarf verglichen mit den Notenbanken der heutigen Einzelstaaten haben, vor allem deswegen, weil die Interventionsverpflichtungen zwischen den EWU-Staaten durch die gemeinsame Währung ersatzlos wegfallen. Das EWS II wird im Vergleich zu seinem Vorgänger einen wesentlich geringeren Interventionsbedarf hervorrufen. Zudem sinkt der außenwirtschaftliche Offenheitsgrad im Vergleich zu den Einzelstaaten, wodurch Euroland besser gegen Wechselkursschwankungen geschützt ist. Zwar läßt sich der optimale Reservebedarf nur schwer ermitteln. Ausgehend von Devisenreserven im Gegenwert von USD 300 Mrd. (Ende 1997) dürften die Zentralbanken der EWU-11 aber nach der Umstellung auf den Euro einen Reserveüberschuß von etwa USD 100 Mrd. aufweisen. Mit einem raschen Abbau dieses Überschusses, der nur mit Zustimmung der EZB erfolgen könnte, ist nicht zu rechnen (EWU-Monitor Nr. 29). Die Attraktivität des Euro als Anlagewährung wird z.B. im Vergleich zur D-Mark entscheidend gestärkt, wenn der Euro-Anleihemarkt die fragmentierten nationalen Rentenmärkte in Europa ablöst (Kap. VI). Das Volumen des Rentenmarktes der EWU-Staaten betrug Mitte 1997 knapp 50 % des US-Dollar- und 130 % des Yen-Anleihemarktes. Damit wird Wechselkursarrangements 1990 Anbindung an US-Dollar 25 Franz. Franc 14 Andere 5 SZR 6 Währungskorb 35 EWS 9 Managed floating 23 Flexible Wechselkurse 25 Andere 7 Summe 149 1997 20 15 11 3 17 12 46 53 4 181 Quelle: IWF Anteile an den offiziellen Devisenreserven 80 % 1983 1993 1996 70 60 50 40 30 20 10 0 USD EU* JPY Sonstige *) FR F, DEM, GB P, NLG Quelle: IWF Reserveüberschuß von etwa USD 100 Mrd. EWU wird attraktiven Finanzmarkt schaffen 53 sich für private und institutionelle Anleger ein großer Finanzmarkt eröffnen, der eine von vielen unter dem Aspekt der Risikodiversifizierung lang gewünschte gleichwertige Alternative zum Dollarmarkt bieten wird. Ein großes Plus für den Euro wird die im Vergleich zum heutigen europäischen Status quo wesentlich größere Liquidität entlang des gesamten Laufzeitenspektrums sein. Freilich wird es auch zu Kapitalabflüssen aus Euroland kommen: Risikofreudige europäische Anleger dürften in wachsendem Maße nach höherrentierlichen Anleihen suchen. Dies könnte zu einer stärkeren Diversifizierung beispielsweise in die EU-4 und in die Finanzmärkte der aufstrebenden Volkswirtschaften in Asien, Lateinamerika und Osteuropa führen. Die zu erwartenden Kapitalbewegungen sind schwierig zu prognostizieren. Mehrere Studien schätzen, daß die Portfolioanpassungen „unter dem Strich” zu Kapitalzuflüssen in den Euro – insbesondere aus dem Dollar – in dreistelliger Milliardenhöhe führen werden. Anteile an ausstehenden internationalen Anleihen (Jahresende) 1981 Andere (20%) USD (53%) EUWährungen (20%) Yen (7%) Der Euro in der internationalen Währungspolitik Die EWU wird Europa einen höheren Stellenwert in der internationalen Währungspolitik verschaffen. Viele institutionelle Fragen sind allerdings noch offen. Welche Konsequenzen hat die EWU für die Mitgliedschaft der EWU-11-Staaten im IWF, dessen Statut lediglich die Mitgliedschaft souveräner Staaten, nicht aber die einer Staatengruppe vorsieht? Wird die Gruppe der sieben führenden Industrieländer (G-7) künftig de facto in eine G-3 bestehend aus den USA, Japan und der EWU transformiert werden? Klarheit über die Zuständigkeiten in der