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Die Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Niedersachsen Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen 04/05.2015 | 09.05.2015 2:1 Erfolg erreicht Tarif- und Besoldungsrunde 2015 www.gew-nds.de 02 | EuW 04/05.2015 04 22 Inhalt 20 Themen Impressum Bildung 2:1 – Tarifabschluss am 28. März erzielt 04 Positionierung zum Thema17 Kleine Grundschulen Arbeitszeitstudie der GEW startet 07 GEW sieht Nachbesserungs- bedarf 18 Warum keine L-EGO mit der GEW? 08 19 Meinung: Kopftuch-Urteil 09 Abitur nach 13 Jahren Überblick: Anhörungsverfahren zur Änderung untergesetzlicher Regelungen Ein Urteil und seine Bedeutung 10 20 Wendepunkt Griechenland? 12 Niedersachsen Schlusslicht bei der 3. Sportstunde Arbeitsplatz Immer im Heft Schulgesetz findet große Zustimmung 14 Aus der Organisation 22 16 Aus der Rechtsschutz- und Personalratsarbeit 35 Fair statt prekär! JubilarInnen 39 Verstorbene 42 Termine 43 An die Redaktion 46 Redaktionsschluss der E&W 06.2015 ist der 18. Mai 2015. Sie erscheint am 12. Juni 2015. Titelfoto: Richard Lauenstein 14 Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, Berliner Allee 16 30175 Hannover, Telefon 0511 / 33804-0 Fax: 0511 / 33804-46, [email protected] Vorsitzender: Eberhard Brandt, Hannover Verantwortlicher Redakteur: Richard Lauenstein Redakteurin: Nicole Puscz Postanschrift der Redaktion: Berliner Allee 16, 30175 Hannover Fax 0511 / 33804-21 E-Mail: [email protected] Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen (EuW) erscheint 8x – 9x jährlich. (Doppelausgaben im Januar, April, August und November). Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Nichtmitglieder beträgt der Bezugspreis jährlich 7,20 € zzgl. 11,30 € Zustellgebühr (einschl. MwSt.). Redaktionsschluss ist der 19. Januar, der 16. Februar, der 13. April, der 18. Mai, der 15. Juni, der 7. September, der 2. November und der 14. Dezember 2015. Später eingehende Manuskripte können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Grundsätzlich behält sich die Redaktion bei allen Beiträgen Kürzungen vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Verantwortung übernommen. Die mit dem Namen oder den Initialen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion dar. Verlag mit Anzeigenabteilung: STAMM Verlag GmbH, Goldammerweg 16 45134 Essen, Tel. 0201 / 84300-0 Fax: 0201 / 472590 E-Mail: [email protected] Internet: www.erziehungundwissenschaft.de Verantw. für Anzeigen: Mathias Müller Gültige Preisliste Nr. 32 vom 1. Januar 2015 Anzeigenschluss siehe Terminplan Editorial Design: Aron Jungermann mediendesign | aronjungermann, Hannover Druck: DruckWerk Peter-Michael Thiem e.K. Bergstraße 19, 31688 Nienstädt ISSN Tel. 0511 / 621162 0170-0723 Leitartikel | 03 Tarif- und Besoldungsrunde bei den Ländern Mehr Geld für die Beschäftigten in Schulen und Hochschulen von Eberhard Brandt Ab 1. März 2015 2,1 %, ab 1. März 2016 2,3 %, mindestens 75 Euro, das ist das zentrale Ergebnis der Tarifverhandlungen, die am 28. März abgeschlossen wurden. Für beide Jahre 4,45 %. Es ist ein Erfolg gewerkschaftlicher Arbeit, dass die Tarifbeschäftigten im Niedersächsischen Landesdienst für 2015 und 2016 eine Reallohnsteigerung bekommen. Ein Grund zur Freude für die Lehrkräfte, das nicht lehrende Schulpersonal und die übrigen Beschäftigten des Landes, die als Tarifbeschäftigte arbeiten. Der Tarifabschluss ist nicht vom Himmel gefallen. Die Mitglieder der GEW, von ver.di und der GdP, die sich an Warnstreiks und Streikversammlungen beteiligt haben, haben ihn ermöglicht. Darum mein Dank an alle, die dabei aktiv waren und die Aktionen unterstützt haben. Und an die, die durch ihre Mitgliedsbeiträge die Tarifauseinandersetzungen ermöglichen. Und was ist mit den Beamt_innen und Pensionär_innen? Die will der Finanzminister bislang vom Tarifabschluss abkoppeln – in der Höhe und mit Zeitverzögerung. Bis 2014 war in Niedersachsen üblich, dass die Tarifergebnisse inhaltsgleich in die Besoldungstabellen übertragen wurden – wenngleich gegen unseren Protest zeitverzögert. Die Tabellenwerte wurden letztlich aber immer parallel zu den Tarifabschlüssen angehoben. Das fordern die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes auch für die kommenden Jahre. Der Landtag hat auf Antrag der Landesregierung dagegen im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, dass die Bezüge der Beamt_innen und die Pensionen zum 1.6.2015 um 2,5 % und zum 1.6.2016 um 2,0 % angehoben werden. Wir Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes haben mit dem Finanzminister Gespräche vereinbart, wo wir unsere Forderungen erneut vorbringen werden. Unsere Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft der Länder, hatten versucht, die betriebliche Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) massiv zu kürzen. Das konnte abgewehrt werden. Der Preis ist eine überschaubare Anhebung des Arbeitnehmerbeitrags. Dieses Ergebnis ist wichtig, weil die Zusatzversorgung einen erheblichen Teil der Alterssicherung ausmacht, auch wenn es den Gewerkschaften in der Vergangenheit nicht gelungen ist, einige Verschlechterungen abzuwehren. Ich bin mir außerdem sicher: Wenn es zu Einschnitten in die Betriebsrente gekommen wäre, hätten die Finanzminister der Länder eine „Gerechtigkeitslücke“ entdeckt und die Kürzung der Pensionen ins Auge gefasst. Eine bundeseinheitliche tarifliche Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte (LEGO) konnte wiederum nicht erreicht werden. Zu unterschiedlich sind die Interessen der Länder, denn einige profitieren davon, dass sie ihren Lehrkräften 500 Euro pro Monat weniger bezahlen als andere. Ohne einen wirksamen Einstieg ist die GEW nicht zu einem Tarifabschluss bereit. So bleibt sie tarifpolitisch handlungsfähig und das wird die GEW in den Bundesländern, in denen es viele streikfähige tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt, auch nutzen. Uns muss klar sein, dass das Durchsetzen von Tarifabschlüssen bisher auf der Aktivität einer relativ kleinen Gruppe von Beschäftigten liegt. Besonders aktiv sind die Pädagogischen Mitarbeiter_innen der Förderschulen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Wenn wir wollen, dass wir weiter vertretbare Tarifabschlüssen bekommen und wenn wir wollen, dass diese auf die Beamt_innen inhalts- und zeitgleich übertragen werden, müssen wir auch die Lehrkräfte – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – in die Warnstreiks einbeziehen. Und wir brauchen die Gemeinsamkeit der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, also mit ver.di und GdP. Auch gemeinsam sind wir schwächer als die IG Metall oder die BCE, die über einen wesentlich höheren gewerkschaftlichen Organisationsgrad verfügen. Eberhard Brandt ist Vorsitzender der GEW Niedersachsen Foto: Richard Lauenstein 04 | EuW 04/05.2015 Streikdemo am 12. März in Bremen Tarifrunde 2015 bei den Ländern 2:1 – Tarifabschluss am 28. März erzielt Am Abend des 28. März einigten sich die Gewerkschaften GEW, ver.di, GdP und der dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der vierten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder. Die sehr zähen und schwierigen Verhandlungen wurden mit mehreren Warnstreikrunden der Gewerkschaften begleitet. Neben einer Entgelterhöhung in zwei Schritten für 2015 und 2016 wurde auch die betriebliche Altersversorgung neu verhandelt und für die Zukunft gesichert. In der Frage der Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte (L-EGO) konnten sich TdL und GEW nicht verständigen. Der Beamtenbund hingegen nahm ein Angebot der Arbeitgeber sehr schnell an. Bewertet man die Tarifeinigung vor dem Hintergrund der zentralen Forderungen der Gewerkschaften nach einer Entgeltsteigerung, der Sicherung der betrieblichen Altersversorgung und der Eingruppierung der Lehrkräfte, kommt man zu dem Ergebnis: zwei Ziele erreicht, eines jedoch nicht, also 2:1! Das Ergebnis sieht im Detail wie folgt aus: Erhöhung der Tabellenentgelte akzeptabel Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht: • ab 1. März 2015 um 2,1 v. H. und • ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v. H., mindestens aber um 75 Euro. Das ergibt zusammen eine Tabellenerhöhung von 4,45 %. Für 2016 greift zudem als soziale Komponente ein Mindestbetrag von 75 Euro. Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe 3 und E8 in Stufe 5 führt dies im Jahr 2016 insgesamt zu einem besseren Ergebnis. Im Durchschnitt über alle Entgeltgruppen ergibt sich eine Anhebung um 4,61 % bezogen auf die Entgelttabelle am 31.12.2014. Zusätzlich vermindert sich der Tabellenabschlag für Lehrkräfte, der noch aus der Zeit des BAT stammt, um jeweils 7,20 €. Ab 1.3.2016 gilt dann die allgemeine Entgelttabelle auch für Lehrkräfte! Weitere Punkte der Tarifeinigung: • Erhöhung der Ausbildungsentgelte der Auszubildenden und der Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L ab 1. März 2015 und 1. März. 2016 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 30 Euro. • Die Garantiebeträge, die Bereitschaftsdienstentgelte und die Besitzstandszulagen nach dem TVÜ-Länder werden zum 1.3.2015 um 2,1 % und zum 1.3.2016 um 2,45 % angehoben. • Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird in fünf Schritten bis 2019 an das Niveau im Westen angepasst. • Über die Befristungspraxis im Länderbereich werden die Gespräche fortgesetzt und bei Handlungsbedarf Veränderungen vorgenommen. • Urlaubsanspruch für Auszubildende und Praktikanten einheitlich 28 Tage im Kalenderjahr. • Inkrafttreten: 1. Januar 2015 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Fotos: Richard Lauenstein Themen | 05 Themen | 0 Impressionen der Tarifrunde 2015 aus Hannover am 3. und 25. März und Bremen am 12. März. 06 | EuW 04/05.2015 Und die Beamtinnen und Beamten? Eine immer wieder erhobene Forderung der Gewerkschaften in den Tarif- und Besoldungsrunden war und ist die „zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten“. Auch in 2015 war sie Bestandteil des Forderungskataloges. Nur gestaltet sich die Umsetzung in Niedersachsen schwierig, weil der Gesetzgeber mit dem im Dezember 2014 verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz 2015 die Besoldung für die Jahre 2015 und 2016 bereits per Gesetz geregelt hat. So werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zum 1.6.2015 um 2,5 % und zum 1.6.2016 um 2,0 % angehoben. Die Landesregierung hat die Besoldungsfestsetzung damit von den Tarifergebnissen im Länderbereich abgekoppelt und verfolgt faktisch eine Spaltung der beiden Beschäftigtengruppen. Der bisher immer geltende Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wurde seitens der Landesregierung mit der Begründung aufgegeben, es gehe um Planungssicherheit für die Landeshaushalte und auch für die Beamtinnen und Beamten. Die sogenannte „Planungssicherheit“ besteht aber nur für den Dienstherren, der einseitig die Besoldung festsetzt, da die Beamtinnen und Beamten und deren Gewerkschaften nicht beteiligt wurden. Die Gewerkschaften haben Finanzminister Schneider und den Ministerpräsidenten Weil aufgefordert, diese Entscheidung zurückzunehmen und in Verhandlungen mit den Gewerkschaften einzutreten. Zusatzversorgung gesichert Dieser Punkt gestaltete sich bis zum Schluss als sehr schwierig, da die Arbeitgeber auf einer Absenkung des Leistungsniveaus der Zusatzversorgung mit Eingriffen in erworbene Ansprüche der VBL beharrten. Die Gewerkschaften konnten Einschnitte in das Leistungsrecht der VBL verhindern, mussten aber im Gegenzug einer Erhöhung der Beiträge zustimmen. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen (Lebenserwartung, Niedrigzinsphase) ein alles in allem vertretbarer Kompromiss, der die Zusatzversorgung für die nächsten zehn Jahre für die Beschäftigten sichert. Zur Sicherung des Leistungsniveaus der Zusatzversorgung wird neben dem bisherigen Arbeitnehmerbeitrag von derzeit 1,41 v. H. folgender zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag erhoben: Zwangsteilzeit beschäftigten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. –– ab 1. Juli 2015 0,2 v. H., –– ab 1. Juli 2016 0,3 v. H. und –– ab 1. Juli 2017 0,4 v. H., so dass der Umlagesatz 2017 dann bei 1,81 v. H. für die Beschäftigten liegen wird. Andreas Gehrke begründete die Forderung nach einem Einstieg in einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte mit dem Ziel die schrittweise Einführung der sogenannten „Paralleltabelle“ zu vereinbaren. In der kapitalgedeckten VBL-Ost wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 v.H. in drei Schritten auf 4,25 v. H. in 2017 angehoben. Der Arbeitgeberanteil am Umlageverfahren wird entsprechend der tatsächlichen Entwicklung zwischen 6,45 % bis zu 6,85 % in der VBL-West betragen. Mit diesem Kompromiss sind alle bisherigen und die künftigen Ansprüche (Startgutschriften, Anwartschaften aus dem Punktemodell, Anwartschaftsdynamik und Renten) unverändert gesichert worden. Der früheste Kündigungstermin des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung ist der 31. Dezember 2024. Abschließend vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2015. In dieser Zeit führen die Gewerkschaften eine Mitgliederbefragung durch. Bewertet man die Ergebnisse bei der Entgeltsteigerung und der Altersversorgung vor dem Hintergrund der Verhandlungen, so können die Gewerkschaften durchaus zufrieden sein. Langwierige Verhandlungen und mehrere Warnstreiks Wie kompliziert sich die diesjährige Tarifrunde gestaltete, ist allein schon daran abzulesen, dass es nicht gelang, in den drei gemeinsam vereinbarten Verhandlungsrunden einen Abschluss zu erzielen. In der erfolglos verlaufenen dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März wurde daher ein weiterer Termin für den 28. März vereinbart. Allein in Niedersachsen hat die GEW an vier Terminen Aktionen und Warnstreiks durchgeführt. Es begann mit dem „Warnstreiktag Schulen“ am 3. März mit dezentralen Streiks an ausgewählten Schulen und einer anschließenden Warnstreikkundgebung in Hannover. Laura Pooth und Andreas Gehrke konnten vor 700 Teilnehmenden die Forderungen der GEW klar skizzieren. Laura Pooth verwies auf die hohe Bedeutung der Zusatzversorgung gerade für die vielen immer noch in Am 12. März fand dann gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften ein Warnstreiktag mit Protestkundgebung mit 7.000 Streikenden in Bremen statt. Auch hier war die GEW gut präsent. Vor der vierten Verhandlungsrunde und unmittelbar vor den Ferien führte die GEW am 24. März, dem letzten Schultag, einen Warnstreiktag durch. Am folgenden Tag waren zahlreiche GEW-Mitglieder dann an dem zentralen Warnstreik der Gewerkschaften in Hannover beteiligt. Gegenüber 2013 ist die Beteiligung der GEW-Mitglieder an den Warnstreiks um fast 50 % gestiegen. Es muss aber weiterhin auch kritisch angemerkt werden, dass sich zumindest in Niedersachsen nur sehr wenige tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Warnstreiks beteiligt haben. Den Großteil der Streikenden stellen in Niedersachsen immer noch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen, die wieder einmal gezeigt haben, dass sie bereit sind, für ihre Interessen auf die Straße zu gehen. Die Forderung nach dem Erhalt der Alterssicherung und einer Entgelterhöhung mit einer sozialen Komponente entsprachen ihren Interessen. An dieser Stelle sei allen Streikenden ausdrücklich für ihren persönlichen Einsatz gedankt. Die für alle Tarifbeschäftigten des Landes erzielte Entgeltsteigerung und die Sicherung der Altersversorgung waren den Einsatz wert. Warum die Eingruppierung der Lehrkräfte nicht erreicht werden konnte, ist dem Artikel „Warum keine L-EGO mit der GEW?“ auf Seite 8 dieser Ausgabe zu entnehmen. Rüdiger Heitefaut ist Gewerkschaftssekretär im Referat Beamten- und Angestelltenrecht Themen | 07 Exakte Erfassung der Arbeitszeit Arbeitszeitstudie der GEW startet Ausgangspunkt für die Erstellung der Studie war die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung, zum 1. August 2014 die versprochene Altersermäßigung von einer Unterrichtsstunde für Lehrkräfte über 55 Jahren zu streichen sowie gleichzeitig die Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien um eine Stunde zu erhöhen. Die GEW steht seit der Ankündigung dieser Zusatzarbeit in Auseinandersetzungen mit der Regierung. Ziel der Studie ist nun eine exakte Erfassung der geleisteten Arbeit über ein ganzes Schuljahr hinweg. „Die gefühlte Belastung bei den Kolleginnen und Kollegen ist sehr hoch“, berichtete Pooth, „wir wollen nun durch eine wissenschaftliche Studie konkrete Zahlen erreichen“. Es gehe dabei nicht nur um die Gymnasien, sondern um alle Schulformen. Die meisten Teilnehmer kommen aus Grund- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. „Egal, wohin man schaut, neue Aufgaben wie die flächendeckende Umsetzung der Inklusion können die Lehrer nicht einfach so zusätzlich erledigen. Wir machen unsere Arbeit gerne, aber wir brauchen dazu gute Arbeitsbedingungen“, erklärte Pooth. Die Studie endet mit den Osterferien 2016, die Ergebnisse werden zu den Sommerferien 2016 präsentiert. Foto: Richard Lauenstein Seit dem 13. April protokollieren mehrere tausend Lehrkräfte im Land ihre Arbeitszeit minutengenau Mit dem Ende der Osterferien startete am Montag, 13. April, eine landesweite Studie zur Erfassung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen. An 262 Schulen aller Schulformen werden mehrere tausend Lehrkräfte über ein Jahr lang ihre Arbeitszeit minutengenau erfassen. „Unser Ziel war, dass wir 100 Schulen für die Teilnahme erreichen können. Die Tatsache, dass es nun mehr als doppelt so viele geworden sind, zeigt, wie groß die Belastungen und der Druck in den Kollegien ist“, sagte Laura Pooth, stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) anlässlich des Starts der Studie am 10. April in Hannover. Die GEW Niedersachsen ist die Auftraggeberin der Studie, die von der Universität Göttingen durchgeführt wird. Bei der Pressekonferenz zum Start der Arbeitszeitstudie am 10. April in Hannover (v.l.n.r.): Dr. Jutta Grebe-Metz, Laura Pooth, Ilonka Bruhn. 