Qualifizierter Back-Office-Mitarbeiter („Qualified Back

Transcrição

Qualifizierter Back-Office-Mitarbeiter („Qualified Back
Qualifizierter Back-Office-Mitarbeiter
(„Qualified Back-Office Staff“ – QBO)
Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
Eurex Clearing AG
August 2016
© Eurex Clearing 2015
Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie
die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften.
Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine
gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange
Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die
Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen” bezeichnet.
Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme
bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu
gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der
Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht
irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen
Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation
enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen
Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der
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Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke
bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen
lediglich der Veranschaulichung.
Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an.
Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die
in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess
teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen
Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen.
Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten
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zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50 Index Futures, EURO STOXX 50 ex Financials Index Futures, EURO STOXX Select Dividend 30
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Index Futures, EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX Europe 50 Index Futures, STOXX® Europe
®
600 Index Futures, STOXX Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX® Europe
SM
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Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 Index Futures (EUR & USD), DAX -/MDAX®-/TecDAX®-Futures, SMIM -Futures,
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SLI Swiss Leader Index -Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging
Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25 IndexFutures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX®-Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und Zinsderivate).
Handels- und Dienstleistungsmarken
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SM
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Buxl , DAX , DivDAX , eb.rexx , Eurex , Eurex Bonds , Eurex Repo , Eurex Strategy Wizard , Euro GC Pooling , FDAX , FWB , GC Pooling ,
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GCPI , MDAX , ODAX , SDAX®, TecDAX , USD GC Pooling , VDAX , VDAX-NEW und Xetra sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche
Börse AG.
Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra.
ATX®, ATX® five, CECE® und RDX® sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG.
IPD® UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch
Eurex für Derivate lizensiert worden.
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SLI , SMI und SMIM sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG.
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Die STOXX Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder
ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und
ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche
Haftung.
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SM
Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 Index und Dow Jones Sector Titans Indexes sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company,
Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow
Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu.
SM
Bloomberg Commodity Index und alle dazugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P.
Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market
Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen
Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten.
PCS® und Property Claim Services® sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc.
Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc.
Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Corporation.
Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation.
BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder
sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler
Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen.
Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.1
Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3
Abkürzungen
5
Produkt-Kürzel
7
Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
8
1 Einleitung
1.1 Struktur des Tests, Fragentypen und Bewertung
1.2 Ansprechpartner/Anmeldung
9
9
10
2 Produktüberblick
2.1 Aktienoptionen
2.2 Aktienindex-Optionen
2.3 Aktienindex-Futures
2.4 Fixed Income-Derivate
2.5 FX-Derivate
2.6 Positionslimite
2.7 Eurex Trade Entry Services (Eurex TES)
2.7.1 Eurex Flexible Contracts
2.8 Musterfragen
11
11
13
14
15
17
18
18
18
20
3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing
3.1 Clearing-Lizenzen
3.2 Client Asset Protection (Clearingmodelle)
3.3 Interne Konten
3.4 Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
3.4.1 Mehrfach-Clearing-Beziehungen
3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten
3.4.3 Clearing von Optionskontrakten
3.5 Clearing von Off-Book-Transaktionen (Eurex Trade Entry Services)
3.5.1 Clearing von Off-Book standardisierten Eurex-Kontrakten
3.5.2 Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten
3.5.3 Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexiblen Eurex Optionskontrakten
3.6 Musterfragen
21
22
24
27
29
29
31
33
37
37
37
38
39
4 Transaktionsmanagement
4.1 Clearing-Systeme
4.1.1 Überblick Schnittstellen für Mitglieder (Interfaces)
4.1.2 Konten und Kontostruktur
4.1.3 Zugangsberechtigungen (Entitlement)
4.1.4 Transaktions and Positions ID
4.2 Transaktions- und Positionsmanagement
4.2.1 Transaktionsmanagement
4.2.2 Positionsmanagement
4.3 Reports
4.4 Musterfragen
40
41
41
42
43
44
45
45
54
66
69
Eurex Clearing – Handbuch
Version 3.1
Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
Inhaltsverzeichnis
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5 Risikomanagement
5.1 Überblick
5.2 Interne Margin-Konten und Sicherheitenpools
5.3 Risk-Based-Margining
5.3.1 Premium Margin für Optionen (klassische Optionen, Premium-style Optionen)
5.3.2 Variation Margin (VM)
5.3.3 Additional Margin
5.3.4 Futures Spread Margin
5.3.5 Short-Option-Adjustment
5.3.6 Margin-Berechnungen innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen
5.4 Prisma
5.4.1 Grundlagen
5.4.2 Margin-Arten
5.4.3 Berechnungsmethode für die Future-Style-Margin
5.5 Pre-Trade Risikokontrollen
5.5.1 Advanced Risk Protection
5.5.2 Stopp-Funktionen
5.5.3 Transaktionsgrößen-Limits
5.6 Post-Trade Kontrollen
5.6.1 Trade Confirmation Broadcast
5.6.2 Enhanced Risk Solution
5.6.3 Reports
5.7 Musterfragen
6
6.1
6.2
6.3
Sicherheitenmanagement
Überblick
Reports
Musterfragen
71
71
72
73
74
74
76
77
77
78
79
79
82
83
85
85
90
92
94
94
94
95
96
97
97
100
101
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
Abkürzungen
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Abkürzungen
Abkürzung
Bedeutung
ATM
At-the-money (am Geld)
BCM
Basis-Clearing-Mitglied
BU
Business Unit (Geschäftseinheit)
CASS
Client Assets Sourcebook der britischen Finanzmarktregulierungsbehörde FCA
(Anforderungen für den Umgang mit Kundengeldern und Kundenvermögen)
CBF
Clearstream Banking Frankfurt
CCP
Central Counterparty (Zentraler Kontrahent)
CM
Clearing-Mitglied
CSD
Zentralverwahrer (Central Securities Depository)
CTD
Cheapest-to-deliver
DAX
Deutscher Aktienindex
DCM
Direkt-Clearing-Mitglied
ECM
Elementary Clearing Model (Grund-Clearingmodell)
EoD
End of Day (Tagesende)
ETC
Exchange Traded Commodity (Börsengehandelter Rohstoff)
ETF
Exchange Traded Fund
EU
Europäische Union
eXAS
Elektronische Zulassungsverwaltung
FCA
Financial Conduct Authority (Finanzmarktregulierungsbehörde in Großbritannien)
FSP
Final Settlement Price (Schlussabrechnungspreis)
FWB
Frankfurter Wertpapierbörse
GCM
General-Clearing-Mitglied
GU
Give-up
GUI
Graphical User Interface (Grafische Benutzeroberfläche)
HITT
Historical Trade Transfer
ICM
Individual-Clearingmodell
ISIN
Internationale Wertpapieridentifikationsnummer
ITM
In-the-money (im Geld)
LTD
Last Trading Day (Letzter Handelstag)
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
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Abkürzungen
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Abkürzung
Bedeutung
MtM
Mark-to-Market
NCM
Nicht-Clearing-Mitglied
OTC
Over the Counter (Außerbörslich abgeschlossene Geschäfte)
OTM
Out-of-the-money (aus dem Geld)
QCS
Qualified Clearing Staff (Qualifizierte/r Clearing-Mitarbeiter/in)
QBO
Qualified Back-Office Staff (Qualifizierte/r Back Office-Mitarbeiter/in)
RBM
Risk-Based-Margining
RK
Registrierter Kunde
RTGS
Real Time Gross Settlement (Bruttoabwicklung in Echtzeit)
SMI
Swiss Market Index
SNB
Swiss National Bank (Schweizer Nationalbank)
T7
Eurex Exchanges Handelssystem
TARGET2
Transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem
TES
Eurex Trade Entry Services (Außerhalb des Orderbuchs vereinbarte Geschäfte)
TSL
Transaction size limit (Transaktionsgrößen-Limit)
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
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Produkt-Kürzel
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Produkt-Kürzel
In der folgenden Tabelle sind einige wichtige Produktkürzel aufgeführt.
Kürzel
Produkt
ODAX
DAX-Optionen
OESX
EURO STOXX 50-Indexoptionen
FDAX
DAX-Futures
FESX
EURO STOXX 50-Index-Futures
FGBL
Euro-Bund-Futures
FGBM
Euro-Bobl-Futures
FGBS
Euro-Schatz-Futures
FGBX
Euro-Buxl-Futures
OGBL
Optionen auf Euro-Bund-Futures
OGBM
Optionen auf Euro-Bobl-Futures
OGBS
Optionen auf Euro-Schatz-Futures
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
Änderungen im Vorbereitungsmaterial
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Änderungen im Vorbereitungsmaterial
Datum
Version
Kapitel
Änderung
August 2016
3.1
5,4
Verkürzte Haltedauer für Liquidationsgruppe
Aktienderivate
2.5
Clearing-Service für sechs zusätzliche Währungspaare
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.1
Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
Einleitung
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1 Einleitung
Dieses Handbuch dient der Vorbereitung auf den Back-Office Tests.
Das Handbuch bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es
beschreibt den Clearing-Prozess und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text
Verweise auf Quellenangaben als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an
weiteren Details interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant.
Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument regelmäßig aktualisiert wird.
1.1 Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung
Der Back-Office Test ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden
Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 30 Fragen aus einem Gesamtfragenkatalog ausgewählt
werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden.
Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen:

Richtig/Falsch (TF)
2 Punkte

Multiple Choice (MC)
2 Punkte

Multiple Response (MR)
4 Punkte
MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte).
Bei den MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein.
Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt:

für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt
es einen Punkt,

für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird
ein Punkt abgezogen.
Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt
werden:
Thema
TF
MC
MR
Anzahl der
Fragen
1.0
Produktübersicht
3
2
0
5
2.0
Clearing-Bedingungen
3
1
0
4
3.0
Transaktionsmanagement
(einschließlich Grafische Benutzeroberfläche (GUI))
8
4
3
15
4.0
Risikomanagement
0
3
1
4
5.0
Sicherheitenmanagement
0
1
1
2
Gesamt
14
11
5
30
Eurex Clearing – Handbuch
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
1 Einleitung
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Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür
stehen dem Testkandidaten 30 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
1.2 Ansprechpartner/Anmeldung
Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG („ClearingBedingungen“) jedes Nicht-Clearing-Mitglied einen qualifizierten Mitarbeiter im Back-Office (QBO) bei
Eurex Clearing registriert haben muss. Eine Möglichkeit, den Nachweis für die Qualifikation zu erbringen,
ist das erfolgreiche Ablegen des Back-Office Tests.
Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und Informationen finden Sie unter folgendem
Link: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung:
Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe
Tel.: +49 69 211 13767
Fax: +49 69 211 13763
Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma
E-Mail: [email protected]
Um sich als QBO anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der
eXAS-Service befindet sich im Mitglieder-Bereich der Eurex Clearing Webseite oder unter folgendem
Link: member.eurexclearing.com.
Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section” steht Ihnen das Member Section-Team unter
+49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.
Alle Fragen zu Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission
Teams:
Standort
Zürich
Paris
London
Telefon
+41-(0) 43-430-72 60
+33 (0) 155- 27-67 67
+44 (0) 207-8 62-71 65
E-Mail
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Chicago
Frankfurt
+1-312-5 44-11 50
+49 (0) 69-2 11-1 16 40
[email protected]
[email protected]
Eurex Clearing – Handbuch
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
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2 Produktüberblick
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2 Produktüberblick
Die Eurex Derivate Clearing-Lizenz berechtigt Mitglieder, ihre an Eurex Exchange ausgeführten Geschäfte
sowie Kundengeschäfte zu clearen. Mit der Clearing-Lizenz erhalten Sie zudem Zugang zu einer Auswahl
der liquidesten Benchmark-Produkte diverser Assetklassen.
Produkte aus neun Anlageklassen stehen für das Clearing zur Verfügung:

Zinsderivate

Aktienderivate

Aktienindexderivate

Dividendenderivate

Volatilitätsindexderivate

Exchange Traded Funds-Derivate

Immobilienderivate

Rohstoffderivate

FX-Derivate
Für diese Produkte wird eine breite Palette von Futures-und Optionskontrakten angeboten.
Future: Ein Future ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien, die sich verpflichten, eine
bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis an einem festgelegten Termin
abzunehmen bzw. zu liefern.
Option: Eine Option ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Käufer einer Option erwirbt
gegen Zahlung des Optionspreises (Prämie) das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu
einem bestimmten Termin eine festgelegte Menge eines bestimmten Finanzprodukts zu einem
festgelegten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
Im Folgenden werden ausgewählte Eurex Produkte im Detail vorgestellt. Ein genereller Überblick über alle
Produkte ist unter www.eurexchange.com > Produkte verfügbar.
2.1 Aktienoptionen
Aktienoptionen sind zwischen einem Verkäufer (Stillhalter) und einem Käufer (Optionsinhaber)
ausgehandelte Kontrakte über den Kauf/Verkauf von Wertpapieren zu einem festgelegten Preis, dem
sogenannten Basispreis oder Ausübungspreis. Man unterscheidet zwei Arten von Aktienoptionen: CallOptionen und Put- Optionen.
Call-Optionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem
festgelegten Ausübungspreis zu kaufen. Wer Call-Optionen kauft hofft, dass der Preis des Wertpapiers bis
zum tatsächlichen Kaufzeitpunkt steigt. Wird ein Kontrakt über eine Call-Option abgeschlossen, kann der
Käufer wählen, den Kauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen, also die Option auszuüben oder
nicht. Bei Ausübung der Option durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen,
d.h. das Wertpapier zum vereinbarten Preis zu liefern.
Eurex Clearing – Handbuch
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
August 2016
2 Produktüberblick
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Put-Optionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem
festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen. Der Käufer von Put-Optionen erwartet, dass der Preis des
Wertpapiers bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt sinkt. Wird ein Kontrakt über eine Put-Option
abgeschlossen, kann der Käufer wählen, den Verkauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen oder
nicht. Dagegen ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen, d.h. die Lieferung des Wertpapiers
zum jeweils vereinbarten Preis anzunehmen, wenn der Käufer sein entsprechendes Recht ausübt.
Erfüllung
Die physische Lieferung der zugrunde liegenden Aktien erfolgt zwei oder drei Geschäftstage nach dem
Ausübungstag:
Kontrakt
Erfüllungstag
Standard
t+2
Spanische
Aktienoptionen
t+3
Kontraktgröße
(Trading Unit)
100*
Minimale
Preisveränderung
(Tickgröße)
0,01*
* Kontraktgrößen und Tick-Größen können sich je nach Basiswert unterscheiden. Die Kontraktgrößen
können aufgrund von Kapitalmaßnahmen von den Standard-Kontraktgrößen abweichen. Die aktuellen
Kontraktgrößen finden Sie unter www.eurexchange.com > Produkte > Aktienderivative > Aktienoptionen.
Letzter Handelstag
Der letzte Handelstag (LTD Last Trading Day) ist der dritte Freitag, für italienische Aktienoptionen der Tag
vor dem dritten Freitag eines jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der
davor liegende Börsentag.
Täglicher Abrechnungspreis
Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für
Aktienoptionen werden mit dem Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein ermittelt. Falls erforderlich
werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in den Clearing-Bedingungen.
Ausübung
Eurex-Aktienoptionen haben standardmäßig1 ein amerikanisches Ausübungsrecht, was bedeutet, dass die
Ausübung während der Laufzeit bis zum Beginn der Post-Trading-Restricted-Periode (20:00 Uhr MEZ)
möglich ist. Weitere Informationen zur Options-Ausübung finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden. und zu den verschiedenen Phasen der Post-Trading-Periode in der
Einleitung von Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
1
Eurex Aktienoptionen können auch ein europäisches Ausübungsrecht haben. Aktienoptionen der Ländergruppen DE 14, CH14,
FI14, FR14 und NL14 können nur am letzten Handelstag bis zum Ender der Post-Trading Full Periode (20:00 CET) ausgeübt werden.
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Vorbereitungsmaterial für den Back-Office Test
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2 Produktüberblick
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Optionsprämie
Die Prämie ist der Preis für die Option. Diese ist in voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes
am Börsentag, der dem Handelstag folgt, zu zahlen.
2.2 Aktienindex-Optionen
Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 IndexOptionen (OESX) und DAX-Optionen (ODAX) beschrieben.
Abwicklung
Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar.
Produkt-ID
Handelsschluss
am LTD
Kontraktwert
(Multiplikator) in
EUR
Minimale Preisveränderung
Punkte
Wert in EUR
OESX
12:00 Uhr MEZ
10
0,1
1,00
ODAX
13:00 Uhr MEZ
5
0,1
0,50
Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag
Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag.
Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein
Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag.
Täglicher Abrechnungspreis
Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für
Aktienindex-Optionen (und wöchentliche Optionen) werden mit dem Black/Scholes 76-Modell berechnet.
Falls erforderlich werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen
berücksichtigt.
Schlussabrechnungspreis (FSP)
Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von
Eurex festgelegt.
Der FSP für EURO STOXX 50 Indexoptionen beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und
12:00 Uhr MEZ berechneten STOXX-Indexwerte.
Für DAX-Optionen bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen Xetra-Auktion (Start
13:00 Uhr MEZ) für die im Index enthaltenen Werte.
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2 Produktüberblick
Seite 14 von 101
Ausübung
Die Ausübung erfolgt nach europäischer Art; d.h. eine Option kann nur am Schlussabrechnungstag der
betreffenden Optionsserie bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode (21:00 Uhr MEZ) ausgeübt werden.
Weitere Informationen zur Options-Ausübung finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht
gefunden werden. und zu den verschiedenen Phasen der Post-Trading-Periode in der Einleitung von
Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
Optionsprämie
Die Prämie ist der Preis der Option. Da diese Produkte in Punkten notiert sind, entspricht die Prämie der
Punktzahl multipliziert mit dem Wert eines Punktes und ist an dem Börsentag, der dem Handelstag folgt, in
voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes zahlbar.
2.3 Aktienindex-Futures
Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 Index-Futures
(FESX) und DAX-Futures (FDAX) beschrieben.
Erfüllung
Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar.
Produkt-ID
Handelsschluss
am LTD
Kontraktwert
(Multiplikator) in
EUR
Minimale Preisveränderung
Punkte
Wert in EUR
FESX
12:00 Uhr MEZ
10
1
10,00
FDAX
13:00 Uhr MEZ
25
0.5
12,50
Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag
Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag.
Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser Tag ein
Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag.
Täglicher Abrechnungspreis (in Bezug auf FESX- und FDAX-Produkte)
Die täglichen Abrechnungspreise für den jeweils aktuellen Fälligkeitsmonat werden aus dem
volumengewichteten Durchschnitt der Preise aller Geschäfte berechnet, die während der Minute vor 17:30
Uhr MEZ getätigt wurden, vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte
getätigt. Für alle weiteren Fälligkeitsmonate wird der tägliche Abrechnungspreis eines Kontraktes auf
Grundlage der durchschnittlichen Geld-/Brief-Spanne des Kombinations-Auftragsbuch festgelegt.
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2 Produktüberblick
Seite 15 von 101
Schlussabrechnungspreis
Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von
Eurex festgelegt.
Der FSP für FESX beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und 12:00 Uhr MEZ
berechneten STOXX-Indexwerte.
Für den FDAX bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen Xetra-Auktion (Start
13:00 Uhr MEZ) der im DAX enthaltenen Aktien.
2.4 Fixed Income-Derivate
Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für Euro-Bund-Futures (FGBL),
Euro-Bobl-Futures (FGBM) und Euro-Schatz Futures (FGBS) beschrieben.
Fiktive kurz-, mittel- oder langfristige, durch die Bundesrepublik Deutschland begebene
Schuldverschreibungen mit Restlaufzeiten und einem Coupon von:
Produkt
-ID
Handelsschluss
am LTD
Restlaufzeit
(Jahre)
Kontraktwerte
(Multiplikator) in
EUR
Coupon
(Prozent)
FGBL
12:30 Uhr
MEZ
FGBM
FGBS
Minimale Preisveränderung
Tickgröße
Tickwerte
(Prozent)
(EUR)
8,5 bis 10,5
100.000
6
0,01
10
12:30 Uhr
MEZ
4,5 bis 5,5
100.000
6
0,01
10
12:30 Uhr
MEZ
1,75 bis
2,25
100.000
6
0,005
5
Erfüllung
Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position kann nur durch die Lieferung bestimmter, durch die
Bundesrepublik Deutschland begebener Schuldverschreibungen erfüllt werden, deren Restlaufzeit am
Liefertag innerhalb der Restlaufzeit des jeweiligen Basiswertes liegt. Schuldverschreibungen der
Bundesrepublik Deutschland müssen eine ursprüngliche Laufzeit von höchstens 11 Jahren und ein
Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden haben.
Liefertag
Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser ein Börsentag ist;
andernfalls der darauf folgende Börsentag
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Lieferanzeige (Notifikation)
Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen Eurex am letzten Handelstag der fällig werdenden
Futures mitteilen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden. Diese Lieferanzeige muss bis zum
Ende der Post-Trading-Full-Periode (20:00 Uhr MEZ für FGBL, FGBM und FGBS) erfolgen. Weitere
Informationen zur Lieferanzeige finden Sie in Kapitel 4.2.2.4.
Letzter Handelstag
Zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats. Handelsschluss für die fälligen Futures
am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ.
Täglicher Abrechnungspreis
Für deutsche Fixed Income-Futures wird für den aktuellen Fälligkeitsmonat der volumengewichtete
Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzpunkt) in dem
jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen,
vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte getätigt. Für alle weiteren
Laufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis auf Grundlage der mittleren Geld-/Brief-Spanne des
Kombinations-Auftragsbuch bestimmt.
Schlussabrechnungspreis
Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag.um 12:30
Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten
Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, vorausgesetzt es wurden während dieser
Minute mehr als zehn Geschäfte getätigt. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem
volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet,
sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder spiegelt der
so ermittelte Preis nicht die tatsächlichen Marktverhältnisse wider, bestimmt Eurex den Abrechnungspreis.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Produktbroschüre unter www.eurexchange.com > Produkte
oder in den Kontraktspezifikationen.
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2.5 FX-Derivate
Es werden Clearing-Services für FX-Futures und FX-Optionen auf sechs Währungspaare (EUR/USD,
EUR/CHF, EUR/GBP, GBP/USD, USD/CHF) angeboten, die an den Eurex-Börsen gehandelt werden.
Eurex Clearing wird mit Wirkung zum 12. September 2016 Clearing Services für FX-Futures und –Optionen
auf sechs zusätzliche Währungspaare anbieten (AUD/USD, AUD/JPY, EUR/AUD, EUR/JPY, USD/JPY und
NZD/USD), die an Eurex Exchange eingeführt werden.
Die physische Lieferung der FX-Derivate erfolgt über das Multiwährungs-Abwicklungssystem Continuous
Linked Settlement (CLS). Durch die simultane Abwicklung der zwei Komponenten (Legs) einer FXTransaktion schwächt CLS Abwicklungsrisiken seiner Teilnehmer in FX-Transaktionen ab. Sobald eine
Transaktion in CLS abgewickelt ist, ist sie final und unwiderruflich.
Eurex Clearing fordert von den Clearing-Mitgliedern eine CLS-Anbindung. Diese kann entweder über eine
eigene Settlement-Mitgliedschaft bei CLS bestehen oder durch die Nutzung eines Drittunternehmens
nachgewiesen werden.
Als technische Voraussetzung für die Teilnahme an der Verrechnung von FX-Produkten ist es erforderlich,
einen sogenannten „RMA-Service“ („SWIFT Relation Management Application“) und eine „SWIFT Closed
User Group” zu installieren. Clearing-Mitglieder erhalten die entsprechenden Eurex Clearing-Reports und
SWIFT-Nachrichten mit den abzuwickelnden Währungspaaren im CLS-System.
Für FX-Futures, die vor dem Verfall nicht glattgestellt wurden und FX-Optionen, die am Verfalltag ausgeübt
und zugeteilt wurden, erfolgt einmal pro Monat (Zahlung gegen Zahlung in CLS) eine physische
Abwicklung der entsprechenden Währungen. Die FX-Kontrakte verfallen am dritten Mittwoch des
Verfallmonats. Der Abwicklungstag ist der dritte Freitag des Verfallmonats, d. h. an T+2 nach dem letzten
Handelstag.
Zahlungsinstruktionen in CLS werden von Eurex Clearing durch ein CLS-Dienstleistungsunternehmen
abgewickelt. Das bedeutet, Eurex Clearing leitet Instruktionen via SWIFT-Nachricht an den Dienstleister
weiter, der –nach Prüfung der vereinbarten Anforderungen- die Instruktion am Morgen von S-1 an CLS
weiterleiten wird. Zeitgleich sendet Eurex Clearing die korrespondierende CM-Instruktion für die weitere
Verarbeitung via SWIFT-Nachricht an das CM. Das CM muss die korrespondierende Instruktion in CLS
umgehend anweisen um sicherzustellen, dass Instruktionen von Eurex Clearing mit den
korrespondierenden CM-Instruktionen in CLS bis 23:00 MEZ an S-1 gematched werden können.
Nur gematchte Instruktionen können in CLS abgewickelt werden, nicht zugeordnete Instruktionen werden
durch CLS bis 0:00 MEZ an S-1/S zurückgewiesen.
Ohne diese Infrastruktur ist es Clearing-Mitgliedern und ihren Nicht-Clearing-Mitgliedern nicht gestattet,
FX-Produkte zu handeln.
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2.6 Positionslimite
Ein Positionslimit ist eine Höchstzahl von Kontrakten in Bezug auf ein spezielles Produkt, die ein
Börsenteilnehmer für einen seiner Kunden oder für eigene Rechnung halten darf. Die Geschäftsführung
der Eurex Deutschland oder der Eurex Zürich kann Positionslimite festlegen oder ändern, um den
ordnungsgemäßen Terminhandel sicherzustellen und um Gefahren für die Kassamärkte abzuwenden.
Wenn sich mehrere Positionen, die sich auf dasselbe Positionslimit beziehen, eine Gesamtposition bilden,
so darf jeder involvierte Börsenteilnehmer die jeweilige Position für sein eigenes Konto oder für einen
Kunden nur halten, wenn die Gesamtpositioin das Positionslimit nicht übersteigt.
Ein Börsenteilnehmer darf keine Transaktionen eingehen, wenn
1. dies dazu führt, dass ein Positionslimite überstiegen wird.
2. die Position das Positionslimit bereits überstiegen hat und die Transaktion zu einem weiteren Anstieg
der jeweiligen Position oder der Gesamtposition führt.
3. es Anzeichen für ein Übersteigen ensprechend Punkt 1 oder eines weiteren Anstiegs entsprechend
Punkt 2 gibt.
Wenn ein Positionslimit überstiegen ist oder wenn, nach Ansicht der Geschäftsleitung der Eurex
Deutschland oder der Eurex Zürich, es Anzeichen für ein Übertreten des Positionslimits gibt, muss jeder
Börsenteilnehmer, der die jeweilige Position oder Teile der jeweiligen Gesamtposition für sein eigenes
Konto oder für das Konto eines Kunden hält, die jeweilige Position oder die jeweiligen Teile der
Gesamtposition sofort in dem notwendigen Maße reduzieren, sodass die Übertretung des Positionslimits
beendet wird.
2.7 Eurex Trade Entry Services (Eurex TES)
Neben dem Handel mit Derivaten in der T7 Handelsarchitektur (Eurex Exchanges Handelssystem) der
Eurex-Börsen wird außerdem eine große Bandbreite an TES-Funktionalitäten angeboten. Für jedes
börslich gehandelte Produkt kann eine Off-Book-Transaktion eingegeben werden.
Die Eurex Trade Entry Services ermöglichen Teilnehmern die Eingabe von Geschäften in das EurexHandelssystem außerhalb des Orderbuchs. So können Teilnehmer von der Flexibilität des individuell
ausgestalteten Handels und den Vorteilen eines standardisierten Clearing-und Abwicklungsprozesses
profitieren. Die meisten Funktionalitäten sind reine Handelseingabe-Funktionalitäten mit bilateraler
Vereinbarung von Preis und Menge. Die Multilateral Trade Registration-Funktionalität verbessert die
Effizienz von teilnehmerinternen Prozessen durch die Eingabe von Off-Book-Geschäften mit mehreren
Kontrahenten. Im Allgemeinen beziehen sich die TES-Funktionalitäten auf standardisierte Produkte, die
vollständig fungibel sind und dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten
Produkte. TES-Geschäfte mit Optionen und/oder Futures, die von den Standard-Kontraktspezifikationen
abweichen, sind für ausgewählte Produkte ebenfalls verfügbar. Diese Produkte werden Eurex Flexible
Contracts bezeichnet.
2.7.1 Eurex Flexible Contracts
Die Flexible Contracts-Funktionalitäten unterstützen den Handel außerhalb des Orderbuchs mit
maßgeschneiderten Futures- und Optionskontrakten. Dies ermöglicht es Händlern, ihre Geschäfte eigenen
Wünschen und Anforderungen anzupassen. Es werden Eurex-Produkte verschiedener Anlageklassen
angeboten.
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Marktteilnehmer können Flexible Futures-Geschäfte nach eigenen Wünschen wie folgt gestalten:
Flexible Fälligkeiten
Kontrahenten eines Flexible Futures-Geschäfts können ihr eigenes Fälligkeitsdatum für das betreffende
Geschäft festlegen. Individuelle Fälligkeitstermine reichen vom nächsten Börsentag bis zum
Fälligkeitstermin für den Standard-Futures-Kontrakt mit der jeweils längsten Laufzeit.
Art der Erfüllung
Bei Geschäften in bestimmten, in den Clearing-Bedingungen genannten Futures-Kontrakten (z.B. AktienFutures) haben Eurex-Mitglieder die Möglichkeit, die Art der Belieferung zum Zeitpunkt des
Geschäftsabschlusses individuell auszuhandeln (Barausgleich oder physische Lieferung).
Marktteilnehmer können Flexible Optionsgeschäfte wie folgt nach eigenen Wünschen gestalten:
Verfalldatum
Das Verfalldatum kann jeder Börsentag sein, beginnend mit dem nächsten Börsentag bis zum längsten
aktuell verfügbaren Verfalltermin des jeweiligen Produkts (bis auf einige von Eurex definierte Ausnahmen),
Ausübungsart
Entweder amerikanischer Art (Ausübung an jedem Börsentag während der Laufzeit der Option) oder
europäischer Art (Ausübung nur am letzten Handelstag der Option).
Art der Erfüllung
Bei Geschäften mit bestimmten, in den Clearing-Bedingungen genannten Options-Kontrakten (z.B. Aktienund ETF-Optionen) haben Eurex-Mitglieder die Möglichkeit, die Art der Belieferung zum Zeitpunkt des
Geschäftsabschlusses individuell auszuhandeln (Barausgleich oder physische Lieferung).
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2.8 Musterfragen
2-001
Die Eurex-Börsen bieten börslichen Handel für eine Vielzahl von Produkten sowie einen Service für die
Eingabe von Geschäften außerhalb des Orderbuchs (Off-Book-Transaktionen) an.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
2-002
Wie viele Börsentage vor dem Liefertag ist der letzte Handelstag für Euro-Bund-Futures?
A: 1
B: 2
C: 3
D: 10
Richtige Antwort: B
2-003
Das Handelsende für Aktienindex-Futures am letzten Handelstag ist identisch mit dem Handelsende für
Aktienindex-Futures an jedem anderen Handelstag.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
2-004
Worin besteht der grundsätzliche Unterschied zwischen Aktienoptionen und Aktienindexoptionen, die an
den Eurex-Börsen gehandelt werden?
A: Bei der Aktienindexoption spielt die Wahl des Ausübungspreises eine geringere Rolle als bei der
Aktienoption.
B: Bei der Aktienoption hat der Basiswert eine geringere Bedeutung als bei der Aktienindexoption.
C: Aktienindexoptionen haben ein europäisches Ausübungsrecht, während Aktienoptionen meist ein
amerikanisches Ausübungsrecht haben.
D: Potenzielle Gewinne und Verluste sind bei Aktienindexoptionen berechenbarer als bei Aktienoptionen.
Richtige Antwort: C
2-005
Die Eurex Trade Entry Services (TES) beziehen sich in der Regel auf standardisierte Produkte, die
dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten Produkte.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
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3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing
Eurex Clearing bietet drei Formen einer Clearing-Mitgliedschaft an, die berechtigt sind, direkt am Clearing
von Transaktionen teilzunehmen:

General-Clearing-Mitglied (GCM):
GCMs (oder auch nur Clearing-Mitglied/CM genannt) können gesellschaftsrechtlich verbundenen oder
nicht verbundenen Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) sowie Registrierten Kunden (RKs) ClearingDienstleistungen anbieten. Außerdem können sie als Clearing-Agent im Namen und für Rechnung
eines Basis-Clearing-Mitglieds handeln.

Direkt-Clearing-Mitglied (DCM):
Auch nur Clearing-Mitglieder (CMs) genannt, können nur NCMs, die dem DCM gesellschaftsrechtlich
verbundenen sind, und RKs Clearing-Dienstleistungen anbieten.

Basis-Clearing-Mitglieder (BCMs) sind zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute,
Pensionsfonds oder Investmentfonds. Bei einer Basis-Clearing-Mitgliedschaft geht die
Hauptvertragsbeziehung zum Kunden vom Clearing-Mitglied direkt auf den CCP über und das
Clearing-Mitglied übernimmt die Rolle des Clearing-Agenten. Der Clearing-Agent wird als
Agent/Dienstleister tätig und übernimmt die verpflichtenden Kerndienstleistungen (Clearing-FondsBeitrag und Verpflichtungen im Rahmen des Default-Management-(DMP)-Prozesses) sowie
gegebenenfalls bestimmte operative Zusatzdienstleistungen (z. B. Cash- oder Collateral
Management).- Das Basis-Clearing-Mitglied bleibt in jedem Fall rechtlicher und wirtschaftlicher
Eigentümer der Sicherheiten. Dieser Service (ISA-Direkt-Modell) wird zunächst für das Clearing von
Repo-Transaktionen an der Eurex Repo GmbH sowie OTC-Derivat-Transaktionen angeboten (siehe
auch Kapitel 2.2.1 Vorbereitungsmaterial Clearer Test).
Die Kunden der Clearing-Mitglieder werden in offengelegte und nicht offengelegte Kunden unterschieden.
Ein offengelegter Kunde ist Eurex Clearing bekannt. Er hat eine Drei-Parteien-Vereinbarung mit Eurex
Clearing und seinem Clearing-Mitglied unterzeichnet und verfügt über eigene Positionskonten. Es gibt zwei
Arten der offengelegten Kunden:

Nicht-Clearing-Mitglied (NCM):
NCMs sind Handelsteilnehmer ohne Clearing-Lizenz. Die Geschäfte von Nicht-Clearing-Mitgliedern
werden vom Clearing-Haus über ein Clearing-Mitglied abgewickelt.

Registrierter Kunde (RK):
RKs sind nicht Handelsteilnehmer an Eurex Clearing Märkten, aber Kunden von Handelsteilnehmern
oder Clearing-Mitgliedern. Sie haben eine eigene Mitglieds-ID und sind als NCMs eingerichtet. Die
Geschäfte Registrierter Kunden werden vom Clearing-Haus über ein Clearing-Mitglied abgewickelt.
Nicht offengelegte Kunden haben keine Beziehung zu Eurex Clearing und sind dem Clearinghaus nicht
bekannt.
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3.1 Clearing-Lizenzen
Um am Clearing von Derivatgeschäften an den Eurex-Börsen teilzunehmen, ist eine Clearing-Lizenz
erforderlich, eine entsprechende Clearing-Lizenz wird auf schriftlichen Antrag durch Eurex Clearing erteilt.
In diesem Abschnitt werden nur die Anforderungen hinsichtlich der Eigenmittel und der Beiträge zum
Clearing-Fonds erwähnt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Erteilung von ClearingLizenzen finden Sie in Kapitel 2.3 im Handbuch für den Clearer-Test.
Eigenmittel
Clearing-Mitglieder müssen einen bestimmten Mindestbetrag an Eigenmitteln nachweisen. Die Höhe hängt
vom Status des CM (GCM oder DCM) sowie von den Börsen/Märkten ab, an denen das betreffende
Mitglied Clearing-Services anbietet.
Die Mindestanforderungen für Eigenmittel für mehrere Lizenzen in unterschiedlichen Anlageklassen
werden aufsummiert.
Eurex Clearing Markt
General-Clearing-Mitglied:
Mindestbetrag in Millionen
EUR
Eurex-Börsen
Direkt-ClearingMitglied/Basis-ClearingMitglied:
Mindestbetrag in Millionen
EUR
30
7,5
Ungeachtet der oben aufgeführten Mindestbeträge ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, deren
Nachweis und Vorhaltung Eurex Clearing von ihren Clearing-Mitgliedern verlangt, die jeweils höhere der
beiden nachfolgenden Summen:

20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Initial2 Margin-Anforderung oder

