2006 Juni - Regierung von Oberbayern

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2006 Juni - Regierung von Oberbayern
Medieninformation
Nr. 127 vom 12.06.2006
TERMINANKÜNDIGUNG
Wohnen im Alter - Beispiele für gelungene Wohnkonzepte
Tagung der Regierung von Oberbayern in Starnberg am 27. Juni 2006
Wie werde ich im Alter wohnen? Diese Frage stellt sich früher oder später jedem. Viele
Menschen können im Alter oder im Krankheitsfall nicht in ihrer vertrauten Wohnung bleiben,
weil diese den dann bestehenden besonderen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Als einziger
Ausweg bleibt der Platz im Alten- oder Pflegeheim. Der steht aber dem individuellen Wunsch
entgegen, möglichst lange selbst bestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Die Regierung
von Oberbayern greift dieses gerade für ältere Mitmenschen wichtige Thema auf und
veranstaltet dazu für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Fachleute und
Interessierte die
Tagung „Wohnen im Alter"
am Dienstag, 27. Juni 2006, 9.30 Uhr
im Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg.
„Die Gestaltung und Sicherung würdiger Lebensverhältnisse für ältere Menschen ist eine
wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit der Tagung wollen
wir neue Wohnkonzepte und Projekte vorstellen, welche den individuellen und umfassenden
Bedürfnissen alter Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig Raum lassen für ein möglichst
selbst bestimmtes Leben", erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.
Gruppenwohnungen, Altenwohn-gemeinschaften, betreute Wohnanlagen und integriertes
Wohnen sind dazu nur einige Stichworte. Gemeinsam ist allen diesen Wohnformen, dass der
ältere Mensch selbstständig und eigenverantwortlich sein Leben führen kann und nur in
manchen Fällen durch externe Dienstleister unterstützt wird. Gerade im Raum Starnberg sind
in den letzten Jahren eine Reihe entsprechender Vorhaben realisiert worden bzw. befinden
sich in der Planungsphase. Zwei Beispiele, Anlagen für betreutes Wohnen in Feldafing und
Tutzing werden am Nachmittag besichtigt.
Berichterstatter sind herzlich dazu eingeladen.
Lageplan
13.06.06
Wohnen im Alter
Tagung der Regierung von Oberbayern
am 27. Juni 2006 im Landratsamt Starnberg
Programm
9:30 Uhr
Begrüßung
Heinrich Frey, Landrat
Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident
9:50 Uhr
Aspekte der Wohnungsbauförderung
Rolf Höfer, Sachgebietsleiter Wohnungswesen
10:10 Uhr
Altengerechter Wohnungsbau
Prof. Johann Ebe, Architekturbüro Ebe + Ebe
10:40 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Erkenntnisse eines Maßnahmenträgers für betreutes Wohnen
Günther Weikl, Geschäftsführer, Zweckverband für den soz.
Wohnungsbau im Lkr. Starnberg
11:30 Uhr
Betreuung und Service zu Hause
Martina Becker, Sozialdienst Germering
12:00 Uhr
Vorstellung von realisierten Projekten
Betreutes Wohnen in Feldafing, Architekt Franz Dirtheuer
Betreutes Wohnen in Tutzing, Architekt Gottfried Herz
12:30 Uhr
Mittagsimbiss
13:30 Uhr
Projektbesichtigungen in Feldafing und Tutzing
Busabfahrt vor dem Landratsamt
16:30 Uhr
Rückkehr zum Landratsamt
Ende der Veranstaltung
Medieninformation
Nr. 139 vom
06. Juni 2006
Grünes Licht für neues Nahversorgungszentrum in Eching
Das vereinfachte Raumordnungsverfahren für den Neubau eines Nahversorgungszentrums mit
insgesamt 3.320 Quadratmetern Verkaufsfläche in Eching, Landkreis Freising, ist
abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern gibt jetzt grünes Licht für das Vorhaben,
fordert aber die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Eching beabsichtigt südlich der S-Bahnstation an der Schlesierstraße auf einer
bis-her landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Nahversorgungszentrum mit
Verbrauchermarkt (2.200 Quadratmeter), Discounter (850 Quadratmeter) und Hofladen (270
Quadratmeter) anzusiedeln. Als Sortimente sind nur Lebensmittel und die in LebensmittelMärkten üblichen Non-Food-Artikel wie etwa Waschmittel, Hygieneartikel oder Papierwaren,
vorgesehen. Der Standort befindet sich zwischen dem Ortszentrum von Eching und dem SBahnhof Eching inmitten von Wohnbebauung und ist sowohl zu Fuß als auch mit dem ÖPNV
(S-Bahn und Bus) gut erreichbar.
Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde im Rahmen eines so
genannten vereinfachten Raumordnungsverfahrens - parallel zum Bauleitplanverfahren - die
hierzu abgegebenen Stellungnahmen der 33 beteiligten Träger öffentlicher Belange
(Behörden, Institutionen und Kommunen) geprüft und abgewogen. Die Gemeinde Eching ist
als Siedlungsschwerpunkt zusammen mit der Gemeinde Neufahrn b.München für ein
derartiges Einzelhandelgroßprojekt geeignet. Der Standort befindet sich in einer städtebaulich
integrierten Lage. Die Abschöpfungsquote für das Lebensmittelsortiment liegt nur knapp über
der im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Obergrenze von 25 Prozent. Damit waren
die geplanten Verkaufsflächen als noch raumverträglich zu beurteilen. Auf die innerstädtische
Einzelhandelsstruktur und die verbrauchernahe Versorgung in der Gemeinde Eching wird sich
das Projekt nicht negativ auswirken. Da somit Standort und Sortiment geeignet sind, die
Nahversorgung in der Gemeinde Eching zu verbessern, hat die Regierung festgestellt, dass
das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Einzige Maßgabe: Bei den zu
erwartenden Bodenfunden aus einer frühmittelalterlichen Besiedelung ist das Landesamt für
Denkmalschutz einzuschalten.
Verfahren
Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren, wie sich das geplante
Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Natur und Landschaft,
Wasser, Verkehr, Immissionsschutz, Stadtentwicklung und Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die
Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden, Kommunen, Verbände und
sonstige betroffenen Organisationen an. Die Regierung bittet ferner die betroffenen
Kommunen, die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch
während arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen
Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit
den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder
sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange
gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten
„landesplanerischen Beurteilung“ ab.
Geplanter Neubau eines Nahversorungszentrums
mit drei Einkaufsmärkten in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising
Standort des geplanten
Nahversorgungszentrums
Maßstab 1 : 25 000
Kartengrundlage: Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes
http://www.geodaten.bayern.de
Nutzungserlaubnis vom 6.12.2000, Az.: VM 3860 B - 4562
Herausgeber:
Regierung von Oberbayern, Mai 2006
Medieninformation
Nr. 140 vom 01.06.2006
Neue Stiftung in München
Internationales Bionik-Zentrum (Stiftung für Bionik) staatlich anerkannt
Das Internationale Bionik-Zentrum (Stiftung für Bionik) mit Sitz in München hat
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 23. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung
von Wissenschaft, Forschung und Bildung u. a. auf dem Gebiet der Bionik. Errichtet hat die
Stiftung die Bionik Media GmbH. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Kurt G.
Blüchel, c/o Bionik Media GmbH, Denisstr. 1b, 80335 München, Telefonnummer
089/5488893-0.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig
anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung
von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende
2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen.
Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke für die eine Stiftung errichtet werden
kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares
Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten.
Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von
Oberbayern unter der Telefonnummer 089/2176-0 oder im Internet unter
www.regierung.oberbayern.bayern.de. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur
Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen
Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter
www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 141 vom 2. Juni 2006
Zuschuss für Straßenbau in der Gemeinde Prutting, Landkreis Rosenheim
Die Gemeinde Prutting hat die Straßenüberführung über die Bahnlinie Rosenheim - Salzburg
in Höhe des Ortsteils Inzenham im Zuge einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme erneuert, um
eine verkehrsgerechte Lösung zu schaffen. Die Maßnahme ist dringend erforderlich. Dazu hat
die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Prutting eine Zuwendung in Höhe von 200.000
Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitstellt. Der
Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die
Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten
Rate 100.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten sind mit 536.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 142 vom
13. Juni 2006
Militärflugplatz Fürstenfeldbruck
Zivile Nachfolgenutzung bei der Regierung von Oberbayern beantragt
Die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH hat beim Luftamt Südbayern
der Regierung von Oberbayern die luftrechtliche Genehmigung für eine zivile
Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck beantragt. Wie aus dem
Antrag hervorgeht, betrifft die geplante Nutzung die bereits vorhandenen
flugbetrieblichen Einrichtungen, insbesondere Teile der befestigten Start- und
Landebahn, die bestehenden Rollwege mit Abstellflächen und die vorhandene
Bebauung. Auf dem Verkehrslandeplatz sollen künftig Luftfahrzeuge bis zu einem
höchstzulässigen Startgewicht von 5,7 Tonnen im Sichtflugbetrieb zugelassen sein.
Dabei geht die Antragstellerin von 40.000 Flugbewegungen pro Jahr aus. Der
Flugbetrieb soll grundsätzlich täglich von 9 bis 19 Uhr erlaubt sein. Zwischen 6 und 9
Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr soll der Flugbetrieb mit Zustimmung der Flugplatz
Betriebsgesellschaft möglich sein. Von 22 bis 6 Uhr findet kein Flugbetrieb statt. Das
Luftamt Südbayern wird jetzt ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren
durchführen. Hierzu hört sie insbesondere die Träger öffentlicher Belange an und wird
auch die Öffentlichkeit beteiligen. Der Antrag und die Anlagen liegen in der Zeit vom
26. Juni bis 25. Juli 2006 bei der Stadt Fürstenfeldbruck sowie in den Gemeinden
Maisach und Olching zur Einsicht aus. Einwendungen gegen den Antrag können bis
einschließlich 8. August 2006 beim Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern
sowie bei den genannten Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH betreibt bereits aktuell den
Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck, bisher allerdings im Wege einer Mitbenutzung des
Militärflugplatzes. Nachdem von militärischer Seite die fliegerische Nutzung auf diesem
Flugplatz aufgegeben werden soll, beabsichtigt die Antragstellerin nunmehr die
zivilfliegerische Anschlussnutzung. Der Antrag wird insbesondere damit begründet, dass im
Landesentwicklungsprogramm und im Gesamtverkehrsplan Bayern eine Option enthalten ist
und dementsprechend der Flugplatz Fürstenfeldbruck als ein für die Allgemeine Luftfahrt
geeigneter Flugplatz ausgewiesen wird und in der Planungsregion 14 (München mit den
Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Starnberg, Landsberg am
Lech) kein anderer Flugplatz der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung steht. Die
Antragsstellerin hat dem Antrag ein Eignungsgutachten und ein lärmtechnischen Gutachten
beigefügt.
Medieninformation
Nr. 143 vom 13.06.2006
Bevor alle Stricke reißen!
Gewerbeaufsicht kontrolliert Betrieb von Kranen und andere Hubgeräte
Von Juni bis einschließlich Februar 2007 wird die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von
Oberbayern im Rahmen des Projekts „Sicherer Umgang mit Hebezeugen und
Anschlagmitteln" mehr als 1.500 oberbayerische Betriebe der Metallverarbeitung und des
Baugewerbes unter die Lupe nehmen. Dabei achten die Experten der Gewerbeaufsicht
insbesondere darauf, dass die Anschlagmittel wie beispielsweise Stahlseile, Ketten und
Bänder für die jeweilige Anwendung auch geeignet sind. Bei den Kontrollen vor Ort fragen
die Experten der Gewerbeaufsicht die Betriebe auch nach der fachgerechten Ausbildung der
für den Lastentransport zuständigen Mitarbeiter oder nach den vorgeschriebenen betrieblichen
Prüfungen von Seilen, Haken und Bändern. Gerade diese Prüfungen sind entscheidend, um
rechtzeitig schadhafte Materialien zu erkennen und auszusondern. Anschlagmittel werden
täglich tausendfach eingesetzt um schwere Güter mit Kran oder Winde an den
Bestimmungsort zu transportieren. Materialschäden oder unsachgemäße Handhabung können
schwerwiegende Folgen haben.
