Auf einen Blick () - Handicap

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Auf einen Blick () - Handicap
2011-11-21
DIE DIENSTLEISTUNGEN
FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG
AUF EINEN BLICK
INHALT
ANPASSUNGEN UND HILFELEISTUNGEN ................................................................................................... 4
UNTERSTÜTZUNGEN FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG ................................................................. 8
o
o
o
Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens ................................................................................................. 8
Eingliederungsbeihilfe .................................................................................................................................... 9
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten ............................................................................................. 10
KINDERGELD ...................................................................................................................................................... 11
o
o
o
Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder Behinderung ................................. 11
Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung .................................................................... 13
Kindergeld für nicht mehr schulpflichtige Kinder mit Erkrankung oder Behinderung ......... 14
IMMOBILIEN ........................................................................................................................................................ 16
o
o
Immobiliensteuervorabzug ........................................................................................................................ 16
Einregistrierungsgebühren ......................................................................................................................... 18
PERSÖNLICHES BUDGET................................................................................................................................ 20
DER WEIßE BLINDENSTOCK ......................................................................................................................... 24
ARBEITSLOSENGELD ....................................................................................................................................... 27
o
o
o
Die zusammenwohnende Person mit einer dauernden Arbeitsunfähigkeit von mindestens
33% wird nicht auf die pauschalen Unterstützungen zurückgestuft ......................................... 27
Zusammenwohnen mit einer Person mit Behinderung ................................................................... 28
Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte .......................................................................... 29
BEFREIUNG VOM ÜBERGEMEINDLICHEN SANIERUNGSBEITRAG UND VON DER GEBÜHR
ZUR WASSERREINIGUNG (FLANDERN) .................................................................................................... 30
BESCHÄFTIGUNG .............................................................................................................................................. 31
o
o
o
o
Beteiligung an den Lohnkosten der Arbeitgeber ............................................................................... 31
Arbeitsplatzanpassung ................................................................................................................................ 34
Arbeitskleidung, Arbeitswerkzeuge und Fahrtkosten....................................................................... 37
Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Deutschsprachige Gemeinschaft) .............. 40
SONDERSCHULWESEN ODER INTEGRIERTES SCHULWESEN .......................................................... 41
STEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN ..................................................................................................... 43
INVALIDITÄT ....................................................................................................................................................... 44
o
Unterstützung für die Hilfe einer dritten Person ...................................................................................... 44
WOHNUNGSWESEN .......................................................................................................................................... 45
o
o
o
o
o
Sozialer Wohnungsbau ................................................................................................................................ 45
Unterstützung für Umzug und Miete ...................................................................................................... 49
Zuschuss für eine Wohnungsanpassung .............................................................................................. 52
Ambulante Dienste ....................................................................................................................................... 55
Begleitete und institutionalisierte Wohnformen................................................................................. 59
MOBILITÄT ........................................................................................................................................................... 63
o
o
o
o
o
o
Rollstuhl, Elektro-Scooter, orthopädisches Dreirad.......................................................................... 63
Anpassung des Fahrzeugs und weitere Maßnahmen ....................................................................... 67
Fahrzeug für Personen mit Behinderung .............................................................................................. 70
Die Parkkarte für Personen mit Behinderung ..................................................................................... 72
Sicherheitsgurt ............................................................................................................................................... 74
Führerschein ................................................................................................................................................... 75
2
o
o
o
o
o
o
Nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für Personen mit
Sehbehinderung............................................................................................................................................. 78
Ermäßigung beim öffentlichen Verkehr für die Begünstigten der erhöhten Beteiligung der
Gesundheitspflegeversicherung (Witwe(r), Invalide, Waise, Rentner oder OMNIOBegünstigte) .................................................................................................................................................... 79
Begleiterkarte ................................................................................................................................................. 83
Vorrangkarte zur Benutzung eines Sitzplatzes in Zügen ............................................................... 85
Freiabonnement « De Lijn »...................................................................................................................... 86
Begleitkarte «De Lijn» ................................................................................................................................. 88
PENSIONEN UND PERSONEN MIT BEHINDERUNG ............................................................................... 91
GERICHTLICHER SCHUTZ .............................................................................................................................. 93
o
o
o
o
o
o
Verlängerung der Minderjährigkeit ......................................................................................................... 93
Gerichtliche Entmündigung ....................................................................................................................... 94
Gerichtlich bestellter Beistand.................................................................................................................. 95
Schutz der Person der psychisch kranken Menschen ...................................................................... 96
Schutz des Vermögens der Personen, die nicht fähig sind, sie zu verwalten......................... 97
Zivilrechtliche Haftung ................................................................................................................................ 98
REHABILITATION IM RAHMEN DER KRANKENVERSICHERUNG ...................................................... 99
REHABILITATION ............................................................................................................................................ 100
GESUNDHEITSPFLEGE .................................................................................................................................. 101
o
o
o
o
Vorzugstarif und OMNIO-Statut............................................................................................................. 101
Fakturierbarer Höchstbetrag ................................................................................................................... 102
Pauschalzulage für chronisch Kranke .................................................................................................. 103
Besonderer Solidaritätsfonds .................................................................................................................. 104
SOZIALER STROM- UND GASTARIF ......................................................................................................... 105
SOZIALER TELEFONTARIF ........................................................................................................................... 107
KABELFERNSEHEN .......................................................................................................................................... 108
Hinweis : Dieses dokument ist ebenfalls auf der Webseite :
www.handicap.fgov.be. Zu finden
3
ANPASSUNGEN UND HILFELEISTUNGEN
Woraus besteht die Dienstleistung?
Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Anpassungen und technischen
Hilfeleistungen, u.a. Hilfen zur persönlichen Mobilität, Hilfen zum Aufstehen,
Hilfen zur Kommunikation, Anpassungen in der Küche oder im Badezimmer,
Wohnungsanpassungen oder Bau angepasster Wohnungen, Hilfen zur
Körperpflege.
Welche ist die Zielgruppe?
Die Personen mit Behinderung, die Anpassungen oder technische Hilfen
brauchen, um ihre Eingliederung zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz
und bei der Fortbewegung zu fördern.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonische Region:
die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées»
Region Brüssel-Hauptstadt:
der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées»
Deutschsprachige Gemeinschaft:
die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung
Flandern:
die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”.
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Amt der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées»
bei Ihrem Wohnsitz:
http://www.awiph.be
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
4
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
PROVINZ WALLONISCH-BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54
1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
5
unter der gebührenfreien Nummer :
Tel : 0800/160.61
Fax : 0800/160.62
[email protected]
Brüssel
Die Französische Gemeinschaftskommision
Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel : 02/800.82.03
Fax : 02/800.81.20
www.cocof.irisnet.be
Flandern
ANTWERPEN
Potvlietlaan 5, 2600 Berchem
Tel : 03/270.34.40
Fax : 03/270.34.41
[email protected]
FLÄMISCH-BRABANT
Brouwersstraat 3
3000 Löwen
Tel : 016/31.12.11
Fax : 016/31.12.29
Leuven@ vaph.be
LIMBURG
Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt
Tel : 011/27.43.54
Fax : 011/28.51.09
[email protected]
OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 Gent
Tel : 09/269.23.11
Fax : 09/269.23.39
[email protected]
6
WESTFLANDERN
Residentie "Iris"
Magdalenastraat 20
8200 Brügge
Tel : 050/40.67.11
Fax : 050/39.36.80
[email protected]
ALLGEMEINE VERWALTUNG
Avenue de l’Astronomie 30
1210 Brüssel
Tel : 02/ 225.84.11
Fax : 02/225.84.05
[email protected]
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung
AIDA
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
7
UNTERSTÜTZUNGEN FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNG
Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung ist eine Unterstützung.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen zwischen 21 und 65 Jahren, die aufgrund Ihrer Behinderung in der
Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt sind und die über ein
begrenztes Einkommen verfügen, können eine Beihilfe zur Ersetzung des
Einkommens beziehen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Soziale Sicherheit.
Was ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung
•
erkennt an, dass der Antragsteller aufgrund seiner Behinderung nicht
mehr als ein Drittel des Lohns einer Person ohne Behinderung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann;
•
bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des
Haushaltseinkommens des Antragstellers;
•
zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung.
Wo kann ich mich informieren ?
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
www.handicap.fgov.be
[email protected]
Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse
bekommen.
Für Informationen in deutscher Sprache:
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
8
Eingliederungsbeihilfe
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung ist eine Unterstützung.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen zwischen 21 und 65 Jahren, die eine verminderte Selbstständigkeit
haben und die über ein begrenztes Einkommen verfügen, können eine
Eingliederungsbeihilfe beziehen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Soziale Sicherheit.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung
• bestimmt, ob der Antragsteller eine verminderte Selbstständigkeit hat;
• bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des
Haushaltseinkommens des Antragstellers;
• zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung.
Wo kann ich mich informieren ?
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
www.handicap.fgov.be
[email protected]
Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse
bekommen.
Für Informationen in deutscher Sprache:
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
9
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung ist eine Unterstützung.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen über 65 Jahre, die eine verminderte Selbstständigkeit haben und
über ein begrenztes Einkommen verfügen, können eine Beihilfe zur
Unterstützung von Betagten beziehen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Soziale Sicherheit.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung
• bestimmt, ob der Antragsteller eine verminderte Selbstständigkeit hat;
• bestimmt den Betrag der Unterstützung unter Berücksichtigung des
Haushaltseinkommens des Antragstellers;
• zahlt die Unterstützung bei günstiger Entscheidung.
Wo kann ich mich informieren ?
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
www.handicap.fgov.be
[email protected]
Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse
bekommen.
Für Informationen in deutscher Sprache:
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
10
KINDERGELD
Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit Erkrankung oder
Behinderung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einem Zuschlag zum Kindergeld für Kinder
mit einer Behinderung oder Erkrankung.
Welche ist die Zielgruppe?
Kinder zwischen 0 und 21 Jahren mit einer Behinderung oder Erkrankung.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Kasse für Familienleistung bietet die Dienstleistung an. Sie leitet den
Antrag an die Generaldirektion Personen mit Behinderung weiter.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Ein Arzt der Generaldirektion Personen mit Behinderung beurteilt die
Behinderung oder Erkrankung anhand von 3 Säulen:
- die körperlichen und geistigen Folgen der Beeinträchtigung,
- deren Folgen für die Teilnahme am täglichen Leben (Mobilität,
Lernfähigkeit, Körperpflege, …),
- die Folgen für die Familie (medizinische Behandlung, notwendiger
Transport, Anpassung der Wohnumgebung, …).
Für jede Säule erhält das Kind eine Anzahl Punkte. Um erhöhte
Familienzulagen zu erhalten, muss das Kind entweder mindestens 4
Punkte für die Säule oder mindestens 6 Punkte für die drei Säule
zusammen erhalten.
Weitere Auskünfte?
Allgemeine Informationen
Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA)
Rue de Trèves, 70
1000 - BRÜSSEL
GEBÜHRENFREIE NUMMER : 0800/94.434
Tel : 02/237.21.12
Fax : 02/237.24.70
www.zfa.be
11
Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige
(LISVS)
Place Jean Jacobs, 6
1000 BRÜSSEL
Tel : 02/546.42.11
Fax : 02/511.21.53
[email protected]
www.rsvz-inasti.fgov.be/
Kindergeldeinrichtungen
Für Auskünfte über die Beurteilung der Erkrankung oder Behinderung
FÖD Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 151
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
[email protected]
www.handicap.fgov.be
www.handiweb.be/
Für Informationen in deutscher Sprache:
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
12
Kindergeld für Kinder von Personen mit Behinderung
Woraus besteht die Maßnahme?
Die Maßnahme besteht aus der Gewährung von Kindergeld mit einem Zuschlag
für Kinder von Menschen mit Behinderung, die keine gewinnbringende Arbeit
ausüben:
- unter der Bedingung, dass die Kinder zum Haushalt der Person mit
Behinderung gehören
- bei Unterbringung der Kinder in eine Einrichtung, unter der Bedingung,
dass die Kinder unmittelbar vor der Unterbringung zum Haushalt der
Person mit Behinderung gehörten.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die keinen Anspruch auf Familiebeihilfe in der Arbeitnehmer- oder
Selbständigenregelung haben, und die eine der folgenden Beihilfen beziehen:
- eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens,
- eine Eingliederungsbeihilfe, die einer Verminderung der Selbstständigkeit
von wenigstens 9 Punkten entspricht,
- eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten oder eine,
- eine Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer dauerhaften
Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 65 %
Wer bietet die Leistung an?
