ehrenbürg ehrenbürg-gymnasium gymnasium - egf

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ehrenbürg ehrenbürg-gymnasium gymnasium - egf
EHRENBÜRGEHRENBÜRG-GYMNASIUM
FORCHHEIM
Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
Direktorat
_________________________________________________________________________________
Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim
Tel: 09191/70010
▪
Ruhalmstr. 5 ▪ 91301 Forchheim
FAX: 09191/700127
Elternrundbrief 1 (2007/2008)
Homepage : www.egf-online.de
Forchheim, 18.10.07
Sehr geehrte Eltern,
ich begrüße Sie zu Beginn dieses Schuljahres und wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein gutes
und erfolgreiches Schuljahr.
1.
Daten und Fakten zur Schule
Im G 8 sind jetzt die Jahrgangsstufen 5 – 9.
Im G 9 sind die Jahrgangsstufen 10 – 13, hinzu kommen die Schülerinnen und Schüler, die
sich in den Jahrgangsstufen 10 – 11 im Europäischen Gymnasium Typ II des G 9 befinden.
Dieses Nebeneinander stellt die Schule vor sehr hohe organisatorische Probleme, vor allem
durch Zunahme des Nachmittagsunterrichts.
Die Schule hat derzeit 1375 Schülerinnen und Schüler sowie 101 Lehrkräfte und 38 Klassen
in der Jahrgangsstufe 5 – 11, dazu 141 Kollegstufenkurse.
Wöchentlich werden am Ehrenbürg-Gymnasium 1828 Unterrichtsstunden gehalten.
Aufgrund der hohen Schülerzahl stoßen wir manchmal an die Grenzen unserer Kapazitäten.
Das Schuljahr begann leider mit einem relativ hohen Krankheitsstand bei den Lehrkräften, so
dass, um die Unterrichtsversorgung aufrecht zu erhalten, befristet Lehrkräfte eingestellt
werden mussten. Der Pflichtunterricht findet damit weitestgehend statt. Das
Wahlunterrichtsangebot musste budgetbedingt zurückgefahren werden, ist aber immer noch
attraktiv.
Leider ist festzustellen, dass die Bereitschaft zur Teilnahme am Wahlunterricht abnimmt. Ein
Grund ist sicherlich die zunehmende Nachmittagsbelastung.
2.
Hausordnung u.a., Teilnahme am Unterricht , Erkrankung oder sonstige Verhinderung, Beurlaubungen, Mobilfunktelefone, Ganztagsunterricht, Unfallversicherungsschutz, Unfälle, Schulbusverspätungen
Unseren Schülern wurden am 1. Schultag ausführlich die Hausordnung, die Feuerschutzordnung, das Verhalten im Katastrophenfall und Bestimmungen der Schulordnung erläutert. Einige dieser Regelungen sollten Sie ebenfalls kennen.
Grundsätzlich müssen sich die Schüler während der Unterrichtszeit im Schulgelände aufhalten. Der Aufenthalt ist in der Aula, im Pausenhof oder im Aufenthaltsraum 022 (ausgenommen 1. und 2. Pause am Vormittag) möglich, weil nur dort eine Aufsicht gewährleistet ist.
Während der Öffnungszeiten der Mensa ist dort auch der Aufenthalt auf der Galerie erlaubt,
um Hausaufgaben anzufertigen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn jemand während der Pausen oder in den Zwischenstunden oder bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichtes in Eigenverantwortung den Schulbereich verlässt. Die 10. und 11. Klassen bleiben
auch in den Zwischenstunden ohne Aufsicht.
Versicherungsschutz besteht dann, wenn sich Schüler auf dem direkten Weg zur Schule oder,
falls der Unterricht in Randstunden offiziell entfällt, auf dem Heimweg von der Schule befinden.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Schüler/-innen sich außerhalb des Schulgeländes
nach Unterrichtsschluss etwas zum Essen holen wollen oder zum Essen gehen (Näheres siehe
nachfolgend unter Unfallversicherungsschutz).
