Stadt Marbach am Neckar
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Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht öffentl. am Niederschrift VA x AUT Berat. Punkt VA 1 x 27.01.2011 AUT OR x 31.01.2011 OR GR x 10.02.2011 GR Baulückenkataster für die Stadt Marbach Antrag: Kenntnisnahme Sachverhalt: Bezüglich der Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar wurden erste Gespräche mit dem Verband Region Stuttgart geführt. Um abzuklären, ob für künftige Änderungen – wie in den vergangenen Jahren – Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ausreichen oder ob eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist, soll eine Gesamtschau für den Wohnbauflächenbedarf und die Wohnbauflächenpotenziale für alle Verbandsgemeinden erarbeitet werden. Neben den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, aber noch nicht in Anspruch genommenen Neubauflächen ist für das Wohnbauflächenpotenzial einer Gemeinde insbesondere das sogenannte Innenentwicklungspotenzial von Bedeutung. Ein wichtiger Teil dieses Innenentwicklungspotenzials sind die noch unbebauten Bauplätze, die so genannten Baulücken. Nachdem derzeit alle Verbandsgemeinden für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr eine aktuelle Erfassung des Bebauungszustandes vorgenommen haben, ist eine Erhebung der noch unbebauten Bauplätze mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich. Als Baulücken oder Bauplätze gelten dabei Grundstücke bzw. Grundstücksteile, bei denen das Planungsrecht sowie der Grundstückszuschnitt eine Bebauung zulässt und die zugleich über eine ausreichende öffentliche Erschließung verfügen. Bei der Überprüfung der Baugrundstücke in Marbach wurde festgestellt, dass in der Kernstadt 106 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4,57 ha diese Voraussetzungen erfüllen. Im Stadtteil Rielingshausen wurden 35 Baulücken mit einer Gesamtfläche von 1,83 ha ermittelt. Beratungsergebnis: laut Antrag einstimmig mehrheitlich Anwesend: Vorsitzender: Ja Nein Enthalt. anderer Beschluss siehe Folgeseiten Stadträte (Zahl): Ausschluss wegen Befangenheit: Aktenzeichen: IV-621.31 Anlage(n): Verteiler: BM, II, IV Besonderheiten siehe Folgeseiten Normalzahl: 2 Bei einer näheren Überprüfung der ermittelten Baulücken wurde festgestellt, dass ein Teil der Grundstücke (zum Teil sehr aufwendig) als Hausgarten angelegt ist, um die Wohnqualität auf dem angrenzenden bebauten Grundstück zu steigern und daher langfristig für eine Nutzungsänderung nicht zur Verfügung steht. In der Kernstadt handelt es sich dabei um 23 Grundstücke mit einer Fläche von ca. 1,24 ha, im Stadtteil Rielingshausen um 5 Grundstücke mit einer Fläche von ca. 0,27 ha. Unter Berücksichtigung der dauerhaften Nichtverfügbarkeit der betreffenden Grundstücksflächen ergibt sich folgendes Baulückenpotenzial: Baulückenpotenzial Marbach theoretisches Potenzial abzüglich Hausgärten tatsächliches Baulückenpotenzial Baulückenpotenzial Rielingshausen theoretisches Potenzial abzüglich Hausgärten tatsächliches Baulückenpotenzial Baulückenpotenzial Gesamtstadt theoretisches Potenzial abzüglich Hausgärten tatsächliches Baulückenpotenzial 106 Grundstücke 23 Grundstücke 83 Grundstücke 4,57 ha 1,24 ha 3,34 ha 35 Grundstücke 5 Grundstücke 30 Grundstücke 1,83 ha 0,27 ha 1,56 ha 141 Grundstücke 28 Grundstücke 113 Grundstücke 6,40 ha 1,51 ha 4,90 ha Um festzustellen, welcher Anteil der Baulücken für eine Nutzung innerhalb der nächsten fünf, zehn oder fünfzehn Jahre (und damit des für eine Flächennutzungsplan-Fortschreibung maßgeblichen Zeitraumes) zur Verfügung steht und ob die Interessenten gegebenenfalls an einer Veräußerung der Bauplätze interessiert sind, wurde eine Befragung der Grundstückseigentümer vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage betrug die Rücklaufquote in der Kernstadt ca. 67 %, im Stadtteil Rielingshausen ca. 70 %. Da voraussichtlich auch in den nächsten Tagen noch ausgefüllte Erhebungsbögen eingehen werden, wird das Ergebnis der Befragung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vorgestellt und in einer Tischvorlage dargestellt. Neben dem Baulückenpotenzial wurden auch Innenentwicklungsflächen im weiteren Sinne erhoben, also Flächen im Innenbereich, die einer Bebauung zugeführt werden können bzw. sollen, bei denen jedoch vor einer Bebauung noch bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel eine Änderung des Bebauungsplanes, die Herstellung von Erschließungsanlagen oder eine Umlegung erforderlich sind. Das Ergebnis der Ermittlung dieser Innenentwicklungsflächen im weiteren Sinne wird ebenfalls in der Sitzung vorgestellt. Finanzierung / Folgekosten: ----