Umweltzonen - GOC Stuttgart

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Umweltzonen - GOC Stuttgart
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02.02.2012
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U M W E LT Z O N E N : A K I T V E R G E S U N D H E I T S S C H U T Z
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Mobilität soll das Leben bereichern und nicht gefährden. Die Grenze
für die Freiheit des Individualverkehrs ist dann erreicht, wenn die
Sauberkeit unserer Luft und damit die Gesundheit der Menschen
massiv beeinträchtigt werden. Der Kraftfahrzeugverkehr ist einer der
Hauptverursacher der Belastungen der Atemluft mit Feinstaub und
Stickstoffdioxid.
Umweltzonen sind ein zentrales Instrument zur Verringerung gesundheitsschädlicher Luft-Schadstoffe. In 24 Gemeinden BadenWürttembergs wurden inzwischen Luftreinhaltepläne in Kraft
gesetzt, bei weiteren stehen die Arbeiten kurz vor dem Abschluss.
Umweltzonen in
Baden-Württemberg
Die Pläne beinhalten meistens Umweltzonen, in die Kraftfahrzeuge
mit hohem Schadstoffausstoß nicht mehr einfahren dürfen.
Um die Wirksamkeit der Umweltzonen zu sichern, hat die Landesregierung Ausnahmemöglichkeiten von diesen Fahrverboten deutlich
reduziert. Ohne solche Verschärfungen könnten die Grenzwerte der
EU für Stickstoffdioxid in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen
und schlechter Durchlüftung nicht eingehalten werden. Bessere Luft
und umweltverträglichere Fahrzeuge sind Ziele der schärferen Auflagen.
Gisela Splett
Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
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Umweltzonen
A B WA N N U N D W O G I B T E S U M W E LT Z O N E N ?
Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg bereits in Stuttgart,
Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Herrenberg, Mühlacker, Pfinztal, Markgröningen, Ilsfeld und
W E R D A R F I N D E R U M W E LT Z O N E FA H R E N ?
Pleidelsheim. Ab 1. Januar 2012 kommen folgende Umweltzonen
In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge mit Plaketten fahren, die für
hinzu: Freiberg am Neckar, Heidenheim, Ingersheim und Urbach.
die jeweilige Umweltzone freigegeben sind. Fahrzeuge ohne Plakette
Über die Einführung einer Umweltzone in Schramberg ist aktuell
dürfen wegen ihrer hohen Emissionen grundsätzlich nicht in Um-
noch nicht entschieden.
weltzonen fahren. Fahrten in Umweltzonen, für die ein Fahrverbot
besteht, sind nur dann zulässig, wenn dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde oder wenn in der Umweltzone bestimmte Fahrten allgemein vom Fahrverbot ausgenommen sind.
A B WA N N G E LT E N D I E FA H RV E R B O T E ?
In der Umweltzone Stuttgart dürfen ab dem 1. Januar 2012 nur noch
Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. In den übrigen Umweltzonen
Freiburg
in Baden-Württemberg sind nur noch Fahrzeuge mit gelben und grünen Plaketten zugelassen. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar
2013 in allen Umweltzonen in ganz Baden-Württemberg nur noch
U M W E LT Z O N E – WA S I S T D A S ?
Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Umweltzonen sind begrenzte, meist städtische Gebiete, in denen
Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten.
Konzentrationswerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid, die über
den Grenzwerten liegen, treten in Baden-Württemberg nur in
straßennah gelegenen Bereichen auf. Daher kommt bei der Luftreinhaltung dem Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu. Mit den
IST DAS VERBOT ZEITLICH BEGRENZT?
Um eine dauerhafte Entlastung der Luft zu erreichen, gelten die
Verkehrsbeschränkungen in der Umweltzone ohne zeitliche Begrenzung. Die Fahrverbote sind unabhängig davon, ob die aktuelle
Luftbelastung an bestimmten Tagen hoch oder niedrig ist.
Fahrverboten in Umweltzonen kann die Luftqualität verbessert werden.
L K W- D U R C H FA H RT S V E R B O T E
W I E E R K E N N E I C H E I N E U M W E LT Z O N E ?
Für Umweltzonen wurde in der Straßenverkehrsordnung ein Verkehrsschild geschaffen. Auf einem Zusatzschild werden farbige Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben.
