LOTTO 6aus49-Sonderauslosung

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LOTTO 6aus49-Sonderauslosung
W E I L h ei m U N D U M G E B U N G 20
Samstag, 30. April 2016
Rückschlag für Limburghallen-Initiative
Rechtsgutachten stuft Bürgerbegehren als unzulässig ein – Bürgerinitiative reagiert mit Kritik
Oberstes Ziel
ist Befriedung
I
Einem Rechtsgutachten zufolge
sind der Bürgerinitiative Limburghalle gravierende Fehler
unterlaufen. Dem widersprechen die Verantwortlichen.
Bianca Lütz-Holoch
Weilheim. Am Dienstag entscheidet
der Weilheimer Gemeinderat darüber, wie es mit dem Bürgerbegehren
zum Erhalt der Limburghalle in
Weilheim weitergeht. Bürgermeister
Johannes Züfle hat die Vertreter des
Bürgerbegehrens schon vorab über
die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens informiert, das die Stadt in Auftrag gegeben hat. Darin empfiehlt
der Heidelberger Verwaltungs- und
Verfassungsjurist Dr. Uwe Lipinski
ausdrücklich, das Bürgerbegehren
für rechtlich unzulässig zu erklären.
Dafür gibt es laut Gutachten zwei
Hauptgründe: Zum einen hätten die
Unterschriftenlisten „überhaupt gar
keine Begründung“ enthalten. Eine
solche sei aber unbedingt erforderlich und diene dazu, „die Unterzeichner über den Sachverhalt und die
Argumente der Initiatoren aufzuklären“. Zum anderen, so das Gutachten, sei die Fragestellung auf den
Unterschriftenlisten „als objektiv irreführend und unpräzise einzustufen“. Es gehe nicht eindeutig daraus
hervor, dass die Bürger mit ihrer
Unterschrift nicht nur für den Erhalt,
sondern auch für eine Sanierung der
Limburghalle stimmen.
Darüber hinaus bemängelt Lipinski, dass auf den Unterschriftenlisten
nicht ersichtlich ist, wer die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sind, nämlich Albert Englert,
Karl Mohring und Dr. Walter Sigel.
Auch bei der Antragstellung habe es
Formfehler gegeben.
Nun hat Dr. Walter Sigel stellvertretend für die Vertrauenspersonen
mit einer Stellungnahme reagiert und
sie der Stadtverwaltung zukommen
lassen. Darin beantragt er, das Bürgerbegehren nicht aus „formaljuristischen Gründen abzublocken“, sondern es für zulässig zu erklären.
„Wir waren betroffen, um nicht zu
sagen geschockt, über diese formale
Argumentation“, sagt Dr. Walter Sigel.
„Was hier maßgeblich falsch ist, betrifft die Annahme, die Weilheimer
Bürger hätten gar nicht gewusst, um
was es eigentlich geht.“ Dem widerspricht Sigel: „Ich sage, dass aus dem
K o mme n ta r
Ob das Schicksal der Limburghalle in die Hände der Bürger gelegt wird, entscheidet der Gemeinderat am Dienstag.
Textteil auf den Unterschriftenlisten
alles Wesentliche für Bürger hervorgeht, die an der Limburghalle inte­
ressiert sind.“
Auf den Unterschriftenformularen
steht geschrieben, dass der Gemeinderat im Dezember beschlossen hat,
anstelle der Limburghalle und der
Grundschul-Turnhalle eine kombinierte Turn- und Festhalle bei der
Limburgschule zu bauen und die
Limburghalle „abzubrechen und auf
dem gesamten Gelände Wohnbauplätze zu schaffen“. Zum Schluss
heißt es: „Ich bin für den Erhalt der
Limburghalle.“
Für Dr. Walter Sigel steht fest, dass
die Bewohner Weilheims ohnehin
schon gut informiert waren und sind.
„Spätestens seit dem Sommer 2015
war die Diskussion im Städtle, im
Blättle und in der Zeitung so intensiv,
dass jeder, der unterschrieben hat,
wusste, um was es geht.“
Darüber hinaus habe die Bürgerinitiative ihre Begründungspflicht
nachgeholt. „Im Februar haben wir
ein Flugblatt mit einer ausführlichen
Begründung entworfen und an die
Weilheimer Haushalte verteilt.“ Eben
dieses Blatt habe ab dem Zeitpunkt
auch überall dort ausgelegen, wo
Unterschriften gesammelt wurden.
Darauf hätten auch die Namen der
drei Vertrauenspersonen gestanden.
Das reicht aus Sicht des Anwalts Dr.
Uwe Lipinski nicht aus: Es lasse sich
im Nachhinein nicht mehr klären, bei
wie vielen Blättern die Begründung
beigelegen habe.
„Wir mussten das Gutachten erstellen lassen“, sagt Bürgermeister
Johannes Züfle. Die Gemeindeordnung habe sich geändert und viele
Punkte zum Thema Bürgerbegehren
seien neu. „Die Stadt braucht Rechtssicherheit, sonst sind späteren Klagen Tür und Tor geöffnet“, so Züfle.
Er selbst befürwortet dennoch einen
Bürgerentscheid in der Hallenfrage
– allerdings unter der Ägide des Gemeinderats. „Wir schlagen vor, das
Votum in solch einer wichtigen Frage
nun an die Bürger weiterzugeben“, so
Züfle. Dafür müsste der Gemeinderat
mit Zweidrittelmehrheit für ein solches Vorgehen stimmen. „Das ist kei-
Foto: Carsten Riedl
ne leichte Entscheidung“, ist sich der
Bürgermeister bewusst. „Wir stehen
ja nach wie vor zu unserem Beschluss
von Dezember.“ Dennoch sprechen
aus seiner Sicht viele Gründe dafür:
Nicht nur habe das Thema die Bürger
sehr bewegt. „Es geht auch um eine
wichtige Infrastrukturmaßnahme für
die Zukunft.“ Dr. Walter Sigel ist davon wenig begeistert. „Mit diesem
Vorgehen würden wir kaltgestellt und
mundtot gemacht“, kritisiert er. Der
Bürgerentscheid sei dann Sache des
Rats und nicht mehr der Bürgerinitiative. „Die Vertrauenspersonen hätten dann nicht mehr das Recht, ihre
Auffassung öffentlich in gleichem
Umfang darzustellen wie die Gemeindeorgane“, so Sigel.
le s e r b r ie f
LOTTO 6aus49-Sonderauslosung
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BIANCA LÜTZ-HOLOCH
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Zum Artikel „Limburghalle ist
massiv belastet“ vom 23. April
Das stinkt
zum Himmel
Warum wurden erst jetzt Proben
aus dem Gebäude entnommen?
Jetzt, da ein Bürgerentscheid
möglich wäre, fährt man auf einmal
alle Geschütze auf, um irgend etwas
zu finden. Klar, wenn man etwas finden will, dann findet man es auch!
Bürgermeister und Stadträte
versuchen mit allen Mitteln – zum
Beispiel durch „Besuche“ bei Vereinssitzungen – einen Bürgerentscheid zu verhindern, oder so zu
lenken, dass ein Ergebnis herauskommt, das ihrem Wunsch entspricht, nämlich die Limburghalle
abzureißen und eine „Kombihalle“
mitten ins Städtle zu bauen! Jetzt
soll alles schnell, schnell gehen.
Muss vielleicht die Limburghalle
sogar noch gesperrt werden? Was
muss die Familie Hartmann von so
einem Bericht halten?
Vor einem halben Jahr hat man
noch von Visionen gesprochen und
dass man noch lange die ausgezeichnete Gastronomie in der Limburghalle genießen könne. Diese
ganze Vorgehensweise und auch
Panikmache des Stadtgremiums ist
unerträglich und enttäuschend.
Inge Schulz, Weilheim
www.lotto-bw.de
m Weilheimer Gemeinderat stehen am Dienstag gleich zwei
formale Entscheidungen an, die
in der Weilheimer Hallenfrage von
Bedeutung sind. Zum einen müssen die Räte darüber befinden, ob
das Bürgerbegehren zum Erhalt
der Limburghalle zulässig ist oder
nicht. Was dabei herauskommt,
dürfte schon jetzt klar sein. Denn
der Gemeinderat kann eigentlich
gar nicht anders, als es für unzulässig zu erklären. So empfiehlt
es das Rechtsgutachten, das die
Stadt in Auftrag gegeben hat – und
zwar ausdrücklich. Zwar fordern
die Vertreter der Bürgerinitiative
Limburghalle nun, der Gemeinderat solle zu ihren Gunsten entscheiden. Dafür gibt es aber keinen
Grund. Denn die Bürgerinitiative
hat wohl einfach unsauber gearbeitet. Das wird in dem Gutachten
nachvollziehbar dargelegt. Zudem
ist auch formuliert, was passiert,
wenn der Gemeinderat entgegen
der Empfehlung grünes Licht geben sollte. Dann wäre Bürgermeister Johannes Züfle rechtlich dazu
verpflichtet, dem Beschluss zu widersprechen und die Kommunalaufsicht einzuschalten. Und die hat
sich schon im Vorfeld mit dem Ergebnis des Rechtsgutachtens einverstanden erklärt.
Eine Wahl hat der Gemeinderat
aber trotzdem: Er kann nämlich entscheiden, auf welchem Wege er eine
Entscheidung in der Hallenfrage
herbeiführen möchte. So kann er
das Bürgerbegehren schlichtweg für
unzulässig erklären und sich auf seinen Beschluss vom Dezember berufen, eine neue Kombi-Halle zu
bauen und sich von der Limburghalle zu verabschieden. Er kann
aber auch die Entscheidung von sich
aus in die Hände der Bürger geben.
Dann käme es trotzdem zu einem
Bürgerentscheid, wenn auch unter
Federführung des Gemeinderates.
Allen gerecht werden können die
Gemeinderäte sowieso nicht. Ihr Ziel
sollte aber vor allem eines sein: In
dieser Angelegenheit einen Weg aufzuzeigen, der für alle möglichst fair
ist und am besten zur Befriedung des
gespaltenen Städtles beiträgt. Die Redaktion des Teckboten
nimmt eine sachliche Leserzuschrift, die sich auf eine
Veröffentlichung in unserer
Zeitung bezieht, gerne entgegen. Sie übernimmt dafür
aber nur die presserechtliche
Verantwortung und behält
sich in jedem Fall Kürzungen
vor. Leider können handschriftliche Manuskripte nicht
berücksichtigt werden.
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Kirche im Grünen
beim Reußenstein
Neidlingen. Am morgigen Sonntag,
1. Mai, um 11 Uhr findet auf der
Burgwiese beim Reußenstein auf
der Albhochfläche eine Kirche im
Grünen statt. Die Predigt hält Dekanin Renate Kath. Musikalisch begleitet wird der Gottesdienst unter
freiem Himmel von Bläsern des Bezirks. Bei schlechtem Wetter bietet
der Reußensteiner Hof Gelegenheit
zum Ausweichen. pm
Vatertagshock
unter den Linden
Neidlingen. Am Donnerstag, 5. Mai,
veranstaltet der Gesangverein Neidlingen unter den Linden bei der Alten Schule in der Kirchstraße seinen
traditionellen Vatertagshock. Für
Bewirtung ist gesorgt, etwa mit Gutem vom Grill, Kuchen und Torten.
Die Veranstaltung findet bei jeder
Witterung statt. pm

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