internationalen Währungspolitik ist insbesondere wichtig und wünschenswert, falls es in der Frühphase der EWU zu größeren Schwankungen zwischen den Weltwährungen Dollar, Yen und Euro kommen sollte. Zwar wird der Euro durch seine Rolle als Ankerwährung zu einer Zone größerer Wechselkursstabilität in Europa und den angrenzenden Regionen führen. Am Status quo flexibler Wechselkurse zwischen den Weltwährungen dürfte sich aber auf absehbare Zeit nichts ändern. Wechselkursschwankungen zwischen Dollar, Euro und Yen, z.B. aufgrund divergierender Konjunkturzyklen, wird es also auch in Zukunft geben. Von diesen „normalen” Wechselkursschwankungen müssen wechselkursrelevante Sondereinflüsse durch die EWU-Gründung isoliert betrachtet werden. Die EZB hat gute Chancen, sich das Vertrauen der Investoren durch eine konsequente Stabilitätspolitik relativ rasch zu erwerben. Sie kann zwar zu Anfang der Währungsunion naturgemäß noch nicht auf eine langjährige Stabilitätsreputation verweisen. Die institutionellen Voraussetzungen für eine auf Preisniveaustabilität ausgerichtete Geldpolitik der EZB sowie die personelle Besetzung des EZB-Rates, des Entscheidungsgremiums, werden an den Finanzmärkten jedoch offenbar als glaubwürdig empfunden. Die Mehrheit der Akteure an den Finanzmärkten erwartet daher mittlerweile einen stabilen Euro. Angesichts der hohen Mobilität des weltweiten Anlagekapitals könnte es daher zu einer spürbaren Umschichtung der internationalen Kapitalanlagen in Euro-Finanztitel kommen, die bereits im Vorfeld der EWU beginnen könnte. Dies könnte – selbst wenn ein solcher Kapitalzustrom graduell erfolgt und von einem steigenden Angebot an EuroProdukten durch Wertpapieremissionen und Kreditaufnahme von Schuldnern in Drittländern begleitet wird – zu einer spürbaren Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar führen. 54 Andere (9%) 1997 EU-4* (9%) USD (42%) EWU (26%) Yen (14%) *) GB P, DKK, SEK, GR D Quelle: B IZ Finanzmärkte erwarten stabilen Euro Der Wechselkurs dürfte für Euroland aus einer für die Gestaltung der Wirtschaftspolitik zentralen Stellung zukünftig in eine eher zweitrangige Position rücken. Durch die gemeinsame Währung wird der Handel zwischen den Teilnehmerstaaten den Charakter von Binnenhandel annehmen. Das Gewicht des wechselkursabhängigen Außenhandels wird in etwa halbiert. Binnenwirtschaftliche Interessen dürften daher, ähnlich wie in den USA, künftig dominieren. Allerdings ist eine „wohlwollende Vernachlässigung” des Wechselkurses oder sein Einsatz als handelspolitisches Instrument unwahrscheinlich, da eine solche Politik mit Inflationsrisiken verbunden wäre. Sollte es nach Beginn der EWU zu länger anhaltenden Phasen fundamental fehlbewerteter Wechselkurse und größeren Leistungsbilanzungleichgewichten kommen, könnte dies freilich die Debatte über eine Abkehr von flexiblen Wechselkursen, z.B. hin zu einem System definierter Zielzonen, wiederbeleben. Wechselkurs für Euroland weniger wichtig, ... ... aber keine „wohlwollende Vernachlässigung“ zu erwarten 55 Anhang Etappen der Währungsintegration 1957 Im EWG-Vertrag verpflichten sich die EG-Mitgliedstaaten, die Wechselkurspolitik „als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse” anzusehen. 