- GEW Niedersachsen

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Die Zeitschrift der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
in Niedersachsen
Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen
04/05.2015 | 09.05.2015
2:1 Erfolg erreicht
Tarif- und Besoldungsrunde 2015
www.gew-nds.de
02 | EuW 04/05.2015
04
22
Inhalt
20
Themen
Impressum
Bildung
2:1 – Tarifabschluss am
28. März erzielt
04
Positionierung zum Thema17
Kleine Grundschulen
Arbeitszeitstudie der GEW startet
07
GEW sieht Nachbesserungs-
bedarf
18
Warum keine L-EGO mit
der GEW?
08
19
Meinung: Kopftuch-Urteil
09
Abitur nach 13 Jahren
Überblick: Anhörungsverfahren
zur Änderung untergesetzlicher
Regelungen
Ein Urteil und seine Bedeutung
10
20
Wendepunkt Griechenland?
12
Niedersachsen Schlusslicht
bei der 3. Sportstunde
Arbeitsplatz
Immer im Heft
Schulgesetz findet große
Zustimmung
14
Aus der Organisation
22
16
Aus der Rechtsschutz- und
Personalratsarbeit
35
Fair statt prekär!
JubilarInnen
39
Verstorbene
42
Termine
43
An die Redaktion
46
Redaktionsschluss der E&W 06.2015 ist der 18. Mai 2015.
Sie erscheint am 12. Juni 2015.
Titelfoto: Richard Lauenstein
14
Herausgeber:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Niedersachsen, Berliner Allee 16
30175 Hannover, Telefon 0511 / 33804-0
Fax: 0511 / 33804-46, [email protected]
Vorsitzender: Eberhard Brandt, Hannover
Verantwortlicher Redakteur: Richard Lauenstein
Redakteurin: Nicole Puscz
Postanschrift der Redaktion:
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Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen (EuW)
erscheint 8x – 9x jährlich. (Doppelausgaben im Januar, April, August und November). Für Mitglieder
ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Für Nichtmitglieder beträgt der Bezugspreis jährlich 7,20 € zzgl. 11,30 € Zustellgebühr (einschl.
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Redaktionsschluss ist der 19. Januar, der 16.
Februar, der 13. April, der 18. Mai, der 15. Juni, der
7. September, der 2. November und der 14. Dezember 2015. Später eingehende Manuskripte können
nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Grundsätzlich behält sich die Redaktion bei allen Beiträgen Kürzungen vor. Für unverlangt eingesandte
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0170-0723
Leitartikel | 03
Tarif- und Besoldungsrunde bei den Ländern
Mehr Geld für die Beschäftigten
in Schulen und Hochschulen
von Eberhard Brandt
Ab 1. März 2015 2,1 %, ab 1. März 2016 2,3 %, mindestens 75 Euro, das ist das
zentrale Ergebnis der Tarifverhandlungen, die am 28. März abgeschlossen wurden.
Für beide Jahre 4,45 %. Es ist ein Erfolg gewerkschaftlicher Arbeit, dass die Tarifbeschäftigten im Niedersächsischen Landesdienst für 2015 und 2016 eine Reallohnsteigerung bekommen. Ein Grund zur Freude für die Lehrkräfte, das nicht lehrende
Schulpersonal und die übrigen Beschäftigten des Landes, die als Tarifbeschäftigte
arbeiten. Der Tarifabschluss ist nicht vom Himmel gefallen. Die Mitglieder der GEW,
von ver.di und der GdP, die sich an Warnstreiks und Streikversammlungen beteiligt
haben, haben ihn ermöglicht. Darum mein Dank an alle, die dabei aktiv waren und
die Aktionen unterstützt haben. Und an die, die durch ihre Mitgliedsbeiträge die Tarifauseinandersetzungen ermöglichen.
Und was ist mit den Beamt_innen und Pensionär_innen? Die will der Finanzminister bislang vom Tarifabschluss abkoppeln – in der Höhe und mit Zeitverzögerung.
Bis 2014 war in Niedersachsen üblich, dass die Tarifergebnisse inhaltsgleich in die
Besoldungstabellen übertragen wurden – wenngleich gegen unseren Protest zeitverzögert. Die Tabellenwerte wurden letztlich aber immer parallel zu den Tarifabschlüssen angehoben. Das fordern die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes auch für
die kommenden Jahre. Der Landtag hat auf Antrag der Landesregierung dagegen
im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, dass die Bezüge der Beamt_innen und die
Pensionen zum 1.6.2015 um 2,5 % und zum 1.6.2016 um 2,0 % angehoben werden.
Wir Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes haben mit dem Finanzminister Gespräche vereinbart, wo wir unsere Forderungen erneut vorbringen werden.
Unsere Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft der Länder, hatten versucht, die betriebliche Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) massiv zu
kürzen. Das konnte abgewehrt werden. Der Preis ist eine überschaubare Anhebung
des Arbeitnehmerbeitrags. Dieses Ergebnis ist wichtig, weil die Zusatzversorgung einen erheblichen Teil der Alterssicherung ausmacht, auch wenn es den Gewerkschaften in der Vergangenheit nicht gelungen ist, einige Verschlechterungen abzuwehren.
Ich bin mir außerdem sicher: Wenn es zu Einschnitten in die Betriebsrente gekommen wäre, hätten die Finanzminister der Länder eine „Gerechtigkeitslücke“ entdeckt
und die Kürzung der Pensionen ins Auge gefasst.
Eine bundeseinheitliche tarifliche Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte (LEGO) konnte wiederum nicht erreicht werden. Zu unterschiedlich sind die Interessen
der Länder, denn einige profitieren davon, dass sie ihren Lehrkräften 500 Euro pro
Monat weniger bezahlen als andere. Ohne einen wirksamen Einstieg ist die GEW
nicht zu einem Tarifabschluss bereit. So bleibt sie tarifpolitisch handlungsfähig und
das wird die GEW in den Bundesländern, in denen es viele streikfähige tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt, auch nutzen.
Uns muss klar sein, dass das Durchsetzen von Tarifabschlüssen bisher auf der Aktivität einer relativ kleinen Gruppe von Beschäftigten liegt. Besonders aktiv sind die
Pädagogischen Mitarbeiter_innen der Förderschulen. Das kann auf Dauer nicht gut
gehen. Wenn wir wollen, dass wir weiter vertretbare Tarifabschlüssen bekommen
und wenn wir wollen, dass diese auf die Beamt_innen inhalts- und zeitgleich übertragen werden, müssen wir auch die Lehrkräfte – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – in die Warnstreiks einbeziehen. Und wir brauchen die Gemeinsamkeit der
Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, also mit ver.di und GdP. Auch gemeinsam
sind wir schwächer als die IG Metall oder die BCE, die über einen wesentlich höheren
gewerkschaftlichen Organisationsgrad verfügen.
Eberhard Brandt
ist Vorsitzender der
GEW Niedersachsen
Foto: Richard Lauenstein
04 | EuW 04/05.2015
Streikdemo am 12. März in Bremen
Tarifrunde 2015 bei den Ländern
2:1 – Tarifabschluss am 28. März erzielt
Am Abend des 28. März einigten sich
die Gewerkschaften GEW, ver.di, GdP
und der dbb mit der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL) in der vierten
Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder. Die sehr zähen und schwierigen
Verhandlungen wurden mit mehreren
Warnstreikrunden der Gewerkschaften begleitet. Neben einer Entgelterhöhung in zwei Schritten für 2015 und
2016 wurde auch die betriebliche Altersversorgung neu verhandelt und für
die Zukunft gesichert.
In der Frage der Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte (L-EGO) konnten sich TdL und GEW nicht verständigen. Der Beamtenbund hingegen nahm
ein Angebot der Arbeitgeber sehr
schnell an.
Bewertet man die Tarifeinigung vor
dem Hintergrund der zentralen Forderungen der Gewerkschaften nach einer
Entgeltsteigerung, der Sicherung der
betrieblichen Altersversorgung und der
Eingruppierung der Lehrkräfte, kommt
man zu dem Ergebnis: zwei Ziele erreicht, eines jedoch nicht, also 2:1!
Das Ergebnis sieht im Detail wie folgt
aus:
Erhöhung der Tabellenentgelte akzeptabel
Die Tabellenentgelte werden wie folgt
erhöht:
• ab 1. März 2015 um 2,1 v. H. und
• ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v. H.,
mindestens aber um 75 Euro.
Das ergibt zusammen eine Tabellenerhöhung von 4,45 %. Für 2016 greift
zudem als soziale Komponente ein
Mindestbetrag von 75 Euro. Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe
3 und E8 in Stufe 5 führt dies im Jahr
2016 insgesamt zu einem besseren
Ergebnis. Im Durchschnitt über alle
Entgeltgruppen ergibt sich eine Anhebung um 4,61 % bezogen auf die Entgelttabelle am 31.12.2014. Zusätzlich
vermindert sich der Tabellenabschlag
für Lehrkräfte, der noch aus der Zeit
des BAT stammt, um jeweils 7,20 €. Ab
1.3.2016 gilt dann die allgemeine Entgelttabelle auch für Lehrkräfte!
Weitere Punkte der Tarifeinigung:
• Erhöhung der Ausbildungsentgelte der Auszubildenden und der Tarifentgelte der Praktikantinnen und
Praktikanten nach dem TV Prakt-L
ab 1. März 2015 und 1. März. 2016
jeweils um einen Festbetrag in Höhe
von 30 Euro.
• Die Garantiebeträge, die Bereitschaftsdienstentgelte und die Besitzstandszulagen nach dem TVÜ-Länder
werden zum 1.3.2015 um 2,1 % und
zum 1.3.2016 um 2,45 % angehoben.
• Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird in fünf Schritten bis
2019 an das Niveau im Westen angepasst.
• Über die Befristungspraxis im Länderbereich werden die Gespräche
fortgesetzt und bei Handlungsbedarf
Veränderungen vorgenommen.
• Urlaubsanspruch für Auszubildende
und Praktikanten einheitlich 28 Tage
im Kalenderjahr.
• Inkrafttreten: 1. Januar 2015 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember
2016.
Fotos: Richard Lauenstein
Themen | 05
Themen | 0
Impressionen der Tarifrunde 2015
aus Hannover am 3. und 25. März und Bremen
am 12. März.
06 | EuW 04/05.2015
Und die Beamtinnen und Beamten?
Eine immer wieder erhobene Forderung der Gewerkschaften in den Tarif- und Besoldungsrunden war und
ist die „zeit- und wirkungsgleiche
Übertragung des Tarifergebnisses auf
die Beamtinnen und Beamten“. Auch
in 2015 war sie Bestandteil des Forderungskataloges. Nur gestaltet sich die
Umsetzung in Niedersachsen schwierig, weil der Gesetzgeber mit dem
im Dezember 2014 verabschiedeten
Haushaltsbegleitgesetz 2015 die Besoldung für die Jahre 2015 und 2016
bereits per Gesetz geregelt hat. So
werden die Bezüge der Beamtinnen
und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zum
1.6.2015 um 2,5 % und zum 1.6.2016
um 2,0 % angehoben.
Die Landesregierung hat die Besoldungsfestsetzung damit von den Tarifergebnissen im Länderbereich abgekoppelt und verfolgt faktisch eine
Spaltung der beiden Beschäftigtengruppen. Der bisher immer geltende
Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wurde seitens der Landesregierung mit der
Begründung aufgegeben, es gehe um
Planungssicherheit für die Landeshaushalte und auch für die Beamtinnen und
Beamten. Die sogenannte „Planungssicherheit“ besteht aber nur für den
Dienstherren, der einseitig die Besoldung festsetzt, da die Beamtinnen und
Beamten und deren Gewerkschaften
nicht beteiligt wurden.
Die Gewerkschaften haben Finanzminister Schneider und den Ministerpräsidenten Weil aufgefordert, diese
Entscheidung zurückzunehmen und in
Verhandlungen mit den Gewerkschaften einzutreten.
Zusatzversorgung gesichert
Dieser Punkt gestaltete sich bis zum
Schluss als sehr schwierig, da die Arbeitgeber auf einer Absenkung des
Leistungsniveaus der Zusatzversorgung
mit Eingriffen in erworbene Ansprüche der VBL beharrten. Die Gewerkschaften konnten Einschnitte in das
Leistungsrecht der VBL verhindern,
mussten aber im Gegenzug einer Erhöhung der Beiträge zustimmen. Vor dem
Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen (Lebenserwartung, Niedrigzinsphase) ein alles in allem vertretbarer Kompromiss, der die Zusatzversorgung für die nächsten zehn Jahre für
die Beschäftigten sichert.
Zur Sicherung des Leistungsniveaus
der Zusatzversorgung wird neben dem
bisherigen Arbeitnehmerbeitrag von
derzeit 1,41 v. H. folgender zusätzlicher
Arbeitnehmerbeitrag erhoben:
Zwangsteilzeit beschäftigten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
–– ab 1. Juli 2015 0,2 v. H.,
–– ab 1. Juli 2016 0,3 v. H. und
–– ab 1. Juli 2017 0,4 v. H., so dass der
Umlagesatz 2017 dann bei 1,81 v. H.
für die Beschäftigten liegen wird.
Andreas Gehrke begründete die Forderung nach einem Einstieg in einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte
mit dem Ziel die schrittweise Einführung der sogenannten „Paralleltabelle“
zu vereinbaren.
In der kapitalgedeckten VBL-Ost wird
der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 v.H. in drei
Schritten auf 4,25 v. H. in 2017 angehoben.
Der Arbeitgeberanteil am Umlageverfahren wird entsprechend der tatsächlichen Entwicklung zwischen 6,45 % bis
zu 6,85 % in der VBL-West betragen.
Mit diesem Kompromiss sind alle bisherigen und die künftigen Ansprüche
(Startgutschriften, Anwartschaften aus
dem Punktemodell, Anwartschaftsdynamik und Renten) unverändert
gesichert worden. Der früheste Kündigungstermin des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung ist der 31.
Dezember 2024.
Abschließend vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine Erklärungsfrist
bis zum 30. April 2015. In dieser Zeit
führen die Gewerkschaften eine Mitgliederbefragung durch.
Bewertet man die Ergebnisse bei der
Entgeltsteigerung und der Altersversorgung vor dem Hintergrund der Verhandlungen, so können die Gewerkschaften durchaus zufrieden sein.
Langwierige Verhandlungen und mehrere Warnstreiks
Wie kompliziert sich die diesjährige
Tarifrunde gestaltete, ist allein schon
daran abzulesen, dass es nicht gelang,
in den drei gemeinsam vereinbarten
Verhandlungsrunden einen Abschluss
zu erzielen. In der erfolglos verlaufenen
dritten Verhandlungsrunde am 16./17.
März wurde daher ein weiterer Termin
für den 28. März vereinbart.
Allein in Niedersachsen hat die GEW
an vier Terminen Aktionen und Warnstreiks durchgeführt. Es begann mit
dem „Warnstreiktag Schulen“ am 3.
März mit dezentralen Streiks an ausgewählten Schulen und einer anschließenden Warnstreikkundgebung in
Hannover. Laura Pooth und Andreas
Gehrke konnten vor 700 Teilnehmenden die Forderungen der GEW klar
skizzieren. Laura Pooth verwies auf die
hohe Bedeutung der Zusatzversorgung
gerade für die vielen immer noch in
Am 12. März fand dann gemeinsam
mit den anderen Gewerkschaften ein
Warnstreiktag mit Protestkundgebung
mit 7.000 Streikenden in Bremen statt.
Auch hier war die GEW gut präsent.
Vor der vierten Verhandlungsrunde
und unmittelbar vor den Ferien führte die GEW am 24. März, dem letzten
Schultag, einen Warnstreiktag durch.
Am folgenden Tag waren zahlreiche
GEW-Mitglieder dann an dem zentralen Warnstreik der Gewerkschaften in
Hannover beteiligt.
Gegenüber 2013 ist die Beteiligung der
GEW-Mitglieder an den Warnstreiks
um fast 50 % gestiegen.
Es muss aber weiterhin auch kritisch
angemerkt werden, dass sich zumindest in Niedersachsen nur sehr wenige tarifbeschäftigte Lehrkräfte an
den Warnstreiks beteiligt haben. Den
Großteil der Streikenden stellen in
Niedersachsen immer noch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen, die wieder
einmal gezeigt haben, dass sie bereit
sind, für ihre Interessen auf die Straße
zu gehen. Die Forderung nach dem Erhalt der Alterssicherung und einer Entgelterhöhung mit einer sozialen Komponente entsprachen ihren Interessen.
An dieser Stelle sei allen Streikenden
ausdrücklich für ihren persönlichen
Einsatz gedankt.
Die für alle Tarifbeschäftigten des Landes erzielte Entgeltsteigerung und die
Sicherung der Altersversorgung waren
den Einsatz wert.
Warum die Eingruppierung der Lehrkräfte nicht erreicht werden konnte, ist
dem Artikel „Warum keine L-EGO mit
der GEW?“ auf Seite 8 dieser Ausgabe
zu entnehmen.
Rüdiger Heitefaut
ist Gewerkschaftssekretär im Referat
Beamten- und
Angestelltenrecht
Themen | 07
Exakte Erfassung der Arbeitszeit
Arbeitszeitstudie der GEW startet
Ausgangspunkt für die Erstellung
der Studie war die Entscheidung der
rot-grünen Landesregierung, zum 1.
August 2014 die versprochene Altersermäßigung von einer Unterrichtsstunde für Lehrkräfte über 55 Jahren
zu streichen sowie gleichzeitig die Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien
um eine Stunde zu erhöhen. Die GEW
steht seit der Ankündigung dieser Zusatzarbeit in Auseinandersetzungen
mit der Regierung.
Ziel der Studie ist nun eine exakte Erfassung der geleisteten Arbeit über
ein ganzes Schuljahr hinweg. „Die gefühlte Belastung bei den Kolleginnen
und Kollegen ist sehr hoch“, berichtete Pooth, „wir wollen nun durch eine
wissenschaftliche Studie konkrete
Zahlen erreichen“. Es gehe dabei nicht
nur um die Gymnasien, sondern um
alle Schulformen. Die meisten Teilnehmer kommen aus Grund- und Gesamtschulen sowie Gymnasien.
„Egal, wohin man schaut, neue Aufgaben wie die flächendeckende Umsetzung der Inklusion können die Lehrer
nicht einfach so zusätzlich erledigen.
Wir machen unsere Arbeit gerne,
aber wir brauchen dazu gute Arbeitsbedingungen“, erklärte Pooth.
Die Studie endet mit den Osterferien
2016, die Ergebnisse werden zu den
Sommerferien 2016 präsentiert.
Foto: Richard Lauenstein
Seit dem 13. April protokollieren mehrere tausend Lehrkräfte im Land ihre
Arbeitszeit minutengenau
Mit dem Ende der Osterferien startete
am Montag, 13. April, eine landesweite Studie zur Erfassung der Arbeitszeit
der Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen.
An 262 Schulen aller Schulformen
werden mehrere tausend Lehrkräfte
über ein Jahr lang ihre Arbeitszeit minutengenau erfassen. „Unser Ziel war,
dass wir 100 Schulen für die Teilnahme erreichen können. Die Tatsache,
dass es nun mehr als doppelt so viele geworden sind, zeigt, wie groß die
Belastungen und der Druck in den
Kollegien ist“, sagte Laura Pooth, stellvertretende Landesvorsitzende der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) anlässlich des Starts der
Studie am 10. April in Hannover. Die
GEW Niedersachsen ist die Auftraggeberin der Studie, die von der Universität Göttingen durchgeführt wird.
Bei der Pressekonferenz zum Start der Arbeitszeitstudie am 10. April in Hannover (v.l.n.r.): Dr. Jutta
Grebe-Metz, Laura Pooth, Ilonka Bruhn.
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08 | EuW 04/05.2015
Tarifrunde 2015
Warum keine L-EGO mit der GEW?
Im Gegensatz zu den Verhandlungen
zu einer Entgeltsteigerung und der Zusatzversorgung konnten die Gespräche
und Verhandlungen zu einem Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte für
die GEW nicht positiv abgeschlossen
werden. Die GEW hat das am 28. März
seitens der Arbeitgeber vorgelegte Angebot eines Eingruppierungstarifvertrages abgelehnt. Der Beamtenbund
hingegen hat das Angebot angenommen und somit die gemeinsame Position von GEW und ver.di verlassen.
Die von der TdL vorgelegte LehrkräfteEntgeltordnung (L-EGO) mit über 60
Seiten ist im Kern nichts anderes als
die Fortschreibung der bisherigen TdLEingruppierungsrichtlinie im Gewand
eines Tarifvertrages. Durch die Anbindung der Eingruppierung angestellter
Lehrkräfte an die Regelungen in 15 unterschiedlichen Landesbeamten- und
Besoldungsgesetzen entstand ein völlig
unverständlicher und undurchschaubarer Vertragsentwurf.
Die Anwendung beamtenrechtlicher
Regelungen wurde im TdL-Angebot so
weit getrieben, dass den angestellten
Lehrkräften grundlegende tarifliche
Rechte vorenthalten werden, so die
unmittelbare höhere Bezahlung bei
Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, die anderen Tarifbeschäftigten
selbstverständlich zustehen.
Paralleltabelle als Ziel
Die GEW hatte 2014 beschlossen,
die von den Arbeitgebern geforderte
grundsätzliche Anbindung der tariflichen Regelungen an das Beamtenrecht
zu akzeptieren. Bestandteil des Beschlusses der GEW war aber auch, dass
der Tarifabschluss für einen großen
Teil der angestellten Lehrkräfte materielle Verbesserungen bringen muss.
Dies hätte die von der GEW geforderte
„Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11
usw.) ermöglicht.
Vor dem Hintergrund der seit Jahren
unbefriedigenden Situation der tarifbeschäftigten Lehrkräfte und der langwierigen Gespräche wäre die GEW am
Ende bereit gewesen, einen Einstieg
in eine tarifliche L-EGO zu akzeptieren, wenn die TdL im Gegenzug die
sogenannte „Paralleltabelle“ vereinbart hätte. Auch ein fest vereinbarter
Stufenplan mit klaren Angleichungsschritten für eine schrittweise Herstel-
lung dieser „Paralleltabelle“ (A 12= E
12, A 11 = E 11, A 10 = E 10, A 9 = E
9) wäre akzeptabel gewesen. Dadurch
wären alle Lehrkräfte, die jetzt nur in
die Entgeltgruppen E 9, E 10 und E 11
eingruppiert sind, zukünftig jeweils
eine Entgeltgruppe höher eingruppiert
worden.
Beamtenbund schert aus
Das von der TdL als Einstieg in die Paralleltabelle bezeichnete „Annäherungsverfahren“, das eine „Angleichungszulage“ in Höhe von 30 € ab dem 1.8.2016
für einen Teil der Lehrkräfte bis zur Entgeltgruppe 11 vorsieht, war ohne eine
Zusicherung, wann und wie es weiter
in Richtung Paralleltabelle gehen und
wann der Prozess abgeschlossen sein
soll, für die GEW nicht abschlussfähig.
Da die dbb-Tarifunion noch während
der laufenden Beratungen der GEWBundestarifkommission das von der
TdL als „Einstieg in die Paralleltabelle“
angebotene „Annäherungsverfahren“
angenommen hatte, bestand keine
Chance mehr, über einen vielleicht akzeptablen Stufenplan zu verhandeln.
Der vom dbb abgeschlossene Tarifvertrag gilt unmittelbar nur für Mitglieder
der dbb-Lehrerverbände. Wie Niedersachsen diesen Teil-Tarifvertrag umsetzt, bleibt abzuwarten.
L-EGO – kein Thema für Lehrkräfte?
Gegenüber 2013 ist die Beteiligung
an den Warnstreiks zwar um fast 50
% gestiegen, jedoch beteiligten sich in
Niedersachsen nur sehr wenige tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Warnstreiks.
Betrachtet und bewertet man die Teilnahme der GEW-Mitglieder allerdings
bundesweit, waren die Lehrkräfte gut
präsent.
Am Engagement der an den Aktionen
Beteiligten hat es daher sicherlich nicht
gelegen, dass in der Frage der Lehrkräfteeingruppierung kein Abschluss erreicht wurde. Die Ursachen des Scheiterns der Verhandlungen von L-EGO
sind vielschichtiger. Einerseits waren
und sind die Interessen sowohl auf der
Arbeitgeberseite als auch der der Gewerkschaften nicht einheitlich. So ist
die Betroffenheit und der Druck, tarifvertragliche Regelungen zu finden, in
den Bundesländern sehr verschieden.
Der Anteil tarifbeschäftigter Lehrkräfte
schwankt zwischen um 10 % (alte Bundesländer, außer Nordrhein-Westfalen)
bis zu fast 100 % (Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern). Hinzu tritt dann
noch die bisher sehr unterschiedliche
Eingruppierung vergleichbarer Tätigkeiten und Schulformen in den einzelnen Bundesländern. So differiert z. B.
die Eingruppierung von Lehrkräften an
Grundschulen um bis zu drei Entgeltgruppen.
Aber auch auf Seiten der Lehrkräfte
und der Gewerkschaften gab es manches Missverständnis, was mit dem
Mittel des Eingruppierungstarifvertrages erreicht werden kann. Die statusbedingten Unterschiede zwischen
beamteten und tarifbeschäftigten
Lehrkräften im Nettoeinkommen sind
eben nicht durch das Tarifrecht ausgleichbar, sondern nur durch Änderungen im Sozialrecht bzw. im Beamtenrecht. In den Diskussionen innerhalb
der GEW wurde dies vielfach nicht zur
Kenntnis genommen. Falsche Annahmen und Vorstellungen führten dann
zu unrealistischen Erwartungen und
folgerichtig zu Enttäuschungen in dieser Tarifrunde.
Die GEW wird daher auf der Bundesebene gut beraten sein, genau zu
analysieren wie das Thema L-EGO zukünftig bearbeitet werden soll und mit
welchen Forderungen und Strategien
man in die zukünftigen Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern und
den konkurrierenden Verbänden des
Beamtenbundes gehen will.
Da die GEW nicht wie der Beamtenbund der Friedenspflicht unterliegt,
sind weitere Aktionen bis hin zu Warnstreiks möglich, nach den in Niedersachsen gemachten Erfahrungen mit
der Beteiligung von Lehrkräften aber
sehr unwahrscheinlich.
Ein einfaches „Weiter so“ ist nicht erfolgversprechend.
Rüdiger Heitefaut
ist Gewerkschaftssekretär im Referat
Beamten- und
Angestelltenrecht
Themen | 09
Meinung: Kopftuch-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht
verletzt den Schulfrieden
Die Entscheidung des zweiten Senates gegen ein schulgesetzlich
„pauschales Kopftuch-­Verbot“ in
öffentlichen Schulen (außerhalb des
Religions-Unterrichts) verletzt die
Grundrechte von Schülerinnen und
Schülern, Eltern (und anderen Lehrkräften) in siebenfacher Weise:
Insgesamt gelten die dienstlichen Rechte und Pflichten der
Lehrkräfte nur im Rahmen ihres
schulgesetzlichen Bildungsauftrages. Diese Lehrer-Pflichten
haben den Grundrechten der
Schülerinnen und Schüler zu
entsprechen, nicht umgekehrt.
religiösen weltanschaulichen oder
ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern
oder den politischen, religiösen oder
weltanschaulichen Schulfrieden zu
gefährden oder zu stören.“
1. Die Gleichheit vor den-nur-so
„allgemeinen Gesetzen“; auch
das Schulgesetz hat generell,
d.h. „pauschal“ für alle äußeren
religiösen Bekundungen gleichermaßen zu gelten.“ (vgl. 2.
der Begründung)
5. Den Bildungsauftrag der öffentlichen Schulen erfüllt der
Unterricht, indem er mit den
Schülerinnen und Schülern (Er)
Kenntnisse und Fertigkeiten
er- und vermittelt, welche die
Rahmenrichtlinien als sogenannte Kultur-Techniken und
Wissens-Angebote vorgeben.
Deren inhaltliche Wertungen
hat niemand verbindlich zu entscheiden.
Zu Recht hat der Senat weiter das
in §57, IV, 3 Schul G NW normierte
„Privileg zugunsten der Darstellung
christlicher und abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen” (als) „...eine gleichheitswidrige Benachteiligung der Angehörigen anderer Religionen...“ für
verfassungswidrig erklärt – mit der
Konsequenz:
„Werden äußere religiöse Bekundungen durch das pädagogische
Personal in der Schule untersagt,
so muss dies grundsätzlich unterschiedslos geschehen.“
(Hervorhebung nicht im Original)
2. Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot von Rechtsbegriffen: Der
Gesetzgeber hat – willkürfrei
– eine „Gefährdung des Schulfriedens“ festzustellen bzw. zu
prognostizieren. Ob diese „Gefährdung“ nur abstrakt oder
„hinreichend konkret“ ist, ist
weder tatsächlich allgemein
hinreichend
vorauszusagen,
noch rechtlich bindend.
3. Das „vorrangige“ Recht des Gesetzgebers, die zugrundeliegenden Sachverhalte selbst festzustellen bzw. deren Entwicklung
vorauszusagen. Das Bundesverfassungsgericht hat allein über
„die Auslegung des Grundgesetzes“ zu entscheiden. Wie
andere Revisionsgerichte hat es
keine gesetzliche Kompetenz,
gesetzgeberische, vorgerichtliche Tatsachenfeststellung zu
korrigieren (wenn diese willkürfrei erfolgt sind).
4. Den Vorrang der „negativen“
Grundrechtsfreiheiten der Schülerinnen und Schüler, Eltern (und
anderen Lehrkräfte) vor den
Bekenntnisfreiheiten einzelner
Lehrerinnen oder Lehrer. Bereits tatbestandsmäßig können
„negative
Bekenntnisfreiheiten“ (d.h. ohne eigenes aktives
Handeln) „positive Bekenntnisfreiheiten“, denen man in der
öffentlichen Schule nicht ausweichen kann, nicht „verletzen“.
6. Die Nichtidentifikation, Neutralität und Unparteilichkeit
der öffentlichen Schule in allen
wertanschaulichen und religiösen Fragen. Das Grundgesetz
schließt jede Staats-Kirche, jede
Weltanschauungsbehörde, jedes Wissenschaftsschiedrichteramt, jede Bundeswerte-Kammer aus. Auch die öffentliche
Schule ist nicht der (ideologische) Vormund ihrer Schülerinnen und Schüler. Inhaltlich hat
die öffentliche Schule gegenüber allen religiösen oder weltanschaulichen Wertungen die
gleiche Distanz zu wahren.
7. Das Gebot der Toleranz erfüllt
die öffentliche Schule allein
durch die Pflichten der Lehrkräfte, ihre (wissenschaftlich strittigen) Aussagen zu begründen,
die Schülerinnen und Schüler
nicht zu indoktrinieren (d.h. nur
eine Lehre vorzugeben) und sie
nicht zu agitieren (d.h. zu Verhaltensweisen über ihre Schulpflichten hinaus) aufzufordern.
Resümee:
Zurecht hat der zweite Senat §57, IV,
1 Schul G NW für verfassungsgemäß
erklärt: „Lehrerinnen und Lehrer in
der Schule dürfen keine politischen,
Es bleibt das grundrechtslogische (?)
Geheimnis des Senats, den objektiven Widerspruch zwischen seinem
ersten Leitsatz und diesem Schlussgrundsatz verkannt (?) zu haben.
Welche „Rechts“gründe (?) sollten
die Ausnahme des Kopftuches rechtfertigen? Wieso sollte die Kopftuchmöglichkeit nicht „geeignet“ sein,
Befürworter und Gegner zu provozieren, die den Schulfrieden (zumindest) „stören“?
Diese Streitfälle müssten dann wieder die einzelnen Gerichte entscheiden. Damit wäre wiederum verfassungsrechtlich das BverfG befasst.
Der gesetzliche Rechtsfrieden sieht
anders aus.
Hagen Weiler
war von 1973 bis 2005 am Pädagogischen Seminar der Universität
Göttingen tätig und forschte (als Jurist und Politologe) unter anderem
zum Schulverfassungsrecht.
10 | EuW 04/05.2015
Neues Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein Urteil und seine Bedeutung
In Frankreich wäre ein „KopftuchUrteil“ des höchsten Gerichts, wie
es in Deutschland gerade verkündet
wurde, kaum denkbar. Dort gilt seit
über einhundert Jahren strikte Laizität, die Trennung von Staat und
als Privatangelegenheit begriffener
Religion. Lehrkräften und SchülerInnen an öffentlichen Schulen sind mit
Ausnahme kleiner Symbole religiöse
Bekundungen durch das Tragen religiös konnotierter Kleidung untersagt.
Mit seinem Ende Januar gefassten
und Mitte März 2015 verkündeten
Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die sogenannte Kopftuch-Entscheidung seines Zweiten Senats vom September
2003 revidiert. Seinerzeit war den
Bundesländern zur Auflage gemacht
worden, die Frage, ob Lehrerinnen
aus religiösen Gründen im Schuldienst ein Kopftuch tragen dürfen,
durch Gesetz zu regeln, und ihnen
eingeräumt worden, dieses im Hinblick auf die Wahrung des Schulfriedens und der Neutralität des
staatlichen Lehrpersonals generell
zu untersagen. Das Urteil von 2015
stellt nunmehr kategorisch fest, der
Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleiste auch Lehrkräften in den
öffentlichen
bekenntnisoffenen
Gemeinschaftsschulen die Freiheit,
einem aus religiösen Gründen als
verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie es
etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuches der Fall sein
könne. Ein landesweites Verbot
religiöser Bekundungen wegen einer bloß abstrakten Gefahr für den
Schulfrieden und die Neutralität der
staatlichen Schulen sei unverhältnismäßig. Einzuschreiten ist danach
gegen konkrete Gefährdungen, etwa
wenn eine Lehrerin mit Kopftuch
missioniert, die Rechte Andersdenkender, darunter das Recht auf negative Glaubensfreiheit, missachtet,
substantielle Konflikte über richtiges religiöses Verhalten herauf-
beschwört. Für Abhilfe ist dann zu
allererst an den einzelnen Schulen
zu sorgen. Nur wenn in bestimmten
Schulen oder Schulbezirken entsprechende Probleme Überhand zu
nehmen drohen, können dort religiöse Bekundungen nicht erst im
konkreten Einzelfall, sondern über
eine gewisse Zeit auch allgemeiner
unterbunden werden. Wenn aber
äußere religiöse Bekundungen durch
PädagogInnen an staatlichen Schulen gesetzlich untersagt werden, hat
dieses grundsätzlich unterschiedslos
für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen zu geschehen.
Das Bundesverfassungsgericht will
von einer strikten Trennung von
Staat und Religion wie in Frankreich
weiterhin ausdrücklich nichts wissen. Der Staat soll im Gegenteil religiöses Denken fördern – aber ohne
Diskriminierung. Das Urteil versucht
in diesem Sinne einer weltanschaulich heterogener gewordenen Gesellschaft Rechnung zu tragen und
definiert einige Maximen staatlichen
Handelns neu – im Einklang mit einer Reihe bundespolitischer Bekundungen dazu.
Ein Richter und eine Richterin des
Ersten Senats haben eine abweichende Meinung zum Urteil formuliert. Die Entscheidung vernachlässige die Bedeutung des staatlichen
Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulichreligiöser Neutralität zu erfüllen sei,
sowie den Schutz des elterlichen
Erziehungsrechts und der negativen
Glaubensfreiheit der Schüler. Eine
vom Gesetzgeber gewollte Untersagung starker religiöser Bekundungen sei nicht zu beanstanden. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe den Mitgliedsstaaten einen erheblichen Beurteilungsspielraum zugestanden und
zu Kopftuchverboten unterstrichen,
aufgrund des besonderen Status
einer Lehrperson als „representative of the state“ komme deren Religionsfreiheit in der Abwägung ein
geringeres Gewicht zu. Wegen des
spezifischen schulischen Abhängigkeitsverhältnisses sei die Betroffenheit von Schülerinnen und Eltern
in ihrer negativen Glaubensfreiheit
anders zu gewichten als die Betroffenheit aller beim Zusammentreffen
religiöser Bekenntnisse im Alltag
einer pluralistischen Gesellschaft.
PädagogInnen hätten in der Schule
eine Vorbildfunktion; eine appellative Wirkung des Tragens religiös
konnotierter Kleidung könne prinzipiell nicht ausgeschlossen werden.
Zusammengefasst ist ihrer Meinung
nach die Untersagung religiöser
Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild von PädagogInnen
schon bei einer abstrakten Gefahr
für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität verfassungsrechtlich
unbedenklich, vorausgesetzt bei der
zu tragen verbotenen Kleidung handelt es sich um eine solche von starker Aussagekraft.
Das Gericht hinterfragt nicht, was es
mit dem Kopftuchgebot aus religiösen Gründen auf sich hat, das zumindest in Deutschland nur von einer
Minderheit der Muslima akzeptiert
oder befolgt wird. Ihm genügt, dass
es als religiöses Gebot reklamiert
wird. Während sich in schriftlichen
Quellen des Judentums und des
Christentums explizite Vorgaben
zur Kopfbedeckung verheirateter
Frauen beziehungsweise von Frauen
beim Gebet finden, die heute aber
allenfalls noch in orthodoxen Kreisen befolgt werden, gibt der Koran
keinen eindeutigen Anhaltspunkt
dafür, dass Frauen ein Kopftuch oder
einen gesichtsverhüllenden Schleier
tragen sollen. Der Großmufti (oberste Rechtsgelehrte) der bedeutenden
Kairoer al-Azhar-Moschee, Sheik alTantawi, hat nicht von ungefähr festgestellt, wenn der französische Staat
ein Gesetz erlasse, das keine religiösen Zeichen in der Schule gestatte,
gebe es eine islamische rechtliche
Regelung, die es muslimischen Mädchen erlaube, ohne Kopftuch in die
Schule zu gehen.
Themen | 11
Das Kopftuchgebot verdankt sich letztlich patriarchalischen Traditionen und Definitionen der Verhältnisse zwischen Männern und Frauen. Dass das
sogenannte muslimische Kopftuch auch von Frauen selbstbewusst als Zeichen der Zugehörigkeit
zum Islam oder aus anderen subjektiven Gründen
getragen wird, muss dazu nicht im Widerspruch
stehen. Repressive Traditionen haben niemals nur
mit Zwang funktioniert, sondern waren immer
auch auf Zustimmung der Betroffenen angewiesen. Auch sind sie nicht auf Knopfdruck veränderbar. Prozesse individueller Emanzipation können
mit Kopftüchern beginnen, müssen aber nicht mit
ihnen enden. Auf aktuellen Bildern aus Teheran ist
interessanterweise zu sehen, wie Frauen, die dort
immer noch unter Kopftücher gezwungen werden,
diese zugleich tragen und doch nicht tragen.
Keine emanzipatorische Rhetorik wird aus dem
Kopftuch jemals eine Jakobinermütze oder ein anderes revolutionäres Accessoire machen können.
Die Kopftuchfrage wird allerdings weniger von
staatlichen Akten als von der realen gesellschaftlichen Entwicklung beantwortet werden (müssen).
Auf lange Sicht dürften muslimische Frauen sich genauso davon lösen, wie andere Frauen andere Insignien gesellschaftlicher Beschränkung hinter sich
gelassen haben. In der Einwanderungsgesellschaft
Deutschland kommen die einen nicht umhin darüber nachzudenken, wie sie mit Wertorientierungen
von eingewanderten Teilen der Bevölkerung umgehen wollen, die durch die eigene gesellschaftliche Entwicklung bereits überwunden waren, und
müssen die anderen herausfinden, was an mitgebrachten beziehungsweise früheren Orientierungen weiterhin tragfähig ist oder der Neuorientierung bedarf. Leitziel dafür muss die Integration im
Rahmen einer demokratischen Kultur sein. Und die
kann und wird wohl etwas länger brauchen, als viele von uns geglaubt haben.
Richard Lauenstein
ist Geschäftsführer
des GEW-Landesverbandes Niedersachsen
und verantwortlicher
Redakteur der EuW
Niedersachsen
Foto: fotolia
Das Urteil gilt und besagt explizit nicht mehr und
nicht weniger als: Kopftücher von Pädagoginnen
sind künftig erlaubt, religiöse und weltanschauliche Bedrängung anderer hingegen ist niemandem
erlaubt. In Problemfällen ist wie bei anderen Problemen auch erst einmal die einzelne Schule gefordert, bevor weitere behördliche Schritte erfolgen
können. Der ganze Rest wird davon abhängen, ob
und wie ein demokratischer Integrationsprozess
gelingt, zu dem wir alle beitragen sollten.
Internationales
Wendepunkt Griechenland?
Was ist schon von Politikern zu erwarten, die nicht mal Schlipse, aber
Hemden über der Hose tragen, mit
der Ehefrau auf einer Dachterrasse
essen, während das Volk knapp bei
Kasse ist, und dann auch noch mit
Putin anbandeln? Wollen sie gar die
EU spalten? Caren Miosga brachte
es in den „Tagesthemen“ im charmanten Propaganda-, Entschuldigung: Moderatorinnenton auf den
Punkt: Der Russe Putin ist ein alter
Hase, dem bekanntlich vieles zuzutrauen ist, und der Grieche Tsipras
ist pleite.
HüterInnen der offiziellen Linie in
der Bundesrepublik missfällt spürbar, dass die vom griechischen Volk
gewählten Politiker um Tsipras und
Varoufakis tatsächlich versuchen,
ihre Wahlversprechen zu halten, und
sich ernsthaft um Auswege aus der
von Griechenland verlangten Austeritätspolitik mühen. Dreist wie sie
sind, fordern sie nach über siebzig
Jahren auch noch Entschädigungen
für hitlerdeutsche Kriegsverbrechen
und -zerstörungen und die Rückzahlung eines Zwangskredits für den
Unterhalt der deutschen Besatzung.
Ob mit sorgenvoller Politikermimik oder mit Stinkefingerbildern
im schlichten und gehobenen Zeitungs- und Fernsehboulevard, allenthalben lautet die Botschaft an
die Unbotmäßigen: Damit kommt
ihr nicht durch. Weitere Kredite und
Wachstum gibt es nicht ohne Reformen – anders ausgedrückt: ohne
weiteren Lohn- und Sozialabbau,
ohne zusätzliche Privatisierung und
Deregulierung. Die deutsche Wirtschaft hat das schließlich auch stark
gemacht und sogar die Franzosen
haben inzwischen eingesehen, dass
es anders nicht geht. Merke(l): TINA
– There is no alternative!
In der Tat hatte die Sozialistische
Partei Frankreichs die letzten Präsidentschaftswahlen wenn auch vor
weniger dramatischem Hintergrund
als in Griechenland mit einem ähnlichen Programm wie SYRIZA ge-
Foto: imago stock
12 | EuW 04/05.2015
wonnen: fortan sollten nicht nur
die Angebotskräfte, sondern auch
die private und öffentliche Nachfrage gestärkt und hohe Einkommen höher besteuert werden. Mit
ständigen Kürzungen könnten kein
Wachstum und kein Schuldenabbau
erreicht werden, sondern würde nur
an einer Abwärtsspirale gedreht. Inzwischen ist die französische Regierung unter dem Druck „der Märkte“
und von Brüssel und Berlin eingeknickt und zum zweiten Mal nach
1981 nach gutem Start wieder auf
neoliberalen Kurs eingeschwenkt.
Waren Linke sich früher darin einig,
dass qualitative gesellschaftliche
Veränderungen in einem kapitalistischen Land allein nicht möglich sind,
müssen sie heute zur Kenntnis nehmen, dass dieses längst auch für Reformen gilt, die diesen Namen noch
verdienen. Von ihren deutschen GenossInnen hatten die französischen
Sozialdemokraten nicht viel Hilfe zu
erwarten. Die schickten ihnen eher
noch Peter Hartz vorbei, auf dessen
Themen | 13
epochalen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ökonomie
sie unverändert stolz sind. Bei den
jüngsten Départementswahlen bekam die französische Linke einmal
mehr die Quittung; die Rechte holte
gewaltig auf, wobei die Konservativen unter Sarkozy schamlos Positionen des Front National übernahmen.
Abwertung“ gleichkommende Austeritätspolitik zu schaffen, durch die
bereits ein Drittel der Bevölkerung in
manifeste Armut abgestürzt ist. Die
an Griechenland gezahlten Kredite
stärken seine schwache Ökonomie
kaum, sondern dienen vor allem
der Rettung von Banken, die sich
mit griechischen Staatsanleihen verzockt haben.
In Griechenland hätte man die heute
von SYRIZA vertretenen Positionen
früher wohl eher von der sozialdemokratischen PASOK erwartet. Diese ist durch ihre unselige Klientelpolitik und die Unterwerfung unter die
Diktate von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und
IWF aber gründlich desavouiert. Die
griechische KP, die SYRIZA sozialdemokratische Politik vorwirft, lehnt
die EU und den Euro ab und setzt auf
die Abschaffung des Kapitalismus.
Letzteres dürfte aber noch eine Weile dauern, der Marburger Politikwissenschaftler Georg Fülberth schätzt
„490 Jahre“, und mit proletarischem
Provinzialismus sind die drängenden
griechischen Probleme ganz sicher
nicht in den Griff zu kriegen.
Dass SYRIZA ein Regierungsbündnis
mit den Unabhängigen Griechen,
einer rechten Abspaltung der Nea
Dimokratia, eingegangen ist, kann
nicht gefallen und ist nur schwer zu
verstehen. Wahrscheinlich wollte
man mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner wirtschaftspolitisch sofort gegensteuern und zugleich auch
ein beruhigendes Signal an Teile des
Militärs und der Polizei senden, die
traditionell stark rechts orientiert
sind und in den 1960er Jahren schon
einmal einen progressiven Aufbruch
verhindert haben.
Die neue griechische Regierung hat
diese Probleme nicht produziert,
sondern von ihren Vorgängern geerbt. Nea Dimokratia (Konservative)
und PASOK haben jahrzehntelang
Klientelbegünstigung
betrieben,
ein mangelhaftes Steuersystem und
Steuerflucht in dreistelliger Milliardenhöhe geduldet und zuletzt auch
noch unsinnige Rüstungsausgaben
getätigt. Unter dem Dach der gemeinsamen Währung machen dem
Land aber vor allem seine chronisch
negative Handelsbilanz und wachsende Staatsverschuldung und die
von ihm geforderte, einer „inneren
Es geht bei der aktuellen Auseinandersetzung nicht allein um die Zukunft Griechenlands. Es geht auch
darum, ob die spanische PODEMOSBewegung für die bevorstehenden
Wahlen ein ermutigendes oder ein
entmutigendes Zeichen erhält. Und
letztlich geht es darum, ob in Europa ein wirtschaftspolitischer Kurs
fortgeschrieben wird, dessen Bilanzüberschüsse und Vorteile für die Einen mit systematischen Nachteilen
für viele andere einhergehen und
der auf bestem Weg ist, eine noch
gigantischere Finanzblase vorzubereiten. Davor warnt in ihrer Ausgabe
16/2015 auch die Zeitschrift „Stern“.
Die Flutung der Finanzmärkte mit
billigem Geld, die die Europäische
Zentralbank zur Deflationsbekämpfung betreibt, enteignet tendenzi-
ell die Sparer und lässt Aktienkurse
und Immobilienpreise in die Höhe
schnellen. Zusätzliche Investitionen
bewirkt sie kaum, weil viele Unternehmen nach Jahren neoliberal
forcierter Reichtumsumverteilung
von unten nach oben nicht mit genügend Absatz rechnen. Griechenland könnte und müsste zum Anstoß
für eine allgemeine europäische
Wende werden. Das ist auch die
Botschaft des Aufrufs „europa-neubegruenden“ (www.europa-neubegruenden.de), den die Mitglieder
des DGB Bundesvorstandes als ErstunterzeichnerInnen unterschrieben
haben. Ob die Wende gelingt, hängt
von Kräfteverhältnissen und besseren Einsichten ab.
Richard Lauenstein
ist Geschäftsführer
des GEW-Landesverbandes Niedersachsen
und verantwortlicher
Redakteur der EuW
Niedersachsen
14 | EuW 04/05.2015
Kultusausschuss
Schulgesetz findet große Zustimmung –
CDU und FDP im Schlepptau der Philologen
allein auf weiter Flur
„Dieses Schulgesetz bietet zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Veränderungen. Sie entsprechen weitgehend
den Erwartungen, die die GEW an die
rot-grüne Koalition gerichtet hat“, so
fasste der Landesvorsitzende Eberhard Brandt anlässlich der Anhörung
im Kultusausschuss die grundsätzliche Auffassung der Gewerkschaft
zusammen. Natürlich könne er sich
an der einen oder anderen Stelle bessere Formulierungen vorstellen, aber
die Ausrichtung sei richtig: Das TurboAbitur an Gymnasien wird gestrichen,
die Diskriminierung der Gesamtschulen verringert, die pädagogischen
Handlungsmöglichkeiten in den
Grundschulen verbessert, die Ganztagsschule gesetzlich abgesichert. Bei
der Errichtung von regionalen Zentren für schulische Inklusion bleibt
mehr Zeit, die für die Erörterung ihrer
Aufgaben und Organisation genutzt
werden soll. Schließlich erhalten die
Schulträger mehr Möglichkeiten für
die Gestaltung ihres Schulangebots.
Diese Regelungen fanden allgemein
große Zustimmung, so dass die Anhörung als Erfolg für die Schulreform der
Landesregierung gewertet werden
kann. Trotz emsiger Bemühungen gelang es den Abgeordneten von CDU
und FDP nicht, Verbandsvertreter
von ihrer Unterstützung des Schulgesetzes abzubringen. Der Philologenverband und seine engen Bündnispartner blieben in ihrer Kritik isoliert.
Davon abgesehen war von einem
Schulkampf nichts zu spüren.
Grundschulreform wird begrüßt
Die im Schulgesetz vorgesehenen
Grundschulreformen wurden bei der
Anhörung weithin begrüßt. Lernentwicklungsberichte, jahrgangsübergreifender Unterricht auch in den
Jahrgängen drei und vier, Schullaufbahnberatung in Gesprächen statt
in einem Gutachten gehören zu den
Reformen, die alle für Grundschulen
zuständigen Organisationen (GEW,
Verband Bildung und Erziehung,
Grundschulverband, Schulleitungsverband, Landeselternrat, Landes-
schülerrat) seit Jahren fordern und
die sie nun auch in der Anhörung
goutierten. Die Grundschulreform, so
der Tenor, sorge dafür, dass alle Kinder besser lernen können. Die Rede
der Opposition und des Philologenverbandes von Leistungsfeindlichkeit,
dem Senken der Anforderungen und
der Zerstörung von Selbstverantwortlichkeit der SchülerInnen verdienen
nach der Anhörung im Kultusausschuss das Prädikat „blanker Unsinn“.
Bemerkenswert ist die Aussage des
Landeselternrats, die Einführung von
jahrgangsübergreifendem Unterricht
dürfte ausschließlich aus pädagogischen Gründen erfolgen und nicht
zu dem Zweck, kleine Schulstandorte
zu erhalten. Der Landeselternrat betont seine Forderung, dass auch für
Grundschulen Mindestgrößen eingehalten werden müssen, um die Qualität der Schule zu sichern.
Gymnasien – GEW Vorstellungen
prägend
Henner Sauerland führte aus, dass
die GEW viele ihrer wesentlichen Anregungen für die Überwindung von
G8 und die Neugestaltung von G9
wiederfindet. Auch die Erneuerung
der gymnasialen Sekundarstufe II, die
sich wieder mehr an den Zielen der
Reformierten Oberstufe orientiert,
entspricht Vorstellungen der GEW.
Zugleich machte der Leiter des Referats Allgemeinbildende Schulen deutlich, an welchen Stellen die GEW insbesondere bei den untergesetzlichen
Regelungen bisher nicht berücksichtigte weitergehende Konzepte vertritt, z.B. für den Wahlpflichtbereich,
die flexible Oberstufe und die Abkehr
von den Zwangsprofilen.
Die „ersetzende“ Gesamtschule
Der Versuch von CDU und FDP, gemeinsam mit dem Philologenverband
aus diesem Schulgesetz den Untergang des Gymnasiums zu konstruieren, entbehre jeglicher Grundlage
und sei rational nicht nachvollziehbar,
so Brandt. Landeselternrat, Landesschülerrat, die kommunalen Spit-
zenverbände (Städtetag, Städte- und
Gemeindebund, Landkreistag), der
Niedersächsische Schulleitungsverband, die Gemeinnützige Gesellschaft
Gesamtschule, der VBE unterstützten ausdrücklich die Regelungen des
Schulgesetzes, mit denen die Stellung
der Gesamtschulen und die Gestaltungsfreiheit der kommunalen Schulträger verbessert wird. Der Landeselternrat wandte sich in der Anhörung
explizit gegen die Behauptung, dass
das Schulgesetz die Stellung der Gymnasien schwäche.
„Das Horrorgemälde von der Abschaffung der Gymnasien und der
Einführung eines Einheitsschulsystems, das Philologenverband, CDU
und FDP malen, ist Ergebnis einer
selbstgebrauten Hysterie und hat keinen Text- und Realitätsbezug“, betonte der GEW-Landesvorsitzende in der
Anhörung im Kultusausschuss und
forderte, sie sollten wieder auf den
Teppich kommen.
Der Textvergleich bietet Sachbezug
Die Formulierung des § 106 Schulgesetzentwurf, nach der Schulträger
von Gesamtschulen von der Pflicht
befreit werden, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien vorzuhalten,
ist am heftigsten umstritten.
Es wird der Eindruck erweckt, dass
etwas fundamental Neues formuliert
würde. Insbesondere werden die
sogenannten „zumutbaren Bedingungen“, zu denen ein Gymnasium
erreichbar sein muss, wenn eine Gesamtschule als ersetzende Schule errichtet wird, als perfide Erfindung von
SPD und Grünen bezeichnet, die vom
Besuch der Gymnasien abschrecken
sollen.
Was soll sich gegenüber der derzeitigen von Schwarz-Gelb verantworteten Rechtslage eigentlich ändern?
Die Verordnungsermächtigung des
derzeit gültigen schwarz-gelben § 106
sah vor, dass Schulträger beim Kultusministerium beantragen können, von
der Pflicht befreit zu werden, Schu-
Arbeitsplatz | 15
Gegenüber dem schwarz-gelben
Schulgesetz entfällt im neuen § 106
die Vorgabe, dass bei Errichtung einer
Gesamtschule im Landkreis oder der
kreisfreien Stadt noch eine Hauptschule und eine Realschule oder eine
Oberschule geführt werden müssen.
Außerdem steht im neuen § 106 wie
im Gesetz der Vorgängerregierung:
Ein Gymnasium muss zu „zumutbaren
Bedingungen“ erreichbar sein. Es entfällt die Vorschrift, dass das Gymnasium auf dem Territorium des Schulträgers liegen muss. Es kann sich auch
auf dem Gebiet eines benachbarten
Landkreises oder einer benachbarten
kreisfreien Stadt befinden. Mehr ändert sich nicht.
Schulgesetz in der Fassung von 2011
§ 106 Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen
(1) Die Schulträger sind verpflichtet,
Schulen zu errichten, zu erweitern,
einzuschränken, zusammenzulegen,
zu teilen oder aufzuheben, wenn die
Entwicklung der Schülerzahlen dies
erfordert.
(2) Die Schulträger sind berechtigt,
neben den Schulen nach den §§ 9 bis
11 Gesamtschulen zu führen, wenn
die Entwicklung der Schülerzahlen
dies rechtfertigt und im Gebiet des
Landkreises oder der kreisfreien
Stadt der Besuch
einer Hauptschule und einer Realschule oder
einer Oberschule
sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.
(4) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Verordnung Schulträger auf Antrag von der Pflicht zu
befreien, Hauptschulen, Realschulen
oder Gymnasien zu führen, wenn
diese Schulen auf Grund der Schülerzahlen neben einer Gesamtschule
nicht in ausreichender Gliederung
geführt werden können.
Die Definition der „zumutbaren Bedingungen“ gilt also unverändert. Sie
ist nicht vom Kultusministerium erfunden oder festgelegt worden. Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
hat sie in Urteilen definiert, als Eltern wegen der Länge der Schulwege
gegen Schulträger geklagt hatten –
schon vor Jahren. Mit Gesamtschulen
hatten diese Klagen nichts zu tun.
Von der Verordnungsermächtigung
des § 106 haben alle SPD- und CDUKultusministerInnen Gebrauch gemacht und sie haben in den letzten
Jahrzehnten und auch in den letzten
Jahren alle diesbezüglichen Anträge
von Schulträgern genehmigt.
Rolle der Schulträger und des Elternwahlverhaltens
Die Spitzenorganisationen der Schulträger haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie die Möglichkeit
begrüßen, dass die Schulträger mehr
Möglichkeiten erhalten, diejenigen
Schulformen in ihrem Territorium zu
errichten und vorzuhalten, die von
den Eltern akzeptiert und angewählt
werden. Sie halten es für notwendig, dass sie diejenigen Schulformen
durch Gesamtschulen ersetzen können, die von Eltern nicht mehr nachgefragt werden. Es ist zutreffend,
dass durch die Gesamtschulen, die
alle Bildungsgänge einschließlich des
gymnasialen Bildungsgangs enthalten
und zum Abitur führen, eine Konkurrenz zu bestehenden Gymnasien entstehen kann. Für die Schulträger ist
wichtig, dass Eltern die Option haben
zu entscheiden, ob ihr Kind das Abitur
an der Gesamtschule oder am Gymnasium erwirbt.
Die GEW kann nicht erkennen, aus
welchen Gründen die Fraktionen von
CDU und FDP ihren KommunalpolitikerInnen derart misstrauen, dass sie
von ihnen die fast vollständige Abschaffung der Gymnasien erwarten,
einer Schulform, die sich bei den Eltern einer großen Beliebtheit erfreut
und entsprechend angewählt wird.
Weiterentwicklung der Oberschulen
Das alte Schulgesetz und auch die
Novelle werden der tatsächlichen inneren Entwicklung der Oberschulen
nicht gerecht. Deshalb ist die GEW in
der Anhörung dafür eingetreten, dass
die für die Oberschulen geltenden
Rechtsbestimmungen weiter entwickelt werden und den Vorstellungen
der Kolleginnen der Oberschulen entsprechen.
Überwiegend entscheiden sich die
Oberschulen für den Schulform-
übergreifenden Unterricht und trennen, so lange wie möglich, nicht nach
Schulzweigen. Dies gilt auch für 19
der 29 Oberschulen mit gymnasialem
Angebot, die in den Schuljahrgängen
5 bis 8 keine eigenen Gymnasialklassen einrichten.
An die GEW wird aus den Oberschulen der dringende Wunsch gerichtet, dass die Hürden für integrierten
Unterricht, der alle angebotenen
Bildungsgänge umfasst, abgebaut
werden und dass der gemeinsame
Unterricht bis zum 10. Jahrgang eingeführt wird. In diesem Zusammenhang ist die generelle Einführung des
10. Schuljahrgangs im Hauptschulbildungsgang notwendig. Die GEW wendet sich an die Landtagsfraktionen
mit der Bitte, die Weiterentwicklung
der Oberschulen in diesem Sinne zu
ermöglichen.
Foto: fotolia
len des gegliederten Schulsystems zu
führen, wenn gewährleistet ist, dass
im Territorium des Schulträgers, d.h.
des jeweiligen Landkreises oder der
kreisfreien Stadt noch ein Gymnasium sowie eine Hauptschule und eine
Realschule, bzw. eine Oberschule zu
„zumutbaren Bedingungen“ vorgehalten wurden. Wohl bemerkt: Diese Formulierung stammt aus dem
Schulgesetz der CDU-Kultusministerin
Heister-Neumann. Sie ist keine Erfindung von Rot-Grün.
16 | EuW 04/05.2015
Ganztägige Konferenz zu prekären Beschäftigungsverhältnissen im Bildungsbereich am 6. Juni
Fair statt prekär!
„Prekär statt fair“ – so scheint das Motto in der ‚Bildungsrepublik‘ zu lauten: Es gibt immer mehr prekäre,
also unsichere, befristete, in Teilzeit zerstückelte oder
scheinselbständige Arbeitsverhältnisse – sei es bei freien Bildungsträgern, in KiTas, Schulen oder Hochschulen.
Sogenannte „atyptische Arbeitsverhältnisse“ schleichen sich zunehmend als normal ein.
TAGUNG
ARBEITSPERSPEKTIVEN
IN DER KITA, SCHULE,
HOCHSCHULE
UND WEITERBILDUNG
Samstag, 6. Juni 2015, Hannover
Nicht nur, aber gerade jüngere Menschen sind bei ihrem Berufseinstieg von dieser Prekarisierung betroffen.
Trotzdem siegt bei Jüngeren wie Älteren oft die einstweilige Erleichterung darüber, überhaupt einen Arbeitsplatz ergattert zu haben. Dass sie noch einen Nebenjob
brauchen oder einen zahlungskräftigen Partner/in (hier
ist die männliche Form die Regel), dass ihnen unbezahlte Mehrarbeit abverlangt wird, dass sie wahrscheinlich
keine ausreichende Rente haben werden, dass ihnen
immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit drohen – all
das versuchen die Betroffenen irgendwie individuell zu
bewältigen oder gar zu verdrängen. Für kollektiven Widerstand und gemeinsames Überlegen, wie diese Situation verändert werden kann, scheinen im Alltag meist
Zeit und Energie zu fehlen.
Gerade deshalb laden wir dazu ein, am 6. Juni in Hannover zusammen über ein zukünftiges „FAIR STATT
PREKÄR!“ zu diskutieren und der Prekarisierung den
Kampf anzusagen.
Informationen und Anmeldung unter:
www.gew-nds.de/prekaer
Arne Karrasch
ist Sekretär für
Bildungspolitik bei der
GEW Niedersachsen
Bildung | 17
GEW Fachgruppe Grundschule
Positionierung zum Thema
Kleine Grundschulen
In mehreren Sitzungen hat die Landesfachgruppe Grundschule sich mit
dem Thema auseinandergesetzt und
folgende Positionierung beschlossen:
Die heutige Grundschule ist geprägt
von der schrittweisen Umwandlung
in die inklusive Ganztagsgrundschule.
Das ist eine Schule,
–– die allen Kindern des Einzugsgebietes an jedem Schultag ein
durchgehend strukturiertes Angebot in der Schule bietet.
–– in der die Aktivitäten der Kinder
am Vor- und am Nachmittag in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen.
–– in der erweiterte Bildungsangebote, individuelle Fördermaßnahmen und übendes Lernen sowie
gemeinsame und individuelle
Freizeitgestaltung in die Konzeption eingebunden sind.
Diese Ziele bzgl. der Umgestaltung
der Grundschule im Sinne des GEWPositionspapieres zur inklusiven
Ganztagsgrundschule sollen nach
und nach erreicht werden. Der neue
Erlass zur Ganztagsschule ermöglicht
Schritte zu ihrer Verwirklichung.
der Schülerinnen und Schüler.
Verantwortung für das Gelingen
übernehmen pädagogische Teams
aus Lehrkräften, Förderlehrkräften
sowie pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte in Zusammenarbeit mit den Eltern, therapeutischen
Einrichtungen und der Jugendhilfe.
Dieses Zusammenspiel aus Angebotsvielfalt und Individualisierung
bietet den Kindern größtmögliche
schulische und persönliche Entwicklungschancen.
Mehrzügige Grundschulen halten
das nötige Geflecht aus breit gefächertem Angebot und entsprechender personeller Ressource teilweise
vor; personelle Verbesserungen sind
überall erforderlich.
In Städten und Kommunen mit entsprechenden Möglichkeiten sind
zwei- bis vierzügige Schulen angemessen.
In ländlichen Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte sollte auch
die Zweizügigkeit angestrebt werden
zur Sicherung einer breiten Fachlichkeit, eines möglichst vielfältigen
Nachmittagsangebots und akzeptabler Schulleitungsstellen.
Gesicherte einzügige Grundschulen
sind tragfähig, wenn sie pädagogische Spielräume nutzen, die Eingangsstufe haben sowie jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen
und eine Zusammenarbeit mit anderen Grundschulen nutzen.
Bei der Zusammenlegung von Grundschulen sollten Wegezeiten von 20
Minuten Busfahrt pro Weg nicht
überschritten werden. Der Schulträger wird verpflichtet, den Transport
so zu gestalten, dass die Fahrzeiten
möglichst klein gehalten werden, z.B.
durch einen sternförmigen Transport.
Eine Zusammenlegung von Grundschulen darf nicht der Einsparung
von Lehrer_innenstellen dienen,
möglicherweise freiwerdende personelle Ressourcen müssen im Grundschulbereich erhalten bleiben zur flächendeckenden Verwirklichung oben
genannter Ziele.
Monika de Graaff
ist Mitglied im
Geschäftsführenden Ausschuss der
Landesfachgruppe
Grundschule
Foto: fotolia
Kernpfeiler dabei sind die Vielfalt der
Lern- und Unterstützungsangebote
für die Vielfalt der Persönlichkeiten
18 | EuW 04/05.2015
Untergesetzliche Regelungen G9
GEW sieht Nachbesserungsbedarf
Die Fachgruppen der GEW haben
in den letzten Monaten intensiv auf
zahlreichen Sitzungen und Veranstaltungen die anstehenden Reformen
mit Kolleg_innen aus den Schulen
diskutiert. Es ging darum, dass erfahrene Praktiker_innen Positionen
zu den geplanten Änderungen entwickeln und Einfluss nehmen auf
die Pläne des Kultusministeriums.
Dessen Vertreter waren immer zu
Gesprächen bereit.
Ein 130 Seiten umfassender Entwurf
für die untergesetzlichen Regelungen liegt seit Februar vor. Die Rückkehr zu G9 nimmt Gestalt an.
Viele der geplanten Änderungen
werden begrüßt: Klare Trennung von
Sek I und Sek II, Wiedereinführung
der Einführungsphase in 11, Reduzierung der Schülerpflichtstunden
und der Einbringungsverpflichtungen, Rückkehr zu fünfstündigen Leistungs- und dreistündigen Grundkursen.
Aber es gibt auch Kritik. In den Diskussionen kristallisierten sich klar
bestimmte Erwartungen und Forderungen heraus, die die GEW in ihrer
Stellungnahme zu den untergesetzlichen Regelungen im Einzelnen ausführen wird. Hier die wichtigsten.
Profilunterricht
In der Sek I muss die Möglichkeit
erhalten bleiben, auf Beschluss der
Schule einen Profilbereich (zurzeit
Stundentafel 1) in den Jahrgängen
8 bis 10 für alle Schüler_innen eines
Jahrgangs mit einer Pflichtstundenzahl von 32 einzurichten. Gemäß
Entwurf dürfte ein Profilbereich nur
zusätzlich angeboten werden. Die
Profil-Schulen wären also anders
als bisher verpflichtet, parallel auch
noch die normale Stundentafel mit
30 Wochenstunden anzubieten. Das
könnten nur wenige (große) Schulen leisten. Die Folge wäre, dass ein
pädagogisch sinnvolles Projekt nicht
mehr durchführbar wäre.
Stundentafel und Einführungsphase
Im Vergleich zu den alten Stundentafeln gemäß G8 (Jahrgänge 5 bis
10) verliert durch die Rückkehr zu
G9 (Jahrgänge 5 bis 10 plus Einführungsphase) kein Fach in der Summe an Wochenstunden. Die Kernfächer Deutsch, Fremdsprachen und
Mathematik gewinnen allerdings
jeweils in der Summe zwei Stunden
hinzu, desgleichen Religion/Werte
und Normen/Philosophie und Sport.
Politik-Wirtschaft als Leitfach für die
Berufsorientierung wird gestärkt:
drei Stunden in 11. Der Entwurf der
Stundentafel 11 (30 Stunden insgesamt) verbucht für die Fächer Kunst,
Musik bzw. Darstellendes Spiel und
Erdkunde nur noch jeweils eine Stunde. Eine deutliche Benachteiligung
(vgl. hierzu auch E&W 10/11.2014, S.
18 f. „Der ganze Mensch – mit allen
Sinnen?). Eine sinnvolle Alternative
hierzu ist die in früheren Verordnungen bewährte Praxis, die Schüler_innen am Ende von 10 z. B. wählen
zu lassen, welches der ästhetischen
Fächer sie weiterführen wollen. Das
gewählte Fach würde dann das gesamte Schuljahr zweistündig laufen.
Auch bei den Naturwissenschaften
wäre es sinnvoller, zwei von drei Naturwissenschaften auszuwählen. Die
beiden gewählten Fächer würden
dann ein Jahr lang dreistündig unterrichtet. Das könnte das Niveau für
die späteren Leistungskurse durchaus heben. Unter Umständen könnte
man in diese Wahlregelung auch das
Fach Informatik einbeziehen, das in
den Stundentafeln nicht als Pflichtfach vorgesehen ist. Versetzungsrelevant wären am Ende von 11 dann
zwölf anstatt 14 Fächer.
