Stadt Marbach am Neckar

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Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar
Vorlage
Verhandlungsfolge:
TOP
öffentl.
nicht
öffentl.
am
Niederschrift
VA
x
AUT
Berat.
Punkt
VA
1
x
27.01.2011
AUT
OR
x
31.01.2011
OR
GR
x
10.02.2011
GR
Baulückenkataster für die Stadt Marbach
Antrag:
Kenntnisnahme
Sachverhalt:
Bezüglich der Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar wurden erste Gespräche mit dem Verband Region Stuttgart geführt. Um abzuklären, ob für künftige Änderungen – wie in den vergangenen Jahren – Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ausreichen oder ob
eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, soll eine Gesamtschau für den Wohnbauflächenbedarf und die Wohnbauflächenpotenziale für
alle Verbandsgemeinden erarbeitet werden. Neben den im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen, aber noch nicht in Anspruch genommenen Neubauflächen ist für
das Wohnbauflächenpotenzial einer Gemeinde insbesondere das sogenannte Innenentwicklungspotenzial von Bedeutung. Ein wichtiger Teil dieses Innenentwicklungspotenzials sind die noch unbebauten Bauplätze, die so genannten Baulücken.
Nachdem derzeit alle Verbandsgemeinden für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr eine aktuelle Erfassung des Bebauungszustandes vorgenommen haben,
ist eine Erhebung der noch unbebauten Bauplätze mit vergleichsweise geringem
Aufwand möglich. Als Baulücken oder Bauplätze gelten dabei Grundstücke bzw.
Grundstücksteile, bei denen das Planungsrecht sowie der Grundstückszuschnitt eine
Bebauung zulässt und die zugleich über eine ausreichende öffentliche Erschließung
verfügen.
Bei der Überprüfung der Baugrundstücke in Marbach wurde festgestellt, dass in der
Kernstadt 106 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4,57 ha diese Voraussetzungen erfüllen. Im Stadtteil Rielingshausen wurden 35 Baulücken mit einer Gesamtfläche von 1,83 ha ermittelt.
Beratungsergebnis:
laut Antrag
einstimmig
mehrheitlich
Anwesend:
Vorsitzender:
Ja
Nein
Enthalt.
anderer Beschluss
siehe
Folgeseiten
Stadträte (Zahl):
Ausschluss wegen Befangenheit:
Aktenzeichen: IV-621.31
Anlage(n):
Verteiler: BM, II, IV
Besonderheiten
siehe
Folgeseiten
Normalzahl:
2
Bei einer näheren Überprüfung der ermittelten Baulücken wurde festgestellt, dass ein
Teil der Grundstücke (zum Teil sehr aufwendig) als Hausgarten angelegt ist, um die
Wohnqualität auf dem angrenzenden bebauten Grundstück zu steigern und daher
langfristig für eine Nutzungsänderung nicht zur Verfügung steht. In der Kernstadt
handelt es sich dabei um 23 Grundstücke mit einer Fläche von ca. 1,24 ha, im Stadtteil Rielingshausen um 5 Grundstücke mit einer Fläche von ca. 0,27 ha.
Unter Berücksichtigung der dauerhaften Nichtverfügbarkeit der betreffenden Grundstücksflächen ergibt sich folgendes Baulückenpotenzial:
Baulückenpotenzial Marbach
theoretisches Potenzial
abzüglich Hausgärten
tatsächliches Baulückenpotenzial
Baulückenpotenzial Rielingshausen
theoretisches Potenzial
abzüglich Hausgärten
tatsächliches Baulückenpotenzial
Baulückenpotenzial Gesamtstadt
theoretisches Potenzial
abzüglich Hausgärten
tatsächliches Baulückenpotenzial
106 Grundstücke
23 Grundstücke
83 Grundstücke
4,57 ha
1,24 ha
3,34 ha
35 Grundstücke
5 Grundstücke
30 Grundstücke
1,83 ha
0,27 ha
1,56 ha
141 Grundstücke
28 Grundstücke
113 Grundstücke
6,40 ha
1,51 ha
4,90 ha
Um festzustellen, welcher Anteil der Baulücken für eine Nutzung innerhalb der
nächsten fünf, zehn oder fünfzehn Jahre (und damit des für eine Flächennutzungsplan-Fortschreibung maßgeblichen Zeitraumes) zur Verfügung steht und ob die Interessenten gegebenenfalls an einer Veräußerung der Bauplätze interessiert sind,
wurde eine Befragung der Grundstückseigentümer vorgenommen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung der Vorlage betrug die Rücklaufquote in der Kernstadt ca. 67 %, im Stadtteil Rielingshausen ca. 70 %. Da voraussichtlich auch in den nächsten Tagen noch
ausgefüllte Erhebungsbögen eingehen werden, wird das Ergebnis der Befragung in
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vorgestellt und in einer Tischvorlage dargestellt.
Neben dem Baulückenpotenzial wurden auch Innenentwicklungsflächen im weiteren
Sinne erhoben, also Flächen im Innenbereich, die einer Bebauung zugeführt werden
können bzw. sollen, bei denen jedoch vor einer Bebauung noch bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel eine Änderung des Bebauungsplanes, die Herstellung von
Erschließungsanlagen oder eine Umlegung erforderlich sind. Das Ergebnis der Ermittlung dieser Innenentwicklungsflächen im weiteren Sinne wird ebenfalls in der Sitzung vorgestellt.
Finanzierung / Folgekosten:
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