Kinderbetreuungs Pass
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Kinderbetreuungs Pass
Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von Privatkindergärten und –horten. Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung ihres Vertrauens geben können. Garantiert widmungsgemäße Verwendung Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Über Sodexo Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden. Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo. Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com Das umfangreiche Sodexo-Servicepaket Auszug aus der Sodexo-Kundenliste Allianz Versicherung | Bank Austria | Bawag | Beiersdorf BDF | VIDA / ÖGB | Siemens | Österreichische Nationalbank | STRABAG | T-Mobile | T-Systems | Wüstenrot Bausparkasse | AMS Österreich | diverse Bundesministerien und Landesregierungen, und viele mehr. Administrationsersparnis Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern. Sodexo Great Place & to Work ® Einlösestellenverzeichnisse BEITGEBER für Vereinb arkeit von Familie & B eruf Jetzt anme lden! www.greatp lacetowork .at www.sodex o.at Kostenlose Beratung für Gutscheinverwender Als weitere Serviceleistung steht allen Gutscheinverwendern eine kostenlose Hotline für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung. Ein Team von Pädagogen, Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei der Suche, Auswahl und Inanspruchnahme des richtigen Betreuungsplatzes. Der Sodexo Kinderbetreuungs Pass s s a P s g n u erbetreu ro suchen den BESTEN AR Jeder Gutscheinverwender kann umfassende Informationen (Name der Trägerorganisation, Standorte, Kontaktdaten der Ansprechpartner, etc.) einem gedruckten und einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen. Sodexho Pass Austria GmbH Iglaseegasse 21-23 1190 Wien Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0 Fax: +43 (0)1 328 60 60 - 200 www.sodexo.at Kind ,– Eu 0 0 5 s i b lich Neu! Jähr ind steuerfrei pro K Studien beweisen – familienbewusste Personalpolitik zahlt sich aus! Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt! MitarbeiterInnen sinnvoll unterstützen Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden. Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung, die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr geschlossen sind. Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant. Die Vorteile im Überblick Jährlich bis zu 500 Euro pro Kind steuerfrei EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 § 3 Abs. 1 Z 13 lautet: a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen). b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. - Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet. - Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige. - Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können. - Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage – Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“ Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt: 150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Senkung der Wiederbeschaffungs- und Qualifizierungskosten Kehren die Beschäftigten nach der Karenz nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1) Senkung der Wiedereingliederungskosten Je länger die Karenz dauert, desto höher sind die Wiedereingliederungskosten. Abhängig von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000 je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1) Senkung der Überbrückungskosten Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1) Senkung der Kosten für Fehlzeiten Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1) Kinderbetreuungsangebote steigern die Attraktivität von Unternehmen Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2) Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen gehalten oder gewonnen werden. 3) 1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin 3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von Privatkindergärten und –horten. Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung ihres Vertrauens geben können. Garantiert widmungsgemäße Verwendung Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Über Sodexo Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden. Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo. Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com Das umfangreiche Sodexo-Servicepaket Auszug aus der Sodexo-Kundenliste Allianz Versicherung | Bank Austria | Bawag | Beiersdorf BDF | VIDA / ÖGB | Siemens | Österreichische Nationalbank | STRABAG | T-Mobile | T-Systems | Wüstenrot Bausparkasse | AMS Österreich | diverse Bundesministerien und Landesregierungen, und viele mehr. Administrationsersparnis Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern. Sodexo Great Place & to Work ® Einlösestellenverzeichnisse BEITGEBER für Vereinb arkeit von Familie & B eruf Jetzt anme lden! www.greatp lacetowork .at www.sodex o.at Kostenlose Beratung für Gutscheinverwender Als weitere Serviceleistung steht allen Gutscheinverwendern eine kostenlose Hotline für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung. Ein Team von Pädagogen, Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei der Suche, Auswahl und Inanspruchnahme des richtigen Betreuungsplatzes. Der Sodexo Kinderbetreuungs Pass s s a P s g n u erbetreu ro suchen den BESTEN AR Jeder Gutscheinverwender kann umfassende Informationen (Name der Trägerorganisation, Standorte, Kontaktdaten der Ansprechpartner, etc.) einem gedruckten und einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen. Sodexho Pass Austria GmbH Iglaseegasse 21-23 1190 Wien Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0 Fax: +43 (0)1 328 60 60 - 200 www.sodexo.at Kind ,– Eu 0 0 5 s i b lich Neu! Jähr ind steuerfrei pro K Studien beweisen – familienbewusste Personalpolitik zahlt sich aus! Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt! MitarbeiterInnen sinnvoll unterstützen Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden. Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung, die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr geschlossen sind. Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant. Die Vorteile im Überblick Jährlich bis zu 500 Euro pro Kind steuerfrei EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 § 3 Abs. 1 Z 13 lautet: a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen). b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. - Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet. - Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige. - Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können. - Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage – Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“ Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt: 150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Senkung der Wiederbeschaffungs- und Qualifizierungskosten Kehren die Beschäftigten nach der Karenz nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1) Senkung der Wiedereingliederungskosten Je länger die Karenz dauert, desto höher sind die Wiedereingliederungskosten. Abhängig von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000 je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1) Senkung der Überbrückungskosten Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1) Senkung der Kosten für Fehlzeiten Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1) Kinderbetreuungsangebote steigern die Attraktivität von Unternehmen Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2) Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen gehalten oder gewonnen werden. 3) 1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin 3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln Studien beweisen – familienbewusste Personalpolitik zahlt sich aus! Der betriebswirtschaftliche Nutzen familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen wurde in vielen Studien klar bewiesen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich die Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen besonders bezahlt! MitarbeiterInnen sinnvoll unterstützen Die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewältigung familiärer Verpflichtungen zahlt sich aus! Wer den Kopf frei hat und sich keine Gedanken um die Betreuung der Kinder machen muss, kann seine Energie besser für das Unternehmen einsetzen! Rückwirkend ab 01. Jänner 2009 können Kinderbetreuungsgutscheine zudem bis zu EUR 500 pro Kind steuerfrei ausgegeben werden. Kosten für die Kinderbetreuung während der Sommermonate, für Nachmittagsbetreuung, die Betreuung im Krankheitsfall oder bei einem kurzfristigen Bedarf während Dienstreisen oder Überstunden – sogenannte Gratiskindergärten können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass auf gerade berufstätige Eltern auch in Zukunft hohe Kosten für Kinderbetreuung zukommen werden. Denn Kinderbetreuung findet nicht nur in den Kindergärten statt, die laut einer aktuellen Studie je nach Bundesland bis zu 11 Wochen pro Jahr geschlossen sind. Kinderbetreuungsgutschein: Einfach, flexibel, steuerfrei Kinderbetreuungsgutscheine, die zweckgebunden für Kinderbetreuungsleistungen wie Kindergärten, Horte, Tagesmütter und Babysitter verwendet werden können, stellen für Arbeitgeber eine einfache und effektive Möglichkeit dar, ihre MitarbeiterInnen bei der Bewältigung der finanziellen und organisatorischen Belastungen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Die neue Steuerbefreiung, die Zuschüsse jährlich bis zu EUR 500 pro Kind von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit, ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch für kleinere Unternehmen besonders interessant. Die Vorteile im Überblick Jährlich bis zu 500 Euro pro Kind steuerfrei EINKOMMENSTEUERGESETZLICHE REGELUNG FÜR KINDERBETREUUNGSGUTSCHEINE Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009); Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 § 3 Abs. 1 Z 13 lautet: a) Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen). b) Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens 500 Euro pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - Die Betreuung betrifft ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1, für das dem Arbeitnehmer selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. - Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet. - Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige. - Der Zuschuss wird direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen geleistet, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können. - Der Arbeitnehmer erklärt dem Arbeitgeber unter Anführung der Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder der Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte (§ 31a 2 von 10 54 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage – Gesetzestext ASVG) des Kindes, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen und er selbst von keinem anderen Arbeitgeber einen Zuschuss für dieses Kind erhält.