Amtsblatt - Gemeinde Tiefenort

Transcrição

Amtsblatt - Gemeinde Tiefenort
KRAYENBERGBOTE
Amtsblatt
der Gemeinde
Tiefenort
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tiefenort.de
13. Jahrgang
Freitag, den 30. Oktober 2015
Nr. 10 / 44. Woche
Tierheimverein Wartburg
kreis e.V.
Vitzerodaer Straße 39 � 364
60 Springen
Wie in jedem Jahr laden
die Mitarbeiter unseres Tie
rheimes
alle Tierfreunde aus nah
und fern recht herzlich ein
zur
wann: Samstag, den 05
.12.2015
ab 13.00 Uhr
wo: Tierheim Springen,
Vitzerodaer Straße 39
Schauen Sie sich gerne um
und lernen Sie unser Tierhe
im kennen.
Freuen Sie sich auf Kaffee
und Kuchen, leckere Thüring
er Rostbratwurst,
angeregte Gespräche und
viele, viele dankbare Tiere.
Herzlich willkommen!
Jürgen Holland-Nell
Vorsitzender des Tierheim
vereines
Jeannette Stunz
Leiterin des Tierheimes
mit Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 2 -
Sprechzeiten
Gemeindeverwaltung Tiefenort
Nr. 10/2015
republik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, endvertreten
durch das Straßenbauamt Südwestthüringen, Am Köhlersgehäu
6, 98544 Zella-Mehlis, mit Wirkung vom
01.04.2016
in den Besitz und die Nutzung eingewiesen.
Bauverwaltung, Finanzverwaltung, Standesamt, Hauptamt,
Einwohnermeldeamt
Montag.......................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag....................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch................................................................... geschlossen
Donnerstag................... 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag.............................................................. 09.00 - 12.00 Uhr
Bürgermeister-Sprechtag
Donnerstag................... 10.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Tel.: ........................................................................03695/82760
Betroffene Grundstücke:
Gemarkung: Tiefenort
Mietersprechzeiten
Flur: Flurstücke Nr.: Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung
Die Sprechzeiten der Wohnungsverwaltung finden jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus
Tiefenort statt.
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten finden jeden
Dienstag und Donnerstag von 13.00 - 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Tiefenort statt.
Information an Interessenten
von Brennholz
An folgenden Terminen finden Sprechtage in der Gemeindeverwaltung Tiefenort, jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
statt:
05.11.201519.11.2015
03.12.201517.12.2015
(Termine unter Vorbehalt
aktueller Änderungen)
Tel.: 0172/3480131
Christian Müller
Revierleiter Krayenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Meiningen
- Flurbereinigungsbehörde Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Leimbach,
Wartburgkreis, Az.: 3-3-0441
I. Vorläufige Anordnung
In dem Flurbereinigungsverfahren Leimbach, Wartburgkreis, erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß § 88 Nr. 3 und § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl.
1 S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), folgende
vorläufige Anordnung:
Auf Antrag des Straßenbauamtes Südwestthüringen vom
30.07.2015 werden den bisher Berechtigten der Besitz und die
Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von
Teilen dieser Grundstücke für die Straßenbaumaßnahme B 62
Ortsumgehung Bad Salzungen, 4. Bauabschnitt, Anschluss
Hämbacher Kreuz im Bereich des Flurbereinigungsgebietes
Leimbach entzogen und der Unternehmensträger, die Bundes-
Flur: Flurstück Nr.: 3
778/3
Flur: 4
Flurstücke Nr.: 824/1, 825/6, 827/1, 827/2,
827/3, 2555, 2556
8
1142/5, 1143/1, 225511, 2258, 2302/1
Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen
Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (1 Karte im Maßstab 1 : 1.000), die
Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung sind ersichtlich. Die
Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht; sie liegen, wie
nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus.
Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen
liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen
Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden
- Leimbach und Stadt Bad Salzungen im Dienstgebäude der
Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad
Salzungen sowie
- Tiefenort im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus.
Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten,
a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis
zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§
63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65
FlurbG),
b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme bis
zur Aufhebung durch Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen.
Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene
Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt.
II. Auflagen
1. Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der
Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu
schaffen.
2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur
noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen.
3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind
von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist,
neu einzuzäunen.
4. Der Unternehmensträger hat die entzogenen Flächen in der
Örtlichkeit bis zum 31.03.2016 anzuzeigen.
5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den
Unternehmensträger sicher zu stellen.
6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.
7. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw.
rekultiviert werden. Diese Auflage umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsund Baustraßen genutzt wurden. Der Unternehmensträger
ist verpflichtet, der Flurbereinigungsbehörde unverzüglich
mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur
Verfügung stehen.
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 3 -
III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung
1. Aufwuchsentschädigung
Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen
wird dem jeweiligen Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine
Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der jeweils
geltenden „Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an
landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat
Thüringen“ und aufgrund der Entschädigungsvereinbarung für
Verfahren nach § 87 FlurbG zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem
Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Bauernverband e.V., den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung,
der DB ProjektBau GmbH und der DEGES festzusetzen ist.
2. Nutzungsentschädigung
Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt
wird, werden folgende Regelungen getroffen:
a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch
genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern oder Bewirtschaftern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt.
Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher
Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen.
b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird
für die vom Unternehmensträger benötigten Flächen eine
jährliche Nutzungsentschädigung, sofern keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, auf Grundlage der
unter 111/1 dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Entschädigungsvereinbarung gezahlt. Wird ein Nutzungsentzug
in überdurchschnittlichem Umfange nachgewiesen, so wird
die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt.
c) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung stehen grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat
den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung
(vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses
durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten
Grundstücks sicherzustellen.
4. Zuweisung von Ersatzflächen;
Festsetzung der Entschädigung
Die Zuweisung von Ersatzflächen sowie die Festsetzung der
Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der
Nutzung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde nach Unanfechtbarkeit dieser Anordnung mit gesonderten Verwaltungsakten.
IV. Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I.
S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 171 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I. S. 1474), im öffentlichen Interesse angeordnet.
Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung eines
Widerspruchs und einer Anfechtungsklage gegen die vorläufige
Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats
nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Meiningen,
Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen,
Postfach 100653, 98606 Meiningen,
Postanschrift: einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist.
Meiningen, 22.09.2015
Knut Rommel
Amtsleiter
Nr. 10/2015
Gemeindemitteilungen
Neues Meldegesetz ab 01.11.2015
Zur Information an alle Bürger
Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, hier
einige Informationen zu den wichtigsten Änderungen:
Nach § 50 (2) dürfen Altersjubiläen erst ab dem 70. Geburtstag,
sowie jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag
jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen
sind das 50. und jedes weitere Jubiläum.
Die Gemeinde Tiefenort wird in ihrem Amtsblatt „Krayenbergbote“ die Geburtstage wie bisher veröffentlichen.
In der öffentlichen Presse („Freies Wort“ und „STZ“) werden die
Jubiläen ab November entsprechend dem neuen Bundesmeldegesetz veröffentlicht.
Es kann beim Meldeamt Tiefenort eine Übermittlungssperre beantragt werden, wenn keine Veröffentlichung der Daten zu den
Jubiläen gewünscht wird.
Der § 19 - Mitwirkung des Wohnungsgebers - hat sich insofern
geändert, dass ab 01.11.2015 der Eigentümer einer Wohnung
(Wohnungsgeber - kann auch durch den Eigentümer beauftragt
sein) für den Meldepflichtigen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ (siehe abgebildetes Formular) auszufüllen hat. Jeder Meldepflichtige, der eine Wohnung bezieht, hat diese dem Meldeamt
vorzulegen.
Die Meldebehörde ist berechtigt, vom Wohnungsgeber jederzeit
Auskunft zu verlangen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Die „Wohnungsgeberbescheinigung“ kann auch über die Internetseite der Gemeinde Tiefenort - Rathaus - Formulare + Anträge - Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden.
Bei auftretenden Fragen können Sie sich gerne persönlich beim
Einwohnermeldeamt Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1 oder telefonisch unter der Nummer 03695/827619 beraten lassen.
R. Rubisch
Bürgermeister
➤➤➤ Das Formular hierzu finden Sie
auf der nächsten Seite ➤➤➤
Nächster Redaktionsschluss
Montag, den 16.11.2015
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 27.11.2015
Impressum
Krayenbergbote
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
und der Gemeinde Frauensee
Herausgeber: Gemeinde Tiefenort, Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort und
Gemeinde Frauensee, Platz der Freundschaft 3, 36460 Frauensee
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlicher Teil:
Gemeinde Tiefenort und Gemeinde Frauensee
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte
Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen
und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätz- lichen Geschäftsbedingungen und
die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papier- beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich kostenlos an die Haushalte der Gemeinde Tiefenort.
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim
Verlag bestellen.
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
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Nr. 10/2015
Gemeindeverwaltung�Tiefenort� �
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Vom�Vermieter�auszufüllen!�
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Wohnungsgeberbescheinigung�nach�§�19�Bundesmeldegesetz�
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stellt�eine�Ordnungswidrigkeit�dar�und�kann�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�50.000�Euro�geahndet�werden.�Das�
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Ein�oder�Auszuges�können�als�Ordnungswidrigkeiten�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�1.000�Euro�geahndet�werden.�
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Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 5 -
Nr. 10/2015
Amtsgericht Eisenach
Ausfertigung
Geschäftsnummer K 54/11
Stellenausschreibung
Bauhofmitarbeiter/in
Beschluss
Das im
Wohnungsgrundbuch von Unterrohn, Blatt 457, Grundbuchamt
Bad Salzungen eingetragene Wohnungseigentum
43593/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flurstück 484/10, Gebäude- und Freifläche, Ortsstraße
zu 557 qm
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung mit
Nr. 2 im Aufteilungsplan bezeichnet.
Sondernutzungsrecht an dem Abstellplatz nebst Zufahrt mit
Nr. 2 gekennzeichnet.
(Tatsächliche Lagebezeichnung: Tannenweg 7
Das Sondereigentum befindet sich im Keller-, Erd- und
Dachgeschoss einer Hälfte eines Doppelwohnhauses.)
soll am
Montag, 25.01.2016 um 11:00 Uhr
im Z. 218 im Gerichtsgebäude Theaterplatz 5
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.07.2011 in das Grundbuch
eingetragen worden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert
44.500,00 EUR.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es
anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht
berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und
den übrigen Rechten befriedigt.
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG versagt worden.
Eisenach, den 22.09.2015
Bettin
Rechtspflegerin
Ausgefertigt:
99817 Eisenach, 12.10.2015
Schall, Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
eine/n Bauhofmitarbeiter/in.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller
im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten: die Durchführung des Winterdienstes; die Instandhaltung, Sanierung,
Reinigung und in gewissem Umfang auch Herstellung von
Straßen, Feldwegen und (öffentlichen) Verkehrsflächen; die
Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften,
Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Freizeit- und Sportanlagen
sowie Friedhöfen; die Landschafts- Gewässer- und Gehölzpflege und die Unterstützung von (kommunalen) Veranstaltungen sowie die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge,
Maschinen und Geräte des Bauhofes.
Wir erwarten:
• eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
• Erfahrung im praktischen Umgang mit den in einem kommunalen Bauhof vorhandenen Fahrzeugen (z. B. Rasentraktor, Bagger) und Gerätschaften (Freischneider, Motorsäge)
• Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie zur Ableistung von
Rufbereitschaft
• Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres
Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches
Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse
im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen
• Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit
• Teamfähigkeit aber auch hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
• mind. Führerschein der Klassen B und C (alt Klasse 2)
• ein aufgeschlossener und freundlicher Umgang mit den
Bürgern wird vorausgesetzt
• wünschenswert ist eine aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr mit der Bereitschaft zum feuerwehrtechnischen Dienst während der Arbeitszeit
Wir bieten:
- Siegel -
Öffentliche Auslegung
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen /
Tagespflege
Kindergartenjahr 2015 / 2016
Diese Bedarfsplanung wurde auf der Homepage des Wartburgkreises veröffentlicht. Sie finden diese Datei unter www.wartburgkreis.de; dann das Menü „Bildung & Jugend“ öffnen und die
Rubrik „Fachberatung für Kindertageseinrichtungen“ anklicken.
Laut § 17 (4) ThürKitaG kann die Bedarfsplanung ebenfalls in der
Gemeindeverwaltung Tiefenort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rubisch
Bürgermeister
Die Gemeinde Tiefenort sucht zum 01.01.2016 in Vollzeit (40
Stunden/Woche) - zunächst befristet bis 31.12.2017 - für den
gemeindlichen Bauhof
• ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches
Aufgabengebiet
• Fortbildungsmöglichkeiten
• eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen
• bei Eignung eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Behinderte Bewerber/innen im Sinne des § 68 SGB IX werden
bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Bürgermeister Ralf
Rubisch telefonisch unter Tel. 03695/8276-0 oder Frau Heinkel
unter Tel.03695/8276-26.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre
aussagefähige, schriftliche Bewerbung
bis spätestens 18.11.2015 an die
Gemeindeverwaltung Tiefenort
Kirchplatz 5, 36469 Tiefenort.
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 6 -
Nr. 10/2015
Veranstaltungen
Volkstrauertag
in Tiefenort und Ortsteilen
Am Sonntag, den 15.11.2015 begehen wir den
diesjährigen Volkstrauertag.
Traditionsgemäß findet um 11.00 Uhr (nach
dem Gottesdienst) im Ehrenhain Tiefenort eine
Gedenkfeier zum ehrenden Gedenken an die
Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terror
statt.
Im Ortsteil Dönges findet die Gedenkfeier um
13.30 Uhr auf dem Friedhof in Dönges am Kriegerdenkmal statt.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger der
Einheitsgemeinde Tiefenort eingeladen.
Rubisch
Bürgermeister
Einladung zum Lichtbildervortrag
Der Ortsteilrat Dönges möchte hiermit zu
einem gemütlichen Nachmittag bei Kaffee
und Kuchen für
Adventstheater
in Tiefenort
Im Sommer begannen in Tiefenort die Probenarbeiten der Kindertheatergruppe.
Das Stück heißt „Der zerbrochene Weihnachtsengel“ und handelt von einem Geschwisterpaar,
das sich im Wald verirrt und über Umwege zu
Knecht Ruprecht und seinen Zwergen kommt.
Neben den Schauspielern treten ein Chor und
ein Ballett auf.
Die Aufführungen finden im Saal des Gasthauses „Stern“
am 27. November um 19 Uhr und
am 29. November um 18 Uhr
statt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Eltern, Geschwister, Großeltern und Interessierte jeden Alters.
Für die Aufführungen gibt es keinen Kartenverkauf.
Hagen Karn
im Namen aller Mitwirkenden
Sonntag, 15.11.2014 um 15.00 Uhr
in das Heimatzimmer Dönges, Alte Straße 40 recht herzlich
einladen.
Anschließend wird Herr Dr. Sinn uns noch einmal den Vortrag über die Geschichte von Weißendiez (in etwas abgewandelter Form) und Fotoimpressionen vom Wochenende
vor allem von uns „Döngesern“ zeigen.
Vereine und Verbände
Böttger, OTB
FSV Kali Werra Tiefenort
Sehr geehrte Rentner in Oberrohn,
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie zu der vorweihnachtlichen Feier für die Rentner Oberrohns
am Samstag, den 05.12.2015 um 15 Uhr
herzlich einladen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns
sehr freuen.
Der Ortschaftsrat Oberrohn
Liebe Kinder in Oberrohn,
es ist soweit.
Am Sonntag, den 06.12.2015 kommt
der Nikolaus um 15 Uhr zu Euch
nach Oberrohn.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Euer Ortschaftsrat Oberrohn
Nachdem unsere 1. Männermannschaft des FSV Kali Werra Tiefenort am Kirmeswochenende spielfrei hatte, kommt es nun bis
zur Winterpause noch zu einem straffen Programm.
Der Spielplan sieht bis Mitte Dezember Pflichtspiele vor.
Der Verein möchte die Einwohner um den Krayenberg über kommende Heimspiele der Männermannschaften des FSV Kali Werra Tiefenort informieren:
Sonntag, 01.11.15
14:00 Uhr
Kali Werra - SV Buttlar
Sonntag, 06.12.15
14:00 Uhr
Kali Werra - VfB Vacha
Samstag, 31.10.15
15:00 Uhr
Kali Werra II - Fortuna Kaltennordheim II
Samstag, 07.11.15
14:30 Uhr
Kali Werra II - SV Gumpelstadt II
Samstag, 05.12.15
14:00 Uhr
Kali Werra II - VfB Vacha II
Freitag, 23.10.15
18.30 Uhr
Kali Werra AH - SG Schweina
Freitag, 30.10.15
18:30 Uhr
Kali Werra AH - FSV Leimbach
Der Verein würde sich über zahlreiche Zuschauer freuen, damit
die Spiele positiv für unsere Teams gestaltet werden können!
Am 21.11.2015 findet um 17.30 Uhr im Gasthaus „Zum Stern“
die turnusmäßige Mitgliederversammlung statt.
Hauptschwerpunkt der Veranstaltung ist die Wahl des Vorstandes.
Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Anschließend wollen wir in gemütlicher Runde bei der Jahresabschlussfeier unseres Vereins zusammen mit Freunden, Helfern
und Sponsoren das Sportjahr 2015 ausklingen lassen.
Der Vorstand
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
- 7 -
Schützenverein 1875 Tiefenort e.V.
Neues vom Bogensport
Die Bogensportabteilung des Schützenvereins 1875 Tiefenort
e.V., die erst im letzten Jahr gegründet wurde, hat die Freiluftsaison und damit das erste Sportjahr erfolgreich beendet. Der
krönende Höhepunkt dabei war das Turnier der Jüngsten - der
Russ & Janot Cup in Erfurt. Mit 539 Ringen belegte Nancy Schiller den 2. Platz und Dominik Brunzel mit 368 Ringen den 9. Platz
in den jeweiligen Altersklassen. Somit sorgte unser Nachwuchs
für ein gelungenes Wettkampfdebüt des Schützenvereins im Bereich Bogensport.
Nr. 10/2015
Liebe Kinder und liebe Eltern,
am Freitag, dem 06. November 2015
ist es wieder soweit!
Wir laden euch ganz herzlich um 15 Uhr zum
Laternenbasteln
Zweitplatzierte - Nancy Schiller
Mit der bevorstehenden Hallensaison beginnt schon jetzt das
neue Sportjahr 2015/2016, in dem auch wieder viele WettkampfHighlights angeboten werden. So ist zum Beispiel die Teilnahme
am Christmas Cup in Erfurt, die Beteiligung an der Kreismeisterschaft in Eisenach und sogar an der Thüringer Landesmeisterschaft geplant. Um dafür gut vorbereitet zu sein, trainieren wir
seit Anfang Oktober wieder in der alten Turnhalle neben der Feuerwehr. An dieser Stelle richten wir ein herzliches Dankeschön
an die Kleintierzüchter, die uns die Halle für die Wintermonate
zur Verfügung stellen. Unsere Trainingszeiten sind immer dienstags um 16.30 Uhr für die Jugendlichen und ab 18.30 Uhr für
Erwachsene. Alle Bogensport-Interessierten möchten wir hiermit
auch noch einmal herzlich einladen, um bei einem Schnuppertraining diese faszinierende Sportart kennen zu lernen. Informationen erhalten Sie über den Schützenverein 1875 Tiefenort e.V.
- Mirko Bärmann unter 01738503246 oder Stephan Krug unter
01729447793.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Hallensaison und wünschen
„ALLE INS GOLD“
55. Frauenfrühstück
Das nächste Frauenfrühstück findet am
Dienstag, 03.11.2015 um 9.30 Uhr
im Heimatzimmer statt.
Alle Frauen sind recht herzlich eingeladen.
ins Heimatzimmer ein. Bitte bringt eine
Plastikflasche, Bleistift und eine Schere mit. Nach einer gemütlichen Bastelstunde wollen wir mit euch gegen
17 Uhr einen kleinen Laternenumzug
durch unser Dorf machen.
Dazu sind natürlich alle Döngeser recht
herzlich eingeladen!
Wir freuen uns, wie im vergangen Jahr,
auf ein Dämmerstündchen unter freiem Himmel, mit Bratwurst & Getränken
und zahlreichen Gästen aus nah und
fern! Bitte gib uns bis zum 03.11.15 Bescheid, ob du zum Basteln kommst. Du kannst dich telefonisch
unter 63204 oder mit dem unteren Abschnitt anmelden.
Herzliche Grüße von euren Döngeser Sportfrauen!
Ich / Wir komme(n) gern
zum Laternenbasteln
am Freitag, dem 06.11.15 um 15 Uhr
ins Heimatzimmer.
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Name des Kindes /
der Kinder, eventuell Begleiter
Senioren
Dämmerstündchen
Das nächste „Dämmerstündchen“
bei Snack und Spiel
findet am Freitag, den 20.11.2015
um 19.00 Uhr
im Heimatzimmer in Dönges statt.
Geburtstagsglückwünsche
02.11. 03.11. 03.11. 04.11. 05.11. 05.11. 08.11.
10.11.
11.11.
11.11.
zum 81. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Frau Ruprecht, Hildegard
Frau Döll, Waltraut
Frau Matthäi, Käthchen
Frau Lorenz, Waltraud
Frau Herbst, Ingrid
Herrn Illing, Walter
Herrn Schäfer, Werner
Frau Krug, Helene
Herrn Heiderich, Willi
Frau Karn, Hannelore
Amtsblatt der Gemeinde Tiefenort
11.11.
11.11.
11.11. 11.11. 11.11. 12.11. 13.11.
14.11.
15.11. 16.11. 16.11. 17.11.
18.11.
19.11.
19.11.
19.11.
20.11. 21.11.
22.11. 22.11.
25.11. 26.11.
26.11. 26.11.
26.11. 26.11. 28.11.
29.11.
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
- 8 -
Herrn Luck, Klaus
Herrn Schurr, Wolfgang
Frau Somieski, Rosemarie
Frau Täubner, Ingeborg
Frau Weitz, Ursula
Herrn Weber, Hans
Frau Jakob, Renate
Frau Zapf, Irma
Frau Altmann, Barbara
Herrn Buse, Martin
Herrn Müller, Erhard
Frau Krug, Rosemarie
Herrn Heiß, Hans
Herrn Luck, Werner
Frau Ochs, Elisabeth
Herrn Schäfer, Heinz
Frau Gratz, Hildegard
Frau Eitel, Irene
Frau Preißel, Veronika
Frau Stayniak, Marianne
Frau Sauerbrei, Erika
Herrn Barra, Bernd
Herrn Jäger, Hans Gerd
Frau Krug, Heide
Frau Schmidt, Hannelore
Frau Schnell, Annemarie
Frau Hill, Anneliese
Frau Kuschet, Erika
OT Dönges
03.11. zum 67. Geburtstag Frau Sinn, Gisela
04.11. zum 78. Geburtstag Herrn Börner, Günther
15.11. zum 76. Geburtstag Frau Reinmöller, Ingeburg
OT Hämbach
20.11. zum 81. Geburtstag
20.11. zum 78. Geburtstag
22.11. zum 81. Geburtstag
26.11. zum 76. Geburtstag
26.11. zum 69. Geburtstag
Frau Scheel, Lieselotte
Herrn Weber, Helmut
Frau Bachmann, Martha
Frau Hill, Helga
Herrn Ritzmann, Rainer
OT Oberrohn
01.11. zum 74. Geburtstag
03.11. zum 85. Geburtstag
13.11. zum 77. Geburtstag
16.11. zum 69. Geburtstag
28.11. zum 80. Geburtstag
Herrn Michel, Bodo
Frau Müller, Johanna
Herrn Fallenstein, Helmut
Frau Räbiger, Bärbel
Frau Groß, Irmtraud
OT Unterrohn
18.11. zum 66. Geburtstag Frau Oswald, Gisela
21.11. zum 76. Geburtstag Frau Adler, Renate
23.11. zum 65. Geburtstag Herrn Hörmann, Herbert
Der Verein für Senioren in Tiefenort e.V.
Programm für November 2015
Mittwoch, 04.11.2015
Ereignisreiche Jahre liegen hinter uns, seitdem Deutschland
friedlich vereint ist. Wir erinnern uns in „Wendegeschichten“ an
unsere Erlebnisse in dieser spannenden Zeit. Dazu gehört eine
gemütliche Kaffeerunde. Treffpunkt ist am 04.11.15 in der „Inselgaststätte“ um 14.00 Uhr.
Mittwoch, 11.11.2015
Da war doch was?!? Eine Busfahrt führt durch den Rosagrund
ins Werratal. Auf jeden Fall wird es lustig und interessant. Bitte
deshalb auch ein kleines, feines Hütchen mitbringen! Am Ziel
trinken wir Kaffee, auf dem Heimweg kehren wir in der Gaststätte
„Bernhardshall“ zum Abendessen ein.
Abfahrt: 14.00 Uhr ab Werrator, Markt, Landwehrgraben
Anmeldung bei Frau Renate Hill
Nr. 10/2015
Mittwoch, 18.11.2015
Die 700-Jahrfeier unseres Tiefenorter Ortsteils Weißendiez war
ein gelungenes Fest. Der Döngeser Historiker Dr. Sinn zeigt uns
im „Waldcafe“ noch einmal alle Höhepunkte der Veranstaltungen.
Dann können wir Kaffee und Kuchen genießen.
Beginn ist um 14.00 Uhr
Dienstag, 24.11.2015
Wer Freude an gemeinsamer Bewegung hat, kommt um 14.00 Uhr
in das Gasthaus „Zur Erholung“. Bitte Sportsachen mitbringen!
Mittwoch, 25.11.2015
Zu einem „Spielenachmittag“ treffen sich die Tiefenorter Senioren im „Waldcafe“.
Beginn ist um 14.00 Uhr.
Zu allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder willkommen.
Der Vorstand
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Tiefenort
Monatsspruch November 2015:
Erbarmt euch derer, die zweifeln.
Judas 22
Gottesdienste:
22. Sonntag n. Trinitatis - 01.11.2015
10.00 Uhr
Drittl. So. im Kirchenjahr - 08.11.2015
10.00 Uhr
Mittwoch, Martinstag mit Umzug - 11.11.2015
17.00 Uhr
Vorletzter Sonntag im Kirchenjahr - 15.11.2015
10.00 Uhr
Buß- und Bettag, Mittwoch - 18.11.2015
18.00 Uhr
Ewigkeitssonntag - 22.11.2015
10.30 Uhr
1. Advent - 29.11.2015
10.00 Uhr
Veranstaltungen
Martinstag mit Umzug
am Mittwoch, 11. November 2015, 17.00 Uhr, St. Peterskirche
Konfirmandentag
Die Konfirmanden der Krayenbergregion sind eingeladen zum
Konfirmandentag am Buß- und Bettag, Mittwoch, 18.11.2015,
zwischen 15.00 und 18.00 Uhr in Völkershausen.
Seniorentanz: Montag, 09. November 2015, 14.00 Uhr
Montag, 23. November 2015, 14.00 Uhr
Vorkonfirmanden: Dienstag, 16.00 Uhr
Konfirmanden:
Dienstag, 17.00 Uhr
Christenlehre: Mittwoch, 15.00 Uhr
Kirchenchor: Montag, 19.30 Uhr
Herzliche Bitte:
Kirchgeld
Das Kirchgeld ist ein wichtiger Beitrag für das Leben in unseren
Kirchgemeinden.
Wir bitten Sie, Ihr Kirchgeld zu überweisen:
Ev. Kirchgemeinde Tiefenort
Sparkasse Wartburgkreis
Konto-Nr.: 113 573 BLZ: 840 550 50
IBAN: DE02 8405 5050 0000 1135 73
VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden:
Konto-Nr.: 359 2332 BLZ: 840 947 54
neu IBAN: DE82 8409 4754 0003 5923 32
oder persönlich im Pfarramt abzugeben.
Herzlichen Dank für die Unterstützung Ihrer Kirchgemeinde Tiefenort
Ihr Pfarrer A. Fritsch
-> Kirche im Internet: http://salzungen.elkth-online.de
KRAYENBERGBOTE
Amtsblatt
der Gemeinde
Frauensee
E-Mail:
[email protected]
13. Jahrgang
Freitag, den 30. Oktober 2015
Nr. 10 / 44. Woche
FCV ist gerüstet
für die Saison 2015/2016
Jedes Kind ist recht herzlich eingeladen am Umzug teilzunehmen und anschließend wollen wir alle gemeinsam
wieder im „Vereinshaus der Feuerwehr“ einkehren.
Wir freuen uns sehr, Euch am 14.11.2015 ab 11.11 Uhr,
am Schloss begrüßen zu dürfen und wollen uns bei allen
Kindern mit einer gratis Bratwurst bedanken.
Uns liegt es auch in dieser Saison
wieder sehr am Herzen,
die Kindertanzgruppen weiter bestehen zu lassen.
Daher treffen wir uns jeden Samstagvormittag,
in der alten Schule, in Frauensee.
Wir werden für die neue Saison wieder eine Kinder- sowie eine Jugendgruppe bilden und alle Mädchen und
Jungen, die mit dabei sein wollen, sind dazu recht herzlich eingeladen.
Endlich ist es wieder soweit und
wir freuen uns sehr, Euch das
Programm für den diesjährigen
Karnevalsauftakt vorstellen
zu dürfen.
Am Samstag, den 14.11.2015, starten wir um
11.11 Uhr mit dem „Schuss“ in die neue Karnevalssaison, und bevor um 16 Uhr das Schloss
des Bürgermeisters gestürmt wird, sind alle
recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein eingeladen.
Nach dem Laternenumzug, der von den Oberkrayenbergern musikalisch unterstützt wird,
wollen wir den Tag ausklingen lassen.
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 10 -
Sprechzeiten
Sprechtage des Bürgermeisters
der Gemeinde Frauensee
im Monat November 2015
Donnerstag
05. November 2015
Donnerstag
12. November 2015
Donnerstag
19. November 2015
Donnerstag
26. November 2015
oder nach Vereinbarung.
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
gez. Reitzig
Bürgermeister
Gemeindemitteilungen
Nr. 10/2015
Es kann beim Meldeamt Tiefenort eine Übermittlungssperre beantragt werden, wenn keine Veröffentlichung der Daten zu den
Jubiläen gewünscht wird.
Der § 19 - Mitwirkung des Wohnungsgebers - hat sich insofern
geändert, dass ab 01.11.2015 der Eigentümer einer Wohnung
(Wohnungsgeber - kann auch durch den Eigentümer beauftragt
sein) für den Meldepflichtigen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ (siehe abgebildetes Formular) auszufüllen hat. Jeder Meldepflichtige, der eine Wohnung bezieht, hat diese dem Meldeamt
vorzulegen.
Die Meldebehörde ist berechtigt, vom Wohnungsgeber jederzeit
Auskunft zu verlangen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Die „Wohnungsgeberbescheinigung“ kann auch über die Internetseite der Gemeinde Tiefenort - Rathaus - Formulare + Anträge - Einwohnermeldeamt ausgedruckt werden.
Bei auftretenden Fragen können Sie sich gerne persönlich beim
Einwohnermeldeamt Tiefenort, Kirchplatz 5, Zimmer 1 oder telefonisch unter der Nummer 03695/827619 beraten lassen.
R. Reitzig
Bürgermeister
➤➤➤ Das Formular hierzu finden Sie
auf der nächsten Seite ➤➤➤
Öffentliche Auslegung
Bedarfsplanung
für Kindertageseinrichtungen / Tagespflege
Kindergartenjahr 2015 / 2016
Diese Bedarfsplanung wurde auf der Homepage des Wartburgkreises veröffentlicht. Sie finden diese Datei unter www.wartburgkreis.de; dann das Menü „Bildung & Jugend“ öffnen und die
Rubrik „Fachberatung für Kindertageseinrichtungen“ anklicken.
Laut § 17 (4) ThürKitaG kann die Bedarfsplanung ebenfalls in der
Gemeindeverwaltung Tiefenort zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Reitzig
Bürgermeister
Gedenkveranstaltung
Anlässlich des Volkstrauertages findet am
Sonntag, dem 15. November 2015,
um 10.00 Uhr
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
03.11.
06.11.
09.11.
12.11.
14.11.
29.11. 30.11. zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
OT Springen
01.11. zum 67. Geburtstag
04.11. zum 72. Geburtstag
07.11. zum 80. Geburtstag
16.11. zum 67. Geburtstag
24.11. zum 71. Geburtstag
Herrn Rudolph, Willy
Herrn Rug, Horst
Herrn Lorenz, Helmut
Frau Preiß, Ursula
Frau Schmidt, Irene
Frau Volkmer, Ingeburg
Herrn Putzke, Wolfgang
Frau Langlotz, Gerda
Herrn Patzelt, Kurt
Frau Weyh, Regina
Herrn Damerau, Hans-Georg
Frau Burkhardt, Christine
eine Gedenkveranstaltung des Gemeinderates
am Ehrenmal in Frauensee statt.
Im Anschluss daran wird in der Marienkirche
ein Gottesdienst abgehalten.
Bekunden Sie durch Ihre Teilnahme, dass die
Opfer der Kriege nicht vergessen und für uns
Mahnung und Verpflichtung zugleich sind.
Reitzig
Bürgermeister
Neues Meldegesetz ab 01.11.2015
Zur Information an alle Bürger
Ab 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, hier
einige Informationen zu den wichtigsten Änderungen:
Nach § 50 (2) dürfen Altersjubiläen erst ab dem 70. Geburtstag,
sowie jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag
jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Ehejubiläen
sind das 50. und jedes weitere Jubiläum.
Die Gemeinde Frauensee wird in ihrem Amtsblatt „Krayenbergbote“ die Geburtstage wie bisher veröffentlichen.
In der öffentlichen Presse („Freies Wort“ und „STZ“) werden die
Jubiläen ab November entsprechend dem neuen Bundesmeldegesetz veröffentlicht.
Wir gratulieren
am 12.11. zum 60. Hochzeitstag
Herrn Specht, Rudi und
Frau Specht, Anneliese
Frauensee
am 13.11. zum 50. Hochzeitstag
Herrn Taeger, Klaus-Dieter und
Frau Taeger, Gisela
Frauensee
am 27.11. zum 50. Hochzeitstag
Herrn Preiß, Peter Klaus und
Frau Preiß, Ursula
Frauensee
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 11 -
Nr. 10/2015
Gemeindeverwaltung�Tiefenort� �
�
�
�
�
Vom�Vermieter�auszufüllen!�
�
Wohnungsgeberbescheinigung�nach�§�19�Bundesmeldegesetz�
�
�
�
Hiermit�wird�ein�����Einzug�in�bzw.�Auszug�����aus�folgender�Wohnung�bestätigt:�
o
o
�
�
Postleitzahl,�Ort�mit�Ortsteil,�Straße,�Hausnummer�mit�Zusatz��
�
___________________________________________________________________________________________
Stockwerk,�Wohnungsnummer�bzw.�Lagebeschreibung�der�Wohnung�im�Haus�
�
In�bzw.�aus�der�genannten�Wohnung�ist/sind�am���������������������folgende�Personen�ein��bzw.�
ausgezogen:�
1. ___________________________________________________________________________�
Name,�Vorname�
2. ___________________________________________________________________________�
Name,�Vorname�
3. ___________________________________________________________________________�
Name,�Vorname� �
4. ___________________________________________________________________________�
Name,�Vorname�
5. ___________________________________________________________________________�
Name,�Vorname�
6. weitere�Personen�siehe�Rückseite�
�
Name�und�Anschrift�des�Wohnungsgebers�lauten:�
�
_________________________________________________________________________________�
Name�des�Wohnungsgebers�
_________________________________________________________________________________________�
Postleitzahl,�Ort�Straße�und�Hausnummer�des�Wohnungsgebers�
�
o Der�Wohnungsgeber�ist�gleichzeitig�Eigentümer�der�Wohnung�
�
o Der�Wohnungsgeber�ist�nicht�Eigentümer�der�Wohnung�
�
������
�Name�und�Anschrift�des�Eigentümers�lauten:�
�
________________________________________________________________________________�
Name�des�Eigentümers�der�Wohnung�
�
________________________________________________________________________________________�
Postleitzahl,�Ort,�Straße�und�Hausnummer�des�Eigentümers�
�
Ich�bestätige�mit�meiner�Unterschrift,�dass�die�oben�gemachten�Angaben�den�Tatsachen�entsprechen.�
�
Es�ist�verboten,�eine�Wohnanschrift�für�eine�Anmeldung�anzubieten�oder�zur�Verfügung�zu�stellen,�wenn�ein�
tatsächlicher�Bezug�der�Wohnung�weder�stattfindet�noch�beabsichtigt�ist.�Ein�Verstoß�gegen�dieses�Verbot�
stellt�eine�Ordnungswidrigkeit�dar�und�kann�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�50.000�Euro�geahndet�werden.�Das�
Unterlassen�einer�Bestätigung�des�Ein��oder�Auszuges�sowie�die�falsche�oder�nicht�rechtzeitige�Bestätigung�des�
Ein�oder�Auszuges�können�als�Ordnungswidrigkeiten�mit�einer�Geldbuße�bis�zu�1.000�Euro�geahndet�werden.�
�
______________________________�
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_______________________________�
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Unterschrift�des�Wohnungsgebers�
Ort,�Datum�
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oder�der�beauftragten�Person�
Amtsblatt der Gemeinde Frauensee
- 12 -
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Frauensee
Gottesdienste:
Erbarmt euch derer, die zweifeln.
Judas 22
01.11.2015 - 22. Sonntag nach Trinitatis
14.00 Uhr
mit Heiligem Abendmahl
08.11.2015
kein Gottesdienst
15.11.2015 - Volkstrauertag
10.00 Uhr
Gedenkveranstaltung am Denkmal
im Anschluss Gottesdienst
18.11.2015 - Buß- und Bettag
18.00 Uhr
mit Konfirmanden in Völkershausen
22.11.2015 - Ewigkeitssonntag
14.00 Uhr
Friedhof Frauensee
15.15 Uhr
Friedhof Dönges
29.11.2015 - 1. Advent
10.00 Uhr
noch in der Kirche
Christenlehre und Miniclub
Termine werden noch bekannt gegeben.
Martinstag
Auch in diesem Jahr wird in Frauensee ein Martinstag mit Kindern, Eltern und Großeltern gefeiert.
Termin wird rechtzeitig veröffentlicht.
Konfimandenunterricht
Donnerstags, 15.30 Uhr im Pfarrhaus Kieselbach
Dank!
Danke sagen wir den Kindern, Eltern und Frau Kirchner für ihre
Mitwirkung zum Erntedankfest. Ebenso danken wir für Ihre Erntedankgaben, die gebracht worden sind.
Kirchgeld
Das Kirchgeld ist ein wesentlicher Beitrag für die Haushaltsführung in unserer Kirchgemeinde. Sie können es überweisen auf
das Konto der
Ev. Kirchgemeinde Frauensee
Konto-Nr.: 15 67 36
BLZ: 840 550 50 Sparkasse Wartburgkreis
IBAN: DE56 8405 5050 0000 1567 36
Persönlich angenommen wird es von Pastorin Bartnick dienstags
zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr im Pfarrhaus Frauensee und
in Dönges von unserer Kirchältesten Bianca Kehr.
Herzlichen Dank!
Eine lichterfüllte Zeit wünscht
G. Bartnick, Pastorin
Anzeige Schließung und Entwidmung
Friedhof Frauensee, Flur 1, Flurstück Nr. 587
Der Gemeindekirchenrat Frauensee hat am 17.07.2015 den Beschluss gefasst, den Friedhof Frauensee zu schließen und zu
entwidmen. Es handelt sich um das Grundstück des alten Friedhofes um die Kirche.
Dazu liegen jetzt die Genehmigungen vom Landeskirchenamt
vom 08.09.2015 sowie vom Landratsamt des Wartburgkreises
vom 28.09.2015 vor.
Einwände gegen die Schließung auf Grund bestehender Nutzungsrechte am Friedhof sind innerhalb eines Monats nach der
Veröffentlichung gegenüber dem Gemeindekirchenrat Frauensee, Pfarramt Kieselbach, Lindenberg 3, 36460 Krayenberggemeinde, OT Kieselbach vorzubringen.
Frauensee, den 05.10.2015
i.V. G. Bartnick, Pn.
Der Gemeindekirchenrat
Nr. 10/2015

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