Verpflichtende Schwerpunkte
In der Qualifikationsphase sollte die
verpflichtende Schwerpunktsetzung
wegfallen und stattdessen bei den
Prüfungsfachwahlen nur die Pflichtauflagen gelten, die die Kultusministerkonferenz zwingend vorschreibt:
Alle drei Aufgabenfelder müssen
abgedeckt werden und bei den fünf
P-Fächern mindestens zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache bzw.
Mathematik vertreten sein. Dadurch
würden die Wahlmöglichkeiten der
Schüler_innen erweitert. Den einzelnen Schulen bliebe es weiterhin
möglich, nach eigener Entscheidung
Profile anzubieten.
Keine Ausweitung der KCs
Die GEW geht davon aus, dass die
Rückkehr zu G9 nicht dazu führt,
dass zusätzliche Inhalte in den KCs
verankert werden. Die Schulen brauchen mehr Zeit und bessere Möglichkeiten, motivierende Lehr- und
Lernmethoden zu praktizieren, damit die Schüler_innen nachhaltiges
Wissen und Können erwerben. Vor
diesem Hintergrund wird die GEW
in ihrer detaillierten Stellungnahme auch auf Bestimmungen in den
untergesetzlichen Regelungen eingehen, die hier noch nicht im Einzelnen angesprochen worden sind:
Benachteiligung bestimmter Fächer
in den Stundentafeln, Reduzierung
der Klausuren, Einführung einer freiwilligen Präsentationsprüfung in P5,
Stundenzuweisung für Sek I und Sek
II. Die detaillierte Stellungnahme der
GEW findet man unter www.gewnds.de
Perspektiven
Für die GEW sind die Planungen in
Niedersachsen ein erster Schritt zu
einer weitergehenden Reform der
gymnasialen Bildung in Richtung
„Abitur im eigenen Takt“. Ziel muss
neben der Weiterentwicklung der
Sek I eine modularisierte Oberstufe
sein, die es Schüler_innen ermöglicht, ihre Auflagen bis zur Abiturprüfung in zwei, drei oder auch vier
Jahren zu absolvieren, je nach deren
jeweiligen individuellen Planungen
und Möglichkeiten. Die GEW erwartet, dass die reformierten Verordnungen und Erlasse interessierten
Schulen die Möglichkeiten geben,
in dieser Richtung Schulversuche
durchzuführen.
Henner Sauerland
leitet das Referat
Allgemeinbildende
Schulen der GEW
Niedersachsen
Bildung | 19
Abitur nach 13 Jahren
Überblick: Anhörungsverfahren zur Änderung
untergesetzlicher Regelungen
Zentraler Punkt der Novelle des Niedersächsischen
Schulgesetzes ist die von der GEW seit Langem geforderte Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren. Seit Februar
läuft das Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen, die wegen der Umstellung
der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach
Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen nötig werden.
Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Änderungen, die das Kultusministerium plant.
•
Die Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase werden von 34 auf 32 Wochenstunden
gesenkt.
•
Die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sollen künftig fünfstündig, die auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig unterrichtet werden.
•
Die 50 %-Regelung bei den Klausuren soll künftig
auch wieder für die eigenständige Einführungsphase gelten.
•
Die Anzahl der Klausuren und die Möglichkeiten
zur Berücksichtigung anderer Leistungen werden
neu geregelt.
Sekundarbereich I des Gymnasiums
•
•
•
An allen Schulen ist die allgemeine Stundentafel 1
für Schüler_innen vorzuhalten, die am Unterricht
mit 30 Pflichtstunden teilnehmen möchten. Die
Schule kann entscheiden, zusätzlich auch für einzelne Klassen die Stundentafel 2 mit Profilunterricht
anzubieten. Für Schüler_innen, die sich dafür entscheiden, wird der Profilunterricht künftig in den
Schuljahrgängen 8 bis 10 erteilt.
Bei den Stundentafeln ist die bisherige Gesamtstundenzahl von 192 für die Schuljahrgänge 5 bis 10 auf
Grund der Vorgaben auf 179 bzw. 185 (Stundentafeln 1 und 2) zu kürzen, d. h. die Stundenanteile für
einige Fächer müssen zunächst reduziert werden,
diese werden aber durch die neue eigenständige
Einführungsphase weitgehend wieder ausgeglichen
bei einer Gesamtstundenzahl für die Schuljahrgänge 5 bis 11 von dann 209 bzw. 215 Wochenstunden.
Die neuen Regelungen sollen zum 1.8.2015 unmittelbar für die Schuljahrgänge 5 bis 8 in Kraft treten.
Gymnasiale Oberstufe
•
In der wieder eigenständigen Einführungsphase
werden die Bewertung von Noten auf Punkte und
somit auch die Bedingungen für eine Versetzung in
die Qualifikationsphase umgestellt.
•
In der wieder eigenständigen Einführungsphase
sind wieder grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu
belegen.
Abiturprüfung
•
Es wird die Möglichkeit geschaffen, in einem Abiturprüfungsfach eine Präsentationsprüfung abzulegen.
•
Die Einbringungsverpflichtung wird auf mindestens 32 Schulhalbjahresergebnisse gesenkt. Freiwillige Einbringungen weiterer Ergebnisse bis zur
Höchstzahl 36 sind möglich.
•
Die Ausgleichsregelungen bei „Unterkursen“ bei
der Gesamtqualifikation werden geändert.
Die geplanten Änderungen beziehen sich auf folgende
Regelungen: Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“, Verordnung über die
gymnasiale Oberstufe (VO-GO) sowie die Ergänzenden
Bestimmungen (EB-VO-GO), Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen
Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVOGOBAK) und die Ergänzenden Bestimmungen (EB-AVOGOBAK)
Die vollständigen Entwürfe findet man im Internet unter
www.mk.niedersachsen.de (>Aktuelles>Anhörungen).
Foto: fotolia
20 | EuW 04/05.2015
Schulsport
Niedersachsen Schlusslicht
bei der 3. Sportstunde
Die GEW-Sportkommission, eine für
alle sportinteressierten Mitglieder offene Kommission innerhalb der GEW
Niedersachsen, fordert für das Gymnasium (G9) und an allen anderen
allgemeinbildenden Schulen erneut
die Wiedereinführung der 3. Sportstunde.
In der festen Überzeugung, dass Bewegung, Spiel und Sport einen nicht
zu ersetzenden Beitrag sowohl zur
körperlichen als auch zur geistigen
und sozialen Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen leisten und
darüber hinaus erhebliche Potenziale
für eine positive Entwicklung der Bildungseinrichtungen bieten, fordert
die GEW die Landesregierung auf,
Bewegung, Spiel und Sport umfassend und in allen Bildungsbereichen
zu fördern und endlich wieder die 3.
Sportstunde in allen allgemeinbildenden Schulformen einzuführen.
Deutschland hat sich auf der 5.
UNESCO-Weltkonferenz der Sportminister („Berliner Erklärung“ vom
30.5.2013) verpflichtet
•
•
•
„sicherzustellen, dass guter und
inklusiver Sportunterricht als
vorzugsweise tägliches Pflichtfach in die Grund- und Sekundarschulbildung aufgenommen
wird,
dass Sport und körperliche Betätigung an Schulen und allen
sonstigen Bildungseinrichtungen
fest in den Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen integriert
werden und
die wichtige Rolle von inklusivem,
außerunterrichtlichem
Schulsport in der frühen Entwicklung und Erziehung von Kindern
und Jugendlichen zu stärken.“
Auch die 37. deutsche „Sportministerkonferenz“ hat im September
2013 – unter Beteiligung des niedersächsischen Innen-und Sportministers Pistorius – „mit Nachdruck die
auf der Weltsportministerkonferenz
2013 verabschiedete ‚Berliner Erklärung‘ zum Sport“ begrüßt. „Die Sportministerkonferenz wird weiter dafür
sorgen, bestehende Lücken zwischen
politischen Verpflichtungen in Bezug
auf Leibeserziehung und Sport einerseits und deren Umsetzung andererseits“ (Berliner Erklärung) zu schließen, heißt es weiter im Beschluss der
Sportministerinnen und -minister der
Bundesländer.
Wenn die Landesregierung nun ab
Schuljahr 2015/2016 an den Gymnasien wieder G9 einführt, so ist dies
grundsätzlich zu begrüßen. Die notwendige Änderung des Sek I Erlasses
für das Gymnasium eröffnet damit
aber auch endlich die Chance, wie
in fast allen anderen Bundesländern
auch am Gymnasium in den Jahrgängen 5 bis 10 wieder drei Stunden
Sport zu unterrichten.
Während in fünf Bundesländern –
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und NRW – von Jahrgang 5 bis
10 insgesamt 18 Stunden Sport erteilt
werden (Bremen 17) und in fünf weiteren Ländern – BW, BY, HE, RP SH,TH
– zumindest 14 oder 15 Stunden
Sport von Jg. 5 bis 10 erteilt werden
(also bis Kl. 7 bzw. 8 dreistündig), ist
Niedersachsen (gemeinsam mit dem
Bildung | 21
Saarland) Schlusslicht in Deutschland und erteilt im Sek-I-Bereich nur
zwölf Stunden (je zwei von Jg. 5-10)
Sport. Berücksichtigt man auch noch
die Stundenzahl Sport an der Grundschule (insgesamt GS und GYM nur
20 Std., siehe Anlage), so werden von
Klasse 1 bis 10 z.B. in Hamburg oder
Nordrhein-Westfalen 50 Prozent
mehr Sportunterricht erteilt als in
Niedersachsen!
Die GEW fordert schon seit Jahren
gemeinsam mit vielen Sportorganisationen, Verbänden etc. die dritte
Sportstunde für alle Schülerinnen
und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen.
Wann, wenn nicht jetzt, wo die Stundentafel am Gymnasium wieder von
G8 auf G9 umgestellt wird, ist der
Zeitpunkt gekommen, wo die Landesregierung zeigen kann, wie ernst sie
die eigene rot-grüne Koalitionsvereinbarung nimmt:
„Eine gute Schule widmet der Prävention und Gesundheitsförderung
große Aufmerksamkeit. Die rot-grüne
Koalition wird die Entwicklung und
die Umsetzung von Konzepten zur
Prävention, Bewegungs- und Gesundheitsförderung voranbringen.“
Und im Wahlprogramm der GRÜNEN
heißt es dazu treffend:
„Unsere Schulen sind kopflastig und
vernachlässigen neben der Bedeutung der musisch-kreativen Bildung
auch die Bedeutung von körperlicher
Bewegung und Sport. Bewegung und
Sport aber fördern die Gesundheit,
können ein positives Körpergefühl
unterstützen und sind wichtig für die
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. (...) Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass dieser
Bereich genauso selbstverständlich
zum Stundenplan gehört wie Mathematik oder Deutsch.“
Dieser Forderung kann sich die GEWSportkommission uneingeschränkt
anschließen!
alle allgemeinbildenden Schulformen –
die Grundschule, das Gymnasium, die
Hauptschule, die Integrierte und die Kooperative Gesamtschule, die Oberschule
und die Realschule –, denn an all diesen
Schulformen sind nur zwei Stunden
Sport pro Woche in der Stundentafel
aufgeführt.
An allen allgemeinbildenden Schulen
ist Niedersachsen bezüglich der Zahl
der zu erteilenden Sportstunden in
Deutschland Schlusslicht!
Anmerkung:
Die Formulierung in den jeweiligen Erlassen (Stundentafeln) „Die dritte Sportstunde wird in den Schuljahrgängen 5
bis 10 im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt“ hat weder in
der Vergangenheit dazu geführt, noch
ist dies in der Zukunft zu erwarten, dass
für die Mehrzahl der Schülerinnen und
Schüler, die dies wollen, in den Schulen
auch wirklich in ausreichendem Maße
Sport-AGs angeboten werden.
Thorsten Herla
Lothar Wehlitz
Die Forderung, endlich die dritte
Sportstunde in Niedersachsen wieder einzuführen, gilt natürlich für
Anzahl der Sportstunden in der Grundschule (1. – 4.)
und im Gymnasium (5. – 10.) in den Bundesländern
Bundesland
1.
Kl.
2.
Kl.
3.
Kl.
4.
Kl.
Summe
1. – 4.Kl
5.
Kl.
6.
Kl.
7.
Kl.
8.
Kl.
9.
Kl.
10.
Kl.
Summe
5. –10.Kl
Summe
1. – 10.Kl
Berlin
3
3
3
3
12
3
6.
3
3
3
3
18
30
Brandenburg
3
3
3
3
12
3
7.
3
3
3
3
18
30
Hamburg
3
3
3
3
12
3
8.
3
3
3
3
18
30
Nordrhein-Westfalen
3
3
3
3
12
3
9.
3
3
3
3
18
30
Bremen
3
3
3
3
12
3
10.
3
3
3
2
17
29
3
3
2
2
16
28
Baden-Württemberg
3
3
3
3
12
3
Summe
Hessen
3
3
3
3
12
3
Summe
3
3
2
2
16
28
Rheinland-Pfalz
3
3
3
3
12
3
3
3
3
2
2
16
28
Sachsen
3
3
3
3
12
3
3
3
2
2
2
15
27
Bayern
2
3
3
3
11
3
3
3
2
2
2
15
26
Schleswig-Holstein
3
3
3
3
12
3
3
2
2
2
2
14
26
MecklenburgVorpommern
2
3
3
3
11
3
3
2
2
2
2
14
25
Thüringen
2
2
3
3
10
3
3
3
2
2
2
15
25
Sachsen-Anhalt
2
2,5
2,5
2,5
9,5
3
3
2
2
2
2
14
23,5
Niedersachsen
2
2
2
2
8
2
2
2
2
2
2
12
20
Saarland
2
2
2
2
8
2
2
2
2
2
2
12
20
Quelle: eigene Recherche auf den Internetseiten aller 16 Kultus- (Bildungs)ministerien
22 | EuW 04/05.2015
Zum 8. März 2015
Nachlese zum diesjährigen
Internationalen Frauentag
In diesem Jahr wurde in Hannover am 7. März 2015 als
landesweite Aktion der GEW der Rote Teppich für Frauen
ausgerollt. Da der Internationale Frauentag – der 8. März auf den Sonntag fiel und eine breite Öffentlichkeit erreicht
werden sollte, wurde die Aktion auf den 7.3. vorgezogen.
An einem Informationsstand wurden Informationsmaterialien, Blumen und Luftballons verteilt.
Die Idee für diese Aktionsform war der Wunsch, Gedanken zum Internationalen Frauentag an der Basis zu sammeln. Am Informationstisch wurde rege diskutiert. Ein
paar Meinungen sollen als Impuls für eventuelle Denkanstöße dargestellt werden.
Gleichberechtigung ist erreicht (unter 20)
30 % Frauenquote ist eingeführt, das ist doch schon ein
Anfang.
Gleichberechtigung, Rechte für Frauen stärken
(junger Vater)
Gerechte Steuern auf meinen Arbeitslohn. Ich möchte
nicht als Zusatzverdienst meines Mannes versteuert werden. Keine Bestrafung von Steuerklasse 5, weil man arbeiten geht. (45 Jahre, weibl.)
Für Frauen, die aufgrund von Kindererziehung aus dem
Beruf gehen, müssten Qualifizierungsmaßnahmen vom
Arbeitsamt bezahlt werden, damit der Einstieg zurück in
den Beruf gelingen kann. (junge Mutter)
Frauenquote, Lohngleichheit, Equal Pay day (18 Jahre)
Fotos: Wencke Hlynsdóttir
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Frauen arbeiten
mehr und bekommen weniger Geld. (Frau in Rente)
Es ist nicht egal, dass Frauen weniger verdienen. Es ist
nicht egal, wie der Chef mich in einer Bluse ansieht. Es
ist nicht egal, dass Frauen vor allem in anderen Ländern
weniger wert sind. (14 Jahre, weibl.)
Armut soll nicht zunehmen. Positive Gedanken und Folgen durch den Internationalen Frauentag. Die GEW soll
mehr Menschen erreichen. (70 Jahre)
Männer sollen begreifen, dass Frauen auch Rechte haben. Alice Schwarzer ist nicht mehr aktuell.
(75 Jahre, männl.)
Wozu denn? Wir haben doch schon alles!
(50 Jahre, weibl.)
Bei diesen Meinungsäußerungen handelt es sich nur um
einige ausgewählte Äußerungen. Interessant war bei den
Gesprächen, dass die Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern quer durch alle Altersgruppen egal ob
männlich oder weiblich als Problem erkannt wird.
Befremdlich ist, dass trotz erkannter Probleme kaum bis
gar kein Kampfgeist vorhanden ist. Ein allgemeiner Unmut
ist bei vielen Menschen vorhanden, aber der Leidensdruck ist noch so gering, dass viel zu wenig Frauen sich an
Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen, wie Streiks zeigen.
Es ist Aufgabe von Gewerkschaften, an die Geschichte
der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung und der Frauenbewegung zu erinnern, denn kein Recht ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jemals geschenkt worden.
Im Gegenteil, in der Vergangenheit bedurfte es harter
und gelegentlich sogar blutiger Auseinandersetzungen.
Ich habe 20 Jahre gearbeitet und bekomme 311,- € Rente, weniger als die Grundsicherung (Jahrgang 48, weibl.)
Frauen sind überlastet, müssen für alles kämpfen, Männer bekommen es geschenkt.
Gleichberechtigung nicht nur auf dem Zettel (21 Jahre)
Frauen machen sich gegenseitig fertig, anstatt sich zu unterstützen. (25 Jahre, weibl.)
In Deutschland geht es uns, im Vergleich zu anderen
Ländern, ganz gut (Mutter mit 2 Kindern)
Frauen sind nichts wert. (türkische Frau, ca. 40 Jahre)
Ich verdiene im Einzelhandel weniger als meine männlichen Kollegen (Junge Frau)
Astrid Müller
Leiterin des Referates für Frauenpolitik, Bezirksverband
Aus der Organisation | 23
Kreisvorstände sind die Ansprechpartner vor Ort
Schulung für Funktionärinnen
und Funktionäre
Die stellvertretende Landesvorsitzende Laura Pooth und der Schatzmeister Torsten Post haben vom 20.
bis 21.3.2015 zu einer Schulung für
Funktionärinnen und Funktionäre in
Kreisvorständen eingeladen. An der
Tagung nahmen 19 Vertreterinnen
und Vertreter aus 13 verschiedenen
Kreisverbänden, darunter Hannoversch Münden, Göttingen, Region
Harz, Osnabrück, Emsland, Ostfriesland, Friesland und Hannover (Kreis)
teil.
Den inhaltlichen Abschluss des ersten Tages bildete das Thema „Landeshaushalt 2014“. Torsten Post
machte deutlich: „Es gibt keine Besitz- oder Standestümer in der GEW.
Die Mitgliedsbeiträge werden von
der GEW mit Hauptsitz in Frankfurt
von allen Mitgliedern in der Bundesrepublik eingezogen und dann auf
die Landesverbände, Bezirksverbände und Kreisverbände verteilt. Wir
sind eine GEW.“
In einer anschließenden Lernsituation konnten sich die Tagungsteilnehmenden sogleich in der Annahme als
neugewählte Kreisvorstände mit den
neu erlernten Inhalten erproben.
Die Gelegenheit beim gemeinsamen Abendessen nutzten die angehenden, aber auch teilweise bereits
erfahren Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionäre zum Erfah-
Foto: Richard Lauenstein
Laura Pooth und Torsten Post organisierten für die Teilnehmenden auf
abwechslungsreiche und praxisnahe
Weise zentrale Inhalte aus den Handlungsfeldern von Kreisvorständen.
„Der größte Fehler bei Kommunikation ist die Annahme, sie habe stattgefunden“, beginnt Torsten Post das
Thema, wie Sitzungen organisiert
und moderiert werden. Er macht
hierbei deutlich, dass es eine Strukturhilfe darstellt, sogenannte Ist- und
Sollzustände sichtbar zu machen,
sowie die möglichen Wege zu visualisieren.
Der Schatzmeister erläuterte den
Teilnehmenden der Tagung anhand
des Landeshaushalts 2014 die Einnahmen- und Ausgabenverteilung
der GEW Niedersachsen, danach gab
es für die Teilnehmenden bei syrischen Spezialitäten auseichend Zeit
für den kommunikativen Austausch.
„Da sind ja auch bekannte Gesichter
dabei,“ freute sich Rüdiger Heitefaut,
Mitglied des Geschäftsführenden
Vorstands und Sekretär für Tarif- und
Beamtenpolitik, der es sich nicht
nehmen ließ, am Tagungsende die
Teilnehmenden auch noch einmal
persönlich zu begrüßen.
rungsaustausch und es entwickelten
sich neue Kontakte.
Vernetzung war auch am zweiten
Schulungstag zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein
grundlegender Begriff für eine erfolgreiche Arbeit im Kreisvorstand.
„Informiert Euch bei Eurer lokalen
Presse, wer für die Themen Bildung
und Gewerkschaftsthemen zuständig ist,“ referierte die stellvertretende Vorsitzende Laura Pooth, „geht
mit den entsprechend zuständigen
Redakteuren in Kontakt und befragt
sie auch, worauf es bei Artikeln ankommt.“ Darüber hinaus gab es
praktische Hinweise zu gelungenem
Bildmaterial und Beispiele für klassische Fehler in der Motivauswahl, die
leicht vermieden werden können.
Zum Tagungsabschluss wurde die
Satzung besprochen. „Gewerkschaften sind keine Vereine und das hat
gute Gründe“, so Torsten Post und
leitete zur Schulungsevaluation über.
Die Teilnehmenden verabschiedeten
sich Samstagnachmittag in der GEWHauptgeschäftsstelle voneinander
und trugen die vielen Informationen
und Handlungsmöglichkeiten zu ihren Wirkungsstätten, nämlich nach
Hause zu ihren Kreisverbänden.
Silke Utnehmer
Am 19. Februar 2015 wurde Kollegin
Inge Claußen-Dittes, ehemalige langjährige Vorsitzende des GEW Kreisverbands
Verden und Präsidiumsmitglied des Landesvorstands, mit viel Beifall und einem
Blumenstrauß vom Landesvorstand aus
ihrem Präsidentinnenamt verabschiedet. Zusammen mit dem Wolfsburger
Kollegen Gerald Kulms hat sie zahlreiche Vorstandssitzungen souverän und
mit Humor geleitet. Für ihren weiteren
Lebensweg wünschen wir Inge alles Gute.
24 | EuW 04/05.2015
Persönlicher Erfahrungsbericht der Förderschulkonrektorin Jutta Körner
Einführung der inklusiven
Schule in Niedersachsen –
Sind wir auf dem richtigen Weg?
Mein Name ist Jutta Körner. Ich bin
seit 25 Jahren als Förderschullehrkraft tätig. Von 2002 bis 2012 war ich
als Förderschulkonrektorin an der
Dohrmann-Schule Bad Bevensen tätig. Diese Schule startete bereits im
Schuljahr 2002/2003 mit vier Grundschulen und einer kooperativen Gesamtschule mit dem regionalen Integrationskonzept Altenmedingen,
Bad Bevensen, Bienenbüttel und
Himbergen. Im Schuljahr 2011/12
wurde unser Konzept in der Kategorie Schulverbund mit dem Jakob
Muth-Preis für inklusive Bildung ausgezeichnet.