1970 Der „Werner-Plan” für die stufenweise Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit gemeinsamer Währung bis zum Jahr 1980 scheitert an Währungsturbulenzen und divergenten Wirtschaftspolitiken zu Beginn der 70er Jahre bzw. im Anschluß an die erste Ölkrise. 1979 Das Europäische Währungssystem (EWS) wird gegründet. Wichtigstes Element ist der Wechselkursmechanismus. Außer dem Vereinigten Königreich nehmen alle Mitgliedstaaten daran teil. Die Finanzminister und Notenbankpräsidenten der EU beschließen im August 1993 nach starken Spekulationswellen die Erweiterung der EWS-Bandbreiten auf ± 15% (zuvor ± 2,25%). Österreich tritt 1995 dem EWS bei, Finnland kommt 1996 hinzu. Die italienische Lira wird im November 1996 wieder aufgenommen, die griechische Drachme erstmals 1998. 1987 Die Einheitliche Europäische Akte tritt am 1. Juli in Kraft. Ziel ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Güter und Dienstleistungen zum 1. Januar 1993. 1988 Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs billigt den Delors-Plan, der die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen vorsieht. 1991 Im Dezember beschließt der Europäische Rat in Maastricht die Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bis spätestens 1999. 1994 Am 1. Januar beginnt die zweite Stufe der EWU. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) wird gegründet. 1995 Mitte Dezember einigt sich der Europäische Rat in Madrid auf die Eckwerte des Übergangs zur Währungsunion und legt den Namen der Europawährung mit „Euro” fest. 1997 In Amsterdam beschließt der Europäische Rat den Rechtsrahmen für die Währungsumstellung, den Stabilitätspakt zur Sicherung der nationalen Haushaltsdisziplin in der EWU sowie das künftige „EWS II”. 1998 Anfang Mai entscheidet der Europäische Rat in Brüssel, daß elf Staaten für die Teilnahme an der dritten Stufe der EWU zum 1. Januar 1999 qualifiziert sind. Per 1. Juni wird die Europäische Zentralbank gegründet. 56 Abkürzungsverzeichnis ECOFIN-Rat Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister ECU European Currency Unit (Europäische Währungseinheit) EG Europäische Gemeinschaft EGV EG-Vertrag ESZB Europäisches System der Zentralbanken EU Europäische Union EU-4 Dänemark, Griechenland, Schweden, Vereinigtes Königreich EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWI Europäisches Währungsinstitut EWS Europäisches Währungssystem EWU Europäische Währungsunion EWU-11 Elf Erst-Teilnehmerstaaten der EWU EZB Europäische Zentralbank SZR Sonderziehungsrecht Länder und ihre Währungsabkürzung laut ISO-Code B Belgien Belgischer Franc BEF DK Dänemark Dänische Krone DKK D Deutschland Deutsche Mark DEM GR Griechenland Drachme GRD E Spanien Peseta ESP F Frankreich Französischer Franc FRF IRL Irland Irisches Pfund IEP I Italien Lira ITL L Luxemburg Luxemburgischer Franc LUF NL Niederlande Gulden NLG A Österreich Schilling ATS P Portugal Escudo PTE SF Finnland Finnmark FIM S Schweden Schwedische Krone SEK GB Großbritannien Pfund Sterling GBP USA Vereinigte Staaten US-Dollar USD J Japan Japanischer Yen JPY CH Schweiz Schweizer Franken CHF 57 Weiterführende Quellenhinweise David Begg, Jürgen von Hagen, Charles Wyplosz, Klaus F. Zimmermann, Hg., EMU: Prospects and Challenges, Oxford, 1998. Bundesministerium der Finanzen, Der Euro. Stark wie die Mark, Bonn, Mai 1997. Bundesverband deutscher Banken, Der Euro – stabiles Geld für Europa, Köln, 1997. Deutsche