Kinderbetreuungs Pass

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Kinderbetreuungs Pass
Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes
Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von
Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin
zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs­
organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von
Privatkindergärten und –horten.
Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen
abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung
ihres Vertrauens geben können.
Garantiert widmungsgemäße Verwendung
Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen
angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Über Sodexo
Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen
mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse
im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im
Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern
auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden.
Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den
innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo.
Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com
Das umfangreiche Sodexo-Servicepaket
Auszug aus der Sodexo-Kundenliste
Allianz Versicherung | Bank Austria | Bawag | Beiersdorf BDF | VIDA / ÖGB | Siemens |
Österreichische Nationalbank | STRABAG | T-Mobile | T-Systems | Wüstenrot Bausparkasse |
AMS Österreich | diverse Bundesministerien und Landesregierungen, und viele mehr.
Administrationsersparnis
Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb
einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern.
Sodexo
Great Place &
to Work ®
Einlösestellenverzeichnisse
BEITGEBER
für Vereinb
arkeit von
Familie & B
eruf
Jetzt anme
lden!
www.greatp
lacetowork
.at
www.sodex
o.at
Kostenlose Beratung für Gutscheinverwender
Als weitere Serviceleistung steht allen Gutscheinverwendern eine kostenlose Hotline
für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung. Ein Team von Pädagogen,
Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei
der Suche, Auswahl und Inanspruchnahme des richtigen Betreuungsplatzes.
Der Sodexo Kinderbetreuungs Pass
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P
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ro
suchen den
BESTEN AR
Jeder Gutscheinverwender kann umfassende Informationen (Name der Trägerorganisation, Standorte, Kontaktdaten der Ansprechpartner, etc.) einem gedruckten und
einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen.
Sodexho Pass Austria GmbH
Iglaseegasse 21-23
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0
Fax: +43 (0)1 328 60 60 - 200
www.sodexo.at
Kind
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lich
Neu! Jähr ind steuerfrei
pro K
Studien beweisen –
familienbewusste Personalpolitik
zahlt sich aus!
Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt!
MitarbeiterInnen
sinnvoll unterstützen
Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen
zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung
der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen
einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine
zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden.
Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung,
die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache
hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für
Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr
geschlossen sind.
Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei
Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung
der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant.
Die Vorteile im Überblick
Jährlich bis zu 500 Euro
pro Kind steuerfrei
EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
§ 3 Abs. 1 Z 13 lautet:
a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder
bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen).
b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der
Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen
vorliegen:
- Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33
Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.
- Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen
entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige.
- Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.
- Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage –
Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen
Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“
Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt:
150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden.
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/
Senkung der Wiederbeschaffungs- und
Qualifizierungskosten
Kehren die Beschäftigten nach der Karenz
nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das
Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung
von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1)
Senkung der Wiedereingliederungskosten
Je länger die Karenz dauert, desto höher sind
die Wiedereingliederungskosten. Abhängig
von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei
Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000
je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1)
Senkung der Überbrückungskosten
Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1)
Senkung der Kosten für Fehlzeiten
Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert
die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils
um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1)
Kinderbetreuungsangebote steigern die
Attraktivität von Unternehmen
Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das
Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor
für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2)
Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen
Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch
Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen
gehalten oder gewonnen werden. 3)
1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin
3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln
Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes
Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von
Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin
zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs­
organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von
Privatkindergärten und –horten.
Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen
abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung
ihres Vertrauens geben können.
Garantiert widmungsgemäße Verwendung
Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen
angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Über Sodexo
Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen
mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse
im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im
Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern
auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden.
Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den
innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo.
Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com
Das umfangreiche Sodexo-Servicepaket
Auszug aus der Sodexo-Kundenliste
Allianz Versicherung | Bank Austria | Bawag | Beiersdorf BDF | VIDA / ÖGB | Siemens |
Österreichische Nationalbank | STRABAG | T-Mobile | T-Systems | Wüstenrot Bausparkasse |
AMS Österreich | diverse Bundesministerien und Landesregierungen, und viele mehr.