20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Initial Margin-Anforderung
Beiträge zum Eurex Clearing-Fonds
Eurex Clearing unterhält einen Clearing-Fonds, um Marktteilnehmer für den Fall abzusichern, dass ein CM
ausfällt. Wie bei den Anforderungen der Eigenmittel hängt auch die Höhe des Beitrags zum Clearing-Fonds
vom Status des jeweiligen CM (GCM oder DCM) sowie von den Märkten ab, für die das betreffende
Mitglied Clearing-Services anbietet.
2
Die Initial Margin im Prisma-System entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin im Risk-BasedMargining, sofern angewendet.
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Dynamischer Beitrag zum Clearing-Fonds in Millionen EUR
Markt
Alle Märkte
GCM
min.
(1)
DCM/
min.
(2)
5
1
Maximal
 7 Prozent der durchschnittlichen Initial-Margin-Anforderung
(30 Tage)
 7 Prozent der durchschnittlichen Initial-Margin-Anforderung
(250Tage)
 oder Spalten (1) bzw. (2)
Beiträge zum Clearing-Fonds können in bar und/oder in Form von Wertpapieren geleistet werden, die von
Eurex Clearing akzeptiert werden.
Eurex Clearing kann jederzeit eine Neubewertung und Anpassung jeder Beitragspflicht auf Grundlage der
jeweiligen Beitragsberechnungsmethode vornehmen und nimmt diese zumindest zum Ende jedes
Kalenderquartals vor.
Die Gesamt-Margin-Anforderung umfasst alle durch das Clearing-Mitglied an der Eurex Clearing
abgerechneten Produkte und Anlageklassen. Die Beitragshöhe wird vierteljährlich am Ende der Monate
März, Juni, September und Dezember für das jeweils nachfolgende Quartal berechnet.
Kapitel 5 gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Margin-Typen.
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3.2 Client Asset Protection (Clearingmodelle)
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kommt es bei der Handhabung von Kundenpositionen (nicht
offengelegte Kunden, NCMs und RKs) und Margin-Sicherheiten auf Transparenz und Rechtssicherheit an.
Dabei ist die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten für Kunden des ausgefallenen CMs von
entscheidender Bedeutung für die Fortsetzungen ihrer Handelsaktivitäten.
Kunden der Clearing-Mitglieder können auswählen, wie ihre Positionen und Margin-Sicherheiten von ihrem
CM bei Eurex Clearing gehalten und ausgewiesen werden. Individuelle Kundenbedürfnisse können so
berücksichtigt werden.
Eurex Clearing, als Clearinghaus unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zugelassen,
stellt seinen Clearing-Mitgliedern und deren Kunden sowohl Omnibus-Modelle als auch ein individuelles
Segregationsmodell zur Verfügung:
Omnibus Segregated Accounts (OSA): Positionen mehrerer Kunden werden getrennt von den
Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds in segregierten Konten geführt und durch einen oder mehrere
Sicherheitenpools abgesichert.
Individual Segregated Accounts (ISA): Die Positionen eines NCMs oder RKs werden von anderen
Kundenpositionen und Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds segregiert und durch individuelle
Sicherheitenpools abgesichert.
In den Clearing Bedingungen werden die folgenden Namenskonventionen genutzt:
Eurex Clearing
Namenskonvention
Clearing Bedingungen
Kapitel I
Allgemeine Bedingungen
OSA
(Omnibus segregated accounts)
Multiple OSA (MOSA*)
Grund-Clearingmodell (ECM)
Abschnitt 2
OSA under CASS
(Client Assets Sourcebook)
Net Omnibus Clearingmodell
(NOCM) für CMs in UK zur
Einhaltung der CASS**
Regulierung, wenn sie ihren
Kunden OSA anbieten
Abschnitt 4
ISA
(Individual segregated accounts)
Individual-Clearingmodell (ICM)
Abschnitt 3
Marktübliche Terminologie
* mehrere Sicherheitenpools
** Client Asset Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority zum Schutz von
Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen.
Zurzeit stehen nicht alle Clearingmodelle für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei
eintritt, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Models und seiner Besonderheiten ist auch von der
Übereinstimmung mit der jeweiligen heimischen Rechtsprechung des CM abhängig.
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Das Grund-Clearingmodell kann von allen CM-Kunden genutzt werden (nicht offengelegte Kunden, NCMs,
RKs).
Das Net Omnibus-Clearingmodell ist eine segregierte Lösung, die für alle Kunden verfügbar ist und CMs
aus Großbritannien ermöglicht NCM- oder RK-bezogene Transaktionen gemäß den Regeln des UK Client
Assets Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zu behandeln. Dabei hat das
CM die Einhaltung der CASS-Regeln allein zu verantworten.
Das Individual-Clearingmodell ist eine segregierte Lösung nur für NCMs und RCs.
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Hauptmerkmale
Grund-Clearingmodell
(ECM)
Net OmnibusClearingmodell
Individual-Clearingmodell
(ICM)
Genereller
Aufbau
Positionen werden auf
getrennten
Positionskonten verbucht
und Sicherheiten werden
Eigen- und
Kundenpositionen
zugewiesen
Entspricht dem ECM
mit gegenstandsbasierter Zuordnung
Individuell segregierte Konten
für Positionen und individuell
segregierte Sicherheitenpools
 wertbasiere Zuordnung
– pro rata
Postitionen für nicht
offengelegte Kunden
werden auf dem A9Konto verbucht und auf
dedizierten NCM und
RK-Konten
 gegenstandsbasierte
Zuordnung zu einem
oder mehreren
Sicherheitenpools
Sicherheiten werden für
eine Gruppe von Kunden
gehalten, d.h. sie können
nicht einzelnen Kunden
zugewiesen werden.
Rechtliche
Vereinbarung
Für alle Kunden des CM
möglich
Sicherheiten werden für
eine Kundengruppe
verwahrt, können also
nicht einzelnen Kunden
zugeteilt werden
Wertpapiersicherheitenkonten
bleiben in der Kontenstruktur
des CMs sind aber eindeutig
gekennzeichnet, dass sie nur
Sicherheiten enthalten, die für
segregierte Kunden bestimmt
sind.
Entsprechend dem
ECM
Nur für NCMs/RKs
Für nicht offengelegte
Kunden: Vereinbarung auf
CM-Ebene
Dreiparteien-Vereinbarung
zwischen Eurex Clearing-CMNCM/RC
Für NCM/RK:
Dreiparteien-Vereinbarung
zwischen Eurex ClearingCM-NCM/RC
Rechtliche
Struktur zur
Bereitstellung
der Sicherheiten
Vollrechtsübertragung von
Geldsicherheiten
Verpfändung von
Wertpapiersicherheiten an
Eurex Clearing
Entsprechend dem
ECM
(Zweifache)
Vollrechtsübertragung von
Geld- und
Wertpapiersicherheiten
Portabilität von
Positionen und
Sicherheiten
Gegeben, wenn alle
Kunden eines
Sicherheitenpools einer
Übertragung zustimmen
und ein alternatives CM
die Übertragung
akzeptiert.
Entsprechend dem
ECM
Volle Übertragbarkeit an ein
Ersatz-CM oder Möglichkeit
Interim-Teilnehmer zu werden
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3.3 Interne Konten
Jedes CM besitzt eine bestimmte Zahl interner Transaktionskonten (Positionskonten) für die Buchung
seiner Geschäfte. Für eigene Transaktionen der Mitglieder werden zwei P-Transaktionskonten
(Eigenkonten: P1, P2) und zwei M-Transaktionskonten (M1, M2) angeboten, die auch zum Market Making
verwendet werden. Für Transaktionen der Kunden steht ein A-Transaktionskonto (A1) für das gesamte
Kundengeschäft des CM zur Verfügung. Weitere A-Konten- (A2-A9, flexible Konten) können beantragt
werden.
Nicht-Clearing-Mitgliedern und Registrierten Kunden stehen zwei P- und zwei M-Transaktionskonten sowie
ein A-Transaktionskonto (oder auf Antrag weitere (flexible) A-Konten) zur Verfügung, vorausgesetzt sie
führen auch Kundengeschäfte durch. Andernfalls verfügen sie nicht über A-Transaktionskonten..
Während Positionen in den jeweiligen Kundenkonten (A) und in den Eigenkonten (P) brutto geführt werden,
werden die Positionen auf Market-Maker-Konten (M) netto geführt. Bei der Eingabe von Orders für brutto
geführte Transaktionskonten muss der Indikator “Opening” (zur Öffnung einer neuen Position) oder
“Closing” (zur Glattstellung einer bestehenden Position) eingegeben werden. Im Gegensatz dazu saldiert
das M-Transaktionskonto automatisch, unanhängig davon welcher der vorgenannten Indikatoren
eingegeben wird.
Für jedes interne Transaktionskonto werden ein Entgeltkonto und ein Prämienkonto für jede Währung auf
Mitgliederebene geführt.
Für Optionsgeschäfte wird ein entsprechendes internes Prämienkonto für jedes Transaktionskonto des
Clearing-Mitglieds geführt; die Prämien aller Optionsgeschäfte, die für das betreffende Clearing-Mitglied
abgerechnet werden müssen, werden im Prämienkonto jedes einzelnen betreffenden Kontos verzeichnet.
Prämienkonten werden täglich abgerechnet. Eurex Clearing stellt dem Nicht-Clearing-Mitglied oder
Registrierten Kunden bzw. dem für die Abrechnung eines derartigen Kontos verantwortlichen ClearingMitglied den Saldo jedes Prämienkontos im System zur Verfügung.
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Abb. 3-1:Kontenstruktur
Transaction/Position Adjustment
Eigenkonten
(P1, P2)
– auf Bruttobasis
Kundenkonten (AKonten)
– auf Bruttobasis
Market MakerKonten (M1, M2)
– auf Nettobasis
Open/Close Adjustment
Ja
Ja
Nicht notwendig
Position Close-out/re-opening
(Berichtigung von
Positionsglattstellungen)
Ja
Ja
Nicht notwendig
Transaction Separation
(Geschäftsaufteilung)
Ja
Ja
Ja
Transaction Account Transfer
(interne Geschäftsübertragung)
Ja, zwischen P und
A oder innerhalb
von P
Ja, zwischen A und
P oder innerhalb von
A
Ja, aber nicht
innerhalb von M
Position Account Transfer
(Positionsübertragung innerhalb
eines Mitglieds)
Ja, zu allen
internen
Transaktionskonten
Ja, zu allen internen
Transaktionskonten
Ja
(Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen)
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Diese Berichtigungen sind nur zulässig, um sicherzustellen, dass Transaktionen in den betreffenden
Kundenkonten korrekt verzeichnet werden. Eine Kundenposition wird nicht mit einer anderen
Kundenposition glattgestellt. Berichtigungen von Eröffnungs- oder Glattstellungsgeschäften im
betreffenden Kundenkonto sind nur in dem Umfang zulässig wie sie für die ordnungsgemäße Verwaltung
der Konten erforderlich sind, oder den Anweisungen des Kunden gemäß den Bestimmungen der ClearingBedingungen entsprechen.
Wird eine Transaktion oder Position als Glattstellungstransaktion (Glattstellungsgeschäft) ausgewiesen,
ohne dass ausreichend offene Transaktionen oder Positionen im Eigenhandels- oder Kundenkonto
bestehen, wird automatisch eine neue Transaktion im Eigenhandels- oder Kundenkonto eröffnet, die der
Anzahl von Kontrakten entspricht, die nicht glattgestellt werden konnten.
Transaction Adjustments können vor, während oder nach der Handelsperiode jedes Handelstages
eingegeben werden, abhängig von den jeweils verwendeten Funktionalitäten der Eurex-Handelsplattform.
Sie sind für Transaktionen zulässig, die an dem betreffenden Handelstag sowie den beiden
vorangegangenen Handelstagen ausgeführt wurden.
Den Zeitplan für die speziellen Produktgruppen finden Sie unter www.eurexchange.com > Handel >
Handelskalender > Handelszeiten.
3.4 Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Als Teil der Zulassungskriterien für Eurex-Börsen-Teilnehmer müssen diese am Clearing-Prozess
teilnehmen, indem sie entweder eine NCM-Clearing-Mitglieds-Vereinbarung mit einem Clearing-Mitglied
schließen oder selbst eine Clearing-Lizenz erlangen.
3.4.1 Mehrfach-Clearing-Beziehungen
Mehrfach-Clearing-Beziehungen (Multiple Clearing Relationships - MCR) sind ein optionales Angebot der
Eurex-Börsen, das NCMs mehr Flexibilität und Auswahl gewährt. MCR bietet NCMs die Möglichkeit
gesonderte Clearing-Vereinbarungen mit bis zu drei Clearing-Mitgliedern für das Clearing von EurexTransaktionen abzuschließen (eine Haupt-Mitglied ID und zwei zusätzliche Mitglied IDs).
MCR-Produktgruppen
Für jede Mitglieds ID darf das Nicht-Clearing-Mitglied das Clearing für vordefinierte Produktgruppen (MCRProduktgruppen) mit unterschiedlichen Clearing-Mitgliedern vornehmen (max. drei). Ein CM darf auch
MCR-Produktgruppen, für die es selbst das Clearing nicht vornimmt, in seiner Funktion als NCM in das
Clearing bei einem anderen CM einbeziehen lassen.
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August 2016
3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing
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Abb. 3-2: Mehrfach-Clearing-Beziehung und MCR-Produktgruppen
Das Clearing von Eurex-Transaktionen derselben MCR-Produktgruppe über verschiedene ClearingMitglieder ist nicht erlaubt. Ein Nicht-Clearing-Mitglied und ein Clearing-Mitglied können auch eine
Clearing-Vereinbarung abschließen ohne eine bestimmte MCR-Produktgruppe festzulegen.
Alle Clearing-Mitglieder müssen weiterhin zwingend TARGET2- und/oder SNB-Konten sowie ein CBFoder SIX SIS-Konto für die Abwicklung bereithalten. Dies stellt sicher, dass alle Clearing-Mitglieder die
MCR-Produktgruppen Aktien- & Indexprodukte und Fixed Income-Produkte verrechnen können.
Weitere Informationen zum MCR finden Sie im Eurex Clearing-Rundschreiben 012/2013 oder in den
Clearing-Bedingungen, Kapitel II.
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3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten
Eurex Clearing ist Vertragspartner für alle Lieferungen sowie Zahlungen, die sich aus der Abwicklung von
Eurex-Futures-Kontrakten ergeben. Clearing-Mitglieder haben ihre Zahlungsverpflichtungen nach Weisung
der Eurex Clearing zu erfüllen.
Für jeden Futures-Kontrakt werden Gewinne und Verluste (d.h. Variation Margin) aus offenen Positionen
am jeweils betreffenden Geschäftstag im Anschluss an die Post-Trading-Periode auf Basis des täglichen
Abrechnungspreises ermittelt. Eurex Clearing legt den täglichen Abrechnungspreis nach den aktuellen
Marktverhältnissen des jeweiligen Kontrakts und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung fest
(siehe dazu die Clearing-Bedingungen, Kapitel II).
3.4.2.1 Clearing von Fixed Income Futures-Kontrakten
Alle stückemäßigen Zahlungen werden zusammen mit der physischen Lieferung Zug um Zug zwischen
den Clearing-Mitgliedern und Eurex Clearing am zweiten Geschäftstag nach dem Anzeigetag abgewickelt.
Hierbei werden die Forderungen aus Wertpapiertransaktionen über eine Abwicklungsstelle und die
Zahlungen über das entsprechende, von der Abwicklungsstelle festgelegte, Konto abgewickelt.
Jedes Clearing-Mitglied und Eurex Clearing haben sicherzustellen, dass die Transaktion an dem
Geschäftstag im Brutto-Liefermanagement (siehe auch Handbuch für den Clearer Test, Kapitel 3)
bearbeitet werden kann, an dem die Lieferanzeige erfolgte. Alle Clearing-Mitglieder haben ihre Liefer- und
Zahlungsfähigkeit durch entsprechende Bestände im Depot bei der jeweiligen Verwahrstelle und Guthaben
auf ihrem entsprechenden Konto sicherzustellen; für in Euro ausgewiesene Fixed Income FuturesKontrakte sind entsprechende Guthaben auf dem TARGET2- oder euroSIC (SNB)-Konto zu gewährleisten.
Schlussabrechnungspreis
Der Schlussabrechnungspreis wird durch Eurex Clearing am letzten Handelstag um 12:30 Uhr MEZ
festgelegt. Der Schlussabrechnungspreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise aller
während der letzten Handelsminute abgeschlossenen Transaktionen, sofern in diesem Zeitraum mehr als
zehn Transaktionen ausgeführt worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Schlussabrechnungspreis auf
Grundlage des volumengewichteten Durchschnitts der Preise der letzten zehn ausgeführten Transaktionen
ermittelt, sofern diese nicht älter als 30 Minuten sind. Ist die Ermittlung des Schlussabrechnungspreises
gemäß der vorstehenden Regelung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den
tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex Clearing den Schlussabrechnungspreis fest.
Erfüllung, Lieferung
Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem auf Euro lautenden Fixed Income-FuturesKontrakt kann nur durch von der Eurex Clearing bestimmte Schuldverschreibungen erfüllt werden (in
Kapitel 2, Abschnitt 2 Nummer 2.3.4 der Clearing-Bedingungen befindet sich eine detaillierte Aufstellung) .
Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen zwei Geschäftstage vor dem zehnten Kalendertag
eines Quartalsmonats (Anzeigetag) anzeigen, welche Schuldverschreibungen sie der Eurex Clearing nach
Glattstellung der Transaktion bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode liefern werden. Bereits erfolgte
Lieferanzeigen können bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode geändert werden. Erfolgt eine
Lieferanzeige (Notifikation) nicht fristgerecht, bestimmt Eurex Clearing die durch das Clearing-Mitglied zu
liefernden Schuldverschreibungen. Clearing-Mitglieder haben den tatsächlichen Bestand der angezeigten
Schuldverschreibungen einen Tag vor dem Liefertag gegenüber Eurex Clearing zu bestätigen.
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Eurex Clearing ordnet Clearing-Mitgliedern mit offenen Long-Positionen die zur Lieferung angezeigten
Schuldverschreibungen nach Ende der Post-Trading-Periode des Anzeigetages mittels eines die
Neutralität des Zuordnungsvorgangs gewährleistenden Auswahlverfahrens zu. Die Clearing-Mitglieder
werden am nächsten Geschäftstag über die ihnen zugeordneten Schuldverschreibungen sowie deren
Andienungspreise informiert.
Weitere Informationen zu Notifikationen und Allokationen finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden. dieses Dokuments.
Nichtlieferung
Liefert ein Clearing-Mitglied, von ihm zu liefernde Schuldverschreibungen nicht am Liefertag gemäß den
Weisungen der Eurex Clearing innerhalb der für den Liefertag festgelegten Lieferzeiten, ist Eurex Clearing
berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
 Eurex Clearing ist berechtigt, die zu liefernden Schuldverschreibungen im Wege der Wertpapierleihe zu
besorgen und sie dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern.
 Eurex Clearing ist berechtigt, eine andere als die notifizierten Schuldverschreibungen aus dem Korb der
lieferbaren Anleihen auszuwählen und diese Schuldverschreibungen dem nicht fristgerecht belieferten
Clearing-Mitglied zu liefern, um auf diesem Wege die Verpflichtungen des säumigen Clearing-Mitglieds
zu erfüllen. Eurex Clearing ist berechtigt, die so notifizierten Schuldverschreibungen im Wege der
Wertpapierleihe zu besorgen und sie dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern.
 Werden die zu liefernden Schuldverschreibungen nicht spätestens am fünften Geschäftstag nach dem
Liefertag mit der Standarddisposition der jeweiligen Abwicklungsstelle an Eurex Clearing geliefert, ist
Eurex Clearing berechtigt, die nicht gelieferten Stücke im Wege des Ersatzkaufes zu besorgen. .
Eurex Clearing wird die eingedeckten Schuldverschreibungen an das nicht fristgerecht belieferte ClearingMitglied liefern. Falls ein CM nicht fristgerecht liefert, werden Zinsen und Strafzahlungen berechnet.
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3.4.2.2 Clearing von Aktienindex-Futures-Kontrakten
Alle Zahlungen erfolgen an dem auf den Schlussabrechnungstag folgenden Geschäftstag. Alle ClearingMitglieder haben ihre Zahlungsfähigkeit am Fälligkeitstag durch entsprechend ausreichende Guthaben auf
dem TARGET2-Konto oder geeigneten ähnlichen Konto sicherzustellen.
Schlussabrechnungspreis
Die Schlussabrechnungspreise von Index-Futures-Kontrakten werden durch Eurex Clearing (gemäß Ziffer
1.3.4 der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
und der Eurex Zürich – “Eurex-Kontraktspezifikationen”) am Schlussabrechnungstag eines Kontraktes
festgelegt. Nähere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Aktienindex-Futures-Kontrakten finden Sie in den
Eurex-Kontraktspezifikationen.
Erfüllung, Lieferung
Offene Positionen vom letzten Handelstag eines Kontraktes werden am Schlussabrechnungstag durch
einen Differenzbetrag ausgeglichen, der dem internen Geldkonto des betreffenden Clearing-Mitglieds
gutgeschrieben oder belastet wird. Dieser Buchungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem
Schlussabrechnungspreis eines Kontraktes und dessen täglichem Abrechnungspreis vom
Geschäftsvortag. Für am letzten Handelstag eröffnete Positionen errechnet sich der Buchungsbetrag aus
der Differenz zwischen dem Schlussabrechnungspreis und dem Handelspreis.
3.4.3 Clearing von Optionskontrakten
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in Optionskontrakten nach
Maßgabe von Ziffer 2 der Eurex-Kontraktspezifikationen.
Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Optionskontrakte, sofern nicht für die einzelnen
Optionskontrakte spezifische, gegenüber den Allgemeinen Bestimmungen abweichende Regelungen
gelten.

Eurex Clearing ist Vertragspartner für alle Lieferungen und Zahlungen, die sich aus der Ausübung
und Zuteilung von Optionskontrakten ergeben.

Clearing-Mitglieder haben bei der Ausübung und Zuteilung von Positionen, für deren Clearing sie
verantwortlich sind, nach Weisung von Eurex Clearing zu liefern und zu zahlen.

Eurex Clearing unterrichtet jedes Clearing-Mitglied während des Vormittags des Geschäftstags nach
der Ausübung über die ihm zugeteilten Optionskontrakte.

Folgende Bestimmungen gelten für Verfahren zur Lieferung und Zahlung:
Sämtliche stückemäßigen Lieferungen von Wertpapieren und Zahlungen erfolgen Zug um Zug
zwischen den Clearing-Mitgliedern und Eurex Clearing am zweiten Geschäftstag nach Ausübung der
Option; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der
Ausübung folgenden Geschäftstag zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen haben über eine
Abwicklungsstelle zu erfolgen, und Zahlungen sind über das entsprechende, von der
Abwicklungsstelle festgelegte Konto zu leisten.
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 Eurex Clearing legt den täglichen Abrechnungspreis nach den tatsächlichen Marktverhältnissen und
unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung nach unterschiedlichen Verfahren fest. Nähere
Informationen zu diesen Verfahren finden Sie in den individuellen Kontraktspezifikationen oder in
den Clearing-Bedingungen.
Ist die Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises eines Kontrakts gemäß den in den jeweiligen
Kontraktspezifikationen genannten individuellen Regelungen nicht möglich oder entspräche der so
ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex Clearing den Abrechnungspreis
nach billigem Ermessen fest. Sofern der ermittelte tägliche Abrechnungspreis nicht den tatsächlichen
Marktverhältnissen bei Handelsschluss entspricht, kann Eurex Clearing den täglichen
Abrechnungspreis ändern.
3.4.3.1 Clearing von Aktienindex-Optionskontrakten
Zahlung, Abwicklung
Alle Zahlungen erfolgen am Geschäftstag nach dem Ausübungstag. Dies gilt auch dann, wenn dem
Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Ausübungstag folgenden Geschäftstag zugeteilt wird. Alle
Clearing-Mitglieder haben ihre Zahlungsfähigkeit am Fälligkeitstag durch entsprechend Guthaben auf dem
TARGET2-Konto oder geeigneten ähnlichen Konto sicherzustellen.
Optionsprämie
Der Saldo der von den Clearing-Mitgliedern gemäß den Eurex-Kontraktspezifikationen zu zahlenden und
von Eurex Clearing zu vergütenden Optionsprämien (Nettoprämien) ist bis zu dem von Eurex Clearing
bestimmten Zeitpunkt des auf den Abschluss der Transaktion folgenden Geschäftstags, jedoch
grundsätzlich vor Beginn des Handels an den Eurex -Börsen an dem betreffenden Geschäftstag zahlbar.
Schlussabrechnungspreis (Final Settlement Price - FSP)
Der Schlussabrechnungstag wird am Ausübungstag der Optionsserie von Eurex Clearing bestimmt.
Für DAX-Optionskontrakte beruht der Wert des DAX auf den mittels des elektronischen Handelssystems
(Xetra) der Frankfurter Wertpapierbörse für die im DAX enthaltenen Wertpapiere im Rahmen einer
untertägigen, von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmten, Auktion ermittelten
Auktionspreisen. Detaillierte Informationen zur Bestimmung des FSP für die verschiedenen AktienindexOptionskontrakte finden sie in den Eurex-Kontraktspezifikationen.
Barausgleich
Ausgeübte und zugeteilte Optionspositionen werden durch einen Differenzbetrag ausgeglichen, der dem
internen Geldkonto des Clearing-Mitglieds gutgeschrieben oder belastet wird. Der Barausgleich entspricht
der Differenz zwischen dem Ausübungspreis der Optionsserie und deren Schlussabrechnungspreis.
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3.4.3.2 Clearing von Optionskontrakten auf Fixed Income Futures-Kontrakte
Allgemeine Regelungen
Das Clearing von Optionskontrakten auf Fixed Income-Futures-Kontrakte richtet sich nach Maßgabe der
folgenden Regelungen bis zur Zuteilung der ausgeübten Option nach den Vorschriften für das Clearing von
Optionskontrakten, mit Eröffnung der Futures-Position nach den Vorschriften für das Clearing von FuturesKontrakten.
Abwicklung
Die Ausübung einer Option auf einen Fixed Income-Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den
zugeteilten Verkäufer in einer Position in dem zugrunde liegenden Fixed Income-Futures-Kontrakt. Die
Position wird auf Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises im Anschluss an die Post-Trading-FullPeriode des Ausübungstages eröffnet.
Optionsprämie
Die Prämienzahlung erfolgt nicht durch eine einmalige Zahlung nach dem Erwerb der Option, sondern im
Rahmen der täglichen Abrechnung über die Dauer des Bestehens der Optionsposition, bei der
börsentäglich eine Bewertung der Position erfolgt. Die Bewertung erfolgt am Tag des
Geschäftsabschlusses auf Grundlage des Optionspreises und des täglichen Abrechnungspreises, in der
Folgezeit auf Grundlage der täglichen Abrechnungspreise vom Börsentag und vom Börsenvortag.
Tägliche Abrechnung vor Ausübung
Für jeden Optionskontrakt werden Gewinne und Verluste (d.h. Variation Margin) aus offenen Positionen an
dem betreffenden Geschäftstag im Anschluss an die Post-Trading-Periode ermittelt. Für offene Positionen
des Börsenvortags berechnet sich der zu belastende oder gutzuschreibende Betrag aus der Differenz
zwischen den täglichen Abrechnungspreisen des Kontrakts vom Geschäftstag und vom vorherigen
Geschäftstag. Für Transaktionen am Geschäftstag berechnet sich der Buchungsbetrag aus der Differenz
zwischen dem Preis der Transaktion und dem täglichen Abrechnungspreis des Kontrakts an diesem
Geschäftstag.
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Verfahren bei Ausübung von Optionen
1.
Für den NCM/CM, der eine Call-Option ausübt, eröffnet Eurex Clearing im Anschluss an die PostTrading-Full-Periode des Ausübungstages der betreffenden Option eine entsprechende LongPosition in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis.
2. Für den NCM/CM, dem die Ausübung einer Call-Option zugeteilt wird, eröffnet Eurex Clearing eine
entsprechende Short-Position in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten
Ausübungspreis.
3. Für den NCM/CM, der eine Put-Option ausübt, eröffnet Eurex Clearing im Anschluss an die PostTrading-Full-Periode des Ausübungstages der betreffenden Option eine entsprechende ShortPosition in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis.
4. Für den NCM/CM, dem die Ausübung einer Put-Option zugeteilt wird, eröffnet Eurex Clearing eine
entsprechende Long-Position in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten
Ausübungspreis.
Barausgleich – Futures-Position
Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis der ausgeübten und zugeteilten Option und dem täglichen
Abrechnungspreis des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts am Ausübungstag wird in bar ausgeglichen.
Der Betrag des Barausgleichs wird dem internen Geldkonto des Clearing-Mitglieds gutgeschrieben oder
belastet.
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3.5 Clearing von Off-Book-Transaktionen (Eurex Trade Entry Services)
Eurex bietet Eurex Trade Entry Servicesfür standardisierte Eurex Kontrakte und für Flexible EurexContracts an.
3.5.1 Clearing von Off-Book standardisierten Eurex-Kontrakten
In das Clearing können außerhalb des Orderbuchs abgeschlossene Transaktionen einbezogen werden,
deren Kontraktspezifikationen den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
zum Handel zugelassenen Kontrakte entsprechen ("Off-Book standardisierte Eurex-Kontrakte"). Eine TESTransaktion mit einem standardisierten Eurex-Kontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien außerhalb
des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Kontraktes verständigt haben, dessen Merkmale mit
den Spezifikationen übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen festgelegt und durch Eurex
Clearing in das Clearing einbezogen worden sind.
Darüber hinaus gelten die Bedingungen für die Nutzung der Eurex Trade Entry Services von Eurex
Clearing in deren jeweils gültigen Fassung für das Clearing von standardisierten Off-Book-EurexKontrakten und die Nutzung der Eurex Trade Entry Services.
3.5.2 Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten
In das Clearing können Off-Book-Futures-Transaktionen einbezogen werden, deren
Kontraktspezifikationen – mit Ausnahme der in den Clearing-Bedingungen (Kapitel II, Abschnitt 4)
aufgeführten Modalitäten – den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum
Handel zugelassenen Futures-Kontrakte entsprechen ("Flexible Eurex Futures-Kontrakte"). Eine Off-BookTransaktion mit einem Flexiblen Eurex Futures-Kontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien
außerhalb des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Futures-Kontraktes verständigt haben,
dessen Merkmale – bis auf die in den Clearing-Bedingungen aufgeführten Modalitäten – mit den
Spezifikationen von Eurex Futures-Kontrakten übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen
festgelegt und durch Eurex Clearing in das Clearing einbezogen worden sind.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Eurex Clearing in deren jeweils
gültigen Fassung für das Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten und die Nutzung der
Eurex Trade Entry Services.
Bitte beachten Sie, dass das Clearing von Off-Book-Flexible-Futures-Kontrakten nur für einen bestimmten
Teil der Eurex-Produkte angeboten wird.
Spezifikationen der Flexiblen Eurex Futures-Kontrakte
Bei der Durchführung von Eurex-Off-Book-Transaktionen von Flexiblen Eurex-Futures-Kontrakten können
die Vertragsparteien – abweichend von den jeweils geltenden Eurex-Kontraktspezifikationen für
entsprechende Futures-Kontrakte – die Laufzeit, den letzten Handelstag und den Schlussabrechnungstag
der Flexible Eurex Futures-Kontrakte individuell bestimmen.
Weiterhin kann für einzelne, von Eurex Clearing bestimmte Flexible Eurex Futures-Kontrakte auch die Art
der Erfüllung (Barausgleich oder physische Lieferung) festgelegt werden.
Von den Vertragsparteien können im Rahmen eines Eurex-Off-Book-Geschäfts von Flexible Eurex
Futures-Kontrakten, in Abweichung von den jeweils gültigen Eurex-Kontraktspezifikationen, nur bestimmte
Modalitäten individuell festlegen (die konkreten Modalitäten finden Sie in den Clearing-Bedingungen,
Kapitel II, Abschnitt 4).
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3.5.3 Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexiblen Eurex
Optionskontrakten
In das Clearing können außerhalb des Orderbuchs abgeschlossene Optionstransaktionen einbezogen
werden, deren Kontraktspezifikationen - mit Ausnahme der in den Clearing-Bedingungen (Kapitel II, Teil 4)
aufgeführten Modalitäten – den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum
Handel zugelassenen Kontrakte entsprechen ("Flexible Eurex Optionskontrakte"). Ein Eurex-Off-BookGeschäft mit einem Flexiblen Eurex Optionskontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien außerhalb
des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Optionskontraktes verständigt haben, dessen Merkmale
- bis auf die in den Clearing-Bedingungen aufgeführten Modalitäten - mit den Spezifikationen von EurexOptionskontrakten übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen festgelegt und durch Eurex
Clearing in das Clearing einbezogen worden sind.
Darüber hinaus gelten die Bedingungen für die Nutzung der Eurex Trade Entry Services (Allgemeine
Teilnahmebedingungen) der Eurex Clearing in deren jeweils gültigen Fassung für das Clearing von
außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexible Eurex Optionskontrakten und die Nutzung der Eurex
Trade Entry Services.
Bitte beachten Sie, dass das Clearing von Off-Book-Flexible-Optionskontrakten nur für einen bestimmten
Teil der Eurex-Produkte angeboten wird.
Spezifikationen der Flexible Eurex Optionskontrakte
Bei der Durchführung von Eurex Off-Book-Transaktionen von Flexiblen Eurex Optionskontrakten können
die Vertragsparteien – abweichend von den jeweils geltenden Eurex-Kontraktspezifikationen für
entsprechende Optionskontrakte – die Laufzeit, den letzten Handelstag, die Ausübungsart (European-style,
American-style), den Ausübungspreis und den Schlussabrechnungstag bzw. den Verfalltag der Flexiblen
Eurex Optionskontrakte individuell bestimmen. Weiterhin kann von Eurex Clearing für einzelne Flexible
Eurex Optionskontrakte auch die Art der Erfüllung (Barausgleich oder physische Lieferung) festgelegt
werden.
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3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing
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3.6 Musterfragen
3-001
Eurex Clearing weist die deutschen Staatsanleihen, die für die Lieferung an Clearing-Mitglieder mit einer
offenen Long Euro-Bund-Futures-Position angezeigt wurden, auf folgende Weise zu:
A: First in - First out (FIFO)
B: Last in - First out (LIFO)
C: Highest in - First out (HIFO)
D: Durch Anwendung eines Auswahlverfahrens, das die Neutralität des Zuteilungsprozesses gewährleistet.
Richtige Antwort: D
3-002
Alle internen Positionskonten werden netto geführt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
3-003
Bei der Ermittlung der nachzuweisenden Eigenmittel durch ein Clearing-Mitglied gibt es keine dynamische
Komponente.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
3-004
Alle Kontraktspezifikationen für Eurex Flexible-Kontrakte können frei ausgehandelt werden.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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4 Transaktionsmanagement
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4 Transaktionsmanagement
Die Sevices für das Transaktionsmanagement der Derivate-Positionen sind während der Handelszeiten der
Eurex Exchanges verfügbar. Der Clearing-Prozeß ist analog zum Handelstag in verschiedene Phasen
eingeteilt. Der Handelstag an der Eurex beginnt um 07:30 Uhr und endet um 22:30 Uhr MEZ.
Abb. 4-1: Hauptphasen eines Handelstages
Die Post-Trading Periode ist in verschiedene Unterphasen geteilt:
 Post-Trading-Full,
 Post-Late-1,
 Post-Late-2 und
 Post-Trading-Restricted.
Für Back-Office-Personal ist es wichtig zu wissen, dass das systembezogene Transaktionsmanagement
mit folgenden Ausnahmen während des gesamten Börsentages bis zum Beginn der Post-TradingRestricted-Periode stattfinden kann:
In der Post-Late1-Phase ist keine Eingabe von TES-Geschäften (Eurex Trade Entry Services – siehe
Kapitel 3.5) möglich. Alle übrigen System-Funktionen, die in der Post-Trading-Full-Periode unterstützt
werden, stehen zur Verfügung.
In der Post-Late-2-Phase können keine Give-up- und Take-up-Transaktionen (siehe Kapitel 4.2.1.5Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) mehr ausgeführt werden. Diese Phase besteht für
Aktienoptionen mit amerikanischer Ausübungsart an jedem Börsentag, für Aktien- und AktienindexOptionen mit europäischer Ausübungsart sowie für Zinsoptionen nur am letzten Handelstag. Während
Mitglieder unverzüglich wirksame Give-up-Transaktionen stornieren können, können Take-upTransaktionen mit Beginn der Post-Late-2-Phase nicht mehr akzeptiert werden. In dieser Phase sind
deshalb untertägige Positionsveränderungen innerhalb eines Teilnehmers nicht mehr möglich, damit die
Mitglieder ihre Ausübungsentscheidung auf Grundlage der endgültigen Long-Position treffen können.
In der Post-Trading-Restricted-Periode sind nur Datenabfragen möglich. Ausübungen von Optionen sind
bis zum Beginn der Post-Trading-Restricted-Periode möglich (sofern nicht in den Kontraktspezifikationen
ein früher Zeitpunkt festgelegt ist) und werden danach werden nicht mehr akzeptiert. Sobald der BatchProzess beginnt, sind keine Datenabfragen mehr möglich.
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4 Transaktionsmanagement
Seite 41 von 101
4.1 Clearing-Systeme
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Clearing-Systeme von Eurex Clearing, die Konten und die
Kontostruktur innerhalb des Clearing-Systems C7, die Berechtigungsfunktionen (Rollen) in C7 und die
Funktion von Transaktions- und Positions-IDs.
4.1.1 Überblick Schnittstellen für Mitglieder (Interfaces)
C7 ist Eurex Clearings state-of-the-art Clearing-System. Mitglieder können das web-basierte C7 Derivate
Clearing GUI für alle Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen auf allen Konten nutzen. Das
Account Overview Fenster im C7 Derivate Clearing GUI zeigt Mitgliedern eine Liste aller ihrer Konten.
Clearing Mitglieder können die Konten ihrer Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierten Kunden
dementsprechend ebenfalls einsehen. Die Eurex Clearing FIXML Schnittstelle unterstützt ebenfalls alle
Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen auf allen Konten. Standard- und flexible Kontrakte
sind vollständig integriert. Es gib keinen Unterschied in der Verarbeitung bei Transaktions- und
Positionsmanagement-Funktionen.
Abb 4-2: Clearing-Systeme
Zusätzlich bietet das Eurex Clearing Classic System Wartungs- und Unterhaltsdienste wie zum Beispiel
Sicherheitenmanagement, Referenzdatenpflege, Regelung von Mitgliederbeziehungen wie zum Beispiel
das automatische Akzeptieren von Give-ups und Risikoüberwachungsfunktionen. Für diese Funktionen ist
das @X-tract GUI über WebTrading verfügbar.
Reports werden über die Common Report Engine zur Verfügung gestellt.
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4 Transaktionsmanagement
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4.1.2 Konten und Kontostruktur
Alle Konten A1-A9, P1, P2, M1, und M23 sind für alle Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen
voll verfügbar. Zusätzlich ermöglicht es C7 den Mitgliedern die Anzahl ihrer Kundenkonten zu erhöhen. Die
Kontonamen dieser zusätzlichen Konten sind alphanumerisch und können bis zu 20 Zeichen lang sein. Die
Beantragung weitere Kundenkonten aufzusetzen muss vom CM für seine NCMs/RCs erfolgen.
Abb 4-3: Kontostruktur C7
Kontostruktur
Kundenkonten (A) und Eigenhandelskonten (Principal accounts P) werden brutto geführt. MPositionskonten sind Market Maker-Konten und werden netto geführt. Eurex Trade Entry Service (TES)
Geschäfte außerhalb des Orderbuchs können nur in Eurex Clearing Classic Konten (A1 - A9, M1, M2, P1,
P2) eingegeben werden. Sobald sie von allen beteiligten Parteien erfolgreich angenommen und auf der
Clearing-Ebene verbucht sind, können sie auf jedes verfügbare Konto durch eine Umbuchung (Account
Transfer) übertragen werden.
3
Zusätzlich gibt es die Give-up-Konten G1 und G2.
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4 Transaktionsmanagement
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4.1.3 Zugangsberechtigungen (Entitlement)
C7 nutzt Zugangsberechtigungen, um Mitgliedern und Nutzern einzelne Funktionalitäten des Systems wie
Transaktions- und Positionsmanagement zu zuweisen.
Das C7 Berechtigungsmodell basiert auf verschiedenen Rollen. Diese Rollen werden einem Mitglied
zugeteilt und der Service Administrator des Mitglieds kann die Rollen einzelnen Nutzern zuweisen. Das
Aufsetzen der Nutzer erfolgt über das @X-tract GUI. Die Rollen enthalten jeweils bestimmte
Berechtigungen. Jede Berechtigung definiert den Zugang zu einer spezifischen Tätigkeit (zum Beispiel
Hinzufügen eines Give-up). Eine Eingabe von einem Nutzer kann nur verarbeitet werden, wenn die damit
verbundene Berechtigung dem Nutzer/Mitglied zugeteilt wurde.
Die folgenden Rollen werden unterstützt:
Positions- und Transaktionsmanager: Diese Rolle berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem Positions- und Transaktionsmanagement wie zum Beispiel das Hinzufügen oder
Bestätigen von Give-ups (“Add Give Up”, “Approve Give Up”).
Clearing Manager: Diese Rolle ermöglicht dem Nutzer eines Clearing Mitglieds Clearing-Aktivitäten wie
zum Beispiel Notifikationen durchzuführen. 
Service Administrator: Diese Rolle gibt die notwendige Berechtigung für Verwaltungsaktivitäten wie zum
Beispiel die Anpassung einzelner Berechtigungen für einen Nutzer (“User Entitlement Update”).
Zusätzlich sind alle Rollen als “view only” verfügbar, das heißt, diese Rollen berechtigen den Nutzer nur
Abfragen durchzuführen.
Um einen Nutzer ein Recht zu geben, muss dieses Recht zuerst dem Mitglied zugewiesen werden, zu dem
der Nutzer gehört. Eurex Clearing bestimmt die maximale Anzahl an Berechtigungen für ein Mitglied auf
Grundlage des Mitgliedstyps und teilt die Rollen entsprechend den Mitgliedern zu. Das Mitglied (der
Service Administrator) kann die Berechtigungen für die Nutzer festlegen und verwalten.
Bei der Zuweisung der Rollen an die Nutzer kann das Mitglied die Einstellungen der darin enthaltenen
Rechte im Hinblick auf die Berechtigungslevel und das Konto ändern.
Die folgenden vier Berechtigungslevel sind im System verfügbar:
Abb. 4-4: Berechtigungslevel
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4 Transaktionsmanagement
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Berechtigungslevel bestimmen, ob eine bestimmte Aktivität mit oder ohne Bestätigung eines zweiten
Nutzers durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob das Vier-Augen-Prinzip verlangt wird oder nicht. Der
Nutzer, der eine Aktivität, für die das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben ist, anstoßen möchte, benötigt
mindestens das Berechtigungslevel 1. Aktivitäten im Zusammenhang mit einer manuellen Ausübung von
Optionen, Ausnahmen von der Ausübung (Abandon) sowie Positionstransfers mit Geldbetrag (Eingabe und
Bestätigung) können das Vier-Augen-Prinzips fordern und daher die Bestätigung eines weiteren Nutzers
bei der Eingabe verlangen.
4.1.4 Transaktions and Positions ID
In C7 werden alle Transaktionen anhand ihrer eindeutigen Transaktions-ID identifiziert. Die
alphanumerische ID hat eine variable Länge von maximal 19 Zeichen. Die ID ist im gesamten ClearingSystem eindeutig, ändert sich während der Lebensdauer der Transaktion nicht und wird nicht noch einmal
vergeben4. Jede Transaktion trägt außerdem einen 10-stelligen numerischen Suffix, der mit jeder
Anpassung (Adjustment) ansteigt. Die Transaktions-ID kann als Filter bei Transaktionsabfragen im GUI
benutzt werden.
Für regulatorische Zwecke teilt C7 jeder Position eine eindeutige, unterschiedlich lange alphanumerische
Positions-ID zu. Die ID ist bis zu 11 Zeichen lang. Jede Transaktion in demselben Instrument und Konto
wird der Positions-ID zugebucht, die bei der ersten derartigen Transaktion erstellt und gespeichert wurde.
Die Positions-ID kann als Filter bei Positionsabfragen im GUI genutzt werden.
C7 benötigt keine Order-ID, um einen Eintrag eindeutig zu machen. Das GUI, die FIXML-Schnittstelle und
XML Reports (sofern zutreffend) zeigen die T7 Order ID als Referenz zur Handelsebene,
4
In absehbarer Zeit, das heißt bis alle Kombinationen aus 19 Zeichen genutzt sind.
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4.2 Transaktions- und Positionsmanagement
CMs können ihre eigenen und die Positionen ihrer NCMs in Echtzeit abfragen. Jedes Börsenmitglied (CM
und NCM) kann Transaktionsberichtigungen (transaction adjustments) und Berichtigungen für Positionen,
die bereits im Konto enthalten sind (position adjustments) ins System eingeben.
4.2.1 Transaktionsmanagement
Dieses Dokument nutzt die Bezeichnungen “Transaktion”,“Transaktionsberichtigung” (“Transaction
adjustment”) und Transaktionsmanagement (“Transaction management”) für alle Transaktionen im
Clearing. Der Ausdruck Geschäft (“Trade”) wird nur im Zusammenhang mit neuen Börsengeschäften oder
neuen TES-Geschäften genutzt.
Transaktionen können für eine limitierte Zeitspanne, die so genannte Transaktionsdauer (Transaction
duration), berichtigt (adjustiert) werden. Das Limit ist so gesetzt, das es Berichtigungen am Handelstag T,
an T+1 und T+2 erlaubt. Das Basisdatum für die Berechnung der Transaktionsdauer ist der Handelstag,
der vom Handelssystem vorgegeben ist.
C7 stellt die folgenden Transaktionsberichtigungen zur Verfügung:
 Interne Transaktionsübertragungen (Transaction account transfer)
 Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen (Open/close adjustment)
 Transaktionsadjustierungen (Transaction adjustment, z.B. Textfeld-Berichtigungen)
 Transaktionsaufteilungen (Transaction separation)
 Give-up/take-up
C7 verarbeitetet Transaktionsberichtigungen in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird eine Transaktion
erzeugt, die der ursprünglichen Transaktion entgegengesetzt ist und diese aufhebt. Der zweite Schritt ist
die Neubuchung einer berichtigten Transaktion. C7 erlaubt eine praktisch unbegrenzte Anzahl an
Berichtigungen für eine Transaktion und lehnt Berichtigungen ab, die zu einem Fehler führen würden.
Transaktionen, die Teil eines schwebenden Give-ups sind, können nicht berichtigt werden und die
zugehörige Stückzahl ist für Positionsberichtigungen wie Ausübungen und Position Close-outs gesperrt.
Aufgehobene Transaktionen können nicht adjustiert werden5.
Clearing Member können nur Transaktionsberichtigungen für ihre eigenen Transaktionen vornehmen, nicht
jedoch für ihre NCMs, es sei den es besteht ein Outsourcing-Vertrag.
Transaktionsberichtigungen, die die Position nicht verändern, werden positionsneutral verbucht. Dies trifft
auf generelle Transaktionsberichtigungen zu, wie zum Beispiel Berichtigungen in Textfeldern oder
Transaktionsaufteilungen.
5
Wenn eine Transaktion von einem Mistrade betroffen ist, so wird C7 die Transaktion rückgängig machen (aufheben) und damit alle
Berichtigungen die damit verbunden waren.
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Das Fenster Transaction Overview ist Ausgangspunkt für Transaktionsberichtigungen. Es wird über das
Menü Transaction Management im Hauptmenü geöffnet und zeigt detaillierte Informationen zu einzelnen
Transaktionen.
Abb. 4-5: Fenster Transaction Overview
Unter den Filterkriterien sind verschiedene Schaltflächen, um Transaktionsberichtigungen durchzuführen.
Die folgenden Funktionen können nur auf aktive Transaktionen angewendet werden.
Figure 4-6: Schaltflächen für Transaktionsberichtigungen
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4.2.1.1 Interne Transaktionsübertragungen (Transaction account transfer)
Mitglieder konnen Transaktionen auf ein anderes Konto übertragen. Übertragungen sind nur innerhalb der
eigenen Konten möglich. Die Umbuchung einer Transaktion auf ein Market Maker-Konto ist nicht möglich.
General Clearing Mitglieder können Transaktionsübertragungen auf und von Konten ihrer Registrierten
Kunden vornehmen.
Die Übertragung von Transaktionen zwischen eigenen Konten kann in dem Fenster Transaction Account
Transfer im C7 Derivate Clearing GUI vorgenommen werden.
Ablauf:
1. Auswahl von Transaktionen im Fenster Transaction Overview
2. Klicken des Act Transfer-Button (siehe Abb. 4-6)
3. Das Fenster Transaction Account Transfer öffnet sich und die Berichtigung kann vorgenommen
werden.
Abb. 4-7: Fenster Transaction Account Transfer
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4.2.1.2 Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen (Open/close adjustments)
Um das Eröffnungs-/Glattstellungskennzeichen für eine bestimmte Transaktion zu ändern, können
NCMs/CMs eine Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigung vornehmen, d.h. ein Glattstellungsgeschäft
(Closing Trade) in ein Eröffnungsgeschäft (Opening Trade) ändern und umgekehrt.
Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen können im Fenster Transaction Open Close Adjustment
eingegeben werden.
Ablauf:
1. Auswahl von Tansaktionen im Fenster Transaction Overview
2. Klicken des O/C Adjust Button (siehe Abb. 4-6)
3. Das Fenster Transaction O/C Adjust öffnet sich und die Berichtigung kann vorgenommen
werden.
Abb. 4-8: Fenster Transaction O/C Adjustment
4.2.1.3 (Generelle) Transaktionsberichtigungen (General Transaction Adjustments)
Die generelle Transaktionsberichtigung wird genutzt, um zum Beispiel Textfelder zu ändern oder
Mitglieder- und Empfänger-Informationen für Kooperationsprodukte (KRX & TAIFEX) einzugeben.
Außerdem können generelle Transaktionsberichtigungen dazu genutzt werden, Einträge in
Drittanbietersystemen, die keine Transaktionshistorie über den aktuellen Tag hinaus anbieten, wieder
verfügbar zu machen.
Transaktionsberichtigungen können im Fenster Transaction Adjustment eingegeben werden.
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4.2.1.4 Tansaktionsaufteilung (Transaction Separation)
Mitglieder können eine Transaktion in eine Vielzahl kleinerer Transaktionen mit der Funktion Transaction
Separation aufspalten. Aufteilungen werden positions-neutral verbucht (das heißt die Anzahl von Long- und
Short ist “0”). Technisch ist die Anzahl der Aufteilungen nicht begrenzt. Funktional ist die Anzahl der
Aufteilungen durch die Transaktionsgröße (Anzahl) limitiert.
Transaktionsaufteilungen werden im Fenster Transaction Separation ausgeführt.
Ablauf:
1.
Auswahl von Transaktionen im Fenster Transaction Overview
2.
Klicken des Separation-Button
3.
Die Transaktionen können im Fenster Transaction Separation aufgespalten werden.
Abb. 4-9: Fenster Transaction Separation
4.2.1.5 Give ups
Mitglieder können Transaktionen auf andere Mitglieder via Give-up übertragen. Die folgenden
Bedingungen muss eine Transaktion erfüllen, damit sie für ein Give-up verfügbar ist:
 Die Transaktion ist ein Eröffnungsgeschäft (Opening Trade, “to open”)
 Das Quellkonto wird nicht netto geführt (d.h. Give-ups vom M-Konto sind nicht möglich)
 Die Transaktionsdauer ist nicht abgelaufen.
 Der Kontrakt ist nicht verfallen.
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Jeder Give-up erhält eine eindeutige Verarbeitungs-ID, die unabhängig von der Transaktions-ID ist. Alle
Give-up-/Take-up-Eingaben von Börsenmitgliedern benötigen die Genehmigung ihrer jeweiligen ClearingMitglieder.
CMs können die automatische Genehmigung/Akzeptanz pro Börsenteilnehmer einstellen (“auto approve”).
Die Einstellung kann im Fenster Member Relationship Overview im @X-tract GUI vorgenommen werden.
Das CM des abgebenden Börsenmitglieds (Give-up CM) kann die Genehmigung zu jeder Zeit vornehmen
(d.h. es kann der Erste, Zweite oder Dritte im Give-up-Prozess sein). Das CM des aufnehmenden
Börsenteilnehmers (Take-up CM) kann seine Genehmigung nur geben, nachdem der aufnehmende
Börsenteilneher die Transaktion angenommen (take-up) hat. Wenn die eingegebenen Daten des Give-up
CM nicht korrekt sind, wird der Take-up vom System abgelehnt. Alle Gebühren und Prämien etc. werden
vom Empfänger des Give-up bezahlt.
Abb. 4-10: Give-up Prozess
Das den Give-up startende Mitglied kann den Give-up-Prozess abbrechen, solange der Prozess
schwebend (“pending”) ist (d.h. es wurden noch nicht alle Genehmigungen eingegeben und der Give-up
wurde nicht von einem der Clearing-Mitglieder abgelehnt.)
Give-up-Prozesse sind nach der Eingabe nicht änderbar. Sollte eine Änderung notwendig sein (zum
Beispiel von Textfeldern) muss der Prozess abgebrochen (“cancelled”) und neu übermittelt werden. Das
System generiert in diesem Fall eine neue, eindeutige Prozess-ID. Genehmigungen sind nur für eine
vorhandene Prozess-ID gültig, wenn ein neuer Prozess gestartet wird, muss die Genehmingung erneut
übermittelt werden.
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Take-ups sind nur auf Konten möglich die brutto geführt werden (keine M-Konten)
Schwebende Give-ups werden im Buchungsschnitt (Tagesendverarbeitung) nicht gelöscht, sondern
werden am nächsten Geschäftstag automatisch wieder bereitgestellt, wenn die Bedingungen für den Giveup (siehe oben) weiterhin erfüllt sind und zusätzlich folgendes zutrifft:
 Es gab keine Kapitalveränderung bei dem Produkt
 Die jeweilige Position ist größer oder gleich der Anzahl der designierten Kontrakte. Dies kann nicht
der Fall sein, wenn Short-Positionen durch ein Assignment reduziert wurden oder wenn ein
Positionsübertrag durchgeführt wurde.
Transaktionen können für einen automatischen Give-up bereits bei Ordereingabe/Genehmigung des
außerhalb des Orderbuchs getätigten Geschäfts durch die Nutzung des Kontos G2 und die Angabe des
Take-up-Mitglieds auf Handelsebene bestimmt werden.
C7 verarbeitet eingehende G2-Geschäfte in zwei Schritten: Zuerst bucht es das Geschäft in das A1 oder
P1-Konto (wie verfügbar). Im zweiten Schritt löst das System automatisch einen Give-up-Prozess aus. Es
gelten dieselben Gültigkeits- und Berechtigungsprüfungen wie bei einem manuell ausgelöstenr Give-up
eines Börsenmitglieds (d.h.der Give-up könnte fehlschlagen, wenn nicht korrekte Informationen zur
Verfügung gestellt wurden, z.B. eine falsche Member-ID des Take-up-Mitglieds.)
Mitteilungen über den Verarbeitungsprozess werden wie bei jedem anderen Give-up-Prozess versendet
und der Vorgang kann von der abgebenden Seite bei Bedarf abgebrochen werden.
Give-ups werden in dem Fenster Transaction Overview eingeleitet. Nach Anklicken des Give-up Button
(siehe Abb. 4-6) können mehrere Transaktionen im Fenster Give-up Maintenance gleichzeitig abgegeben
werden.
Abb. 4-11: Fenster Give-up Maintenance
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Alle Transaktionen eines Give-up-Prozess sind im Fenster Give-up Overview aufgelistet. In diesem Fenster
können die Give-ups genehmigt/bestätigt, abgelehnt oder gelöscht werden. Das Fenster zeigt
schwebende, bestätigte, gelöschte und abgelehnte Give-up-Anfragen.
Abb. 4-12: Fenster Give-up Overview
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Schwebende Take-up-Anfragen werden im Fenster Take-up Overview angezeigt, wo sie von dem
zuständigen Clearing-Mitglied genehmigt/bestätigt oder abgelehnt werden können. Der für den Give-up
bzw. Take-up vorgesehene Börsenteilnehmer kann die Transaktion in diesem Fenster annehmen (takeup). Das Fenster zeigt schwebende, bestätigte und gelöschte und abgelehnte Give-up-Anfragen.
Abb. 4-13: Fenster Take-up Overview
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4.2.2 Positionsmanagement
Wenn eine Transaktionsberichtigung nicht mehr durchgeführt werden kann, weil das Geschäft älter als
zwei Geschäftstage ist (Transaktionsdauer abgelaufen), können Mitglieder mit den Funktionen im Position
Overview Fenster Positionsberichtigungen (Position adjustments) vornehmen. Über dieses Fenster können
auch weitere Clearing-Funktionen durchgeführt werden und wird über das Menü Transaction Management
im Hauptmenü geöffnet.
Abb. 4-14: Fenser Position Overview
Unter den Filterkriterien sind verschiedene Schaltflächen zur Durchführung von Positionsberichtigungen
sowie der Ausübung von Optionen.
Figure 4-15: Schaltflächen im Position Overview Fenster
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C7 stellt die folgenden Positionsmanagement-Funktionen zur Verfügung:
 Positionsglattstellung/Wiedereröffnung(Position close-out/re-opening)
 Interner Positionsübertrag (Position account transfer)
 Externe Positionsübertragung mit und ohne Geldbetrag (External position transfer with/without cash)
 Ausübungen/Zuteilungen (Exercise/assignments)
 Automatische Ausübungen (Automatic exercise)
 Ausschluss von der automatischen Ausübung/Rücknahme der Ausnahme (Abandon/Unabandon)
 Notifizierung (Lieferanzeige)/Allokation (Notification/Allocation) über den Menüpunkt Settlement
4.2.2.1 Positionsglattstellung/Wiedereröffnung (Position Close Out/Re-opening)
Mitglieder können manuell Positionen glattstellen und wiedereröffnen.
Glattstellungen werden im Fenster Position Close-out/Re-open eingegeben, das über das Fenster Position
Overview erreicht werden kann, indem dort eine Position ausgewählt wird und dann der Button Position
Close-out/ Re-open angeklickt wird. Das C7 Derivate Clearing GUI stellt auch eine Funktion zum
Hochladen einer CSV-Datei zur verfügung, so dass eine Vielzahl von Glattstellungen gleichzeitig
durchgeführt werden können.
Das Fenster Position Close-Out/Re-open GUI enhält nur ein Feld für die Anzahl. Außerdem werden nur
positive Zahlen unterstützt. Die Auswahl zwischen einer Positionsglattstellung und einer Wiedereröffnung
einer zuvor glattgestellten Position erfolgt durch zwei anklickbare Schaltflächen.
Abb. 4-15: Fenster Position Close Out/Re-open
Zuvor glattgestellte Positionen können im Fenster Position Close-out/Re-open auch wieder eröffnet
werden. Die maximal zur Verfügung stehende Anzahl für eine Wiedereröffnung kann die Anzahl der zuvor
glattgestellten Positionen nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass der Zeitraum für Wiedereröffnungen
nicht unbegrenzt ist. Aktuell ist er von Eurex Clearing auf 4 Geschäftstage festgelegt. Alle Änderungen
dieser Einstellung werden durch Rundschreiben mit ausreichend Vorlaufzeit bekannt gemacht.
Im Eurex Clearing System wird zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen Positionsglattstellungen
unterschieden.
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
Freie Positionsglattstellungen
Positionsglattstellung von Optionen (mit Ausnahme von Optionen auf Futures) und
Positionsglattstellung von Futures und Optionen auf Futures innerhalb der Anzahl der kostenfreien
Glattstellungen (Zero Cost Quantity Range)

Gebührenpflichtige Positionsglattstellungen:
Futures und Optionen auf Futures (Future-style Products), die die Anzahl der kostenfreien
Glattstellungen übersteigen.
Die Zero Cost Quantity (ZCQ) ist die potentielle Anzahl von Kontrakten, die glattgestellt werden kann, ohne
dass Gebühren anfallen. Die ZCQ wird automatisch berechnet6 und für alle Produkte angezeigt.
Für Futures und Future-style-Produkte wird außerdem eine Gebühr für eine späte Glattstellung (late
closing fees) berechne (nicht für flexible Kontrakte).
4.2.2.2 Positionsübertragungen (Position Account Transfers)
C7 stellt die Funktionen für interne und externe Positionsübertragungen zur Verfügung.
Interne Positionsübertragungen (Internal Position Transfers)
Positionen können auf ein anderes Konto übertragen werden. Teilübertragungen werden ebenfalls
unterstützt. Interne Positionsübertragungen werden sofort ausgeführt.
Interne Positionsübertragungen (Position Account Transfer) werden im Fenster Position Transfer Entry
eingegeben. Das Fenster wird über das Fenster Position Overview geöffnet.
Abb. 4-16: Das Fenster Position Transfer Entry in C7
6
Die Berechnungslogik für die ZCQ ist in den Eurex Clearing C7 3.0 Functional Release Notes erläutert.
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Das C7 Derivate Clearing GUI stellt außerdem eine Funktion zum Hochladen von CSV-Datein zur
Verfügung, so dass mehrere Positionsübertragungen gleichzeitig durchgeführt werden können.
Externe Positionsübertragungen (External Position Transfers)
Positionen können auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Alle externen Positionsübertragungen
werden real-time durchgeführt und können optional einen Geldbetrag enthalten. Ebenso wie Giveups/Take-ups benötigen externe Positionsübertragungen die Genehmigung/Akzeptanz des initiierenden
und erhaltenden Mitglieds sowie der jeweiligen Clearing-Mitglieder.
Externe Positionsübertragungen werden aktuell nicht für Konten unterstützt, die netto geführt werden (MKonten).
Die Gesamtposition wird erst nach einer erfolgreichen Übertragung reduziert, d.h. wenn alle
Genehmigungen übermittelt wurden.
Solange die Übertragung schwebend ist, werden die für die Übertragung vorgesehene Anzahl als solche
markiert und entsprechend im GUI angezeigt (zusätzlich zur Gesamtanzahl der Position).
Wenn das Clearing-Mitglied des Quellkontos und des Zielkontos identisch ist, muss das Clearing-Mitglied
die Übertragung nur einmal genehmigen. Mehrfache Genehmigungen werden nicht verlangt. Gleiches gilt,
wenn das Börsenmitglied des Quell- oder Zielkontos und das Clearing-Mitglied dieses Kontos dieselbe
Rechtseinheit bilden. Die verlangten Genehmigungen werden automatisch übertragen und das Mitglied
muss micht mehrfach genehmigen.
So lange Genehmigungen noch ausstehen, bleibt die Übertragung schwebend bis:
zur
Tagesendverarbeitung
die
Anfrage vom Initiator gelöscht oder von einer der beteiligten Parteien zurückgewiesen/abgelehnt
wurde.
Wenn eine Position übertragen wird, haben die Mitglieder die Möglichkeit den Preis der
Positionsübertragung zu ändern und/oder einen Geldbetrag zu übertragen. Mitglieder können die
Positionsübertragung auch nur zur Geldübertragung nutzen.
Der Geldbetrag wird nach der Genehmigung der externen Positionübertragung mit dem nächsten
Buchungsschnitt auf das Zielkonto gebucht. Nur Geldbeträge bis zu einer vom Clearing-Haus festgelegten
Höchstgrenze (bestimmt pro Währung) können übertragen werden. Ein Geldbetrag kann nur für ein
bestimmtes Instrument übertragen werden.
Externe Positionsübertragungen werden ebenfalls im Fenster Position Transfer Entry eingegeben.
Schwebende Positionsübertragungen werden im Fenster Pending Transfer Overview, das über das
Transaction Management Menu erreicht wird, aufgelistet. In diesem Fenster können schwebende
Positionsübertragungen gelöscht, genehmigt oder abgelehnt werden.
Positionsübertragungsprozesse sind nach der Eingabe nicht änderbar. Sollte eine Änderung zum Beispiel
von Textfeldern notwendig werden, muss der Prozess abgebrochen und neu übermittelt werden.
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4.2.2.3 Ausübung und Zuteilung (Exercise and Assignment)
Folgende Ausübungsszenarien sind möglich:
 Bei Ausübung einer Long Call-Position in Aktienoptionen übt der Inhaber sein Recht aus, die
Lieferung des Basiswertes gegen Zahlung zu verlangen. Bei Ausübung einer Long Put-Position macht
der Inhaber von seinem Recht Gebrauch, den Basiswert gegen Zahlung zu verkaufen.
 Bei Ausübung einer Long Call-Position in Optionen auf Futures macht der Inhaber von seinem Recht
Gebrauch, eine Long-Position im zugrundeliegenden Futures-Kontrakt zum Basispreis zu eröffnen.
Bei Ausübung einer entsprechenden Put-Position macht der Inhaber von seinem Recht Gebrauch,
zum vereinbarten Basispreis eine Short-Position im zugrundeliegenden Futures-Kontrakt zu eröffnen.
 Bei Ausübung einer Long Call-Position oder Long Put-Position in Index-Optionen macht der Inhaber
von seinem Recht Gebrauch, Bargeld zu erhalten.
Optionen müssen durch den NCM/CM ausgeübt werden, der die betreffende Position innehat. CMs können
die offenen Positionen ihrer NCMs sehen, können diesbezüglich aber keine Ausübungen durchführen, es
sei denn die Clearing-Aktivitäten sind an das CM ausgelagert.
Ausübungen
Mitglieder haben die Möglichkeit, Optionspositionen (manuell) sowohl über die Eurex Clearing FIXML
Schnittstelle als auch im C7 Derivate Clearing GUI auszuüben. Grundlegende Informationen über Optionen
und deren Ausübungsfristen finden Sie auch in Kapitel 2.
Das Fenster Exercise Overview ermöglicht es Mitgliedern manuell offene Long-Positionen auszuüben oder
Berichtigungen von Ausübungen vorzunehmen. Das Fenster bietet eine Filterfunktion (Auswahl), die es
dem Nutzer erlaubt nach nicht ausgeübten, ausgeübten und von der Ausübung ausgenommen
Optionspositionen zu suchen.
Das Fenster bietet außerdem eine zeitversetzte/verzögerte Einspielung von Preisen der Basiswerte
(deferred underlying price feed) zur Kalkulation von In-the-money-Beträgen. Die Auswahlfelder In-theMoney und Out-of-the-Money erlauben es dem Nutzer auf Basis des Referenzpreises entsprechend zu
filtern. Ein Hinweisfenster informiert den Nutzer, wenn er eine aus dem Geld liegende Option (Out-of-themoney-Option) ausübt. Wenn die Warnung bestätigt wird, wird die Option trotzdem ausgeübt. Die
Ausübung von bar abgewickelten, aus dem Geld liegenden Optionen wird abgelehnt.
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Abb. 4-17: Fenster Exercise Overview
Für alle Optionsarten wird die automatische Ausübung unterstützt. Die Fenster ITM7 Config for Automatic
Exercise und ITM Config Maintenance – Add Configuration im C7 Derivatie Clearing GUI erlauben es den
Mitgliedern Regeln für die Verarbeitung der automatischen Ausübung festzulegen und abzufragen.
Mitglieder können In-the-money-Beträge pro Produkt und Konto festlegen. Bei der Verarbeitung der
automatischen Ausübung werden dann alle Optionspositionen, die ausreichend in-the-money (im Geld)
sind und nicht von der automatischen Ausübung ausgenommen sind (abandoned) ausgeübt.
Der in-the-money-Mindestbetrag stellt also denjenigen Betrag dar, mit dem ein Kontrakt (nicht die einzelne
Aktie) im Geld sein muss, um automatisch ausgeübt zu werden. Der in-the-money-Mindestbetrag für
Indexoptionen entspricht dem Ausübungsentgelt. Für alle übrigen Optionsprodukte ist ein Standard-in-themoney-Mindestbetrag von 0,01 festgelegt. Hat das Mitglied keine Parameter festgelegt, übt Eurex am
letzten Handelstag itm-Optionen unter Berücksichtigung der Standardparameter aus.
Automatische Ausübung werden unabhängig vom Ausübungstyp (europäische/amerikanisch) nur am
letzten Handelstag ausgeführt wird.
7
In-the-money
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Abb. 4-18: Fenster ITM Config Maintenance – Add Configuration
Um eine Optionsposition (ganz oder teilweise) von der automatischen Ausübung auszunehmen, können
Mitglieder das Fenster Exercise Overview (Abandon tab) im C7 Derivate Clearing GUI nutzen. Die von der
automatischen Ausübung auszunehmende Anzahl kann durch einen Eintrag in dem Feld Abandon Qty
Change bestimmt werden. Die Anzahl kann erhöht oder verringert werden indem ein positiver oder
negativer Wert eingegeben wird. Wenn ein positiver Wert eingegeben wird, kann er die Höhe der aktuell
offenen Long Position übersteigen. Ein negativer Wert darf die zuvor ausgenommene Anzahl jedoch nicht
übersteigen. Zu beachten ist, dass nur auslaufende Optionspositionen bei Verfall von der Ausübung
ausgenommen werden können.
Zuteilung (Assignment)
Sobald eine Option verkauft wird, besteht die Möglichkeit, für den Stillhalter, dass er zugeteilt (ausgeübt)
wird um seine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der zugrunde liegenden Aktien an einem bestimmten
Geschäftstag zu erfüllen. Bei Optionen mit amerikanischer Ausübungsart, bei denen die Ausübung an
jedem Handelstag erfolgen kann, ist auch eine Zuteilung an jedem Handelstag möglich. Um eine gerechte
Verteilung der Zuteilungen zu gewährleisten, nutzt Eurex Clearing ein Zufallsverfahren bei der Zuteilung
von Ausübungsmitteilungen an die von den einzelnen Clearing-Mitgliedern unterhaltenen Konten.
Im Gegenzug müssen die von der Zuteilung betroffenen Clearing-Mitglieder ebenfalls ein Zufallsverfahren
nutzen, um diese Mitteilungen an die einzelnen Konten, die Short-Positionen auf diese Optionen halten zu
zuteilen.
Folgende Zuteilungsszenarien sind möglich:

Bei Aktienoptionen und Optionen auf ETFs verpflichtet die Zuteilung einer Call-Position den Verkäufer
einer Call-Option, den zugrunde liegenden Basiswert gegen Zahlung zu liefern.

Bei Aktienoptionen und Optionen auf ETFs verpflichtet die Zuteilung einer Put-Position den Verkäufer
einer Put-Option, die Lieferung des zugrunde liegenden Basiswertes gegen Zahlung zu akzeptieren.

Bei Optionen auf Futures ist der Verkäufer einer Call-Option verpflichtet, eine Short-Position in dem
betreffenden Futures-Kontrakt einzugehen.

Bei Optionen auf Futures ist der Verkäufer einer Put-Option verpflichtet, eine Long-Position in dem
betreffenden Futures-Kontrakt einzugehen.

Bei Optionen auf einen Index ist der Verkäufer einer Call-Option verpflichtet, in bar abzurechnen.
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Die ausgeübten Long-Positionen und offenen Short-Positionen werden pro Mitglied innerhalb aller P- und
M-Konten saldiert, d.h. wenn ein Mitglied mit offenen Short-Positionen in einer Serie auch Positionen
ausgeübt hat, werden so viele Short-Positionen wie möglich intern zugeteilt. Falls nach dieser internen
Zuteilung noch weitere interne Long-Positionen bestehen, werden sie den übrigen offenen ShortPositionen derselben Serie auf Zufallsbasis zugeteilt.
Das Fenster Exercise Assignment Overview zeigt ausgeübte Positionen und zugeteilte Positionen pro
Optionskontrakt.
Abb. 4-19: Das Fenster Exercise Assignment Overview in C7
NCMs/CMs erhalten Zuteilungsinformationen bevor die Tagesendverarbeitung startet. Zuteilungen sind
bindend.
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4.2.2.4 Lieferanzeige und Allokation (Notification and Allocation)
Inhaber von Short-Positionen in physisch zu beliefernden Produkten (Fixed Income Futures, zum Beispiel
Euro-Bund Futures) zeigen am letzten Handelstag durch eine Lieferanzeige an, welche Anleihe aus einem
Korb von lieferbaren Wertpapieren sie liefern wollen. Die Lieferanzeige wird nur von Clearing-Mitgliedern
vorgenommen.
NCMs, deren Kunden und die Kunden eines Clearing-Mitglieds haben das jeweilige Clearing-Mitglied
entsprechend zu benachrichtigen. Das Clearing-Mitglied benachrichtigt dann Eurex Clearing. Dem
Clearing-Mitglied steht es frei, die durch Kunden und NCMs bereitgestellten Wertpapiere Eurex Clearing zu
benennen oder andere Wertpapiere aus dem Korb der durch Eurex Clearing für lieferbar erklärten
Wertpapiere auszuwählen. Der Lieferanzeigeprozess ist nur für offene Short-Positionen verfügbar, bei
denen es ein Korb lieferbarer Wertpapiere gibt und muss im C7 Derivate Clearing GUI durchgeführt
werden.
Eine einzelne Position kann durch die Anzeige mehrerer Wertpapiere aus dem Korb (partial notifications)
erfüllt werden, zum Beispiel kann bei einer Position von 100 Kontrakten die Lieferanzeige aus 2
Wertpapieren mit einer Anzahl von jeweils 50 bestehen.
Sobald der Lieferanzeigeprozess abgeschlossen ist, teilt das Clearing-Haus die lieferbaren Wertpapiere
den Inhabern der anderen Seite (Long Positionen) zu – der Allokationsprozess. Die Löschung einer
Lieferanzeige kann durch die Eingabe einer neuen Lieferanzeige mit einem negativen Betrag der bereits
angezeigten Anzahl am Tag der Eingabe der Lieferanzeige vor dem Allokationsprozess erreicht werden.
Auch Änderungen der Anzahl können auf diese Weise durch die Eingabe einer positiven oder negativen
Anzahl gemacht werden.
Wichtige Informationen:
 Die Inhaber von Short-Positionen in Fixed Income Futures holder sind verpflichtet anzuzeigen, welche
Anleihen geliefert werden sollen.
 NCMs, ihre Kunden und Kunden des CM machen die Lieferanzeige gegenüber ihrem CM. Das CM
führt die Lieferanzeigen gegenüber dem Clearing-Haus durch.
 Die Lieferanzeige wird am letzten Handelstag der Futures gemacht, n Handelstage vor dem Liefertag
(n ist die Abwicklungsperiode des Produkts). Liefertag ist der 10. Kalendertag des Monats. Sollte dies
kein Handelstag sein, so erfolgt die Lieferung am nachsten Handelstag.
 Handelsschluss für die Futures ist am letzten Handelstag12:30 MEZ.
 Lieferanzeigen müssen bis zum Ende der Nachhandelsphase (Post Trading Phase) am letzten
Handelstag eingegeben werden (aktuell 20:00 MEZ).
 CMskönnen alle im Report CE038 DELIVERABLE BOND aufgeführten Wertpapiere zur Lieferung
anzeigen.
 Eurex Clearing sichert zu, dass es für jede offene Short Position eine Lieferanzeige gibt. Sollte ein CM
seine Verpflichtung zur Lieferanzeige auch auf Anfrage des Clearing-Hauses nicht erfüllen, so
bestimmt Eurex Clearing, welche Anleihen zu liefern sind.
 Lieferungen erfolgen gegen Zahlung (DvP) durch den Zentralverwahrer.
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4 Transaktionsmanagement
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Das Fenster Notification Overview im C7 Derivate Clearing GUI zeigt offene, notifizierte und ausgewiesene
(designated) Short Positionen. Es wird über den Menüpunkt Settlement geöffnet.
Abb. 4-20: Fenster Notification Overview
Im Fenster Notification Detail Overview kann die Lieferanzeige für eine ausgewählte Position
vorgenommen werden.
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Das Fenster Notification Detail Overview wird über die Schaltfläche Details im Fenster Notification
Overview geöffnet. Es zeigt Details der Lieferanzeige für eine Futures-Position und ermöglicht eine
Lieferanzeige zu übermitteln oder eine Lieferanzeige für eine ausgewählte Position zu ändern.
Abb. 4-21: Fenster Notification Detail Overview
Die im Lieferanzeigeprozess benannten Wertpapiere werden vom Clearing-Haus auf Zufallsbasis den
Inhabern der Long-Positionen in physisch abgewickelten Produkten zugeteilt. Clearing-Mitglieder werden
am gleichen Tag über die Zuteilungen informiert. Die notifizierten und zugeteilten Wertpapiere werden im
GUI und über Reports kommuniziert. Weitere Informationen zum Zuteilungsverfahren finden Sie in Kapitel
3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten.
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Sobald der Allokationsprozess für Futures und die Zuteilung (Assignment) bei Optionen abgeschlossen ist,
können die zu liefernden Positionen im Fenster Deliverable Position Overview abgefragt werden. Das
Anzeigefenster zeigt, welche Basiswerte zu liefern sind oder erhalten werden. Historische Daten können 5
Geschäftstage lang abgefragt werden.
Abb. 4-22: Fenster Deliverable Position Overview
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4.3 Reports
Report
Beschreibung
Verfügbarkeit
CB750 Give-up
Trades
Overview
Führt alle Give-ups in chronologischer Reihenfolge auf. Listet
alle (vor-)designierten und zurückgewiesenen Give-ups auf.
Durch den Empfänger akzeptierte Give-up-Geschäfte werden
ebenfalls aufgelistet. Enthält detaillierte Informationen über den
Genehmigungsprozess von Give-ups. Die abgegebenen
Geschäfte sind nach den aufnehemenden Mitgliedern, der
Währung, dem Konto, Produkt und der Serie sortiert.
CMs und NCMs
Die folgenden Gesamtbeträge werden berechnet:
- Summe alle Take-up-Geschäfte
- Summe alle schwebenden Geschäfte am Ende des Tages
- Summe aller gelöschten Give-Up-Geschäfte
Zusätzlich enthält der Report Informationen über flexible
Kontrakte.
CB751 Take-up
Trades
Overview
Dieser Report zeigt alle Take-up-Gschäfte in chronologischer
Reihenfolge. Er listet alle (vor-)designierten und abgelehnten
Take-up-Geschäfte auf. Der Report zeigt detaillierte
Information über den Genehmigungsprozess für Give-upGeschäfte. Die abgegebenen Geschäfte sind nach den
aufnehemenden Mitgliedern, der Währung, dem Konto,
Produkt und der Serie sortiert.
Die folgenden Gesamtbeträge werden berechnet:
- Summe alle Take-up-Geschäfte
- Summe alle schwebenden Geschäfte am Ende des Tages
- Summe aller gelöschten Give-Up-Geschäfte
Zusätzlich enthält der Report Informationen über flexible
Kontrakte.
CMs und NCMs
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4 Transaktionsmanagement
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Report
Beschreibung
Verfügbarkeit
CE710 Contract
Expiration
Dieser Report stellt Informationen über Optionsserien mit
weniger als 10 Handelstagen bis zum Verfall zur Verfügung.
Der Report enthält:
CMs und NCMs
- den In- oder Out-of-the-money-Wert pro Einheit
- Positionen, die in diesen Serien gehalten werden, am Ende
des Tages
- Einen Betrag, der anzeigt, wie weit eine Long-Position im
Geld (in-the-money) ist.
Der Report enthält detaillierte Informationen über verfallende
(auslaufende) Optionsserien pro Mitglied, Währung und Konto.
Die Gesamtbeträge der Long- und Short-Positionen ebenso
wie die In-the-money-Beträge werden angezeigt. Am Verfalltag
wird die finale Position nach automatischer Ausübung aber vor
Kontraktverfall angezeigt.
CE770 Exercise
and Assign
Overview
Listet die ausgeübten Long-Positionen und die zugeteilten
Short-Positionen für Aktienoptionskontrakte auf. Enthält
Informationen zu den täglichen Ausübungen und Zuteilungen
für jede betreffende Serie, geordnet nach CM, Währung,
Produkttyp, Börsenmitglied und Kontotyp. Enthält des Weiteren
eine Liste der sich aus dem Ausübungsverfahren ergebenden
Lieferinstruktionen. Es zeigt EUREX-CSD als Kontrahenten.
Die Daten sind nach Börsenmitglied und Basiswert sortiert. Der
Barausgleich führt nur dann einen Betrag auf, wenn die
Zahlung in Bar erfolgt.
CMs und NCMs
CE771 Option
on Future
Exercise Assign
Overview
Stellt Informationen zu den ausgeübten Long-Positionen und
zugeteilten Short-Positionen von Optionen auf Futures bereit.
Enthält Informationen zu den täglichen Ausübungen und
Zuteilungen für jede betreffende Serie, geordnet nach
Börsenmitglied, Kontotyp und zugrunde liegendem FuturesKontrakt.
CMs und NCMs
CB702 Cash
Settled
Contracts
Overview
Führt die am Liefertag in Bar abgewickelten Kontrakte auf,
wobei die durch diese Kontrakte erzielten Gewinne und
Verluste detailliert aufgelistet werden. Der Barausgleichsbetrag
der Nettoposition wird durch einen Vergleich des
Ausübungspreises (für ausgeübte Optionen) gegenüber dem
Schlussabrechnungspreis berechnet. Die einzelnen
Ergebnisse werden für jede Währung, jeden Kontrakt, jedes
Produkt und jedes Konto addiert.
CMs und NCMs
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4 Transaktionsmanagement
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Report
Beschreibung
Verfügbarkeit
CB731 Settling
Futures
Positions
Overview
Dieser Report enthält die offenen Long- und Short-Positionen
von Anleihen- und FX/Aktien-Futures-Kontrakten, die in dem
aktuellen Monat verfallen. Der Report wird täglich während
eines Liefermonats bis zum Tag der Lieferanzeige erstellt. Er
enthält die offenen Long- und Short-Positionen und stellt die
Gesamtpositionen pro Börsenteilnehmer und ClearingTeilnehmer dar.
CMs und NCMs
CE038
Deliverable
Bonds
Zeigt detailliert die Berechnung von Konversionsfaktoren und
Rechnungsbeträgen für lieferbare Anleihen aller gehandelten
Fixed-Income-Futures-Kontrakte. CMs können die in diesem
Report gezeigten Anleihen zur Lieferung auswählen.
Abwicklungspreise und Rechnungsbeträge werden nur für die
lieferbaren Wertpapiere des laufenden Liefermonats gezeigt.
Expiring. Dieser Report wird erzeugt, wenn ein Kontraktt
verfällt und ein neuer Kontraktmonat gelistet wird.
CMs und NCMs
CE775
Notification/
Allocation
Information
Dieser Report stellt Informationen über Lieferungen, die aus
Notifikationen oder Allokationen resultieren, zur Verfügung.
(pro Referenznummer). Der Kontrahent wird bei internen
Belieferungen angezeigt (entweder ein Eigenhandelskonto
eines Non-Clearing-Mitglieds oder ein Clearing-Mitglieds). Der
Kontrahent wird im Falle von externen Belieferungen, die durch
den CSD durchgeführt werden, nicht angezeigt. Als
ergänzender Report zur Lieferliste unterstützt er den CSD in
Bezug auf die Freigabe von Lieferungen und dient als Basis für
interne Belieferungen zum CSD.
Nur CMs
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4 Transaktionsmanagement
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4.4 Musterfragen
4-001
Im Eurex Clearing-System können alle NCMs/CMs tägliche Positionsbewegungen abfragen und ihre
aktuellen Positionen in jedem Konto einsehen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-002
Positionsübertragungen (External position transfers) werden immer in „Echtzeit“ durchgeführt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-003
Um eine vor 1 oder 2 Tagen getätigte Transaktion in C7 aufzuteilen, ist ...
A: zunächst ein Historical Trade Transfer (HITT) notwendig.
B: nur eine Geschäftsaufteilung (Transaction Separation) erforderlich.
C: ein Anruf bei Eurex mit der Bitte, die Transaktion zu stornieren und entsprechend neu zu eröffnen,
erforderlich.
D: nur eine Änderung im internen Back Office-System des Clearing-Mitglieds erforderlich.
Richtige Antwort: B
4-004
Welche der folgenden Aussagen zum Give-up sind richtig?
A: Alle Give-up/Take-up-Anfragen von Börsenteilnehmern müssen von den jeweiligen Clearing-Mitgliedern
akzeptiert werden.
B: Es können nur Transaktionen im Status „Open“ übertragen werden.
C: Give-ups lassen sich von allen Konten durchführen.
D: Clearing-Mitglieder können das automatische Akzeptieren von Give-ups (auto approve) pro
Börsenteilnehmer einstellen.
Richtige Antworten: A|B|D
4-005
Wer hat das Transaktionsentgelt für eine akzeptierte Transaktion, die von einem A-Konto abgegeben
wurde, zu entrichten?
A: Das NCM/Clearing-Mitglied, das die Transaktion getätigt hat.
B: Das übernehmende NCM/Clearing-Mitglied.
C: Das abgebende NCM/Clearing-Mitglied.
D: Es wird zwischen beiden beteiligten Clearing-Mitgliedern/NCMs aufgeteilt.
Richtige Antwort: B
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4 Transaktionsmanagement
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4-006
NCMs können Transaktionen ohne die Zustimmung ihrer Clearing-Mitglieder übernehmen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
4-007
Der letztmögliche Zeitpunkt für die Ausübung von Aktienoptionen ist für die Mehrzahl der EurexAktienoptionen identisch und nicht vom jeweiligen Heimatland abhängig.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-008
Falls ein Mitglied für bestimmte Optionen keinen In-the-money-Mindestbetrag festgelegt hat, übt Eurex
Clearing diese automatisch gemäß den Standardparametern aus.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-009
Welche Aussage über die Ausübung von Aktienoptionen ist richtig?
A: Nur In-the-money-Optionen können ausgeübt werden.
B: Alle Eurex Aktienoptionen können nur am letzten Handelstag ausgeübt werden.
C: Die Ausübung von Optionen muss durch den Börsenteilnehmer erfolgen, der die jeweilige Position hält.
D: Die automatische Ausübung von Aktienoptionen kann nicht deaktiviert werden.
Richtige Antwort: C
4-010
NCMs können Notifikationen und Allokationen von Futures-Kontrakten selbst durchführen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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5 Risikomanagement
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5 Risikomanagement
Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht es dadurch, den involvierten
Parteien unabhängig voneinander Entscheidungen zu treffen und das Kontrahentenrisiko auf einen
einzigen Vertragspartner zu reduzieren.
Genauer gesagt: nur Clearing-Mitglieder können in einer Transaktion Kontrahenten von Eurex Clearing
sein. Im Ergebnis werden rechtliche Beziehungen zwischen Eurex Clearing und dem jeweiligen ClearingMitglied sowie, im Gegenzug, zwischen diesem Clearing-Mitglied und dem jeweiligen Nicht-ClearingMitglied/Registrierten Kunden eingegangen. Nähere Informationen zur allgemeinen Clearing-Struktur
finden Sie im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test, Kapitel 2 und 3.
5.1 Überblick
Eurex Clearing hat ein solides Rahmenwerk von Schutzmaßnahmen eingerichtet, um alle Kunden, das
Clearing-Haus und den Gesamtmarkt zu schützen. Um diesen hohen Sicherheitsstandard zu
gewährleisten, sichert Eurex Clearing sich gegen das Risiko des Ausfalls von Mitgliedern ab.
Die Absicherung basiert im Wesentlichen auf
 den Eigenmitteln des Unternehmens
 den Beiträgen zum Clearing-Fonds
 den Margin-Anforderungen
Die Anforderungen hinsichtlich der Eigenmittel und des Beitrages zum Clearing-Fonds sind in Kapitel 0
beschrieben.
Margin-Anforderungen
Der hauptsächliche Träger dieses Sicherheitssystems ist die Margin, d.h. Geldmittel oder Wertpapiere, die
von Clearing-Mitgliedern als Sicherheiten für die jeweilige Position bzw. das jeweilige Engagement
hinterlegt werden müssen.
Der dafür festgelegte Betrag darf nicht übertrieben hoch, aber auch nicht zu niedrig sein.
Eurex Clearing wendet gegenwärtig zwei verschiedene Margin-Methoden an.
Das Risk-Based-Margining-Verfahren (RBM) wird seit Ende 2015 nur noch für die Produktgruppen
Dividendenderivate, Volatilitätsindexderivate, Immobilienderivate, FX Derivate sowie die asiatischen
Kooperationsprodukte verwendet. Bis zum Jahresende 2016 werden auch diese Produkte in 2 Schritten
auf Prisma, die neue porfoliobasierte Methode, migrieren. Prisma wird dann wie jetzt bereits für
Aktienprodukte, Aktienindexprodukte, Zinsderivate und Rohstoffderivate die einzige und damit
verpflichtende Margining-Methode für börsengehandelte Derivate sein.
Im Folgenden werden beide Methoden und die für die Eurex-Börsen geltenden Margin-Typen beschrieben,
Beide Methoden unterscheiden zwischen rückblickenden und vorausschauenden Margin-Typen.
Die rückblickenden Margin-Typen sind bei beiden Methoden identisch. Ihre Erläuterung erfolgt im Kapitel
4.3 Risk-Based-Margining und gilt dementsprechend auch für Prisma.
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5 Risikomanagement
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Systembasierte Risikokontrollen
Eurex Clearing bietet dem Clearing-Haus und seinen Mitgliedern leistungsfähige, nutzerfreundliche Tools,
die eine proaktive Risikokontrolle ermöglichen. Hierzu zählt eine große Bandbreite an Pre-- und PostTrade-Risikokontrollen. Zu einem großen Teil können diese Tools auf unterschiedlichen MarginAnforderungen basieren. Alle Mitglieder haben Zugang zu den Daten und Tools der Eurex Clearing,
wodurch es ihnen ermöglicht wird, Limite zur Vermeidung übermäßiger Risiken zu setzen und auf
eintretende Zwischenfälle rasch zu reagieren.
Nachhandelskontrollen stellen sicher, dass Mitglieder während des gesamten Handelstages ein klares Bild
ihres Gesamtrisikoprofils besitzen.
Die zur proaktiven Risikokontrolle verwendeten Tools werden später in diesem Kapitel beschrieben.
5.2 Interne Margin-Konten und Sicherheitenpools
Die Margin-Berechnung erfolgt auf Kontenebene. Es gibt keinen Unterschied für RBM und Prisma.
Eurex Clearing berechnet die Margin-Anforderungen täglich pro Mitglieds- ID. CMs sind für die MarginZahlungen für sich und ihre Kunden (nicht offengelegte Kunden, NCMs und RKs) verantwortlich.
Auf Basis der internen Positionskonten (siehe Kapitel 3.3) des CMs werden die Margin-Anforderungen für
jedes Konto getrennt berechnet. Eine Ausnahme bei der Berechnung ist, dass P-und M-Konten eines
Mitglieds zusammengefasst werden (im Eurex Clearing-System als PP angezeigt).
Abhängig vom Clearingmodell, das für die jeweiligen Posittionen gilt, werden die Margin-Anforderungen
durch einen oder mehrere Sicherheitenpools (Grund-Clearingmodell oder Net Omnibus Clearingmodell,
Abbildung unten zeigt einen Sicherheitenpool) oder durch einen dedizierten Sicherheitenpool (Individual
Clearingmodell) abgedeckt.
Abb. 5-1: Konten-Segregierung im Überblick
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5 Risikomanagement
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Im Fall einer Unterdeckung veranlasst Eurex Clearing einen Margin Call. Ein Margin Call richtet sich immer
an das CM, selbst wenn die Unterdeckung in einem Kunden-Sicherheitenpool vorliegt. Jedoch wird für
Unterdeckungen in einem Kunden-Sicherheitenpool ein separater Margin Call ausgelöst. Weitere
Informationen zur Durchführung von Margin Call finden Sie in Kapitel 6.5 im Vorbereitungsmaterial für den
Clearer Test.
5.3 Risk-Based-Margining
Zur Berechnung der Margin-Anforderungen nutzt das Risk-Based Margining Matrix-Simulationsszenarien,
die auf Kombinationen von Preisen der Basiswerte (Anleihen, Aktien, etc.) und Volatilitäten beruhen.
Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter festgelegt, die auf einer
Volatilitätsprüfung sowie verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen basieren.
Produkte innerhalb eines Portfolios, die mit ähnlichen Risiken verbunden sind, werden in sog. MarginKlassen zusammengefasst. Zum Beispiel beruhen alle Gold-Optionen und Gold-Futures auf dem Basiswert
Gold und bilden somit die Margin-Klasse Gold (GFX).
Wenn zwei oder mehr Margin-Klassen, deren Basisinstrumente in Bezug auf ihre Risikostruktur korrelieren,
miteinander kombiniert werden, entsteht eine Margin-Gruppe. Innerhalb der Margin-Klassen und MarginGruppen ist Cross-Margining möglich. Die Margin-Anforderungen werden entsprechend verringert.
Für Derivate bestehen unterschiedliche Margin-Typen. Die Premium und Variation Margin deckt das
Liquidationsrisiko zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die Additional und Futures Spread Margin deckt das
potenzielle künftige Liquidationsrisiko ab. Die Margins werden untertägig berechnet, und das ClearingHaus behält sich das Recht vor, Clearing-Mitglieder direkt zu belasten („Intraday-Margin-Call“ / untertägige
Nachschusspflicht).
Produkte
Zeitrahmen:
zurückblickend
Premium
Margin
Klassische
Optionen
Zeitrahmen:
vorausschauend
Variation
Margin

Additional Margin
Futures Spread
Margin

Futures

Für NonSpreads
Optionen auf
Futures


Für Spreads
Alle Margin-Typen sind im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test näher beschrieben (Kapitel 5.1.2).
Dieses Kapitel bietet Informationen zu einigen spezielleren Merkmalen des RBM bzw. konzentriert sich auf
Einzelheiten oder Berechnungsbeispiele insbesondere für Optionen und Futures, die im
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test nicht erläutert sind. Die Berechnung der Margin-Anforderungen
für komplexere Portfolios innerhalb von Margin-Klassen oder Margin-Gruppen wird im nächsten
Unterkapitel kurz beschrieben.
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5.3.1 Premium Margin für Optionen (klassische Optionen, Premium-style Optionen)
Die Premium Margin ist durch den Verkäufer einer Option zu hinterlegen, wenn die Transaktion zu einer
offenen Position führt. Sie deckt den potenziellen Verlust ab, der sich ergeben könnte, wenn der Verkäufer
am heutigen Tage zur Liquidation der Position gezwungen wäre. Die Premium Margin wird fortlaufend
angepasst, d.h. wenn Preise in der Weise schwanken, dass sich der potenzielle Verlust bei Liquidation
erhöht, ist der Verkäufer verpflichtet, zusätzliche Premium Margin zu hinterlegen.
5.3.2 Variation Margin (VM)
Die Variation Margin wird für Futures und Future-style Optionen berechnet.
Eurex Clearing wickelt die Gewinne und Verluste aller in einem Positionskonto vorhandenen offenen
Positionen des Handelstages in bar, basierend auf dem Mark-to-Market-Prinzip ab. Anhand der Variation
Margin werden Gewinne und Verluste, die aufgrund der Preisschwankungen offener Positionen entstehen,
täglich aufgerechnet.
VM spiegelt die Wertveränderung eines Portfolios wider und quantifiziert die tägliche und untertägige Markto-Market-Fluktuationen. Innerhalb des Tages ist die VM stets auch eine Komponente, die zur Berechnung
eines möglichen Margin Call herangezogen wird und kann durch Sicherheiten in Form von Geld oder
Wertpapieren gedeckt werden. Die täglichen Gewinne und Verluste, die sich jedoch auf Basis der täglichen
Abrechnungspreise (am Abend, Tagesendgewinne oder -verluste) ergeben, müssen immer in bar
abgewickelt werden.
Der Unterschied zu anderen Margin-Arten basiert auf der Tatsache, das es sich hier nicht um eine
Hinterlegung von Sicherheiten handelt, sondern vielmehr um einen Ausgleich der Gewinne und Verluste
eines Kontos in bar.
Eurex Clearing berechnet die Gewinne und Verluste in jedem Positionskonto für alle Produkte stets in
Produktwährung. Die tatsächlichen Buchungen (Belastungen oder Gutschriften der entsprechenden
Konten der Clearing-Mitglieder) erfolgen am nächsten Morgen. Variation Margins werden auch separat für
alle segregierten Sicherheitenpools gebucht.
Die entsprechenden Beträge werden im Report CD010 (Daily Cash Account CM) ausgewiesen.
Hat ein Clearing-Mitglied Positionen in allen Produktwährungen, so werden täglich Gutschriften oder
Belastungen in allen Produktwährungen gebucht. Eurex Clearing zieht in jeder Produktwährung die
Verluste von den Clearing-Mitgliedern mit negativen Marktwerten ein und schreibt sie den ClearingMitgliedern mit positiven Marktwerten gut (durchgeleitete Zahlungen). Die an Clearing-Mitglieder zahlbare
EoD VM entspricht also der VM, die Eurex Clearing von Clearing-Mitgliedern empfangen wird (Eurex
Clearing ist immer ausgeglichen).
Details: Dem Inhaber einer Long Position, die zu einem niedrigeren Preis als dem täglichen
Abwicklungspreis (Daily Settlement Price) gekauft wurde, wird die Differenz zwischen beiden Preisen
gutgeschrieben, während der Inhaber der Short Position die Differenz bezahlen muss. Bei der Festlegung
der Variation Margin für Futures Styled Options hängt die Berechnung des entsprechenden Soll und Haben
(credits and debits) davon ab, wie sich eine Call- oder Put-Position während des Handelstages verändert
hat. Das Variation Margin-Verfahren stellt sicher, dass jede Position zum täglichen Abwicklungspreis neu
bewertet wird. Die Differenz zwischen dem aktuellen täglichen Abwicklungspreis und dem des Vortages
wird täglich durch Kompensationszahlungen ausgeglichen. Am finalen Abwicklungstag müssen daher
lediglich alle offenen Positionen zum entsprechenden finalen Abwicklungspreis (Final Settlement Price)
bewertet werden. Im Fall von Futures Styled Options wird die endgültige Bewertung entweder am
Verfallstag der Option oder am Ausübungstag vorgenommen.
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Beispielrechnung der Variation Margin für DAX-Futures (FDAX)
Kontrakt
FDAX März 15
Tickgröße
0,5 Punkte
Tickwert
12,50 EUR
Position
Long - 10 Kontrakte
Gekauft zu
10.676,5 Punkte
Tag 1
Tag 2
Tag 3
10.783,5 Punkte
10.710,0 Punkte
10.765,5 Punkte
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 1
Gekauft zu
10.676,5
Tickdifferenz
214 Ticks x
Tag 2
Tickdifferenz
-147 Ticks x
Tag 3
Tickdifferenz
111 Ticks x
Tickwert
12,50 EUR /Tick
x
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 1
10.783,5
Tickdifferenz
214
10 Kontrakte
Variation Margin
26.750 EUR
=
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 1
10.783,5
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 2
10.710,0
Tickdifferenz
-147
Tickwert
12,50 EUR/Tick x
10 Kontrakte
Variation Margin
-18.375 EUR
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 2
10.710,0
Täglicher
Abrechnungspreis
Tag 3
10.765,5
Tickdifferenz
111
10 Kontrakte
Variation Margin
13.875 EUR
Tickwert
12,50 EUR/Tick
x
=
=
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5.3.3 Additional Margin
Die Additional Margin dient der Deckung von Kosten, die entstehen können wenn die Positionen in der
Zukunft liquidiert werden muss. Diese möglichen Close-Out-Kosten würden dann entstehen, wenn,
basierend auf den aktuellen Preisen von Kontrakten/Wertpapieren in einem Konto, der denkbar schlimmste
Verlust während der zwei folgenden Handelstage eintreten würde. Die Additional Margin wird bei Optionen,
Optionen auf Futures und Non-Spread-Future-Positionen erhoben.
Beispiel einer Additional Margin für Futures
Vereinfacht:
Im Eigenhandelskonto des Clearing-Mitglieds gibt es nur zwei Long-Futures-Positionen in der MarginKlasse DAX mit identischem Verfall (Dezember 2015).
Margin-Klasse DAX für Clearing-Mitglied X (Eigenhandelskonto)
DAX-Futures (FDAX)8
Gehandeltes Produkt:
Angenommener Additional-Margin-Parameter: 500 Punkte
Index-Multiplikator FDAX:
25 EUR/Punkt
DAX:
10.500 Punkte
Produkt
Verfall
Anzahl der Kontrakte
FDAX
März 2015
2 Long
Das Risiko für das Clearing-Haus besteht bei einem Kursrückgang. Bei Ausfall des Clearing-Mitglieds tritt
der maximale Verlust (Worst Case) ein, wenn der DAX in den folgenden zwei Tagen auf 10.000 Punkte
fällt:
2 Kontrakte x 500 Punkte x 25 EUR/Punkt = Margin-Anforderung 25.000.
(Bei einem Anstieg des DAX auf 11.000 Punkte, ergäbe sich eine negative Margin für die 2 Long-DAXFutures-Kontrakte, was bedeuten würde, dass eine Margin-Gutschrift berechnet würde.)
8
Margin-Intervall
10.000
10.500
11.000
Additional Margin
25.000
0
- 25.000
Das Beispiel veranschaulicht die Berechung der Additional Margin. Das Produkt FDAX ist Ende 2015 auf Prisma migriert.
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5.3.4 Futures Spread Margin
Sind in einem Konto mehrere Future-Positionen enthalten, die sich auf das gleiche Basisinstrument
beziehen, können die Long- und Short-Positionen gegeneinander verrechnet werden, sofern sie die gleiche
Kontraktlaufzeit haben (Netting von Positionen). In diesem Falle stehen sich die Kursrisiken genau
gegenüber.
Es verbleiben dann nur die Long- und Short-Positionen, deren Fälligkeitstermine nicht übereinstimmen.
Auch diese Positionen können gegeneinander verrechnet werden (Spreading), da die entsprechenden
Risiken sich weitgehend gegenseitig ausgleichen, z.B. Long Euro-Bund-Futures (FGBL)Sept. gegen Short
FGBL Dez. kompensierbare Positionen dieser Art nennt man „Spreads“, nicht kompensierbare Positionen
Non-Spreads. Es verbleibt jedoch ein latentes Risiko aufgrund der Tatsache, dass Kontrakte mit
verschiedenen Fälligkeitsterminen keine perfekte Preiskorrelation aufweisen. Der Zweck der Futures
Spread Margin ist die Abdeckung dieses Risikos in der Zukunft.
Spread-Margin Parameter sind deutlich niedriger als Additional Margin Parameter. Durch die
Berücksichtigung von Spreads kann die Margin-Anforderung demnach deutlich gesenkt werden.
Spread-Margin-Parameter werden täglich auf der Eurex und der Eurex Clearing Webseite veröffentlicht:
www.eurexchange.com> Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter
www.eurexclearing.com> Risikomanagement > Risikoparameter
5.3.5 Short-Option-Adjustment
Theoretische Optionspreise werden mit Hilfe verschiedener Optionspreismodelle ermittelt. Bei weit aus
dem Geld liegenden Optionen besteht dabei das Risiko, dass die so bestimmten Preise zu niedrig sind, da
die Optionen bei starken Schwankungen des Basiswertes dazu neigen, übermäßig zu reagieren9. Deshalb
wird für offene Short-Positionen zusätzlich eine „Short-Option-Adjustment“-Berechnung durchgeführt, die
bei „Out-of-the-Money“-Optionen verwendet wird, wenn alle theoretischen Preise innerhalb des Intervalls
geringer sind als das „Short-Option-Adjustment“. Die Berechnung soll vor abrupt steigenden Volatilitäten
schützen und kann ggf. erheblich über den nach dem Optionspreismodell ermittelten Preisen liegen. Ein
Bestandteil der Short-Option-Adjustment-Berechnung ist das so genannte “Out-of-the-Money-Minimum”,
das von Eurex Clearing bestimmt und als Systemparameter verwendet wird.
Der Eurex- Margin-Calculator steht auf der Eurex Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com >
Risikomanagement > Simulationsprogramm zur Verfügung.
9
Eurex Clearing berücksichtigt bei Berechnung der Margin-Anforderungen so genannte Volatilitätsverschiebungen. Alle
abweichenden Berechnungen werden mit dem Short-Option-Adjustment verglichen.
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5.3.6 Margin-Berechnungen innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen
Wie oben erwähnt besteht innerhalb von Margin-Klassen und Magin-Gruppen die Möglichkeit des CrossMargining.
Margin-Anforderungen können erheblich verringert werden. Dies gilt insbesondere für Optionen und
Futures, bei denen ein oder mehrere Derivateprodukte in eine Margin-Klasse einbezogen werden oder
unterschiedliche Margin-Klassen zu einer Margin-Gruppe zusammengeführt werden können.
Cross-Margining innerhalb einer Margin-Klasse
Grundlage der Margin-Ermittlung innerhalb einer Margin-Klasse ist die maximal anzunehmende
Preisschwankung eines Basiswertes (der Margin-Parameter). Durch Addition bzw. Subtraktion des MarginParameters zum/vom aktuellen Kurs lässt sich das Margin-Intervall und damit der künftig potenziell
erreichbare Höchst- und Mindestpreis des Basiswertes bestimmen. Die so projizierten Preise werden dann
verwendet, um zu bestimmen, welche Ausübungspreise aktiver Optionsserien von diesem Intervall umfasst
sind. Auf Grundlage dieser Ausübungspreise können die theoretischen Preise der entsprechenden
Optionen ermittelt werden10. Anschließend werden aus diesen theoretischen Preisen die potenziellen
Liquidationskosten für alle Ausübungspreise innerhalb des Margin-Intervalls (projizierte Werte) berechnet.
Addiert man die Liquidationskosten aller Kontrakte (Futures und Optionen) einer bestimmten MarginKlasse, ergeben sich daraus die potenziellen Liquidationskosten, die für das Gesamtportfolio eintreten
könnten, falls sich der Basiswert um den vollen Betrag des Margin-Parameters verändert11.
Innerhalb dieses Prozesses werden nicht realisierte Gewinne und Verluste innerhalb derselben MarginKlasse miteinander verrechnet.
Cross-Margining für eine Margin-Gruppe
Werden zwei oder mehr Margin-Klassen, deren Basiswerte in Bezug auf ihre Risikostruktur korrelieren,
miteinander kombiniert, ergibt sich eine Margin-Gruppe. Innerhalb einer bestimmten Margin-Gruppe ist das
so genannte Cross-Margining möglich, d.h. die Verrechnung sich gegenüberstehender Risiken.
10
Während das Risiko von Futures auf Grundlage der Volatilität des Basiswertes symmetrisch ist, werden Optionspreise auch durch
andere Faktoren, insbesondere ihre implizite Volatilität beeinflusst. Dies ist der Grund, warum bei Optionen nicht nur die Änderungen
des Basiswertes (Margin-Intervalle), sondern auch Änderungen der implizierten Volatilität (Volatilitätsverschiebungen) in Betracht
gezogen werden.
11
Wiederum werden in allen Fällen, in denen die Margin-Klasse auch Optionspositionen umfasst, unterschiedliche
Volatilitätsszenarien berechnet. Die Gesamt-Margin-Anforderung beruht auf dem Volatilitätsszenario, das zur höchsten MarginAnforderung für die jeweilige Margin-Klasse führt.
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5.4 Prisma
5.4.1 Grundlagen
Die Margin-Methode Prisma und der Default-Management-Prozess (DMP12) sind eng miteinander
verbunden. Genauer gesagt, der Default Management-Prozess basiert auf der portfoliobasierten Margin
Methode.
Risk-Based-Margining beruht auf Nettopositionen von Produkten und Kontrakten innerhalb von MarginKlassen und Margin-Gruppen. Korrelationseffekte werden lediglich innerhalb dieser Klassen und Gruppen
berücksichtigt, um die Margin-Anforderungen (Cross-Margining) zu reduzieren. Die Margin-Anforderung für
ein CM ist (vereinfacht gesagt) die Summe aller Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen MarginKlassen und Margin-Gruppen.
Im Rahmen von Prisma wird die Margin-Anforderung für eine kleine Zahl von Liquidationsgruppen
berechnet.
Eine Liquidationsgruppe kombiniert alle Produkte mit ähnlichen Risikomerkmalen für sämtliche durch Eurex
Clearing unterstützten Märkte. Liquidationsgruppen sind damit eine wesentliche Grundlage für die
portfoliobasierte Risikomanagement-Methode.

Die Liquidationsgruppen sind vordefiniert, d. h. sie bestehen unabhängig vom Ausfall eines ClearingMitgliedes.

Portfoliobasierte Risikoaufrechnungen sind nur innerhalb dieser vordefinierten Liquidationsgruppen
zulässig.

Für jede Liquidationsgruppe ist eine feste Haltedauer definiert; diese entspricht dem geschätzten
Zeitaufwand für Analyse, Hedging und Liquidation der entsprechenden Produkte. Abhängig von der
Liquidationsgruppe und den darin enthaltenden Produkten kann die Haltedauer zwischen zwei und fünf
Tagen betragen. Sie stellt gleichzeitig die Basis für die Marginberechnung dar.
Die Gesamt-Margin-Anforderung ist die Summe der Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen
Liquidationsgruppen. Während das RBM auf einem Zwei-Tage-Risiko beruht, hängt die Risikoermittlung
innerhalb von Prisma von der Liquidationsgruppe ab, wobei der Anzahl der Tage der im DefaultManagement-Prozess angenommenen Halteperiode entspricht. Prisma verwendet keine MarginParameter, die auf der historischen Volatilität der unterschiedlichen (zugrunde liegenden) Produkte
beruhen. Das Risikobewertungskonzept basiert nicht auf einzelnen Produkten (Margin-Klassen und
Margin-Gruppen). Das Risiko wird auf Grundlage historischer Simulationen berechnet.
12
Der DMP wird im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Basismodul umfassend erklärt.
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Derzeit verfügbare Liquidationsgruppen:
Liquidationsgruppe
Aktienderivate (EQ)
 Aktienderivate (Single Stocks)
 Aktienindexderivate
Währung
HD*
EUR, CHF
USD, GBP
3
EUR,CHF
GBP, USD
JPY
2/5
Fixed Income Derivative (FI)
 Börsennotierte Fixed-Income Derivate und
Geldmarktderivate
(Eurex Exchange)
 OTC Zinsswaps (Interest Rate Swaps) (EurexOTC
Clear IRS)
Exchange Traded Commodity Index-Derivate (PCM01)
USD
3
Edelmetallderivate (PPM01)
EUR,USD
3
GMX IRS Constant Maturity Futures (PGE01)
EUR
2
Asiatische Kooperationsprodukte wie KOSPI/TAIFEX
(PAC01)
KRW, TWD
FX-Derivate (PFX01)
EUR,
GBP, USD
2
Immobilienderivate (PPR01)
GBP
3
2
* HD = Haltedauer in Tagen, 2 Tage für Fixed-Income-Derivate, die nicht zum Cross Margining innerhalb
der Fixed Income Liquidationsgruppe eingesetzt werden.
Weitere Liquidationsgruppen sind in Vorbereitung. Innerhalb jeder dieser Liquidationsgruppen können
Positionen weiter sogenannten Liquidationsgruppen-Splits zugeteilt werden.
Cross Margining in der Liquidationsgruppe Fixed Income
Die Liquidationsgruppe Fixed Income enthält Produkte aus zwei verschiedenen Märkten: IRS-Produkte in
den Währungen EUR, CHF, USD, GBP und JPY und EUR/CHF Fixed Income-Derivate und
Geldmarktderivate. Zwischen diesen beiden Märkten ist bereits seit Mai 2014 das Cross Margining
möglich.
Bevor die individuellen Margin-Komponenten innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe für die
unterschiedlichen Liquidationsgruppen-Splits berechnet werden, nutzt Eurex Clearing einen MarginOptimierungsprozess. Ziel ist es, die optimale Portfoliostruktur aus einer Kombination von
börslichgehandelten Derivaten und Swap Positionen zu bestimmen und damit das Cross-Margining zu
ermöglichen.
Fixed Income-Derivate (z.B. Euro-Bund-Futures) und Geldmarktderivate (z.B. EURIBOR-Futures), die das
Risiko von Zinsswaps absichern können, werden dem Liquidationsgruppen-Split „IRS+FI“ zugeordnet.
Diese Zuordnung reduziert die Zinssensitivität des IRS-Portfolios so weit wie möglich und damit ggf. die
Margin-Anforderung.
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Nicht zugeordnete Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate verbleiben in dem LiquidationsgruppenSplit FI mit einer Haltedauer von 2 Tagen.
Abb. 5-2: FI Liquidationsgruppe - Splits
Die Aufrechnung wird für verschiedene Laufzeitenbereiche („maturity buckets“) vorgenommen. Bei jedem
Schritt wird die Initial Margin für die beiden Splits IRS+FI und FI einzeln vor und nach der Zuordnung
vorgenommen. Wenn die totale Initial Margin in einem Schritt nicht reduziert wird, dann wird die Zuordnung
rückgängig gemacht und die Berechnung wird mit dem nächsten Schritt fortgesetzt.
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5.4.2 Margin-Arten
Bei der Ermittlung der Margin-Anforderungen sowie zur Risikoaufrechnung greift Eurex Clearing auf zwei
Margin-Komponenten zurück:
 Mark-to-market Margin – zurückblickende Margin-Komponente und
 Initial Margin – vorausschauende Margin-Komponente.
Abb. 5-3: Eurex Clearing Prisma Margin Komponenten
Zurückblickende Komponenten
Current Liquidating Margin wird nur für Eurex Bonds, Eurex Repo, FWB und WertpapierdarlehnsTransaktionen berechnet. Premium Margin, Variation Margin und Initial Margin werden für Eurex
Transaktionen berechnet.
Die zurückblickenden Komponenten unterscheiden sich nicht von den Margin-Komponenten, die beim Risk
Based Margining (RBM) berechnet werden. Diese Komponenten wurden in Kapitel 5.3 beschrieben.
Vorausschauende Komponenten – Initial Margin (für alle Produkte)
Die vorausschauenden Komponenten Additional Margin und Future Spread Margin aus dem RBM werden
in Prisma durch die Initial Margin ersetzt.
Eurex Clearing Prisma basiert auf einer vollständigen Portfolioanalyse jedes Clearing-Mitglieds. Dabei
werden produktübergreifende Korrelationseffekte ebenso berücksichtigt wie Absicherungseffekte. Somit
werden auch die Initial Margin-Anforderungen auf Gesamtportfolioebene und nicht produktspezifisch
ermittelt. Die Eurex Clearing Prisma Initial Margin-Berechnung ist das Ergebnis einer simulationsbasierten
Value-at-Risk (VaR)-Methode unter Verwendung von:
 Gefilterten historischen Szenarien
 Stress-Szenarien
 Ausgleich vereinfachter Modellannahmen
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Die Initial Margin ist eine vorausschauende Margin-Komponente und quantifiziert als solche auf einem
vordefinierten und angemessenen Konfidenzniveau die möglichen künftigen Verluste, die innerhalb der
Haltedauer für alle Liquidationsgruppen der Clearing-Mitglieder eintreten könnten. Bei der Berechnung der
Initial Margin werden potenzielle Korrelations- und Netting-Effekte der Positionen einer Liquidationsgruppe
einbezogen. Initial Margin-Beträge der unterschiedlichen Liquidationsgruppensplits und Positionskonten
der Clearing-Mitglieder werden dann zu einer einzigen Margin-Anforderung aggregiert.
Abb. 5-4: Überblick über die Methode
Die Initial Margin setzt sich aus zwei wesentlichen Subkomponenten zusammen, dem Marktrisiko und dem
Liquiditätsrisiko. Beide Komponenten werden anhand von Gewinn- und Verlustverteilungen für die
Liquidationsgruppe, basierend auf einer Reihe von verschiedenen Szenario-Preisen für die Basiswerte,
errechnet.
5.4.3 Berechnungsmethode für die Future-Style-Margin
Die mit klassischen Optionen üblicherweise verbundene Premium Margin kommt bei Optionen auf Futures
nicht zur Anwendung. Sie kann ignoriert werden, da eine Prämienbelastung bzw. -gutschrift für bereits
bestehende Gewinne/Verluste unter Einsatz des Mark-to-Market-Verfahrens im täglichen Gewinn- und
Verlustausgleich erfolgt, d.h. über die Variation Margin.
Ein vorausschauender Margin-Typ (Initial Margin) deckt die potenziellen Verluste ab, die Eurex Clearing im
ungünstigsten Falle in der Zukunft entstehen könnten.
Beispielrechnung einer Future-Style-Margin:
Option auf den Euro-Bund-Future, Multiplikator: 1.000 EUR/Punkt
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Tag
Preis in
Punkten
Differenz
Variation
Margin
Käufer
Variation
Margin
Verkäufer
Handelspreis Tag 1
1,20
Abrechnungspreis Tag 1
1,10
0,10
-100
+100
Abrechnungspreis Tag 2
1,35
0,25
+250
-250
Optionen auf Futures unterliegen dem Futures-Style-Premium-Posting. Dies bedeutet, dass bei Ausübung
oder Verfall eines Kontrakts zusätzlich zum täglichen Gewinn- und Verlustausgleich der noch nicht
abgerechnete Prämienteilbetrag fällig wird.
Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass nicht realisierte Positionsgewinne/-verluste, die sich aus
dem Mark-to-Market ergeben täglich gutgeschrieben oder belastet werden. Bei Anwendung dieses
täglichen Gewinn- und Verlustausgleichs hängt die Berechnung der Gutschriften und Lastschriften davon
ab, wie sich der Wert einer Call- oder Put-Position entwickelt hat.
Um bei Ausübung oder Verfall des Kontrakts den ursprünglich vereinbarten Optionspreis zu erreichen,
muss der Käufer eine Prämienabschlusszahlung in Höhe des Abrechnungspreises am Ausübungstag oder
des Schlussabrechnungspreises zum Verfallszeitpunkt leisten. Das maximale Risiko des Käufers ist auch
bei dieser Abrechnungsmethode auf die Höhe der Optionsprämie begrenzt. Für den Käufer ergibt sich ein
klarer Liquidationsvorteil, da er beim Kauf der Option im Markt-to-Market-Verfahren die Optionsprämie
nicht in voller Höhe bezahlen muss. Stattdessen wird die Initial Margin fällig, die er in Form von
Wertpapieren oder in bar hinterlegen kann.
Der Stillhalter erhält die Optionsprämie dementsprechend nicht sofort in voller Höhe, muss aber auch keine
Premium Margin, sondern nur die Variation Margin zuzüglich der Initial Margin zahlen, die er ebenfalls in
Form von Wertpapieren oder in bar hinterlegen kann. Aufgrund dessen ist ebenfalls nur ein kleiner Teil
seiner Liquidität gebunden. Dies ist ein starkes Argument zugunsten des Futures-Style-Margin-Verfahrens,
bei dem beide Seiten von dem geringen Maß des bereitzustellenden liquiden Kapitals profitieren.
Zusammenfassung der Margin-Anforderungen
Position
Variation Margin
Initial Margin
Stillhalter
Ja
Ja
Käufer
Ja
Ja
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haben die Variation Margin zu bezahlen und die Additional
Margin zu hinterlegen. Die Margin-Anforderung für den Käufer ist auf den bei Kauf der Option vereinbarten
Optionspreis (Premium) begrenzt.
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5.5 Pre-Trade Risikokontrollen
Pre-Trade Risikokontrollfunktionen werden Clearing-Mitgliedern und ihren Nicht-Clearing-Mitgliedern über
unterschiedliche grafische Benutzeroberflächen (GUIs) angeboten. Einige von diesen können über das T7Handelssystem (Handels- und/oder Administrator-Benutzeroberfläche), andere über das @X-tract
Clearing-GUI verwendet werden.
Abb. 5-5:Pre-Trade-Risikokontrollen
Darüber hinaus können Clearing-Mitglieder Order Confirmations von Nicht-Clearing-Mitgliedern
abonnieren, um sich einen vollständigen Überblick über ihre eigenen Orders und die Orders ihrer Kunden
zu verschaffen. Dies ist auch für Geschäftsbestätigungen (Trade Confirmation Broadcast, siehe Kapitel
5.6.1) möglich.
5.5.1 Advanced Risk Protection
Die Pre-Trade-Risikokontrollen von Eurex Clearing sind eng mit dem wachsenden Trend zu direktem
Marktzugang und den potenziellen Risiken durch den algorithmischen Handel verbunden. Die betreffenden
Tools bieten Mitgliedern Flexibilität beim Setzen intelligenter Limits, die ihre jeweiligen Risikoprofile
abbilden.
Eurex Clearing bietet einen Pre-Trade-Risikomanagement-Service für Geschäfte an den Eurex-Börsen
einschließlich der Eurex Trade-Entry-Services an, der es Clearing-Mitgliedern ermöglicht, für sich selbst
und ihre jeweiligen NCMs individuelle Risiko-Limits festzulegen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied als
zusätzliche Kontrollfunktion eigene Risikolimits bis hinunter auf das Level der Trader-Untergruppen (Trader
Subgroup) definieren. Wenn sowohl ein CM als auch ein NCM Limits setzen, gilt jedoch das jeweils
restriktivere Limit.
Die Limits beruhen auf aktuellen Berechnungen und führen zu verschiedenen Vorhandelsmaßnahmen
ohne Zeitverzögerungseffekt. Die Limits werden gegen entsprechende Risikozahlen evaluiert, die in
Echtzeit über die Enhanced-Risk-Solution (siehe auch Abschnitt 5.6.2) übermittelt werden. Jede
Überschreitung eines gesetzten Limits kann zu einer Beschränkung weiterer Handelsaktivitäten gemäß
den vordefinierten Einstellungen des Clearing-Mitglieds und seiner angeschlossenen NCMs führen.
Die Advanced-Risk-Protection-Funktionalität wird auch im T7-System der Eurex-Börsen unterstützt und
kann einen Teilnehmer warnen, verlangsamen oder stoppen, wenn ein vordefiniertes Risikolimit
überschritten wird. Die Einstellung der Daten (Eingabe aller Limits) muss jedoch im Fenster Risk
Monitoring Maintenance des @X-tract Clearing GUI erfolgen.
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Festlegung von Limits
Alle Teilnehmer können zwischen 4 vordefinierten Maßzahlen (Metriken) wählen, von denen jede einzelne
unterschiedliche aggregierte Risikowerte nach Maßgabe folgender Darstellung beschreibt:
Name
Abkürzung
Beruhend auf …
Gesamt-Exposure
TMR
Gesamte Margin-Anforderung
Gewinn und Verlust
CULI
Premium Margin + Current Liquidating Margin +
Variation Margin + Option Premium
Cash Flow
CASH
Variation Margin + Option Premium
Marktrisiko
NDM
Additional Margin + Futures Spread Margin
13
Verfügbare Maßnahmen
Diese Funktionalität ermöglicht Mitglieder, im Voraus Risikolimits zu setzen, um proaktiv Handelsaktivitäten
zu sichern. Die Mitglieder legen fest, welche der folgenden Maßnahmen bei Überschreitung eines
Risikolimits erfolgen soll.
Level 1
(Alert Only-Limit)
An das NCM und sein jeweiliges CM wird eine Warnmeldung versendet
Level 2
(Slow Down-Limit)
Das System verlangsamt automatisch die Order-/Quote-Eingabe und die
Order-/Quote-Änderung eines Mitglieds, indem es eine minimale
Verzögerung von 250 bis 5.000 Millisekunden (durch das Mitglied
konfigurierbar) zwischen den Eingaben oder Änderungen in jedem
einzelnen Produkt erzwingt.
Level 3
Der Handelsstatus des Mitglieds wird auf “Halt” gesetzt, was bedeutet, dass
alle offenen Orders und Quotes gelöscht und alle weiteren Handels- und
Clearing-Funktionen unterbunden werden.
(Full Stop-Limit)
Das folgende Schaubild zeigt ein Beispiel der drei verschiedenen Ebenen:
13
Die Current Liquidating Margin wird nicht für Derivate, sondern – falls ein CM Clearing-Lizenzen für verschiedene Märkte/Börsen
innehat – für Anleihen, Aktien, Repos und Wertpapierleihgeschäfte für das jeweils betreffende CM berechnet und automatisch in den
aggregierten Risikowert CULI einbezogen.
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Abb. 5-6: Advanced Risk Protection Ebenen
Die Veränderung von Limits und Zeitachsen im Rahmen der Advanced-Risk-Protection beruht auf
denselben Daten, die über die Enhanced-Risk-Solution verteilt werden. Dadurch können Mitglieder auf
Grundlage derselben Datenquelle zusätzliche, komplexere und maßgeschneiderte RisikoüberwachungsMetriken installieren. Mitglieder können mit Hilfe des @X-tract-Clearing-GUI Risiko-Limits setzen. Nutzen
Mitglieder das GUI zur Eingabe und/oder Änderung von Risiko-Limits, werden die neuen Limits am
darauffolgenden Geschäftstag wirksam. Änderungen an anderen Parametern (Verzögerung, Order/Quote
Löschen) werden unverzüglich wirksam.
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Limits können im Fenster Risk Monitoring Maintenance eingestellt werden.
Abb. 5-7: Risk Fenster Monitoring Maintenance-- @X-tract
Lediglich Nutzer der Enhanced Risk Solution können Intraday-Änderungen an ihren Risiko-Limits
vornehmen. Änderungen, die über die Enhanced-Risk-Schnittstelle initiiert werden, gelten nur für den
aktuellen Tag und werden durch die Limits überschrieben, die in das @X-tract Clearing-GUI als für den
nächsten Handelstag gültig eingegeben werden. Ist diese Überschreibung nicht gewünscht, muss die
betreffende Limit-Änderung auch über das @X-tract Clearing GUI vorgenommen werden.
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Release (Freigabe) eines Mitglieds
Die Freigabe ist nur manuell möglich und kann nur durch dasjenige Mitglied ausgeführt werden, das das
betreffende Limit gesetzt hat. Es erfordert eine Bestätigung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Werden für einund denselben Limit-Typ mehrere Aktionsebenen ausgelöst, bewirkt diese Auslösung die automatische
Freischaltung aller Limits desselben Typs in Bezug auf die betreffende Aktionsebene. Freischaltungen
können auch über das Fenster Risk Monitoring Maintenance (siehe Abb. 5-7: Risk Fenster Monitoring
Maintenance) erfolgen.
Schritt 1
Auswahl des ausgelösten Limits
Das Mitglied kann jedes ausgelöste Limit wählen
Schritt 2
Freischaltung
Drücken Sie auf den Release-Button
Schritt 3
Bestätigung
Bestätigung der Freischaltung aller Limits des ausgewählten Typs
Während des Freigabeprozesses sollten Sie folgende Punkte beachten:

Die Freigabe einzelner Limits ein- und desselben Typs ist nicht möglich.

Die gegenwärtig ausgelösten Limits des Clearing-Mitglieds und des Nicht-Clearing-Mitglieds müssen
durch den jeweiligen Limit-Eigner getrennt freigeschaltet werden.

Ein wegen Überschreitung eines Limits der Ebene 3 auf HALT gesetztes Mitglied kann nur über den
Freigabeprozess mit Hilfe des Limit-Maintenance - Funktion im Fenster Risk Monitoring Maintenance
reaktiviert werden. Der Versuch, ein Mitglied über ein anderes Fenster zu reaktivieren, wird mit einer
Fehlermeldung abgelehnt. Darüber hinaus wird nach der Löschung eines ausgelösten Limits
automatisch die Freischaltungsbearbeitung ausgelöst. Ist die Freischaltung nicht erfolgreich, wird auch
das Limit nicht gelöscht.
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5.5.2 Stopp-Funktionen
Abb. 5-8: Übersicht über Panic Cancel- und Stop/ Release-Maßnahmen
Panic-Cancel- und Stop/Release-Maßnahmen betreffen nur die Handelsfunktionalität im Orderbuch der
jeweils betreffenden Nutzer in T7. Die Eurex Trade Entry Services sind nicht betroffen. Sofern die
Handelsaktivitäten eines Händlers, der die Eurex Trade Entry Services nutzt, gestoppt werden müssen,
erfolgt dies über den Stop Button in dem @X-tract Clearing-GUI14.
Über die Risikokontrollfunktionen in T7 können Handelsteilnehmer die Handelsaktivitäten eines Users oder
einer gesamten Geschäftseinheit (Business Unit) stoppen. Clearing-Mitglieder können die
Handelsaktivitäten eines ihrer NCMs nur über das @X-tract Clearing-GUI stoppen, das dann
automatisch mit T7 synchronisiert wird. Gestoppte User können weiter ihre Handelsaktivitäten einsehen,
jedoch keine neuen Orders oder Quotes mehr eingeben.
Im Folgenden wird nur die Stopp-Funktion im @X-tract Clearing GUI näher beschrieben.
14
T7-Handels- und Administrations-GUIs differenzieren gegenwärtig in Bezug auf Panic Cancel- und Stop/Release-Funktionen für
einen User oder eine Geschäftseinheit nicht zwischen den einzelnen Märkten. Wird ein User oder eine Geschäftseinheit gestoppt
oder ist von einer Panic Cancel-Maßnahme betroffen, so gilt dies für alle Produkte, für die er in T7 zum Handel zugelassen ist. Diese
Begrenzung gilt für die Einführungsphase von T7.
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Stop-Button (@X-tract Clearing-GUI)
Obwohl Eurex Clearing stabile Pre-Trading-Risikotools installiert hat, können Notfälle eintreten. In diesen
Fällen ist es für Clearing-Mitglieder wichtig, Sofortmaßnahmen ergreifen zu können, um eine weitere
Gefährdungen zu verhindern.
Eurex Clearing stellt allen Clearing-Mitglieder einen Stop-Button zur Verfügung, über den sie einen
Handelsteilnehmer mittels der „Halt“-Funktion auf Teilnehmer- oder feiner justierten Ebene, einschließlich
Händler-IDs, von weiteren Handelsaktivitäten ausschließen können. Sobald ein „Stop“ ausgelöst wird,



werden weitere Handels- und Clearing-Aktivitäten unterbunden,
wird die Nutzung der Eurex Trade Entry Services ebenfalls unterbunden,
werden Orders und Quotes gelöscht
bis das betreffende Mitglied oder die Händler-ID manuell wieder freigegeben wird.
Für „Stops“ und „Releases“ wird das Fenster Risk Monitoring Maintenance innerhalb des @X-tract
Clearing-GUI verwendet.
Abb. 5-9: Fenster Risk Monitoring Maintenance @X-tract
Um eine „Stop”-, „Stop Trader”- oder „Release”-Maßnahme durchzuführen, wählt der Nutzer die Zeile in
der Tabelle innerhalb des Fensters aus, die die Einzelheiten zu dem Börsenteilnehmer enthält, für den die
Maßnahme gelten soll. Je nach Teilnehmerstatus sind entweder nur der Stop Trader- und der Stop-Button
oder der Stop Trader-, der Stop- und der Release-Button aktiviert.
Für alle Maßnahmen (Stop, Stop Trader und Release) gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ein zweiter Nutzer muss
die Maßnahme bestätigen.
Der Release-Button kann nicht verwendet werden, um einen durch Limit-Überschreitung der Ebene 3
automatisch ausgelösten Stop aufzuheben (siehe Kapitel 5.5.1). Um einen automatischen Stop
aufzuheben, muss der Nutzer das ausgelöste Limit im Reiter Limit Maintenance aufheben.
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Teilnehmer werden im Eurex-System durch Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache unverzüglich
über Stop- oder Release-Maßnahmen informiert. Die Kurzform der Mitteilung wird im Fenster Message Log
angezeigt und rot hervorgehoben.
Wenn ein Handelsteilnehmer gestoppt wird, wird auch die entsprechende Geschäftseinheit im T7-System
automatisch gesperrt und alle Orders und Quotes innerhalb dieser Geschäftseinheit gelöscht. Sofern die
gesperrte Geschäftseinheit anschließend wieder freigeschaltet wird, können alle betroffenen User ihre
Handelsaktivitäten wieder aufnehmen. Zuvor gelöschte Orders werden nicht wiederhergestellt.
5.5.3 Transaktionsgrößen-Limits
Clearing-Mitglieder können pro Nicht-Clearing-Mitglied auf Produktebene Limits vordefinieren, die für das
betreffende Mitglied in Bezug auf ein bestimmtes Produkt gelten sollen. Die maximale Ordergröße (das
maximale Volumen) wird pro Order definiert. Falls ein Clearing-Mitglied die Menge Null für ein bestimmtes
Produkt eingibt, ist das Nicht-Clearing-Mitglied nicht berechtigt, Orders für dieses Produkt einzugeben.
Abb. 5-10: Fenster Product Assignment Maintenance @X-tract
Das Fenster Product Assignment Maintenance wird verwendet, um Produktgruppen und einzelne Produkte
zuzuteilen und das maximale Ordervolumen für Mitglieder, festzulegen. Es unterstützt die Änderung des
maximalen Ordervolumens sowie die Zuteilung (bzw. Aufhebung einer entsprechenden Zuteilung) von
Produktgruppen und Produkten.
Das Fenster Product Assignment Maintenance kann auch verwendet werden, um die maximalen
Großhandelsvolumina (Maximum Wholesale Quantity) festzulegen (auch auf User-Ebene möglich). Das
maximale Großhandelsvolumen bestimmt die maximale Zahl der Kontrakte (pro Produkt und pro
Transaktion), die über die Eurex Trade Entry Services eingegeben werden können.
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T7 synchronisiert sich mit diesen Einträgen und generiert entsprechende Transaktionsgrößen-Limits auf
Ebene der handelnden Geschäftseinheit oder auf Grundlage einzelner Produkte. Untertägige
Aktualisierungen werden unterstützt.
Abb. 5-11: Synchronisation zwischen den unterschiedlichen Systemen
Außerdem können im T7-System Transaktionsgrößen-Limits für einen bestimmen User und Produkt durch
die Handelsteilnehmer selbst verwaltet werden (innerhalb des T7 Admin GUI). Dabei können folgende
Werte konfiguriert werden:
 Maximale Ordergröße
 Maximale Kalender-Spread-Größe
Bitte beachten Sie, dass die maximale Anzahl der Kontrakte für die Eurex Trade Entry Services weiter über
das @X-tract Clearing-GUI gepflegt wird und nicht Teil von T7 ist.
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5.6 Post-Trade Kontrollen
Abb. 5-12: Übersicht Post-Trade Kontrollen
5.6.1 Trade Confirmation Broadcast
Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit, ihre Order-Aktivitäten in Echtzeit einzusehen, ermöglicht Eurex
Clearing es ihren CMs, ihre Geschäfte in Echtzeit einzusehen. Clearing-Mitglieder können auch die Trade
Confirmations von Nicht-Clearing-Mitgliedern abonnieren, um sich einen vollständigen Überblick über ihre
eigenen Positionen und die Positionen ihrer Kunden zu verschaffen.
5.6.2 Enhanced Risk Solution
Über die grundlegenden Risikomanagement-Dienste hinaus, bietet Eurex Clearing seinen Mitgliedern die
Möglichkeit, die optionale Schnittstelle Enhanced Risk Solution (Enhanced Risk Interface) zu abonnieren.
Über diese Schnittstelle werden Echtzeit Risiko- und Positionsdaten für alle Eurex Clearing Märkte verteilt.
Die Bereitstellung von Echtzeitdaten ermöglicht es Mitgliedern die Entwicklung von Risiken und Positionen
unmittelbar zu überwachen und auf diese Weise ein effizienteres proaktives Risikomanagement zu
betreiben. Diese Daten erleichtern zudem den effizienten Einsatz von Sicherheiten, da Risikomanager in
der Lage sind, sich ergebende Margin-Überschüsse und -Defizite zu überwachen und so potenzielle
untertägige Nachschusspflichten angezeigt bekommen.
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5.6.3 Reports
Eurex Clearing stellt seinen Clearing-Mitgliedern untertägige Reports und Tagesendreports zur Verfügung.
Grundsätzlich sind alle relevanten Margin- und Sicherheitenreports im Handbuch für den Clearer-Test
beschrieben. Die dort beschriebenen Reports sind nicht für den Back-Office Test relevant, aber trotzdem
wichtig. Für Clearing-Mitglieder und NCMs/RKs stehen jeweils verschiedene Reports zur Verfügung. Eine
vollständige Beschreibung aller Reports finden Sie im Eurex XML Report Reference Manual auf der Eurex
Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com > Technologie > Eurex Clearing Classic System >
System Dokumentation > Eurex Reports (Technische Handbücher sind nur auf Englisch verfügbar).
Übersicht über wesentliche Margin-Reports
Report
Beschreibung
Verfügbarkeit
CC750 (CC050)
Dieser Report befasst sich mit den täglichen
Margin-Anforderungen (oder Margin-Guthaben) für
jeden einzelnen Börsenteilnehmer. Über die im
Rahmen des RBM berechneten MarginKomponenten hinaus werden in diesem Report
auch die im Rahmen von Eurex Prisma ermittelte
Premium und Initial Margin ausgewiesen. Die Eurex
Clearing-Prisma-Zahlen werden in separaten
Margin-Klassen ausgewiesen, wodurch jede
Liquidationsgruppe in einer Margin-Klasse
aufgeführt wird. Die Margin-Anforderung wird auf
Grundlage der Premium/Current Liquidating Margin,
CMs und NCMs/RKs
Daily Margin
der Futures Spread Margin und der Additional/Initial
Margin berechnet. In diesem Report werden alle
Margin-Komponenten ausgewiesen.
CC760 (CC060)
Daily Margin
Requirements, at
pool ID level
Dieser Report weist die tägliche MarginAnforderung für alle Börsenteilnehmer und
Clearing-Mitglieder aus. Die Margin-Anforderung
wird nach Konten getrennt sowie insgesamt für
jeden Börsenteilnehmer und jedes Clearing-Mitglied
aufgelistet.
CMs und NCMs/RKs
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5.7 Musterfragen
5-001
Ein Clearing-Mitglied hat innerhalb einer Margin-Klasse (RBM) Non-Spread-Positionen und SpreadPositionen. Welche Aussage ist richtig?
A: Wegen der Spread-Positionen liegt die Margin-Anforderung höher (im Vergleich zu einer Position ohne
Spreads).
B: Wegen der Spread-Positionen ist die Margin-Anforderung geringer (im Vergleich zu einer Position ohne
Spreads).
C: Die Spreads haben keinen Einfluss auf das Margining.
D: Für Spreads müssen Clearing-Mitglieder keine Sicherheiten leisten.
Richtige Antwort: B
5-002
Wie heißt die vorausschauende (forward looking) Margin in Prisma?
A: Variation Margin
B: Initial Margin
C: Current Liquidating Margin
D: Premium Margin
Richtige Antwort: B
5-003
Die Level 2 Maßnahme der Advanced Risk Protection ....
A: ist eine Warnmeldung.
B: bedeutet, dass der Handelsstatus des Mitglieds auf „Halt“ gesetzt wird.
C: ist eine Verlangsamung der Eingabe von Orders/Quotes durch das betreffende Mitglied.
D: ist eine Löschung aller Orders und Quotes.
Richtige Antwort: C
5-004
Stop-Button (@X-tract Clearing-GUI): Was geschieht, wenn ein Stopp ausgelöst wird?
A: Offene Orders und Quotes werden gelöscht.
B: Offene Quotes werden gelöscht.
C: Weitere Handels- und Clearing-Aktivitäten werden unterbunden.
D: Eurex Trade Entry Services (TES) stehen weiterhin zur Verfügung.
Richtige Antwort: A|C
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6 Sicherheitenmanagement
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6 Sicherheitenmanagement
6.1 Überblick
Generell ist das Clearing-Mitglied für die zeitgerechte Bereitstellung eines angemessenen Betrages
zugelassener Margin-Vermögenswerte an Eurex Clearing für sich selbst, seine NCMs/RCs und seine
Kunden verantwortlich. Clearing-Mitglieder verfügen über Flexibilität und können den MarginAnforderungen und Beitragspflichten für den Clearing-Fonds auch genügen, indem sie Bargeld in
unterschiedlichen Währungen, Wertpapiere oder Rohstoffe hinterlegen. Akzeptierte Wertpapiere und
Rohstoffe werden auf täglicher Basis bewertet. Das Sicherheitenmanagement erfolgt in dem @X-tract
Clearing-GUI, zum Beispiel im Fenster Collateral Transaction Overview oder dem Fenster Collateral Status
Overview.
Nähere Einzelheiten zum Sicherheitenmanagement-Prozess finden Sie im Handbuch für den Clearer-Test
l, da die diesbezügliche Verantwortlichkeit im Wesentlichen beim Clearing-Mitglied liegt.
Dennoch sollten auch Nicht-Clearing-Mitglieder die zulässigen Sicherheiten, die entsprechend geltenden
Limits, die bei Sicherheiten zur Anwendung kommenden Bewertungsabschläge und die jeweils erhobenen
Entgelte für Wertpapiersicherheiten kennen.
Abb. 6-1: Zugelassene Sicherheiten
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6 Sicherheitenmanagement
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Die durch Eurex Clearing festgelegten Zulassungskriterien und Grenzen in Bezug auf Sicherheiten haben
den Zweck, den jeweiligen Regulierungsvorschriften zu entsprechen. Eurex Clearing hat Regeln für
zugelassene Sicherheiten erstellt, in denen bestimmte Konzentrationslimits und Ausnahmen festgelegt
sind.
Zulassungskriterien
 Die Sicherheiten müssen Sicherheits-, Liquiditäts- und Zugänglichkeitskriterien entsprechen
 Die Sicherheiten haben aus hochliquiden Vermögenswerten und bei Zentral- oder Geschäftsbanken
hinterlegten Geldsicherheiten zu bestehen
Es werden zahlreiche Arten festverzinslicher, in EUR ausgewiesener, Wertpapiere akzeptiert, z.B. EZBfähige handelbare Werte. Ebenfalls akzeptiert werden in CHF ausgewiesene festverzinsliche Wertpapiere,
z.B. von der SNB als repofähig anerkannte Wertpapiere. Dasselbe gilt für Staatsanleihen in ausgewählten
anderen Währungen (USD, GBP, DKK, NOK, SEK, AUD, CAD, JPY).
Es werden auf EUR lautende DAX- und EURO STOXX 50-Werte, sowie sonstige durch Eurex Clearing
bekannt gegebene Aktien in EUR akzeptiert. Außerdem SMI-Werte und sonstige durch Eurex Clearing
bekannt gegebene Aktien in CHF. Andere Aktien wie zum Beispiel US Werte werden nicht akzeptiert.
Akzeptiert werden außerdem ausgewählte Exchange Traded Funds (ETFs), die sich auf verschiedene
Aktienindizes beziehen (DAX, DivDAX, Euro Stoxx 50, Euro Stoxx, Stoxx 50).
Die vollständige Liste der zugelassenen Wertpapiersicherheiten finden Sie auf der Eurex ClearingWebseite: www.eurexclearing.com > Sicherheitenmanagement > Wertpapiersicherheiten.
Einschränkungen
 Own Issues/eigene Emissionen (d.h. durch den Sicherheitengeber selbst emittierte Wertpapiere) und
Close Link-Wertpapiere (d.h. durch eng mit dem Sicherheitengeber verbundene Unternehmen emittierte
Wertpapiere) sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind im Eurex Clearing Rundschreiben
126/14 definiert.
 Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von 15 Kalendertagen
 Alle Finanzinstrumente, die von der Gruppe Deutsche Börse begeben sind (z. B. Aktien und Anleihen
der Deutsche Börse AG, Xetra-Gold) sind nicht zulässig (Ausschluss möglicher makroökonomischer
Effekte des Wrong-Way-Risikos)
 Konzentrationslimite
-
Auf Ebene des Clearing-Hauses:
-
-
Bei Anleihen liegt der zulässige Anteil bei 25% des Emissionsvolumens
-
Bei Aktien liegt der zulässige Anteil bei 1% des täglichen Free Float (Streubesitzes)
Auf Ebene des Clearing-Mitglieds:
-
Der Anteil der hinterlegten Aktien darf einen Schwellenwert von 30% des gesamten
Sicherheitenpools nicht überschreiten.
Weitere Limite und Schwellenwerte sind im Handbuch für den Clearer-Test in Kapitel 6.1 beschrieben.
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August 2016
6 Sicherheitenmanagement
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Haircuts
Haircut (Bewertungsabschläge) ist der Prozentsatz, der vom Börsenwert eines als Wertpapiersicherheit
hinterlegten Vermögenswertes abgezogen wird, um dem mit dem Halten des Vermögenswertes
verbundenen Risiko von Preisschwankungen Rechnung zu tragen. Je größer der Haircut, desto höher ist
das Risiko des betreffenden Wertes und desto geringer ist der ihm beigemessene Sicherheitswert.
Eurex Clearing wendet auf Anleihen und Aktiensicherheiten dynamische Haircuts und Mindest-Haircuts an,
um den jeweiligen vermögenswertspezifischen Risiken Rechnung zu tragen.
Die jeweils aktuellen Haircuts werden auf der Eurex Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com >
Risikomanagement > Risikoparameter veröffentlicht.
Entgelt für Wertpapiersicherheiten
Das Entgelt gilt nur für Margin-bezogene Sicherheiten und wird nicht für Wertpapiersicherheiten erhoben,
die als Beiträge zum Clearing-Fonds oder als Ersatz für die Eigenmittel des betreffenden Unternehmens
geleistet werden.
Das Entgelt wird auf der Ebene des Sicherheitenpools erhoben und gilt für alle Arten von Sicherheitenpools
(Grund-, Net Omnibus- oder Individual-Clearingmodell). Es wird nur auf tatsächliche genutzte
Wertpapiersicherheiten erhoben. Überschüssige Sicherheitsleistungen in dem jeweils entsprechenden Pool
werden im Rahmen der Entgelterhebung nicht berücksichtigt. Das Entgelt wird täglich ermittelt und
monatlich in Rechnung gestellt.
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6.2 Reports
Überblick über wesentliche Sicherheiten-Reports
Report
Beschreibung
Verfügbarkeit
CD010
Enthält Einzelheiten zu den
Guthaben/Salden und Transaktionssummen
des betreffenden Geldkontos.
Nur CMs
Enthält Daten zum Marktwert der
Sicherheiten in den unterschiedlichen
Sicherheitshinterlegungskonten sowie die
Summe der den Sicherheiten
zugeschriebenen Deckungswerte. Der Betrag
des als Sicherheit zur Erhebung von Zinsen
hinterlegten Bargelds ist für die akzeptierten
Währungen auch unter einer separaten ISIN
ausgewiesen.
CMs und NCMs/RKs
Weist die Differenz zwischen dem
bewerteten und eingeschränkten
Wertpapiersicherheitenwert und der MarginAnforderung aus.
CMs und NCMs/RKs
Daily Cash Account
CD031
Daily Collateral Valuation
CD033
Collateral Composition
Dieser Report enthält nur
Daten für NCMs/RKs im
Individual Clearingmodell.
Für NCMs/RKs im Net
Omnibus Clearingmodell
und im GrundClearingmodell ist dieser
Report immer leer.
CD042
Daily Settlement
Statement
Dieser Report beschreibt die täglichen
Abwicklungen. Er listet die erforderlichen
Margin-Anforderungen, verpfändete Bar- und
Wertpapierguthaben sowie das DeckungsSoll und -Haben einschließlich der
dauerhaften Barguthabenwerte (Permanent
Cash Balance) auf. Die „Über-/Unter“Deckungswerte per Währung werden in die
jeweilige Clearing-Währung des Mitglieds
umgerechnet und zur Berechnung des
Margin-Überschusses oder -Fehlbetrags
summiert.
CMs und NCMs/RKs
Dieser Report enthält nur
Daten für NCMs/RKs im
Individual Clearingmodell.
Für NCMs/RKs im Net
Omnibus Clearingmodell
und im GrundClearingmodell ist dieser
Report immer leer.
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6.3 Musterfragen
6-001
Welche Arten von Wertpapieren werden grundsätzlich von Eurex Clearing nicht als Sicherheiten
akzeptiert?
A: Eigene Emissionen
B: Close Link-Wertpapiere
C: Anleihen
D: Aktien
Richtige Antwort: A|B
6-002
Welche Aussage zu den von Eurex Clearing akzeptierten Sicherheiten ist richtig?
A: Eurex Clearing akzeptiert nur Geldsicherheiten.
B: Eurex Clearing akzeptiert sowohl Geld- als auch Wertpapiersicherheiten.
C: Eurex Clearing berücksichtigt bei Wertpapiersicherheiten keine Haircuts.
D: Gold und das Finanzprodukt "Xetra-Gold" werden als Collateral von Eurex Clearing akzeptiert.
Richtige Antwort: B

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