Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
IndustrietechnikerIn
Berufsbeschreibung
IndustrietechnikerInnen sind technische Führungskräfte in Industriebetrieben. Sie arbeiten beispielsweise in der Metall- und
Maschinenbau-, Elektro-, Kunststoff-, Papier-, Möbel- oder Textilindustrie. Dort leiten, planen und prüfen
IndustrietechnikerInnen den Arbeitsprozess einer Arbeitsgruppe oder Abteilung ihres Betriebs.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
IndustrietechnikerInnen arbeiten in verschiedenen Industriebetrieben und Arbeitsbereichen, die Palette reicht vom
Maschinen- und Werkzeugbau über die Metalltechnik bis hin zur Zerspanungstechnik. Ihre Tätigkeit besteht darin,
Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben zu führen. Sie planen und kalkulieren Projekte, sind für Kostenstellen,
Materialwirtschaft und Ressourcen verantwortlich. Dabei prüfen sie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Diese
Tätigkeit verlangt das Wissen über den technischen Produktionsprozess im Betrieb. IndustrietechnikerInnen arbeiten in
unterschiedlichen Industriebetrieben und so variiert auch der Schwerpunkt ihres Tätigkeitsfeldes. Ein/e auf Metalltechnik
spezialisierte IndustrietechnikerIn koordiniert beispielsweise die Planung und Herstellung von Fahrzeugteilen oder die
Programmierung und Wartung von Maschinen. Auch das Know-how über Arbeitsrecht, Arbeitsplatzgestaltung,
Arbeitssicherheit und Betriebswirtschaft wird in der Ausbildung erlernt und im Beruf eingesetzt.
Um diese leitende Funktion ausüben zu können, benötigen IndustrietechnikerInnen nicht nur fachliche Kompetenzen. Da
IndustrietechnikerInnen die Umsetzung der Projekte mit ihren MitarbeiterInnen koordinieren, sollten sie ebenso
Durchsetzungsvermögen, kommunikative Fähigkeiten und Führungsqualitäten besitzen. IndustrietechnikerInnen arbeiten
auch an internationalen Projekten und sollten daher fachspezifisches Englisch beherrschen und dafür entsprechende Kurse
absolvieren.
Arbeitsmittel
IndustrietechnikerInnen arbeiten mit Computern, Laptops und Kommunikationstechnologien (Telefone, Mobiltelefone,
Internettelefonie, Videokonferenzen usw.) und entsprechender Software um Projekte und Termine zu planen, zu
koordinieren, Kosten und Zeit zu kalkulieren und andere organisatorische und kommunikative Tätigkeiten zu verrichten. An
Computer und Laptop bedienen sie ebenso spezielle Software, die in ihrem Industriezweig üblicherweise gebraucht wird. Je
nach konkretem Fachbereich haben sie mit unterschiedlichen, meist automatisierten Maschinen und Anlagen zu tun.
Außerdem bedienen und verwenden sie diverse Werkzeuge oder Mess- und Prüfgeräte.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
IndustrietechnikerInnen führen eine Arbeitsgruppe oder Abteilung eines technischen Betriebs. Sie arbeiten mit den
unterschiedlichen Fachkräften des jeweiligen Bereiches zusammen und stehen im Austausch mit der Unternehmens- und
Produktionsleitung. Sie haben aber auch Kontakt zu den Kunden/Kundinnen und LieferantInnen des Betriebs, mit denen sie
die Abläufe von Projekten koordinieren. Sie sind vor Ort in Werkstätten und größeren Produktionshallen tätig, wo Produkte
hergestellt werden, in Prüflabors, aber vielfach auch in Büros an Computerarbeitsplätzen.
Sie arbeiten im Team mit Fachkräften und SpezialistInnen aus den verschiedenen betrieblichen Abteilungen, siehe z. B.:
MaschinenbautechnikerIn, Prozesstechnik (Lehrberuf), ProduktionsleiterIn, MechatronikerIn, ElektrotechnikerIn,
VerfahrenstechnikerIn, AutomatisierungstechnikerIn, BetriebswirtIn, ManagerIn.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Ressourcen, Budgets, Material- und Arbeitseinsatz kalkulieren
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Produktionsanlagen und Produktionsprozesse koordinieren und leiten
Arbeitsprozesse überwachen
Qualität von Produkten und Dienstleistungen sichern
Maschinen, Werkzeuge und Geräte benützen
mit MitarbeiterInnen und Geschäftsleitung kommunizieren
mit Kunden/Kundinnen und LieferantInnen des Unternehmens kommunizieren
Unternehmen und Institutionen
Industriebetriebe aller Branchen:
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Metallbau- und -verarbeitungsindustrie
Maschinenbauindustrie
Stahlindustrie
Chemieindustrie
Textilindustrie
Möbelindustrie
Lebensmittelindustrie
Papierindustrie
Elektroindustrie
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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gute körperliche Verfassung
gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
Lärmunempfindlichkeit
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Fremdsprachenkenntnisse
gute rhetorische Fähigkeit
gutes Gedächtnis
handwerkliche Geschicklichkeit
IT-Anwenderkenntnisse
kaufmännisches Verständnis
Koordinationsfähigkeit
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
mathematisches Verständnis
Organisationsfähigkeit
Planungsfähigkeit
Problemlösungsfähigkeit
Repräsentationsvermögen
schriftliches Ausdrucksvermögen
systematische Arbeitsweise
technisches Verständnis
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unternehmerisches Denken
wirtschaftliches Verständnis
Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Durchsetzungsvermögen
Führungsfähigkeit
interkulturelle Kompetenz
Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Motivationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Belastbarkeit
Flexibilität
Kreativität
Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Zielstrebigkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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AnlagenbautechnikerIn
ApparatebautechnikerIn
AutomatisierungstechnikerIn
BetriebstechnikerIn
ElektronikerIn
ElektrotechnikerIn
EntwicklungsleiterIn
InnovationstechnikerIn
MaschinenbautechnikerIn
MechatronikerIn
ProduktentwicklerIn
ProduktionsleiterIn
ProzessmanagerIn
VerbundstofftechnikerIn
VerfahrenstechnikerIn
Selbstständigkeit
Für IndustrietechnikerInnen bestehen Möglichkeiten der beruflichen Selbstständigkeit je nach fachlichem Schwerpunkt
unter anderem über folgende reglementierte Gewerbe und Handwerke:
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Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008),
Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
Mechatroniker für Elektronik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
Mechatroniker für Büro- und EDV-Systemtechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
Kraftfahrzeugtechnik, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr .399/2008),
Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).
Kunststoffverarbeitung, BGBl. Nr. II 66/2003, Novelle mit Artikel 29 BGBl. II Nr. 399/2008
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Elektrotechnik OnlineInternet: http://www.elektrotechniker.at/
Fahrzeugindustrie - Fachverband der Wirtschaftskammer ÖsterreichInternet: http://www.fahrzeugindustrie.at
Industrietechniker - AusbildungsmodelInternet: http://www.industrietechniker.at
Kunststoffkarriere.atInternet: http://www.kunststoffkarriere.at
Mechatronik OnlineInternet: http://www.mechatronik.org/
Metalltechnik OnlineInternet: http://www.metall.co.at/
Papier verarbeitende Industrie ÖsterreichsInternet: http://www.ppv.at/
Stahl- und Eisenindustrie in ÖsterreichInternet: http://www.asmet.at
Technik-ForumInternet: http://www.techniker-forum.de
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