Geschäftsbedingungen für Draisinefahrten von BEX REISEN
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Geschäftsbedingungen für Draisinefahrten von BEX REISEN
1 Geschäftsbedingungen für Draisinefahrten von BEX REISEN, Bayern Express & P. Kühn GmbH 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Abschluss des Mietvertrages Bezahlung Leistungen Rücktritt durch den Kunden Aufhebung des Mietvertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Rücktritt durch BEX REISEN Mitwirkungspflicht Gewährleistung, Haftung und Verjährung Wirksamkeit einzelner Bestimmungen Gerichtsstand AGB als PDF Mit der Anmeldung für eine Draisinefahrt bietet der Kunde BEX REISEN, Bayern Express & P. Kühn (im Folgenden BEX REISEN genannt) den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer bei BEX REISEN, Mannheimer Strasse 33 / 34, 10713 Berlin, Telefon: 030 / 873 02 21, Fax: 030 / 861 61 32. 1. Abschluss des Mietvertrages 1.1 Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen für Draisinefahrten von BEX REISEN an. 1.2 Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch BEX REISEN zustande. 1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist BEX REISEN an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde BEX REISEN innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. TOP 2. Bezahlung Bei Erhalt der Buchungsbestätigung (Mietvertrag) muss der Gesamtbetrag für die bestätigten Draisinen umgehend, jedoch spätestens bis 4 Wochen vor dem Fahrttag auf das in der Buchungsbestätigung aufgeführte Konto überwiesen werden. Sollte die Zahlung bis zum genannten Zeitpunkt nicht eingegangen sein, verfällt die Reservierung automatisch. In dem Fall werden Gebühren gemäß Punkt 4.1 erhoben. TOP 3. Leistungen 3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen für die Draisinefahrt sowie aus dem Mietvertrag. 3.2 BEX REISEN hat eine zulässige Absage der Fahrt dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungs- oder Absagegrundes zu erklären oder mitzuteilen. Der Kunde kann bei einer Absage eine neue Buchung verlangen, sofern BEX REISEN dies realisieren kann. Dieses Recht ist unverzüglich nach der Erklärung von BEX REISEN geltend zu machen. Der Kunde erhält anderenfalls das Entgelt für die Draisine zurück. TOP 4. Rücktritt durch den Kunden 4.1 Der Kunde kann jederzeit von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BEX REISEN. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. BEX REISEN hat nach erfolgter Buchungsbestätigung Ersatzanspruch wie folgt: Bis 7 Tage vor Fahrtantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- pro Draisine, bis 3 Tage vor Fahrtantritt € 25,pro Draisine erhoben. Bei Rücktritt ab 2 Tage vor Fahrtantritt bzw. bei Nichtantritt der Draisinefahrt sind Stornierungsgebühren in Höhe von 100% des Mietpreises zu zahlen. 1 2 4.2 Terminänderungen bis 4 Wochen vor Fahrtantritt werden auf Wunsch des Kunden kostenlos vorgenommen, sofern der geänderte Termin bestätigt werden kann. Ansonsten tritt Punkt 4.1 in Kraft. 4.3 Der Kunde kann verlangen, dass an Stelle seiner Person ein Dritter die Fahrt antritt. BEX REISEN kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. 4.4 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Erstkunde BEX REISEN gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis. 4.5 Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass BEX REISEN keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten pauschalen Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nicht oder nur zur Zahlung der geringeren Kosten verplichtet. TOP 5. Aufhebung des Mietvertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch BEX REISEN den Mietvertrag kündigen. Der Kunde erhält in solchen Fällen das Entgelt für die Fahrt mit der Draisine zurück. Witterungsgründe sind hierbei jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. TOP 6. Rücktritt durch BEX REISEN Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeit aus §651g BGB kann BEX REISEN vor Antritt der Draisinefahrt vom Mietvertrag zurücktreten, und zwar dann, wenn es sich zweifelsfrei herausstellt, dass die im Mietvertrag enthaltenen Bedingungen und Verhaltensregeln den Umständen nach vom Kunden nicht eingehalten werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall den vollen Fahrpreis zu entrichten. TOP 7. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BEX REISEN zur Kenntnis zu geben und/oder vom Draisinepersonal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an der Draisine und / oder der Fahrstrecke. TOP 8. Gewährleistung, Haftung und Verjährung 8.1 BEX REISEN haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Draisine nicht mit Fehlern behaftet ist. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. §538 BGB wird jedoch in vollem Umfang ausgeschlossen. BEX REISEN haftet nicht für Sachen des Kunden, die während der Draisinefahrt abhanden kommen. 8.2 Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Fahrt BEX REISEN gegenüber geltend zu machen, dies sollte schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung der Fahrt bzw. nach Ablauf des Buchungstermins. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Fahrt. Erklärt BEX REISEN dem Kunden gegenüber, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis BEX REISEN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 8.3 Für den Verlust der Draisine oder einzelner Teile bzw. des Zubehörs sowie für Beschädigungen haftet der Kunde. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Kunde ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. TOP 9. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, einschließlich der vorgenannten 2 3 Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit des gesamten Mietvertrages nicht. TOP 10. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt Berlin (Charlottenburg) vereinbart. TOP Stand: 21.07.2008 3