In einigen Umweltzonen (Stuttgart, Markgröningen, Pleidelsheim –
Ingersheim – Freiberg am Neckar, Leonberg – Ditzingen) gilt außerdem zusätzlich ein LKW-Durchfahrtsverbot ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Lieferverkehr frei).
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Plaketten
WOZU PLAKETTEN?
W E L C H E P L A K E T T E E R H Ä LT I H R FA H R Z E U G ?
Mit den Plaketten werden Fahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß
Dies ergibt sich aus der Emis-
gekennzeichnet. Dies ermöglicht die Kontrolle von Verkehrsbe-
sionsschlüsselnummer, die in
schränkungen für Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten. Hierfür
den Fahrzeugpapieren eingetra-
sind in der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung vier
gen ist, und ggf. aus den Doku-
Schadstoffgruppen festgelegt, die sich an den europäischen Abgas-
menten zur Partikelfilternach-
normen (Euro-Normen) orientieren. Die Plaketten tragen die Num-
rüstung. Beim alten Fahrzeug-
mer der Schadstoffgruppe und haben unterschiedliche Farben.
schein steht die Nummer im
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette.
Feld „Schlüsselnummer zu 1“
(Bild oben), bei der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld
14.1 (Bild rechts).
Mit den beiden Endziffern der
O H N E P L A K E T T E I N D E R U M W E LT Z O N E ?
Emissionsschlüsselnummer kann anhand der folgenden Übersicht
Fahrten in einer Umweltzone ohne Plakette, mit einer Plakette für
ermittelt werden, welche Plakette ein Fahrzeug erhalten kann:
die die Umweltzone nicht freigegeben ist oder ohne erteilte Ausnahme, kostet 40 Euro Bußgeld und führt zusätzlich zu einem Punkt
in Flensburg.
Benzinmotoren
Plaketten
Pkw
01, 02, 14,
16,
18 bis 70,
71 bis 75,
77
Nutzfahrzeuge
30 bis 55,
60, 61, 70,
71, 80, 81,
83, 84, 90,
91
Dieselmotoren
Pkw
Nutzfahrzeuge
25 bis 29
35, 41, 71
20 bis 22
33, 43, 53
60, 61
30, 31, 36
37, 42,
44 bis 52,
72
34, 44, 54
70, 71
32, 33, 38,
39, 43,
53 bis 70,
73 bis 75
35, 45, 55,
80, 81, 83,
84, 90, 91
Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 einhalten.
Mit einer abgastechnischen Nachrüstung wie einem Dieselrußfilter
kann eine bessere Schadstoffgruppe erreicht werden.
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Ausgabestellen für Plaketten
Nachrüsten
WO BEKOMMEN SIE IHRE PLAKETTE UND
WA S I S T B E I D I E S E L FA H R Z E U G E N Z U T U N ?
WA S K O S T E T S I E ?
Eine Nachrüstung ist ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung und
Ausgabestellen sind die Kfz-Zulassungsbehörden bei den Stadt- und
für den Gesundheitsschutz, da der Feinstaubausstoß bei Diesel-Pkw
Landkreisen sowie anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen
um 30 bis 60% gesenkt werden kann. Ein umfangreiches Angebot zur
(AU) durchführen dürfen. Hierzu zählen zugelassene Prüforganisa-
Nachrüstung steht für viele Modelle zur Verfügung. Die Nachrüst-
tionen wie Dekra, GTÜ und TÜV oder technische Prüfstellen sowie
barkeit eines Fahrzeuges kann mit Hilfe des Fahrzeugscheins im In-
über 5.600 in Baden-Württemberg für Abgasuntersuchungen autori-
ternet unter verschiedenen Adressen überprüft werden, die auf der
sierte Kfz-Werkstätten. Für den Erwerb der Plakette ist der Fahr-
letzten Seite des Faltblattes unter „mehr Informationen“ aufgeführt
zeugschein erforderlich, bei manchen Zulassungsstellen auch nur die
sind. Dort finden sich auch Angaben, welche Plakette mit einer
Angabe des Kennzeichens. Eine Plakette kann bundesweit erworben
Nachrüstung erreicht wird.
werden und gilt zeitlich unbeschränkt in jeder deutschen Umwelt-
Nähere Informationen und eine Beratung über die technischen
zone, solange das Auto dasselbe Kennzeichen hat. Den Preis für
Möglichkeiten erhalten Sie bei den Kfz-Werkstätten.
eine Plakette legen die Ausgabestellen selbst fest. In der Regel
Das Nachrüsten soll ab 2012 durch Bundesmittel wieder gefördert
kostet sie zwischen 5 und 8 Euro.
werden. Mehr Infos: www.bafa.de/bafa/de/index.html
A U S L Ä N D I S C H E FA H R Z E U G E
U N D B E I B E N Z I N FA H R Z E U G E N ?
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen ebenfalls eine Pla-
Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator erhalten in der Regel
kette, die entsprechend der Europäischen Abgasnorm vergeben
eine grüne Plakette oder eine Ausnahme von den Fahrverboten. Für
wird, nach der das Fahrzeug zugelassen wurde. Falls dies nicht aus
Fahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Kat ist eine grüne Plakette
den Fahrzeugpapieren hervorgeht oder auf andere Weise nachge-
möglich, wenn ein geregelter Kat nachgerüstet wird. Die Nachrü-
wiesen werden kann, wird die Plakette nach dem Datum der Erst-
stung führt regelmäßig zu einer Neueinstufung bei der Abgasnorm
zulassung des Fahrzeuges vergeben. Sie kann bei den oben ge-
und damit zu einer Verminderung der Kraftfahrzeugsteuer.
nannten Ausgabestellen erworben werden.
Darüber hinaus können Plaketten per Post, per Mail oder zusammen
mit einer Hotelbuchung bestellt werden. Dabei ist eine Kopie der
Fahrzeugpapiere bzw. ein amtliches Dokument vorzulegen, aus dem
das Erstzulassungsdatum und der Fahrzeugtyp (Diesel/Benzin und
Pkw/Lkw) ersichtlich ist. Vom Ausland aus können Plaketten u. a.
bei den zugelassenen Prüforganisationen unter www.dekra.de,
www.tuev-sued.de und www.gtue.de bezogen werden.
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Ausnahmen von Fahrverboten
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• Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen
Die Kennzeichnungsverordnung regelt die Plakettenzuordnung für
Dienstleistungen, insbesondere zum Erhalt und zur Reparatur
Pkw und Lkw. Da für andere Fahrzeugklassen, beispielsweise zwei-
betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Ge-
und dreirädrige Kraftfahrzeuge oder land- und forstwirtschaftliche
bäudeschäden einschließlich Wasser-, Gas- und Elektroschäden
Zugmaschinen, keine Regelung getroffen ist, dürfen diese generell in
und für soziale und pflegerische Hilfsdienste.
den Umweltzonen fahren. Bislang richten sich die Fahrverbote nur
gegen Kraftfahrzeuge und somit zum Beispiel nicht gegen mobile
Maschinen und Geräte oder Arbeitsmaschinen. Krankenwagen und
Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt im Notfalleinsatz", Fahrzeuge mit außergewöhnlich behinderten Personen, Fahrzeuge mit
Sonderrechten nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Fahrzeuge der Bundeswehr) und Oldtimer mit Oldtimerkennzeichen fallen unter eine generelle Ausnahme.
WELCHE WEITEREN AUSNAHMEN GIBT ES IN
B A D E N - W Ü RT T E M B E R G ?
Nach dem landesweiten Ausnahmekonzept gilt zunächst der Grund-
• Fahrten mit Spezialfahrzeugen wie Kräne, Schwerlasttransporter
und spezielle Zugmaschinen von Schaustellern.
• Fahrten mit Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und
den Schlüsselnummern 04, 09 und 11.