Schüler können sich in freien Stunden im Aufenthaltsraum (Raum 022) aufhalten und werden
beaufsichtigt.
Teilnahme am Unterricht (Art. 76 Bay EUG): „Die Erziehungsberechtigten müssen dafür
sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Sie sind
ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der
Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit
der Schule zu unterstützen.“
Daraus folgt auch, dass bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung eines Schülers die
Schule umgehend verständigt werden muss (telefonisch vorab, dann schriftlich).
Wir bitten, die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden (Download von der Homepage
möglich).
Wir empfehlen, die Krankheitsmeldung direkt an das Sekretariat zu richten (vor 07.30 Uhr
Anrufbeantworter).
Die Schulen sind verpflichtet, bei unentschuldigt fehlenden Kindern (Jgst. 5 bis 9) nach Unterrichtsbeginn rasch Kontakt mit den Eltern aufzunehmen.
Bei unvorhergesehenem Ausfall der letzten Unterrichtsstunde dürfen die Schüler nach Hause
gehen. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, bitten wir um eine entsprechende schriftliche Mitteilung, dass Ihr Kind bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule zu
beaufsichtigen ist.
Beurlaubungen nach § 37 (3) GSO bei vorhersehbarer Verhinderung sind rechtzeitig und
schriftlich zu beantragen.
Arztbesuche und Fahrstunden müssen in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden, denn Befreiungen sind hierfür in der Regel nicht möglich. Auch eine Freistellung vom Unterricht vor
oder nach den Ferien ist sehr eingegrenzt (z.B. überregionale Sportwettkämpfe oder besondere familiäre Anlässe). Beurlaubungen wegen günstiger Reisetermine oder Flugbuchungen
können nicht erteilt werden, weil sie nicht zulässig sind.
Grundsätzlich können die Schülerinnen und Schüler nicht vor Unterrichtsende entlassen
werden, um irgendein öffentliches Verkehrsmittel, das ganz kurz nach Schulschluss fährt, zu
erreichen.
Mobilfunktelefon und digitale Speichermedien müssen im Schulgebäude und auch auf dem
Schulgelände ausgeschaltet sein.
Bei Zuwiderhandlung können sie vorübergehend eingezogen werden.
Wenn ein(e) Schüler/-in telefonieren muss, ist dies mit dem öffentlichen Telefon in der Aula
oder – in Ausnahmefällen – im Sekretariat möglich.
In Ausnahmefällen kann auch eine Lehrkraft gefragt werden, ob mit dem Handy telefoniert
werden dürfe.
Weiterhin gilt für Handys laut Anweisung des Kultusministeriums:
Bei schriftlichen Leistungserhebungen „stellt auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Handys das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar“. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy auch einbehalten werden.
Die Schule empfiehlt, Handys während einer schriftlichen Leistungserhebung der jeweiligen Lehrkraft zu übergeben.
In diesem Zusammenhang muss ich Sie bitten, darauf zu achten, dass Ihre Kinder keine Wertgegenstände mit in die Schule nehmen.
Es kommen leider immer wieder Gegenstände abhanden, für die die Schule nicht haften kann
und für die sie auch keine Versicherung hat.
Vorbeugend ist den Kindern zu empfehlen, beim Klassenzimmerwechsel die Büchertasche
mitzunehmen und nichts in den Klassenzimmern zu lassen, da aufgrund der knappen Raumsituation fast alle Klassenzimmer zu jeder Stunde belegt sind.
Ganztagsunterricht
Aufgrund des Ganztagsunterrichts haben die Schülerinnen und Schüler eine verlängerte Mittagspause, in der sie in der Schule beaufsichtigt werden.
Sie können Ihren Kindern erlauben, während der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen,
etwa um heimzugehen oder in der Mensa zu essen.
In den Jahrgangsstufen 5 – 8 gehen wir von Ihrer Zustimmung aus, es sei denn, sie widersprechen schriftlich.
Die Kinder sind nach Auskunft des Gemeindeunfallversicherungsverbandes unfallversichert,
wenn der Weg nur der Nahrungsaufnahme dient (s. u.).
Dies gilt natürlich auch für den Gang zur Mensa (HEM).
Wegen des ausgeweiteten Nachmittagsunterrichts haben die Schülerinnen und Schüler
längere Pausen zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht.
Um in dieser Zeit ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, z.B. Hausaufgaben anzufertigen,
hat die Schule einen Silentiumraum eingerichtet:
Zimmer 022 ist von 08.10 Uhr bis 16.30 Uhr (Ausnahme 1. und 2. Pause am Vormittag) hierfür geöffnet.
Während der Öffnungszeiten der HEM können dort auf der Galerie Hausaufgaben angefertigt
werden.
Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler bei Wegen zur Mittagsverpflegung
Der Gemeindeunfallversicherungsverband teilte uns Folgendes schriftlich mit:
„Für die Schüler(innen) besteht auch in der Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht
zunächst dann weiterhin gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn sie diesen Zeitraum im
schulaufsichtlichen Bereich „überbrücken“. Ferner sind die Schüler versichert, wenn sie sich
im Nahbereich eine Mittagsverpflegung besorgen. Zwar wird die Nahrungsaufnahme selbst
dem unversicherten eigenwirtschaftlichen Bereich zugeordnet; die Wege zur Beschaffung von
Nahrungsmitteln bzw. zur Imbiss-Stube, Gaststätte, Kantine usw. und zurück zur Schule sind
aber dann versichert, wenn die Nahrungsaufnahme zur Fortsetzung der versicherten Tätigkeit
(hier: weiterer Schulbesuch am Nachmittag), also zur Erhaltung der Arbeits- bzw. Lernfähigkeit, erforderlich ist. Andere Wege in der Mittagspause, die sonstigen privaten Zwecken
dienen, sind dagegen nicht gesetzlich unfallversichert.“
Persönliche gesundheitliche Belastungen - Unfälle
Sollte Ihr Kind unter einer besonderen gesundheitlichen Belastung leiden (z.B. starke Allergien, Hyperventilation, Sportbeeinträchtigungen etc.), wollen Sie dies bitte dem Klassenleiter
bzw. dem Sportlehrer mitteilen. Nur dann kann die Schule im Einzelfall richtig reagieren.
Bei Unfällen, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen und die einen Arztbesuch nötig machen, wollen Sie bitte den Arzt unbedingt darauf aufmerksam machen, dass es
sich um einen Schulunfall handelt. Der Arzt rechnet dann nämlich mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband ab. In diesem Fall muss der Schulunfall binnen drei Tagen der Schule
mitgeteilt und eine Unfallanzeige ausgefüllt werden.
Wartezeiten bei Schulbusverspätungen und nach Ende des Nachmittagsunterrichts
Sollte sich am Morgen der Schulbus verspäten, so ist eine Wartezeit von 30 Minuten zumutbar. Erst dann kann der betroffene Schüler nach Hause, soll aber sofort die Schule benachrichtigen.
Nach Beendigung des Nachmittagsunterrichts fahren nicht alle öffentlichen Verkehrsmittel
zeitgünstig ab. Nach Auskunft des OVF sind in ganz wenigen Fällen maximale Wartezeiten
von 90 Minuten gegeben. Für die Schüler gibt es eine Aufenthaltsmöglichkeit in der Schule,
auch um Hausaufgaben zu machen.
3.
Veränderungen im Lehrerkollegium
Zum Ende des abgelaufenen Schuljahres haben folgende Kolleginnen und Kollegen das EGF
verlassen:
Die Studienreferendarinnen
Anne-Katrin Dünkel-Schrenker (Ku)
Linda Lutter (D, Geo)
Theresia Stengel (D, E)
Birgit Vinion (E, Geo, G)
Frau LAssin Monika Stämmer-Laubert (D, G)
Herr OStR Jürgen Sauer, der zum Ständigen Stellvertreter der Schulleiterin am Herder-Gymnasium Forchheim ernannt wurde.