Administrationsersparnis
Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb
einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern.
Sodexo
Great Place &
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BEITGEBER
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Familie & B
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Kostenlose Beratung für Gutscheinverwender
Als weitere Serviceleistung steht allen Gutscheinverwendern eine kostenlose Hotline
für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung. Ein Team von Pädagogen,
Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei
der Suche, Auswahl und Inanspruchnahme des richtigen Betreuungsplatzes.
Der Sodexo Kinderbetreuungs Pass
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BESTEN AR
Jeder Gutscheinverwender kann umfassende Informationen (Name der Trägerorganisation, Standorte, Kontaktdaten der Ansprechpartner, etc.) einem gedruckten und
einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen.
Sodexho Pass Austria GmbH
Iglaseegasse 21-23
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0
Fax: +43 (0)1 328 60 60 - 200
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Studien beweisen –
familienbewusste Personalpolitik
zahlt sich aus!
Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt!
MitarbeiterInnen
sinnvoll unterstützen
Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen
zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung
der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen
einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine
zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden.
Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung,
die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache
hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für
Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr
geschlossen sind.
Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei
Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung
der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant.
Die Vorteile im Überblick
Jährlich bis zu 500 Euro
pro Kind steuerfrei
EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
§ 3 Abs. 1 Z 13 lautet:
a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder
bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen).
b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der
Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen
vorliegen:
- Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33
Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.
- Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen
entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige.
- Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.
- Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage –
Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen
Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“
Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt:
150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden.
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/
Senkung der Wiederbeschaffungs- und
Qualifizierungskosten
Kehren die Beschäftigten nach der Karenz
nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das
Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung
von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1)
Senkung der Wiedereingliederungskosten
Je länger die Karenz dauert, desto höher sind
die Wiedereingliederungskosten. Abhängig
von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei
Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000
je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1)
Senkung der Überbrückungskosten
Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1)
Senkung der Kosten für Fehlzeiten
Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert
die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils
um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1)
Kinderbetreuungsangebote steigern die
Attraktivität von Unternehmen
Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das
Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor
für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2)
Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen
Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch
Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen
gehalten oder gewonnen werden. 3)
1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin
3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln
Studien beweisen –
familienbewusste Personalpolitik
zahlt sich aus!
Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt!
MitarbeiterInnen
sinnvoll unterstützen
Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen
zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung
der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen
einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine
zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden.
Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung,
die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache
hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für
Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr
geschlossen sind.
Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei
Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung
der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen.
Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant.
Die Vorteile im Überblick
Jährlich bis zu 500 Euro
pro Kind steuerfrei
EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
§ 3 Abs. 1 Z 13 lautet:
a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder
bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen).
b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der
Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen
vorliegen:
- Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33
Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.
- Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen
entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige.
- Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können.
- Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage –
Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen
Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“
Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt:
150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden.
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/
Senkung der Wiederbeschaffungs- und
Qualifizierungskosten
Kehren die Beschäftigten nach der Karenz
nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das
Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung
von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1)
Senkung der Wiedereingliederungskosten
Je länger die Karenz dauert, desto höher sind
die Wiedereingliederungskosten. Abhängig
von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei
Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000
je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1)
Senkung der Überbrückungskosten
Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1)
Senkung der Kosten für Fehlzeiten
Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert
die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils
um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1)
Kinderbetreuungsangebote steigern die
Attraktivität von Unternehmen
Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das
Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor
für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2)
Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen
Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch
Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen
gehalten oder gewonnen werden. 3)
1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin
3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln
Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes
Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von
Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin
zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs­
organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von
Privatkindergärten und –horten.
Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen
abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung
ihres Vertrauens geben können.
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Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen
angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Über Sodexo
Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen
mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse
im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im
Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern
auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden.
Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den
innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo.
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Administrationsersparnis
Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb
einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern.
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Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei
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einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen.
Sodexho Pass Austria GmbH
Iglaseegasse 21-23
1190 Wien
Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0
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