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Die von der TdL vorgelegte LehrkräfteEntgeltordnung (L-EGO) mit über 60 Seiten ist im Kern nichts anderes als die Fortschreibung der bisherigen TdLEingruppierungsrichtlinie im Gewand eines Tarifvertrages. Durch die Anbindung der Eingruppierung angestellter Lehrkräfte an die Regelungen in 15 unterschiedlichen Landesbeamten- und Besoldungsgesetzen entstand ein völlig unverständlicher und undurchschaubarer Vertragsentwurf. Die Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen wurde im TdL-Angebot so weit getrieben, dass den angestellten Lehrkräften grundlegende tarifliche Rechte vorenthalten werden, so die unmittelbare höhere Bezahlung bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, die anderen Tarifbeschäftigten selbstverständlich zustehen. Paralleltabelle als Ziel Die GEW hatte 2014 beschlossen, die von den Arbeitgebern geforderte grundsätzliche Anbindung der tariflichen Regelungen an das Beamtenrecht zu akzeptieren. Bestandteil des Beschlusses der GEW war aber auch, dass der Tarifabschluss für einen großen Teil der angestellten Lehrkräfte materielle Verbesserungen bringen muss. Dies hätte die von der GEW geforderte „Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11 usw.) ermöglicht. Vor dem Hintergrund der seit Jahren unbefriedigenden Situation der tarifbeschäftigten Lehrkräfte und der langwierigen Gespräche wäre die GEW am Ende bereit gewesen, einen Einstieg in eine tarifliche L-EGO zu akzeptieren, wenn die TdL im Gegenzug die sogenannte „Paralleltabelle“ vereinbart hätte. Auch ein fest vereinbarter Stufenplan mit klaren Angleichungsschritten für eine schrittweise Herstel- lung dieser „Paralleltabelle“ (A 12= E 12, A 11 = E 11, A 10 = E 10, A 9 = E 9) wäre akzeptabel gewesen. Dadurch wären alle Lehrkräfte, die jetzt nur in die Entgeltgruppen E 9, E 10 und E 11 eingruppiert sind, zukünftig jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert worden. Beamtenbund schert aus Das von der TdL als Einstieg in die Paralleltabelle bezeichnete „Annäherungsverfahren“, das eine „Angleichungszulage“ in Höhe von 30 € ab dem 1.8.2016 für einen Teil der Lehrkräfte bis zur Entgeltgruppe 11 vorsieht, war ohne eine Zusicherung, wann und wie es weiter in Richtung Paralleltabelle gehen und wann der Prozess abgeschlossen sein soll, für die GEW nicht abschlussfähig. Da die dbb-Tarifunion noch während der laufenden Beratungen der GEWBundestarifkommission das von der TdL als „Einstieg in die Paralleltabelle“ angebotene „Annäherungsverfahren“ angenommen hatte, bestand keine Chance mehr, über einen vielleicht akzeptablen Stufenplan zu verhandeln. Der vom dbb abgeschlossene Tarifvertrag gilt unmittelbar nur für Mitglieder der dbb-Lehrerverbände. Wie Niedersachsen diesen Teil-Tarifvertrag umsetzt, bleibt abzuwarten. L-EGO – kein Thema für Lehrkräfte? Gegenüber 2013 ist die Beteiligung an den Warnstreiks zwar um fast 50 % gestiegen, jedoch beteiligten sich in Niedersachsen nur sehr wenige tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Warnstreiks. Betrachtet und bewertet man die Teilnahme der GEW-Mitglieder allerdings bundesweit, waren die Lehrkräfte gut präsent. Am Engagement der an den Aktionen Beteiligten hat es daher sicherlich nicht gelegen, dass in der Frage der Lehrkräfteeingruppierung kein Abschluss erreicht wurde. Die Ursachen des Scheiterns der Verhandlungen von L-EGO sind vielschichtiger. Einerseits waren und sind die Interessen sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch der der Gewerkschaften nicht einheitlich. So ist die Betroffenheit und der Druck, tarifvertragliche Regelungen zu finden, in den Bundesländern sehr verschieden. Der Anteil tarifbeschäftigter Lehrkräfte schwankt zwischen um 10 % (alte Bundesländer, außer Nordrhein-Westfalen) bis zu fast 100 % (Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern). Hinzu tritt dann noch die bisher sehr unterschiedliche Eingruppierung vergleichbarer Tätigkeiten und Schulformen in den einzelnen Bundesländern. So differiert z. B. die Eingruppierung von Lehrkräften an Grundschulen um bis zu drei Entgeltgruppen. Aber auch auf Seiten der Lehrkräfte und der Gewerkschaften gab es manches Missverständnis, was mit dem Mittel des Eingruppierungstarifvertrages erreicht werden kann. Die statusbedingten Unterschiede zwischen beamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften im Nettoeinkommen sind eben nicht durch das Tarifrecht ausgleichbar, sondern nur durch Änderungen im Sozialrecht bzw. im Beamtenrecht. In den Diskussionen innerhalb der GEW wurde dies vielfach nicht zur Kenntnis genommen. Falsche Annahmen und Vorstellungen führten dann zu unrealistischen Erwartungen und folgerichtig zu Enttäuschungen in dieser Tarifrunde. Die GEW wird daher auf der Bundesebene gut beraten sein, genau zu analysieren wie das Thema L-EGO zukünftig bearbeitet werden soll und mit welchen Forderungen und Strategien man in die zukünftigen Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern und den konkurrierenden Verbänden des Beamtenbundes gehen will. Da die GEW nicht wie der Beamtenbund der Friedenspflicht unterliegt, sind weitere Aktionen bis hin zu Warnstreiks möglich, nach den in Niedersachsen gemachten Erfahrungen mit der Beteiligung von Lehrkräften aber sehr unwahrscheinlich. Ein einfaches „Weiter so“ ist nicht erfolgversprechend. Rüdiger Heitefaut ist Gewerkschaftssekretär im Referat Beamten- und Angestelltenrecht Themen | 09 Meinung: Kopftuch-Urteil Das Bundesverfassungsgericht verletzt den Schulfrieden Die Entscheidung des zweiten Senates gegen ein schulgesetzlich „pauschales Kopftuch-Verbot“ in öffentlichen Schulen (außerhalb des Religions-Unterrichts) verletzt die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern, Eltern (und anderen Lehrkräften) in siebenfacher Weise: Insgesamt gelten die dienstlichen Rechte und Pflichten der Lehrkräfte nur im Rahmen ihres schulgesetzlichen Bildungsauftrages. Diese Lehrer-Pflichten haben den Grundrechten der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, nicht umgekehrt. religiösen weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“ 1. Die Gleichheit vor den-nur-so „allgemeinen Gesetzen“; auch das Schulgesetz hat generell, d.h. „pauschal“ für alle äußeren religiösen Bekundungen gleichermaßen zu gelten.“ (vgl. 2. der Begründung) 5. Den Bildungsauftrag der öffentlichen Schulen erfüllt der Unterricht, indem er mit den Schülerinnen und Schülern (Er) Kenntnisse und Fertigkeiten er- und vermittelt, welche die Rahmenrichtlinien als sogenannte Kultur-Techniken und Wissens-Angebote vorgeben. Deren inhaltliche Wertungen hat niemand verbindlich zu entscheiden. Zu Recht hat der Senat weiter das in §57, IV, 3 Schul G NW normierte „Privileg zugunsten der Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” (als) „...eine gleichheitswidrige Benachteiligung der Angehörigen anderer Religionen...“ für verfassungswidrig erklärt – mit der Konsequenz: „Werden äußere religiöse Bekundungen durch das pädagogische Personal in der Schule untersagt, so muss dies grundsätzlich unterschiedslos geschehen.“ (Hervorhebung nicht im Original) 2. Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot von Rechtsbegriffen: Der Gesetzgeber hat – willkürfrei – eine „Gefährdung des Schulfriedens“ festzustellen bzw. zu prognostizieren. Ob diese „Gefährdung“ nur abstrakt oder „hinreichend konkret“ ist, ist weder tatsächlich allgemein hinreichend vorauszusagen, noch rechtlich bindend. 3. Das „vorrangige“ Recht des Gesetzgebers, die zugrundeliegenden Sachverhalte selbst festzustellen bzw. deren Entwicklung vorauszusagen. Das Bundesverfassungsgericht hat allein über „die Auslegung des Grundgesetzes“ zu entscheiden. Wie andere Revisionsgerichte hat es keine gesetzliche Kompetenz, gesetzgeberische, vorgerichtliche Tatsachenfeststellung zu korrigieren (wenn diese willkürfrei erfolgt sind). 4. Den Vorrang der „negativen“ Grundrechtsfreiheiten der Schülerinnen und Schüler, Eltern (und anderen Lehrkräfte) vor den Bekenntnisfreiheiten einzelner Lehrerinnen oder Lehrer. Bereits tatbestandsmäßig können „negative Bekenntnisfreiheiten“ (d.h. ohne eigenes aktives Handeln) „positive Bekenntnisfreiheiten“, denen man in der öffentlichen Schule nicht ausweichen kann, nicht „verletzen“. 6. Die Nichtidentifikation, Neutralität und Unparteilichkeit der öffentlichen Schule in allen wertanschaulichen und religiösen Fragen. Das Grundgesetz schließt jede Staats-Kirche, jede Weltanschauungsbehörde, jedes Wissenschaftsschiedrichteramt, jede Bundeswerte-Kammer aus. Auch die öffentliche Schule ist nicht der (ideologische) Vormund ihrer Schülerinnen und Schüler. Inhaltlich hat die öffentliche Schule gegenüber allen religiösen oder weltanschaulichen Wertungen die gleiche Distanz zu wahren. 7. Das Gebot der Toleranz erfüllt die öffentliche Schule allein durch die Pflichten der Lehrkräfte, ihre (wissenschaftlich strittigen) Aussagen zu begründen, die Schülerinnen und Schüler nicht zu indoktrinieren (d.h. nur eine Lehre vorzugeben) und sie nicht zu agitieren (d.h. zu Verhaltensweisen über ihre Schulpflichten hinaus) aufzufordern. Resümee: Zurecht hat der zweite Senat §57, IV, 1 Schul G NW für verfassungsgemäß erklärt: „Lehrerinnen und Lehrer in der Schule dürfen keine politischen, Es bleibt das grundrechtslogische (?) Geheimnis des Senats, den objektiven Widerspruch zwischen seinem ersten Leitsatz und diesem Schlussgrundsatz verkannt (?) zu haben. Welche „Rechts“gründe (?) sollten die Ausnahme des Kopftuches rechtfertigen? Wieso sollte die Kopftuchmöglichkeit nicht „geeignet“ sein, Befürworter und Gegner zu provozieren, die den Schulfrieden (zumindest) „stören“? Diese Streitfälle müssten dann wieder die einzelnen Gerichte entscheiden. Damit wäre wiederum verfassungsrechtlich das BverfG befasst. Der gesetzliche Rechtsfrieden sieht anders aus. Hagen Weiler war von 1973 bis 2005 am Pädagogischen Seminar der Universität Göttingen tätig und forschte (als Jurist und Politologe) unter anderem zum Schulverfassungsrecht. 10 | EuW 04/05.2015 Neues Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ein Urteil und seine Bedeutung In Frankreich wäre ein „KopftuchUrteil“ des höchsten Gerichts, wie es in Deutschland gerade verkündet wurde, kaum denkbar. Dort gilt seit über einhundert Jahren strikte Laizität, die Trennung von Staat und als Privatangelegenheit begriffener Religion. Lehrkräften und SchülerInnen an öffentlichen Schulen sind mit Ausnahme kleiner Symbole religiöse Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Kleidung untersagt. Mit seinem Ende Januar gefassten und Mitte März 2015 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die sogenannte Kopftuch-Entscheidung seines Zweiten Senats vom September 2003 revidiert. Seinerzeit war den Bundesländern zur Auflage gemacht worden, die Frage, ob Lehrerinnen aus religiösen Gründen im Schuldienst ein Kopftuch tragen dürfen, durch Gesetz zu regeln, und ihnen eingeräumt worden, dieses im Hinblick auf die Wahrung des Schulfriedens und der Neutralität des staatlichen Lehrpersonals generell zu untersagen. Das Urteil von 2015 stellt nunmehr kategorisch fest, der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleiste auch Lehrkräften in den öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschulen die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie es etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuches der Fall sein könne. Ein landesweites Verbot religiöser Bekundungen wegen einer bloß abstrakten Gefahr für den Schulfrieden und die Neutralität der staatlichen Schulen sei unverhältnismäßig. Einzuschreiten ist danach gegen konkrete Gefährdungen, etwa wenn eine Lehrerin mit Kopftuch missioniert, die Rechte Andersdenkender, darunter das Recht auf negative Glaubensfreiheit, missachtet, substantielle Konflikte über richtiges religiöses Verhalten herauf- beschwört. Für Abhilfe ist dann zu allererst an den einzelnen Schulen zu sorgen. Nur wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken entsprechende Probleme Überhand zu nehmen drohen, können dort religiöse Bekundungen nicht erst im konkreten Einzelfall, sondern über eine gewisse Zeit auch allgemeiner unterbunden werden. Wenn aber äußere religiöse Bekundungen durch PädagogInnen an staatlichen Schulen gesetzlich untersagt werden, hat dieses grundsätzlich unterschiedslos für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen zu geschehen. Das Bundesverfassungsgericht will von einer strikten Trennung von Staat und Religion wie in Frankreich weiterhin ausdrücklich nichts wissen. Der Staat soll im Gegenteil religiöses Denken fördern – aber ohne Diskriminierung. Das Urteil versucht in diesem Sinne einer weltanschaulich heterogener gewordenen Gesellschaft Rechnung zu tragen und definiert einige Maximen staatlichen Handelns neu – im Einklang mit einer Reihe bundespolitischer Bekundungen dazu. Ein Richter und eine Richterin des Ersten Senats haben eine abweichende Meinung zum Urteil formuliert. Die Entscheidung vernachlässige die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulichreligiöser Neutralität zu erfüllen sei, sowie den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler. Eine vom Gesetzgeber gewollte Untersagung starker religiöser Bekundungen sei nicht zu beanstanden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe den Mitgliedsstaaten einen erheblichen Beurteilungsspielraum zugestanden und zu Kopftuchverboten unterstrichen, aufgrund des besonderen Status einer Lehrperson als „representative of the state“ komme deren Religionsfreiheit in der Abwägung ein geringeres Gewicht zu. Wegen des spezifischen schulischen Abhängigkeitsverhältnisses sei die Betroffenheit von Schülerinnen und Eltern in ihrer negativen Glaubensfreiheit anders zu gewichten als die Betroffenheit aller beim Zusammentreffen religiöser Bekenntnisse im Alltag einer pluralistischen Gesellschaft. PädagogInnen hätten in der Schule eine Vorbildfunktion; eine appellative Wirkung des Tragens religiös konnotierter Kleidung könne prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Zusammengefasst ist ihrer Meinung nach die Untersagung religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von PädagogInnen schon bei einer abstrakten Gefahr für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität verfassungsrechtlich unbedenklich, vorausgesetzt bei der zu tragen verbotenen Kleidung handelt es sich um eine solche von starker Aussagekraft. Das Gericht hinterfragt nicht, was es mit dem Kopftuchgebot aus religiösen Gründen auf sich hat, das zumindest in Deutschland nur von einer Minderheit der Muslima akzeptiert oder befolgt wird. Ihm genügt, dass es als religiöses Gebot reklamiert wird. Während sich in schriftlichen Quellen des Judentums und des Christentums explizite Vorgaben zur Kopfbedeckung verheirateter Frauen beziehungsweise von Frauen beim Gebet finden, die heute aber allenfalls noch in orthodoxen Kreisen befolgt werden, gibt der Koran keinen eindeutigen Anhaltspunkt dafür, dass Frauen ein Kopftuch oder einen gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen. Der Großmufti (oberste Rechtsgelehrte) der bedeutenden Kairoer al-Azhar-Moschee, Sheik alTantawi, hat nicht von ungefähr festgestellt, wenn der französische Staat ein Gesetz erlasse, das keine religiösen Zeichen in der Schule gestatte, gebe es eine islamische rechtliche Regelung, die es muslimischen Mädchen erlaube, ohne Kopftuch in die Schule zu gehen. Themen | 11 Das Kopftuchgebot verdankt sich letztlich patriarchalischen Traditionen und Definitionen der Verhältnisse zwischen Männern und Frauen. Dass das sogenannte muslimische Kopftuch auch von Frauen selbstbewusst als Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam oder aus anderen subjektiven Gründen getragen wird, muss dazu nicht im Widerspruch stehen. Repressive Traditionen haben niemals nur mit Zwang funktioniert, sondern waren immer auch auf Zustimmung der Betroffenen angewiesen. Auch sind sie nicht auf Knopfdruck veränderbar. Prozesse individueller Emanzipation können mit Kopftüchern beginnen, müssen aber nicht mit ihnen enden. Auf aktuellen Bildern aus Teheran ist interessanterweise zu sehen, wie Frauen, die dort immer noch unter Kopftücher gezwungen werden, diese zugleich tragen und doch nicht tragen. Keine emanzipatorische Rhetorik wird aus dem Kopftuch jemals eine Jakobinermütze oder ein anderes revolutionäres Accessoire machen können. Die Kopftuchfrage wird allerdings weniger von staatlichen Akten als von der realen gesellschaftlichen Entwicklung beantwortet werden (müssen). Auf lange Sicht dürften muslimische Frauen sich genauso davon lösen, wie andere Frauen andere Insignien gesellschaftlicher Beschränkung hinter sich gelassen haben. In der Einwanderungsgesellschaft Deutschland kommen die einen nicht umhin darüber nachzudenken, wie sie mit Wertorientierungen von eingewanderten Teilen der Bevölkerung umgehen wollen, die durch die eigene gesellschaftliche Entwicklung bereits überwunden waren, und müssen die anderen herausfinden, was an mitgebrachten beziehungsweise früheren Orientierungen weiterhin tragfähig ist oder der Neuorientierung bedarf. Leitziel dafür muss die Integration im Rahmen einer demokratischen Kultur sein. Und die kann und wird wohl etwas länger brauchen, als viele von uns geglaubt haben. Richard Lauenstein ist Geschäftsführer des GEW-Landesverbandes Niedersachsen und verantwortlicher Redakteur der EuW Niedersachsen Foto: fotolia Das Urteil gilt und besagt explizit nicht mehr und nicht weniger als: Kopftücher von Pädagoginnen sind künftig erlaubt, religiöse und weltanschauliche Bedrängung anderer hingegen ist niemandem erlaubt. In Problemfällen ist wie bei anderen Problemen auch erst einmal die einzelne Schule gefordert, bevor weitere behördliche Schritte erfolgen können. Der ganze Rest wird davon abhängen, ob und wie ein demokratischer Integrationsprozess gelingt, zu dem wir alle beitragen sollten. Internationales Wendepunkt Griechenland? Was ist schon von Politikern zu erwarten, die nicht mal Schlipse, aber Hemden über der Hose tragen, mit der Ehefrau auf einer Dachterrasse essen, während das Volk knapp bei Kasse ist, und dann auch noch mit Putin anbandeln? Wollen sie gar die EU spalten? Caren Miosga brachte es in den „Tagesthemen“ im charmanten Propaganda-, Entschuldigung: Moderatorinnenton auf den Punkt: Der Russe Putin ist ein alter Hase, dem bekanntlich vieles zuzutrauen ist, und der Grieche Tsipras ist pleite. HüterInnen der offiziellen Linie in der Bundesrepublik missfällt spürbar, dass die vom griechischen Volk gewählten Politiker um Tsipras und Varoufakis tatsächlich versuchen, ihre Wahlversprechen zu halten, und sich ernsthaft um Auswege aus der von Griechenland verlangten Austeritätspolitik mühen. Dreist wie sie sind, fordern sie nach über siebzig Jahren auch noch Entschädigungen für hitlerdeutsche Kriegsverbrechen und -zerstörungen und die Rückzahlung eines Zwangskredits für den Unterhalt der deutschen Besatzung. Ob mit sorgenvoller Politikermimik oder mit Stinkefingerbildern im schlichten und gehobenen Zeitungs- und Fernsehboulevard, allenthalben lautet die Botschaft an die Unbotmäßigen: Damit kommt ihr nicht durch. Weitere Kredite und Wachstum gibt es nicht ohne Reformen – anders ausgedrückt: ohne weiteren Lohn- und Sozialabbau, ohne zusätzliche Privatisierung und Deregulierung. Die deutsche Wirtschaft hat das schließlich auch stark gemacht und sogar die Franzosen haben inzwischen eingesehen, dass es anders nicht geht. Merke(l): TINA – There is no alternative! In der Tat hatte die Sozialistische Partei Frankreichs die letzten Präsidentschaftswahlen wenn auch vor weniger dramatischem Hintergrund als in Griechenland mit einem ähnlichen Programm wie SYRIZA ge- Foto: imago stock 12 | EuW 04/05.2015 wonnen: fortan sollten nicht nur die Angebotskräfte, sondern auch die private und öffentliche Nachfrage gestärkt und hohe Einkommen höher besteuert werden. Mit ständigen Kürzungen könnten kein Wachstum und kein Schuldenabbau erreicht werden, sondern würde nur an einer Abwärtsspirale gedreht. Inzwischen ist die französische Regierung unter dem Druck „der Märkte“ und von Brüssel und Berlin eingeknickt und zum zweiten Mal nach 1981 nach gutem Start wieder auf neoliberalen Kurs eingeschwenkt. Waren Linke sich früher darin einig, dass qualitative gesellschaftliche Veränderungen in einem kapitalistischen Land allein nicht möglich sind, müssen sie heute zur Kenntnis nehmen, dass dieses längst auch für Reformen gilt, die diesen Namen noch verdienen. Von ihren deutschen GenossInnen hatten die französischen Sozialdemokraten nicht viel Hilfe zu erwarten. Die schickten ihnen eher noch Peter Hartz vorbei, auf dessen Themen | 13 epochalen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ökonomie sie unverändert stolz sind. Bei den jüngsten Départementswahlen bekam die französische Linke einmal mehr die Quittung; die Rechte holte gewaltig auf, wobei die Konservativen unter Sarkozy schamlos Positionen des Front National übernahmen. Abwertung“ gleichkommende Austeritätspolitik zu schaffen, durch die bereits ein Drittel der Bevölkerung in manifeste Armut abgestürzt ist. Die an Griechenland gezahlten Kredite stärken seine schwache Ökonomie kaum, sondern dienen vor allem der Rettung von Banken, die sich mit griechischen Staatsanleihen verzockt haben. In Griechenland hätte man die heute von SYRIZA vertretenen Positionen früher wohl eher von der sozialdemokratischen PASOK erwartet. Diese ist durch ihre unselige Klientelpolitik und die Unterwerfung unter die Diktate von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und IWF aber gründlich desavouiert. Die griechische KP, die SYRIZA sozialdemokratische Politik vorwirft, lehnt die EU und den Euro ab und setzt auf die Abschaffung des Kapitalismus. Letzteres dürfte aber noch eine Weile dauern, der Marburger Politikwissenschaftler Georg Fülberth schätzt „490 Jahre“, und mit proletarischem