Neu an die Schule versetzt wurden folgende Kolleginnen und Kollegen:
- Frau StRin Anja Jungwirth (E, G) vom Hardenberg-Gymnasium Fürth
- Frau StRin Anke Nachtmann (E, Geo) von der Realschule Forchheim (dorthin auf Zeit
abgeordnet)
- Frau StRin z.A. Melanie Walburg (E, Geo, M) vom Martin-Behaim-Gymnasium in
Nürnberg
Hilfsweise und auf Zeit, um die Unterrichtsversorgung abzudecken, konnten wir folgende
Damen und Herren gewinnen:
- Frau StRin Isabel Simon (D, E, Mu)
- Frau StRefin Anne-Katrin Dünkel-Schrenker (Ku)
- Frau Dipl.-Biologin Anita Friedel (Bio)
- Frau Dipl.-Mathematikerin Ulrike Haus-Duzaar (M)
- Frau Dipl.-Informatikerin Uta Müller (M, Inf.)
- Frau Dipl.-Mathematikerin Karoline Sagner (M)
- Herrn LAss Marc Heumüller (Bio, Ch, Inform.), abgeordnet an das Ohm-Gymnasium
Erlangen
Allen Neuen gilt ein herzliches Willkommen. Wir wünschen Ihnen ein schnelles Eingewöhnen und ein gutes und erfolgreiches Arbeiten am Ehrenbürg-Gymnasium.
4.
Schulaufgaben und Tests
Die Tabelle gilt für das Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium (G 8) in den Jahrgangsstufen 5 bis 9, für das Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium (G 9) in den
Jahrgangsstufen 10 – 11 und für das Europäische Gymnasium (Typ II) in den Jahrgangsstufen
10 – 11.
5
6
7
8
9
Tests
3
1
3
2
3
1
3
2
Schulaufgaben
4
3
2
4
Jahrgangsstufen
Fächer
Deutsch
Schulaufgaben
Englisch
Tests/mdl. Subst.
Latein
Französisch
Schulaufgaben
11
EuGy 11
3+1* 3
3+1*
2+1*
3+1* 3
2+1* 2
2
3+1*
2+1*
4
3
3
4
3
3+1* 3
3
3+1*
2+1*
4
3+1*
4
2
2
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3+1* 4
4
10
Tests
Spanisch
Mathematik Schulaufgaben
Tests
Physik
Chemie
4
4
4
* Substitutionsarbeit (mündl.)
Schriftliche Leistungserhebungen (Schulaufgaben, Tests, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben)
werden den Schülern mit nach Hause gegeben. Alle Arbeiten sind aber innerhalb weniger
Tage wieder zurückzugeben, andernfalls können die Arbeiten nicht mehr mit nach Hause
gegeben werden. Die Arbeiten können dann von den Erziehungsberechtigten in der Schule
eingesehen werden.
Die Jahrgangsstufentests in Mathematik können auf der Homepage des ISB eingesehen werden (http://www.isb.bayern.de).
5.
Schließfächer
Schließfächer können für 4,-- € jährlich angemietet werden. Der Betrag wird für Reparaturen
und Neuanschaffung weiterer Schließfächer verwendet. Splitting ist möglich (d.h. mehrere
mieten sich ein Fach).
6.
Waffen
Aufgrund des verschärften Waffenrechts unterliegen sogenannte Soft-air-Waffen dem Waffengesetz. Ich bitte Sie, bei Ihren Kindern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
zu sorgen. „Waffen“, auch wenn es in manchen Augen „Spielzeuge“ sind, haben in der Schule
nichts zu suchen.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Kinder keine Messer irgendwelcher Art mit in die
Schule nehmen.
7.
Datenschutz
Die Redaktion des Jahresberichts weist im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzes auf
Folgendes hin:
Die im Laufe des Schuljahres gemachten Fotos von Klassen und Schulveranstaltungen werden gegebenenfalls im Jahresbericht der Schule und auf der Homepage des Ehrenbürg-Gymnasiums veröffentlicht. Von einer generellen Zustimmung dazu wird ausgegangen, wenn kein
schriftlicher Widerspruch an die Schule erfolgt.
8.
Sicherheit
Aufgrund mehrerer größerer Unfälle im Bereich der Deutschen Bahn, bitte ich Sie, Ihre Kinder auf Folgendes hinzuweisen:
Züge, die den Bahnhof mit hoher Geschwindigkeit durchfahren, erzeugen einen starken Sog,
der Personen und Gegenstände, die sich zu nah an der Bahnsteigkante befinden, in den Gefahrenbereich des Zuges zieht.
Die auf den Bahnsteigen am Fußboden angebrachte weiße Sicherheitslinie darf keinesfalls überschritten werden. Deshalb: Kein Schubsen und Raufen in der Nähe dieser Sicherheitslinie!
Im Bahnbereich dürfen die Kinder nur über die Über- bzw. Unterführungen auf die
Bahnsteige gehen. Ein Überschreiten der Gleise, auch wenn der Weg wie in Kersbach
dadurch wesentlich länger wird, ist lebensgefährlich und daher streng untersagt.
Alle Eltern, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Schule bringen oder sie nach Unterrichtsschluss abholen, werden dringend gebeten, nicht im unmittelbaren Schulbereich in der
Ruhalmstraße parkend zu warten.
Einmal ist dort ohnehin Absolutes Halteverbot, und solch ein elterliches „Vorbild“, gerade
für die vielen Heranwachsenden, die Führerschein machen, sollte nicht sein, zum andern gefährden Sie in hohem Maße Ihre Kinder, die ohne freie Sicht bei starkem Zu- und Abfahrtsverkehr auf die Straße laufen.
9.
Überspringen einer Klasse / Auslandsaufenthalt
Besonders guten Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung die nötigen Voraussetzungen mitbringen, können eine Klasse überspringen.
Setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung, falls Ihr Kind am Überspringen einer Klasse interessiert ist (s. § 65 GSO).
10.
Nachhilfe
Wir erinnern an die innerschulische Organisation „Schüler helfen Schülern“.
Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe erteilen möchten oder Nachhilfe suchen, wenden
sich bitte an Frau StRin Michaelis.
11.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Schülerinnen und Schüler, die im kirchlichen, sozialen oder sportlichen Bereich ehrenamtlich
tätig sind, können auf Antrag eine entsprechende Würdigung als Beiblatt zum Jahreszeugnis
erhalten.
Anträge liegen im Sekretariat vor und sind bis 01.06.2008 an die Schulleitung zu stellen.
12.
Papiergeld
Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat bitten wir um einen halbjährlich zu erhebenden Beitrag für Schüler der
Jahrgangsstufe 5 – 10:
ab Jahrgangsstufe 11:
3,50 €
4,-- €
für Kopien von Schulaufgaben und Arbeitsblättern, die vom Sachaufwandsträger nicht
vollständig finanziert werden.
Landeselternvereinigung
Der Beitrag für die Landeselternvereinigung (1,-- €) wird zusammen mit dem Kopiergeld
eingesammelt.
13.
Mensa (HEM)
In der Herder-Ehrenbürg-Mensa (HEM) gibt es täglich (Montag bis Donnerstag) zwei frisch
zubereitete, warme Mahlzeiten (vegetarisch und nichtvegetarisch) für je 2,90 €.
Ein Getränk kostet 0,20 € - 0,40 €
Die Essenszeiten sind von 12.30 Uhr bis 13.45 Uhr.
Über Details wurden Ihre Kinder informiert.
14.