• Fahrten zu Urlaubszwecken für Halter von Wohnmobilen mit
Wohnsitz in der Umweltzone
• Fahrten in wichtigen Einzelfällen, etwa für notwendige Arztbesuche (z.B. von Dialysepatienten), Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, Fahrten
zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
oder Einzelfahrten aus speziellen Anlässen.
satz “Nachrüstung vor Ausnahme“. Für Halter von Fahrzeugen ohne
Eine erteilte Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel auch für alle
Plakette kann von dieser allgemeinen Voraussetzung nur abgesehen
anderen Umweltzonen gleicher Fahrverbotsstufe (Plakettenfarbe) in
werden, wenn das Fahrzeug vor dem 01.11.2007 auf den Halter zuge-
Baden-Württemberg. Dafür muss der Fahrtzweck auch in der ande-
lassen wurde und
ren Umweltzone vorliegen. Als Nachweis ist die erteilte Ausnahme-
•
technisch nicht nachgerüstet werden kann und
genehmigung vom Fahrer bei Fahrten in baden- württembergischen
•
dem Halter des Fahrzeugs keine auf ihn zugelassenen
Umweltzonen mitzuführen und beim Parken im Fahrzeug von außen
alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und
gut sichtbar auszulegen.
•
eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Für Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette gilt als Stichtag für die
Von den Fahrverboten in Umweltzonen sind Prüfungs-, Probe-, oder
Zulassung auf den Fahrzeughalter der 01.01.2010. Liegen diese allge-
Überführungsfahrten mit Kurzkennzeichen, mit rotem Kennzeichen
meinen Voraussetzungen vor, kann für folgende Fahrten eine Aus-
oder mit Ausfuhrkennzeichen allgemein ausgenommen. Für solche
nahmegenehmigung erteilt werden:
Fahrten muss daher keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
• Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen
Gütern, insbesondere die Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, Krankenhäusern und
ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie von Wochen- und
Sondermärkten.
Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge ohne Plakette oder
mit roter Plakette gelten längstens bis zum 31. Dezember 2012. Über
diesen Zeitpunkt hinaus ist die Neuerteilung oder Verlängerung
einer Ausnahmegenehmigung nicht möglich.
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Mehr Informationen
WO BEKOMMEN SIE EINE AUSNAHME?
I N F O R M AT I O N E N Z U D E N U M W E LT Z O N E N
Ausnahmen werden von den Bürgermeisterämtern der Städte Stutt-
Informationen zu den Luftreinhalte- und Aktionsplänen und den Um-
gart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm
weltzonen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ver-
und Pforzheim sowie von den Landratsämtern Böblingen (Umwelt-
kehr und Infrastruktur Baden-Württemberg:
zonen Herrenberg und Leonberg), Enzkreis (Umweltzone Mühlakker), Heilbronn (Umweltzone Ilsfeld), Heidenheim (Umweltzone
www.mvi.baden-wuerttemberg.de
Heidenheim), Karlsruhe (Umweltzone Pfinztal), Ludwigsburg (Um-
unter „Luftreinhaltepläne und Umweltzonen“
weltzonen Freiberg a.N., Ingersheim, Ludwigsburg, Markgröningen
und Pleidelsheim), Ostalbkreis (Umweltzone Schwäbisch Gmünd),
bei den Regierungspräsidien im Land:
Rems-Murr (Umweltzone Urbach), Reutlingen (Umweltzone Reut-
www.rp.baden-wuerttemberg.de
lingen), Rottweil (geplante Umweltzone Schramberg) und Tübingen
(Umweltzone Tübingen) erteilt.
oder auf den Internetseiten der Kommunen mit Umweltzone.
Die Behörden können nur für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe/Plakettenfarbe Ausnahmen erteilen, für die Fahrverbote in den Um-
I N F O R M AT I O N E N Z U P L A K E T T E N
weltzonen gelten, für die sie zuständig sind. Wenn in
UND NACHRÜSTMÖGLICHKEITEN:
Baden-Württemberg im Jahr 2012 Fahrverbote für Fahrzeuge mit
www.feinstaubplakette.de
gelber Plakette nur in der Umweltzone Stuttgart gelten, können
www.feinstaub.gtue.de
Ausnahmen für Fahrten mit Fahrzeugen mit gelber Plakette nur von
www.partikelfilter-nachruesten.de
der Stadt Stuttgart erteilt werden.
www.bafa.de/bafa/de/index.html
R E G I S T R I E R M Ö G L I C H K E I T F Ü R FA H R Z E U G E , F Ü R D I E
NOCH KEINE NACHRÜSTUNG ANGEBOTEN WIRD:
www.katundfiltersuche.de
IMPRESSUM
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Hauptstätter Straße 67
70178 Stuttgart
Stand: Dezember 2011