Provinzialismus sind die drängenden griechischen Probleme ganz sicher nicht in den Griff zu kriegen. Dass SYRIZA ein Regierungsbündnis mit den Unabhängigen Griechen, einer rechten Abspaltung der Nea Dimokratia, eingegangen ist, kann nicht gefallen und ist nur schwer zu verstehen. Wahrscheinlich wollte man mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner wirtschaftspolitisch sofort gegensteuern und zugleich auch ein beruhigendes Signal an Teile des Militärs und der Polizei senden, die traditionell stark rechts orientiert sind und in den 1960er Jahren schon einmal einen progressiven Aufbruch verhindert haben. Die neue griechische Regierung hat diese Probleme nicht produziert, sondern von ihren Vorgängern geerbt. Nea Dimokratia (Konservative) und PASOK haben jahrzehntelang Klientelbegünstigung betrieben, ein mangelhaftes Steuersystem und Steuerflucht in dreistelliger Milliardenhöhe geduldet und zuletzt auch noch unsinnige Rüstungsausgaben getätigt. Unter dem Dach der gemeinsamen Währung machen dem Land aber vor allem seine chronisch negative Handelsbilanz und wachsende Staatsverschuldung und die von ihm geforderte, einer „inneren Es geht bei der aktuellen Auseinandersetzung nicht allein um die Zukunft Griechenlands. Es geht auch darum, ob die spanische PODEMOSBewegung für die bevorstehenden Wahlen ein ermutigendes oder ein entmutigendes Zeichen erhält. Und letztlich geht es darum, ob in Europa ein wirtschaftspolitischer Kurs fortgeschrieben wird, dessen Bilanzüberschüsse und Vorteile für die Einen mit systematischen Nachteilen für viele andere einhergehen und der auf bestem Weg ist, eine noch gigantischere Finanzblase vorzubereiten. Davor warnt in ihrer Ausgabe 16/2015 auch die Zeitschrift „Stern“. Die Flutung der Finanzmärkte mit billigem Geld, die die Europäische Zentralbank zur Deflationsbekämpfung betreibt, enteignet tendenzi- ell die Sparer und lässt Aktienkurse und Immobilienpreise in die Höhe schnellen. Zusätzliche Investitionen bewirkt sie kaum, weil viele Unternehmen nach Jahren neoliberal forcierter Reichtumsumverteilung von unten nach oben nicht mit genügend Absatz rechnen. Griechenland könnte und müsste zum Anstoß für eine allgemeine europäische Wende werden. Das ist auch die Botschaft des Aufrufs „europa-neubegruenden“ (www.europa-neubegruenden.de), den die Mitglieder des DGB Bundesvorstandes als ErstunterzeichnerInnen unterschrieben haben. Ob die Wende gelingt, hängt von Kräfteverhältnissen und besseren Einsichten ab. Richard Lauenstein ist Geschäftsführer des GEW-Landesverbandes Niedersachsen und verantwortlicher Redakteur der EuW Niedersachsen 14 | EuW 04/05.2015 Kultusausschuss Schulgesetz findet große Zustimmung – CDU und FDP im Schlepptau der Philologen allein auf weiter Flur „Dieses Schulgesetz bietet zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Veränderungen. Sie entsprechen weitgehend den Erwartungen, die die GEW an die rot-grüne Koalition gerichtet hat“, so fasste der Landesvorsitzende Eberhard Brandt anlässlich der Anhörung im Kultusausschuss die grundsätzliche Auffassung der Gewerkschaft zusammen. Natürlich könne er sich an der einen oder anderen Stelle bessere Formulierungen vorstellen, aber die Ausrichtung sei richtig: Das TurboAbitur an Gymnasien wird gestrichen, die Diskriminierung der Gesamtschulen verringert, die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten in den Grundschulen verbessert, die Ganztagsschule gesetzlich abgesichert. Bei der Errichtung von regionalen Zentren für schulische Inklusion bleibt mehr Zeit, die für die Erörterung ihrer Aufgaben und Organisation genutzt werden soll. Schließlich erhalten die Schulträger mehr Möglichkeiten für die Gestaltung ihres Schulangebots. Diese Regelungen fanden allgemein große Zustimmung, so dass die Anhörung als Erfolg für die Schulreform der Landesregierung gewertet werden kann. Trotz emsiger Bemühungen gelang es den Abgeordneten von CDU und FDP nicht, Verbandsvertreter von ihrer Unterstützung des Schulgesetzes abzubringen. Der Philologenverband und seine engen Bündnispartner blieben in ihrer Kritik isoliert. Davon abgesehen war von einem Schulkampf nichts zu spüren. Grundschulreform wird begrüßt Die im Schulgesetz vorgesehenen Grundschulreformen wurden bei der Anhörung weithin begrüßt. Lernentwicklungsberichte, jahrgangsübergreifender Unterricht auch in den Jahrgängen drei und vier, Schullaufbahnberatung in Gesprächen statt in einem Gutachten gehören zu den Reformen, die alle für Grundschulen zuständigen Organisationen (GEW, Verband Bildung und Erziehung, Grundschulverband, Schulleitungsverband, Landeselternrat, Landes- schülerrat) seit Jahren fordern und die sie nun auch in der Anhörung goutierten. Die Grundschulreform, so der Tenor, sorge dafür, dass alle Kinder besser lernen können. Die Rede der Opposition und des Philologenverbandes von Leistungsfeindlichkeit, dem Senken der Anforderungen und der Zerstörung von Selbstverantwortlichkeit der SchülerInnen verdienen nach der Anhörung im Kultusausschuss das Prädikat „blanker Unsinn“. Bemerkenswert ist die Aussage des Landeselternrats, die Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht dürfte ausschließlich aus pädagogischen Gründen erfolgen und nicht zu dem Zweck, kleine Schulstandorte zu erhalten. Der Landeselternrat betont seine Forderung, dass auch für Grundschulen Mindestgrößen eingehalten werden müssen, um die Qualität der Schule zu sichern. Gymnasien – GEW Vorstellungen prägend Henner Sauerland führte aus, dass die GEW viele ihrer wesentlichen Anregungen für die Überwindung von G8 und die Neugestaltung von G9 wiederfindet. Auch die Erneuerung der gymnasialen Sekundarstufe II, die sich wieder mehr an den Zielen der Reformierten Oberstufe orientiert, entspricht Vorstellungen der GEW. Zugleich machte der Leiter des Referats Allgemeinbildende Schulen deutlich, an welchen Stellen die GEW insbesondere bei den untergesetzlichen Regelungen bisher nicht berücksichtigte weitergehende Konzepte vertritt, z.B. für den Wahlpflichtbereich, die flexible Oberstufe und die Abkehr von den Zwangsprofilen. Die „ersetzende“ Gesamtschule Der Versuch von CDU und FDP, gemeinsam mit dem Philologenverband aus diesem Schulgesetz den Untergang des Gymnasiums zu konstruieren, entbehre jeglicher Grundlage und sei rational nicht nachvollziehbar, so Brandt. Landeselternrat, Landesschülerrat, die kommunalen Spit- zenverbände (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag), der Niedersächsische Schulleitungsverband, die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule, der VBE unterstützten ausdrücklich die Regelungen des Schulgesetzes, mit denen die Stellung der Gesamtschulen und die Gestaltungsfreiheit der kommunalen Schulträger verbessert wird. Der Landeselternrat wandte sich in der Anhörung explizit gegen die Behauptung, dass das Schulgesetz die Stellung der Gymnasien schwäche. „Das Horrorgemälde von der Abschaffung der Gymnasien und der Einführung eines Einheitsschulsystems, das Philologenverband, CDU und FDP malen, ist Ergebnis einer selbstgebrauten Hysterie und hat keinen Text- und Realitätsbezug“, betonte der GEW-Landesvorsitzende in der Anhörung im Kultusausschuss und forderte, sie sollten wieder auf den Teppich kommen. Der Textvergleich bietet Sachbezug Die Formulierung des § 106 Schulgesetzentwurf, nach der Schulträger von Gesamtschulen von der Pflicht befreit werden, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien vorzuhalten, ist am heftigsten umstritten. Es wird der Eindruck erweckt, dass etwas fundamental Neues formuliert würde. Insbesondere werden die sogenannten „zumutbaren Bedingungen“, zu denen ein Gymnasium erreichbar sein muss, wenn eine Gesamtschule als ersetzende Schule errichtet wird, als perfide Erfindung von SPD und Grünen bezeichnet, die vom Besuch der Gymnasien abschrecken sollen. Was soll sich gegenüber der derzeitigen von Schwarz-Gelb verantworteten Rechtslage eigentlich ändern? Die Verordnungsermächtigung des derzeit gültigen schwarz-gelben § 106 sah vor, dass Schulträger beim Kultusministerium beantragen können, von der Pflicht befreit zu werden, Schu- Arbeitsplatz | 15 Gegenüber dem schwarz-gelben Schulgesetz entfällt im neuen § 106 die Vorgabe, dass bei Errichtung einer Gesamtschule im Landkreis oder der kreisfreien Stadt noch eine Hauptschule und eine Realschule oder eine Oberschule geführt werden müssen. Außerdem steht im neuen § 106 wie im Gesetz der Vorgängerregierung: Ein Gymnasium muss zu „zumutbaren Bedingungen“ erreichbar sein. Es entfällt die Vorschrift, dass das Gymnasium auf dem Territorium des Schulträgers liegen muss. Es kann sich auch auf dem Gebiet eines benachbarten Landkreises oder einer benachbarten kreisfreien Stadt befinden. Mehr ändert sich nicht. Schulgesetz in der Fassung von 2011 § 106 Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen (1) Die Schulträger sind verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. (2) Die Schulträger sind berechtigt, neben den Schulen nach den §§ 9 bis 11 Gesamtschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt der Besuch einer Hauptschule und einer Realschule oder einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt. (4) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Verordnung Schulträger auf Antrag von der Pflicht zu befreien, Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien zu führen, wenn diese Schulen auf Grund der Schülerzahlen neben einer Gesamtschule nicht in ausreichender Gliederung geführt werden können. Die Definition der „zumutbaren Bedingungen“ gilt also unverändert. Sie ist nicht vom Kultusministerium erfunden oder festgelegt worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sie in Urteilen definiert, als Eltern wegen der Länge der Schulwege gegen Schulträger geklagt hatten – schon vor Jahren. Mit Gesamtschulen hatten diese Klagen nichts zu tun. Von der Verordnungsermächtigung des § 106 haben alle SPD- und CDUKultusministerInnen Gebrauch gemacht und sie haben in den letzten Jahrzehnten und auch in den letzten Jahren alle diesbezüglichen Anträge von Schulträgern genehmigt. Rolle der Schulträger und des Elternwahlverhaltens Die Spitzenorganisationen der Schulträger haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie die Möglichkeit begrüßen, dass die Schulträger mehr Möglichkeiten erhalten, diejenigen Schulformen in ihrem Territorium zu errichten und vorzuhalten, die von den Eltern akzeptiert und angewählt werden. Sie halten es für notwendig, dass sie diejenigen Schulformen durch Gesamtschulen ersetzen können, die von Eltern nicht mehr nachgefragt werden. Es ist zutreffend, dass durch die Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge einschließlich des gymnasialen Bildungsgangs enthalten und zum Abitur führen, eine Konkurrenz zu bestehenden Gymnasien entstehen kann. Für die Schulträger ist wichtig, dass Eltern die Option haben zu entscheiden, ob ihr Kind das Abitur an der Gesamtschule oder am Gymnasium erwirbt. Die GEW kann nicht erkennen, aus welchen Gründen die Fraktionen von CDU und FDP ihren KommunalpolitikerInnen derart misstrauen, dass sie von ihnen die fast vollständige Abschaffung der Gymnasien erwarten, einer Schulform, die sich bei den Eltern einer großen Beliebtheit erfreut und entsprechend angewählt wird. Weiterentwicklung der Oberschulen Das alte Schulgesetz und auch die Novelle werden der tatsächlichen inneren Entwicklung der Oberschulen nicht gerecht. Deshalb ist die GEW in der Anhörung dafür eingetreten, dass die für die Oberschulen geltenden Rechtsbestimmungen weiter entwickelt werden und den Vorstellungen der Kolleginnen der Oberschulen entsprechen. Überwiegend entscheiden sich die Oberschulen für den Schulform- übergreifenden Unterricht und trennen, so lange wie möglich, nicht nach Schulzweigen. Dies gilt auch für 19 der 29 Oberschulen mit gymnasialem Angebot, die in den Schuljahrgängen 5 bis 8 keine eigenen Gymnasialklassen einrichten. An die GEW wird aus den Oberschulen der dringende Wunsch gerichtet, dass die Hürden für integrierten Unterricht, der alle angebotenen Bildungsgänge umfasst, abgebaut werden und dass der gemeinsame Unterricht bis zum 10. Jahrgang eingeführt wird. In diesem Zusammenhang ist die generelle Einführung des 10. Schuljahrgangs im Hauptschulbildungsgang notwendig. Die GEW wendet sich an die Landtagsfraktionen mit der Bitte, die Weiterentwicklung der Oberschulen in diesem Sinne zu ermöglichen. Foto: fotolia len des gegliederten Schulsystems zu führen, wenn gewährleistet ist, dass im Territorium des Schulträgers, d.h. des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt noch ein Gymnasium sowie eine Hauptschule und eine Realschule, bzw. eine Oberschule zu „zumutbaren Bedingungen“ vorgehalten wurden. Wohl bemerkt: Diese Formulierung stammt aus dem Schulgesetz der CDU-Kultusministerin Heister-Neumann. Sie ist keine Erfindung von Rot-Grün. 16 | EuW 04/05.2015 Ganztägige Konferenz zu prekären Beschäftigungsverhältnissen im Bildungsbereich am 6. Juni Fair statt prekär! „Prekär statt fair“ – so scheint das Motto in der ‚Bildungsrepublik‘ zu lauten: Es gibt immer mehr prekäre, also unsichere, befristete, in Teilzeit zerstückelte oder scheinselbständige Arbeitsverhältnisse – sei es bei freien Bildungsträgern, in KiTas, Schulen oder Hochschulen. Sogenannte „atyptische Arbeitsverhältnisse“ schleichen sich zunehmend als normal ein. TAGUNG ARBEITSPERSPEKTIVEN IN DER KITA, SCHULE, HOCHSCHULE UND WEITERBILDUNG Samstag, 6. Juni 2015, Hannover Nicht nur, aber gerade jüngere Menschen sind bei ihrem Berufseinstieg von dieser Prekarisierung betroffen. Trotzdem siegt bei Jüngeren wie Älteren oft die einstweilige Erleichterung darüber, überhaupt einen Arbeitsplatz ergattert zu haben. Dass sie noch einen Nebenjob brauchen oder einen zahlungskräftigen Partner/in (hier ist die männliche Form die Regel), dass ihnen unbezahlte Mehrarbeit abverlangt wird, dass sie wahrscheinlich keine ausreichende Rente haben werden, dass ihnen immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit drohen – all das versuchen die Betroffenen irgendwie individuell zu bewältigen oder gar zu verdrängen. Für kollektiven Widerstand und gemeinsames Überlegen, wie diese Situation verändert werden kann, scheinen im Alltag meist Zeit und Energie zu fehlen. Gerade deshalb laden wir dazu ein, am 6. Juni in Hannover zusammen über ein zukünftiges „FAIR STATT PREKÄR!“ zu diskutieren und der Prekarisierung den Kampf anzusagen. Informationen und Anmeldung unter: www.gew-nds.de/prekaer Arne Karrasch ist Sekretär für Bildungspolitik bei der GEW Niedersachsen Bildung | 17 GEW Fachgruppe Grundschule Positionierung zum Thema Kleine Grundschulen In mehreren Sitzungen hat die Landesfachgruppe Grundschule sich mit dem Thema auseinandergesetzt und folgende Positionierung beschlossen: Die heutige Grundschule ist geprägt von der schrittweisen Umwandlung in die inklusive Ganztagsgrundschule. Das ist eine Schule, –– die allen Kindern des Einzugsgebietes an jedem Schultag ein durchgehend strukturiertes Angebot in der Schule bietet. –– in der die Aktivitäten der Kinder am Vor- und am Nachmittag in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen. –– in der erweiterte Bildungsangebote, individuelle Fördermaßnahmen und übendes Lernen sowie gemeinsame und individuelle Freizeitgestaltung in die Konzeption eingebunden sind. Diese Ziele bzgl. der Umgestaltung der Grundschule im Sinne des GEWPositionspapieres zur inklusiven Ganztagsgrundschule sollen nach und nach erreicht werden. Der neue Erlass zur Ganztagsschule ermöglicht Schritte zu ihrer Verwirklichung. der Schülerinnen und Schüler. Verantwortung für das Gelingen übernehmen pädagogische Teams aus Lehrkräften, Förderlehrkräften sowie pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte in Zusammenarbeit mit den Eltern, therapeutischen Einrichtungen und der Jugendhilfe. Dieses Zusammenspiel aus Angebotsvielfalt und Individualisierung bietet den Kindern größtmögliche schulische und persönliche Entwicklungschancen. Mehrzügige Grundschulen halten das nötige Geflecht aus breit gefächertem Angebot und entsprechender personeller Ressource teilweise vor; personelle Verbesserungen sind überall erforderlich. In Städten und Kommunen mit entsprechenden Möglichkeiten sind zwei- bis vierzügige Schulen angemessen. In ländlichen Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte sollte auch die Zweizügigkeit angestrebt werden zur Sicherung einer breiten Fachlichkeit, eines möglichst vielfältigen Nachmittagsangebots und akzeptabler Schulleitungsstellen. Gesicherte einzügige Grundschulen sind tragfähig, wenn sie pädagogische Spielräume nutzen, die Eingangsstufe haben sowie jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen und eine Zusammenarbeit mit anderen Grundschulen nutzen. Bei der Zusammenlegung von Grundschulen sollten Wegezeiten von 20 Minuten Busfahrt pro Weg nicht überschritten werden. Der Schulträger wird verpflichtet, den Transport so zu gestalten, dass die Fahrzeiten möglichst klein gehalten werden, z.B. durch einen sternförmigen Transport. Eine Zusammenlegung von Grundschulen darf nicht der Einsparung von Lehrer_innenstellen dienen, möglicherweise freiwerdende personelle Ressourcen müssen im Grundschulbereich erhalten bleiben zur flächendeckenden Verwirklichung oben genannter Ziele. Monika de Graaff ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Landesfachgruppe Grundschule Foto: fotolia Kernpfeiler dabei sind die Vielfalt der Lern- und Unterstützungsangebote für die Vielfalt der Persönlichkeiten 18 | EuW 04/05.2015 Untergesetzliche Regelungen G9 GEW sieht Nachbesserungsbedarf Die Fachgruppen der GEW haben in den letzten Monaten intensiv auf zahlreichen Sitzungen und Veranstaltungen die anstehenden Reformen mit Kolleg_innen aus den Schulen diskutiert. Es ging darum, dass erfahrene Praktiker_innen Positionen zu den geplanten Änderungen entwickeln und Einfluss nehmen auf die Pläne des Kultusministeriums. Dessen Vertreter waren immer zu Gesprächen bereit. Ein 130 Seiten umfassender Entwurf für die untergesetzlichen Regelungen liegt seit Februar vor. Die Rückkehr zu G9 nimmt Gestalt an. Viele der geplanten Änderungen werden begrüßt: Klare Trennung von Sek I und Sek II, Wiedereinführung der Einführungsphase in 11, Reduzierung der Schülerpflichtstunden und der Einbringungsverpflichtungen, Rückkehr zu fünfstündigen Leistungs- und dreistündigen Grundkursen. Aber es gibt auch Kritik. In den Diskussionen kristallisierten sich klar bestimmte Erwartungen und Forderungen heraus, die die GEW in ihrer Stellungnahme zu den untergesetzlichen Regelungen im Einzelnen ausführen wird. Hier die wichtigsten. Profilunterricht In der Sek I muss die Möglichkeit erhalten bleiben, auf Beschluss der Schule einen Profilbereich (zurzeit Stundentafel 1) in den Jahrgängen 8 bis 10 für alle Schüler_innen eines Jahrgangs mit einer Pflichtstundenzahl von 32 einzurichten. Gemäß Entwurf dürfte ein Profilbereich nur zusätzlich angeboten werden. Die Profil-Schulen wären also anders als bisher verpflichtet, parallel auch noch die normale Stundentafel mit 30 Wochenstunden anzubieten. Das könnten nur wenige (große) Schulen leisten. Die Folge wäre, dass ein pädagogisch sinnvolles Projekt nicht mehr durchführbar wäre. Stundentafel und Einführungsphase Im Vergleich zu den alten Stundentafeln gemäß G8 (Jahrgänge 5 bis 10) verliert durch die Rückkehr zu G9 (Jahrgänge 5 bis 10 plus Einführungsphase) kein Fach in der Summe an Wochenstunden. Die Kernfächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik gewinnen allerdings jeweils in der Summe zwei Stunden hinzu, desgleichen Religion/Werte und Normen/Philosophie und Sport. Politik-Wirtschaft als Leitfach für die Berufsorientierung wird gestärkt: drei Stunden in 11. Der Entwurf der Stundentafel 11 (30 Stunden insgesamt) verbucht für die Fächer Kunst, Musik bzw. Darstellendes Spiel und Erdkunde nur noch jeweils eine Stunde. Eine deutliche Benachteiligung (vgl. hierzu auch E&W 10/11.2014, S. 18 f. „Der ganze Mensch – mit allen Sinnen?). Eine sinnvolle