Die Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt, dass die Person die
erforderliche Unterstützung für Personen mit Behinderung effektiv bekommt.
Gelegentlich wird die Bescheinigung für die Beihilfe für Personen mit Behinderung
aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit auch durch das Landespensionsamt
(LPA) ausgestellt.
Weitere Auskünfte
Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA)
Rue de Trèves, 70
1000 - BRÜSSEL
GEBÜHRENFREIE NUMMER : 0800/94.434
Tel: 02/237.21.12
Fax: 02/237.24.70
[email protected]
http://www.zfa.be
Inhalt
13
Kindergeld für nicht mehr schulpflichtige Kinder mit Erkrankung oder
Behinderung
Woraus besteht die Maßnahme?
Die Maßnahme besteht aus der Gewährung von Kindergeld zum üblichen Satz.
Zusätzlich haben Sie eventuell Anspruch auf
- einen sozialen Zuschlag je nach sozialberuflicher Situation des
Berechtigten
- die erhöhte Waisenzulage.
Welche ist die Zielgruppe?
Kinder mit einer Behinderung oder Erkrankung
- ab 1. September des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden und
- bis zum Monat, in dem sie 21 werden. Unter Umständen haben sie bis
dann auch Anspruch auf zusätzliches Kindergeld.
Unabhängig davon, ob sie erkrankt oder behindert sind, haben Kinder im Alter
von 21 bis 25 Jahren Anrecht auf das normale Kindergeld, wenn sie
- durch einen Lehrvertrag gebunden sind;
- eine Ausbildung machen;
- ein Praktikum machen;
- eine Diplomarbeit vorbereiten;
- als junge Arbeitssuchende eingeschrieben sind.
Wer bietet die Leistung an?
Die Einrichtung, die Kindergeld zahlt.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt die Behinderung oder
Erkrankung nicht mehr Schulpflichtiger Kinder bis zum Monat, in dem sie 21
werden.
Ab 21 Jahren und bis zum alter von 25 Jahren ist keine durch die
Generaldirektion ausgestellte Bescheinigung der Erkrankung oder Behinderung
erforderlich, damit die Kinderzulagenkasse das normale Kindergeld gewähren
kann.
Ab dem Alter von 21 Jahren gelten für Kinder mit und ohne Behinderung
dieselben Bedingungen zum Erhalt des Normalen Kindergelds.
14
Wo kann ich mich informieren?
Allgemeine Informationen:
•
Zentralanstalt Für Familienbeihilfen Für Arbeitnehmer (ZFA)
Rue de Trèves, 70
1000 - Brüssel
Gebührenfreie Nummer: 0800/94 434
02/237 21 12
Fax: 02/237 24 70
[email protected]
www.zfa.be
•
Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige
(LISVS)
Place Jean Jacobs, 6
1000 Brüssel
02/546 42 11
Fax: 02/511 21 53
[email protected]
www.rsvz-inasti.fgov.be
•
Ihre Kinderzulagenkasse
Auskünfte über die Beurteilung der Behinderung erhalten Sie bei:
•
dem FÖD Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 151
1000 Brüssel
Contact Center: 0800/987 99
Fax: 02/509 81 85
[email protected]
www.handiweb.be
Für Informationen in deutscher Sprache:
080/22 91 11
Fax: 080/22 90 98
[email protected]
Inhalt
15
IMMOBILIEN
Immobiliensteuervorabzug
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung ist eine Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs.
Welche ist die Zielgruppe?
Die Mieter oder Eigentümer, die eine Behinderung aufweisen oder in deren
Haushalt eine Person an einer Behinderung leidet.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Dies hängt davon ab, wo die Wohnung liegt.
Wallonien
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen
Flandern
Die flämische Steuerverwaltung
Brüssel-Hauptstadt
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen
Weitere Informationen?
Brüssel-Hauptstadt und Wallonien
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
FÖD Finanzen
Contact center
Boulevard Albert II, 33
1030 Brüssel
02/572 57 57 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr)
•
Ihr Lokales Finanzamt
Die Kontaktangaben dieses Amts finden Sie auf dem Original Ihrer
Steuererklärung.
16
Flandern
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
„Vlaamse Belastingdienst“ (Steuerbehörde)
Bauwensplaats 13 bus 2
9300 Aalst
[email protected]
www.onroerendevoorheffing.be
•
Rufen Sie das flämische Steuertelefon an unter der Nummer 1700 (von
Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr).
Inhalt
17
Einregistrierungsgebühren
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Verringerung der Eintragungsgebühren beim
Kauf einer Wohnung.
Flandern und Wallonien
Die Eintragungsgebühren werden gesenkt, wenn das Katastereinkommen
745,00 EUR nicht überschreitet.
Der Betrag von 745,00 EUR wird nach der Anzahl der Kinder zu Lasten erhöht.
Ein zu 66% behindertes Kind zählt dabei als zwei Kinder zu Lasten.
Brüssel-Hauptstadt
Unter bestimmten Bedingungen hat die Person, die ein Haus kauft, Anrecht auf
einen Abzug (die Eintragungsgebühren werden also aufgrund eines ermäßigten
Betrags berechnet).
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die ein Haus kaufen und wenigstens ein Kind zu Lasten haben.
Kinder mit einer Behinderung von wenigstens 66% werden als 2 Kinder zu Lasten
betrachtet.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Dies ist von dem Ort, wo Ihre Wohnung sich befindet, abhängig.
Flandern
Die flämische Steuerverwaltung
Brüssel-Hauptstadt
Der für Finanzen und Etat zuständige Minister der Regierung der Hauptstadt
Brüssel
Wallonien
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen.
Weitere Informationen?
Flandern
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
“Vlaamse Belastingdienst” (Steuerverwaltung)
Bauwensplaats 13 bus 2
9300 Aalst
http://belastingen.vlaanderen.be
18
•
Rufen Sie das flämische Steuertelefon an unter der Nummer 1700 (von
Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr).
Brüssel-Hauptstadt
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Der für Finanzen und Etat zuständige Minister der Regierung der
Hauptstadt Brüssel
Avenue des Arts 9
1210 Brüssel
02/209 28 11
[email protected]
www.brussel.irisnet.be
Wallonien
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
FÖD Finanzen
Contact center
Boulevard Roi Albert II, 33
1030 Brüssel
02/572 57 57 (von Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr)
•
Ihr Lokales Finanzamt
Die Kontaktangaben dieses Amts finden Sie auf dem Original Ihrer
Steuererklärung.
Inhalt
19
PERSÖNLICHES BUDGET
Woraus besteht die Leistung?
Mit dem persönlichen Budget, das einer Person mit Behinderung unter gewissen
Bedingungen gewährt wird, kann der Budgetnehmer einen oder mehreren
Assistenten zur Unterstützung des täglichen Lebens in Anspruch nehmen.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen unter 65 Jahren mit schwerer Behinderung, die tagaus, tagein Assistenz
im täglichen Leben brauchen.
Wer bietet die Leistung an?
Die Flämische Agentur für Personen mit Behinderung („Vlaams Agentschap voor
Personen met een handicap“ oder VAPH).
Wo kann ich mich informieren?
Informieren Sie sich bei der Flämischen Agentur für Personen mit
Behinderung
ALLGEMEINE VERWALTUNG
Avenue de l’Astronomie 30
1210 BRÜSSEL
Tel: 02/225.84.11 (nur vormittags)
Fax: 02/225.84.05
[email protected]
[email protected]
www.vaph.be
ANTWERPEN
Potvlietlaan 5
2600 BERCHEM
Tel : 03/270.34.40 (nur vormittags)
Fax : 03/270.34.41
[email protected]
FLÄMISCH-BRABANT
Diestestraat 6/57
3000 LÖWEN
Tel : 016/31.12.11 (nur vormittags)
Fax : 016/31.12.29
[email protected]
20
LIMBURG
Ilgatlaan 7
3500 HASSELT
Tel : 011/27.43.54 (nur vormittags)
Fax : 011/28.51.09
[email protected]
OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 GENT
Tel : 09/269.23.11 (nur vormittags)
Fax : 09/269.23.39
[email protected]
WESTFLANDERN
Magdalenastraat 20
8200 BRÜGGE
Tel : 050/40 67 11 (nur vormittags)
Fax : 050/39.36.80
[email protected]
In Wallonien
Woraus besteht die Leistung?
Das persönliche Budget gibt Personen mit Behinderung die Möglichkeit:
- ein möglichst normales Leben zu führen in ihrer gewohnten Umgebung,
- ihr tägliches Leben einfacher zu gestallten,
- sich auf sozialer, familienbezogener und beruflicher Ebene einfacher
einzugliedern.
Der Budgetnehmer wählt seine persönlichen Assistenten, bezahlt sie aber nicht
selbst. Ausbezahlt werden die Assistenten durch bestimmte Dienststellen
(staatlich anerkannte Dienststellen, LBA, Dienstleistungsscheck-Unternehmen,
Arbeitsvermittlungsbüros,…).
Die persönlichen Assistenten helfen den Personen mit Behinderung bei den
Aktivitäten
des
täglichen
Lebens,
der
Haushaltsführung,
der
Freizeitbeschäftigung, usw.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit einer fortschreitenden Erkrankung haben Priorität. Es
handelt sich um:
•
•
•
•
•
amyotrophe Lateralsklerose (ALS),
primäre Lateraalsklerose (PLS),
progressive spinale Muskelatrophie,
kortikobasale Degeneration,
Multisystematrophie (MSA),
21
•
Progressive supranukleäre Paralyse (PSP).
Bleiben noch finanzielle Mittel übrig, so können Personen mit einer erheblichen
Einschränkung der Selbstständigkeit, deren Familie oder Umgebung nicht
imstande ist, stabile und dauerhafte Unterstützung zu bieten, zweite Priorität.
Die Bedingung der Selbstständigkeitseinschränkung ist erfüllt, wenn die Person
nachweisen kann, dass er eine Eingliederungsbeihilfe der Kategorie 4 (15 oder
16 Punkte) oder der Kategorie 5 (17 oder 18 Punkte) erhält oder dass er
aufgrund seiner Behinderung Anspruch auf eine solche Beihilfe hat.
Wer bietet die Leistung an?
Die Wallonische Agentur für die Eingliederung von Personen mit Behinderung
(„Agence wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“ oder AWIPH)
Wo kann ich mich informieren?
Informieren Sie sich bei der regionalen Dienststelle der Agence Wallonne
pour l’intégration des Personnes Handicapées.
www.awiph.be
Bureau de Charleroi
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tél. : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
Bureau de Dinant
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tél. : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
Bureau de Libramont
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tél. : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
Bureau de Liège
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Liège
Tél. : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
brliè[email protected]
22
Bureau de Mons
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tél. : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
Bureau de Namur
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tél. : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
Bureau d’Ottignies
Espace Cœur de Ville 1 – 3è étage
1340 OTTIGNIES
Tél. : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
oder bei den Beratern über die Kostenlose Nummer:
Tél. : 0800/160.61
Fax : 0800/160.62
[email protected]
Inhalt
23
DER WEIßE BLINDENSTOCK
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus der Genehmigung, einen weißen Blindenstock für
Personen mit Sehbehinderung benutzen zu dürfen.
Welche ist die Zielgruppe?
Der Gebrauch des weißen Blindenstocks, der für Personen mit einer
Sehbehinderung von wenigstens 60% bestimmt ist, ist Personen vorbehalten, die
- entweder laut der offiziellen belgischen Tabelle der Invaliditätssätze eine
Sehbehinderung von mindestens 60% haben, oder
- eine Verordnung eines auf Rehabilitation spezialisierten Augenarztes vorlegen
kann.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der weiße Blindenstock ist bei Facheinrichtungen zu bekommen.
Wo kann ich mich informieren?