Ziel der Projektarbeit, die zeitgleich auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken
stattfindet, ist es, mehr als 3.000 Betriebe zu überprüfen und zu beraten. Dabei sollen
vorrangig vorhandene Sicherheitsdefizite erkannt und durch gezielte Information beseitigt
werden. Diese Projektarbeit dient damit nicht nur dem Schutz von unmittelbar mit
Ladetätigkeiten beschäftigten Arbeitnehmern, sie fördert in besonderer Weise auch den
Schutz von Passanten, die sich auf öffentlichen Straßen und Wegen im Bereich von Kranen
aufhalten.
Medieninformation
Nr. 144 vom 07.06.2006
TERMINANKÜNDIGUNG
Mehr Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten
Regierungspräsident Hillenbrand händigt Urkunden an Teilnehmer aus
„449 Hotels und Gaststätten in Oberbayern haben bereits an der vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und vom Bayerischen
Hotel- und Gaststättenverband in Leben gerufenen Aktion „Nichtraucherfreundlicher- und
Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb" teilgenommen, freut sich Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand.
Der Regierungspräsident wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverband weiteren 16 Betrieben aus dem westlichen und mittleren Oberbayern, die
sich an der Aktion beteiligt haben,
am Dienstag, 20. Juni 2006, 10.30 Uhr
im „Restaurant Undosa"
Seepromenade 1, 86319 Starnberg
die Teilnahmeurkunden überreichen.
Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist
insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie
Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. Damit wollen
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der
Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in
Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. Bis Ende 2006 sollen die Hälfte und bis 2010 sogar 90
Prozent der Hotel- und Gastronomiebetriebe über ausgewiesene Nichtraucherbereiche
verfügen bzw. ganz rauchfrei sein. Jeder an der Aktion teilnehmende Betrieb muss
bestimmten Anforderungen zum Schutz der Nichtraucher genügen. So müssen beispielsweise
mindestens 40 Prozent der Tische für Nichtraucher reserviert sein; der Gastraum muss über
einen abgetrennten, gekennzeichneten Nichtraucherbereich verfügen, um den nicht
rauchenden Gästen weitgehend rauchfreie Luft zu bieten. Entscheidend für den Erfolg des
Vorhabens sind nicht zuletzt die Gäste - daher sind alle teilnehmenden Betriebe schon von
außen am einheitlichen Logo zu erkennen.
Die Teilnahmeurkunden werden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht:
Landkreis Dachau
Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen
Landkreis Ebersberg
Wellnesshotel Schwaiger, Glonn
Landkreis Erding
Hotel Kandler, Oberding
Landkreis Fürstenfeldbruck
Hotel Parsberg, Puchheim
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Eis-Café „San Marco", Mittenwald
Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau
Landgasthof Forelle, Unterammergau
Landkreis München
Lang´s Cafeserie, Grünwald
Landkreis Starnberg
Hotel Restaurant Promenade, Herrsching a. Ammersee
Landgasthof zum Sepperl, Seefeld
Landkreis Weilheim-Schongau
Hubertusstuben, Rottenbuch
Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg
Stadt Ingolstadt
Cafe im Klinikum
San francisco coffee company
Landeshauptstadt München
Berni´s Nudelbrett
Café Arzmiller
Berichterstatter sind herzlich eingeladen!
Das „Restaurant Undosa" liegt in der Stadt Starnberg (Anfahrt siehe Lageplan).
Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter
www.nichtraucher.bayern.de.
Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten oder Fragen zur Aktion haben,
können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz / Referat 1A3, Frau Dickmann, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
wenden.
Medieninformation
Nr. 146 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Pfaffenhofen, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Freistaat bezuschusst neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr in Pfaffenhofen erhält ein neues
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges lassen sich Brände
bekämpfen, lässt sich Wasser fördern oder technische Hilfe leisten. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Pfaffenhofen einen Zuschuss in Höhe von
80.000,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern
nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern
kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und
Gemeinden um den Brandschutz.
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 verfügt über eine von seinem Motor
angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung,
die aus einem Löschwasserbehälter mit mindestens 1.600 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug
darf maximal 14 Tonnen wiegen.
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Nr. 147 vom 29.06.06
Finanzspritze für Feuerwehr Eichenau, Landkreis Fürstenfeldbruck.
Freistaat bezuschusst neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr in Eichenau erhält ein neues
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen, lässt sich Wasser
fördern oder technische Hilfe leisten. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür
der Gemeinde Eichenau einen Zuschuss in Höhe von 80.000 Euro bewilligt. Die Mittel
hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 verfügt über eine von seinem Motor
angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung,
die aus einem Löschwasserbehälter mit mindestens 1.600 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug
darf maximal 14 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 148 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Bad Reichenhall
Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Bad Reichenhall erhält ein neues
Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen,
Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung
von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Bad Reichenhall, Landkreis
Berchtesgadener Land, einen Zuschuss in Höhe von fast 42.300,-- Euro bewilligt. Die
Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun
Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug
verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so
genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden
Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach
Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche
Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte
transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei
Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 150 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Oberfeldkirchen (Stadt Trostberg)
Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Trostberg erhält ein neues
Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen,
Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung
von Oberbayern hat jetzt hierfür der Stadt Trostberg, Landkreis Traunstein, einen
Zuschuss in Höhe von fast 45.000 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische
Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag
bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400
Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz.
Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun
Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug
verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so
genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden
Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach
Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche
Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte
transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei
Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 151 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Nirnharting, Markt Waging a. See
Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr im Markt Waging a. See erhält ein neues
Löschgruppenfahrzeug. Mit Hilfe des Fahrzeuges lassen sich Brände bekämpfen,
Wasser fördern und einfache technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die Regierung
von Oberbayern hat jetzt hierfür dem Markt Waging, Landkreis Traunstein, einen
Zuschuss in Höhe von fast 73.000,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische
Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag
bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400
Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den Brandschutz.
Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 bildet mit einer Besatzung von neun
Feuerwehrleuten die kleinste selbstständige feuerwehrtechnische Einheit. Das Fahrzeug
verfügt über eine von seinem Motor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine so
genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem rund 600 Liter fassenden
Löschwasserbehälter gespeist wird. Neben der Standardbeladung kann es zusätzlich je nach
Bedarf entweder eine Tragkraftspritze TS 8/8 mit Zubehör oder eine umfangreiche
Ausrüstung für die technische Hilfe einschließlich hydraulisch betätigter Rettungsgeräte
transportieren. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug samt Ladung 7,5 Tonnen und bei
Allradantrieb im Gelände sogar 10,5 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 152 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Feldkirchen, Landkreis München
Freistaat bezuschusst neues Löschgruppenfahrzeug
Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Feldkirchen erhält ein neues
Löschgruppenfahrzeug LF 16/12. Mit Hilfe des Fahrzeugs lassen sich Brände
bekämpfen, Wasser fördern und technische Hilfe etwa bei Unfällen leisten. Die
Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Feldkirchen einen Zuschuss
in Höhe von 76.125,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium
des Innern nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In
Oberbayern kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500
Städten und Gemeinden um den Brandschutz.
Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 verfügt über eine von seinem Motor
angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe mit einer Förderleistung von 1.600 Litern in der
Minute und eine so genannte Schnellangriffseinrichtung, die aus einem Löschwasserbehälter
mit mindestens 1.200 Litern gespeist wird. Das Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 153 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr der Gemeinde Irschenberg
Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr der Gemeinde Irschenberg erhält ein neues
Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine
Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine
Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische
Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür
der Gemeinde Irschenberg einen Zuschuss in Höhe von rund 16.160,-- Euro bewilligt.
Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum
Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das
Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal
zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht.
Medieninformation
Nr. 154 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr des Marktes Manching
Freistaat bezuschusst neues Mehrzweckfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr des Marktes Manching erhält ein neues
Mehrzweckfahrzeug. Mit Hilfe des Mehrzweckfahrzeuges lässt sich vorwiegend eine
Einsatzstelle errichten sowie Mannschaft und Gerät transportieren. Es muss dazu eine
Feuerwehrstaffel von sechs Floriansjüngern und eine feuerwehrtechnische
Mindestausrüstung aufnehmen können. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt hierfür
dem Markt Manching einen Zuschuss in Höhe von rund 16.160,-- Euro bewilligt. Die
Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung sind Transportraum und eine Gewichtsreserve zum
Transport für zusätzliches Gerät von mindestens 200 Kilogramm. Für das
Mehrzweckfahrzeug kommen nur serienmäßige Kombi-Fahrzeuge mit einem maximal
zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen in Betracht.
Medieninformation
Nr. 155 vom 29.06.2006
Finanzspritze für den Landkreis Weilheim-Schongau
Freistaat bezuschusst neuen Rüstwagen
Der Fuhrpark der Feuerwehr im Landkreis Weilheim-Schongau erhält einen neuen
Rüstwagen. Das Fahrzeug kommt vorrangig bei größeren Unfällen und schwierigen
technischen Hilfeleistungen zum Einsatz. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt
hierfür dem Landkreis Weilheim-Schongau einen Zuschuss in Höhe von rund 97.000,-Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach
Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern
sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei mehr als 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und
Gemeinden um den Brandschutz.
Der Rüstwagen RW ist mit besonderem technischen Gerät ausgestattet, zum Beispiel einem
Lichtmast sowie einer eingebauten, vom eigenen Motor angetriebenen Zugeinrichtung
(Nennzugkraft fünf Tonnen) und einem Generator mit einer Leistung von mindestens 22
Kilovoltampere. Neben der sehr umfangreichen feuerwehrtechnischen Beladung kann das
Fahrzeug noch einen Einsatztrupp mit drei Feuerwehrleuten aufnehmen. Das allradgetriebene
Fahrzeug darf maximal 14 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 156 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Helfendorf (Gde. Aying), Landkreis München
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Aying erhält eine neue Tragkraftspritze.
Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann
eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt
mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat
jetzt hierfür der Gemeinde Aying einen Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro bewilligt. Die
Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 157 vom 29.06.06
Finanzspritze für Feuerwehr Bernbeuren, Landkreis Weilheim-Schongau
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Bernbeuren erhält eine neue
Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die
überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder
Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Bernbeuren einen Zuschuss in Höhe von
2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach
Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern
sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden
um den Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 158 vom 29.06.2006
Finanzspritze für die Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Brannenburg erhält eine neue
Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die
überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder
Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Brannenburg einen Zuschuss in Höhe von
2.700,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach
Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern
sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden
um den Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 159 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Geisenfeld erhält eine neue Tragkraftspritze.
Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann
eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt
mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat
jetzt hierfür der Stadt Geisenfeld einen Zuschuss in Höhe von 2.700 Euro bewilligt. Die
Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Die Tragkraftspritze TS PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 160 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Oberammergau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Oberammergau erhält eine neue
Tragkraftspritze. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die
überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder
Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Oberammergau einen Zuschuss in Höhe
von 2.700 Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern
nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern
kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und
Gemeinden um den Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 161 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Thansau und Rohrdorf (Gde. Rohrdorf), Landkreis
Rosenheim
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Rohrdorf erhaltenneue
Tragkraftspritzen. Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die
überwiegend dann eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder
Teich, nicht direkt mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Rohrdorf einen Zuschuss in Höhe von
5.400,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach
Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern
sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden
um den Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 162 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Gemeinde Taching, Landkreis Traunstein
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Taching erhält eine neue Tragkraftspritze.
Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann
eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt
mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat
jetzt hierfür der Gemeinde Taching einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro bewilligt.
Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung durch den
Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund 67.000
Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 163 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Steinebach (Gde. Wörthsee), Landkreis Starnberg
Freistaat bezuschusst neue Tragkraftspritze
Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wörthsee erhält eine neue Tragkraftspritze.
Dabei handelt es sich um eine mobile Feuerlöschkreiselpumpe, die überwiegend dann
eingesetzt wird, wenn die Löschwasserstelle, wie etwa ein Bach oder Teich, nicht direkt
mit dem Löschfahrzeug angefahren werden kann. Die Regierung von Oberbayern hat
jetzt hierfür der Gemeinde Wörthsee einen Zuschuss in Höhe von 2.700,-- Euro
bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach Bewilligung
durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern sich rund
67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden um den
Brandschutz.
Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 wird zusätzlich zu den fest eingebauten
Fahrzeugpumpen in einige Löschfahrzeuge eingeschoben. Sie hat den Vorteil, dass sie auch
entfernt vom Einsatzfahrzeug zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern verwendet werden
kann. Sie wiegt ca. 140 Kilogramm, ist leistungsstark, universell verwendbar auch im
unwegsamen und schwierigen Gelände und daher für jede Feuerwehr als Standardgerät
unentbehrlich. Die TS PFPN 10-1000 ist eine Feuerlöschkreiselpumpe, die pro Minute 800
Liter Wasser mit einem Druck von 8 bar fördern kann.
Medieninformation
Nr. 164 vom 29.06.2006
Finanzspritze für Feuerwehr Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Freistaat bezuschusst neues Tragkraftspritzenfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr in dem Markt Murnau erhält ein neues
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF. Mit Hilfe dieses Löschfahrzeuges lassen sich Brände
bekämpfen und kleinere technische Hilfeleistungen durchführen. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür dem Markt Murnau einen Zuschuss in Höhe von 13.300,-€ Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern nach
Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern kümmern
sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und Gemeinden
um den Brandschutz.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist mit einer feuerwehrtechnischen Ausrüstung für neun
Feuerwehrleute und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 beladen. Es kann sechs
Feuerwehrleute zur Einsatzstelle transportieren. Für das TSF wird ein handelsüblicher
Kastenwagen oder ein Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet. Das Fahrzeug darf maximal
3,5 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 165 vom 29.06.2006
Finanzspritze für die Gemeinde Oberbergkirchen, Landkreis Mühldorf
Freistaat bezuschusst neues Tragkraftspritzenfahrzeug
Der Fuhrpark der Feuerwehr in der Gemeinde Oberbergkirchen erhält ein neues
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF. Mit Hilfe dieses Löschfahrzeuges lassen sich Brände
bekämpfen und kleinere technische Hilfeleistungen durchführen. Die Regierung von
Oberbayern hat jetzt hierfür der Gemeinde Oberbergkirchen einen Zuschuss in Höhe
von 20.200,-- Euro bewilligt. Die Mittel hat das Bayerische Staatsministerium des Innern
nach Bewilligung durch den Bayerischen Landtag bereitgestellt. In Oberbayern
kümmern sich rund 67.000 Feuerwehrleute bei 1.400 Feuerwehren in 500 Städten und
Gemeinden um den Brandschutz.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug ist mit einer feuerwehrtechnischen Ausrüstung für neun
Feuerwehrleute und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8 beladen. Es kann sechs
Feuerwehrleute zur Einsatzstelle transportieren. Für das TSF wird ein handelsüblicher
Kastenwagen oder ein Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet. Das Fahrzeug darf maximal
3,5 Tonnen wiegen.
Medieninformation
Nr. 166 vom 26.06.2006
TERMINANKÜNDIGUNG
Naturschutz und Tourismus am Chiemsee im Einklang
Einweihung von „Ruhezonen und Naturbeobachtungsstationen am Chiemsee"
Naturschutz und Tourismus am Chiemsee lassen sich in Einklang bringen. Dazu dient ein
Konzept für Ruhezonen zum Schutz der Fische, der Vögel und des Schilfes und der
Errichtung von Beobachtungsplattformen, das die zehn Chiemseegemeinden, die Landkreise
Rosenheim und Traunstein und die Regierung von Oberbayern gemeinsam erarbeitet haben.
Zu dessen Vorstellung und zur Einweihung des neu errichteten Beobachtungsturms in
Seebruck, der stellvertretend für alle dort neu entstandenen Einrichtungen gesegnet wird,
laden wir herzlich ein zu einer gemeinsamen
Informationsveranstaltung mit Besichtigungsfahrt
am Freitag, 7. Juli 2006, ab 9.30 Uhr
in Seebruck, Dampfersteg
„Nur eine intakte Tier- und Pflanzenwelt am Chiemsee ist attraktiv für Anwohner und
Feriengäste und nur entsprechende Schutz- und Lenkungsmaßnahmen sichern eben diese
natürlichen Lebensräume. So galt es einer Vielzahl von scheinbar einander widersprechenden
Anforderungen gerecht zu werden. Das ist hier Dank des gemeinsamen Engagements der
Kommunalpolitik, von Fachbehörden und -verbänden in besonderem Maße gelungen. Wir
sind froh, alle Interessen unter einen Hut gebracht zu haben", freuen sich Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand und die Landräte Dr. Max Gimple und Hermann Steinmaßl.
Bei dem neuen Konzept galt es die einzigartige Flora und Fauna am Chiemsee zu schützen
und gleichzeitig genügend Raum für Freizeitsportler und Naturbeobachter zu schaffen.
Darüber hinaus waren die Interessen der Chiemseefischer zu berücksichtigen. „Mit den
Beobachtungsstationen kann der Chiemsee mit seiner bedeutsamen Vogelwelt von über 300
Arten und seinen weitgehend natürlichen oder naturnahen Ufern noch mehr zu einem
attraktiven Gesamterlebnis werden, umweltpädagogisch ebenso wie auch touristisch", ist der
AZV-Vorsitzende Florian Hoffmann, Bürgermeister der Gemeinde Rimsting, überzeugt.
Ein umfassendes Informationssystem stellt sicher, dass jeder Anwohner und Besucher über
die Ruhezonen Bescheid weiß. An wichtigen Bootseinlass-Stellen stehen Informationstafeln
über die Ruhezonen. Verleihboote sollen mit einem Aufkleber versehen werden, der die Lage
der Ruhezonen darstellt. Zusätzlich informiert ein Faltblatt, das bei allen
Fremdenverkehrsämtern und Naturbeobachtungsstationen ausliegt und auch den
Wassersportclubs und Werften zur Verfügung gestellt wird.
Berichterstatter sind herzlich zu diesem Termin eingeladen.
Ein ausführliches Programm liegt bei.
Ruhezonen und Naturbeobachtungsstationen
Das Landratsamt Rosenheim hat in Abstimmung mit den Gemeinden Prien a.Chiemsee und
Rimsting, den Chiemseefischern sowie der Regierung von Oberbayern als höherer
Naturschutzbehörde bereits im März 2005 die so genannte Ruhezonenverordnung Chiemsee
erlassen, damit sich an speziell ausgewiesenen Stellen Jungfische ungestört entwickeln und
Brutvögel brüten können. Die Verordnung weist besonders schützenswerte Bereiche zu
Ruhezonen für die Tier- und Pflanzenwelt aus und zwar im nördlichen und westlichen Teil
der Schafwaschener Bucht und im so genannten Greamandlweiher. Zeitgleich hat auch das
Landratsamt Traunstein in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Übersee und Seeon-Seebruck
sowie der Regierung von Oberbayern eine Ruhezonenverordnung für wertvolle
Rückzugsräume, wie z. B. Schilfgebiete, ausgewiesen. Sie betreffen die Bereiche der
Rottspitz bei Übersee, Flächen bei Seebruck-Esbaum vor dem angrenzenden Landbereich der
Gemeinde Seeon-Seebruck, das Ost-, Süd- und Westufer der Herreninsel vor dem
angrenzenden Landbereich der Gemeinde Chiemsee und den westlichen Kailbacher Winkl
mit dem im Landkreis Traunstein befindlichen Bereich der Halbinsel Sassau vor dem
angrenzenden Landbereich der Gemeinde Breitbrunn. Auf die Grenzen der Ruhezonen weisen
Bojen und Tafeln hin mit der Aufschrift „Ruhezonen - Befahren verboten".
Ganzjährige Ruhezonen sind Teile der Schafwaschener Bucht, Bereiche westlich Seebruck
und östlich der Insel Herrenchiemsee mit einer Gesamtfläche von rund 150 Hektar, das sind
1,9 Prozent der Seefläche. Vom 1. März bis 31. Juli sind weitere 60 Hektar als Ruhezonen
ausgewiesen und zwar Bereiche bei der Rottspitze und südlich und westlich der Insel
Herrenchiemsee. Um Ruhezonen am Chiemsee zu schaffen, hat der Freistaat Bayern mit der
Fischereigenossenschaft Chiemsee entsprechende Regelungen für Angelfischer in den neuen
Pachtvertrag aufgenommen, da die Fischereigenossenschaft Chiemsee die Angelscheine
vergibt.
Für interessierte Naturbeobachter und Touristen hat der Abwasser- und Umweltverband
Chiemsee (AZV) bisher sechs Naturbeobachtungsstationen aufgebaut, wo man Vögel
beobachten kann, ohne sie zu stören. So erfreuen sich schon jetzt die Beobachtungstürme wie
etwa am Kurpark bei Seebruck oder in der Hirschauer Bucht bei Grabenstätt im
Naturschutzgebiet der Tiroler Achenmündung bei Gästen und Naturbeobachtern größter
Beliebtheit. Weitere Beobachtungstürme und Aussichtsplattformen stehen am Irschener
Winkel in Bernau, nördlich des Ganszipfs in Gstadt a.Chiemsee, auf Höhe der Mutter-KindKlinik in Chieming und an der Prienmündung in Rimsting als Naturbeobachtungsplätze für
spannende und interessante Entdeckungen. Vorlage für diese Beobachtungsplätze waren die
vom Landkreis Traunstein als Träger der LIFE-Projekte errichteten Aussichtstürme bei
Lachsgang in Übersee und bei Hagenau in Grabenstätt. Sie bewähren sich bereits seit fünf
Jahren und sind als wesentliche Bestandteile in das nun neu geschaffene
Besucherlenkungskonzept eingebunden. Finanziert wurden die Beobachtungseinrichtungen
von den betroffenen Gemeinden und dem Abwasser- und Umweltverband Chiemsee mit
Förderung über das Programm „Regionen Aktiv" des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sowie die Maßnahme in Seebruck über
das Programm „Leader Plus".
Regierung von Oberbayern
Abwasser- und
Umweltverband Chiemsee
Stiedering 1
83253 Rimsting
Programm
09.30 Uhr Treffpunkt am Dampfersteg
09.40 Uhr Abfahrt am Dampfersteg
Schifffahrt zu den Ruhezonen
(Westseite)
Florian Hoffmann
Verbandsvorsitzender
Begrüßung
Hermann Steinmaßl
Landrat des
Landkreises Traunstein
Grußwort
Christoph Hillenbrand
Regierungspräsident
Festansprache
zum Thema
Ruhezonen und
Naturbeobachtungsstationen
Einführung zum Thema Ruhezonen durch Roland Weid (Regierung von Ober-bayern), Holmer Lex
(Fischereigenossenschaft Chiemsee) und Dr. Michael Lohmann (Ornithologische Arbeitsgemeinschaft
Chiemsee)
11.00 Uhr Rückkehr
Fahrt mit dem Bus zum Kurpark/
Naturbeobachtungsturm Seebruck
11.15 Uhr Einweihung
Fußweg zum Strandbad
12.15 Uhr Mittagessen
Konrad Glück
Bgm der Gemeinde
Seeon-Seebruck
Grußwort
Florian Hoffmann
Verbandsvorsitzender
Ansprache
Naturerlebnis
Chiemsee
Max Gimple
Landrat des
Landkreises Rosenheim
Grußwort
Herr Pfarrer Otto Steinberger
Herr Pfarrer Michael Markus
Segnung
Florian Hoffmann
Verbandsvorsitzender
Schlusswort
Medieninformation
Nr. 167 vom 13. Juni 2006
Beflaggung am 17. Juni 2006 dem Jahrestag des Volksaufstandes in der früheren DDR
Am Samstag, dem 17. Juni 2006 werden aus Anlass des Jahrestages des Volksaufstandes in
der früheren DDR alle staatlichen Dienstgebäude in Bayern beflaggt. Auch den Kommunen
und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu
verfahren. Der 17. Juni war als „Tag der Deutschen Einheit" gesetzlicher Feiertag und
Nationalfeiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1990 ist er nationaler Gedenktag,
wurde im gleichen Jahr in seiner Bedeutung offiziell vom Tag der Deutschen Einheit, dem 3.
