2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde
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2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde
2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl.S.345) in Verbindung mit § 2 und § 7, Abs.2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (Sächs GVBl.S.502) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des Sächsischen Landesrechts vom 28.06.2001 (SächsGVBl.Nr.8, S.426) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bretnig-Hauswalde am 18.12.2001 folgende Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde vom 24.10.2000 (Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz, Ausgabe Süd, vom 18.11.2000) und der 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde vom 23.01.2001 (Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz, Ausgabe Süd, vom 03.02.2001) beschlossen: Artikel 1 Änderungsbestimmungen 1. § 4 (Steuersatz) erhält folgende Fassung: „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für den 1.Hund Für den 2. und 3. Hund beträgt die Steuer je und für jeden weiteren Hund (2) Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.“ 36,00 EUR 56,00 EUR 77,00 EUR Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Für die Steuer, die bereits vor diesem Zeitpunktentstanden und erst nach dem 31. Dezember 2001 zu entrichten ist, ist für die Bemessung der Steuer die Satzungsbestimmung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegolten hat. Bretnig-Hauswalde, 18.12.2001 Dienstsiegel Prescher Amtsverweserin Diese Satzung ist am 12.01.2002 im Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz, Ausgabe Süd, bekannt gemacht worden. Bretnig-Hauswalde, 14.01.2002 Dienstsiegel Prescher Amtsverweserin