MEDIZINRECHT: Neues zur Privaten Krankenversicherung 2011

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MEDIZINRECHT: Neues zur Privaten Krankenversicherung 2011
16.05.2011 - Notare Rechtsanwlte Fachanwlte Steuerberater Pfeiffer Link & Partner
MEDIZINRECHT: Neues zur Privaten
Krankenversicherung 2011 Ein Schritt vor - zwei
zurck?
Weitgehend unbemerkt hat sich die Rechtslage im Bereich der Privaten Krankenversicherungen
erneut fundamental geändert.
Neben zahlreichen anderen Bereichen betrifft dies vor allem die Frage der Pflichtmitgliedschaft in
der gesetzlichen Krankenkasse, bzw. die Möglichkeit des Wechsels zu einer Privaten
Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hatte dies im GKV – Finanzzierungsgesetz versteckt oder
wie es vollständig heißt: Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der
Gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 2010, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
vom 31.12.2010.
Nachdem im Zuge der Gesundheitsreform 2007 zunächst ein Wechsel von der gesetzlichen in die
Private Krankenversicherung nur möglich war, wenn über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg
durchgängig die maßgebliche Verdienstgrenze (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze)
überschritten wurde, reicht jetzt wieder ein einziges Jahr aus.
Gemäß der jetzt (wieder) geltenden Rechtslage endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit dem Jahr in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Die entsprechende Regelung in § 6 Sozialgesetzbuch V wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2010
geändert; dadurch werden – zumindest in der Theorie – auch noch Arbeitnehmer erfasst, welche in
2010 zum ersten Mal die maßgebliche Grenze überschritten haben. Praktisch können sie also schon
jetzt wechseln und nicht erst im Jahre 2013.
Damit das Ganze auch richtig schön kompliziert wird, gilt aber für das Jahr 2010 noch die
bisherige Grenze von 49.950,- Euro Jahreseinkommen, während dann aber ab 2011 bereits 49.500,ausreichen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde mithin auch noch geringfügig abgesenkt.
Weiterhin gilt dies bereits ab dem ersten Monat der zukünftigen rechnerischen
Grenzüberschreitung: hat sich nämlich das Monatsgehalt schon ab Januar 2011 von 4120,(entsprechend 49.440,- im Jahr) auf 4125,- (entsprechend 49.500,- im Jahr) oder mehr erhöht, steht
fest, dass das regelmäßige Gehalt wahrscheinlich über der magischen Grenze liegt und somit
Versicherungsfreiheit besteht. Ein Wechsel ist daher schon jetzt möglich
.
Dies gilt im Übrigen selbst dann, wenn die Überschreitung erst im Laufe des Kalenderjahres 2011
erfolgt, da die Überschreitung nämlich nicht etwa vollständig im laufenden Jahr erfolgen muss,
sondern nur prognostiziert innerhalb eines Jahres, gem. § 6 SGB V.
Eine Gehaltserhöhung im August oder September führt daher ebenfalls bereits zur
Versicherungsfreiheit, obwohl man/frau in 2011 insgesamt gar nicht auf ein Einkommen von
49.500,- kommt.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht besteht darüber hinaus ein weiter Gestaltungsspielraum, da nur
regelmäßige Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden. Es kann daher entscheidend sein, ob
Weihnachts- und Urlaubsgeld vertraglich vereinbart sind oder aber echte freiwillige Leistungen.
Ebenso müssen vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse zu Betriebsrenten, etc. geprüft werden,
wobei schwankende Zulagen, bspw. für Wochenend- und Feiertagsarbeit, besonderer
Aufmerksamkeit bedürfen. Umgekehrt bleiben einmalige Leistungen wie Gratifikationen anlässlich
eines Betriebsjubiläums außer Betracht, ebenso wie Zielvereinbarungen und Bonifikationen, da
deren erreichen zunächst ungewiss ist.
Gleiches gilt natürlich bei einem Anspruch hierauf in Folge kollektivrechtlicher Regelungen in
Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträgen.
Es sind daher nicht nur Rechenkünste gefragt, sondern es kommt oftmals auch darauf an, wie eine
Regelung getroffen, bzw. bezeichnet wird.
Abschließend sei darauf hingewiesen, das nach wie vor für die Frage der Beitragsbefreiung in der
gesetzlichen Rentenversicherung andere Einkommensgrenzen und Berechnungsmethoden gelten.
Ulf Linder
Magister rer. publ.
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Pfeiffer Link & Partner
Notare Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
Darmstadt
Frankfurt / M.
www.pfeiffer-link.de
https://www.apraxa.de/recht/versicherungsrecht/private-krankenversicherung/166/medizinrecht-neueszur-privaten-krankenversicherung-2011-ein-schritt-vor-zwei-zurueck

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