Oktober, abgelöst.
In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der DDR vor einem krisenhaften
gesamtstaatlichen Hintergrund nach der Erhöhung der Arbeitsnormen zu einer Welle von
Streiks, Demonstrationen und Protesten, die als Volksaufstand des 17. Juni bezeichnet
werden.
Tag der Ausbildung in der Regierung von Oberbayern
30.06.2006, 9:30 – 13:00 Uhr, großer Sitzungssaal
Tagesordnung
Begrüßung und Einführung
Heidrun Piwernetz, Regierungsvizepräsidentin
9:30
Informationen zur Ausbildung und zum Ausbildungsstellenmarkt
Aktuelle Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt
Gertraud Wurm, Agentur für Arbeit München
9:45
Ausbildungsplatzangebot der Wirtschaft
Jörg Engelmann, IHK für München und Oberbayern
Christian Gohlisch, HWK für München und Oberbayern
10:00
Förderprogramm „Fit for Work“
Arno Simbürger, ZBFS - Zentrum Bayern für Familie und Soziales, Bayreuth
10:15
Ausbildung im Unternehmen
Stephanie Spinner-König, Geschäftsführerin Fa. Spinner GmbH, München
10:30
Kaffeepause
Best Practice-Beispiele aus den oberbayerischen Landkreisen
Konzertierte Aktion „Pro Ausbildung im Landkreis Mühldorf“
Monika Bachinger, Wirtschaftsförderin des Landkreises Mühldorf
11:15
„Arbeit für Jugend e.V.“
Ilse Nitzsche, Vorsitzende des Vereins „Arbeit für Jugend“
Andreas Ross, Wirtschaftsförderer des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
11:30
Jobmesse „Mein Job – Meine Zukunft“
Justina Eibl, Wirtschaftsförderin des Landkreises Weilheim-Schongau
11:45
Ausbildungsatlas
Susanne Schnitzer, Wirtschaftsjunioren Oberbayern
Dr. Thomas Birner, Geschäftsführer der WFG Berchtesgadener Land mbH
12:00
Coaches / Berufspaten
Helmut Brutscher, Aktivsenioren Bayern
Richard Weißenbacher, Wirtschaftsförderer des Landkreises Rosenheim
12:15
Diskussion
12:30
Ende des Workshops
13:00
Medieninformation
Nr. 169 vom 09.06.2006
Pünktlich zur WM
Startschuss für DEFAS WM 2006 - High -Tech -Telematik
Modernste Fahrgastinformation Deutschlands
Rechtzeitig zum WM-Start wird in München die Fahrgastinformation im MVV-Gebiet
nochmals verbessert! DEFAS steht für Durchgängiges Elektronisches
Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssystem und ist ein in Deutschland
bisher einmaliges verkehrsmittel- und betriebsübergreifendes System. Der Freistaat
Bayern hat das Projekt DEFAS WM 2006 der Stadtwerke München mit U-Bahn, Bus
und Tram, der DB (S-Bahn München) sowie des Münchner Tarifverbunds (MVV
GmbH) mit über 27 Millionen Euro gefördert. Ziel von DEFAS ist es, die
Informationssysteme aller Verkehrsunternehmer im MVV-Verbundraum zu vernetzen.
Die Fahrgäste sollen bestmöglich, barrierefrei, umfassend, vollständig und rechtzeitig
mit allen zur Verfügung stehenden Medien informiert werden.
Mit DEFAS verfügt München nun über das derzeit modernste
Fahrgastinformationssystem Deutschlands und leistet einen erheblichen Beitrag zur
Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Die Fördermittel haben das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und das
Bayerische Staatsministerium der Finanzen bereitgestellt. Die Regierung von
Oberbayern hat das Gesamtvorhaben maßgeblich unterstützt.
Wie funktioniert DEFAS?
Zusätzliche Farbmonitore in Stationen der S-Bahn und U-Bahn sowie an
Umsteigebahnhöfen ermöglichen dem Fahrgast, sich umfassend über alle Verkehrsmittel und
in Echtzeit zu informieren. Am Ostbahnhof zum Beispiel sieht der Fahrgast von der U-Bahn
kommend auf mehreren Monitoren Abfahrtszeiten über die nächste S-Bahn, die U-Bahn
sowie die Straßenbahn in Minutenangabe oder auch ob ein aktueller Störfall vorliegt. So kann
er nun frühzeitig entscheiden, ob er noch eine Tageszeitung kaufen kann oder ob er „die
Beine in die Hand“ nehmen muss, um sein gewünschtes Verkehrsmittel zu erreichen.
Automatisierte Ansagen an den Bahnsteigen ergänzen die Information und helfen
sehbehinderten oder blinden Menschen. Der Vorteil dieser flexiblen Anzeigemonitore ist,
dass aktuelle Informationen wie Störfälle über eine Laufzeile in Texten und Symbolen und
auch falls notwendig sofort ganzflächig farbig und in verschiedenen Sprachen angezeigt
werden können. Herzstück und technisches Novum dieses Gesamtprojekts ist ein
Informationsmanagementsystem (IMS), das den Datenaustausch zwischen U-Bahn und SBahn übernimmt und auf standardisierten Schnittstellen beruht. So können künftig auch
weitere Verkehrsunternehmer integriert werden, um z.B. Anschlussinformationen zur
Verfügung zu stellen.
Zeitgleich bietet der Münchner Verkehrsverbund einen internetbasierten Tarifberater an, der
unter www.mvv-muenchen.de für angefragte Fahrverbindungen den optimalen Tarif
auswählt. Neu ist auch eine automatische sprachgesteuerte Fahrplanauskunft, die mit
freundlicher Stimme jederzeit unter 41 42 43 44 die gewünschte Verbindung mit dem
entsprechenden Tarif mitteilt. Ein Handy-Auskunftsdienst für Fahrplanauskunft ergänzt das
Rundumpaket.
DEFAS WM 2006 - Screenshots Anzeigen
Medieninformation
Nr. 170 vom 09.06.2006
Raumordnungsverfahren für Bau- und Gartenmarkt mit Einrichtungshaus in den
Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal ruht
Auf Antrag des Projektträgers hat die Regierung von Oberbayern das
Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes mit
angeschlossenem Einrichtungshaus mit einer geplanten Gesamtverkaufsfläche von rund
20.045 Quadratmetern in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal ausgesetzt. Die
am Verfahren Beteiligten hat die Regierung über dieses Ruhen des
Raumordnungsverfahrens informiert.
Im April 2005 hatte die Firma Obermaier für dieses Projekt nördlich der Bundesstraße 471
und östlich von IKEA das Raumordnungsverfahren beantragt. Die Anhörung der betroffenen
Kommunen und Träger öffentlicher Belange war abgeschlossen.
Medieninformation
Nr. 171 vom 09.06.2006
Braunbär „JJ1"
Fang durch Beauftragte des Umweltministeriums gestattet
Fang- und Abschusserlaubnis für die Jagdausübungsberechtigten ausgesetzt
Die Regierung von Oberbayern hat heute die am 22. Mai 2006 den
Jagdausübungsberechtigten erteilte Fang- und Abschusserlaubnis vorläufig ausgesetzt, um
vorrangig den Lebendfang durch die beauftragten Experten zu ermöglichen. Ferner hat sie
dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. den
von diesem beauftragten Personen den Fang, die Betäubung und Verbringung des Braunbären
„JJ1" in ein geeignetes Gebiet oder eine geeignete Einrichtung gestattet.
Mit geeigneten Mitteln soll der Bär daher unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorgaben
gefangen werden. Wenn dies trotz wiederholter Versuche nicht möglich ist, wird über das
weitere Vorgehen gesondert entschieden. Am aussichtsreichsten erscheint es, den Bären mit
Hunden aufzuspüren, zu stellen, mittels eines Narkosegewehres zu betäuben und in eine für
die Unterbringung geeignete Einrichtung zu verbringen. Daneben können auch Fallen
(Röhrenfallen) sowie Schlingen zum Einsatz kommen.
Die Regierung von Oberbayern bittet, die anliegende Allgemeinverfügung zu veröffentlichen.
Anlage: Allgemeinverfügung vom 09.06.2006
Medieninformation
Nr. 172 vom 12.06.2006
Neues Wohnkaufhaus und neuer Bau- und Gartenfachmarkt
im Gewerbegebiet Weiherfeld in der Stadt Ingolstadt
Raumordnungsverfahren eingeleitet
Die Firma Küblböck Projektentwicklung GmbH, 93133 Burglengenfeld beabsichtigt,
innerhalb des Gewerbegebietes „Weiherfeld" der Stadt Ingolstadt ein Wohnkaufhaus
sowie einen Bau- und Gartenfachmarkt zu errichten. Hierzu hat die Regierung von
Oberbayern das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Von dem Projekt betroffene
Kommunen, Behörden und Verbände können bis zum 14. Juli 2006 gegenüber der
Regierung Stellung nehmen. Nach den Projektunterlagen sind für das Wohnkaufhaus
insgesamt ca. 46.650 Quadratmeter Verkaufsflächen vorgesehen, wovon ca. 5.450
Quadratmeter auf innenstadtrelevante Sortimente (Glas/Porzellan/Keramik,
Heimtextilien, Leuchten etc.) entfallen sollen. Der Bau- und Gartenfachmarkt ist mit
insgesamt ca. 14.150 Quadratmeter Verkaufsflächen geplant, ca. 8.000 Quadratmeter
Baumarkt (davon ca. 1.550 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente) und ca.
6.150 Quadratmeter Gartenmarkt (davon ca. 1.450 Quadratmeter für
innenstadtrelevante Sortimente).
Der Projektstandort befindet sich südlich der Bundesstraße 16 innerhalb des
Gewerbegebietes Weiherfeld in ca. 500 m Entfernung zu den Wohngebieten des
Ortsteils Zuchering der Stadt Ingolstadt. Er ist über die B 16 an das Verkehrsnetz
angebunden. Zur angemessenen Anbindung des Standortes an den öffentlichen
Personennahverkehr soll die bereits bestehende INVG- Buslinie 11 von der
Urnenfeldstraße bis in das Gewerbegebiet verlängert werden
In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die
Raumordnung wichtigen Aspekte, wie z.B. Einzelhandel, sowie Wirtschaft und Verkehr
auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde Fachbehörden,
Kommunen und die betroffenen Verbände an. Die Regierung bittet ferner die Stadt Ingolstadt,
die Projektunterlagen für einen angemessenen Zeitraum und möglichst auch während
arbeitsfreier Zeiten öffentlich auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft
die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der
Raumordnung vereinbar ist und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger
Planungsträger abgestimmt werden kann. Die Regierung wägt die einzelnen Belange
gegeneinander ab und schließt das Raumordnungsverfahren mit der so genannten
„landesplanerischen Beurteilung" ab.
Medieninformation
Nr. 174 vom 30. Juni 2006
Gasthof Unterbräu in Markt Schwaben eingeweiht
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand überreicht der Marktgemeinde
Markt Schwaben Bescheid der Städtebauförderung in Höhe von 270.000 Euro
„Die Revitalisierung des ehemaligen Gasthauses Unterbräu zum Stadtsaal mit Vereinsräumen,
Geschäften und Gastronomie ist ein weiterer wesentlicher Meilenstein zur Stärkung der
zentralen Funktionen der Ortsmitte von Markt Schwaben. Deshalb unterstützt die Regierung
von Oberbayern dieses Projekt aus Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms",
begründete Regierungspräsident Christoph Hillenbrand, als er im Rahmen der heutigen
Einweihung dieses historischen Gasthofs Bürgermeister Bernhard Winter den
Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern für die vierte Rate in Höhe von 270.000
Euro überreichte.
Insgesamt beläuft sich die vorläufige Zuwendung auf 807.300 Euro. Die Zuwendung wird aus
dem Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium des Innern
bereitgestellt. Seit Mitte der achtziger Jahre hat die Regierung von Oberbayern Markt
Schwaben bei ihren städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit insgesamt rund 3,2 Millionen
Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Freistaat unterstützt. So konnten
beispielsweise die Neugestaltung des Kirchplatzes, des oberen Marktplatzes und eine
Tiefgarage unter dem Marktplatz verwirklicht werden.