Alternative hierzu ist die in früheren Verordnungen bewährte Praxis, die Schüler_innen am Ende von 10 z. B. wählen zu lassen, welches der ästhetischen Fächer sie weiterführen wollen. Das gewählte Fach würde dann das gesamte Schuljahr zweistündig laufen. Auch bei den Naturwissenschaften wäre es sinnvoller, zwei von drei Naturwissenschaften auszuwählen. Die beiden gewählten Fächer würden dann ein Jahr lang dreistündig unterrichtet. Das könnte das Niveau für die späteren Leistungskurse durchaus heben. Unter Umständen könnte man in diese Wahlregelung auch das Fach Informatik einbeziehen, das in den Stundentafeln nicht als Pflichtfach vorgesehen ist. Versetzungsrelevant wären am Ende von 11 dann zwölf anstatt 14 Fächer. Verpflichtende Schwerpunkte In der Qualifikationsphase sollte die verpflichtende Schwerpunktsetzung wegfallen und stattdessen bei den Prüfungsfachwahlen nur die Pflichtauflagen gelten, die die Kultusministerkonferenz zwingend vorschreibt: Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden und bei den fünf P-Fächern mindestens zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache bzw. Mathematik vertreten sein. Dadurch würden die Wahlmöglichkeiten der Schüler_innen erweitert. Den einzelnen Schulen bliebe es weiterhin möglich, nach eigener Entscheidung Profile anzubieten. Keine Ausweitung der KCs Die GEW geht davon aus, dass die Rückkehr zu G9 nicht dazu führt, dass zusätzliche Inhalte in den KCs verankert werden. Die Schulen brauchen mehr Zeit und bessere Möglichkeiten, motivierende Lehr- und Lernmethoden zu praktizieren, damit die Schüler_innen nachhaltiges Wissen und Können erwerben. Vor diesem Hintergrund wird die GEW in ihrer detaillierten Stellungnahme auch auf Bestimmungen in den untergesetzlichen Regelungen eingehen, die hier noch nicht im Einzelnen angesprochen worden sind: Benachteiligung bestimmter Fächer in den Stundentafeln, Reduzierung der Klausuren, Einführung einer freiwilligen Präsentationsprüfung in P5, Stundenzuweisung für Sek I und Sek II. Die detaillierte Stellungnahme der GEW findet man unter www.gewnds.de Perspektiven Für die GEW sind die Planungen in Niedersachsen ein erster Schritt zu einer weitergehenden Reform der gymnasialen Bildung in Richtung „Abitur im eigenen Takt“. Ziel muss neben der Weiterentwicklung der Sek I eine modularisierte Oberstufe sein, die es Schüler_innen ermöglicht, ihre Auflagen bis zur Abiturprüfung in zwei, drei oder auch vier Jahren zu absolvieren, je nach deren jeweiligen individuellen Planungen und Möglichkeiten. Die GEW erwartet, dass die reformierten Verordnungen und Erlasse interessierten Schulen die Möglichkeiten geben, in dieser Richtung Schulversuche durchzuführen. Henner Sauerland leitet das Referat Allgemeinbildende Schulen der GEW Niedersachsen Bildung | 19 Abitur nach 13 Jahren Überblick: Anhörungsverfahren zur Änderung untergesetzlicher Regelungen Zentraler Punkt der Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die von der GEW seit Langem geforderte Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren. Seit Februar läuft das Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen, die wegen der Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen nötig werden. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Änderungen, die das Kultusministerium plant. • Die Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase werden von 34 auf 32 Wochenstunden gesenkt. • Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sollen künftig fünfstündig, die auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig unterrichtet werden. • Die 50 %-Regelung bei den Klausuren soll künftig auch wieder für die eigenständige Einführungsphase gelten. • Die Anzahl der Klausuren und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung anderer Leistungen werden neu geregelt. Sekundarbereich I des Gymnasiums • • • An allen Schulen ist die allgemeine Stundentafel 1 für Schüler_innen vorzuhalten, die am Unterricht mit 30 Pflichtstunden teilnehmen möchten. Die Schule kann entscheiden, zusätzlich auch für einzelne Klassen die Stundentafel 2 mit Profilunterricht anzubieten. Für Schüler_innen, die sich dafür entscheiden, wird der Profilunterricht künftig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 erteilt. Bei den Stundentafeln ist die bisherige Gesamtstundenzahl von 192 für die Schuljahrgänge 5 bis 10 auf Grund der Vorgaben auf 179 bzw. 185 (Stundentafeln 1 und 2) zu kürzen, d. h. die Stundenanteile für einige Fächer müssen zunächst reduziert werden, diese werden aber durch die neue eigenständige Einführungsphase weitgehend wieder ausgeglichen bei einer Gesamtstundenzahl für die Schuljahrgänge 5 bis 11 von dann 209 bzw. 215 Wochenstunden. Die neuen Regelungen sollen zum 1.8.2015 unmittelbar für die Schuljahrgänge 5 bis 8 in Kraft treten. Gymnasiale Oberstufe • In der wieder eigenständigen Einführungsphase werden die Bewertung von Noten auf Punkte und somit auch die Bedingungen für eine Versetzung in die Qualifikationsphase umgestellt. • In der wieder eigenständigen Einführungsphase sind wieder grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu belegen. Abiturprüfung • Es wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Abiturprüfungsfach eine Präsentationsprüfung abzulegen. • Die Einbringungsverpflichtung wird auf mindestens 32 Schulhalbjahresergebnisse gesenkt. Freiwillige Einbringungen weiterer Ergebnisse bis zur Höchstzahl 36 sind möglich. • Die Ausgleichsregelungen bei „Unterkursen“ bei der Gesamtqualifikation werden geändert. Die geplanten Änderungen beziehen sich auf folgende Regelungen: Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“, Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) sowie die Ergänzenden Bestimmungen (EB-VO-GO), Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVOGOBAK) und die Ergänzenden Bestimmungen (EB-AVOGOBAK) Die vollständigen Entwürfe findet man im Internet unter www.mk.niedersachsen.de (>Aktuelles>Anhörungen). Foto: fotolia 20 | EuW 04/05.2015 Schulsport Niedersachsen Schlusslicht bei der 3. Sportstunde Die GEW-Sportkommission, eine für alle sportinteressierten Mitglieder offene Kommission innerhalb der GEW Niedersachsen, fordert für das Gymnasium (G9) und an allen anderen allgemeinbildenden Schulen erneut die Wiedereinführung der 3. Sportstunde. In der festen Überzeugung, dass Bewegung, Spiel und Sport einen nicht zu ersetzenden Beitrag sowohl zur körperlichen als auch zur geistigen und sozialen Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen leisten und darüber hinaus erhebliche Potenziale für eine positive Entwicklung der Bildungseinrichtungen bieten, fordert die GEW die Landesregierung auf, Bewegung, Spiel und Sport umfassend und in allen Bildungsbereichen zu fördern und endlich wieder die 3. Sportstunde in allen allgemeinbildenden Schulformen einzuführen. Deutschland hat sich auf der 5. UNESCO-Weltkonferenz der Sportminister („Berliner Erklärung“ vom 30.5.2013) verpflichtet • • • „sicherzustellen, dass guter und inklusiver Sportunterricht als vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen wird, dass Sport und körperliche Betätigung an Schulen und allen sonstigen Bildungseinrichtungen fest in den Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen integriert werden und die wichtige Rolle von inklusivem, außerunterrichtlichem Schulsport in der frühen Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu stärken.“ Auch die 37. deutsche „Sportministerkonferenz“ hat im September 2013 – unter Beteiligung des niedersächsischen Innen-und Sportministers Pistorius – „mit Nachdruck die auf der Weltsportministerkonferenz 2013 verabschiedete ‚Berliner Erklärung‘ zum Sport“ begrüßt. „Die Sportministerkonferenz wird weiter dafür sorgen, bestehende Lücken zwischen politischen Verpflichtungen in Bezug auf Leibeserziehung und Sport einerseits und deren Umsetzung andererseits“ (Berliner Erklärung) zu schließen, heißt es weiter im Beschluss der Sportministerinnen und -minister der Bundesländer. Wenn die Landesregierung nun ab Schuljahr 2015/2016 an den Gymnasien wieder G9 einführt, so ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Die notwendige Änderung des Sek I Erlasses für das Gymnasium eröffnet damit aber auch endlich die Chance, wie in fast allen anderen Bundesländern auch am Gymnasium in den Jahrgängen 5 bis 10 wieder drei Stunden Sport zu unterrichten. Während in fünf Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und NRW – von Jahrgang 5 bis 10 insgesamt 18 Stunden Sport erteilt werden (Bremen 17) und in fünf weiteren Ländern – BW, BY, HE, RP SH,TH – zumindest 14 oder 15 Stunden Sport von Jg. 5 bis 10 erteilt werden (also bis Kl. 7 bzw. 8 dreistündig), ist Niedersachsen (gemeinsam mit dem Bildung | 21 Saarland) Schlusslicht in Deutschland und erteilt im Sek-I-Bereich nur zwölf Stunden (je zwei von Jg. 5-10) Sport. Berücksichtigt man auch noch die Stundenzahl Sport an der Grundschule (insgesamt GS und GYM nur 20 Std., siehe Anlage), so werden von Klasse 1 bis 10 z.B. in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen 50 Prozent mehr Sportunterricht erteilt als in Niedersachsen! Die GEW fordert schon seit Jahren gemeinsam mit vielen Sportorganisationen, Verbänden etc. die dritte Sportstunde für alle Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen. Wann, wenn nicht jetzt, wo die Stundentafel am Gymnasium wieder von G8 auf G9 umgestellt wird, ist der Zeitpunkt gekommen, wo die Landesregierung zeigen kann, wie ernst sie die eigene rot-grüne Koalitionsvereinbarung nimmt: „Eine gute Schule widmet der Prävention und Gesundheitsförderung große Aufmerksamkeit. Die rot-grüne Koalition wird die Entwicklung und die Umsetzung von Konzepten zur Prävention, Bewegungs- und Gesundheitsförderung voranbringen.“ Und im Wahlprogramm der GRÜNEN heißt es dazu treffend: „Unsere Schulen sind kopflastig und vernachlässigen neben der Bedeutung der musisch-kreativen Bildung auch die Bedeutung von körperlicher Bewegung und Sport. Bewegung und Sport aber fördern die Gesundheit, können ein positives Körpergefühl unterstützen und sind wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. (...) Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass dieser Bereich genauso selbstverständlich zum Stundenplan gehört wie Mathematik oder Deutsch.“ Dieser Forderung kann sich die GEWSportkommission uneingeschränkt anschließen! alle allgemeinbildenden Schulformen – die Grundschule, das Gymnasium, die Hauptschule, die Integrierte und die Kooperative Gesamtschule, die Oberschule und die Realschule –, denn an all diesen Schulformen sind nur zwei Stunden Sport pro Woche in der Stundentafel aufgeführt. An allen allgemeinbildenden Schulen ist Niedersachsen bezüglich der Zahl der zu erteilenden Sportstunden in Deutschland Schlusslicht! Anmerkung: Die Formulierung in den jeweiligen Erlassen (Stundentafeln) „Die dritte Sportstunde wird in den Schuljahrgängen 5 bis 10 im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt“ hat weder in der Vergangenheit dazu geführt, noch ist dies in der Zukunft zu erwarten, dass für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler, die dies wollen, in den Schulen auch wirklich in ausreichendem Maße Sport-AGs angeboten werden. Thorsten Herla Lothar Wehlitz Die Forderung, endlich die dritte Sportstunde in Niedersachsen wieder einzuführen, gilt natürlich für Anzahl der Sportstunden in der Grundschule (1. – 4.) und im Gymnasium (5. – 10.) in den Bundesländern Bundesland 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Summe 1. – 4.Kl 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. 10. Kl. Summe 5. –10.Kl Summe 1. – 10.Kl Berlin 3 3 3 3 12 3 6. 3 3 3 3 18 30 Brandenburg 3 3 3 3 12 3 7. 3 3 3 3 18 30 Hamburg 3 3 3 3 12 3 8. 3 3 3 3 18 30 Nordrhein-Westfalen 3 3 3 3 12 3 9. 3 3 3 3 18 30 Bremen 3 3 3 3 12 3 10. 3 3 3 2 17 29 3 3 2 2 16 28 Baden-Württemberg 3 3 3 3 12 3 Summe Hessen 3 3 3 3 12 3 Summe 3 3 2 2 16 28 Rheinland-Pfalz 3 3 3 3 12 3 3 3 3 2 2 16 28 Sachsen 3 3 3 3 12 3 3 3 2 2 2 15 27 Bayern 2 3 3 3 11 3 3 3 2 2 2 15 26 Schleswig-Holstein 3 3 3 3 12 3 3 2 2 2 2 14 26 MecklenburgVorpommern 2 3 3 3 11 3 3 2 2 2 2 14 25 Thüringen 2 2 3 3 10 3 3 3 2 2 2 15 25 Sachsen-Anhalt 2 2,5 2,5 2,5 9,5 3 3 2 2 2 2 14 23,5 Niedersachsen 2 2 2 2 8 2 2 2 2 2 2 12 20 Saarland 2 2 2 2 8 2 2 2 2 2 2 12 20 Quelle: eigene Recherche auf den Internetseiten aller 16 Kultus- (Bildungs)ministerien 22 | EuW 04/05.2015 Zum 8. März 2015 Nachlese zum diesjährigen Internationalen Frauentag In diesem Jahr wurde in Hannover am 7. März 2015 als landesweite Aktion der GEW der Rote Teppich für Frauen ausgerollt. Da der Internationale Frauentag – der 8. März auf den Sonntag fiel und eine breite Öffentlichkeit erreicht werden sollte, wurde die Aktion auf den 7.3. vorgezogen. An einem Informationsstand wurden Informationsmaterialien, Blumen und Luftballons verteilt. Die Idee für diese Aktionsform war der Wunsch, Gedanken zum Internationalen Frauentag an der Basis zu sammeln. Am Informationstisch wurde rege diskutiert. Ein paar Meinungen sollen als Impuls für eventuelle Denkanstöße dargestellt werden. Gleichberechtigung ist erreicht (unter 20) 30 % Frauenquote ist eingeführt, das ist doch schon ein Anfang. Gleichberechtigung, Rechte für Frauen stärken (junger Vater) Gerechte Steuern auf meinen Arbeitslohn. Ich möchte nicht als Zusatzverdienst meines Mannes versteuert werden. Keine Bestrafung von Steuerklasse 5, weil man arbeiten geht. (45 Jahre, weibl.) Für Frauen, die aufgrund von Kindererziehung aus dem Beruf gehen, müssten Qualifizierungsmaßnahmen vom Arbeitsamt bezahlt werden, damit der Einstieg zurück in den Beruf gelingen kann. (junge Mutter) Frauenquote, Lohngleichheit, Equal Pay day (18 Jahre) Fotos: Wencke Hlynsdóttir Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Frauen arbeiten mehr und bekommen weniger Geld. (Frau in Rente) Es ist nicht egal, dass Frauen weniger verdienen. Es ist nicht egal, wie der Chef mich in einer Bluse ansieht. Es ist nicht egal, dass Frauen vor allem in anderen Ländern weniger wert sind. (14 Jahre, weibl.) Armut soll nicht zunehmen. Positive Gedanken und Folgen durch den Internationalen Frauentag. Die GEW soll mehr Menschen erreichen. (70 Jahre) Männer sollen begreifen, dass Frauen auch Rechte haben. Alice Schwarzer ist nicht mehr aktuell. (75 Jahre, männl.) Wozu denn? Wir haben doch schon alles! (50 Jahre, weibl.) Bei diesen Meinungsäußerungen handelt es sich nur um einige ausgewählte Äußerungen. Interessant war bei den Gesprächen, dass die Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern quer durch alle Altersgruppen egal ob männlich oder weiblich als Problem erkannt wird. Befremdlich ist, dass trotz erkannter Probleme kaum bis gar kein Kampfgeist vorhanden ist. Ein allgemeiner Unmut ist bei vielen Menschen vorhanden, aber der Leidensdruck ist noch so gering, dass viel zu wenig Frauen sich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen, wie Streiks zeigen. Es ist Aufgabe von Gewerkschaften, an die Geschichte der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung und der Frauenbewegung zu erinnern, denn kein Recht ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jemals geschenkt worden. Im Gegenteil, in der Vergangenheit bedurfte es harter und gelegentlich sogar blutiger Auseinandersetzungen. Ich habe 20 Jahre gearbeitet und bekomme 311,- € Rente, weniger als die Grundsicherung (Jahrgang 48, weibl.) Frauen sind überlastet, müssen für alles kämpfen, Männer bekommen es geschenkt. Gleichberechtigung nicht nur auf dem Zettel (21 Jahre) Frauen machen sich gegenseitig fertig, anstatt sich zu unterstützen. (25 Jahre, weibl.) In Deutschland geht es uns, im Vergleich zu anderen Ländern, ganz gut (Mutter mit 2 Kindern) Frauen sind nichts wert. (türkische Frau, ca. 40 Jahre) Ich verdiene im Einzelhandel weniger als meine männlichen Kollegen (Junge Frau) Astrid Müller Leiterin des Referates für Frauenpolitik, Bezirksverband Aus der Organisation | 23 Kreisvorstände sind die Ansprechpartner vor Ort Schulung für Funktionärinnen und Funktionäre Die stellvertretende Landesvorsitzende Laura Pooth und der Schatzmeister Torsten Post haben vom 20. bis 21.3.2015 zu einer Schulung für Funktionärinnen und Funktionäre in Kreisvorständen eingeladen. An der Tagung nahmen 19 Vertreterinnen und Vertreter aus 13 verschiedenen Kreisverbänden, darunter Hannoversch Münden, Göttingen, Region Harz, Osnabrück, Emsland, Ostfriesland, Friesland und Hannover (Kreis) teil. Den inhaltlichen Abschluss des ersten Tages bildete das Thema „Landeshaushalt 2014“. Torsten Post machte deutlich: „Es gibt keine Besitz- oder Standestümer in der GEW. Die Mitgliedsbeiträge werden von der GEW mit Hauptsitz in Frankfurt von allen Mitgliedern in der Bundesrepublik eingezogen und dann auf die Landesverbände, Bezirksverbände und Kreisverbände verteilt. Wir sind eine GEW.“ In einer anschließenden Lernsituation konnten sich die Tagungsteilnehmenden sogleich in der Annahme als neugewählte Kreisvorstände mit den neu erlernten Inhalten erproben. Die Gelegenheit beim gemeinsamen Abendessen nutzten die angehenden, aber auch teilweise bereits erfahren Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre zum Erfah- Foto: Richard Lauenstein Laura Pooth und Torsten Post organisierten für die Teilnehmenden auf abwechslungsreiche und praxisnahe Weise zentrale Inhalte aus den Handlungsfeldern von Kreisvorständen. „Der größte Fehler bei Kommunikation ist die Annahme, sie habe stattgefunden“, beginnt Torsten Post das Thema, wie Sitzungen organisiert und moderiert werden. Er macht hierbei deutlich, dass es eine Strukturhilfe darstellt, sogenannte Ist- und Sollzustände sichtbar zu machen, sowie die möglichen Wege zu visualisieren. Der Schatzmeister erläuterte den Teilnehmenden der Tagung anhand des Landeshaushalts 2014 die Einnahmen- und Ausgabenverteilung der GEW Niedersachsen, danach gab es für die Teilnehmenden bei syrischen Spezialitäten auseichend Zeit für den kommunikativen Austausch. „Da sind ja auch bekannte Gesichter dabei,“ freute sich Rüdiger Heitefaut, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und Sekretär für Tarif- und Beamtenpolitik, der es sich nicht nehmen ließ, am Tagungsende die Teilnehmenden auch noch einmal persönlich zu begrüßen. rungsaustausch und es entwickelten sich neue Kontakte. Vernetzung war auch am zweiten Schulungstag zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein grundlegender Begriff für eine erfolgreiche Arbeit im Kreisvorstand. „Informiert Euch bei Eurer lokalen Presse, wer für die Themen Bildung und Gewerkschaftsthemen zuständig ist,“ referierte die stellvertretende Vorsitzende Laura Pooth, „geht mit den entsprechend zuständigen Redakteuren in Kontakt und befragt sie auch, worauf es bei Artikeln ankommt.“ Darüber hinaus gab es praktische Hinweise zu gelungenem Bildmaterial und Beispiele für klassische Fehler in der Motivauswahl, die leicht vermieden werden können. Zum Tagungsabschluss wurde die Satzung besprochen. „Gewerkschaften sind keine Vereine und das hat gute Gründe“, so Torsten Post und leitete zur Schulungsevaluation über. Die Teilnehmenden verabschiedeten sich Samstagnachmittag in der GEWHauptgeschäftsstelle voneinander und trugen die vielen Informationen und Handlungsmöglichkeiten zu ihren Wirkungsstätten, nämlich nach Hause zu ihren Kreisverbänden. Silke Utnehmer Am 19. Februar 2015 wurde Kollegin Inge Claußen-Dittes, ehemalige langjährige Vorsitzende des GEW Kreisverbands Verden und Präsidiumsmitglied des Landesvorstands, mit viel Beifall und einem Blumenstrauß vom Landesvorstand aus ihrem Präsidentinnenamt verabschiedet. Zusammen mit dem Wolfsburger Kollegen Gerald Kulms hat sie zahlreiche Vorstandssitzungen souverän und mit Humor geleitet. Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir Inge alles Gute. 24 | EuW 04/05.2015 Persönlicher Erfahrungsbericht der Förderschulkonrektorin Jutta Körner Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen – Sind wir auf dem richtigen Weg? Mein Name ist Jutta Körner. Ich bin seit 25 Jahren als Förderschullehrkraft tätig. Von 2002 bis 2012 war ich als Förderschulkonrektorin an der Dohrmann-Schule Bad Bevensen tätig. Diese Schule startete bereits im Schuljahr 2002/2003 mit vier Grundschulen und einer kooperativen Gesamtschule mit dem regionalen Integrationskonzept Altenmedingen, Bad Bevensen, Bienenbüttel und Himbergen. Im Schuljahr 2011/12 wurde unser Konzept in der Kategorie Schulverbund mit dem Jakob Muth-Preis für inklusive Bildung ausgezeichnet. Da auch die drei weiteren im Landkreis Uelzen befindlichen Förderschulen in regionalen Konzepten unterschiedlicher Konzeption arbeiteten, ist die Zahl der FörderschülerInnen mit einem festgestelltem Unterstützungsbedarf Lernen, die eine Förderschulen besuchen, so weit gesunken, dass zum 1.8.14 in Zusammenarbeit mit dem Schulträger die Fusion der vier Schulen zur Förderschule Uelzen mit dem Förderschwerpunkt Lernen vollzogen wurde. Diese Förderschule ist zugleich Beratungs- und Förderzentrum für den gesamten Landkreis Uelzen. Entwicklung in Niedersachsen seit Einführung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule (1.8.13) und der Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (31.1.13): Zu begrüßen ist, dass beginnend mit dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab Klasse 1 alle Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Lernen die für sie zuständige Grundschule besuchen. Aus meiner Sicht ist hier jedoch die Chance vertan worden, dies auch für die Schwerpunkte Sprache und sozial-emotionale Entwicklung umzusetzen. Meine zwölfjährige Erfahrung in inklusiven Settings hat gezeigt, dass dem Vorbild altersgemäß entwickel- ter Mitschülerinnen und Mitschüler eine deutlich höhere Bedeutung zukommt als „therapeutischer Intervention“ in scheinbar homogenen Gruppen, deren besonderes Kennzeichnen eine „gemeinsame Schwäche“ ist. Auch die Aufrechterhaltung des Doppelsystems Förderschule Schwerpunkt Lernen ab Klasse 5 und das Wahlrecht zu inklusiver Beschulung in der Sek 1 war nicht zielführend, weil hier Ressourcen, die für die inklusive Beschulung gebraucht werden, gebunden wurden. Aus diesem Grund ist die geplante Abschaffung des Wahlrechts für den Förderschwerpunkt Lernen auch aufsteigend ab Klasse 5 im Zusammenhang mit der aktuellen Novellierung des Schulgesetzes zu begrüßen und aus meiner Sicht auch konsequent. Leider ist man aber auch hier gegenüber dem Gesetzentwurf (Bildungschancengesetz) nicht standhaft geblieben und hat für den Förderschwerpunkt Sprache Bestandsgarantien eingeräumt, obwohl praktische Erfahrungen erfolgreich arbeitender Konzepte vor Ort und wissenschaftliche Erkenntnisse seit langem belegen, dass inklusive Förderung erfolgreich ist. Man beruft sich hier auf Ängste von Eltern, die sicher vorhanden sind, und will Eltern ein Wahlrecht einräumen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass vertraute Systeme zum Teil auch gegen besseres Wissen angewählt und empfohlen werden, auch deshalb, weil nicht nur bei Eltern Angst vor Neuem besteht, sondern auch bei Lehrkräften. Diesen Ängsten kann am ehesten durch kompetente fachliche Beratung und den Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern begegnet werden, nicht aber mit Bestandsgarantien. Was wir brauchen, sind positive Beispiele (zum Beispiel Landkarte inklusive Bildung, Jakob Muth-Preis), die auch von unserem Dienstherren stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden müssen, denn Inklusion ist aus meiner Sicht unteilbar. Ständiges Aufschieben angekündigter Maßnahmen trägt aus meiner Sicht jedenfalls nicht zu einer Bewusstseinsbildung bei, sondern schwächt eher erfolgreich arbeitende Konzepte vor Ort, weil ihre Arbeit immer wieder in Frage gestellt wird. Ich würde mir von Seiten unseres Dienstherren ein deutlicheres Bekenntnis zu diesen Konzepten wünschen, um die Motivation und das Engagement der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu honorieren und zu erhalten. Nach wie vor ist die Bereitstellung von Ressourcen zur Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachen die Fragestellung, die auch bei uns vor Ort von Betroffenen (Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen) am emotionalsten diskutiert wird. Meine Erfahrungen in inklusiven Settings zeigen, dass eine schülergebundene Ressource (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Doppelzählung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf in der GS und Sek. 1, „Rucksackstunden“ für Schülerinnen und Schüler in der Sek. 1, Zusatzbedarf für SchülerInnen mit sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf in den Jahrgängen 5 und 6) oft nicht zielführend ist. Es besteht die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler vorschnell etikettiert werden, um fehlende Ressourcen auszugleichen. Schon jetzt geraten Förderschullehrkräfte in den Regelschulen zum Teil in ein Rechtfertigungsdilemma, wenn sie sich diesen Begehrlichkeiten widersetzen. Deutlich wird dieses „RessourcenEtikettierungsdilemma“ in unserer Aus der Organisation | 25 Region durch steigende Meldezahlen, schon vor der Einschulung und innerhalb des ersten Schuljahres, und einen steigenden Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, auch noch in der Sekundarstufe 1. Darüber hinaus sendet die beschriebene Doppelzählung auch ein falsches Signal in Bezug auf die Einschätzung dieser Schüler und trägt zu zusätzlicher Stigmatisierung bei, indem, möglicherweise auch nur indirekt, der Eindruck vermittelt wird, die betroffenen Kinder seien doppelt schwierig. Damit werden die Einstiegschancen in den Schulalltag aus meiner Sicht massiv beeinträchtigt und wir kommen zu einer zunehmenden Stigmatisierung in inklusiven Settings. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und eine „Sonderschulpädagogisierung“ der allgemeinen Schule zu vermeiden, ist aus meiner Sicht eine sonderpädagogische Grundversorgung für alle Schulformen deutlich zielführender, entlässt sie doch Verantwortliche vor Ort aus dem Dilemma, etikettieren zu müssen, um Ressourcen zu erhalten, und erspart von sonderpädagogischer Unterstützung Betroffenen die Scham der Etikettierung. In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus die Zeugnisbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen zu überdenken. Wir stellen immer wieder fest, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Grundschule es als große Scham erleben, wenn ihre Klassenkameraden ab Klasse 3 Ziffernzeugnisse erhalten und sie erhalten ein Berichtszeugnis. Hier ist zu begrüßen, dass Grundschulen künftig bis zur vierten Jahrgangsstufe Berichtszeugnisse schreiben können. Sollte sich eine Schule jedoch gegen diese Lösung entscheiden, sollte hier eine Angleichung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möglich sein. Jutta Körner war Förderschulkonektorin an der Dohrmann-Schule Bad Bevensen Inklusion Wünsche – Wünsche – Wünsche Wir wünschen uns eine inklusive Schule für alle Schülerinnen und Schüler – das schließt ein selektives Schulsystem aus. Wir wünschen uns inklusiven Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler – das bedeutet ein gut durchdachtes und geplantes Konzept mit GS-LehrerInnen und FÖ-LehrerInnen. Wir wünschen uns ausreichend Zeit für Absprachen, Planungen, Entwicklungen, Evaluation – Inklusion wurde schließlich konzeptionslos verordnet. Wir wünschen uns ausreichend qualifiziertes Personal, d. h. SchulpsychologInnen, SchulsozialarbeiterInnen, ErzieherInnen – und keine Billiglösung Schulbegleitung. Wir wünschen uns Zeit für Gespräche mit Eltern, Therapeuten, Psychologen, Erziehungsberatungsstellen… Wir wünschen uns ausreichendes Material und Räume. Wir wünschen uns Entlastung, um alle uns übertragenen Aufgaben bewältigen zu können. Wir wünschen uns, dass Bildung und Inklusion keine Lippenbekenntnisse und keine Wahlpropaganda von Politikern bleiben. Wünsche können in Erfüllung gehen, wenn Politik das wirklich will. Wir wünschen uns eine eindeutige Aufgabenverteilung von GS- und FÖ-schullehrerInnen. Wir wünschen uns eine generelle Doppelbesetzung im 1. Schuljahr und eine bedarfsgerechte Doppelbesetzung in den weiteren Schuljahren. Barbara Kantelhardt Personalvertretung der GS Hermannshagen Hann. Münden, Mitglied im KV Hann. Münden 26 | EuW 04/05.2015 Arbeitsbelastung an Grundschulen Grundschul-Beschwerdewelle – was rollt? Vor genau einem Jahr gab es an dieser Stelle die erste Veröffentlichung über die massiv rollende Welle von Beschwerden bzw. Protesten zur enorm gestiegenen Arbeitsbelastung an Grundschulen. Seit Beginn des Jahres 2014 wuchs die Zahl der Beschwerdebriefe stetig an, so dass das Thema in der GEWFachgruppe höchste Priorität bekam und die GEW-Personalräte in den Bezirken sich in der Verantwortung sahen, die GS-Kollegien inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen. In Personalrätetreffen mit großer Beteiligung wurden die zunehmenden außerunterrichtlichen Aufgaben und immer stärker belastenden psychischen Anforderungen gesammelt, abgeglichen und gemeinsam Formulierungshilfen erarbeitet, die den einzelnen Grundschulen unterstützend angeboten wurden. Sicherlich hat diese Hilfe vielen Kolleginnen und Kollegen Mut gemacht, ihrer Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation Ausdruck zu verleihen. Aktuell hat der Schulhauptpersonalrat Kenntnis von rund 230 Briefen und immer kommt das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen und veranlasst Grundschulkollegien, sich dem Protest anzuschließen. Parallel dazu und in logischer Konsequenz haben sich überwältigend viele Grundschulen zur Teilnahme an der GEW-Arbeitszeitstudie angemel- det. Wohl wissend, dass damit eine weitere Zeit fordernde Verpflichtung einhergeht, nehmen es die Kolleginnen und Kollegen für ein ganzes Jahr auf sich, Daten für die wissenschaftlich fundierte Arbeitszeiterfassung zu sammeln. Von Anfang an war klar, dass mit einem schnellen Erfolg, sprich mit einer kurzfristigen Verbesserung der Arbeitssituation, nicht zu rechnen ist. Worauf die Grundschul-Lehrkräfte, die sehr individuell und anschaulich die Situation an ihrer jeweiligen Schule dargestellt haben, jedoch berechtigt hoffen konnten, war eine Reaktion aus dem Kultusministerium. Auf eine Stellungnahme der Ministerin warten bis heute jedoch alle vergebens! Mitgeteilt wurde dem Schulhauptpersonalrat aber, dass der Protest wahrgenommen wurde und es auch Überlegungen zu Entlastungsmöglichkeiten der GrundschulLehrkräfte gäbe. Genauere Details sind jedoch nicht zu erfahren, lediglich, dass man sich diese Entlastungen sehr „kleinschrittig“ vorstellen muss – angesichts der großen Zahl der Beschäftigten und der fehlenden Spielräume im Haushalt. Währenddessen blühen seit Monaten unterschiedliche Gerüchte. Hat das MK die schulfachlichen DezernentInnen angewiesen, die „aufmüpfigen“ Grundschulen zu besuchen? – Oder die Landesschulbehörde? – Tun sie es aus eigenem Antrieb? Offenbar finden auch nur in einzelnen Regionalabteilungen solche Besuche statt. Berichte der betroffenen Schulen fallen sehr unterschiedlich aus. Zum Teil sei ein echtes Bemühen um Unterstützung spürbar, zum Teil fühlten sich die KollegInnen aber auch unter Rechtfertigungsdruck. Fortbildungen zum persönlichen Zeitmanagement oder zur Erhöhung der Stressresillienz sehen die Lehrkräfte sehr begrenzt als Lösung ihrer komplexen, überwiegend systemisch bedingten Belastungssituation. Nur als skandalös kann die Entgleisung bezeichnet werden, zu der es auf Grund eines Beschwerdebriefes kam: Die Schulleiterin wurde angewiesen, mit allen Kolleginnen innerhalb einer eng gesetzten Frist Personalentwicklungsgespräche zu führen. Darüber hinaus wurde indirekt dem gesamten Kollegium die amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit in Aussicht gestellt. Zynischer und absurder kann die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht ausgelegt werden! – Natürlich waren die zuständigen Stufenvertretungen des Personalrats umgehend auf den Plan gerufen. Solch ein Einschüchterungsversuch ist nicht hinzunehmen, er zeugt von mangelnder Achtung der Lehrkräfte, von fehlender Wertschätzung ihrer Arbeit und zeigt deutlich: Eine Positionierung der Kultusministerin ist nicht nur wünschenswert, sondern auch überfällig und dringend nötig. Die GEW-Spitze setzt weiterhin auf Gespräche mit Ministerin Heiligenstadt, um kurzfristig zumindest Kompromisslösungen zu finden, ohne jedoch das langfristige Ziel der Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung an den Grundschulen aus dem Auge zu verlieren. Ilonka Bruhn ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Fachgruppe Grundschulen Aus der Organisation | 27 Bezirksdelegiertenversammlung in Braunschweig Viele neue Gesichter im Geschäftsführenden Vorstand Die üblicherweise anstehenden Wahlen verliefen rundum erfreulich: Als langjähriger und bewährter Bezirksvorsitzender wurde Burkhard Kuchernig wieder gewählt, ebenso seine Stellvertreterin Anne Mehring. Sönke Volkmann geht als weiterer stellvertretender Vorsitzender in seine zweite Amtsperiode. Traditionell hohe Unterstützung bekam Peter Perkampus als Schatzmeister. Als Geschäftsführer tritt Bernd Brombacher in die Fußstapfen von Erwin Lörsch. Auch die Anzahl von sieben BeisitzerInnen (eine spezielle Braunschweiger Organisationsform) bleibt erfreulich hoch. Fünf neue, weibliche Gesichter zeigen, dass die Arbeit im Bezirk zuverlässig weitergeführt werden kann. Hans-Jörg Schwoch, der den Arbeitskreis Seminarleiter etabliert hat, sorgte rechtzeitig für die Nachfolge und gewann Annegret Hirsbrunner für die Mitarbeit. Durch Margit Bentin bleibt auch der berufsbildende Bereich vertreten. Während der laufenden Sitzung erklärten sich dann Dagmar Gaida, Petra Braband und Christine Ohnesorge bereit, als Beisitzerinnen zu kandidieren. Neben Erwin Lörsch und Hans-Jörg Schwoch wurden Ingrid Burmeister, Dieter Renner und Egbert Henkel – soweit anwesend mit Dankesworten und einem Blumenstrauß – vom Vorsitzenden verabschiedet, der das entspannt tun konnte, denn letzt- Foto: Bernd Brombacher Am 10. und 11. Februar fand in Braunschweig die 58. Bezirksdelegiertenversammlung statt. Burkhard Kuchernig freute sich besonders, den Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth begrüßen zu können, der den rund 120 Delegierten die „Verantwortung der Kommune(n) für das Schul-/Bildungssystem“ darstellte. Michael Kleber war als DGB-Vorsitzender der Region Süd-Ost-Niedersachsen vertreten. Petra Tiemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, erläuterte den derzeit aktuellen Stand der Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Neue und bereits bekannte Gesichter (v.l.n.r.): Sönke Volkmann, Annegret Hirsbrunner, Christina Ohnesorge, Petra Braband, Dagmar Gaida, Uwe Riske, Margit Bentin, Burkhard Kuchernig, Peter Perkampus, Anne Mehring, Bernd Brombacher, Ilonka Bruhn endlich war eine weitgreifende personelle Erneuerung geglückt. Ilonka Bruhn Beisitzerin im GV Bezirk Braunschweig Neue PäWo-Broschüre liegt vor! Die Broschüre beinhaltet: 15 Arbeitsgruppenberichte und drei auf der PäWo vorgetragene Referate RAUS AUS DEM HAMSTERRAD – MEHR ZEIT FÜR BILDUNG Schulentwicklung auf dem Prüfstand Dr. Jörg Schlee Anmerkungen zu „Belastungen im Lehrer_innen-Beruf“ Dr. Ulf Kieschke Die Zukunft des Lernens: Sinnbildung im 21. Jahrhundert Lisa Rosa Die Broschüre kann bestellt werden zum Preis von 12,50 € zzgl. 1 € für Porto- und Versandkosten in der Geschäftsstelle des BV Lüneburg Auf dem Berge 3, 21647 Moisburg FAX: 04165/1415 E-Mail: [email protected] Foto: Gregor Bruns-Schröder 28 | EuW 04/05.2015 Die bemerkenswerte Handschrift hat Dr. Jörg Schlee sich während seiner Lehrerausbildung angeeignet. Nicht weniger bemerkenswert war sein Vortrag zum Thema „Ist ein humanes Bildungssystem möglich?“ KV Cuxhaven Kreislehrer(innen)tag des KV Cuxhaven mit erstklassigen Referent_innen Wie nehmen mich die Mitmenschen wahr? – Kann ich zu einem humanen Bildungssystem beitragen? – Wie teile ich mir die Zeit ohne schlechtes Gewissen so ein, dass ich mich entlasten kann? „Gesunde Schule – gesunde Lehrer_ innen?!“ Unter diesem Thema hatte das Referatsteam Gesa Langlo, Anna Brunke und Sandra Marczyschewski den emeritierten Universitätsprofessor Dr. Jörg Schlee für einen Vortrag gewinnen können, in dem er sich die Frage stellte, ob ein „Humanes Bildungssystem – ein Ding der Unmöglichkeit“ sei. Zwei Workshops rundeten die Veranstaltung inhaltlich ab. Gudrun Soujon, unter anderem Tanzpädagogin und Coach zum Thema Präsenz und Selbstwahrnehmung, gab einen Einblick in ihr reichhaltiges Repertoire von Übungen zum Mit- und Selbermachen. Viele davon kann man problemlos auch im Kollegium und sogar in der eigenen Lerngruppe umsetzen. Bernhild Schrand, unter anderem Supervisorin und Führungscoach im Bereich Schule, zeigte Möglichkeiten auf, wie man dem Stress des Schulalltages entgegentreten kann. Nach einer kurzen Einführung zur Geschichte des Themas Zeitmanagement entwickelte Schrand gemeinsam mit den Teilnehmer_innen Ideen, wo genau Zeit eingespart werden kann. „Man hat inzwischen festgestellt, dass Zeit eine endliche Ressource ist und dass man gerade im Lehrerberuf kaum in der Lage ist, konsequent den Beruf von der restlichen Zeit abzukoppeln“, so Schrand. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht bewusst machen darf, an welchen Stellen man seinen Arbeitseinsatz reduzieren kann und vielleicht muss. Prioritätenlisten können dabei durchaus helfen, aber auch die Kolleg_innen. „Wer findet, dass er zu viel Zeit mit Korrigieren verbringt, sollte nachfragen, wie andere das effizienter hinbekommen. Oder sich überlegen, ob die Ansprüche an sich selbst nicht einfach zu hoch sind. Der Perfektionist lebt in dem Dilemma, dass es nie genug ist“, erläutert Bernhild Schrand. In einem Beruf, der einen kaum in die Lage versetzen wird, fertig zu sein, muss man sich selber Grenzen setzen, zum Beispiel zeitliche. Vor allem aber ist die Wertschätzung der eigenen Arbeit wichtig. Aber auch Überlegungen, wo man sich in zwanzig, zehn, fünf Jahren und in einem Jahr in Bezug auf sein Leben und seinen Beruf sieht, sind hilfreich, um herauszufinden, wo Entlastungspotenziale sind. Am Beispiel und gemeinsam mit einer Kollegin aus der Runde zeigte Bernhild Schrand auf Grundlage dieser Zeitabschnitte interessante Lösungsansätze auf. Fazit: Wir tun viel und tun es auch für die Schulkinder, aber Aus der Organisation | 29 nicht um jeden Preis. Nur wenn wir uns selber entlasten und wissen, wo die Grenze der Belastbar- oder Zumutbarkeit erreicht ist, können wir erfolgreich arbeiten. Doch zurück zur Theorie: Bietet unser Bildungssystem überhaupt die Möglichkeit, auf humane Weise zu lernen und zu lehren? Werden wir nicht unabdingbar zerrissen vom Qualitätsentwicklungswahn auf der einen Seite und andererseits von gelangweilten Schüler_innen, denen scheinbar nur noch ihr Smartphone heilig ist? Es ist möglich, ist sich Jörg Schlee, Diplom-Psychologe und noch heute Dozent für Supervision an der Uni Bremen, sicher. Aber was ist eigentlich human? Dafür gibt es zwei Grundvoraussetzungen: „Die zentralen menschlichen Potenziale sind zu fordern oder fördern, aber genauso ist auch den Bedürfnissen des Einzelnen angemessen Rechnung zu tragen.“ Im Wesentlichen sind vier Potenziale gemeint: die Rationalität, die Selbstreflexivität, die Kommunikation und die Autonomie. Mit Autonomie ist hier die Eigenständigkeit des Handelns gemeint, nicht unbedingt die Entscheidungsfreiheit. Konkret: Die Fähigkeit, innerhalb der gegebenen Regeln eigenständig zu handeln. Genau hier sieht Jörg Schlee ein großes Problem: „Den Menschen wird immer mehr vorgeschrieben. Das beginnt in der Schule und setzt sich in den inzwischen furchtbar verschulten Studiengängen fort.“ Die Handlungsfähigkeit reduziert sich auf ein Minimum und so wird den Menschen ihre Autonomie genommen und wir wundern uns, warum die jungen Menschen so unselbstständig, ja unsicher sind. Eine große Herausforderung ist es also für uns Lehrer_innen, unseren Schüler_innen möglichst viel Selbstständigkeit anzutrainieren. Sie müssen und wollen ernst genommen werden und mit Respekt behandelt wer- den. Und wenn sie nach dem Sinn fragen, ist das wichtig, weil genau die Sinnhaftigkeit die immens wichtige Orientierung im Leben ermöglicht. Weitere Bedürfnisse sind Zugehörigkeit und Geborgenheit, aber auch vitale Bedürfnisse wie Schlaf und Nahrung. Wenn dies im Einklang ist, sind positive Lehr- und Lernbedingungen möglich. Wenn ich dann auch noch über die innere Logik des Einzelnen nachdenke, die bei jedem zum Teil sehr unterschiedlich ist, bin ich human, sonst nicht. Verständnis zu haben heißt allerdings nicht, dass ich das Verhalten einer Person gutheißen oder billigen muss. Sollen wir also Kuschelpädagogen sein oder soll das inhaltsorientierte Arbeiten im Vordergrund stehen? Wie so oft macht es die Mischung, denn „zu viel des Guten macht die Sache am Ende nicht besser. Täglich bis in die Puppen zu schlafen macht uns auf Dauer träge, eine radikale Fastenkur macht uns auf Dauer krank“, nennt Schlee einige Beispiele. „Wir müssen ein positives Spannungsverhältnis aus Person- und Leistungsorientierung auf die Beine stellen.“ Das wissen wir doch alles? Richtig. Und warum ist die dann die Stimmung im Kollegium schlecht? Warum herrscht ein rauer Umgangston im Klassenraum? Ganz einfach: Weil wir uns nicht im luftleeren Raum bewegen, sondern weil wir Rand- und Rahmenbedingungen ausgesetzt sind, auf die man reagieren muss. Diese bestimmen letztlich, ob ich in positiver innerer Haltung agieren kann und will und somit zur Humanität beitrage. Das hängt natürlich auch von der eigenen inneren Stärke ab. Die Lage ist also ernst, aber nicht hoffnungslos, da Jörg Schlee seinen Vortrag mit einigen Vorschlägen beschloss. Zunächst regte er an, innerhalb von Lerngruppen kleine Gruppen von maximal vier Personen zu bilden oder bilden zu lassen. Diese Gruppe sollte durchaus längerfristig Bestand haben. Das gibt Vertrautheit und Sicherheit. Zudem bietet sie den Vorteil, sich nicht in einer größeren Masse von Menschen verstecken zu können. Schlee erläutert: „Anonymität lässt die Verantwortung sinken. Das merkt man auch im Kollegium. In einer Vierergruppe ist jeder gezwungen, aufmerksam zu sein. In einer Zehnergruppe erlaubt sich der eine oder die andere schon einen kurzen Kommentar gegenüber dem Nebenmann, in größeren Gruppen gibt es gar Privatgespräche. In der Klasse ist das nicht anders.“ Schlee empfiehlt ausdrücklich, auch im Kollegium kleine Arbeitsgruppen zu bilden, da diese viel beweglicher im Entwickeln von Ideen sein können und zudem auch eine stärkende Wirkung haben. Darüber hinaus spielen Einzelgespräche mit Schüler_innen eine immens wichtige Rolle, besonders für die Schüler_innen selber, so Schlee: „Die Lehrkraft soll vor allem zuhören und hier völlig auf ein ‚du du du‘ verzichten.“ Und wir sollen versuchen, häufiger zu lächeln. Manchmal kommt die gute Stimmung dann von ganz allein. „Als ich einmal überhaupt keine Lust auf ein Seminar hatte und kaum wusste, wie ich mich motivieren sollte, dachte ich mir: ‚Geh‘ da jetzt rein und lieb sie alle tot‘.“ Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teilnehmer_innen denkt das Organisationsteam über eine Fortsetzung der Thematik für den kommenden Kreislehrer_innentag nach. Gregor Bruns-Schröder 30 | EuW 04/05.2015 Rezension Neoliberalismus: Unterwerfung als Freiheit Die 1970er Jahre gelten mit dem Zusammenbruch des Systems fester Wechselkurse (Bretton WoodsSystem) im Jahr 1973, der Weltwirtschaftskrise 1974/75 und der damit erfolgenden Rückkehr der Massenarbeitslosigkeit als ökonomischer Wendepunkt der Nachkriegszeit. Wurde bis dahin der Wohlfahrtsstaat ausgebaut und auf eine aktive Konjunktursteuerung gesetzt, so gerieten sozialstaatliche Regulierungen nun zunehmend unter Druck: Staatliche Tätigkeit wurde als grundlegend ineffizient gegenüber Marktprozessen bewertet, und vermeintlich zu hohe Löhne galten fortan als Bremse für Investitionen. Die internationalen Finanzmärkte wurden mit dem Versprechen einer so erreichbaren optimalen Kapitalallokation – das heißt: Kapitel fließt ohne Schranken in seine besten Verwendungsmög- Patrick Schreiner: Unterwerfung als Freiheit. Leben im Neoliberalismus, PapyRossa Verlag, Köln 2015. ISBN 978-3-89438-573-6. 127 Seiten. 11,90 Euro. lichkeiten und schafft so ein größtmögliches Wachstum – dereguliert. Diese wirtschaftspolitische Neuorientierung wird als Wendung hin zum Neoliberalismus bezeichnet. Der Neoliberalismus ist dabei mehr als eine wirtschaftspolitische Orientierung: Er versteht sich auch als gesellschaftspolitische Ideologie, deren Ziel die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Ordnungsprinzipien in Alltag und Gesellschaft war und ist. Das Buch „Unterwerfung als Freiheit. Leben im Neoliberalismus“ von Patrick Schreiner setzt sich kritisch mit den Mechanismen dieser Verankerung neoliberaler Ideologien im Bewusstsein der Menschen auseinander. Der Autor wirft mithin keine ökonomische Fragestellung auf – etwa die Frage, welche neoliberalen Ideen und Vorstellungen die Wirtschaftspolitik dominieren und welche ökonomischen Folgen sie haben. Seine Fragestellung ist vielmehr eine politikwissenschaftlich-soziologische: Wie werden die Menschen zu neoliberalen Subjekten – „zu Menschen also, die etwa marktkonform, wettbewerbsfähig, selbstdiszipliniert, anpassungsbereit, flexibel, egoistisch, aktiv und unternehmerisch sind, sein wollen oder sein sollen; zu Menschen, für die Selbstthematisierung, Selbstoptimierung und Selbstdarstellung eine selbstverständliche und alltägliche Freude sind oder zumindest sein sollen“ (S. 32). Konkret widmet sich Schreiner kritisch den alltäglichen und auf den ersten Blick oft unpolitischen Mechanismen, durch die neoliberales Denken und Handeln als angemessen und alternativlos erscheint: Stark durchdrungen durch den Neoliberalismus ist etwa der Bildungsbereich (S. 33 ff.). So trete die Frage, was Wissen in einer demokratisch verfassten Gesellschaft bedeutet, in den Hintergrund, während Kompetenzen zur flexiblen Wissensaneignung immer wichtiger werden. Naturwissenschaftliches und technisches Wissen genießt gesellschaftlich einen Vorrang gegenüber geistes- und sozial- wissenschaftlichem. In die Bildungspolitik selbst haben Marktprinzipien Einzug gehalten, was insbesondere für die Hochschulbildung gilt: Die Lernenden werden als Konsumentinnen und Konsumenten von Bildungsdienstleistungen verstanden. Lernen wird so zur „Arbeit an sich selbst, Gestalten eines eigenen Profils an Kompetenzen und Fertigkeiten, mit denen die Bedürfnisse von Unternehmen bzw. ‚Märkten‘ befriedigt werden.“ (S. 39) In diesem Zusammenhang zeigt Schreiner auch den neoliberalen Gehalt der Aussage „Bildungspolitik ist die bessere Sozialpolitik“ auf: Diese Einschätzung beruht bekanntlich auf der Aussage, dass gut ausgebildete Menschen höhere Gehälter beziehen und weniger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Diese Argumentation ist aber nicht schlüssig: So werden viele Menschen trotz guter Ausbildung schlecht bezahlt, und bestimmte soziale Gruppen wie Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt systematisch ausgegrenzt. Gleichwohl lässt sich die soziale Frage auf diese Weise individualisieren: Wer seine Bildungschancen nicht nutzt, erscheint als selbst schuld an der eigenen Situation. In seiner unmittelbarsten Form wird neoliberales Denken von Ratgeberund Management-Literatur vermittelt – die Kernbotschaft lautet: „Jeder und jede kann ‚es schaffen‘, … solange man nur an sich und den eigenen Erfolg glaube, motiviert sei und Leistung bringe“ (S. 48). Gesellschaftliche Verhältnisse und Rahmenbedingungen werden ausgeblendet, genauso wie die Tatsache, dass Anstrengungen und Bemühungen nicht automatisch und immer zum Erfolg führen. Auch für Seifenopern, Sport, Castingshows und einiges mehr kann Schreiner Anknüpfungspunkte neoliberalen Denkens aufzeigen. Immer geht es darum, Menschen der Erwartung auszusetzen, „sich permanent selbst zu thematisieren, darzustellen und zu vermarkten. Sie sollen sich als aktiv und attraktiv, als flexibel und anpassungsfähig, als unternehmerisch und wettbewerbsfähig erweisen. Aus der Organisation | 31 Diesem Zweck sollen wiederum Bildung und sportliche Fitness, Soziale Netzwerke und Konsum, Ratgeberliteratur und Esoterik gleichermaßen dienen“ (S. 105). ökonomischen Theorien und Wirtschaftspolitik geführt werden muss. Wer sich kritisch mit dem Neoliberalismus auseinandersetzen will, kommt an diesem Buch, das ausgesprochen gut und leicht lesbar geschrieben ist, nicht vorbei. Es ist die beste Grundlage, um die nach wie vor ungebrochene Hegemonie des Neoliberalismus zu verstehen. Kai Eicker-Wolf Foto: Richard Lauenstein Patrick Schreiner, der beim DGB in Niedersachsen/Bremen/SachsenAnhalt arbeitet, einen lesenswerten Blog (www.annotazioni.de) betreibt und unter anderem regelmäßig auf den NachDenkSeiten schreibt, hat ein ausgesprochen interessantes Buch verfasst: „Unterwerfung als Freiheit“ zeigt, wie weit die neoliberale Ideologie mittlerweile in Alltag und Gesellschaft vorgedrungen ist und in welchem Umfang neoliberales Denken jenseits ökonomischer Debatten gesellschaftlich verankert und handlungsleitend wirkt. Deutlich wird dadurch, dass eine Auseinandersetzung mit neoliberalen Politikkonzepten auch jenseits von Die jährlich stattfindende Bildungsmesse Didacta kommt alle drei Jahre nach Hannover. Im Februar 2015 war es wieder soweit: Vom 24. bis 28. Februar präsentierten sich 750 Aussteller aus allen Bildungsbereichen 72.000 BesucherInnen in den hannoverschen Messehallen. Im Zentrum des Interesses standen diesmal die frühe, die digitale und die berufliche Bildung. Die GEW war mit zwei Ständen zum Schul- und zum Kitabereich dabei, an denen KollegInnen des Hauptvorstands und des Landesverbands Niedersachsen rund um die Uhr bereit standen. Die BesucherInnen fanden dort Informationen, individuelle Beratung, kollegialen Austausch und etwas Zeit zum Ausspannen vom Messetrubel. An den beiden Ständen konnte die GEW Niedersachsen 57 Eintritte verzeichnen. Das e-ticket-Angebot des Landesverbands und seiner Kreisverbände wurde von der Mitgliedschaft allgemein mit großem Beifall aufgenommen. 32 | EuW 04/05.2015 Berufsschultag 2015 Nicht mehr Berufsorientierung – sondern bessere Foto: Birger Schröder-Eschbach „Zukunft gesucht!“ Unter diesem Titel fand der diesjährige Berufsschultag des Referates Berufliche Bildung und Weiterbildung im Freizeitheim Vahrenwald in Hannover statt. Prof. Bettina Zurstrassen von der Universität Bielefeld hielt den Einführungsvortrag vor über 100 interessierten BesucherInnen. Sie skizzierte politische Implikationen eines pädagogisch-didaktischen Konzepts der Berufsorientierung, stellte verschiedene Theorien zur Berufsorientierung bzw. Berufswahl vor, ging auf soziologische Aspekte der Berufswahl ein und beleuchtete die gesellschaftspolitischen Interessen hinter der Forderung nach mehr Berufsorientierung. Prof. Bettina Zurstrassen von der Universität Bielefeld skizzierte in ihrem Einführungsvortrag politische Implikationen eines pädagogisch-didaktischen Konzepts der Berufsorientierung. Ein vorgestellter Ansatz ist die Formulierung von Persönlichkeitstypen (z. B. handwerklich-technisch, künstlerisch-kreativ oder ordnend-verwaltend). Dieser Ansatz ist besonders populär, weil Berufsinteressentests gut in der Berufsberatung eingesetzt werden können. Zurstrassen kritisiert die klassischen Berufswahltheorien, weil sie von der Annahme ausgehen, dass Berufswahl eine eigenständige, unabhängige Entscheidung sei. Der soziale Kontext werde nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt. Die Berufswahl wird wesentlich durch soziale Beziehungen beeinflusst, sowohl fördernd als auch hemmend. Hinzu kommt die Annahme, dass alle Personen die Freiheit hätten, denjenigen Beruf zu wählen oder auszuüben, der ihnen am besten entspricht. Die Lebensrealität vieler Menschen wird ignoriert und der gesellschaftliche Wandel bleibt unberücksichtigt. Im Weiteren ging Zurstrassen auf soziologische Aspekte der Berufswahl ein. Die Forschung untersucht u. a. den Zusammenhang von Berufswahl und Dimensionen sozialer Ungleichheit (z. B. Unterstützung durch die Familie und sozialem Umfeld) und Lebenslaufforschung. Die Studie „Schule, und dann? Herausforderungen bei der Berufsorientierung“ kam zu dem Ergebnis, dass der Beruf für Jungen und Mädchen gleichermaßen wichtig ist. Übereinstimmend sagen 87 %, es sei für die Zukunft besonders wichtig einen Beruf zu haben, der Spaß macht. Bei anderen Zielen gibt es erhebliche Unterschiede. Eine gute Partnerschaft ist den Mädchen mit 70 % ebenso wichtig wie anderen Menschen zu helfen mit 43 %, gegenüber den Jungen mit 54 % und 21 %. Neue arbeits- und industriesoziologische Ansätze formulieren eine Veränderung des Berufs, er ist mehr als Erwerbsarbeit, er soll Spaß machen. Gleichzeitig finden Entgrenzung und Subjektivierung von Arbeit statt, das Individuum wird als Ganzes in den Arbeitsprozess eingebunden. Zurstrassen skizziert das „Modell des Arbeitskraftunternehmers“ nach Pongratz/Voß, das durch Selbstkontrolle, Selbstökonomisierung und Verbetrieblichung des Lebenshintergrundes zu kennzeichnen ist. „Durch die Selbstkontrolle des Arbeitskraftunternehmers über die eigene Arbeitskraft und die damit einhergehenden notwendige Systematisierung, erhalten die Betriebe eine bereits vorbereitete Arbeitsfähigkeit der Arbeitskraft.“ Sie wird zu einem strategisch handelnden Akteur, der die Arbeitsaufgaben selbstständig definiert und durchführt. Die Lebensweise wird ökonomisiert, also effizienzorientiert durchgestaltet. „Es ergibt sich eine Annährung der Struktur des Lebens mit der Struktur eines Betriebes.“ An dem Beispiel eines Schülerunternehmens https://www.youtube.com/ watch?v=meZhL225JSc verdeutlichte Zurstrassen eindrucksvoll, wie diese Kultur des unternehmerischen Selbst vermittelt wird. Empirische Befunde zur Berufsorientierung aus der o. g. Studie, die von der Vodafone Stiftung herausgegeben wurde, zeigen auf, dass die Entscheidung, was Schüler_innen beruflich werden wollen, ihnen mit 12 % sehr leicht, mit 32 % ziemlich leicht, mit 39 % ziemlich schwer und mit 7 % sehr schwer fällt. Sie fühlen sich zu 56 % über berufliche Möglichkeiten ausreichend informiert und wünschten sich auch nur zu 26 % mehr Unterstützung bei der Berufswahl. Zurstrassen führt aus, dass die mangelnde Ich-Stärke von Schüler_innen diesen nicht die Sicherheit und Entschlussfähigkeit gibt, den Prozess der Berufswahl aktiv zu gestalten. Sie wirft ein Augenmerk auf die politische Interessenlage: Berufsorientierung wird durch Testverfahren marktkonform und folgt damit Aus der Organisation | 33 privatwirtschaftlichen Interessen, Berufsorientierung dient als arbeitsmarktpolitisches Steuerungsinstrument, weil sie Einfluss nimmt und in Berufe vermittelt, für die wenig Bewerber_innen vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. Wirtschafts- und Interessenverbände nehmen Einfluss zur Implementierung neuer gesellschaftlicher Normen. Bildung soll vorrangig der beruflichen, arbeitsmarktförmigen Verwertbarkeit dienen und es soll sich ein ökonomisches Verständnis von Gesellschaft durchsetzen. Zurstrassens Fazit lautet, dass es eine bessere Berufsorientierung geben muss, die den Lebensweltansatz mit einbezieht, Entwicklungszeiten lässt und eine eigenverantwortliche und selbstständige Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt in den Blick nimmt. Gegenstand des Unterrichts müssen folglich auch die politischen und gesellschaftlichen Verflechtungen der Berufsorientierung sein. In sechs Arbeitsgruppen wurde am Nachmittag zu verschiedenen Fragen der beruflichen Bildung diskutiert. Dabei wurden Handlungsempfehlungen aus dem Bündnis Duale Berufsausbildung vorgestellt und kritisch geprüft, die Berufsorientierung einer Oberschule auf Lebens- und Arbeitsweltorientierung hin untersucht, die Kritische Konsumbildung anhand von diversen Materialien analysiert und das Programm „Ich schaffs – cool ans Ziel“ vorgestellt. Es soll Jugendlichen helfen, selbstgesteckte Ziele zu erreichen. Eine Arbeitsgruppe widmete sich der inklusiven BBS und ging der Frage nach, wie eine Umsetzung der Inklusion gelingen kann. Der Duale Partner Ausbildungsbetrieb war das Thema in einer weiteren Arbeitsgruppe. Der Ausbildungsreport Niedersachsen vom DGB wurde vorgestellt und gemeinsam mit der Qualitätsoffensive der Handwerkskammer Hannover der Fragestellung nachgegangen, wie ausbildungsreif die Betriebe sind? Die Dokumentation des Berufsschultages mit weiteren Hinweisen und Präsentationen wird auf den Seiten des Referates im Netz unter www.gew-nds.de/index. php/bildungsbereiche/beruflichebildung zu finden sein. Martin Grajetzky ist Mitglied im Leitungsteam des Referats Berufliche Bildung und Weiterbildung LesePeter der AJuM Im April 2015 erhält den LesePeter das Bilderbuch: Aaron Becker Die Reise Gerstenberg Hildesheim 2015 ISBN 978-3-8369-5784-7 40 Seiten – 14,95 € ab 4 Jahren Lob der Fantasie: Wenn dir langweilig ist, dann male dir mit einem roten dicken Stift eine offene Tür an die Wand und schau nach, welcher Raum sich dahinter verbirgt. Draußen am Fluss machst du dann weiter, zeichnest dir ein rotes Ruderboot, steigst ein und erkundest die Welt. Am Ende vom Abenteuer wirst du einen Jungen mit einem großen violetten Stift finden. Im Mai 2015 erhält den LesePeter das Kinderbuch: Ulrich Hub Füchse lügen nicht mit Bildern von Heike Drewelow Carlsen Verlag Hamburg 2014 ISBN 978-3-551-55649-3 144 Seiten - 12,90 € ab 8 Jahren Auf einen Flugplatz warten unterschiedliche Tiere mit Gepäck und Reisepass!!! auf ihren Abflug, der sich verzögert. Eigentlich haben sie sonst nicht viel miteinander zu tun, sind aber nun längere Zeit miteinander verbunden. Erste freundschaftliche Bande bahnen sich an. Die Tiere mit ihren unterschiedlichen Charakteren werden zumeist sehr menschlich und ausgesprochen witzig dargestellt. 34 | EuW 04/05.2015 Ostfriesische Hochschultage 2015 Schule in der Welt – Welt in der Schule schaft der Uni Bielefeld sprach von der guten Chance, mit der Lehrerfortbildung Theorie und Praxis verbindet. Er kritisierte die Ungleichheit in den Schulen und forderte einen besseren Umgang mit der Vielfalt der Schülerschaft. Der Begriff der Heterogenität werde jetzt häufiger genannt, da er den Blick auf die individuelle Persönlichkeit jeder Schülerin, jedes Schülers in der Folge der reformpädagogischen Bewegung geschärft hat. Die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Laura Pooth forderte Vorfahrt für Bildung und eine solide Finanzierung beim Umgang mit Heterogenität in inklusiven Schulen. Das Oberthema der Bildungsfinanzierung sei in Frage gestellt mit dem Ziel der Schuldenbremse. Bildung dürfe nicht kaputtgespart werden. Es fehle eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie. Die sich permanent verändernden Rahmenbedingungen fordern den Lehrkräften viel an Engagement und Kompetenzen ab, sie können gleich- Fotos: Hasso Rosenthal Zum 28. Mal organisierte der Arbeitskreis Ostfriesische Hochschultage in der GEW seine Veranstaltung, diesmal in Kooperation mit der Universität Bielefeld (Bielefeld School of Education) und dem Regionalen Pädagogischen Zentrum der Ostfriesischen Landschaft (RPZ). Beim Pressegespräch mit Dr. Renate Schüssler, Professor Eiko Jürgens (beide Uni Bielefeld), Jürgen Richter (Vorsitzender der Ostfriesischen Hochschultage), Barbara Hoppe (Emder Zeitung), Günter Niet (Ostfriesenzeitung), Gudrun Stüber und Jürgen Richter (beide Arbeitskreis Hochschultage) wurden die Inhalte vorgestellt. Da ging es in Seminaren (Workshops) um die Vielfalt der Begabungen in einer Schulklasse (Heterogenität), die Zusammenarbeit im Kollegium (z.B. bei Ganztagsbetrieb und Inklusion), spielerische Sprachförderung, das Thema Menschenrechte im Unterricht, die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule, Tanz in der Schule oder „Was Kinder stärkt“ (Resilienz). Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ostfriesische Hochschultage Jürgen Richter erinnerte am 12. März in seiner Begrüßung an die lange Tradition der selbst organisierten Fortbildung. Bei der Eröffnung lobte der Bezirksvorsitzende der GEW Stefan Störmer die Ostfriesischen Hochschultage, die die Attraktivität der Region mit ihrem Fortbildungsangebot erhöhen würden. Vielfach beklatscht wurde die Lehrerband „The Teachers“, die mit ihrer Musik das Rahmenprogramm gestaltete. Prof. Dr. Eiko Jürgens von der Fakultät der Erziehungswissen- zeitig aber auch als Chance zu Perspektivwechsel und Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Die Ostfriesischen Hochschultage 2015 versuchen auf diese Entwicklungen innovative Antworten in Form von Denkanregungen und Praxisimpulsen zu geben. So wird das Thema „Welt in der Schule – Schule in der Welt“ anhand der Themenfelder InklusionGlobales Lernen-SchulentwicklungWelt aus Perspektive der Fächer erschlossen. Die Zuordnung ist nicht trennscharf, gibt den Inhalten aber eine gewisse Rahmung. Die Themen- palette der Ostfriesischen Hochschultage 2015 am 12. und 13. März war vielfältig. Ausgehend von Überlegungen zum Umgang mit Heterogenität und multiprofessioneller Kooperation, reichte das Spektrum von kreativen Zugängen wie Gesellschaftsspielen, Akrobatik oder Tanz in der Schule, über inklusiven Mathematikunterricht, Förderung im Deutschunterricht und naturwissenschaftliche Experimente hin zu Themen, die die Lebenswelten und Sichtweisen von SchülerInnen und Eltern besser erschließen und einen fairen Umgang miteinander fördern sollen, wie die Stärkung von Kindern über den Resilienzansatz, Migration als Unterrichtsthema oder Menschenrechtsbildung. Damit verbindet sich die Hoffnung, die vielfältigen ‚Lebenswelten, Weltbilder‘ von Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und sie für die schulische Handlungspraxis fruchtbar machen zu können. Die Hochschultage werden alle zwei Jahren mit wechselnden Universitäten von Vertretern aller GEW-Kreisverbände organisiert. Dazu gehört auch immer eine Schulbuch- und Medienausstellung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lobten die Dozentinnen und Dozenten für die interessanten, erhellenden Veranstaltungen, die Stimmung auf dem „Campus“ des Auricher Europahauses war gut wie immer. Viele trafen alte Bekannte, die Schulmedienausstellung wurde gern genommen, die Stände der GEW und von Amnesty International konnten sich über mangelnden Zuspruch nicht beklagen. Die „Bielefelder“ lobten die anregende Gesprächsatmosphäre, genossen auch das Freizeitangebot am Rande der Tage. Bilder und weitere Berichte unter: www.gew-rheiderland.homepage.tonline.de/OHT2015.html Hasso Rosenthal Arbeitskreis Ostfriesische Hochschultage in der GEW Immer im Heft | 35 Aus der Rechtsschutz- und Personalratsarbeit Druckversion fürs Schwarze Brett? Jetzt Code scannen oder Infos zum Download aufrufen unter: www.gew-nds.de/SHPR/Bildungsnotizen Informationen aus den Personalräten Unterstützungsangebot für Grundschulen zur Schulentwicklung im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule Ein vom Kultusministerium entwickeltes Konzept sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren allen 1.700 Grundschulen in Niedersachsen die Teilnahme an einer Qualifizierung zur Unterstützung ihrer Schulentwicklungsprozesse zur inklusiven Schule angeboten wird. Das Konzept plant für zunächst 1.250 Grundschulen die Begleitung in einem dreijährigen Schulentwicklungsprozess. Die Eckpunkte der Qualifizierungsmaßnahme SchiLF-Primarbereich sehen u.a. vor, dass jede angemeldete Schule pro Jahr eine zweitägige SchiLF durchführt. Da die Maßnahme über drei Jahre läuft, gibt es also pro Schule insgesamt drei Fortbildungen, die sich einheitlich am Niedersächsischen Curriculum zur Einführung der inklusiven Schule orientieren und von ausgebildeten Multiplikator_innen inklusive Schule (MiS) durchgeführt werden. Die kleineren Schulen (unter 20 Lehrkräften) können sich bereits im Anmeldeverfahren in den Regionen zusammenschließen, um gemeinsam diesen Schulentwicklungsprozess zu durchlaufen. Es soll eine Teilnehmer_innenzahl von 20 bis 35 Lehrkräften pro Veranstaltung erreicht werden. Die Schulen erhalten die zweitägige SchiLF kostenfrei. Ab dem 1. Mai 2015 wird das NLQ ein Infopaket an die Grundschulen verschicken, das über das Angebot und die Anmeldemöglichkeiten im Einzelnen informiert. Im September sollen dann für ca. 800 Grundschulen die ersten Fortbildungen starten. Zielvereinbarungen BBS Seit 2010 werden die Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen durch Zielvereinbarungen gesteuert. Zwischen den Schulen und der jeweiligen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde werden Entwicklungsziele als Zielvereinbarung festgeschrieben. Vor dem Hintergrund des jetzt anstehenden zweiten Durchgangs der landesweiten Zielvereinbarungsgespräche wurde der Leitfaden „Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ überarbeitet. Ebenfalls überarbeitet wurde der „Strategische Entwicklungsrahmen“, der die Entwicklungsbereiche, Ziele und Handlungsfelder zur schulischen Berufsbildung in Niedersachsen formuliert. Beide Dokumente finden sich auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums. Pfad >Schule > Schulqualität > Qualitätsentwicklung an berufsbildenden Schulen (BBS) Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015 Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015 wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen. Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für diese nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen. Regionalabteilungen Stellen insgesamt Schulform BS H LG OS Haupt- und Realschule 150 180 190 190 710 Oberschule 20 40 80 40 180 Förderschule 40 35 40 45 160 Gymnasium 20 15 15 20 70 Gesamtschule 80 130 80 90 380 Insgesamt 310 400 405 385 180 36 | EuW 04/05.2015 Zusätzliche Einstellungen können in dem Umfang vorgenommen werden, in dem die einzustellenden Lehrkräfte ihre Stundenzahl unter die Regelstundenzahl reduzieren. Laut Einstellungserlass ist es Ziel, eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von rund 100 Prozent an den öffentlich allgemein bildenden Schulen zu erreichen. Als Fächer mit besonderem Bedarf gelten beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Französisch, Physik, Chemie und Musik, an Gymnasien Latein, Kunst, Physik und Informatik. Da für die Stellen häufig nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung stehen, können sich auch Lehrkräfte bewerben, die den Vorbereitungsdienst spätestens am 31.10.2015 beenden werden. Das Auswahlverfahren für Schul- und Bezirksstellen beginnt am 5.5.2015. Die Stellenangebote für die erste Auswahlrunde erfolgen spätestens bis zum 27.5.2015. Quelle: Einstellungserlass MK vom 24.3.2015 Bilanz über Bewerbungen und Einstellungen an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zum 1.2.2015 Landesweit wurden zum Halbjahr über 981 Einstellungsmöglichkeiten bekannt gegeben und realisiert. Bewerberlage und Einstellungssituation zum 1.2.2015 stellten sich folgendermaßen dar: Lehramt an/für Bewerbungen mit Lehramt Einstellungen mit Lehramt Einstellungen insgesamt Quereinsteiger GH, GHR und Realschulen 1.254 629 1 Sonderpädagogik 116 71 1 Gymnasien 1.695 265 11 insgesamt 3.065 965 13 In der Summe der Einstellungen sind drei Einstellungen mit der Lehrbefähigung für berufsbildende Schulen enthalten. 43 % der Bewerberinnen und Bewerber kamen aus anderen Bundesländern, eingestellt wurden jedoch nur 23 % Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern. Insgesamt wurden überwiegend Bewerberinnen und Bewerber aus Niedersachsen eingestellt, die ihre Staatsprüfung erst im Lauf des letzten halben Jahres vor der Einstellung absolviert hatten. Im Folgenden die Relation von Bewerbungen zu Einstellungsmöglichkeiten: GH, GHR und Realschulen 1,8; Sonderpädagogik 1,3; Gymnasien 8,2, insgesamt: 3,2. Ergänzungsstudium für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik Zum Wintersemester 2015/16 stehen an der Universität Hamburg jeweils drei Studienplätze für den Weiterbilden- den Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A), Förderschwerpunkt Sehen und Förderschwerpunkt Hören für interessierte Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, die an öffentlichen Schulen im Bereich des niedersächsischen Kultusministeriums tätig sind und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, angeboten. Bewerbungsschluss ist der 1.5.2015 (siehe Ausschreibung im SVBL 4/2015 Seite 151). Berufsbegleitende Qualifizierung für das Lehramt Sonderpädagogik für Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen Eine berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über eine Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, ist nun auch für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen möglich. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich bereits in dem derzeitigen Bewerbungsverfahren für den Qualifizierungsbeginn 1.8.2015 bewerben (siehe Ausschreibung im SVBL 2/2015 Seite 53). Dürfen Beamte gemeinsame Erklärungen mit Fraktionen des Landtages abgeben? Am 18. Februar 2015 veröffentlichten die SPD-Landtagsfraktion und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mit der Schulleiterin des Gymnasiums Tellkampfschule einen gemeinsamen Aufruf zur Unterstützung der Schulgesetznovelle. In einer mündlichen Anfrage fragten Abgeordnete der FDP-Fraktion, ob die Landesregierung in einem solchen Fall das Neutralitätsgebot, welches für Beamte in Ausübung ihres Dienstes und bei Verwendung der Dienstbezeichnung gilt, gewahrt sehe. Falls ja, ob künftig alle Bediensteten des Landes unter Verwendung ihrer Dienst- und Amtsbezeichnung gemeinsame Erklärungen mit Fraktionen des Landtags veröffentlichen dürften. Da die Antwort auf diese Anfrage durchaus grundsätzliche Bedeutung für eine persönliche politische Betätigung von Beamtinnen und Beamten hat, zitieren wir hier die Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im Wortlaut: „Grundsätzlich steht auch Beamtinnen und Beamten das Recht auf persönliche politische Betätigung zu, denn die grundrechtlich geschützte Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit können auch sie für sich beanspruchen. Art. 33 Abs. 5 GG schränkt diesen Grundsatz jedoch ein durch die gesonderten Pflichten der Beamtinnen und Beamten, die sich aus dem Dienstund Treueverhältnis zum Dienstherrn ergeben. Insoweit haben Beamtinnen und Beamte bei politischer Betätigung gemäß § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Aus dieser Pflicht zur achtungs- und vertrauensgerechten Mäßigung und Zurückhaltung ergeben sich Grenzen der zulässigen politischen Betätigung von Beamtinnen und Beamten, die unter anderem bei einer Inanspruchnahme der Autorität des Amtes Immer im Heft | 37 zu beachten sind. So darf eine Beamtin oder ein Beamter nicht die Autorität des Amtes in Anspruch nehmen und einsetzen, um ihrer oder seiner persönlichen politischen Auffassung größere Beachtung und Überzeugungskraft zu verschaffen. Dies geschieht regelmäßig aber nicht schon dadurch, dass die Beamtin oder der Beamte in üblicher Form seine Amtsbezeichnung verwendet, denn nach § 57 Abs. 2 S. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) darf die Beamtin oder der Beamte die Amtsbezeichnung auch außerhalb des Dienstes führen. Lediglich eine darüber wesentlich hinausgehende, insbesondere plakative Hervorhebung des Amtes überschreitet dagegen die Grenze zur unzulässigen Inanspruchnahme. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass den Beamtinnen und Beamten bei ihrer politischen Betätigung die Grenzen bewusst sind, die sich für sie aus ihren Beamtenpflichten zur Mäßigung und Zurückhaltung ergeben. Die Schulleiterin hat den in Rede stehenden Aufruf nicht unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung oder dienstlichen Position unterzeichnet, sondern nur mit ihrem Namen. Lediglich im Rahmen der Veröffentlichung des Aufrufs wird sie als Schulleiterin bzw. Leiterin des Gymnasiums Tell- kampfschule bezeichnet … Weder der Niedersächsischen Landesschulbehörde noch dem Niedersächsischen Kultusministerium war bekannt, dass die Schulleiterin einen entsprechenden Aufruf unterzeichnet hat. Eine Rücksprache oder Genehmigung hat es im Vorfeld nicht gegeben, ist jedoch auch nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen keine Voraussetzung für eine politische Betätigung … Wann und in welchen Fällen die Grenze der zulässigen politischen Betätigung von Beamtinnen und Beamten überschritten wird, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls anhand der dargelegten Grundsätze entschieden werden. Eine erste summarische Prüfung lässt den Schluss zu, dass im vorliegenden Fall diese Grenze aber nicht überschritten sein dürfte; denn die Beamtin hat den Aufruf nur mit ihrem Namen unterzeichnet. Erst im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Aufrufs wurde auf ihre Position als Schulleiterin der Tellkampfschule hingewiesen.“ Quelle: Presseerklärung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 19.3.2105 Neuzugänge an Pensionierungen bei beamteten Lehrkräften ___________________________________________________________________________________________________________ in Niedersachsen 2007 bis 2013 Neuzugänge an Pensionierungen bei beamteten Lehrkräften in Niedersachsen 2007 bis 2013 Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit % der jeweils Pensionierten davon unter 45 45 – 50 50 -‐ 55 55 -‐ 60 60 und älter 2007 gesamt davon Frauen 632 378 2008 gesamt davon Frauen 632 397 2009 gesamt davon Frauen 636 371 2010 gesamt davon Frauen 677 451 2011 gesamt davon Frauen 623 386 2012 gesamt davon Frauen 657 435 2013 gesamt davon Frauen 516 349 24,0% 29% 23,8% 30,2% 24,9% 29,5% 24,9% 31,5% 22,0% 26,2% 17,1% 19,5% 12,9% 15,3% 14 18 80 219 301 9 13 62 130 164 16 19 62 249 286 15 14 49 172 147 22 21 54 231 308 19 16 39 144 153 27 16 51 228 355 23 14 43 165 206 23 16 44 167 373 18 13 33 127 195 32 28 42 168 387 27 24 31 131 222 27 8 47 111 323 24 6 36 85 198 122 665 -‐ 193 13,5% 1.431 234 1421 1 550 19,9% 2.829 106 806 178 12,0% 1.476 262 2263 9 656 130 1453 3 204 9,2% 2.225 252 2440 4 776 141 1522 1 264 11,6% 2.277 Übrige Pensionierungen: Schwerbehinderung, ab 60 167 67 198 79 216 105 253 Vorzeitig auf Antrag Antragsaltergrenze 1260 679 1209 645 945 519 1175 übrige Gründe 2 -‐ -‐ -‐ 1 1 1 65. Lebensjahr 568 179 613 191 752 260 605 % der jeweils Pensionierten 21,6% 13,7% 23,1% 14,5% 29,5% 20,7% 22,3% Insgesamt 2.629 1303 2.652 1.312 2.550 1.256 2.711 (Tabelle erstellt nach Zahlen-‐Information aus dem Landesamt für Statistik Niedersachsen) 17,1% 3.847 19,5% 3.988 Bildungsnotizen Ausbilden: Für Betriebe eine Investition, die sich auszahlt! Was kostet die duale Ausbildung die Betriebe und welchen Nutzen liefert sie ihnen? Dieser Frage wird anhand der repräsentativen Befragung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung 2012/13 nachgegangen. Nach den Ergebnissen dieser neuen Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind die Aufwendungen der Betriebe im Vergleich zur letzten Erhebung 2007 um real etwa 600 Euro pro Auszubildendem und Jahr auf 5.398 Euro gestiegen. Diese Investitionen zahlen sich aber insbesondere bei Übernahme der Auszubildenden aus, da Personalgewinnungskosten eingespart werden, sich die Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt reduziert und somit mögliche Ausfallkosten durch Personalengpässe vermieden 38 | EuW 04/05.2015 werden. Über 80 Prozent der Betriebe bestätigen, dass sie ausbilden, um Fachkräfte zu qualifizieren, die langfristig im Unternehmen eingesetzt werden sollen. Die Mehrzahl (59 Prozent) der mehr als 3.000 befragten Ausbildungsbetriebe ist daher nach eigener Aussage „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausbildung. Nur 11 Prozent zeigten sich unzufrieden. Im Ausbildungsjahr 2012/2013 entstanden den Betrieben im Durchschnitt pro Auszubildendem und Jahr Bruttokosten in Höhe von 17.933 Euro. Davon entfielen 11.018 Euro (62 %) auf die Personalkosten der Auszubildenden und 4.125 Euro (23 %) auf die des Ausbildungspersonals. Mit 925 Euro (5 %) schlugen die Anlage- und Sachkosten und mit 1.866 Euro (10 %) sonstige Kosten zu Buche. Hierzu gehören zum Beispiel Kammergebühren oder Kosten für externe Lehrgänge und die Ausbildungsverwaltung. Die Auszubildenden verursachen jedoch nicht nur Kosten. Sie leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag zur Produktion von Waren und Dienstleistungen. Zieht man diese produktiven Leistungen in Höhe von durchschnittlich 12.535 Euro von den Bruttokosten ab, so ergeben sich für das Ausbildungsjahr 2012/2013 für die Betriebe durchschnittliche Nettokosten von 5.398 Euro pro Jahr und Auszubildendem. Etwa 28 Prozent der Auszubildenden erwirtschafteten 2012/2013 Nettoerträge für ihre Ausbildungsbetriebe. Detaillierte Informationen in: BIBB REPORT, Heft 1/2015: „Ausbildung in Deutschland weiterhin investitionsorientiert - Ergebnisse der BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung 2012/2013“. Die Ausgabe kann im Internet des BIBB heruntergeladen werden unter www.bibb. de/bibbreport-1-2015 Größtes Geschlechtergefälle bei Einstellung zur Mathematik Wie das OECD Berlin Centre mitteilte, gehört Deutschland zu „den Ländern mit dem größten Geschlechtergefälle in der OECD, wenn Mädchen und Jungen ihre Einstellung der Mathematik gegenüber angeben“. Auf die Frage, ob sie mathematische Aufgaben schnell begreifen, antworten Jungen demnach wesentlich häufiger mit Ja als Mädchen. Anders herum stimmen Mädchen eher der Aussage zu, dass sie einfach nicht gut in Mathe seien – und zwar auch dann, wenn sie im PISA-Test genauso erfolgreich abschneiden wie ihre männlichen Mitschüler. Der 1. OECD- Bildungsbericht mit Fokus auf den Geschlechtern (The ABC of Gender Equality in Education) belege, dass Leistungsunterschiede zwischen Mädchen und Jungen nicht durch angeborenes (Un-)Vermögen, sondern durch eine erworbene Haltung gegenüber der jeweiligen Materie, der Schule bzw. dem Lernen zustande kommen. Hier die wesentlichen Ergebnisse des OECD-Reports (ausführlicher Bericht unter www.oecd.org/berlin/publikationen/gleichstellung-der-geschlechter.htm) zur Gleichstellung der Geschlechter im Erziehungswesen: • • Jungen haben gegenüber Mädchen ein geringeres Interesse an Schule und Erziehung, folglich auch ein höheres Risiko des Schulabbruchs. Jungen sind in der Schule häufiger leistungsschwach als Mädchen. • • • • • Die schulische Leistungsbewertung ist ungerecht, denn Lehrerinnen und Lehrer bewerten die Leistungen von Mädchen oft besser als die der Jungen. Die Erwartungshaltung der Eltern hat großen Einfluss auf die Schullaufbahn der Kinder, insbesondere auf das mangelnde Selbstvertrauen von Mädchen gegenüber Mathematik und Naturwissenschaften. Eltern können sich für ihre Söhne zu 40 Prozent eine Karriere in MINT-Berufen vorstellen, aber nur zu 15 Prozent für ihre Töchter. Obwohl die Leistungsunterschiede der Geschlechter in MINT-Fächern nur gering sind, schätzen Jungen ihr Leistungsvermögen weit höher ein als Mädchen. Im Vergleich der 34 OECD-Länder weist Deutschland im Bildungswesen ein besonders hohes Geschlechtergefälle auf. Neue „Kopftuchentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts Mit dem am 27. Januar 2015 veröffentlichten Beschluss hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubensund Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) nicht vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerden betrafen die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und einer Kündigung einer nordrheinwestfälischen Lehrerin und einer sozialpädagogischen Mitarbeiterin an einer bekenntnisfreien Gemeinschaftsschule in NRW, die sich geweigert hatten, ihre mit religiöser Motivation getragenen Kopftücher im Dienst abzulegen. Die Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. In Niedersachsen mit einer vergleichbaren allgemeinen Verbotsklausel ist der Beschluss ebenso wie im Falle von NRW verfassungskonform eng auszulegen. Darauf können sich betroffene Kolleginnen sofort berufen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht mag die Aufhebung des Kopftuchverbots rechtens sein; aus gleichstellungspolitischer Sicht müssen auch andere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden: • • • • Das Eintreten für die Freiheits- und Gleichheitsrechte und -gebote der Verfassung gegen Symbole für die gesellschaftliche Unterordnung von Frauen. Die Toleranz gegenüber der weltanschaulich-religiösen Haltung von Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen der Bedingungen staatlicher Pflichtschulen. Die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Rechtssicherheit in den Bildungseinrichtungen für Lehrerinnen und Lehrer, Schulaufsicht, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Die Debatte um das Kopftuch kann, auch nach dem Karlsruher Urteil, nicht isoliert geführt werden. Die GEW Niedersachsen wird sich diesem Auftrag stellen. Immer im Heft | 43 Termine Gemeinsame Fortbildung für LehrerInnen aller Schulformen Einladung zum Workshop für GEW-Frauen Lernen für die Arbeitswelt Lust auf Führung?! 