VOG Ligue Braille
Rue d’Angleterre 57
1060 Brüssel
Tel : 02/533.32.11
www.braille.be
Confédération belge pour la promotion des aveugles et malvoyants
(CBPAM)
Avenue Georges Henri 278
1200 Brüssel
Tel : 02/732.53.24
[email protected]
Wallonien
Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz:
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
24
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21 33 15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
PROVINZ WALLONISCH- BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54 - 1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
25
unter der gebührenfreien Nummer :
Tel : 0800 160 61
Fax : 0800 160 62
[email protected]
Brüssel
Die Französische Gemeinschaftskommision
Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel.: 02/800.82.03
Fax: 02/800.81.20
www.cocof.irisnet.be
Inhalt
26
ARBEITSLOSENGELD
Die zusammenwohnende Person mit einer dauernden
Arbeitsunfähigkeit von mindestens 33% wird nicht auf die pauschalen
Unterstützungen zurückgestuft
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus dem Beibehalt eines Arbeitslosengeldes von 40%
der letzten höchsten Entlohnung auch über eine Arbeitslosigkeitsdauer von 15
Monaten hinaus.
Welche ist die Zielgruppe?
Die arbeitslosen Personen mit einer dauernden Arbeitsunfähigkeit von wenigstens
33%, die für die Gesetzgebung der Arbeitslosigkeit zur Kategorie der
zusammenwohnenden Personen gehören.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.
Wo kann ich mich informieren ?
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
Boulevard de l’Empereur, 7
1000 BRÜSSEL
Tel : 02/515.41.11
fax : 02/514.11.06
www.onem.fgov.be
[email protected]
Inhalt
27
Zusammenwohnen mit einer Person mit Behinderung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Ist die Rente der Person mit Behinderung niedriger als 1.981,03 Euro pro Monat
(Betrag gültig ab 1.3.2011), so wird diese nicht berücksichtigt, um zu bestimmen,
ob der Arbeitslose zur Kategorie der Arbeitnehmer mit Familienlasten gehören
kann.
Welche ist die Zielgruppe?
Arbeitslose, die mit einer in direkter aufsteigender Linie verwandten oder
verschwägerten Person mit einer verminderten Selbstständigkeit von wenigstens
9 Punkten zusammenwohnen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion
Personen mit Behinderung?
Die Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten wird auf
Grundlage der Entscheidung festgestellt, welche die Generaldirektion Personen
mit Behinderung im Rahmen der Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe oder
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten trifft.
Wo kann ich mich informieren?
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
Boulevard de l’Empereur, 7
1000 BRÜSSEL
02/515.41.11
fax 02/514.11.06
www.lfa.be
[email protected]
Inhalt
28
Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte
Woraus besteht die Dienstleistung?
Im Falle eines zusammenwohnenden Arbeitslosen werden die Tage der
Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte für die Berechnung der
Verlängerung der Entschädigungsperiode zu 40 % als Arbeitstage berücksichtigt.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die durch Zutun der regionalen Dienststelle für Arbeitsvermittlung in
einer Beschützenden Werkstätte beschäftigt werden und die arbeitslos werden.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.
Wo kann ich mich informieren ?
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
Boulevard de l’Empereur, 7
1000 BRÜSSEL
Tel : 02/515.41.11
Fax : 02/514.11.06
www.lfa.be
[email protected]
Inhalt
29
BEFREIUNG VOM ÜBERGEMEINDLICHEN
SANIERUNGSBEITRAG UND VON DER GEBÜHR ZUR
WASSERREINIGUNG (FLANDERN)
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht darin, dass
- der übergemeindliche Sanierungsbeitrag
oder
- die Wasserreinigungsgebühr
nicht zu zahlen ist.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine
Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
beziehen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die lokalen Wassergesellschaften und die Vlaamse Milieumaatschappij.
Wo kann ich mich informieren?
Für Leitungswasserverbraucher:
Die Angaben Ihrer lokalen Wassergesellschaft werden auf Ihrer letzten
Wasserrechnung erwähnt und sind ebenfalls beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde
zu finden.
Für Grundwassernutzer
De Vlaamse Milieumaatschappij
Infoloket
A. Van de Maelestraat 96
9320 EREMBODEGEM
053/72 64 45 (9.00 bis 12.30 Uhr – 13.30 bis 16.30 Uhr)
[email protected]
Inhalt
30
BESCHÄFTIGUNG
Beteiligung an den Lohnkosten der Arbeitgeber
Woraus besteht die Dienstleistung?
Es handelt sich um eine finanzielle Beihilfe, die dem Arbeitgeber gewährt wird,
um die Kosten der Maßnahmen auszugleichen, die der Arbeitgeber ergreift, damit
der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten optimal ausführen kann.
Welche ist die Zielgruppe?
Arbeitnehmer mit Behinderung, die eine Tätigkeit ausführen, auf welche die
Behinderung Auswirkungen hat, so dass Maßnahmen erforderlich sind.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Deutschsprachige Gemeinschaft: Die Dienststelle für Personen mit
Behinderung.
Wallonien: die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées»
Brüssel : Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée)
Flandern: Der „ Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling (VDAB)”
Wo kann ich mich informieren ?
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle für Personen mit Behinderung
Start-Service
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
31
Wallonien
Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour
l’Intégration des Personnes Handicapées“:
Dienststelle CHARLEROI
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel: 071/20.49.50
Fax: 071/20.49.53
[email protected]
Dienststelle DINANT
Rue Léopold, 3 – 1. Stock
5500 Dinant
Tel: 082/21.33.11
Fax: 082/21.33.15
[email protected]
Dienststelle LIBRAMONT
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel: 061/23.03.60
Fax: 061/23.03.76
[email protected]
Dienststelle LÜTTICH
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel: 04/221.69.11
Fax: 04/221.69.90
brliè[email protected]
Dienststelle MONS
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel: 065/32.86.11
Fax: 065/35.27.34
[email protected]
Dienststelle NAMÜR
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel: 081/33.19.11
Fax: 081/30.88.20
[email protected]
32
Dienststelle OTTIGNIES
Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock
1340 OTTIGNIES
Tel: 010/23.05.60
Fax: 010/23.05.80
[email protected]
oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer:
Tel: 0800/160.61
Fax: 0800/160.62
[email protected]
Brüssel :
Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée)
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr)
[email protected]
www.phare-irisnet.be
Flandern
VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung
www.vdab.be/personenmeteenhandicap/tewerkstellingsmaatregelen.shtml
Inhalt
33
Arbeitsplatzanpassung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Finanzielle Beihilfe bei der Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung des
Arbeitnehmers.
Welche ist die Zielgruppe?
Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz an ihre Behinderung angepasst werden muss.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Deutschsprachige Gemeinschaft:
Die Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Wallonien:
Die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées»
Region Brüssel-Hauptstadt:
der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées»
Flandern:
Der «Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling»
Wo kann ich mich informieren ?
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle für Personen mit Behinderung
Start-Service
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax: 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Wallonien
Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour
l’Intégration des Personnes Handicapées“:
Dienststelle CHARLEROI
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel: 071/20.49.50
Fax: 071/20.49.53
[email protected]
34
Dienststelle DINANT
Rue Léopold, 3 – 1. Stock
5500 Dinant
Tel: 082/21.33.11
Fax: 082/21.33.15
[email protected]
Dienststelle LIBRAMONT
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel: 061/23.03.60
Fax: 061/23.03.76
[email protected]
Dienststelle LÜTTICH
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel: 04/221.69.11
Fax: 04/221.69.90
brliè[email protected]
Dienststelle MONS
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel: 065/32.86.11
Fax: 065/35.27.34
[email protected]
Dienststelle NAMÜR
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel: 081/33.19.11
Fax: 081/30.88.20
[email protected]
Dienststelle OTTIGNIES
Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock
1340 OTTIGNIES
Tel: 010/23.05.60
Fax: 010/23.05.80
[email protected]
oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer:
Tel: 0800/160.61
Fax: 0800/160.62
[email protected]
35
Region Brüssel-Hauptstadt:
Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée)
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr)
[email protected]
www.phare-irisnet.be
Flandern
VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung
http://vdab.be/arbeidshandicap/adressen_DAH.shtml
Inhalt
36
Arbeitskleidung, Arbeitswerkzeuge und Fahrtkosten
Woraus besteht die Dienstleistung?
Zuschuss auf die nachstehenden Kosten.
Welche ist die Zielgruppe?
Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung mehr Kosten für Arbeitskleidung,
Arbeitswerkzeuge und die Fahrt zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle
haben.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées».
Region Brüssel-Hauptstadt:
der «Phare-Service bruxellois francophone des personnes handicapées»
Flandern:
Der Antrag wird zur Genehmigung bei der „Vlaams Agentschap voor Personen
met een handicap“ eingereicht. Der “Vlaams Dienst voor Arbeidsbemiddeling”
gewährt einen Zuschuss zu den Lohnkosten.
Deutschsprachige Gemeinschaft:
die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung.
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz:
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
37
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
PROVINZ WALLONISCH-BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54
1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
38
unter der gebührenfreien Nummer:
Tel : 0800/160.61
Fax : 0800/160.62
[email protected]
Brüssel
Die Französische Gemeinschaftskommision
Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel : 02/800.82.03
Fax : 02/800.81.20
www.cocof.irisnet.be
Flandern
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap
Sterrenkundelaan 30
1210 Brüssel
Tel : 02 225.85.97
[email protected]
www.vaph.be
VDAB-Dienststellen für Personen mit Behinderung
www.vdab.be/personenmeteenhandicap/tewerkstellingsmaatregelen.shtml
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung
Start-Service
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
39
Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Deutschsprachige
Gemeinschaft)
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus:
• einer Berufsberatung ;
• einer Ausbildung oder Beschäftigung in einem Betrieb ;
• einer Ausbildung oder Beschäftigung in einer Beschützenden Werkstätte ;
• einem Jobcoaching.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit Behinderungen, die bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine
Unterstützung benötigen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Wo kann ich mich informieren ?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Dienststelle für Personen mit
Behinderung:
Start-Service
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
40
SONDERSCHULWESEN ODER INTEGRIERTES SCHULWESEN
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einem angepassten Schulwesen.
Welche ist die Zielgruppe?
Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die aus pädagogischen Gründen nicht
mehr am herkömmlichen Schulwesen teilnehmen können.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Ein Zentrum für Schülerbetreuung oder eine Einrichtung, die für das
Sonderschulwesen oder das integrierte Schulwesen zuständig ist, verfasst einen
Aufnahmebericht.
Wo kann ich mich informieren?
Französische Gemeinschaft
Ministère de la Communauté Française
Administration générale de l’Enseignement et de la Recherche scientifique
Boulevard du Jardin Botanique 20-22
1000 BRÜSSEL
Tel : 02/690.81.00
[email protected]
www.enseignement.be
Die Adressen der PMS-Zentren sind auf oben stehender Webseite zu finden.
Flandern
Departement Onderwijs en Vorming
Koning Albert II-laan 15
1210 BRÜSSEL
• Luc Van Beeumen (Sondergrundschulwesen)
Einrichtungen und Schüler Grundschule und Teilzeitkunstunterricht
Tel: 02/553.92.47
[email protected]
• Els Exter (Sondersekundarschulwesen)
Einrichtungen und Schüler Sekundarschulwesen und Erwachsenenbildung
Tel: 02/553.97.76
[email protected]
41
Kris Coremans (Zentren für Schülerbetreuung)
Unterstützungspolitik
Tel : 02/553.88.36
[email protected]
Die Adressen der 75 Zentren für Schülerbetreuung sind auf folgender Webseite zu
finden:
www.ond.vlaanderen.be/clb/adressen/
Deutschsprachige Gemeinschaft
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Abteilung Unterricht und Ausbildung
Gospertstr. 1
4700 EUPEN
Ruth De Sy
Fachbereich Pädagogik
[email protected]
Dr. Verena Greten (Integrationsprojekte)
Abteilung Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Tel : 087/59.64.78
[email protected]
Die Adressen der PMS-Zentren finden sich auf folgender Webseite:
www.bildungsserver.be
Inhalt
42
STEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Erhöhung des steuerbefreiten
Einkommensanteils.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, bei denen aufgrund von vor dem Alter von 65 Jahren geschehenen und
bewiesenen Tatsachen festgestellt worden ist, dass
• sie durch Ihren körperlichen oder psychischen Zustand noch maximal ein Drittel
des Lohns einer Person ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
verdienen können;
• ihr Gesundheitszustand einen totalen Selbstständigkeitsverlust oder eine
Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten mit sich bringt;
• eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung bestimmt, dass sie körperlich oder
psychisch behindert sind oder eine bleibenden Arbeitsunfähigkeit von
wenigstens 66 % haben ;
• sie nach der in der Kranken- und Invalidenversicherung vorgesehenen Periode
der primären Arbeitsunfähigkeit eine Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit auf
maximal ein Drittel verzeichnen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Verwaltung des Steuerwesens des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen
gewährt die Beihilfe bei der Steuerberechnung.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt
• entweder die Verminderung der Erwerbsfähigkeit auf maximal ein Drittel
• oder die Verminderung der Selbstständigkeit um wenigstens 9 Punkten.