“ Zudem ist in § 124b nach Z 148 folgende Z 149 bis 158 angefügt: 150. § 3 Abs. 1 Z 13, § 67 Abs. 1 und § 77 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2009, sind erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2008 enden, anzuwenden. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Senkung der Wiederbeschaffungs- und Qualifizierungskosten Kehren die Beschäftigten nach der Karenz nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. 1) Senkung der Wiedereingliederungskosten Je länger die Karenz dauert, desto höher sind die Wiedereingliederungskosten. Abhängig von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit können dem Unternehmen dabei Kosten zwischen EUR 2.000 und EUR 12.000 je MitarbeiterIn für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. 1) Senkung der Überbrückungskosten Diese Kosten entstehen für die Überbrückung der Phase, in der sich Personal in Karenz befindet. 1) Senkung der Kosten für Fehlzeiten Eine verlässliche Kinderbetreuung reduziert die Fehlzeiten eines berufstätigen Elternteils um durchschnittlich 1,5 Fehltage im Jahr. 1) Kinderbetreuungsangebote steigern die Attraktivität von Unternehmen Für zahlreiche MitarbeiterInnen stellt das Angebot des Arbeitgebers im Bereich „Kinderbetreuung“ einen wesentlichen Faktor für die Entscheidung, einen Arbeitsplatz anzunehmen, dar. 2) Geringere Fluktuation durch famlienfreundliche Maßnahmen Qualifizierte MitarbeiterInnen können durch Zuschüsse zu Kinderbetreuungsleistungen gehalten oder gewonnen werden. 3) 1) Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2) Quelle: Bright Horizons Child Care Trends Study,Dublin 3) Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln Bereitstellung des gewünschten Vertragspartnernetzwerkes Sodexo verfügt über ein österreichweites Netzwerk von tausenden Einlösestellen – von Kinderkrippen, Babysitter- und Tagesmütterorganisationen, Kindergärten, Horte bis hin zu Ferien- und Lerncamps. Zu den Partner gehören u.a. namhafte Kinderbetreuungs organisationen wie Kinderfreunde, Hilfswerk, Volkshilfe, Erzdiözese Wien, Kindercompany, KIWI – Kinder in Wien, oder Magistrats-Kindergärten und eine Vielzahl von Privatkindergärten und –horten. Darüber hinaus wird das Netzwerk individuell auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen abgestimmt und ergänzt – denn alle Eltern sollten ihre Kinder auch in eine Einrichtung ihres Vertrauens geben können. Garantiert widmungsgemäße Verwendung Zumal der Kinderbetreuungs Pass ausschließlich von Kinderbetreuungsorganisationen angenommen wird, kann er somit auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Über Sodexo Sodexo ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich „Abwicklung von Sozialleistungen mittels Gutscheinen und Chipkarten“. In 31 Ländern werden von Sodexo jährlich Zuschüsse im Wert von mehr als 10 Mrd. Euro abgewickelt. Sodexo kann auf langjährige Erfahrung im Bereich der Kinderbetreuungsgutscheine verweisen, welche nicht nur in Österreich sondern auch in zahlreichen Ländern Europas und Lateinamerikas angeboten werden. Seit über 15 Jahren profitieren in Österreich mehr als 300.000 Gutscheinverwender von den innovativen Gutscheinlösungen des klaren Marktführers Sodexo. Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com Das umfangreiche Sodexo-Servicepaket Auszug aus der Sodexo-Kundenliste Allianz Versicherung | Bank Austria | Bawag | Beiersdorf BDF | VIDA / ÖGB | Siemens | Österreichische Nationalbank | STRABAG | T-Mobile | T-Systems | Wüstenrot Bausparkasse | AMS Österreich | diverse Bundesministerien und Landesregierungen, und viele mehr. Administrationsersparnis Unser Kinderbetreuungs-Angebot beinhaltet: den Druck der Gutscheine in der gewünschten Stückelung, das Kuvertieren und Verpacken der Gutscheine, die Lieferung innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung und die Abrechnung mit allen Vertragspartnern. Sodexo Great Place & to Work ® Einlösestellenverzeichnisse BEITGEBER für Vereinb arkeit von Familie & B eruf Jetzt anme lden! www.greatp lacetowork .at www.sodex o.at Kostenlose Beratung für Gutscheinverwender Als weitere Serviceleistung steht allen Gutscheinverwendern eine kostenlose Hotline für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung zur Verfügung. Ein Team von Pädagogen, Psychologen, Lebens- & Sozialberatern und Juristen berät Ihre MitarbeiterInnen bei der Suche, Auswahl und Inanspruchnahme des richtigen Betreuungsplatzes. Der Sodexo Kinderbetreuungs Pass s s a P s g n u erbetreu ro suchen den BESTEN AR Jeder Gutscheinverwender kann umfassende Informationen (Name der Trägerorganisation, Standorte, Kontaktdaten der Ansprechpartner, etc.) einem gedruckten und einem elektronischen Einlösestellenverzeichnis entnehmen. Sodexho Pass Austria GmbH Iglaseegasse 21-23 1190 Wien Tel.: +43 (0)1 328 60 60 - 0 Fax: +43 (0)1 328 60 60 - 200 www.sodexo.at Kind ,– Eu 0 0 5 s i b lich Neu! Jähr ind steuerfrei pro K