14. Juni (Anreise) bis 17. Juni 2015 in der IG Metall Bildungsstätte Berlin Samstag, dem 27.06.2015, 9.45 Uhr bis 17.00 Uhr Landesgeschäftsstelle (Sitzungsraum im Erdgeschoss) Berliner Allee 16 in Hannover Gemeinsam laden die GEW und die IG Metall vom 14. bis 17. Juni 2015 zu einer bundesweiten LehrerInnenfortbildung ein. In deren Mittelpunkt steht das Thema Arbeit als Gegenstand schulischen Lernens. Deutschland hat prozentual innerhalb der EU einen der höchsten Anteile an so genannter atypischer Beschäftigung. Jeder zweite Jugendliche arbeitet gegenwärtig in einem prekären Beschäftigungsverhältnis. Die Risiken der Leiharbeit sind nicht gebannt, schon drängen vermehrt Werkverträge an ihre Stelle. Erwerbsarbeit und Freizeit verwischen. Diese Entwicklungen verlangen neue bildungsbiografische Kompetenzen von jungen Menschen, damit sie ihre Lern-, Berufs- und Lebenswege (mit)gestalten können. Der gemeinsamen Verständigung über den Arbeitsbegriff, die veränderte Arbeitswelt sowie eine menschengerechte Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik folgt der Blick in die betriebliche Praxis. In einer Betriebserkundung in einem Metallbetrieb werden die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen untersucht und mit VertreterInnen des Betriebsrates, der Jugendvertretung und der Geschäftsführung diskutiert. Anschließend wird die Betriebserkundung im Hinblick auf den Unterrichtsgegenstand Arbeit, die schulische Arbeitswelt- und Berufsorientierung sowie die methodische Gestaltung schulischer Zugänge zur Arbeitswelt reflektiert. Ansprechpartner für die Veranstaltung sind: In der GEW: Martina Schmerr [email protected] Tel: 069 – 78973-322 In der IG Metall: Bernd Kaßebaum [email protected] Tel: 069 – 6693-2414 Die Seminarkosten für Gewerkschaftsmitglieder werden übernommen. „Bewerbe ich mich auf die Führungsposition an der Schule? Oder lieber nicht…“ Eine quälende Frage, die Frauen erfreulicherweise immer häufiger positiv beantworten! Verschaffe Dir Klarheit über Deine persönlichen Karriereziele und Karrieresprossen, indem Du an Deiner persönlichen Berufsbiografie und an Deinem Selbstbild feilst: • • • • • • • • Wie erreiche ich eine Führungsposition? Wie positioniere ich mich im sozialen Miteinander und wie arbeite ich an meinem Image? Mit welchen Hindernissen und Widerständen habe ich zu kämpfen? Über welche Beeinflussungs- und Durchsetzungsstrategien verfüge ich? Wo liegen meine persönlichen Ambivalenzen beim Thema Führung? Wie ist mein Führungsverständnis? Auf welche Führungserfahrungen und -kompetenzen kann ich zurückgreifen? Wie geläufig sind mir die formellen und informellen Spielregeln, die Macht und Einfluss sicher stellen? In welchen Beziehungsnetzwerken bin ich Mitglied? Wer sind meine Verbündeten? Referentinnen: Marianne Assenheimer (schulfachliche Dezernentin an der NLschB Lüneburg) Bernhild Schrand (Managementtrainerin, -coach und Genderexpertin) Anmeldungen bis zum 31. Mai 2015 an [email protected] Der Kreis der Teilnehmerinnen ist auf 20 begrenzt. Es entscheidet das Datum der Anmeldung. Die Kosten für Referentinnen, Räumlichkeiten und Verpflegung übernimmt die GEW. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Auf Antrag (herunterzuladen im Mitgliederbereich der Homepage www.gew-nds.de) werden Kinderbetreuungskosten übernommen. 44 | EuW 04/05.2015 Filmreihe Schule im Film Eine Filmreihe mit Gästen und Gesprächen – eine Kooperation der GEW Hannover mit dem Kino im Künstlerhaus. Die Filme werden jeweils im Kino im Künstlerhaus, Sophienstraße 2 in Hannover, gezeigt. GEW-Mitglieder erhalten Karten zum Vorzugspreis von 4,00 Euro statt 6,50 Euro. Schule hat heute eine wesentlich größere Bedeutung als früher. Sie gilt in der erbarmungslosen Konkurrenzgesellschaft als Zuteiler von Lebenschancen. Mit der Metapher der „Helikopter-Eltern“ (besser noch: „Curling-Eltern“) wird versucht, die Mentalitäten der heutigen Elterngeneration zu kennzeichnen, die Jugendlichen werden als Y-Generation beschrieben. Sind diese Bilder zutreffend? Befinden sich Lehrer/innen also in Spannungsfeldern völlig neuer Qualität, angereichert durch problematische Schulreformen, die durch PISA ausgelöst wurden? Gibt es Antworten oder gibt es doch eherne Strukturmerkmale von „Schule“, die als unabänderlich erscheinen? Anhand von ausgewählten Filmen sollen diese und weitere Aspekte betrachtet und diskutiert werden. Dabei wird sich auch zeigen, ob bisher unbeachtete oder neue Aspekte zu bedenken sind. Montag, den 29. Juni 2015, 17.30 Uhr Frau Müller muss weg Deutschland 2014, Sönke Wortmann 88 Minuten Frau Müller muss weg! Soviel steht fest, als sich eine Gesandtschaft besorgter Eltern zu einem außerplanmäßigen Termin mit der Klassenlehrerin Frau Müller zusammenfindet. Weil die Noten schlecht sind und am Schuljahresende die Entscheidung fällt, ob die Kinder den Sprung aufs Gymnasium schaffen, sind die Eltern fest entschlossen, mit der Absetzung der Lehrerin zu retten, was noch zu retten ist – koste es, was es wolle! Doch es kommt anders, als Frau Müller den Raum verlässt. Mit einem Mal brechen bei den doch so perfekten Müttern und Vätern alle Vorbehalte und Ressentiments, Zweifel und Sorgen, Gehässigkeiten und Ängste hervor. Die wahre Schlacht, die beginnt jetzt... „Der deutsche Schulalltag als Komödie. Diesmal wird die Geschichte aber nicht aus der Sicht von Schülern erzählt, sondern der Aufstand der Eltern ist Gegenstand dieses Films. Wir erleben fünf Charakterstudien aufgebrachter Eltern, die genial besetzt ihre Wirkung entfalten. Die Energische, die keine Kompromisse eingeht, ergebnisorientiert, Elternsprecherin; ergänzt durch weitere Stereotypen wie die Verständnisvolle, der Einfühlsame, die Opferbereite und schließlich: die Lehrerin – lebensnah, energisch, selbstbewusst, aber doch empfindsam.“ (Jury Deutsche Film und Medienbewertung) Als Diskussionspartner steht uns jeweils der Schulpädagoge Prof. Dr. phil. Manfred Bönsch zur Verfügung. Montag, den 18. Mai 2015, 17.30 Uhr Spieltrieb Deutschland 2012, Gregor Schnitzler 101 Minuten Ada hat mit 15 schon zwei Klassen übersprungen. Sie ist klug, belesen und in ihrer Klasse die absolute Außenseiterin. Keiner kann sie leiden und auch sie findet die anderen nur langweilig und oberflächlich. Alles ändert sich jedoch, als Alev in ihr Leben tritt. Er ist charismatisch, intelligent und irgendwie anders. Schnell erkennen beide, dass sie Seelenverwandte sind und sie beschließen, ein Spiel zu beginnen. Ein Spiel um Leidenschaften, um Macht, um Begehren. Doch bald schon kann Ada die Situation nicht mehr kontrollieren und ist sich nicht sicher, wer im Spiel ihr wahrer Gegner ist. „Außenseitertum und Einsamkeit, Adoleszenz und Gruppendynamik, Abhängigkeit und Obsession, Moral und Mitgefühl, Manipulation als Machtspiel und Sex als Waffe: Schon der Roman von Juli Zeh war – neben seiner Handlungsfülle – voller Themen, Einflüsse und Metaphern. Die Querverstrebungen reichen von Musils „Mann ohne Eigenschaften“ über Nabokovs „Ada oder Das Verlangen“ und Dostojewskijs „Schuld und Sühne“ bis zu Goethes „Faust“. Der Pakt, den Ada und Alev schließen, ist mit „mephistolisch“ treffend umschrieben.“ (Michael Ranze, FILMDIENST) Givat Haviva Deutschland e.V Wanderausstellung „Schau mich an“ Sonntag, 10. Mai bis Sonntag, 31. Mai 2015 Gerson-Saal der Gedenkstätte Ahlem in Hannover Jeder fünfte Staatsbürger Israels ist arabischer Herkunft. Jüdische Mehrheit und arabische Minderheit genießen formal die gleichen Bürgerrechte. Aber ihr Verhältnis ist fast immer von gegenseitigem Unverständnis, und nicht selten von Hass geprägt. Givat Haviva ist ein israelisches Begegnungs- und Bildungsprojekt, das sich seit mehr als sechzig Jahren um die Aussöhnung und den Dialog in Israel bemüht. Anhand von Bildern, Texten und Zitaten macht die Ausstellung diese Annäherung erfahrbar. Jugendliche, die an den interkulturellen Projekten von Givat Haviva teilgenommen haben, erzählen von ihren persönlichen Geschichten und Gedanken. Die historischen Wurzeln von Givat Haviva liegen in der jüdischen Jugendbewegung Hashomer Hatzair („Der junge Wächter“) aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der Ahlemer Kibbuz „Zur Befreiung“ 1946-1948 von jungen Überlebenden der Shoah hatte den gleichen politischen Hintergrund. Immer im Heft | 45 Die Gedenkstätte bietet nach Anmeldung Führungen durch die Ausstellung für Schulklassen und Jugendgruppen an. Zudem können sich Gruppen in einem ca. vierstündigen Workshop mit den Inhalten und Themen der Ausstellung vertraut machen; ausgewählte Aspekte werden vertieft. Kontakt und Anmeldung: www.gedenkstaette-ahlem.de +49 (0)511 616-23475 [email protected] Givat Haviva Deutschland: www.givat-haviva.de Kreisverband Ammerland Schulische Inklusion – Grenzen, Möglichkeiten und Spielräume Der GEW-Kreisverband Amerland bietet am Donnerstag, 4. Juni 2015 einen Bildungstag zum Thema „Schulische Inklusion – Grenzen, Möglichkeiten und Spielräume“ für alle Interessierten an. Donnerstag, 4. Juni 2015, 9.00 – 16.00 Uhr Akademiehotel in Rastede Für den Hauptvortrag konnte Prof. Dr. Manfred Wittrock von der Carl-von-Ossietzky Universität in Oldenburg gewonnen werden. Anschließend können die TeilnehmerInnen in verschiedenen Workshops das Thema vertiefen. Folgende Workshops werden angeboten: • „Wie soll ich das denn auch noch schaffen?“ – Inklusion in der Grundschule • „Willkommen in unserer neuen Lernwelt“ – Classroom management • „Zeig mir deine Welt“ – Autismus – Erscheinungsbild, pädagogische Interventionen und therapeutische Möglichkeiten • „So habe ich mir das nicht vorgestellt“ – Die veränderte Rolle der Förderschullehrkräfte • „Was mache ich nur mit ...?“ – Die Arbeit des mobilen Dienstes im Bereich „Emotionale und Soziale Entwicklung“ • Blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Regelschule – 25 Jahre Pionierarbeit • „Inklusion – Na klar! Aber ...“ – Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion Die Teilnahme ist für GEW-Mitglieder kostenfrei; NichtGEW-Mitglieder zahlen 25 € incl. Mittagessen und Tagungsgetränken. Genaue Informationen unter www.gew-ammerland.de/ Bildungstag15. An dieser Stelle ist bis spätestens zum 25. Mai 2015 auch die Anmeldung möglich. Referat Tarif- und Beamtenpolitik Gesundheit und Abbau von Belastungen in pädagogischen Berufen Vorankündigung einer Fachtagung Das Referat Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Niedersachsen bietet am 24. Juni 2015 eine Fachtagung zum Thema „Gesundheit in pädagogischen Berufen – Abbau von Belastungen“ an. Mittwoch, den 24. Juni 2015, 10.30 – 16.00 Uhr Freizeitheim Ricklingen, Hannover Die Landesregierung hat mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung nach § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der niedersächsischen Landesverwaltung (Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, CARE (Chancen auf Rückkehr ermöglichen), Suchtberatung und Betriebliches Eingliederungsmanagement) abgeschlossen. Eine Referentin vom DGB Bundesvorstand wird Bedingungen für gesunde und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen skizzieren. Insbesondere sollen die Arbeitsbedingungen dargestellt werden, unter denen Zurzeit gearbeitet werden muss und wie diese aus Sicht der Gewerkschaften zu entwickeln sind. Das Konzept der Landesregierung zu „Arbeit und Gesundheit“ wird ebenfalls vorgestellt und auf seine Praktikabilität im Schulbereich überprüft. Anschließend werden in Arbeitsgruppen Unterpunkte genauer beleuchtet. Nach Fertigstellung des genauen Programms erfolgt eine Anmeldebestätigung. Eine Freistellung für Zwecke der Fortbildung ist nach § 2 der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung zu beantragen. Die Teilnahme ist für GEW-Mitglieder kostenlos. Fahrtenkosten können aber nicht erstattet werden. Interessierte Kolleginnen und Kollegen melden sich bitte per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0511 / 33804-35 bei der Kollegin Cindy Höhne an. 46 | EuW 04/05.2015 Termine Themenabend Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Schule und Unterricht SchLAu Hannover e.V. stellt sich und seine Arbeit vor SchLAu, das steht für Schwul Lesbische Bi Trans*Aufklärung. Montag, den 1. Juni 2015, 18.30 Uhr GEW Geschäftsstelle, Berliner Allee 18, 30175 Hannover SchLAu Hannover ist das Bildungs- und Schulaufklärungsprojekt zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt. Mit Workshops tritt der Verein Diskriminierung, Homound Trans*phobie entgegen. Die primäre Zielsetzung der Bildungsarbeit ist die Förderung von Akzeptanz nicht-heteronormativer Lebensweisen und -entwürfe. Vielfalt von sexueller Orientierung, Geschlecht und Ausdrucksformen sowie deren Gleichberechtigung zur heterosexuellen Norm sind zentraler Fokus der Arbeit. Dabei sollen Vorurteile abgebaut werden, Schüler_innen für das Thema sensibilisiert und zu einem respektvollen und akzeptierenden Umgang miteinander sowie mit LSBT Personen motiviert werden. SchLAu Hannover besucht schwerpunktmäßig Klassen der Jahrgänge 7 - 10 aller Schulformen. Darüber hinaus stehen sie auch Gruppen und Einrichtungen in der außerschulischen Jugendarbeit zur Verfügung und bieten Workshops für Lehrer_innen, Pädagog_innen und Eltern an. Bei unserem Themenabend geben Vertreter_innen von SchLAu Hannover uns einen Einblick in ihre Arbeit. Wir haben die Möglichkeit aktuelle politische Debatten zum Thema Schule, Unterricht und sexuelle Vielfalt aufzugreifen und zu diskutieren. An die Redaktion Betr. : Leserbriefe von Bernd Hundertmark in E&W 02 und 03-2015 Als Bremer Leser der E&W Niedersachsen kann ich nur davor warnen, die Belastungen eines Teils der Lehrerschaft gegen die Belastungen in anderen Schulbereichen aufzurechnen. Durch eine ungewöhnliche Berufsbiographie habe ich den Unterricht von der ersten bis zur 13. Klasse persönlich kennengelernt. Hier ein pädagogisch relativ pflegeleichter GyO-Kurs mit anschließend vielen Stunden Korrekturbelastung, da eine pubertierende achte Gesamtschulklasse mit etlichen Verhaltensauffälligkeiten und dort eine erste Klasse mit den komplexen Aufgaben der Herausbildung einer Klassengemeinschaft und der Vertrauensbildung bei den Eltern mit ihren Sorgen und Ansprüchen – diese sehr unterschiedlichen Aufgaben im Lehrerberuf mit ihren besonderen Belastungen gegeneinander aufzurechnen, führt in die Sackgasse. Sehr treffend sagte dazu ein Mitbegründer der Bundes-GEW, der erste Bremer GEW-Vorsitzende Paul Goosmann: „So unterschiedlich die Arbeit in den einzelnen Schulzweigen auch ist, sie ist immer eine schwere Arbeit. Keine Arbeit in den unterschiedlichen Schularten darf als geringere Leistung abgewertet werden. Daher unsere Forderung nach gleicher Besoldung aller Lehrer und Angleichung ihrer Arbeitszeit.“ Der Ruf „wir sind stärker belastet als andere Teile der Lehrerschaft“ trägt immer auch das Element der Spaltung in sich. Im Übrigen zeigt gerade das Beispiel Hamburg, auf das Bernd Hundertmark in E&W 03-2015 verweist, dass die Faktorisierung von Zeitbudgets, wie sie in der Arbeitszeitkommission betrieben wurde, unfreiwillig den Weg zu einem behördlich verordneten Arbeitszeitmodell geebnet hat, das den Hamburger Lehrkräften in allen Schularten die höchste Unterrichtsverpflichtung im Bundesgebiet bescherte. Jürgen Burger Bremen uernhof leben ernhof.de 5 05) 30 55 Klassenfahrten auf den Bauernhof www.internationaler-schulbauernhof.de Landwirtschaft Ansprechp: Axel Unger . Tel(er)leben (0 55 05) 30 55 www.internationaler-schulbauernhof.de Ansprechp: Axel Unger . 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Es dauerte vierzig Jahre, bis der inzwischen verstorbene Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1985 kategorisch klarstellte, dass und warum es sich um eine Befreiung handelte. 1933 hatten die Nazis mit Unterstützung durch maßgebliche Teile der Eliten in Wirtschaft, Staat und Militär die Macht übernommen und seitdem zielstrebig einen zweiten Griff nach der Weltmacht vorbereitet. Ihr imperialistisches Programm war verknüpft mit einer wahnsinnigen Rassenideologie. Der Terror gegen Andersdenkende und oppositionelle Kräfte in Deutschland diente der Vorbereitung des Terrors gegen andere Völker, der Boykott jüdischer Geschäfte, die Nürnberger Rassengesetze und die „Reichskristallnacht“ mündeten schließlich in den Holocaust. Der von Hitlerdeutschland entfesselte zweite Weltkrieg brachte millionenfachen Tod, Zerstörung und unzähliges Leid über viele Länder und über Deutschland selbst. Noch in den letzten Wochen und Tagen des Krieges wurde von den Nazis auch hier die Politik der verbrannten Erde verfolgt, wurden Spuren und Zeugen ihrer Verbrechen auszulöschen versucht und Tausende Menschen umgebracht, die bei der gesellschaftlichen und politischen Neugestaltung Deutschlands eine wichtige Rolle hätten spielen können. Am 11. April 1945 erreichten Streitkräfte der US Army das Gelände des Konzentrationslagers Buchenwald, in dem Häftlinge unter der Leitung ihres internationalen Lagerkomitees bereits die noch verbliebenen SSMänner entwaffnet und gefangengenommen hatten. Am 19. April, knapp drei Wochen vor dem Ende des zweiten Weltkriegs in Europa, organisierte das Komitee eine Trauerkundgebung, an der 21.000 Menschen teilnahmen. Dabei kam es zum Schwur von Buchenwald, den wir wegen seiner eindringlichen Dramatik und Botschaft hier wiedergeben: Foto: imago stock Kameraden! Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazibestie und ihrer Helfershelfer ermordeten 51.000 Gefangenen! 51.000 erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet – abgespritzt – 51.000 Väter – Brüder – Söhne starben einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren. 51.000 Mütter und Frauen und hunderttausende Kinder klagen an! Wir lebend gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialitäten sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden fallen. Wenn uns ein’s am Leben hielt, dann war es der Gedanke: Es kommt der Tag der Rache! Heute sind wir frei! Wir danken den verbündeten Armeen der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt Frieden und das Leben erkämpfen. Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und Initiatoren des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt. F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken! Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen, Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher, Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen, Jugoslawen und Ungarn kämpften gemeinsam gegen die SS, gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung. Uns beseelte eine Idee: Unsere Sache ist gerecht – der Sieg muss unser sein! Wir führten in vielen Sprachen den gleichen, harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf, und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum! Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach: WIR SCHWÖREN!