Städtebauförderungsprogramm in Bayern
Die Städtebauförderung gibt es inzwischen seit 35 Jahren. In Bayern sind seit 1971 über 3
Milliarden Euro an Finanzhilfen aus Bundes- und Landesmitteln geflossen, davon in
Oberbayern ca. 616 Millionen Euro. Hiermit sind Kosten von fast 1 Milliarde Euro gefördert
worden. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher: Bekanntlich wird das bis zu
achtfache der Städtebau-Fördermittel aus anderen öffentlichen Fördermitteln und privaten
Quellen für Investitionen aktiviert. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor
konjunktureller Entwicklung für die mittelständische Bauwirtschaft, für die Erhaltung und
Stärkung des Einzelhandels in den Stadtkernen und die Belebung der Innenstädte insgesamt;
richtig eingesetzt leistet sie zudem einen beachtlichen Beitrag zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs. Für 2006 stehen in Oberbayern 2,762 Millionen Euro an Finanzhilfen aus
dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung.
Medieninformation
Nr. 175 vom 13. Juni 2006
TERMINERINNERUNG
Die Reichskanzler der Weimarer Republik –
Zwölf Lebensläufe in Bildern
Ausstellung in der Regierung von Oberbayern noch bis zum 22. Juni 2006
„Die Reichskanzler der Weimarer Republik - Zwölf Lebensläufe in Bildern“ ist eine
Ausstellung der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg.
In Bayern ist die Ausstellung auf Anregung von Bundesminister a.D. Dr. Hans-Jochen
Vogel zum ersten Mal zu sehen. Der Altoberbürgermeister der Landeshauptstadt
München und Gründungsvorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie
e.V.“, hat die Festansprache zur Eröffnung der Ausstellung am 4. Mai in der Regierung
von Oberbayern gehalten.
Die Ausstellung ist im Haupttreppenhaus der Regierung von Oberbayern,
Maximilianstraße 39 in München noch bis zum 22. Juni 2006, Montag bis Freitag von 7
bis 19 Uhr zu sehen.
Die Lebensläufe der Reichskanzler von Philipp Scheidemann bis Kurt von Schleicher
spiegeln die Höhen und Tiefen ihrer Zeit in den Jahren 1919 bis 1933 wieder, wobei im
Vorder-grund der Darstellung nicht der Kanzler, sondern der Mensch steht. „Die
Präsentation findet großen Anklang“ freut sich Regierungsvizepräsidentin Heidrun
Piwernetz.
Dr. Bernd Braun von der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in
Heidelberg hat die Ausstellung fast im Alleingang „auf die Beine gestellt“.
Die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg hat für diese
Ausstellung eine beachtliche Sammlung an Fotos, Karikaturen sowie anderen
Dokumentationen und Erinnerungsstücken zusammengetragen. Sie ruft damit die zwölf
Reichskanzler ins Gedächtnis, die in der außen- und innenpolitisch schwierigen Zeit zwischen
1919 und 1933 viel geleistet haben, aber unverdientermaßen in Vergessenheit geraten sind.
Ein Grund dafür mag sein, dass die durchschnittliche Amtszeit lediglich etwas über 1 Jahr
betrug. Wenig Zeit, um sich in das kollektive Gedächtnis der Deutschen einzuprägen! Die
Ausstellung „Die Reichskanzler der Weimarer Republik – Zwölf Lebensläufe in Bildern“ ist
bisher schon in vielen Städten Deutschlands zu sehen gewesen, wie etwa in Berlin, Stuttgart,
Weimar oder Bonn – jedes Mal mit sehr guter Resonanz.
Medieninformation
Nr. 176 vom 29. Juni 2006
Grünes Licht für „Hochwasserausgleich Tegernsee"
Raumordnungsverfahren abgeschlossen
Ein wichtiger Schritt um den Hochwasserschutz am Tegernsee und an der Mangfall
weiter zu verbessern, ist der Abschluss des Raumordnungsverfahrens für den
„Hochwasserausgleich Tegernsee. Damit gibt die Regierung von Oberbayern jetzt
grünes Licht für deutlich bessere Schutzmaßnahmen, als sie bisher technisch möglich
waren. „Dieses Projekt ist unerlässlich, um die Anlieger am Tegernsee, aber auch an der
Mangfall von Gmund a.Tegernsee bis Rosenheim wirksam vor Hochwasser zu schützen.
Zudem wollen wir den im Verfahren geäußerten Bedenken zu den Stauhöhen des
Tegernsees so weit Rechnung tragen, wie es im Rahmen dieses Vorverfahrens und der
bei diesem Raumordnungsverfahren zu beachtenden Ziele machbar ist," erläutert
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. Dazu trifft die Regierung auch eine Reihe
von Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner an Tegernsee und Mangfall. So legt die
abschließende landesplanerische Beurteilung etwa ausdrücklich fest, dass sich künftig
bei keinem nur denkbaren Szenario ein höherer Wasserstand als unter den heute schon
gegebenen Verhältnissen einstellen darf. Ferner erfolgte etwa die Festlegung zur
minimalen Wasserspiegelhöhe dem Schutz der Fischerei oder das am umzubauenden
Wehr vorgesehene Umgehungsgerinne im Interesse der ökologischen Durchgängigkeit
der Mangfall von und zum Tegernsee.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim plant zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an
Mangfall und Tegernsee das Projekt „Hochwasserausgleich Tegernsee", das in ein integriertes
Hochwasserschutzsystem für das untere Mangfalltal und den Tegernsee eingebettet ist. Darin
sind zahlreiche Hochwasserschutzmaßnahmen im gesamten Einzugsbereich der Mangfall
vorgesehen, z.B. Hochwasserschutzmauern und -deiche, Deichrückverlegungen, Schaffung
von Retentionsräumen, Gewässerrenaturierungen und Festsetzung und damit Sicherung von
Überschwemmungsgebieten. Mit dem Projekt „Hochwasserausgleich Tegernsee" soll vor
allem der Wasserstand im Tegernsee bei Hochwasser besser gesteuert werden; es umfasst im
Wesentlichen folgende Baumaßnahmen (vgl. auch anliegende Übersicht):
•
•
•
•
Umbau des bestehenden Schuhmacherwehres in Gmund a.Tegernsee mit neuem
Umgehungsgerinne
Neubau eines Wehres im Bereich der Eisenbahnbrücke in Gmund a.Tegernsee,
Sohleintiefung und Teilaufweitung der Mangfall
lokale technische Baumaßnahmen an der Mangfall wie der Neubau von
Hochwasserschutzmauern in Gmund a.Tegernsee und in Schmerold, und von Deichen
beispielsweise in Mühltal oder die Anhebung einer Rohrbrücke in Gmund
a.Tegernsee.
Die Regierung von Oberbayern hat im Februar 2006 das Raumordnungsverfahren eingeleitet
und die Stellungnahmen von über 55 beteiligten Behörden, Institutionen und Kommunen
eingeholt und geprüft. Neben dem Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser für die 500
Anlieger am Tegernsee und die 42.000 Anwohner im unteren Mangfalltal sowie der
überregionalen Verkehrsinfrastruktur wirkt sich das Projekt positiv auf die strukturelle
Entwicklung aus; ferner auf die Belange der Wasserwirtschaft, der Erholung und des
Siedlungswesens, mittel- und langfristig auch auf die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege in diesem Gebiet. So soll die Mangfall von der Eisenbahnbrücke bis zum
Seeauslauf aufgeweitet und renaturiert werden. Dadurch lassen sich die Strukturvielfalt und
die Erholungsfunktion der Ufer gewässerökologisch und optisch verbessern. Zur Minderung
der mit dem Projekt verbundenen negativen Auswirkungen hat die Regierung von Oberbayern
in der 22-seitigen landesplanerischen Beurteilung eine Reihe von Maßgaben festgelegt: So
verlangt die Regierung, die Wehre so zu steuern, dass Schäden für die Anlieger am See und
an der Mangfall möglichst vermieden werden. Insbesondere darf nur bei extremen
Hochwasserereignissen der Wasserspiegel abgesenkt werden, wenn dies die einzige
Möglichkeit ist, einer kritischen Hochwassersituation zu begegnen. Dabei dürfen sich der
maximale und der minimale Wasserspiegel des Tegernsees gegenüber den derzeitigen
Ausbauständen nicht ändern. Weiter verlangt die Regierung eine FFHVerträglichkeitsprüfung für das Projekt, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in
Natur und Landschaft, wie etwa die Ausführung des neu geplanten Wehrs als Schlauchwehr
mit deutlich geringeren Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie Ersatzmaßnahmen für
die Fischerei wie z.B. die Einrichtung einer Hechterbrütung. Bei Einhaltung dieser Maßgaben
überwiegen die Vorteile für den Hochwasserschutz und daraus folgend für die regionale
Entwicklung am Tegernsee und im unteren Mangfalltal die zu erwartenden Nachteile
deutlich.
Die Regierung von Oberbayern prüft im Raumordnungsverfahren wie sich das geplante
Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte wie z.B. Natur und Landschaft,
Wasser, Fremdenverkehr, Immissionsschutz, bauliche Entwicklung der Siedlungen und
Wirtschaft auswirkt. Dazu hört die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde
Fachbehörden, Kommunen, Verbände und sonstige betroffenen Organisationen an. Die
Regierung bittet ferner die betroffenen Kommunen, die Projektunterlagen für einen
angemessenen Zeitraum und möglichst auch während arbeitsfreier Zeiten öffentlich
auszulegen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und
unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist
und wie es mit Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger abgestimmt werden kann.
Die Regierung wägt die einzelnen Belange gegeneinander ab und schließt das
Raumordnungsverfahren mit der „landesplanerischen Beurteilung" ab.
Übersichtsplan der vorgesehenen Maßnahmen:
ROV - Hochwasserausgleich Tegernsee
Geplante bauliche Maßnahmen
Geplante bauliche Maßnahme im Verlauf der Mangfall zum Hochwasserausgleich des Tegernsees
Mangfall im Bereich Mitterdarching - Feldkirchen-Westerham
Mangfall im Bereich Tegernseeauslauf - Thalmühl
Medieninformation
Nr. 177 vom 20. Juni 2006
Über 200 Einzelmaßnahmen für Hochwasserschutz in Oberbayern
„In Oberbayern laufen derzeit über 200 Einzelmaßnahmen zum Hochwasserschutz. Von
den voraussichtlich heuer für Oberbayern zur Verfügung stehenden 12,5 Millionen
Euro für Ausbaumaßnahmen an den großen oberbayerischen Gewässern sind rd. 6
Millionen Euro für die Ertüchtigung der Deiche an der Mittleren Isar vorgesehen",
zieht Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand eine Zwischenbilanz.
Zugleich weist er auf eine neue Informationskarte hin, die über jüngst ausgeführte, im
Bau befindliche und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen informiert. Sie ist im
Internetangebot der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Die unmittelbar nach dem Hochwasser angelaufene Sanierung der stark beeinträchtigten
Deiche ist nahtlos in Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes übergegangen.
Das Hochwasser vom August 2005 hatte vor allem an Loisach und Isar zu Überflutungen,
Schäden im zweistelligen Millionenbereich und Beinahe-Katastrophen im Raum FreisingMoosburg geführt. Weitere Schwerpunkte in Oberbayern sind heuer der Hochwasserschutz
von Eschenlohe, Garmisch-Partenkirchen, Unterwössen und für das Untere Mangfalltal.
Aufgrund seiner Lage im Stauraum der Alpen ist Oberbayern als Hochwasserschwerpunkt zu
betrachten. Ein erheblicher Anteil dieser Mittel fließt daher nach Oberbayern, um die hier
nötigen Maßnahmen durchführen zu können. Bis zum Jahr 2020 werden in Oberbayern noch
über 600 Millionen Euro benötigt, um das Hochwasseraktionsprogramm umsetzen zu können.