Da auch die drei weiteren im Landkreis Uelzen befindlichen Förderschulen in regionalen Konzepten
unterschiedlicher Konzeption arbeiteten, ist die Zahl der FörderschülerInnen mit einem festgestelltem Unterstützungsbedarf Lernen, die eine
Förderschulen besuchen, so weit
gesunken, dass zum 1.8.14 in Zusammenarbeit mit dem Schulträger
die Fusion der vier Schulen zur Förderschule Uelzen mit dem Förderschwerpunkt Lernen vollzogen wurde. Diese Förderschule ist zugleich
Beratungs- und Förderzentrum für
den gesamten Landkreis Uelzen.
Entwicklung in Niedersachsen seit
Einführung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule (1.8.13)
und der Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (31.1.13):
Zu begrüßen ist, dass beginnend mit
dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend
ab Klasse 1 alle Schülerinnen und
Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Lernen die für sie zuständige
Grundschule besuchen.
Aus meiner Sicht ist hier jedoch die
Chance vertan worden, dies auch für
die Schwerpunkte Sprache und sozial-emotionale Entwicklung umzusetzen. Meine zwölfjährige Erfahrung in
inklusiven Settings hat gezeigt, dass
dem Vorbild altersgemäß entwickel-
ter Mitschülerinnen und Mitschüler
eine deutlich höhere Bedeutung zukommt als „therapeutischer Intervention“ in scheinbar homogenen
Gruppen, deren besonderes Kennzeichnen eine „gemeinsame Schwäche“ ist.
Auch die Aufrechterhaltung des
Doppelsystems
Förderschule
Schwerpunkt Lernen ab Klasse 5 und
das Wahlrecht zu inklusiver Beschulung in der Sek 1 war nicht zielführend, weil hier Ressourcen, die für
die inklusive Beschulung gebraucht
werden, gebunden wurden. Aus
diesem Grund ist die geplante Abschaffung des Wahlrechts für den
Förderschwerpunkt Lernen auch
aufsteigend ab Klasse 5 im Zusammenhang mit der aktuellen Novellierung des Schulgesetzes zu begrüßen
und aus meiner Sicht auch konsequent.
Leider ist man aber auch hier gegenüber dem Gesetzentwurf (Bildungschancengesetz) nicht standhaft geblieben und hat für den
Förderschwerpunkt Sprache Bestandsgarantien eingeräumt, obwohl praktische Erfahrungen erfolgreich arbeitender Konzepte vor Ort
und wissenschaftliche Erkenntnisse
seit langem belegen, dass inklusive
Förderung erfolgreich ist. Man beruft sich hier auf Ängste von Eltern,
die sicher vorhanden sind, und will
Eltern ein Wahlrecht einräumen.
Erfahrungen zeigen jedoch, dass
vertraute Systeme zum Teil auch
gegen besseres Wissen angewählt
und empfohlen werden, auch deshalb, weil nicht nur bei Eltern Angst
vor Neuem besteht, sondern auch
bei Lehrkräften. Diesen Ängsten
kann am ehesten durch kompetente
fachliche Beratung und den Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern
begegnet werden, nicht aber mit Bestandsgarantien. Was wir brauchen,
sind positive Beispiele (zum Beispiel
Landkarte inklusive Bildung, Jakob
Muth-Preis), die auch von unserem
Dienstherren stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden müssen, denn Inklusion ist aus
meiner Sicht unteilbar.
Ständiges Aufschieben angekündigter Maßnahmen trägt aus meiner Sicht jedenfalls nicht zu einer
Bewusstseinsbildung bei, sondern
schwächt eher erfolgreich arbeitende Konzepte vor Ort, weil ihre Arbeit
immer wieder in Frage gestellt wird.
Ich würde mir von Seiten unseres
Dienstherren ein deutlicheres Bekenntnis zu diesen Konzepten wünschen, um die Motivation und das
Engagement der Kolleginnen und
Kollegen vor Ort zu honorieren und
zu erhalten.
Nach wie vor ist die Bereitstellung
von Ressourcen zur Umsetzung der
inklusiven Schule in Niedersachen
die Fragestellung, die auch bei uns
vor Ort von Betroffenen (Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen) am emotionalsten diskutiert wird. Meine
Erfahrungen in inklusiven Settings
zeigen, dass eine schülergebundene Ressource (Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung, Doppelzählung
von Schülerinnen und Schülern mit
Unterstützungsbedarf in der GS und
Sek. 1, „Rucksackstunden“ für Schülerinnen und Schüler in der Sek. 1,
Zusatzbedarf für SchülerInnen mit
sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf in den Jahrgängen 5 und 6)
oft nicht zielführend ist. Es besteht
die Gefahr, dass Schülerinnen und
Schüler vorschnell etikettiert werden, um fehlende Ressourcen auszugleichen. Schon jetzt geraten Förderschullehrkräfte in den Regelschulen
zum Teil in ein Rechtfertigungsdilemma, wenn sie sich diesen Begehrlichkeiten widersetzen.
Deutlich wird dieses „RessourcenEtikettierungsdilemma“ in unserer
Aus der Organisation | 25
Region durch steigende Meldezahlen, schon vor der Einschulung und
innerhalb des ersten Schuljahres,
und einen steigenden Anteil von
Schülerinnen und Schülern mit
einem Unterstützungsbedarf im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, auch noch in der Sekundarstufe 1. Darüber hinaus sendet
die beschriebene Doppelzählung
auch ein falsches Signal in Bezug auf
die Einschätzung dieser Schüler und
trägt zu zusätzlicher Stigmatisierung
bei, indem, möglicherweise auch
nur indirekt, der Eindruck vermittelt
wird, die betroffenen Kinder seien
doppelt schwierig. Damit werden
die Einstiegschancen in den Schulalltag aus meiner Sicht massiv beeinträchtigt und wir kommen zu einer
zunehmenden Stigmatisierung in
inklusiven Settings.
Um dieser Entwicklung entgegen zu
wirken und eine „Sonderschulpädagogisierung“ der allgemeinen Schule
zu vermeiden, ist aus meiner Sicht
eine sonderpädagogische Grundversorgung für alle Schulformen deutlich zielführender, entlässt sie doch
Verantwortliche vor Ort aus dem Dilemma, etikettieren zu müssen, um
Ressourcen zu erhalten, und erspart
von sonderpädagogischer Unterstützung Betroffenen die Scham der Etikettierung.
In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus die Zeugnisbestimmungen der allgemeinbildenden Schulen
zu überdenken. Wir stellen immer
wieder fest, dass Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf in der Grundschule es als große Scham erleben,
wenn ihre Klassenkameraden ab
Klasse 3 Ziffernzeugnisse erhalten
und sie erhalten ein Berichtszeugnis.
Hier ist zu begrüßen, dass Grundschulen künftig bis zur vierten Jahrgangsstufe Berichtszeugnisse schreiben können. Sollte sich eine Schule
jedoch gegen diese Lösung entscheiden, sollte hier eine Angleichung für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf möglich sein.
Jutta Körner
war Förderschulkonektorin an der
Dohrmann-Schule Bad Bevensen
Inklusion
Wünsche – Wünsche – Wünsche
Wir wünschen uns eine inklusive Schule für alle Schülerinnen und Schüler –
das schließt ein selektives Schulsystem aus.
Wir wünschen uns inklusiven Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler –
das bedeutet ein gut durchdachtes und geplantes Konzept mit GS-LehrerInnen und FÖ-LehrerInnen.
Wir wünschen uns ausreichend Zeit für Absprachen, Planungen, Entwicklungen, Evaluation – Inklusion wurde
schließlich konzeptionslos verordnet.
Wir wünschen uns ausreichend qualifiziertes Personal,
d. h. SchulpsychologInnen, SchulsozialarbeiterInnen,
ErzieherInnen – und keine Billiglösung Schulbegleitung.
Wir wünschen uns Zeit für Gespräche mit Eltern, Therapeuten, Psychologen, Erziehungsberatungsstellen…
Wir wünschen uns ausreichendes Material und Räume.
Wir wünschen uns Entlastung, um alle uns übertragenen Aufgaben bewältigen zu können.
Wir wünschen uns, dass Bildung und Inklusion keine
Lippenbekenntnisse und keine Wahlpropaganda von
Politikern bleiben.
Wünsche können in Erfüllung gehen, wenn Politik das
wirklich will.
Wir wünschen uns eine eindeutige Aufgabenverteilung
von GS- und FÖ-schullehrerInnen.
Wir wünschen uns eine generelle Doppelbesetzung im
1. Schuljahr und eine bedarfsgerechte Doppelbesetzung
in den weiteren Schuljahren.
Barbara Kantelhardt
Personalvertretung der GS Hermannshagen Hann.
Münden, Mitglied im KV Hann. Münden
26 | EuW 04/05.2015
Arbeitsbelastung an Grundschulen
Grundschul-Beschwerdewelle – was rollt?
Vor genau einem Jahr gab es an dieser Stelle die erste Veröffentlichung
über die massiv rollende Welle von
Beschwerden bzw. Protesten zur
enorm gestiegenen Arbeitsbelastung an Grundschulen.
Seit Beginn des Jahres 2014 wuchs
die Zahl der Beschwerdebriefe stetig
an, so dass das Thema in der GEWFachgruppe höchste Priorität bekam
und die GEW-Personalräte in den
Bezirken sich in der Verantwortung
sahen, die GS-Kollegien inhaltlich
und organisatorisch zu unterstützen.
In Personalrätetreffen mit großer
Beteiligung wurden die zunehmenden außerunterrichtlichen Aufgaben und immer stärker belastenden
psychischen Anforderungen gesammelt, abgeglichen und gemeinsam
Formulierungshilfen erarbeitet, die
den einzelnen Grundschulen unterstützend angeboten wurden.
Sicherlich hat diese Hilfe vielen
Kolleginnen und Kollegen Mut gemacht, ihrer Unzufriedenheit mit
der Arbeitssituation Ausdruck zu
verleihen. Aktuell hat der Schulhauptpersonalrat Kenntnis von rund
230 Briefen und immer kommt das
sprichwörtliche Fass zum Überlaufen
und veranlasst Grundschulkollegien,
sich dem Protest anzuschließen.
Parallel dazu und in logischer Konsequenz haben sich überwältigend viele Grundschulen zur Teilnahme an
der GEW-Arbeitszeitstudie angemel-
det. Wohl wissend, dass damit eine
weitere Zeit fordernde Verpflichtung
einhergeht, nehmen es die Kolleginnen und Kollegen für ein ganzes Jahr
auf sich, Daten für die wissenschaftlich fundierte Arbeitszeiterfassung
zu sammeln.
Von Anfang an war klar, dass mit einem schnellen Erfolg, sprich mit einer kurzfristigen Verbesserung der
Arbeitssituation, nicht zu rechnen
ist. Worauf die Grundschul-Lehrkräfte, die sehr individuell und anschaulich die Situation an ihrer jeweiligen
Schule dargestellt haben, jedoch
berechtigt hoffen konnten, war eine
Reaktion aus dem Kultusministerium. Auf eine Stellungnahme der Ministerin warten bis heute jedoch alle
vergebens! Mitgeteilt wurde dem
Schulhauptpersonalrat aber, dass
der Protest wahrgenommen wurde
und es auch Überlegungen zu Entlastungsmöglichkeiten der GrundschulLehrkräfte gäbe. Genauere Details
sind jedoch nicht zu erfahren, lediglich, dass man sich diese Entlastungen sehr „kleinschrittig“ vorstellen
muss – angesichts der großen Zahl
der Beschäftigten und der fehlenden
Spielräume im Haushalt.
Währenddessen blühen seit Monaten unterschiedliche Gerüchte.
Hat das MK die schulfachlichen
DezernentInnen angewiesen, die
„aufmüpfigen“ Grundschulen zu
besuchen? – Oder die Landesschulbehörde? – Tun sie es aus eigenem
Antrieb? Offenbar finden auch nur
in einzelnen Regionalabteilungen
solche Besuche statt.
Berichte der betroffenen Schulen
fallen sehr unterschiedlich aus. Zum
Teil sei ein echtes Bemühen um Unterstützung spürbar, zum Teil fühlten
sich die KollegInnen aber auch unter
Rechtfertigungsdruck. Fortbildungen
zum persönlichen Zeitmanagement
oder zur Erhöhung der Stressresillienz sehen die Lehrkräfte sehr begrenzt als Lösung ihrer komplexen,
überwiegend systemisch bedingten
Belastungssituation.
Nur als skandalös kann die Entgleisung bezeichnet werden, zu der es
auf Grund eines Beschwerdebriefes kam: Die Schulleiterin wurde
angewiesen, mit allen Kolleginnen
innerhalb einer eng gesetzten Frist
Personalentwicklungsgespräche
zu führen. Darüber hinaus wurde
indirekt dem gesamten Kollegium
die amtsärztliche Untersuchung zur
Feststellung der Dienstfähigkeit in
Aussicht gestellt. Zynischer und absurder kann die Fürsorgepflicht des
Dienstherrn nicht ausgelegt werden!
– Natürlich waren die zuständigen
Stufenvertretungen des Personalrats
umgehend auf den Plan gerufen.
Solch ein Einschüchterungsversuch
ist nicht hinzunehmen, er zeugt von
mangelnder Achtung der Lehrkräfte,
von fehlender Wertschätzung ihrer
Arbeit und zeigt deutlich: Eine Positionierung der Kultusministerin ist
nicht nur wünschenswert, sondern
auch überfällig und dringend nötig.
Die GEW-Spitze setzt weiterhin auf
Gespräche mit Ministerin Heiligenstadt, um kurzfristig zumindest Kompromisslösungen zu finden, ohne
jedoch das langfristige Ziel der Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung an den Grundschulen aus dem
Auge zu verlieren.
Ilonka Bruhn
ist Mitglied des
Geschäftsführenden Ausschusses
der Fachgruppe
Grundschulen
Aus der Organisation | 27
Bezirksdelegiertenversammlung in Braunschweig
Viele neue Gesichter im
Geschäftsführenden Vorstand
Die üblicherweise anstehenden
Wahlen verliefen rundum erfreulich:
Als langjähriger und bewährter Bezirksvorsitzender wurde Burkhard
Kuchernig wieder gewählt, ebenso
seine Stellvertreterin Anne Mehring.
Sönke Volkmann geht als weiterer
stellvertretender Vorsitzender in seine zweite Amtsperiode. Traditionell
hohe Unterstützung bekam Peter
Perkampus als Schatzmeister.
Als Geschäftsführer tritt Bernd
Brombacher in die Fußstapfen von
Erwin Lörsch.
Auch die Anzahl von sieben BeisitzerInnen (eine spezielle Braunschweiger Organisationsform) bleibt erfreulich hoch. Fünf neue, weibliche
Gesichter zeigen, dass die Arbeit
im Bezirk zuverlässig weitergeführt
werden kann. Hans-Jörg Schwoch,
der den Arbeitskreis Seminarleiter
etabliert hat, sorgte rechtzeitig für
die Nachfolge und gewann Annegret Hirsbrunner für die Mitarbeit.
Durch Margit Bentin bleibt auch der
berufsbildende Bereich vertreten.
Während der laufenden Sitzung erklärten sich dann Dagmar Gaida,
Petra Braband und Christine Ohnesorge bereit, als Beisitzerinnen zu
kandidieren.
Neben Erwin Lörsch und Hans-Jörg
Schwoch wurden Ingrid Burmeister,
Dieter Renner und Egbert Henkel –
soweit anwesend mit Dankesworten und einem Blumenstrauß – vom
Vorsitzenden verabschiedet, der das
entspannt tun konnte, denn letzt-
Foto: Bernd Brombacher
Am 10. und 11. Februar fand in
Braunschweig die 58. Bezirksdelegiertenversammlung statt. Burkhard
Kuchernig freute sich besonders,
den Braunschweiger Oberbürgermeister Ulrich Markurth begrüßen
zu können, der den rund 120 Delegierten die „Verantwortung der
Kommune(n) für das Schul-/Bildungssystem“ darstellte. Michael
Kleber war als DGB-Vorsitzender der
Region Süd-Ost-Niedersachsen vertreten. Petra Tiemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD,
erläuterte den derzeit aktuellen
Stand der Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes.
Neue und bereits bekannte Gesichter (v.l.n.r.): Sönke
Volkmann, Annegret Hirsbrunner, Christina Ohnesorge,
Petra Braband, Dagmar Gaida, Uwe Riske, Margit
Bentin, Burkhard Kuchernig, Peter Perkampus, Anne
Mehring, Bernd Brombacher, Ilonka Bruhn
endlich war eine weitgreifende personelle Erneuerung geglückt.
Ilonka Bruhn
Beisitzerin im GV
Bezirk Braunschweig
Neue PäWo-Broschüre liegt vor!
Die Broschüre beinhaltet: 15 Arbeitsgruppenberichte
und drei auf der PäWo vorgetragene Referate
RAUS AUS DEM
HAMSTERRAD –
MEHR ZEIT FÜR
BILDUNG
Schulentwicklung auf dem Prüfstand
Dr. Jörg Schlee
Anmerkungen zu „Belastungen im Lehrer_innen-Beruf“
Dr. Ulf Kieschke
Die Zukunft des Lernens: Sinnbildung im 21. Jahrhundert
Lisa Rosa
Die Broschüre kann bestellt werden zum Preis von 12,50 €
zzgl. 1 € für Porto- und Versandkosten in der
Geschäftsstelle des BV Lüneburg
Auf dem Berge 3, 21647 Moisburg
FAX: 04165/1415
E-Mail: [email protected]
Foto: Gregor Bruns-Schröder
28 | EuW 04/05.2015
Die bemerkenswerte Handschrift hat Dr. Jörg Schlee sich während seiner Lehrerausbildung angeeignet. Nicht weniger bemerkenswert war sein Vortrag zum Thema „Ist ein humanes Bildungssystem möglich?“
KV Cuxhaven
Kreislehrer(innen)tag des KV Cuxhaven
mit erstklassigen Referent_innen
Wie nehmen mich die Mitmenschen
wahr? – Kann ich zu einem humanen
Bildungssystem beitragen? – Wie
teile ich mir die Zeit ohne schlechtes
Gewissen so ein, dass ich mich entlasten kann?
„Gesunde Schule – gesunde Lehrer_
innen?!“ Unter diesem Thema hatte
das Referatsteam Gesa Langlo, Anna
Brunke und Sandra Marczyschewski
den emeritierten Universitätsprofessor Dr. Jörg Schlee für einen Vortrag
gewinnen können, in dem er sich
die Frage stellte, ob ein „Humanes
Bildungssystem – ein Ding der Unmöglichkeit“ sei. Zwei Workshops
rundeten die Veranstaltung inhaltlich ab. Gudrun Soujon, unter anderem Tanzpädagogin und Coach zum
Thema Präsenz und Selbstwahrnehmung, gab einen Einblick in ihr reichhaltiges Repertoire von Übungen
zum Mit- und Selbermachen. Viele
davon kann man problemlos auch
im Kollegium und sogar in der eigenen Lerngruppe umsetzen. Bernhild
Schrand, unter anderem Supervisorin und Führungscoach im Bereich
Schule, zeigte Möglichkeiten auf, wie
man dem Stress des Schulalltages
entgegentreten kann. Nach einer
kurzen Einführung zur Geschichte
des Themas Zeitmanagement entwickelte Schrand gemeinsam mit den
Teilnehmer_innen Ideen, wo genau
Zeit eingespart werden kann. „Man
hat inzwischen festgestellt, dass Zeit
eine endliche Ressource ist und dass
man gerade im Lehrerberuf kaum in
der Lage ist, konsequent den Beruf
von der restlichen Zeit abzukoppeln“, so Schrand. Das heißt aber
nicht, dass man sich nicht bewusst
machen darf, an welchen Stellen
man seinen Arbeitseinsatz reduzieren kann und vielleicht muss. Prioritätenlisten können dabei durchaus
helfen, aber auch die Kolleg_innen.
„Wer findet, dass er zu viel Zeit mit
Korrigieren verbringt, sollte nachfragen, wie andere das effizienter
hinbekommen. Oder sich überlegen, ob die Ansprüche an sich selbst
nicht einfach zu hoch sind. Der Perfektionist lebt in dem Dilemma, dass
es nie genug ist“, erläutert Bernhild
Schrand. In einem Beruf, der einen
kaum in die Lage versetzen wird,
fertig zu sein, muss man sich selber
Grenzen setzen, zum Beispiel zeitliche. Vor allem aber ist die Wertschätzung der eigenen Arbeit wichtig. Aber auch Überlegungen, wo
man sich in zwanzig, zehn, fünf Jahren und in einem Jahr in Bezug auf
sein Leben und seinen Beruf sieht,
sind hilfreich, um herauszufinden,
wo Entlastungspotenziale sind. Am
Beispiel und gemeinsam mit einer
Kollegin aus der Runde zeigte Bernhild Schrand auf Grundlage dieser
Zeitabschnitte interessante Lösungsansätze auf. Fazit: Wir tun viel und
tun es auch für die Schulkinder, aber
Aus der Organisation | 29
nicht um jeden Preis. Nur wenn wir
uns selber entlasten und wissen, wo
die Grenze der Belastbar- oder Zumutbarkeit erreicht ist, können wir
erfolgreich arbeiten.
Doch zurück zur Theorie: Bietet unser Bildungssystem überhaupt die
Möglichkeit, auf humane Weise zu
lernen und zu lehren? Werden wir
nicht unabdingbar zerrissen vom
Qualitätsentwicklungswahn auf der
einen Seite und andererseits von
gelangweilten Schüler_innen, denen
scheinbar nur noch ihr Smartphone
heilig ist?
Es ist möglich, ist sich Jörg Schlee,
Diplom-Psychologe und noch heute Dozent für Supervision an der
Uni Bremen, sicher. Aber was ist eigentlich human? Dafür gibt es zwei
Grundvoraussetzungen: „Die zentralen menschlichen Potenziale sind zu
fordern oder fördern, aber genauso
ist auch den Bedürfnissen des Einzelnen angemessen Rechnung zu
tragen.“ Im Wesentlichen sind vier
Potenziale gemeint: die Rationalität,
die Selbstreflexivität, die Kommunikation und die Autonomie. Mit Autonomie ist hier die Eigenständigkeit
des Handelns gemeint, nicht unbedingt die Entscheidungsfreiheit.
Konkret: Die Fähigkeit, innerhalb
der gegebenen Regeln eigenständig
zu handeln. Genau hier sieht Jörg
Schlee ein großes Problem: „Den
Menschen wird immer mehr vorgeschrieben. Das beginnt in der Schule und setzt sich in den inzwischen
furchtbar verschulten Studiengängen fort.“ Die Handlungsfähigkeit reduziert sich auf ein Minimum und so
wird den Menschen ihre Autonomie
genommen und wir wundern uns,
warum die jungen Menschen so unselbstständig, ja unsicher sind. Eine
große Herausforderung ist es also
für uns Lehrer_innen, unseren Schüler_innen möglichst viel Selbstständigkeit anzutrainieren. Sie müssen
und wollen ernst genommen werden und mit Respekt behandelt wer-
den. Und wenn sie nach dem Sinn
fragen, ist das wichtig, weil genau
die Sinnhaftigkeit die immens wichtige Orientierung im Leben ermöglicht. Weitere Bedürfnisse sind Zugehörigkeit und Geborgenheit, aber
auch vitale Bedürfnisse wie Schlaf
und Nahrung. Wenn dies im Einklang
ist, sind positive Lehr- und Lernbedingungen möglich. Wenn ich dann
auch noch über die innere Logik des
Einzelnen nachdenke, die bei jedem
zum Teil sehr unterschiedlich ist, bin
ich human, sonst nicht. Verständnis
zu haben heißt allerdings nicht, dass
ich das Verhalten einer Person gutheißen oder billigen muss. Sollen wir
also Kuschelpädagogen sein oder
soll das inhaltsorientierte Arbeiten
im Vordergrund stehen? Wie so oft
macht es die Mischung, denn „zu viel
des Guten macht die Sache am Ende
nicht besser. Täglich bis in die Puppen zu schlafen macht uns auf Dauer
träge, eine radikale Fastenkur macht
uns auf Dauer krank“, nennt Schlee
einige Beispiele. „Wir müssen ein
positives Spannungsverhältnis aus
Person- und Leistungsorientierung
auf die Beine stellen.“ Das wissen
wir doch alles? Richtig. Und warum
ist die dann die Stimmung im Kollegium schlecht? Warum herrscht ein
rauer Umgangston im Klassenraum?
Ganz einfach: Weil wir uns nicht im
luftleeren Raum bewegen, sondern
weil wir Rand- und Rahmenbedingungen ausgesetzt sind, auf die man
reagieren muss. Diese bestimmen
letztlich, ob ich in positiver innerer
Haltung agieren kann und will und
somit zur Humanität beitrage. Das
hängt natürlich auch von der eigenen inneren Stärke ab.
Die Lage ist also ernst, aber nicht
hoffnungslos, da Jörg Schlee seinen
Vortrag mit einigen Vorschlägen beschloss. Zunächst regte er an, innerhalb von Lerngruppen kleine Gruppen von maximal vier Personen zu
bilden oder bilden zu lassen. Diese
Gruppe sollte durchaus längerfristig
Bestand haben. Das gibt Vertrautheit und Sicherheit. Zudem bietet
sie den Vorteil, sich nicht in einer
größeren Masse von Menschen verstecken zu können. Schlee erläutert:
„Anonymität lässt die Verantwortung sinken. Das merkt man auch im
Kollegium. In einer Vierergruppe ist
jeder gezwungen, aufmerksam zu
sein. In einer Zehnergruppe erlaubt
sich der eine oder die andere schon
einen kurzen Kommentar gegenüber
dem Nebenmann, in größeren Gruppen gibt es gar Privatgespräche.
In der Klasse ist das nicht anders.“
Schlee empfiehlt ausdrücklich, auch
im Kollegium kleine Arbeitsgruppen
zu bilden, da diese viel beweglicher
im Entwickeln von Ideen sein können und zudem auch eine stärkende
Wirkung haben.
Darüber hinaus spielen Einzelgespräche mit Schüler_innen eine
immens wichtige Rolle, besonders
für die Schüler_innen selber, so
Schlee: „Die Lehrkraft soll vor allem
zuhören und hier völlig auf ein ‚du
du du‘ verzichten.“
Und wir sollen versuchen, häufiger
zu lächeln. Manchmal kommt die
gute Stimmung dann von ganz allein. „Als ich einmal überhaupt keine
Lust auf ein Seminar hatte und kaum
wusste, wie ich mich motivieren sollte, dachte ich mir: ‚Geh‘ da jetzt rein
und lieb sie alle tot‘.“
Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teilnehmer_innen denkt das
Organisationsteam über eine Fortsetzung der Thematik für den kommenden Kreislehrer_innentag nach.
Gregor Bruns-Schröder
30 | EuW 04/05.2015
Rezension
Neoliberalismus: Unterwerfung als Freiheit
Die 1970er Jahre gelten mit dem
Zusammenbruch des Systems fester Wechselkurse (Bretton WoodsSystem) im Jahr 1973, der Weltwirtschaftskrise 1974/75 und der damit
erfolgenden Rückkehr der Massenarbeitslosigkeit als ökonomischer
Wendepunkt der Nachkriegszeit.
Wurde bis dahin der Wohlfahrtsstaat
ausgebaut und auf eine aktive Konjunktursteuerung gesetzt, so gerieten sozialstaatliche Regulierungen
nun zunehmend unter Druck: Staatliche Tätigkeit wurde als grundlegend
ineffizient gegenüber Marktprozessen bewertet, und vermeintlich zu
hohe Löhne galten fortan als Bremse
für Investitionen. Die internationalen Finanzmärkte wurden mit dem
Versprechen einer so erreichbaren
optimalen Kapitalallokation – das
heißt: Kapitel fließt ohne Schranken
in seine besten Verwendungsmög-
Patrick Schreiner: Unterwerfung als Freiheit.
Leben im Neoliberalismus, PapyRossa Verlag,
Köln 2015. ISBN 978-3-89438-573-6. 127 Seiten.
11,90 Euro.
lichkeiten und schafft so ein größtmögliches Wachstum – dereguliert.
Diese wirtschaftspolitische Neuorientierung wird als Wendung hin zum
Neoliberalismus bezeichnet.
Der Neoliberalismus ist dabei mehr
als eine wirtschaftspolitische Orientierung: Er versteht sich auch als
gesellschaftspolitische Ideologie, deren Ziel die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Ordnungsprinzipien in
Alltag und Gesellschaft war und ist.
Das Buch „Unterwerfung als Freiheit. Leben im Neoliberalismus“
von Patrick Schreiner setzt sich kritisch mit den Mechanismen dieser
Verankerung neoliberaler Ideologien im Bewusstsein der Menschen
auseinander. Der Autor wirft mithin
keine ökonomische Fragestellung
auf – etwa die Frage, welche neoliberalen Ideen und Vorstellungen
die Wirtschaftspolitik dominieren
und welche ökonomischen Folgen
sie haben. Seine Fragestellung ist
vielmehr eine politikwissenschaftlich-soziologische: Wie werden die
Menschen zu neoliberalen Subjekten – „zu Menschen also, die etwa
marktkonform, wettbewerbsfähig,
selbstdiszipliniert,
anpassungsbereit, flexibel, egoistisch, aktiv und
unternehmerisch sind, sein wollen
oder sein sollen; zu Menschen, für
die Selbstthematisierung, Selbstoptimierung und Selbstdarstellung eine
selbstverständliche und alltägliche
Freude sind oder zumindest sein sollen“ (S. 32).
Konkret widmet sich Schreiner kritisch den alltäglichen und auf den
ersten Blick oft unpolitischen Mechanismen, durch die neoliberales
Denken und Handeln als angemessen und alternativlos erscheint: Stark
durchdrungen durch den Neoliberalismus ist etwa der Bildungsbereich
(S. 33 ff.). So trete die Frage, was
Wissen in einer demokratisch verfassten Gesellschaft bedeutet, in den
Hintergrund, während Kompetenzen
zur flexiblen Wissensaneignung immer wichtiger werden. Naturwissenschaftliches und technisches Wissen
genießt gesellschaftlich einen Vorrang gegenüber geistes- und sozial-
wissenschaftlichem. In die Bildungspolitik selbst haben Marktprinzipien
Einzug gehalten, was insbesondere
für die Hochschulbildung gilt: Die
Lernenden werden als Konsumentinnen und Konsumenten von Bildungsdienstleistungen verstanden. Lernen
wird so zur „Arbeit an sich selbst,
Gestalten eines eigenen Profils an
Kompetenzen und Fertigkeiten, mit
denen die Bedürfnisse von Unternehmen bzw. ‚Märkten‘ befriedigt
werden.“ (S. 39) In diesem Zusammenhang zeigt Schreiner auch den
neoliberalen Gehalt der Aussage „Bildungspolitik ist die bessere Sozialpolitik“ auf: Diese Einschätzung beruht
bekanntlich auf der Aussage, dass
gut ausgebildete Menschen höhere
Gehälter beziehen und weniger von
Arbeitslosigkeit betroffen sind. Diese
Argumentation ist aber nicht schlüssig: So werden viele Menschen trotz
guter Ausbildung schlecht bezahlt,
und bestimmte soziale Gruppen wie
Menschen mit Behinderung werden
am Arbeitsmarkt systematisch ausgegrenzt. Gleichwohl lässt sich die
soziale Frage auf diese Weise individualisieren: Wer seine Bildungschancen nicht nutzt, erscheint als selbst
schuld an der eigenen Situation.
In seiner unmittelbarsten Form wird
neoliberales Denken von Ratgeberund Management-Literatur vermittelt – die Kernbotschaft lautet:
„Jeder und jede kann ‚es schaffen‘,
… solange man nur an sich und den
eigenen Erfolg glaube, motiviert sei
und Leistung bringe“ (S. 48). Gesellschaftliche Verhältnisse und Rahmenbedingungen werden ausgeblendet, genauso wie die Tatsache,
dass Anstrengungen und Bemühungen nicht automatisch und immer
zum Erfolg führen.
Auch für Seifenopern, Sport, Castingshows und einiges mehr kann Schreiner Anknüpfungspunkte neoliberalen Denkens aufzeigen. Immer geht
es darum, Menschen der Erwartung
auszusetzen, „sich permanent selbst
zu thematisieren, darzustellen und
zu vermarkten. Sie sollen sich als aktiv und attraktiv, als flexibel und anpassungsfähig, als unternehmerisch
und wettbewerbsfähig erweisen.
Aus der Organisation | 31
Diesem Zweck sollen wiederum Bildung und sportliche Fitness, Soziale
Netzwerke und Konsum, Ratgeberliteratur und Esoterik gleichermaßen
dienen“ (S. 105).
ökonomischen Theorien und Wirtschaftspolitik geführt werden muss.
Wer sich kritisch mit dem Neoliberalismus auseinandersetzen will,
kommt an diesem Buch, das ausgesprochen gut und leicht lesbar geschrieben ist, nicht vorbei. Es ist die
beste Grundlage, um die nach wie
vor ungebrochene Hegemonie des
Neoliberalismus zu verstehen.
Kai Eicker-Wolf
Foto: Richard Lauenstein
Patrick Schreiner, der beim DGB in
Niedersachsen/Bremen/SachsenAnhalt arbeitet, einen lesenswerten
Blog (www.annotazioni.de) betreibt
und unter anderem regelmäßig auf
den NachDenkSeiten schreibt, hat
ein ausgesprochen interessantes
Buch verfasst: „Unterwerfung als
Freiheit“ zeigt, wie weit die neoliberale Ideologie mittlerweile in Alltag
und Gesellschaft vorgedrungen ist
und in welchem Umfang neoliberales Denken jenseits ökonomischer
Debatten gesellschaftlich verankert
und handlungsleitend wirkt. Deutlich wird dadurch, dass eine Auseinandersetzung mit neoliberalen
Politikkonzepten auch jenseits von
Die jährlich stattfindende Bildungsmesse Didacta kommt
alle drei Jahre nach Hannover. Im Februar 2015 war es
wieder soweit: Vom 24. bis 28. Februar präsentierten
sich 750 Aussteller aus allen Bildungsbereichen 72.000
BesucherInnen in den hannoverschen Messehallen.
Im Zentrum des Interesses standen diesmal die frühe,
die digitale und die berufliche Bildung. Die GEW war
mit zwei Ständen zum Schul- und zum Kitabereich dabei, an denen KollegInnen des Hauptvorstands und des
Landesverbands Niedersachsen rund um die Uhr bereit
standen. Die BesucherInnen fanden dort Informationen,
individuelle Beratung, kollegialen Austausch und etwas
Zeit zum Ausspannen vom Messetrubel. An den beiden
Ständen konnte die GEW Niedersachsen 57 Eintritte verzeichnen. Das e-ticket-Angebot des Landesverbands und
seiner Kreisverbände wurde von der Mitgliedschaft allgemein mit großem Beifall aufgenommen.
32 | EuW 04/05.2015
Berufsschultag 2015
Nicht mehr Berufsorientierung –
sondern bessere
Foto: Birger Schröder-Eschbach
„Zukunft gesucht!“ Unter diesem
Titel fand der diesjährige Berufsschultag des Referates Berufliche
Bildung und Weiterbildung im Freizeitheim Vahrenwald in Hannover
statt. Prof. Bettina Zurstrassen von
der Universität Bielefeld hielt den
Einführungsvortrag vor über 100 interessierten BesucherInnen. Sie skizzierte politische Implikationen eines
pädagogisch-didaktischen Konzepts
der Berufsorientierung, stellte verschiedene Theorien zur Berufsorientierung bzw. Berufswahl vor, ging auf
soziologische Aspekte der Berufswahl ein und beleuchtete die gesellschaftspolitischen Interessen hinter
der Forderung nach mehr Berufsorientierung.
Prof. Bettina Zurstrassen von der Universität Bielefeld
skizzierte in ihrem Einführungsvortrag politische Implikationen eines pädagogisch-didaktischen Konzepts der
Berufsorientierung.
Ein vorgestellter Ansatz ist die Formulierung von Persönlichkeitstypen
(z. B. handwerklich-technisch, künstlerisch-kreativ oder ordnend-verwaltend). Dieser Ansatz ist besonders
populär, weil Berufsinteressentests
gut in der Berufsberatung eingesetzt werden können. Zurstrassen
kritisiert die klassischen Berufswahltheorien, weil sie von der Annahme
ausgehen, dass Berufswahl eine
eigenständige, unabhängige Entscheidung sei. Der soziale Kontext
werde nicht oder nicht hinreichend
berücksichtigt. Die Berufswahl wird
wesentlich durch soziale Beziehungen beeinflusst, sowohl fördernd als
auch hemmend. Hinzu kommt die
Annahme, dass alle Personen die
Freiheit hätten, denjenigen Beruf zu
wählen oder auszuüben, der ihnen
am besten entspricht. Die Lebensrealität vieler Menschen wird ignoriert
und der gesellschaftliche Wandel
bleibt unberücksichtigt.
Im Weiteren ging Zurstrassen auf soziologische Aspekte der Berufswahl
ein. Die Forschung untersucht u. a.
den Zusammenhang von Berufswahl
und Dimensionen sozialer Ungleichheit (z. B. Unterstützung durch die
Familie und sozialem Umfeld) und
Lebenslaufforschung. Die Studie
„Schule, und dann? Herausforderungen bei der Berufsorientierung“ kam
zu dem Ergebnis, dass der Beruf für
Jungen und Mädchen gleichermaßen wichtig ist. Übereinstimmend
sagen 87 %, es sei für die Zukunft
besonders wichtig einen Beruf zu
haben, der Spaß macht. Bei anderen
Zielen gibt es erhebliche Unterschiede. Eine gute Partnerschaft ist den
Mädchen mit 70 % ebenso wichtig
wie anderen Menschen zu helfen
mit 43 %, gegenüber den Jungen mit
54 % und 21 %.
Neue arbeits- und industriesoziologische Ansätze formulieren eine Veränderung des Berufs, er ist mehr als
Erwerbsarbeit, er soll Spaß machen.
Gleichzeitig finden Entgrenzung und
Subjektivierung von Arbeit statt, das
Individuum wird als Ganzes in den
Arbeitsprozess eingebunden. Zurstrassen skizziert das „Modell des Arbeitskraftunternehmers“ nach Pongratz/Voß, das durch Selbstkontrolle,
Selbstökonomisierung und Verbetrieblichung des Lebenshintergrundes zu kennzeichnen ist. „Durch die
Selbstkontrolle des Arbeitskraftunternehmers über die eigene Arbeitskraft und die damit einhergehenden
notwendige Systematisierung, erhalten die Betriebe eine bereits vorbereitete Arbeitsfähigkeit der Arbeitskraft.“ Sie wird zu einem strategisch
handelnden Akteur, der die Arbeitsaufgaben selbstständig definiert und
durchführt. Die Lebensweise wird
ökonomisiert, also effizienzorientiert
durchgestaltet. „Es ergibt sich eine
Annährung der Struktur des Lebens
mit der Struktur eines Betriebes.“ An
dem Beispiel eines Schülerunternehmens https://www.youtube.com/
watch?v=meZhL225JSc verdeutlichte Zurstrassen eindrucksvoll, wie
diese Kultur des unternehmerischen
Selbst vermittelt wird.
Empirische Befunde zur Berufsorientierung aus der o. g. Studie, die von
der Vodafone Stiftung herausgegeben wurde, zeigen auf, dass die Entscheidung, was Schüler_innen beruflich werden wollen, ihnen mit 12 %
sehr leicht, mit 32 % ziemlich leicht,
mit 39 % ziemlich schwer und mit 7
% sehr schwer fällt. Sie fühlen sich zu
56 % über berufliche Möglichkeiten
ausreichend informiert und wünschten sich auch nur zu 26 % mehr
Unterstützung bei der Berufswahl.
Zurstrassen führt aus, dass die mangelnde Ich-Stärke von Schüler_innen
diesen nicht die Sicherheit und Entschlussfähigkeit gibt, den Prozess der
Berufswahl aktiv zu gestalten.
Sie wirft ein Augenmerk auf die
politische Interessenlage: Berufsorientierung wird durch Testverfahren marktkonform und folgt damit
Aus der Organisation | 33
privatwirtschaftlichen
Interessen,
Berufsorientierung dient als arbeitsmarktpolitisches Steuerungsinstrument, weil sie Einfluss nimmt und in
Berufe vermittelt, für die wenig Bewerber_innen vorhanden sind. Dies
gilt insbesondere für Jugendliche
aus sozial benachteiligten Familien.
Wirtschafts- und Interessenverbände nehmen Einfluss zur Implementierung neuer gesellschaftlicher
Normen. Bildung soll vorrangig der
beruflichen, arbeitsmarktförmigen
Verwertbarkeit dienen und es soll
sich ein ökonomisches Verständnis
von Gesellschaft durchsetzen.
Zurstrassens Fazit lautet, dass es
eine bessere Berufsorientierung geben muss, die den Lebensweltansatz
mit einbezieht, Entwicklungszeiten
lässt und eine eigenverantwortliche
und selbstständige Gestaltung der
Lebens- und Arbeitswelt in den Blick
nimmt. Gegenstand des Unterrichts
müssen folglich auch die politischen
und gesellschaftlichen Verflechtungen der Berufsorientierung sein.
In sechs Arbeitsgruppen wurde am
Nachmittag zu verschiedenen Fragen
der beruflichen Bildung diskutiert.
Dabei wurden Handlungsempfehlungen aus dem Bündnis Duale Berufsausbildung vorgestellt und kritisch
geprüft, die Berufsorientierung einer
Oberschule auf Lebens- und Arbeitsweltorientierung hin untersucht, die
Kritische Konsumbildung anhand von
diversen Materialien analysiert und
das Programm „Ich schaffs – cool ans
Ziel“ vorgestellt. Es soll Jugendlichen
helfen, selbstgesteckte Ziele zu erreichen. Eine Arbeitsgruppe widmete sich der inklusiven BBS und ging
der Frage nach, wie eine Umsetzung
der Inklusion gelingen kann. Der
Duale Partner Ausbildungsbetrieb
war das Thema in einer weiteren
Arbeitsgruppe. Der Ausbildungsreport Niedersachsen vom DGB wurde
vorgestellt und gemeinsam mit der
Qualitätsoffensive der Handwerkskammer Hannover der Fragestellung
nachgegangen, wie ausbildungsreif
die Betriebe sind? Die Dokumentation des Berufsschultages mit weiteren Hinweisen und Präsentationen
wird auf den Seiten des Referates im
Netz unter www.gew-nds.de/index.
php/bildungsbereiche/beruflichebildung zu finden sein.
Martin Grajetzky
ist Mitglied im Leitungsteam des Referats
Berufliche Bildung und
Weiterbildung
LesePeter der AJuM
Im April 2015 erhält den LesePeter das Bilderbuch:
Aaron Becker
Die Reise
Gerstenberg
Hildesheim
2015
ISBN 978-3-8369-5784-7
40 Seiten – 14,95 €
ab 4 Jahren
Lob der Fantasie: Wenn dir
langweilig ist, dann male dir
mit einem roten dicken Stift
eine offene Tür an die Wand und schau nach, welcher
Raum sich dahinter verbirgt. Draußen am Fluss machst du
dann weiter, zeichnest dir ein rotes Ruderboot, steigst ein
und erkundest die Welt. Am Ende vom Abenteuer wirst
du einen Jungen mit einem großen violetten Stift finden.
Im Mai 2015 erhält den LesePeter
das Kinderbuch:
Ulrich Hub
Füchse lügen nicht
mit Bildern von Heike Drewelow
Carlsen Verlag Hamburg 2014
ISBN 978-3-551-55649-3
144 Seiten - 12,90 €
ab 8 Jahren
Auf einen Flugplatz warten unterschiedliche Tiere mit Gepäck und
Reisepass!!! auf ihren Abflug, der
sich verzögert. Eigentlich haben sie sonst nicht viel miteinander zu tun, sind aber nun längere Zeit miteinander verbunden. Erste freundschaftliche Bande bahnen sich an. Die Tiere mit ihren unterschiedlichen Charakteren werden zumeist
sehr menschlich und ausgesprochen witzig dargestellt.
34 | EuW 04/05.2015
Ostfriesische Hochschultage 2015
Schule in der Welt – Welt in der Schule
schaft der Uni Bielefeld sprach von
der guten Chance, mit der Lehrerfortbildung Theorie und Praxis verbindet.
Er kritisierte die Ungleichheit in den
Schulen und forderte einen besseren
Umgang mit der Vielfalt der Schülerschaft. Der Begriff der Heterogenität werde jetzt häufiger genannt,
da er den Blick auf die individuelle
Persönlichkeit jeder Schülerin, jedes
Schülers in der Folge der reformpädagogischen Bewegung geschärft hat.
Die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Laura Pooth forderte
Vorfahrt für Bildung und eine solide
Finanzierung beim Umgang mit Heterogenität in inklusiven Schulen. Das
Oberthema der Bildungsfinanzierung
sei in Frage gestellt mit dem Ziel der
Schuldenbremse. Bildung dürfe nicht
kaputtgespart werden. Es fehle eine
gesamtstaatliche Bildungsstrategie.
Die sich permanent verändernden
Rahmenbedingungen fordern den
Lehrkräften viel an Engagement und
Kompetenzen ab, sie können gleich-
Fotos: Hasso Rosenthal
Zum 28. Mal organisierte der Arbeitskreis Ostfriesische Hochschultage in der GEW seine Veranstaltung,
diesmal in Kooperation mit der Universität Bielefeld (Bielefeld School
of Education) und dem Regionalen
Pädagogischen Zentrum der Ostfriesischen Landschaft (RPZ). Beim Pressegespräch mit Dr. Renate Schüssler,
Professor Eiko Jürgens (beide Uni
Bielefeld), Jürgen Richter (Vorsitzender der Ostfriesischen Hochschultage), Barbara Hoppe (Emder Zeitung),
Günter Niet (Ostfriesenzeitung),
Gudrun Stüber und Jürgen Richter
(beide Arbeitskreis Hochschultage)
wurden die Inhalte vorgestellt. Da
ging es in Seminaren (Workshops) um
die Vielfalt der Begabungen in einer
Schulklasse (Heterogenität), die Zusammenarbeit im Kollegium (z.B. bei
Ganztagsbetrieb und Inklusion), spielerische Sprachförderung, das Thema
Menschenrechte im Unterricht, die
Zusammenarbeit von Elternhaus und
Schule, Tanz in der Schule oder „Was
Kinder stärkt“ (Resilienz).
