HAUSORDNUNG der Staatlichen Realschule Ebermannstadt

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HAUSORDNUNG der Staatlichen Realschule Ebermannstadt
HAUSORDNUNG
der Staatlichen Realschule Ebermannstadt
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wollen folgende Grundsätze einhalten:
Wir respektieren einander und nehmen aufeinander Rücksicht.
Wir sind für unser Handeln selbst verantwortlich.
Wir behandeln Gebäude, Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel pfleglich.
Wir halten uns an folgende Vereinbarungen:
Sicherheit und Ordnung
1.
Gegenstände, die Sicherheit und Ordnung stören können, bringen wir nicht mit in die
Schule. Dazu gehören auch Spielzeugwaffen, Messer, Feuerzeuge usw.
2. Schüler/innen verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht.
3. Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen sind auf dem Schulgelände generell verboten.
4. Abfälle werfen wir in entsprechende Behälter.
5. Unterrichtsräume verlassen wir sauber und aufgeräumt.
6. Fachräume und Sportanlagen werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten.
7. Wir setzen uns nicht auf Fenstersimse und lehnen uns nicht aus dem Fenster.
8. Sachbeschädigungen melden wir unverzüglich der Lehrkraft, dem Hausmeister oder
im Sekretariat.
9. Die Anweisungen des Hausmeisters müssen befolgt werden.
10. Die Nutzungsordnung für die EDV-Anlage ist Teil der Hausordnung. Sie wird durch
Aushang in der Schule bekanntgemacht.
11. Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Schneeballverbot.
Unterricht
1. Ist eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet ein/e
Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
2. Erkrankt ein/e Schüler/in während des Unterrichts, so meldet er/sie sich bei der jeweiligen Lehrkraft ab und begibt sich unverzüglich ins Sekretariat.
3. Während des Unterrichts wird nicht gegessen.
Pausen
1. Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler/innen im Pausenbereich auf. Der Pausenbereich für Schüler/innen umfasst die Pausenhalle von Hauptgebäude und Anbau
(inkl. erstes Stockwerk) sowie den Hof vor dem Haupteingang ohne Treppe und Rampe.
2. Während der Pausen werden nur die Toiletten im Erdgeschoss oder im Anbau benutzt.
3. Am Pausenkiosk stellen wir uns hinten an und drängeln nicht. Der Pausenverkauf endet mit dem Vorgong.
4. Nach jedem Vorgong suchen wir unverzüglich die Unterrichtsräume auf.
5. Getränke in offenen Behältnissen, z.B. Kakao, Kaffee aus dem Automaten, nehmen wir
nicht mit in die Zimmer.
Ebermannstadt, 20.04.2015
Michael Schmidt
Schulleiter