2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde

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2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde
2. Satzung zur Änderung
der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl.S.345) in Verbindung mit § 2 und § 7,
Abs.2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (Sächs
GVBl.S.502) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des Sächsischen Landesrechts vom 28.06.2001 (SächsGVBl.Nr.8, S.426) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretnig-Hauswalde am 18.12.2001 folgende Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde vom 24.10.2000 (Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz, Ausgabe Süd, vom 18.11.2000) und der 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Bretnig-Hauswalde vom 23.01.2001 (Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz,
Ausgabe Süd, vom 03.02.2001) beschlossen:
Artikel 1
Änderungsbestimmungen
1. § 4 (Steuersatz) erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
den 1.Hund
Für den 2. und 3. Hund beträgt die Steuer je
und für jeden weiteren Hund
(2) Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten
Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.“
36,00 EUR
56,00 EUR
77,00 EUR
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Für die Steuer, die bereits vor diesem Zeitpunktentstanden und erst nach dem 31. Dezember 2001 zu entrichten ist, ist für die Bemessung der
Steuer die Satzungsbestimmung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegolten hat.
Bretnig-Hauswalde, 18.12.2001
Dienstsiegel
Prescher
Amtsverweserin
Diese Satzung ist am 12.01.2002 im Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz, Ausgabe Süd,
bekannt gemacht worden.
Bretnig-Hauswalde, 14.01.2002
Dienstsiegel
Prescher
Amtsverweserin