Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
IndustrietechnikerIn Berufsbeschreibung IndustrietechnikerInnen sind technische Führungskräfte in Industriebetrieben. Sie arbeiten beispielsweise in der Metall- und Maschinenbau-, Elektro-, Kunststoff-, Papier-, Möbel- oder Textilindustrie. Dort leiten, planen und prüfen IndustrietechnikerInnen den Arbeitsprozess einer Arbeitsgruppe oder Abteilung ihres Betriebs. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche IndustrietechnikerInnen arbeiten in verschiedenen Industriebetrieben und Arbeitsbereichen, die Palette reicht vom Maschinen- und Werkzeugbau über die Metalltechnik bis hin zur Zerspanungstechnik. Ihre Tätigkeit besteht darin, Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben zu führen. Sie planen und kalkulieren Projekte, sind für Kostenstellen, Materialwirtschaft und Ressourcen verantwortlich. Dabei prüfen sie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Diese Tätigkeit verlangt das Wissen über den technischen Produktionsprozess im Betrieb. IndustrietechnikerInnen arbeiten in unterschiedlichen Industriebetrieben und so variiert auch der Schwerpunkt ihres Tätigkeitsfeldes. Ein/e auf Metalltechnik spezialisierte IndustrietechnikerIn koordiniert beispielsweise die Planung und Herstellung von Fahrzeugteilen oder die Programmierung und Wartung von Maschinen. Auch das Know-how über Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit und Betriebswirtschaft wird in der Ausbildung erlernt und im Beruf eingesetzt. Um diese leitende Funktion ausüben zu können, benötigen IndustrietechnikerInnen nicht nur fachliche Kompetenzen. Da IndustrietechnikerInnen die Umsetzung der Projekte mit ihren MitarbeiterInnen koordinieren, sollten sie ebenso Durchsetzungsvermögen, kommunikative Fähigkeiten und Führungsqualitäten besitzen. IndustrietechnikerInnen arbeiten auch an internationalen Projekten und sollten daher fachspezifisches Englisch beherrschen und dafür entsprechende Kurse absolvieren. Arbeitsmittel IndustrietechnikerInnen arbeiten mit Computern, Laptops und Kommunikationstechnologien (Telefone, Mobiltelefone, Internettelefonie, Videokonferenzen usw.) und entsprechender Software um Projekte und Termine zu planen, zu koordinieren, Kosten und Zeit zu kalkulieren und andere organisatorische und kommunikative Tätigkeiten zu verrichten. An Computer und Laptop bedienen sie ebenso spezielle Software, die in ihrem Industriezweig üblicherweise gebraucht wird. Je nach konkretem Fachbereich haben sie mit unterschiedlichen, meist automatisierten Maschinen und Anlagen zu tun. Außerdem bedienen und verwenden sie diverse Werkzeuge oder Mess- und Prüfgeräte. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte IndustrietechnikerInnen führen eine Arbeitsgruppe oder Abteilung eines technischen Betriebs. Sie arbeiten mit den unterschiedlichen Fachkräften des jeweiligen Bereiches zusammen und stehen im Austausch mit der Unternehmens- und Produktionsleitung. Sie haben aber auch Kontakt zu den Kunden/Kundinnen und LieferantInnen des Betriebs, mit denen sie die Abläufe von Projekten koordinieren. Sie sind vor Ort in Werkstätten und größeren Produktionshallen tätig, wo Produkte hergestellt werden, in Prüflabors, aber vielfach auch in Büros an Computerarbeitsplätzen. Sie arbeiten im Team mit Fachkräften und SpezialistInnen aus den verschiedenen betrieblichen Abteilungen, siehe z. B.: MaschinenbautechnikerIn, Prozesstechnik (Lehrberuf), ProduktionsleiterIn, MechatronikerIn, ElektrotechnikerIn, VerfahrenstechnikerIn, AutomatisierungstechnikerIn, BetriebswirtIn, ManagerIn. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● Ressourcen, Budgets, Material- und Arbeitseinsatz kalkulieren ● ● ● ● ● ● Produktionsanlagen und Produktionsprozesse koordinieren und leiten Arbeitsprozesse überwachen Qualität von Produkten und Dienstleistungen sichern Maschinen, Werkzeuge und Geräte benützen mit MitarbeiterInnen und Geschäftsleitung kommunizieren mit Kunden/Kundinnen und LieferantInnen des Unternehmens kommunizieren Unternehmen und Institutionen Industriebetriebe aller Branchen: ● ● ● ● ● ● ● ● ● Metallbau- und -verarbeitungsindustrie Maschinenbauindustrie Stahlindustrie Chemieindustrie Textilindustrie Möbelindustrie Lebensmittelindustrie Papierindustrie Elektroindustrie Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● gute körperliche Verfassung gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer) Lärmunempfindlichkeit Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Fremdsprachenkenntnisse gute rhetorische Fähigkeit gutes Gedächtnis handwerkliche Geschicklichkeit IT-Anwenderkenntnisse kaufmännisches Verständnis Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit mathematisches Verständnis Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Repräsentationsvermögen schriftliches Ausdrucksvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis ● ● ● unternehmerisches Denken wirtschaftliches Verständnis Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● ● ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Durchsetzungsvermögen Führungsfähigkeit interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Motivationsfähigkeit Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● ● ● ● Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Kreativität Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● AnlagenbautechnikerIn ApparatebautechnikerIn AutomatisierungstechnikerIn BetriebstechnikerIn ElektronikerIn ElektrotechnikerIn EntwicklungsleiterIn InnovationstechnikerIn MaschinenbautechnikerIn MechatronikerIn ProduktentwicklerIn ProduktionsleiterIn ProzessmanagerIn VerbundstofftechnikerIn VerfahrenstechnikerIn Selbstständigkeit Für IndustrietechnikerInnen bestehen Möglichkeiten der beruflichen Selbstständigkeit je nach fachlichem Schwerpunkt unter anderem über folgende reglementierte Gewerbe und Handwerke: ● ● ● ● ● ● ● ● ● Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008), Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008), Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008), Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008), Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008), Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008), Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008), Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008). Kunststoffverarbeitung, BGBl. Nr. II 66/2003, Novelle mit Artikel 29 BGBl. II Nr. 399/2008 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ● ● ● ● ● Elektrotechnik OnlineInternet: http://www.elektrotechniker.at/ Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at Industrietechniker - AusbildungsmodelInternet: http://www.industrietechniker.at Kunststoffkarriere.atInternet: http://www.kunststoffkarriere.at Mechatronik OnlineInternet: http://www.mechatronik.org/ Metalltechnik OnlineInternet: http://www.metall.co.at/ Papier verarbeitende Industrie ÖsterreichsInternet: http://www.ppv.at/ Stahl- und Eisenindustrie in ÖsterreichInternet: http://www.asmet.at Technik-ForumInternet: http://www.techniker-forum.de © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft