eurex clearing rundschreiben 069/14
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eurex clearing rundschreiben 069/14
eurex clearing rundschreiben 069/14 Datum: 28. Mai 2014 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Dr. Thomas Book Aktion erforderlich Hohe Priorität EurexOTC Clear IRS - Aussetzung der Entgelte bis 2016: Geänderte Anforderungen zur Qualifizierung und Kunden-Clearing-Dokumentation Verweis auf Eurex Clearing-Rundschreiben: 063/13, 076/13, 133/13, 040/14 Kontakt: Clearing Sales & Relations, [email protected] Zielgruppe: Anhänge: Ü Keine Alle Abteilungen Zusammenfassung: Eurex Clearing kündigt hiermit an, dass die Eurex Clearing-spezifischen Anhänge für die MarktstandardKunden-Clearing-Dokumentation in Koordination mit dem Deutschen Bankenverband, der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der Futures Industry Association Europe (FIA Europe) sowie mit führenden Marktteilnehmern finalisiert wurden. Da sich die Finalisierung der Dokumentation verzögert hat, erkennt Eurex Clearing an, dass es für viele Clearing-Mitglieder (CMs) und Registrierte Kunden (RKs) kaum möglich ist, den Zulassungsprozess bis zum Stichtag, dem 30. Mai 2014 zu beendigen und so den letzten Schritt zur Qualifizierung für das Entgeltaussetzungsprogramm zu erfüllen. Aufgrund der Verzögerung in der Verfügbarkeit der gesamten Dokumentation verlegen wir den Stichtag zur Beendigung des Onboarding-Prozesses unter dem Entgeltaussetzungsprogramm auf den 31. Juli 2014. Bitte vergleichen Sie dazu auch das Eurex Clearing-Rundschreiben 040/14 für weitere Details. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an Clearing Business Relations unter Tel. +44-20-78 62-72 18 oder E-Mail [email protected]. Eurex Clearing AG Mergenthalerallee 61 65760 Eschborn Postanschrift: 60485 Frankfurt/Main Deutschland T +49-69-211-1 17 00 F +49-69-211-1 17 01 memberservices@ eurexclearing.com Internet: www.eurexclearing.com Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hugo Bänziger Vorstand: Dr. Thomas Book (Vorsitzender), Heike Eckert, Thomas Laux, Erik Tim Müller, Andreas Preuß Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main HRB Nr. 44828 USt-IdNr. DE194821553 Amtsgericht Frankfurt/Main e u r e x c l e a r i n g rundschreiben 069/14 EurexOTC Clear IRS - Aussetzung der Entgelte bis 2016: Geänderte Anforderungen zur Qualifizierung und Kunden-Clearing-Dokumentation Eurex Clearing kündigt hiermit an, dass die Eurex Clearing-spezifischen Anhänge für die MarktstandardKunden-Clearing-Dokumentation in Koordination mit dem Deutschen Bankenverband, der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der Futures and Options Association (FIA Europe) sowie mit führenden Marktteilnehmern finalisiert wurden. Da sich die Finalisierung der Dokumentation verzögert hat, erkennt Eurex Clearing an, dass es für viele Clearing-Mitglieder (CMs) und Registrierte Kunden (RKs) unmöglich sein könnte, den Zulassungsprozess bis zum Stichtag, dem 30. Mai 2014 zu beendigen und so den letzten Schritt zur Qualifizierung für das Entgeltaussetzungsprogramm zu erfüllen. Aufgrund der Verzögerung in der Verfügbarkeit der gesamten Dokumentation verlegen wir den Stichtag zur Beendigung des Onboarding-Prozesses unter dem Entgeltaussetzungsprogramm auf den 31. Juli 2014. Bitte vergleichen Sie dazu auch das eurex Clearing-Rundschreiben 040/14 für weitere Details. Programm zur Entgeltaussetzung Für alle CMs und RKs, die bereits im Dezember 2013 erfolgreich die definierten „Meilensteine” erfüllt haben, müssen die folgenden Schritte bis zum 31. Juli 2014 abgeschlossen sein, um den „Onboarding-Prozess” zu beenden und sich für die volle Entgeltaussetzung bis zum Januar 2016 zu qualifizieren: Schritt 1 – Vereinbarung mit dem Clearing-Mitglied, welches der folgenden Segregationsmodelle am besten für Ihre geschäftlichen Anforderungen geeignet ist: · Individual-Clearingmodell (ICM) · Grund-Clearingmodell (ECM) · UK CASS-konformes Omnibus-Modell (NOCM) Schritt 2 – Komplettierung der entsprechenden Clearing-Dokumentation, bestimmt durch das von Ihnen gewählte Segregationsmodell, wie in untenstehender Tabelle dargestellt. Schritt 3 – Anbindung an die Common Report Engine (CRE). Unser „CRE Guide” führt Ihre IT-Mitarbeiter durch die Schritte zur Anbindung an das CRE. RKs können aktiv mit dem Handel und Clearing beginnen, wenn der Zulassungsprozess abgeschlossen ist und Markitwire die notwendigen Berechtigungen für Eurex Clearing sowie für die gewählten Ausübungs(Execution) und Clearing-Broker gesetzt hat. Der „User Guide for the CRE” steht auf der Eurex Website ww.eurexchange.com unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung: Technology > Eurex Exchange's T7 > System documentation > Release 2.0 > Reports Eine Liste aller erforderlichen Formulare ist in unserer „Onboarding Guideline” enthalten. Diese steht auf der Eurex Clearing-Website www.eurexclearing.com unter dem folgenden Link zur Verfügung: Cleared markets > EurexOTC > EurexOTC Clear > Interest rate swaps Seite 1 von 3 e u r e x c l e a r i n g rundschreiben 069/14 Kunden-Clearing-Dokumentation · Omnibus-Clearingmodell-Dokumentation Kunden und Clearing-Mitglieder sind frei in der Wahl der Kunden-Clearing-Dokumentation, die sie in Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Omnibus-Kunden-Segregationskonten benötigen (ECM oder NOCM). Clearing-Mitglieder und offengelegte (disclosed) Kunden (RKs oder Nicht-Clearing-Mitglieder (NCMs)) müssen eine „Eurex Clearing-Omnibus-Dreiparteienvereinbarung“ abschließen, um den Kunden bei Eurex Clearing zu registrieren. Die Eurex Clearing-Omnibus-Dreiparteienvereinbarungen sind verfügbar in Anhang 2 (ECM) bzw. Anhang 8 (NOCM) der jeweils gültigen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen), welche sich auf der Eurex Clearing-Webseite befinden unter dem Link: Ressourcen > Regelwerke Individual-Clearingmodell-Dokumentation Eurex Clearing ist agnostisch in Bezug auf die Kunden-Clearing-Vereinbarung, welche die Beziehung zwischen dem offengelegten Kunden (RK, NCM) und dem Clearing-Mitglied regelt und daher verschiedene Optionen anbietet: · Eurex Clearing-Eigendokumentation Ein Kunde kann mit einem Clearing-Mitglied eine „Eurex Clearing-ICM-Dreiparteienvereinbarung“ abschließen. Diese Vereinbarung kann bei Bedarf um zusätzliche, zwischen dem Kunden und dem ClearingMitglied vereinbarten Konditionen erweitert werden. Die Eurex Clearing-ICM-Dreiparteienvereinbarung ist verfügbar in Anhang 3 der jeweils gültigen ClearingBedingungen, welche sich auf der Eurex Clearing-Webseite befinden unter dem Link: Ressourcen > Regelwerke · Marktstandard-Dokumentation Kunden und Clearing-Mitglieder können alternativ zur Regelung ihrer Kunden/Clearing-Mitglied-Beziehung eine Marktstandard-Dokumentation nutzen. Zusätzlich zur Marktstandard-Dokumentation sind Kunde und Clearing-Mitglied verpflichtet, ein „Eurex Clearing Participation Agreement“ einzugehen. Entsprechend der Publikation der Futures Industry Association Europe (FIA-E), dem Kunden-Clearing-Module (Module) und der International Swap Dealers Association (ISDA)/FIA-E Client Clearing Addendum Addendum) gibt Eurex Clearing mit Freuden bekannt, dass sie spezielle Anhangsbestimmungen veröffentlicht hat, die es erlauben, diese Marktstandard-Vereinbarungen innerhalb des ICM zu nutzen. Eurex Clearing-Rechtsgutachten, welche unter der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Regulation (CRR)) erforderlich sind Eurex Clearing wird Rechtsgutachten, welche unter der Eigenkapitalrichtline erforderlich sind, für ClearingMitglieder und deren Kunden zur Verfügung stellen. Diese Rechtsgutachten sind für die Eurex ClearingEigendokumentation und für die Marktstandard-Dokumentation anwendbar in Verbindung mit den ergänzenden Netting-Bestimmungen zur Marktstandard-Dokumentation in gemeinsamer Nutzung der Eurex Clearing-spezifischen Anhänge. Die Nutzungsbestimmungen der Eurex Clearing mit dem „Module” und dem Anhang stehen auf der Website der Eurex Clearing zur Verfügung unter dem Link: Clearing > Ressourcen > Formulare > Client Asset Protection Seite 2 von 3 e u r e x c l e a r i n g rundschreiben 069/14 Zusätzlich wurde die Clearing-Rahmenvereinbarung des Deutschen Bankenverbandes bereits im März 2014 finalisiert und steht in Verbindung mit der Nutzung von Eurex Clearing’s ICM zur Verfügung. Die Vereinbarung kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://bankenverband.de/downloads/fachinformationen/finanzmaerkte/rahmenvertraege-fuerfinanzgeschaefte/clearing-rahmenvereinbarung/clearing-rahmenvereinbarung · Maßgeschneiderte Kunden-Clearing-Dokumentation Alternativ kann ein Clearing-Mitglied seine eigene maßgeschneiderte Clearing-Vereinbarung nutzen, wenn diese Vereinbarung Eurex Clearing´s Auswahlkriterien erfüllt, wie in Kapitel I Abschnitt 3 Unterabschnitt D Nummer 2.1.2 (1) bis (9) der Clearing-Bedingungen dargelegt. In jedem Fall wird sich Eurex Clearing auf die Darstellung des Clearing-Mitglieds und ICM-Kunden verlassen, dass die entsprechende Kunden-ClearingVereinbarung die Auswahlkriterien erfüllt. Ressourcen Die ICM-, ECM- und NOCM-Vereinbarungen sind in den folgenden Anhängen der Clearing-Bedingungen enthalten: Clearing-Modell Anhang (für die Vereinbarung) Seite ECM 2 579 NOCM 8 719 ICM – Eurex-Clearing-Dokumentation (ECD) 3 601 ICM – Marktstandard-Dokumentation (CCD) 4 644 Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an Clearing Sales & Relations unter Tel. +44-20-78 62-72 18 oder E-Mail [email protected]. 28. Mai 2014 Seite 3 von 3