Der Vorsitzende des Arbeitskreises
Ostfriesische Hochschultage Jürgen
Richter erinnerte am 12. März in seiner Begrüßung an die lange Tradition
der selbst organisierten Fortbildung.
Bei der Eröffnung lobte der Bezirksvorsitzende der GEW Stefan Störmer
die Ostfriesischen Hochschultage, die
die Attraktivität der Region mit ihrem
Fortbildungsangebot erhöhen würden. Vielfach beklatscht wurde die
Lehrerband „The Teachers“, die mit
ihrer Musik das Rahmenprogramm
gestaltete. Prof. Dr. Eiko Jürgens von
der Fakultät der Erziehungswissen-
zeitig aber auch als Chance zu Perspektivwechsel und Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Die
Ostfriesischen Hochschultage 2015
versuchen auf diese Entwicklungen
innovative Antworten in Form von
Denkanregungen und Praxisimpulsen
zu geben. So wird das Thema „Welt
in der Schule – Schule in der Welt“
anhand der Themenfelder InklusionGlobales Lernen-SchulentwicklungWelt aus Perspektive der Fächer erschlossen. Die Zuordnung ist nicht
trennscharf, gibt den Inhalten aber
eine gewisse Rahmung. Die Themen-
palette der Ostfriesischen Hochschultage 2015 am 12. und 13. März war
vielfältig. Ausgehend von Überlegungen zum Umgang mit Heterogenität
und multiprofessioneller Kooperation, reichte das Spektrum von kreativen Zugängen wie Gesellschaftsspielen, Akrobatik oder Tanz in der
Schule, über inklusiven Mathematikunterricht, Förderung im Deutschunterricht und naturwissenschaftliche
Experimente hin zu Themen, die die
Lebenswelten und Sichtweisen von
SchülerInnen und Eltern besser erschließen und einen fairen Umgang
miteinander fördern sollen, wie die
Stärkung von Kindern über den Resilienzansatz, Migration als Unterrichtsthema oder Menschenrechtsbildung.
Damit verbindet sich die Hoffnung,
die vielfältigen ‚Lebenswelten, Weltbilder‘ von Kindern und Jugendlichen
aus unterschiedlichen Perspektiven
zu beleuchten und sie für die schulische Handlungspraxis fruchtbar machen zu können.
Die Hochschultage werden alle zwei
Jahren mit wechselnden Universitäten von Vertretern aller GEW-Kreisverbände organisiert. Dazu gehört
auch immer eine Schulbuch- und Medienausstellung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
lobten die Dozentinnen und Dozenten für die interessanten, erhellenden Veranstaltungen, die Stimmung
auf dem „Campus“ des Auricher Europahauses war gut wie immer. Viele
trafen alte Bekannte, die Schulmedienausstellung wurde gern genommen, die Stände der GEW und von
Amnesty International konnten sich
über mangelnden Zuspruch nicht beklagen. Die „Bielefelder“ lobten die
anregende Gesprächsatmosphäre,
genossen auch das Freizeitangebot
am Rande der Tage.
Bilder und weitere Berichte unter:
www.gew-rheiderland.homepage.tonline.de/OHT2015.html
Hasso Rosenthal
Arbeitskreis Ostfriesische
Hochschultage in der GEW
Immer im Heft | 35
Aus der Rechtsschutz- und Personalratsarbeit
Druckversion fürs Schwarze Brett?
Jetzt Code scannen oder Infos zum
Download aufrufen unter:
www.gew-nds.de/SHPR/Bildungsnotizen
Informationen aus den Personalräten
Unterstützungsangebot für Grundschulen zur Schulentwicklung im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule
Ein vom Kultusministerium entwickeltes Konzept sieht vor,
dass innerhalb von fünf Jahren allen 1.700 Grundschulen
in Niedersachsen die Teilnahme an einer Qualifizierung zur
Unterstützung ihrer Schulentwicklungsprozesse zur inklusiven Schule angeboten wird. Das Konzept plant für zunächst
1.250 Grundschulen die Begleitung in einem dreijährigen
Schulentwicklungsprozess.
Die Eckpunkte der Qualifizierungsmaßnahme SchiLF-Primarbereich sehen u.a. vor, dass jede angemeldete Schule
pro Jahr eine zweitägige SchiLF durchführt. Da die Maßnahme über drei Jahre läuft, gibt es also pro Schule insgesamt
drei Fortbildungen, die sich einheitlich am Niedersächsischen Curriculum zur Einführung der inklusiven Schule
orientieren und von ausgebildeten Multiplikator_innen
inklusive Schule (MiS) durchgeführt werden. Die kleineren
Schulen (unter 20 Lehrkräften) können sich bereits im Anmeldeverfahren in den Regionen zusammenschließen, um
gemeinsam diesen Schulentwicklungsprozess zu durchlaufen. Es soll eine Teilnehmer_innenzahl von 20 bis 35 Lehrkräften pro Veranstaltung erreicht werden. Die Schulen erhalten die zweitägige SchiLF kostenfrei.
Ab dem 1. Mai 2015 wird das NLQ ein Infopaket an die
Grundschulen verschicken, das über das Angebot und die
Anmeldemöglichkeiten im Einzelnen informiert. Im September sollen dann für ca. 800 Grundschulen die ersten
Fortbildungen starten.
Zielvereinbarungen BBS
Seit 2010 werden die Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen durch Zielvereinbarungen gesteuert. Zwischen
den Schulen und der jeweiligen Regionalabteilung der
Niedersächsischen Landesschulbehörde werden Entwicklungsziele als Zielvereinbarung festgeschrieben. Vor dem
Hintergrund des jetzt anstehenden zweiten Durchgangs
der landesweiten Zielvereinbarungsgespräche wurde der
Leitfaden „Zielvereinbarungen zwischen öffentlichen berufsbildenden Schulen und der Schulbehörde“ überarbeitet. Ebenfalls überarbeitet wurde der „Strategische Entwicklungsrahmen“, der die Entwicklungsbereiche, Ziele
und Handlungsfelder zur schulischen Berufsbildung in Niedersachsen formuliert. Beide Dokumente finden sich auf
der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Pfad >Schule > Schulqualität > Qualitätsentwicklung an berufsbildenden Schulen (BBS)
Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.8.2015
Für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 31.8.2015 wird
der Niedersächsischen Landesschulbehörde der nachfolgend aufgeführte Stellenumfang von 1.500 Stellen zugewiesen.
Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für diese
nicht vor, sind diese Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte einzustellen.
Regionalabteilungen
Stellen
insgesamt
Schulform
BS
H
LG
OS
Haupt- und Realschule
150
180
190
190
710
Oberschule
20
40
80
40
180
Förderschule
40
35
40
45
160
Gymnasium
20
15
15
20
70
Gesamtschule
80
130
80
90
380
Insgesamt
310
400
405
385
180
36 | EuW 04/05.2015
Zusätzliche Einstellungen können in dem Umfang vorgenommen werden, in dem die einzustellenden Lehrkräfte
ihre Stundenzahl unter die Regelstundenzahl reduzieren.
Laut Einstellungserlass ist es Ziel, eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von rund 100 Prozent an
den öffentlich allgemein bildenden Schulen zu erreichen.
Als Fächer mit besonderem Bedarf gelten beim Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen Französisch, Physik, Chemie und Musik, an Gymnasien Latein, Kunst, Physik und
Informatik.
Da für die Stellen häufig nicht genügend Bewerberinnen
und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Verfügung stehen, können sich auch Lehrkräfte bewerben, die
den Vorbereitungsdienst spätestens am 31.10.2015 beenden werden.
Das Auswahlverfahren für Schul- und Bezirksstellen beginnt
am 5.5.2015. Die Stellenangebote für die erste Auswahlrunde erfolgen spätestens bis zum 27.5.2015.
Quelle: Einstellungserlass MK vom 24.3.2015
Bilanz über Bewerbungen und Einstellungen an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zum 1.2.2015
Landesweit wurden zum Halbjahr über 981 Einstellungsmöglichkeiten bekannt gegeben und realisiert. Bewerberlage und Einstellungssituation zum 1.2.2015 stellten sich
folgendermaßen dar:
Lehramt an/für
Bewerbungen mit
Lehramt
Einstellungen mit
Lehramt
Einstellungen
insgesamt
Quereinsteiger
GH, GHR und Realschulen
1.254
629
1
Sonderpädagogik
116
71
1
Gymnasien
1.695
265
11
insgesamt
3.065
965
13
In der Summe der Einstellungen sind drei Einstellungen mit der Lehrbefähigung für
berufsbildende Schulen enthalten.
43 % der Bewerberinnen und Bewerber kamen aus anderen Bundesländern, eingestellt wurden jedoch nur 23 % Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern.
Insgesamt wurden überwiegend Bewerberinnen und Bewerber aus Niedersachsen eingestellt, die ihre Staatsprüfung erst im Lauf des letzten halben Jahres vor der Einstellung absolviert hatten.
Im Folgenden die Relation von Bewerbungen zu Einstellungsmöglichkeiten: GH, GHR und Realschulen 1,8; Sonderpädagogik 1,3; Gymnasien 8,2, insgesamt: 3,2.
Ergänzungsstudium für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung
für Sonderpädagogik
Zum Wintersemester 2015/16 stehen an der Universität
Hamburg jeweils drei Studienplätze für den Weiterbilden-
den Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A), Förderschwerpunkt Sehen und Förderschwerpunkt Hören für
interessierte Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt
für Sonderpädagogik, die an öffentlichen Schulen im Bereich des niedersächsischen Kultusministeriums tätig sind
und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, angeboten. Bewerbungsschluss ist der 1.5.2015 (siehe Ausschreibung im SVBL 4/2015 Seite 151).
Berufsbegleitende Qualifizierung für das Lehramt Sonderpädagogik für Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen
Eine berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften, die
in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht
über eine Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, ist nun auch für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt
an Berufsbildenden Schulen möglich. Diese Kolleginnen
und Kollegen können sich bereits in dem derzeitigen Bewerbungsverfahren für den Qualifizierungsbeginn 1.8.2015
bewerben
(siehe Ausschreibung im SVBL 2/2015 Seite 53).
Dürfen Beamte gemeinsame Erklärungen mit Fraktionen
des Landtages abgeben?
Am 18. Februar 2015 veröffentlichten die SPD-Landtagsfraktion und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
mit der Schulleiterin des Gymnasiums Tellkampfschule
einen gemeinsamen Aufruf zur Unterstützung der Schulgesetznovelle. In einer mündlichen Anfrage fragten Abgeordnete der FDP-Fraktion, ob die Landesregierung in einem
solchen Fall das Neutralitätsgebot, welches für Beamte in
Ausübung ihres Dienstes und bei Verwendung der Dienstbezeichnung gilt, gewahrt sehe. Falls ja, ob künftig alle Bediensteten des Landes unter Verwendung ihrer Dienst- und
Amtsbezeichnung gemeinsame Erklärungen mit Fraktionen
des Landtags veröffentlichen dürften.
Da die Antwort auf diese Anfrage durchaus grundsätzliche
Bedeutung für eine persönliche politische Betätigung von
Beamtinnen und Beamten hat, zitieren wir hier die Antwort
der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im Wortlaut:
„Grundsätzlich steht auch Beamtinnen und Beamten das
Recht auf persönliche politische Betätigung zu, denn die
grundrechtlich geschützte Freiheit der Meinungsäußerung,
die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit können
auch sie für sich beanspruchen. Art. 33 Abs. 5 GG schränkt
diesen Grundsatz jedoch ein durch die gesonderten Pflichten der Beamtinnen und Beamten, die sich aus dem Dienstund Treueverhältnis zum Dienstherrn ergeben. Insoweit
haben Beamtinnen und Beamte bei politischer Betätigung
gemäß § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht
auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Aus dieser Pflicht zur
achtungs- und vertrauensgerechten Mäßigung und Zurückhaltung ergeben sich Grenzen der zulässigen politischen
Betätigung von Beamtinnen und Beamten, die unter anderem bei einer Inanspruchnahme der Autorität des Amtes
Immer im Heft | 37
zu beachten sind. So darf eine Beamtin oder ein Beamter
nicht die Autorität des Amtes in Anspruch nehmen und
einsetzen, um ihrer oder seiner persönlichen politischen
Auffassung größere Beachtung und Überzeugungskraft zu
verschaffen. Dies geschieht regelmäßig aber nicht schon
dadurch, dass die Beamtin oder der Beamte in üblicher
Form seine Amtsbezeichnung verwendet, denn nach § 57
Abs. 2 S. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG)
darf die Beamtin oder der Beamte die Amtsbezeichnung
auch außerhalb des Dienstes führen. Lediglich eine darüber
wesentlich hinausgehende, insbesondere plakative Hervorhebung des Amtes überschreitet dagegen die Grenze zur
unzulässigen Inanspruchnahme. Grundsätzlich kann davon
ausgegangen werden, dass den Beamtinnen und Beamten
bei ihrer politischen Betätigung die Grenzen bewusst sind,
die sich für sie aus ihren Beamtenpflichten zur Mäßigung
und Zurückhaltung ergeben.
Die Schulleiterin hat den in Rede stehenden Aufruf nicht
unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung oder dienstlichen Position unterzeichnet, sondern nur mit ihrem Namen. Lediglich im Rahmen der Veröffentlichung des Aufrufs
wird sie als Schulleiterin bzw. Leiterin des Gymnasiums Tell-
kampfschule bezeichnet … Weder der Niedersächsischen
Landesschulbehörde noch dem Niedersächsischen Kultusministerium war bekannt, dass die Schulleiterin einen entsprechenden Aufruf unterzeichnet hat. Eine Rücksprache
oder Genehmigung hat es im Vorfeld nicht gegeben, ist
jedoch auch nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen keine Voraussetzung für eine politische Betätigung
…
Wann und in welchen Fällen die Grenze der zulässigen politischen Betätigung von Beamtinnen und Beamten überschritten wird, kann nicht pauschal beantwortet werden,
sondern muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls anhand der dargelegten Grundsätze
entschieden werden. Eine erste summarische Prüfung lässt
den Schluss zu, dass im vorliegenden Fall diese Grenze aber
nicht überschritten sein dürfte; denn die Beamtin hat den
Aufruf nur mit ihrem Namen unterzeichnet. Erst im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Aufrufs wurde auf
ihre Position als Schulleiterin der Tellkampfschule hingewiesen.“
Quelle: Presseerklärung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 19.3.2105
Neuzugänge
an Pensionierungen bei beamteten Lehrkräften
___________________________________________________________________________________________________________ in Niedersachsen
2007 bis 2013
Neuzugänge an Pensionierungen bei beamteten Lehrkräften in Niedersachsen 2007 bis 2013 Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit % der jeweils Pensionierten davon unter 45 45 – 50 50 -­‐ 55 55 -­‐ 60 60 und älter 2007 gesamt davon Frauen 632 378 2008 gesamt davon Frauen 632 397 2009 gesamt davon Frauen 636 371 2010 gesamt davon Frauen 677 451 2011 gesamt davon Frauen 623 386 2012 gesamt davon Frauen 657 435 2013 gesamt davon Frauen 516 349 24,0% 29% 23,8% 30,2% 24,9% 29,5% 24,9% 31,5% 22,0% 26,2% 17,1% 19,5% 12,9% 15,3% 14 18 80 219 301 9 13 62 130 164 16 19 62 249 286 15 14 49 172 147 22 21 54 231 308 19 16 39 144 153 27 16 51 228 355 23 14 43 165 206 23 16 44 167 373 18 13 33 127 195 32 28 42 168 387 27 24 31 131 222 27 8 47 111 323 24 6 36 85 198 122 665 -­‐ 193 13,5% 1.431 234 1421 1 550 19,9% 2.829 106 806 178 12,0% 1.476 262 2263 9 656 130 1453 3 204 9,2% 2.225 252 2440 4 776 141 1522 1 264 11,6% 2.277 Übrige Pensionierungen: Schwerbehinderung, ab 60 167 67 198 79 216 105 253 Vorzeitig auf Antrag Antragsaltergrenze 1260 679 1209 645 945 519 1175 übrige Gründe 2 -­‐ -­‐ -­‐ 1 1 1 65. Lebensjahr 568 179 613 191 752 260 605 % der jeweils Pensionierten 21,6% 13,7% 23,1% 14,5% 29,5% 20,7% 22,3% Insgesamt 2.629 1303 2.652 1.312 2.550 1.256 2.711 (Tabelle erstellt nach Zahlen-­‐Information aus dem Landesamt für Statistik Niedersachsen) 17,1% 3.847 19,5% 3.988 Bildungsnotizen
Ausbilden: Für Betriebe eine Investition, die sich auszahlt!
Was kostet die duale Ausbildung die Betriebe und welchen Nutzen liefert sie ihnen? Dieser Frage wird anhand
der repräsentativen Befragung zu Kosten und Nutzen der
betrieblichen Ausbildung 2012/13 nachgegangen. Nach
den Ergebnissen dieser neuen Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sind die Aufwendungen der
Betriebe im Vergleich zur letzten Erhebung 2007 um real
etwa 600 Euro pro Auszubildendem und Jahr auf 5.398
Euro gestiegen. Diese Investitionen zahlen sich aber insbesondere bei Übernahme der Auszubildenden aus, da Personalgewinnungskosten eingespart werden, sich die Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt reduziert und somit
mögliche Ausfallkosten durch Personalengpässe vermieden
38 | EuW 04/05.2015
werden. Über 80 Prozent der Betriebe bestätigen, dass sie
ausbilden, um Fachkräfte zu qualifizieren, die langfristig
im Unternehmen eingesetzt werden sollen. Die Mehrzahl
(59 Prozent) der mehr als 3.000 befragten Ausbildungsbetriebe ist daher nach eigener Aussage „sehr zufrieden“
oder „zufrieden“ mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der
Ausbildung. Nur 11 Prozent zeigten sich unzufrieden. Im
Ausbildungsjahr 2012/2013 entstanden den Betrieben im
Durchschnitt pro Auszubildendem und Jahr Bruttokosten
in Höhe von 17.933 Euro. Davon entfielen 11.018 Euro (62
%) auf die Personalkosten der Auszubildenden und 4.125
Euro (23 %) auf die des Ausbildungspersonals. Mit 925 Euro
(5 %) schlugen die Anlage- und Sachkosten und mit 1.866
Euro (10 %) sonstige Kosten zu Buche. Hierzu gehören zum
Beispiel Kammergebühren oder Kosten für externe Lehrgänge und die Ausbildungsverwaltung. Die Auszubildenden
verursachen jedoch nicht nur Kosten. Sie leisten durch ihre
Arbeit einen Beitrag zur Produktion von Waren und Dienstleistungen. Zieht man diese produktiven Leistungen in
Höhe von durchschnittlich 12.535 Euro von den Bruttokosten ab, so ergeben sich für das Ausbildungsjahr 2012/2013
für die Betriebe durchschnittliche Nettokosten von 5.398
Euro pro Jahr und Auszubildendem. Etwa 28 Prozent der
Auszubildenden erwirtschafteten 2012/2013 Nettoerträge
für ihre Ausbildungsbetriebe. Detaillierte Informationen
in: BIBB REPORT, Heft 1/2015: „Ausbildung in Deutschland
weiterhin investitionsorientiert - Ergebnisse der BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung 2012/2013“. Die Ausgabe kann im Internet des BIBB heruntergeladen werden unter www.bibb.
de/bibbreport-1-2015
Größtes Geschlechtergefälle bei Einstellung zur Mathematik
Wie das OECD Berlin Centre mitteilte, gehört Deutschland
zu „den Ländern mit dem größten Geschlechtergefälle in
der OECD, wenn Mädchen und Jungen ihre Einstellung der
Mathematik gegenüber angeben“.
Auf die Frage, ob sie mathematische Aufgaben schnell begreifen, antworten Jungen demnach wesentlich häufiger
mit Ja als Mädchen. Anders herum stimmen Mädchen eher
der Aussage zu, dass sie einfach nicht gut in Mathe seien –
und zwar auch dann, wenn sie im PISA-Test genauso erfolgreich abschneiden wie ihre männlichen Mitschüler.
Der 1. OECD- Bildungsbericht mit Fokus auf den Geschlechtern (The ABC of Gender Equality in Education) belege,
dass Leistungsunterschiede zwischen Mädchen und Jungen
nicht durch angeborenes (Un-)Vermögen, sondern durch
eine erworbene Haltung gegenüber der jeweiligen Materie, der Schule bzw. dem Lernen zustande kommen.
Hier die wesentlichen Ergebnisse des OECD-Reports (ausführlicher Bericht unter www.oecd.org/berlin/publikationen/gleichstellung-der-geschlechter.htm) zur Gleichstellung der Geschlechter im Erziehungswesen:
•
•
Jungen haben gegenüber Mädchen ein geringeres Interesse an Schule und Erziehung, folglich auch ein höheres Risiko des Schulabbruchs.
Jungen sind in der Schule häufiger leistungsschwach
als Mädchen.
•
•
•
•
•
Die schulische Leistungsbewertung ist ungerecht,
denn Lehrerinnen und Lehrer bewerten die Leistungen
von Mädchen oft besser als die der Jungen.
Die Erwartungshaltung der Eltern hat großen Einfluss
auf die Schullaufbahn der Kinder, insbesondere auf
das mangelnde Selbstvertrauen von Mädchen gegenüber Mathematik und Naturwissenschaften.
Eltern können sich für ihre Söhne zu 40 Prozent eine
Karriere in MINT-Berufen vorstellen, aber nur zu 15
Prozent für ihre Töchter.
Obwohl die Leistungsunterschiede der Geschlechter
in MINT-Fächern nur gering sind, schätzen Jungen ihr
Leistungsvermögen weit höher ein als Mädchen.
Im Vergleich der 34 OECD-Länder weist Deutschland
im Bildungswesen ein besonders hohes Geschlechtergefälle auf.
Neue „Kopftuchentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem am 27. Januar 2015 veröffentlichten Beschluss hat
der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen
in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild
von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubensund Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) nicht vereinbar ist.
Die Verfassungsbeschwerden betrafen die Rechtmäßigkeit
von Abmahnungen und einer Kündigung einer nordrheinwestfälischen Lehrerin und einer sozialpädagogischen Mitarbeiterin an einer bekenntnisfreien Gemeinschaftsschule
in NRW, die sich geweigert hatten, ihre mit religiöser Motivation getragenen Kopftücher im Dienst abzulegen. Die
Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich.
In Niedersachsen mit einer vergleichbaren allgemeinen
Verbotsklausel ist der Beschluss ebenso wie im Falle von
NRW verfassungskonform eng auszulegen. Darauf können
sich betroffene Kolleginnen sofort berufen.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht mag die Aufhebung des
Kopftuchverbots rechtens sein; aus gleichstellungspolitischer Sicht müssen auch andere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
•
•
•
•
Das Eintreten für die Freiheits- und Gleichheitsrechte
und -gebote der Verfassung gegen Symbole für die gesellschaftliche Unterordnung von Frauen.
