Auf einen Blick () - Handicap
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2011-11-21 DIE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG AUF EINEN BLICK INHALT ANPASSUNGEN UND HILFELEISTUNGEN ................................................................................................... 4 UNTERSTÜTZUNGEN FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG ................................................................. 8 o o o Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens ................................................................................................. 8 Eingliederungsbeihilfe .................................................................................................................................... 9 Beihilfe zur Unterstützung von Betagten ............................................................................................. 10 KINDERGELD ...................................................................................................................................................... 11 o o o Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung ................................. 11 Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung .................................................................... 13 Kindergeld für nicht mehr schulpflichtige Kinder mit Erkrankung oder Behinderung ......... 14 IMMOBILIEN ........................................................................................................................................................ 16 o o Immobiliensteuervorabzug ........................................................................................................................ 16 Einregistrierungsgebühren ......................................................................................................................... 18 PERSÖNLICHES BUDGET................................................................................................................................ 20 DER WEIßE BLINDENSTOCK ......................................................................................................................... 24 ARBEITSLOSENGELD ....................................................................................................................................... 27 o o o Die zusammenwohnende Person mit einer dauernden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 33% wird nicht auf die pauschalen Unterstützungen zurückgestuft ......................................... 27 Zusammenwohnen mit einer Person mit Behinderung ................................................................... 28 Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte .......................................................................... 29 BEFREIUNG VOM ÜBERGEMEINDLICHEN SANIERUNGSBEITRAG UND VON DER GEBÜHR ZUR WASSERREINIGUNG (FLANDERN) .................................................................................................... 30 BESCHÄFTIGUNG .............................................................................................................................................. 31 o o o o Beteiligung an den Lohnkosten der Arbeitgeber ............................................................................... 31 Arbeitsplatzanpassung ................................................................................................................................ 34 Arbeitskleidung, Arbeitswerkzeuge und Fahrtkosten....................................................................... 37 Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Deutschsprachige Gemeinschaft) .............. 40 SONDERSCHULWESEN ODER INTEGRIERTES SCHULWESEN .......................................................... 41 STEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN ..................................................................................................... 43 INVALIDITÄT ....................................................................................................................................................... 44 o Unterstützung für die Hilfe einer dritten Person ...................................................................................... 44 WOHNUNGSWESEN .......................................................................................................................................... 45 o o o o o Sozialer Wohnungsbau ................................................................................................................................ 45 Unterstützung für Umzug und Miete ...................................................................................................... 49 Zuschuss für eine Wohnungsanpassung .............................................................................................. 52 Ambulante Dienste ....................................................................................................................................... 55 Begleitete und institutionalisierte Wohnformen................................................................................. 59 MOBILITÄT ........................................................................................................................................................... 63 o o o o o o Rollstuhl, Elektro-Scooter, orthopädisches Dreirad.......................................................................... 63 Anpassung des Fahrzeugs und weitere Maßnahmen ....................................................................... 67 Fahrzeug für Personen mit Behinderung .............................................................................................. 70 Die Parkkarte für Personen mit Behinderung ..................................................................................... 72 Sicherheitsgurt ............................................................................................................................................... 74 Führerschein ................................................................................................................................................... 75 2 o o o o o o Nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Personen mit Sehbehinderung............................................................................................................................................. 78 Ermäßigung beim öffentlichen Verkehr für die Begünstigten der erhöhten Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung (Witwe(r), Invalide, Waise, Rentner oder OMNIOBegünstigte) .................................................................................................................................................... 79 Begleiterkarte ................................................................................................................................................. 83 Vorrangkarte zur Benutzung eines Sitzplatzes in Zügen ............................................................... 85 Freiabonnement « De Lijn »...................................................................................................................... 86 Begleitkarte «De Lijn» ................................................................................................................................. 88 PENSIONEN UND PERSONEN MIT BEHINDERUNG ............................................................................... 91 GERICHTLICHER SCHUTZ .............................................................................................................................. 93 o o o o o o Verlängerung der Minderjährigkeit ......................................................................................................... 93 Gerichtliche Entmündigung ....................................................................................................................... 94 Gerichtlich bestellter Beistand.................................................................................................................. 95 Schutz der Person der psychisch kranken Menschen ...................................................................... 96 Schutz des Vermögens der Personen, die nicht fähig sind, sie zu verwalten......................... 97 Zivilrechtliche Haftung ................................................................................................................................ 98 REHABILITATION IM RAHMEN DER KRANKENVERSICHERUNG ...................................................... 99 REHABILITATION ............................................................................................................................................ 100 GESUNDHEITSPFLEGE .................................................................................................................................. 101 o o o o Vorzugstarif und OMNIO-Statut............................................................................................................. 101 Fakturierbarer Höchstbetrag ................................................................................................................... 102 Pauschalzulage für chronisch Kranke .................................................................................................. 103 Besonderer Solidaritätsfonds .................................................................................................................. 104 SOZIALER STROM- UND GASTARIF ......................................................................................................... 105 SOZIALER TELEFONTARIF ........................................................................................................................... 107 KABELFERNSEHEN .......................................................................................................................................... 108 Hinweis : Dieses dokument ist ebenfalls auf der Webseite : www.handicap.fgov.be. Zu finden 3 ANPASSUNGEN UND HILFELEISTUNGEN Woraus besteht die Dienstleistung? Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Anpassungen und technischen Hilfeleistungen, u.a. Hilfen zur persönlichen Mobilität, Hilfen zum Aufstehen, Hilfen zur Kommunikation, Anpassungen in der Küche oder im Badezimmer, Wohnungsanpassungen oder Bau angepasster Wohnungen, Hilfen zur Körperpflege. Welche ist die Zielgruppe? Die Personen mit Behinderung, die Anpassungen oder technische Hilfen brauchen, um ihre Eingliederung zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz und bei der Fortbewegung zu fördern. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonische Region: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» Region Brüssel-Hauptstadt: der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées» Deutschsprachige Gemeinschaft: die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung Flandern: die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”. Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Amt der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: http://www.awiph.be PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] 4 PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] PROVINZ WALLONISCH-BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] 5 unter der gebührenfreien Nummer : Tel : 0800/160.61 Fax : 0800/160.62 [email protected] Brüssel Die Französische Gemeinschaftskommision Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel : 02/800.82.03 Fax : 02/800.81.20 www.cocof.irisnet.be Flandern ANTWERPEN Potvlietlaan 5, 2600 Berchem Tel : 03/270.34.40 Fax : 03/270.34.41 [email protected] FLÄMISCH-BRABANT Brouwersstraat 3 3000 Löwen Tel : 016/31.12.11 Fax : 016/31.12.29 Leuven@ vaph.be LIMBURG Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt Tel : 011/27.43.54 Fax : 011/28.51.09 [email protected] OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 Gent Tel : 09/269.23.11 Fax : 09/269.23.39 [email protected] 6 WESTFLANDERN Residentie "Iris" Magdalenastraat 20 8200 Brügge Tel : 050/40.67.11 Fax : 050/39.36.80 [email protected] ALLGEMEINE VERWALTUNG Avenue de l’Astronomie 30 1210 Brüssel Tel : 02/ 225.84.11 Fax : 02/225.84.05 [email protected] Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung AIDA Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Inhalt 7 UNTERSTÜTZUNGEN FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung ist eine Unterstützung. Welche ist die Zielgruppe? Personen zwischen 21 und 65 Jahren, die aufgrund Ihrer Behinderung in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt sind und die über ein begrenztes Einkommen verfügen, können eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens beziehen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit. Was ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung • erkennt an, dass der Antragsteller aufgrund seiner Behinderung nicht mehr als ein Drittel des Lohns einer Person ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann; • bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens des Antragstellers; • zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung. Wo kann ich mich informieren ? Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 www.handicap.fgov.be [email protected] Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse bekommen. Für Informationen in deutscher Sprache: Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 8 Eingliederungsbeihilfe Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung ist eine Unterstützung. Welche ist die Zielgruppe? Personen zwischen 21 und 65 Jahren, die eine verminderte Selbstständigkeit haben und die über ein begrenztes Einkommen verfügen, können eine Eingliederungsbeihilfe beziehen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung • bestimmt, ob der Antragsteller eine verminderte Selbstständigkeit hat; • bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens des Antragstellers; • zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung. Wo kann ich mich informieren ? Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 www.handicap.fgov.be [email protected] Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse bekommen. Für Informationen in deutscher Sprache: Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 9 Beihilfe zur Unterstützung von Betagten Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung ist eine Unterstützung. Welche ist die Zielgruppe? Personen über 65 Jahre, die eine verminderte Selbstständigkeit haben und über ein begrenztes Einkommen verfügen, können eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten beziehen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung • bestimmt, ob der Antragsteller eine verminderte Selbstständigkeit hat; • bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens des Antragstellers; • zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung. Wo kann ich mich informieren ? Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 www.handicap.fgov.be [email protected] Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse bekommen. Für Informationen in deutscher Sprache: Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 10 KINDERGELD Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einem Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit einer Behinderung oder Erkrankung. Welche ist die Zielgruppe? Kinder zwischen 0 und 21 Jahren mit einer Behinderung oder Erkrankung. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Kasse für Familienleistung bietet die Dienstleistung an. Sie leitet den Antrag an die Generaldirektion Personen mit Behinderung weiter. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Ein Arzt der Generaldirektion Personen mit Behinderung beurteilt die Behinderung oder Erkrankung anhand von 3 Säulen: - die körperlichen und geistigen Folgen der Beeinträchtigung, - deren Folgen für die Teilnahme am täglichen Leben (Mobilität, Lernfähigkeit, Körperpflege, …), - die Folgen für die Familie (medizinische Behandlung, notwendiger Transport, Anpassung der Wohnumgebung, …). Für jede Säule erhält das Kind eine Anzahl Punkte. Um erhöhte Familienzulagen zu erhalten, muss das Kind entweder mindestens 4 Punkte für die Säule oder mindestens 6 Punkte für die drei Säule zusammen erhalten. Weitere Auskünfte? Allgemeine Informationen Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA) Rue de Trèves, 70 1000 - BRÜSSEL GEBÜHRENFREIE NUMMER : 0800/94.434 Tel : 02/237.21.12 Fax : 02/237.24.70 www.zfa.be 11 Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) Place Jean Jacobs, 6 1000 BRÜSSEL Tel : 02/546.42.11 Fax : 02/511.21.53 [email protected] www.rsvz-inasti.fgov.be/ Kindergeldeinrichtungen Für Auskünfte über die Beurteilung der Erkrankung oder Behinderung FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 151 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 [email protected] www.handicap.fgov.be www.handiweb.be/ Für Informationen in deutscher Sprache: Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 12 Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung Woraus besteht die Maßnahme? Die Maßnahme besteht aus der Gewährung von Kindergeld mit einem Zuschlag für Kinder von Menschen mit Behinderung, die keine gewinnbringende Arbeit ausüben: - unter der Bedingung, dass die Kinder zum Haushalt der Person mit Behinderung gehören - bei Unterbringung der Kinder in eine Einrichtung, unter der Bedingung, dass die Kinder unmittelbar vor der Unterbringung zum Haushalt der Person mit Behinderung gehörten. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die keinen Anspruch auf Familiebeihilfe in der Arbeitnehmer- oder Selbständigenregelung haben, und die eine der folgenden Beihilfen beziehen: - eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, - eine Eingliederungsbeihilfe, die einer Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten entspricht, - eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten oder eine, - eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 65 % Wer bietet die Leistung an? Die Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt, dass die Person die erforderliche Unterstützung für Personen mit Behinderung effektiv bekommt. Gelegentlich wird die Bescheinigung für die Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit auch durch das Landespensionsamt (LPA) ausgestellt. Weitere Auskünfte Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA) Rue de Trèves, 70 1000 - BRÜSSEL GEBÜHRENFREIE NUMMER : 0800/94.434 Tel: 02/237.21.12 Fax: 02/237.24.70 [email protected] http://www.zfa.be Inhalt 13 Kindergeld für nicht mehr schulpflichtige Kinder mit Erkrankung oder Behinderung Woraus besteht die Maßnahme? Die Maßnahme besteht aus der Gewährung von Kindergeld zum üblichen Satz. Zusätzlich haben Sie eventuell Anspruch auf - einen sozialen Zuschlag je nach sozialberuflicher Situation des Berechtigten - die erhöhte Waisenzulage. Welche ist die Zielgruppe? Kinder mit einer Behinderung oder Erkrankung - ab 1. September des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden und - bis zum Monat, in dem sie 21 werden. Unter Umständen haben sie bis dann auch Anspruch auf zusätzliches Kindergeld. Unabhängig davon, ob sie erkrankt oder behindert sind, haben Kinder im Alter von 21 bis 25 Jahren Anrecht auf das normale Kindergeld, wenn sie - durch einen Lehrvertrag gebunden sind; - eine Ausbildung machen; - ein Praktikum machen; - eine Diplomarbeit vorbereiten; - als junge Arbeitssuchende eingeschrieben sind. Wer bietet die Leistung an? Die Einrichtung, die Kindergeld zahlt. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt die Behinderung oder Erkrankung nicht mehr Schulpflichtiger Kinder bis zum Monat, in dem sie 21 werden. Ab 21 Jahren und bis zum alter von 25 Jahren ist keine durch die Generaldirektion ausgestellte Bescheinigung der Erkrankung oder Behinderung erforderlich, damit die Kinderzulagenkasse das normale Kindergeld gewähren kann. Ab dem Alter von 21 Jahren gelten für Kinder mit und ohne Behinderung dieselben Bedingungen zum Erhalt des Normalen Kindergelds. 14 Wo kann ich mich informieren? Allgemeine Informationen: • Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA) Rue de Trèves, 70 1000 - Brüssel Gebührenfreie Nummer: 0800/94 434 02/237 21 12 Fax: 02/237 24 70 [email protected] www.zfa.be • Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) Place Jean Jacobs, 6 1000 Brüssel 02/546 42 11 Fax: 02/511 21 53 [email protected] www.rsvz-inasti.fgov.be • Ihre Kinderzulagenkasse Auskünfte über die Beurteilung der Behinderung erhalten Sie bei: • dem FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 151 1000 Brüssel Contact Center: 0800/987 99 Fax: 02/509 81 85 [email protected] www.handiweb.be Für Informationen in deutscher Sprache: 080/22 91 11 Fax: 080/22 90 98 [email protected] Inhalt 15 IMMOBILIEN Immobiliensteuervorabzug Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung ist eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs. Welche ist die Zielgruppe? Die Mieter oder Eigentümer, die eine Behinderung aufweisen oder in deren Haushalt eine Person an einer Behinderung leidet. Wer bietet die Dienstleistung an? Dies hängt davon ab, wo die Wohnung liegt. Wallonien Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen Flandern Die flämische Steuerverwaltung Brüssel-Hauptstadt Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen Weitere Informationen? Brüssel-Hauptstadt und Wallonien Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • FÖD Finanzen Contact center Boulevard Albert II, 33 1030 Brüssel 02/572 57 57 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr) • Ihr Lokales Finanzamt Die Kontaktangaben dieses Amts finden Sie auf dem Original Ihrer Steuererklärung. 16 Flandern Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • „Vlaamse Belastingdienst“ (Steuerbehörde) Bauwensplaats 13 bus 2 9300 Aalst [email protected] www.onroerendevoorheffing.be • Rufen Sie das flämische Steuertelefon an unter der Nummer 1700 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr). Inhalt 17 Einregistrierungsgebühren Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Verringerung der Eintragungsgebühren beim Kauf einer Wohnung. Flandern und Wallonien Die Eintragungsgebühren werden gesenkt, wenn das Katastereinkommen 745,00 EUR nicht überschreitet. Der Betrag von 745,00 EUR wird nach der Anzahl der Kinder zu Lasten erhöht. Ein zu 66% behindertes Kind zählt dabei als zwei Kinder zu Lasten. Brüssel-Hauptstadt Unter bestimmten Bedingungen hat die Person, die ein Haus kauft, Anrecht auf einen Abzug (die Eintragungsgebühren werden also aufgrund eines ermäßigten Betrags berechnet). Welche ist die Zielgruppe? Personen, die ein Haus kaufen und wenigstens ein Kind zu Lasten haben. Kinder mit einer Behinderung von wenigstens 66% werden als 2 Kinder zu Lasten betrachtet. Wer bietet die Dienstleistung an? Dies ist von dem Ort, wo Ihre Wohnung sich befindet, abhängig. Flandern Die flämische Steuerverwaltung Brüssel-Hauptstadt Der für Finanzen und Etat zuständige Minister der Regierung der Hauptstadt Brüssel Wallonien Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen. Weitere Informationen? Flandern Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • “Vlaamse Belastingdienst” (Steuerverwaltung) Bauwensplaats 13 bus 2 9300 Aalst http://belastingen.vlaanderen.be 18 • Rufen Sie das flämische Steuertelefon an unter der Nummer 1700 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr). Brüssel-Hauptstadt Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Der für Finanzen und Etat zuständige Minister der Regierung der Hauptstadt Brüssel Avenue des Arts 9 1210 Brüssel 02/209 28 11 [email protected] www.brussel.irisnet.be Wallonien Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • FÖD Finanzen Contact center Boulevard Roi Albert II, 33 1030 Brüssel 02/572 57 57 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr) • Ihr Lokales Finanzamt Die Kontaktangaben dieses Amts finden Sie auf dem Original Ihrer Steuererklärung. Inhalt 19 PERSÖNLICHES BUDGET Woraus besteht die Leistung? Mit dem persönlichen Budget, das einer Person mit Behinderung unter gewissen Bedingungen gewährt wird, kann der Budgetnehmer einen oder mehreren Assistenten zur Unterstützung des täglichen Lebens in Anspruch nehmen. Welche ist die Zielgruppe? Personen unter 65 Jahren mit schwerer Behinderung, die tagaus, tagein Assistenz im täglichen Leben brauchen. Wer bietet die Leistung an? Die Flämische Agentur für Personen mit Behinderung („Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap“ oder VAPH). Wo kann ich mich informieren? Informieren Sie sich bei der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung ALLGEMEINE VERWALTUNG Avenue de l’Astronomie 30 1210 BRÜSSEL Tel: 02/225.84.11 (nur vormittags) Fax: 02/225.84.05 [email protected] [email protected] www.vaph.be ANTWERPEN Potvlietlaan 5 2600 BERCHEM Tel : 03/270.34.40 (nur vormittags) Fax : 03/270.34.41 [email protected] FLÄMISCH-BRABANT Diestestraat 6/57 3000 LÖWEN Tel : 016/31.12.11 (nur vormittags) Fax : 016/31.12.29 [email protected] 20 LIMBURG Ilgatlaan 7 3500 HASSELT Tel : 011/27.43.54 (nur vormittags) Fax : 011/28.51.09 [email protected] OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 GENT Tel : 09/269.23.11 (nur vormittags) Fax : 09/269.23.39 [email protected] WESTFLANDERN Magdalenastraat 20 8200 BRÜGGE Tel : 050/40 67 11 (nur vormittags) Fax : 050/39.36.80 [email protected] In Wallonien Woraus besteht die Leistung? Das persönliche Budget gibt Personen mit Behinderung die Möglichkeit: - ein möglichst normales Leben zu führen in ihrer gewohnten Umgebung, - ihr tägliches Leben einfacher zu gestallten, - sich auf sozialer, familienbezogener und beruflicher Ebene einfacher einzugliedern. Der Budgetnehmer wählt seine persönlichen Assistenten, bezahlt sie aber nicht selbst. Ausbezahlt werden die Assistenten durch bestimmte Dienststellen (staatlich anerkannte Dienststellen, LBA, Dienstleistungsscheck-Unternehmen, Arbeitsvermittlungsbüros,…). Die persönlichen Assistenten helfen den Personen mit Behinderung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, der Haushaltsführung, der Freizeitbeschäftigung, usw. Welche ist die Zielgruppe? Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung haben Priorität. Es handelt sich um: • • • • • amyotrophe Lateralsklerose (ALS), primäre Lateraalsklerose (PLS), progressive spinale Muskelatrophie, kortikobasale Degeneration, Multisystematrophie (MSA), 21 • Progressive supranukleäre Paralyse (PSP). Bleiben noch finanzielle Mittel übrig, so können Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit, deren Familie oder Umgebung nicht imstande ist, stabile und dauerhafte Unterstützung zu bieten, zweite Priorität. Die Bedingung der Selbstständigkeitseinschränkung ist erfüllt, wenn die Person nachweisen kann, dass er eine Eingliederungsbeihilfe der Kategorie 4 (15 oder 16 Punkte) oder der Kategorie 5 (17 oder 18 Punkte) erhält oder dass er aufgrund seiner Behinderung Anspruch auf eine solche Beihilfe hat. Wer bietet die Leistung an? Die Wallonische Agentur für die Eingliederung von Personen mit Behinderung („Agence wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“ oder AWIPH) Wo kann ich mich informieren? Informieren Sie sich bei der regionalen Dienststelle der Agence Wallonne pour l’intégration des Personnes Handicapées. www.awiph.be Bureau de Charleroi Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tél. : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] Bureau de Dinant Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tél. : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] Bureau de Libramont Rue du Village, 5 6800 Libramont Tél. : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] Bureau de Liège Rue du Vertbois, 23-25 4000 Liège Tél. : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 brliè[email protected] 22 Bureau de Mons Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tél. : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] Bureau de Namur Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tél. : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] Bureau d’Ottignies Espace Cœur de Ville 1 – 3è étage 1340 OTTIGNIES Tél. : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] oder bei den Beratern über die Kostenlose Nummer: Tél. : 0800/160.61 Fax : 0800/160.62 [email protected] Inhalt 23 DER WEIßE BLINDENSTOCK Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus der Genehmigung, einen weißen Blindenstock für Personen mit Sehbehinderung benutzen zu dürfen. Welche ist die Zielgruppe? Der Gebrauch des weißen Blindenstocks, der für Personen mit einer Sehbehinderung von wenigstens 60% bestimmt ist, ist Personen vorbehalten, die - entweder laut der offiziellen belgischen Tabelle der Invaliditätssätze eine Sehbehinderung von mindestens 60% haben, oder - eine Verordnung eines auf Rehabilitation spezialisierten Augenarztes vorlegen kann. Wer bietet die Dienstleistung an? Der weiße Blindenstock ist bei Facheinrichtungen zu bekommen. Wo kann ich mich informieren? VOG Ligue Braille Rue d’Angleterre 57 1060 Brüssel Tel : 02/533.32.11 www.braille.be Confédération belge pour la promotion des aveugles et malvoyants (CBPAM) Avenue Georges Henri 278 1200 Brüssel Tel : 02/732.53.24 [email protected] Wallonien Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] 24 PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21 33 15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] PROVINZ WALLONISCH- BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 - 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] 25 unter der gebührenfreien Nummer : Tel : 0800 160 61 Fax : 0800 160 62 [email protected] Brüssel Die Französische Gemeinschaftskommision Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel.: 02/800.82.03 Fax: 02/800.81.20 www.cocof.irisnet.be Inhalt 26 ARBEITSLOSENGELD Die zusammenwohnende Person mit einer dauernden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 33% wird nicht auf die pauschalen Unterstützungen zurückgestuft Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus dem Beibehalt eines Arbeitslosengeldes von 40% der letzten höchsten Entlohnung auch über eine Arbeitslosigkeitsdauer von 15 Monaten hinaus. Welche ist die Zielgruppe? Die arbeitslosen Personen mit einer dauernden Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 33%, die für die Gesetzgebung der Arbeitslosigkeit zur Kategorie der zusammenwohnenden Personen gehören. Wer bietet die Dienstleistung an? Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Wo kann ich mich informieren ? Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Boulevard de l’Empereur, 7 1000 BRÜSSEL Tel : 02/515.41.11 fax : 02/514.11.06 www.onem.fgov.be [email protected] Inhalt 27 Zusammenwohnen mit einer Person mit Behinderung Woraus besteht die Dienstleistung? Ist die Rente der Person mit Behinderung niedriger als 1.981,03 Euro pro Monat (Betrag gültig ab 1.3.2011), so wird diese nicht berücksichtigt, um zu bestimmen, ob der Arbeitslose zur Kategorie der Arbeitnehmer mit Familienlasten gehören kann. Welche ist die Zielgruppe? Arbeitslose, die mit einer in direkter aufsteigender Linie verwandten oder verschwägerten Person mit einer verminderten Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten zusammenwohnen. Wer bietet die Dienstleistung an? Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten wird auf Grundlage der Entscheidung festgestellt, welche die Generaldirektion Personen mit Behinderung im Rahmen der Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe oder Beihilfe zur Unterstützung von Betagten trifft. Wo kann ich mich informieren? Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Boulevard de l’Empereur, 7 1000 BRÜSSEL 02/515.41.11 fax 02/514.11.06 www.lfa.be [email protected] Inhalt 28 Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte Woraus besteht die Dienstleistung? Im Falle eines zusammenwohnenden Arbeitslosen werden die Tage der Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte für die Berechnung der Verlängerung der Entschädigungsperiode zu 40 % als Arbeitstage berücksichtigt. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die durch Zutun der regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung in einer Beschützenden Werkstätte beschäftigt werden und die arbeitslos werden. Wer bietet die Dienstleistung an? Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung. Wo kann ich mich informieren ? Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Boulevard de l’Empereur, 7 1000 BRÜSSEL Tel : 02/515.41.11 Fax : 02/514.11.06 www.lfa.be [email protected] Inhalt 29 BEFREIUNG VOM ÜBERGEMEINDLICHEN SANIERUNGSBEITRAG UND VON DER GEBÜHR ZUR WASSERREINIGUNG (FLANDERN) Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht darin, dass - der übergemeindliche Sanierungsbeitrag oder - die Wasserreinigungsgebühr nicht zu zahlen ist. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten beziehen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die lokalen Wassergesellschaften und die Vlaamse Milieumaatschappij. Wo kann ich mich informieren? Für Leitungswasserverbraucher: Die Angaben Ihrer lokalen Wassergesellschaft werden auf Ihrer letzten Wasserrechnung erwähnt und sind ebenfalls beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde zu finden. Für Grundwassernutzer De Vlaamse Milieumaatschappij Infoloket A. Van de Maelestraat 96 9320 EREMBODEGEM 053/72 64 45 (9.00 bis 12.30 Uhr – 13.30 bis 16.30 Uhr) [email protected] Inhalt 30 BESCHÄFTIGUNG Beteiligung an den Lohnkosten der Arbeitgeber Woraus besteht die Dienstleistung? Es handelt sich um eine finanzielle Beihilfe, die dem Arbeitgeber gewährt wird, um die Kosten der Maßnahmen auszugleichen, die der Arbeitgeber ergreift, damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten optimal ausführen kann. Welche ist die Zielgruppe? Arbeitnehmer mit Behinderung, die eine Tätigkeit ausführen, auf welche die Behinderung Auswirkungen hat, so dass Maßnahmen erforderlich sind. Wer bietet die Dienstleistung an? Deutschsprachige Gemeinschaft: Die Dienststelle für Personen mit Behinderung. Wallonien: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» Brüssel : Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée) Flandern: Der „ Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling (VDAB)” Wo kann ich mich informieren ? Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle für Personen mit Behinderung Start-Service Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be 31 Wallonien Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“: Dienststelle CHARLEROI Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel: 071/20.49.50 Fax: 071/20.49.53 [email protected] Dienststelle DINANT Rue Léopold, 3 – 1. Stock 5500 Dinant Tel: 082/21.33.11 Fax: 082/21.33.15 [email protected] Dienststelle LIBRAMONT Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel: 061/23.03.60 Fax: 061/23.03.76 [email protected] Dienststelle LÜTTICH Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel: 04/221.69.11 Fax: 04/221.69.90 brliè[email protected] Dienststelle MONS Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel: 065/32.86.11 Fax: 065/35.27.34 [email protected] Dienststelle NAMÜR Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel: 081/33.19.11 Fax: 081/30.88.20 [email protected] 32 Dienststelle OTTIGNIES Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock 1340 OTTIGNIES Tel: 010/23.05.60 Fax: 010/23.05.80 [email protected] oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer: Tel: 0800/160.61 Fax: 0800/160.62 [email protected] Brüssel : Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée) Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr) [email protected] www.phare-irisnet.be Flandern VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung www.vdab.be/personenmeteenhandicap/tewerkstellingsmaatregelen.shtml Inhalt 33 Arbeitsplatzanpassung Woraus besteht die Dienstleistung? Finanzielle Beihilfe bei der Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung des Arbeitnehmers. Welche ist die Zielgruppe? Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz an ihre Behinderung angepasst werden muss. Wer bietet die Dienstleistung an? Deutschsprachige Gemeinschaft: Die Dienststelle für Personen mit Behinderung. Wallonien: Die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» Region Brüssel-Hauptstadt: der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées» Flandern: Der «Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling» Wo kann ich mich informieren ? Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle für Personen mit Behinderung Start-Service Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax: 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Wallonien Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“: Dienststelle CHARLEROI Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel: 071/20.49.50 Fax: 071/20.49.53 [email protected] 34 Dienststelle DINANT Rue Léopold, 3 – 1. Stock 5500 Dinant Tel: 082/21.33.11 Fax: 082/21.33.15 [email protected] Dienststelle LIBRAMONT Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel: 061/23.03.60 Fax: 061/23.03.76 [email protected] Dienststelle LÜTTICH Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel: 04/221.69.11 Fax: 04/221.69.90 brliè[email protected] Dienststelle MONS Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel: 065/32.86.11 Fax: 065/35.27.34 [email protected] Dienststelle NAMÜR Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel: 081/33.19.11 Fax: 081/30.88.20 [email protected] Dienststelle OTTIGNIES Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock 1340 OTTIGNIES Tel: 010/23.05.60 Fax: 010/23.05.80 [email protected] oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer: Tel: 0800/160.61 Fax: 0800/160.62 [email protected] 35 Region Brüssel-Hauptstadt: Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée) Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr) [email protected] www.phare-irisnet.be Flandern VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung http://vdab.be/arbeidshandicap/adressen_DAH.shtml Inhalt 36 Arbeitskleidung, Arbeitswerkzeuge und Fahrtkosten Woraus besteht die Dienstleistung? Zuschuss auf die nachstehenden Kosten. Welche ist die Zielgruppe? Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung mehr Kosten für Arbeitskleidung, Arbeitswerkzeuge und die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle haben. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées». Region Brüssel-Hauptstadt: der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées» Flandern: Der Antrag wird zur Genehmigung bei der „Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap“ eingereicht. Der “Vlaams Dienst voor Arbeidsbemiddeling” gewährt einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Deutschsprachige Gemeinschaft: die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung. Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] 37 PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] PROVINZ WALLONISCH-BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] 38 unter der gebührenfreien Nummer: Tel : 0800/160.61 Fax : 0800/160.62 [email protected] Brüssel Die Französische Gemeinschaftskommision Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel : 02/800.82.03 Fax : 02/800.81.20 www.cocof.irisnet.be Flandern Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap Sterrenkundelaan 30 1210 Brüssel Tel : 02 225.85.97 [email protected] www.vaph.be VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung www.vdab.be/personenmeteenhandicap/tewerkstellingsmaatregelen.shtml Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung Start-Service Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Inhalt 39 Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Deutschsprachige Gemeinschaft) Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus: • einer Berufsberatung ; • einer Ausbildung oder Beschäftigung in einem Betrieb ; • einer Ausbildung oder Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte ; • einem Jobcoaching. Welche ist die Zielgruppe? Personen mit Behinderungen, die bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine Unterstützung benötigen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Dienststelle für Personen mit Behinderung. Wo kann ich mich informieren ? Weitere Informationen erhalten Sie bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung: Start-Service Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Inhalt 40 SONDERSCHULWESEN ODER INTEGRIERTES SCHULWESEN Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einem angepassten Schulwesen. Welche ist die Zielgruppe? Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die aus pädagogischen Gründen nicht mehr am herkömmlichen Schulwesen teilnehmen können. Wer bietet die Dienstleistung an? Ein Zentrum für Schülerbetreuung oder eine Einrichtung, die für das Sonderschulwesen oder das integrierte Schulwesen zuständig ist, verfasst einen Aufnahmebericht. Wo kann ich mich informieren? Französische Gemeinschaft Ministère de la Communauté Française Administration générale de l’Enseignement et de la Recherche scientifique Boulevard du Jardin Botanique 20-22 1000 BRÜSSEL Tel : 02/690.81.00 [email protected] www.enseignement.be Die Adressen der PMS-Zentren sind auf oben stehender Webseite zu finden. Flandern Departement Onderwijs en Vorming Koning Albert II-laan 15 1210 BRÜSSEL • Luc Van Beeumen (Sondergrundschulwesen) Einrichtungen und Schüler Grundschule und Teilzeitkunstunterricht Tel: 02/553.92.47 [email protected] • Els Exter (Sondersekundarschulwesen) Einrichtungen und Schüler Sekundarschulwesen und Erwachsenenbildung Tel: 02/553.97.76 [email protected] 41 Kris Coremans (Zentren für Schülerbetreuung) Unterstützungspolitik Tel : 02/553.88.36 [email protected] Die Adressen der 75 Zentren für Schülerbetreuung sind auf folgender Webseite zu finden: www.ond.vlaanderen.be/clb/adressen/ Deutschsprachige Gemeinschaft Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Abteilung Unterricht und Ausbildung Gospertstr. 1 4700 EUPEN Ruth De Sy Fachbereich Pädagogik [email protected] Dr. Verena Greten (Integrationsprojekte) Abteilung Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung Tel : 087/59.64.78 [email protected] Die Adressen der PMS-Zentren finden sich auf folgender Webseite: www.bildungsserver.be Inhalt 42 STEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Erhöhung des steuerbefreiten Einkommensanteils. Welche ist die Zielgruppe? Personen, bei denen aufgrund von vor dem Alter von 65 Jahren geschehenen und bewiesenen Tatsachen festgestellt worden ist, dass • sie durch Ihren körperlichen oder psychischen Zustand noch maximal ein Drittel des Lohns einer Person ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen können; • ihr Gesundheitszustand einen totalen Selbstständigkeitsverlust oder eine Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten mit sich bringt; • eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung bestimmt, dass sie körperlich oder psychisch behindert sind oder eine bleibenden Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 66 % haben ; • sie nach der in der Kranken- und Invalidenversicherung vorgesehenen Periode der primären Arbeitsunfähigkeit eine Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit auf maximal ein Drittel verzeichnen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Verwaltung des Steuerwesens des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen gewährt die Beihilfe bei der Steuerberechnung. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt • entweder die Verminderung der Erwerbsfähigkeit auf maximal ein Drittel • oder die Verminderung der Selbstständigkeit um wenigstens 9 Punkten. Wo kann ich mich informieren? FÖD Finanzen Contact Center des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen 0257/257.57 www.minfin.fgov.be www.fisconetplus.be www.belgium.be Inhalt 43 INVALIDITÄT Unterstützung für die Hilfe einer dritten Person Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus der Gewährung einer Pauschalzulage. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die zugleich • eine externe Hilfe benötigen und • nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden, und zwar ab dem vierten Monat der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wer bietet die Dienstleistung an? Der medizinische Invaliditätsrat. Wo kann ich mich informieren ? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 44 WOHNUNGSWESEN Sozialer Wohnungsbau Woraus besteht die Dienstleistung? Deutschsprachige Gemeinschaft Die Dienstleistung besteht aus Sondermaßnahmen zur Anpassung der Sozialwohnung an die Behinderung. Wallonien Die Dienstleistung besteht aus spezifischen Maßnahmen zur Anpassung der Sozialwohnung an die Behinderung. Die „Société wallonne du Logement (SWL)“ bietet Personen mit Behinderung Mietwohnungen, die an die Behinderung der Personen angepasst sind. Diese Gesellschaft veröffentlicht einen praktischen Führer für Bewerber einer Mietwohnung, in der die Bedingungen, um eine Sozialwohnungen bekommen zu können, dargelegt sind. Flandern Die Maßnahme kann zwei unterschiedliche Formen annehmen: - Ist die vorhandene Wohnung an die Bedürfnisse von Personen mit Behinderung angepasst, hat der Mietbewerber mit Behinderung absoluten Vorrang für die betroffene Wohnung. - Ab einer Person zu Lasten kann eine Mietermäßigung von 15,00 Euro (nicht indexiert) gewährt werden. Dieses gilt für die Person, die: 1. minderjährig ist oder für die noch Familienbeihilfe oder eine Weisenzulage bezogen wird, 2. als schwerbehindert (wenigstens 66 % oder 9 Punkte) anerkannt ist. Handelt es sich aber um eine Person die sowohl 1. als 2. ist, beläuft sich die Mietermäßigung auf 30,00 Euro (nicht indexiert). Darüber hinaus gelten für Haushalte mit Personen zu Lasten auch höhere Einkommensgrenze. Die Mietermäßigung wird nur gewährt, wenn die endgültige Miete einen bestimmen Mindestbetrag nicht unterschreitet. Brüssel-Hauptstadt Die Maßnahme besteht aus der Gewährung einer Ermäßigung des tatsächlichen Mietpreises: - 5 % Ermäßigung auf den Grundmietpreis für ein Kind zu Lasten, 10 % für zwei Kinder zu Lasten, 20 % für drei, 30 % für vier, 40 % für fünf und 50 % für sechs oder mehr Kinder. Ein Kind mit Behinderung zählt zwei Kinder zu Lasten. - 20 % Ermäßigung auf den Grundmietpreis für jede erwachsene Person mit Behinderung. 45 Der Mietpreis darf Grundmietpreises. jedoch nicht niedriger sein als die Hälfte des Es gibt Einkommensgrenzen, die aber pro Kind zu Lasten und pro Person mit Behinderung zu erhöhen sind. Welche ist die Zielgruppe? Mieter einer Sozialwohnung, wenn ein Mitglied des Haushalts eine schwere Behinderung aufweist. Wer bietet die Dienstleistung an? Die zuständige Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau. Achtung! Bei den sozialen Mietbüros gelten die selben Vorzugsregeln sondern andere Mietpreise. Wo kann ich mich informieren ? Die Deutschsprachige Gemeinschaft Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • “Nosbau” Kahnstrasse 30/32A 4720 Kelmis 087/63.97.60 Fax: 087/65.97.69 [email protected] • “Sozialer Wohnungsbau Eifel” Mühlenbachstrasse 3 4780 St-Vith 080/22 93 91 Fax: 080/39 80 68 [email protected] • “Wohnraum für Alle” Bahnhofstrasse 11 4780 St-Vith 080/22 66 83 Fax: 080/22 66 83 [email protected] • Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau 46 Wallonien Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • Ministère de la Région Wallonne “Direction générale opérationnelle - Aménagement du territoire, Logement, Patrimoine et Energie” Rue des Brigades d'Irlande, 1 5100 Namur 081/33 21 11 Fax: 081/33 21 11 mrw.wallonie.be/dgatlp • “Société wallonne du Logement” (SWL) Rue de l’Écluse, 21 6000 Charleroi 071/20 02 11 • “Fonds du Logement” Rue de Brabant, 1 6000 Charleroi 071/20 77 11 • “Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées – AWIPH” Administration Centrale Rue de la Rivelaine, 21 6061 Charleroi 071/20 57 11 0800/160 61 (Anruf gebührenfrei) www.awiph.be • “Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées (A.N.L.H.)” Rue de la Fleur d'Oranger, 1 boîte 213 1150 Brüssel 02/772 18 95 Fax: 02/779 26 77 www.anlh.be/ • Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau Flandern Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • „Agentschap Wonen – Vlaanderen“ (Amt für Wohnungswesen) Boulevard Roi Albert II, 19, boîte 40 1210 Brüssel 02/553 17 52 [email protected] www.bouwenenwonen.be 47 • • “Vlaamse Maatschappij voor Sociaal Wonen” (Sozialwohnungsbaugesellschaft) Rue des Colonies 40 1000 Brüssel 02/505 45 45 [email protected] www.vmsw.be Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau Brüssel-Hauptstadt Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: • das Ministerium der Region der Hauptstadt Brüssel Verwaltung der Raumordnung und des Wohnungswesens Direktion Wohnungswesen Rue du Progrès 80 boîte 1 1035 Brüssel 02/204 19 92 Fax: 02/204 15 18 [email protected] www.broh.irisnet.be • Informationszentrum Wohungswesen 0800/40 400 (Anruf gebührenfrei, von 9 bis 12 Uhr) www.cil-wic.be http://www.prime-renovation.irisnet.be • die Wohnungsbaugesellschaft der Region Brüssel-Hauptstadt Rue Jourdan 45-55 1060 Brüssel 02/533 19 11 Fax: 02/533 19 00 [email protected] www.bghm.irisnet.be • „Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées“ (Landesverein für die Unterbringung von Personen mit Behinderung) Rue de la Fleur d'Oranger 1/213 1150 Brüssel 02/772 18 95 Fax: 02/779 26 77 www.anlh.be Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau Inhalt • 48 Unterstützung für Umzug und Miete Woraus besteht die Dienstleistung? Die Unterstützung für Umzug und Miete kann der Person mit Behinderung selbst oder einer Person mit Behinderung im Haushalt gewährt werden, wenn diese Person eine unangepasste Wohnung verlässt, um eine gesunde und angepasste Wohnung zu mieten. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die in einer gesunden oder angepassten Wohnung leben oder Personen, die über ein begrenztes Einkommen verfügen und die Verbesserungsarbeiten in einer seit wenigstens 20 Jahren bewohnten Wohnung machen. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: das Ministerium der Wallonischen Region. Flandern: Die Agentschap Wonen-Vlaanderen. Brüssel Das Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Ministerium der Wallonischen Region Direction générale de l’Aménagement du territoire, du Logement et du Patrimoine Rue des Brigades d’Irlande, 1 5100 NAMÜR Tel : 081/33.21.11 Wallonische wohnungsgesellschaft Rue de l’Écluse, 21 6000 CHARLEROI Tel : 071/20.02.11 Wallonischer wohnungsfonds Rue de Brabant, 1 6000 CHARLEROI Tel : 071/20.77.11 49 Agence wallonne pour l’intégration des Personnes Handicapées Administration Centrale Site Saint-Charles Rue de la Rivelaine, 21 6061 CHARLEROI Tel : 071/20.57.11 Tel : 0800/160.61 www.awiph.be Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées (A.N.L.H.) Rue de la Fleur d’Oranger, 1 boîte 213 1150 BRÜSSEL Tel : 02/772.18.95 Fax : 02/779.26.77 www.anlh.be EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU Flandern Agentschap Wonen-Vlaanderen Koning Albert II-laan 20 bus 7 1000 Brüssel [email protected] www.vlaanderen.be ANTWERPEN Vlaams Administratief Centrum Copernicuslaan 1 bus 4 2018 Antwerpen Tel : 03/22.46.116 Fax : 03/22.46.112 LIMBURG Taxandria-Center Gouverneur Roppesingel 25 3500 Hasselt Tel : 011/26.41.75 Fax : 011/26.41.99 OSTFLANDERN Gebr. Van Eyckstraat 4-6 9000 Gent Tel : 09/26.54.650 Fax : 09/26.54.651 50 FLÄMISCH-BRABANT Blijde Inkomststraat 103-105 3000 Löwen Tel : 016/24.97.77 Fax : 019/22.60.74 WESTFLANDERN Werkhuisstraat 9 8000 Brügge Tel : 050/44.29.02 Fax : 050/44.29.99 Brüssel Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt Administration de l’Aménagement du territoire et du Logement (AATL) Direction du Logement Centre d’information sur le logement (C.I.L.) Rue du Progrès, 80 (boîte 1) 1035 BRÜSSEL (von 9 bis 12 Uhr) Tel : 02/204.14.02 Fax : 02/204.15.18 [email protected] www.bruxelles.irisnet.be Société du Logement de la Région bruxelloise (SLRB) Rue Jourdan, 45-55 1060 BRÜSSEL Tel : 02/533.19.11 Fax : 02/533.19.00 [email protected] www.slrb.irisnet.be EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU Inhalt 51 Zuschuss für eine Wohnungsanpassung Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Anpassungskosten. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die eine Wohnung an den Gesundheitszustand eines Familienmitglieds anpassen, das aufgrund eines ärztlichen Attestes für die Aktivitäten des täglichen Lebens eine spezifische Wohnungsanpassung benötigt. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: das Ministerium der Wallonischen Region. Flandern: Die Agentschap Wonen-Vlaanderen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft: Die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung. Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Ministerium der Wallonischen Region Direction générale de l’Aménagement du territoire, du Logement et du Patrimoine Rue des Brigades d’Irlande, 1 5100 NAMÜR Tel : 081/33.21.11 fax : 081/33.21.11 Wallonische wohnungsgesellschaft Rue de l’Écluse, 21 6000 CHARLEROI Tel : 071/20.02.11 Wallonischer wohnungsfonds Rue de Brabant, 1 6000 CHARLEROI Tel : 071/20.77.11 52 Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées Administration Centrale Site Saint-Charles Rue de la Rivelaine, 21 6061 CHARLEROI Tel : 071/20.57.11 Tel : 0800/160.61 www.awiph.be Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées (A.N.L.H.) Rue de la Fleur d’Oranger, 1 boîte 213 1150 BRÜSSEL Tel : 02/772.18.95 fax : 02/779.26.77 www.anlh.be EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU Flandern Agentschap Wonen-Vlaanderen Koning Albert II-laan 20 bus 7 1000 Brüssel Tel : 02/553.82.74 [email protected] www.vlaanderen.be ANTWERPEN Vlaams Administratief Centrum Copernicuslaan 1 bus 4 2018 Antwerpen Tel : 03/224.61.16 Fax : 03/224.61.12 LIMBURG Taxandria-Center Gouverneur Roppesingel 25 3500 Hasselt Tel : 011/26.41.75 Fax : 011/26.41.99 OSTFLANDERN Gebr. Van Eyckstraat 4-6 9000 Gent Tel : 09/265.46.50 Fax : 09/265.46.51. 53 FLÄMISCH-BRABANT Blijde Inkomststraat 103-105 3000 Löwen Tel : 016/24.97.77 Fax : 019/22.60.74 WESTFLANDERN Werkhuisstraat 9 8000 Brügge Tel : 050/44.29.02 Fax : 050/44.29.99 Brüssel Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt Administration de l’Aménagement du territoire et du Logement (AATL) Direction du Logement Centre d’information sur le logement (C.I.L.) Rue du Progrès, 80 (boîte 1) 1035 BRÜSSEL (von 9 bis 12 Uhr) Tel : 02/204.14.02 Fax : 02/204.15.18 [email protected] www.bruxelles.irisnet.be Société du Logement de la Région bruxelloise (SLRB) Rue Jourdan, 45-55 1060 BRÜSSEL Tel : 02/533.19.11 Fax : 02/533.19.00 [email protected] www.slrb.irisnet.be EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung AIDA Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Inhalt 54 Ambulante Dienste Woraus besteht die Dienstleistung? Wallonien: Gewährung einer Wohnung „Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens“. Flandern: Begleitung durch einen von der «Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap» anerkannten ambulanten Dienst. Deutschsprachige Gemeinschaft: Begleitung durch die Begleitdienste Wohnen-Familie-Freizeit der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung Welche ist die Zielgruppe? Wallonien: Personen, die • jünger als 65 Jahre sind ; • zwischen 7 und 30 Stunden Begleitung pro Woche benötigen; • eine schwere Behinderung haben und die in den Aktivitäten des täglichen Lebens unabhängig von ihrer Umgebung leben möchten; • keine andere von der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» anerkannte Wohnungsmöglichkeiten nutzen. Flandern und Deutschsprachige Gemeinschaft: Personen mit Behinderung, die eine ambulante Begleitung benötigen. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: eine Gesellschaft für Sozialen Wohnungsbau. Flandern: die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap” Deutschsprachige Gemeinschaft: die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung. 55 Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] 56 PROVINZ WALLONISCH-BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 - 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] oder unter der gebührenfreien Nummer: Tel : 0800 160 61 Fax : 0800 160 62 [email protected] Flandern Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap. ANTWERPEN Potvlietlaan 5, 2600 Berchem Tel : 03/270.34.40 Fax : 03/270.34.41 [email protected] FLÄMISCH-BRABANT Brouwersstraat 3 3000 Löwen Tel : 016/31.12.11 Fax : 016/31.12.29 Leuven@ vaph.be LIMBURG Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt Tel : 011/27.43.54 Fax : 011/28.51.09 [email protected] 57 OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 Gent Tel : 09/269.23.11 Fax : 09/269.23.39 [email protected] WESTFLANDERN Residentie "Iris" Magdalenastraat 20 8200 Brügge Tel : 050/40.67.11 Fax : 050/39.36.80 [email protected] ALLGEMEINE VERWALTUNG Avenue de l’Astronomie 30 1210 BRÜSSEL Tel : 02/225.84.11 Fax : 02/225.84.05 [email protected] Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung Begleitdienste Wohnen Familie- Freizeit Zum Walkerstal 20 1/1 4750 Bütgenbach Tel : 080/34.80.90 Fax : 080/34.80.95 [email protected] www.dpb.be Inhalt 58 Begleitete und institutionalisierte Wohnformen Woraus besteht die Dienstleistung? Begleitung von Personen mit Behinderung in begleiteten und institutionalisierten Wohnformen Welche ist die Zielgruppe? Personen mit Behinderung, die eine spezifische Begleitung benötigen. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» Flandern: die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap” Die Deutschsprachige Gemeinschaft: die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung. Wo kann ich mich informieren ? Wallonien Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] 59 PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] PROVINZ WALLONISCH-BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 - 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] oder unter der gebührenfreien Nummer: Tel : 0800 160 61 Fax : 0800 160 62 [email protected] 60 Flandern ANTWERPEN Potvlietlaan 5, 2600 Berchem Tel : 03/270.34.40 Fax : 03/270.34.41 [email protected] FLÄMISCH-BRABANT Brouwersstraat 3 3000 Löwen Tel : 016/31.12.11 Fax : 016/31.12.29 Leuven@ vaph.be LIMBURG Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt Tel : 011/27.43.54 Fax : 011/28.51.09 [email protected] OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 Gent Tel : 09/269.23.11 Fax : 09/269.23.39 [email protected] WESTFLANDERN Residentie "Iris" Magdalenastraat 20 8200 Brügge Tel : 050/40.67.11 Fax : 050/39.36.80 [email protected] Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap. t.a.v. de voorlichtingsdienst Sterrenkundelaan 30 1210 BRÜSSEL Tel : 02/ 225.84.11 Fax : 02/225.84.05 [email protected] 61 Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung Begleitdienste Wohnen Familie- Freizeit Zum Walkerstal 20 1/1 4750 Bütgenbach Tel : 080/34.80.90 Fax : 080/34.80.95 [email protected] www.dpb.be Inhalt 62 Mobilität Rollstuhl, Elektro-Scooter, orthopädisches Dreirad Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Kosten für Mobilitätshilfsmittel wie zum Beispiel einen Rollstuhl, einen Elektro-Scooter, ein orthopädisches Dreirad, usw. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die Mobilitätshilfsmittel brauchen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse gilt als erste Anlaufstelle für Beteiligungen an de Kosten für Mobilitätshilfsmittel. Wenn die Krankenkasse sich nicht beteiligt, können die Dienststellen der Gemeinschaften und Regionen (Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap, Agence wallonne pour l’intégration des personnes handicapées, Dienststelle für Personen mit Behinderung, Service Phare) einen Zuschuss gewähren Wo kann ich mich informieren ? Föderalbehörden Ihre Krankenkasse Landesinstitut Für Kranken- Und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Wallonien Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“: Dienststelle CHARLEROI Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel: 071/20.49.50 Fax: 071/20.49.53 [email protected] 63 Dienststelle DINANT Rue Léopold, 3 – 1. Stock 5500 Dinant Tel: 082/21.33.11 Fax: 082/21.33.15 [email protected] Dienststelle LIBRAMONT Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel: 061/23.03.60 Fax: 061/23.03.76 [email protected] Dienststelle LÜTTICH Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel: 04/221.69.11 Fax: 04/221.69.90 brliè[email protected] Dienststelle MONS Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel: 065/32.86.11 Fax: 065/35.27.34 [email protected] Dienststelle NAMÜR Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel: 081/33.19.11 Fax: 081/30.88.20 [email protected] Dienststelle OTTIGNIES Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock 1340 OTTIGNIES Tel: 010/23.05.60 Fax: 010/23.05.80 [email protected] oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer: Tel: 0800/160.61 Fax: 0800/160.62 [email protected] 64 Brüssel Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée) Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr) [email protected] www.phare-irisnet.be Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle für Personen mit Behinderung Start-Service Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax: 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Flandern Informieren Sie sich bei der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung Dienststelle ANTWERP Potvlietlaan 5 2600 Berchem Tel: 03/270.34.40 (nur vormittags) Fax: 03/270.34.41 [email protected] Dienststelle FLÄMISCH-BRABANT Diestsestraat 6/57 3000 Löwen Tel: 016/31.12.11 (nur vormittags) Fax: 016/31.12.29 Leuven@ vaph.be Dienststelle LIMBURG Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt Tel: 011/27.43.54 (nur vormittags) Fax: 011/28.51.09 [email protected] 65 Dienststelle OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 Gent Tel: 09/269.23.11 (nur vormittags) Fax: 09/269.23.39 [email protected] Dienststelle WESTFLANDERN Residentie "Iris" Magdalenastraat 20 8200 Brügge Tel: 050/40.67.11 (nur vormittags) Fax: 050/39.36.80 [email protected] HAUPTVERWALTUNG VAPH Sterrenkundelaan 30 1210 BRÜSSEL Tel : 02/ 225.84.11 Fax: 02/225.84.05 [email protected] Inhalt 66 Anpassung des Fahrzeugs und weitere Maßnahmen Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an bestimmten Kosten (außer Rollstuhl), die eine Person tragen muss, um sich fortzubewegen. Welche ist die Zielgruppe? Personen mit Behinderung, die bestimmte Kosten tragen müssen, um sich fortzubewegen. Wer bietet die Dienstleistung an? Wallonien: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées». Region Brüssel Hauptstadt: der «Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées». Die Deutschsprachige Gemeinschaft: die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung. Flandern: die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”. Wo kann ich mich informieren ? Föderalbehörden Landesinstitut Für Kranken- Und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.inami.fgov.be IHRE KRANKENKASSE Brüssel Die Französische Gemeinschaftskommision Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées Rue des Palais 42 1030 Bruxelles Tel : 02/800.82.03 Fax : 02/800.81.20 www.cocof.irisnet.be 67 Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung AIDA Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Flandern ANTWERPEN Potvlietlaan 5, 2600 Berchem Tel : 03/270.34.40 Fax : 03/270.34.41 [email protected] FLÄMISCH-BRABANT Brouwersstraat 3 3000 Löwen Tel : 016/31.12.11 Fax : 016/31.12.29 Leuven@ vaph.be LIMBURG Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt Tel : 011/27.43.54 Fax : 011/28.51.09 [email protected] OSTFLANDERN Kortrijksesteenweg 788 9000 Gent Tel : 09/269.23.11 Fax : 09/269.23.39 [email protected] WESTFLANDERN Residentie "Iris" Magdalenastraat 20 8200 Brügge Tel : 050/40.67.11 Fax : 050/39.36.80 [email protected] 68 Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap. t.a.v. de voorlichtingsdienst Sterrenkundelaan 30 1210 BRÜSSEL Tel : 02/ 225.84.11 Fax : 02/225.84.05 [email protected] Inhalt 69 Fahrzeug für Personen mit Behinderung Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus: • der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf des Fahrzeuges und Rückerstattung des bezahlten MwSt.-Betrags; • der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf von Ersatzteilen und Autozubehör und bei Wartung und Reparatur; • der Befreiung von der Zulassungssteuer; • der Befreiung von der Verkehrssteuer; Welche ist die Zielgruppe? Personen mit : • einer totalen Blindheit; • entweder einer totalen Lähmung der oberen Gliedmaßen; • oder einer Amputation der oberen Gliedmaßen (auch bei Amputation der beiden Hände ab dem Handgelenk); • oder einer bleibenden Invalidität von wenigstens 50 %, die unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingt wird; • einer Kriegsinvalidität und einer Invalidenpension zu einem bestimmten Prozentsatz. Wer bietet die Dienstleistung an? der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt die Behinderung der Personen, die keine Kriegsinvaliden sind. Wo kann ich mich informieren ? FÖD Finanzen Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte North Galaxy Boulevard Roi Albert II 33 boîte 25 1030 Brüssel Tel : 02/572.57.57 et 02/576.27.17(MwSt.) Fax : 02/579.56.17 (MwSt.) [email protected] www.minfin.fgov.be 70 Verwaltung der Rückforderung North Galaxy Boulevard Roi Albert II 33 boîte 40 1030 Brüssel Tel : 02/572.57.57 Fax : 02/579.51.49 [email protected] www.minfin.fgov.be Inhalt 71 Die Parkkarte für Personen mit Behinderung Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus der Gewährung einer Parkkarte für Personen mit Behinderung, die gemäß den Gemeindeverordnungen bestimmte Parkerleichterungen ermöglicht. Welche ist die Zielgruppe? Personen: • mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 80%; • die die oberen Gliedmaßen nicht mehr benutzen können; • mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 50 %, die unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingt wird; • mit einer Verminderung des Selbstständigkeitsgrades von mindestens 12 Punkten; • mit einer Verminderung der Fortbewegungsmöglichkeiten von wenigstens 2 Punkten; • mit einer Kriegsinvalidität von wenigstens 50%. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung ist verantwortlich für: • die Ausstellung der Parkkarte für Personen mit Behinderung; • die Anerkennung der Unmöglichkeit, die oberen Gliedmaßen zu gebrauchen, der durch die unteren Gliedmaßen bedingten bleibenden Invalidität, der Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 12 Punkten und der Verminderung der Fortbewegungsmöglichkeiten von wenigstens 2 Punkten, wenn die betreffende Person noch nicht über eine gültige Bescheinigung verfügt. Wo kann ich mich informieren ? Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 www.handicap.fgov.be [email protected] 72 Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse bekommen. Für Informationen in deutscher Sprache: 080/22.91.11 Fax 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 73 Sicherheitsgurt Woraus besteht die Dienstleistung? Die Leistung besteht aus der Befreiung von der Gurtpflicht. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden medizinischen Kontraindikation im Besitz einer vom FÖD Mobilität und Transportwesen ausgestellten Befreiung sind. Bestimmte Personen sind automatisch von der Gurtpflicht befreit und brauchen dazu keine Bescheinigung. Es handelt sich um: - Taxifahrer bei der Fahrgastbeförderung; - Fahrer und Insassen von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht, sofern ein Auftrag dies rechtfertigt; - Fahrer, die rückwärts fahren; - Postbeamte während ihrer Runde. Wer bietet die Dienstleistung an? Der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Verkehr. Wo kann ich mich informieren ? Föderaler öffentlicher dienst Mobilität und Verkehr Direktion Verkehrssicherheit City Atrium Rue du Progrès 56 1210 Brüssel www.mobilit.fgov.be Ministerieller Erlass vom 22. August 2006 (SB 25/08/2006) Inhalt 74 Führerschein Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus: • der Beurteilung der Fahrbefähigung von Personen mit Behinderung; • einer Hilfe bei der Fahrbefähigung von Personen mit Behinderung; • Ratschlägen über die besondere Ausrüstung des Fahrzeuges einer Person mit Behinderung; • Ratschlägen über die Bedingungen, die Personen mit Behinderung erfüllen müssen, um eine sichere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten; • die Zurverfügungstellung eines angepassten Fahrzeuges bei der Fahrschule. Welche ist die Zielgruppe? Fahrer/Fahrschüler mit einer Behinderung Wer bietet die Dienstleistung an? Das Cara, eine Abteilung des belgischen Institutes für Verkehrssicherheit. Die „Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“. Wo kann ich mich informieren ? Cara Abteilung des belgischen Institutes für Verkehrssicherheit Chaussée de Haecht 1405 1130 Brüssel Tel : 02/244.15.52 Fax : 02/244.15.92 [email protected] www.ibsr.be Wallonien Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz: PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron Boulevard Gendebien, 3 7000 Mons Tel : 065/32.86.11 Fax : 065/35.27.34 [email protected] 75 PROVINZ HENNEGAU, Bezirke Charleroi und Thuin Rue de la Rivelaine, 11 6061 Charleroi Tel : 071/20.49.50 Fax : 071/20.49.53 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirk Namür Place Joséphine Charlotte, 8 5100 Jambes Tel : 081/33.19.11 Fax : 081/30.88.20 [email protected] PROVINZ NAMÜR, Bezirke Dinant und Philippeville Rue Léopold, 3 - 1er étage 5500 Dinant Tel : 082/21.33.11 Fax : 082/21.33.15 [email protected] PROVINZ LÜTTICH, Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme Rue du Vertbois, 23-25 4000 Lüttich Tel : 04/221.69.11 Fax : 04/221.69.90 [email protected] PROVINZ WALLONISCH-BRABANT, Bezirke Nivelles und Wavre Chaussée des Collines, 54 - 1er étage 1300 Wavre Tel : 010/23.05.60 Fax : 010/23.05.80 [email protected] PROVINZ LUXEMBURG, Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton Rue du Village, 5 6800 Libramont Tel : 061/23.03.60 Fax : 061/23.03.76 [email protected] 76 oder unter der gebührenfreien Nummer: Tel : 0800 160 61 Fax : 0800 160 62 [email protected] Deutschsprachige Gemeinschaft Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung AIDA Vennbahnstraße 4/4 4780 St. Vith Tel : 080/22.91.11 Fax : 080/22.90.98 [email protected] www.dpb.be Inhalt 77 Nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Personen mit Sehbehinderung Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einem Nulltarif in öffenlichen Verkehrsmitteln für den Inhaber der Karte und gegebenenfalls für seinen an der Leine gehaltenen Behindertenbegleithund im Zug, Bus, in der Straßenbahn und in der U-Bahn. Welche ist die Zielgruppe? Blinde oder sehbehinderte Personen mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 90 % nach einer Augenerkrankung. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung sorgt für die Ausstellung der Ermäßigungskarte. Wo kann ich mich informieren ? Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel. Contact Center : 0800/987.99 Fax : 02/509.81.85 www.handicap.fgov.be [email protected] Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse bekommen. Für Informationen in deutscher Sprache: 080/22.91.11 Fax 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 78 Ermäßigung beim öffentlichen Verkehr für die Begünstigten der erhöhten Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung (Witwe(r), Invalide, Waise, Rentner oder OMNIO-Begünstigte) Woraus besteht die Leistung? Bei der SNCB handelt es sich um eine Ermäßigungskarte, deren Besitzer eine Ermäßigung von 50 % auf alle Fahrscheine in der zweiten Klasse bei der SNCB erhalten. Bei “De Lijn” handelt es sich um ein preisgünstigeres Jahresabonnement. Die STIB bietet ein preisgünstigeres Monats- oder Jahresabonnement (OMNIOabonnement) an. Bei der TEC wird im Rahmen dieser Leistung ein Sondertarif gewährt (Inter %Karte). Welche ist die Zielgruppe? Die SNCB: die Ermäßigungskarte erlangen Personen, die eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Statut “Erhöhte Beteiligung” vorlegen können. De Lijn: Besitzer Ermäßigungskarte der NMBS oder einer Bescheinigung der Krankenkasse über das Statut „Erhöhte Beteiligung“ können das preisgünstigere Jahresabonnement kaufen. STIB: das preisgünstigere Abonnement erhalten Personen, die in der BOOTIK eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen, die beweist, dass der Antragsteller Anrecht auf die “erhöhte Beteiligung“ hat. TEC: Inhaber einer Ermäßigungskarte der SNCB können die Inter %-Karte kaufen. Wer bietet die Leistung an? Die NSCB, De Lijn, die STIB und die TEC gewähren die Leistung. Zum beantragen der Karte benötigen sie das Antragsformular, dass Sie in einem Bahnhof Ihrer Wahl abgeben können. Dem Antrag soll eine Bescheinigung der Krankenkasse beigelegt werden. 79 Wo kann ich mich informieren ? Eisenbahn-gesellschaft SNCB Avenue de la Porte de Hal 40 1060 Brüssel Tel : 02/525.28.28 www.sncb.be TEC Société régionale wallonne du transports – TEC Avenue Gouverneur Bovesse 96 5100 Jambes www.infotec.be TEC Brabant Wallon Place Henri Berger 6 1300 Wavre Infotec : 010/23.53.53 TEC Charleroi Place des Tramways 9 6000 Charleroi Infotec : 071/23.41.15 [email protected] TEC Hainaut Place Léopold 9A 7000 Mons Infotec : 065/38.88.15 [email protected] TEC Liège-Verviers Rue du Bassin 119 4030 Liège Infotec : 04/361.94.44 [email protected] TEC Namur-Luxembourg Avenue de Stassart 12 5000 Namur Infotec : 081/25.35.55 [email protected] 80 STIB Rue Royale, 76 1000 Bruxelles Contact centre: 070 23 2000 (0,30 €/min.) www.stib.be De Lijn www.delijn.be De Lijn ANTWERPEN Grotehondstraat 58 2018 ANTWERPEN Tel.: 03/218.15.61 Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200 Fax: 03/218.15.00 [email protected] De Lijn LIMBURG Grote Breemstraat 4 3500 HASSELT Tel.: 011/85.03.04 Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200 Fax: 011/25.32.92 [email protected] De Lijn OOST-VLAANDEREN Brusselsesteenweg 361 9050 GENTBRUGGE Tel.: 09/211.92.53 Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200 Fax: 09 211.92.50 [email protected] De Lijn VLAAMS-BRABANT Martelarenplein 19 3000 LEUVEN Tel.: 016/31.37.20 Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200 Fax: 016/31.37.25 [email protected] 81 De Lijn WEST-VLAANDEREN Nieuwpoortsesteenweg 110 8400 OOSTENDE Tel.: 059/56.52.31 Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200 Fax: 059/56.52.12 [email protected] Inhalt 82 Begleiterkarte Worin besteht die Leistung? Der Besitzer einer kostenlosen Begleiterkarte braucht nur einen einzigen Fahrausweis, um zusammen mit einer anderen Person zu reisen. Der Begleiter / die Begleiterin reist also kostenlos auf derselben Strecke und in derselben Wagenklasse. Der Begleiter ist entweder eine Person oder ein an der Leine geführter Blindenhund. Die Begleiterkarte ist sowohl auf dem SNCB-Netz als auf den Strecken der regionalen Verkehrsgesellschaften TEC und DE LIJN gültig. Sie gilt auch für den STIB-Sonderservice “Mini bus”. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die nicht allein reisen können und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: • eine Einschränkung der Selbstständigkeit um wenigstens 12 Punkte; • eine Eingliederungsbeihilfe der Kategorie 3 oder höher; • eine Invalidität oder eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 80%; • eine bleibende, unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingte Invalidität von mindestens 50%; • vollständige Lähmung oder Verlust der oberen Gliedmaßen. Wer bietet die Leistung an? Zum beantragen der Karte benötigen sie das Antragsformular. Sie können den Antrag in einem Bahnhof Ihrer Wahl abgeben oder an die folgende Adresse richten: CNCB – Mobility Bureau B-MO 051 section13/5 Avenue de la Porte de Hal 40 1060 Brüssel Legen Sie Ihrem Antrag bitte ein Dokument bei, dass bescheinigt, dass Sie die Kriterien erfüllen. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung: • spricht sich im Rahmen der Beihilfen für Personen mit Behinderung über die Einschränkung der Selbstständigkeit um 12 Punkte aus; • entscheidet über die Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe der Kategorie 3 oder höher; • bescheinigt die vollständige Lähmung oder Amputation der oberen Gliedmaßen; • bescheinigt eine bleibende Invalidität von mindestens 50 %, deren unmittelbare Ursache die unteren Gliedmaßen sind. 83 Wo kann ich mich informieren ? Eisenbahn-gesellschaft SNCB Bureau B-MO 051 section 13/5 Avenue de la Porte de Hal 40 1060 Brüssel Tel : 02/525.28.28 www.nmbs.be Inhalt 84 Vorrangkarte zur Benutzung eines Sitzplatzes in Zügen Woraus besteht die Maßnahme? Die Maßnahme besteht in einer Karte, die ein vorrangiges Recht auf einen Sitzplatz gibt. Man erhält sie gegen Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die aus medizinischen Gründen Schwierigkeiten beim Stehen haben. Wer bietet die Dienstleistung an? Um diese Karte zu beantragen, benötigt man das Antragsformular, dass Sie in einem beliebigen Bahnhof der NSCB abgeben oder an folgende Adresse schicken können: NSCB – Mobility Bureau B-MO 051 section 13/5 Avenue de la Porte de Hal 40 1060 Brüssel Diesem Antrag soll eine Bescheinigung beigelegt werden, die bestätigt, dass Sie die Bedingungen erfüllen. Wo kann ich mich informieren? Eisenbahn-gesellschaft SNCB Avenue de la Porte de Hal 40 1060 Brüssel Tel : 02/525.28.28 www.sncb.be Inhalt 85 Freiabonnement « De Lijn » Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Karte (Buzzy Pazz oder Omnipas), die es ermöglicht, kostenlos mit De Lijn zu reisen. Welche ist die Zielgruppe? Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Buzzy Pazz oder Omnipas, wenn sie: - bei der Flämischen Agentur für Personen mit einer Behinderung eingetragen sind - einen Zuschuss erhalten von der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit bekommen und in Flandern wohnen - durch den flämischen Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung berechtigt sind, besondere, Arbeitsplatz unterstützende Maßnahmen zu erhalten (BTOM) Wer bietet die Dienstleistung an? De Lijn. Sie erhalten Ihr Abonnement automatisch auf Grundlage der Daten der zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit nach Hause geschickt. Wo kann ich mich informieren? DE LIJN www.delijn.be DE LIJN ANTWERPEN Grotehondstraat 58 2018 ANTWERPEN Tel : 03/218.15.61 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 03/218.15.00 [email protected] DE LIJN LIMBURG Grote Breemstraat 4 3500 HASSELT Tel : 011/85.03.04 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 011/25.32.92 [email protected] 86 DE LIJN OSTFLANDERN Brüsselsesteenweg 361 9050 GENTBRÜGGE Tel : 09/211.92.53 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 09/211.92.50 [email protected] DE LIJN FLÄMISCH-BRABANT Martelarenplein 19 3000 LÖWEN Tel : 016/31.37.20 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 016/31.37.25 [email protected] DE LIJN WESTFLANDERN Nieuwpoortsesteenweg 110 8400 OSTENDE Tel : 059/56.52.31 Info Fahrpläne, Verkehrsberbindungen 070/220.200 Fax : 059/56.52.12 [email protected] Inhalt 87 Begleitkarte «De Lijn» Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer von „De Lijn“ auf den Namen der Person mit Behinderung ausgestellten Karte für Begleiter. Die Karte gilt für 5 Jahre. Personen mit Behinderung, die im Besitz einer „Begleitkarte“ sind, können sich auf Ihren Fahrten in Bus oder Bahn von De Lijn kostenlos von einer Person begleiten lassen. Der Begleiter ist frei zu wählen und reist kostenlos unter der Bedingung, dass er in Gesellschaft der Person mit Behinderung ist. Welche ist die Zielgruppe? Die „Begleitkarte“ ist nicht übertragbar und wird Personen mit Behinderung, die folgende Bedingungen erfüllen, kostenlos ausgestellt: • in Flandern, in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in den Gemeinden Enghien, Comines, Mouscron oder Flobecq wohnen UND entweder • eine Sehbehinderung von über 75%; • eine Behinderung der oberen Gliedmaßen von über 75%; • eine Behinderung der unteren Gliedmaßen von über 50%; • eine geistige Behinderung von wenigstens 66%; • eine Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 12 Punkten (oder 6 Punkten im Pfeiler 1 für Kinder geboren nach 1. Januar 1996); • oder als Kriegsinvalide oder Kriegsopfer bei der Antragsstellung eine Ermäßigungskarte von 75% mit der Meldung „Begeleider toegelaten“ („Begleiter zulässig“) vorlegen können. Auch bestimmte Personen mit Kinderlähmung oder einer sensomotorischen Behinderung kommen in Betracht. In ihrem Fall werden die Anträge separat untersucht. Wer bietet die Dienstleistung an? Der Ausweis wird von De Lijn erteilt auf Grundlage eines Attests des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, woraus hervorgeht, dass die vorerwähnten Bedingungen erfüllt werden. Der Ausweist kann bis zum letzten Tag der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beantragt werden. Personen mit einer geistigen Behinderung müssen zusätzlich ein Attest der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung oder ein Attest des Facharzt vorlegen können, aus dem deutlich hervorgeht, dass die Bedingungen für eine 88 geistige Behinderung erfüllt sind. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Im Rahmen der Beihilfen für Personen mit Behinderung spricht sich die Generaldirektion Personen mit Behinderung über eine Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 12 Punkten aus. Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt ebenfalls eine Behinderung der unteren Gliedmaßen von über 50%. Wo kann ich mich informieren? DE LIJN www.delijn.be DE LIJN ANTWERPEN Grotehondstraat 58 2018 ANTWERPEN Tel : 03/218.15.61 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 03/218.15.00 [email protected] DE LIJN LIMBURG Grote Breemstraat 4 3500 HASSELT Tel : 011/85.03.04 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 011/25.32.92 [email protected] DE LIJN OSTFLANDERN Brüsselsesteenweg 361 9050 GENTBRÜGGE Tel : 09/211.92.53 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 09/211.92.50 [email protected] DE LIJN FLÄMISCH-BRABANT Martelarenplein 19 3000 LÖWEN Tel : 016/31.37.20 Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200 Fax : 016/31.37.25 [email protected] 89 DE LIJN WESTFLANDERN Nieuwpoortsesteenweg 110 8400 OSTENDE Tel : 059/56.52.31 Info Fahrpläne, Verkehrsberbindungen 070/220.200 Fax : 059/56.52.12 [email protected] Inhalt 90 PENSIONEN UND PERSONEN MIT BEHINDERUNG Woraus besteht die Dienstleistung? Es gibt 4 verschiedene Maßnahmen: 1. Entlohnung. Für Personen, die während 185 Tagen eines bestimmten Kalenderjahres eine Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen, gilt bei der Berechnung der diesjährigen Pension eine günstigere Berechnungsgrundlage. Es handelt sich hier um einen fiktiven Lohn, der zum Ersatz der wirklichen Entlohnung herangezogen werden darf, wenn er höher als diese ist. In der Regel wird der fiktive lohn auf der Grundlage der vorher bezogenen wirklichen Entlohnung Berechnet. Ein ähnlicher Ersatz der wirklichen Entlohnung durch einen günstigeren fiktiven Lohn ist auch während einer Periode von Krankheit oder Invalidität gestattet, wenn man mit Erlaubnis des medizinischen Beraters arbeitet. 2. Laufbahn. Perioden, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat und eine bleibende Behinderung von wenigstens 66 % hatte oder in denen seine Erwerbsfähigkeit auf maximal ein Drittel der Erwerbsfähigkeit einer gesunden Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgefallen war, werden tatsächlichen Arbeitsperioden gleichgestellt. Die Gleichsetzung der Periode geschieht auf Grundlage der gleichgesetzten Tage, für die ein fiktiver Lohn angesetzt wird. 3. Familiensituation. Auch wenn einer der Ehepartner Beihilfen für Personen mit Behinderung bekommt, kann der andere Ehepartner eine Pension beziehen. Diese wird auf der Grundlage von 75% des Lohns berechnet, weil eine Beihilfe für Personen mit Behinderung nicht als ein Ersatzeinkommen betrachtet wird. 4. Hinterbliebenenpension. Der hinterbliebene Ehepartner mit einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 66 % bekommt eine Hinterbliebenenpension, auch wenn er keine 45 Jahre alt ist und kein Kind zu Lasten hat. Das Mindestalter von 45 Jahren, das normalerweise zum Genuss einer Hinterbliebenenpension erforderlich ist, gilt in diesem Fall also nicht. Welche ist die Zielgruppe? Bestimmte Personen mit Behinderung, die eine Pension beziehen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die zuständige Pensionseinrichtung. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? 91 Die GD entscheidet über die Gewährung einer Beihilfe für Personen mit Behinderung. Aufgrund dessen können oben genannte Dienstleistungen gewährt werden. Wo kann ich mich informieren ? Landespensionsamt Tour du Midi 1060 BRÜSSEL Fax 02/529.23.32 Gebührenfreie Nummer für Informationen über die Arbeitnehmerpension: Deutsch: 0800/50266 Französisch: 0800/50256 Niederländisch: 0800/50246 Wenn Sie aus dem Ausland anrufen: Deutsch: 02/529.30.03 Französisch: 02/529.30.01 Niederländisch: 02/529.30.02 [email protected] [email protected]:zur Anforderung von Broschüren www.onprvp.fgov.be Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) Place Jean Jacobs, 6 1000 BRÜSSEL Tel : 02/546.42.11 Fax : 02/511.21.53 [email protected] www.rsvz-inasti.fgov.be/ FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Sozialpolitik Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique, 50 boîte 115 1000 Brüssel [email protected] Für Informationen in deutscher Sprache: 080/22.91.11 Fax 080/22.90.98 [email protected] Inhalt 92 GERICHTLICHER SCHUTZ Verlängerung der Minderjährigkeit Woraus besteht die Maßnahme? Die Person mit einer schweren Behinderung wird, was ihre Person und ihr Vermögen betrifft, einem Minderjährigen unter 15 Jahren gleichgestellt. Welche ist die Zielgruppe? Personen mit einer schweren geistigen Behinderung, nämlich Geistesgestörte, deren Zustand von einer von Anfang an zurückgebliebenen intellektuellen Entwicklung gekennzeichnet ist. Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung? Das Gericht Erster Instanz vom Wohnsitz der Person mit geistiger Behinderung. Wo kann ich mich informieren ? Kanzlei des Gerichts Erster Instanz http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl Inhalt Gerichtliche Entmündigung Woraus besteht die Maßnahme? Die Person mit geistiger Behinderung kann keine gültige Rechtshandlung mehr durchführen und wird was seine Person und seinen Besitz betrifft einer minderjährigen Person unter Vormundschaft gleichgestellt. Es wird für ihn ein Vormund eingesetzt. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die sich in einem dauerhaften Zustand von Schwachsinn oder Geistesgestörtheit befinden, d.h. Personen, die durch ihre geistige Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Person oder ihr Gut zu verwalten. Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung? Das Gericht Erster Instanz vom Wohnsitz der Person mit Behinderung. Wo kann ich mich informieren? Diese Maßnahme ist außer Gebrauch gekommen. Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz Boulevard de Waterloo 115 1000 Brüssel Tel : 02/542 65 11 [email protected] Inhalt 94 Gerichtlich bestellter Beistand Woraus besteht die Maßnahme? Die betroffenen Personen dürfen bestimmte Rechtsgeschäfte nicht selbst abschließen und müssen sich von einem Rechtsberater begleiten lassen. Es handelt sich etwa um die Aufnahme von Krediten, das Durchführen von Gerichtsverfahren oder den Verkauf von Besitzungen. Welche ist die Zielgruppe? - Schwachsinnige: Personen mit einer geistigen Behinderung, die ihre Fähigkeit zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens beeinträchtigt aber keine weitergehende Maßnahme rechtfertigt. Es handelt sich z.B. um Betagte Personen mit Demenz. - Verschwender: Personen, die durch ihre Behinderung entweder grillenhaft oder triebhaft übertriebene Ausgaben machen oder ihren Besitz schlecht verwalten und dadurch Ihr Vermögen angreifen. Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung? Das Gericht Erster Instanz des Wohnsitzes der Person mit geistiger Behinderung. Wo kann ich mich informieren? Diese Maßnahme ist außer Gebrauch gekommen. Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz Boulevard de Waterloo 115 1000 Brüssel Tel : 02/542 65 11 [email protected] Inhalt 95 Schutz der Person der psychisch kranken Menschen Woraus besteht die Maßnahme? Die psychisch kranke Person wird für begrenzte Zeit zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert oder in einer Familie untergebracht. Diese Maßnahme kann nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen. Welche ist die Zielgruppe? Psychisch kranke Personen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden: • sie gefährden ihre eigene Gesundheit und Sicherheit in einem besonders hohen Maß; • sie stellen eine schwere Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit anderer Personen dar. Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung? Der Friedensrichter des Orts, wo der Kranke betreut wird oder aufgenommen ist oder, in Ermangelung eines solchen, der Friedensrichter des Aufenthaltsorts der kranken Person. Wo kann ich mich informieren ? Kanzlei des zuständigen Friedensrichters http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl Inhalt 96 Schutz des Vermögens der Personen, die nicht fähig sind, sie zu verwalten Woraus besteht die Maßnahme? Ein vorläufiger Vermögensverwalter wird mit der Verwaltung des Vermögens der zu betreuenden Person beauftragt. Welche ist die Zielgruppe? Volljährige Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes vollkommen oder teilweise auch vorläufig nicht fähig sind, ihr Vermögen zu verwalten. Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung? Der Friedensrichter des Aufenthaltsorts oder, in Ermangelung eines solchen, des Wohnsitzes der zu betreuenden Person. Wo kann ich mich informieren? Kanzlei des zuständigen Friedensrichters http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl Inhalt 97 Zivilrechtliche Haftung Woraus besteht die Dienstleistung? Befreiung von der Zahlung eines Teils der Entschädigung, die beim Begehen bestimmter Taten zu zahlen wäre. Welche ist die Zielgruppe? Psychiatrische Patienten, Personen mit einer geistigen Behinderung und eingewiesene Personen, die Schaden verursachen. Wer bietet die Dienstleistung an? Der Richter. Wo kann ich mich informieren ? Zivilrechtliche Haftung • Bei einem Rechtsanwalt • Bei einem Notar • Beim Friedensrichter Inhalt 98 REHABILITATION IM RAHMEN DER KRANKENVERSICHERUNG Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus der Übernahme bestimmter Rehabilitationsleistungen. Welche ist die Zielgruppe? Arbeitsunfähige Personen, die: - der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung unterworfen sind und - aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind, Arbeit in ihren ursprünglichen Bereichen zu finden („Verweisberufe“). Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse. Der Antrag wird vom Vertrauensarzt der Krankenkasse bei der Hohen Kommission des Medizinischen Invaliditätsrates eingereicht. Wo kann ich mich informieren? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 99 REHABILITATION Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Rehabilitationskosten, einschließlich entsprechender Fahrtkosten. Welche ist die Zielgruppe? Personen, die der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung unterworfen sind und im Rahmen der Rehabilitationsregelung in Betracht kommen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse, auf Grund der Regelung des LIKIV. Wo kann ich mich informieren? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 100 GESUNDHEITSPFLEGE Vorzugstarif und OMNIO-Statut Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Ermäßigung auf ärztliche Leistungen wie z.B. ein Besuch beim Hausarzt oder Arzneikosten, usw. Welche ist die Zielgruppe? Personen mit einem begrenzten Einkommen oder Personen, die Anrecht auf bestimmte soziale Leistungen, wie etwa eine Beihilfe für Personen mit Behinderung, haben, ihre Partner oder ihre Personen zu Lasten. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung teilt den Krankenkassen den Namen der Personen mit, die eine Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen. Wo kann ich mich informieren ? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 Brüssel [email protected] www.likiv.be Inhalt 101 Fakturierbarer Höchstbetrag Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einem Nulltarif für bestimmte ärztliche Leistungen wie z.B. den Besuch beim Hausarzt und manche Arzneimittel, wenn der Haushalt im laufenden Jahr schon einen bestimmten Betrag für ärztliche Leistungen hat zahlen müssen. Dieser Betrag wird bestimmt von den Einkünften der Familie des Anspruchberechtigten oder von der sozialen Kategorie, zu der die Familie gehört. Er beträgt 450,00 EUR für einen Haushalt, in dem eine Person eine Beihilfe für Personen mit Behinderung bezieht, mit Ausnahme der Personen, die eine Eingliederungsbeihilfe beziehen und deren Partner ein Einkommen haben. Hat ein Haushaltsmitglied innerhalb der beiden vorhergehenden Jahre jeweils Selbstbeteiligungen von mindestens 450,00 EUR, dann wird die Höchstgrenze für Selbstbeteiligung um 100,00 EUR gesenkt. Welche ist die Zielgruppe? Haushalte mit hohen ärztlichen Kosten. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung teilt den Krankenkassen den Namen der Personen mit, die eine Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen. Wo kann ich mich informieren? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 102 Pauschalzulage für chronisch Kranke Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Pauschalzulage. Welche ist die Zielgruppe? Chronisch Kranke mit hohen und langfristigen ärztlichen Kosten, deren Behandlung sich auf ihre Umgebung auswirken. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Krankenkasse. Wo kann ich mich informieren ? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 103 Besonderer Solidaritätsfonds Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Gesundheitspflegekosten bei einer teuren Behandlung, wenn diese nicht in die herkömmliche Liste der ärztlichen Leistungen aufgenommen ist und die Erkrankung die Lebensfunktionen der Person betrifft. Es besteht eine spezifische Regelung für chronisch kranke und krebskranke Kinder. Welche ist die Zielgruppe? Des Personen in der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung. Wer bietet die Dienstleistung an? Der Antrag muss bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Das Kollegium der Ärzte-Direktoren beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt wird, und legt die Höhe der Beteiligung fest. Wo kann ich mich informieren? Ihre Krankenkasse Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) Avenue de Tervuren, 211 1150 BRÜSSEL [email protected] www.likiv.be Inhalt 104 SOZIALER STROM- UND GASTARIF Was ist der Sozialtarif für Strom und Gas? Bestimmte natürliche Personen und Familien haben Anspruch auf einen günstigeren Tarif für Gas und/oder Elektrizität. Dies ist der soziale Höchstpreis oder „Sozialtarif“. Der soziale Höchstpreis ist der niedrigste Privattarif auf dem Lieferantenmarkt zu einem gewissen Bestimmungszeitpunkt. Welche ist die Zielgruppe? Begünstigter einer: • Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 65% (frühere Gesetzgebung); • Unterstützung für die Hilfe einer Drittperson im Rahmen der Gesetzgebung über Beihilfen für Personen mit Behinderung (frühere Gesetzgebung); • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens; • Eingliederungsbeihilfe (jede Kategorie); • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (jede Kategorie); • Kinder, die eine bleibende (physische oder mentale) Unfähigkeit von mindestens 66% haben. Wer bietet die Dienstleistung an? Der föderale öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung entscheidet, ob jemand die oben erwähnten Bedingungen erfüllt oder nicht. Gehört eine Person zu einer der obengenannten Kategorien, so übermittelt die Generaldirektion die Informationen an die Energielieferanten. In den meisten Fällen wird der Sozialtarif automatisch über einen elektronischen Datenaustausch zuerkannt. Ist letzteres nicht möglich, so wird die Generaldirektion eine Papierbescheinigung ausstellen. Wo kann ich mich informieren? Über die automatische Gewährung des Sozialtarifs FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie Generaldirektion Energie North Gate III Boulevard Roi Albert II 16 1000 BRÜSSEL Tel : 0800 120 33 105 fax : 0800 120 57 [email protected] www.economie.fgov.be Über die Kategorien FÖD Soziale Sicherheit Generaldirektion Personen mit Behinderung Centre Administratif Botanique – Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 Brüssel Tel: 0800 987 99 Fax: 02 509 81 85 [email protected] Inhalt 106 SOZIALER TELEFONTARIF Woraus besteht die Dienstleistung? Die Dienstleistung besteht aus einer Ermäßigung auf die Kosten des Telefonanschlusses, des Abonnements und der geführten Telefonate. Welche ist die Zielgruppe? Bestimmte Personen mit einer Behinderung von wenigstens 66% und die über ein begrenztes Einkommen verfügen. Für Personen mit Hörstörungen und Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, gilt keine Einkommensgrenze. Wer bietet die Dienstleistung an? Das BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation) nach Einreichen Ihres Antrags bei Ihrem Operator. Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung? Die Personen, die über kein Dokument verfügen, das die Anerkennung ihrer Behinderung bescheinigt, können bei der Generaldirektion Personen mit Behinderung eine Bescheinigung beantragen. Die Generaldirektion Personen mit Behinderung untersucht dann, ob eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit um ein Drittel, eine fehlende Selbstständigkeit oder eine Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten vorliegt. Wo kann ich mich informieren? Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation Ellipse Building – Bâtiment C Boulevard du Roi Albert II, 35 1030 BRÜSSEL Tel : (Dienst Sozialtarife) : 02/226.89.41 (von 9 bis 12 Uhr) Fax 02/226.88.40 [email protected] www.ibpt.be Rubrique Telecoms – Consommateurs/su – Tarifs sociaux Inhalt 107 KABELFERNSEHEN Woraus besteht die Dienstleistung? Unter bestimmten Bedingungen haben Personen mit Behinderung Anrecht auf eine Ermäßigung auf den Abonnementsbetrag für Kabelfernsehen. Achtung! Allerdings gewähren nicht alle Kabelgesellschaften diese Ermäßigung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kabelgesellschaft. Welche ist die Zielgruppe? Bestimmte Personen mit Behinderung, die Kabelfernsehen benutzen. Wer bietet die Dienstleistung an? Die Kabelfernsehgesellschaft. Inhalt 108 Verantwortlicher Herausgeber André GUBBELS Generaldirektor Generaldirektion Personen mit Behinderung FÖD Soziale Sicherheit Centre Administratif Botanique Finance Tower Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150 1000 BRÜSSEL (November 2009) 109