Besondere Schwerpunkte in Oberbayern bilden dabei in den nächsten Jahren der
Hochwasserschutz an der Mittleren Isar, der Loisach und der Mangfall. Hinzu kommen die
Maßnahmen an der Salzach, die einer weiteren Eintiefung der Sohle dieses Flusses und damit
Schäden an Brücken und Uferverbauungen verhindern sollen. Der Bau von drei großen
Flutpoldern zum Hochwasserrückhalt an der Donau und an der Mangfall, zahlreiche
Deichrückverlegungen und Reaktivierungen ehemals vorhandener Überflutungsräume und die
Bewirtschaftung des Tegernsees sind geplant. Gerade diesen Maßnahmen zur Rückhaltung
der Hochwässer bzw. zur Dämpfung der Abflussspitzen kommt angesichts der noch zu
erwartenden Klimaerwärmung und verstärkten Niederschlägen eine große Bedeutung bei.
In den letzten 10 Jahren hat die Bayerische Staatsregierung in Oberbayern für den
Hochwasserschutz an Wildbächen, Hochwasserspeichern sowie Gewässern erster und zweiter
Ordnung rd. 500 Millionen Euro investiert. Herausragende Beispiele waren laut
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Erhöhung des Sylvensteindamms, die
Verbesserung des Hochwasserschutzes von München, die Ertüchtigung der Donaudeiche von
Neuburg a.d.Donau bis Vohburg, der Hochwasserschutz von Altötting und Traunstein sowie
zahlreiche Maßnahmen im Mangfalltal von Feldkirchen-Westerham bis Rosenheim.
Große Hochwasserereignisse, wie etwa an Pfingsten 1999, im August 2002 und im August
2005 haben dazu geführt, dass sich kommunale und staatliche Behörden zusammen mit den
Betroffenen noch intensiver für Maßnahmen zum Hochwasserschutz einsetzen. In den Jahren
2006, 2007 und 2008 gibt der Freistaat Bayern voraussichtlich jeweils 150 Millionen Euro für
den Hochwasserschutz in Bayern aus. Das Hochwasseraktionsprogramm der Bayerischen
Staatsregierung von 2001 läuft bis zum Jahr 2020 und sieht insgesamt Investitionen von 2,3
Milliarden Euro vor.
Trotz aller Anstrengungen zum technischen Hochwasserschutz bebauter Gebiete und zur
Hochwasserrückhaltung lässt sich eine absolute Hochwassersicherheit für die Bebauung in
Tallagen nicht erzielen. Außerdem können viele notwendige Maßnahmen erst nach Jahren
finanziert werden. Es bleibt daher in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich auf mögliche
Hochwassersituationen einzustellen. Auch und gerade die Bauaufsichtsbehörden können
hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Weitere Informationen zum Schutz vor Hochwasser im Internet abrufbar unter
http://www.stmugv.bayern.de/de/wasser/index.htm
Foto: Regierung von Oberbayern
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand informiert sich an einer Gebietskarte des südlichen Oberbayern über Hochwasserschutzmaßnahmen
Medieninformation
Nr. 178 vom 16. Juni 2006
Bayerisches Modernisierungsprogramm
8 Mietwohnungen in Mühldorf a.Inn modernisiert
Die Kreis- und Wohnungsbau GmbH Mühldorf will in der Lohmühlstraße 6 und 8 in
Mühldorf a.Inn insgesamt acht Mietwohnungen aus den 50er Jahren modernisieren. Dazu hat
die Regierung von Oberbayern aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm des
Freistaates Bayern ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 509.900 Euro bewilligt. Die
Mittel hat die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau bereitgestellt. Seit November 2005 stieg der Förderhöchstbetrag um 15 Prozent
auf nunmehr 100 Prozent der Investitionskosten.
Für das Jahr 2006 stehen der Regierung von Oberbayern als Bewilligungsstelle zurzeit rund
5,3 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden die
Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, z.B. durch eine Verbesserung des
Wohnungszuschnitts, die Anhebung der allgemeinen Wohnverhältnisse, unter anderem durch
die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen und die Neugestaltung des Wohnumfelds, sowie
Energie sparende Maßnahmen, insbesondere durch eine Erneuerung der Heizungstechnik, den
Austausch der Fenster oder die Verbesserung des Wärmeschutzes.
Von einer Modernisierung profitieren Mieter und Vermieter. Dadurch bietet sich die Chance,
den Gebäudebestand in sozialer Hinsicht zu stabilisieren, die Wohnungen an heutige
Wohnbedürfnisse anzupassen und durch Energie sparende Maßnahmen ökologisch
aufzuwerten. Insgesamt wird damit eine wirtschaftliche Aufwertung erreicht, die auch
langfristig die Konkurrenzfähigkeit am Wohnungsmarkt sichert.
Weitere Informationen zum Bayerischen Modernisierungsprogramm im Internet abrufbar
unter www.innenministerium.bayern.de/bauen/wohnungswesen/foerderung.
Medieninformation
Nr. 179 vom 21. Juni 2006
Zuschuss für Straßenbau in der Gemeinde Weil, Landkreis Landsberg am Lech
Die Gemeinde Weil baut die Benediktstraße in Beuerbach frostsicher aus. Außerdem wird ein
einseitiger Gehweg entlang der Benediktstraße angelegt. Die Maßnahme ist dringend
erforderlich. Dazu hat die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Weil eine Zuwendung in
Höhe von 130.000 Euro in Aussicht gestellt, die das Bayerische Staatsministerium des Innern
bereitstellt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem
Baufortschritt. Für das Jahr 2006 wurden in einer ersten Rate 50.000 Euro bewilligt. Die
Gesamtkosten sind mit 577.000 Euro veranschlagt.
Medieninformation
Nr. 180 vom 19.06.2006
Tag der offenen Gartentür am 25. Juni 2006
Zum Auftakt öffnet Familie Feldmann in Gauting privaten Garten
Am Sonntag, dem 25. Juni 2006 findet in Oberbayern zum achten Mal der Tag der
offenen Gartentür statt. „In 11 oberbayerischen Landkreisen und der Landeshauptstadt
München öffnen 65 Gartenbesitzer von 10 bis 17 Uhr ihre Gartentüren einer
„garteninteressierten" Öffentlichkeit", freut sich Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand. Als Schirmherr der Veranstaltung eröffnet Hillenbrand um 12 Uhr diesen
Tag im Garten der Familie Feldmann in Gauting. Anschließend besichtigt er den
Klostergarten des Hans Scherer-Hauses in Oberschleißheim zusammen mit dem
Vorsitzenden des Bezirksverbandes Oberbayern für Gartenbau und Landespflege e.V.
Helmut Satzl.
12.00 bis 13.30 Uhr im Garten der Familie Feldmann, Waldpromenade 61a,
Gauting:
Individuell eingerichteter Rosengarten mit Schwerpunkt historische Rosen,
klassischer Kräutergarten, naturnaher Teich, Spalierobst als Einfriedung und
Wandbegrünung, Staudenbeete sowie unterschiedlich gestaltete
Aufenthaltsbereiche
Besichtigung 14.00 bis 15.00 Uhr des Klostergartens, Hans Scherer-Haus, Mittenheim 38,
Oberschleißheim: Klostergarten mit Stauden, Rosen und Kräutern
Eröffnung
Berichterstatter sind herzlich eingeladen!
Am 25. Juni 2006 stehen Gärten in der Landeshauptstadt München und in folgenden elf
Landkreisen für Besucher offen: Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Erding,
Mühldorf a.Inn, München, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein,
Weilheim-Schongau.
Die Palette der Gärten, die sich an der Aktion beteiligen, ist so breit wie die Vielfalt der
Gestaltungsmöglichkeiten: Naturnahe Hausgärten mit Gemüseanbau, Obstbäumen und
Beerensträuchern, vielfältige Wohngärten, kinderfreundliche Familiengärten,
Inspirationsgärten usw.
Die positive Resonanz auf Seiten der Besucher und auch der Gartenbesitzer bestätigen jedes
Jahr wieder, dass diese Aktion in Oberbayern längst ihren Platz gefunden hat und bei
zahlreichen Gartenliebhabern bekannt ist und geschätzt wird. Wer seinen Garten im Rahmen
dieser Aktion im nächsten Jahr selbst der Öffentlichkeit präsentieren möchte, sollte sich an
den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am entsprechenden Landratsamt oder
an den örtlichen Gartenbauverein wenden. Veranstalter dieser Aktion in Oberbayern sind der
Bezirksverband Oberbayern für Gartenbau und Landespflege e.V. mit den oberbayerischen
Kreisverbänden und Ortsvereinen und die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
an den Landratsämtern.
Detailinformationen
Faltblätter mit den Adressen und Kurzbeschreibungen der beteiligten Gärten sind bei den
Landratsämtern, den Gemeinden und den Gartenbauvereinen vor Ort erhältlich. Informationen
im Internet abrufbar unter: www.gartenbauvereine.org
Hinweis
Nach dem Ministerratsbeschluss vom 13. Juli 2004 wurden im Zuge der Verwaltungsreform
in Bayern zum 1. Juli 2005 die Landwirtschaftsabteilungen an den Regierungen aufgelöst. Für
das Jahr 2006 wurde mit dem Landwirtschaftsministerium vereinbart, dass die Regierung von
Oberbayern für diese Veranstaltungen ausnahmsweise noch einmal die organisatorische
Betreuung und die Pressearbeit übernimmt.
Medieninformation
Nr. 181 vom 07.06.2006
TERMINERINNERUNG
Mehr Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten
Regierungspräsident Hillenbrand händigt Urkunden an Teilnehmer aus
„455 Hotels und Gaststätten in Oberbayern haben bereits an der vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und vom Bayerischen
Hotel- und Gaststättenverband in Leben gerufenen Aktion „Nichtraucherfreundlicher- und
Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb" teilgenommen, freut sich Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand.
Der Regierungspräsident wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Hotel- und
Gaststättenverband weiteren 24 Betrieben aus dem westlichen und mittleren Oberbayern, die
sich an der Aktion beteiligt haben,
am Dienstag, 20. Juni 2006, 10.30 Uhr
im „Restaurant Undosa"
Seepromenade 1, 86319 Starnberg
die Teilnahmeurkunden überreichen.
Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist
insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie
Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. Damit wollen
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der
Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in
Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. Bis Ende 2006 sollen die Hälfte und bis 2010 sogar 90
Prozent der Hotel- und Gastronomiebetriebe über ausgewiesene Nichtraucherbereiche
verfügen bzw. ganz rauchfrei sein. Jeder an der Aktion teilnehmende Betrieb muss
bestimmten Anforderungen zum Schutz der Nichtraucher genügen. So müssen beispielsweise
mindestens 40 Prozent der Tische für Nichtraucher reserviert sein; der Gastraum muss über
einen abgetrennten, gekennzeichneten Nichtraucherbereich verfügen, um den nicht
rauchenden Gästen weitgehend rauchfreie Luft zu bieten. Entscheidend für den Erfolg des
Vorhabens sind nicht zuletzt die Gäste - daher sind alle teilnehmenden Betriebe schon von
außen am einheitlichen Logo zu erkennen.
Die Teilnahmeurkunden werden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht:
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Hotel Alpenhof Postilion, Kochel a.See
Landkreis Dachau
Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen
Landkreis Ebersberg
Gasthof zum Vaas, Forstinning
Wellnesshotel Schwaiger, Glonn
Landkreis Erding
Hotel Kandler, Oberding
Landkreis Freising
Hotel Gasthof Hofmeier, Neufahrn b. Freising
Landkreis Fürstenfeldbruck
Hotel Parsberg, Puchheim
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Kursanatorium Rochusbad, Bad Kohlgrub
Eis-Café „San Marco", Mittenwald
Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau
Landgasthof Forelle, Unterammergau
Landkreis München
Bauer, Feldkirchen
Hotel am Schlosspark, Garching b.München
Lang´s Cafeserie, Grünwald
Landkreis Starnberg
Hotel Restaurant Promenade, Herrsching a. Ammersee
Landgasthof zum Sepperl, Seefeld
Hotel-Restaurant-Cafe am See, Tutzing
Landkreis Weilheim-Schongau
Hubertusstuben, Rottenbuch
Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg
Stadt Ingolstadt
Cafe im Klinikum
San francisco coffee company
Landeshauptstadt München
Berni´s Nudelbrett
Café Arzmiller
Café Reis
Berichterstatter sind herzlich eingeladen!