Ganztagsbetreuung für die Jahrgangsstufe 5 – 8
Auch in diesem Schuljahr bemühen wir uns, für die Jahrgangsstufe 5 – 8 eine
Ganztagsbetreuung als Hausaufgabenbetreuung einzurichten. Die Einrichtung ist aber
abhängig von der Nachfrage.
Die Hausaufgabenbetreuung umfasst die Anfertigung der Hausaufgaben unter Aufsicht. Da
die Betreuung von Tutoren wahrgenommen wird, können sich die Kinder auch fachlich helfen
lassen.
Die Betreuung soll möglichst so wahrgenommen werden, dass die Kinder in der Betreuungszeit ihre Hausaufgaben vollständig anfertigen können. Wenn möglich, wollen wir in Mathematik, Englisch und Latein/Französisch eine Gruppenförderung einrichten. Dies ist aber keine
individuelle Nachhilfe.
Zeitraum:
Kosten:
Montag bis Donnerstag:
14.10 Uhr – 15.40 Uhr
eine tageweise Betreuung ist möglich.
Sollte hinreichender Bedarf bestehen und wir die Ressourcen haben, könnte
die Betreuung auch freitags stattfinden.
Für ein Schulhalbjahr pro Nachmittag 48,-- Euro.
Ein entsprechendes Info-Schreiben ergeht noch an Sie.
15.
Unser Fahrtenkonzept für das Schuljahr 2007/08
5. Jahrgangsstufe:
7. Jahrgangsstufe
12. Jahrgangsstufe
Schullandheim
Skilager
Jeder Leistungskurs kann eine zweitägige Studienfahrt unternehmen, die mit einem klaren Fach- und
Studienbezug verbunden ist.
Unabhängig davon finden in den einzelnen Klassen und Kursen je nach Bedarf und Fach eintägige Exkursionen statt.
16.
Besondere Hinweise
Viele Informationen (Sprechstundentermine, Elternrundbriefe etc.) über das EhrenbürgGymnasium, die laufend aktualisiert werden, finden Sie auf unserer Homepage:
www.egf-online.de
Auch der Vertretungsplan kann über die Homepage eingesehen werden. Die Zugangsdaten für
die Schüler sind beim Klassenleiter zu erhalten.
17.
Ferienordnung
Die Allerheiligen-Ferien dauern im Kalenderjahr 2008 nur vom 03. – 05.11.08, also keine
ganze Woche.
Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Ferienplanung zu berücksichtigen.
18.
Verein der Freunde des Ehrenbürg-Gymnasiums
Das Ehrenbürg-Gymnasium hat einen Förderkreis, den „Verein der Freunde des EhrenbürgGymnasiums“.
Dieser Verein ist durch zahllose Aktivitäten hilfreich für die Schule tätig.
Ich bitte Sie dringend, treten Sie – für einen geringen, steuerlich absetzbaren Jahresbeitrag –
dem Förderverein bei.
Ein Informationsblatt und eine Beitrittserklärung können auf der Schul-Homepage unter der
Rubrik „Service Download“ heruntergeladen werden.
Um die „Papierflut“ etwas einzudämmen und die Unterrichtszeit nicht durch vielfaches Austeilen und Einsammeln von Informationsblättern zu belasten, ist dieser Elternrundbrief recht
umfangreich.
Ich bitte Sie dringend, diesen Elternrundbrief sorgfältig aufzubewahren, denn großenteils erfolgen weitere Informationen nicht mehr.
Er kann auch im Internet unter „Service“ „Downloads“ eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walter
Oberstudiendirektor
Anlagen:
Unter „Anlagen“ finden Sie Folgendes:
Sprechstundenliste für das 1. Halbjahr 2007/08
Schullaufbahnberatung
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Empfangsbestätigung
Der Empfang des Rundbriefs 1 (2007/08) vom 18.10.07
(Name und Vorname) ................................................................... (Klasse) ..................
wird bestätigt.
............................
Datum
...................................................................
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten