Amtsblatt - Gemeinde Tiefenort
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Amtsblatt - Gemeinde Tiefenort
KRAYENBERGBOTE Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort E-Mail: [email protected] Internet: www.tiefenort.de 13. Jahrgang Freitag, den 30. Oktober 2015 Nr. 10 / 44. Woche Tierheimverein Wartburg kreis e.V. Vitzerodaer Straße 39 � 364 60 Springen Wie in jedem Jahr laden die Mitarbeiter unseres Tie rheimes alle Tierfreunde aus nah und fern recht herzlich ein zur wann: Samstag, den 05 .12.2015 ab 13.00 Uhr wo: Tierheim Springen, Vitzerodaer Straße 39 Schauen Sie sich gerne um und lernen Sie unser Tierhe im kennen. Freuen Sie sich auf Kaffee und Kuchen, leckere Thüring er Rostbratwurst, angeregte Gespräche und viele, viele dankbare Tiere. Herzlich willkommen! Jürgen Holland-Nell Vorsitzender des Tierheim vereines Jeannette Stunz Leiterin des Tierheimes mit Amtsblatt der Gemeinde Frauensee Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 2 - Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Tiefenort Nr. 10/2015 republik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, endvertreten durch das Straßenbauamt Südwestthüringen, Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis, mit Wirkung vom 01.04.2016 in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Standesamt, Hauptamt, Einwohnermeldeamt Montag.......................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag....................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch................................................................... geschlossen Donnerstag................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr Bürgermeister-Sprechtag Donnerstag................... 10.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Tel.: ........................................................................03695/82760 Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Tiefenort Mietersprechzeiten Flur: Flurstücke Nr.: Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung Die Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung finden jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus Tiefenort statt. Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten finden jeden Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tiefenort statt. Information an Interessenten von Brennholz An folgenden Terminen finden Sprechtage in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt: 05.11.201519.11.2015 03.12.201517.12.2015 (Termine unter Vorbehalt aktueller Änderungen) Tel.: 0172/3480131 Christian Müller Revierleiter Krayenberg Amtliche Bekanntmachungen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde Frankental 1, 98617 Meiningen Flurbereinigungsverfahren Leimbach, Wartburgkreis, Az.: 3-3-0441 I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Leimbach, Wartburgkreis, erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß § 88 Nr. 3 und § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. 1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Auf Antrag des Straßenbauamtes Südwestthüringen vom 30.07.2015 werden den bisher Berechtigten der Besitz und die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für die Straßenbaumaßnahme B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 4. Bauabschnitt, Anschluss Hämbacher Kreuz im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Leimbach entzogen und der Unternehmensträger, die Bundes- Flur: Flurstück Nr.: 3 778/3 Flur: 4 Flurstücke Nr.: 824/1, 825/6, 827/1, 827/2, 827/3, 2555, 2556 8 1142/5, 1143/1, 225511, 2258, 2302/1 Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (1 Karte im Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung sind ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht; sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden - Leimbach und Stadt Bad Salzungen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen sowie - Tiefenort im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten, a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG), b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme bis zur Aufhebung durch Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen. Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. II. Auflagen 1. Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Unternehmensträger hat die entzogenen Flächen in der Örtlichkeit bis zum 31.03.2016 anzuzeigen. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Unternehmensträger sicher zu stellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsund Baustraßen genutzt wurden. Der Unternehmensträger ist verpflichtet, der Flurbereinigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 3 - III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der jeweils geltenden „Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat Thüringen“ und aufgrund der Entschädigungsvereinbarung für Verfahren nach § 87 FlurbG zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Bauernverband e.V., den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung, der DB ProjektBau GmbH und der DEGES festzusetzen ist. 2. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern oder Bewirtschaftern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger benötigten Flächen eine jährliche Nutzungsentschädigung, sofern keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, auf Grundlage der unter 111/1 dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Entschädigungsvereinbarung gezahlt. Wird ein Nutzungsentzug in überdurchschnittlichem Umfange nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung stehen grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks sicherzustellen. 4. Zuweisung von Ersatzflächen; Festsetzung der Entschädigung Die Zuweisung von Ersatzflächen sowie die Festsetzung der Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde nach Unanfechtbarkeit dieser Anordnung mit gesonderten Verwaltungsakten. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 171 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I. S. 1474), im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage gegen die vorläufige Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen, Postfach 100653, 98606 Meiningen, Postanschrift: einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. Meiningen, 22.09.2015 Knut Rommel Amtsleiter Nr. 10/2015 Gemeindemitteilungen Neues Meldegesetz ab 01.11.2015 Zur Information an alle Bürger Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, hier einige Informationen zu den wichtigsten Änderungen: Nach § 50 (2) dürfen Altersjubiläen erst ab dem 70. Geburtstag, sowie jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Jubiläum. Die Gemeinde Tiefenort wird in ihrem Amtsblatt „Krayenbergbote“ die Geburtstage wie bisher veröffentlichen. In der öffentlichen Presse („Freies Wort“ und „STZ“) werden die Jubiläen ab November entsprechend dem neuen Bundesmeldegesetz veröffentlicht. Es kann beim Meldeamt Tiefenort eine Übermittlungssperre beantragt werden, wenn keine Veröffentlichung der Daten zu den Jubiläen gewünscht wird. Der § 19 - Mitwirkung des Wohnungsgebers - hat sich insofern geändert, dass ab 01.11.2015 der Eigentümer einer Wohnung (Wohnungsgeber - kann auch durch den Eigentümer beauftragt sein) für den Meldepflichtigen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ (siehe abgebildetes Formular) auszufüllen hat. Jeder Meldepflichtige, der eine Wohnung bezieht, hat diese dem Meldeamt vorzulegen. Die Meldebehörde ist berechtigt, vom Wohnungsgeber jederzeit Auskunft zu verlangen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat. Die „Wohnungsgeberbescheinigung“ kann auch über die Internetseite der Gemeinde Tiefenort - Rathaus - Formulare + Anträge - Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden. Bei auftretenden Fragen können Sie sich gerne persönlich beim Einwohnermeldeamt Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1 oder telefonisch unter der Nummer 03695/827619 beraten lassen. R. Rubisch Bürgermeister ➤➤➤ Das Formular hierzu finden Sie auf der nächsten Seite ➤➤➤ Nächster Redaktionsschluss Montag, den 16.11.2015 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 27.11.2015 Impressum Krayenbergbote Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort und der Gemeinde Frauensee Herausgeber: Gemeinde Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort und Gemeinde Frauensee, Platz der Freundschaft 3, 36460 Frauensee Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlicher Teil: Gemeinde Tiefenort und Gemeinde Frauensee Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätz- lichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Tiefenort. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 4 - Nr. 10/2015 Gemeindeverwaltung�Tiefenort� � � � � � Vom�Vermieter�auszufüllen!� � Wohnungsgeberbescheinigung�nach�§�19�Bundesmeldegesetz� � � � Hiermit�wird�ein�����Einzug�in�bzw.�Auszug�����aus�folgender�Wohnung�bestätigt:� o o � � Postleitzahl,�Ort�mit�Ortsteil,�Straße,�Hausnummer�mit�Zusatz�� � ___________________________________________________________________________________________ Stockwerk,�Wohnungsnummer�bzw.�Lagebeschreibung�der�Wohnung�im�Haus� � In�bzw.�aus�der�genannten�Wohnung�ist/sind�am���������������������folgende�Personen�ein��bzw.� ausgezogen:� 1. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 2. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 3. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� � 4. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 5. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 6. weitere�Personen�siehe�Rückseite� � Name�und�Anschrift�des�Wohnungsgebers�lauten:� � _________________________________________________________________________________� Name�des�Wohnungsgebers� _________________________________________________________________________________________� Postleitzahl,�Ort�Straße�und�Hausnummer�des�Wohnungsgebers� � o Der�Wohnungsgeber�ist�gleichzeitig�Eigentümer�der�Wohnung� � o Der�Wohnungsgeber�ist�nicht�Eigentümer�der�Wohnung� � ������ �Name�und�Anschrift�des�Eigentümers�lauten:� � ________________________________________________________________________________� Name�des�Eigentümers�der�Wohnung� � ________________________________________________________________________________________� Postleitzahl,�Ort,�Straße�und�Hausnummer�des�Eigentümers� � Ich�bestätige�mit�meiner�Unterschrift,�dass�die�oben�gemachten�Angaben�den�Tatsachen�entsprechen.� � Es�ist�verboten,�eine�Wohnanschrift�für�eine�Anmeldung�anzubieten�oder�zur�Verfügung�zu�stellen,�wenn�ein� tatsächlicher�Bezug�der�Wohnung�weder�stattfindet�noch�beabsichtigt�ist.�Ein�Verstoß�gegen�dieses�Verbot� stellt�eine�Ordnungswidrigkeit�dar�und�kann�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�50.000�Euro�geahndet�werden.�Das� Unterlassen�einer�Bestätigung�des�Ein��oder�Auszuges�sowie�die�falsche�oder�nicht�rechtzeitige�Bestätigung�des� Ein�oder�Auszuges�können�als�Ordnungswidrigkeiten�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�1.000�Euro�geahndet�werden.� � ______________________________� � � � _______________________________� � � � � � � Unterschrift�des�Wohnungsgebers� Ort,�Datum� � � � � � � � � oder�der�beauftragten�Person� Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 5 - Nr. 10/2015 Amtsgericht Eisenach Ausfertigung Geschäftsnummer K 54/11 Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in Beschluss Das im Wohnungsgrundbuch von Unterrohn, Blatt 457, Grundbuchamt Bad Salzungen eingetragene Wohnungseigentum 43593/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück 484/10, Gebäude- und Freifläche, Ortsstraße zu 557 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung mit Nr. 2 im Aufteilungsplan bezeichnet. Sondernutzungsrecht an dem Abstellplatz nebst Zufahrt mit Nr. 2 gekennzeichnet. (Tatsächliche Lagebezeichnung: Tannenweg 7 Das Sondereigentum befindet sich im Keller-, Erd- und Dachgeschoss einer Hälfte eines Doppelwohnhauses.) soll am Montag, 25.01.2016 um 11:00 Uhr im Z. 218 im Gerichtsgebäude Theaterplatz 5 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 20.07.2011 in das Grundbuch eingetragen worden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert 44.500,00 EUR. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG versagt worden. Eisenach, den 22.09.2015 Bettin Rechtspflegerin Ausgefertigt: 99817 Eisenach, 12.10.2015 Schall, Justizhauptsekretärin Urkundsbeamter der Geschäftsstelle eine/n Bauhofmitarbeiter/in. Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten: die Durchführung des Winterdienstes; die Instandhaltung, Sanierung, Reinigung und in gewissem Umfang auch Herstellung von Straßen, Feldwegen und (öffentlichen) Verkehrsflächen; die Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Freizeit- und Sportanlagen sowie Friedhöfen; die Landschafts- Gewässer- und Gehölzpflege und die Unterstützung von (kommunalen) Veranstaltungen sowie die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte des Bauhofes. Wir erwarten: • eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung • Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem kommunalen Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z. B. Rasentraktor, Bagger) und Gerätschaften (Freischneider, Motorsäge) • Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie zur Ableistung von Rufbereitschaft • Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen • Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit • Teamfähigkeit aber auch hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft • mind. Führerschein der Klassen B und C (alt Klasse 2) • ein aufgeschlossener und freundlicher Umgang mit den Bürgern wird vorausgesetzt • wünschenswert ist eine aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr mit der Bereitschaft zum feuerwehrtechnischen Dienst während der Arbeitszeit Wir bieten: - Siegel - Öffentliche Auslegung Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen / Tagespflege Kindergartenjahr 2015 / 2016 Diese Bedarfsplanung wurde auf der Homepage des Wartburgkreises veröffentlicht. Sie finden diese Datei unter www.wartburgkreis.de; dann das Menü „Bildung & Jugend“ öffnen und die Rubrik „Fachberatung für Kindertageseinrichtungen“ anklicken. Laut § 17 (4) ThürKitaG kann die Bedarfsplanung ebenfalls in der Gemeindeverwaltung Tiefenort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Rubisch Bürgermeister Die Gemeinde Tiefenort sucht zum 01.01.2016 in Vollzeit (40 Stunden/Woche) - zunächst befristet bis 31.12.2017 - für den gemeindlichen Bauhof • ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet • Fortbildungsmöglichkeiten • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen • bei Eignung eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Bürgermeister Ralf Rubisch telefonisch unter Tel. 03695/8276-0 oder Frau Heinkel unter Tel.03695/8276-26. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähige, schriftliche Bewerbung bis spätestens 18.11.2015 an die Gemeindeverwaltung Tiefenort Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort. Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 6 - Nr. 10/2015 Veranstaltungen Volkstrauertag in Tiefenort und Ortsteilen Am Sonntag, den 15.11.2015 begehen wir den diesjährigen Volkstrauertag. Traditionsgemäß findet um 11.00 Uhr (nach dem Gottesdienst) im Ehrenhain Tiefenort eine Gedenkfeier zum ehrenden Gedenken an die Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terror statt. Im Ortsteil Dönges findet die Gedenkfeier um 13.30 Uhr auf dem Friedhof in Dönges am Kriegerdenkmal statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Tiefenort eingeladen. Rubisch Bürgermeister Einladung zum Lichtbildervortrag Der Ortsteilrat Dönges möchte hiermit zu einem gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen für Adventstheater in Tiefenort Im Sommer begannen in Tiefenort die Probenarbeiten der Kindertheatergruppe. Das Stück heißt „Der zerbrochene Weihnachtsengel“ und handelt von einem Geschwisterpaar, das sich im Wald verirrt und über Umwege zu Knecht Ruprecht und seinen Zwergen kommt. Neben den Schauspielern treten ein Chor und ein Ballett auf. Die Aufführungen finden im Saal des Gasthauses „Stern“ am 27. November um 19 Uhr und am 29. November um 18 Uhr statt. Wir freuen uns auf zahlreiche Eltern, Geschwister, Großeltern und Interessierte jeden Alters. Für die Aufführungen gibt es keinen Kartenverkauf. Hagen Karn im Namen aller Mitwirkenden Sonntag, 15.11.2014 um 15.00 Uhr in das Heimatzimmer Dönges, Alte Straße 40 recht herzlich einladen. Anschließend wird Herr Dr. Sinn uns noch einmal den Vortrag über die Geschichte von Weißendiez (in etwas abgewandelter Form) und Fotoimpressionen vom Wochenende vor allem von uns „Döngesern“ zeigen. Vereine und Verbände Böttger, OTB FSV Kali Werra Tiefenort Sehr geehrte Rentner in Oberrohn, Auch in diesem Jahr möchten wir Sie zu der vorweihnachtlichen Feier für die Rentner Oberrohns am Samstag, den 05.12.2015 um 15 Uhr herzlich einladen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Der Ortschaftsrat Oberrohn Liebe Kinder in Oberrohn, es ist soweit. Am Sonntag, den 06.12.2015 kommt der Nikolaus um 15 Uhr zu Euch nach Oberrohn. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Euer Ortschaftsrat Oberrohn Nachdem unsere 1. Männermannschaft des FSV Kali Werra Tiefenort am Kirmeswochenende spielfrei hatte, kommt es nun bis zur Winterpause noch zu einem straffen Programm. Der Spielplan sieht bis Mitte Dezember Pflichtspiele vor. Der Verein möchte die Einwohner um den Krayenberg über kommende Heimspiele der Männermannschaften des FSV Kali Werra Tiefenort informieren: Sonntag, 01.11.15 14:00 Uhr Kali Werra - SV Buttlar Sonntag, 06.12.15 14:00 Uhr Kali Werra - VfB Vacha Samstag, 31.10.15 15:00 Uhr Kali Werra II - Fortuna Kaltennordheim II Samstag, 07.11.15 14:30 Uhr Kali Werra II - SV Gumpelstadt II Samstag, 05.12.15 14:00 Uhr Kali Werra II - VfB Vacha II Freitag, 23.10.15 18.30 Uhr Kali Werra AH - SG Schweina Freitag, 30.10.15 18:30 Uhr Kali Werra AH - FSV Leimbach Der Verein würde sich über zahlreiche Zuschauer freuen, damit die Spiele positiv für unsere Teams gestaltet werden können! Am 21.11.2015 findet um 17.30 Uhr im Gasthaus „Zum Stern“ die turnusmäßige Mitgliederversammlung statt. Hauptschwerpunkt der Veranstaltung ist die Wahl des Vorstandes. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anschließend wollen wir in gemütlicher Runde bei der Jahresabschlussfeier unseres Vereins zusammen mit Freunden, Helfern und Sponsoren das Sportjahr 2015 ausklingen lassen. Der Vorstand Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort - 7 - Schützenverein 1875 Tiefenort e.V. Neues vom Bogensport Die Bogensportabteilung des Schützenvereins 1875 Tiefenort e.V., die erst im letzten Jahr gegründet wurde, hat die Freiluftsaison und damit das erste Sportjahr erfolgreich beendet. Der krönende Höhepunkt dabei war das Turnier der Jüngsten - der Russ & Janot Cup in Erfurt. Mit 539 Ringen belegte Nancy Schiller den 2. Platz und Dominik Brunzel mit 368 Ringen den 9. Platz in den jeweiligen Altersklassen. Somit sorgte unser Nachwuchs für ein gelungenes Wettkampfdebüt des Schützenvereins im Bereich Bogensport. Nr. 10/2015 Liebe Kinder und liebe Eltern, am Freitag, dem 06. November 2015 ist es wieder soweit! Wir laden euch ganz herzlich um 15 Uhr zum Laternenbasteln Zweitplatzierte - Nancy Schiller Mit der bevorstehenden Hallensaison beginnt schon jetzt das neue Sportjahr 2015/2016, in dem auch wieder viele WettkampfHighlights angeboten werden. So ist zum Beispiel die Teilnahme am Christmas Cup in Erfurt, die Beteiligung an der Kreismeisterschaft in Eisenach und sogar an der Thüringer Landesmeisterschaft geplant. Um dafür gut vorbereitet zu sein, trainieren wir seit Anfang Oktober wieder in der alten Turnhalle neben der Feuerwehr. An dieser Stelle richten wir ein herzliches Dankeschön an die Kleintierzüchter, die uns die Halle für die Wintermonate zur Verfügung stellen. Unsere Trainingszeiten sind immer dienstags um 16.30 Uhr für die Jugendlichen und ab 18.30 Uhr für Erwachsene. Alle Bogensport-Interessierten möchten wir hiermit auch noch einmal herzlich einladen, um bei einem Schnuppertraining diese faszinierende Sportart kennen zu lernen. Informationen erhalten Sie über den Schützenverein 1875 Tiefenort e.V. - Mirko Bärmann unter 01738503246 oder Stephan Krug unter 01729447793. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Hallensaison und wünschen „ALLE INS GOLD“ 55. Frauenfrühstück Das nächste Frauenfrühstück findet am Dienstag, 03.11.2015 um 9.30 Uhr im Heimatzimmer statt. Alle Frauen sind recht herzlich eingeladen. ins Heimatzimmer ein. Bitte bringt eine Plastikflasche, Bleistift und eine Schere mit. Nach einer gemütlichen Bastelstunde wollen wir mit euch gegen 17 Uhr einen kleinen Laternenumzug durch unser Dorf machen. Dazu sind natürlich alle Döngeser recht herzlich eingeladen! Wir freuen uns, wie im vergangen Jahr, auf ein Dämmerstündchen unter freiem Himmel, mit Bratwurst & Getränken und zahlreichen Gästen aus nah und fern! Bitte gib uns bis zum 03.11.15 Bescheid, ob du zum Basteln kommst. Du kannst dich telefonisch unter 63204 oder mit dem unteren Abschnitt anmelden. Herzliche Grüße von euren Döngeser Sportfrauen! Ich / Wir komme(n) gern zum Laternenbasteln am Freitag, dem 06.11.15 um 15 Uhr ins Heimatzimmer. ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... ...................................................................................................................... Name des Kindes / der Kinder, eventuell Begleiter Senioren Dämmerstündchen Das nächste „Dämmerstündchen“ bei Snack und Spiel findet am Freitag, den 20.11.2015 um 19.00 Uhr im Heimatzimmer in Dönges statt. Geburtstagsglückwünsche 02.11. 03.11. 03.11. 04.11. 05.11. 05.11. 08.11. 10.11. 11.11. 11.11. zum 81. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 67. Geburtstag Frau Ruprecht, Hildegard Frau Döll, Waltraut Frau Matthäi, Käthchen Frau Lorenz, Waltraud Frau Herbst, Ingrid Herrn Illing, Walter Herrn Schäfer, Werner Frau Krug, Helene Herrn Heiderich, Willi Frau Karn, Hannelore Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort 11.11. 11.11. 11.11. 11.11. 11.11. 12.11. 13.11. 14.11. 15.11. 16.11. 16.11. 17.11. 18.11. 19.11. 19.11. 19.11. 20.11. 21.11. 22.11. 22.11. 25.11. 26.11. 26.11. 26.11. 26.11. 26.11. 28.11. 29.11. zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag - 8 - Herrn Luck, Klaus Herrn Schurr, Wolfgang Frau Somieski, Rosemarie Frau Täubner, Ingeborg Frau Weitz, Ursula Herrn Weber, Hans Frau Jakob, Renate Frau Zapf, Irma Frau Altmann, Barbara Herrn Buse, Martin Herrn Müller, Erhard Frau Krug, Rosemarie Herrn Heiß, Hans Herrn Luck, Werner Frau Ochs, Elisabeth Herrn Schäfer, Heinz Frau Gratz, Hildegard Frau Eitel, Irene Frau Preißel, Veronika Frau Stayniak, Marianne Frau Sauerbrei, Erika Herrn Barra, Bernd Herrn Jäger, Hans Gerd Frau Krug, Heide Frau Schmidt, Hannelore Frau Schnell, Annemarie Frau Hill, Anneliese Frau Kuschet, Erika OT Dönges 03.11. zum 67. Geburtstag Frau Sinn, Gisela 04.11. zum 78. Geburtstag Herrn Börner, Günther 15.11. zum 76. Geburtstag Frau Reinmöller, Ingeburg OT Hämbach 20.11. zum 81. Geburtstag 20.11. zum 78. Geburtstag 22.11. zum 81. Geburtstag 26.11. zum 76. Geburtstag 26.11. zum 69. Geburtstag Frau Scheel, Lieselotte Herrn Weber, Helmut Frau Bachmann, Martha Frau Hill, Helga Herrn Ritzmann, Rainer OT Oberrohn 01.11. zum 74. Geburtstag 03.11. zum 85. Geburtstag 13.11. zum 77. Geburtstag 16.11. zum 69. Geburtstag 28.11. zum 80. Geburtstag Herrn Michel, Bodo Frau Müller, Johanna Herrn Fallenstein, Helmut Frau Räbiger, Bärbel Frau Groß, Irmtraud OT Unterrohn 18.11. zum 66. Geburtstag Frau Oswald, Gisela 21.11. zum 76. Geburtstag Frau Adler, Renate 23.11. zum 65. Geburtstag Herrn Hörmann, Herbert Der Verein für Senioren in Tiefenort e.V. Programm für November 2015 Mittwoch, 04.11.2015 Ereignisreiche Jahre liegen hinter uns, seitdem Deutschland friedlich vereint ist. Wir erinnern uns in „Wendegeschichten“ an unsere Erlebnisse in dieser spannenden Zeit. Dazu gehört eine gemütliche Kaffeerunde. Treffpunkt ist am 04.11.15 in der „Inselgaststätte“ um 14.00 Uhr. Mittwoch, 11.11.2015 Da war doch was?!? Eine Busfahrt führt durch den Rosagrund ins Werratal. Auf jeden Fall wird es lustig und interessant. Bitte deshalb auch ein kleines, feines Hütchen mitbringen! Am Ziel trinken wir Kaffee, auf dem Heimweg kehren wir in der Gaststätte „Bernhardshall“ zum Abendessen ein. Abfahrt: 14.00 Uhr ab Werrator, Markt, Landwehrgraben Anmeldung bei Frau Renate Hill Nr. 10/2015 Mittwoch, 18.11.2015 Die 700-Jahrfeier unseres Tiefenorter Ortsteils Weißendiez war ein gelungenes Fest. Der Döngeser Historiker Dr. Sinn zeigt uns im „Waldcafe“ noch einmal alle Höhepunkte der Veranstaltungen. Dann können wir Kaffee und Kuchen genießen. Beginn ist um 14.00 Uhr Dienstag, 24.11.2015 Wer Freude an gemeinsamer Bewegung hat, kommt um 14.00 Uhr in das Gasthaus „Zur Erholung“. Bitte Sportsachen mitbringen! Mittwoch, 25.11.2015 Zu einem „Spielenachmittag“ treffen sich die Tiefenorter Senioren im „Waldcafe“. Beginn ist um 14.00 Uhr. Zu allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder willkommen. Der Vorstand Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Tiefenort Monatsspruch November 2015: Erbarmt euch derer, die zweifeln. Judas 22 Gottesdienste: 22. Sonntag n. Trinitatis - 01.11.2015 10.00 Uhr Drittl. So. im Kirchenjahr - 08.11.2015 10.00 Uhr Mittwoch, Martinstag mit Umzug - 11.11.2015 17.00 Uhr Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr - 15.11.2015 10.00 Uhr Buß- und Bettag, Mittwoch - 18.11.2015 18.00 Uhr Ewigkeitssonntag - 22.11.2015 10.30 Uhr 1. Advent - 29.11.2015 10.00 Uhr Veranstaltungen Martinstag mit Umzug am Mittwoch, 11. November 2015, 17.00 Uhr, St. Peterskirche Konfirmandentag Die Konfirmanden der Krayenbergregion sind eingeladen zum Konfirmandentag am Buß- und Bettag, Mittwoch, 18.11.2015, zwischen 15.00 und 18.00 Uhr in Völkershausen. Seniorentanz: Montag, 09. November 2015, 14.00 Uhr Montag, 23. November 2015, 14.00 Uhr Vorkonfirmanden: Dienstag, 16.00 Uhr Konfirmanden: Dienstag, 17.00 Uhr Christenlehre: Mittwoch, 15.00 Uhr Kirchenchor: Montag, 19.30 Uhr Herzliche Bitte: Kirchgeld Das Kirchgeld ist ein wichtiger Beitrag für das Leben in unseren Kirchgemeinden. Wir bitten Sie, Ihr Kirchgeld zu überweisen: Ev. Kirchgemeinde Tiefenort Sparkasse Wartburgkreis Konto-Nr.: 113 573 BLZ: 840 550 50 IBAN: DE02 8405 5050 0000 1135 73 VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden: Konto-Nr.: 359 2332 BLZ: 840 947 54 neu IBAN: DE82 8409 4754 0003 5923 32 oder persönlich im Pfarramt abzugeben. Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde Tiefenort Ihr Pfarrer A. Fritsch -> Kirche im Internet: http://salzungen.elkth-online.de KRAYENBERGBOTE Amtsblatt der Gemeinde Frauensee E-Mail: [email protected] 13. Jahrgang Freitag, den 30. Oktober 2015 Nr. 10 / 44. Woche FCV ist gerüstet für die Saison 2015/2016 Jedes Kind ist recht herzlich eingeladen am Umzug teilzunehmen und anschließend wollen wir alle gemeinsam wieder im „Vereinshaus der Feuerwehr“ einkehren. Wir freuen uns sehr, Euch am 14.11.2015 ab 11.11 Uhr, am Schloss begrüßen zu dürfen und wollen uns bei allen Kindern mit einer gratis Bratwurst bedanken. Uns liegt es auch in dieser Saison wieder sehr am Herzen, die Kindertanzgruppen weiter bestehen zu lassen. Daher treffen wir uns jeden Samstagvormittag, in der alten Schule, in Frauensee. Wir werden für die neue Saison wieder eine Kinder- sowie eine Jugendgruppe bilden und alle Mädchen und Jungen, die mit dabei sein wollen, sind dazu recht herzlich eingeladen. Endlich ist es wieder soweit und wir freuen uns sehr, Euch das Programm für den diesjährigen Karnevalsauftakt vorstellen zu dürfen. Am Samstag, den 14.11.2015, starten wir um 11.11 Uhr mit dem „Schuss“ in die neue Karnevalssaison, und bevor um 16 Uhr das Schloss des Bürgermeisters gestürmt wird, sind alle recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein eingeladen. Nach dem Laternenumzug, der von den Oberkrayenbergern musikalisch unterstützt wird, wollen wir den Tag ausklingen lassen. Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 10 - Sprechzeiten Sprechtage des Bürgermeisters der Gemeinde Frauensee im Monat November 2015 Donnerstag 05. November 2015 Donnerstag 12. November 2015 Donnerstag 19. November 2015 Donnerstag 26. November 2015 oder nach Vereinbarung. 09.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr gez. Reitzig Bürgermeister Gemeindemitteilungen Nr. 10/2015 Es kann beim Meldeamt Tiefenort eine Übermittlungssperre beantragt werden, wenn keine Veröffentlichung der Daten zu den Jubiläen gewünscht wird. Der § 19 - Mitwirkung des Wohnungsgebers - hat sich insofern geändert, dass ab 01.11.2015 der Eigentümer einer Wohnung (Wohnungsgeber - kann auch durch den Eigentümer beauftragt sein) für den Meldepflichtigen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ (siehe abgebildetes Formular) auszufüllen hat. Jeder Meldepflichtige, der eine Wohnung bezieht, hat diese dem Meldeamt vorzulegen. Die Meldebehörde ist berechtigt, vom Wohnungsgeber jederzeit Auskunft zu verlangen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat. Die „Wohnungsgeberbescheinigung“ kann auch über die Internetseite der Gemeinde Tiefenort - Rathaus - Formulare + Anträge - Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden. Bei auftretenden Fragen können Sie sich gerne persönlich beim Einwohnermeldeamt Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1 oder telefonisch unter der Nummer 03695/827619 beraten lassen. R. Reitzig Bürgermeister ➤➤➤ Das Formular hierzu finden Sie auf der nächsten Seite ➤➤➤ Öffentliche Auslegung Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen / Tagespflege Kindergartenjahr 2015 / 2016 Diese Bedarfsplanung wurde auf der Homepage des Wartburgkreises veröffentlicht. Sie finden diese Datei unter www.wartburgkreis.de; dann das Menü „Bildung & Jugend“ öffnen und die Rubrik „Fachberatung für Kindertageseinrichtungen“ anklicken. Laut § 17 (4) ThürKitaG kann die Bedarfsplanung ebenfalls in der Gemeindeverwaltung Tiefenort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Reitzig Bürgermeister Gedenkveranstaltung Anlässlich des Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 15. November 2015, um 10.00 Uhr Senioren Geburtstagsglückwünsche 03.11. 06.11. 09.11. 12.11. 14.11. 29.11. 30.11. zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 65. Geburtstag OT Springen 01.11. zum 67. Geburtstag 04.11. zum 72. Geburtstag 07.11. zum 80. Geburtstag 16.11. zum 67. Geburtstag 24.11. zum 71. Geburtstag Herrn Rudolph, Willy Herrn Rug, Horst Herrn Lorenz, Helmut Frau Preiß, Ursula Frau Schmidt, Irene Frau Volkmer, Ingeburg Herrn Putzke, Wolfgang Frau Langlotz, Gerda Herrn Patzelt, Kurt Frau Weyh, Regina Herrn Damerau, Hans-Georg Frau Burkhardt, Christine eine Gedenkveranstaltung des Gemeinderates am Ehrenmal in Frauensee statt. Im Anschluss daran wird in der Marienkirche ein Gottesdienst abgehalten. Bekunden Sie durch Ihre Teilnahme, dass die Opfer der Kriege nicht vergessen und für uns Mahnung und Verpflichtung zugleich sind. Reitzig Bürgermeister Neues Meldegesetz ab 01.11.2015 Zur Information an alle Bürger Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, hier einige Informationen zu den wichtigsten Änderungen: Nach § 50 (2) dürfen Altersjubiläen erst ab dem 70. Geburtstag, sowie jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Jubiläum. Die Gemeinde Frauensee wird in ihrem Amtsblatt „Krayenbergbote“ die Geburtstage wie bisher veröffentlichen. In der öffentlichen Presse („Freies Wort“ und „STZ“) werden die Jubiläen ab November entsprechend dem neuen Bundesmeldegesetz veröffentlicht. Wir gratulieren am 12.11. zum 60. Hochzeitstag Herrn Specht, Rudi und Frau Specht, Anneliese Frauensee am 13.11. zum 50. Hochzeitstag Herrn Taeger, Klaus-Dieter und Frau Taeger, Gisela Frauensee am 27.11. zum 50. Hochzeitstag Herrn Preiß, Peter Klaus und Frau Preiß, Ursula Frauensee Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 11 - Nr. 10/2015 Gemeindeverwaltung�Tiefenort� � � � � � Vom�Vermieter�auszufüllen!� � Wohnungsgeberbescheinigung�nach�§�19�Bundesmeldegesetz� � � � Hiermit�wird�ein�����Einzug�in�bzw.�Auszug�����aus�folgender�Wohnung�bestätigt:� o o � � Postleitzahl,�Ort�mit�Ortsteil,�Straße,�Hausnummer�mit�Zusatz�� � ___________________________________________________________________________________________ Stockwerk,�Wohnungsnummer�bzw.�Lagebeschreibung�der�Wohnung�im�Haus� � In�bzw.�aus�der�genannten�Wohnung�ist/sind�am���������������������folgende�Personen�ein��bzw.� ausgezogen:� 1. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 2. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 3. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� � 4. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 5. ___________________________________________________________________________� Name,�Vorname� 6. weitere�Personen�siehe�Rückseite� � Name�und�Anschrift�des�Wohnungsgebers�lauten:� � _________________________________________________________________________________� Name�des�Wohnungsgebers� _________________________________________________________________________________________� Postleitzahl,�Ort�Straße�und�Hausnummer�des�Wohnungsgebers� � o Der�Wohnungsgeber�ist�gleichzeitig�Eigentümer�der�Wohnung� � o Der�Wohnungsgeber�ist�nicht�Eigentümer�der�Wohnung� � ������ �Name�und�Anschrift�des�Eigentümers�lauten:� � ________________________________________________________________________________� Name�des�Eigentümers�der�Wohnung� � ________________________________________________________________________________________� Postleitzahl,�Ort,�Straße�und�Hausnummer�des�Eigentümers� � Ich�bestätige�mit�meiner�Unterschrift,�dass�die�oben�gemachten�Angaben�den�Tatsachen�entsprechen.� � Es�ist�verboten,�eine�Wohnanschrift�für�eine�Anmeldung�anzubieten�oder�zur�Verfügung�zu�stellen,�wenn�ein� tatsächlicher�Bezug�der�Wohnung�weder�stattfindet�noch�beabsichtigt�ist.�Ein�Verstoß�gegen�dieses�Verbot� stellt�eine�Ordnungswidrigkeit�dar�und�kann�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�50.000�Euro�geahndet�werden.�Das� Unterlassen�einer�Bestätigung�des�Ein��oder�Auszuges�sowie�die�falsche�oder�nicht�rechtzeitige�Bestätigung�des� Ein�oder�Auszuges�können�als�Ordnungswidrigkeiten�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�1.000�Euro�geahndet�werden.� � ______________________________� � � � _______________________________� � � � � � � Unterschrift�des�Wohnungsgebers� Ort,�Datum� � � � � � � � � oder�der�beauftragten�Person� Amtsblatt der Gemeinde Frauensee - 12 - Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Frauensee Gottesdienste: Erbarmt euch derer, die zweifeln. Judas 22 01.11.2015 - 22. Sonntag nach Trinitatis 14.00 Uhr mit Heiligem Abendmahl 08.11.2015 kein Gottesdienst 15.11.2015 - Volkstrauertag 10.00 Uhr Gedenkveranstaltung am Denkmal im Anschluss Gottesdienst 18.11.2015 - Buß- und Bettag 18.00 Uhr mit Konfirmanden in Völkershausen 22.11.2015 - Ewigkeitssonntag 14.00 Uhr Friedhof Frauensee 15.15 Uhr Friedhof Dönges 29.11.2015 - 1. Advent 10.00 Uhr noch in der Kirche Christenlehre und Miniclub Termine werden noch bekannt gegeben. Martinstag Auch in diesem Jahr wird in Frauensee ein Martinstag mit Kindern, Eltern und Großeltern gefeiert. Termin wird rechtzeitig veröffentlicht. Konfimandenunterricht Donnerstags, 15.30 Uhr im Pfarrhaus Kieselbach Dank! Danke sagen wir den Kindern, Eltern und Frau Kirchner für ihre Mitwirkung zum Erntedankfest. Ebenso danken wir für Ihre Erntedankgaben, die gebracht worden sind. Kirchgeld Das Kirchgeld ist ein wesentlicher Beitrag für die Haushaltsführung in unserer Kirchgemeinde. Sie können es überweisen auf das Konto der Ev. Kirchgemeinde Frauensee Konto-Nr.: 15 67 36 BLZ: 840 550 50 Sparkasse Wartburgkreis IBAN: DE56 8405 5050 0000 1567 36 Persönlich angenommen wird es von Pastorin Bartnick dienstags zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr im Pfarrhaus Frauensee und in Dönges von unserer Kirchältesten Bianca Kehr. Herzlichen Dank! Eine lichterfüllte Zeit wünscht G. Bartnick, Pastorin Anzeige Schließung und Entwidmung Friedhof Frauensee, Flur 1, Flurstück Nr. 587 Der Gemeindekirchenrat Frauensee hat am 17.07.2015 den Beschluss gefasst, den Friedhof Frauensee zu schließen und zu entwidmen. Es handelt sich um das Grundstück des alten Friedhofes um die Kirche. Dazu liegen jetzt die Genehmigungen vom Landeskirchenamt vom 08.09.2015 sowie vom Landratsamt des Wartburgkreises vom 28.09.2015 vor. Einwände gegen die Schließung auf Grund bestehender Nutzungsrechte am Friedhof sind innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung gegenüber dem Gemeindekirchenrat Frauensee, Pfarramt Kieselbach, Lindenberg 3, 36460 Krayenberggemeinde, OT Kieselbach vorzubringen. Frauensee, den 05.10.2015 i.V. G. Bartnick, Pn. Der Gemeindekirchenrat Nr. 10/2015