Die Toleranz gegenüber der weltanschaulich-religiösen
Haltung von Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen der Bedingungen staatlicher Pflichtschulen.
Die Förderung der Integration von Migrantinnen und
Migranten.
Die Rechtssicherheit in den Bildungseinrichtungen für
Lehrerinnen und Lehrer, Schulaufsicht, Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Die Debatte um das Kopftuch kann, auch nach dem Karlsruher Urteil, nicht isoliert geführt werden. Die GEW Niedersachsen wird sich diesem Auftrag stellen.
Immer im Heft | 43
Termine
Gemeinsame Fortbildung für LehrerInnen
aller Schulformen
Einladung zum Workshop für GEW-Frauen
Lernen für die Arbeitswelt
Lust auf Führung?!
14. Juni (Anreise) bis 17. Juni 2015
in der IG Metall Bildungsstätte Berlin
Samstag, dem 27.06.2015, 9.45 Uhr bis 17.00 Uhr
Landesgeschäftsstelle (Sitzungsraum im Erdgeschoss)
Berliner Allee 16 in Hannover
Gemeinsam laden die GEW und die IG Metall vom 14. bis
17. Juni 2015 zu einer bundesweiten LehrerInnenfortbildung ein. In deren Mittelpunkt steht das Thema Arbeit als
Gegenstand schulischen Lernens.
Deutschland hat prozentual innerhalb der EU einen der
höchsten Anteile an so genannter atypischer Beschäftigung. Jeder zweite Jugendliche arbeitet gegenwärtig in
einem prekären Beschäftigungsverhältnis. Die Risiken der
Leiharbeit sind nicht gebannt, schon drängen vermehrt
Werkverträge an ihre Stelle. Erwerbsarbeit und Freizeit verwischen. Diese Entwicklungen verlangen neue bildungsbiografische Kompetenzen von jungen Menschen, damit sie
ihre Lern-, Berufs- und Lebenswege (mit)gestalten können.
Der gemeinsamen Verständigung über den Arbeitsbegriff,
die veränderte Arbeitswelt sowie eine menschengerechte
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik folgt der Blick in
die betriebliche Praxis. In einer Betriebserkundung in einem
Metallbetrieb werden die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen untersucht und mit VertreterInnen des Betriebsrates, der Jugendvertretung und der Geschäftsführung diskutiert. Anschließend wird die Betriebserkundung im Hinblick
auf den Unterrichtsgegenstand Arbeit, die schulische Arbeitswelt- und Berufsorientierung sowie die methodische
Gestaltung schulischer Zugänge zur Arbeitswelt reflektiert.
Ansprechpartner für die Veranstaltung sind:
In der GEW: Martina Schmerr
[email protected]
Tel: 069 – 78973-322
In der IG Metall: Bernd Kaßebaum
[email protected]
Tel: 069 – 6693-2414
Die Seminarkosten für Gewerkschaftsmitglieder werden
übernommen.
„Bewerbe ich mich auf die Führungsposition an der Schule? Oder lieber nicht…“
Eine quälende Frage, die Frauen erfreulicherweise immer
häufiger positiv beantworten!
Verschaffe Dir Klarheit über Deine persönlichen Karriereziele und Karrieresprossen, indem Du an Deiner persönlichen
Berufsbiografie und an Deinem Selbstbild feilst:
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Wie erreiche ich eine Führungsposition?
Wie positioniere ich mich im sozialen Miteinander und
wie arbeite ich an meinem Image?
Mit welchen Hindernissen und Widerständen habe ich
zu kämpfen?
Über welche Beeinflussungs- und Durchsetzungsstrategien verfüge ich?
Wo liegen meine persönlichen Ambivalenzen beim
Thema Führung?
Wie ist mein Führungsverständnis? Auf welche Führungserfahrungen und -kompetenzen kann ich zurückgreifen?
Wie geläufig sind mir die formellen und informellen
Spielregeln, die Macht und Einfluss sicher stellen?
In welchen Beziehungsnetzwerken bin ich Mitglied?
Wer sind meine Verbündeten?
Referentinnen:
Marianne Assenheimer
(schulfachliche Dezernentin an der NLschB Lüneburg)
Bernhild Schrand
(Managementtrainerin, -coach und Genderexpertin)
Anmeldungen bis zum 31. Mai 2015 an
[email protected]
Der Kreis der Teilnehmerinnen ist auf 20 begrenzt. Es entscheidet das Datum der Anmeldung. Die Kosten für Referentinnen, Räumlichkeiten und Verpflegung übernimmt
die GEW. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Auf
Antrag (herunterzuladen im Mitgliederbereich der Homepage www.gew-nds.de) werden Kinderbetreuungskosten
übernommen.
44 | EuW 04/05.2015
Filmreihe
Schule im Film
Eine Filmreihe mit Gästen und Gesprächen – eine Kooperation der GEW Hannover mit dem Kino im Künstlerhaus.
Die Filme werden jeweils im Kino im Künstlerhaus,
Sophienstraße 2 in Hannover, gezeigt.
GEW-Mitglieder erhalten Karten zum Vorzugspreis von
4,00 Euro statt 6,50 Euro.
Schule hat heute eine wesentlich größere Bedeutung als
früher. Sie gilt in der erbarmungslosen Konkurrenzgesellschaft als Zuteiler von Lebenschancen. Mit der Metapher
der „Helikopter-Eltern“ (besser noch: „Curling-Eltern“) wird
versucht, die Mentalitäten der heutigen Elterngeneration
zu kennzeichnen, die Jugendlichen werden als Y-Generation beschrieben. Sind diese Bilder zutreffend? Befinden sich
Lehrer/innen also in Spannungsfeldern völlig neuer Qualität, angereichert durch problematische Schulreformen, die
durch PISA ausgelöst wurden? Gibt es Antworten oder gibt
es doch eherne Strukturmerkmale von „Schule“, die als unabänderlich erscheinen?
Anhand von ausgewählten Filmen sollen diese und weitere
Aspekte betrachtet und diskutiert werden. Dabei wird sich
auch zeigen, ob bisher unbeachtete oder neue Aspekte zu
bedenken sind.
Montag, den 29. Juni 2015, 17.30 Uhr
Frau Müller muss weg
Deutschland 2014, Sönke Wortmann
88 Minuten
Frau Müller muss weg! Soviel steht fest, als sich eine Gesandtschaft besorgter Eltern zu einem außerplanmäßigen
Termin mit der Klassenlehrerin Frau Müller zusammenfindet. Weil die Noten schlecht sind und am Schuljahresende die Entscheidung fällt, ob die Kinder den Sprung aufs
Gymnasium schaffen, sind die Eltern fest entschlossen, mit
der Absetzung der Lehrerin zu retten, was noch zu retten
ist – koste es, was es wolle! Doch es kommt anders, als Frau
Müller den Raum verlässt. Mit einem Mal brechen bei den
doch so perfekten Müttern und Vätern alle Vorbehalte und
Ressentiments, Zweifel und Sorgen, Gehässigkeiten und
Ängste hervor. Die wahre Schlacht, die beginnt jetzt...
„Der deutsche Schulalltag als Komödie. Diesmal wird die
Geschichte aber nicht aus der Sicht von Schülern erzählt,
sondern der Aufstand der Eltern ist Gegenstand dieses
Films. Wir erleben fünf Charakterstudien aufgebrachter
Eltern, die genial besetzt ihre Wirkung entfalten. Die Energische, die keine Kompromisse eingeht, ergebnisorientiert,
Elternsprecherin; ergänzt durch weitere Stereotypen wie
die Verständnisvolle, der Einfühlsame, die Opferbereite
und schließlich: die Lehrerin – lebensnah, energisch, selbstbewusst, aber doch empfindsam.“ (Jury Deutsche Film und
Medienbewertung)
Als Diskussionspartner steht uns jeweils der Schulpädagoge
Prof. Dr. phil. Manfred Bönsch zur Verfügung.
Montag, den 18. Mai 2015, 17.30 Uhr
Spieltrieb
Deutschland 2012, Gregor Schnitzler
101 Minuten
Ada hat mit 15 schon zwei Klassen übersprungen. Sie ist
klug, belesen und in ihrer Klasse die absolute Außenseiterin. Keiner kann sie leiden und auch sie findet die anderen
nur langweilig und oberflächlich. Alles ändert sich jedoch,
als Alev in ihr Leben tritt. Er ist charismatisch, intelligent
und irgendwie anders.
Schnell erkennen beide, dass sie Seelenverwandte sind und
sie beschließen, ein Spiel zu beginnen. Ein Spiel um Leidenschaften, um Macht, um Begehren. Doch bald schon kann
Ada die Situation nicht mehr kontrollieren und ist sich nicht
sicher, wer im Spiel ihr wahrer Gegner ist.
„Außenseitertum und Einsamkeit, Adoleszenz und Gruppendynamik, Abhängigkeit und Obsession, Moral und
Mitgefühl, Manipulation als Machtspiel und Sex als Waffe:
Schon der Roman von Juli Zeh war – neben seiner Handlungsfülle – voller Themen, Einflüsse und Metaphern. Die
Querverstrebungen reichen von Musils „Mann ohne Eigenschaften“ über Nabokovs „Ada oder Das Verlangen“ und
Dostojewskijs „Schuld und Sühne“ bis zu Goethes „Faust“.
Der Pakt, den Ada und Alev schließen, ist mit „mephistolisch“ treffend umschrieben.“ (Michael Ranze, FILMDIENST)
Givat Haviva Deutschland e.V
Wanderausstellung „Schau mich an“
Sonntag, 10. Mai bis Sonntag, 31. Mai 2015
Gerson-Saal der Gedenkstätte Ahlem in Hannover
Jeder fünfte Staatsbürger Israels ist arabischer Herkunft.
Jüdische Mehrheit und arabische Minderheit genießen formal die gleichen Bürgerrechte. Aber ihr Verhältnis ist fast
immer von gegenseitigem Unverständnis, und nicht selten
von Hass geprägt. Givat Haviva ist ein israelisches Begegnungs- und Bildungsprojekt, das sich seit mehr als sechzig
Jahren um die Aussöhnung und den Dialog in Israel bemüht.
Anhand von Bildern, Texten und Zitaten macht die Ausstellung diese Annäherung erfahrbar. Jugendliche, die an den
interkulturellen Projekten von Givat Haviva teilgenommen
haben, erzählen von ihren persönlichen Geschichten und
Gedanken.
Die historischen Wurzeln von Givat Haviva liegen in der
jüdischen Jugendbewegung Hashomer Hatzair („Der junge Wächter“) aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Der Ahlemer Kibbuz „Zur Befreiung“ 1946-1948 von jungen
Überlebenden der Shoah hatte den gleichen politischen
Hintergrund.
Immer im Heft | 45
Die Gedenkstätte bietet nach Anmeldung Führungen durch
die Ausstellung für Schulklassen und Jugendgruppen an.
Zudem können sich Gruppen in einem ca. vierstündigen
Workshop mit den Inhalten und Themen der Ausstellung
vertraut machen; ausgewählte Aspekte werden vertieft.
Kontakt und Anmeldung:
www.gedenkstaette-ahlem.de
+49 (0)511 616-23475
[email protected]
Givat Haviva Deutschland:
www.givat-haviva.de
Kreisverband Ammerland
Schulische Inklusion – Grenzen, Möglichkeiten und Spielräume
Der GEW-Kreisverband Amerland bietet am Donnerstag,
4. Juni 2015 einen Bildungstag zum Thema „Schulische Inklusion – Grenzen, Möglichkeiten und Spielräume“ für alle
Interessierten an.
Donnerstag, 4. Juni 2015, 9.00 – 16.00 Uhr
Akademiehotel in Rastede
Für den Hauptvortrag konnte Prof. Dr. Manfred Wittrock
von der Carl-von-Ossietzky Universität in Oldenburg gewonnen werden. Anschließend können die TeilnehmerInnen in verschiedenen Workshops das Thema vertiefen.
Folgende Workshops werden angeboten:
• „Wie soll ich das denn auch noch schaffen?“ – Inklusion in der Grundschule
• „Willkommen in unserer neuen Lernwelt“ – Classroom
management
• „Zeig mir deine Welt“ – Autismus – Erscheinungsbild,
pädagogische Interventionen und therapeutische
Möglichkeiten
• „So habe ich mir das nicht vorgestellt“ – Die veränderte Rolle der Förderschullehrkräfte
• „Was mache ich nur mit ...?“ – Die Arbeit des mobilen
Dienstes im Bereich „Emotionale und Soziale Entwicklung“
• Blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in
der Regelschule – 25 Jahre Pionierarbeit
• „Inklusion – Na klar! Aber ...“ – Rahmenbedingungen
für eine gelingende Inklusion
Die Teilnahme ist für GEW-Mitglieder kostenfrei; NichtGEW-Mitglieder zahlen 25 € incl. Mittagessen und Tagungsgetränken.
Genaue Informationen unter www.gew-ammerland.de/
Bildungstag15. An dieser Stelle ist bis spätestens zum 25.
Mai 2015 auch die Anmeldung möglich.
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
Gesundheit und Abbau von Belastungen
in pädagogischen Berufen
Vorankündigung einer Fachtagung
Das Referat Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Niedersachsen bietet am 24. Juni 2015 eine Fachtagung zum Thema
„Gesundheit in pädagogischen Berufen – Abbau von Belastungen“ an.
Mittwoch, den 24. Juni 2015, 10.30 – 16.00 Uhr
Freizeitheim Ricklingen, Hannover
Die Landesregierung hat mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung nach § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit
in der niedersächsischen Landesverwaltung (Betriebliche
Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, CARE
(Chancen auf Rückkehr ermöglichen), Suchtberatung und
Betriebliches Eingliederungsmanagement) abgeschlossen.
Eine Referentin vom DGB Bundesvorstand wird Bedingungen für gesunde und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen skizzieren. Insbesondere sollen die Arbeitsbedingungen dargestellt werden, unter denen Zurzeit gearbeitet
werden muss und wie diese aus Sicht der Gewerkschaften
zu entwickeln sind.
Das Konzept der Landesregierung zu „Arbeit und Gesundheit“ wird ebenfalls vorgestellt und auf seine Praktikabilität
im Schulbereich überprüft.
Anschließend werden in Arbeitsgruppen Unterpunkte genauer beleuchtet.
Nach Fertigstellung des genauen Programms erfolgt eine
Anmeldebestätigung.
Eine Freistellung für Zwecke der Fortbildung ist nach § 2
der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung zu beantragen.
Die Teilnahme ist für GEW-Mitglieder kostenlos. Fahrtenkosten können aber nicht erstattet werden.
Interessierte Kolleginnen und Kollegen melden sich bitte
per Mail an [email protected] oder telefonisch unter
0511 / 33804-35 bei der Kollegin Cindy Höhne an.
46 | EuW 04/05.2015
Termine
Themenabend
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Schule und Unterricht
SchLAu Hannover e.V. stellt sich und seine Arbeit vor
SchLAu, das steht für Schwul Lesbische Bi Trans*Aufklärung.
Montag, den 1. Juni 2015, 18.30 Uhr
GEW Geschäftsstelle, Berliner Allee 18, 30175 Hannover
SchLAu Hannover ist das Bildungs- und Schulaufklärungsprojekt zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt. Mit Workshops tritt der Verein Diskriminierung, Homound Trans*phobie entgegen.
Die primäre Zielsetzung der Bildungsarbeit ist die Förderung
von Akzeptanz nicht-heteronormativer Lebensweisen und
-entwürfe. Vielfalt von sexueller Orientierung, Geschlecht
und Ausdrucksformen sowie deren Gleichberechtigung zur
heterosexuellen Norm sind zentraler Fokus der Arbeit.
Dabei sollen Vorurteile abgebaut werden, Schüler_innen
für das Thema sensibilisiert und zu einem respektvollen
und akzeptierenden Umgang miteinander sowie mit LSBT
Personen motiviert werden.
SchLAu Hannover besucht schwerpunktmäßig Klassen der
Jahrgänge 7 - 10 aller Schulformen. Darüber hinaus stehen
sie auch Gruppen und Einrichtungen in der außerschulischen Jugendarbeit zur Verfügung und bieten Workshops
für Lehrer_innen, Pädagog_innen und Eltern an.
Bei unserem Themenabend geben Vertreter_innen von
SchLAu Hannover uns einen Einblick in ihre Arbeit. Wir
haben die Möglichkeit aktuelle politische Debatten zum
Thema Schule, Unterricht und sexuelle Vielfalt aufzugreifen und zu diskutieren.
An die Redaktion
Betr. : Leserbriefe von Bernd Hundertmark
in E&W 02 und 03-2015
Als Bremer Leser der E&W Niedersachsen kann ich nur
davor warnen, die Belastungen eines Teils der Lehrerschaft gegen die Belastungen in anderen Schulbereichen
aufzurechnen. Durch eine ungewöhnliche Berufsbiographie habe ich den Unterricht von der ersten bis zur 13.
Klasse persönlich kennengelernt. Hier ein pädagogisch
relativ pflegeleichter GyO-Kurs mit anschließend vielen Stunden Korrekturbelastung, da eine pubertierende
achte Gesamtschulklasse mit etlichen Verhaltensauffälligkeiten und dort eine erste Klasse mit den komplexen
Aufgaben der Herausbildung einer Klassengemeinschaft
und der Vertrauensbildung bei den Eltern mit ihren Sorgen und Ansprüchen – diese sehr unterschiedlichen Aufgaben im Lehrerberuf mit ihren besonderen Belastungen
gegeneinander aufzurechnen, führt in die Sackgasse. Sehr
treffend sagte dazu ein Mitbegründer der Bundes-GEW,
der erste Bremer GEW-Vorsitzende Paul Goosmann: „So
unterschiedlich die Arbeit in den einzelnen Schulzweigen
auch ist, sie ist immer eine schwere Arbeit. Keine Arbeit in
den unterschiedlichen Schularten darf als geringere Leistung abgewertet werden. Daher unsere Forderung nach
gleicher Besoldung aller Lehrer und Angleichung ihrer
Arbeitszeit.“ Der Ruf „wir sind stärker belastet als andere
Teile der Lehrerschaft“ trägt immer auch das Element der
Spaltung in sich.
Im Übrigen zeigt gerade das Beispiel Hamburg, auf das
Bernd Hundertmark in E&W 03-2015 verweist, dass die
Faktorisierung von Zeitbudgets, wie sie in der Arbeitszeitkommission betrieben wurde, unfreiwillig den Weg zu einem behördlich verordneten Arbeitszeitmodell geebnet
hat, das den Hamburger Lehrkräften in allen Schularten
die höchste Unterrichtsverpflichtung im Bundesgebiet bescherte.
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Der Schwur von Buchenwald
Am 8. Mai 2015 jährt sich zum siebzigsten Mal die Befreiung Deutschlands und der Welt vom Hitlerfaschismus. In der Bundesrepublik
Deutschland taten sich noch lange Zeit viele sehr schwer mit dem Begriff
Befreiung. Es dauerte vierzig Jahre, bis der inzwischen verstorbene Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1985 kategorisch klarstellte, dass
und warum es sich um eine Befreiung handelte.
1933 hatten die Nazis mit Unterstützung durch maßgebliche Teile der
Eliten in Wirtschaft, Staat und Militär die Macht übernommen und seitdem zielstrebig einen zweiten Griff nach der Weltmacht vorbereitet.
Ihr imperialistisches Programm war verknüpft mit einer wahnsinnigen
Rassenideologie. Der Terror gegen Andersdenkende und oppositionelle
Kräfte in Deutschland diente der Vorbereitung des Terrors gegen andere
Völker, der Boykott jüdischer Geschäfte, die Nürnberger Rassengesetze
und die „Reichskristallnacht“ mündeten schließlich in den Holocaust. Der
von Hitlerdeutschland entfesselte zweite Weltkrieg brachte millionenfachen Tod, Zerstörung und unzähliges Leid über viele Länder und über
Deutschland selbst. Noch in den letzten Wochen und Tagen des Krieges
wurde von den Nazis auch hier die Politik der verbrannten Erde verfolgt,
wurden Spuren und Zeugen ihrer Verbrechen auszulöschen versucht und
Tausende Menschen umgebracht, die bei der gesellschaftlichen und politischen Neugestaltung Deutschlands eine wichtige Rolle hätten spielen
können.
Am 11. April 1945 erreichten Streitkräfte der US Army das Gelände des
Konzentrationslagers Buchenwald, in dem Häftlinge unter der Leitung
ihres internationalen Lagerkomitees bereits die noch verbliebenen SSMänner entwaffnet und gefangengenommen hatten. Am 19. April,
knapp drei Wochen vor dem Ende des zweiten Weltkriegs in Europa,
organisierte das Komitee eine Trauerkundgebung, an der 21.000 Menschen teilnahmen. Dabei kam es zum Schwur von Buchenwald, den wir
wegen seiner eindringlichen Dramatik und Botschaft hier wiedergeben:
Foto: imago stock
Kameraden! Wir Buchenwalder Antifaschisten sind heute angetreten zu
Ehren der in Buchenwald und seinen Außenkommandos von der Nazibestie und ihrer Helfershelfer ermordeten 51.000 Gefangenen! 51.000
erschossen, gehenkt, zertrampelt, erschlagen, erstickt, ersäuft, verhungert, vergiftet – abgespritzt – 51.000 Väter – Brüder – Söhne starben
einen qualvollen Tod, weil sie Kämpfer gegen das faschistische Mordregime waren. 51.000 Mütter und Frauen und hunderttausende Kinder
klagen an!
Wir lebend gebliebenen, wir Zeugen der nazistischen Bestialitäten sahen in ohnmächtiger Wut unsere Kameraden
fallen. Wenn uns ein’s am Leben hielt, dann war es der Gedanke: Es kommt der Tag der Rache!
Heute sind wir frei! Wir danken den verbündeten Armeen
der Amerikaner, Engländer, Sowjets und allen Freiheitsarmeen, die uns und der gesamten Welt Frieden und das Leben
erkämpfen. Wir gedenken an dieser Stelle des großen Freundes der Antifaschisten aller Länder, eines Organisatoren und
Initiatoren des Kampfes um eine neue, demokratische, friedliche Welt. F. D. Roosevelt. Ehre seinem Andenken!
Wir Buchenwalder, Russen, Franzosen, Polen, Tschechen,
Slowaken und Deutsche, Spanier, Italiener und Österreicher,
Belgier und Holländer, Engländer, Luxemburger, Rumänen,
Jugoslawen und Ungarn kämpften gemeinsam gegen die SS,
gegen die nazistischen Verbrecher, für unsere eigene Befreiung. Uns beseelte eine Idee: Unsere Sache ist gerecht – der
Sieg muss unser sein! Wir führten in vielen Sprachen den
gleichen, harten, erbarmungslosen, opferreichen Kampf,
und dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Noch wehen Hitlerfahnen! Noch leben die Mörder unserer Kameraden! Noch
laufen unsere sadistischen Peiniger frei herum!
Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz,
an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den
Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit
seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen
Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir
unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt
die Hand zum Schwur und sprecht mir nach:
WIR SCHWÖREN!

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