Bundesbank, Europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft, Frankfurt, 1997. Deutsche Bundesbank, Informationsbrief zur Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion, Frankfurt am Main, erscheint seit September 1996. Europäische Kommission, Euro 1999. Bericht über den Konvergenzstand mit Empfehlung für den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion, Luxemburg, 1998. Europäische Union, Europäische Gemeinschaft, Der Vertrag – Die Vertragstexte von Maastricht mit den deutschen Begleitgesetzen, Presseund Informationsamt der Bundesregierung, Bonn, 1996. Europäisches Währungsinstitut, Konvergenzbericht, Frankfurt am Main, 1998. Europäisches Währungsinstitut, Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 – Festlegung des Handlungsrahmens, Frankfurt am Main, 1997. European Monetary Institute, The single monetary policy in stage three, Elements of the monetary policy strategy of the ESCB, 1997. Thomas Hanke und Norbert Walter, Der Euro – Kurs auf die Zukunft, Die Konsequenzen der Währungsunion für Unternehmen und Anleger, Frankfurt am Main, 1997. Reinhard Hummel, Hg., Ein Markt – eine Währung: Countdown für die Europawährung?, 2. Auflage, Wien, 1996 Hans-Ulrich Jörges, Hg., Der Kampf um den Euro – Wie riskant ist die Währungsunion?, Hamburg, 1998. Michael Jungblut, Wenn der Euro rollt ... – Was bringt die Europäische Währungsunion für Arbeitnehmer, Sparer, Verbraucher und Unternehmer?, Wien, 1996. Paul R. Masson, Thomas H. Krueger, Bart Turtelboom, Hg., EMU and the International Monetary System, Washington, 1997. Theo Waigel (Hg.), Unsere Zukunft heißt Europa – Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Düsseldorf, 1996. Wichtige Internet-Adressen: Bundesministerium der Finanzen: http://www.bundesfinanzministerium.de Deutsche Bank AG: http://www.deutsche-bank.de Deutsche Bank Research: https://www.dbresearch.com Deutsche Bundesbank: http://www.bundesbank.de Europäische Zentralbank: http://www.ecb.int Europäische Kommission/Euro-Homepage: http://www.europa.eu.int/euro 58 Kundeninformationen der Deutsche Bank AG zur EWU Die Deutsche Bank hat in den letzten Jahren ein breites Spektrum von Publikationen und Arbeitsmaterialien vorgelegt, um ihre Kunden mit Informationen zu versorgen und ihre Vorbereitungen auf den Euro zu unterstützen. Im folgenden wird ein Überblick über das vielfältige Informationsangebot der Deutsche Bank AG gegeben. Wenn Sie Publikationen beziehen wollen, wenden Sie sich bitte an eine Deutsche Bank-Filiale oder Ihren Kundenbetreuer. Publikation interne Bestellnummer Preis Deutsche Bank Research, EWU-Monitor, Sonderreihe zu Spezialthemen (s. Übersicht auf folgender Seite). Fax: (069) 910-31877 Jahresbezugspreis: DEM 150,-(zuzügl. gesetzl. MwSt) Deutsche Bank Research, Wirtschaftstrends, erscheint monatlich und enthält Konjunktur-, Zins- und Währungseinschätzungen für maßgebliche Industrieländer einschließl. Euroland. Fax: (069) 910-31877 Bezugspreis auf Anfrage Checkliste Europawährung. So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Währungsunion vor, 3. Aufl., Mai 1997. 82-153/43 DEM 25,-- Eurofit. Das interaktive PC-Programm, August 1998. 82-153/60 DEM 95,-- Euro-Special: Rechnungswesen, Juni 1998. 82-152/25 DEM 50,-- Euro-Special: Recht, Oktober 1997. 82-152/24 DEM 25,-- Euro-Special: Zahlungsverkehr, März 1998. 