Das „Restaurant Undosa" liegt in der Stadt Starnberg (Anfahrt siehe Lageplan).
Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet unter
www.nichtraucher.bayern.de.
Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten oder Fragen zur Aktion haben,
können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz / Referat 1A3, Frau Dickmann, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
wenden.
Medieninformation
Nr. 182 vom 16. Juni 2006
Braunbärensuche
Betretungsverbot im Gebiet um das Einsatzteam
Aufgrund der bei der Suche nach dem Bären aufgetretenen Schwierigkeiten mit Neugierigen
und Medienvertretern hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als zuständige
Sicherheitsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft
tritt.
Danach ist es untersagt, das Gebiet, in dem sich das Einsatzteam aufhält, in einem Umkreis
von einem Kilometer für die Dauer der Bärensuche zu betreten. Das Betretungsverbot gründet
auf den Gefahren für Leib und Leben der Störer für den Fall, dass der Bär gestellt und in die
Enge getrieben wird. Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung wird ein
Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro fällig.
Die Allgemeinverfügung gilt in den Gebieten der Landkreise Garmisch-Partenkirchen,
Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Weilheim-Schongau, Oberallgäu und Ostallgäu.
Medieninformation
Nr. 184 vom 20. Juni 2006
Besserer Nichtraucherschutz in oberbayerischen Hotels und Gaststätten
Regierungspräsident Hillenbrand händigt am 20. Juni 2006 Urkunden aus
„Dass Rauchen schädlich ist, weiß jedes Kind. Nach wie vor braucht Gesundheit in
Bayern gute Ideen! Zu diesen Ideen gehört die Aktion ‚Nichtraucherfreundlicher und
Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb’". Mit diesen Worten hat heute
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit
dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband 18 in puncto Nichtraucherschutz
vorbildlichen Hotels und Gaststättenbetrieben aus dem westlichen und mittleren
Oberbayern die Urkunden überreicht. Hillenbrand betonte in seiner Ansprache, nicht
nur die Gäste, sondern auch die Betriebe selbst könnten von der Teilnahme an der auf
Freiwilligkeit bauenden Aktion profitieren: „Jeder, der sich mit dem Siegel
‚Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotel- und Gaststättenbetrieb’ schmücken
kann, hat im immer härter werdenden Wettbewerb im Hotel- und Gaststättengewerbe
einen Trumpf in der Hand! Mit dieser freiwilligen Aktion, die nach unserem
Verständnis von Staat und Gesellschaft gesetzlichen Verboten vorzuziehen ist, können
Bayerns Wirtinnen und Wirte mit gutem Beispiel vorangehen."
Der Freistaat Bayern will mit der „Aktion Nichtraucherfreundlicher und Rauchfreier Hotelund Gaststättenbetrieb" den Nichtraucherschutz in Bayern weiter vorantreiben und ist
insoweit Vorreiter auf Bundesebene. Die Aktion ist Teil des Aktionsplans „Tabakrauchfreie
Lebensumwelt" der bayerischen Gesundheitsinitiative „Gesund.Leben.Bayern". Damit wollen
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der
Bayerische Hotel- und Gaststättenverband das Angebot an Nichtraucherbereichen in
Gaststättenbetrieben deutlich erhöhen. In Oberbayern gibt es derzeit 457 Teilnehmer. In den
Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising,
Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, München, Neuburg a.d.
Donau, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Starnberg, Weilheim-Schongau, der Stadt Ingolstadt und der
Landeshauptstadt München haben sich bisher 367 Betriebe zum Mitmachen entschlossen. Im
Jahr 2005 haben 80 Betriebe aus Oberbayern eine Teilnahmeurkunde erhalten. „Mit Ihrer
Teilnahme beweisen Sie, dass das Gastgewerbe bereit ist, Eigenverantwortung zu
übernehmen, flexibel im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der Gäste
zu reagieren und damit ein Eingreifen des Staates entbehrlich zu machen", dankte Hillenbrand
den Teilnehmern bei der Übergabe der Urkunden.
Laut Statistik sterben allein in Bayern pro Jahr etwa 16.000 Menschen an den Folgen des
Tabakkonsums. In Deutschland sind es mehr als 100.000, in der EU nahezu 700.000
Menschen, die das 65. Lebensjahr aus diesem Grund nicht mehr erleben. „Wohl keiner dieser
schweren Raucher griff noch aus Vergnügen zum Glimmstängel", so Hillenbrand. Neben dem
großen persönlichen Leid für die Betroffenen führten die Gesundheitsbeeinträchtigungen
durch das Rauchen auch zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden. Dieser Schaden
belaufe sich alleine in Deutschland jährlich auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. „Die
Aktion ist kein Instrument, um Raucher vom Besuch in Gaststätten abzuhalten", betonte
Hillenbrand. „Raucher sollen sich so verhalten, dass auch Nichtraucher oder Gäste Gaststätten
gerne besuchen. Wer hat schon gerne zum Schnitzel den blauen Dunst des Nachbarn in der
Nase?"
Die Teilnahmeurkunden wurden an folgende Hotels und Gaststätten überreicht:
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Hotel Alpenhof Postillion, Kochel a. See
Landkreis Dachau
Gast- und Tafernwirtschaft, Hilgertshausen-Tandern
Landkreis Ebersberg
Gasthof zum Vaas, Forstinning
Wellnesshotel Schwaiger, Glonn
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Eis-Café „San Marco", Mittenwald
Hotel - Restaurant Wolf, Oberammergau
Landgasthof Forelle, Unterammergau
Landkreis München
Lang´s Cafe, Grünwald
Hotel & Gasthof Bauer, Feldkirchen
Landkreis Starnberg
Hotel Restaurant Promenade, Herrsching
Landgasthof zum Sepperl, Seefeld
Landkreis Weilheim-Schongau
Hubertusstuben, Rottenbuch
Landhotel Hoisl-Bräu, Penzberg
Stadt Ingolstadt
Cafe im Klinikum
Landeshauptstadt München
Bäckerei Konditorei Café Reis
BackSpielHaus
Berni´s Nudelbrett
Café Arzmiller
Fotos über die Veranstaltung sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern
veröffentlicht . Nähere Informationen sowie teilnehmende Betriebe finden Sie im Internet
unter www.nichtraucher.bayern.de. Betriebe, die sich noch an der Aktion beteiligen möchten
oder Fragen zur Aktion haben, können sich an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Telefon: (089)
9214-00 wenden.
Medieninformation
Nr. 185 vom 23. Juni 2006
Neue Stiftung in München:
Stiftung Ex Oriente staatlich anerkannt
Die Stiftung Ex Oriente mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand
am 29. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich
anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von interkulturellen Beziehungen zwischen
Deutschland und den östlich gelegenen Ländern insbesondere China, Ostasien, Osteuropa in
den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kunst und Kultur, Jugendhilfe,
Mildtätigkeit und Völkerverständigung. Errichtet hat die Stiftung Herr Reinhard Pöllath.
Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Dr. Guber-Dorsch (Telefonnummer:
089/24240220).
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig
anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung
von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende
2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen.
Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden
kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares
Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten.
Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von
Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch
den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische
Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz
in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 186 vom 23. Juni 2006
Neue Stiftung in Miesbach:
Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee staatlich anerkannt
Die Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee mit Sitz in Miesbach hat
Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am 14. Juni 2006 als rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung
mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sowie die Förderung von Bildung und
Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des
Heimatgedankens sowie die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports und des traditionellen Brauchtums.
Errichtet hat die Stiftung die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee. Nähere Auskünfte zur
Stiftung erteilt Herr Ernst Mair (Telefonnummer 08025/289 222).
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig
anerkannt. Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung
von Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende
2005 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen.
Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden
kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares
Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten.
Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von
Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch
den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische
Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz
in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 187 vom 26. Juni 2006
Neue Stiftung in München
MGC Stiftung staatlich anerkannt
Die MGC Stiftung mit Sitz in München hat Regierungspräsident Christoph Hillenbrand am
31. Mai 2006 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Allgemeinheit auf den Gebieten der Wissenschaft
und Forschung. Errichtet hat die Stiftung Prof. Dr. Klaus Rajewsky. Nähere Auskünfte zur
Stiftung erteilt Frau Isabel von Korff, p. A. Ascenion GmbH, Herzogstr. 64, 80803 München,
Telefonnummer 089/318814-0.
Allein im Jahr 2005 hat die Regierung von Oberbayern 69 Stiftungen als rechtsfähig
anerkannt.
Das ist fast die Hälfte der 154 neuen Stiftungen in Bayern. Damit ist die Regierung von
Oberbayern derzeit für mehr als 1000 Stiftungen zuständig. Die Gesamtzahl der Ende 2005 in
Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf insgesamt 2647 gestiegen. Bayern liegt
damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden
kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares
Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.
Millionenbeträge sind nicht er-forderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten.
Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 50.000 Euro betragen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen bei der Regierung von
Oberbayern unter der Telefonnummer (089) 2176-0 oder im Internet. Dort finden Sie auch
den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das neue elektronische
Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz
in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Medieninformation
Nr. 188 vom 23.06.2006
„Altes Schulhaus" in Brannenburg eingeweiht
Vertreter der Regierung von Oberbayern überreichen der Gemeinde Brannenburg
Bescheid der Städtebauförderung in Höhe von 180.000 Euro
Heute wird nach der erfolgreichen Sanierung das „Alte Schulhaus" im Schulweg 2 in
Brannenburg im Rahmen einer Feierstunde offiziell eingeweiht. In diesem Rahmen
überreichten Vertreter der Regierung von Oberbayern dem Bürgermeister Peter Gold,
Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim, den Bewilligungsbescheid der Regierung von
Oberbayern für die dritte und letzte Rate in Höhe von 180.000 Euro aus Mitteln des
Bayerischen Städtebauförderungsprogramms.
Die Revitalisierung des „Alten Schulhauses" zur Volkshochschule mit Fremdenverkehrsamt
und Vereinsräumen ist ein wesentlicher Baustein zur Stärkung der zentralen Funktionen in der
Ortsmitte. Mit der Sanierung ist das historische Gebäude barrierefrei, so dass die Räume im
Obergeschoss für jedermann gut erreichbar sind.
Insgesamt beläuft sich die vorläufige Zuwendung auf 234.100 Euro. Die Maßnahme wurde in
mehreren Raten gefördert. Die Zuwendung wird aus dem Bayerischen Staatshaushalt durch
das Bayerische Staatsministerium des Innern bereitgestellt.
Eine weitere Zuwendung von 122.260 Euro wurde von der „Regionalen Wirtschaftsförderung
– Infrastruktur" für den Bereich des Fremdenverkehrsamtes zur Verfügung gestellt.
Seit dem Jahr 2000 hat die Regierung von Oberbayern die Gemeinde Brannenburg bei ihren
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit insgesamt rund 510.000 Euro aus der
Städtebauförderung unterstützt. So konnte beispielsweise die Neuordnung des
Bahnhofsplatzes mit allen erforderlichen Vorplanungen und Untersuchungen verwirklicht
werden.
Städtebauförderungsprogramm in Bayern
Die Städtebauförderung gibt es inzwischen seit 35 Jahren. In Bayern sind seit 1971 über 3
Milliarden Euro an Finanzhilfen aus Bundes- und Landesmitteln geflossen, davon in
Oberbayern ca. 616 Millionen Euro. Hiermit sind Kosten von fast 1 Milliarde Euro gefördert
worden. Das Investitionsvolumen ist um ein Vielfaches höher: Bekanntlich wird das bis zu
achtfache der Städtebau-Fördermittel aus anderen öffentlichen Fördermitteln und privaten
Quellen für Investitionen aktiviert. Die Städtebauförderung ist somit ein wichtiger Motor
konjunktureller Entwicklung für die mittelständische Bauwirtschaft, für die Erhaltung und
Stärkung des Einzelhandels in den Stadtkernen und die Belebung der Innenstädte insgesamt;
richtig eingesetzt leistet sie zudem einen beachtlichen Beitrag zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs. Für 2006 stehen in Oberbayern 2,762 Millionen Euro an Finanzhilfen aus
dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm zur Verfügung.