Wo kann ich mich informieren?
FÖD Finanzen
Contact Center des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen
0257/257.57
www.minfin.fgov.be
www.fisconetplus.be
www.belgium.be
Inhalt
43
INVALIDITÄT
Unterstützung für die Hilfe einer dritten Person
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus der Gewährung einer Pauschalzulage.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die zugleich
• eine externe Hilfe benötigen und
• nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden,
und zwar ab dem vierten Monat der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der medizinische Invaliditätsrat.
Wo kann ich mich informieren ?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
44
WOHNUNGSWESEN
Sozialer Wohnungsbau
Woraus besteht die Dienstleistung?
Deutschsprachige Gemeinschaft
Die Dienstleistung besteht aus Sondermaßnahmen zur Anpassung der
Sozialwohnung an die Behinderung.
Wallonien
Die Dienstleistung besteht aus spezifischen Maßnahmen zur Anpassung der
Sozialwohnung an die Behinderung. Die „Société wallonne du Logement
(SWL)“ bietet Personen mit Behinderung Mietwohnungen, die an die
Behinderung der Personen angepasst sind. Diese Gesellschaft veröffentlicht
einen praktischen Führer für Bewerber einer Mietwohnung, in der die
Bedingungen, um eine Sozialwohnungen bekommen zu können, dargelegt
sind.
Flandern
Die Maßnahme kann zwei unterschiedliche Formen annehmen:
- Ist die vorhandene Wohnung an die Bedürfnisse von Personen mit
Behinderung angepasst, hat der Mietbewerber mit Behinderung
absoluten Vorrang für die betroffene Wohnung.
- Ab einer Person zu Lasten kann eine Mietermäßigung von 15,00 Euro
(nicht indexiert) gewährt werden. Dieses gilt für die Person, die:
1. minderjährig ist oder für die noch Familienbeihilfe oder eine
Weisenzulage bezogen wird,
2. als schwerbehindert (wenigstens 66 % oder 9 Punkte) anerkannt
ist.
Handelt es sich aber um eine Person die sowohl 1. als 2. ist, beläuft sich
die Mietermäßigung auf 30,00 Euro (nicht indexiert).
Darüber hinaus gelten für Haushalte mit Personen zu Lasten auch höhere
Einkommensgrenze.
Die Mietermäßigung wird nur gewährt, wenn die endgültige Miete einen
bestimmen Mindestbetrag nicht unterschreitet.
Brüssel-Hauptstadt
Die Maßnahme besteht aus der Gewährung einer Ermäßigung des tatsächlichen
Mietpreises:
- 5 % Ermäßigung auf den Grundmietpreis für ein Kind zu Lasten, 10 %
für zwei Kinder zu Lasten, 20 % für drei, 30 % für vier, 40 % für fünf
und 50 % für sechs oder mehr Kinder. Ein Kind mit Behinderung zählt
zwei Kinder zu Lasten.
- 20 % Ermäßigung auf den Grundmietpreis für jede erwachsene Person
mit Behinderung.
45
Der Mietpreis darf
Grundmietpreises.
jedoch
nicht
niedriger
sein
als
die
Hälfte
des
Es gibt Einkommensgrenzen, die aber pro Kind zu Lasten und pro Person mit
Behinderung zu erhöhen sind.
Welche ist die Zielgruppe?
Mieter einer Sozialwohnung, wenn ein Mitglied des Haushalts eine schwere
Behinderung aufweist.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die zuständige Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau.
Achtung!
Bei den sozialen Mietbüros gelten die selben Vorzugsregeln sondern andere
Mietpreise.
Wo kann ich mich informieren ?
Die Deutschsprachige Gemeinschaft
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
“Nosbau”
Kahnstrasse 30/32A
4720 Kelmis
087/63.97.60
Fax: 087/65.97.69
[email protected]
•
“Sozialer Wohnungsbau Eifel”
Mühlenbachstrasse 3
4780 St-Vith
080/22 93 91
Fax: 080/39 80 68
[email protected]
•
“Wohnraum für Alle”
Bahnhofstrasse 11
4780 St-Vith
080/22 66 83
Fax: 080/22 66 83
[email protected]
•
Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau
46
Wallonien
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
Ministère de la Région Wallonne
“Direction générale opérationnelle - Aménagement du territoire,
Logement, Patrimoine et Energie”
Rue des Brigades d'Irlande, 1
5100 Namur
081/33 21 11
Fax: 081/33 21 11
mrw.wallonie.be/dgatlp
•
“Société wallonne du Logement” (SWL)
Rue de l’Écluse, 21
6000 Charleroi
071/20 02 11
•
“Fonds du Logement”
Rue de Brabant, 1
6000 Charleroi
071/20 77 11
•
“Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées –
AWIPH”
Administration Centrale
Rue de la Rivelaine, 21
6061 Charleroi
071/20 57 11
0800/160 61 (Anruf gebührenfrei)
www.awiph.be
•
“Association Nationale pour le Logement des Personnes
Handicapées (A.N.L.H.)”
Rue de la Fleur d'Oranger, 1 boîte 213
1150 Brüssel
02/772 18 95
Fax: 02/779 26 77
www.anlh.be/
•
Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau
Flandern
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
„Agentschap Wonen – Vlaanderen“ (Amt für Wohnungswesen)
Boulevard Roi Albert II, 19, boîte 40
1210 Brüssel
02/553 17 52
[email protected]
www.bouwenenwonen.be
47
•
•
“Vlaamse Maatschappij voor Sociaal Wonen”
(Sozialwohnungsbaugesellschaft)
Rue des Colonies 40
1000 Brüssel
02/505 45 45
[email protected]
www.vmsw.be
Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau
Brüssel-Hauptstadt
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
•
das Ministerium der Region der Hauptstadt Brüssel
Verwaltung der Raumordnung und des Wohnungswesens
Direktion Wohnungswesen
Rue du Progrès 80 boîte 1
1035 Brüssel
02/204 19 92
Fax: 02/204 15 18
[email protected]
www.broh.irisnet.be
•
Informationszentrum Wohungswesen
0800/40 400 (Anruf gebührenfrei, von 9 bis 12 Uhr)
www.cil-wic.be
http://www.prime-renovation.irisnet.be
•
die Wohnungsbaugesellschaft der Region Brüssel-Hauptstadt
Rue Jourdan 45-55
1060 Brüssel
02/533 19 11
Fax: 02/533 19 00
[email protected]
www.bghm.irisnet.be
•
„Association
Nationale
pour
le
Logement
des
Personnes
Handicapées“ (Landesverein für die Unterbringung von Personen mit
Behinderung)
Rue de la Fleur d'Oranger 1/213
1150 Brüssel
02/772 18 95
Fax: 02/779 26 77
www.anlh.be
Eine anerkannte Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau
Inhalt
•
48
Unterstützung für Umzug und Miete
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Unterstützung für Umzug und Miete kann der Person mit Behinderung selbst
oder einer Person mit Behinderung im Haushalt gewährt werden, wenn diese
Person eine unangepasste Wohnung verlässt, um eine gesunde und angepasste
Wohnung zu mieten.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die in einer gesunden oder angepassten Wohnung leben oder
Personen, die über ein begrenztes Einkommen verfügen und die
Verbesserungsarbeiten in einer seit wenigstens 20 Jahren bewohnten Wohnung
machen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
das Ministerium der Wallonischen Region.
Flandern:
Die Agentschap Wonen-Vlaanderen.
Brüssel
Das Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Ministerium der Wallonischen Region
Direction générale de l’Aménagement du territoire, du Logement et du
Patrimoine
Rue des Brigades d’Irlande, 1
5100 NAMÜR
Tel : 081/33.21.11
Wallonische wohnungsgesellschaft
Rue de l’Écluse, 21
6000 CHARLEROI
Tel : 071/20.02.11
Wallonischer wohnungsfonds
Rue de Brabant, 1
6000 CHARLEROI
Tel : 071/20.77.11
49
Agence wallonne pour l’intégration des Personnes Handicapées
Administration Centrale
Site Saint-Charles
Rue de la Rivelaine, 21
6061 CHARLEROI
Tel : 071/20.57.11
Tel : 0800/160.61
www.awiph.be
Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées (A.N.L.H.)
Rue de la Fleur d’Oranger, 1 boîte 213
1150 BRÜSSEL
Tel : 02/772.18.95
Fax : 02/779.26.77
www.anlh.be
EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU
Flandern
Agentschap Wonen-Vlaanderen
Koning Albert II-laan 20 bus 7
1000 Brüssel
[email protected]
www.vlaanderen.be
ANTWERPEN
Vlaams Administratief Centrum
Copernicuslaan 1 bus 4
2018 Antwerpen
Tel : 03/22.46.116
Fax : 03/22.46.112
LIMBURG
Taxandria-Center
Gouverneur Roppesingel 25
3500 Hasselt
Tel : 011/26.41.75
Fax : 011/26.41.99
OSTFLANDERN
Gebr. Van Eyckstraat 4-6
9000 Gent
Tel : 09/26.54.650
Fax : 09/26.54.651
50
FLÄMISCH-BRABANT
Blijde Inkomststraat 103-105
3000 Löwen
Tel : 016/24.97.77
Fax : 019/22.60.74
WESTFLANDERN
Werkhuisstraat 9
8000 Brügge
Tel : 050/44.29.02
Fax : 050/44.29.99
Brüssel
Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt
Administration de l’Aménagement du territoire et du Logement (AATL)
Direction du Logement
Centre d’information sur le logement (C.I.L.)
Rue du Progrès, 80 (boîte 1)
1035 BRÜSSEL
(von 9 bis 12 Uhr)
Tel : 02/204.14.02
Fax : 02/204.15.18
[email protected]
www.bruxelles.irisnet.be
Société du Logement de la Région bruxelloise (SLRB)
Rue Jourdan, 45-55
1060 BRÜSSEL
Tel : 02/533.19.11
Fax : 02/533.19.00
[email protected]
www.slrb.irisnet.be
EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU
Inhalt
51
Zuschuss für eine Wohnungsanpassung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Anpassungskosten.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die eine Wohnung an den Gesundheitszustand eines Familienmitglieds
anpassen, das aufgrund eines ärztlichen Attestes für die Aktivitäten des täglichen
Lebens eine spezifische Wohnungsanpassung benötigt.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
das Ministerium der Wallonischen Region.
Flandern:
Die Agentschap Wonen-Vlaanderen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft:
Die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung.
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Ministerium der Wallonischen Region
Direction générale de l’Aménagement du territoire, du Logement et du
Patrimoine
Rue des Brigades d’Irlande, 1
5100 NAMÜR
Tel : 081/33.21.11
fax : 081/33.21.11
Wallonische wohnungsgesellschaft
Rue de l’Écluse, 21
6000 CHARLEROI
Tel : 071/20.02.11
Wallonischer wohnungsfonds
Rue de Brabant, 1
6000 CHARLEROI
Tel : 071/20.77.11
52
Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées
Administration Centrale
Site Saint-Charles
Rue de la Rivelaine, 21
6061 CHARLEROI
Tel : 071/20.57.11
Tel : 0800/160.61
www.awiph.be
Association Nationale pour le Logement des Personnes Handicapées (A.N.L.H.)
Rue de la Fleur d’Oranger, 1 boîte 213
1150 BRÜSSEL
Tel : 02/772.18.95
fax : 02/779.26.77
www.anlh.be
EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU
Flandern
Agentschap Wonen-Vlaanderen
Koning Albert II-laan 20 bus 7
1000 Brüssel
Tel : 02/553.82.74
[email protected]
www.vlaanderen.be
ANTWERPEN
Vlaams Administratief Centrum
Copernicuslaan 1 bus 4
2018 Antwerpen
Tel : 03/224.61.16
Fax : 03/224.61.12
LIMBURG
Taxandria-Center
Gouverneur Roppesingel 25
3500 Hasselt
Tel : 011/26.41.75
Fax : 011/26.41.99
OSTFLANDERN
Gebr. Van Eyckstraat 4-6
9000 Gent
Tel : 09/265.46.50
Fax : 09/265.46.51.
53
FLÄMISCH-BRABANT
Blijde Inkomststraat 103-105
3000 Löwen
Tel : 016/24.97.77
Fax : 019/22.60.74
WESTFLANDERN
Werkhuisstraat 9
8000 Brügge
Tel : 050/44.29.02
Fax : 050/44.29.99
Brüssel
Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt
Administration de l’Aménagement du territoire et du Logement (AATL)
Direction du Logement
Centre d’information sur le logement (C.I.L.)
Rue du Progrès, 80 (boîte 1)
1035 BRÜSSEL
(von 9 bis 12 Uhr)
Tel : 02/204.14.02
Fax : 02/204.15.18
[email protected]
www.bruxelles.irisnet.be
Société du Logement de la Région bruxelloise (SLRB)
Rue Jourdan, 45-55
1060 BRÜSSEL
Tel : 02/533.19.11
Fax : 02/533.19.00
[email protected]
www.slrb.irisnet.be
EINE ANERKANNTE GESELLSCHAFT FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung
AIDA
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
54
Ambulante Dienste
Woraus besteht die Dienstleistung?
Wallonien:
Gewährung einer Wohnung „Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens“.
Flandern:
Begleitung durch einen von der «Vlaams Agentschap voor Personen met een
handicap» anerkannten ambulanten Dienst.
Deutschsprachige Gemeinschaft:
Begleitung durch die Begleitdienste Wohnen-Familie-Freizeit der Dienststelle der
Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung
Welche ist die Zielgruppe?
Wallonien:
Personen, die
• jünger als 65 Jahre sind ;
• zwischen 7 und 30 Stunden Begleitung pro Woche benötigen;
• eine schwere Behinderung haben und die in den Aktivitäten des täglichen
Lebens unabhängig von ihrer Umgebung leben möchten;
• keine andere von der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» anerkannte Wohnungsmöglichkeiten nutzen.
Flandern und Deutschsprachige Gemeinschaft:
Personen mit Behinderung, die eine ambulante Begleitung benötigen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
eine Gesellschaft für Sozialen Wohnungsbau.
Flandern:
die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”
Deutschsprachige Gemeinschaft:
die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung.
55
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz:
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
56
PROVINZ WALLONISCH-BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54 - 1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
oder unter der gebührenfreien Nummer:
Tel : 0800 160 61
Fax : 0800 160 62
[email protected]
Flandern
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap.
ANTWERPEN
Potvlietlaan 5, 2600 Berchem
Tel : 03/270.34.40
Fax : 03/270.34.41
[email protected]
FLÄMISCH-BRABANT
Brouwersstraat 3
3000 Löwen
Tel : 016/31.12.11
Fax : 016/31.12.29
Leuven@ vaph.be
LIMBURG
Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt
Tel : 011/27.43.54
Fax : 011/28.51.09
[email protected]
57
OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 Gent
Tel : 09/269.23.11
Fax : 09/269.23.39
[email protected]
WESTFLANDERN
Residentie "Iris"
Magdalenastraat 20
8200 Brügge
Tel : 050/40.67.11
Fax : 050/39.36.80
[email protected]
ALLGEMEINE VERWALTUNG
Avenue de l’Astronomie 30
1210 BRÜSSEL
Tel : 02/225.84.11
Fax : 02/225.84.05
[email protected]
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung
Begleitdienste Wohnen Familie- Freizeit
Zum Walkerstal 20 1/1
4750 Bütgenbach
Tel : 080/34.80.90
Fax : 080/34.80.95
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
58
Begleitete und institutionalisierte Wohnformen
Woraus besteht die Dienstleistung?
Begleitung von Personen mit Behinderung in begleiteten und institutionalisierten
Wohnformen
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit Behinderung, die eine spezifische Begleitung benötigen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées»
Flandern:
die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”
Die Deutschsprachige Gemeinschaft:
die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung.
Wo kann ich mich informieren ?
Wallonien
Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz:
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
59
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
PROVINZ WALLONISCH-BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54 - 1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
oder unter der gebührenfreien Nummer:
Tel : 0800 160 61
Fax : 0800 160 62
[email protected]
60
Flandern
ANTWERPEN
Potvlietlaan 5, 2600 Berchem
Tel : 03/270.34.40
Fax : 03/270.34.41
[email protected]
FLÄMISCH-BRABANT
Brouwersstraat 3
3000 Löwen
Tel : 016/31.12.11
Fax : 016/31.12.29
Leuven@ vaph.be
LIMBURG
Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt
Tel : 011/27.43.54
Fax : 011/28.51.09
[email protected]
OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 Gent
Tel : 09/269.23.11
Fax : 09/269.23.39
[email protected]
WESTFLANDERN
Residentie "Iris"
Magdalenastraat 20
8200 Brügge
Tel : 050/40.67.11
Fax : 050/39.36.80
[email protected]
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap.
t.a.v. de voorlichtingsdienst
Sterrenkundelaan 30
1210 BRÜSSEL
Tel : 02/ 225.84.11
Fax : 02/225.84.05
[email protected]
61
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung
Begleitdienste Wohnen Familie- Freizeit
Zum Walkerstal 20 1/1
4750 Bütgenbach
Tel : 080/34.80.90
Fax : 080/34.80.95
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
62
Mobilität
Rollstuhl, Elektro-Scooter, orthopädisches Dreirad
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den Kosten für
Mobilitätshilfsmittel wie zum Beispiel einen Rollstuhl, einen Elektro-Scooter, ein
orthopädisches Dreirad, usw.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die Mobilitätshilfsmittel brauchen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse gilt als erste Anlaufstelle für Beteiligungen an de Kosten für
Mobilitätshilfsmittel.
Wenn die Krankenkasse sich nicht beteiligt, können die Dienststellen der
Gemeinschaften und Regionen (Vlaams Agentschap voor Personen met een
Handicap, Agence wallonne pour l’intégration des personnes handicapées,
Dienststelle für Personen mit Behinderung, Service Phare) einen Zuschuss
gewähren
Wo kann ich mich informieren ?
Föderalbehörden
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut Für Kranken- Und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Wallonien
Informieren Sie sich bei der Regionaldienststelle der „Agence Wallonne pour
l’Intégration des Personnes Handicapées“:
Dienststelle CHARLEROI
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel: 071/20.49.50
Fax: 071/20.49.53
[email protected]
63
Dienststelle DINANT
Rue Léopold, 3 – 1. Stock
5500 Dinant
Tel: 082/21.33.11
Fax: 082/21.33.15
[email protected]
Dienststelle LIBRAMONT
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel: 061/23.03.60
Fax: 061/23.03.76
[email protected]
Dienststelle LÜTTICH
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel: 04/221.69.11
Fax: 04/221.69.90
brliè[email protected]
Dienststelle MONS
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel: 065/32.86.11
Fax: 065/35.27.34
[email protected]
Dienststelle NAMÜR
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel: 081/33.19.11
Fax: 081/30.88.20
[email protected]
Dienststelle OTTIGNIES
Espace Cœur de Ville 1 – 3. Stock
1340 OTTIGNIES
Tel: 010/23.05.60
Fax: 010/23.05.80
[email protected]
oder bei einem Berater über die kostenlose Nummer:
Tel: 0800/160.61
Fax: 0800/160.62
[email protected]
64
Brüssel
Le Service Phare (Personne Handicapée Autonomie Recherchée)
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel.: 02/800.82.03 (von 9 bis 12 Uhr – von 14 bis 16 Uhr)
[email protected]
www.phare-irisnet.be
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle für Personen mit Behinderung
Start-Service
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax: 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Flandern
Informieren Sie sich bei der Flämischen Agentur für Personen mit
Behinderung
Dienststelle ANTWERP
Potvlietlaan 5
2600 Berchem
Tel: 03/270.34.40 (nur vormittags)
Fax: 03/270.34.41
[email protected]
Dienststelle FLÄMISCH-BRABANT
Diestsestraat 6/57
3000 Löwen
Tel: 016/31.12.11 (nur vormittags)
Fax: 016/31.12.29
Leuven@ vaph.be
Dienststelle LIMBURG
Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt
Tel: 011/27.43.54 (nur vormittags)
Fax: 011/28.51.09
[email protected]
65
Dienststelle OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 Gent
Tel: 09/269.23.11 (nur vormittags)
Fax: 09/269.23.39
[email protected]
Dienststelle WESTFLANDERN
Residentie "Iris"
Magdalenastraat 20
8200 Brügge
Tel: 050/40.67.11 (nur vormittags)
Fax: 050/39.36.80
[email protected]
HAUPTVERWALTUNG VAPH
Sterrenkundelaan 30
1210 BRÜSSEL
Tel : 02/ 225.84.11
Fax: 02/225.84.05
[email protected]
Inhalt
66
Anpassung des Fahrzeugs und weitere Maßnahmen
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an bestimmten Kosten (außer
Rollstuhl), die eine Person tragen muss, um sich fortzubewegen.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit Behinderung, die bestimmte Kosten tragen müssen, um sich
fortzubewegen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Wallonien:
die «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées».
Region Brüssel Hauptstadt:
der «Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées».
Die Deutschsprachige Gemeinschaft:
die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit
Behinderung.
Flandern:
die “Vlaams Agentschap voor Personen met een handicap”.
Wo kann ich mich informieren ?
Föderalbehörden
Landesinstitut Für Kranken- Und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.inami.fgov.be
IHRE KRANKENKASSE
Brüssel
Die Französische Gemeinschaftskommision
Phare - Service bruxellois francophone des personnes handicapées
Rue des Palais 42
1030 Bruxelles
Tel : 02/800.82.03
Fax : 02/800.81.20
www.cocof.irisnet.be
67
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung
AIDA
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Flandern
ANTWERPEN
Potvlietlaan 5, 2600 Berchem
Tel : 03/270.34.40
Fax : 03/270.34.41
[email protected]
FLÄMISCH-BRABANT
Brouwersstraat 3
3000 Löwen
Tel : 016/31.12.11
Fax : 016/31.12.29
Leuven@ vaph.be
LIMBURG
Ilgatlaan 7, 3500 Hasselt
Tel : 011/27.43.54
Fax : 011/28.51.09
[email protected]
OSTFLANDERN
Kortrijksesteenweg 788
9000 Gent
Tel : 09/269.23.11
Fax : 09/269.23.39
[email protected]
WESTFLANDERN
Residentie "Iris"
Magdalenastraat 20
8200 Brügge
Tel : 050/40.67.11
Fax : 050/39.36.80
[email protected]
68
Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap.
t.a.v. de voorlichtingsdienst
Sterrenkundelaan 30
1210 BRÜSSEL
Tel : 02/ 225.84.11
Fax : 02/225.84.05
[email protected]
Inhalt
69
Fahrzeug für Personen mit Behinderung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus:
•
der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf des
Fahrzeuges und Rückerstattung des bezahlten MwSt.-Betrags;
•
der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf von
Ersatzteilen und Autozubehör und bei Wartung und Reparatur;
•
der Befreiung von der Zulassungssteuer;
•
der Befreiung von der Verkehrssteuer;
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit :
•
einer totalen Blindheit;
•
entweder einer totalen Lähmung der oberen Gliedmaßen;
•
oder einer Amputation der oberen Gliedmaßen (auch bei Amputation der
beiden Hände ab dem Handgelenk);
•
oder einer bleibenden Invalidität von wenigstens 50 %, die unmittelbar
durch die unteren Gliedmaßen bedingt wird;
•
einer Kriegsinvalidität und einer Invalidenpension zu einem bestimmten
Prozentsatz.
Wer bietet die Dienstleistung an?
der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt die Behinderung der
Personen, die keine Kriegsinvaliden sind.
Wo kann ich mich informieren ?
FÖD Finanzen
Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte
North Galaxy
Boulevard Roi Albert II 33 boîte 25
1030 Brüssel
Tel : 02/572.57.57 et 02/576.27.17(MwSt.)
Fax : 02/579.56.17 (MwSt.)
[email protected]
www.minfin.fgov.be
70
Verwaltung der Rückforderung
North Galaxy
Boulevard Roi Albert II 33 boîte 40
1030 Brüssel
Tel : 02/572.57.57
Fax : 02/579.51.49
[email protected]
www.minfin.fgov.be
Inhalt
71
Die Parkkarte für Personen mit Behinderung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus der Gewährung einer Parkkarte für Personen mit
Behinderung, die gemäß den Gemeindeverordnungen bestimmte
Parkerleichterungen ermöglicht.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen:
•
mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 80%;
•
die die oberen Gliedmaßen nicht mehr benutzen können;
•
mit einer bleibenden Invalidität von wenigstens 50 %, die unmittelbar
durch die unteren Gliedmaßen bedingt wird;
•
mit einer Verminderung des Selbstständigkeitsgrades von mindestens 12
Punkten;
•
mit einer Verminderung der Fortbewegungsmöglichkeiten von wenigstens 2
Punkten;
•
mit einer Kriegsinvalidität von wenigstens 50%.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Soziale Sicherheit.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung ist verantwortlich für:
•
die Ausstellung der Parkkarte für Personen mit Behinderung;
•
die Anerkennung der Unmöglichkeit, die oberen Gliedmaßen zu
gebrauchen, der durch die unteren Gliedmaßen bedingten bleibenden
Invalidität, der Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 12
Punkten und der Verminderung der Fortbewegungsmöglichkeiten von
wenigstens 2 Punkten, wenn die betreffende Person noch nicht über eine
gültige Bescheinigung verfügt.
Wo kann ich mich informieren ?
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
www.handicap.fgov.be
[email protected]
72
Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse
bekommen.
Für Informationen in deutscher Sprache:
080/22.91.11
Fax 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
73
Sicherheitsgurt
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Leistung besteht aus der Befreiung von der Gurtpflicht.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die aufgrund einer schwerwiegenden medizinischen Kontraindikation im
Besitz einer vom FÖD Mobilität und Transportwesen ausgestellten Befreiung sind.
Bestimmte Personen sind automatisch von der Gurtpflicht befreit und brauchen
dazu keine Bescheinigung. Es handelt sich um:
- Taxifahrer bei der Fahrgastbeförderung;
- Fahrer und Insassen von Fahrzeugen mit Vorfahrtsrecht, sofern ein Auftrag
dies rechtfertigt;
- Fahrer, die rückwärts fahren;
- Postbeamte während ihrer Runde.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Verkehr.
Wo kann ich mich informieren ?
Föderaler öffentlicher dienst Mobilität und Verkehr
Direktion Verkehrssicherheit
City Atrium
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
www.mobilit.fgov.be
Ministerieller Erlass vom 22. August 2006 (SB 25/08/2006)
Inhalt
74
Führerschein
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus:
•
der Beurteilung der Fahrbefähigung von Personen mit Behinderung;
•
einer Hilfe bei der Fahrbefähigung von Personen mit Behinderung;
•
Ratschlägen über die besondere Ausrüstung des Fahrzeuges einer Person
mit Behinderung;
•
Ratschlägen über die Bedingungen, die Personen mit Behinderung erfüllen
müssen, um eine sichere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zu
gewährleisten;
•
die Zurverfügungstellung eines angepassten Fahrzeuges bei der Fahrschule.
Welche ist die Zielgruppe?
Fahrer/Fahrschüler mit einer Behinderung
Wer bietet die Dienstleistung an?
Das Cara, eine Abteilung des belgischen Institutes für Verkehrssicherheit.
Die „Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes Handicapées“.
Wo kann ich mich informieren ?
Cara
Abteilung des belgischen Institutes für Verkehrssicherheit
Chaussée de Haecht 1405
1130 Brüssel
Tel : 02/244.15.52
Fax : 02/244.15.92
[email protected]
www.ibsr.be
Wallonien
Dienststelle der «Agence Wallonne pour l’Intégration des Personnes
Handicapées» bei Ihrem Wohnsitz:
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Tournai, Mons, Ath, Soignies und Mouscron
Boulevard Gendebien, 3
7000 Mons
Tel : 065/32.86.11
Fax : 065/35.27.34
[email protected]
75
PROVINZ HENNEGAU,
Bezirke Charleroi und Thuin
Rue de la Rivelaine, 11
6061 Charleroi
Tel : 071/20.49.50
Fax : 071/20.49.53
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirk Namür
Place Joséphine Charlotte, 8
5100 Jambes
Tel : 081/33.19.11
Fax : 081/30.88.20
[email protected]
PROVINZ NAMÜR,
Bezirke Dinant und Philippeville
Rue Léopold, 3 - 1er étage
5500 Dinant
Tel : 082/21.33.11
Fax : 082/21.33.15
[email protected]
PROVINZ LÜTTICH,
Bezirke Huy, Lüttich, Verviers und Waremme
Rue du Vertbois, 23-25
4000 Lüttich
Tel : 04/221.69.11
Fax : 04/221.69.90
[email protected]
PROVINZ WALLONISCH-BRABANT,
Bezirke Nivelles und Wavre
Chaussée des Collines, 54 - 1er étage
1300 Wavre
Tel : 010/23.05.60
Fax : 010/23.05.80
[email protected]
PROVINZ LUXEMBURG,
Bezirke Arlon, Bastogne, Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Virton
Rue du Village, 5
6800 Libramont
Tel : 061/23.03.60
Fax : 061/23.03.76
[email protected]
76
oder unter der gebührenfreien Nummer:
Tel : 0800 160 61
Fax : 0800 160 62
[email protected]
Deutschsprachige Gemeinschaft
Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung
AIDA
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel : 080/22.91.11
Fax : 080/22.90.98
[email protected]
www.dpb.be
Inhalt
77
Nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel für
Personen mit Sehbehinderung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einem Nulltarif in öffenlichen Verkehrsmitteln für
den Inhaber der Karte und gegebenenfalls für seinen an der Leine gehaltenen
Behindertenbegleithund im Zug, Bus, in der Straßenbahn und in der U-Bahn.
Welche ist die Zielgruppe?
Blinde oder sehbehinderte Personen mit einer bleibenden Invalidität von
wenigstens 90 % nach einer Augenerkrankung.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Soziale Sicherheit.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung sorgt für die Ausstellung der
Ermäßigungskarte.
Wo kann ich mich informieren ?
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel. Contact Center : 0800/987.99
Fax : 02/509.81.85
www.handicap.fgov.be
[email protected]
Eine ausführliche Broschüre können Sie an oben erwähnter Adresse
bekommen.
Für Informationen in deutscher Sprache:
080/22.91.11
Fax 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
78
Ermäßigung beim öffentlichen Verkehr für die Begünstigten der
erhöhten Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung (Witwe(r),
Invalide, Waise, Rentner oder OMNIO-Begünstigte)
Woraus besteht die Leistung?
Bei der SNCB handelt es sich um eine Ermäßigungskarte, deren Besitzer eine
Ermäßigung von 50 % auf alle Fahrscheine in der zweiten Klasse bei der SNCB
erhalten.
Bei “De Lijn” handelt es sich um ein preisgünstigeres Jahresabonnement.
Die STIB bietet ein preisgünstigeres Monats- oder Jahresabonnement (OMNIOabonnement) an.
Bei der TEC wird im Rahmen dieser Leistung ein Sondertarif gewährt (Inter %Karte).
Welche ist die Zielgruppe?
Die SNCB: die Ermäßigungskarte erlangen Personen, die eine Bescheinigung der
Krankenkasse über das Statut “Erhöhte Beteiligung” vorlegen können.
De Lijn: Besitzer Ermäßigungskarte der NMBS oder einer Bescheinigung der
Krankenkasse über das Statut „Erhöhte Beteiligung“ können das preisgünstigere
Jahresabonnement kaufen.
STIB: das preisgünstigere Abonnement erhalten Personen, die in der BOOTIK
eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen, die beweist, dass der
Antragsteller Anrecht auf die “erhöhte Beteiligung“ hat.
TEC: Inhaber einer Ermäßigungskarte der SNCB können die Inter %-Karte
kaufen.
Wer bietet die Leistung an?
Die NSCB, De Lijn, die STIB und die TEC gewähren die Leistung.
Zum beantragen der Karte benötigen sie das Antragsformular, dass Sie in einem
Bahnhof Ihrer Wahl abgeben können. Dem Antrag soll eine Bescheinigung der
Krankenkasse beigelegt werden.
79
Wo kann ich mich informieren ?
Eisenbahn-gesellschaft SNCB
Avenue de la Porte de Hal 40
1060 Brüssel
Tel : 02/525.28.28
www.sncb.be
TEC
Société régionale wallonne du transports – TEC
Avenue Gouverneur Bovesse 96
5100 Jambes
www.infotec.be
TEC Brabant Wallon
Place Henri Berger 6
1300 Wavre
Infotec : 010/23.53.53
TEC Charleroi
Place des Tramways 9
6000 Charleroi
Infotec : 071/23.41.15
[email protected]
TEC Hainaut
Place Léopold 9A
7000 Mons
Infotec : 065/38.88.15
[email protected]
TEC Liège-Verviers
Rue du Bassin 119
4030 Liège
Infotec : 04/361.94.44
[email protected]
TEC Namur-Luxembourg
Avenue de Stassart 12
5000 Namur
Infotec : 081/25.35.55
[email protected]
80
STIB
Rue Royale, 76
1000 Bruxelles
Contact centre: 070 23 2000 (0,30 €/min.)
www.stib.be
De Lijn
www.delijn.be
De Lijn ANTWERPEN
Grotehondstraat 58
2018 ANTWERPEN
Tel.: 03/218.15.61
Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200
Fax: 03/218.15.00
[email protected]
De Lijn LIMBURG
Grote Breemstraat 4
3500 HASSELT
Tel.: 011/85.03.04
Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200
Fax: 011/25.32.92
[email protected]
De Lijn OOST-VLAANDEREN
Brusselsesteenweg 361
9050 GENTBRUGGE
Tel.: 09/211.92.53
Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200
Fax: 09 211.92.50
[email protected]
De Lijn VLAAMS-BRABANT
Martelarenplein 19
3000 LEUVEN
Tel.: 016/31.37.20
Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200
Fax: 016/31.37.25
[email protected]
81
De Lijn WEST-VLAANDEREN
Nieuwpoortsesteenweg 110
8400 OOSTENDE
Tel.: 059/56.52.31
Info dienstregelingen, reiswegen 070/220.200
Fax: 059/56.52.12
[email protected]
Inhalt
82
Begleiterkarte
Worin besteht die Leistung?
Der Besitzer einer kostenlosen Begleiterkarte braucht nur einen einzigen
Fahrausweis, um zusammen mit einer anderen Person zu reisen. Der Begleiter /
die Begleiterin reist also kostenlos auf derselben Strecke und in derselben
Wagenklasse. Der Begleiter ist entweder eine Person oder ein an der Leine
geführter Blindenhund.
Die Begleiterkarte ist sowohl auf dem SNCB-Netz als auf den Strecken der
regionalen Verkehrsgesellschaften TEC und DE LIJN gültig. Sie gilt auch für den
STIB-Sonderservice “Mini bus”.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die nicht allein reisen können und eine der folgenden Bedingungen
erfüllen:
• eine Einschränkung der Selbstständigkeit um wenigstens 12 Punkte;
• eine Eingliederungsbeihilfe der Kategorie 3 oder höher;
• eine Invalidität oder eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 80%;
• eine bleibende, unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen bedingte Invalidität
von mindestens 50%;
• vollständige Lähmung oder Verlust der oberen Gliedmaßen.
Wer bietet die Leistung an?
Zum beantragen der Karte benötigen sie das Antragsformular.
Sie können den Antrag in einem Bahnhof Ihrer Wahl abgeben oder an die
folgende Adresse richten:
CNCB – Mobility
Bureau B-MO 051 section13/5
Avenue de la Porte de Hal 40
1060 Brüssel
Legen Sie Ihrem Antrag bitte ein Dokument bei, dass bescheinigt, dass Sie die
Kriterien erfüllen.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung:
• spricht sich im Rahmen der Beihilfen für Personen mit Behinderung über die
Einschränkung der Selbstständigkeit um 12 Punkte aus;
• entscheidet über die Gewährung einer Eingliederungsbeihilfe der Kategorie
3 oder höher;
• bescheinigt die vollständige Lähmung oder Amputation der oberen
Gliedmaßen;
• bescheinigt eine bleibende Invalidität von mindestens 50 %, deren
unmittelbare Ursache die unteren Gliedmaßen sind.
83
Wo kann ich mich informieren ?
Eisenbahn-gesellschaft SNCB
Bureau B-MO 051 section 13/5
Avenue de la Porte de Hal 40
1060 Brüssel
Tel : 02/525.28.28
www.nmbs.be
Inhalt
84
Vorrangkarte zur Benutzung eines Sitzplatzes in Zügen
Woraus besteht die Maßnahme?
Die Maßnahme besteht in einer Karte, die ein vorrangiges Recht auf einen
Sitzplatz gibt. Man erhält sie gegen Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die aus medizinischen Gründen Schwierigkeiten beim Stehen haben.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Um diese Karte zu beantragen, benötigt man das Antragsformular, dass Sie in
einem beliebigen Bahnhof der NSCB abgeben oder an folgende Adresse
schicken können:
NSCB – Mobility
Bureau B-MO 051 section 13/5
Avenue de la Porte de Hal 40
1060 Brüssel
Diesem Antrag soll eine Bescheinigung beigelegt werden, die bestätigt, dass
Sie die Bedingungen erfüllen.
Wo kann ich mich informieren?
Eisenbahn-gesellschaft SNCB
Avenue de la Porte de Hal 40
1060 Brüssel
Tel : 02/525.28.28
www.sncb.be
Inhalt
85
Freiabonnement « De Lijn »
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Karte (Buzzy Pazz oder Omnipas), die es
ermöglicht, kostenlos mit De Lijn zu reisen.
Welche ist die Zielgruppe?
Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Buzzy Pazz oder Omnipas, wenn sie:
- bei der Flämischen Agentur für Personen mit einer Behinderung eingetragen
sind
- einen Zuschuss erhalten von der Generaldirektion Personen mit Behinderung
des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit bekommen und in
Flandern wohnen
- durch den flämischen Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung
berechtigt sind, besondere, Arbeitsplatz unterstützende Maßnahmen zu
erhalten (BTOM)
Wer bietet die Dienstleistung an?
De Lijn.
Sie erhalten Ihr Abonnement automatisch auf Grundlage der Daten der
zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit nach Hause geschickt.
Wo kann ich mich informieren?
DE LIJN
www.delijn.be
DE LIJN ANTWERPEN
Grotehondstraat 58
2018 ANTWERPEN
Tel : 03/218.15.61
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 03/218.15.00
[email protected]
DE LIJN LIMBURG
Grote Breemstraat 4
3500 HASSELT
Tel : 011/85.03.04
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 011/25.32.92
[email protected]
86
DE LIJN OSTFLANDERN
Brüsselsesteenweg 361
9050 GENTBRÜGGE
Tel : 09/211.92.53
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 09/211.92.50
[email protected]
DE LIJN FLÄMISCH-BRABANT
Martelarenplein 19
3000 LÖWEN
Tel : 016/31.37.20
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 016/31.37.25
[email protected]
DE LIJN WESTFLANDERN
Nieuwpoortsesteenweg 110
8400 OSTENDE
Tel : 059/56.52.31
Info Fahrpläne, Verkehrsberbindungen 070/220.200
Fax : 059/56.52.12
[email protected]
Inhalt
87
Begleitkarte «De Lijn»
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer von „De Lijn“ auf den Namen der Person mit
Behinderung ausgestellten Karte für Begleiter. Die Karte gilt für 5 Jahre.
Personen mit Behinderung, die im Besitz einer „Begleitkarte“ sind, können sich
auf Ihren Fahrten in Bus oder Bahn von De Lijn kostenlos von einer Person
begleiten lassen.
Der Begleiter ist frei zu wählen und reist kostenlos unter der Bedingung, dass
er in Gesellschaft der Person mit Behinderung ist.
Welche ist die Zielgruppe?
Die „Begleitkarte“ ist nicht übertragbar und wird Personen mit Behinderung, die
folgende Bedingungen erfüllen, kostenlos ausgestellt:
• in Flandern, in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in den Gemeinden Enghien,
Comines, Mouscron oder Flobecq wohnen
UND entweder
• eine Sehbehinderung von über 75%;
• eine Behinderung der oberen Gliedmaßen von über 75%;
• eine Behinderung der unteren Gliedmaßen von über 50%;
• eine geistige Behinderung von wenigstens 66%;
• eine Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 12 Punkten (oder 6
Punkten im Pfeiler 1 für Kinder geboren nach 1. Januar 1996);
• oder als Kriegsinvalide oder Kriegsopfer bei der Antragsstellung eine
Ermäßigungskarte von 75% mit der Meldung „Begeleider toegelaten“
(„Begleiter zulässig“) vorlegen können.
Auch bestimmte Personen mit Kinderlähmung oder einer sensomotorischen
Behinderung kommen in Betracht. In ihrem Fall werden die Anträge separat
untersucht.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der Ausweis wird von De Lijn erteilt auf Grundlage eines Attests des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, woraus hervorgeht, dass die
vorerwähnten Bedingungen erfüllt werden.
Der Ausweist kann bis zum letzten Tag der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
beantragt werden.
Personen mit einer geistigen Behinderung müssen zusätzlich ein Attest der
Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung oder ein Attest des Facharzt
vorlegen können, aus dem deutlich hervorgeht, dass die Bedingungen für eine
88
geistige Behinderung erfüllt sind.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
Im Rahmen der Beihilfen für Personen mit Behinderung spricht sich die
Generaldirektion Personen mit Behinderung über eine Verminderung der
Selbstständigkeit von wenigstens 12 Punkten aus. Die Generaldirektion Personen
mit Behinderung bescheinigt ebenfalls eine Behinderung der unteren Gliedmaßen
von über 50%.
Wo kann ich mich informieren?
DE LIJN
www.delijn.be
DE LIJN ANTWERPEN
Grotehondstraat 58
2018 ANTWERPEN
Tel : 03/218.15.61
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 03/218.15.00
[email protected]
DE LIJN LIMBURG
Grote Breemstraat 4
3500 HASSELT
Tel : 011/85.03.04
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 011/25.32.92
[email protected]
DE LIJN OSTFLANDERN
Brüsselsesteenweg 361
9050 GENTBRÜGGE
Tel : 09/211.92.53
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 09/211.92.50
[email protected]
DE LIJN FLÄMISCH-BRABANT
Martelarenplein 19
3000 LÖWEN
Tel : 016/31.37.20
Info Fahrpläne, Verkehrsverbindungen 070/220.200
Fax : 016/31.37.25
[email protected]
89
DE LIJN WESTFLANDERN
Nieuwpoortsesteenweg 110
8400 OSTENDE
Tel : 059/56.52.31
Info Fahrpläne, Verkehrsberbindungen 070/220.200
Fax : 059/56.52.12
[email protected]
Inhalt
90
PENSIONEN UND PERSONEN MIT BEHINDERUNG
Woraus besteht die Dienstleistung?
Es gibt 4 verschiedene Maßnahmen:
1.
Entlohnung. Für Personen, die während 185 Tagen eines bestimmten
Kalenderjahres eine Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen, gilt bei
der
Berechnung
der
diesjährigen
Pension
eine
günstigere
Berechnungsgrundlage.
Es handelt sich hier um einen fiktiven Lohn, der zum Ersatz der wirklichen
Entlohnung herangezogen werden darf, wenn er höher als diese ist. In der
Regel wird der fiktive lohn auf der Grundlage der vorher bezogenen
wirklichen Entlohnung Berechnet.
Ein ähnlicher Ersatz der wirklichen Entlohnung durch einen günstigeren
fiktiven Lohn ist auch während einer Periode von Krankheit oder Invalidität
gestattet, wenn man mit Erlaubnis des medizinischen Beraters arbeitet.
2.
Laufbahn. Perioden, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat und
eine bleibende Behinderung von wenigstens 66 % hatte oder in denen
seine Erwerbsfähigkeit auf maximal ein Drittel der Erwerbsfähigkeit einer
gesunden Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgefallen war,
werden tatsächlichen Arbeitsperioden gleichgestellt. Die Gleichsetzung der
Periode geschieht auf Grundlage der gleichgesetzten Tage, für die ein
fiktiver Lohn angesetzt wird.
3.
Familiensituation. Auch wenn einer der Ehepartner Beihilfen für Personen
mit Behinderung bekommt, kann der andere Ehepartner eine Pension
beziehen. Diese wird auf der Grundlage von 75% des Lohns berechnet, weil
eine Beihilfe für Personen mit Behinderung nicht als ein Ersatzeinkommen
betrachtet wird.
4.
Hinterbliebenenpension. Der hinterbliebene Ehepartner mit einer
bleibenden
Arbeitsunfähigkeit
von
66
%
bekommt
eine
Hinterbliebenenpension, auch wenn er keine 45 Jahre alt ist und kein Kind
zu Lasten hat. Das Mindestalter von 45 Jahren, das normalerweise zum
Genuss einer Hinterbliebenenpension erforderlich ist, gilt in diesem Fall also
nicht.
Welche ist die Zielgruppe?
Bestimmte Personen mit Behinderung, die eine Pension beziehen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die zuständige Pensionseinrichtung.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit Behinderung?
91
Die GD entscheidet über die Gewährung einer Beihilfe für Personen mit
Behinderung. Aufgrund dessen können oben genannte Dienstleistungen gewährt
werden.
Wo kann ich mich informieren ?
Landespensionsamt
Tour du Midi
1060 BRÜSSEL
Fax 02/529.23.32
Gebührenfreie Nummer für Informationen über die Arbeitnehmerpension:
Deutsch:
0800/50266
Französisch:
0800/50256
Niederländisch:
0800/50246
Wenn Sie aus dem Ausland anrufen:
Deutsch:
02/529.30.03
Französisch:
02/529.30.01
Niederländisch:
02/529.30.02
[email protected]
[email protected]:zur Anforderung von Broschüren
www.onprvp.fgov.be
Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige
(LISVS)
Place Jean Jacobs, 6
1000 BRÜSSEL
Tel : 02/546.42.11
Fax : 02/511.21.53
[email protected]
www.rsvz-inasti.fgov.be/
FÖD Soziale Sicherheit
Generaldirektion Sozialpolitik
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique, 50 boîte 115
1000 Brüssel
[email protected]
Für Informationen in deutscher Sprache:
080/22.91.11
Fax 080/22.90.98
[email protected]
Inhalt
92
GERICHTLICHER SCHUTZ
Verlängerung der Minderjährigkeit
Woraus besteht die Maßnahme?
Die Person mit einer schweren Behinderung wird, was ihre Person und ihr
Vermögen betrifft, einem Minderjährigen unter 15 Jahren gleichgestellt.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit einer schweren geistigen Behinderung, nämlich
Geistesgestörte, deren Zustand von einer von Anfang an zurückgebliebenen
intellektuellen Entwicklung gekennzeichnet ist.
Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung?
Das Gericht Erster Instanz vom Wohnsitz der Person mit geistiger
Behinderung.
Wo kann ich mich informieren ?
Kanzlei des Gerichts Erster Instanz
http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl
Inhalt
Gerichtliche Entmündigung
Woraus besteht die Maßnahme?
Die Person mit geistiger Behinderung kann keine gültige Rechtshandlung
mehr durchführen und wird was seine Person und seinen Besitz betrifft einer
minderjährigen Person unter Vormundschaft gleichgestellt. Es wird für ihn
ein Vormund eingesetzt.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die sich in einem dauerhaften Zustand von Schwachsinn oder
Geistesgestörtheit befinden, d.h. Personen, die durch ihre geistige
Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Person oder ihr Gut zu verwalten.
Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung?
Das Gericht Erster Instanz vom Wohnsitz der Person mit Behinderung.
Wo kann ich mich informieren?
Diese Maßnahme ist außer Gebrauch gekommen.
Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
Tel : 02/542 65 11
[email protected]
Inhalt
94
Gerichtlich bestellter Beistand
Woraus besteht die Maßnahme?
Die betroffenen Personen dürfen bestimmte Rechtsgeschäfte nicht selbst
abschließen und müssen sich von einem Rechtsberater begleiten lassen. Es
handelt sich etwa um die Aufnahme von Krediten, das Durchführen von
Gerichtsverfahren oder den Verkauf von Besitzungen.
Welche ist die Zielgruppe?
- Schwachsinnige: Personen mit einer geistigen Behinderung, die ihre
Fähigkeit zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens beeinträchtigt
aber keine weitergehende Maßnahme rechtfertigt. Es handelt sich z.B.
um Betagte Personen mit Demenz.
- Verschwender: Personen, die durch ihre Behinderung entweder
grillenhaft oder triebhaft übertriebene Ausgaben machen oder ihren
Besitz schlecht verwalten und dadurch Ihr Vermögen angreifen.
Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung?
Das Gericht Erster Instanz des Wohnsitzes der Person mit geistiger
Behinderung.
Wo kann ich mich informieren?
Diese Maßnahme ist außer Gebrauch gekommen.
Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
Tel : 02/542 65 11
[email protected]
Inhalt
95
Schutz der Person der psychisch kranken Menschen
Woraus besteht die Maßnahme?
Die psychisch kranke Person wird für begrenzte Zeit zur Beobachtung in ein
Krankenhaus eingeliefert oder in einer Familie untergebracht. Diese
Maßnahme kann nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen.
Welche ist die Zielgruppe?
Psychisch kranke Personen, die sich in einer der folgenden Situationen
befinden:
•
sie gefährden ihre eigene Gesundheit und Sicherheit in einem
besonders hohen Maß;
•
sie stellen eine schwere Bedrohung für das Leben oder die Gesundheit
anderer Personen dar.
Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung?
Der Friedensrichter des Orts, wo der Kranke betreut wird oder aufgenommen
ist oder, in Ermangelung eines solchen, der Friedensrichter des
Aufenthaltsorts der kranken Person.
Wo kann ich mich informieren ?
Kanzlei des zuständigen Friedensrichters
http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl
Inhalt
96
Schutz des Vermögens der Personen, die nicht fähig sind, sie zu
verwalten
Woraus besteht die Maßnahme?
Ein vorläufiger Vermögensverwalter wird mit der Verwaltung des Vermögens
der zu betreuenden Person beauftragt.
Welche ist die Zielgruppe?
Volljährige Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes vollkommen
oder teilweise auch vorläufig nicht fähig sind, ihr Vermögen zu verwalten.
Wer bringt die Maßnahme zur Anwendung?
Der Friedensrichter des Aufenthaltsorts oder, in Ermangelung eines solchen,
des Wohnsitzes der zu betreuenden Person.
Wo kann ich mich informieren?
Kanzlei des zuständigen Friedensrichters
http://suisse.juridat.be/cgi_adres/adrf.pl
Inhalt
97
Zivilrechtliche Haftung
Woraus besteht die Dienstleistung?
Befreiung von der Zahlung eines Teils der Entschädigung, die beim Begehen
bestimmter Taten zu zahlen wäre.
Welche ist die Zielgruppe?
Psychiatrische Patienten, Personen mit einer geistigen Behinderung und
eingewiesene Personen, die Schaden verursachen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der Richter.
Wo kann ich mich informieren ?
Zivilrechtliche Haftung
•
Bei einem Rechtsanwalt
•
Bei einem Notar
•
Beim Friedensrichter
Inhalt
98
REHABILITATION IM RAHMEN DER
KRANKENVERSICHERUNG
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus der Übernahme bestimmter
Rehabilitationsleistungen.
Welche ist die Zielgruppe?
Arbeitsunfähige Personen, die:
- der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung unterworfen
sind und
- aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind,
Arbeit in ihren ursprünglichen Bereichen zu finden („Verweisberufe“).
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse. Der Antrag wird vom Vertrauensarzt der Krankenkasse
bei der Hohen Kommission des Medizinischen Invaliditätsrates eingereicht.
Wo kann ich mich informieren?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
99
REHABILITATION
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den
Rehabilitationskosten, einschließlich entsprechender Fahrtkosten.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen, die der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung
unterworfen sind und im Rahmen der Rehabilitationsregelung in Betracht
kommen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse, auf Grund der Regelung des LIKIV.
Wo kann ich mich informieren?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
100
GESUNDHEITSPFLEGE
Vorzugstarif und OMNIO-Statut
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Ermäßigung auf ärztliche Leistungen wie
z.B. ein Besuch beim Hausarzt oder Arzneikosten, usw.
Welche ist die Zielgruppe?
Personen mit einem begrenzten Einkommen oder Personen, die Anrecht auf
bestimmte soziale Leistungen, wie etwa eine Beihilfe für Personen mit
Behinderung, haben, ihre Partner oder ihre Personen zu Lasten.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen
mit Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung teilt den Krankenkassen den
Namen der Personen mit, die eine Beihilfe für Personen mit Behinderung
beziehen.
Wo kann ich mich informieren ?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 Brüssel
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
101
Fakturierbarer Höchstbetrag
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einem Nulltarif für bestimmte ärztliche
Leistungen wie z.B. den Besuch beim Hausarzt und manche Arzneimittel, wenn
der Haushalt im laufenden Jahr schon einen bestimmten Betrag für ärztliche
Leistungen hat zahlen müssen. Dieser Betrag wird bestimmt von den
Einkünften der Familie des Anspruchberechtigten oder von der sozialen
Kategorie, zu der die Familie gehört. Er beträgt 450,00 EUR für einen Haushalt,
in dem eine Person eine Beihilfe für Personen mit Behinderung bezieht, mit
Ausnahme der Personen, die eine Eingliederungsbeihilfe beziehen und deren
Partner ein Einkommen haben. Hat ein Haushaltsmitglied innerhalb der beiden
vorhergehenden Jahre jeweils Selbstbeteiligungen von mindestens 450,00 EUR,
dann wird die Höchstgrenze für Selbstbeteiligung um 100,00 EUR gesenkt.
Welche ist die Zielgruppe?
Haushalte mit hohen ärztlichen Kosten.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung teilt den Krankenkassen den
Namen der Personen mit, die eine Beihilfe für Personen mit Behinderung
beziehen.
Wo kann ich mich informieren?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
102
Pauschalzulage für chronisch Kranke
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Pauschalzulage.
Welche ist die Zielgruppe?
Chronisch Kranke mit hohen und langfristigen ärztlichen Kosten, deren
Behandlung sich auf ihre Umgebung auswirken.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Krankenkasse.
Wo kann ich mich informieren ?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
103
Besonderer Solidaritätsfonds
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Beteiligung an den
Gesundheitspflegekosten bei einer teuren Behandlung, wenn diese nicht in
die herkömmliche Liste der ärztlichen Leistungen aufgenommen ist und die
Erkrankung die Lebensfunktionen der Person betrifft. Es besteht eine
spezifische Regelung für chronisch kranke und krebskranke Kinder.
Welche ist die Zielgruppe?
Des Personen in der Regelung der Kranken- und Invalidenversicherung.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der Antrag muss bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Das Kollegium
der Ärzte-Direktoren beim Landesinstitut für Kranken- und
Invalidenversicherung entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt wird, und legt
die Höhe der Beteiligung fest.
Wo kann ich mich informieren?
Ihre Krankenkasse
Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)
Avenue de Tervuren, 211
1150 BRÜSSEL
[email protected]
www.likiv.be
Inhalt
104
SOZIALER STROM- UND GASTARIF
Was ist der Sozialtarif für Strom und Gas?
Bestimmte natürliche Personen und Familien haben Anspruch auf einen
günstigeren Tarif für Gas und/oder Elektrizität. Dies ist der soziale
Höchstpreis oder „Sozialtarif“.
Der soziale Höchstpreis ist der niedrigste Privattarif auf dem
Lieferantenmarkt zu einem gewissen Bestimmungszeitpunkt.
Welche ist die Zielgruppe?
Begünstigter einer:
• Beihilfe für Personen mit Behinderung aufgrund einer bleibenden
Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 65% (frühere Gesetzgebung);
• Unterstützung für die Hilfe einer Drittperson im Rahmen der Gesetzgebung
über Beihilfen für Personen mit Behinderung (frühere Gesetzgebung);
• Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens;
• Eingliederungsbeihilfe (jede Kategorie);
• Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (jede Kategorie);
• Kinder, die eine bleibende (physische oder mentale) Unfähigkeit von
mindestens 66% haben.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Der föderale öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Die Generaldirektion Personen mit Behinderung entscheidet, ob jemand die
oben erwähnten Bedingungen erfüllt oder nicht.
Gehört eine Person zu einer der obengenannten Kategorien, so übermittelt
die Generaldirektion die Informationen an die Energielieferanten. In den
meisten Fällen wird der Sozialtarif automatisch über einen elektronischen
Datenaustausch zuerkannt. Ist letzteres nicht möglich, so wird die
Generaldirektion eine Papierbescheinigung ausstellen.
Wo kann ich mich informieren?
Über die automatische Gewährung des Sozialtarifs
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Generaldirektion Energie
North Gate III
Boulevard Roi Albert II 16
1000 BRÜSSEL
Tel : 0800 120 33
105
fax : 0800 120 57
[email protected]
www.economie.fgov.be
Über die Kategorien
FÖD Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Centre Administratif Botanique – Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 Brüssel
Tel: 0800 987 99
Fax: 02 509 81 85
[email protected]
Inhalt
106
SOZIALER TELEFONTARIF
Woraus besteht die Dienstleistung?
Die Dienstleistung besteht aus einer Ermäßigung auf die Kosten des
Telefonanschlusses, des Abonnements und der geführten Telefonate.
Welche ist die Zielgruppe?
Bestimmte Personen mit einer Behinderung von wenigstens 66% und die
über ein begrenztes Einkommen verfügen.
Für Personen mit Hörstörungen und Personen, die sich einer Laryngektomie
unterzogen haben, gilt keine Einkommensgrenze.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Das BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation)
nach Einreichen Ihres Antrags bei Ihrem Operator.
Welche ist die Rolle der Generaldirektion Personen mit
Behinderung?
Die Personen, die über kein Dokument verfügen, das die Anerkennung ihrer
Behinderung bescheinigt, können bei der Generaldirektion Personen mit
Behinderung eine Bescheinigung beantragen. Die Generaldirektion Personen
mit Behinderung untersucht dann, ob eine Verminderung der
Erwerbsfähigkeit um ein Drittel, eine fehlende Selbstständigkeit oder eine
Verminderung der Selbstständigkeit von wenigstens 9 Punkten vorliegt.
Wo kann ich mich informieren?
Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
Ellipse Building – Bâtiment C
Boulevard du Roi Albert II, 35
1030 BRÜSSEL
Tel : (Dienst Sozialtarife) : 02/226.89.41 (von 9 bis 12 Uhr)
Fax 02/226.88.40
[email protected]
www.ibpt.be
Rubrique Telecoms – Consommateurs/su – Tarifs sociaux
Inhalt
107
KABELFERNSEHEN
Woraus besteht die Dienstleistung?
Unter bestimmten Bedingungen haben Personen mit Behinderung Anrecht
auf eine Ermäßigung auf den Abonnementsbetrag für Kabelfernsehen.
Achtung!
Allerdings gewähren nicht alle Kabelgesellschaften diese Ermäßigung.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kabelgesellschaft.
Welche ist die Zielgruppe?
Bestimmte Personen mit Behinderung, die Kabelfernsehen benutzen.
Wer bietet die Dienstleistung an?
Die Kabelfernsehgesellschaft.
Inhalt
108
Verantwortlicher Herausgeber
André GUBBELS
Generaldirektor
Generaldirektion Personen mit Behinderung
FÖD Soziale Sicherheit
Centre Administratif Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 boîte 150
1000 BRÜSSEL
(November 2009)
109