82-153/56 DEM 25,-- Euro-Special: Grundkapital, Aktien, derivative Instrumente, Leitfaden zur Anpassung an die Euro-Welt für Aktiengesellschaften in Deutschland, März 1998. 82-153/58 DEM 50,-- Info-Paket: Kommunen meistern den Euro. 82-158/21 DEM 25,-- db-Euro-Service konkret: Informationen auf den Punkt gebracht, Januar 1998. 82-104/03 kostenlos db-Euro-Service konkret, Informationen auf den Punkt gebracht, Juni 1998. 82-104/09 kostenlos Der Euro kommt: 80 Antworten zum Euro, Februar 1998 (für Privatkunden). 81-205/01 kostenlos Der Euro kommt: Antworten zur Umstellung, Februar 1998 (für Privatkunden). 81-205/02 kostenlos Der Euro kommt: Mein Geschäft und der Euro, Februar 1998 (Checkliste für Geschäftskunden). 81/205/03 kostenlos Cash Management and European Monetary Union, Oktober 1997. 82-153/54 kostenlos Fax: (069) 910-31987 DEM 25,-- EquityPhoria. Entering New Territory, Oktober 1997 (Konsequenzen für den Aktienmarkt) 59 EWU-Monitor ISSN 1430-7383 (in englischer Sprache: "EMU Watch") Diese Reihe befaßt sich mit Spezialfragen zur Europäischen Währungsunion. Der EWU-Monitor erscheint in unregelmäßiger Folge mit ca. 20 Ausgaben p.a. im Umfang von 8-12 Seiten. Nr. 56 Thema Das Wachstumspotential von Unternehmensanleihen in Euroland Erschienen am 29. Juli 1998 55 Die “EWU-Nachzügler”: Perspektiven für Beitritt und Zinskonvergenz 17. Juli 1998 54 Die Europäische Union - eine amerikanische Perspektive 15. Juli 1998 53 Großbritannien: Der lange Weg zur EWU 30. Juli 1998 52 Die Währungsunion als dauerhafte Rechtsgemeinschaft 51 Die EWU - Umbruch an den europäischen Finanzmärkten 50 Sonderausgabe: EZB-Zinsperspektiven 20. Mai 1998 49 Die Umstellung von börsennotierten Wertpapieren auf den Euro 22. April 1998 48 Der Euro - und was dann? 17. März 1998 47 Dauerhafte Tragfähigkeit: ein verschwommenes Konzept 27. Februar 1998 46 EWU - Einfluß auf den Markt für Derivative 25. Februar 1998 45 Euroland: Wer ist dabei? 44 Sonderausgabe: EZB-Zinsperspektiven 43 Europäische Währungsunion: Umwälzungen im Zahlungsverkehr 42 EWU und Unternehmen: Auswirkungen und Handlungsbedarf 33 Der Euro - Eine Herausforderung für den Dollar? 22. Juni 1998 9. Juni 1998 9. Februar 1998 20. Februar 1998 14. Januar 1998 8. Januar 1998 17. Juni 1997 Einzelausgaben sind erhältlich bei Für Abonnements unserer Publikationsreihen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Bank Research Frau Eva Lange 60272 Frankfurt am Main Deutsche Bank Research Marketing 60272 Frankfurt am Main Tel.: (069) 910-31885 Fax: (069) 910-31833 Fax: (069) 910-31877 Internet: http://www.deutsche-bank.de/dbr © 1998. Deutsche Bank AG, DB Research, D-60272 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (Selbstverlag). Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe „Deutsche Bank Research“gebeten. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers/der Verfasser wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen dar. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Weder die Deutsche Bank AG noch ihre assoziierten Unternehmen übernehmen irgendeine Art von Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. Die Deutsche Bank Securities Inc. hat unter Anwendung der gültigen Vorschriften die Verantwortung für die Verteilung dieses Berichts in den Vereinigten Staaten übernommen. 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