Forschungsaufenthalt mit Familie
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Forschungsaufenthalt mit Familie
112 Forschungsaufenthalt mit Familie Welcome Centre Forschungsaufenthalt mit Familie 10 113 Universität Bonn 10.1 Kinderbetreuung Kindergarten, Kindertagesstätten, Krippen Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern. Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. In den Kindergarten gehen die Kinder in der Regel nur vormittags von etwa 8 – 12 Uhr. Ein Mittagessen gibt es dann normalerweise nicht. Wenn Sie eine Ganztagsbetreuung für Ihr Kind wünschen, erkundigen Sie sich nach einem „Tagesstättenplatz“. Kindertagesstätten oder Ganztagskindergärten bieten eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, in der Regel für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung. In manchen Wohnorten sind die Kindergartenplätze und insbesondere die Tagesstättenplätze knapp, und Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. An vielen Orten ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Platz. Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (mit oder ohne Mittagessen, Betreuung unter 3 Jahren) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern. Vor Ort in Bonn: Uni-Servicebüro für Eltern Die Universität Bonn hat ein Servicebüro für Eltern eingerichtet. Hier finden Sie Beratung und Unterstützung bei der Suche nach passenden Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder: Uni-Servicebüro für Eltern [USE] Ansprechpartnerin: Regina Umbach Konviktstraße 4, 53113 Bonn Tel.: 02 28 / 73-65 65 E-Mail: [email protected] Betreuung durch Tageseltern Sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter bieten individuelle und zeitlich flexible Betreuung an. Sie nehmen in der Regel mehrere Kinder auf und betreuen sie in ihrer eigenen Wohnung. Tageseltern benötigen eine Ausbildung und eine offizielle Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Sie können Tageseltern über Zeitungsannoncen oder das Jugendamt finden. Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am ehesten über Kollegen oder Nachbarn. www.gleichstellung-uni-bonn.de/ elternbuero Internetseiten der Stadt Bonn zur Kinderbetreuung: www.bonn.de > Familie & Gesellschaft, Bildung & Soziales > Kinder, Jugend & Familie > Kindergarten & Co. Links zu Betreuungseinrichtungen mit fremdsprachlicher Betreuung in Bonn: www.welcome-centre.uni-bonn.de > Forschen mit Familie > Kinderbetreuung Forschungsaufenthalt mit Familie Welcome Centre 10.2 Schulen Weiterführende Informationen zum Thema Kinderbetreuung: Familienwe gweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.familien-wegweiser.de Deutscher Bildungsserver: www.bildungsserver.de Weiterführende Informationen zum Schulsystem in Deutschland: Deutscher Bildungsserver: www.bildungsserver.de Kultusministerkonferenz: www.kmk.org/schul/home.htm EURAXESS Deutschland: www.euraxess.de Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule (1.–4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur 9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das bis zur 12. bzw. 13. Klasse geht und mit dem Abitur abschließt, welches Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo die Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden. Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert über die lokale Schulsituation. Die Wahl der Schule erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen Juli und September. In deutschen Schulen findet der Unterricht bisher fast ausschließlich vormittags statt. Gegenwärtig findet jedoch in vielen Bundesländern ein Auf- und Ausbau von Schulen in Ganztagsform statt. Dabei gibt es verschiedene Modelle von Ganztagsangeboten und unterschiedliche Schwerpunkte. Einige verpflichten zum ganztägigen Besuch der Schule, während in sogenannten Offenen Ganztagsschulen Angebote am Nachmittag auf freiwilliger Basis besucht werden können. Ganztagsschulen bieten an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen an. Für Ganztagsangebote werden von den Eltern Beiträge erhoben, die abhängig vom Einkommen sind. Das Mittagessen wird meist extra berechnet. 10 115 Universität Bonn Vor Ort in Bonn: Schulen In Bonn gibt es mehrere internationale oder bilinguale Schulen, die Unterricht in Englisch, Französisch oder Spanisch anbieten. Information und Beratung bei der Suche nach einem Schulplatz für ausländische Kinder bieten folgende Stellen: Uni-Servicebüro für Eltern [USE] Ansprechpartnerin: Regina Umbach Konviktstraße 4, 53113 Bonn Tel.: 02 28 / 73-65 65 E-Mail: [email protected] www.gleichstellung-uni-bonn.de/ elternbüro TIPP: Feri enbetreu ung Informiere n Sie sich auf der W Uniservic ebseite d ebüros fü es r Eltern [U ungsangeb SE] über ote in den BetreuS chulferien Die Term . ine werde n jeweils bekannt g im Janua egeben. W r dort eitere Info erhalten rmatione Sie direk n t von [US E]: E-Mail: use @uni-bon n.de; www.gleic hstellung -uni-bonn .de/eltern buero Schulamt der Stadt Bonn Beratungsstelle für ausländische Kinder und Jugendliche Jennifer Martin Tel.: 02 28 / 77 57 84 E-Mail: [email protected] www.bonn.de > Familie & Gesellschaft | Bildung & Soziales > Schulen > Schulund Bildungsfragen > Beratungsstelle für ausländische und spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche Internetseiten der Stadt Bonn zum Thema Schule mit Adressen aller Bonner Schulen: www.bonn.de > Familie & Gesellschaft, Bildung & Soziales > Schulen 116 Forschungsaufenthalt mit Familie Welcome Centre 10.3 Leistungen für Familien Kindergeld Vor Ort in Bonn: Ansprechpartner für Fragen zum Kindergeld Für Angestellte der Universität Bonn: Die zuständige Familienkasse ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV). Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. LBV - NRW- Familienkasse 40192 Düsseldorf E-Mail: [email protected] www.lbv.nrw.de/kindergeld/index.htm Antragsformular des LBV zum Kindergeld: www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/ kgantrag.pdf Eltern können für ihre Kinder bis mindestens zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen. Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst werden, wenn der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist – also der Großteil des Einkommens ausschließlich in Deutschland erzielt wird. Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro. Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Bürger der EU/des EWR: Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige Serbiens und Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, Marok- kos, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen. Nicht-EU-Bürger: Dauerhaft in Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen – hierzu zählt unter anderem die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung nach § 20. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder der Promotion besitzten (§ 16), haben keinen Anspruch auf Kindergeld. 10 117 Universität Bonn Vor Ort in Bonn: Ansprechpartner für Fragen zum Kindergeld Elterngeld Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Die untenstehenden Informationen sind somit nur relevant für Geburten nach dem 31.12.2006. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit das Erwerbseinkommen wegfällt und der Partner sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Anspruchsvoraussetzungen: Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ■ ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, ■ nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, ■ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und ■ einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Elterngeld auch im Fall von Auslandstätigkeiten gezahlt werden. Für Personen, die Ihr Gehalt nicht über die LBV beziehen: Zuständig ist in der Regel die Familienkasse der Arbeitsagentur in Bonn: Familienkasse Bonn Villemombler Straße 101, 53123 Bonn Tel.: Fax: 02 28 / 9 24 33 92 0 18 01 / 9 24 58 64 02 28 / 9 24 33 37 E-Mail : [email protected] Antragsformular für Kindergeld von der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Kindergeld Weiterführende Informationen zum Kindergeld: Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen > Kindergeld 118 Forschungsaufenthalt mit Familie Welcome Centre Vor Ort in Bonn: Elterngeldanträge stellen Für alle, die in Bonn wohnen, ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie für Elterngeldanträge zuständig: Stadt Bonn Amt für Kinder, Jugend und Familie Amt 51 – 0 Bottlerplatz 1, 53111 Bonn www.bonn.de > Familie & Gesellschaft | Bildung & Soziales > Kinder, Jugend & Familie >Beratung & Hilfen > Elterngeld und Elternzeit Antragstellung und Fristen: Das Elterngeld muss schriftlich bei den jeweils zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Bürger der EU/des EWR: Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen. Andere Ausländer: Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen. Tipp: Kin derfreib eträ ge In D e u ts ch la n d s te h t d e Steuerz m ahler fü r jedes ein Kind Kind erfreibe trag zu Anspruc . Ein h darau f besteh Geburts t vom monat d es Kinde s an. Wenn S ie Kinde r haben nen Sie , köndie Kind erfreibe auf Ihre träge Lohnste uerkarte tragen la einssen (im Finanza oder im mt Einwohn ermelde In den m amt). eisten F ällen be tet dies deusteuerlic h e Erleic rungen. hteDas Kin dergeld bei der wird Inanspru chnahm steuerlic e der hen Fre ibeträge rechnet. ver- 10 119 Universität Bonn 10.4 Arbeitsmöglichkeiten für Partner Informationen und Beratungsstellen: Arbeitsrechtliche Regelungen Stellenangebote EURES – The European Job Mobility Portal: http://europa.eu.int/eures Bevor Sie als Ehepartner eine Arbeit suchen, informieren Sie sich bitte über die arbeitsrechtlichen Regelungen (siehe Kapitel 5.4). Für Akademiker (mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus den neuen Mitgliedstaaten gelten ab dem 01.01.2009 Sonderregeln. Der deutsche Arbeitsmarkt wird für sie geöffnet, indem auf die Vorrangprüfung verzichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung oder Ihrem lokalen Ausländeramt, ob Ihnen als Ehepartner die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für einen Antrag einreichen müssen. Stellenangebote finden Sie zum Beispiel in den Wochenendausgaben von Zeitungen, in Internetportalen, über Anzeigen an schwarzen Brettern oder über die Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit. Jobangebote und hilfreiche Informationen für alle, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, bietet EURES – The European Job Mobility Portal. Die EURES-Berater arbeiten in Deutschland in den Jobcentern der Arbeitsagenturen. Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de Nützliche Jobportale im Internet: www.euraxess.eu > Jobs www.zeit.de/jobs www.academics.com www.academics.de http://jobsuche.monster.de Vor Ort in Bonn: Arbeitsagentur Bonn Villemombler Straße 101, 53104 Bonn Tel.: 0 18 01 / 55 51 11 TIPP: nd des rsität u r Unive e d te o angeb ebote nn: Stellen llenang ums Bo aet/ste tsklinik it ä it rs e rs iv e n Univ rriere e/die-u und Ka i-bonn.d > Jobs e www.un .d n n o b.uni-b www.uk E-Mail: [email protected] www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort > Nordrhein-Westfalen > Bonn > Agentur