Medieninformation
Nr. 190 vom 30. Juni 2006
TERMINANKÜNDIGUNG
„Schnelle Hilfe" im Landkreis Traunstein: Katastrophenhilfeübung am 12. Juli 2006
Die diesjährige Katastrophenhilfeübung im Rahmen der zivil-militärischen
Zusammenarbeit im Regierungsbezirk Oberbayern findet statt am:
Mittwoch, 12. Juli 2006 von 8.00 bis 17.00 Uhr
in Ruhpolding - Altes Rathaus
Pressegespräch zur Planübung um 13.45 Uhr
Bild- und Berichterstatter sind herzlich eingeladen!
Beim Pressegespräch um 13.45 Uhr sind anwesend Regierungsvizepräsidentin Heidrun
Piwernetz von der Regierung von Oberbayern, Josef Konhäuser, der stellvertretende
Landrat des Landkreises Traunstein, Andreas Hallweger, der Erste Bürgermeister der
Gemeinde Ruhpolding sowie Oberst Friedrich-Wilhelm Wefelmeier, der Leiter der
Übung und Kommandeur des Verteidigungsbezirkskommandos 65 Oberbayern.
Die Katastrophenhilfeübung findet einmal im Jahr im Regierungsbezirk Oberbayern
unter Leitung der Regierung von Oberbayern und der Bundeswehr statt. Heuer zum
letzten Mal mit dem VBK 65 Oberbayern, das zum 30. Juni 2007 aufgelöst wird. An
seine Stelle tritt das beim WBK IV angesiedelte Landeskommando Bayern mit Sitz in
München. „Die zivilen Stellen sehen es als wünschenswert an, wenn das neu entstehende
Landeskommando die vom VBK 65 Oberbayern mit großem Engagement
durchgeführte Übungsreihe „Schnelle Hilfe" im nächsten Jahr weiterführen kann. Sie
soll weiterhin ein fester und wertvoller Bestandteil der zivil-militärischen
Zusammenarbeit bleiben", so Regierungsvizepräsidentin Heidrun Piwernetz.
Ziel dieser Übung ist es, eine enge Kooperation zwischen Kommunen, Behörden und
Hilfsorganisationen auf Grundlage eines in der entsprechenden Region möglichen Szenarios
für einen etwaigen Katastrophenfall zu üben. Hierbei arbeiten Kommunen, Behörden,
Hilfsorganisationen und Bundeswehr mit ihren Verbindungskommandos zu den einzelnen
Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks eng zusammen.
Übungsschwerpunkt ist, die neue Struktur der Bundeswehr in der Praxis der zivilmilitärischen Zusammenarbeit zu erproben.
Katastrophen von der Größenordnung der Schneekatastrophe 2006 in Oberbayern und
Niederbayern oder des Halleneinsturzes Bad Reichenhall im Januar 2006 können nur im
Zusammenwirken aller mit der Katastrophenhilfe befassten Einrichtungen bewältigt werden.
Vor diesem Hintergrund sieht in diesem Jahr die gedachte Ausgangslage der eintägigen
Übung wie folgt aus:
Es ist Anfang Januar 2006. Starker Schneefall im gesamten oberbayrischen Voralpen- und
Alpenraum. Zeitweilige Sperrung der BAB 8 zwischen Irschenberg und Landesgrenze bei
Bad Reichenhall. Lawinenabgänge (Lawinenwarnstufe 4). Am 12.01.2006 ist ein
Abendwettkampf im Biathlonstadion (Chiemgau-Arena) in Ruhpolding mit ca. 10.000
Zuschauern. Durch einen Brand und späteren Stromausfall im Stadion entsteht Panik unter
den Zuschauern.
Die Planübung am Mittwoch, 12. Juli 2006 wird mit dem Landratsamt Traunstein im Alten
Rathaus in Ruhpolding durchgeführt. Vertreter der Landratsämter Traunstein,
Berchtesgadener Land, Rosenheim sowie der Stadt Rosenheim mit ihren Hilfsorganisationen
untersuchen Möglichkeiten, mit dem zur Verfügung stehenden Personal und Material bei
gedachter Ausgangslage zweckmäßig und gut koordiniert Hilfe zu leisten.
Grenzüberschreitend ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das
Militärkommando Salzburg mit eingebunden.
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltungen an!
Anmeldung zur Katastrophenhilfeübung
Ich nehme am Pressegespräch der Planübung am 12.07.2006 im Alten Rathaus in Ruhpolding
teil.
Name:................................................................... .......................................................................
Redaktion:.....................................................................................................................................
Telefon:.........................................................................................................................................
Anzahl der
Personen:........................................................................................................................
Wir bitten um Anmeldung zu diesem Termin per Fax bis zum 10. Juli 2006 an 089/2176-2689
Medieninformation
Nr. 191 vom 26.06.2006
Achtung
Neuer Veranstaltungsort!
Wohnen im Alter - Beispiele für gelungene Wohnkonzepte
Tagung der Regierung von Oberbayern in Starnberg am 27. Juni 2006
Wie werde ich im Alter wohnen? Diese Frage stellt sich früher oder später jedem. Viele
Menschen können im Alter oder im Krankheitsfall nicht in ihrer vertrauten Wohnung bleiben,
weil diese den dann bestehenden besonderen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Als einziger
Ausweg bleibt der Platz im Alten- oder Pflegeheim. Der steht aber dem individuellen Wunsch
entgegen, möglichst lange selbst bestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Die Regierung
von Oberbayern greift dieses gerade für ältere Mitmenschen wichtige Thema auf und
veranstaltet dazu für Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Fachleute und
Interessierte die
Tagung „Wohnen im Alter"
am Dienstag, 27. Juni 2006, 9.30 Uhr,
neuer Veranstaltungsort: Schlossberghalle, Vogelanger 2, 82319 Starnberg.
„Die Gestaltung und Sicherung würdiger Lebensverhältnisse für ältere Menschen ist eine
wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit der Tagung wollen
wir neue Wohnkonzepte und Projekte vorstellen, welche den individuellen und umfassenden
Bedürfnissen alter Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig Raum lassen für ein möglichst
selbst bestimmtes Leben," erläutert Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.
Gruppenwohnungen, Altenwohngemeinschaften, betreute Wohnanlagen und integriertes
Wohnen sind dazu nur einige Stichworte. Gemeinsam ist allen diesen Wohnformen, dass der
ältere Mensch selbstständig und eigenverantwortlich sein Leben führen kann und nur in
manchen Fällen durch externe Dienstleister unterstützt wird. Gerade im Raum Starnberg sind
in den letzten Jahren eine Reihe entsprechender Vorhaben realisiert worden bzw. befinden
sich in der Planungsphase. Zwei Beispiele, Anlagen für betreutes Wohnen in Feldafing und
Tutzing werden am Nachmittag besichtigt.
Berichterstatter sind herzlich dazu eingeladen. bei.
Lageplan
26.06.06
Wohnen im Alter
Tagung der Regierung von Oberbayern
am 27. Juni 2006 im Landratsamt Starnberg
Programm
9:30 Uhr
Begrüßung
Heinrich Frey, Landrat
Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident
9:50 Uhr
Aspekte der Wohnungsbauförderung
Rolf Höfer, Sachgebietsleiter Wohnungswesen
10:10 Uhr
Altengerechter Wohnungsbau
Prof. Johann Ebe, Architekturbüro Ebe + Ebe
10:40 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr
Erkenntnisse eines Maßnahmenträgers für betreutes Wohnen
Günther Weikl, Geschäftsführer, Zweckverband für den soz.
Wohnungsbau im Lkr. Starnberg
11:30 Uhr
Betreuung und Service zu Hause
Martina Becker, Sozialdienst Germering
12:00 Uhr
Vorstellung von realisierten Projekten
Betreutes Wohnen in Feldafing, Architekt Franz Dirtheuer
Betreutes Wohnen in Tutzing, Architekt Gottfried Herz
12:30 Uhr
Mittagsimbiss
13:30 Uhr
Projektbesichtigungen in Feldafing und Tutzing
Busabfahrt vor dem Landratsamt
16:30 Uhr
Rückkehr zum Landratsamt
Ende der Veranstaltung
Medieninformation
Nr. 193 vom 30.06.2006
Neue Tram für München
Grünes Licht für Straßenbahnlinie 23 Münchner Freiheit – Frankfurter Ring
Gute Nachrichten für die Einwohner der „Parkstadt Schwabing": Eine neue
Straßenbahnlinie soll künftig die Lücke zwischen den U-Bahnlinien U2 Nord
Hauptbahnhof – Feldmoching und U6 Nord Marienplatz – Garching schließen. Die
Regierung von Oberbayern hat dafür jetzt den Neubau der Straßenbahnstrecke
Münchner Freiheit – Frankfurter Ring mit Zuführungsstraße Parzivalstraße in
München genehmigt. Profitieren werden von der neuen Linie auch Tausende neue
Einwohner der nördlich angrenzenden Siedlungsflächen bis zum Frankfurter Ring, die
innerhalb der nächsten Jahre zu erwarten sind. Die neue Tram werden sicher auch
Berufstätige nutzen, die im Norden Schwabings arbeiten. Parallel zum Bau der
Straßenbahn sollen auch dort weitere Wohn- und Geschäftshäuser entstehen;
Anwohner wie Berufstätige finden damit schon ein attraktives öffentliches
Verkehrsmittel vor, können also in vielen Fällen auf das Auto verzichten. Neben
zahlreichen technischen Auflagen hat die Regierung von Oberbayern in ihrem
Planfeststellungsbeschluss vom 30. Juni 2006 insbesondere Auflagen zum Lärmschutz
während der Bauzeit und des späteren Betriebs erlassen und Vorkehrungen getroffen,
damit der Verkehrsfluss auf der viel befahrenen Leopoldstraße nicht beeinträchtigt
wird.
Das Vorhaben
Die Neubaustrecke verläuft von der Münchner Freiheit über die Leopoldstraße zum
Parzivalplatz und von dort weiter über eine ehemalige Güterbahntrasse zum Frankfurter Ring.
Die Straßenbahnen sollen dort im 10-Minuten-Takt pendeln. Für die Zuführung der Wagen
vom Scheidplatz her sorgen neue Gleise in der Parzivalstraße, die aber nicht linienmäßig
befahren werden. Die neue Strecke ist an der Münchner Freiheit an die U3 und U6
angebunden, die in sechs Minuten das Stadtzentrum (Marienplatz) und dort alle S-Bahnlinien
erreichen. Zusätzlich besteht an der Münchner Freiheit der Anschluss an die Buslinien 54
(Richtung Bogenhausen/Haidhausen) und 53 (Richtung Neuhausen). Am Parzivalplatz wird
die Buslinie 144 in Richtung Bogenhausen und Giesing erreicht, an der Domagkstraße die
Buslinie 50 nach Johanneskirchen und Moosach sowie am Frankfurter Ring die Linie 143
nach Moosach.
Die Straßenbahn beginnt mit einer Wendeschleife an der Münchner Freiheit, wo sich ein
neues Haltestellendach über Bus- und Straßenbahnhaltestelle erstreckt, verläuft in der
Straßenmitte der Leopoldstraße und schwenkt am Parzivalplatz ab auf die frühere
Eisenbahntrasse. Auf dieser verläuft sie nordwärts bis vor dem Frankfurter Ring. Die
Schenkendorfstraße wird mit einer neuen Pylonenbrücke überquert, die auch einen Rad- und
Fußweg trägt.
Die Regierung von Oberbayern hat festgelegt, dass als Ersatz von einigen Bäumen auf dem
Mittelstreifen der Leopoldstraße Bäume bestimmter Art und Größe entlang der gesamten
Neubaustrecke wieder gepflanzt werden müssen.
Verfahren
Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse,
Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Im Rahmen des Verfahrens wurden
Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört sowie eine öffentliche
Planauslegung durchgeführt. 287 Bürgerinnen und Bürger hatten Einwände erhoben, die in
einem Erörterungstermin im Oktober 2005 diskutiert wurden.
(Bild: 76dpi)
Grünes Licht für neue Tram:
Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand händigt dem MVGund SWM-Geschäftsführer
Herbert König den
Planfeststellungsbeschluss für
die neue Tramlinie 23 aus.
Lageplan